Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 11/11/2010

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz. Ich begrüße Sie alle herzlich. Vor Eintritt in unsere Tagesordnung möchte ich der Kollegin Inge Höger zu ihrem 60. Geburtstag, den sie vor einigen Tagen begangen hat, gratulieren und ihr im Namen des Hauses alles Gute wünschen. ({0}) Es gibt noch einen anderen bedeutenden Geburtstag, den ich mit wenigen Sätzen würdigen möchte. Gestern vor 200 Jahren - das ist also ein bisschen länger her -, am 10. November 1810, wurde der große Parlamentarier und Parlamentspräsident Eduard von Simson geboren. Von Simson, der bereits mit 23 Jahren Professor des Römischen Rechts in Königsberg wurde, war von seiner Mitgliedschaft in der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, deren letzter Präsident er war, bis zum Ende seiner Amtszeit als Präsident des Deutschen Reichstages im Jahre 1873 nahezu ununterbrochen Mitglied parlamentarischer Versammlungen. Er war - Sie werden es glauben oder nicht; auch ich habe es erst nicht glauben wollen - Präsident von insgesamt sieben Parlamenten ({1}) - ich lege besonderen Wert darauf, dass dieser Zwischenruf des Kollegen Trittin in gebührender Weise im Protokoll festgehalten wird -, ({2}) bevor er - jetzt warte ich auf den nächsten Zwischenruf 1879 Präsident des Reichsgerichts wurde und bis 1890 blieb. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits 80 Jahre alt. Von Simson hat sich Zeit seines Lebens für die deutsche Einheit und für die Rechte des Parlaments eingesetzt. Die Schriftführer wird besonders beeindrucken, dass er seine Karriere in der Frankfurter Paulskirche als Schriftführer begonnen hat. ({3}) Unsere Verfassung, aber insbesondere auch die Geschäftsordnung deutscher Parlamente bis heute, ist nicht zuletzt von den Beiträgen geprägt, die er dafür geleistet hat. Richard von Weizsäcker hat vor einigen Jahren anlässlich eines damals runden Geburtstages in seiner Festansprache erklärt: Eduard von Simson gehörte zum Besten, was das oft geschmähte und doch atemberaubend interessante 19. Jahrhundert unter Deutschen hervorgebracht hat. Ich denke, wir - nicht nur wir Parlamentarier - haben allen Grund, in diesen Tagen voller Dank und Hochachtung an Eduard von Simson zu denken. ({4}) Für den verstorbenen Kollegen Dr. Hermann Scheer hat die Kollegin Rita Schwarzelühr-Sutter, die ich herzlich begrüße, erneut die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Herzlich willkommen! ({5}) Nachfolgerin des am 1. November ausgeschiedenen Kollegen Dr. Herbert Schui ist die Kollegin Johanna Voß. - Da sie nicht anwesend ist, muss die Begrüßung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. ({6}) - Sehr schön. Das ist eine gute Lösung. ({7}) Ich entnehme der kollegialen Stimmung, dass sich nach einer turbulenten Woche wieder allgemeiner Frieden eingestellt hat. Redetext Präsident Dr. Norbert Lammert Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen CDU/CSU, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Demonstrationen und Vorgänge beim Castortransport ({8}) ZP 2 Weitere Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren Ergänzung zu TOP 37 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Petra Crone, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Tierschutz bei Katzen verbessern - Drucksache 17/3653 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Undine Kurth ({9}), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tierschutz stärken - Tierheime entlasten - Drucksache 17/3543 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({10}) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM({11})614 endg.; Ratsdok. 14183/08 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Modernes Verbraucherrecht für Europa entwickeln - Drucksache 17/3675 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss ({12}) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({13}) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Federführung strittig d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Thilo Hoppe, Tom Koenigs, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Rechte indigener Völker stärken - ILO-Konvention 169 ratifizieren - Drucksache 17/3676 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe ({14}) Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ZP 3 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Bundesregierung über die Reform der Kommunalfinanzen ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Ute Kumpf, Wolfgang Tiefensee, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Nachhaltige Mobilität fördern - Elektromobilität vorantreiben - Drucksache 17/3647 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({15}) Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss ZP 5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Marcus Weinberg ({16}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Faire Teilhabechancen von Anfang an - Frühkindliche Betreuung und Bildung fördern - Drucksache 17/3663 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ({17}) Innenausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Haushaltsausschuss Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Der Tagesordnungspunkt 34 wird abgesetzt. Stattdessen soll an diesem Platz der ursprünglich für heute vorgesehene Tagesordnungspunkt 18 aufgerufen werden. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte rücken dadurch jeweils einen Platz vor. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist offenkundig der Fall. Dann ist das so beschlossen. Präsident Dr. Norbert Lammert Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Ehrentribüne hat der Präsident der Abgeordnetenkammer des Großherzogtums Luxemburg, Herr Laurent Mosar, mit seiner Delegation Platz genommen. ({18}) Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages begrüße ich Sie hier ganz herzlich. Wir hatten schon gestern Gelegenheit, die großartigen Beziehungen, die es zwischen unseren beiden Ländern und insbesondere zwischen unseren Parlamenten gibt, intensiv zu würdigen, verbunden mit der wechselseitigen Bekräftigung, das auf diesem Niveau fortzusetzen. Wir freuen uns, dass Sie heute hier sind, und wünschen Ihnen einen guten und interessanten Aufenthalt in Berlin. Herzlich willkommen! ({19}) Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 3 auf: Vereinbarte Debatte zum neuen Strategischen Konzept der NATO Hierzu liegen ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD sowie je zwei Entschließungsanträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 90 Minuten vorgesehen. - Das ist offenkundig einvernehmlich und damit so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle. ({20})

Dr. Guido Westerwelle (Minister:in)

Politiker ID: 11002944

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahrzehnten garantiert die NATO unsere gemeinsame Sicherheit. Auch diejenigen, die gerne gegen die NATO demonstrieren - das ist ihr gutes Recht -, dürfen nicht vergessen: Es ist auch das Ergebnis unserer erfolgreichen Sicherheitspolitik und des Bündnisses der NATO, dass sie diese Demonstrationsfreiheit wahrnehmen können. ({0}) In der nächsten Woche werden wir in den Beratungen über das Strategische Konzept den Kurs festlegen. Ich möchte mich zu Beginn meiner Ausführungen beim NATO-Generalsekretär, Anders Fogh Rasmussen, bedanken. Ich möchte mich bei Madeleine Albright und ihrem Expertenteam ausdrücklich für die wichtige Vorarbeit bedanken. Unser Eindruck ist - natürlich immer vorbehaltlich der Entscheidungen in der nächsten Woche in Lissabon -: Das, was vorgelegt worden ist, bildet eine sehr gute Grundlage für die weiteren Beratungen. Es berücksichtigt unser Sicherheitsinteresse. Es macht aber auch klar, dass wir eine Wertegemeinschaft sind: Die NATO ist nicht zuerst ein Militärbündnis, sondern eine transatlantische Wertegemeinschaft. ({1}) Ich will zu wenigen Punkten im Einzelnen Stellung nehmen, ohne die Ergebnisse der Beratungen vorwegnehmen zu wollen. Es handelt sich heute um eine Debatte im Vorgriff. Die Debatte ist verbunden mit dem Auftrag an uns - diejenigen, die in der nächsten Woche verhandeln werden -, für die richtige Richtung der Politik zu sorgen. Wir, die Bundesregierung, verfolgen beim Strategischen Konzept der NATO mehrere Ziele, die wir in die Verhandlungen einbringen wollen. Ein entscheidendes Ziel ist, dass sich die NATO auch den Themen der Abrüstung und der Rüstungskontrolle verschreibt. Wir haben im Frühjahr, bei den Beratungen im April, eine ganze Reihe von Verbündeten dafür gewinnen können. Wir alle wissen, dass die Umsetzung der Vision des Präsidenten Obama von einer nuklearwaffenfreien Welt natürlich ein sehr langfristiges Ziel ist; aber es ist ein vernünftiges Ziel. Wir wollen Schritte in diese Richtung unterstützen. Deswegen ist eine reduzierte Rolle von Nuklearwaffen zu Recht Teil der Strategie, die wir als Bundesregierung unterstützen wollen. ({2}) Mit der Debatte in der nächsten Woche in Lissabon wollen wir die Diskussion nicht beenden. Sie muss natürlich fortgesetzt werden. Die Debatte über Abrüstung und Rüstungskontrolle ist nicht beendet, sondern wird in einem Folgeprozess fortgesetzt, der uns dem Ziel einer Welt ohne Atomwaffen näherbringen soll. Fortschritte sind unverkennbar. Ich denke nicht nur an den Nuclear Posture Review der Vereinigten Staaten von Amerika, sondern ausdrücklich auch an die Konferenz zur Überprüfung des Vertrages über die Nichtverbreitung nuklearer Waffen in diesem Jahr in New York. Sie ist dieses Mal, anders als vor fünf Jahren, nicht gescheitert, sondern es wurde ein gemeinsames Ergebnis vereinbart. Es ist richtig, dass sich die NATO als Sicherheitsbündnis und als politische Werteunion versteht und sich daher der Abrüstung verschrieben hat. Abrüstung und die Nichtverbreitung nuklearer Waffen sind zwei Seiten derselben Medaille. Beides gehört zusammen. Es gibt neue Herausforderungen und neue Gefahren in unserer Zeit. Je mehr Staaten sich atomar bewaffnen können, umso größer ist die Gefahr, dass terroristische Gruppen darauf Zugriff haben. Genau das gilt es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Länder durch vorausschauendes und kluges Agieren zu verhindern. ({3}) Natürlich ist es notwendig, auch die taktischen Atomwaffen in diese Diskussion einzubeziehen. Wir halten am Ziel des Abzugs fest. Wir sehen darin aber vor allem einen Katalysator für ein sehr breites Ergebnis. In das Thema Abrüstung ist Bewegung gekommen. Ich denke beispielsweise an den neuen START-Vertrag. Wir setzen darauf, dass dieser START-Vertrag auch mit neuen Mehrheitsverhältnissen ratifiziert wird, damit er zur Geltung kommen kann. Zu einem weiteren bemerkenswerten, wie ich finde, geradezu historischen Vorgang: Das Programm zur Raketenabwehr, das von Präsident Bush angeregt und begonnen worden ist, hat mittlerweile eine völlig neue Richtung bekommen. Während das Projekt Raketenabwehr ursprünglich von den USA mit ein, zwei Verbündeten in Europa durchgeführt werden sollte, ist es mittlerweile ein Projekt, das im gesamten Bündnis angegangen wird. Was besonders wichtig ist: Russland wird eingeladen, bei dem Projekt Raketenabwehr mitzuwirken. Wir wollen nicht, dass es in Europa Zonen mit einem unterschiedlichen Sicherheitsgrad gibt. Wir wollen in Europa beim Thema Sicherheit keine Trennlinien, sondern Gemeinsamkeit. Dass Präsident Medwedew angekündigt hat, zum NATO-Gipfel nach Lissabon zu reisen, ist eine große Geste. Wir wollen mit Russland unsere Sicherheit verbessern und nicht in Konfrontation zu Russland. Das ist die klare Ansage des Bündnisses. ({4}) Ich glaube, wir alle müssen anerkennen, dass auf diesem Gebiet eine enorme Bewegung stattgefunden hat. Wenn man sich vor Augen führt, worüber vor 20, 30 Jahren noch diskutiert worden ist, und sieht, dass Russland jetzt von der NATO eingeladen wird, bei Themen der Raketenabwehr und der Sicherheit mitzumachen, und Russland sich nicht verweigert, sondern sagt: „Wir sehen uns das an, prüfen das und überlegen, welche Möglichkeiten wir haben“, dann müssen wir feststellen: Das ist eine historische Entwicklung, die wir nicht mal eben so durchwinken sollten. Darüber sollten wir uns freuen. Das ist die Friedensdividende langjähriger, jahrzehntelanger Bemühungen vieler Vertreterinnen und Vertreter der Politik in vielen Ländern, übrigens von Vertretern aller geistigen Richtungen in der Politik. ({5}) Wir haben über dieses Thema unter anderem bei den Gesprächen im NATO-Russland-Rat, der neu belebt worden ist, debattiert. Das sind gute und vernünftige Schritte. Zum Schluss möchte ich die grundsätzliche Ausrichtung noch einmal klarmachen: Wir werden uns unverändert als Verteidigungsbündnis verstehen. Das heißt, Art. 5 des Nordatlantikvertrages - das sagen wir ganz klar insbesondere an die Adresse der sogenannten osteuropäischen Mitgliedstaaten - steht für uns außerhalb jeder Debatte und jeder Diskussion. Wir kennen die neuen Herausforderungen, die zum Beispiel Computerattacken darstellen. Wir wissen aber auch, dass es andere Mechanismen gibt als die in Art. 5 des Nordatlantikvertrages genannten, zum Beispiel die, die in Art. 4 des Nordatlantikvertrages erwähnt werden: Konsultationsmechanismen und Beratungen, die stattfinden müssen. Auch das muss man sehen. Deshalb bleibt die strenge Bindung an das Völkerrecht unser Kompass. ({6}) Wir haben zwei Leitlinien: Wir wollen die internationale Verantwortung wahrnehmen. Gleichzeitig werden wir aber auch die Politik der militärischen Zurückhaltung fortsetzen. ({7}) Das ist eine klare Ansage für die Bundesregierung insgesamt. Alle anderen Unterstellungen sind abwegig. Wir werden unsere internationale Verantwortung wahrnehmen, aber es bleibt bei der Kultur der militärischen Zurückhaltung. ({8}) - Lassen Sie solche Unterstellungen. Wenn Sie etwas anderes von uns behaupten, sind das Diffamierungen, die mit der Realität nichts zu tun haben. ({9}) Der Deutsche Bundestag wird den Einsatz unserer Bundeswehr im Blick haben. Ich kann Ihnen für die Bundesregierung noch einmal versichern: Für uns ist eine klare Maßgabe, ein klarer Kompass: Die Bundeswehr ist keine Regierungsarmee, sie ist auch keine Armee von irgendwelchen Parteien oder parteipolitischen Mehrheiten. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Auch das ist unser Kompass bei den Verhandlungen im Bündnis. Ich danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit. ({10})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Gernot Erler ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion.

Dr. h. c. Gernot Erler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000489, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meinen Beitrag muss ich leider mit einer Unmutsäußerung beginnen. Ich finde es nicht angemessen, dass wir acht Tage vor dem NATO-Gipfel, auf dem das neue Strategische Konzept beschlossen werden soll, hier im Deutschen Bundestag diskutieren, ohne den Wortlaut des Textentwurfs zu kennen. ({0}) Mehr Offenheit und Transparenz hätten der Diskussion und damit auch dem Bündnis mehr genutzt als geschadet. Nach 1991 und 1999 versucht die NATO zum dritten Mal in 20 Jahren, sich an neue Rahmenbedingungen und Herausforderungen anzupassen. Es gibt einige internationale Entwicklungen, die uns Sorge machen. Aber es ist auch nicht zu übersehen, dass gerade in den letzten zwei Jahren viel passiert ist, was eine besondere Gunstsituation geschaffen hat. Im Jahr 2007 sah das alles noch ganz anders aus. Ich entsinne mich noch gut an die berühmte Wutrede des damaligen russischen Präsidenten Wladimir Putin am 10. Februar auf der Münchener Sicherheitskonferenz, an seine Ankündigung, Russland werde eine weitere Ausnutzung seiner vermeintlichen Schwäche durch den Westen nicht mehr hinnehmen und dabei jede Konfliktscheu ablegen. Auf diese Worte folgten Taten: Spannungen mit den baltischen Staaten, mit Großbritannien, Widerstand gegen die US-Pläne zur Stationierung von Raketenabwehr in Polen und der Tschechischen Republik, das Moratorium beim KSE-Vertrag, Versuche, eine dritte Erweiterungsrunde der NATO mit Georgien und der Ukraine zu verhindern. Und schließlich führte der Kaukasus-Krieg im August 2008 Moskau in die politische Isolation. Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich die Situation vollständig verändert. Die russische Regierung fühlt sich von Präsident Obama als ebenbürtig akzeptiert. Die Missile-Defense-Pläne wurden auf Eis gelegt, die nächste NATO-Erweiterung wurde vorerst von der Tagesordnung genommen. Mit seiner Prager Rede vom 5. April 2009 bekannte sich der neue amerikanische Präsident zum Ziel einer Welt ohne Atomwaffen und öffnete damit die Tür - auch der Außenminister hat es hier gerade vorgetragen - für das START-Nachfolgeabkommen zur Reduzierung strategischer Nuklearwaffen mit Russland und für einen Erfolg der Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag in New York im Mai dieses Jahres. Die am 6. April beschlossene neue US-Nuklearstrategie schließt einen Einsatz von Nuklearwaffen gegen Nichtnuklearstaaten aus, wenn sich diese an den Nichtverbreitungsvertrag halten, und reduziert damit im Vergleich zu früher eindeutig die Rolle von Atomwaffen in der amerikanischen Sicherheitsdoktrin. Alle diese Schritte haben große Erwartungen und Hoffnungen geweckt, dass der erfolgreiche Neuanfang mit Russland - auch „Reset“ genannt - den Weg zu einer echten globalen Sicherheitspartnerschaft mit Moskau öffnet und dass der neue START-Abrüstungsvertrag nicht nur hoffentlich bald ratifiziert und umgesetzt wird, sondern dass ihm weitere Abrüstungsschritte auch im konventionellen Bereich folgen. ({1}) Besser und prominenter kann man diese Erwartungen nicht zum Ausdruck bringen, als dies 34 Elder Statesmen Europas in ihrer Erklärung vom 27. September dieses Jahres - von deutscher Seite mit Unterschriften von Richard von Weizsäcker, Helmut Schmidt, HansDietrich Genscher und Egon Bahr - getan haben. Die SPD-Fraktion macht sich diese überparteiliche Position zu eigen und unterstützt die dort formulierten Vorschläge und Erwartungen. ({2}) Wir wollen, dass die neue NATO-Strategie dieser Gunstsituation Rechnung trägt, dass sie das Momentum bei der Abrüstung aufnimmt und verstärkt und dass sie die konstruktiven Ansätze im Verhältnis zu Russland als Chance erkennt und ausbaut. Was heißt das konkret? Wir wollen, dass sich auch die NATO zu einer Eingrenzung der Rolle von Nuklearwaffen bekennt und nicht der neuen Einsatzdoktrin hinterherhinkt, die im April dieses Jahres in Washington beschlossen worden ist. Wir können für die taktischen Atomwaffen, die noch heute in fünf Ländern auf dem europäischen Kontinent - Deutschland inklusive - stationiert sind, keine plausible Funktion mehr erkennen. Wir wollen, dass diese vollständig abgezogen werden. ({3}) Herr Außenminister, wir haben bei Ihren Ankündigungen gehört, dass auch Sie das für ein prioritäres Ziel halten. Sie haben aber auch diese Debatte leider wieder nicht genutzt, um uns konkret zu sagen, welche Anstrengungen Sie bisher unternommen haben und welche Erfolgsaussichten diese haben. Sie haben hier nur ein enttäuschendes allgemeines Statement von sich gegeben. ({4}) Wir wollen weiter, dass sich die NATO zu einer intensiven Sicherheitspartnerschaft mit Russland bekennt und den Dialog mit Moskau ausbaut und erweitert. Dazu gehört eine andere Nutzung des NATO-Russland-Rates. Herr Westerwelle, ich bin mit dem, was da bisher passiert ist, nicht einverstanden. Die Möglichkeiten werden bei weitem nicht ausgeschöpft. ({5}) Es kann doch nicht sein, dass der NATO-Russland-Rat ausgerechnet in einer Krisensituation wie im August 2008 außer Betrieb gesetzt wird, also dann, wenn man den Dialog am ehesten gebraucht hätte. ({6}) Damit wurde nebenbei auch noch der fatale Eindruck erweckt, der NATO-Russland-Rat sei eine Art Gunsterweisung, die bei Fehlverhalten des Partners beliebig entzogen werden kann. Nein, das Gegenteil ist der Fall: Wir haben ein klares Interesse an einem nachhaltigen Funktionieren dieses politischen Scharniers und dieser Dialogplattform. Dazu sollte in der neuen Strategie der NATO etwas Konkretes stehen. Schließlich kann es nicht dabei bleiben, dass die Frage einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur, zu der Präsident Medwedew vor zwei Jahren konkrete Vorschläge vorgelegt hat, lediglich in irgendwelchen Arbeitsgruppen des sogenannten Korfu-Prozesses erörtert wird. Es wäre wichtig, dass in dem neuen Strategischen Konzept die Bereitschaft, mit der russischen Führung in einen verbindlichen Dialog zu diesem Thema einzutreten, erkennbar wird, ein Dialog im Geiste des Helsinki-Prozesses, ergebnisoffen und ohne Vorfestlegung auf ein bestimmtes Vertragsergebnis. Nur wenn die neue NATO-Strategie diese besondere Gunstsituation tatsächlich nutzt und konkrete Fortschritte in den beiden Bereichen macht, die ich exemplarisch herausgehoben habe - Abrüstung und Verhältnis zu Russland -, wird das Bündnis gestärkt von dem Gipfel in Lissabon zurückkehren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({7})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort erhält nun der Kollege Dr. Andreas Schockenhoff für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Dr. Andreas Schockenhoff (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002053, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Internationaler Terrorismus und organisierte Kriminalität sowie Instabilität, die von scheiternden Staaten ausgeht, bedrohen die gesamte zivilisierte Welt. ({0}) Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Raketen hat unmittelbare Konsequenzen für unsere Sicherheit. Die Folgen des Klimawandels können zu Konflikten um natürliche Ressourcen oder Siedlungsräume und zu großen Migrationsströmen mit sicherheitspolitischen Auswirkungen für uns führen. Cyberattacken und mögliche Angriffe auf Handelsrouten und unsere Energieversorgung sind neue Dimensionen der konkreten Bedrohungen für unser Land. ({1}) Kurz gesagt: Wir stehen neuen, durch Asymmetrien geprägten Herausforderungen gegenüber. Die NATO hat vor elf Jahren ihre letzte Strategie verabschiedet. Seither hat sich das Bündnis fast verdoppelt; es hat nun 28 Mitgliedstaaten. Die NATO braucht also neue Klarheit über ihre Ziele und die sich daraus ableitenden Aufgaben. ({2}) Wie unterschiedlich die Vorstellungen hinsichtlich Sinn und Zweck der Allianz unter den Mitgliedstaaten sind, wurde zuletzt während der zehnmonatigen Beratungen in der Expertenkommission von Madeleine Albright deutlich. Das neue Strategische Konzept der NATO muss deshalb die gemeinsamen Sicherheitsinteressen der Allianz auf einen aktuellen Nenner bringen, also einen neuen strategischen Konsens der 28 Staaten begründen. Es gilt, die Frage zu beantworten, wie das Bündnis vor dem Hintergrund der beschriebenen Aufgaben seine Kernaufgabe, unsere Sicherheit und den Schutz des Territoriums, der Bevölkerung und der vitalen Interessen der Bündnispartner zu gewährleisten, in Zukunft erfüllen kann. Herr Erler, es ist für uns Parlamentarier zweifellos unbefriedigend, wenn es um die öffentliche Befassung mit einem Dokument geht, das einer Geheimeinstufung unterliegt. Dabei ist nicht von der Hand zu weisen, dass es im Zuge der Erarbeitung des Albright-Berichts eine bislang noch nicht dagewesene öffentliche Diskussion über die künftige Ausrichtung der Allianz gegeben hat. Deshalb ist es richtig, dass wir uns auch im Deutschen Bundestag mit der Frage befassen, warum die NATO ein neues Strategisches Konzept benötigt. Die Bundesregierung, die sich im Übrigen nicht über die Einstufung durch den NATO-Generalsekretär hinwegsetzen kann, hat zumindest dafür gesorgt, dass die Fachpolitiker der einzelnen Fraktionen Einsicht in den aktuellen Entwurf nehmen konnten, ({3}) der von den Staats- und Regierungschefs in der nächsten Woche beim Gipfel in Lissabon verabschiedet wird. ({4}) - Nein. Die Einstufung ist doch nicht durch die Bundesregierung, sondern durch den NATO-Generalsekretär erfolgt; man muss die Fakten einmal benennen. Ich halte es trotzdem für unbefriedigend, dass wir diese Diskussion so zu führen hatten. ({5}) Meine Damen und Herren, die NATO bleibt ein transatlantisches, also regionales Bündnis, das sich allerdings mit den genannten neuen Risiken und Bedrohungen einer globalisierten Welt konfrontiert sieht. Die gemeinsame Verteidigung der 900 Millionen Bürger im Bündnisgebiet gemäß Art. 5 des NATO-Vertrages bleibt ebenso Kern des Bündnisses wie das Prinzip der kollektiven Sicherheit. Landesverteidigung heißt künftig aber primär Bündnisverteidigung jenseits der äußeren Grenzen des NATO-Gebietes. Denn Bündnissicherheit bedeutet heute mehr als die Abwehr eines Angriffs mit konventionellen militärischen Mitteln. Es kommt deshalb künftig vor allem darauf an, die Entwicklungen in geografisch weiter entfernten Regionen zu beobachten, zu analysieren und dann zu handeln, wenn unsere Sicherheit berührt wird. Dabei bleibt ein zugrunde liegendes Mandat des VNSicherheitsrates zentral. Für die Allianz bedeutet Art. 4 des NATO-Vertrages die Grundlage für die notwendigen intensiven Konsultationen innerhalb des Bündnisses zur Bewältigung und Verhinderung von Krisen. Bei einer unkonventionellen Gefahr, beispielsweise der fortgeschrittenen Planung eines Terrorangriffs, muss der NATO-Rat aber im Einzelfall entscheiden, ob ein Fall der kollektiven Verteidigung gemäß Art. 5 des NATO-Vertrages vorliegt. Internationale Konfliktverhütung und -bewältigung bleiben auf absehbare Zeit die wahrscheinlichsten Aufgaben der Bundeswehr. Es ist daher richtig, dass die von Verteidigungsminister zu Guttenberg angestoßene Neuausrichtung der Bundeswehr der Bündnisfähigkeit zentrale Bedeutung beimisst und die Zahl der für den Einsatz im Rahmen multinationaler krisenbewältigender Maßnahmen zur Verfügung stehenden Kräfte erhöht wird. Unser Einsatz in Afghanistan hat zudem gelehrt, dass die NATO auf die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der EU und anderen zivilen Organisationen angewiesen ist. Zur Krisenprävention und Konfliktbewältigung ist ein umfassender vernetzter Ansatz erforderlich, der neben militärischen Mitteln vorrangig zivile, also politische, diplomatische, wirtschaftliche und entwicklungspolitische Mittel einschließt. In Afghanistan haben wir mit unserem Konzept der zivil-militärischen Wiederaufbauteams, den sogenannten PRTs, ein Beispiel hierfür gegeben. Dieser Ansatz wird von der NATO und ihren Mitgliedstaaten heute insgesamt akzeptiert. Im Rahmen des neuen Strategischen Konzepts muss der Beitrag der NATO zu diesem Comprehensive Approach weiterentwickelt und der vernetzte Ansatz als Prinzip des Krisenmanagements vorgesehen werden. Der neue Ansatz muss sein, von Beginn einer Operation an so weit wie möglich eine ressortübergreifende Konfliktbewältigung sicherzustellen. Zudem müssen andere relevante Organisationen, insbesondere die EU, mit ihrem umfassenden zivilen Instrumentarium frühestmöglich einbezogen werden. Schon mit Blick auf die Ressourcen ist größtmögliche Komplementarität und Arbeitsteilung mit anderen internationalen Akteuren geboten. Meine Damen und Herren, in dem neuen Strategischen Konzept ist der Aufbau einer wirksamen Raketenabwehr vorgesehen. Dies hält die CDU/CSU-Fraktion für richtig; denn wir benötigen neue Instrumente, um einen effektiven Schutz vor der realen Bedrohung durch Atomwaffen in den Händen von Risikostaaten, wie Iran oder Nordkorea, gewährleisten zu können. ({6}) Diese Länder lassen sich vielleicht in Zukunft nicht mehr abschrecken. Somit gilt die Maxime von Präsident Obama, dass die NATO so lange zur Abschreckung bereit und in der Lage sein muss, wie es Atomwaffen in dieser Welt gibt. ({7}) Im Umkehrschluss gilt aber auch, dass sich die NATO der Nichtverbreitung von Nuklearwaffen verschreiben wird und sie das Prinzip anerkennen muss, dass sie den Staaten, die keine Nuklearwaffen haben und die dem Nichtverbreitungsvertrag beigetreten sind und den entsprechenden Verpflichtungen nachkommen, niemals mit dem Einsatz von Atomwaffen drohen wird. Zweifellos muss im neuen Strategischen Konzept aber die größtmögliche Reduzierung der weltweit vorhandenen nuklearen Arsenale als gemeinsames Ziel der Allianz festgeschrieben werden. ({8}) Konkret bedeutet dies zum Beispiel, in künftigen Abrüstungsrunden mit Russland die substrategischen Nuklearwaffen einzubeziehen. Herr Erler, Sie haben dem Außenminister vorgeworfen, er habe hier nur vage gesprochen. Er hat genau das gesagt: In künftigen Abrüstungsrunden mit Russland müssen die substrategischen Nuklearwaffen einbezogen werden. - Das ist sehr konkret. Das ist ein Ziel, das wir in der NATO insgesamt erreichen wollen. ({9}) Durch den Aufbau einer effektiven Raketenabwehr könnte die Bedeutung von Nuklearwaffen drastisch verringert und somit ein wesentlicher Beitrag zur weltweiten Abrüstung geliefert werden. Auch das ist nicht vage, sondern sehr konkret. Sicherheit in und für Europa lässt sich nur mit und nicht gegen Russland erreichen. Deswegen haben wir, so glaube ich, in diesem Hause gemeinsam jedes Interesse an einer möglichst intensiven Zusammenarbeit mit Russland, etwa bei der Rüstungskontrolle, in Bezug auf die nukleare Nichtverbreitung, beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus und hinsichtlich eines gemeinsamen Krisenmanagements. ({10}) Herr Erler, Sie können ja kritisieren, dass der NATORussland-Mechanismus im Jahre 2008 ausgesetzt wurde. Ich gebe sogar zu, dass auch ich das aus heutiger Sicht für einen Fehler halte. Dass Sie das aber dem Außenminister Westerwelle vorwerfen, obwohl zu diesem Zeitpunkt der federführende Außenminister Steinmeier und nicht Westerwelle hieß, ist nun wirklich daneben. ({11}) Dadurch zeigen Sie, dass es Ihnen nicht darum geht, dies zu kritisieren. Das ist wirklich zu billig. Sie sollten das nachher vielleicht korrigieren. ({12}) Wenn Sie den Außenminister kritisieren, dann fügen Sie hinzu, dass im Jahr 2008 nicht Herr Westerwelle, sondern Ihr Fraktionsvorsitzender Steinmeier der deutsche Außenminister und der in dieser Sache federführende Minister der Bundesregierung war. ({13}) Ich begrüße es sehr, dass Russland zusammen mit den USA einen wichtigen Beitrag zur Drogenbekämpfung in Afghanistan geleistet hat, und ich hoffe, dass die von Präsident Medwedew in Aussicht gestellte Mitwirkung an der gemeinsamen Raketenabwehr Realität wird und zu einer konkreten Zusammenarbeit im gemeinsamen Sicherheitsinteresse führt. Meine Damen und Herren, auch nach dem NATOGipfel von Lissabon werden wir die Reform und die Transformation der NATO parlamentarisch begleiten. Wenn die NATO im Zeitalter globaler Bedrohungen mithilfe des neuen Strategischen Konzepts den strategischen Konsens innerhalb der Allianz erneuert und wenn sich die 28 Mitgliedstaaten in Lissabon auf gemeinsame Ziele und Instrumente zur Aufrechterhaltung der Bündnissicherheit in einer globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts einigen können, dann ist ein erster Schritt gelungen. Die weiteren Schritte werden wir intensiv begleiten. Danke. ({14})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Für die Fraktion Die Linke erhält die Kollegin Dr. Gesine Lötzsch das Wort. ({0})

Dr. Gesine Lötzsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003584, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie, Herr Bundestagspräsident Lammert, haben in der vergangenen Woche die Bundesregierung wegen der Missachtung des Deutschen Bundestages kritisiert, und ich finde, zu Recht. ({0}) Ja, es ist ein Skandal, wie die Atomlobby die Regierung über den Tisch gezogen hat und wie dann die Regierung das Parlament über den Tisch zog. ({1}) Das Gleiche erleben wir mit dem neuen Strategischen Konzept der NATO und der Rüstungslobby. Genau das ist der Zusammenhang, Frau Kollegin Homburger. ({2}) Das NATO-Konzept wird als geheime Verschlusssache behandelt. Wir als Volksvertreter sollen über ein Konzept beraten, das die meisten in diesem Saal gar nicht kennen. Nun könnte die Regierung sagen: Sie, meine Damen und Herren, müssen es auch nicht kennen; Sie brauchen auch nicht zu entscheiden. - Das ist, finde ich, der zweite Skandal. ({3}) Die Bundeswehr als Parlamentsarmee wird direkt in das neue NATO-Konzept einbezogen, und das Parlament soll das nicht entscheiden dürfen. Was hat das noch mit Demokratie zu tun? ({4}) In dem Konzept, das den meisten nicht vorgelegt wurde, muss es nach Ansicht der Linken darum gehen, wann endlich die amerikanischen Atomwaffen aus Deutschland abgezogen werden. Ich sage Ihnen ganz klar: Wir fordern den sofortigen Abzug dieser Atomwaffen. ({5}) Wenn wir nicht darüber entscheiden dürfen, dann ist das eine unglaubliche Bevormundung des Deutschen Bundestages. Das dürfen sich selbstbewusste Abgeordnete aus allen Fraktionen nicht bieten lassen. ({6}) Auch die Menschen, die durch die NATO geschützt werden sollen, werden nicht über das Strategische Konzept informiert und haben kein Mitspracherecht, wenn es um ihre eigene Sicherheit geht. Stellen Sie sich vor, ein Autoverkäufer würde auf die Frage eines Kunden nach der Sicherheit des Autos antworten: Das geht Sie gar nichts an. - Aus dem Geschäft würde wohl kaum etwas werden. Man muss den Eindruck haben, dass jeder Autoverkäufer dieser Republik mehr Verstand hat als die Sicherheitsexperten in dieser Regierung. ({7}) Auch die Autoverkäufer wissen, dass ein gutes Sicherheitskonzept eines der wichtigsten Verkaufsargumente ist. Wenn die Bundesregierung nun der Meinung ist, dass sie dieses Konzept nicht öffentlich vorzulegen hat, dann scheint es dafür zwei Gründe zu geben: Erstens scheint die Regierung der Auffassung zu sein, dass Sicherheitspolitik außerhalb der demokratischen Verfahren steht. Dem stellen wir uns entgegen. ({8}) Zweitens kann die Regierung der Auffassung sein, dass das NATO-Sicherheitskonzept nichts taugt. ({9}) Wir als Linke wollen, dass alle Menschen ein angstfreies Leben führen können. Das ist doch wohl nicht zu viel verlangt. ({10}) Wenn das die wichtigste Prämisse von Sicherheitspolitik ist, dann müssen wir uns fragen, ob die NATO bisher ein angstfreies Leben garantieren konnte. Die Antwort ist eindeutig Nein. ({11}) Der ewige Krieg gegen die Menschen in Afghanistan hat eine ganze Region destabilisiert und unzählige Opfer gefordert. Es ist bis zum heutigen Tag nicht klar, wie die NATO aus diesem Krieg wieder herauskommen will. Darum fordern wir auch hier und heute wieder den sofortigen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan. ({12}) Unsere Freiheit wird nicht am Hindukusch verteidigt, und die Bundeswehr ist auch nicht die größte Friedensbewegung, wie es einst der damalige Verteidigungsminister Struck behauptet hat. Wir müssen feststellen, dass mit dem Kampf gegen den Terror die Welt nicht sicherer, sondern unsicherer geworden ist. Die NATO hat einen beträchtlichen Anteil daran, dass der Terror jetzt nach Europa kommt. Das ist eindeutig das Ergebnis einer falschen Politik. Wir haben immer gesagt, dass man Terror nicht mit Krieg bekämpfen kann, im Gegenteil: Es entsteht neuer Terror. ({13}) In dieser Situation gibt uns die Bundesregierung und insbesondere Herr Minister de Maizière den guten Rat, wachsam zu sein. Ist das alles, was die Bundesregierung sicherheitspolitisch zu bieten hat? Die NATO und mehrere Bundesregierungen haben uns die Suppe eingebrockt, und jetzt sollen die Menschen diese Suppe auslöffeln. Das ist doch wirklich eine Zumutung. ({14}) Wir müssen uns fragen, ob diese Organisation, die für den Tod von unzähligen Zivilisten die Verantwortung trägt und das Leben von Millionen Menschen unsicherer gemacht hat, in der Lage ist, in Zukunft für unsere Sicherheit zu sorgen. Wir als Linke sind der Auffassung, dass sich die NATO nicht reformieren lässt. Sie ist nicht in der Lage, auf die Fragen der Gegenwart und der Zukunft die richtigen Antworten zu geben. ({15}) Meine Damen und Herren, im Augenblick erleben wir einen bedrohlichen Währungs- und Handelskrieg zwischen den USA, China und Europa. Die USA befinden sich in einer schweren wirtschaftlichen Krise und haben kein ökonomisches Konzept. Was geschähe denn, wenn die USA versuchen wollten, ihren ökonomischen Niedergang mit militärischen Mitteln zu stoppen? Hat die NATO darauf eine Antwort? Nein. ({16}) Wir erleben die Zunahme von Naturkatastrophen als Folge des Klimawandels. Immer mehr Menschen sind auf der Flucht vor Hunger, Wassermangel, Überschwemmung und Bodenerosionen. Hat die NATO darauf eine Antwort? Nein. Was können wir mit einem Raketenschutzschirm über Europa anfangen, wenn die Bomben mit der Luftpost kommen? Hat die NATO darauf eine Antwort? Nein. Ich halte fest, dass die NATO mit den Menschheitsfragen des 21. Jahrhunderts komplett überfordert ist. ({17}) Sie gaukelt Sicherheit vor, bringt aber immer mehr Unsicherheit nach Europa. Wenn nun der Kollege Verteidigungsminister zu Guttenberg sich hinstellt und erklärt, die NATO und die Bundeswehr sollen in Zukunft die Handelswege und die Rohstoffquellen sichern, steht er mit dieser Position nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. Ihn scheint das nicht zu stören, uns stört es schon. ({18}) Wir sollten uns über eines im Klaren sein: Wenn es um den Welthandel geht, sind die wirklichen Bedrohungen doch ganz andere. China, Deutschland und Japan stehen als Exportstaaten international unter Kritik. Immer mehr Staaten wollen sich nicht länger mit den unausgeglichenen Handelsbilanzen abfinden. Die Kanzlerin hat vor dem G-20-Gipfel erklärt, dass sich die anderen Staaten mehr anstrengen müssen, um mehr exportieren zu können. Das ist ökonomischer Unsinn; das weiß doch jedes Kind. Wenn alle Staaten nur noch auf Export setzen würden, dann bräche der internationale Handel zusammen. Wenn wir also unsere Handelspolitik nicht freiwillig ändern, dann werden die anderen Staaten mit Protektionismus antworten, und unsere Exportstrategie wird wie ein Kartenhaus zusammenfallen. Das können wir doch alle nicht wollen. ({19}) Und hat die NATO darauf eine Antwort? Nein. Wir sehen, dass die NATO für fast alle Aufgaben ungeeignet ist, bis auf eine: Sie hält die Rüstungsindustrie am Laufen. Zwei Drittel der weltweiten Militärausgaben werden von NATO-Staaten getätigt. Allein für den unsinnigen Raketenabwehrschirm wurden schon jetzt 120 Milliarden Euro ausgegeben. Ich habe ebenso wie viele hier im Saal - ich hoffe, zumindest auf der linken Seite - bessere Ideen für die Verwendung von 120 Milliarden Euro: für Bildung, für Kultur, für Infrastruktur, für Zukunft und nicht für die Zerstörung der Zukunft. ({20}) Abschließend noch einige Anmerkungen zu den vorliegenden Anträgen. Der Entschließungsantrag der SPD enthält einige Forderungen an das Strategische Konzept der NATO, die auch wir unterstützen können. Einen Punkt davon hebe ich hier besonders hervor: Die Kollegen der SPD fordern wie auch wir zu Recht, dass die Konvention über Landminen und Streumunition endlich von allen unterstützt werden soll und dass alle NATO-Mitglieder dieser Konvention beitreten müssen. ({21}) Diese Streumunition und diese Landminen haben sehr viel Leid über die Menschheit gebracht. Gerade Kinder und Jugendliche werden ihrer Zukunft beraubt, wenn sie noch Jahre nach Kriegsende auf diese Landminen treten oder von Streumunition verletzt werden können. Dies sind so menschenverachtende Mittel, dass sie sofort verboten gehören. ({22}) Meine Damen und Herren, unsere Fraktion hat einen Entschließungsantrag eingebracht, der eine Abstimmung über das neue Strategische Konzept der NATO hier im Bundestag fordert. Meines Erachtens muss das eine Forderung aller Abgeordneten sein. Ansonsten, wenn wir diese Forderung nicht unterstützen, können wir unsere Rolle als Volksvertreter nicht ernst nehmen. ({23}) In einem zweiten Entschließungsantrag fassen wir einige unserer wichtigsten Forderungen zum neuen Strategischen Konzept der NATO zusammen. Drei davon nenne ich noch einmal: Erstens. Wir fordern den sofortigen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan. ({24}) Zweitens. Wir fordern den Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland und weltweit endlich konkrete nukleare Abrüstungsschritte und nicht nur schöne Deklarationen. ({25}) Drittens. Wir wollen, dass sich die NATO nicht an dem unsinnigen Raketenabwehrschild beteiligt. Mit diesen Forderungen vertrete ich, im Gegensatz zu den Zwischenrufern von der rechten Seite, die Meinung der Mehrheit der Menschen in diesem Land. ({26}) Wenn Sie unseren Entschließungsanträgen zustimmen, dann sind Sie auf der richtigen Seite; wenn Sie dagegen stimmen, dann wird in der Öffentlichkeit klar, dass für Sie nicht die Sicherheitsinteressen der Menschen wichtig sind, sondern vor allen Dingen die üppigen Profite der Rüstungsindustrie. Vielen Dank. ({27})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin Lötzsch, da Sie mich zu Beginn Ihrer Rede nicht vollständig zitiert haben, will ich in Erinnerung rufen, dass ich darauf hingewiesen habe, dass nach meiner Einschätzung der Ablauf der letzten Sitzungswoche für alle Beteiligten im Hause Anlass zu selbstkritischem Nachdenken über die eigene Rolle bietet. Punkt. Nächster Redner ist nun der Kollege Jürgen Trittin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. ({0})

Jürgen Trittin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003246, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die NATO ist ein Sicherheitsbündnis, das sich Werten verpflichtet fühlt. Herr Bundesaußenminister, ich hätte mir schon gewünscht, dass Sie hier festgestellt hätten, dass es zu einer Wertegemeinschaft eben nicht passt, dass das zukünftige Konzept dieser Wertegemeinschaft nur in der Geheimschutzkammer des Deutschen Bundestages einzusehen ist. Das schafft keine Legitimation für diese Werte, sondern delegitimiert sie. ({0}) In Wahrheit haben wir es seit Jahren mit einer neuen Sinnsuche der NATO zu tun. Wenn man das in einer Stellenanzeige ausdrücken wollte, müsste man sagen: Rüstiger Rentner in Altersteilzeit sucht neue Beschäftigung. - Das ist der Kern der Debatte, um die es hier geht. Das hat einen Grund - das ist bei Frau Lötzsch vielleicht noch nicht angekommen -: Der Kalte Krieg ist vorbei, es gibt die bipolare Welt nicht mehr. Es ist richtig: Wir stehen vor völlig neuen Herausforderungen Ressourcenwettläufen, Klimawandel, globaler Armut, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ({1}) und Zerfall von Staaten. Die Wahrheit erfahren wir doch jeden Tag, zum Beispiel in den Auseinandersetzungen um Somalia, in den Auseinandersetzungen um Afghanistan. All diese Probleme lassen sich mit den klassischen Instrumenten der Abschreckung - das war doch die wesentliche Funktion der NATO - alleine nicht lösen, im Gegenteil: Im typischen Konflikt, den wir haben, dem asymmetrischen Konflikt, ist Abschreckung der Stachel dazu, den Konflikt zu verschärfen. Das sind die Herausforderungen, vor denen wir stehen. ({2}) Jetzt stellen wir fest, dass eine Suche nach neuen Aufgaben innerhalb der NATO stattfindet. Es ist die Rede vom Cyberwar. Ja, der Cyberwar ist eine Bedrohung. Nur, ist diese Bedrohung mit den Instrumenten der NATO zu lösen? Was wollen Sie denn tun? Google bombardieren? Das kann doch keine ernsthafte Alternative sein. ({3}) Oder nehmen wir die Debatte über den Terrorismus. Es wurde uns doch in diesen Tagen hautnah vor Augen geführt: Ihr Innenministerkollege meint, bei Paketfracht - wir alle müssen immer unser Kosmetikbeutelchen vorzeigen - reichten Stichproben aus. ({4}) Auch das ist kein militärisches Problem; vielmehr bedarf es zur Lösung dieses Problems einer integrierten Sicherheitspolitik, in der Fragen polizeilicher Vorsorge im Vordergrund stehen sollten. Ich finde, das hat nichts in einer Aufgabenbeschreibung für ein Militärbündnis zu suchen. Das ist keine Aufgabe für das Militär, und das muss an dieser Stelle klar gesagt werden. ({5}) Die NATO muss sich, anstatt nach neuen Aufgaben zu suchen, auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Diese bestehen in der Herstellung kollektiver Sicherheit, und zwar in Europa zusammen mit den USA. Das ist die Kernaufgabe, die sie erfüllen kann, die zu erfüllen von ihr erwartet wird. Wenn es richtig ist, dass das nur mit Russland zusammen geht, wie es von Herrn Schockenhoff und anderen gesagt wird, dann brauchen wir eine NATO, die kollektive Sicherheit in Kooperation mit Russland, durch Öffnung in Richtung Russland und langfristig durch die Perspektive einer Mitgliedschaft von Russland gewährleistet. Dann haben wir einen Raum gemeinsamer Sicherheit von Vancouver bis Wladiwostok. Das ist die Perspektive: Konzentration auf die Kernaufgabe der NATO als militärischem Bündnis, das sich durchaus Werten verpflichtet sieht. ({6}) In diesem Konzept spielt die Abrüstung eine zentrale Rolle. Herr Westerwelle, Sie haben gesagt, Abrüstung sei der Kern, sozusagen der Schwerpunkt von Außenpolitik. Sonst bekommt man ja von Ihren Schwerpunkten der Außenpolitik nicht so viel mit. Über die neue Architektur zwischen G 8, G 11 und G 20 veröffentlicht der Finanzminister in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung einen Aufsatz. Das ist eigentlich Ihre Kompetenz, werter Kollege Westerwelle. ({7}) Sie sprechen von Abrüstung. Die FDP hat im letzten Jahr hier einen Antrag zur Beendigung der nuklearen Teilhabe als Relikt des Kalten Krieges eingebracht; so steht es wörtlich in diesem Antrag. Was ist daraus geworden? Sie sind von Ihrem größeren Koalitionspartner ausgebremst worden. Dann sagen Sie das doch an dieser Stelle. Sie sagen, Sie wollten Abrüstung, weil der nuklearen Proliferation begegnet werden solle. Wie passt das zu einer Politik, die jetzt wieder darangeht, den Export von Atomtechnologie, die Wiederaufarbeitung und die Anreicherung mit Hermes-Krediten zu subventionieren? ({8}) Was soll denn das sein? Schafft ein, zwei, viele Iran? Ist das Abrüstung? ({9}) Es wurde immer gesagt: Afghanistan ist die Herausforderung für die NATO. - Schauen wir uns Afghanistan an: Die Niederländer sind weg, die Kanadier gehen nächstes Jahr weg, die Schweden und die Italiener sind 2014 weg, die Polen 2012. Wissen Sie, was das heißt? Im Jahr 2014 sind im Norden und Osten Afghanistans keine NATO-Truppen. Und nur noch die Deutschen sind da? Das glauben Sie doch selber nicht! Wo ist Ihre Perspektive, Ihre Überführung dieser Mission in eine zivile? Wir wollen ja nicht aus Afghanistan abziehen, sondern wir wollen das militärische Engagement dort beenden. Was ist Ihr Datum? Sie sagen, Sie wollen es nicht nennen. Mittlerweile bindet die NATO die Verhandler der Taliban unter freiem Geleit in Gespräche mit der afghanischen Regierung in Kabul ein. Wo also ist Ihre Afghanistan-Strategie? Eigentlich haben wir es mit einer fast unsichtbaren deutschen Außenpolitik zu tun. Nach außen wahrnehmbar ist und bleibt im Falle von Afghanistan ausschließlich der Verteidigungsminister, die Federführung hat aber das Außenministerium. ({10}) - Ich muss es an dieser Stelle sagen. Ich weiß es, weil ich die Kabinettsvorlagen gelesen habe. ({11}) Aber, meine Damen und Herren, was macht der Bundesverteidigungsminister? Der Bundesverteidigungsminister gibt jetzt den Außenminister, und er sagt zu Wirtschaftskriegen, derzeit finde er das nicht so verwegen, und man solle mit dem Thema Wirtschaftskrieg offen und ohne Verklemmung umgehen. Ganz offen und ohne Verklemmung: Handels- und Rohstoffkriege sind durch das Grundgesetz nicht gedeckt. ({12}) Hierzu hätte ich von Ihnen, Herr Westerwelle, eine klare Ansage erwartet. Selbstverständlich haben wir Rohstoff- und Energieinteressen. Aber das ist kein Grund für militärisches Engagement. Um zu zitieren, was der Kollege Polenz in anderen Zusammenhängen gesagt hat: Selbstverständlich ist das nicht eine Sache, die wir mit einer Art Kanonenpolitik sichern könnten. Ich hätte von einem deutschen Außenminister, der sich der Selbstbeschränkung deutscher Außenpolitik verpflichtet weiß, erwartet, sich von dieser Kanonenpolitik des Verteidigungsministers hier klar zu distanzieren. ({13})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion der Kollege Dr. Rainer Stinner. ({0})

Dr. Rainer Stinner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003640, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Trittin, man merkte: Sie haben heute nichts auf der Pfanne. Deshalb mussten Sie Ihre Rede mit einer Verunglimpfung der Bundesregierung krönen. ({0}) Niemand in dieser Bundesregierung, niemand auf dieser Seite des Parlaments denkt daran, Wirtschaftskriege zu führen. Der Terminus technicus „Wirtschaftskriege“ ist von niemandem gebraucht worden. ({1}) Niemand aus diesem Deutschen Bundestag will und wird deutsche Soldaten schicken, um Rohstoffinteressen zu sichern. ({2}) Darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, die Piraterie zu bekämpfen. Aber das hat mit Rohstoffkriegen überhaupt nichts zu tun. Herr Trittin, ich weise diese Verunglimpfung im Namen meiner Fraktion ausdrücklich zurück. ({3}) Sie haben einen zweiten Fehler gemacht, Herr Trittin; denn Sie haben unterstellt, die NATO würde krampfhaft nach neuen Aufgaben suchen. Das ist falsch, und das braucht sie auch gar nicht. Wir können mit Stolz und mit Freude feststellen: Die NATO hat erreicht, dass Hunderte von Millionen - jetzt sind wir 850 Millionen - 60 Jahre lang in Frieden und Freiheit gelebt haben. Herr Trittin, wenn unsere Nachfolger das in 60 Jahren auch noch so sagen können, nämlich dass die NATO dazu beigetragen hat, dass 850 Millionen Menschen auf dieser Welt in Frieden und Freiheit leben können, dann braucht sie keine weitere Aufgabe, dann ist sie ein erfolgreiches Bündnis, und dann können wir auf dieses Bündnis stolz sein. ({4}) Selbstverständlich hat sich seit 1999 die Situation für die NATO geändert, und das wird in dem neuen Strategischen Konzept reflektiert - völlig richtig -, und es war hohe Zeit, dass wir das anpassen. Jetzt stellen wir uns die Frage: Was ist eigentlich neu? Ich finde, es gibt eine ganze Reihe von neuen Aspekten, die wir würdigen müssen und die damals, 1999, so nicht formuliert worden sind oder werden konnten. Das erste Thema - ganz wichtig - ist die Kooperation mit Russland. Ich glaube, hier haben wir einen ganz wesentlichen Fortschritt erlebt. Ich verhehle nicht, dass die Bundesregierung und mit ihr der deutsche Außenminister ganz wesentlich dazu beigetragen haben, das Thema Russland in der Weise zu intonieren, wie es jetzt intoniert wird. Russland wird nämlich nicht nur als Problem gesehen - es gibt Probleme, die wir alle kennen -, sondern Russland wird zunehmend als Problemlöser, Mitgestalter eingebunden. Auch das ist eine Aufgabe, der sich die NATO verschrieben hat. Dieser Aufgabe werden wir uns widmen. Dazu hat deutsche Politik ganz wesentliche Impulse gegeben. Das zweite Thema ist die Nuklearfrage. Selbstverständlich wird auch im neuen Strategischen Konzept stehen, dass, solange es auf dieser Welt Nuklearwaffen gibt, auch die NATO eine nukleare Abschreckungskomponente haben wird. Das halte ich auch für richtig. Dennoch ist hier angesprochen, dass wir die Vision, die Obama hat, die wir haben, die wir gemeinsam haben, am Ende Global Zero, schrittweise - schrittweise! - erreichen können. Meine Damen und Herren, speziell von der SPD, lieber Herr Erler, ich muss Ihnen deutlich sagen: Ich bin immer wieder erstaunt darüber, wie eine Partei, die elf Jahre lang durch Bundeskanzler und Außenminister Außenpolitik in Deutschland definiert hat, nach einem Jahr den Eindruck zu erwecken versucht, als hätte sie damit überhaupt nichts zu tun. Das kann so nicht weitergehen, Herr Erler. Sie haben elf Jahre lang Verantwortung gehabt. In Ihrer Zeit ist der NATO-Russland-Rat ausgesetzt worden. In Ihrer Zeit haben Sie nicht erreicht und auch keinen Anstoß dazu gegeben, dass aus Deutschland Nuklearwaffen entfernt werden. Jetzt kommen Sie und reden klug daher. Meine Damen und Herren, es ist unerträglich, wie Sie Politik zu machen versuchen; das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. ({5}) Es gibt einen weiteren neuen Aspekt in dem NATOKonzept, und das ist Cyberwar; darauf ist hingewiesen worden. Ich möchte Sie aber bitten, Herr Außenminister, in der nächsten Woche, vor Verabschiedung des Konzepts, darauf hinzuarbeiten, dass wir jedenfalls nicht einen Automatismus zwischen Cyberbedrohung und Art. 5 NATO-Vertrag bekommen. Ich sehe das sehr kritisch. ({6}) - Ich sage das ja so. Liebe Kollegin, ich sage deutlich, wie ich es empfinde. Ich sehe es sehr kritisch, dass wir einen Automatismus zwischen Cyberattacken und Art. 5 herstellen sollen. Hier müssen wir sehr genau hinschauen. Ich möchte die Verbindung so unverblümt möglichst nicht in dem Konzept haben. Ich möchte gern eine weitere kritische Anmerkung machen, und die bezieht sich auf das Thema Missile Defense. Herr Außenminister, Sie haben zu Recht gesagt, dass wir jetzt eine völlig neue Perspektive haben. Es geht von dem alten Bush-Konzept, das unter verschiedenen Gesichtspunkten falsch war - das haben wir immer gesagt -, hin zu einem neuen Konzept, das aber, wie ich finde, überhaupt noch nicht richtig definiert wird. Ich habe mich auch in der Öffentlichkeit gegenüber dem NATO-Generalsekretär kritisch geäußert, der nämlich in den Raum stellt, das würde die NATO nur 200 Millionen Euro kosten. Meine Damen und Herren, lieber Herr Außenminister, das halte ich für eine Vernebelung der Öffentlichkeit. Das können wir so nicht stehen lassen. ({7}) Wir müssen an diesem Missile-Defense-Konzept sehr genau nacharbeiten. Es muss deutlicher werden, um was es sich dabei handelt. Die Elemente, die verknüpft werden sollen, sind bisher noch gar nicht vorhanden. Angesichts dessen die Zahl von 200 Millionen Euro in den Raum zu stellen, halte ich für problematisch; ich will das so deutlich sagen. Lassen Sie mich, Herr Präsident, zum Abschluss etwas zu einem Element sagen, das in dem neuen Konzept verstärkt dargestellt wird, das aber in der Öffentlichkeit bisher leider zu kurz gekommen ist: Das ist Art. 4. In Art. 4 geht es um Konsens und Kooperation, um Kooperation und Information innerhalb der NATO. Bundeskanzler Schröder und ein Jahr später Bundeskanzlerin Merkel haben in München auf der Sicherheitskonferenz jeweils dasselbe gesagt - für Herrn Schröder hat Herr Struck kaum verstehbar, verschwurbelt, aber inhaltlich richtig vorgetragen, und Frau Merkel hat es deutlich gesagt -: Die NATO muss im Zentrum ein politisches, ein sicherheitspolitisches Koordinations- und Kooperationsgremium sein. Deshalb müssen wir, Herr Außenminister - ich weiß, wir sind da einer Meinung, aber ich will es auch noch einmal deutlich im Deutschen Bundestag sagen -, darauf Wert legen, dass insbesondere die Kooperation und die Information im Rahmen des NATO-Bündnisses verstärkt werden. Die NATO muss ihrer Rolle diesbezüglich gerecht werden, nämlich als Sicherheitsbündnis für heute, für morgen und für die Zukunft. So ist die NATO auf dem richtigen Weg. Dann können wir hoffentlich in 60 Jahren sagen: Jawohl, weitere 60 Jahre hat diese NATO für Frieden, Freiheit und Sicherheit für 850 Millionen Menschen in dieser Welt gesorgt. Das ist ein Erfolg. - Wir arbeiten daran, dass dieser Erfolg eintritt. Danke schön. ({8})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Die Kollegin Uta Zapf ist die nächste Rednerin für die SPD-Fraktion. ({0})

Uta Zapf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002582, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Stinner, immer, wenn Sie so laut sind, kommt nichts dabei herum. Wenn Sie aber ab und zu leisere Töne anschlagen, kann man sich schon mit Ihnen auseinandersetzen. ({0}) Vielleicht tun wir das dann auch in den entsprechenden Ausschüssen. Dass wir, wie die Linken es fordern, über das neue Strategische Konzept der NATO im Bundestag abstimmen, ist aus politischen Gründen schlicht und ergreifend gar nicht möglich; denn hierzu hat das Parlament keine Handlungsbefugnis. Ich beklage aber genau wie alle anderen vor mir, dass dieses Konzept so geheim gehandelt wird, dass es wirklich nur die Obleute sehen durften und nicht die Fachleute, die auch sicherheitsüberprüft sind und normalerweise solche Dinge einsehen können. Noch komischer ist eigentlich, dass wir hierzu eine Anhörung im Auswärtigen Ausschuss hatten, bei der von den fünf eingeladenen Experten offensichtlich nur einer Einsicht in den Entwurf dieses Konzeptes hatte. Dieser Herr Kamp vom NATO Defense College hat mit folgendem Zitat eröffnet - ich finde, das ist ein schönes Zitat -: Eine Firma, die nur alle 10 Jahre überprüft, ob ihre Produkte den Bedürfnissen der Kunden entsprechen, wäre wahrscheinlich nicht mehr im Geschäft. Jetzt führt die NATO also eine solche Überprüfung durch, um im Geschäft zu bleiben. Das Ergebnis kennen wir noch nicht, weil es geheim ist; aber wir wissen, was wir wollen, und wir wissen auch, was wir nicht wollen. Jedenfalls haben wir als SPD das in unserem Antrag sehr deutlich niedergelegt. Zu einem Teil unserer Vorstellungen hat Kollege Erler sehr deutlich Stellung genommen. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie die NATO mit Russland umgeht. Ich sehe, dass hier ein relativ breiter Konsens für eine andere Politik als während des Kalten Krieges und vielleicht auch noch in der Zeit danach besteht. Also, Entspannung ist angesagt. Wir begrüßen natürlich, dass in diesem Konzept niedergelegt ist, dass das Ziel eine nuklearwaffenfreie Welt ist. Trotzdem bleibt doch - ich finde, wir müssen das auch kritisch sehen, Herr Außenminister - ein Mix aus konventionellen und nuklearen Waffen bestehen; die Abschreckung bleibt; die nukleare Teilhabe und das Burden Sharing bleiben, und die Stationierung von USWaffen in Europa wird für den transatlantischen Zusammenhalt weiterhin als notwendig deklariert. Herr Minister, Sie haben ganz offensichtlich zu Beginn Ihrer Amtszeit den Mund zu voll genommen, als Sie über den Abzug von substrategischen Waffen sprachen. Wir jedenfalls wollen weiterhin, dass diese aus Deutschland abgezogen werden. ({1}) In diesem Konzept findet sich allerdings kein Hinweis darauf, dass so verfahren wird. Im Gegenteil, man hält an diesem Burden Sharing fest. Wir meinen - Herr Trittin hat das ähnlich ausgedrückt -, dass ein Bündnis, das sich als Werte- und Verteidigungsgemeinschaft versteht, keine Nuklearwaffen als Klebstoff für den transatlantischen Zusammenhalt braucht. Hier sind ganz andere Dinge wichtig, nämlich unsere gemeinsamen Werte und unser gemeinsames Interesse an Stabilität und Sicherheit. ({2}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich die NATO auf nukleare Abrüstung verpflichtet, ist gewiss positiv. Aber gewiss sind diese Aktivitäten nicht auf den Außenminister Westerwelle alleine zurückzuführen, auch wenn Sie es im Auswärtigen Ausschuss so darzu7610 stellen versucht haben. Es gab die sogenannte Viererbande - Kissinger, Shultz, Perry und Nunn -, es gab Obamas Wahlkampf, und es gab im Jahre 2008 die Rede von Obama in Prag. Aus Deutschland und Norwegen gab es eine Initiative von Steinmeier und seinem norwegischen Kollegen, die ein Papier in die NATO eingebracht haben, das besagte, dass Abrüstung wieder größeres Gewicht haben solle. Natürlich ist die Nuclear Posture Review ein Leitfaden für das strategische Konzept; darauf muss es reagieren. Aber Clinton und Obama haben deutlich gesagt - das wurde hier von Herrn Stinner zitiert -, dass man eine wirkungsvolle Abschreckung und ein Arsenal von Nuklearwaffen brauche, solange es Nuklearwaffen auf der Welt gibt. Ich bin da anderer Meinung. Ich weiß, dass das innerhalb der NATO anders diskutiert wird, und die Abstimmungsverfahren sprechen dafür, dass man mit einer Nulllösung nicht so recht durchdringen kann. Hinsichtlich der Fortführung von Abrüstungsmaßnahmen bin ich nicht ganz so optimistisch, wie es hier beim Außenminister klang, insbesondere nach der Wahl in den USA, aufgrund derer die Fraktion von Obama sehr an Kraft verloren hat. Der Stellenwert von Abrüstung wird bei den USA insgesamt geringer sein. Ob New START ratifiziert werden wird, weiß ich nicht. Auch die Duma bereitet sich bereits darauf vor, hier wieder einen Rückzieher zu machen. Eine alternative Kommentierung wird in der Duma vorbereitet. Es wird in der Duma eben nicht ratifiziert, weil man sich sagt, wenn man wieder dasselbe wie bei START II hat, schaut man dumm aus. Das Nächste ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Was wird aus der konventionellen Abrüstung? Ich weiß nicht, ob in diesem Konzept dazu etwas stehen wird. In Brüssel wird uns erklärt, als NATO seien wir gar keine Vertragspartner. Wir wissen, dass es zwei Papiere gibt, ein Papier aus den USA von Frau Viktoria Nuland und ein russisches Papier. Darin wird deutlich, dass es Gespräche gibt. Ich erinnere daran, dass Steinmeier dies angestoßen hat, indem er in den Jahren 2007 und 2008 zu entsprechenden informellen Gesprächen in die Bundesrepublik geladen hat. Ob wir eine Ratifizierung im Kongress erwarten können, steht garantiert in den Sternen. Lassen Sie mich in der wenigen Zeit, die mir noch zur Verfügung steht, etwas zur Raketenabwehr sagen. Ich glaube, wir werden gut beraten sein, wenn wir uns in diesem Hohen Hause sehr genau mit den neuen Plänen auseinandersetzen. Meine Sicht auf die Dinge ist im Moment, dass das, was in der NATO vorgeschlagen wird und was Rasmussen als wunderbare Lösung beschreibt, eigentlich Augenwischerei ist, weil sich dies nur darauf bezieht, dass alle bisher existierenden Systeme „zusammengeplugt“ werden. Rasmussen macht ein Plugin: Hier ist NATO, und dann Plugin! Dort sind aber zum Beispiel die Kosten für Patriots und MEADS in Deutschland überhaupt nicht mit eingerechnet; dies alles kommt hinzu.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin!

Uta Zapf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002582, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich erinnere daran, dass wir bei MEADS immer noch nicht im Reinen sind. Deshalb glaube ich, dass wir auch sehr gut beraten sind, darauf zu hören, was die Russen in diesem Moment sagen. Sie werden sich nicht auf ein Abenteuer einlassen, das keinen Mehrwert bietet; dies alles muss noch sehr genau geprüft werden. Ich stimme mit dem überein, was hier von einigen Kollegen zu Cyber gesagt worden ist; dies kann nicht nach Art. 5 erfolgen.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin, Sie müssen jetzt aber zum Schluss kommen.

Uta Zapf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002582, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Letzter Satz, Herr Präsident. - Wir sollten auch noch einmal klären, wie es in den Regierungsfraktionen mit der Frage einer Mandatierung durch den Sicherheitsrat oder einfach durch den Geist der UN ist. Ich würde dies gern präzise haben, wie wir es in unserem Antrag niedergelegt haben. Herzlichen Dank. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort erhält nun der Kollege Philipp Mißfelder für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Philipp Mißfelder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003810, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Zuschauer an den Fernsehbildschirmen, die heute vielleicht zum ersten Mal diese Diskussion verfolgen, möchte ich zur Klarstellung sagen, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages sehr wohl Möglichkeiten hatten, sich mit dem Bericht zu beschäftigen. ({0}) Sicherlich war das nicht so tiefgehend möglich, wie es bei anderen Papieren sonst der Fall ist. Auch Sie, Frau Zapf, waren doch bei der Unterrichtung durch den Staatssekretär Born anwesend. Es ist nicht die Bundesregierung bzw. der Bundesaußenminister, sondern die NATO gewesen, die festgelegt hat, dass es sich um ein Geheimpapier handelt. Ich möchte an dieser Stelle der Bundesregierung ausdrücklich dafür danken, dass es uns zumindest in einem kleinen Kreis ermöglicht wurde, Fragen zu stellen, und dass wir über das Papier direkt und ausführlich informiert wurden. Das ist, so glaube ich, der unter den Geheimschutzregeln einzig gangbare Weg gewesen. ({1}) - Herr Ströbele, bei Ihnen immer gerne.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Wenn ich vielleicht an dieser bilateral vereinbarten Zwischenfrage wenigstens notariell beteiligt werden könnte. ({0}) Herr Kollege Ströbele, Sie haben das Wort.

Hans Christian Ströbele (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002273, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Kollege Mißfelder, ich durfte als Mitglied des Auswärtigen Ausschusses diese Papiere nicht einsehen. Gibt es eine Erklärung, Verfügung oder Ähnliches der NATO, wo steht, dass zwar Obleute des Auswärtigen Ausschusses diese Papiere einsehen dürfen, aber stellvertretende Obleute nicht? Das hätte ich gerne einmal gewusst. Wie käme ansonsten der Außenminister dazu, zu sagen: „Die Obfrau darf das einsehen, aber ihr Stellvertreter darf auch für den Fall, dass sie krank ist, die Papiere nicht einsehen“? Was Sie gemacht haben, ist doch reine Willkür.

Philipp Mißfelder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003810, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Nein, Herr Ströbele, da muss ich Sie korrigieren. Wir haben das Papier nicht einsehen können - das habe ich schon gesagt -, sondern wir haben die Möglichkeit gehabt, mit dem Staatssekretär, der das Papier kennt, ausführlich darüber zu diskutieren. ({0}) Was Sie richtigerweise gesagt haben - diesen Punkt wollte ich eigentlich weglassen, um Ihre Fraktion nicht zu diskreditieren -, ist, dass die Grünen bei dieser Unterredung nicht anwesend waren. Aber jede Fraktion hatte die Möglichkeit, einen Stellvertreter zu entsenden. Ansonsten wäre Frau Zapf in Vertretung von Herrn Mützenich nicht dabei gewesen. Sie müssen sich in Ihrer Fraktion einfach besser abstimmen. Wenn Sie freundlicher zu Frau Müller wären, dann würde sie Sie vielleicht zukünftig in den Debatten reden lassen und dann müssten Sie sich nicht in Form von Zwischenfragen zu Wort melden. ({1}) Vielleicht würde sie Sie auch darüber unterrichten, dass es solche Termine gibt, an denen Sie dann stellvertretend teilnehmen dürfen. Aber das ist ein Problem der Grünen und nicht unser Problem. ({2}) Ich will zum eigentlichen Thema kommen. Seit 1990 hat die NATO 97 Prozent ihres Atomwaffenarsenals abgerüstet. Allein das zeigt, in welchem Wandlungsprozess sich die NATO in den vergangenen Jahrzehnten befunden hat. Politisch hat sich seit 1999, seit der letzten Diskussion über die strategische Konzeption der NATO, Erhebliches geändert. Die Weltwirtschaft ist globaler geworden. Die Internetwelt hat sich radikal verändert. Auch unsere sicherheitspolitischen Herausforderungen haben sich massiv verändert. Während des Kalten Krieges war Bündnissolidarität nahezu immer deckungsgleich mit nationalen Sicherheitsinteressen. Das kann man heute für die NATO nicht mehr zwangsläufig sagen; denn wir stehen heute vor Herausforderungen, die anderer Natur sind und bei denen Sicherheitsinteressen einzelner Mitgliedsländer in unterschiedlichem Maße betroffen sind. Terrorismus, gescheiterte Staaten, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sind notwendigerweise nicht für alle Mitgliedsländer der NATO eine existenzielle Gefahr und werden daher von Bündnispartnern unterschiedlich wahrgenommen. Nehmen wir den konkreten Fall Afghanistan. Während einige Verbündete ihr militärisches Engagement ausdrücklich als Kampf gegen eine unmittelbare Bedrohung empfinden und deshalb die Akzeptanz für diesen Einsatz in ihrer Gesellschaft hoch ist, ist dies nicht zwangsläufig bei allen Mitgliedsländern der Fall. Das zeigt, wie schwierig mittlerweile Operationen unter dem Dach der NATO sind. Wir müssen daher darüber diskutieren, wie es mit der NATO politisch weitergehen soll. Es zeigte sich schon in dieser Debatte: Uns geht es nicht darum, die NATO nur als reines Militärbündnis zu sehen. Wir sehen sie als politische Plattform, die uns die Möglichkeit gibt, mit anderen Organisationen und Bündnissen, mit NGOs sowie mit anderen Partnern aus dem asiatischen Bereich, aber insbesondere auch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft - ich denke dabei an Russland - zu diskutieren. Wir stehen in der NATO auf einer gemeinsamen Wertebasis. Deshalb ist es für uns von zentraler Bedeutung - es ist mir ganz wichtig, das zu erwähnen -, auf Basis dieser Werte gemeinsam für eine Sicherheitsarchitektur zu werben und dabei nicht nur über militärische Aspekte zu diskutieren, sondern auch über politische Perspektiven. Wir müssen die Diskussion über die Strategie der NATO dazu nutzen, hier Fortschritte zu machen. ({3}) Wir müssen für eine stärkere Akzeptanz der NATO werben; das ist unbedingt notwendig. Wir befinden uns in einer Situation, die vollkommen anders ist als die zur Zeit des Kalten Krieges. Dazu kann ich nur aus Geschichtsbüchern zitieren und kaum aus eigenem Erleben berichten. Wir befinden uns heute Gott sei Dank nicht mehr in einer Situation, in der die unmittelbare Bedrohung für den einzelnen Bürger automatisch in einem persönlichen Zusammenhang zum Bündnis steht, weder im Osten noch im Westen Deutschlands. Wir stehen heute vor ganz anderen Herausforderungen. Deshalb finde ich es richtig, dass sich die NATO um die Frage der Cyberattacken bemüht, selbst wenn das nur der Beginn einer Diskussion sein kann. Hier gibt es viele Fragen zu den Fähigkeiten der NATO. Die Frage ist auch - Rainer Stinner hat sie zu Recht aufgeworfen -: Wie geht man im Fall des Falles damit um? Wir stellen uns diesen Fragen in der Diskussion; wir wollen sie weiter in den Blick nehmen. Die militärische Transformation der NATO muss fortgesetzt werden. Dies bleibt für uns ein wichtiger Punkt; denn es ist notwendig, die Soldaten auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten, sowohl im Hinblick auf ihre Ausrüstung als auch auf die Organisationsstruktur der NATO. Insofern passt sich unsere Bundeswehrreform nahezu nahtlos in die Diskussionen ein, die in den anderen Mitgliedsländern der NATO intensiv geführt werden. Wir wollen die Bundeswehr effizienter, schneller und effektiver machen, damit sie den neuen Herausforderungen gerecht wird. Neuen Herausforderungen gerecht zu werden, heißt in erster Linie, unsere eigene Sicherheit und die Sicherheit unserer Bündnispartner zu schützen. Die Diskussion um Rohstoff- und Ressourcensicherheit ist nicht vom Himmel gefallen. Das zeigt sich darin - Frau Zapf, da möchte ich Sie gerne korrigieren -, dass wir schon bei der Erstellung des Weißbuchs 2006 - unter Applaus der SPD - kein Problem damit hatten, auch über sichere Zugänge zu Märkten und über die Frage der Rohstoffsicherheit zu diskutieren. ({4}) Nichts anderes hat der Minister getan; nichts anderes hat zuvor der zurückgetretene Bundespräsident getan. Insofern bedeutet die Aufregung an dieser Stelle viel Lärm um nichts. ({5}) Früher gab es Zeiten, in denen Sie bei diesem Thema applaudiert und tatkräftig daran mitgewirkt hätten. Ein wichtiger Punkt wurde in dieser Debatte angesprochen: das Verhältnis zu Russland. Sicherlich kann man darüber streiten, nicht über die Vorschläge der Gruppe um Frau Albright, aber vielleicht über die Art und Weise, wie der NATO-Generalsekretär auf Russland zugegangen ist oder eben nicht. Ich kann das im Einzelnen nicht beurteilen, weil ich keine detaillierten Kenntnisse darüber habe. Es geht aber nicht nur darum, wie wir die Diskussion hier bei uns führen, sondern auch darum, wie sie in Russland aufgenommen wird. Der NATO-Generalsekretär hat vielleicht nicht zu jedem Zeitpunkt in angemessener Weise wahrgenommen, dass Russland uns, der NATO und der Europäischen Union die Hand ausgestreckt hat. Das ist aber eine politische Diskussion, um die es sich zu streiten lohnt. Ich bin deshalb besonders froh darüber, dass die Bundeskanzlerin sowie der französische Präsident und der russische Präsident von Anfang an die Missverständnisse ausgeräumt haben, die im Zuge der Diskussion um das Strategische Konzept hätten auftreten können. Sie haben die feste Absicht erklärt, Russland mit ins Boot zu holen und gemeinsam mit Russland an einer Sicherheitsarchitektur zu arbeiten. Damit wird die ausgestreckte Hand Russlands angenommen. Herzlichen Dank. ({6})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nächste Rednerin ist die Kollegin Agnes Malczak für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Agnes Malczak (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004106, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Mißfelder, es ist ein unwürdiger Vorgang, dass nur zehn Parlamentarier das Strategische Konzept einsehen können, sodass man in einer Runde das Ratespiel betreiben muss: „Steht denn darin, dass …?“ Das ist auch für eine Organisation unwürdig, die sich Transparenz und Öffentlichkeit groß auf die Fahnen schreibt. ({0}) Herr Außenminister Westerwelle, mangels anderer außenpolitischer Akzente haben Sie vollmundig das sympathieträchtige Thema Abrüstung zu Ihrem persönlichen Steckenpferd gemacht. Nach den Luftsprüngen wegen Deutschlands Sitz im UN-Sicherheitsrat hätten Sie nun in der NATO belegen können, dass Sie internationale Politik beherrschen und Ihr Eintreten für Abrüstung nicht nur eine Luftnummer ist. Was zu befürchten war, ist eingetreten: Schwarz-Gelb hat den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland im Koalitionsvertrag absichtlich an die Verhandlungen in der NATO gekoppelt, um danach mit dem Finger auf andere zu zeigen. ({1}) Herr Westerwelle, der Deutsche Bundestag hat Sie in großer Einigkeit damit beauftragt, sich in der NATO für nukleare Abrüstung und den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland einzusetzen. Bei der Erfüllung dieses Auftrags sind Sie gnadenlos gescheitert. ({2}) Mit einem Angebot zum Kuhhandel erschienen Sie in seltener Eintracht mit Ihrem Kabinettskollegen zu Guttenberg beim Treffen der Außen- und Verteidigungsminister der NATO-Mitgliedstaaten im Oktober. Ihr plumper Deal war: Deutschland unterstützt jetzt doch das Raketenabwehrsystem und erhält im Gegenzug Zugeständnisse bei der nuklearen Abrüstung. - Doch die schallende Ohrfeige ließ nicht lange auf sich warten. Gleich nach der Konferenz erklärte der amerikanische Verteidigungsminister Gates, dass Raketenabwehr gar nichts mit Abrüstung zu tun hat. Eine deutlichere Abfuhr kann man sich nicht holen. ({3}) Das Ergebnis ist: Die US-Atomwaffen bleiben in Deutschland, und die Bundesregierung vergibt einen Blankoscheck für ein Raketenabwehrsystem, von dem niemand weiß, wie teuer es wird, ob es überhaupt funktioniert und wer am Ende die Befugnis für die Entscheidung hat, wann es zum Einsatz kommt. ({4}) Der NATO-Generalsekretär Rasmussen wirbt mit einer Schnäppchenrechnung, nach der das Raketenabwehrsystem nur 200 Millionen Euro kosten würde. Dafür erntet er sogar von den Befürwortern dieses Systems nur Gelächter. Experten rechnen mit Gesamtkosten in Milliardenhöhe. Dem Verteidigungsminister, dem das Sparen sonst so wichtig ist, fiel zu dieser Sache nichts Besseres ein, als Ja dazu zu sagen und gleichzeitig sein vorauseilendes Misstrauen gegenüber den Zahlen zum Ausdruck zu bringen. Das Tragische an dieser Entscheidung ist: Ein solches Raketenabwehrsystem birgt in der jetzigen Situation, in einer Zeit, in der die globale Machtverteilung durch aufstrebende Mächte neu bestimmt wird, die Gefahr einer weltweiten Aufrüstungsspirale. Raketenabwehr täuscht in einer hochgerüsteten Welt über die Notwendigkeit von Abrüstung und Rüstungskontrolle hinweg. ({5}) Wir fordern Sie daher auf: Ziehen Sie Ihre Zustimmung zum Raketenabwehrsystem auf dem NATO-Gipfel in der nächsten Woche zurück. ({6}) Auch ich war vorauseilend misstrauisch, was den abrüstungspolitischen Willen dieser Bundesregierung anbelangt. Nach einem Jahr kann ich sagen: völlig zu Recht. Atomraketen trotz Raketenabwehrsystem, das ist die Formel für die doppelte Pleite von Schwarz-Gelb in der Abrüstungspolitik und in der NATO. Vielen Dank. ({7})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zu einer Kurzintervention erhält der Kollege Westerwelle das Wort. ({0})

Dr. Guido Westerwelle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002944, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr geehrte Frau Kollegin, ich bitte Sie! Ich bin Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Ich will eine Sache zum Ausdruck bringen. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin Künast, Sie werden sich wie ich an Beispiele erinnern, wo nicht nur gemeldete Redner zu Wort kamen, sondern in Debatten des Deutschen Bundestages zusätzlich fleißig von der Möglichkeit der Kurzintervention Gebrauch gemacht wurde. ({0})

Dr. Guido Westerwelle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002944, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Kollegin, bei allem Respekt: Noch sind auch Sie Mitglied dieses Hauses. Sie können sich ja auch zu Wort melden, wenn Sie es denn möchten. Ich möchte auf einen Punkt eingehen, weil mir das ein wichtiges Anliegen ist. Wir können hier gerne inhaltlich über die Frage der Abrüstung diskutieren. Wir haben eine sehr viel positivere Sicht auf dieses Thema. Wir sind der Meinung, dass die Entwicklung auf dem Gebiet der Abrüstung in dem letzten Jahr, insbesondere in den letzten Monaten, gut und positiv ist. Da ich als Parlamentarier viele Jahre lang in der Opposition gearbeitet habe, liegt mir viel daran, Folgendes zu sagen - deshalb habe ich mich zu Wort gemeldet -: So viel Transparenz, wie ich als Außenminister bei diesem Strategischen Konzept der NATO dem Deutschen Bundestag gegenüber ermöglicht habe, habe ich in den elf Jahren, in denen ich Abgeordneter einer Oppositionsfraktion war, nicht einmal erlebt. ({0}) Wir erinnern uns noch an 1999, als das Strategische Konzept der NATO verabschiedet wurde. Damals bildeten SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Regierung. Wie oft wurde den Obleuten Einsicht in die Unterlagen gegeben? Wir, die Bundesregierung, haben alles erläutert, auch im persönlichen Gespräch. Wir haben gesagt: Bitte berücksichtigt, dass der NATO-Generalsekretär dies als „Geheim“ eingestuft hat und wir die Unterlage dementsprechend nicht eigenmächtig veröffentlichen können. Es ist ja wohl völlig selbstverständlich, dass ich als Außenminister mich nicht darüber hinwegsetzen kann. Ich hätte erwartet, dass Sie diese Transparenz, die Sie nie - nicht ein einziges Mal in elf Jahren - gewährleistet haben, heute anerkennen, statt uns dafür zu beschimpfen, dass wir so weit gegangen sind, mit Ihnen eine solche Transparenz zu vereinbaren. So viel Offenheit hat es in dieser Debatte in diesem Haus bei solchen als vertraulich eingestuften Dokumenten noch nicht ein einziges Mal gegeben. Darauf lege ich Wert. ({1})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zu einer kurzen Erwiderung hat Frau Kollegin Malczak das Wort.

Agnes Malczak (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004106, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Außenminister, dieses neue Strategische Konzept der NATO ist mit der Ankündigung des NATO-Generalsekretärs verbunden - insofern gibt es schon einen Zusammenhang; dazu hat auch Kollege Mißfelder am Schluss seiner Rede aufgefordert -, für mehr Akzeptanz in der NATO zu werben. Von der Expertengruppe hieß es ganz klar: Wir sind jetzt transparent; wir diskutieren es in den einzelnen Mitgliedstaaten vor der Öffentlichkeit. - Wenn aber jetzt das entscheidende Dokument geheim und auch für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht einzusehen ist, dann ist das natürlich ein Missstand, den wir auch kritisieren werden. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Der Kollege Dr. Karl Lamers ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Dr. Karl A. Lamers (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002716, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Strategische Konzept wird die Leitlinie der NATO für die nächsten Jahre sein. Es ist die NATO, die Europa seit mehr als 60 Jahren Frieden und Freiheit gebracht hat. Wir haben der NATO viel zu verdanken. ({0}) Immer wieder hat sich das Bündnis den veränderten Sicherheitslagen angepasst, so auch mit diesem neuen Strategischen Konzept, das auf dem NATO-Gipfel in Lissabon in wenigen Tagen verabschiedet wird. Die neue Strategie trägt den Herausforderungen unserer Zeit Rechnung; denn Zukunft ist nicht nur Verlängerung der Vergangenheit. Wir müssen neue Antworten finden. Mit diesem Konzept wird die NATO neue Wege aufzeigen. Sie, Herr Außenminister, haben die Group of Wise Men - sinnigerweise unter der Leitung einer Lady, nämlich Madeleine Albright - angesprochen. Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass es die Parlamentarische Versammlung der NATO war, die für das neue Konzept einen eigenen Beitrag erarbeitet hat. ({1}) Es sind auch Parlamentarier aus diesem Hohen Hause, aus allen Fraktionen, die als NATO-Parlamentarier ihre Gedanken und Ideen in unser Papier eingebracht haben. ({2}) Danke dafür. ({3}) Die Beistandsverpflichtung gemäß Art. 5 des NATOVertrages muss zentraler Pfeiler der Allianz bleiben. Die Sicherheit unseres Bündnisses ist unteilbar. Art. 5 drückt den Willen, die Bereitschaft, aber auch die Fähigkeit aus, uns gemeinsam gegen Angriffe zu verteidigen. Dabei bleibt es. Bei neuen Bedrohungen denke ich zum Beispiel an Cyberangriffe. Millionen Angriffe finden täglich statt: auf Staaten, Sicherungssysteme von Industrieanlagen, Banken und Pipelines. Das ist eine Gefahr, die uns existenziell bedrohen kann. Cybersicherheit muss, Herr Trittin, stärker als bisher auch in das Blickfeld der NATO rücken. ({4}) Da ist es nicht geeignet, hier Witzchen wie „Google bombardieren“ zu machen. Vielmehr sollte auch für Sie gelten, dass das ein wichtiges Thema ist, das in einer politisch-militärischen Institution wie der NATO seriös erörtert wird. ({5}) Das neue Strategische Konzept wird Bedrohungen aufgreifen, die nicht an unseren Grenzen haltmachen: Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Piraterie, gescheiterte Staaten, Energieknappheit und vor allem internationaler Terrorismus. Hier, Frau Lötzsch, richte ich mich vor allem an Sie, an die Demokratie- und Friedenswächter der Linken. ({6}) In Afghanistan kämpfen unsere Soldaten gegen Terror. Ich möchte ihnen, unseren Soldatinnen und Soldaten, auch an dieser Stelle meinen Dank und meinen höchsten Respekt dafür bekunden, dass sie tagtäglich bereit sind, ihre Gesundheit und ihr Leben für unsere Freiheit und unsere Sicherheit einzusetzen. ({7}) - Frau Lötzsch, hören Sie einmal zu! Dann können Sie vielleicht noch etwas lernen. Einigkeit und Geschlossenheit im Bündnis sind der Schlüssel zum Erfolg. Gerade in einer Zeit knapper werdender Ressourcen wird ein vertrauensvolles Miteinander zwischen NATO und EU immer wichtiger. Wir brauchen eine strategische Partnerschaft. Unsere Kräfte sinnvoll zu bündeln, ist das Gebot der Stunde. Ein wichtiger Partner für die Allianz ist Russland. Wir brauchen Russland, aber Russland braucht auch uns bei der Terrorbekämpfung, bei der Raketenabwehr und bei der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Abrüstung und Rüstungskontrolle sind ein zentrales Thema für die NATO der Zukunft. Eine Welt ohne Nuklearwaffen ist ein Traum, den wir alle teilen. Allerdings dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass es potenziell Staaten oder - ich will es nicht beschwören - nichtstaatliche terroristische Akteure gibt, die unsere Sicherheit gefährden. Solange diese Gefahr besteht, muss die NATO abschreckungsfähig bleiben. In einer globalisierten Welt haben für die NATO Partnerschaften mit Staaten, die unsere Sicherheitsinteressen teilen, eine zunehmend größere Bedeutung. Zur NATOErweiterung ein Satz: Die Tür muss offen bleiben. Wer Mitglied wird, entscheidet einzig das Bündnis. Ein Veto von dritter Seite lehne ich ab. Um als Bündnis erfolgreich zu sein, brauchen wir den Rückhalt und die Unterstützung unserer Bevölkerung. Wir müssen besser als bisher erklären, was die NATO ist, was sie macht und warum sie für unsere Sicherheit unerlässlich ist. Dabei ist es wichtig, gerade die junge Generation zu gewinnen. Sie trägt das Bündnis in die Zukunft. Ich schlage deshalb die Einführung eines NATO-Tages vor, ({8}) Dr. Karl A. Lamers ({9}) einen Tag im Jahr, an dem wir ganz besonders über die Arbeit der NATO informieren, zum Beispiel an Schulen und Universitäten, ({10}) an dem wir mit den Menschen über die NATO und ihre Rolle im 21. Jahrhundert sprechen. ({11}) Mit dem neuen Strategischen Konzept wird die NATO ein zukunftsweisendes Dokument verabschieden. Jetzt müssen wir alle unseren Beitrag dazu leisten, dass dieses neue Konzept von den Mitgliedstaaten umgesetzt wird.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege Lamers, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lenkert?

Dr. Karl A. Lamers (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002716, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte schön.

Ralph Lenkert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004091, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich habe eine Frage. Sie möchten einen Tag der NATO einführen, an dem die NATO über ihre Arbeit informiert. Würden wir dann bei dieser Gelegenheit auch über die Sicherheitsstrategie der NATO informiert werden? Wenn das so ist, dann könnte ich mir vorstellen, dass wir dem sogar zustimmen.

Dr. Karl A. Lamers (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002716, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege, ich verstehe den NATO-Tag so wie den Europa-Tag, den wir eingeführt haben und an dem wir über Europa und die Bedeutung Europas sprechen. Ich halte es angesichts der Bedeutung der NATO für wichtig, dass wir alle, Parlamentarier, Diplomaten, Politiker, Menschen, die von der NATO überzeugt sind, in der Öffentlichkeit verstärkt über Sinn und Zweck sowie die Rolle der NATO sprechen. Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig; wir müssen uns ihr in Zukunft mehr zuwenden. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Herr Kollege, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen.

Dr. Karl A. Lamers (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002716, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich komme jetzt zum Schluss meiner Rede, Herr Präsident. - Bei der Reform der Struktur der Bundeswehr werden wir uns an den Anforderungen orientieren, die die NATO in ihrem Strategischen Konzept stellt. Deutschland wird auch in Zukunft ein verlässlicher Bündnispartner sein. Ich danke Ihnen. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zu einer Kurzintervention erhält der Kollege Gehrcke das Wort.

Wolfgang Gehrcke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003130, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Die Rede des Kollegen Lamers macht das Dilemma, in dem wir stecken, sichtbar. Er hat hier zu allen Punkten des Strategischen Konzepts der NATO Ausführungen gemacht. Ich weiß gar nicht, ob ich das Folgende sagen darf. ({0}) Es ist ja nicht nur so, dass lediglich 14 Kolleginnen und Kollegen des Hauses Einsicht nehmen durften, sondern der Inhalt ist auch geheim. Also niemand - mein Kollege Schäfer und ich eingeschlossen - könnte hier sagen: Im Strategischen Konzept der NATO steht das und das. Das hat für die Politik der Bundesrepublik Deutschland Konsequenzen. Kollege Lamers, ich glaube nicht, dass Sie sich hier an der Grenze des Geheimnisverrates bewegt haben. Ich will Ihnen das auch nicht vorhalten; denn ich bin dafür, dass das Konzept öffentlich gemacht wird. Ich will nur eines deutlich machen: Es kann sein, dass die Regierung einigen wenigen Abgeordneten einen Einblick ermöglicht hat. Ich finde es aber völlig unakzeptabel, mich für etwas bedanken zu müssen, das eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist: dass die Parlamentarier diese Unterlagen erhalten, einsehen und in der Öffentlichkeit darüber reden können. ({1}) - Eine Erklärung ersetzt nicht eine andere Verhaltensweise. Wenn Sie als Abgeordneter so wenig Selbstbewusstsein haben, ({2}) dass Sie diese Unterlagen nicht kennen, sondern Ihre Entscheidung lieber an andere delegieren wollen, ist das Ihr Problem, nicht mein Problem. ({3}) Ich verlange, dass wir alle erfahren, worum es geht, und dass Sie dafür sorgen, dass wir uns sachkundig machen können. Das ist die Grundlage. ({4}) Herr Außenminister, merken Sie nicht, wie seltsam es ist, dass Beamte Abgeordnete darüber aufklären sollen, was in einem Papier steht? Wieso dürfen Beamte wissen, was in einem Papier steht, Abgeordnete aber nicht? Wenn man nachgefragt hat, wo etwas steht, lautete die Antwort der Staatssekretäre: Das darf ich Ihnen nicht sa7616 gen. - Auf diese Art und Weise können wir nicht über Zukunftsfragen entscheiden. Ein letztes Wort, Herr Lamers - das haben Sie selbst provoziert -: Der von Ihnen vorgeschlagene Kaisertag für die NATO ({5}) ist eine Propagandaaktion, die wirklich nicht in die Welt passt. Politische Auseinandersetzungen sind zu bejahen. Aber für diese Art der Propaganda sind eigentlich sogar Sie zu gut. Danke sehr. ({6})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Hans-Peter Bartels für die SPD-Fraktion. ({0})

Dr. Hans Peter Bartels (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003031, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte bietet eine Gelegenheit, nach Gemeinsamkeiten in der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland zu suchen. Insofern bin ich dem Kollegen Lamers dankbar, nicht für den von ihm angeregten NATO-Tag, sondern dafür, dass er auf etwas hingewiesen hat, das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müsste, in dieser Debatte aber nicht allen ganz klar war: nämlich dass die NATO in allererster Linie ein Verteidigungsbündnis ist, basierend auf Art. 5 des NATO-Vertrages, der Beistandsverpflichtung. Dies ist ihre erste Aufgabe. Erst dann folgen die Aufgaben, die in den letzten Jahren hinzugekommen sind, Out-of-AreaEinsätze, um in anderen Teilen der Welt unter dem Dach der UNO für Sicherheit zu sorgen, wenn die UNO dafür ihre Legitimation erteilt hat. Ich weiß nicht, ob der Verteidigungsminister inzwischen wieder hier ist. ({0}) - Gut, irgendwo ist er also. - Es hat Irritationen darüber gegeben, dass wieder einmal die Frage aufgeworfen wurde: Wann ist der Einsatz militärischer Mittel eigentlich legitim? Zur Durchsetzung nationaler wirtschaftlicher Interessen, die in Konkurrenz zu den Interessen anderer Länder stehen, ist er natürlich nicht legitim. Zu diesem Zweck werden militärische Mittel im 21. Jahrhundert nicht mehr eingesetzt. Das ist auch die Räson unseres Grundgesetzes. ({1}) Ich will dem Verteidigungsminister nicht unterstellen, dass er Böses meint. Er ist schließlich in der Lage, sich zu korrigieren, wenn er vielleicht etwas Falsches gesagt hat. Dann ist er immer stolz und weist darauf hin, dass es eine Tugend ist, sich korrigieren zu können; vielleicht können Sie das auch in dieser Frage tun. Wenn Sie meinen, dass Deutschland aufgrund seiner wirtschaftlichen Kraft - weil wir die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt sind, weil wir die zweitgrößte Exportnation der Welt sind und weil wir das größte Land in Europa sind - Verantwortung für die Sicherheit in der Welt hat, dann lautet die richtige Argumentation: Weil wir stark sind, haben wir Verantwortung und müssen möglicherweise im Rahmen der NATO und unter dem Dach der UNO auch militärische Mittel einsetzen. Andersherum ist die Argumentation aber auf keinen Fall richtig: Wir dürfen nicht durch den Einsatz militärischer Mittel stark werden wollen. ({2}) Ich möchte auf das NATO-Konzept und die Bundeswehrreform eingehen. Die Debatte, die wir führen, findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern sie ist mit einer Diskussion über die Veränderung der Bundeswehr verbunden. In den letzten 20 Jahren hat die Bundeswehr bereits einige Veränderungen erlebt. Die Zahl der Soldaten ist von 500 000 auf 250 000 halbiert worden. Die Zahl der in Deutschland stationierten Alliierten ist auf weniger als ein Zehntel reduziert worden. Deutschland hat eine gewaltige Veränderung hinter sich. Jetzt steht uns eine weitere Veränderung bevor. Ich würde mir wünschen, dass diese Veränderung in Abstimmung mit unseren europäischen NATO-Partnern vollzogen wird. Es muss verhindert werden, dass viele Staaten gleiche Fähigkeiten, die wir zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht gebrauchen könnten, aufgeben. Wir sehen das gerade bei den Kanadiern, die die Fähigkeiten, die sie aufgegeben haben, wieder neu entwickeln, weil sie sie bei den Einsätzen brauchen. Wenn wir also neue Konzepte für unsere Bundeswehr entwickeln - andere Länder tun das für ihre Streitkräfte auch -, dann muss das abgestimmt erfolgen. Natürlich kann man auch beim Militär noch effizienter werden und möglicherweise auch einen Sparbeitrag leisten. Dies darf aber nicht gegen die Einsatzfähigkeit und die Sicherheitspolitik gerichtet sein, sondern das muss in Abstimmung mit dem erfolgen, was in der NATO vereinbart wird und in Europa sinnvoll ist. ({3}) Auch in Zukunft bleibt nach dem Grundgesetz die erste Aufgabe der Bundeswehr die Landes- und Bündnisverteidigung; das gilt auch für die NATO. Sie ist nicht nur dann erfolgreich, wenn sie mit möglichst vielen Soldaten im Ausland im Einsatz ist, sondern es kann sein, dass ihr größter Erfolg darin besteht, dass sie nicht eingesetzt werden muss, dass also zum Beispiel in Europa nichts mehr passiert, weil der Einsatz auf dem Balkan erfolgreich war. Das ist ein gutes Beispiel für die Erfolge der NATO und der Bundeswehr: Nachdem wir auf dem Balkan einen langen Atem hatten und es schrecklich begonnen hatte, ist die Situation dort heute stabil. Wir hoffen, dass wir in wenigen Jahren gar nicht mehr von militärischen Mitteln reden müssen, wenn es um den Balkan geht, sondern dass es dann nur noch um den zivilen AufDr. Hans-Peter Bartels bau und die Mitgliedschaft in der Europäischen Union geht. Die alte Philosophie, dass man Streitkräfte nicht hat, um sie überall in der Welt einzusetzen, sondern dass Streitkräfte kämpfen können müssen, um nicht kämpfen zu müssen, sie also zu haben, um sie nicht einsetzen zu müssen, damit kein Vakuum und keine unstabilen Situationen entstehen, bleibt auch für die neue NATO und für die reformierte Bundeswehr eine Grundkonstante ihrer Sicherheitspolitik. Lassen Sie mich abschließend einen Aspekt erwähnen, der hier noch gar nicht angesprochen wurde. Ich weiß auch nicht, ob das Konzept der NATO ihn enthält. In dem Papier von Frau Albright und ihrer Kommission spielt er eine wesentliche Rolle. Es geht um den Übergang zu besonderen neuen Fähigkeiten, zu unbemannten, automatisierten Kampfsystemen - UAVs, Kampfdrohnen -, zum Einsatz von Spezialkräften und zum immer häufiger festzustellenden Einsatz von Militärfirmen. Was ist Drohnen, Spezialkräften und Militärfirmen gemeinsam? Die Gemeinsamkeit beim Einsatz solcher Mittel besteht darin, dass dies in der Regel hinter dem Schleier der Nichtöffentlichkeit geschieht. Die neue Strategie der NATO darf nicht darauf abzielen, sich der Öffentlichkeit zu entziehen und neue Formen militärischer Auseinandersetzung zu finden. ({4}) Wir müssen eine Debatte darüber führen, wie Demokratien den Einsatz militärischer Mittel legitimieren können, wenn er notwendig ist. Das kann nicht dadurch geschehen, dass gesagt wird: Die Diskussion muss gar nicht mehr stattfinden; Spezialkräfte sind geheim; von Drohnen bemerkt niemand etwas, und bei den Militärfirmen arbeiten keine Soldaten; sie machen nur ihren Job, der bezahlt wird. - Das kann nicht die Zukunft der NATO und übrigens auch nicht die Zukunft der Bundeswehr sein. Schönen Dank. ({5})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Jetzt erhält Herr Ströbele das Wort zu einer Kurzintervention. ({0})

Hans Christian Ströbele (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002273, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident, ich habe mich im Anschluss an das gemeldet, was der Kollege gerade gesagt hat. Der Kollege hat zutreffend darauf hingewiesen, dass wir alle sehr gespannt darauf sind, was der Bundesverteidigungsminister mit seiner Äußerung tatsächlich hat sagen wollen. Ich bin heute Morgen hierher zu dieser Debatte gekommen und davon ausgegangen, dass der Bundesverteidigungsminister das Parlament selbstverständlich darüber informiert, was er mit seiner Erklärung im Interview tatsächlich gemeint hat. ({0}) Ich sage das einmal ganz milde: Diese Erklärung ist relativ interpretationsfähig. Ich habe mich seinerzeit über die Äußerung des damaligen Bundespräsidenten erheblich aufgeregt und dazu auch Stellung genommen. Jetzt rege ich mich über die Interviewäußerungen des Bundesverteidigungsministers genauso auf. Ich habe nicht erwartet, dass der Bundesverteidigungsminister in dieser Situation hier zunächst auf der Regierungsbank und jetzt unter den Abgeordneten sitzt und zu diesem Thema überhaupt nichts sagt. Er sollte jetzt einmal unverklemmt sagen, um was es eigentlich geht. ({1}) Was hat er damit gemeint, dass in Zukunft die NATO bzw. die Bundeswehr auch zur Sicherung von Handelswegen und Wahrung von Wirtschaftsinteressen eingesetzt werden könnte? Bitte, Herr Verteidigungsminister, gehen Sie nach vorne. ({2})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege zu Guttenberg zu Wort gemeldet.

Karl Theodor Guttenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003543, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Ströbele, herzlichen Dank. - Ich werde Ihrem Wunsch nur bedingt nachkommen, jetzt nach vorne zu gehen. Ich darf Ihnen von meinem Platz aus im Rahmen einer Kurzintervention sehr kurz antworten: Lesen und dann verstehen! Es geht um Punkte, die ich seit einem halben Jahr immer gesagt habe. Offensichtlich haben Sie das ein halbes Jahr lang nicht wahrgenommen. Jetzt kommt die große Bugwelle der Empörung, die ich auch wahrnehme. Wenn Sie nachlesen, was ich gesagt habe, dann verstehen Sie, dass das Punkte widerspiegelt, die bereits im Weißbuch 2006 enthalten waren. Dazu habe ich von Ihnen keinen Aufschrei der Empörung gehört. Es mag sein, dass Sie damals nicht so gut aufgepasst haben. ({0}) - Nein, dazu kam von Herrn Ströbele nichts. ({1}) Was wir künftig zu erwarten haben, Herr Trittin, ist: Sie werden wahrscheinlich demnächst Ihre Mitglieder dazu aufrufen, in den Häfen das Wasser abzuschöpfen, damit die Fregatten nicht zur Pirateriebekämpfung auslaufen können. Wir sollten also in der Sache ernst bleiben. Danke schön. ({2})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort erhält nun der Kollege Ruprecht Polenz für die CDU/CSU-Fraktion.

Ruprecht Polenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002751, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ströbele, ich verstehe diese Diskussion nicht. Wir alle gehen von einem erweiterten Sicherheitsbegriff aus. Wenn sich dann jemand aus Gründen sicherheitspolitischer Vorsorge richtigerweise zu der Sicherheit der Handels- und Wirtschaftswege äußert, dann wird ihm vorgeworfen, mit militärischen Mitteln darauf antworten zu wollen, obwohl das selbstverständlich zum erweiterten Begriff der Sicherheitsvorsorge gehört, wie er im Weißbuch niedergelegt wurde. Sie bauen immer einen Pappkameraden auf, um dann auf ihn einschlagen zu können. In Wirklichkeit sind wir doch alle der Meinung, dass man heute Sicherheit nicht mehr allein militärisch definieren kann. ({0}) Von daher verstehe ich die gesamte Diskussion nicht. Welches ist nun die Aufgabe im Rahmen einer neuen NATO-Strategie, über die wir debattieren? Zum einen geht es 20 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges um die Legitimation der NATO nach außen. Zum anderen geht es vor allem um die Orientierung nach innen. Bei 28 Mitgliedsländern muss man zu einer gemeinsamen Sicht der Dinge kommen. Das ist nicht einfach. Wie die Debatte hier zeigt, stellt sich auch die Frage, wie wir, die Fraktionen im Deutschen Bundestag, es mit der NATO halten. Haben wir eine gemeinsame Sicht der Dinge? Der Auswärtige Ausschuss hat dazu eine Anhörung durchgeführt. Die gute Nachricht war, dass keiner der Sachverständigen, die die Fraktionen benannt haben, die NATO als überflüssig bezeichnet hat. Von keinem wurde empfohlen, die NATO abzuschaffen. Der von den Grünen benannte Sachverständige Matthias Dembinski von der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung hat gesagt: Die NATO erfüllt erstens die Aufgabe, einer Renationalisierung der Sicherheitspolitik entgegenzustehen. Zweitens bildet sie eine transatlantische Klammer. Drittens ist sie eine kostengünstige Versicherungspolice für alle, die ohne diese Police wesentlich nervöser wären. Sie sind deshalb nicht nervös, weil sie sich durch Art. 5 des Nordatlantikvertrages, nach dem ein Angriff auf einen als ein Angriff auf alle bewertet und entsprechend beantwortet wird, sicher fühlen. Das ist der Kern des Bündnisses. Hinzu kommen die erweiterte Sicherheit des euroatlantischen Raumes und das transatlantische Forum für Sicherheitskonsultationen. Wie sieht es mit der Basis der NATO im Deutschen Bundestag aus? Wenn ich den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion richtig verstehe, haben wir als Koalitionsfraktionen in der Einschätzung eine große gemeinsame Basis mit Ihnen. Sie, meine Damen und Herren von der Linken, fordern nach wie vor die Abschaffung der NATO, wenn ich Ihre Position richtig interpretiere. Im Entschließungsantrag der Grünen steht nichts von den Bedrohungen, denen wir uns im 21. Jahrhundert gegenübersehen. Es steht auch nichts von der Notwendigkeit des Bündnisses darin. Sie konzentrieren sich auf einen einzigen Aspekt, und so überschreiben Sie Ihren Antrag auch: Die NATO muss abrüsten, und zwar einseitig. Von dieser einseitigen Abrüstung der NATO versprechen Sie sich sozusagen den Weltfrieden. Ich darf hier aus Ihrem Antrag zitieren: Ob die Wende hin in eine Ära der weltweiten Abrüstung gelingt, hängt insbesondere vom zukünftigen Selbstverständnis und Verhalten der NATO ab. Das erinnert mich an Ihre Begründung des Atomausstiegs: Wenn Deutschland vorangeht, wird die ganze Welt folgen. - Sie wissen inzwischen, dass das Gegenteil der Fall ist. Wo haben wir denn jetzt im Augenblick Rüstungsspiralen? Wir haben sie in Asien, Indien, Pakistan; China rüstet auf; vor Nordkorea hat man Angst. Es gibt Aufrüstungsspiralen im Nahen Osten. Da geht es in erster Linie um den Iran und die dortigen Konflikte und Bedrohungen. Wir konstatieren Aufrüstung in Afrika. Ist daran die NATO schuld? Würde ein Abrüstungsprozess der NATO dies verändern? Im Grunde genommen leidet doch die Welt darunter, dass es gerade in Asien, in Afrika und im Nahen Osten keine solchen Sicherheitsarrangements gibt, wie wir sie im euroatlantischen Raum mit der NATO haben. Das ist doch das Problem, meine Damen und Herren von den Grünen. ({1}) Nun dreht uns die Schattenbürgermeisterin von Berlin gerade den Rücken zu. Aber der Schattenaußenminister sitzt noch hier vorn. Herr Trittin, wenn Sie jetzt als deutscher Außenminister nach Lissabon fahren müssten, ({2}) dann hätten Sie folgende Probleme: Sie müssten erklären, warum die NATO die Augen vor der Bedrohung unserer Computersysteme verschließen soll, von denen nicht nur die Krankenhäuser, der Straßenverkehr und die Elektrizitätsversorgung abhängen. Sie müssten den Franzosen und Briten erklären, warum Sie für eine atomwaffenfreie Zone in Europa sind. Sie müssten vor allen Dingen allen anderen erklären, warum Sie die Raketenabwehr in Bausch und Bogen ablehnen, für die es einen breiten Konsens im Bündnis gibt. Mit anderen Worten: Ein Außenminister Trittin würde Deutschland politisch in die Isolierung innerhalb der NATO führen. Das muss man an dieser Stelle klar sagen. Diese Debatte dient auch dazu, hier im Hause klar darzustellen: Wer steht hinter diesem Bündnis, hinter dieser Strategie? Nach meiner Analyse sind das die Koalitionsfraktionen und die Sozialdemokraten. Die Linken lehnen sie ab, und die Grünen wollen sie schrittweise abschaffen, indem sie für eine einseitige Abrüstung der NATO plädieren. Das ist aus meiner Sicht das Fazit der heutigen Debatte. ({3})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Thomas Silberhorn für die CDU/CSU-Fraktion.

Thomas Silberhorn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003636, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sinn und Zweck der NATO wurden nach dem Ende des Kalten Krieges vielfach offen infrage gestellt, bis hin zu Prognosen über den kurz bevorstehenden Zerfall des nordatlantischen Bündnisses. Die Debatte über das neue Strategische Konzept der NATO, das im November beschlossen werden soll, zeigt: Keine dieser düsteren Vorhersagen ist eingetreten; die NATO gibt es nach wie vor. Sie wird eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts spielen, so wie sie auch im letzten Jahrhundert eine Schlüsselrolle gespielt hat. Von daher ist es gut, dass das Bündnis seinen sicherheitspolitischen Kompass an den neuen Bedrohungslagen ausrichtet und sich auch der öffentlichen Debatte stellt. Im Kern geht es darum, gemeinsame Sicherheitsinteressen zu definieren und die dafür nötigen Instrumente bereitzustellen. Die NATO ist und bleibt ein transatlantisches, ein regionales Bündnis. Deswegen wird auch die Beistandsverpflichtung weiterhin ein Wesenskern der NATO sein. Es geht allerdings nicht mehr um die Frage, ob die NATO im Rahmen dieser Beistandsverpflichtung innerhalb oder außerhalb des Bündnisgebietes tätig wird. Vielmehr ist entscheidend, dass die westliche Wertegemeinschaft in der Lage ist, neuen Bedrohungen ihrer Sicherheit zu begegnen, die mit der Beistandsverpflichtung allein nicht mehr erfasst werden können. Es kennzeichnet die neuen Bedrohungslagen, dass sie vielfach nicht militärischer Natur sind, von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen und deswegen auch nicht allein mit militärischen Mitteln bewältigt werden können. Dennoch sind diese neuen Bedrohungen - von Angriffen auf Computernetze über Proliferation von Massenvernichtungswaffen bis zu Terrornetzwerken - Teil einer weit gefassten Definition des Sicherheitsbegriffs. Von daher ist es notwendig, dass die NATO sie in ihr neues Strategisches Konzept aufnimmt. Zu diesen neuen Herausforderungen gehört es selbstverständlich auch, dass wir die Handelswege und den Zugang zu Rohstoffen und Energie sichern. Selbstverständlich hat Deutschland als größte Exportnation und als eine der größten Schifffahrtsnationen ein existenzielles Interesse an der Freiheit der Handelswege. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wir haben das in das Mandat „Atalanta“ für die Piratenbekämpfung vor Somalia ausdrücklich hineingeschrieben. Das ist im Weißbuch der Bundeswehr enthalten. Wir haben das gemeinsam mit der SPD im Rahmen der Großen Koalition beredet. Niemand hat infrage gestellt, dass die Bundeswehr - das steht völlig außer Zweifel - allein auf der Grundlage des Grundgesetzes, im Einklang mit dem allgemeinen Völkerrecht und im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen tätig wird. ({0}) Deshalb brauchen Sie, Herr Trittin, oder auch Sie, Herr Ströbele, hier nicht über Handels- oder Rohstoffkriege zu schwadronieren. Das Wort „Kanonenpolitik“ ist gefallen. ({1}) Herr Trittin, Sie sind tatsächlich verklemmt. Das ist das, was der Bundesverteidigungsminister gemeint hat. Sie bemühen sich, sich an ihm abzuarbeiten. Bleiben Sie einfach locker! Eine enge Zusammenarbeit mit Russland wird von zunehmender Bedeutung für die NATO. Russland ist ein Partner, mit dem wir gemeinsame Interessen haben, zum Beispiel bei der Nichtweiterverbreitung von Nuklearwaffen, der Bekämpfung des Terrorismus und anderen Fragen. Allerdings gibt es weiterhin eine unterschiedliche Wahrnehmung in Bezug auf Russland innerhalb der NATO, die unterschiedlichen historischen Erfahrungen geschuldet ist. Deswegen ist es notwendig, dass wir Transparenz wahren und vertrauensbildend tätig sind, auch gegenüber den mittel- und osteuropäischen Staaten. Deutschland ist nicht nur im Westen fest verankert. Vielmehr haben wir auch eine besondere Rolle in Bezug auf Russland, wo wir hohe Wertschätzung genießen. Deswegen ist es richtig, dass wir eine aktive Rolle spielen; das hat die Bundeskanzlerin auch getan. Ich nenne nur den Vorschlag zur Einrichtung eines politischen und Sicherheitskomitees auf Ministerebene, den Frau Merkel und Herr Medwedew im Juni unterbreitet haben, oder die bevorstehende Teilnahme von Herrn Medwedew am NATO-Russland-Rat während des Gipfels. Das sind ermutigende Signale. Deswegen ist die Gelegenheit für eine Annäherung Russlands an die NATO günstig. Allerdings sollte Russland auch im eigenen Interesse diese Kooperation suchen. Das Angebot, Russland in die Raketenabwehr einzubinden, steht. Aber es muss klar sein, dass wir der potenziellen Bedrohung, die vor allem von Kurz- und Mittelstreckenraketen ausgeht, dadurch begegnen müssen, dass wir eine Raketenabwehr errichten, die das gesamte Bündnisgebiet abdeckt. Dabei bleibt die Erkenntnis, dass eine solche Raketenabwehr keinen absoluten Schutz gewährleisten kann. Daher bleiben andere Formen der Abschreckung und Verteidigung einschließlich der nuklearen Komponente notwendig, wenngleich diese durch einen solchen Raketenabwehrschirm substanziell an Bedeutung verlieren kann. Darin liegt die Herausforderung dieser Raketenabwehr. Eine Lehre aus dem Einsatz in Afghanistan ist, dass der Ansatz der vernetzten Sicherheit bei künftigen Ein7620 sätzen von Beginn an zugrunde gelegt und in die Einsatzwirklichkeit übertragen werden muss. Wir müssen die NATO auch mit zivilen Fähigkeiten ausrüsten. Die engere Kooperation der Europäischen Union mit der NATO ist ein weites Feld. Die Europäische Union ist geeignet, die notwendigen zivilen Fähigkeiten in eine Kooperation mit der NATO einzubringen. Hier besteht die große Herausforderung, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den NATO-Mitgliedstaaten zu vertiefen. Zusammenfassend: Die NATO bleibt ein zentraler Pfeiler unserer Sicherheit. Wir tun das Notwendige, um sie zu stärken. Wir müssen auch die Mittel dafür bereitstellen. Wir sind beim Umbau der Bundeswehr in Deutschland auf einem guten Weg. Ich glaube, es wird uns gelingen, sowohl die NATO zu stärken als auch unseren Beitrag zu leisten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. ({2})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Ab- stimmung über die Entschließungsanträge. Zunächst rufe ich den Entschließungsantrag der SPD auf der Drucksache 17/3677 auf. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Entschließungs- antrag mit Mehrheit abgelehnt. Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 17/3678 auf. Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 17/3679 auf. Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? - Mit gleicher Mehrheit ist auch dieser Entschließungsantrag abge- lehnt. Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 17/3680 auf. Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dage- gen? - Wer enthält sich? - Auch dieser Entschließungs- antrag ist mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Schließlich rufe ich den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3681 auf. Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dage- gen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dieser Entschlie- ßungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 4 a und 4 b: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes - Drucksache 17/3481 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss ({0}) Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Arbeit und Soziales b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Lötzer, Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Beschäftigtenrechte bei Übernahmen und Fusionen stärken - Drucksache 17/3540 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss ({1}) Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Arbeit und Soziales Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 90 Minuten vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache. Zunächst erhält für die SPD-Fraktion der Kollege Joachim Poß das Wort. ({2})

Joachim Poß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001740, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf wollen wir das geltende Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz an einer zentralen Stelle ändern. Mit unserer Initiative wollen wir das deutsche Übernahmerecht an den faktischen europäischen Standard anpassen und die feindliche Übernahme von Unternehmen erheblich erschweren. ({0}) - Herr Kollege Michelbach, Sie werden in zwölf Minuten noch darlegen, was daran nicht stimmt. Wir wollen das heimliche und feindliche An- und Einschleichen von Unternehmenserwerbern in das Unternehmen, das sie erwerben wollen, möglichst verhindern. Denn, Kollege Michelbach, alle Erfahrung zeigt: Dieses Anschleichen bekommt den bisherigen Aktionären des Unternehmens und in der Folge dessen Mitarbeitern regelmäßig nicht gut. Das ist die praktische Erfahrung, die wir haben machen müssen. ({1}) Auch wenn der Fall Hochtief noch einmal ein Beleg dafür ist, dass diese Novellierung überfällig ist, so geht es bei diesem Gesetz um faire Wettbewerbsbedingungen in ganz Europa und nicht um eine Sonderregelung in einem speziellen Fall. ({2}) - Sie schauen so skeptisch, Herr Kuhn. Die Position der Grünen in diesem Zusammenhang ist für mich unergründlich. ({3}) Gesunde und erfolgreiche Unternehmen in Deutschland dürfen eben nicht ins Visier von windigen Finanzinvestoren und Wettbewerbern geraten, nur weil sie derzeit an der Börse unterbewertet sind. ({4}) Das zu verhindern, ist im gemeinsamen Interesse von Beschäftigten und Aktionären. Wir wollen es mit der von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderung erschweren, dass ein hervorragendes Unternehmen wie zum Beispiel Hochtief von einem hochverschuldeten Unternehmen viel zu günstig und - auch wenn das dementiert wird - mit dem möglichen Ziel übernommen wird, anschließend zerschlagen und filetiert zu werden, mit allen negativen Konsequenzen für die Beschäftigten. An unserem Standort sind das, glaube ich, noch 10 000. Wenn Ihnen das egal ist, okay. Dann müssen Sie es aber auch deutlich sagen und sich öffentlich dementsprechend positionieren. ({5}) Wir wollen das nicht. Frank-Walter Steinmeier hat recht, wenn er sagt: Die Methode „Einkaufen ohne Geld“ hat die Welt, wie wir doch alle wissen, schon einmal an den Abgrund geführt. Jetzt ist es an der Zeit, konkret zu handeln. - Darum bitten wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, und zwar aller Fraktionen in diesem Haus. Es ist kein haltbarer Zustand mehr, dass mittlerweile in den meisten europäischen Staaten Vorkehrungen getroffen worden sind, die das Einschleichen ausschließen oder zumindest erschweren, aber in Deutschland nicht. Schauen Sie bitte nach Großbritannien und Frankreich, nach Italien oder auch nach Österreich! Es gibt keinen Grund, dass Deutschland zurückbleibt; denn wir haben in Europa nicht die sogenannte gemeinsame Spielfläche, die gleichen Wettbewerbsbedingungen. Das ist trotz der Diskussion, die wir vor nahezu zehn Jahren geführt haben, nicht erreicht worden. Wir müssen uns an den Realitäten in Europa orientieren und dürfen uns, meine Damen und Herren, nicht nur an dem orientieren, was wir selbst für wünschenswert halten. Der Gesetzentwurf hat Bedeutung auch über seinen eigentlichen Inhalt hinaus, ({6}) und zwar deshalb, weil damit versucht wird, im Wirtschaftsgeschehen an einer Stelle wieder Ordnung zu schaffen. Im Wirtschaftsleben wieder Ordnung herzustellen, das ist eines der zentralen Themen und eine Aufgabe unserer Zeit. Es hat einfach zu viele Krisen gegeben, nicht zuletzt die letzte schwere, als dass man darüber einfach zur Tagesordnung übergehen könnte. ({7}) Das meint nicht nur, dass der Finanzsektor endlich umfassend, wirksam und vernünftig reguliert werden muss. Ich sage vor dem G-20-Gipfel: Was den Bereich der Regulierung angeht, gibt es immer noch deutlich mehr Schatten als Licht - das muss man einmal feststellen -, und dass es auch in Europa nicht mehr Licht gibt, zum Beispiel in Fragen der Beteiligung des Finanzsektors an der Finanzierung der Kosten der Krise, hat etwas mit der Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung zu tun. ({8}) Sie war bis in den Mai hinein nicht in der Lage, zum Beispiel eine Position zur Finanzmarkttransaktionsteuer zu finden. ({9}) Es ist bis heute so, dass wesentliche Teile der Koalition damit offenkundig Schwierigkeiten haben. ({10}) Ordnung herstellen meint auch, dass auf den Arbeitsmärkten wieder Ordnung einkehrt und der Ausweitung von Niedriglohnbereichen entgegengewirkt wird. Das heißt, vielleicht pathetisch gesprochen: Der Raubtierkapitalismus muss endlich gezähmt werden, auch an dieser Stelle, die wir heute beraten. Das ist ein Teilstück, ein Element, um den Raubtierkapitalismus zu zähmen, meine Damen und Herren. ({11}) Das meint auch eine Initiative wie die heute zu beratende Vorlage. Wenn wir davon reden, in wichtigen wirtschaftlichen Bereichen Ordnung herstellen zu wollen, dann müssen wir klare Regeln setzen. Wir wollen nicht im Einzelfall eingreifen; wir wollen klare Regeln haben. Es gebricht an diesen Regeln. Es kann Wettbewerb nicht funktionieren, wenn kein klarer Ordnungsrahmen vorhanden ist, und der fehlt. ({12}) Wir sehen uns damit in der Tradition der deutschen Ordnungspolitik der Mitte des letzten Jahrhunderts, Kollege Wissing. Mit den Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft sollten Sie sich einmal auseinandersetzen. ({13}) Sie scheinen keine tiefere Kenntnis davon zu haben. ({14}) Wir wollen ein Erfolgsmodell der sozialen Marktwirtschaft. Wir lehnen die Pervertierung des Begriffs „Ordnungspolitik“ ab, die sich auch hier im Parlament in manchen Ecken und Reihen breitgemacht und sich, wie jetzt gerade, Gehör verschafft hat. Wir lehnen ab, dass Ordnungspolitik als „Deregulierung“ und „Minimierung des Staates“ übersetzt und missverstanden wird. Dieses Verständnis ist ohne Tradition. Es ist ein Verständnis, das schadet und Krisen verschärft, anstatt sie zu verhindern, wenn es effektive Politik wird. Weil es sich bei dem, was wir vorgelegt haben, eben nicht um einen ordnungspolitischen Sündenfall handelt, müsste ein gemeinsames Handeln im Hause eigentlich möglich sein. Deshalb bitte ich alle Fraktionen ausdrücklich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf in der Hoffnung, dass Vertreter von Wirtschaftsinteressen, auch wenn sie vielleicht im Kanzleramt vorstellig geworden sind, doch nicht die Rolle spielen und sich auch nicht durchsetzen. Es wäre ein Hoffnungszeichen für die soziale Marktwirtschaft, wenn wir uns auf eine solche Regelung verständigen könnten. Vielen Dank. ({15})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Kollege Mathias Middelberg für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Dr. Mathias Middelberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004110, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Lieber Herr Poß, wenn es um die Verleihung des Preises „Märchenonkel des Jahres“ ginge, dann hätten Sie mit Ihrer heutigen Rede gute Chancen, ihn zu gewinnen. ({0}) - Ich greife da schon genau richtig hinein. - Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass Sie am Thema ziemlich vorbeigesprochen haben. Das Horrorgemälde, das Sie hier gezeichnet haben, hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Selbst wenn es dazu käme, dass Hochtief am Ende des Tages übernommen würde, könnte das durchaus positiv sein. Das sehen wir daran, dass es in Deutschland viel mehr positive als negative Beispiele für Fremdübernahmen gibt. Das Szenario einer Zerschlagung ist doch nun ziemlich unwahrscheinlich, ({1}) weil der Wert von Hochtief doch gerade in der komplexen, weltweiten Aufstellung dieses Unternehmens liegt. Das ist doch der eigentliche Unternehmenswert. Keiner würde so dumm sein, dieses Unternehmen tatsächlich zu zerschlagen. Die Spanier haben sich im Übrigen ausdrücklich entsprechend bekannt und sind bereit, eine Investorenvereinbarung abzuschließen, in der der Unternehmenssitz Essen festgeschrieben wird und in der die Börsennotierung in Deutschland und auch die Eigenständigkeit des Unternehmens und darüber hinaus sehr viel mehr festgeschrieben werden kann. Die Spanier haben gesagt: Hochtief soll deutsch bleiben, Leighton soll australisch bleiben, Turner und Flatiron sollen amerikanisch bleiben. Man kann jetzt die Frage stellen: Wie macht es Hochtief denn mit Leighton in Australien, bei dem es die Mehrheit hat? Das ist doch trotzdem ein australisches Unternehmen. Schauen wir uns auch ruhig einige andere Beispiele aus Deutschland an: Kamps hat nicht unter der Übernahme durch Barilla gelitten, Varta hat nicht unter der Übernahme durch Johnson Controls gelitten, und Mannesmann, von Vodafone übernommen, ist heute Marktführer in Deutschland, hat seinen Sitz nach wie vor in Düsseldorf und mehr Beschäftigte in Deutschland als zu Zeiten der Übernahme. Es gibt - das will ich ausdrücklich sagen - aus meiner Sicht keine Lücke im Übernahmerecht, die wir schließen müssten: nicht wegen dieses Falls und auch nicht wegen anderer Fälle. Den Blick auf nur eine Vorschrift, nämlich auf die Pflichtangebotsregelung, zu richten, ist nun ausgesprochen dämlich, um es ganz deutlich zu sagen. Das ist eine Vorschrift im Rahmen des gesamten Übernahmerechtregimes und auch im Rahmen des gesamten Konzernrechts. Wir haben eine Menge strengerer Vorschriften in Deutschland, etwa was die Preisfindung angeht. Wir haben strengere Vorschriften in Deutschland bezüglich des Squeeze-out, also der Verdrängung von Minderheitsaktionären, ({2}) und wir haben ein wesentlich strengeres Konzernrecht mit hervorragenden Rechten für Minderheitsaktionäre. Das konnten wir an vielen Fällen leibhaftig erleben, insbesondere beim Übernahmeversuch von VW durch Porsche, wo es um die Stellung der 20-prozentigen Minderheitsbeteiligung des Landes Niedersachsen ging. Als Minderheitsaktionär können Sie, wenn Sie eine entsprechende Sperrminorität mobilisieren, eine ganze Menge in Bewegung setzen und eine ganze Menge verhindern. ({3}) Sie können jede Satzungsänderung verhindern, Sie können eine Kapitalerhöhung verhindern, und Sie können vor allen Dingen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge verhindern. Entscheidend ist aus meiner Sicht etwas ganz anderes, nämlich die Transparenz am Markt. Ich muss sehen können, wie sich das Marktgeschehen abspielt. Kauft sich da einer in mein Unternehmen ein? Nähert sich da irgendjemand an? Offenheit und Klarheit des Marktes sind also das Entscheidende. Daran arbeiten wir, und das setzen wir mit dem Anlegerschutzgesetz um, indem wir die Meldevorschriften deutlich verschärfen, sodass in Zukunft Fälle wie Porsche/VW oder Schaeffler/Conti nicht mehr möglich sind. ({4}) Das ist die entscheidende Änderung im Übernahmerecht, meine Damen und Herren, auf die es ankommt. ({5}) Sie preisen hier das Recht der anderen Staaten in Europa. Schauen Sie einmal nach Frankreich: Da hat sich LVMH, dieser Luxuskonzern, beim Krawattenhersteller Hermès eingekauft. In diesem Zusammenhang ist dort momentan eine große Diskussion darüber entbrannt, und man ist zu dem Schluss gekommen, dass die Meldevorschriften nicht ausreichend sind. In Frankreich will man jetzt genau die gleichen Meldevorschriften einführen, wie wir sie jetzt mit dem Anlegerschutzgesetz einführen. Das heißt, die Franzosen werden demnächst bei uns abschreiben; denn unser Recht wird deutlich härter sein als ihres. Wenn, dann muss ich den Blick etwas weiter richten und darf mir nicht eine einzelne Regelung herauspicken! Bei Hochtief war der Fall doch ganz anders, da geht es nicht um Anschleichen und auch nicht um Einschleichen. ({6}) - Quatsch, das hat nichts damit zu tun. - Seit dreieinhalb Jahren war ACS Aktionär und hat 25 Prozent übernommen. Vorher gab es andere Ankeraktionäre. ({7}) - Er hat gesagt: Wir bleiben Minderheitsaktionär. Das ist schon richtig. Dann aber kam folgender Punkt: Hochtief hat gesagt: Wir glauben euch, dass ihr Minderheitsaktionäre bleibt, wir vertrauen euch. Da muss man aber doch einmal fragen, ob an diesem Punkt nicht das Hochtief-Management hätte überlegen müssen, ob wenigstens der Fall zu bedenken sei, dass sich die Spanier das eines Tages anders überlegen. Jetzt machen die Spanier Folgendes: Anfang 2009 kaufen sie sich weitere fast 5 Prozent und sind jetzt bei 29,9 Prozent. In dieser Situation sagen sie, sie blieben immer noch Minderheitsaktionär, man brauche sich bei Hochtief keine Sorgen zu machen. Was will ich aber, wenn ich 25 Prozent als Sperrminorität habe und mir dann noch 5 Prozent dazukaufe? Da muss doch bei jedem die rote Lampe angehen. Da hätten doch alle Alarmglocken läuten müssen. ({8}) Da hätte das Hochtief-Management in Habt-AchtStellung gehen müssen. Sie hätten morgens um fünf aufstehen und sich überlegen müssen, ({9}) wie sie unter Umständen andere Ankeraktionäre hineinbekommen, um gegen ein mögliches Umdenken der Spanier vorzugehen, wenn sie es denn bekämpfen wollen. Sie hätten sich fragen müssen, ob sie eventuell mehr eigene Aktien kaufen können, um selber eine Sperrminorität aufzubauen, ob sie von Inhaber- auf Namensaktien umstellen können oder ob sie die Satzung ändern können, in dem sie die Abwahl des Aufsichtsrats erschweren, also nicht mehr mit der einfachen Mehrheit zulassen, die ACS mit ihrem 30-Prozent-Anteil möglicherweise hat. Da wahrscheinlich nicht alle Aktionäre auf die HV gehen, werden sie dort also 50 Prozent haben, und dann wird der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit abgewählt. Das hätte man aber verhindern können, indem man die Satzung ändert. Dies alles haben sie nicht gemacht. Andere Unternehmen haben das gemacht; sie haben eine andere Satzung bekommen. Ich könnte Ihnen eine ganze Reihe von DaxUnternehmen konkret aufzählen, die das schon frühzeitig gemacht haben. ({10}) Das heißt, das Hochtief-Management hätte sich viel frühzeitiger mit Verteidigungsvorbereitungen befassen müssen. ({11}) - Nein, die Beschäftigten und Aktionäre sind mir überhaupt nicht egal. ({12}) Ich habe Ihnen eben auseinandergesetzt, dass die Furchtund Horrorszenarien, die Sie hier beschreiben, völlig unberechtigt und unsachgemäß sind. Ich sage es noch einmal, um es zusammenzuführen: Ich glaube, dass unser Übernahmerecht, wenn man es insgesamt sieht, scharf genug ist. Der Fall Hochtief ist ein ganz anders gelagerter Fall. Wenn Sie eine Frau oder Freundin haben, und dann kommt Ihr guter Freund vorbei und sagt: Mensch, du bist immer in Berlin, ich kümmere mich vielleicht einmal zwei Tage in der Woche um deine Frau. Demnächst sagt er: Ich stocke es jetzt auf und kümmere mich auch noch einen dritten Tag, weil du immer so häufig weg bist. ({13}) Irgendwann werden Sie von ihm angerufen und er sagt: Pass mal auf, ich mache dir jetzt ein Angebot für eine Komplettübernahme. ({14}) Dann fallen Sie aus allen Wolken und sagen: Damit hätte ich überhaupt nicht gerechnet, das konnte ich überhaupt nicht ahnen, das überrascht mich jetzt vollständig. - Ich erkenne nun eine Schutzlücke im Übernahmerecht, laufe zum Gesetzgeber und sage ihm, er müsse das jetzt re7624 geln. Ich sage es jetzt ganz deutlich: Wenn ich alles verpennt habe, kann ich nachher nicht zum Gesetzgeber laufen. So geht es nicht. ({15}) Es ist auch vollständiger Blödsinn, dass irgendwelche Aktionäre benachteiligt würden. Der Aktienkurs von Hochtief liegt im Moment bei 64 Euro. Das sind über 200 Prozent mehr als in der Krisenzeit; das ist der beste Kurs seit über drei Jahren. Wenn Sie Aktionär von Hochtief sind, können Sie, wenn Sie keine Lust mehr haben, jetzt mit gutem Gewissen verkaufen. Sie können aber auch in dem Unternehmen engagiert bleiben; Sie sind in keiner Weise benachteiligt. Die gesetzliche Änderung, die Sie mit diesen 2-Prozent-Schritten hier vorlegen, wo man dann immer wieder ein neues Pflichtangebot abgeben muss, ist - das sage ich Ihnen ganz deutlich - eine reine Lex Hochtief, ausschließlich auf diesen Fall bezogen, und das werden wir in diesem Verfahren nicht mitmachen. ({16}) - Ich habe Ihnen eben den Fall Frankreich erklärt. Die Franzosen haben ganz andere Probleme, weil sie sich nämlich um das Anschleichen nicht kümmern. ({17}) - Ich mache Ihnen jetzt einen Vorschlag dazu. Das, was Sie vorhaben, ist kein konstruktives Übernahmerecht, ({18}) sondern es ist faktisch ein Übernahmeverhinderungsrecht. Damit gäbe es praktisch keine Übernahmen mehr. Man muss sich fragen, ob so die Arbeitsplätze in Deutschland dauerhaft gesichert werden und sich die Unternehmen beständig weiterentwickeln können. Wir sind an einem funktionierenden Übernahmerecht interessiert. Deswegen teilen wir Ihren Vorschlag, der ein Schnellschuss ist, nicht. ({19}) Wenn die EU im nächsten Jahr ihre Übernahmerichtlinie überarbeitet, werden wir ohnehin unsere gesammelten Erfahrungen einarbeiten. ({20}) Es mag dann Anpassungen unseres Übernahmegesetzes geben. Eine mögliche Änderung wäre, dass für eine Übernahme die Zustimmung der Hauptversammlung des Zielunternehmens erforderlich ist. Das war im Übrigen ein alter Vorschlag vonseiten der Sozialdemokratie, der ein aus meiner Sicht vernünftiges Prozedere beinhaltet. ({21}) - Das wird jetzt doch gar nicht vorgeschlagen. Angesichts Ihres Zwischenrufs will ich kurz auf den Vorschlag der Linken eingehen. Die Linken schlagen ein Vetorecht für den Betriebsrat im Fall einer Übernahme vor. ({22}) Dafür müssten wir erst einmal das Grundgesetz ändern und Art. 14, der das Eigentum, also auch das Eigentumsrecht der Aktionäre betrifft, streichen. Dann könnten wir uns mit Ihrem Vorschlag ernsthaft befassen. So geht es aber nicht. Ich sage abschließend und zusammenfassend: Hochtief ist für mich das Paradebeispiel dafür, dass sich ein Management rechtzeitig mit der Situation des Unternehmens - wie ist die Beteiligungsstruktur der Aktionäre? Wie kann man eine Übernahmeverteidigung gestalten? befassen muss. Aber Hochtief ist kein Fall für den Gesetzgeber. Danke schön. ({23})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Ulla Lötzer für die Fraktion Die Linke. ({0})

Ursula Lötzer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003174, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Durch unserer Hände und Köpfe Arbeit steht Hochtief heute glänzend da. Deshalb werden wir es nicht zulassen, dass verantwortungslose Zocker und tatenlos zusehende Politiker unsere Jobs und die Zukunft unserer Familien gefährden. - So beschreiben die Beschäftigten von Hochtief ihren Kampf gegen die feindliche Übernahme. ({0}) Das unterstützen wir uneingeschränkt. Unternehmen sind keine Schnäppchen auf dem Basar für Heuschrecken und Aktionäre. Unternehmen sind eine gesellschaftliche Veranstaltung, die nützliche Güter und Dienstleistungen produzieren sollen. Sie genießen den Schutz der Verfassung und haben eine soziale und beschäftigungspolitische Verantwortung. Deshalb ist es Aufgabe der Politik, auch die Beschäftigten wirksam zu schützen. Ihre Arbeitsplätze, ihre Lebensplanung und die ihrer Familien sowie ihre Würde dürfen nicht der Gier von Zockern zum Opfer fallen. ({1}) Die Mitglieder der CDA Essen haben Ihnen und Frau Merkel Folgendes ins Stammbuch geschrieben: Feindliche Übernahmen durch marode Konzerne ziehen unabsehbare Folgen, nicht zuletzt einen erheblichen Personalabbau zu Lasten des gesunden Unternehmens nach sich. Weiter heißt es: Wir wollen, dass Politik und Wirtschaft dem Menschen dienen, nicht umgekehrt. Wir wollen verhindern, dass der Mensch zum Spielball wird. ({2}) Recht haben die Kolleginnen und Kollegen der CDA. Ihre Politik straft Sie in diesem Fall allerdings seit Wochen Lügen. Bei ihrem Besuch in Essen ist Frau Merkel nur 20 Meter an den protestierenden Beschäftigten vorbeigegangen. Sie hat sie noch nicht einmal eines Blickes gewürdigt, geschweige denn mit ihnen gesprochen. So geht man nicht mit den Sorgen und Nöten und dem berechtigten Protest von Beschäftigten um. ({3}) Frau Merkel, Ihr Ruf nach dem rettenden Scheich ist nur ein Witz. Die Parallele, die Sie zu Holzmann ziehen, ist völlig unsinnig. Bei Hochtief geht es nicht um ein angeschlagenes Unternehmen. Im Gegenteil: Der Konzern ist für ACS eben deswegen interessant, weil er erfolgreich ist und weil ACS demgegenüber mit mehr als 10 Milliarden Euro verschuldet ist. Völlig zu Recht befürchten deshalb die IG BAU, die Betriebsräte und der Konzernvorstand sowie viele Wissenschaftler und Journalisten, dass anschließend die Zerschlagung droht, weil ACS damit seine Schulden bezahlen will. Wir kennen auch die Haltbarkeit von Versprechungen, Herr Middelberg. Schauen Sie sich den Fall Mannesmann an: Auch da gab es das Versprechen, dass der Konzern nicht zerschlagen wird; kurz nach der Übernahme - nach nur wenigen Monaten - wurde der Konzern zerschlagen. Eine solche Strategie gefährdet wirtschaftliche Entwicklung, Beschäftigung und Demokratie. Es geht um den Schutz eines wirtschaftlich gesunden Unternehmens vor einer feindlichen Übernahme durch ein angeschlagenes Unternehmen. Es geht um 11 000 Beschäftigte in Deutschland und 60 000 Beschäftigte weltweit sowie um 20 000 Arbeitsplätze bei Zulieferern allein in Deutschland. Konzernchef Pérez verweigert bisher jede Antwort auf die Frage der Betriebsräte nach Beschäftigungssicherung. Es geht auch um den Erhalt guter Arbeit. Während bei Hochtief Tariflöhne gezahlt werden, sind bei ACS zu 85 Prozent Leiharbeiter beschäftigt. Das sind genügend Gründe dafür, dass sich auch ein Wirtschaftsminister Gedanken machen müsste. Konzernbetriebsrat Müller bezeichnet es zu Recht als unerträglich, dass Herr Brüderle eine Einmischung ablehnt. ({4}) Das gilt umso mehr, wenn man bedenkt, dass eine neue Welle von Übernahmen erwartet wird. Sie sind ein Produkt der Wachstumskrise auf den Binnenmärkten. Die eigene Position wird nicht durch Investitionen in Produktionsstätten gestärkt, sondern durch den Zukauf von Unternehmen. Deutsche Unternehmen gelten weltweit als vielversprechende Schnäppchen, weil ihr Börsenwert unter dem Unternehmenswert gehandelt wird. Der Spiegel titelt: „Angst vor dem Ausverkauf“. In dem Artikel heißt es, dass rund ein Dutzend der 100 größten deutschen Unternehmen von Übernahmen gefährdet ist. Die Monopolbildung wird verstärkt. Mittelständische Unternehmen geraten als Zulieferer unter Kostendruck. Es kommt zu einem Machtzuwachs transnational agierender Konzerne gegenüber Staaten und Regierungen. Auf der einen Seite stehen hohe gesellschaftliche Folgekosten der Arbeitslosigkeit und Armut. Auf der anderen Seite stehen Beratungsgewinne der Banken und der Finanzinvestoren, die aus der Zerschlagung auch noch ihren Profit ziehen wollen. Herr Brüderle hat vergangene Woche ein industriepolitisches Konzept vorgelegt. Eigentlich könnte man von Ihnen als Liberaler Maßnahmen gegen Konzentration und Monopolbildung erwarten. Davon steht jedoch nichts in dem Konzept. Insofern hatten die HochtiefBeschäftigten mit ihrer in Berlin plakatierten Kritik recht: FDP ordnungspolitisch am Boden - und da gehört sie auch hin. ({5}) Kollege Poß, wir halten die von der SPD vorgeschlagenen Maßnahmen für richtig, aber nicht ausreichend. Deshalb legen wir mit unserem Antrag weitergehende Forderungen zur Korrektur des Übernahmerechts vor. Uns geht es nicht um deutsche oder spanische Mehrheitseigner. Uns geht es darum, dass auch die Beschäftigten sowie ihre Gewerkschaften und Betriebsräte Mitbestimmungsrechte erhalten. Sie müssen sich ein klares Bild davon machen können, wie ihre Zukunft in einem neuen Konzern aussehen soll, wie ihre Standards und ihre gewerkschaftlichen Rechte erhalten werden sollen. Deshalb fordern wir ein Vetorecht für Betriebsräte und Gewerkschaften bei Übernahmen. ({6}) Wir treten für das Recht auf Abschluss eines Tarifvertrages ein, der die Fragen der Beschäftigungssicherung, des Erhalts von Standards und gewerkschaftlicher Rechte regelt. Beschäftigte schaffen nicht nur den Unternehmenswert, sie haben auch ein Recht auf Mitbestimmung über seine Zukunft. Hier geht es nicht um ein Schlagen alter Schlachten oder um eine Lex Hochtief. Vielmehr geht es um die dringend benötigte Erneuerung sozialer Demokratie. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. ({7})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Volker Wissing für die FDP-Fraktion. ({0})

Dr. Volker Wissing (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003702, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Poß ist im Augenblick nicht mehr da; es ist schon toll, was er hier so abliefert. Da heißt es: Die Politik soll den Unternehmen endlich einmal Grenzen aufzeigen. Wenn aber ein Unternehmen in Deutschland im Wettbewerb Probleme hat, ({0}) dann kommt die SPD wie ein Schoßhündchen an, wackelt mit dem Schwänzchen und bietet staatliche Hilfe an. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, hätten Sie General Motors Milliarden Euro deutscher Steuergelder gegeben. ({1}) Diese Bundesregierung hat das verhindert. Sie sollten sich einmal mit sich selbst beschäftigen. ({2}) Die Vorschläge, die Sie heute machen, bedeuten doch nichts anderes, als wieder den Unternehmen hinterherzulaufen, die sich bei Ihnen beschweren, weil sie sich im Wettbewerb nicht zurechtfinden. ({3}) Es ist aber nicht Aufgabe der Politik, in den Wettbewerb einzugreifen. ({4}) Was Sie uns heute vorlegen, ist ein Anliegen, das bereits in der letzten Woche im Bundesrat mehrheitlich abgelehnt worden ist. Die Länderkammer hat den SPD-Finanzministern recht gegeben, die in den elf Jahren ihrer Regierungszeit ein derart verschärftes Übernahmerecht für unnötig, wenn nicht sogar schädlich erachtet haben. Sie tun so, als hätten Sie mit dem gegenwärtigen Übernahmerecht überhaupt nichts zu tun. Es stammt aus dem Dezember 2001. Als manche Länder in Europa dieses Recht verschärft haben, haben Sie das abgelehnt. Die SPD hat eine Veränderung gemeinsam mit den Grünen und auch an der Seite der Union abgelehnt. Dennoch tun Sie heute so, als wäre das alles völlig falsch. Heute sagen Sie, es müsste endlich etwas passieren. Warum haben Sie denn nicht gehandelt, wenn Sie es für richtig gehalten haben? ({5}) Entweder Sie haben das letzte Jahrzehnt in finanzwirtschaftlicher Hinsicht verpennt, oder Sie opfern Ihren Sachverstand einem billigen Populismus. Die Antwort auf diese Frage wird die anstehende Evaluation der Europäischen Kommission zur EU-Übernahmerichtlinie liefern. Die Ergebnisse werden uns 2011 vorliegen. Dann werden wir darüber ergebnisoffen diskutieren. ({6}) Das deutsche Übernahmerecht ist, jedenfalls bisher, ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen des Bieters, der Zielunternehmen und der Aktionäre. Es ist weder übernahmefreundlich noch übernahmefeindlich. Genau so muss es auch sein. ({7}) Im Falle des Wechsels besteht das Ziel in der Übernahme der Kontrolle über ein Unternehmen. Den anderen Aktionären wird einmalig die Möglichkeit des Ausstiegs gegeben. Damit wird den berechtigten Interessen der Anleger, auf Veränderungen bei der Unternehmenskontrolle wertschonend zu reagieren, Rechnung getragen. Minderheitsaktionäre sollen bei Hauptversammlungen nicht Opfer neuer Mehrheitsverhältnisse werden. Das ist ein wichtiges Anliegen. Ein derartiges Interesse besteht aber nicht, wenn ein Mehrheitsaktionär seine Beteiligung zum Beispiel von 46 auf 48 Prozent ausweitet. Die Umsetzung des Vorschlags der Sozialdemokraten würde dazu führen, dass Spekulationen auf immer höhere Übernahmepreise angeheizt werden. Der Gesetzgeber sollte eine solche Kasinomentalität nicht befördern. Wir jedenfalls machen das nicht mit. ({8}) Die Integrität der Finanz- und Kapitalmärkte ist eine wichtige Voraussetzung für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in Europa insgesamt. Deswegen muss marktschädigendes und manipulatives Verhalten umfassend gesetzlich sanktioniert werden. Das ist gegenwärtig der Fall. Der Begriff Marktmanipulation umfasst alle Handlungen, die einen Preis herbeiführen, der nicht einem unbeeinflussten Ausgleich von Angebot und Nachfrage entspringt. Manipulationen, die nachweislich auf den Börsenoder Marktpreis eingewirkt haben, sind Straftaten. Sie werden nach dem Wertpapierhandelsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. Dieses Recht wird in der Bundesrepublik Deutschland konsequent umgesetzt. Besser kann der Schutz eines Anlegers vor derartigem Betrug wohl kaum sein. Was wir auch brauchen, ist mehr Transparenz, um verloren gegangenes Vertrauen in die Kapitalmärkte zurückzugewinnen. Die Koalition wird deshalb mit dem Anlegerschutzgesetz bestehende Regelungslücken schließen, die es Investoren bisher erlaubt haben, sich durch die Übernahme von Anteilen an Unternehmen anzuschleichen. Herr Kollege Poß, wir wollen einmal festhalten: Damit schließt diese christlich-liberale Koalition eine Regelungslücke, die Sozialdemokraten hinterlassen haben. Es sind Ihre Versäumnisse, die uns jetzt zum Handeln bringen. ({9}) Sie waren jahrelang untätig. Die daraus folgenden Fehler werden jetzt berichtigt. Die seit Jahren bestehende Schutzlücke wird von dieser Koalition geschlossen. Die Offenheit für ausländische Investitionen in Deutschland ist eine Grundlage für ein erfolgreiches Engagement deutscher Unternehmen im Ausland. Mit rund 800 Milliarden Euro Direktinvestitionen profitiert die Bundesrepublik Deutschland von dem Vertrauen anderer Länder. Gerade vor dem Hintergrund internationaler Währungsinterventionen muss das Bekenntnis dieses Landes zu offenen Investitionsmärkten jetzt erneuert werden, und zwar auch, um das deutsche Engagement im Ausland abzusichern. Es sind immer unsere Handlungen, an denen die internationalen Partner unsere politischen Absichten messen. ({10}) Angesichts dessen ist es in dieser schwierigen Situation gut für die Bundesrepublik Deutschland, dass nicht Sie, die Sozialdemokraten, mit Ihrem Populismus, den sie uns heute darbieten, Verantwortung tragen. Als Sie Regierungsverantwortung trugen, haben Sie nichts getan. In der Opposition betreiben Sie blanken Populismus. All das hilft diesem Land in dieser schwierigen Situation nicht. ({11}) Man braucht eine besonnene Regierung wie die christlich-liberale, die, Herr Kollege Poß, Schritt für Schritt die Finanzmarktregulierung angeht, bei Verbriefungen verschärfte Regelungen in Deutschland umsetzt - die Sozialdemokraten haben sie nicht umgesetzt -, die in Deutschland eine Bankenabgabe eingeführt hat, wozu die Sozialdemokraten nicht die Kraft hatten. ({12}) - Sie hätten es ja machen können, haben es aber nicht getan. - Sie fordern Regulierung. Wenn wir regulieren, sagen Sie zu allem Nein. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. ({13}) Es sind immer die gleichen Muster, mit denen Sie hier antreten. Sie fordern, dass wir Regelungslücken schließen, die Sie hinterlassen haben. Wir tun das, und Sie sagen dann: Nein, es geht nicht weit genug. Das ist ein billiges Spiel und ganz bestimmt keine seriöse Finanzpolitik. Sie mögen mit Ihrem Populismus von den eigenen Fehlern der Vergangenheit ablenken. Wir arbeiten Ihre Versäumnisse konsequent Schritt für Schritt auf und haben dabei das Interesse unseres Landes fest im Blick. Wir wollen ein offenes Land bleiben, das für Investoren attraktiv ist. Wir wollen ein verlässlicher Partner im Bereich der Finanzpolitik werden. Wir werden nicht, wie Sie es gefordert haben, amerikanischen Konzernen deutsche Steuermilliarden hinterherwerfen. ({14}) Wir haben einen Bundeswirtschaftsminister, der klar gesagt hat, was geht und was nicht geht. Härte muss auch einmal sein; aber Populismus, so wie Sie ihn betreiben, ist unverantwortlich. Vielen Dank. ({15})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Kerstin Andreae für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. ({0})

Kerstin Andreae (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003493, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sitzen Menschen an den Fernsehern, die Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Sie haben Existenzängste. Deswegen sollten wir hier eine sehr ernsthafte, seriöse und zukunftsgewandte Debatte führen und keinerlei Beispiele über Freundinnen und Frauen bemühen. Es sollte mehr der Frage nachgegangen werden: Wie ernst nehmen wir eigentlich diese Existenzängste? Die Menschen dürfen kein Spielball für Investoren sein. Hinter jedem Arbeitsplatz stehen ein Mensch, eine Familie, ein Lebensplan. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass gerade nach dieser Krise - die Menschen haben jetzt eigentlich wieder Hoffnung, dass die Unsicherheit vorbei ist - hier neue Unsicherheit und neue Sorgen aufkommen. Die SPD schürt bei den Beschäftigten von Hochtief Erwartungen, die sie nicht erfüllen kann. Diese Debatte ist eine Anlegerschutzdebatte. Dieses Übernahmegesetz schützt die Anleger, die Eigentümer und nicht die Arbeitsplätze. ({0}) Die Unsicherheit der Menschen verpflichtet uns, dieses Thema seriös zu diskutieren. Wie sichern wir die Arbeitsplätze? Gibt es für die Übernahme eine solide Finanzierung? Ist der Wettbewerb gesichert? Sind die Rechte der Aktionäre, insbesondere der Kleinaktionäre, gesichert? Ich möchte festhalten: Die Altaktionäre sind doch nicht schutzlos. Es geht nicht um ein Anschleichen wie bei der möglichen Fusion von Schaeffler und Conti; da geht es um ganz andere Sachen. Es geht um ein Einschleichen - es ist erklärt worden -: Dieses Pflichtangebot bei Überschreiten der 30-Prozent-Schwelle sichert allen Aktionären den Durchschnittspreis der letzten drei Monate. Die Aktionäre müssen aber nicht verkaufen. Sie können ihre Aktien auch behalten, wenn sie der Meinung sind, dass sich der Börsenpreis besser entwickelt. Da gibt es also einen Schutz. Ich bitte darum, dass wir den Vorschlag, ein zweites Pflichtangebot zu ermöglichen, zu Ende denken. Was heißt das eigentlich? Für Aktionäre wird es attraktiver werden, ihre Aktien zu verkaufen. Die Mittel zur Deckung der Kosten müssen irgendwie erwirtschaftet werden. Das heißt, der Sanierungsdruck für das Unternehmen wird sich erhöhen. Ich plädiere wirklich eindringlich dafür, dass diese Sache zu Ende gedacht wird. Das gebietet die Seriosität. ({1}) Mehrere Länder regeln Übernahmen. 2001 hat RotGrün die Übernahmen für Deutschland geregelt, und zwar mit vielen Modulen. Erstens: Ein Pflichtangebot muss vorgelegt werden. Zweitens: Die solide Finanzierung muss sichergestellt werden. Drittens: Die Informationspflichten sind ausgeweitet worden, und schließlich haben wir keine Neutralitätsverpflichtung des Vorstands. 2004 hat man versucht, das Ganze innerhalb von Europa mit weitreichenden Öffnungsklauseln zu harmonisieren. Nationale Spielräume wurden aber unterschiedlich genutzt. Sie sagen, dass wir hier über faire Wettbewerbsbedingungen reden. Sie sollten dabei allerdings nicht nur einzelne Länder in Europa herausgreifen. 17 EU-Mitgliedstaaten sehen nur ein Pflichtangebot vor. Nur sechs weitere wollen ein zweites Pflichtangebot. Spanien - ausgerechnet Spanien - hat diese Regel gerade wieder zurückgenommen. Ich finde, dass die Neutralitätsverpflichtung für den Vorstand, die es in Deutschland nicht gibt, ein hohes Gut ist. Das, was Hochtief jetzt macht, mag uns nerven. Wir meinen vielleicht, dass die Pressespiegel, die man uns zuschickt, die Breite der Diskussion nicht ganz widerspiegelt. Aber der Vorstand darf politisch agieren; das ist gut und richtig so. Wir sollten uns gut überlegen, ob wir hier einen Systemwechsel wollen und die Neutralitätspflicht aufheben möchten. Ich möchte damit sagen, dass wir Äpfel und Birnen nicht miteinander vergleichen können. Die Regeln im Ausland sind zwar anders, aber sie sind keineswegs strenger. Es ist mir wichtig, zu sagen, dass wir in Deutschland sehr klare Übernahmeregelungen haben. ({2}) Die solide Finanzierung liegt in der Hand der BaFin. Was hat die BaFin gemacht? Sie hat geprüft, ob das Kapital der Spanier ausreichen würde, wenn alle Aktionäre das Angebot annehmen würden. Das Ergebnis der Prüfung ist: ACS muss eine Kapitalerhöhung vornehmen. Das zeigt, dass in Deutschland ein richtiges und gutes Instrument greift. Die BaFin ist Mediator eines geordneten Übernahmeverfahrens und hat ihren Job gemacht. Jetzt möchte ich die Debatte aufwerfen, was dieser Vorschlag eigentlich für Deutschland in Europa bedeutet. Deutsche Unternehmen gehen auf Einkaufstour. Wir sind auf offene Märkte angewiesen, ({3}) und zwar auch für den Erhalt unserer Arbeitsplätze. ({4}) Protektionismus schadet uns und Europa. Dies muss klar gesagt werden. ({5}) Dennoch finde ich es richtig, dass wir die Initiative der SPD positiv aufgreifen. Wir müssen in den Ausschüssen über den Schutz der Arbeitnehmerrechte reden. Was passiert im Fall von Fusionen und Übernahmen? Ich nenne Ihnen drei Punkte, über die wir Grüne mit Ihnen im Ausschuss diskutieren wollen. Erstens. Die EU-Übernahmerichtlinie sieht bereits vor, dass Betriebsrat und Aktionäre gleichermaßen über die Angebotskonditionen unterrichtet werden. Es gibt also Informationspflichten. Das umfasst im Übrigen auch die Absichten des Anbieters in Bezug auf die Arbeitsplatzsicherung. Aber die Frage ist: Reichen diese Informationspflichten aus? Müssen wir sie vielleicht ausweiten? Das heißt, wir müssen sie einmal evaluieren. Das ist der erste Vorschlag, über den wir mit Ihnen diskutieren wollen. Diese Evaluierung wollen wir auf den Weg bringen. Zweitens. ACS hat - das ist erwähnt worden - eine Investorenvereinbarung vorgelegt. Ich möchte, dass wir ernsthaft darüber diskutieren, ob wir Regelungen schaffen müssen, die besagen, dass ein Pflichtangebot mit einer Investorenvereinbarung verbunden werden muss. Über diese Investorenvereinbarung wird mit dem Vorstand, aber auch mit dem Betriebsrat diskutiert; er wird darüber informiert. Dabei geht es um Aspekte wie die zukünftige Geschäftsverteilung, die Arbeitsplatzentwicklung inklusive einer möglichen Verlagerung und Konsolidierung. Wir möchten also über frühzeitige Informationen über die zukünftigen Absichten des Investors, über eine Pflicht zur Vorlage einer Investitionsvereinbarung diskutieren. Drittens. Fusionstarifverträge - diese schlagen Sie von der Linken vor - können ein richtiges Instrument sein, wenn sie die Möglichkeit bieten, organisatorische Entwicklungen aufgrund von Fusionen und Übernahmen sozialverträglich zu gestalten. Natürlich brauchen wir das. Die Menschen haben Angst, wenn eine Übernahme geplant wird. Sie fragen sich, was mit ihrem Arbeitsplatz passieren wird und ob sich die Arbeitsplatzbedingungen verändern werden. Wir wollen mit Ihnen im Ausschuss darüber diskutieren, ob wir Fusionstarifverträge einführen, die genau dies regeln. ({6}) Wir können auch über den Schutz des Anlegers sprechen. In den USA gibt es ein interessantes Verfahren. Das war übrigens auch einmal ein SPD-Vorschlag. Ich weiß nicht, warum er - ich glaube, es war 1997 - in der Versenkung verschwunden ist. Bei dem Verfahren entscheidet die Hauptversammlung - ohne die Stimmen des Bieters - über Annahme oder Ablehnung des Übernahmeangebots. Es ist ein klassisches Dilemma. Man sitzt in der Hauptversammlung und fragt sich: Soll ich, oder soll ich nicht? Ist das jetzt der bessere Preis, oder bin ich morgen weg vom Fenster? Welche Rechte kann ich den Aktionären, auch den Kleinaktionären, im Streubesitz geben, damit sie ihre Entscheidungsgrundlage kennen und sehen, vor welcher Situation sie stehen? Wir möchten mit Ihnen über den Vorschlag diskutieren, dass die Hauptversammlung über Annahme oder Ablehnung des Übernahmeangebots entscheidet. ({7}) Ich möchte jetzt noch etwas Grundsätzliches sagen. Wir haben in Deutschland sehr bewusst eine Entscheidung für den europäischen Binnenmarkt getroffen. Das war gut und richtig so. Das bedeutet aber zweierlei: Erstens muss man den europäischen Prozess begleiten. Die EU-Kommission wird sich Anfang kommenden Jahres mit den Übernahmeregelungen insgesamt befassen und sie überprüfen. Dann ist der richtige Zeitpunkt, auch über nationale Übernahmeregelungen zu sprechen. Jetzt nationale und populistische Schnellschüsse zu wagen, lehnen wir ab. Zweitens darf man Übernahmen nicht undifferenziert erschweren, sondern man muss spezifische Interessen berücksichtigen. Im Klartext der Grünen bedeutet das: Das Denken in Kategorien nationaler Champions lehnen wir ab. Es wird Zeit, dass wir in diesem Parlament zu angemessenen Verfahren zurückfinden. In den letzten Wochen konnten wir viele Beispiele beobachten - Euro-Rettung, Atompolitik, Haushaltsbegleitgesetz -, an denen deutlich wurde, dass Sie Ihre Vorhaben im Hauruckverfahren durchgesetzt haben, ohne dass wirklich ernsthafte Diskussionen geführt worden waren. Bei diesem Thema darf nicht das Gleiche passieren. Wir brauchen keine Schnellschüsse, sondern eine solide Gesetzgebung. Das heißt auch, dass man nicht mit Blick auf einen spezifischen Fall ein Gesetz ändert, ohne zu wissen, was diese Gesetzesänderung im Hinblick auf andere Fälle bedeutet. Ich warne sehr davor, Versprechungen zu machen, die wir nicht halten können, und Erwartungen zu schüren, die wir nicht bedienen können. Unsere Aufgabe ist es, Probleme zu lösen. Wir greifen Ihre Initiative auf, um die Beschäftigten und die Arbeitnehmerrechte zu schützen. Aber wir wehren uns gegen eine Abschottung Deutschlands. Vielen Dank. ({8})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Hans Michelbach für die CDU/ CSU-Fraktion. ({0})

Hans Michelbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002738, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zielt grundsätzlich auf den aktuellen Fall Hochtief. Die Frage, die wir sorgfältig prüfen sollten, lautet aber, ob ein konkreter Fall wie die vom spanischen Baukonzern ACS geplante Übernahme des Bauunternehmens Hochtief als Anlass für eine generelle gesetzliche Regelung taugt. Wir nehmen die Ängste der Menschen sehr ernst. Die leeren Versprechungen und Falschinformationen vonseiten der SPD helfen den betroffenen Arbeitnehmern allerdings nicht. ({0}) Dem Populismus der SPD fehlt es an Glaubwürdigkeit. Es ist immer das Gleiche: Sie können nicht unterscheiden, wer letzten Endes das Primat hat. Das Primat hat nicht Hochtief, sondern das Primat haben die Politik, das Parlament, dieses Hohe Haus. ({1}) Ich darf Ihnen deutlich sagen: Das deutsche Übernahmerecht stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen des Bieters und denen der Aktionäre des Zielunternehmens dar. Der Vorwurf, dass eine Schutzlücke oder Benachteiligung besteht, ist unabhängig zu prüfen. Eines ist allerdings schon heute klar: Mit dem sogenannten Anschleichen hat der Fall Hochtief nichts, aber auch gar nichts zu tun. Der spanische Konzern ACS hat sein Vorhaben nie verschwiegen. ({2}) Er hat nicht versucht, geltendes deutsches Recht und deutsche Richtlinien zu unterwandern. Er war schon lange an Hochtief beteiligt. Es ist die Aufgabe des Managements von Hochtief, erfolgreich Kurspflege zu betreiben, eventuell einen weißen Ritter zu finden und die Beteiligungen zu gewichten. Die Protestadresse im Fall Hochtief ist das Management und nicht die Politik. Das muss klar sein. ({3}) Es reicht in keinem Falle aus, bei einer solchen gesetzlichen Regelung zum Übernahmerecht nur die Auswirkungen auf einen konkreten Fall zu betrachten. Wir müssen auch die Auswirkungen auf andere mögliche Fälle bedenken und danach abwägen, ob bzw. welche Änderungen des Übernahmerechts sinnvoll oder erforderlich sind. Die Bundesregierung wird die Regelungen zum sogenannten Anschleichen im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes überarbeiten; dabei geht es insbesondere um Unternehmensübernahmen. Wir wollen die Transparenzregeln verschärfen, und zwar ohne ideologische Scheuklappen. Folgende grundsätzliche Aspekte möchte ich vorneweg verdeutlichen: Deutschland hat ein Interesse daran, dass Investoren in unserem Land grundsätzlich willkommen sind. Ich rate dringend dazu, nicht den Eindruck zu erwecken, dass ausländische Investoren bei der Übernahme von Unternehmen grundsätzlich unerwünscht sind. ({4}) Es gibt in der deutschen Unternehmenslandschaft Beispiele für erfolgreiche Unternehmensübernahmen. Dabei konnten alle Beteiligten mit einer solchen Übernahme sehr gut leben. Häufig wird ein Investor geradezu gesucht, insbesondere in Sanierungsfällen. Darauf sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land angewiesen. Ich kenne viele Fälle, in denen der ausländische Investor deutsche Arbeitsplätze gerettet und gesichert hat. ({5}) Die Abschottung des Marktes ist ein Anschlag auf die Arbeitsplätze in unserem Land. ({6}) Wir als Exportnation müssen einen offenen Welthandel betreiben; sonst werden wir unter Protektionismus in dieser Welt zulasten unserer Arbeitsplätze und unseres breit verteilten Wohlstandes leiden. Das müssen wir erkennen, und wir dürfen uns keine ideologischen Scheuklappen aufsetzen, wie Sie sie uns hier zumuten. ({7}) Bei Hochtief geht es um den umgekehrten Fall. Ich gebe eine grundsätzliche Überlegung zu bedenken: Auch deutsche Unternehmen wollen im Ausland investieren, und auch deutsche Unternehmen übernehmen häufig im Ausland Unternehmen. Wir müssen mit dieser Problematik auch unter diesem Gesichtspunkt sachlich und fachlich ausgewogen umgehen. Es ist richtig, dass das Übernahmerecht in fast allen europäischen Staaten Regelungen enthält, durch die es für die Aktionäre transparent wird, wenn jemand 30 Prozent der Stimmrechte erworben hat und sich diese Beteiligung erhöht. Im Fall Hochtief geht es aber eigentlich nicht um die Transparenz, sondern um erneute Angebote an die Aktionäre. Genau betrachtet geht es also um den Schutz bisheriger Aktionäre. Frau Andreae hat es gesagt. ({8}) Das ist ein wichtiges Anliegen. Das will ich keineswegs geringschätzen. Aber Sie kommen dem mit Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht nach. In der europäischen Übernahmerichtlinie ist vorgeschrieben, dass die bisherigen Aktionäre geschützt werden müssen. Die Ausgestaltung bleibt zu Recht sämtlichen Mitgliedsländern überlassen. Nach dieser Richtlinie müssen die Mitgliedsländer für den Fall, dass ein Erwerber die Kontrolle über eine Gesellschaft erlangt, Regelungen zu Pflichtangeboten an die Aktionäre treffen. Im deutschen Recht haben wir mit der 30-Prozent-Schwelle eine solche Regelung. Meines Erachtens muss man sehr sorgfältig prüfen, ob ein aktuelles Problem durch die Einführung zusätzlicher Schwellen überhaupt gelöst werden kann. Der Wert von 2 Prozent in dem SPD-Gesetzentwurf ist natürlich völlig aus der Luft gegriffen. Sie können mir gar nicht sagen, wie dieser Wert zustande kommt. Auch wenn ich das Wort „willkürlich“ nicht verwenden will, erscheint es mir eine aus der Luft gegriffene Zahl zu sein. Gerade vor dem Hintergrund der beabsichtigten Übernahme von Hochtief durch ACS warne ich vor einem gesetzgeberischen Schnellschuss mit einer aus der Luft gegriffenen Zahl. Durch diesen Einzelfall wird belegt, dass es kein grundsätzliches Transparenzproblem gibt; ich habe es bereits angesprochen. Es geht also darum, dass wir mit dem Anlegerschutzgesetz das Problem des Anschleichens in Angriff nehmen, um die Nutzung bisher nicht meldepflichtiger Finanzinstrumente transparent zu machen. Seitens der Bundesregierung ist vorgesehen, dass unterschiedliche Stimmrechte zusammengerechnet werden müssen, damit der Markt umfassend darüber informiert wird, wie viel Stimmrechtseinfluss auf ein und dasselbe Unternehmen besteht. Es muss vermieden werden, dass in intransparenter Weise erhebliche Stimmrechtspositionen aufgebaut werden können, ohne dass weder die Bundesanstalt für Finanzaufsicht noch der Markt oder die Emittenten frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt werden. Es muss folglich eine umfassende Meldepflicht für Finanzinstrumente und -praktiken geschaffen werden. Darin sind wir uns einig. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist. Die Eingangsschwelle für die Meldepflicht wird bei 5 Prozent der entsprechenden Stimmrechte festzusetzen sein. Die neuen Meldepflichten werden mit zusätzlichen Sanktionen verbunden werden. Wir erarbeiten also eine konkrete Lösung, die genau zur richtigen Zeit kommt und die Probleme angeht. Die Zielsetzung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes überschneidet sich daher mit der Zielsetzung des Gesetzentwurfs der SPD, hat aber die wahren Ursachen der zu lösenden Probleme viel schärfer im Blick. Wir regeln genau das, was geregelt werden muss. Das ist etwas ganz anderes als der Populismus und der Protektionismus, die im Gesetzentwurf der SPD zum Ausdruck kommen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir auch auf den Antrag der Linken eingehen. Beim Antrag der Linksfraktion geht es faktisch nicht um eine Änderung des Übernahmerechts, sondern um den plumpen Versuch, ({9}) die Mitbestimmung in Deutschland eklatant auszuweiten und insgesamt weiter an der arbeitsrechtlichen Regulierungsschraube zu drehen. ({10}) Das Ziel ist einzig und allein ein verfassungsrechtlich höchst problematischer, wenn nicht von vornherein ausgeschlossener Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Ich nenne nur das Stichwort „Vetorecht des Betriebsrats gegenüber Fusionen und Übernahmen“. Was Sie vorhaben, ist gegen unser Rechtssystem und die soziale Marktwirtschaft. ({11}) Sie haben die soziale Marktwirtschaft immer noch nicht begriffen, ebenso wenig wie ihre Vorteile. ({12}) Das ist DDR-Politik, die Sie weg von der sozialen Marktwirtschaft, in der Eigentumsrechte großgeschrieben werden, hin zum Volkseigentum führt. Sie sollten nachlesen, wohin die DDR-Wirtschaftspolitik und das sogenannte Volkseigentum geführt haben. ({13}) Dazu sage ich Ihnen ganz deutlich: So etwas in einem freiheitlichen Staat mit einer sozialen Marktwirtschaft vorzutragen, ist bodenlos. ({14}) Es geht hinsichtlich der Auswirkungen solcher Übernahmen auf die Arbeitnehmer letzten Endes darum, die besseren Lösungen der sozialen Marktwirtschaft anzuwenden. Das Übernahmerecht ist - das gebe ich zu - außerordentlich kompliziert. Es bedarf sorgfältiger Abwägungen statt Schnellschüsse. Protektionismus zugunsten unserer Unternehmen mag auf den ersten Blick immer wieder verlockend sein - die SPD fällt grundsätzlich immer darauf hinein -; in einem europäischen Binnenmarkt sollte allerdings die Diskussion über Unternehmensübernahmen nicht unter dem Stichwort „Nationalisierung“ erfolgen. ({15}) In der Globalisierung darf es keinen Nationalismus und Protektionismus geben. ({16}) Das ist die entscheidende Wegführung. Ich lehne es als unabhängiger Abgeordneter ab, die Frage der Übernahme von Hochtief durch ein anderes europäisches Unternehmen zu bewerten und mit Nationalismus in diesen Prozess einzugreifen. Ich weiß nicht, wie dieser Fall ausgeht. Ich finde es auch nicht zielführend, wenn der Staat versuchen will, solche Prozesse durch gesellschaftliche Schnellregelungen zu steuern. Das Grundanliegen der SPD-Fraktion ist immer diskutabel; aber wir müssen es vom Einzelfall loslösen. Vonnöten ist letzten Endes ein Gesetzentwurf, der auf Lösungen für die richtigen Problemfälle abzielt. Das will sorgfältiger bedacht sein, als es dieser Gesetzentwurf der SPD mit herausgegriffenen Zahlen und neuen Schwellenangaben vorsieht. Ich glaube, dass wir in dieser Frage auf dem richtigen Weg sind. Es ist ein Signal notwendig, dass freier Welthandel, freie Märkte und Schutz vor Abschottung oberste Priorität haben, weil wir als Exportnation im Hinblick auf den Erhalt unserer Arbeitsplätze darauf angewiesen sind. Herzlichen Dank. ({17})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Petra Hinz für die SPD-Fraktion. ({0})

Petra Hinz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003768, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Michelbach, genau das wollen wir nicht: unseren Gesetzentwurf, den wir heute eingebracht haben, anhand eines Einzelfalles diskutieren. Die Fachleute, die Professoren, die Juristen, die Wirtschaftsverbände, das Management in Nordrhein-Westfalen, der Kreis, der sich dort regelmäßig trifft und uns immer Informationen zukommen lässt, bestätigen uns und damit den Gesetzentwurf, den wir hier heute einbringen. Sie bestätigen, dass diese Gesetzeslücke auf jeden Fall geschlossen werden muss. Machen wir uns nichts vor: Natürlich sind die deutschen Unternehmen Übernahmeattacken fast schutzlos ausgeliefert. ({0}) Ich rede hier nicht über die Frage des Managements eines Unternehmens. Das haben wir hier gar nicht zu beurteilen und zu bewerten. Vielmehr reden wir hier heute über das, was wir zu Veränderungen im Rahmen der Übernahme einbringen. Außerdem ist es wichtig, die Interessen der Kleinaktionäre, der freien Aktionäre zu berücksichtigen. Auch darüber gehen Sie einfach mit dem Argument hinweg: Die können ja auf der Hauptversammlung anwesend sein. Angesichts dessen, dass Sie jetzt so locker mit dem ganzen Thema umgehen, verstehe ich die Gedanken, die Herr Schauerte 2001 in die Debatte eingebracht hat, nicht. Ich empfehle Ihnen jedoch, das Protokoll vom 11. Oktober 2001 nachzulesen. Er hat seinen Wortbei7632 Petra Hinz ({1}) trag zu Protokoll gegeben. Es ist durchaus interessant, wie Sie in so kurzer Zeit Ihre Position verändern und sehr unsachlich und polemisch werden. Die Kritiker sprechen von freiem Wettbewerb - ich habe es auch hier gehört -, von weniger Einmischung usw. Aber genau darum geht es uns nicht. Es soll kein Unternehmen protegiert werden. Darum geht es doch überhaupt gar nicht, Herr Michelbach. ({2}) - Darum geht es in der Tat nicht. Es geht um Wettbewerbsgleichheit, die geschaffen werden soll. Wenn wir einmal bei aller Polemik, die hier auch zum Ausdruck kam, tatsächlich alle Informationen additiv sähen, sähen Sie, dass jeder Wortbeitrag verdeutlicht, dass es tatsächlich Lücken gibt. Wir müssen für jede Lücke, die wir in unserem Gesetz haben, prüfen, in welcher Weise wir sie im Rahmen der Harmonisierung auf europäischer Ebene schließen können. Das haben Sie auch in jedem einzelnen Wortbeitrag bestätigt. Ich kann nicht nachvollziehen, dass sich Unternehmen, weil es in anderen europäischen Staaten verboten ist, zum Nachteil Deutschlands hier an unserem Standort austoben können sollen. Andere Länder haben damit tatsächlich ganz andere Erfahrungen gemacht. In diesem Zusammenhang zitiere ich Professor Schneider, der die Beispiele Großbritannien oder Schweiz immer wieder hervorhebt. Er macht deutlich, welche Chancen für eine solide Übernahme in Großbritannien bestehen, trotz der Regelungen, die es in Großbritannien gibt. Dort ist nämlich vorgesehen, dass Aktionäre, die mit mehr als 30 Prozent, aber noch immer unter 50 Prozent an Unternehmen beteiligt sind, ein erneutes Angebot machen müssen, wenn sie mindestens 2 Prozent der Aktien zukaufen. Wo ist das Problem, wenn es in Großbritannien kein Problem darstellt? Hier wird es von Ihnen zu einem Popanz stilisiert. Nein, so sagen Sie, Sie wollen an diesen Bereich nicht herangehen. Ähnliche Regelungen gibt es in Österreich, Frankreich, Italien, Irland und auch in der Schweiz. In der Schweiz wird die ganze Sache noch restriktiver gehandhabt. Darüber wollen wir in diesem Fall überhaupt nicht reden, ({3}) weil nach der Regelung, die die Schweiz im Rahmen ihrer Gesetzgebung auf den Weg gebracht hat, niemand mehr als 2 bis 5 Prozent der Aktien erwerben darf. Dies schließt unser Aktiengesetz grundsätzlich aus. In der Zeit, in der unsere europäischen Nachbarn Derartiges auf den Weg gebracht haben, lamentieren wir, zögern wir, zaudern wir. Wir tun nichts, um diese Gesetzeslücke zu schließen, um dieses Detail im Aktiengesetz zu korrigieren. Im Fall von ACS gibt es zumindest einen weiteren Grund, große Sorge zu haben; es ist hier auch kurz angesprochen worden. Der spanische Konzern ist hoch verschuldet. Eine Zerschlagung der bisherigen Struktur von Hochtief ist durchaus möglich. Wir wissen genau, dass all das, was im Zusammenhang mit Übernahmen vertraglich versprochen wird, spätestens nach einem Jahr keinen Wert mehr hat. Insofern müssten wir aufgrund unserer Erfahrungen wissen, dass das, was ACS jetzt gerade verspricht, um sich attraktiv zu machen, an den Haaren herbeigezogen ist. ({4}) Zusammenfassend stelle ich fest: Erstens. Was in anderen europäischen Staaten verboten ist, darf nicht zum Nachteil von deutschen Unternehmen und zum Nachteil unseres Industriestandortes Deutschland gereichen. Das ist sehr wichtig. Zweitens. Deutschland fördert Industriepolitik und keine Kapitalspekulation, wie wir es hier bei ACS in diesem Fall tatsächlich vorfinden. ({5}) Drittens. Darüber hinaus geht es um den Schutz der Kleinaktionäre vor Geringfügigkeitsangeboten. Ich muss nicht extra auf das Verhalten der Deutschen Bank, der Deutschen Post und der Postbank hinweisen. Es ging darum, dass Ackermann die Postbank übernehmen wollte. Ackermann ist so selbstsicher, dass er bereits von Personalabbau redet. Es gibt also genügend Beispiele. Aber Ackermann schreibt die Gesetzentwürfe für die Regierung und die Redeentwürfe für die entsprechenden Gipfeltreffen. ({6}) Viertens. Wir müssen verhindern, dass die Teilhabe der Arbeitnehmer an der Vermögensbildung durch Spekulation konterkariert wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie unabhängig von dem Fall, der gerade in der Öffentlichkeit diskutiert wird, die Protokolle von 2001 noch einmal durchlesen würden, damit wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Die Lösung besteht darin, dass Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. ({7})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Frank Schäffler für die FDP-Fraktion. ({0})

Frank Schäffler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003834, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema, über das wir heute diskutieren, hat meiner Ansicht nach zwei Aspekte. Einmal geht es um die Frage, ob wir in Deutschland das Übernahmerecht im Sinne der Minderheitsaktionäre ausreichend geregelt haben. Meine Vorredner haben aus meiner Sicht dazu schon viel Richtiges gesagt. ({0}) - Herr Poß hat viel Richtiges gesagt, vor allem als er gesagt hat, dass es nicht um den Einzelfall geht. Aber die Redner der SPD beziehen sich auf diesen Einzelfall, und beide haben ihren Wahlkreis dort, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. ({1}) Sie sollten die Diskussion hier ehrlich führen und nicht über den Themen schwimmen. Ich glaube, Sie versuchen, dieses Thema zu instrumentalisieren, um vor Ort Punkte zu machen. Das ist aber zu wenig für diese Diskussion. ({2}) Ich glaube, wir korrigieren mit dem Anlegerschutzgesetz etwas, was für die Kleinaktionäre, aber auch die Anleger in Deutschland entscheidend ist. Es geht um die Frage, ob sich jemand mithilfe von Finanzinstrumenten an ein Unternehmen heranschleichen darf oder nicht und ob dieses Verhalten im Rahmen der Meldeschwellen berücksichtigt werden muss. Die Korrektur, die Sie im Jahr 2008 nicht gemacht haben, führen wir jetzt durch. Ganz viele Kleinanleger in Deutschland hatten erhebliche Vermögensverluste zu verzeichnen. Ich erinnere an den Versuch von Porsche, VW zu übernehmen. Das hat am Ende dazu geführt, dass Kleinanleger, die in Aktienfonds, die an den Deutschen Aktienindex gekoppelt waren, investiert hatten, zusätzliche Aktien kaufen mussten, weil die Gewichtung von VW im Deutschen Aktienindex angestiegen ist. Das hat zu einem massiven Vermögensverlust gerade der Kleinanleger beigetragen. Dagegen haben Sie in Ihrer Regierungszeit nichts unternommen. Das korrigieren wir jetzt. ({3}) Das ist aber nur der eine Aspekt. Der andere Aspekt betrifft die Frage - das ist ganz entscheidend -, ob man den protektionistischen Reflexen, die man gemeinhin sehr schnell hat, nachgeben will oder nicht. Da schreibe ich Ihnen ins Stammbuch: Das, was Sie hier machen, ist im Kern geschichtslos. Es ist deshalb geschichtslos, weil Sie aus der Finanzkrise der vergangenen Jahre, Jahrzehnte und vielleicht sogar Jahrhunderte nichts gelernt haben; denn Krisen haben sich immer dann besonders verschärft, wenn sich die Länder dieser Welt mit Abwehrmaßnahmen durch Erhöhung der Zölle, aber auch bei Regelungen zum Übernahmerecht gegenseitig hochgeschaukelt haben. ({4}) - Das ist nicht irgendeine Analyse, sondern das ist die Analyse, mit der Sie sich stärker beschäftigen sollten. ({5}) Kenneth Rogoff - kein Unbekannter - hat dieser Tage eines, wie ich finde, der bemerkenswertesten Bücher seit langem mit dem Titel Dieses Mal ist alles anders. Acht Jahrhunderte Finanzkrisen vorgelegt. Er hat, wie ich finde, sehr treffend dargestellt, was in Finanzkrisen immer das Problem ist. Er schreibt: … war der Kollaps des internationalen Handels nur zum Teil ein Nebenprodukt des steilen Rückgangs der Wirtschaftsaktivität, der von rund 10 Prozent in Westeuropa bis rund 30 Prozent in Australien, Kanada, Neuseeland und den USA reichte. Der andere destruktive Faktor war die weltweite Zunahme des Protektionismus, sowohl in Form von Handelsbarrieren als auch gezielten Abwertungen der eigenen Währung zum Schaden anderer Exportländer. ({6}) Genau darum geht es eigentlich in dieser Auseinandersetzung. Sie betreiben jetzt billige Polemik für billige Münze, aber faktisch geht es um viel mehr. Es geht darum, wie unser Finanzsystem stabilisiert wird und dass wir uns nicht in eine Protektionismusspirale hineinbegeben, in der wir uns gegenseitig hochschaukeln. Denn das ist das eigentliche Problem, das wir international haben. Deutschland sollte als Land, das den Freihandel immer befürwortet hat, das die Kapitalverkehrsfreiheit immer obenan gestellt hat, alles tun, um nicht in diese Interventionsspirale hineinzugeraten. Das ist das Entscheidende in dieser wichtigen Phase. ({7}) Märkte öffnen und nicht Märkte schließen - das ist die eigentliche Botschaft, die von diesem Parlament ausgehen sollte. Vielen Dank. ({8})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Für die Fraktion Die Linke hat nun der Kollege Axel Troost das Wort. ({0})

Dr. Axel Troost (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003857, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines muss noch einmal ganz deutlich gesagt werden: Das, was Hochtief droht, hängt wie ein Damoklesschwert über vielen deutschen Unternehmen. Für ein börsennotiertes Unternehmen ist der Zugang zum Kapitalmarkt zwar gesichert, wodurch sich die Situation auf den ersten Blick verbessert. Doch machen wir uns nichts vor: Die Bedrohung ist nahezu immer vorhanden. Gemeint ist die Gefahr des Aufkaufs, der feindlichen Übernahme oder gar der Plünderung, je nach Blickwinkel und Auge des Betrachters. Ein wesentliches Problem ist das deutsche Aktienund Kapitalrecht selbst. Es zwingt die börsennotierten Unternehmen, übernahmeoffen zu sein, und dies um jeden Preis. Darum geht es, Herr Michelbach. Es geht nicht darum, dass es Sanierungsfälle gibt, in denen es sicherlich sinnvoll ist, dass Unternehmen einsteigen. Vielmehr geht es um feindliche Übernahmen, um die Gefahr, dass anschließend filetiert wird, dass Massenentlassungen zur Erzielung kurzfristiger Profite erfolgen, dass Unternehmensteile stillgelegt werden. Insoweit sind wir in der Tat der Ansicht, dass die dortigen Belegschaften ein Mitspracherecht haben müssen. ({0}) Das hat nichts mit der DDR zu tun, so wie Sie es hier darzustellen versucht haben. ({1}) Die Offenlegungspflichten sind bei wesentlichen Beteiligungen völlig unzulänglich. Das haben wir im Fall von Continental und im Fall von VW heute schon mehrfach gehört. Ein solches „heimliches Anschleichen“ wird durch den kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Anlegerschutz nicht wirklich eingeschränkt. Hierzu möchte ich aus einem Kommentar der BörsenZeitung zitieren, die bekanntlich nicht die Hauspostille von Belegschaften, Gewerkschaften oder der Linken ist. Darin steht: Nur leider, leider ist der Regierungsentwurf für das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz Flickschusterei. Das ist genau das Problem, mit dem wir hier konfrontiert sind. ({2}) Eine Politik des Stillhaltens und des Aussitzens spielt weiter Heuschreckeninvestoren in die Hände. Belegschaften mittelständischer Unternehmen drohen zum Spielball von Konzernen und Private-Equity-Gesellschaften zu werden. Deswegen muss aus unserer Sicht gehandelt werden. Wir finden, das, was von der SPD vorgelegt worden ist, geht in die richtige Richtung, wenn auch aus unserer Sicht die Frage der Belegschaftsbeteiligungen noch mehr berücksichtigt werden sollte. ({3}) Es ist in der Tat so - das ist hier auch erwähnt worden -, dass es international auch andere Beispiele gibt, aus denen man lernen kann und die man mit einbeziehen muss. Es geht nicht um Protektion, so wie das eben von der FDP dargestellt worden ist. ({4}) Vielmehr geht es darum, eine langfristige und vernünftige Unternehmensentwicklung zu gewährleisten. Dabei können selbstverständlich auch Übernahmen sinnvoll sein, aber sie müssen transparent sein. Die Anlegerinnen und Anleger, aber eben auch die Belegschaften müssen vernünftig geschützt werden. ({5}) - Nein, das ist eben kein Einmauern, aber auch keine völlige Offenheit und kein Nichtwissen darüber, was dabei herauskommt. Ich möchte noch einmal aus der Börsen-Zeitung zitieren: ({6}) Wir haben dazugelernt. Es ist Zeit, den Störtebekern des Kapitalmarkts entgegenzutreten. ({7}) Es ist Zeit, die Satzungsfreiheit der Aktionäre wieder anzuerkennen. Es ist Zeit, für eine lückenlose Offenlegungspflicht einzutreten. Flickschusterei hilft nicht. Darum geht es. Hier ist gesagt worden: „Wir haben dazugelernt.“ Ich habe in der Debatte das Gefühl gehabt: Die FDP hat überhaupt nichts dazugelernt, sondern setzt weiter ausschließlich auf Marktradikalität. Die CDU verspricht, aber handelt nicht wirklich. Danke schön. ({8})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Kollege Ralph Brinkhaus für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Ralph Brinkhaus (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004021, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist eine emotionale Debatte. Das ist eine emotionale Debatte für uns, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hochtief, die jetzt sicherlich vor dem Fernsehschirm sitzen. Wir haben das gemerkt durch die Briefe, die uns erreicht haben - von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, vom Verband der Bauindustrie, vom Management -, durch die Demonstrationen und durch viele persönliche Gespräche. Aber gerade weil es eine emotionale Debatte ist, macht es Sinn, die Sache einmal sehr kühl und sachlich anzugehen. Wenn ich die Sache sehr kühl und sachlich angehe, stelle ich mir die Frage: Ist es eigentlich ein ungewöhnlicher Vorgang, dass eine Unternehmensgruppe eine andere Unternehmensgruppe mehrheitlich übernimmt? Schauen wir doch einmal in die Geschichte der Firma Hochtief! Die Geschichte der Firma Hochtief ist von Übernahmen geprägt. Da ist zum Beispiel Leighton in Australien, 1983, ein großer Baukonzern, der wiederum einen anderen Baukonzern, Holland, und arabische Baukonzerne übernommen hat. Da können wir über die Turner-Gruppe in den USA reden, börsennotiert, auch von Hochtief übernommen. Da können wir über Lufthansa Gebäudemanagement reden, hier in Deutschland zusammengekauft, auch übernommen. Wir können den Blick weiten und uns die Bauindustrie insgesamt anschauen, etwa den zweiten großen Spieler auf dem deutschen Markt: Bilfinger Berger. Die Liste der Akquisitionen von Bilfinger Berger jetzt zu verlesen, würde den Rahmen sprengen. Ich sage dazu nur: M + W Zander, Abbey-Group in Australien und viele weitere Akquisitionen. Betrachten wir doch einmal unsere bundeseigenen Unternehmen oder die Unternehmen, die unter unserem Einfluss stehen! Die Deutsche Post hat übernommen Exel in Großbritannien, DHL in den USA, ({0}) Airborne in den USA, ({1}) im Übrigen finanziert durch die Monopolgewinne aus dem Briefgeschäft, was ordnungspolitisch bedenklich ist. Wir können uns die Deutsche Bahn anschauen. Die Deutsche Bahn hat die Stinnes AG übernommen. Die Deutsche Bahn hat jetzt einen großen englischen Verkehrsdienstleister übernommen. Wir können uns auch die Telekom anschauen mit Voicestream in den USA oder OTE in Griechenland und vielen anderen. Wenn wir uns die Flaggschiffe im DAX anschauen: Daimler ist aus einer Fusion von Daimler und Benz entstanden. RWE und Eon haben sich durch Übernahmen und durch Akquisitionen so aufgestellt, wie sie jetzt aufgestellt sind. ({2}) Die Geschichte von Volkswagen, um einmal dieses Unternehmen zu nennen, ist eine Geschichte von Akquisitionen, beginnend von Auto-Union über Skoda und Seat bis hin zu Porsche. Also ist es im Grunde genommen ein relativ normaler Vorgang in der Marktwirtschaft, dass Unternehmen gekauft werden, ({3}) verkauft werden, fusioniert werden oder auch zerschlagen werden. Das ist nichts Ungewöhnliches, in der Marktwirtschaft wahrscheinlich sogar funktional. Betrachten wir einmal den Vorgang an sich, den Einzelfall! Der Kollege Middelberg hat eben eindrucksvoll und auch sehr plastisch geschildert: Es ist nicht eine wirkliche Überraschung, dass ACS nach der Mehrheit bei Hochtief greift; das war abzusehen. Insofern kann ich an diesem Vorgang, abgesehen von einigen Begleiterscheinungen, nichts Ungewöhnliches erkennen. Jetzt könnte ich eigentlich einen Strich unter die Sache ziehen und sagen: Dann ist ja alles gut, aber das will ich ausdrücklich nicht machen, weil wir - das gilt auch für uns als Union - durchaus viele Störgefühle bei diesem Prozess haben. Das erste Störgefühl ist, dass es ausgerechnet ein spanisches Unternehmen ist, das jetzt einen großen deutschen Konzern übernehmen will. Wir alle erinnern uns noch an einen Fall vor einigen Jahren. Da wollte die deutsche Eon Endesa übernehmen, einen großen spanischen Versorger, und die spanische Regierung hat wirklich alles getan, um, auch mit unfairen Mitteln, diese Transaktion zu verhindern. Insofern bleibt da ein Nachgeschmack. Wir könnten das auch auf Frankreich ausdehnen. Da war es das Unternehmen Siemens, das bei Alstom einsteigen wollte. Es muss schon gelten: wenn faire Regeln, dann überall faire Regeln. ({4}) Zweites Unwohlsein. Ich habe meine Zweifel, ob das, was ACS sagt, dass man einfach nur eine höhere Beteiligung haben wolle, weil man eng kooperieren wolle, so richtig ist. Man kann sich durchaus darüber unterhalten: Wird diese Transaktion gemacht, um die Bilanz von ACS aufzubessern? Wird diese Transaktion gemacht, um Hochtief nachher zu zerschlagen? ({5}) Ich weiß es nicht. Man kann es erst einmal so stehen lassen. Zum dritten Punkt, den ich sehr ernst nehme. Die deutsche Bauindustrie spricht von industriepolitischen Problemen und sagt: Das Gefüge in Deutschland, das Netzwerk aus gesunden Mittelständern und großen Unternehmen, die notwendig sind, um große Projekte abzuwickeln, wird durcheinandergebracht. - Das muss man ernst nehmen. Vor allen Dingen muss man eine Sache ganz ernst nehmen: Das ist die emotional sehr individuelle Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten in einer Tochtergesellschaft von Hochtief oder wo auch immer.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Heil?

Ralph Brinkhaus (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004021, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Das machen wir nachher als Kurzintervention oder wie auch immer. - Wenn Sie also in einer Tochtergesellschaft von Hochtief oder wo auch immer Ihrem Job nachgehen, Ihre Arbeit ordentlich machen, sich ein Netzwerk im Kollegenkreis aufgebaut und Wissen angeeignet haben und sogar Geld für Ihr Unternehmen verdienen, dann erwarten Sie, dass Sie Ihr Gehalt bekommen, und Sie erwarten auch eine gewisse Planungs- und Arbeitsplatzsicherheit. Ich denke, das ist fair. Dann aber entscheidet irgendjemand in Madrid am grünen Tisch und sagt: Das können Sie aus strategischen Gründen alles vergessen. Das interessiert mich nicht mehr. Ihr Firmenteil wird zerschlagen, verkauft oder fusioniert. - Das ist sehr schwierig. Das bringt auch die Balance zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern durcheinander. Das ist nicht gut. Das muss man einmal so stehen lassen. ({0}) Wenn ich jetzt mir das Spannungsfeld anschaue zwischen der Tatsache, dass Unternehmensakquisitionen marktwirtschaftlich üblich sind, deutschen und auch bundeseigenen Unternehmen genützt haben, und den Bedenken, die ich gerade geschildert habe, stellt sich mir die Frage: Wie gehe ich damit um bzw. wie gehe ich damit nicht um? ({1}) Ich gehe damit nicht um, indem ich mich auf Betriebsversammlungen stelle und das Blaue vom Himmel verspreche. ({2}) Seit Philipp Holzmann ist das in der deutschen Politik Mode geworden, insbesondere bei der Sozialdemokratie, solche Versprechungen zu machen. Der Erfolg war immer äußerst übersichtlich. ({3}) Das trägt auch zum Glaubwürdigkeitsproblem der Politik bei. Im Übrigen frage ich mich, wo bei dieser wichtigen Debatte Ihre Protagonisten sind. Wo ist denn Herr Gabriel? Ich sehe ihn hier heute nicht. Daran sieht man, wie ernst er dieses Thema nimmt. ({4}) Weiterhin kann man jetzt auch nicht die Regierung auffordern, sich etwas Kreatives zu überlegen, um zu verhindern, dass Hochtief übernommen wird. Meine Damen und Herren, wir leben immer noch in einem Rechtsstaat. ({5}) Das bedeutet, dass Regeln verlässlich sein müssen. Kreativität in Übernahmeprozessen mag vielleicht die Politik der spanischen oder der französischen Regierung sein, aber nicht unsere. Das tun wir nicht. Das machen wir nicht. ({6}) Schließlich geht es auch nicht an, das Problem darauf zu verengen, dass man sagt, an dieser Situation sei die Politik schuld, weil sie es versäumt habe, Lücken im Übernahmerecht zu schließen. Das ist, meine Damen und Herren, Quatsch. Das ist Blödsinn. ACS hätte diese Transaktion auch durchgeführt, wenn wir die von Ihnen vorgeschlagene Regelung gesetzlich verankert hätten. ({7}) Das ist im Grunde genommen eine unzulässige Verengung dieses Problems. Sie streuen den Menschen Sand ins Auge. Sie erzählen den Menschen die Unwahrheit. ({8}) Damit komme ich zu dem Punkt, wie man mit so einem Problem umgeht. Das Erste ist, dass man den Menschen auch in schwierigen persönlichen Situationen die Wahrheit sagt. Die Wahrheit lautet: Unternehmen werden gekauft, verkauft, fusioniert und zerschlagen. Das gehört zur Marktwirtschaft dazu. Das hat uns oftmals auch genützt. ({9}) Aus der individuellen Perspektive mag das zu negativen Begleiterscheinungen führen. ({10}) Aber man kann nicht nur die positiven Seiten der Marktwirtschaft mitnehmen und die negativen ausblenden. Das geht nicht, meine Damen und Herren. ({11}) Ein zweiter Punkt, der sehr wichtig ist: Wenn faire Regeln gelten, wenn Transparenz auf Kapitalmärkten gelten soll - darauf ist Deutschland als Wirtschaftsnation angewiesen, weil wir eine Exportnation sind und viele Beteiligungen in anderen Ländern haben -, dann müssen wir dafür sorgen, dass diese Regeln auch in Spanien, Frankreich und Deutschland gelten. Deshalb kann ich die Bundesregierung - das gilt auch für die Bundesregierung, die vorher im Amt war, bevor Sie jetzt grinsen, Herr Heil - nur auffordern, hier mehr zu tun. Wir haben uns da in der Vergangenheit viel zu viel gefallen lassen. ({12}) Wir sollten energisch darauf drängen, dass gleiche Regeln für alle gelten. ({13}) Das sollten wir auch einmal der EU-Kommission mitteilen, die hin und wieder einen unterschiedlichen Maßstab bei Dingen, die in Deutschland passieren, und Dingen, die im Rest Europas passieren, anlegt. ({14}) Der nächste Punkt, der relativ entscheidend ist - das wurde oft gefordert -, ist, Industriepolitik zu betreiben, aber nicht Industriepolitik in dem Sinne, wie Sie sie verstehen. Industriepolitik bedeutet nämlich nicht, Strukturen zu konservieren. Industriepolitik bedeutet nicht - insofern war das ein kluger Beitrag von Ihnen, Frau Andreae -, nationale Champions heranzuzüchten. Das hat immer nur dazu geführt, dass die eigene Volkswirtschaft wie unter einer Käseglocke lebte und schwächer geworden ist. Eine gute Industriepolitik bedeutet, vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen, das heißt ein vernünftiges Steuerrecht, ein vernünftiges Arbeitsrecht und ein vernünftiges Klima für Innovationen und Bildung. Das tun wir, meine Damen und Herren. ({15}) Der letzte entscheidende Punkt - insofern verweise ich wiederum auf den Vortrag der Kollegin Andreae von den Grünen, der in weiten Teilen sehr klug war -: Wir müssen uns überlegen, ob unser Arbeitsrecht, unser Gesellschaftsrecht und unser Wertpapierrecht tatsächlich die Beteiligten am Transaktionsprozess ausreichend schützen. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich der Meinung, dass wir im Arbeitsrecht schon sehr weitgehende Schutzvorschriften haben - ich denke hier an § 613 a BGB mit einer sehr exzessiven Rechtsprechung -; aber man kann darüber reden. Ich bin auch der Meinung, dass wir in Deutschland beim Schutz der Minderheitsaktionäre im Gesellschaftsrecht sehr vorbildliche und weitreichende Regelungen haben. Aber wir müssen uns über das Wertpapierübernahmegesetz unterhalten, was die Regierungsfraktionen im Übrigen morgen tun werden: Wir werden morgen in erster Lesung ein Gesetz zum Anlegerschutz einbringen. Dieses Gesetz enthält als einen ganz wichtigen Passus die Regelungen zum Anschleichen. Der Kollege Middelberg hat dies bereits erläutert: Anstatt transparent nach einem anderen Unternehmen zu greifen, macht man es versteckt über Derivative, und dann wird die ganze Sache zu einer großen Überraschung. Dies hilft niemandem, weder dem Markt noch den Arbeitnehmern noch dem Management, und auch nicht dem Wirtschaftsstandort. Da gehen wir heran. Ich lade Sie herzlich ein: Wenn Ihnen dieses Thema abgesehen vom Einzelfall Hochtief ernst ist, dann beraten Sie mit, dann machen Sie Ihre eigenen Vorschläge, dann lassen Sie uns im parlamentarischen Prozess darüber reden. Denn ich bin davon überzeugt, dass wir, wenn wir dieses Gesetz auf den Weg bringen und uns im nächsten Jahr vernünftig an der Überprüfung der EUÜbernahme-Richtlinie beteiligen werden, eine gute Chance haben, im nächsten oder übernächsten Jahr, je nachdem, wie lange es dauert, bessere Regelungen für Übernahmen, ein transparenteres Regime und auch eine höhere Rechtssicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu erzielen. Was wir nicht machen sollten, sage ich ganz ausdrücklich: So wichtig dieses Thema auch ist, wir dürfen keine Schaudebatten führen, wir dürfen den Menschen nicht Dinge versprechen, die wir nicht halten können. Dies tut weder der Politik noch den Menschen gut. Danke. ({16})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Als letztem Redner in dieser Debatte erteile ich dem Kollegen Rolf Hempelmann für die SPD-Fraktion das Wort. ({0})

Rolf Hempelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002671, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, der Anlass für die heutige Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion ist der Fall Hochtief. ({0}) - Ja, der Anlass. - Zahlreiche Wirtschaftsverbände haben aber sehr deutlich gemacht, dass es notwendig ist, die Lücke im Übernahmegesetz so zu schließen, ({1}) wie wir es hier vorschlagen, weil es sonst beim Fall Hochtief nicht bleiben wird. Es fallen Namen wie Infineon, Rheinmetall, MTU Aero Engines usw. Von daher sage ich: Ja, das ist der Anlass; aber vor allen Dingen geht es darum, hier gleiches Recht in Europa zu schaffen, damit von dieser Regelungslücke nicht auch noch ganz andere Unternehmen in Deutschland betroffen sein werden. ({2}) Weil dies der Anlass ist, lohnt sich auch ein Blick auf das Unternehmen Hochtief. Was ist das für ein Unternehmen? Es ist einer von zwei verbliebenen großen Baudienstleistern in Deutschland: sehr erfolgreich in Deutschland und in Europa, praktisch schuldenfrei, wirtschaftlich absolut gesund, mit strategischen Projekten in Deutschland und Europa und darüber hinaus, in Deutschland mit 11 000 Beschäftigten. Selbst der Vorsitzende des Vorstandes des größten Konkurrenten von Hochtief, Herbert Bodner, Chef von Bilfinger Berger, lobt Hochtief als ei7638 nen Konzern mit einer hervorragenden Vernetzung mit dem Mittelstand und dem Bauhandwerk; ({3}) ein Verlust dieses Konzerns bedeutete für die gesamte Branche, dass dieses Netzwerk mit vielen Arbeitsplätzen auch außerhalb des Unternehmens Hochtief automatisch gefährdet wäre. Schauen wir auf ACS, das Unternehmen, das hier die Übernahme tätigen will. Es ist ein hochverschuldetes spanisches Unternehmen - die Schulden beziffern sich auf circa 10 Milliarden Euro -, unter Druck von den kreditgebenden Banken. Deswegen hat man versucht, eine Anleihe von ACS zu platzieren. Diese Anleiheplatzierung ist geplatzt. Dies alles wissen Sie sehr genau. ACS benötigt also ganz offensichtlich bei Hochtief vor allen Dingen eins: die Finanzkraft dieses Unternehmens. Wie geht ACS vor? Da brauchen wir nur zu schauen, wie es ACS in der Vergangenheit auf dem spanischen Markt gemacht hat: Sie kaufen sich zunächst mit einem kleinen Anteil ein. Anschließend schleichen sie sich an und erhöhen verdeckt diesen Anteil. Dann unterbreiten sie ein unattraktives Übernahmeangebot, um über die Schwelle von 30 Prozent zu kommen. Danach bauen sie ihren Anteil weiter aus. Schließlich zerschlagen sie das Unternehmen mit der Folge, dass Arbeitsplätze verloren gehen. Wie sieht heute ACS in Spanien aus? ACS hat 85 Prozent Leiharbeitsplätze und 15 Prozent feste Arbeitsplätze. Wer hier davon spricht, dass durch eine solche Übernahme Arbeitsplätze in Deutschland - quasi automatisch - nicht gefährdet seien, der blendet die Erfahrungen der Vergangenheit bewusst aus. ({4}) - Ich habe Ihnen gerade geschildert, dass dieser Fall der Anlass für unseren Gesetzentwurf war. Ich habe aber auch gesagt, dass es noch andere Fälle von Unternehmen gibt, die nach Ansicht der Fachleute in gleicher Weise gefährdet sind. Worum geht es Hochtief? Herr Brüderle sagt: Wir geben kein Geld. - Das zeigt die Reflexe, wie sie auch im Fall von Opel, Karstadt und Holzmann zu beobachten waren. Aber genau diese Fälle sind mit Hochtief nicht vergleichbar. Hochtief geht es eben nicht um Staatsknete; es geht nicht um Geld. ({5}) Es geht vielmehr um einen Lückenschluss im Übernahmegesetz und um die Anpassung dieses Übernahmegesetzes an europäische Standards. ({6}) Hochtief will faire Rahmenbedingungen im Abwehrkampf gegen ein Unternehmen, das sich durch Anschleichen in eine bessere Position bringen möchte. ({7}) Worum geht es der SPD? Der SPD geht es darum, in diesem Fall rechtzeitig zu handeln, aber auch für andere Fälle vorzubeugen und dafür zu sorgen, dass solche Übernahmen, bei denen der Arme sozusagen den Reichen kauft, nicht die Regel werden. Was sagen die Fachmedien? Was sagt zum Beispiel der Spiegel? ({8}) Er sagt nicht, dass wir das kopieren sollen, was etwa in Spanien und Frankreich üblich ist. Herr Zapatero schaltete sich aktiv ein, als Eon sich darum bemühte, Endesa zu übernehmen. Herr Sarkozy versuchte, die Pläne von Siemens im Falle von Areva zu durchkreuzen. Das alles wollen wir, die Öffentlichkeit und die begleitenden Medien nicht. Aber es kann doch nicht sein, dass wir in Deutschland diejenigen sind, die alle anderen einladen, billig auf Einkaufstour zu gehen. Der Spiegel spricht wörtlich von der „Perversion der Marktwirtschaft“. Dort heißt es weiter: Belohnt wird nicht der Tüchtige, … sondern der Trickreiche, der die laschen deutschen Gesetze nutzt, um seinen Konkurrenten zu einem Spottpreis zu übernehmen. Genau darauf zielt unser Gesetzesvorschlag ab. ({9}) Herr Brinkhaus, wenn Sie es mit der Artikulation der Sorgen wirklich ernst meinen, dann belassen Sie es nicht dabei, diese Sorgen im Parlament auszudrücken, sondern dann tun Sie rechtzeitig das Notwendige, indem Sie unserem Vorschlag folgen. Vielen Dank. ({10})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 17/3481 und 17/3540 an die in der Ta- gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 37 a bis 37 g sowie Zusatzpunkte 2 a bis 2 d auf: 37 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 - Drucksache 17/3632 Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss ({0}) Rechtsausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Haushaltsausschuss b) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Än- derungsprotokoll vom 25. Mai 2010 zum Ab- kommen vom 17. Oktober 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer - Drucksache 17/3358 - Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss c) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes - Drucksache 17/3122 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mehr Flexibilität und Transparenz bei der Pandemiebekämpfung - Drucksache 17/3544 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit ({1}) Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung umsetzen - Drucksache 17/3652 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe ({2}) Auswärtiger Ausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Modellversuche mit Gigalinern beenden Umweltorientierten Aktionsplan Güterverkehr und Logistik auf den Weg bringen - Drucksache 17/3674 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({3}) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Akzeptanzprobleme bei der Rheintalbahn durch offene Planung beseitigen - Drucksache 17/3659 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({4}) Haushaltsausschuss ZP 2 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Petra Crone, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Tierschutz bei Katzen verbessern - Drucksache 17/3653 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Undine Kurth ({5}), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tierschutz stärken - Tierheime entlasten - Drucksache 17/3543 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({6}) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM({7})614 endg.; Ratsdok. 14183/08 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Modernes Verbraucherrecht für Europa entwickeln - Drucksache 17/3675 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss ({8}) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({9}) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Federführung strittig d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Thilo Hoppe, Tom Koenigs, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Rechte indigener Völker stärken - ILO-Konvention 169 ratifizieren - Drucksache 17/3676 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe ({10}) Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Wir kommen zunächst zu den unstrittigen Überweisungen. Das sind die Tagesordnungspunkte 37 a bis 37 g sowie Zusatzpunkte 2 a, 2 b und 2 d. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Die Vorlage auf Drucksache 17/3632 - das ist der Tagesordnungspunkt 37 a - soll federführend beim Finanzausschuss beraten werden. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen nun zu einer Vorlage, bei der die Federführung strittig ist. Es handelt sich um den Zusatzpunkt 2 c. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3675 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP wünschen Federführung beim Rechtsausschuss. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Federführung beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Ich lasse zunächst über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Federführung beim Landwirtschaftsausschuss - abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen von Linken und Grünen abgelehnt. Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen CDU/CSU und FDP - Federführung beim Rechtsausschuss - abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Überweisungsvorschlag ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie zuvor angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 38 a bis 38 q auf. Es handelt sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Zunächst Tagesordnungspunkt 38 a: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums ({11}) - Drucksache 17/2068 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({12}) - Drucksache 17/3396 Berichterstattung: Abgeordnete Ulrike Gottschalck Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3396, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/2068 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung bei Enthaltung der Linksfraktion mit den Stimmen der übrigen Fraktionen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen des Hauses bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 38 b: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg - Drucksache 17/3353 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({13}) - Drucksache 17/3682 Berichterstattung: Abgeordnete Patricia Lips Dr. Carsten Sieling Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3682, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/3353 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit ebenso einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 38 c: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinbarung vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit - Drucksache 17/3120 Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales ({14}) - Drucksache 17/3575 Berichterstattung: Abgeordneter Josip Juratovic Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3575, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/3120 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 38 d: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet - Drucksache 17/3117 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses ({15}) - Drucksache 17/3500 Berichterstattung: Abgeordnete Armin Schuster ({16}) Wolfgang Gunkel Gisela Piltz Ulla Jelpke Wolfgang Wieland Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3500, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/3117 anzunehmen. Zweite Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 38 e: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge - Drucksache 17/3125 Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses ({17}) - Drucksache 17/3661 Berichterstattung: Abgeordnete Florian Hahn Michael Groschek Joachim Spatz Paul Schäfer ({18}) Omid Nouripour Der Verteidigungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3661, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/3125 anzunehmen. Zweite Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 38 f: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({19}) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Verordnungen an die Terminologie der Verordnung ({20}) Nr. 1272/2008 - Drucksachen 17/3476, 17/3578 Nr. 2, 17/3657 Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Michael Paul Dr. Matthias Miersch Dr. Lutz Knopek Dorothea Steiner Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3657, der Verordnung auf Drucksache 17/3476 zuzustimmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkte 38 g bis 38 q. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Tagesordnungspunkt 38 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({21}) Sammelübersicht 153 zu Petitionen - Drucksache 17/3455 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 153 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 38 h: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({22}) Sammelübersicht 154 zu Petitionen - Drucksache 17/3456 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 154 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 38 i: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({23}) Sammelübersicht 155 zu Petitionen - Drucksache 17/3457 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 155 ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 38 j: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({24}) Sammelübersicht 156 zu Petitionen - Drucksache 17/3458 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 156 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 38 k: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({25}) Sammelübersicht 157 zu Petitionen - Drucksache 17/3459 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 157 ist mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der Linken angenommen. Tagesordnungspunkt 38 l: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({26}) Sammelübersicht 158 zu Petitionen - Drucksache 17/3460 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 158 ist mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der SPD-Fraktion angenommen. Tagesordnungspunkt 38 m: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({27}) Sammelübersicht 159 zu Petitionen - Drucksache 17/3461 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 159 ist mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Grünen gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der Linken angenommen. Tagesordnungspunkt 38 n: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({28}) Sammelübersicht 160 zu Petitionen - Drucksache 17/3462 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 160 ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen von Linken und Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 38 o: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({29}) Sammelübersicht 161 zu Petitionen - Drucksache 17/3463 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 161 ist mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Linken gegen die Stimmen von SPD und Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 38 p: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({30}) Sammelübersicht 162 zu Petitionen - Drucksache 17/3464 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 162 ist mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen. Tagesordnungspunkt 38 q: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({31}) Sammelübersicht 163 zu Petitionen - Drucksache 17/3465 - Hierzu liegt eine Erklärung gemäß § 31 der Geschäfts- ordnung des Abgeordneten Ilja Seifert schriftlich vor.1) 1) Anlage 2 Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Wer stimmt für die Sammelübersicht 163? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 163 ist mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen angenommen. Damit sind wir am Schluss dieser Abstimmungsrunde. Ich rufe Zusatzpunkt 3 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Bundesregierung über die Reform der Kommunalfinanzen Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Joachim Poß für die SPD-Fraktion das Wort. ({32})

Joachim Poß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001740, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Steuerpolitik bleibt der zentrale Brandherd in der schwarz-gelben Koalition. Nur bei einer steuerpolitischen Frage hat es in der schwarz-gelben Regierungskoalition einen inhaltlichen Konsens gegeben, nämlich bei der Hotelsteuer und den Privilegien für Unternehmen und Unternehmenserben. Das war der einzige Fall, bei dem es Übereinstimmung gab. Ansonsten setzt sich auch bei den kommunalen Steuern der permanente Streit in der Koalition nahtlos fort. Auch das Gerede von Frau Merkel vom Neuanfang nach dem Sommer, vom Ende des stetigen und quälenden Koalitionsstreits - bei einigen hier sieht man, dass es sich schon in den Gesichtern abbildet, wie anstrengend dieser Streit ist - und der gegenseitigen Angriffe, das war eben nur Gerede und der Versuch, in der Öffentlichkeit eine etwas bessere Meinung über Schwarz-Gelb zu schaffen. Gelungen ist das nicht. ({0}) - Was heißt hier „zur Sache“? Gibt es denn eine wichtigere Sache, als dass die deutsche Bevölkerung erwarten kann, als dass die Wählerinnen und Wähler erwarten können, dass wir hier von Ihnen eine klare Aussage, eine klare Linie in der Frage der Kommunalfinanzen bekommen, die mit über die Lebensqualität vor Ort entscheiden? Gibt es denn eine wichtigere Sache, meine Damen und Herren? Überlegen Sie sich mal solche Zwischenrufe. ({1}) Es bleibt bestehen, was es da an Dissens gibt. Da hat es der Bundesfinanzminister doch tatsächlich gewagt, die Gewerbesteuer bis auf Weiteres für unantastbar zu erklären, ohne Herrn Brüderle und Herrn Westerwelle zu fragen. Die gesamte FDP-Bundestagsfraktion ist hier richtig sauer, von Herrn Schäuble so schnöde übergangen worden zu sein. Sie hat sogar einen entsprechenden einstimmigen Beschluss gefasst. Um es für die SPD ganz deutlich zu sagen: Wir begrüßen diesen Bestandsschutz für die Gewerbesteuer ausdrücklich. ({2}) Wir begrüßen ausdrücklich, dass Herr Schäuble jetzt offensichtlich zu der Einsicht gelangt ist, dass die Gewerbesteuer derzeit weder ausgehöhlt noch abgeschafft werden darf. Persönlich vertritt er übrigens seit Jahrzehnten eine andere Meinung. Ich hoffe allerdings, dass auf das Wort des Bundesfinanzministers gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden auch tatsächlich Verlass ist und hier nicht wieder übel getrickst wird. Auch die Bundeskanzlerin hat gegenüber den Kommunen den Weiterbestand der Gewerbesteuer zugesichert. Aber was gilt das Wort von beiden in der zerstrittenen und unübersichtlichen schwarz-gelben Koalition überhaupt noch? Die sofortige und geharnischte Ablehnung von Schäubles Gewerbesteuergarantie durch die FDP bedeutet nicht Gutes. Die FDP will die Gewerbesteuer weg haben, koste es, was es wolle, und koste es auch in den Kommunen die Einbuße an Lebensqualität und Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger. ({3}) Ihnen ist das egal, wenn Sie nur Ihre Klientel- und Lobbypolitik hier im Deutschen Bundestag konsequent umsetzen können. ({4}) Auch in CSU und CDU wird immer noch verlangt, dass die Unternehmensteuerreform, die wir zum Jahre 2008 gemeinsam gemacht haben, im Interesse der Unternehmen wieder aufgeribbelt wird. Dabei waren wir uns in der Großen Koalition mit den Finanz- und Kommunalpolitikern der Union und mit Herrn Kauder einig, die Gewerbesteuer zur eigentlichen Unternehmensteuer zu machen, weil die Körperschaftsteuer das in der globalisierten Wirtschaftswelt auf Dauer nicht mehr hergibt. Ich fordere die Spitzen von CDU und CSU auf, sich daran zu erinnern und diese richtige steuerpolitische Linie weiter zu verfolgen. Der zweite Vorschlag - das kommunale Zuschlagsrecht auf die Einkommensteuer - führt nicht weiter. Es gibt dazu Untersuchungen aus über drei Jahrzehnten, die immer zu dem Ergebnis „untauglich“ kamen. Das ist ein Spaltervorschlag, mit dem zwischen strukturschwachen Städten und Gemeinden auf der einen Seite und strukturstarken auf der anderen Seite gespalten wird. ({5}) Das können Sie gleich einpacken, meine Damen und Herren, und zwar sowohl aus fachlichen als auch aus politischen Gründen. Wir müssen sehen, dass wir trotz der aktuellen Erholung der Einnahmen - auch der Einnahmen der Gemeinden - den Level von 2008 noch nicht wieder erreicht haben und die strukturellen Finanzprobleme der Gemeinden weiterhin bestehen. Die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister sagen jetzt, dass sie die Kommunen bei den Sozialausgaben finanziell entlasten wollen. Die SPD hat das auf ihrem letzten Parteitag bereits so beschlossen. Deswegen können wir schon heute in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses und dann im Plenum des Deutschen Bundestages gemeinsam mit den Ankündigungen Ernst machen ({6}) und die Kommunen zum Beispiel bei den Kosten der Unterkunft oder bei der Grundsicherung im Alter entlasten. Wir können mit der Hilfe für die Kommunen auch Ernst machen, indem wir die schwarz-gelben Kürzungen bei der Städtebauförderung zurücknehmen. Die Programme im Rahmen der Städtebauförderung sind auch ein wichtiges Stück Sozialpolitik in den Kommunen. Es geht nicht nur um Investitionen, sondern auch um den Zusammenhalt in vielen Stadtteilen, in denen dies nötig ist. Wir können den Kommunen also helfen. Dafür brauchen wir aber Ihre Stimmen. Wir werden sehen, ob wir sie bekommen. ({7})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär im Finanzministerium Hartmut Koschyk. ({0})

Hartmut Koschyk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001186

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Poß, so ist es immer, wenn die SPD im Deutschen Bundestag Debatten über die Zukunft der finanziellen Situation unserer Kommunen beantragt: Es gibt nur lautes Getöse und Klamauk, aber es gibt überhaupt nichts an Substanz, das unseren Kommunen zu mehr Entlastung auf der Ausgabenseite verhilft und ihre Einnahmesituation stetig und kontinuierlich verbessert. Sie haben viel Lärm gemacht, aber Sie haben überhaupt nichts an Substanz geboten. ({0}) Diese Bundesregierung hat eine Regierungskommission eingesetzt, die sowohl die Einnahmesituation der Kommunen als auch die Ausgabenseite der Kommunen betrachten soll, die sich aber auch um eine Verbesserung der Rechtsstellung der Kommunen bemüht. Denn viel zu oft werden europäische und bundesgesetzliche Vorgaben auf den Weg gebracht, ohne danach zu fragen, was es die Kommunen kostet. Darin, lieber Herr Poß, ist Ihre Fraktion gemeinsam mit den Grünen Meister in Deutschland gewesen, als Sie in Regierungsverantwortung waren. Sie haben die Grundsicherung im Alter eingeführt, ohne den Kommunen dafür genug Geld in die Hand zu geben. ({1}) Sie haben bei den Kosten der Unterkunft immer zulasten der Kommunen gespart. Es war Ihr Minister, Herr Clement, der im Jahr 2005 den Anteil des Bundes bei den Kosten der Unterkunft auf null setzen wollte. ({2}) Die SPD trägt die Verantwortung für diese Lasten. Sie wurden den Kommunen aufgebürdet und nicht durch entsprechende Mittel aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen. Wir wollen das Problem jetzt grundsätzlich lösen. Lieber Herr Poß, wiegen Sie die Kommunen nicht in einer falschen Sicherheit bezüglich der Gewerbesteuer. Bundesminister Schäuble hat bei dem Gespräch mit den Kommunen, das diese erbeten hatten, auf eines hingewiesen, nämlich darauf, dass wir eine Rechtsprechung haben, vor der auch Sie die Augen nicht verschließen können. Ich denke an das BFH-Urteil vom Juni dieses Jahres. Erweiterte Verrechnungsmöglichkeiten auch ausländischer Verluste zulasten der Gewerbesteuer werden zunehmend durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs anerkannt. ({3}) Das heißt, die Gewerbesteuer in ihrer gegenwärtigen Form ist auch im Hinblick auf Tendenzen in der deutschen Finanzgerichtsrechtsprechung und auf europäische Entwicklungen längst unter Druck. Das gilt insbesondere im Hinblick auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge in beträchtlicher Höhe, die das künftige Gewerbesteueraufkommen gefährden, insbesondere wenn die von mir erwähnte Rechtsprechung anhält und sich verfestigen sollte. Deshalb muss man grundsätzlich über das Problem sprechen. ({4}) Wir werben dafür, dass wir mit den Kommunen in dieser Kommission möglichst gemeinsam zu einer Lösung kommen. Ich möchte jetzt noch eine andere Frage stellen. Die Kommunen brauchen doch mehr Autonomie, sowohl auf der Ausgabenseite als auch auf der Einnahmeseite. ({5}) - Das wollen die Kommunen, lieber Herr Scheelen. ({6}) Ich habe an den beiden Sitzungen der Gemeindereformkommission teilgenommen. Dort haben vor allem die Kommunen darum gebeten, dass wir ihnen auch im Hinblick auf die Sozialstandards, also bezüglich ihrer SituaParl. Staatssekretär Hartmut Koschyk tion auf der Ausgabenseite, größere Spielräume an die Hand geben. ({7}) Diese Bundesregierung hat gehandelt. Es war der Bundesfinanzminister, ({8}) der gesagt hat, dass er den Kommunen bei der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Neuregelung der Regelsätze für SGB-II-Empfänger durch Satzungsrecht die Möglichkeit an die Hand geben will, bei den Kosten der Unterkunft größere Spielräume zu bekommen, auch mit Blick auf die Festlegung einer regional unterschiedlichen Höhe der Regelsätze. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Die Arbeitsgruppe „Standards“ der Gemeindereformkommission hat fast 100 Vorschläge zusammengetragen, um die Kommunen auf der Ausgabenseite zu entlasten. Wir wollen den Kommunen aber auch auf der Einnahmeseite größere Spielräume und mehr Gestaltungshoheit ermöglichen. Lieber Herr Poß, dass Sie den Vorschlag, über ein Zuschlagsrecht, ein Gestaltungsrecht, bei der Einkommensteuer nachzudenken, mit einem einzigen Satz abgebügelt haben, zeigt, wie leicht Sie es sich in dieser Sache machen. ({9}) - Nein, Sie haben nicht darüber nachgedacht. ({10}) Wenn Sie darüber nachgedacht hätten, dann würden Sie diese Möglichkeit nicht von vornherein zu den Akten legen. ({11}) Bei der Gewerbesteuer haben die Kommunen Gestaltungsmöglichkeiten. Dieser Gewerbesteuerwettbewerb wirkt sich dämpfend aus. Warum soll es einen solchen gesunden Wettbewerb, bei dem es um mehr Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen geht, nicht auch bei der Einkommensteuer geben? Sie sind nicht daran interessiert, weil Sie kommunale Selbstverwaltung mit Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen auf der Einnahmewie der Ausgabenseite in Wahrheit gar nicht wollen. ({12}) Sie wollen, dass die Kommunen auf Dauer Subsidienempfänger sind und ihr Schicksal sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabenseite nicht selbst in die Hand nehmen können. ({13}) Wir wollen mit der Politik, die darin besteht, die Kommunen zu alimentieren und am Tropf zu halten, Schluss machen. ({14}) Wir wollen mit den Kommunen zu einvernehmlichen Lösungen kommen. Wir wollen, dass sie mehr Gestaltungsmöglichkeiten auf der Einnahmeseite bekommen, dass sich ihre Einnahmesituation verbessert und dass sie nicht von der volatilen Entwicklung bei den Steuereinnahmen abhängig sind. ({15}) Sie sollen aber auch auf der Ausgabenseite mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen. Wir werden zu Ergebnissen kommen, die für die Kommunen eine bessere Zukunft bedeuten. Als Sie in Deutschland regiert haben, haben Sie das nie geschafft. Wir allerdings werden für eine bessere Zukunft der Kommunen sorgen. Herzlichen Dank. ({16})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Katrin Kunert für die Fraktion Die Linke. ({0})

Katrin Kunert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003795, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Koschyk, heute ist der 11. November. War das gerade der Einstieg in den Karneval? ({0}) Die Kommunen sind in Not. In vielen Resolutionen, die unsere Büros erreichen, wird deutlich, dass die Lebensqualität in den Kommunen so nicht aufrechterhalten werden kann - und die Bundesregierung streitet sich. Die Kommunen sind in Not, weil beim Kernstück der kommunalen Selbstverwaltung, den sogenannten freiwilligen Aufgaben, immer mehr gestrichen wird. Kulturund Sportförderung, Seniorenbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit, Bibliotheken oder Ausbildungen im öffentli7646 chen Dienst sind vor Ort kaum noch aufrechtzuerhalten. Das ist die Realität. Die Koalition sagt, eine vernünftige Reform der Kommunalfinanzen sei ihr ein wichtiges Anliegen. Die Bundesregierung hat eine Gemeindefinanzkommission eingerichtet. Diese Kommission soll Vorschläge zur Lösung der drängenden Probleme des kommunalen Finanzsystems erarbeiten und bewerten. Geprüft werden soll ein Vorschlag der FDP, die die Gewerbesteuer abschaffen will. Geprüft werden soll auch ein Vorschlag der Kommunen, die die Gewerbesteuer weiterentwickeln wollen. Soweit bekannt ist, hat die Gemeindefinanzkommission ihre Arbeit noch nicht beendet. Bisher hieß es vonseiten der Koalition immer, man müsse erst die Ergebnisse der Arbeit der Kommission abwarten, ehe eine öffentliche Debatte über die Zukunft der Kommunalfinanzen geführt werden könne. Deshalb lehnten die Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss unseren Antrag, die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer auszubauen, ab. Gemeindewirtschaftsteuer bedeutet: Alle, die in einer Gemeinde wirtschaften, sollen sich an dieser Steuer beteiligen. Wir sagen: Das ist der richtige Weg. ({1}) Auch hier lautete die Begründung der Ablehnung, man könne der Kommission doch nicht vorgreifen. Die Bundesregierung habe diese Kommission gebildet, um prüfen zu lassen, ob die Gewerbesteuer auch durch andere Steuern ersetzt werden könne. Doch in der letzten Woche preschte Ihr Finanzminister vor, und er ließ einen Testballon steigen. Er bietet den Kommunen ein vergiftetes Geschenk an; vergiftet deshalb, weil die Schere zwischen armen und reichen Kommunen durch diesen Wettbewerb weiter geöffnet wird. Das kann nicht wirklich ihr Ernst sein. ({2}) Da die Kommunen gegen die Abschaffung der Gewerbesteuer sind und die CDU/CSU immer gesagt hat, sie werde nichts gegen die Kommunen beschließen, will der Finanzminister die Kommunen nun ködern. Die FDP lehnt diesen Vorstoß ab und will sich nun am 18. November 2010 im Koalitionsausschuss damit befassen. Die Gemeindefinanzkommission arbeitet immer hinter verschlossenen Türen. Herr Schäuble und Herr de Maizière haben sich bisher immer geweigert, die zuständigen Gremien des Bundestages über ihre Arbeit zu unterrichten. ({3}) Die Linke hat von Anfang an gefordert, die Arbeit dieser Kommission transparent zu gestalten. ({4}) Die Gremien des Bundestages und die Öffentlichkeit müssen regelmäßig informiert werden. ({5}) - Deshalb streiten Sie sich auch, Herr Kollege Volk. Schwarz-Gelb bevorzugt aber das stille Kämmerlein und kommt trotzdem zu keinem guten Ergebnis für die Kommunen. ({6}) Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, Sie sind doch so sehr für Lobbyarbeit. Warum haben die Kommunen in puncto Gewerbesteuer keine Lobby bei Ihnen? Das frage ich Sie wirklich. ({7}) Bei Ihrem Streit in der Koalition geht derzeit auch vollkommen unter, dass wir im Bundestag nach wie vor über Gesetzentwürfe diskutieren und Gesetze beschließen, die zu weiteren Mehrausgaben bei den Kommunen führen werden. Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen: In Tagesordnungspunkt 24 geht es heute um den Gesetzentwurf zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Für die Betroffenen ist das völlig in Ordnung; der Betreuungsschlüssel wird verbessert, weil er verkleinert wird. Dies führt aber genau zu einer Verdoppelung der Personalkosten bei den Kommunen. Das vergessen Sie bei diesem Streit völlig. Die Aufgaben, die von den Kommunen zu erledigen sind, werden vom Bund immer mehr ausgeweitet. Dabei denken Sie nicht im Geringsten an eine angemessene Finanzierung. Wenn der Bund all das bezahlen würde, was hier beschlossen wird, dann wäre den Kommunen die größte finanzielle Last genommen. Das müsste doch eigentlich der richtige Weg sein. ({8}) Die Linke fordert erstens, die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterzuentwickeln. Im Übrigen ist es sehr bemerkenswert, dass der Landtag in NRW den Antrag der Linken angenommen hat, die Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer weiterzuentwickeln. Ich hoffe, dass Sie im Bundesrat aktiv werden, um der Gemeindefinanzkommission etwas Unterstützung zu leisten. Zweitens wollen wir, dass der Bund die Aufgaben, die er bestimmt, auch mitfinanziert. Drittens fordern wir nach wie vor ein verbindliches Mitwirkungsrecht der Kommunen bei der Gesetzgebung hier im Bundestag. Herzlichen Dank. ({9})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Volker Wissing von der FDP-Fraktion. ({0})

Dr. Volker Wissing (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003702, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst einmal zurückweisen, dass die Gremien des Bundestages von der Bundesregierung nicht über die Arbeit dieser Gemeindefinanzkommission unterrichtet werden. ({0}) Das wissen Sie möglicherweise nicht, Frau Kollegin, weil Sie den betreffenden Gremien nicht angehören. Der Staatssekretär unterrichtet im Finanzausschuss regelmäßig über den Fortgang, und uns werden auch entsprechende Dokumente zur Verfügung gestellt. Ich bin mir sicher, die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion werden sie an Sie weiterleiten. Wenn Sie Interesse daran haben, dann können Sie das nachlesen. ({1}) Ich möchte zur Versachlichung zunächst eines sagen: Es gibt auf allen Ebenen erhebliche Probleme - auch krisenbedingt -, die in den nächsten Jahren erfreulicherweise geringer werden, weil wir mit Steuermehreinnahmen rechnen können. Wir sind froh, dass wir ein so gesundes Wirtschaftswachstum in Deutschland haben, dass die Entscheidungen dieser christlich-liberalen Koalition Früchte tragen und dass wir niedrige Arbeitslosenzahlen haben. ({2}) Fest steht, dass die Kommunen bei den Einnahmen bereits im Jahr 2012 wieder das Vorkrisenniveau erreichen, während der Bund dieses erst im Jahr 2013 erreicht. Es ist also nicht so, wie der Kollege Poß das immer darzustellen versucht, dass nämlich das größte Einnahmeproblem auf kommunaler Ebene besteht. Das muss man einmal festhalten. Trotzdem hat die christlich-liberale Koalition gesagt: Wir müssen dauerhaft stabile Einnahmen bei den Kommunen erreichen. Wir wollen eine Reformkommission einsetzen, die sich um das Problem der Schwäche der Gewerbesteuer kümmert. Bei der Gewerbesteuer besteht das Problem, dass sie in konjunkturellen Schwächephasen wegbricht, während die Ausgaben der Kommunen konstant bleiben. Das betrifft übrigens nicht alle Kommunen. Ausgerechnet diejenigen, deren Oberbürgermeister in den kommunalen Spitzenverbänden aktiv sind, haben das Problem nicht. Deswegen appelliere ich an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Probleme mit der Gewerbesteuer haben, sich für Reformen offen zu zeigen; denn diese brauchen wir. ({3}) Man kann wie die SPD die Augen vor dem Problem verschließen - das haben Sie jahrelang getan -, oder man kann einen so wenig kreativen Vorschlag bringen wie die Verstetigung der Gewerbesteuer, wie es die SPD von morgens bis abends predigt. Für die vielen Zuhörer am Bildschirm wie auch in diesem Saal will ich erläutern, was „Verstetigung der Gewerbesteuer“ bedeutet: Wenn die Einnahmen der Unternehmen nicht ausreichen, um genügend Steuern erwirtschaften zu können, dann muss man eben auch Steuern auf die Ausgaben der Unternehmen erheben. Das ist der Vorschlag der SPD. ({4}) Das bedeutet, dass die Unternehmen, wenn ihre Gewinne in einer Krise zurückgehen, die Steuern aus ihrer Substanz bezahlen und daher Arbeitsplätze abbauen müssen. Das gefährdet den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Dazu sagt die FDP: Das kann kein fairer Weg für Deutschland sein. Deswegen haben wir die Substanzbesteuerung, die Sie als Scheinlösung auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt haben, zum 1. Januar 2010 wieder beseitigt. Das ist eine der Ursachen, weshalb die Arbeitslosenzahlen in Deutschland stark rückläufig sind. ({5}) Deswegen können wir auch nicht zu Ihrem falschen Weg zurückkehren. Wir müssen vielmehr den richtigen Weg der christlich-liberalen Koalition fortsetzen: Ertragsbesteuerung statt Substanzbesteuerung. ({6}) Damit stehen Sie, Herr Kollege Poß, und Ihre ganze Fraktion nackt da, weil Ihr vermeintlicher Vorschlag als Pseudolösung entlarvt ist und Sie nichts anderes anzubieten haben. ({7}) Deswegen ist die Gewerbesteuer ein Problem. Man kann nicht wie die Kommunen in der Finanzreformkommission sagen: Wir haben ein Problem mit der Gewerbesteuer, aber bevor wir darüber reden, sagen wir gleich, dass die Gewerbesteuer bleiben muss. - Das akzeptieren wir nicht. Denn der Kern des Problems liegt in der Volatilität dieser Steuer. Deshalb muss man, wenn man das Problem nachhaltig lösen will, diese Steuer infrage stellen. Genau das tut die FDP. ({8}) Sie konstruieren jetzt einen Riesenstreit. ({9}) Bei allen Steuerfragen - ob nun unter Rot-Grün oder Rot-Schwarz - sagt die SPD: Das haben wir nur deshalb mitgemacht, weil wir dazu gezwungen worden sind. ({10}) Die FDP verhält sich nicht so wie Sie. Wir tragen den faulen Kompromiss, den die Kommunen der Bundesregierung aufs Auge zu drücken versuchen, nicht mit. Wir sagen von vornherein Nein. Denn was die Kommunen wollen, nämlich eine Verstetigung der Gewerbesteuer und eine Lösung zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Erhöhung der Einkommensteuer, ({11}) ist nicht der Weg, den wir uns vorstellen. Wir wollen eine substanzielle und nachhaltige Lösung, aber nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir wollen auch keine Lösung, wie Sie sie vorschlagen, die Arbeitsplätze gefährdet. ({12}) Wir sind froh, dass durch diese Koalition wieder Stabilität am Arbeitsmarkt erreicht werden konnte. Was Sie vorschlagen, bedeutet die Rückkehr zu den Problemen, die wir unter Rot-Grün und der Großen Koalition hatten. Die wird es aber nicht mehr geben. ({13}) Deswegen gibt es das klare Votum der FDP-Fraktion. Jetzt muss in der Reformkommission ein konstruktiver und nachhaltiger Vorschlag erarbeitet werden, dem wir uns dann in aller Ruhe und mit aller Sorgfalt widmen werden. ({14}) Aber erst die Dinge abzunicken, wie Sie es getan haben, und dann zu sagen, man habe nichts damit zu tun: Das machen wir nicht. ({15}) Zu einem guten Klima in einer Koalition gehört auch, dass ein Koalitionspartner sagt: Das ist der Rubikon; den überschreiten wir nicht. Das ist für uns nicht diskutabel. Das haben wir in dieser Woche getan. ({16}) In konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium muss eine bessere Lösung gefunden werden. Die werden wir im Interesse der soliden Finanzierung unserer Gemeinden finden. Sie hatten keine Lösung. Wir werden eine hinkriegen. ({17})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat die Kollegin Britta Haßelmann von Bündnis 90/Die Grünen.

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Wissing, nur gut, dass Sie nur fünf Minuten Redezeit hatten, sonst wären wir heute nicht über die Sitzung gekommen. ({0}) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die die heutige Debatte am Fernseher verfolgen! Man hätte fast annehmen können, die Gemeindefinanzkommission wäre ein Projekt, bei dem Schwarz und Gelb die gleiche Meinung vertreten und gemeinsam zu einem Ergebnis kommen. Der Vorschlag des Bundesfinanzministers, den Kommunen die Beibehaltung der Gewerbesteuer zu garantieren, hatte aber nicht einen Tag Bestand. Im Gegensatz zur FDP, die dafür eintritt, dass wir auf jeden Fall zu einer Abschaffung der Gewerbesteuer kommen, hat Wolfgang Schäuble in seinem Vorschlag an die kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht, dass es bei der Gewerbesteuer bleibt und es ein kommunales Zuschlagsrecht auf die Einkommensteuer geben soll. Ich halte von diesem Vorschlag nichts und werde auch gleich sagen, warum. Aber tun Sie bitte nicht so, als gäbe es eine konsequente Linie von Schwarz-Gelb. Wie bei allen anderen substanziellen Fragen in diesem Haus haben Sie keine gemeinsame Linie. ({1}) Es hat noch nicht einmal einen Tag gedauert, bis Ihre Landesführungen angefangen haben, sich von dem Vorschlag von Wolfgang Schäuble zu distanzieren. ({2}) - Ich weiß das, weil ich Zeitung lese, Herr Michelbach. ({3}) Zum Beispiel hat der niedersächsische Minister Jörg Bode erklärt, dieser Vorschlag habe keine Substanz. Selbst Schäuble, der Minister, von dem der Vorschlag stammt, hat gestern in der Presse erklärt, dass er seinem Vorschlag nur 50 Prozent Umsetzungschancen gibt. Herr Wissing, da haben Sie übrigens etwas verwechselt: Es war nicht der Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände. Es war der Vorschlag des Bundesfinanzministers. ({4}) Das erklärt auch die Rede von Koschyk. Herr Koschyk hat sich nämlich insbesondere mit den Jahren 1999 bis 2004 beschäftigt. ({5}) Das hätte ich an seiner Stelle auch getan. Denn substanziell ist in der Gemeindefinanzkommission noch nichts geschehen. Da geht man lieber ein paar Jahre zurück und schaut sich die rot-grüne Zeit an. ({6}) Um Sie zu beruhigen, Herr Koschyk: Die damaligen Auswirkungen auf die Kommunen fand ich auch nicht in Ordnung. Die Kapitalertragsteuer war für die Städte und Gemeinden nicht das Gelbe vom Ei. Das kann man selbstkritisch zugeben. Aber das, was Sie hier machen, ist wirklich das Allerletzte: Sie erklären jeden Tag, Sie würden sich um die Kommunen kümmern, aber dann legt der Bundesfinanzminister einen Vorschlag vor, der überhaupt nicht nachhaltig ist. ({7}) Flankiert wird dieser Vorschlag dann durch Folgendes: Seit Sonntag glaubt man, dass die neue Steuerschätzung besser ausfallen wird. Man musste daher keine drei Minuten warten, bis der erste FDPler ({8}) oder CDUler erklärt, dass Steuersenkungen das nächste Thema sein werden. Am Wochenende ging es also schon wieder um Steuersenkungen. Erklären Sie diese Kombination den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vor Ort. Das können Sie selbst Ihrer eigenen Partei - das sage ich in Richtung CDU - keinesfalls erklären. ({9}) Auch Ihre Leute wissen ganz genau, dass die Menschen vor Ort keine Steuersenkungen gebrauchen können. Das zeigt deutlich, dass Sie keinen Bezug zur Realität in den Städten und Gemeinden, keinerlei Bodenhaftung haben. ({10}) Lassen Sie mich jetzt noch kurz etwas zur kommunalen Einkommensteuer sagen. Warum ist sie so umstritten? Weil sie den ruinösen Wettbewerb der Kommunen untereinander anheizt. ({11}) Was meinen Sie denn, was demnächst los sein wird? Reden Sie doch nicht nur von kommunaler Selbstverwaltung. Fragen Sie doch einmal Kommunen wie Düsseldorf auf der einen und Kommunen wie Wuppertal, Remscheid oder Solingen auf der anderen Seite, was es bedeutet, wenn man die Höhe der Hebesätze demnächst selbst festlegt. Was macht denn eine notleidende Kommune, die einen Nothaushalt hat und vielleicht noch von der Kommunalaufsicht aufgefordert wird, die Hebesätze hochzusetzen? Sie wird sagen: Ihr in Düsseldorf habt es gut, weil ihr möglichst niedrige Hebesätze festlegen könnt. - Sie heizen den Wettbewerb in unglaublichem Maße an. Das ist das Resultat Ihrer Maßnahme zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, die Sie so preisen. Denken Sie außerdem einmal über die Administrierbarkeit nach. Ich habe im Finanzausschuss einige Beispiele gebracht: Ich habe gefragt, was mit dem Kinderfreibetrag bzw. dem Kindergeld ist. Dieses Thema ist heute schon kompliziert. Das sage ich vor allem an die Adresse der FDP, die immer so tut, als würde sie Bürokratie abbauen. ({12}) Es wird demnächst zwei Günstigerprüfungen bei der Frage geben müssen, ob man Kindergeld oder Kinderfreibetrag bekommt. Diese Probleme setzen sich bei einer kommunalen Einkommensteuer durch das gesamten Steuerrecht fort. Von wegen Bürokratieabbau! ({13}) Sie schaffen da ein riesiges Bürokratiemonster! Das wissen diejenigen von Ihnen, die sich auskennen, ganz genau. ({14}) Ich komme zum Schluss. Der Staatssekretär hat die sozialen Kosten angesprochen. Sagen Sie doch den Leuten, dass Sie Ihren Vorschlag im Vermittlungsausschuss gestern wieder nicht durchsetzen konnten. Sie tun so, als wären das alles großartige Maßnahmen, die Sie vorschlagen. Der Vermittlungsausschuss hat mit den Stimmen der B-Länder kein Ergebnis erzielt. Ihr toller Vorschlag, den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft ständig zu senken und für ein Jahr 25,1 Prozent in Aussicht zu stellen, ({15}) wird auch von Ihren Ländern nicht unterstützt.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Haßelmann.

Britta Haßelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003764, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Selbst in Nordrhein-Westfalen setzt sich die CDU ab. Sie hat gemeinsam mit Rot-Grün ein riesiges Kommunalprogramm verabschiedet, ({0}) in dem Ansprüche an die Bundesebene angemeldet werden. ({1})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat der Kollege Dr. Mathias Middelberg von der CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Dr. Mathias Middelberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004110, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den letzten Anwurf von Ihnen, Frau Haßelmann, fand ich wirklich ein bisschen dreist. Sie selber wollten 2005 die Beteiligung an den Unterkunftskosten auf null reduzieren. ({0}) Jetzt beschweren Sie sich ausgerechnet über diesen Punkt. Das ist nun wirklich daneben, um es freundlich auszudrücken. Das will ich vorwegschicken. ({1}) Eine zweite grundlegende Feststellung ist mir wichtig. Es ist eine kritische Situation für die Kommunen zu konstatieren. Darüber kann man nicht hinwegsehen. Aber wir müssen doch auch in aller Sachlichkeit feststellen, dass wir im Moment durch unsere Politik, aufgrund der soliden Wirtschafts- und vor allem durch eine solide Haushaltspolitik, den besten Beitrag dazu leisten, dass sich die finanzielle Lage des Bundes, der Länder, aber auch der Kommunen stabilisiert, und zwar in einem rasanten Tempo. Wir in Deutschland haben die höchste Wachstumsrate seit Jahren und die niedrigste Arbeitslosigkeit seit fast 20 Jahren. Die Steuereinnahmen der Kommunen steigen in einem erheblichen Umfang. Im Verhältnis zum Vorjahr wachsen sie um 30 Prozent. ({2}) Die Kommunen werden schneller wieder den Stand des Vorkrisenniveaus erreicht haben als die anderen staatlichen Ebenen Bund und Länder. Auch das gehört zur Wahrheit. Das sollten wir vorweg feststellen. Die Politik dieser Koalitionsregierung zahlt sich insbesondere für die Kommunen aus. ({3}) Für uns gilt der Koalitionsvertrag. Dazu stehen wir. Wir sehen natürlich auch die Realitäten. Wir sehen auch die Positionierung der Kommunen bzw. der kommunalen Spitzenverbände. Deshalb gilt für mich, dass wir den Ersatz der Gewerbesteuer weiter verfolgen. Ich halte es nach wie vor für richtig, an diesem Ersatzmodell weiter zu arbeiten. Wir stellen aber auch fest, dass der Bundesfinanzminister und die kommunalen Spitzenverbände in der letzten Woche erklärt haben, dass die Kommunen die Auffassung beibehalten, dass es nach wie vor keine tragfähige Alternative zur Gewerbesteuer gibt. Es sind ausdrücklich die Kommunen, die das erklärt haben, nicht der Bundesfinanzminister. ({4}) - Das war eine gemeinsame Erklärung, aber es steht ausdrücklich drin, dass die Kommunen diese Position haben. - Ich bedaure das ausdrücklich. Der Kollege Wissing hat eben auf die Unzulänglichkeiten der Gewerbesteuer hingewiesen. Die Verteilung ist ungerecht: 1 Prozent der Betriebe zahlt fast 75 Prozent des gesamten Gewerbesteueraufkommens. Vor allem hat sich die Hinzurechnung in der Krisensituation, die wir durchgestanden haben, als absoluter Brandbeschleuniger gerade für den Mittelstand herausgestellt. Es ist doch eine Katastrophe, dass Unternehmen besteuert werden, denen das Wasser bis zum Hals steht und die um Liquidität ringen. Wir haben uns doch mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz bemüht, diesen Betrieben wieder zu Liquidität zu verhelfen. Diese werden nach Ihren Vorstellungen durch die Gewerbesteuerhinzurechnung zusätzlich belastet. Ich finde, das ist eine Katastrophe. Deswegen halte ich die Gewerbesteuer für ausgesprochen reformbedürftig. Ich würde mir wünschen, wir würden ein vernünftiges Ersatzmodell finden. ({5}) Das mag schwierig sein aufgrund der Positionierung der Kommunen. Ich würde mir manchmal wünschen, der eine oder andere kommunale Vertreter würde vielleicht einmal kritisch hinterfragen, was seine Leute in den Spitzenverbänden für ihn vortragen, ob dies wirklich in seinem Interesse und im Interesse der jeweiligen Kommune ist und ob das gilt, was insbesondere der Städtetag zum Besten gibt. ({6}) Ich sehe den Vorschlag eines Zuschlags zur Einkommensteuer gar nicht so negativ. Das Band zwischen Bürger und Kommune würde dadurch gestärkt. Dies ist auch ein Stück Selbstverwaltung, und es mag aus meiner Sicht ein Schritt sein, um den Einstieg in den Ersatz der Gewerbesteuer zu erreichen. So könnte man es nämlich auch betrachten. Zu den Horrorszenarien über Städte- oder Kommunenwettbewerb und Stadtflucht, die Sie hier gemalt haben, nur zwei Zitate. Der Städte- und Gemeindebund hat gesagt, Frau Haßelmann, dies sei vollständig wirklichkeitsfremd; sonst hätten unterschiedliche Abfall- und Abwassergebühren schon längst zu einer Abwanderung führen müssen. ({7}) Wir sehen auch - darauf hat der Staatssekretär zu Recht hingewiesen -, dass sich der Gewerbesteuerwettbewerb eben nicht nachteilig auswirkt. ({8}) Auch der Landkreistag spricht von einer guten Grundidee. Deswegen sage ich: Wir sollten jetzt in aller Sachlichkeit und entspannt über diese gute Grundidee sorgfältig reden und miteinander im Gespräch bleiben. Die ernste Lage der Kommunen fordert von uns eine ernsthafte Auseinandersetzung mit diesem Thema, sachlich und - das sage ich auch - an bestimmten Punkten ohne parteipolitische Scheuklappen. Wir verfolgen das Ziel weiter, aber wir sehen auch ganz klar, dass es eine Lösung nicht gegen, sondern nur mit den Kommunen geben kann. Vielen Dank. ({9})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Bernd Scheelen von der SPD-Fraktion. ({0})

Bernd Scheelen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002772, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf darauf verweisen, wie das Thema dieser Aktuellen Stunde eigentlich heißt: Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Bundesregierung über die Reform der Kommunalfinanzen. Es wäre schön, wenn wir von Ihnen etwas dazu gehört hätten. ({0}) Stattdessen hörten wir Drohungen von Herrn Staatssekretär Koschyk, Falschbehauptungen von Herrn Dr. Wissing und Herrn Middelberg. ({1}) Das, meine Damen und Herren, führt nicht weiter. Heute geht es darum, festzuhalten, dass Sie mit Ihrer Gemeindefinanzkommission gescheitert sind. Mit dem, was dort jetzt behandelt wird, stehen Sie vor einem Scherbenhaufen. ({2}) Wie sind Sie denn vor einem Jahr in diese Traumhochzeit von Schwarz und Gelb gestartet? ({3}) Sie haben in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben, Sie wollten die Gemeindefinanzierung auf eine neue Basis stellen. Damit war ein Heilsversprechen verbunden. Die Kommunen und die Menschen haben geglaubt, für ihre schwierige finanzielle Lage sei Hilfe in Sicht. Wenn man sich jetzt anschaut, was dabei herausgekommen ist, stellt man fest, dass der Aufschlag in der Realität ziemlich hart war. Der Bundesfinanzminister hat den Kommunen in einem Alleingang erklärt, dass er die Abschaffung der Gewerbesteuer nicht mehr weiterverfolge. Da sage ich für die SPD-Fraktion - ich vermute, für die ganze Oppositionsseite -: Bravo, sehr gut! Wenn Sie das durchhalten können, haben Sie unsere Unterstützung, Herr Minister. ({4}) Nun ist Herr Minister Schäuble ja nicht da. ({5}) - Das ist ja kein Vorwurf. Ich wollte nur sagen: Sie, Herr Koschyk, werden ihm das sicherlich berichten. - Wir haben ihn vor einem halben Jahr - da hatten Sie die Kommission noch gar nicht eingesetzt - gewarnt und gesagt: Solche Kommissionen gab es schon. In den Jahren 2002 und 2003 gab es unter Rot-Grün eine solche Kommission, die genau dasselbe untersucht hat und am Ende zu genau demselben Schluss gekommen ist, den der Minister jetzt für sich persönlich gezogen hat: Es macht keinen Sinn, die Gewerbesteuer abzuschaffen. Sie ist vielmehr die geeignete Steuer für die Kommunen. - Das haben wir Ihnen vor einem halben Jahr vorhergesagt. Sie hätten sich die ganze Arbeit in der Kommission sparen können. ({6}) Zweitens sagt der Minister in seinem Vorschlag, er wolle die Kommunen bei den Sozialausgaben entlasten. Dazu sagen wir: Ja, das ist der richtige Weg; hier haben Sie unsere Unterstützung. Das ist auch wichtig, weil wir in Zukunft möglicherweise die Einzigen sind, die den Minister in der Frage des Erhalts der Gewerbesteuer und in der Frage der Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben unterstützen. Von der FDP ist ja keine Unterstützung zu erwarten, und in der Union gibt es offensichtlich auch unterschiedliche Haltungen. Den dritten Vorschlag betrachten wir allerdings kritisch. Deswegen sind wir auch gar nicht so sicher, ob es der Minister wirklich ernst meint. Der dritte Vorschlag, nämlich den Kommunen ein Zuschlagsrecht zur Einkommensteuer einzuräumen, hat die Qualität eines trojanischen Pferdes. Sie wissen, wie das damals war: Vor Troja haben die abziehenden Danaer das Pferd hingestellt. Die Troer sind gewarnt worden, dieses in ihre Stadt zu holen. Wissende haben gesagt: Wir trauen den Danaern nicht, wenn sie mit Geschenken kommen. Ich sage dem Minister: Wir trauen Ihnen nicht, wenn Sie mit Geschenken kommen. - Es ist ein Danaergeschenk, was Sie auf den Tisch legen. Es ist der Versuch, die Gewerbesteuer durch die Hintertür abzuschaffen. Das machen wir nicht mit; da seien Sie mal ganz sicher. ({7}) Was macht den Vorschlag im Einzelnen genau aus? Es ist ein Bestandteil von drei Bestandteilen, den Sie eigentlich wollen. FDP und CDU wollen die Gewerbe7652 steuer abschaffen und das sogenannte Prüfmodell installieren. Das muss man für die Zuhörer mit einem Satz erklären: Die Gewerbesteuer soll entfallen, die Wirtschaft soll entlastet werden; belastet werden sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Verbraucher; ({8}) ein bisschen soll noch bei den Unternehmen verbleiben. Die Belastung der Bürgerinnen und Bürger soll über die Einkommensteuer erfolgen. Wenn dieses Element jetzt implementiert wird, ist das der erste Schritt zur Abschaffung der Gewerbesteuer. Dazu sage ich ganz deutlich: Das machen wir nicht mit. ({9}) Dazu, wie dieser Vorschlag von Herrn Schäuble angekommen ist, will ich ein paar Zitate zur Kenntnis geben. Ich hätte erwartet, zum Beispiel von Ihnen etwas zu hören, Herr Dr. Wissing. Ihre Reaktion in der Zeitung zu dem Vorschlag war ja: Das können wir niemals mittragen. - Deswegen haben wir Ihnen heute die Gelegenheit gegeben, zu sagen, warum nicht. Diese Chance haben Sie verpasst. ({10}) Frau Homburger hat mit Blick auf den Minister gegenüber Journalisten gesagt: Er tut ja was, aber nicht das, was wir wollen. ({11}) Herr Brüderle sagt als Retourkutsche für Brüssel: Das war mit uns nicht abgestimmt. - Das zeigt doch, wie wichtig diese Aktuelle Stunde ist. Die nächsten Redner haben noch die Chance, auf dieses Thema endlich einzugehen. Von Ihnen haben wir nichts dazu gehört. Sie hätten die Chance gehabt. ({12}) Ich darf Minister Schäuble selber zitieren. Er sagte im Hinblick auf die FDP - das finde ich sehr bemerkenswert -: Ich wünschte mir eine ähnliche kommunale Basis wie bei der CDU für die FDP. - Da hat er völlig recht. Die FDP ist leider völlig abgehoben, hat mit den Kommunen nichts zu tun. ({13}) Deswegen reden Sie von der FDP hier so abgehoben daher. Sie wissen überhaupt nicht, wie die Lage vor Ort ist. Sie sind hier auf steuerpolitischer Geisterfahrt, und das kommentiert mittlerweile auch die Presse so. Die Welt sagt: In der Koalition tobt ein neuer Steuerstreit. Im Handelsblatt gibt es von Frau Riedel die Überschrift: Steuerpolitik - das Verliererthema der Koalition. Werner Sonne sprach vorgestern im Morgenmagazin im Interview mit Herrn Minister Brüderle vom bösen S-Wort. Damit meinte er das Wort „Steuersenkung“. Das haben Sie geschafft: „Steuersenkung“ ist mittlerweile ein negativ besetztes Wort. Die Menschen wissen, dass, wenn von Steuersenkungen gesprochen wird, sie das unter dem Strich bezahlen müssen: mit geschlossenen Theatern, mit geschlossenen Bädern, mit geschlossenen Büchereien. Das ist keine Politik, die wir mitmachen. Herzlichen Dank. ({14})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat die Kollegin Dr. Birgit Reinemund von der FDP-Fraktion. ({0})

Dr. Birgit Reinemund (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Herr Scheelen, Sie haben minutenlang mit Dreistigkeit versucht, einen Streit innerhalb der Koalition zu konstruieren. ({0}) Es ist Ihnen nicht wirklich gelungen. ({1}) Frau Haßelmann, ja, wir kümmern uns um die Kommunen. Die Koalitionsparteien haben sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die kommunalen Finanzen auf eine solide, tragfähige und nachhaltige Grundlage zu stellen. Dazu haben sie die Regierungskommission eingesetzt, deren Bericht wir bis Ende des Jahres noch erhalten werden. Grundlage war und ist - um Sie zu korrigieren, Herr Scheelen -, die konjunkturanfällige Gewerbesteuer ({2}) durch einen höheren Anteil an der stabilen Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommenund Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatzrecht zu ersetzen. Ziel war und ist, eine dauerhafte strukturelle Einnahmeverbesserung für die Städte und Gemeinden zu erreichen. Das ist die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, das ist Prüfauftrag der Regierungskommission, einberufen von Minister Schäuble, und dahinter stehen wir alle. ({3}) Natürlich sind Gedankenspiele erlaubt, auch solche des Bundesfinanzministers und der kommunalen Spitzenverbände. ({4}) Überrascht, erstaunt und vielleicht ein bisschen irritiert hat allerdings der Zeitpunkt: Einen solchen Vorstoß vor Abschluss der Arbeit der Kommission hat niemand wirklich erwartet. Irritation? Ja. Klarstellung? Ja. Streit? Nein, das ist etwas ganz anderes, Herr Scheelen, zumindest bei uns. ({5}) Wenn die kommunalen Spitzenverbände jetzt keine strukturelle Verbesserung mehr wollen, hängt dies sicherlich auch damit zusammen, dass die Kommunen den konjunkturellen Aufschwung sehen und die Wachstumsdynamik der Gewerbesteuer zu schätzen wissen. Die Steuerschätzung geht davon aus, dass die Kommunen bereits 2012 ein Plus von 77 Milliarden Euro erzielen werden und die Steuereinnahmen damit die des Rekordjahrs 2008 übertreffen werden. Beim Bund wird das übrigens erst 2013 passieren. ({6}) Damit verringern sich natürlich auch der Reformdruck und die Reformbereitschaft. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom August dieses Jahres steht jedoch zu befürchten, dass Verrechnungen von Verlusten von Auslandstöchtern deutscher Unternehmen auch bei der Gewerbesteuer möglich werden. Dadurch könnte es passieren, dass die Gewerbesteuereinnahmen trotz Aufschwungs wieder einbrechen ein Grund mehr, jetzt über Alternativen zur Gewerbesteuer zu diskutieren und nicht bloß über deren Ausweitung oder Ergänzung durch weitere Steuern. Überwindung der Krise und Wirtschaftsaufschwung waren die primären Ziele unserer Politik des letzten Jahres. Dieses Ziel haben wir erreicht. ({7}) Wir haben mit verantwortungsvoller Wirtschafts- und Finanzpolitik den Rahmen gesetzt. Die Wirtschaft wächst in einem Maße, um das uns die Welt beneidet: um 3,7 Prozent dieses Jahr und 2,2 Prozent im nächsten Jahr. Anfang des Jahres sprachen wir noch von 1,5 Prozent. ({8}) Für die Kommunen bedeutet das wachsende Einnahmen bei gleichzeitig sinkenden Belastungen bei den Sozialkosten. Für die Spitzenverbände scheint das Festhalten an einer althergebrachten Steuer, der Gewerbesteuer, mit all ihren Problemen, die man kennt, augenscheinlich verlockender als die Aussicht auf echte strukturelle Verbesserungen. „Wir wollen mehr Geld“ in Krisenjahren und „Mitnehmen der Wachstumsdynamik“ im Aufschwung mag ja aus Sicht der Betroffenen nachvollziehbar sein; eine dauerhafte Lösung kann das nicht darstellen. ({9}) Was bedeutet denn ein einseitiger Zuschlag auf die Einkommensteuer bei vollständigem Erhalt der Gewerbesteuer anderes als eine Steuererhöhung für die Bürger zum Stopfen eines Haushaltslochs der Kommunen? Das kann nicht die Lösung sein, nicht für die Bürger und nicht für diese Koalition. ({10}) Die katastrophale Lage der Kommunen hängt nicht nur mit der Wirtschaftskrise und dem Einbruch bei den Steuereinnahmen zusammen - wir haben das heute schon mehrfach gehört -, sondern eben auch mit der Ausgabenseite, indem etwa Kommunen durch Aufgaben belastet wurden, die ihnen vom Bund übertragen wurden, ({11}) ganz massiv zu Zeiten der rot-grünen Regierung. ({12}) Ich nenne einige Beispiele: Eingliederungshilfe, Grundsicherung im Alter und Tagesbetreuung. Das alles sind Gesetzesvorgaben aus Zeiten der rot-grünen Regierung, deren Scherben wir jetzt zusammenkehren müssen. ({13}) Die christlich-liberale Koalition strebt auch auf der Ausgabenseite Entlastungen an. Auch dies ist ein Auftrag an die Kommission. Was haben Sie dagegen in den letzten Jahren gemacht? - Nichts. ({14}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Schluss zwei Zitate von Herrn Koschyk aus der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses anführen. Erstens: Die Aussage unseres Finanzministers stellt keine Vorwegnahme der Ergebnisse der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen dar. Zweitens sagte er, dass es „keine einseitige Belastung der Bürger und Unternehmen geben wird“. Demnach kann es also auch keine reine Steuererhöhung anstelle von strukturellen Verbesserungen geben. Wir erwarten in Kürze die Berechnungen und Ergebnisse der Kommission ({15}) und freuen uns auf eine konstruktive und offene Diskussion, nicht nur zwischen Finanzminister und Spitzenverbänden. Vielen Dank. ({16})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat die Kollegin Kirsten Lühmann von der SPD-Fraktion. ({0})

Kirsten Lühmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004101, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! In der letzten Zeit war es geradezu auffällig ruhig in der Koalition. Da haben wir uns schon gefragt, ob dieses einjährige Hickhack endlich beendet ist und die Wunschkoalition, die ja mit einem veritablen Ehekrieg gestartet ist, zu einer Liebesheirat mutierte. Es war aber offenbar nur die Ruhe vor dem nächsten Sturm. Dieser Streit ist jetzt ausgebrochen, weshalb wir hier jetzt diese Aktuelle Stunde haben. Die Gemeindefinanzkommission, die die Bundesregierung eingesetzt hat, brütet noch darüber, wie sie den Regierungsauftrag, die Gewerbesteuer abzuschaffen, gegen den ausdrücklichen Willen der Kommunen am besten umsetzen kann, da lässt der Minister nach einem Gespräch im kleinen Kreis etwas ganz anderes verlauten. Liebe Kollegen und Kolleginnen von der FDP, ich kann Sie sehr gut verstehen, dass Sie empört sind. Allerdings muss ich feststellen, dass keiner Ihrer Vorschläge wirklich geeignet ist, die desolate Lage der Kommunen dauerhaft zu verbessern. ({0}) Ich bekomme regelmäßig, fast wöchentlich, aus den Kommunen meines Wahlkreises - aus den Kommunen, nicht von den Funktionären der kommunalen Spitzenverbände - Briefe, die sich damit befassen, was die Folgen Ihrer Entscheidungen für die kommunalen Finanzen bedeuten. Ich nenne nur zwei Beispiele: erstens die Auswirkungen des Atomgesetzes auf die Kommunen und zweitens die beabsichtigte Änderung im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Ein Hauptproblem der kommunalen Finanzen - das ist hier angesprochen worden - sind die sozialen Transferleistungen. Würde sich die Bundesregierung endlich dazu durchringen, einen Mindestlohn einzuführen, der auskömmlich ist, könnten die Kommunen hier Milliarden einsparen. ({1}) - Ja, aber sicher doch. - Da die Regierung dies ablehnt, ist es kein Geschenk, sondern nur konsequent, dass diese durch Nichthandeln entstehenden Kosten den Kommunen von Ihnen erstattet werden. Aber es gibt ja weitere Zusatzausgaben. Da vielleicht nicht alle von Ihnen in kommunalen Parlamenten so verankert sind, wie ich es bin, nenne ich Ihnen ein paar Beispiele, wie es dort aussieht. Die Bearbeitung des neuen Personalausweises ist wesentlich zeitintensiver als die des alten Personalausweises. Schon in einer Stadt wie Bergen mit 10 000 Einwohnern benötigt man eine zusätzliche halbe Stelle nur für die Bearbeitung dieser Personalausweise. Eine die Verwaltungskosten deckende Erstattung ist Fehlanzeige; nichts passiert dort. Die Kinderbetreuung ist ein weiteres Beispiel. In meiner Heimatgemeinde gibt es eine Grundschule, die keine Ganztagsbetreuung hat. Die Betreuung wird jetzt von der Kommune selbst organisiert und weitgehend selbst finanziert. Täte die Kommune dies nicht, entstünde ein Betreuungsloch zwischen Ganztagskindergarten und weiterführender Schule mit allen uns bekannten Konsequenzen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Standortattraktivität und dergleichen. Kostenpunkt für eine kleine Grundschule in einer 8 000-Einwohner-Gemeinde: 84 000 Euro im Jahr. Die Ausgaben sind notwendig, können im Prinzip aber nicht den Kommunen zugemutet werden. Auf der anderen Seite gibt es irrsinnige Regelungen mit der Umsatzsteuer. Das Schwimmbad in Stadensen, einem Ort in meinem Wahlkreis, hätte geschlossen werden müssen, wenn die Kommune den Betrieb nicht einem eigens gegründeten Verein übertragen hätte. Dieser Verein erhält einen nicht kostendeckenden Betriebskostenzuschuss von der Kommune. Auf diesen Zuschuss muss aber Umsatzsteuer gezahlt werden. Dadurch reduziert sich dieser Zuschuss deutlich, und Land und Bund freuen sich über zusätzliche Einnahmen aus dem kommunalen Säckel. Es ist doch hervorragend, wenn man das so löst. ({2}) Um all diese Löcher zu stopfen, schlägt Herr Schäuble vor, zusätzlich zur bestehenden Gewerbesteuer eine kommunale Einkommensteuer einzuführen. Dieser Vorschlag ist weder neu noch hilfreich. Dieser Vorschlag lässt Teile der Wirtschaft weiterhin unbelastet und bürdet die Kosten der arbeitenden Bevölkerung auf. ({3}) Zudem hätte eine kommunale Einkommensteuer unerwünschte Nebenwirkungen. Eben ist von den Vorrednern schon darüber diskutiert worden, ob es diese Nebenwirkungen gibt oder nicht. Darüber werden wir in den Ausschüssen weiter reden. Wir sind der Meinung, dass wir zwischen Kernstädten und Umland deutliche Unterschiede haben werden, was wir für nicht sachgerecht halten. Der Vorschlag von Herrn Schäuble bringt mehr Verwaltungsaufwand, mehr Spaltung, aber weniger Kontinuität und weniger Rechtssicherheit. ({4}) Dieser Vorschlag ist aber insofern nicht erstaunlich, als die Bundesregierung konsequent an den Bedürfnissen der Kommunen vorbei regiert. Symptomatisch dafür ist, wie die Fraktionen von Union und FDP mit der Arbeit des Unterausschusses Kommunales umgehen. Diese Arbeit wird konsequent verschleppt. Sie wollen sich ofKirsten Lühmann fenbar nicht übermäßig intensiv mit den Belangen der Kommunen in diesem Haus beschäftigen. Abschließend zur Gewerbesteuer: Aus unserer Sicht gehört sie nicht abgeschafft oder zementiert, sie gehört ausgebaut und reformiert. ({5}) Sie sichert die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben, und das ist für uns alle wichtig; denn die finanzielle Autonomie der Kommunen bildet das Fundament demokratischer Selbstorganisation und bürgerlicher Freiheit. Danke schön. ({6})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat der Kollege Klaus-Peter Flosbach von der CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Klaus Peter Flosbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003528, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist erstaunlich, wie die SPD heute in der von ihr beantragten Aktuellen Stunde das Thema verfehlt. Endlich haben wir eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen. ({0}) Endlich sind die Kommunen an dieser Reformkommission beteiligt. Das haben Sie nicht geschafft. Sie haben die Kommunen immer außen vor gelassen. ({1}) - Herr Poß, zu Ihnen komme ich gleich noch. Wir alle kennen das Problem der Kommunen, nämlich dass ihre Ausgaben dramatisch gewachsen sind, weil die Soziallasten sehr stark gestiegen sind. Dazu gehören die Grundsicherung, die Kosten der Unterkunft, die Eingliederungshilfe und die Kosten für die stationäre Pflege. Da Sie, Herr Poß, gerade dazwischengerufen haben: Schauen Sie sich einmal die Seiten 4780 ff. im Stenografischen Bericht aus dem Jahr 2003 an. Es gab damals eine große Debatte über die Zukunft der Kommunen. Die SPD war damals der Meinung, dass die Soziallasten kein Problem des Bundes, sondern das Problem der Kommunen sind. Lesen Sie es einmal nach. Dann können Sie erkennen, wie die Regierungspolitik der SPD und der Grünen im Jahr 2003 gewesen ist. ({2}) Zu Ihrer Zeit ist die Grundsicherung für Menschen mit einer geringen Rente eingeführt worden. Diese Lasten sind vom Bund auf die Kommunen übertragen worden. Sie haben den Kommunen nur geringe finanzielle Unterstützung gegeben. Wir haben das reformiert, indem wir eine dynamische Anpassung vorgenommen haben. Frau Lühmann, Sie haben gerade ein paar nette Beispiele genannt. Schauen Sie sich einmal die Seite 1656 des Stenografischen Berichts aus dem Jahr 2003 an. In der entsprechenden Debatte sagte Frau Hendricks, die heute leider nicht anwesend ist, dass die Grundsicherung überhaupt keine Personalkosten zur Folge hat. Das war damals die Politik von Rot-Grün. ({3}) Herr Koschyk hat schon einige treffende Beispiele genannt. Einer Ihrer ersten Schritte damals war, Frau Haßelmann, die Gewerbesteuerumlage anzuheben, weil es den Kommunen anscheinend so gut ging. Das können wir Ihnen im nächsten Jahr noch vorhalten. Im Jahre 2005 wollten Sie die Kommunen mit 2,5 Milliarden Euro belasten, indem Sie ihnen keinen Euro Zuschuss für die Kosten der Unterkunft geben wollten. Das ist rotgrüne Politik gewesen. ({4}) Als wir im Jahr 2005 an die Regierung kamen, haben wir selbstverständlich als ersten Schritt - das war eine Bedingung für das Zustandekommen der Koalition - die Gewerbesteuerumlage für die Kommunen gesenkt. Außerdem haben die Kommunen einen Anspruch auf Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft erhalten. Das war Politik der Union im Jahre 2005. Natürlich wissen wir, dass die Einnahmen sehr schwankend sind. Gerade die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, welche Probleme bei den Kommunen existieren. Entweder entlasten wir die Kommunen von bestimmten Aufgaben, oder sie müssen einen Teil über die Einnahmen selbst gestalten können. Die Gewerbesteuer ist nach wie vor das Thema für die SPD. Aber wir haben niemals von der einseitigen Abschaffung der Gewerbesteuer gesprochen. Wir haben immer von einem Ersatz der Gewerbesteuer gesprochen; denn wir wissen, dass die Kommunen eine wirtschaftsbezogene Steuer brauchen. ({5}) Das Problem ist, dass Firmen und Unternehmen Gewerbesteuer zahlen müssen, auch wenn sie keinen Gewinn machen. 7 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen ergeben sich aus den sogenannten ertragsunabhängigen Bestandteilen. Wir wollten immer eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer und für die Körperschaftsteuer haben, damit Millionen Betriebe nicht jedes Jahr eine Gewerbesteuererklärung abgeben müssen. Es geht also um ein Stück Bürokratieabbau. ({6}) Schauen Sie sich einmal die Situation bei den Personenunternehmen an. Alle diese Unternehmen müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Sie geben das Geld der Kommune, bezahlen noch den Steuerberater und holen sich das Geld hinterher vom Finanzamt über die Anrechnung ihrer Gewerbesteuerzahlung wieder zurück. Die Kommunen sind in der folgenden Situation: Sie müssen nach wie vor die Gewerbesteuerumlage zahlen; den Rest behalten sie möglicherweise nur zu einem Teil, weil anschließend die Zuweisungen des Landes gekürzt werden. Das ist doch ein absurdes System; das müssen wir doch nicht zwingend aufrechterhalten. ({7}) Sie kritisieren den Vorschlag der Einführung eines Hebesatzes der Kommunen bei der Einkommensteuer, über den diskutiert wird. Natürlich muss über die Einnahmemöglichkeiten der Kommunen diskutiert werden. Bei der Gewerbesteuer und bei der Grundsteuer gibt es schon einen Hebesatz der Kommunen. Das ist doch zwingend notwendig, um den Kommunen eine eigenverantwortliche Einnahmepolitik zu ermöglichen. Frau Haßelmann, es ist schon erstaunlich, dass auch die Grünen dagegen wettern. Bürgerbeteiligung, Einbeziehung der Menschen in die Politik - welch ein Graus für die Grünen. ({8}) Das ist aber nicht unsere Politik. Wir wollen eigenverantwortliche Kommunen; die Kommunen sollen stark sein. Wir wollen die Kommunen stärken; denn die kommunale Selbstverwaltung ist eines der höchsten Güter unserer Demokratie. Vielen Dank. ({9})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat der Kollege Peter Friedrich von der SPD-Fraktion. ({0})

Peter Friedrich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003754, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Offensichtlich hat der 11.11. - das ist jetzt übrigens keine Seitenzahl - einigen schon aufs Temperament geschlagen. Ich halte Ihre Behauptung für eine Mär, dass es nur einige kommunale Spitzenverbände und Oberbürgermeister seien, die hier im Namen der Kommunen eine irrige Position verträten, während die Kommunen in Wahrheit geradezu darauf hofften, allen voran durch die FDP aus der schlechten Situation bei der Gewerbesteuer gerettet zu werden. Inzwischen beschließen Gemeinderäte und Kreisräte flächendeckend Resolutionen und Aufforderungen an die Bundesregierung. Sogar die NRW-CDU ergeht sich auf ihrem Parteitag in tätiger Reue ob ihrer kommunalpolitischen Vergangenheit, ob dessen, was die CDU in der Landesregierung angerichtet hat. So hat die CDU im Landtag der Resolution zugestimmt. Sie stellen sich hier hin und tun so, als gehe es nur um ein paar kommunale Irrläufer. Dabei wird flächendeckend, unisono die Meinung vertreten, dass ein eigener Hebesatz bei der Einkommensteuer abzulehnen ist, vielleicht abgesehen von ein paar Umlandgemeinden, die von einem solchen Hebesatzrecht profitieren würden, weil sie fast keine Sozialleistungen tragen und keine Zentralitätsfunktionen übernehmen müssen, dafür aber viele gut verdienende Einwohner haben. Diese Umlandgemeinden würden von einer solchen Reform profitieren; der komplette Rest ist gegen diese Reformvorschläge, die Sie hier mantraartig herunterbeten. ({0}) Ich bin wie einige Abgeordnete von der CDU/CSU zugleich Mitglied eines Kreistages, des Kreistages des Landkreises Konstanz. Dieser Kreistag hat am 25. Oktober eine entsprechende Resolution beschlossen. Alle Fraktionen mit Ausnahme der FDP-Fraktion waren dafür. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, den Bürgermeistern und Kreistagsfraktionen der Union müssen doch die Ohren klingeln; sie müssen sich doch schämen, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hier von der FDP den Ring durch die Nase ziehen lässt und auch noch für das, was Herr Schäuble angekündigt hat, Beifall spendet. ({1}) Er hat natürlich versucht, das Ergebnis der Kommission vorwegzunehmen, indem er gesagt hat, er wolle nichts gegen den Willen der kommunalen Spitzenverbände durchsetzen. Herr Schäuble wird dieses Versprechen nach dem, was die FDP hier eben aufgeführt hat, nicht halten können. Damit ist deutlich: Herr Schäuble kann sich an dieser Stelle überhaupt nicht in der Koalition durchsetzen. Die Kommunen werden auch von Ihnen im Stich gelassen. ({2}) Das ist übrigens schwarz-gelbe Tradition: Am 4. Februar dieses Jahres hat die Vorsitzende der Fraktion der FDP ein bemerkenswertes Interview gegeben, in dem sie sagte: Das Gejammer der Kommunen nervt mich. ({3}) - Das hat Frau Homburger gesagt. ({4}) Die Reaktion von Schwarz-Gelb in diesem Jahr war doch: Allein die Maßnahmen, die Sie mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen haben, kosten jede baden-württembergische Kommune in diesem Jahr 35 Euro pro Einwohner an nicht eintretenden Steuereinnahmen. ({5}) Das ist nur eine Zahl für Baden-Württemberg; aber es ist flächendeckend so. Baden-Württemberg ist das Land, das in der Vergangenheit am meisten von hohen Gewerbesteuereinnahmen profitiert hat. 86 von 91 großen Kreisstädten haben inzwischen eine negative Nettoinvestitionsrate. Das ist auch das Ergebnis Ihrer Politik. ({6}) Wie reagieren die Kommunen darauf? Sie reagieren mit der Schließung von Einrichtungen und - das wollten Sie auf keinen Fall - mit Steuererhöhungen. Außerdem reagieren die Kommunen mit Anpassungen der Gebühren - in der Regel nach oben - für Kindergärten, Bibliotheken und sonstige öffentliche Einrichtungen. Was wir hier sehen, ist nichts anderes als das Spiegelbild Ihrer Mehr-Netto-vom-Brutto-Lüge. Sie über-lassen den Kommunen die Aufgabe, bei den kommunalen Steuern und Abgaben zuzulangen, da Sie ihnen die Butter vom Brot nehmen. ({7}) Wenn man sich die Aufgaben der Kommunen anschaut, stellt man fest, dass ihre Politik dramatische Folgen hat. Die Kommunen sind dafür zuständig, dass wir gute Bildungseinrichtungen haben. Die Kommunen sind inzwischen die wahren Träger der Bildungspolitik. Mit dem, was Sie bisher getan haben und noch vorhaben - ich komme gleich auf das zu sprechen, was Sie prüfen lassen -, nehmen Sie den Kommunen in Wahrheit die finanzielle Grundlage, die sie benötigen, um Bildungseinrichtungen und andere soziale Einrichtungen zu finanzieren. Deswegen richtet sich Ihr Vorschlag gegen Bildung. Aus meiner Sicht ist die FDP daher eine Antibildungspartei. ({8}) Zum Zuschlagsmodell. Die Unterlagen, über die in der Kommission diskutiert wird, sind doch einsehbar. Es gibt einen wunderbaren Zwischenbericht des Arbeitskreises Administrierbarkeit für die Sitzung der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern am 17. Juni 2010. Diesen Bericht haben Sie. Schauen Sie ihn sich doch einmal an. Kollegin Haßelmann hat das Thema schon angesprochen. Es geht um die nochmalige Günstigkeitsprüfung, den Familienleistungsausgleich, an den man noch einmal herangeht, um Abgrenzungsprobleme bei der Verrechnung ausländischer Steuerverpflichtungen, um die Frage des sogenannten unterjährigen Wohnsitzwechsels und um die Zuschlagsverwaltung durch die Kommunen. Seitenlang wird dargelegt, welcher Verwaltungsaufwand notwendig ist, um dieses kleine Fenster, das Sie anbieten wollen, überhaupt administrieren zu können. Ich sage Ihnen: Am Ende wird die Soße teurer als der Braten. ({9}) Sie würden eine riesige Bürokratie und eine enorme Verunsicherung aufbauen. Schauen Sie doch einmal in die Schweiz. In vielen Dingen bin ich ein Fan der Schweiz: Volksentscheide etc. Aber die Kommunalisierung des Steuersystems hat in der Schweiz zu einem Steuersenkungswettbewerb geführt und damit zu einer Senkung der Standards. ({10}) Also, lassen Sie die Finger davon. Gehen Sie mit uns daran, die Gewerbesteuer auf eine vernünftigere, breitere Grundlage zu stellen, damit es auch in der Wirtschaft zwischen den Beteiligten gerecht zugeht. Dann wird ein Schuh daraus. Lassen Sie die Finger von Ihrem Vorhaben. Zeigen Sie vielleicht ein klein bisschen Reue für das, was Sie in dieser Woche bei diesem Thema aufgeführt haben. Nach dieser Behandlung des Finanzministers durch Ihren Koalitionspartner würde ich ein bisschen zerknirscht an das Rednerpult treten und weniger auf diejenigen einprügeln, die in früherer Zeit Regierungsverantwortung innehatten. Herzlichen Dank. ({11})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat der Kollege Peter Aumer von der CDU/ CSU-Fraktion. ({0})

Peter Aumer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004004, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich durfte die Debatte jetzt eine Stunde lang verfolgen. Ich habe mich gefragt: Was wollte die SPD mit dieser Aktuellen Stunde erreichen? ({0}) Kam von der Opposition ein konstruktiver Vorschlag, wie es mit den Kommunalfinanzen in Zukunft weitergehen soll? Nein, der kam nicht. Es kamen Angriffe auf die Regierung. ({1}) - Ich war mit allen Sinnen anwesend, obwohl heute Faschingsanfang ist. Aber der Faschingsanfang wurde eher auf der linken Seite des Hauses zelebriert als auf unserer. Uns geht es um ein konstruktives Arbeiten für Deutschland. Uns geht es darum, dass die Kommunen eine gute Zukunft haben. Wir versuchen in der Gemeindefinanzkommission gemeinsam, eine tragfähige und zukunftsfähige Lösung für unsere Kommunen zu finden. ({2}) Ich glaube, es ist wichtig, dass man in der Sache streitet und kämpft. Man muss alles andenken; das steht auch in der heutigen Ausgabe der Zeit. Man muss über den Erhalt der Gewerbesteuer nachdenken, alle Möglichkeiten überdenken und nach guten Lösungen suchen. Sie haben heute den nordrhein-westfälischen Landtag angesprochen. Ich habe in einer Stellungnahme des Hauptgeschäftsführers des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen eine Aussage zu dem Gespräch mit Bundesfinanzminister Schäuble in der letzten Woche gefunden. Er hat geschrieben, dass das jüngste Gespräch mit dem Bundesfinanzminister Dr. Schäuble Anlass zur Hoffnung gibt, dass die Arbeit der Gemeindefinanzkommission zu übergreifenden Ergebnissen führen wird. Das ist das, was wir wollen. Wir wollen Ergebnisse für die Kommunen. Wir wollen zukunftsorientierte Lösungen im Bereich der Kommunalfinanzen. Wir wollen aber keine unnötige Diskussion. Wir sind dabei, Lösungen zu finden. Ich finde es nicht abwegig, dass man sich manchmal streitet. Manche Lösungen lassen sich im Streit gut erarbeiten. Wir haben die parlamentarische Debatte noch nicht einmal begonnen. Wenn wir so weit sind, sind CDU/CSU und FDP sicherlich in der Lage, eine für die Kommunen gute Lösung zu finden. ({3}) Ich glaube, es war wichtig, dass der Bundesfinanzminister in der letzten Woche gesagt hat, dass es ohne die Kommunen keine Entscheidung geben wird. Das war, glaube ich, das Zentrale. Der zweite Punkt war, dass man ausgaben- und einnahmeseitig Lösungen finden muss. Das ist der wesentliche Punkt, über den wir heute streiten müssen. Der Hauptgeschäftsführer hat gesagt, es müssten greifbare Ergebnisse geliefert werden, nur so könnten wir wieder Vertrauen schaffen. Wir haben in diesem Herbst greifbare Ergebnisse auf den Weg gebracht. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die Koalition entscheidungsfähig ist, dass wir Entscheidungen auf den Weg bringen, die für die Zukunft unseres Landes wichtig sind. Das wird auch bei den Kommunalfinanzen so sein. Der Bundesfinanzminister hat die Gewerbesteuer auf den Prüfstand gestellt. Wir als CSU haben immer gesagt, dass es ohne die Zustimmung der Kommunen keine Änderung bei der Gewerbesteuer geben wird. Ich glaube, dass man sich in der letzten Woche einig war, dass man nur gemeinsam Lösungen finden kann. Ein Hebesatz auf die Einkommensteuer ist ein überlegenswerter Ansatz, den es zu prüfen gilt. ({4}) - Das sagen Sie. Ich bin in zwei kommunalen Parlamenten: im Gemeinderat bei mir zu Hause und im Kreistag. Sich von der SPD vorhalten zu lassen, wir seien fern der kommunalen Wahrheit, würde ich mir fast schon verbitten. ({5}) Ich glaube, der größte Teil aller hier im Bundestag Vertretenen - auch unserer Fraktion - ist kommunalpolitisch verankert und weiß, um was es geht. Die Kommunen sind ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Staatssystems. Ich glaube, wir brauchen auch nicht die Linken, um gute Entscheidungen zu treffen. ({6}) Die Gemeindewirtschaftsteuer ist kein durchdachter Vorschlag. Rechnen Sie das Modell doch einmal durch, und legen Sie auch Zahlen für das, was Sie vorschlagen, auf den Tisch. Dann kann man weiter darüber reden. ({7}) Aber stellen Sie nicht irgendwelche Forderungen, die nichts bringen, die nicht zukunftsorientiert sind und keine Lösungen darstellen. ({8}) Mir ist bei der Debatte ein Zitat aus der Heiligen Schrift eingefallen. Der Heilige Paulus hat einmal gesagt: Prüfet alles, und behaltet das Beste. - Ich glaube, das ist in dieser Debatte auch sinnvoll. Wir machen uns Gedanken über das Große und Ganze, darüber, wie man die Kommunalfinanzen befördern kann. Ich glaube, wesentlich ist, dass wir die Kommunen nicht alleinlassen und die beste Entscheidung finden. Mir ist nicht bange. ({9}) - Ja, das kann sein. Ich glaube, die Menschen haben uns ihr Vertrauen geschenkt, weil wir für Deutschland und für die Kommunen arbeiten, und dass das Beste am Ende siegen wird. Vielleicht sollten wir bei den nächsten Aktuellen Stunden konstruktiv diskutieren, Lösungen auf den Tisch legen und nicht nur für Unterhaltung sorgen und einen Keil in die Regierung treiben. Dann ergibt das Ganze Sinn. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. ({10})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt erteile ich dem Kollegen Bernhard Kaster von der CDU/ CSU-Fraktion das Wort. ({0})

Bernhard Kaster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003562, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir uns jetzt von der SPD zum Thema Kommunalfinanzen haben anhören müssen, war nichts anderes als politische Schaumschlägerei. ({0}) Ausgerechnet Sie von der SPD sorgen sich heute um Meinungsverschiedenheiten in der Bundesregierung, obwohl Sie genau wissen, dass das Thema KommunalfiBernhard Kaster nanzen von der Bundesregierung und der Koalition in Verbindung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden, die Sie immer außen vor gelassen haben, in einem Maße angegangen wird, wie es noch nie der Fall war. ({1}) Es geht außerdem nicht nur um Kommunalfinanzen; da liegt der Unterschied. Es geht auch um Standards, um Ausgabenentlastungen und um eine bessere Beteiligung der Kommunen am Gesetzgebungsverfahren. Wir wollen eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Sie wissen ganz genau, dass wir auf dem Gebiet der Standards - Staatssekretär Koschyk hat das schon erwähnt - auf einem guten Weg sind; es liegen rund 100 Vorschläge vor. ({2}) Auch beim Gesetzgebungsverfahren kommen wir voran. Wir hatten in der letzten Sitzungswoche schon Anhörungen im Geschäftsordnungsausschuss. Vieles ist auf einem guten Weg, und am Ende wird ein vielfältiger Pakt für die Kommunen stehen. Es ist schon dreist, wie Sie beim Thema Kommunen heute dicke Backe machen, wo Sie doch in rot-grüner Zeit - das ist schon angesprochen worden; aber man kann es nicht oft genug sagen -, als die SPD die Bundesregierung geführt hat, hinsichtlich der Stärkung der Kommunen jegliche Glaubwürdigkeit verloren haben. ({3}) Man muss immer wieder daran erinnern, dass in den Jahren bis 2005 die kommunalen Defizite auf 8 bzw. 9 Milliarden Euro gestiegen sind; im Schnitt waren es 5 Milliarden Euro. Zu der Zeit hatten wir keine globale Finanz- und Wirtschaftskrise; das war die rot-grüne Krise für die Kommunen. ({4}) Die Gewerbesteuerumlage wurde erhöht, und in einer Nacht-und-Nebel-Aktion - da war die Bundestagswahl schon gelaufen - wollte man noch den Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft auf null setzen. ({5}) Ich muss sagen: Sie waren wahre Helden. Unser Finanzminister hat nunmehr sehr diskussionswürdige innovative Vorschläge unterbreitet. Dazu gehört auch das kommunale Zuschlagsrecht bei der Einkommensteuer. Dieser Vorschlag greift unser Verständnis von Selbstverwaltung, von Subsidiarität und von Verantwortung vor Ort auf. Bei den Kommunalfinanzen darf es eben nicht nur darum gehen, dass der Bund gönnerhaft Geld gibt oder, wie Sie es getan haben, machtvoll nimmt. Geld und Verantwortung gehören immer zusammen. ({6}) Bei der Finanzierung der Kommunen müssen wir immer drei wichtige Finanzbeziehungen bedenken: die Beziehung zwischen Kommune und Bürger, die Beziehung zwischen Kommune und Wirtschaft sowie die Beziehung zwischen Kommune und Grund und Boden. In der Beziehung zwischen Kommune und Wirtschaft haben wir bereits Gestaltungsmöglichkeiten, nämlich Hebesätze. Wir haben ebenfalls Gestaltungsmöglichkeiten in der Beziehung zwischen Kommune und Grund und Boden. Dieser Vorschlag ist daher im Hinblick auf Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort sehr diskussionswürdig und passt in die Systematik. Wie waren die Reaktionen seitens der SPD? Man kann feststellen, dass es auch bei einem solchen Thema anscheinend nicht möglich ist, auf Grundsätzen basierende Zukunftsentscheidungen innovativ und mutig zu treffen. Sie reagieren je nach tagespolitischer Stimmung. Das war auch hier der Fall. Die Rede war von Steuerkrieg und ganz schlimmen Wettbewerbssituationen. Ausgerechnet der Ministerpräsident von RheinlandPfalz sprach von gigantischen Steuererhöhungen, also der Ministerpräsident eines Landes, das allein von der SPD regiert wird und bereits seit Jahren die Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs plündert. ({7}) Hier ist jetzt von Wanderbewegungen und Steuererhöhungen die Rede. Über was genau sprechen wir bei einem solchen Zuschlagsrecht? Es geht um einen 15-prozentigen Anteil der Kommunen am Einkommensteueraufkommen. Wenn man den Rahmen von 5 Prozent voll ausschöpfen würde, würde der kommunale Anteil bei einem mittleren Einkommen - hier geht es um 10 000 Euro Einkommensteuer - im Jahr bei 75 Euro liegen. Bei guten Einkommen würde dieser Anteil vielleicht 200 bis 300 Euro betragen. Angesichts dessen von Wanderbewegungen zu sprechen, wohl wissend, dass die Unterschiede zwischen den Gemeinden bei Abwasser- und Abfallgebühren sowie Grundsteuer wesentlich größer sind, ist einfach Unsinn. ({8}) Die Selbstverwaltung trägt in einem ganz erheblichen Maße zur Stärke unseres Landes bei. Haben wir Zutrauen in die Bürger vor Ort, die sich für ihre Gemeinde, ihre Stadt ehrenamtlich engagieren! Es lohnt sich, die Finanzgrundlagen unserer Kommunen, die Verantwortung vor Ort tragen, nachhaltig und dauerhaft zu sichern. Für uns, die Union und die Koalition, gilt: Wir müssen den Kommunen und ihren gewählten Vertretern Vertrauen schenken und ihnen Geld und Verantwortung überlassen. Wenn es den Gemeinden gut geht, geht es dem ganzen Land gut. ({9})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Die Aktuelle Stunde ist beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 a und b auf: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung ({0}) - Drucksache 17/2413 - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung ({1}) - Drucksachen 17/3116, 17/3211 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit ({2}) - Drucksache 17/3698 - Berichterstattung: Abgeordnete Michael Hennrich Ulrike Flach Birgitt Bender b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit ({3}) - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Dr. Marlies Volkmer, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Effektivere Arzneimittelversorgung - zu dem Antrag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Öffentlichen Zugang zu Informationen über klinische Studien umfassend sicherstellen - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Verpflichtung zur Registrierung aller klinischen Studien und zur Veröffentlichung aller Studienergebnisse einführen - zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Unabhängige Patientenberatung in Regelangebot überführen - zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Für ein modernes Preisbildungssystem bei Arzneimitteln - zu dem Antrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Fritz Kuhn, Maria Anna KleinSchmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung verbessern - Positivliste einführen - Arzneimittelpreise begrenzen - zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Anna Klein-Schmeink, Fritz Kuhn, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unabhängige Patientenberatung ausbauen und in die Regelversorgung überführen Drucksachen 17/1201, 17/1768, 17/893, 17/2322, 17/2324, 17/1418, 17/1985, 17/3698 Berichterstattung: Abgeordnete Ulrike Flach Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP liegen ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und der FDP sowie über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. Gibt es Widerspruch dagegen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Bundesminister Dr. Philipp Rösler das Wort. ({4})

Philipp Rösler (Minister:in)

Politiker ID: 11005311

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Maßnahmen zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in Deutschland haben drei wesentliche Ziele: erstens auch die Pharmaindustrie in Verantwortung zu nehmen, wenn es darum geht, die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung zu konsolidieren; zweitens das bisherige Preismonopol der Industrie durch die Etablierung eines neuen, wettbewerblichen und damit fairen Preisfindungsverfahrens zu brechen und drittens den Zugang der Menschen zu den bestmöglichen Medikamenten sicherzustellen, und dies bei gleichzeitig besserer Preiskontrolle, als sie bisher möglich ist. Wenn Sie sich den aktuellen Gesetzentwurf ansehen, dann können Sie feststellen, dass alle drei Ziele zu 100 Prozent erreicht worden sind. ({0}) Alleine durch das GKV-Änderungsgesetz und das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, dessen Entwurf Ihnen vorliegt, werden im letzten Quartal 2010 und im Gesamtjahr 2011 für die Versicherten in Deutschland Einsparungen in Höhe von 2 Milliarden Euro realisiert. Nur zur Erinnerung: In Ihrer rot-grünen Regierungszeit hatten auch Sie angekündigt, die Pharmaindustrie mit Sparpaketen in Milliardenhöhe zu belasten. Daraus ist eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Millionen Euro geworden. Dieses Zahlenbeispiel zeigt, wie entschlossen diese Regierungskoalition ist, wenn es darum geht, auch die Pharmaindustrie im Interesse der Versicherten in Verantwortung zu nehmen. ({1}) Frau Bender, es war übrigens eine grüne Ministerin, die diesen Versuch unternommen hat und am Ende gescheitert ist. Die einseitige Preisfestlegung wird beendet. Künftig wird die Industrie bei der Einführung eines neuen Produkts immer auch Daten vorlegen müssen, die die Menschen in die Lage versetzen, den Nutzen bzw. den Zusatznutzen zu bewerten. Anders als es manchmal von der Opposition dargestellt wird, soll diese Nutzenbewertung ausdrücklich nicht von der Industrie vorgenommen werden, sondern von einem unabhängigen Gremium der Selbstverwaltung, nämlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Dadurch stellen wir sicher, dass es keine überhöhten Preisforderungen gibt, wie Sie, lieber Herr Kollege Lauterbach, manchmal zu unterstellen versuchen. Denn künftig werden nicht mehr die Preiskalkulationen der Industrie, sondern die entsprechenden Nutzenbewertungen Grundlage der Vertragsverhandlungen sein. ({2}) Erstmalig gibt es also eine wissenschaftliche Grundlage für die künftige Preisgestaltung. Medikamente, die im Vergleich zu anderen Medikamenten keinen Zusatznutzen haben, werden übrigens automatisch in die sogenannten Festbetragsgruppen eingeordnet. Mit diesen Medikamenten kann man dann keinen höheren Preis als mit vergleichbaren Therapeutika mehr realisieren. Wir halten die Argumentation „kein Zusatznutzen, also auch keine zusätzliche Bezahlung“ ausdrücklich für richtig. Wir jedenfalls wollen die bisher vorhandenen Anreize für Scheininnovationen, die dazu führen, dass bei Medikamenten nur der Name, die Farbe und vielleicht ein paar Molekülgruppen verändert werden, beseitigen. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Lande zukünftig nur noch Innovationen erhalten, auf die sie sich verlassen können und die einen tatsächlichen Nutzen haben. ({3}) Gerade im Hinblick auf die Frage nach dem Nutzen für die Menschen machen wir uns große Sorgen um die Opposition. Wir verstehen, dass Polemik zur Rolle der Opposition gehört. Bei aller Diskussion darf man aber nicht die Fachlichkeit vergessen. Man darf auch nicht vergessen, für wen wir solche Gesetze überhaupt machen, nämlich für die Patientinnen und Patienten. ({4}) Ihre Äußerungen gerade zu den seltenen Erkrankungen finde ich mehr als bedenklich. Ich will ausdrücklich festhalten: Seltene Erkrankungen heißen so, weil sie - Überraschung - selten sind. Es sind also nur wenige Menschen davon betroffen. Leider stellen diese Menschen eine so kleine Gruppe dar, dass sich die Industrie nicht die Mühe macht, Medikamente für diese Menschen zu erforschen, geschweige denn zuzulassen. Für Sie ist die Gruppe vielleicht so klein, dass Sie sich um diese Menschen nicht kümmern wollen. Diese Regierungskoalition kümmert sich aber auch um diese Menschen und sorgt dafür, dass auf der einen Seite der Zugang für Menschen mit seltenen Krankheiten zu Medikamenten sichergestellt wird und dass auf der anderen Seite diese Regelungen nicht missbraucht werden können, um den Markt mit ungeprüften Medikamenten zu überschwemmen. Wir haben die richtige Balance gefunden ({5}) zwischen dem Zugang der Menschen zu den bestmöglichen Innovationen auf der einen Seite und der Kostenkontrolle auf der anderen Seite. Genau das war das Ziel. Wir als christlich-liberale Koalition wollen es nicht zulassen, dass die Arzneimittelpreise in Deutschland deutlich höher sind als im europäischen Ausland; deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Das wird künftig nicht mehr möglich sein. Ich hoffe, Sie stimmen dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({6})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat der Kollege Dr. Karl Lauterbach von der SPD-Fraktion. ({0})

Prof. Dr. Karl Lauterbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003797, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, über welchen heute abgestimmt wird, ist nichts anderes als eine Mogelpackung, um in der Sprache der Pharmaindustrie zu bleiben. Mehr ist er nicht. Er ist eine Mogelpackung, weil weder die Kosten begrenzt werden noch die Qualität verbessert wird. Die Therapie wird unsicherer gemacht. ({0}) Ich will Ihnen das erläutern. Brauchbar ist ohne Wenn und Aber die Erhöhung des Zwangsrabattes. ({1}) Selbst das wird aber keine lange Wirkung haben; denn selbstverständlich werden es die Pharmaunternehmen schaffen, die Versorgung auf teurere Medikamente umzustellen. Sie haben nichts unternommen, um sicherzu7662 stellen, dass auch die richtigen Medikamente eingesetzt werden. ({2}) Bedenken Sie: Dieser Gesetzentwurf enthält keinen einzigen Aspekt, bei dem es darum geht, dass die richtigen Arzneimittel eingesetzt werden. ({3}) Dieser Gesetzentwurf beinhaltet keinen einzigen Aspekt des Verbraucherschutzes. ({4}) In diesem Gesetzentwurf steht nichts, wodurch sichergestellt wird, dass zum Beispiel die Marketingaktivitäten der Pharmaindustrie verändert werden und dass nach wissenschaftlich gesicherten Leitlinien behandelt wird. Das ist ein reines Kostensenkungsgesetz, und diese Kostensenkung wird noch nicht einmal funktionieren. ({5}) Sie haben keinen einzigen Vorschlag gemacht, aus dem hervorgeht, wie der Patient vor der Verabreichung von Arzneimitteln geschützt werden kann, die gar keine Wirkung haben oder überteuert sind. ({6}) Sie haben lediglich Preisverhandlungen eingeführt. Diese werden auf der Grundlage von Preisvorschlägen der Pharmaindustrie und auf der Grundlage von Studien geführt, die die Pharmaindustrie selbst vorlegt. Das ist nichts anderes als eine Feilscherei auf der Grundlage von Studien, die von der Industrie einem Gremium vorgelegt werden, das selbst keine Studien erstellen kann und dem keine anderen vorliegen. Hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Bewertung haben Sie sich selbst gelobt und gesagt, es werde etwas eingeführt, das es bisher nicht gab. Das ist nicht richtig. Die KostenNutzen-Bewertung war nach geltendem Recht schon immer erlaubt und durchführbar. Sie ist aber nicht genutzt worden. Sie hätten Druck ausüben müssen, damit das bestehende Gesetz genutzt wird, das besser als der Gesetzentwurf ist, den Sie jetzt verabschieden wollen. ({7}) In einigen Bereichen werden Sie die Versorgung verschlechtern, zum Beispiel wenn es um die integrierte Versorgung geht, die die pharmazeutische Industrie jetzt erstmalig mit anbieten kann. Es ist erstmalig möglich, dass die Pharmaunternehmen selbst die integrierte Versorgung anbieten. Das hört sich zunächst einmal gut an: Der Arzt bekommt dann ein zusätzliches Honorar; die Kasse erhält einen Rabatt, und das Medikament des Pharmaunternehmens kommt auf den Markt. Es sieht so aus, als ob alle profitieren würden. Wer profitiert aber nicht? Der Patient profitiert nicht, weil er dieses neue Medikament, das er ohne den neuen Vertrag möglicherweise nie bekommen hätte, gar nicht braucht. ({8}) Herr Rösler, haben Sie über diesen Teil des Gesetzentwurfs jemals mit einem Medizinethiker gesprochen? Ist Ihnen vielleicht einmal der Gedanke gekommen, sich zu fragen, weshalb Regeln dieser Art in jedem anderen europäischen Land nicht erlaubt sind? Weshalb ist das so? Das ist so, weil man sicherstellen will, dass der Patient nicht als Absatzmarkt der Industrie betrachtet wird, sondern so behandelt wird, wie er es braucht. Der Krebspatient ist in erster Linie Patient und kein Absatzmarkt, der durch einen Vertrag bedient werden soll, wie es ihn in dieser Form in keinem anderen europäischen Land gibt. ({9}) Ich kenne keinen Ethiker, der ein solches Gesetz befürworten würde. ({10}) Bedenken Sie, was es bedeutet, wenn die Jahreskosten für ein Medikament 100 000 Euro betragen. Wie groß ist dann der Anreiz, vertraglich zu regeln, dass der Arzt eine Bonifikation bekommt? Man kann das, was Sie einführen wollen, auch als legalisierte Form der Korruption bezeichnen, sehr verehrter Herr Minister. ({11}) Sie haben uns vorgeworfen, wir würden uns nicht für seltene Krankheiten interessieren. Das Gegenteil ist die Wahrheit. Bei den seltenen Krankheiten ist eine schnelle Zulassung sinnvoll. Daher werden diese Medikamente auch länger patentgeschützt. Aber wir wissen, dass diese Regelung seit Jahren von der Industrie missbraucht wird. Was aber machen Sie? Statt diesen Missbrauch einzuschränken, bohren Sie ihn auf, indem Sie diese Medikamente zusätzlich von der Kosten-Nutzen-Bewertung ausnehmen. Damit setzen Sie einen Anreiz, dass mehr Medikamente für kleine Krankheitsgruppen getestet und zugelassen werden, obwohl sie dann für viel größere Patientengruppen eingesetzt werden. Dieser Trick, den die Pharmaindustrie in ganz Europa und insbesondere bei uns anwendet, wird sich durch Ihr Gesetz wahrscheinlich weiterverbreiten. Somit werden Patienten mit seltenen Krankheiten durch Ihre Politik nicht geschützt. Vielmehr werden Medikamente gegen seltene Krankheiten von einer notwendigen Nutzenbewertung, die nach Ihrem Gesetz schon schlecht genug ist, ausgenommen. ({12}) Was die von Ihnen vorgesehenen Einsparungen angeht, ist es richtig, dass der Rabatt den Krankenkassen etwas Geld bringen wird - es sind aber keine 1,5 Milliarden Euro, wie Sie glauben, sondern vielleicht 500 MilDr. Karl Lauterbach lionen Euro, weil von einer Preissteigerung auszugehen ist -, aber dafür wird der Patient in der Apotheke zusätzlich zur Kasse gebeten. Sie erhöhen die Zuzahlungen bei Nachahmerprodukten. Bei nicht rabattierten Medikamenten muss zukünftig der volle Betrag zugezahlt werden. Hier gilt keine Obergrenze. ({13}) Damit holen sich die Pharmafirmen den kleinen Rabatt, den Sie eingeführt haben, vom Patienten zurück. Das ist nichts anderes als „linke Tasche, rechte Tasche“. ({14}) Der Versicherte wird minimal entlastet, und die Pharmaunternehmen holen es sich bei Kranken und älteren Menschen zurück. Frau Flach, Sie haben gesagt, dass die Medikamente nicht gekauft werden müssen. Sie wissen doch selbst, dass ein älterer Mensch, der nicht gerade zufällig eine Ärztin als Tochter hat, das nicht entscheiden kann. Wir wollen keine Ausnutzung und Abzockerei von wehrlosen älteren Patienten. Patienten sind keine Kunden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Patrick Döring [FDP]: Unglaublich! Die FDP muss lernen, dass der Patient kein Kunde ist. Er ist in der Regel kein junger Geschäftsmann, der sich im Internet bedienen kann. Es sind keine Menschen wie Herr Rösler, die jung, gesund und gut ausgebildet sind. Es sind Menschen, die darauf angewiesen sind, dass Sie sie vor Abzockerei schützen. Aber Sie führen diese ein. ({15}) In der Summe ist der Gesetzentwurf eine Mogelpackung, die im Januar nächsten Jahres geöffnet wird. Dann werden Sie sehen, dass Ihre ohnedies bescheidenen Zustimmungswerte weiter sinken werden; denn die Menschen werden in der Apotheke zuzahlen müssen. Sie werden merken, dass es Ärger mit den Verträgen mit der Pharmaindustrie gibt. Sie werden sich über die dadurch bedingten Kostenerhöhungen ärgern. Der Beitragssatz wird nicht sinken, sondern steigen. Das kommt dabei heraus. Ich habe diesbezüglich kein Mitleid. Aber die Verschlechterung der Versorgungsqualität ist ein Armutszeugnis. Daher ist der Gesetzentwurf es nicht wert, dass wir ihm zustimmen. ({16})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat der Kollege Johannes Singhammer von der CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Johannes Singhammer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002800, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für 80 Millionen gesetzlich und privat Krankenversicherte und alle, die in Deutschland auf Heil- und Arzneimittel angewiesen sind. ({0}) Mit der Verabschiedung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes wird sichergestellt, dass Patienten in Deutschland die besten und wirksamsten Arzneimittel erhalten, die es weltweit gibt. Gleichzeitig zahlen die Patienten im kommenden Jahr 2,4 Milliarden Euro - das sind 2 400 Millionen Euro - weniger. Der scheinbar unaufhaltsame, endlose, ewige Anstieg der Arzneimittelkosten wird gestoppt. ({1}) Mit einem völlig neuen, innovativen Verfahren sorgen wir für Transparenz und Klarheit darüber, ob ein Medikament tatsächlich einen zusätzlichen Nutzen für den Kranken bringt und nicht nur einen zusätzlichen Nutzen für das Unternehmen hat. Deshalb können alle, die mitgearbeitet haben, zu Recht zufrieden, ja stolz sein, dass wir dieses Gesetz heute in zweiter und dritter Lesung verabschieden. ({2}) Wir verabschieden in Gesetzestafeln - damit setzen wir ein Versprechen um -, was wir zu Beginn des Jahres als Eckpunkte angekündigt haben. ({3}) Es ist ein Gesetz, das Bestand haben wird. Es wird eine Umkehrung des genannten, scheinbar unaufhaltsamen Trends bedeuten. Von 1998 bis 2009 sind die Arzneimittelausgaben von 18 Milliarden Euro auf über 32 Milliarden Euro gestiegen. So konnte es nicht weitergehen. Jetzt wird nachprüfbar eingespart - hören sie genau zu -: 1,2 Milliarden Euro durch die Erhöhung des gesetzlichen Herstellerrabatts auf 16 Prozent; 200 Millionen Euro durch Einbeziehung der Arzneimittel aus Krankenhausambulanzen; 200 Millionen Euro durch Übertragung der gesetzlichen Herstellerrabatte auf die private Krankenversicherung; 200 Millionen Euro durch Anhebung des Apothekenrabatts von 1,70 Euro auf 2,05 Euro je Packung; 200 Millionen Euro beim Großhandel; 300 Millionen Euro durch Rabattsenkung der Impfstoffpreise auf das Niveau internationaler Vergleichspreise und 100 Millionen Euro bei Zytostatika. Wer diese Zahlen als schlagenden Beweis für ein Einknicken gegenüber Lobbyismus und der Pharmaindustrie anführen will, der leidet an Gehirnschwurbel. ({4}) Einsparmaßnahmen sind nicht nur angenehm, sondern sie bedeuten für manche Beteiligte auch Härten. Deshalb müssen sie mit Vernunft und Augenmaß erfol7664 gen. Wir haben durchgesetzt - der Minister ist bereits darauf eingegangen -, dass Arzneimittel für seltene Krankheiten weiterentwickelt werden, dass Patientengruppen mit nur 500 bis 1 000 Betroffenen in Deutschland nicht alleingelassen und vom Fortschritt ausgeschlossen werden. ({5}) Deshalb gibt es eine klare Ausnahmeregelung für seltene Krankheiten, für die sogenannten Orphan Drugs. ({6}) Aber damit nicht Möglichkeiten für raffinierte Umgehungen eröffnet werden, wird das Umsatzvolumen bei diesen Arzneimitteln auf 50 Millionen Euro begrenzt. Wir haben auch erreicht, dass mittelständische pharmazeutische Unternehmen, die oft jahrelangen Forschungsaufwand für nur ein oder zwei Medikamente betreiben, nicht in eine finanzielle Schieflage geraten. Deshalb können diese Unternehmen mit einem völlig unbürokratischen Antrag Freistellung von den gesetzlichen Rabatten verlangen. Damit sichern wir Arbeitsplätze bei diesen mittelständischen Unternehmen, um die es uns auch geht. ({7}) - Gehen Sie doch einmal zu einer Demonstration von Arbeitnehmern eines solchen Unternehmens mit oft nur 100 bis 200 Arbeitnehmern und sagen Sie ihnen, das sei Ihnen egal. ({8}) Uns sind diese Arbeitsplätze nicht egal, und deshalb haben wir da einen Sondertatbestand geschaffen. Wir stehen zu dem selbstständigen Beruf der Apotheker. In einem Paket, mit dem wir allen Leistungserbringern - Arbeitgebern, gesetzlichen Krankenkassen usw. Sparmaßnahmen abverlangen, müssen auch sie einen Sparbeitrag leisten. Durch eindeutige Formulierungen haben wir aber sichergestellt, dass sich die Befürchtung der Apotheker, dass der Sparbeitrag in Höhe von 200 Millionen Euro, den der Pharmagroßhandel erbringen muss, auf die Apotheken abgewälzt werde, nicht bewahrheitet, sondern dass es bei diesem Sparbeitrag bleibt. Wir werden zudem das Versprechen, das wir im Koalitionsvertrag gegeben haben, nämlich dass die Pickup-Stellen nicht zugelassen werden, halten. ({9}) Wir wollen Deutschland wieder zur Apotheke zumindest Europas machen. Wo steht geschrieben, dass die Zeit endgültig vorbei sei, dass von Deutschland Innovationen ausgehen? Wir werden mit dem innovativen Ansatz des Zusatznutzens Standards setzen, und zwar nicht nur für die Patienten. Das bietet auch Unternehmen eine Chance, auf dem Leitmarkt Deutschland mit zertifizierten Produkten einen Standard zu setzen, der auch für die Märkte außerhalb Deutschlands Bedeutung hat. ({10}) Dazu brauchen die Unternehmen, die über Jahre hinweg investieren, Rechtssicherheit. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesminister durch eine Verordnung die Verfahren regeln will, die den Zusatznutzen feststellen. Damit wird ein rechtssicheres, faires Verfahren für alle garantiert. Für uns als Union war es besonders wichtig, Bürokratie abzubauen und den Wettbewerb zu stimulieren. ({11}) Bonus-Malus-Regelung, Zweitmeinung - weg! Wirtschaftlichkeitsprüfung - verschlankt! Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse - kurz und knapp geregelt! Es gibt mehr Wettbewerb, weil Verhandlungen zwischen den Pharmaunternehmen und den Kostenträgern künftig zwingend vorgeschrieben sind. Ab Januar können die Preise nicht mehr nach eigenem Ermessen festgelegt werden. Künftig gilt das Wettbewerbsrecht bei Selektivverträgen, nicht bei Kollektivverträgen. Wir als Union setzen damit unser Versprechen um, in Deutschland einen der modernsten Arzneimittelmärkte zu schaffen. Was die Menschen in Deutschland jetzt nicht brauchen, sind ewige Berufsnörgler, Berufsschlechtredner, die nichts anderes wollen, als das berühmte Haar in der Suppe zu finden. Nein, die Patienten in Deutschland brauchen eine Politik, die die neuen Wege, die wir heute beschreiten, mutig weitergeht. ({12})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat die Kollegin Kathrin Vogler von der Fraktion Die Linke. ({0})

Kathrin Vogler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004181, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal recht herzlich bei den Abgeordneten der Koalition bedanken, aber nicht für die Legendenbildung, die der Kollege Singhammer gerade betrieben hat, sondern dafür, dass wir heute überhaupt über den Entwurf eines Arzneimittelneuordnungsgesetzes hier im Plenum beraten. Das hatten Sie nämlich ursprünglich gar nicht vor. Es ist vielmehr der Intervention der Linken zu verdanken, dass wir uns dafür heute zumindest eine Stunde Zeit nehmen. ({0}) Eigentlich hatten Sie vor, dieses wichtige Paket parlamentarischer Initiativen versteckt hinter dem GKVFinanzierungsgesetz morgen, am Freitag, in gerade einKathrin Vogler mal 90 Minuten abzufrühstücken. Ein solches Durchpeitschen und ein solches Aushebeln der demokratischen Rechte der Opposition, das Sie schon bei den AKWLaufzeiten praktiziert haben, lassen wir Ihnen nicht mehr durchgehen. ({1}) In dieser Woche wendeten Sie wieder einen taktischen Trick an, um die Rechte des Parlaments zu beschneiden und die Öffentlichkeit zu täuschen. Erst zur Ausschusssitzung am Montag dieser Woche haben Sie einen weiteren Änderungsantrag zu dem GKV-Finanzierungsgesetz gestellt und das Ganze weiter verschlimmbessert. Sie wollen die Einführung der umstrittenen Gesundheitskarte forcieren und die Krankenkassen unter Androhung empfindlicher Geldstrafen dazu zwingen, innerhalb eines Jahres mindestens 10 Prozent der Versicherten mit dieser Karte auszustatten. So macht Schwarz-Gelb Politik und Gesetze: am Montag im Ausschuss, am Freitag schon im Plenum beschlossen, ohne erste Lesung, ohne ausführliche Debatte im Ausschuss, ohne Anhörung von Expertinnen und Experten. Sie, Herr Bahr, haben in der Presse behauptet, es handele sich ja nur um eine „abgespeckte Version“ der Karte. ({2}) Ich wüsste gerne, woher Sie das haben. Im Gesetz steht das nämlich nicht. Vermutlich war Ihnen klar, dass Sie auch für dieses Projekt keine Lorbeeren bei den Fachleuten ernten würden. ({3}) Die Bedenken, was den Datenschutz angeht, hätte ich gerne noch in einer Anhörung debattiert, zumal der elektronische Personalausweis nicht einmal 24 Stunden alt war, als er bereits gehackt worden ist. ({4}) - Gut. Jetzt komme ich ja zu den Plänen für die Arzneimittelpreise. ({5}) Herr Minister Rösler, erinnern Sie sich noch daran, dass Sie im Frühjahr groß angekündigt haben, die Pharmaindustrie an die Kandare nehmen zu wollen? Das wollten Sie uns gerade auch wieder verkaufen. Davon ist aber leider fast nichts übrig geblieben. Das ist ausgesprochen schade, weil Sie nämlich die Versicherten mit hohen Kosten und die Kranken mit zweifelhaften Therapien im Regen stehen lassen. Nur drei Beispiele. Erstens erlauben Sie den Unternehmen weiterhin, den Preis neuer Medikamente im ersten Jahr ganz allein festzusetzen. Erst dann sollen sie mit den Kassen über einen angemessenen Preis verhandeln. Das bedeutet doch erst recht Mondpreise im ersten Jahr. Neue Medikamente werden zunächst einmal teurer. ({6}) Zweitens erlassen Sie den Firmen bei Medikamenten für die sogenannten seltenen Erkrankungen die Nutzenbewertung. Genauer gesagt: Auch potenziell nutzlose Mittel müssen die Kassen bezahlen, wenn diese nicht mehr als 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr machen. Sie können es selbst nachrechnen: Nur 20 solcher Medikamente auf dem Markt belasten die Kassen mit bis zu 1 Milliarde Euro jährlich. Dabei kommt ganz schnell mehr zusammen, als uns Herr Singhammer gerade an Ersparnissen vorgerechnet hat. ({7}) Wir alle wissen doch, wie erfinderisch die Pharmaindustrie ist, wenn es um Profitmaximierung geht. Schon jetzt schneidet sie Medikamente immer häufiger auf immer kleinere Patientengruppen zu. So wird beispielsweise ein Medikament gegen Darmkrebs - Sie alle kennen den Fall -, das auch bei einer bestimmten Form der Altersblindheit wirkt, vom Unternehmen für genau diese Indikation nicht zur Zulassung angemeldet. Stattdessen wird ein ganz ähnlicher Wirkstoff neu patentiert und zum 50-fachen Preis in den Markt gedrückt. Für die 25 Millionen Euro, welche die Kassen 2009 für dieses Medikament für nur 1 500 Patientinnen und Patienten ausgegeben haben, könnte mit dem ebenso wirksamen günstigeren Medikament die Sehkraft von mehr als 80 000 Menschen in diesem Land gerettet werden. Das ist doch ein Skandal, und dagegen müssen wir gemeinsam vorgehen. ({8}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, von den 36 im letzten Jahr neu eingeführten Medikamenten sind nur 5 mehr als 10 000-mal verschrieben worden. Sie sehen also: Hier öffnen Sie ein Schlupfloch groß wie ein Scheunentor, durch das sich die Firmen der Nutzenbewertung entziehen können und werden. ({9}) Drittens erschweren Sie es dem Gemeinsamen Bundesausschuss auch noch, unwirtschaftliche oder nutzlose Medikamente nachträglich von der Erstattung durch die Kassen auszuschließen. Im Klartext: Sie fördern teure Medikamente mit zweifelhaftem Nutzen auf Kosten der Allgemeinheit. Es verwundert nicht, dass Sie in den Stellungnahmen der Sachverständigen von fast allen Seiten verheerende Kritiken bekommen haben. Nur die Pharmalobby war erstaunlich leise. ({10}) Denn schließlich haben Sie ja einen Gutteil des Gesetzes beim Verband Forschender Arzneimittelhersteller abgeschrieben. So machen Sie das überall. Die Hotelketten und die Atomindustrie dürfen entscheiden, wie viel Steuern sie zahlen wollen, die Pharmaindustrie wird gefragt, ob sie vielleicht auf den einen oder anderen Euro verzichten mag, die Ärztinnen und Ärzte freuen sich über 600 Euro monatlich mehr, die Telematikindustrie wird auch noch bedient, und die Privatversicherungswirtschaft darf einen ganzen Strauß Wünsche in die gesetzgeberische Feder diktieren. ({11}) Aber haben Sie einmal die Versicherten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Rentnerinnen und Rentner gefragt, was sie davon halten, dass sie künftig mehr und mehr Beiträge zahlen sollen, nur damit die Arzthonorare steigen und sich die Pharmafirmen weiter goldene Nasen verdienen? ({12}) Herr Rösler, in den Zeitungen stand, dass Sie als Tiger gesprungen und als Bettvorleger der Pharmakonzerne gelandet seien. Das halte ich inzwischen für maßlos übertrieben. Sie waren nie ein Tiger; Sie waren bestenfalls ein Miezekätzchen auf Schmusekurs mit der Wirtschaft. ({13}) Wenigstens in einem Punkt - da muss ich Sie wieder loben - haben Sie Ihre übliche Beratungsresistenz überwunden. Bei der Pflicht zur Veröffentlichung von Arzneimittelstudien haben Sie nach der Anhörung nachgebessert und sind der Kritik der Sachverständigen sowie unseren Anregungen teilweise gefolgt. Aber die Entscheidung darüber, welche Studien überhaupt gemacht werden, überlassen Sie weiter der Industrie. Was wir dringend brauchen, sind unabhängige Studien, wie die Linke sie fordert. ({14}) Ich bleibe bei dem, was ich schon am 9. Juli hier gesagt habe - ich komme jetzt auch zum Schluss -: Wir erheben für unsere Vorschläge kein Copyright. Es ist besser, Sie schreiben von uns ab ({15}) als von der Wirtschaftslobby. Der eine Punkt, in dem Sie uns gefolgt sind, heilt leider nicht den ganzen Murks, den Sie in den anderen Punkten zugunsten der Konzerne und zulasten der Solidargemeinschaft zusammengebastelt haben. Diesem Gesetz können und wollen wir deshalb nicht zustimmen. ({16})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat die Kollegin Birgitt Bender von Bündnis 90/Die Grünen.

Birgitt Bender (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003502, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Rösler, wenn Sie von Ihrer Vorvorgängerin Andrea Fischer und von rot-grünen Regierungszeiten reden, dann folgt garantiert der Versuch einer Geschichtsklitterung - das haben wir heute wieder erlebt -, deswegen eine kurze Einheit in Sachen Gemeinschaftskunde und dazu, wie es damals war. Rot-Grün hatte keine Mehrheit im Bundesrat und musste deshalb mit der Union verhandeln. Als wir im Sommer 2003 am Tisch gesessen haben mit der Union und mit der FDP - Herr Rösler, fragen Sie Ihren Kollegen Daniel Bahr; der weiß es noch -, hat alsbald die FDP diesen Konsenstisch verlassen. Warum? ({0}) Da gehe es ja der Pharmaindustrie an den Kragen, und da wollte man nicht dabei gewesen sein. So war es damals. ({1}) Es war damals die Union - auch das gehört zur Wahrheit dazu -, die den Einstieg in eine echte Kosten-Nutzen-Bewertung verhindert hat. Das durften wir nicht. Man soll Leute loben, wenn sie dazugelernt haben. Ich gestehe Ihnen zu: Es hat sich etwas bewegt. - Es ist gut, dass wir damals mit Müh und Not die Gründung des Instituts, des IQWiG, durchsetzen konnten, das an der Bewertung, die Sie jetzt einführen wollen, Herr Minister, mitarbeitet. Wenn es das nicht gäbe, hätten Sie viel größere Schwierigkeiten, überhaupt den kleinen Schritt zu wagen, den Sie jetzt gehen. ({2}) Aber Sie müssen sich vorhalten lassen, dass Ihre anfänglichen Versprechungen und der Gesetzentwurf, der von Ihnen heute vorliegt, weit auseinanderfallen. Was haben Sie uns versprochen? Sie wollten erstens das Preismonopol der Pharmaindustrie brechen. ({3}) Was ist jetzt? Es gibt ein Jahr lang Zeit, einen Preis zu verhandeln. Wenn er dann endlich verhandelt ist, gilt er im ambulanten Bereich; in den Krankenhäusern gilt er nicht. Was wird in der Zeit sein? Die Firmen werden mit Maximalpreis einsteigen und im Krankenhaus erst recht abzocken. Was haben wir davon? Zweites Versprechen. Sie wollten zwischen echten und Scheininnovationen unterscheiden. ({4}) Warum darf dann der Gemeinsame Bundesausschuss für ein neues Arzneimittel existierende internationale Evidenz nicht benutzen? ({5}) Sie sagen: Nur die Unterlagen der Pharmaindustrie, die hier vorgelegt werden, fließen in die Bewertung ein. Warum hat dann, wenn man Innovationen und Scheininnovationen tatsächlich unterscheiden will, eine solche Nutzenbewertung keine echte Konsequenz? Bei Ihnen dient sie nur als Preisfindungsinstrument, während die Nutzenbewertung, die es schon gibt, ausgehebelt wird; denn da wird auf einmal die Beweislast umgekehrt. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll beweisen, dass ein Arzneimittel, das schon auf dem Markt ist, unzweckmäßig ist. Was wir stattdessen brauchen, sind Nutzenbewertungen gerade für Arzneimittel, die schon auf dem Markt sind. Sie müssten eine solche Bewertung durchlaufen und in eine Positivliste aufgenommen werden, damit wir wissen: Hier ist nicht nur ein guter Preis, hier ist auch Qualität der Arzneimittelversorgung gewährleistet. Andere Länder machen das so. Dahinter bleiben Sie weit zurück. ({6}) Es ist sogar so, Herr Minister, dass Ihr ursprünglicher Gesetzentwurf in einigen Ansätzen weiter ging als die Fassung, die uns heute vorliegt. Es muss wohl ziemlich windig gewesen sein, und Sie als Bambus, wie Sie sich ja einmal selbst bezeichnet haben, haben sich da ganz schön gebogen. ({7}) Die Pharmaindustrie stand zugegebenermaßen unter Kulturschock. Was kommt jetzt dabei heraus? Ein schönes Angebot an sie. Sie dürfen sich als direkte Vertragspartner an integrierten Versorgungsmodellen beteiligen. ({8}) Das aber öffnet Tür und Tor dafür, dass Missbrauch betrieben wird. Es wird so nämlich ein direkter Zugang zu Patientendaten eröffnet. Hingegen wäre eine strukturierte Arzneimittelversorgung im Rahmen von vereinbarten Versorgungsmodellen durch die existierenden Vertragsmöglichkeiten gut möglich. ({9}) Jetzt handelt es sich einfach nur um ein Geschenk, zumindest überflüssig für die Versorgung, wenn nicht sogar schädlich. ({10}) Ein anderes Beispiel: die seltenen Erkrankungen. Sie haben vorhin etwas von fehlendem Mitgefühl für Menschen mit seltenen Erkrankungen erzählt. Dazu kann ich nur sagen: Schauen Sie einmal ins Geschichtsbuch, wer durchgesetzt hat, dass es überhaupt eine Förderung für diese sogenannten Orphan Drugs gibt. ({11}) Was machen Sie? Sie wollen sie gänzlich von der Nutzenbewertung ausnehmen. Nehmen wir einmal ein Beispiel: Für eine bestimmte Art von Krebserkrankung gibt es sechs Arzneimittel. Drei davon haben den OrphanDrug-Status, drei nicht; und alle sechs sind noch nie gegeneinander geprüft worden. Wir wissen also nicht, welches Arzneimittel für den Patienten nutzbringender ist. Sie wollen nun, dass das so bleibt. Da fragt man sich doch: Wem fehlt hier das Mitgefühl für diejenigen, die an seltenen Krankheiten leiden? Das sind doch offenbar Sie. ({12}) Nun haben Sie gemerkt, dass Sie sich verrannt haben. Dann kommt eine Korrektur: Es wird eine Umsatzgrenze eingezogen. Dazu muss ich Ihnen sagen: Umsatzgrenze ist nicht gleich Qualität bzw. Nutzen für die Patienten. Das erinnert an das, was wir hier auch sonst erlebt haben: Es gab jeden Tag neue Änderungsanträge, Änderungsanträge der Änderungsanträge, einen Austausch von Änderungsantrag 26 gegen Änderungsantrag XY. Ich frage mich manchmal, ob die ständigen Nachbesserungen durch das Ministerium von den Abgeordneten der Koalition überhaupt noch verstanden worden sind. ({13}) Im Ganzen gesehen, liebe Kollegen, kann ich nur sagen: Es handelt sich nicht um eine Neuordnung des Arzneimittelmarktes, sondern so wird noch mehr Unordnung auf dem Arzneimittelmarkt geschaffen. In Anknüpfung an Ihr Bild vom Bambus, Herr Minister, kann ich nur sagen: Der Bambus wiegt sich, der Bambus biegt sich. Es wäre besser gewesen, Sie hätten bei diesem Thema etwas mehr Standhaftigkeit gezeigt. Danke. ({14})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt die Kollegin Christine AschenbergDugnus von der FDP-Fraktion. ({0})

Christine Aschenberg-Dugnus (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004003, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der gängigen Fachliteratur der Politikwissenschaft findet man zur Funktion und Rolle der Opposition, sie müsse die Regierung kontrollieren und konkret Alternativen aufzeigen. Ich musste das hier einmal so deutlich sagen; denn die Tatsache an sich, dass Sie sich jetzt beschweren und unser AMNOG kritisieren, entspricht natürlich voll der Rollenverteilung. In dieser Rolle gefallen Sie sich; darin gehen Sie voll auf: Frau Bender spricht von kleinen Schritten. Frau Vogler meint, wir hätten die Pharmaindustrie nicht ausreichend an die Kandare genommen. Wenn man Herrn Lauterbach zuhört, stellt man fest, dass seine meistgenannten Vokabeln lauten: hätte, könnte, würde, sollte, möglicherweise. Verkaufen Sie doch die Menschen bitte nicht für dumm! ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Frau Kollegin, darf ich Sie kurz unterbrechen? Frau Kollegin Vogler möchte gerne eine Zwischenfrage stellen.

Christine Aschenberg-Dugnus (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004003, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich bin gerade so in Schwung, bitte hinterher. ({0}) Sie müssen sich auch die Frage gefallen lassen: Wie ist es denn zu Ihrer Regierungszeit gelaufen? Da schaue ich Herrn Lauterbach ganz konkret an. Was haben Sie eigentlich getan, um das Preismonopol der Pharmaindustrie zu brechen? Wie haben Sie es geschafft, die Kosten in den Griff zu bekommen? Gar nichts haben Sie gemacht. Wenn jetzt an der Legende gestrickt wird, es habe an der FDP gelegen, kann ich dem nur entgegnen: Entschuldigen Sie bitte, es ist kein Gesetz verabschiedet worden, es ist nichts gemacht worden. ({1}) Das lag an dem ehemaligen Kanzler Gerhard Schröder, der in einer seligen Weinrunde für sich alleine beschlossen hatte, die Pharmaindustrie mit einer Einmalzahlung zu bedenken. Das haben wir Ihnen zu verdanken. Das war der Beitrag der Sozialdemokratie zur Stabilisierung der Kosten im Pharmabereich. Herzlichen Dank dafür! ({2}) Meine Damen und Herren, Minister Rösler hat es Ihnen ausführlich erläutert: Im Gegensatz zu Ihnen haben wir gehandelt. Wir haben konkret ein Gesetz auf den Weg gebracht, wir haben für die Millionen Versicherten, für die Patienten gehandelt und die Versorgung mit den bestmöglichen Arzneimitteln sichergestellt. Außerdem sparen wir jedes Jahr Milliardenbeträge ein. Sie ärgern sich doch nur darüber, dass wir in einem Jahr mehr erreicht haben als Sie in zehn Jahren Regierungsbeteiligung vorher. ({3}) Außerdem haben wir im AMNOG die Zukunft der unabhängigen Patientenberatung gesichert. Die UPD leistet - darüber sind wir uns hier alle einig - einen unverzichtbaren Beitrag zu Rechtssicherheit und Transparenz im Gesundheitswesen. Das Modellprojekt war gut, und deshalb überführen wir die Beratung nun in die Regelleistung. Aber nicht nur das: Wir verbessern auch die Struktur und die Leistung der UPD. Besonders wichtig war uns die wirkliche Unabhängigkeit der UPD. Wir haben ins Gesetz geschrieben - ich zitiere -: Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen darf auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit keinen Einfluss nehmen. Meine Damen und Herren, das war auch notwendig; denn Gespräche vor Ort haben ergeben, dass die Kassen eben doch hier und da einmal versuchten, die Beratung zu beeinflussen. Das war nicht hinnehmbar. Wir haben die Neutralität gestärkt; das ist uns wichtig. Denn nur eine neutrale UPD wird ihrer wichtigen Seismografenfunktion gerecht. Darauf hat Kollege Zöller immer hingewiesen; dafür bin ich ihm sehr dankbar. ({4}) Aber wir haben nicht nur die grundsätzliche Finanzierung sichergestellt, sondern auch die PKV mit ins Boot geholt, die mit einem Extrabeitrag gewährleistet, dass Menschen mit Migrationshintergrund nunmehr anständige Beratungsleistungen erhalten können; denn die privaten Kassen zahlen das muttersprachliche Angebot der UPD. Wir freuen uns über dieses Ergebnis. Tatsache ist: Wir haben die UPD auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt und ihren Fortbestand gesichert. ({5}) Zudem wird es eine noch bessere UPD sein, als es noch im Modellversuch der Fall war. ({6}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen ein vertrauensvolles Miteinander von Patienten, Ärzten, Kliniken und Kassen. Das Gesundheitswesen braucht dafür Transparenz und Orientierung über Rechte und Pflichten aller Beteiligten. Wir wollen eine UPD, die als ehrlicher Makler zum Wohle der Patienten auftritt. Genau das haben wir mit diesem Gesetz auch umgesetzt. ({7})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort der Kollegin Kathrin Vogler. ({0})

Kathrin Vogler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004181, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke, Herr Präsident. - Liebe Kollegin AschenbergDugnus, ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir als Opposition sehr wohl unsere Aufgabe erfüllt und Alternativen vorgelegt haben. Wir haben heute hier drei Anträge allein unserer Fraktion vorliegen, und an den Drucksachennummern können Sie erkennen, dass sie sehr frühzeitig, also vor Ihrem AMNOG, vorgelegt worden sind, wir also nicht nur auf Sie reagieren, sondern sehr wohl in der Lage sind, die Umsetzung unserer eigenen Konzepte zu fordern. Ich verweise auf den Antrag „Verpflichtung zur Registrierung aller klinischen Studien und zur Veröffentlichung aller Studienergebnisse einführen“ vom 2. März dieses Jahres und auf den Antrag „Unabhängige Patientenberatung in Regelangebot überführen“ vom 30. Juni dieses Jahres, wobei wir es, wenn Sie dies damals entsprechend aufgegriffen hätten, geschafft hätten, heute nicht in der Situation zu sein, dass die qualifizierten Beraterinnen und Berater sich auf andere Stellen bewerben, weil sie in der Unsicherheit sind, ob ihre Träger noch einmal den Zuschlag für das Projekt Beratung bekommen. Ich verweise weiter auf den Antrag ebenfalls vom 30. Juni dieses Jahres „Für ein modernes Preisbildungssystem bei Arzneimitteln“ und darauf, dass ich in meinem Redebeitrag darauf eingegangen bin, dass Sie tatsächlich einen Punkt von uns zumindest teilweise aufgegriffen haben. Uns hier vorzuwerfen, wir erledigten unsere Oppositionsarbeit nicht richtig oder nur halb, halte ich einfach für unredlich. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zur Erwiderung.

Christine Aschenberg-Dugnus (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004003, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Liebe Frau Kollegin, ich glaube nicht, dass Sie das eben richtig widerlegen konnten. ({0}) Um bei der UPD zu bleiben: Natürlich laufen jetzt gerade die Ausschreibungen. Aber ich habe ja versucht, darzulegen, dass wir die UPD gegenüber dem Modellversuch verbessern wollen. ({1}) Wenn Sie jetzt erzählen, es werde alles schlechter werden oder nicht weitergeführt werden, dann stimmt das so nicht. ({2}) Ich möchte bitte nicht, dass Sie die Menschen vor Ort verunsichern. Ich erwarte von Ihnen ja nicht, dass Sie sagen, wir hätten ein gutes Gesetz gemacht. Aber es wäre uns schon sehr geholfen, wenn Sie aufhören würden, die Menschen vor Ort zu verunsichern. ({3})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat die Kollegin Dr. Marlies Volkmer von der SPD-Fraktion. ({0})

Dr. Marlies Volkmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003653, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Rösler, Sie wollen mit diesem Gesetz heute einen Befreiungsschlag starten. ({0}) Sie wollen von den verheerenden Umfrageergebnissen weg; das kann ich verstehen. Wenn das Gesetz wirklich das bieten würde, was Sie heute hier vorgetragen haben, dann wäre dies vielleicht möglich. Aber so ist es eben nicht. Ob man das Gesetz nun Mogelpackung oder Etikettenschwindel nennt, ist egal; denn in diesem Gesetz ist nicht das drin, was draufsteht. Schauen wir uns einmal die Kosten an. Sie haben gesagt, Sie wollen mit diesem Gesetz 2 Milliarden Euro einsparen. Das werden Sie niemals erreichen. Denn die Arzneimittelhersteller können zunächst einmal selbst die Preise festlegen. Dann lassen sie sich die neuen Preise mühsam vom GKV-Spitzenverband abhandeln. Man muss keine große Fantasie haben, um zu sagen, dass die Arzneimittelhersteller mit einem hohen Preis einsteigen werden und mit dem Preis ungefähr dort landen, wo wir heute sind. Der zweite Grund, warum Sie die Einsparungen, die Ihnen vorschweben, nicht erreichen werden, ist, dass Sie den Rabattverträgen alle möglichen Steine in den Weg legen. Diese Verträge können zwischen Arzneimittelherstellern und den Krankenkassen geschlossen werden. Sie sagen, es stimme nicht, dass die Rabattverträge abgeschafft würden, weil feste Laufzeiten für die Rabattverträge vereinbart wurden. Sie setzen darauf, dass die Öffentlichkeit die komplizierten Änderungen des Rechtsweges und der Geltung kartellrechtlicher Vorschriften nicht nachvollziehen kann. Wir können das aber und sagen: Diese massive Beschädigung der Rabattverträge wird die Versicherten viel Geld kosten. Wenn etwa die AOK ihre Rabattverträge im nächsten Jahr nicht wie vorgesehen umsetzen kann, stehen Einsparungen von 720 Millionen Euro auf dem Spiel. Das ist ein Drittel der Summe, die Sie einsparen wollen. Sie sagen weiterhin - das ist die nächste Überschrift -, die Versorgungsqualität werde durch die Nutzenbewertung besser. Das trifft nicht zu. Die von Ihnen vorgesehene frühe Nutzenbewertung dient der Preisfindung. Für Aussagen über den tatsächlichen Nutzen eines Arzneimittels sind ausführliche Nutzenbewertungen zu einem späteren Zeitpunkt unabdingbar. Diese sind aber nur in Ausnahmefällen möglich. Sie wollen auf ausführliche Bewertungen von Arzneimitteln regelhaft immer dann verzichten, wenn es zwischen Arzneimittelherstellern und den Krankenkassen eine Einigung bei der Preisfindung gegeben hat. Ihnen geht es nur um eine Regelung für die Preise, aber Sie wollen nicht, dass die Krankenkassen nur noch solche Arzneimittel bezahlen, die einen nachgewiesenen Nutzen haben. ({1}) Das zeigt auch Ihr Änderungsantrag, nach dem der Gemeinsame Bundesausschuss die Unzweckmäßigkeit eines Medikamentes beweisen soll. Das funktioniert aber nicht, was Ihnen Experten in der öffentlichen Anhörung auch ins Stammbuch geschrieben haben. ({2}) Was bzw. wer Sie antreibt, haben Sie heute deutlich gemacht. Herr Singhammer hat gegenüber der Presse erklärt, warum nicht die Selbstverwaltung, sondern das Ministerium selbst die Kriterien für die frühe Nutzenbewertung festlegt. Ich zitiere Herrn Singhammer aus der Financial Times Deutschland: Die Politik muss künftig den Daumen auf dem Verfahren haben. Wir wollen, dass der Pharmastandort Deutschland attraktiv bleibt. Ich frage Sie: Sollen die Regelungen deshalb vom Bundesgesundheitsministerium getroffen werden, weil so pharmaindustriefreundlichere Bestimmungen verankert werden können? Sie verneinen das vehement. Aber welchen anderen Grund gibt es dann, die fachlich versierte Selbstverwaltung derart zu beschneiden? ({3}) Aber auch an anderer Stelle wird klar, wer Ihnen die Feder führt. Sie haben ganze Arzneimittelgruppen aus der Nutzenbewertung herausgenommen, nämlich Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen sowie Arzneimittel, mit denen - was auch immer man sich darunter vorstellen soll - keine hohen Ausgaben verbunden sind. ({4}) Für diese Arzneimittel gilt für alle Zeit ein vom Hersteller definierter Preis. Hier sind die in letzter Minute durch Sie vorgenommenen Änderungen reine Kosmetik. Wenn Sie den von den Experten vorgetragenen Argumenten wirklich gefolgt wären, dann hätten Sie generell auf Ausnahmeregelungen verzichtet. Das haben Sie nicht getan. Dieser Etikettenschwindel geht weiter. Nehmen wir das Beispiel der Mehrkostenregelung. Sie behaupten hier, das führe zu einer Verbesserung bei der Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten: Die Patienten hätten die Freiheit, sich für ein Arzneimittel zu entscheiden, das nicht rabattiert ist. Der Nutzen liegt allerdings bei den Pharmaherstellern: Sie werden ihre Marketingmaschinen anwerfen und Ärzte und Patienten glauben machen wollen, dass zum Beispiel ihr teures Omeprazol unvergleichlich besser wirke als das rabattierte Omeprazol ihres Konkurrenten. Aufgrund geschickter Werbung werden die Pharmahersteller häufig erfolgreich sein. Der Patient bleibt auf den Mehrkosten sitzen. Die Mehrkostenregelung, die Sie jetzt einführen wollen, bedeutet den Einstieg in ein System von Grund- und Wahlleistungen. Sie wollen die gesetzliche Krankenversicherung so umgestalten, dass sie nur noch die Basisversorgung absichert. Sie haben aber Angst vor der geballten Wut der Öffentlichkeit. Damit es nicht auffällt, nehmen Sie die Umgestaltung scheibchenweise vor. ({5}) Wir werden Ihnen das aber nicht durchgehen lassen. ({6}) Wir informieren die Öffentlichkeit. Wir lehnen dieses Gesetz heute ab. Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht. Dieser Antrag bringt nicht nur unsere Ablehnung zum Ausdruck, sondern enthält auch unsere Forderungen. Wir legen ferner zwei Anträge sowie einen Änderungsantrag zur Abstimmung vor. ({7})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Kollegen Jens Spahn von der CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Jens Spahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003638, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz, über das wir gerade beraten und über das wir gleich in zweiter und dritter Lesung abstimmen werden, führt zum stärksten Eingriff in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in den Markt für Arzneimittel und in die Preisfindung bei Arzneimitteln, die es je gegeben hat. Wir brechen das Preismonopol der Pharmaindustrie: Sie kann nicht mehr einseitig die Preise festlegen. Im Gegenteil: Die Pharmaindustrie kann nur bei tatsächlich bewiesenem Zusatznutzen höhere Preise verlangen; darüber muss sie mit den Krankenkassen verhandeln. Sie von der SPD haben seit zehn Jahren darüber geredet. Sie haben in zehn Jahren nichts hinbekommen. ({0}) Das Einzige, was Ihnen jetzt einfällt, ist, hier herumzulamentieren, anstatt einmal anzuerkennen, dass an dieser Stelle grundsätzlich Wichtiges gelingt. ({1}) Dann kommen Sie mit Änderungsanträgen. Ihnen ist in den Beratungen seit Juli nicht ein einziger konstruktiver Vorschlag zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz eingefallen. Heute, am Tag der abschließenden Beratungen, legen Sie uns hier die ersten Änderungsanträge vor. Verstehen Sie das unter Oppositionsarbeit? Ist das die Alternative, die Sie anbieten? Sie legen hier in letzter Sekunde Vorschläge auf den Tisch, weil Sie merken, dass es peinlich ist, dass Ihnen nicht mehr einfällt als Worthülsen, um gegen dieses Gesetz vorzugehen. ({2}) Was machen wir denn? Wir führen ein neues Verfahren ein, bei dem der pharmazeutische Hersteller wie auch in anderen europäischen Ländern - die Schotten etwa machen es auch nicht anders ({3}) nach Zulassung eines Arzneimittels mit einem Dossier, das er vorzulegen hat, nachweisen muss, dass sein Arzneimittel tatsächlich besser ist als die Mittel, die bereits auf dem Markt sind. Dann wird entschieden, ob es einen Zusatznutzen gibt oder nicht. Falls es keinen gibt, wird für das Arzneimittel ein Höchstpreis festgesetzt. Falls es aber einen Nutzen gibt, muss über den Preis verhandelt werden. Spätestens nach zwölf Monaten gibt es einen ausgehandelten Preis. Warum sehen wir diese zwölf Monate vor? An dieser Stelle muss sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein paar Fragen gefallen lassen. Uns ist es wichtig, dass neue, innovative Medikamente auch in der gesetzlichen Krankenversicherung direkt erstattungsfähig sind. ({4}) Sie haben recht: Wir sind eines der letzten Länder auf der Welt, in denen das so ist. Es ist aber zu Recht so; denn neue Medikamente für die Behandlung von Krebs, HIV/Aids, Multipler Sklerose und Parkinson sind mit der großen Hoffnung der Patienten auf Leidminderung, auf eine höhere Lebensqualität und auf ein längeres Leben verbunden. Deswegen wollen wir, dass neue Medikamente grundsätzlich ab dem ersten Tag nach der Markteinführung erstattungsfähig und damit für die Patienten zugänglich sind. Das ist ein hohes und wichtiges Gut, für das wir einstehen. ({5})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lauterbach?

Jens Spahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003638, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Gerne.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Bitte schön.

Prof. Dr. Karl Lauterbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003797, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Spahn, wäre es nicht redlich, wenn Sie unterscheiden würden zwischen dem Zeitpunkt der Marktverfügbarkeit, die auch von uns nicht kritisiert worden ist, und dem Preis? Wir beklagen nur, dass das Medikament sofort zum Höchstpreis, den die Industrie vorgibt, angeboten wird. Wir haben kein Interesse daran, dass ein Medikament verzögert auf den Markt kommt. Medikamente werden mittlerweile in ganz Europa zum gleichen Zeitpunkt eingeführt. Sie lenken ab. Es geht nicht darum, wann ein Medikament eingeführt wird, sondern nur darum, dass es in Deutschland zu einem viel zu hohen Preis eingeführt wird. Daran wollen Sie nichts ändern. Durch dieses Gesetz ändert sich daran überhaupt nichts. ({0}) Sie lenken davon ab, dass es um den Preis und nicht um den Zeitpunkt der Zulassung geht.

Jens Spahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003638, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Lieber Herr Kollege Lauterbach, hinter dem Begriff der „vierten Hürde“ - das ist ein zusätzliches Kriterium für die Zulassung - verbirgt sich genau diese Frage. Sie wissen, dass man nicht bereits zum Zeitpunkt der Zulassung über den Zusatznutzen entscheiden kann, weil die entsprechenden Studien erst vorgelegt und die entsprechenden Verhandlungen durchgeführt werden müssen. Eine solche Entscheidung ist auf Basis der vorgesehenen Verfahren nicht möglich. Wir würden hierzu gerne einmal Vorschläge von Ihnen hören. Wir kennen bloß keinen. Wir kennen nur die schönen Überschriften, die Sie immer wieder produzieren. Es ist also angemessen, diese Preisbildung über einen begrenzten Zeitraum hinweg zuzulassen. ({0}) Die Preisbildung ist übrigens nicht frei. Wie Sie zu Recht gesagt haben, haben wir einen europäischen Preisfindungsmechanismus. Der Preis für ein Medikament kann in Deutschland schon heute nicht dramatisch über dem Preis in anderen europäischen Ländern liegen; sonst gäbe es einen massenhaften Import in den deutschen Markt. Das System ist in sich preisregulierend. Sie wissen so gut wie ich, dass für die Preisbildung Mechanismen erforderlich sind, mit denen der Zusatznutzen bewertet wird. Was Sie mit der vierten Hürde erreichen wollen, ist, dafür zu sorgen, dass neue, innovative Medikamente für die kranken Menschen nicht mehr sofort zugänglich sind. Das lehnen wir entschieden ab. ({1}) Es ist doch bemerkenswert, dass der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, des IQWiG, Herr Windeler, in verschiedenen Interviews deutlich gemacht hat, wie positiv er das findet, was wir hier vorlegen. Er sagt, wie wichtig es ist, dass wir zu mehr Evidenz und zu einer besseren Grundlage für die Arzneimittelpreisfindung kommen. Da Sie vorhin gefragt haben, was in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig bleibt, stelle ich fest: Wir stärken den Gemeinsamen Bundesausschuss. Wir fordern von der pharmazeutischen Industrie mehr Studien, die den Nutzen beweisen. Wir achten aber auf ein faires Verhältnis und auf die Balance, weil wir wollen, dass in Deutschland geforscht wird. ({2}) Wir wollen Forschung in Deutschland. Das ist im Interesse der Patienten. Mit der Forschung werden viele Hoffnungen verbunden. Deswegen muss man auf die Balance achten und nicht die Pharmaindustrie per se verdammen. ({3}) Zu den Orphan Drugs. Das sind Arzneimittel für Menschen mit seltenen Erkrankungen. An diesen Erkrankungen leiden zum Teil nur 1 oder 2 Personen von 10 000. Sie stehen nicht immer im Mittelpunkt der Forschung der pharmazeutischen Industrie. Deswegen unterstützt die Europäische Union bewusst die pharmazeutischen Unternehmen, die auf diesem Gebiet forschen. Man will - darauf hat die Kollegin Bender bereits hingewiesen -, dass es auch für diese Patientengruppen innovative Medikamente gibt. Wenn das so ist und die Europäische Union hier - im Übrigen nach Vorprüfung entsprechende Unterstützung leistet, dann wollen auch wir, dass es diese neuen Medikamente für Menschen mit seltenen Erkrankungen schnell auf dem deutschen Markt gibt. Man darf sie nicht per se verteufeln. Wir haben die Ausnahme an dieser Stelle also bewusst geschaffen. ({4}) Sie sagen, es gebe verschiedene Indikationen, indikationsübergreifenden Gebrauch und Ähnliches. Ich entgegne: Der eine Nierenkrebs ist nicht gleich einem anderen Nierenkrebs; es gibt da große Unterschiede. Natürlich gibt es zur Bekämpfung der verschiedenen Ausformungen auch unterschiedliche Medikamente. Diese Unterschiede muss man anerkennen und deutlich machen, wenn man im Sinne der Patienten handeln will. Es geht darum, differenzierte Lösungen zu finden und nicht auf alles mit dem Hammer zu schlagen. Genau das ist es, was wir an dieser Stelle tun. ({5}) Ich komme auf die Frage zu sprechen, wie wir für eine qualitativ gute Versorgung der Patientinnen und Patienten sorgen können. Herr Kollege Lauterbach, Sie haben gerade den Bereich „Arzneimittelversorgung bei Schizophrenie“ angesprochen. Die AOK Niedersachsen, die nicht im Verdacht steht, pharmahörig zu sein, hat im Rahmen der integrierten Versorgung einen Vertrag geschlossen - das geht schon heute, wenn die entsprechenden Bedingungen gegeben sind; wir ermöglichen, dass das noch leichter vonstatten gehen kann; darum geht es -, in dem ganz bewusst nicht nur geregelt wird, dass ein Arzneimittel günstiger angeboten wird, sondern auch das, was zu tun ist, wenn sich ein Patient freiwillig - es wird ja niemand gezwungen - für einen solchen Vertrag entscheidet. Es geht darum, welche Ärzte mit welchen Qualifikationen in Zusammenarbeit mit welchen Krankenhäusern und unter welchen Leitlinien das jeweilige Medikament verschreiben. Das ist im Sinne einer guten Behandlung der Versicherten. Wir wollen an dieser Stelle die Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie, damit Arzneimittel nicht nur auf den Markt kommen, sondern im Sinne einer guten Versorgung auch den Patienten erreichen. ({6}) Unser Ziel ist eine innovative Versorgung der Patienten. Wir wollen, dass die Kosten für neue Medikamente nach deren Zulassung von den Krankenkassen möglichst schnell und zügig erstattet werden können. Seitens der betroffenen Patienten ist damit wahnsinnig viel Hoffnung auf Leidminderung, auf Verbesserung der Lebensqualität verbunden. Gleichzeitig brauchen wir Regelungen, durch die das Preismonopol der Pharmaindustrie gebrochen wird. Diese Regelungen sorgen dafür, dass die Pharmaindustrie in Deutschland die Preise nicht einseitig festlegen kann. Dabei orientieren wir uns an Regelungen in anderen Ländern. Diesen Spagat zu schaffen, ihn auch in der öffentlichen Auseinandersetzung auszuhalten und deutlich zu machen, das ist die eigentliche Kunst. Hier zeigt sich Verantwortung. Dieser Verantwortung stellt sich die Koalition, die Opposition leider wieder einmal nicht. Ich bitte um Zustimmung zu dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf. ({7})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Als letztem Redner in dieser Debatte erteile ich dem Kollegen Michael Hennrich für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

Michael Hennrich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003551, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Woche stehen zwei wichtige Gesetzesvorhaben auf der Tagesordnung: das AMNOG und das GKV-FinG. Es ist ein wichtiges und gutes Zeichen, dass wir die Debatte zur Gesundheitspolitik mit dem AMNOG beginnen. Damit machen wir deutlich, dass wir die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur über die Einnahmeseite sicherstellen, sondern dass wir auch an der Ausgabenseite ansetzen. Gerade das Thema Arzneimittel ist immer wieder in der Diskussion. Es gibt kaum einen Politiker, der nicht schon mit der Frage konfrontiert wurde, warum in Spanien weniger für Arzneimittel gezahlt wird als in Deutschland. An diesem Thema müssen wir arbeiten, damit wir den Menschen deutlich machen, dass in Deutschland nicht die höchsten Arzneimittelpreise gezahlt werden, dass auch hier in Deutschland Einsparungen erzielt werden können. ({0}) Der Arzneimittelsektor ist der zweitgrößte Ausgabenblock. Es lohnt sich, einmal ganz genau hinzuschauen, wie sich die Arzneimittelpreise in den letzten Jahren entwickelt haben. Es gab bei den Arzneimitteln mit Festbeträgen von 2009 auf 2010 eine Senkung der Ausgaben um 2 Prozent. Bei den patentgeschützten Arzneimitteln ohne Festbeträge gab es von 2009 auf 2010 Preissteigerungen von 9 Prozent. Es ist wichtig, dass wir mit dem AMNOG in diesem Bereich ansetzen, um die Finanzierungsprobleme bei den patentgeschützten Arzneimitteln in den Griff zu bekommen. 28 Prozent der Verordnungen sind für 80 Prozent des Umsatzes im Arzneimittelsektor verantwortlich. Mit der frühen Nutzenbewertung, die wir mit dem AMNOG einführen, werden wir die damit verbundenen Probleme in den Griff bekommen. Uns ist auch wichtig, dass die Patienten in Zukunft möglichst schnell an ihr Medikament kommen. Herr Lauterbach, es ist der falsche Weg - das hat der Kollege Jens Spahn deutlich gemacht -, den Patienten nach der Zulassung zu sagen, dass wir erst noch zusätzlich den Nutzen prüfen und über den Preis verhandeln. Deswegen brauchen wir nach der Zulassung die Möglichkeit, dass ein Arzneimittel sofort in die Versorgung kommt. ({1}) Ich möchte im Zusammenhang mit der frühen Nutzenbewertung zwei Themen aufgreifen, die in der öffentlichen Diskussion waren. Das waren die Themen Rechtsverordnung und Orphan Drugs. Wir sollten daran denken, welche Probleme wir mit der Kosten-NutzenBewertung nach § 35 b SGB V hatten, in dem wir lediglich zwei Kriterien, internationale Standards und Gesundheitsökonomie, festgelegt hatten. Dies sorgte vier Jahre lang beim IQWiG, beim GBA und bei den pharmazeutischen Herstellern für Verunsicherung. Daher ist es der richtige Weg, ein paar Rechtsfragen verbindlich in einer Rechtsverordnung zu klären. Das heißt nicht, dass das Gesundheitsministerium die Prüfungen durchführt. Das heißt auch nicht, dass der GBA und das IQWiG in ihrer Kompetenz beschnitten werden. Es bleibt bei einer Verfahrensordnung. Es ist uns wichtig, ein klares und transparentes Verfahren zu gewährleisten. Wir wollen, dass die Beteiligten, IQWiG, GBA und pharmazeutische Hersteller, kooperieren und verbindliche Abmachungen treffen. Deswegen wird in dem Gesetz klar geregelt, dass die Hersteller einen Anspruch auf Beratung haben und dass es nach der Zulassung Vereinbarungen zwischen GBA und Hersteller geben kann. Nächstes Thema: Orphan Drugs. Ich hatte in der Diskussion um die Orphan Drugs ein wunderbares Erlebnis, als ich mit Ihnen, Herr Lauterbach, bei einer Veranstaltung war. Dort hat ein führender Kopf aus dem Gesundheitswesen - es waren nicht Sie ({2}) dieses Thema kritisiert und meinte, wir bräuchten eine frühe Nutzenbewertung. Daraufhin wurde ihm die Frage gestellt, wo das Thema Orphan Drugs geregelt ist. Der Betroffene wusste keine Antwort. Aber er kritisiert uns dafür, dass wir auf eine Zusatznutzenprüfung verzichten. Viele Themen sind schon angesprochen worden. Ich will noch einmal deutlich machen, welche Quantensprünge und großen Vorteile wir über die frühe Nutzenbewertung hinaus mit diesem Gesetz auf den Weg bringen. Es ist wichtig, dass wir nicht nur für die gesetzlichen Krankenversicherungen, sondern auch für die privaten Krankenversicherungen Verantwortung übernehmen. Es gibt in diesem Haus einige Personen, die ein Interesse daran haben, dass die privaten Krankenversicherungen an die Wand fahren. Dass in der Großen Koalition, also in der Koalition zwischen CDU/CSU und SPD, wenig für die privaten Krankenversicherungen und vor allem für die Versicherten getan werden konnte, war klar. Es muss unser Anspruch als bürgerliche Koalition sein, dass wir auch für die private Krankenversicherung Verantwortung übernehmen. ({3}) Wir haben eine vernünftige Mehrkostenregelung. Ich möchte in diesem Zusammenhang sagen, dass wir an den Rabattverträgen festhalten. Aber wir wollen den Patienten in Zukunft die Möglichkeit geben - vor allem älteren Menschen, die auf ein bestimmtes Medikament angewiesen sind, das sie schon jahrelang nehmen -, dieses Medikament weiterhin zu nehmen. Es kann nicht sein, dass man einer älteren Dame sagt: Wir haben jetzt einen Rabattvertrag, Sie müssen auf ein anderes Medikament umsteigen. - Deswegen stärken wir in diesem Punkt die Eigenverantwortung der Patienten. Ein Vorzug des vorliegenden Gesetzentwurfes ist, dass wir die Arzneimittelhersteller zur Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Studien verpflichten. Außerdem haben wir den Großhandelszuschlag neu geregelt. Mit Blick auf die Apotheker haben wir den ab 2011 geltenden Kassenabschlag auf 2,05 Euro festgesetzt. Dadurch werden Einsparungen in Höhe von 200 Millionen Euro erzielt. Ich sage ganz offen, Herr Minister, dass es mir lieber gewesen wäre, wenn der Kassenabschlag, der bisher 2 Euro betrug, nicht auf 2,05 Euro erhöht worden wäre. Ich habe aber Verständnis für Ihre Motivation, ihn anzuheben. Darüber hinaus wollen wir die unabhängige Patientenberatung ausbauen und das Wettbewerbsrecht verbessern. Es gibt also viele gute Gründe, die für unseren Gesetzentwurf sprechen. Ich habe eine interessante Erfahrung gemacht. Frau Vogler, als wir diesen Gesetzentwurf in der ersten Beratung debattiert haben, haben Sie uns noch gelobt. Blank entsetzt waren Sie allerdings, als Herr Lauterbach ihn scharf kritisiert hat. Da kam Ihre Welt etwas durcheinander. Sie konnten sich natürlich nicht gefallen lassen, dass Herr Lauterbach Sie links überholt. Vor diesem Hintergrund verstehe ich die Kritik, die Sie heute geäußert haben. Ich glaube trotzdem, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt machen, um in Zukunft eine bessere Arzneimittelversorgung bei vernünftigeren Preisen zu gewährleisten. Herzlichen Dank. ({4})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurf eines Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes. Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt unter Nr. 1 sei- ner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3698, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse FDP auf Drucksache 17/2413 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 17/3702? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Ände- rungsantrag ist mit den Stimmen der CDU/CSU und der FDP gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der Linken abgelehnt. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Hand- zeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Wir stimmen nun auf Verlan- gen der Fraktion der SPD namentlich über den Gesetz- entwurf ab. Zur Abstimmung über den Gesetzentwurf liegt mir eine schriftliche Erklärung nach § 31 unserer Geschäftsordnung des Kollegen Oliver Luksic vor.1) Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorge- sehenen Plätze einzunehmen. - Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Ich eröffne die Ab- stimmung. Haben sich alle Mitglieder des Hauses an der Abstim- mung beteiligt? - Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführe- rinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu begin- nen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.2) Wir kommen nun zu den Entschließungsanträgen. Wir beginnen mit dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/3703. Auch hier verlangt die Fraktion der SPD namentliche Abstim- mung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die üblicherweise vorgesehenen Plätze einzunehmen. - Ist alles zur Abstimmung vorbereitet? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung. Haben alle Kolleginnen und Kollegen, die hier anwe- send sind, ihre Stimme abgegeben? - Das ist offensicht- lich der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Das Ergebnis dieser Abstimmung wird Ihnen ebenfalls später bekannt gegeben.3) Wir kommen nun zu weiteren Abstimmungen. Dazu bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich zu Ih- ren Plätzen zu begeben. Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3704. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Entschließungs- antrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP ge- 1) Anlage 3 2) Ergebnis Seite 7676 C 3) Ergebnis Seite 7678 D gen die Stimmen der Grünen bei Stimmenthaltung der SPD und der Linken abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 17/3116 und 17/3211, Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3698, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Wir setzen die Abstimmungen zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit auf Drucksache 17/3698 fort. Unter Nr. 3 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/1201 mit dem Titel „Effektivere Arzneimittelversorgung“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/ CSU, FDP und Linken gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung der Grünen angenommen. Unter Nr. 4 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/1768 mit dem Titel „Öffentlichen Zugang zu Informationen über klinische Studien umfassend sicherstellen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der Linken angenommen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 5 seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/893 mit dem Titel „Verpflichtung zur Registrierung aller klinischen Studien und zur Veröffentlichung aller Studienergebnisse einführen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Linken und der Grünen bei Stimmenthaltung der SPD angenommen. Unter Nr. 6 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/2322 mit dem Titel „Unabhängige Patientenberatung in Regelangebot überführen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Grünen gegen die Stimmen der Linken bei Stimmenthaltung der SPD angenommen. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit unter Nr. 7 seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/2324 mit dem Titel „Für ein modernes Preisbildungssystem bei Arzneimitteln“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wie zuvor angenommen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Unter Nr. 8 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/1418 mit dem Titel „Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung verbessern - Positivliste einführen - Arzneimittelpreise begrenzen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken gegen die Stimmen der Grünen bei Stimmenthaltung der SPD angenommen. Unter Nr. 9 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/1985 mit dem Titel „Unabhängige Patientenberatung ausbauen und in die Regelversorgung überführen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Grünen bei Stimmenthaltung von SPD und Linken angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Beratung des von den Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ({0}) - Drucksache 17/3546 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales ({1}) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Matthias Birkwald für die Fraktion Die Linke das Wort. ({2})

Matthias W. Birkwald (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004012, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist kein Geheimnis: Die Linke lehnt die Rente erst ab 67 ab ({0}) ohne Wenn und Aber. Gemeinsam mit der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung, mit den Sozialverbänden und mit den Gewerkschaften sagt die Linke als einzige Partei in diesem Haus Nein zur Rente erst ab 67, und dabei bleiben wir. ({1}) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, selbst aus Ihren Reihen kommen Bedenken angesichts der schlechten Situation Älterer auf dem Arbeitsmarkt. ({2}) Diese sollten Sie ernst nehmen. Wir wollen Sie beim Wort nehmen. Sie sollten den Einstieg in die Rente erst ab 67 zunächst einmal vier Jahre aussetzen; denn die Voraussetzungen stimmen einfach nicht. Darum lassen Sie uns gemeinsam ein Stoppzeichen setzen. ({3}) Liebe Kolleginnen und Kollegen aus CDU/CSU und SPD, bereits vor vier Jahren, also 2006, wussten Sie, dass die Rente erst ab 67 nicht mehr Arbeit im Alter, sondern mehr Armut im Alter bringt. Das haben Sie klar gesehen. Deswegen haben Sie die Einführung der Rente erst ab 67 mit Bedingungen verknüpft - ich zitiere aus dem Gesetzentwurf -: Die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahre 2012 setzt eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer voraus. Das steht jetzt auch im Gesetz. Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hat kürzlich mit deutlichen Worten daran erinnert - ich zitiere -: Ich werde meine Zustimmung zur Rente mit 67 aufkündigen, wenn die Wirtschaft Menschen, die über 50 sind, nicht beschäftigt. ({4}) Auch die SPD hat diese Position wiederentdeckt und die Einführung der Rente erst ab 67 unter Vorbehalt gestellt. ({5}) Kürzlich haben Sie, lieber Kollege Juratovic, deutlich gemacht - ich zitiere -: Viele Arbeitnehmer können unter den heutigen Bedingungen nicht bis 65 arbeiten, geschweige denn bis 67. Wir Linke sagen: Sie haben vollkommen recht. ({6}) Selbst die Grünen - sonst strikte Befürworterinnen und Befürworter der Rente erst ab 67 - sehen die Gefahr drohender Altersarmut. Darauf hat Wolfgang Strengmann-Kuhn vor zwei Wochen in der Aktuellen Stunde hingewiesen. Recht hat er. ({7}) Die FDP hingegen traut sich leider nur in der Opposition, offen zu reden. ({8}) Herr Kolb, 2006 haben Sie festgestellt - ich zitiere -: … dass die Reform der Rente aufgrund mangelnder begleitender Arbeitsmarktreformen für die aller7676 meisten Versicherten auf eine verkappte Rentenkürzung hinauslaufen wird. Wie recht Sie doch haben! ({9}) Doch heute reden Sie sich die Wirklichkeit schön. Sie behaupten, die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen habe sich „toll entwickelt“. Herr Kollege Kolb, auch ich finde es toll, wenn sich die Menschen auch über kleine Dinge freuen können, aber hier ist das vollkommen unangebracht. Ich sage Ihnen gerne, warum. Als Sie Ende 2006 vor Rentenkürzungen durch die Rente erst ab 67 gewarnt haben, gingen 179 000 64-Jährige einer Erwerbstätigkeit nach; heute sind es 185 000. Das ist eine Steigerung um gerade einmal 3 Prozent. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der 64-Jährigen, die einen sozialversicherungspflichtigen Job haben, von knapp 7 Prozent auf knapp 10 Prozent. Bei den Vollzeitjobs sieht es noch mickriger aus. Hier erhöhte sich der Anteil von knapp 5 Prozent im Jahr 2006 auf rund 6 Prozent im Jahr 2009. Das, lieber Herr Dr. Kolb, finde ich nicht besonders toll. ({10}) Erklären Sie das doch einmal den Menschen, die nach 1947 geboren sind. Deren Rente wollen Sie kürzen. Ich sage Ihnen: Die werden diesen Sozialraub nicht akzeptieren. ({11}) Ich komme zum Schluss. Wir Linken nehmen Sie und die Bedenken aus Ihren Reihen gegen die Rente erst ab 67 ernst. Jetzt fehlt nur noch eines: Nehmen Sie sich selbst beim Wort. Verschaffen Sie den Betroffenen Luft und Ihren Bedenken Platz. Verschieben Sie den Einstieg in die Rente erst ab 67 um vier Jahre; denn jeder Schritt in die richtige Richtung ist wichtig. Für uns bleibt das Ziel klar: Die Linke ist ohne Wenn und Aber gegen die Rente erst ab 67. Vielen Dank. ({12})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich unterbreche die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt und teile die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der beiden namentlichen Abstimmungen mit. Ich komme zunächst zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung, AMNOG: abgegebene Stimmen 583. Mit Ja haben gestimmt 314, mit Nein haben gestimmt 269. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 583; davon ja: 314 nein: 269 Ja CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Dorothee Bär Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck ({0}) Manfred Behrens ({1}) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen ({2}) Norbert Brackmann Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer ({3}) Dirk Fischer ({4}) Axel E. Fischer ({5}) Dr. Maria Flachsbarth Dr. Hans-Peter Friedrich ({6}) Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Ursula Heinen-Esser Frank Heinrich Rudolf Henke Jürgen Herrmann Ernst Hinsken Peter Hintze Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung ({7}) Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Siegfried Kauder ({8}) Volker Kauder Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Michael Kretschmer Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang T Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Dr. Hermann Kues Günter Lach ({9}) Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer ({10}) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Marlene Mortler Stefan Müller ({11}) Nadine Schön ({12}) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann ({13}) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Eckhard Pols Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht ({14}) Anita Schäfer ({15}) Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling hierse Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt ({16}) Patrick Schnieder Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster ({17}) Detlef Seif Reinhold Sendker Thomas Silberhorn Jens Spahn Carola Stauche Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Karin Strenz Thomas Strobl ({18}) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel ({19}) Stefanie Vogelsang Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg ({20}) Peter Weiß ({21}) Sabine Weiss ({22}) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth WinkelmeierBecker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Christine AschenbergDugnus Daniel Bahr ({23}) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther ({24}) Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Dr. Lutz Knopek Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth ({25}) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine LeutheusserSchnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner ({26}) Michael Link ({27}) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Gabriele Molitor Petra Müller ({28}) Dr. Martin Neumann ({29}) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto ({30}) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane RatjenDamerau Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Christoph Schnurr Jimmy Schulz Dr. Erik Schweickert Judith Skudelny Joachim Spatz Torsten Staffeldt Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören ({31}) Dr. Daniel Volk Dr. Claudia Winterstein Hartfrid Wolff ({32}) Nein CDU/CSU Dr. Egon Jüttner Bernd Siebert SPD Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding ({33}) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann ({34}) Edelgard Bulmahn Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Ulrike Gottschalck Angelika Graf ({35}) Kerstin Griese Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang T Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann ({36}) Hubertus Heil ({37}) Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Hinz ({38}) Frank Hofmann ({39}) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe ({40}) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Ute Kumpf Christian Lange ({41}) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel ({42}) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoğuz Heinz Paula Johannes Pflug Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Dr. Carola Reimann Sönke Rix Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth ({43}) hierse Michael Roth ({44}) Marlene Rupprecht ({45}) Axel Schäfer ({46}) Marianne Schieder ({47}) Werner Schieder ({48}) Ulla Schmidt ({49}) Silvia Schmidt ({50}) Carsten Schneider ({51}) Swen Schulz ({52}) Ewald Schurer Frank Schwabe Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Peer Steinbrück Kerstin Tack Franz Thönnes Rüdiger Veit Dr. Marlies Volkmer Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Waltraud Wolff ({53}) Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Nicole Gohlke Diana Golze Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Ulla Jelpke Harald Koch Jutta Krellmann Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothee Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Wolfgang Nešković Thomas Nord Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer ({54}) Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Raju Sharma Kersten Steinke Alexander Süßmair Frank Tempel Kathrin Vogler Johanna Voß Harald Weinberg BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Marieluise Beck ({55}) Volker Beck ({56}) Cornelia Behm Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Katrin Göring-Eckardt Bettina Herlitzius Priska Hinz ({57}) Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Undine Kurth ({58}) Monika Lazar Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller ({59}) Ingrid Nestle Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Lisa Paus Brigitte Pothmer Claudia Roth ({60}) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang StrengmannKuhn Dr. Harald Terpe Markus Tressel Daniela Wagner Wolfgang Wieland Josef Philip Winkler ({61}) Ich komme zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Marlies Volkmer, Bärbel Bas, Elke Ferner und weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zur dritten Beratung ebendieses Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP, Drucksachen 17/2413 und 17/3698: abgegebene Stimmen 583. Mit Ja haben gestimmt 203, mit Nein haben gestimmt 316, Enthaltungen 64. Der Entschließungsantrag ist damit abgelehnt. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang T Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 583; davon ja: 203 nein: 316 enthalten: 64 Ja SPD Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding ({62}) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann ({63}) Edelgard Bulmahn Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Ulrike Gottschalck Angelika Graf ({64}) Kerstin Griese Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann ({65}) Hubertus Heil ({66}) Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Hinz ({67}) Frank Hofmann ({68}) Dr. Eva Högl hierse Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe ({69}) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Ute Kumpf Christian Lange ({70}) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel ({71}) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoğuz Heinz Paula Johannes Pflug Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Dr. Carola Reimann Sönke Rix Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth ({72}) Michael Roth ({73}) Marlene Rupprecht ({74}) Axel Schäfer ({75}) Marianne Schieder ({76}) Werner Schieder ({77}) Ulla Schmidt ({78}) Silvia Schmidt ({79}) Carsten Schneider ({80}) Swen Schulz ({81}) Ewald Schurer Frank Schwabe Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Peer Steinbrück Kerstin Tack Franz Thönnes Rüdiger Veit Dr. Marlies Volkmer Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Waltraud Wolff ({82}) Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Marieluise Beck ({83}) Volker Beck ({84}) Cornelia Behm Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Katrin Göring-Eckardt Bettina Herlitzius Priska Hinz ({85}) Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Undine Kurth ({86}) Monika Lazar Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller ({87}) Ingrid Nestle Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Lisa Paus Brigitte Pothmer Claudia Roth ({88}) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang StrengmannKuhn Dr. Harald Terpe Markus Tressel Daniela Wagner Wolfgang Wieland Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Dorothee Bär Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck ({89}) Manfred Behrens ({90}) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen ({91}) Norbert Brackmann Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer ({92}) Dirk Fischer ({93}) Axel E. Fischer ({94}) Dr. Maria Flachsbarth Dr. Hans-Peter Friedrich ({95}) Erich G. Fritz Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang T Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Ursula Heinen-Esser Frank Heinrich Rudolf Henke Jürgen Herrmann Ernst Hinsken Peter Hintze Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung ({96}) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Siegfried Kauder ({97}) Volker Kauder Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey hierse Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Dr. Hermann Kues Günter Lach ({98}) Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer ({99}) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Marlene Mortler Stefan Müller ({100}) Nadine Schön ({101}) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann ({102}) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Eckhard Pols Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht ({103}) Anita Schäfer ({104}) Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt ({105}) Patrick Schnieder Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster ({106}) Detlef Seif Reinhold Sendker Bernd Siebert Johannes Singhammer Carola Stauche Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Karin Strenz Thomas Strobl ({107}) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel ({108}) Stefanie Vogelsang Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg ({109}) Peter Weiß ({110}) Sabine Weiss ({111}) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth WinkelmeierBecker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Christine AschenbergDugnus Daniel Bahr ({112}) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther ({113}) Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Dr. Lutz Knopek Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth ({114}) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine LeutheusserSchnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner ({115}) Michael Link ({116}) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Gabriele Molitor Petra Müller ({117}) Dr. Martin Neumann ({118}) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto ({119}) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane RatjenDamerau Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Christoph Schnurr Jimmy Schulz Dr. Erik Schweickert Judith Skudelny Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang T Joachim Spatz Torsten Staffeldt Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören ({120}) Dr. Daniel Volk Dr. Claudia Winterstein Hartfrid Wolff ({121}) Enthalten DIE LINKE Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch hierse Karin Binder Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Nicole Gohlke Diana Golze Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Ulla Jelpke Harald Koch Jutta Krellmann Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothee Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Wolfgang Nešković Thomas Nord Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer ({122}) Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Raju Sharma Kersten Steinke Alexander Süßmair Frank Tempel Kathrin Vogler Johanna Voß Harald Weinberg Wir kehren zu unserem Tagesordnungspunkt zurück. Ich erteile dem Kollegen Peter Weiß für die CDU/ CSU-Fraktion das Wort. ({123})

Peter Weiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003255, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war schon eine interessante Rede, die Herr Birkwald von den Linken gehalten hat. Er hat nämlich erklärt, die Linke sei nach wie vor gegen die Rente mit 67. ({0}) Aber die Linke hat einen Gesetzentwurf eingebracht, über den heute diskutiert wird, mit dem die Rente mit 67 eingeführt werden soll; aber das schrittweise Inkrafttreten soll um vier Jahre gegenüber dem geltenden Gesetz hinausgeschoben werden. Was gilt jetzt? Sind Sie für die Regelaltersgrenze von 67, oder sind Sie nicht dafür? Wenn Herr Birkwald das ernst gemeint hätte, was er gesagt hat, hätte er den Gesetzentwurf nicht einbringen dürfen. ({1}) Das zeigt eines: Es gibt nichts Unglaubwürdigeres in diesem Parlament als die Fraktion Die Linke. ({2}) Eine solche Vergackeierung des Parlaments und der Öffentlichkeit, nämlich zu erklären, man sei dagegen, es aber trotzdem zu beantragen, gibt es wahrlich selten. Auf die Linke - das ist klar - ist kein Verlass. ({3})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Bunge?

Peter Weiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003255, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Bitte schön.

Dr. Martina Bunge (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003743, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Kollege Weiß, Sie haben eben unsere Zwiespältigkeit dargelegt. Können Sie nachvollziehen, dass man versucht, Realpolitik zu machen, ({0}) und zwar zugunsten derjenigen, die unmittelbar demnächst betroffen sind? Wir haben das Ziel: keine Rente erst ab 67. Das ist bei dieser Koalitionsregierung sicher eine Illusion. Hier muss aber die Notbremse gezogen werden. Deshalb haben wir heute einen Gesetzentwurf eingebracht, der Ihnen den Offenbarungseid abnötigt. ({1})

Peter Weiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003255, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Kollegin, wer hier einen Offenbarungseid geleistet hat, ist die Linke mit ihrem Gesetzentwurf. Dieser zeigt nämlich, dass Sie schlichtweg prinzipienlos sind. ({0}) Sie bringen diesen Gesetzentwurf übrigens aus einem einzigen Grund ein: um die Fraktion der SPD zu ärgern. ({1}) Peter Weiß ({2}) Ich muss schon sagen: Wenn man das Mandat, das einem die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahl verliehen haben, wirklich ernst nimmt, dann stellt man Anträge zur Sache und nicht, um andere zu ärgern. ({3}) Aber vielleicht dämmert es langsam auch der Fraktion der Linken, dass sie mit ihrer ursprünglich zur Rentenpolitik eingenommenen Position auf dem falschen Weg ist. Es kommt nämlich nicht darauf an, was heute ist, sondern es kommt darauf an, wie sich die Entwicklung bis zum Jahr 2029 voraussichtlich gestalten wird, was also in 20 Jahren sein wird, wenn die Regelaltersgrenze von 67 Jahren tatsächlich in Kraft tritt. ({4}) Haben wir, was die Beschäftigung Älterer anbelangt, einen negativen oder einen positiven Trend zu verzeichnen? Dazu darf ich ein paar Zahlen zur Kenntnis geben, die man einfach nicht wegreden kann: Im Dezember des Jahres 2000, also vor zehn Jahren, waren nur 5,4 Millionen 50- bis 65-Jährige in Arbeit. Aber heute, im Jahr 2010, sind es bereits 7,28 Millionen ältere Erwerbstätige, die Arbeit haben und nicht arbeitslos sind. Das ist ein positiver Trend. ({5}) Wenn man nur die 60- bis 65-Jährigen nimmt, so hat sich in dem gleichen Zeitraum von zehn Jahren die Erwerbstätigenquote praktisch verdoppelt, und die Entwicklung des Jahres 2010 zeigt, dass sie auch in diesem Jahr weiter ansteigt. Übrigens gingen vor zehn Jahren nur 10 Prozent der versicherungspflichtig Beschäftigten tatsächlich mit 65 Jahren in Rente. Im vergangenen Jahr, 2009, waren es aber bereits 30 Prozent. Das ist letztlich alles nicht zufriedenstellend, aber es zeigt eines: Wir haben Gott sei Dank - das sollte man auch einmal lobend und anerkennend erwähnen - einen positiven Trend bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land zu verzeichnen. Älter zu werden ist kein Grund mehr dafür, dass jemand entlassen oder in den Vorruhestand geschickt wird, sondern ist für viele Unternehmen erst recht ein Grund, um den Leuten zu sagen: Wir brauchen euch; bleibt bei uns in Arbeit. - Diesen Trend wollen wir weiter verstärken. ({6})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, diesmal des Herrn Kollegen Birkwald?

Peter Weiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003255, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte sehr.

Matthias W. Birkwald (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004012, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Kollege Weiß, da Sie hier Zahlen genannt haben: Können Sie widerlegen, dass im Jahr 2009 nur 3,7 Prozent aller 64-jährigen Frauen einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob hatten? Ich wiederhole: 3,7 Prozent. Das sind in absoluten Zahlen 15 454.

Peter Weiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003255, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Birkwald, zur Beurteilung der Frauenerwerbstätigkeit ({0}) muss man vielleicht zur Kenntnis nehmen, dass sich in den westlichen Bundesländern im Vergleich zu den östlichen Bundesländern in den letzten Jahrzehnten eine etwas andere Geschichte abgespielt hat. ({1}) - Das heißt noch lange nicht, dass Sie damit die Weisheit mit Löffeln gefressen haben. ({2}) - Das gibt es in der Tat. Gar keine Frage. Aber wir wollen jetzt nicht über die Schönheit von Frauen, sondern über deren Erwerbstätigkeit diskutieren. ({3}) - Entschuldigung, der Kollege Troost hat das Thema Schönheit angesprochen. Darauf habe ich jetzt reagiert. ({4}) - Frau Kollegin Ferner, ich will einfach noch einmal das berichten, was Sie ja auch wissen. ({5}) Viele Frauen, gerade in den westlichen Bundesländern, haben in den vergangenen Jahrzehnten ein Familienmodell praktiziert, bei dem sie, sobald Kinder auf die Welt kamen, teilweise oder ganz aus dem Erwerbsleben ausgestiegen sind und anschließend auch nicht wieder eingestiegen sind. ({6}) Deswegen haben wir bei den rentennahen Jahrgängen historisch bedingt eine sehr niedrige Erwerbstätigkeitsquote der Frauen. Allerdings - das sieht man bei den Peter Weiß ({7}) Jüngeren, die jetzt nachkommen - verändert sich die Erwerbstätigkeit von Frauen sehr, sodass wir in den kommenden Jahrzehnten eine deutlich höhere Zahl von Frauen im Rentenalter erwarten können, die, Gott sei Dank, einen eigenen Rentenanspruch erworben haben. ({8}) - Man muss doch den Hintergrund von Zahlen erläutern. Nun zu dem Verschiebungsvorschlag. Was bedeutet das? Verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die es betrifft: Wenn wir beschließen würden, den schrittweisen und langsamen Anstieg des Renteneintrittsalters um jeweils einen Monat pro Jahrgang für vier Jahrgänge auszusetzen, dann bedeutete das - so lautet der Gesetzentwurf und auch die Idee der SPD -, dass für die vier nachfolgenden Jahrgänge das Renteneintrittsalter umso schneller nach oben geht. ({9}) Jetzt frage ich mich: Was ist das für ein Verständnis von Solidarität unter den Generationen, was ist das für ein Gerechtigkeitsempfinden, wenn man vier Jahrgängen sagt: „Für euch bleibt es bei der alten Regelaltersgrenze“, aber den vier nächsten Jahrgängen sagt: „Ihr müsst umso länger arbeiten, weil wir den anderen das geschenkt haben“? Das ist doch keine Solidarität. Das hat doch mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Das ist das Gegenteil von Solidarität und das Gegenteil von Gerechtigkeit. Deswegen sind wir gegen diesen unsolidarischen und ungerechten Vorschlag. ({10}) Überall wird jetzt über das Thema Fachkräftemangel und darüber diskutiert, wie wir ihn beheben wollen. Ich möchte für unsere Fraktion klar und deutlich sagen: Denjenigen, die den Fachkräftemangel nur dadurch beheben wollen, dass wir die Türen weit aufmachen und jeder hierherkommen kann, sprich: dass die deutsche Wirtschaft sich billige Arbeitskräfte aus dem Ausland sucht, aber denjenigen, die in unserem Land keine Arbeit haben, immer noch keine Chance geben, werden wir nicht nachgeben. Wir wollen als Allererstes mehr Qualifizierung für die, die heute arbeitslos sind, und mehr Beschäftigungschancen für die ältere Generation, damit der Fachkräftemangel in Deutschland bekämpft werden kann. Das ist unsere Position. ({11}) Ich möchte zum Schluss - der Präsident zeigt mir, dass meine Redezeit zu Ende ist - Folgendes sagen: Wenn man sich selbst als Parlamentarier ernst nimmt und wenn man die Menschen ernst nimmt, die auf klare Entscheidungen von uns warten, dann sollte man ({12}) die Worte aus der Bergpredigt ernst nehmen. Ich zitiere Matthäus 5, 37: Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen. Vielen Dank. ({13})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort erteile ich nun Kollegen Anton Schaaf für die SPD-Fraktion. ({0})

Anton Schaaf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003623, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich das eine oder andere zum Kollegen Peter Weiß sage, Folgendes: Heute ging um 13.36 Uhr eine Meldung über den Ticker, die sich mit den Ergebnissen des im Rahmen der Berichterstattungspflicht der Bundesregierung erstellten Prüfberichts zum höheren Renteneintrittsalter befasst, und zwar mit wörtlichen Zitaten und Zahlen. Das heißt, die Öffentlichkeit hat Informationen bekommen, ({0}) die nach dem Gesetz zunächst einmal dem Parlament und den Parlamentariern zustehen. ({1}) Nach dem Gesetz hat die Bundesregierung die Berichterstattungspflicht gegenüber dem Parlament. Entweder haben Sie anlässlich der Debatte über diese Pressemeldung und das gezielte Durchstechen in der Bevölkerung Stimmung für die Rente mit 67 machen wollen, oder Sie haben Indiskretionen im Haus. Ich weiß nicht, was für Ihre Ministerin schlimmer ist, das Parlament ignoriert zu haben oder ihren Laden nicht im Griff zu haben. Aber das ist eine Sache, die Sie miteinander ausmachen müssen. Ich bin der Meinung: Beides ist schlimm genug. ({2}) Nun ja, ich habe dann im Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs Fuchtel nachfragen lassen

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Anton Schaaf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003623, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

- einen Moment -, ob ich als Parlamentarier den Bericht, wenn ihn schon die Öffentlichkeit, in diesem Falle AFP, hat, auch bekommen kann. Da wurde mir mitgeteilt, dass dieser selbstverständlich bis zum Kabinettsbeschluss nächste Woche noch als Verschlusssache behandelt wird. ({0}) Meine Damen und Herren, das heißt im Klartext: Die Ministerin hat ihren Laden definitiv nicht im Griff. Etwas anderes kann es nicht heißen. ({1}) Jetzt kann Herr Kollege Straubinger natürlich sehr gerne seine Zwischenfrage stellen.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege Straubinger, jetzt dürfen Sie ran.

Max Straubinger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002812, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Schaaf, wenn Sie schon Zahlen parat haben, wäre ich Ihnen verbunden, wenn Sie diese Zahlen auch bekannt geben würden. Ich glaube, das wäre auch für die Öffentlichkeit interessant. ({0})

Anton Schaaf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003623, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich bin ja gerade dabei. Ich wollte nur diesen Sachverhalt einmal geklärt haben. ({0}) Herr Straubinger, Sie hätten sich auch gerne dazu verhalten können, wie es eigentlich sein kann, dass eine Berichtspflicht gegenüber dem Parlament in einer derartigen Art und Weise verletzt wird. Dazu hätten Sie sich gerade verhalten können. Ich stelle nur noch einmal fest: Diese Chance haben Sie nicht wahrgenommen. ({1}) Ich finde, so kann man mit dem Parlament nicht umgehen. Aber in den letzten Wochen haben wir ja bei anderen Themen Ähnliches erlebt: ({2}) Bei Atom, bei Gesundheit und bei anderen Themen durften wir erleben, wie diese Regierung mit dem Parlament umgeht. Ich halte es für gnadenlos schlecht, was Sie da veranstalten. Aber gut, ich möchte es nicht weiter werten. Ich wollte hier nur erwähnt haben, dass es so ist. Im Pressebericht wird nun beispielsweise gesagt, dass sich die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen sensationellerweise auf 23,4 Prozent erhöht hat. Wörtlich steht in dem Bericht, dass das Begründung genug dafür ist, die Rente mit 67, beginnend ab dem Jahr 2012, einzuführen, weil sich damit ja schließlich die Beschäftigungsquote der über 60-Jährigen in den letzten zehn Jahren verdoppelt hat. ({3}) Wenn ich richtig gerechnet habe - ich glaube, das habe ich einigermaßen richtig hinbekommen -, ist es so, dass zurzeit wohl 76,6 Prozent der über 60-Jährigen nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. ({4}) Wie man von einer Zahl von 23,4 Prozent ablesen kann, dass die Rente mit 67 ab 2012 problemlos eingeführt werden kann, ist mir schlichtweg ein Rätsel, meine Damen und Herren. ({5}) Herr Birkwald hat zwar freundlicherweise erwähnt, dass wir die Einführung der Rente mit 67 ab 2012 mitbeschlossen haben, aber er hat auch sehr deutlich formuliert, welche Sicherungen wir im Gesetz eingebaut haben. ({6}) Die Überprüfungsklausel, auf die wir uns jetzt berufen, ist eine solche Sicherung und ist Bestandteil des Gesetzes. ({7}) Genau das ignorieren Sie. ({8}) Die arbeitsmarktpolitische Situation der Älteren gibt es eben nicht her, ab 2012 die Rente mit 67 einzuführen. ({9}) Darauf berufen wir uns. Sie ignorieren diesen Teil des Gesetzes in Gänze. Wie Sie damit jetzt umgehen wollen, habe ich ja gesehen. Auf einmal handelt es sich nicht mehr um eine Überprüfungspflicht, sondern nur noch um eine Berichterstattung, die im Wesentlichen keine Relevanz mehr habe. ({10}) Ich habe all diese Sprüche in den letzten Wochen gehört. Ich halte sie allesamt für falsch, wie meine Fraktion auch. Die Rente mit 67 kann vor dem Hintergrund des Istzustands bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht ab 2012 eingeführt werden. An der Stelle gebe ich den Linken recht. Die Einführung der Rente mit 67 muss also verschoben werden. ({11}) Welche Klimmzüge man macht, um sie trotzdem einführen zu können, haben Sie, Herr Kollege Weiß, ja gerade wieder dargestellt. Wenn man sich die Zahlen genau anschaut, dann stellt man fest: Zurzeit gehen von den 64Jährigen nur 10 Prozent ohne Abschläge in Rente. Diese Zahl begründet vor dem Hintergrund dessen, was im Gesetz steht, natürlich kein höheres Renteneintrittsalter. Die Zahl von 23,4 Prozent sozialversicherungspflichtig Beschäftigter bei den 60- bis 64-Jährigen liefert auch schwerlich ein Argument für die Einführung der Rente mit 67 ab 2012. Jetzt gehen Sie hin und nehmen statt der Zahl der 55- bis 65-Jährigen sogar die Zahl der 50- bis 65-Jährigen. Warum nehmen Sie nicht gleich die Zahl der 35- bis 65-Jährigen? Warum tun Sie das nicht? ({12}) Sie legen es sich gerade so zurecht, wie Sie es gerne hätten, um Ihr Vorhaben einigermaßen durchhalten zu können. ({13}) Sie werden aber weder in der öffentlichen Darstellung noch hier im Parlament die Leute tatsächlich verdummteufeln können. Das schaffen Sie nicht, auch nicht mit der Zahlenspielerei, die Sie jetzt gerade hier auch wieder betrieben haben. Wir haben für ein höheres Renteneintrittsalter gestimmt und es auch nicht negiert. Ich habe auch bei anderen Veranstaltungen immer gesagt: Wir werden nicht darum herumkommen, irgendwann ein höheres Renteneintrittsalter einzuführen. ({14}) Dabei bleibe ich auch; davon bin ich fest überzeugt. Das hat etwas mit demografischer Entwicklung zu tun, aber nicht mit finanzieller Entwicklung der Rentenversicherung, die man anders darstellen kann, sondern mit Leistungsfähigkeit der Gesellschaft. Die Frage ist doch, ob die Voraussetzungen dafür jetzt gegeben sind. Sie sind nicht gegeben. Man muss den Menschen, die kaputt sind aufgrund der Arbeit - das sind die Handwerker, das sind die Schichtarbeiter, das ist die Krankenschwester, das sind viele andere -, bevor man ein höheres Renteneintrittsalter einführt, eine Antwort auf die Frage geben, was passiert, wenn sie aufgrund ihrer Arbeit nicht mehr können. Diese Antwort verweigern Sie schlichtweg, meine Damen und Herren von der Koalition. ({15})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege Schaaf, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Weiß?

Anton Schaaf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003623, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Aber selbstverständlich.

Peter Weiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003255, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Schaaf, Sie haben soeben vorgetragen, dass wir, Sozialdemokraten und CDU/CSU gemeinsam, in der Großen Koalition 2007 das Gesetz zur Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre beschlossen haben und ebenso gemeinsam beschlossen haben, dass die Bundesregierung verpflichtet wird, in diesem Jahr zum ersten Mal einen Bericht vorzulegen, wie sich die Beschäftigungssituation Älterer entwickelt, und in den Folgejahren alle vier Jahre erneut einen solchen Bericht vorzulegen. ({0}) Nun haben Sie zu Recht darauf hingewiesen, Herr Kollege Schaaf: Dieser Bericht liegt uns - auch wenn es offensichtlich entsprechende Pressemeldungen gibt - bis zur Stunde nicht vor. Vielmehr wird ihn das Kabinett voraussichtlich in der kommenden Woche verabschieden und dann dem Parlament zuleiten. Deswegen frage ich Sie einfach: Warum halten Sie eine solche Rede, wie Sie sie halten, indem Sie bereits feststellen, dass sich aus Ihrer Sicht die Beschäftigungssituation Älterer nicht gut genug entwickelt hat und in den kommenden Jahren nicht weiter gut entwickeln wird, wenn der Bericht überhaupt nicht vorliegt? Warum ist nicht auch die sozialdemokratische Fraktion bereit, erst einmal den Bericht zu lesen - Sie haben ihn selbst beschlossen und in Auftrag gegeben - und anschließend miteinander zu diskutieren?

Anton Schaaf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003623, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Frage. - Zunächst einmal möchte ich das, was im Gesetz steht - das, was wir Überprüfungsklausel bzw. Berichterstattungsklausel nennen -, ({0}) zu Ende zitieren. Darin steht nämlich, dass die Regierung vor dem Hintergrund der erhobenen Daten dem Parlament eine Empfehlung geben muss, das heißt mitteilen muss, ob es geboten ist, dass ab 2012 die Rente mit 67 eingeführt wird. Das steht ebenfalls in diesem Gesetzestext; das ist ein eigener Paragraf im Gesetz. ({1}) Bevor jedoch irgendjemand hier in diesem Hause den Bericht hat, bevor das Kabinett ihn beschlossen hat, haben Staatssekretär Brauksiepe und übrigens auch die Ministerin festgestellt, dass die Rente mit 67 ab 2012 auf jeden Fall kommen wird. Obwohl der Bericht niemandem vorlag, haben sie das schon festgestellt. ({2}) Die Zahlen, die ich gerade genannt habe, stammen zum Teil von der BA; aber in diesem Fall ist es eine Pressemitteilung, in der aus dem Bericht zitiert wird und in dem die 23,4 Prozent als Bestandteil des Berichts ge7686 nannt werden. Das sind letzten Endes Ihre eigenen Zahlen, die ich hier zitiert habe, Herr Kollege Weiß; ich danke Ihnen. ({3}) Hinsichtlich des Berichts habe ich schon das eine oder andere gesagt. Sie haben sich gerade hier hingestellt, Herr Kollege Weiß, und haben die Rente mit 67 ab 2012 für möglich und berechtigt erklärt. Ich habe Zweifel daran, und ich habe dies anhand der Erwerbsminderungsrente verdeutlicht: Was machen wir mit denen, die aus Arbeit nicht mehr können? Was ist mit den Zurechnungszeiten? Dazu habe ich bei Kollegen Straubinger zumindest Verständnis herausgehört, dass man an dieser Stelle etwas tun muss. Was ist mit dem Zugang in die Erwerbsminderungsrente? Was ist mit flexiblen Übergängen? Was ist beispielsweise mit der Altersteilzeit? Die geförderte Altersteilzeit wollten Sie ja nicht weiter fortführen. Was ist mit all diesen Fragen? Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, haben überhaupt kein Interesse, im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese zentralen Fragen zu beantworten. Nur dann aber, wenn man diese Fragen tatsächlich beantwortet, wird man überhaupt jemals eine Mehrheit bei der Akzeptanz für ein höheres Renteneintrittsalter finden. Vor dem Hintergrund dessen, was Sie da tun, ist dies nicht möglich. Deswegen werden wir weiter fordern, die Einführung der Rente mit 67 zunächst einmal zu verschieben. Ich danke für die Aufmerksamkeit. ({4})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Heinrich Kolb für die FDP-Fraktion. ({0})

Dr. Heinrich L. Kolb (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001171, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal stelle ich tatsächliche Bewegung in diesem Hause fest; denn wie Kollege Weiß zu Recht gesagt hat, kann auch ich den Gesetzentwurf der Linken nur so verstehen, dass auch die Linke ihren Frieden mit der Rente mit 67 gemacht hat. ({0}) - Doch, ich kann lesen und habe das nachgelesen und sämtliche Zahlenkolonnen in Ihrem Gesetzentwurf nachvollzogen. Daraus ergibt sich eindeutig: Die Rente mit 67 stellen Sie nicht infrage, sondern nur ihr Inkrafttreten. So ist Ihr Gesetzentwurf zu interpretieren. Sie verschieben nur das Inkrafttreten, Sie fordern aber nicht die Aussetzung der damaligen Gesetzesänderung. Auch der Kollege Schaaf hat gesagt, wir kämen auf Dauer an der Anhebung der Altersgrenze nicht vorbei. Es ist aus meiner Sicht eine bemerkenswerte Bewegung, die Sie hier vollziehen. ({1}) In der Tat, Herr Kollege Schaaf, muss man Folgendes feststellen: Als Franz Müntefering im März 2007 die Rente mit 67 durchsetzte, waren 728 000 Menschen, die älter als 60 Jahre waren, sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im März 2010 - da war die Krise in diesem Land noch in vollem Gange - hatten über 1 Million Menschen im Alter von über 60 Jahren eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das ist ein Zuwachs von 38 Prozent. Ich frage Sie, Herr Schaaf - Herr Müntefering ist ja nicht anwesend -: Wie hat sich die SPD die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen vorgestellt? Wollten Sie 100 Prozent Zuwachs in drei Jahren? Ich glaube nicht, dass Sie das als realistisch angesehen hätten. Wenn man Ihren Ansatz von damals zugrunde legt, ist es verantwortbar, schon zum jetzigen Zeitpunkt über eine Anhebung des Renteneintrittsalters nachzudenken. ({2}) Das Regelrenteneintrittsalter von 65 Jahren ist für Angestellte im Jahr 1911 und für Arbeiter im Jahr 1916 eingeführt worden. Darüber nachzudenken, nach 120 Jahren und einer um mindestens 30 Jahre gestiegenen Lebenserwartung das Regelrenteneintrittsalter um zwei Jahre anzuheben, halte ich nicht für vollkommen abwegig. Das will ich an dieser Stelle sagen. Warum haben sich die Dinge deutlich verändert? Weil wir auf gesetzlichem Wege gehandelt haben. Sie haben gesagt, wir hätten nur die beitragsgeförderte Altersteilzeit auslaufen lassen. Das war ein notwendiger und richtiger Schritt, Herr Schaaf. Wenn man die Menschen mit 58 Jahren in Altersteilzeit schickt, dann darf man sich nämlich nicht wundern, dass sie mit 64 Jahren nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. ({3}) Wir sind darauf angewiesen, den Sachverstand und die Kompetenz älterer Arbeitnehmer für unsere Gesellschaft und auch für unsere Volkswirtschaft zu erhalten. Deswegen war dies ein notwendiger und richtiger Schritt. Da ich heute nur drei Minuten Redezeit habe und niemand eine Zwischenfrage gestellt hat, komme ich zum Schluss. ({4}) Man darf es sich mit § 154 Abs. 4 SGB VI nicht zu einfach machen. Darin steht nicht, dass nach durchgeführter Überprüfung mit entsprechendem Ergebnis nichts gemacht werden muss. In § 154 Abs. 4 Satz 2 ist vielmehr festgelegt, dass man über alternative Maßnahmen unter Wahrung der Beitragsstabilität nachdenken muss. ({5}) Das vermisse ich in Ihrem Antrag, Herr Birkwald. Sie sprechen von einer Beitragssatzsteigerung um 0,2 Prozentpunkte. Aber Sie schlagen, entgegen der geltenden Fassung des SGB VI, keine Maßnahmen vor, wie man diese Steigerung vermeiden könnte. ({6}) Damit springen Sie zu kurz. Deswegen kann Ihr Gesetzentwurf unsere Unterstützung nicht finden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({7})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Wolfgang Strengmann-Kuhn für Bündnis 90/Die Grünen.

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003888, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben heute eine historische Debatte; denn die Linke hat sich von ihrem fundamentalistischen Nein zur Rente mit 67 verabschiedet und sich zu einer realpolitischen Position durchgerungen. ({0}) Die Kollegin Bunge hat das eben noch einmal betont. Es ist aus unserer Sicht ausdrücklich zu begrüßen, dass sich die Linke von diesem fundamentalistischen Nein zur Rente mit 67 verabschiedet hat. In dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf plädieren Sie für eine Rente mit 67 ab dem Jahre 2035. ({1}) Diesen realpolitischen Schritt begrüßen wir. Wir sind nach wie vor für die Rente mit 67 ab 2031. Wir liegen also noch vier Jahre auseinander. Wir stimmen mit der Linken nicht darin überein, dass die Anhebung der Altersgrenzen ohne Abschlag um zwei Jahre auch für Erwerbsgeminderte und Schwerbehinderte erfolgen soll. So steht es aber in Ihrem Gesetzentwurf. Das halten wir für völlig falsch. Wir haben diese Anhebung immer für einen großen Fehler gehalten. Das gilt auch für den Fall, dass die Anhebung, wie im Gesetzentwurf der Linken vorgesehen, vier Jahre später stattfinden soll. Schließlich ist Erwerbsminderung und Schwerbehinderung nichts, was sich die Menschen aussuchen. Deswegen muss für diese Fälle das Renteneintrittsalter da bleiben, wo es heute ist, und darf nicht gemäß dem Gesetzentwurf der Linken erhöht werden. ({2}) - Lieber Matthias Birkwald, in der Rede kam all das überhaupt nicht vor. Es stellt sich tatsächlich die Frage: Wie ernst ist das gemeint? Vielleicht hat es doch etwas mit dem heutigen Tag zu tun: Wir haben den 11.11., und Sie kommen aus Köln. ({3}) - Genau, es geht hier um ernsthafte Politik. Ich habe Ihren Gesetzentwurf sehr ernst genommen. Er bedeutet: Sie wollen die Rente mit 67 im Jahr 2035; Sie wollen die Regelaltersgrenze für Schwerbehinderte und Erwerbsgeminderte erhöhen. Ich habe eben meine Position dazu gesagt. Zum ersten Punkt sage ich: Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn er nicht weit genug geht; denn wir sind für die Rente mit 67 ab 2031. Zum zweiten Punkt sage ich: Wir lehnen ihn klar ab. Insofern nehme ich Ihren Gesetzentwurf ernst, offensichtlich ernster als Sie selber. ({4}) Ich glaube, es interessiert die Menschen nicht wirklich, ob die Rente mit 67 von 2031 auf 2035 verschoben wird. Die Menschen interessiert jenseits der Jahreszahl, ob die Rente zum Leben ausreicht, bis wann sie arbeiten müssen, ob sie früher in Rente gehen können und, wenn ja, unter welchen Bedingungen, und welche Arbeitsbedingungen herrschen. Die Menschen wollen gute Arbeit, die es ermöglicht, länger und gesünder zu arbeiten. Die Menschen interessiert es aber auch, ob die Rente bezahlbar bleibt und wie hoch die Rentenversicherungsbeiträge sein werden. Auch das müssen wir berücksichtigen, wenn wir über die Rente mit 67 reden. Dieser Aspekt ist jetzt besonders wichtig geworden; denn die Rentenversicherungsbeiträge müssen aufgrund des Sparpakets der Bundesregierung erhöht werden. Das hat der Sachverständigenrat gestern zu Recht kritisiert. So schreibt der Sachverständigenrat für Wirtschaft in seinem gestern vorgestellten Gutachten: Dennoch ist anzumerken, dass der Bundeshaushalt auf Kosten der Beitragszahler der Gesetzlichen Rentenversicherung entlastet wird. Bei der Streichung der Beiträge für Arbeitslosengeld II-Empfänger handelt es sich … um reine „Verschiebebahnhöfe“. Der Sachverständigenrat hat recht. Es ist richtig, auf die Beitragsstabilität zu achten. Wir müssen an die Probleme, die ich gerade genannt habe, unbedingt herangehen. ({5}) Auch der Sachverständigenrat mahnt das an. Wir müssen tatsächlich erreichen, dass die Menschen gesünder und länger arbeiten können. Wir brauchen gute Arbeit für alle. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen tatsächlich früher als mit 67 in Rente gehen können. Dafür müssen wir mehr flexible Übergangsmöglichkeiten schaffen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Anhebung der Regelarbeitsgrenze nicht zu zunehmender Armut führt. Wir müssen eine Untergrenze einführen: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, wer 30 Jahre oder mehr in die Rentenversicherung einbezahlt hat, der soll nicht darauf angewiesen sein, erst sein Vermögen zu verbrauchen und dann zum Sozialamt zu gehen. Wir wollen eine Garantierente für langjährig Versicherte, die über dem Niveau der Grundsicherung liegt. ({6}) Das sind die Herausforderungen, vor denen wir stehen. Da hilft kein Herumjonglieren mit irgendwelchen Jahreszahlen, wie es die Linke in ihrem Gesetzentwurf macht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und an Sie, Herr Birkwald, Alaaf! ({7})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Kollege Max Straubinger für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Max Straubinger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002812, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Linke hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der darauf zielt, den Beginn der Rente mit 67 zu verschieben. Daraus kann man natürlich ableiten, dass sich die Linke mittlerweile mit der Rente mit 67 angefreundet hat; denn sie will die Rente mit 67 nur um vier Jahre verschieben. Das glaube ich Ihnen aber nicht. Letztendlich geht es Ihnen nur darum, die Rente mit 67 insgesamt infrage zu stellen. ({0}) Ich möchte also nicht glauben, was manche in diesem Gesetzentwurf erkennen. Die Linke möchte hier eher die SPD in Bedrängnis bringen. Das ist der wahre Grund für die Einbringung des Gesetzentwurfes. Der Gesetzentwurf verstößt eklatant gegen die Generationengerechtigkeit in unserem Land. Mit der Verschiebung sind nämlich - Herr Kollege Birkwald, Sie haben das verschämt verschwiegen - Beitragserhöhungen verbunden. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf, dadurch ergebe sich eine Erhöhung der Beiträge um nur 0,2 Prozentpunkte. Aber die Beiträge würden dann natürlich viel stärker steigen, und zwar um bis zu 0,5 Prozentpunkte. Es gibt sogar Berechnungen, nach denen es 0,9 Prozentpunkte sein werden. Die gesamte Wahrheit ist: Sie wollen bei der jüngeren Generation abkassieren, um bei rentennahen Jahrgängen Eindruck zu schinden.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Birkwald?

Max Straubinger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002812, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja.

Matthias W. Birkwald (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004012, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Kollege Straubinger, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zugelassen haben. Ich danke auch dafür, dass Sie deutlich gemacht haben, dass die Linke die Rente erst ab 67 ablehnt und wir diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, damit Sie überlegen können, ob Ihr Vorhaben zur Realität passt. Ich möchte Sie zweierlei fragen: Erstens. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass mit der Verschiebung, die wir vorgeschlagen haben, für Durchschnittsverdienende eine zusätzliche Belastung von 3 Euro verbunden wäre? Zeigen Sie mir bitte einmal einen Menschen, egal ob jung, mittelalt, älter oder alt, der nicht bereit wäre, 3 Euro zu bezahlen, damit er nicht bis 67 arbeiten muss oder immense Kürzungen in Höhe von durchschnittlich 117 Euro hinnehmen muss. ({0}) Zweitens frage ich Sie, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass eine Partei wie die Ihre, die vorige Woche in diesem Haus mit der Koalitionsmehrheit beschlossen hat, dass die nächsten 40 000 Generationen strahlenden Atommüll hinnehmen müssen - zum Vergleich: 80 Generationen sind seit der Geburt Jesu Christi vergangen -, beim Thema Generationengerechtigkeit besser schweigen sollte? ({1})

Max Straubinger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002812, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Um mit der zweiten Frage zu beginnen: Die Rente mit 67 ist generationengerecht, und sie hat nichts mit irgendwelchen Beschlüssen zur Energiepolitik zu tun. Zum Thema Energiepolitik möchte ich sagen: Eigentlich müssten alle in diesem Hause bereit sein, auch die Endlagerfrage zu lösen. Sie sind dazu nicht bereit. ({0}) Wir haben erlebt, dass Sie in Gorleben mit gewalttätigen Demonstranten paktiert haben, um eine Lösung für unser Land zu verhindern und ({1}) auch zukünftig Ihr parteipolitisches Süppchen kochen zu können. Das ist der entscheidende Punkt. Wir alle stehen in der Verantwortung. Es gibt seit 40 Jahren Atomkraftwerke. Sie wurden mit Unterstützung der SPD gebaut, von den Grünen zumindest geduldet und vor allen Dingen in Ostdeutschland errichtet. Es gibt eine breite Schicht, die für die Lösung der Frage der Endlagerung von Abfällen aus der Atomwirtschaft verantwortlich ist. ({2}) - Das ist keine Frage der Bundesländer. Es geht um den besten Standort und die besten geologischen Voraussetzungen. Diese Frage ist nicht mit irgendeinem BundesMax Straubinger land zu verbinden. Wir brauchen sachgerechte Lösungen und dürfen das Problem nicht zwischen den Bundesländern hin- und herschieben. Das wird sachgemäßen Lösungen nicht gerecht. ({3}) Zweitens. Sie argumentieren, es seien nur 3 Euro, die mehr zu zahlen seien - das ist eine Durchschnittsrechnung -; andernfalls müssten die Rentnerinnen und Rentner enorme Abschläge in Kauf nehmen. Es handelt sich um prozentuale Abschläge, aber nicht um einen Leistungsabschlag. Wir erwarten, dass diejenigen, die mit 67 in Rente gehen, im Durchschnitt eine drei Jahre höhere Lebenserwartung haben. Diese Menschen müssen aber nur zwei Jahre länger arbeiten. Wir haben das Glück, in einem Land zu leben, in dem die allgemeine Lebenserwartung der Bevölkerung aufgrund einer guten medizinischen Versorgung zunimmt. Die Folgen der höheren Lebenserwartung müssen von allen in unserer Gesellschaft getragen werden, von den rentennahen Jahrgängen ebenso wie von den Jungen in unserer Gesellschaft. Das ist eine Frage der Generationengerechtigkeit. Die Jungen können nicht ständig über Gebühr belastet werden. Herr Kollege Birkwald, der Bericht der Bundesregierung wird hier ständig in Zweifel gezogen. Anton Schaaf bezieht sich auf Pressemitteilungen, die wir uns nicht erklären können, die garantiert nicht vom Ministerium stammen, sondern einfache Tickermeldungen sind, die ich nicht kenne. Es wird manchmal von SPD-Kreisen so dargestellt, als ob es um die Überprüfung bzw. Revisionsklausel ginge. Das geschah auch gestern bei einer Gewerkschaftsveranstaltung, zu der unter dem Gesichtspunkt einer Revisionsklausel eingeladen wurde. Insoweit wird hier ständig eine Falschinformation in die Bevölkerung, in die Gewerkschaften und insgesamt auch in die Betriebsräte hineingetragen. Ich darf, Herr Präsident, den korrekten Wortlaut zitieren: Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können. In diesem Bericht sind zur Beibehaltung eines Sicherungsniveauziels vor Steuern von 46 vom Hundert über das Jahr 2020 hinaus von der Bundesregierung entsprechende Maßnahmen unter Wahrung der Beitragssatzstabilität vorzuschlagen. Letzteren Satz vergessen Sie in der politischen Darstellung ständig. Das ist aber mit das Entscheidende. Es geht um Beitragssatzstabilität. Hier wird das Entlarvende des Gesetzentwurfs der Linken offensichtlich. Sie schreiben ja hinein, dass es eine Beitragserhöhung geben wird. Hier wird schon wieder kaschiert. Es wird eine stärkere Beitragserhöhung geben, die zulasten der arbeitenden Menschen gehen wird. Deshalb können wir schon unter diesen Gesichtspunkten nicht zustimmen. ({4}) Herr Kollege Birkwald, Sie haben auch ausgeführt, unser Parteivorsitzender hätte sich für eine Änderung bei der Rente mit 67 ausgesprochen. Sie haben dies aber aus dem Zusammenhang gerissen. Es geht nämlich um Folgendes: Die Wirtschaft fordert ständig, ausländische Facharbeitskräfte - wohlgemerkt aus Drittstaaten - in Deutschland zuzulassen und ihnen Zugang zu unserem Arbeitsmarkt zu eröffnen, gleichzeitig möchte sie aber die Leute früher in Rente schicken. Damit würde auf wertvolle Arbeitskräfte verzichtet werden, und das darf nicht sein. Nur in diesem Zusammenhang ist das zu sehen. Dann kann man nachher nicht sagen: So kann man auch die Rente mit 67 hier mit gutem Gewissen vertreten. Ein Letztes noch. In der gesamten Diskussion wird ständig dargelegt, dass man nicht so lange arbeiten kann. Ich komme aus der Landwirtschaft. Mein Vater war zeitlebens Landwirt. Ich glaube, Landwirt ist ein Beruf, der durchaus Kraft erfordert und belastend ist. Mein Vater hat bis zum 75. Lebensjahr aufgrund guter gesundheitlicher Voraussetzungen immer hart gearbeitet. Es ist also bei guten Voraussetzungen durchaus möglich, bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten. Es wurde darauf hingewiesen, dass angeblich nur 3 Prozent der Frauen bis zum 65. Lebensjahr in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sind. Daher möchte ich auf das geltende Rentenrecht hinweisen, das es nämlich gestattet, bei einer entsprechenden Versicherungszeit - ich glaube, 35 Jahre - früher in Rente gehen zu können. Dies haben eben viele Frauen in Anspruch genommen. Deshalb kann es auch keinen größeren Prozentsatz geben, Herr Kollege Birkwald. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und auch Ihnen, Herr Präsident, für die -

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Großzügigkeit. ({0})) Ich erteile das Wort Kollegen Johannes Vogel für die FDP-Fraktion.

Johannes Vogel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004179, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vom Kollegen Straubinger habe ich heute wieder etwas gelernt, und zwar, wie lange man auf Zwischenfragen antworten kann. Das sollte ich bei nächster Gelegenheit auch versuchen. ({0}) - Über eine Zwischenfrage von Ihnen freue ich mich immer besonders, Herr Kollege Schaaf. Johannes Vogel ({1}) An einer Stelle muss ich Ihnen jedoch widersprechen, Herr Kollege Straubinger. Auch ich finde, dass der Antrag der Linken bemerkenswert ist. Lieber Herr Birkwald, Sie sprechen von einer vierjährigen Denkpause. Wenn ich mir vergegenwärtige, was ich mir in einigen Diskussionen mit Vertretern Ihrer Partei in den letzten Jahren zur Rentenpolitik anhören musste, besonders zur Rente mit 67, muss ich sagen, dass diese dort ausschließlich als Rentenkürzungen bezeichnet wurde. Ich habe sogar den Ausdruck „Demografielüge“ gehört. Im Gesetzentwurf sind Sie hingegen sehr zurückhaltend. Es wird nicht mehr infrage gestellt, dass es richtig ist, dass die Menschen, wenn sie im Durchschnitt älter werden und länger fit bleiben, wohl auch länger arbeiten werden müssen. Sie sagen nur, der Arbeitsmarkt sei dafür noch nicht so weit. Bitte erlauben Sie mir, dass ich das als eine gewisse Fortentwicklung Ihrer Position, als ein gewisses Umdenken, interpretiere, weil Sie wissen, dass es - eben wurde es Realpolitik genannt - realistische Politik ist. Es ist weltfremde Politik, zu glauben, dass das Renteneintrittsalter in den nächsten Jahren nicht schrittweise steigen muss. ({2}) - Den bringen Sie hier jetzt interessanterweise nicht ein. Schauen wir uns doch einmal die Situation auf dem Arbeitsmarkt an. Lieber Kollege Schaaf, Sie haben eben gesagt, der Arbeitsmarkt sei nach Ihrer Kenntnis derzeit noch nicht so weit. Wenn ich mir die Beschäftigtenzahlen der letzten vier Jahre anschaue, sehe ich: 30 Prozent plus bei den 55- bis 59-Jährigen, 40 Prozent plus bei den 60- bis 65-Jährigen. Insgesamt gibt es bei den Älteren seit 1999 einen positiven Trend. Dieser ist mit einer Ausnahme, dem Krisenjahr, ungebrochen. Lieber Kollege Schaaf, da muss ich mich fragen: Was haben Sie gedacht? Womit haben Sie gerechnet, als Sie die Rente mit 67 eingeführt haben? ({3}) Wenn Sie ganz ehrlich sind, konnten Sie eine noch bessere Entwicklung doch gar nicht erwarten. ({4}) Wir sollten uns nächste Woche den Bericht anschauen. Aber alles, was derzeit bekannt ist, die Zahlen von der Bundesagentur für Arbeit, die uns allen vorliegen, zeigen eindeutig, dass die Situation der Älteren auf dem Arbeitsmarkt besser wird und dass es deshalb richtig ist, das Renteneintrittsalter schrittweise zu erhöhen. ({5}) - Die Entwicklung können Sie trotzdem nicht in Abrede stellen. ({6}) - Lieber Kollege, diese Entwicklung müssen wir natürlich fortsetzen; das ist richtig. Aber es gibt doch auch positive Zeichen. Eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt, dass sich das Bild älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben - gerade das Bild, das diejenigen haben, die sie einstellen - erheblich bessert. Natürlich ist das komplex. Es ist doch aber auch ein Beitrag der Politik, dass wir klar sagen: Wir wollen eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Wir wollen wertschätzen, was Ältere auf dem Arbeitsmarkt tun. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie tun leider das Gegenteil. ({7}) An einer Stelle, Herr Birkwald - wir wollen ja auch ein bisschen versöhnlich sein; das ist auch mein letzter Punkt, Herr Präsident -, denken Sie in die richtige Richtung. Ansonsten habe ich da nicht viel Richtiges gesehen. Beim Gesamtkomplex Altersvorsorge geht es zum Beispiel nicht mehr nur um die gesetzliche Rente, sondern wir wollen auch private Altersvorsorge. An einer Stelle in Ihrer Vorlage geht es jedoch um flexible Übergänge. Da gebe ich Ihnen ausdrücklich recht. Über flexible Übergänge - Kollege Kolb führt das gerne bei anderer Gelegenheit noch ausführlicher aus; das hat er schon häufiger getan - müssen wir nachdenken. Das ist richtig; das sage ich für die FDP ausdrücklich. Wir müssen übrigens auch darüber nachdenken, warum man bei versicherungsmathematisch korrekten Zuund Abschlägen nicht früher in Rente gehen und dann vielleicht einen anderen Job annehmen darf. Ich weiß aus meiner eigenen Familie, dass beispielweise mein Vater das als unfair empfindet. Er ist früher in Rente gegangen - er hat ab dem 16. Lebensjahr gearbeitet - und würde jetzt gern eine andere Tätigkeit ausüben. Dies wird ihm limitiert, weil er nur 400 Euro hinzuverdienen darf. Beim Thema Flexibilität gebe ich Ihnen also recht. Bei allem anderen muss ich sagen, dass Sie nicht in die Zukunft denken. Ich habe mir das einmal angesehen.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege, jetzt nichts mehr ansehen. Sie müssen wirklich zum Schluss kommen.

Johannes Vogel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004179, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Das ist der letzte Satz. - Das Durchschnittsalter Ihrer Parteimitglieder liegt 35 Jahre über meinem Lebensalter. Leider scheint mir das auch die Perspektive Ihrer Rentenpolitik zu sein. Es geht in der Rentenpolitik jedoch um die Zukunft und auch um die Altersvorsorge kommender Generationen. Da haben Sie leider wenig anzubieten. Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. ({0})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich schließe die Aussprache. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwur- fes auf Drucksache 17/3546 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 7 a und 7 b so- wie Zusatzpunkt 4 auf: 7 a) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und der FDP Mobilität nachhaltig sichern - Elektromobilität fördern - Drucksache 17/3479 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({0}) Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. Petra Sitte, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Klimaschutz im Verkehr braucht wesentlich mehr als Elektroautos - Drucksache 17/2022 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({1}) Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Ute Kumpf, Wolfgang Tiefensee, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Nachhaltige Mobilität fördern - Elektromobilität vorantreiben - Drucksache 17/3647 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({2}) Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Ich höre keinen Wiederspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Andreas Jung für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

Andreas Jung (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003780, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung misst der Förderung der Elektromobilität eine hohe Priorität bei. Dies ist am 3. Mai dieses Jahres deutlich geworden, als die Bundeskanzlerin mit vielen weiteren Beteiligten die „Nationale Plattform Elektromobilität“ ins Leben gerufen hat. Sie, die Bundesregierung, hat das Ziel formuliert, dafür zu sorgen, dass es bis zum Jahr 2020 in Deutschland 1 Million Elektrofahrzeuge gibt. Die Koalitionsfraktionen haben diese Initiative aufgegriffen, sie im Rahmen des Energiekonzepts konkretisiert und durch das Ziel ergänzt, dass wir bis zum Jahr 2030 dafür sorgen wollen, dass es in Deutschland 6 Millionen Elektrofahrzeuge gibt. Das sind ehrgeizige Ziele. Die CDU/CSU unterstützt diese Initiativen ausdrücklich. Wir wollen mit Hochdruck zum Stromauto. Das ist nicht so, weil wir glauben würden, dass diese Technologie die einzige Zukunftstechnologie im Bereich der Mobilität ist. Das ist auch nicht so, weil wir glauben würden, dass dieser Weg alternativlos ist oder dieses Ziel möglicherweise sogar von heute auf morgen zu realisieren ist. Nein, wir wissen: Selbst wenn wir bis 2020 das ehrgeizige Ziel, für 1 Million Elektrofahrzeuge in Deutschland zu sorgen, erreichen, wird zu diesem Zeitpunkt nach wie vor die große Mehrzahl der Autos aus dem konventionellen Bereich stammen. Deshalb brauchen wir selbstverständlich auch im konventionellen Bereich Effizienzsteigerungen. Hier sehen wir erhebliche Potenziale, beispielsweise bei der Dieseltechnologie. Wir verfolgen ausdrücklich einen Ansatz, der technologieoffen ist. Wir setzen auch auf die Hybridtechnologie, die Brennstoffzelle, Biokraftstoffe und Erdgas. All dies wollen wir mit einbeziehen. Warum setzen wir gerade beim Thema Elektromobilität eine Priorität? Wir glauben, dass die Elektromobilität einen wichtigen Beitrag zur Mobilität der Zukunft leisten kann. Wir sind der Überzeugung, dass sie weltweit eine wichtige und zunehmend wichtiger werdende Rolle spielen wird. Deshalb wollen wir, dass Deutschland in diesem Bereich an der Spitze steht. Deutschland soll nicht nur Leitmarkt, sondern auch Leitanbieter werden. Die Wertschöpfung dieser Autos soll aus Deutschland kommen. ({0}) Dieses Thema stellt eine Herausforderung dar, ist eine Chance und bietet eine Perspektive für die Wirtschaft und die Schaffung innovativer Arbeitsplätze. Wir in Deutschland leben zu einem guten Teil von der Automobilindustrie und dem Zulieferbereich. Das ist nicht selbstverständlich, sondern hart erarbeitet worden. Heute geht es darum, die Weichen dafür zu stellen, dass dies auch morgen noch so sein wird. Wir wollen, dass Chine7692 Andreas Jung ({1}) sen, Amerikaner und Franzosen unsere Autos kaufen und nicht umgekehrt. Deshalb schreiten wir auf diesem Gebiet voran. ({2}) Die Schlüsselbereiche sind Forschung und Entwicklung. Deshalb setzen wir in unserem Antrag wie auch in unserer Politik insgesamt an dieser Stelle einen besonderen Schwerpunkt. Um unsere Ziele zu erreichen und international eine führende Position einzunehmen, müssen wir im Bereich der Forschung klotzen und dürfen nicht kleckern. Wir glauben, dass es richtig ist, auch von der Industrie Beiträge zu verlangen. Auch sie muss Investitionen in Forschung und Entwicklung tätigen. Wir glauben aber auch, dass die Politik die Aufgabe hat, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen und Entwicklungen anzuschieben. Deshalb war es richtig, dass im Rahmen des Konjunkturpaketes II entschieden wurde, bis 2012 einen Betrag von 500 Millionen Euro für Forschung und Entwicklung bzw. für die Elektromobilität zur Verfügung zu stellen. Mit unserem Antrag bringen wir zum Ausdruck: Das darf nicht das Ende sein. Diese Förderung darf nicht auslaufen. Diese Aufgabe geht über das Jahr 2012 hinaus. Die Förderung dieses Bereiches muss in erheblichem Umfang fortgeführt werden. Wir wollen mit der Fortführung der Forschung im internationalen Konzert mitspielen, wenn es um die Forschungsförderung im Bereich der Elektromobilität geht. Die zentrale Aufgabe sehen wir dabei in der Beseitigung technologischer Hürden, die heute der Elektromobilität als Massenmarkt noch entgegenstehen. Batterien und alle Dinge, die damit im Zusammenhang stehen - die Kosten, die Speicherfähigkeit, die Reichweite und die Sicherheit -, wollen wir hier besonders in den Fokus nehmen. Wir sind der Überzeugung: Das sind die Themen, die wir bearbeiten müssen. Die Batterie ist das Herz des Elektroautos. Wir wollen mit einem Konzept von Forschung über Entwicklung bis hin zur Produktion dafür sorgen, dass dieses Herz in Deutschland schlägt. ({3}) Damit wollen wir die Weichen hin zu einer nachhaltigen und ökologischen Mobilität stellen, zu einer Mobilität, die nicht mehr durch fossile Energie, sondern durch erneuerbare Energie sichergestellt wird. In unserem Antrag verknüpfen wir die Elektromobilität explizit mit zusätzlichen erneuerbaren Energien. Damit unterstreichen wir unser Ziel: Wir wollen, dass der Treibstoff von morgen Ökostrom ist. Das ist wichtig, um die Klimaziele tatsächlich zu erreichen und die Chancen für die Umwelt zu nutzen, die wir durch die Elektromobilität sehen. Dadurch kann ein weiterer Beitrag zum energiepolitischen Gesamtkonzept geleistet werden, in dessen Zusammenhang wir gerade auch folgende Fragen zu beantworten haben: Wie schaffen wir es, dass Energie speicherfähig wird? Wie schaffen wir es, auf die flexiblen Anforderungen einer immer mehr auf erneuerbare Energien gestützten Energieversorgung zu reagieren? Hier kann durch Elektrofahrzeuge als mobile Speicher ein wichtiger Beitrag geleistet werden. ({4}) Ich komme zum Schluss und sage ganz explizit: Wir wollen die Elektromobilität beim Automobil, aber eben nicht nur beim Automobil. Es geht auch um die Elektrifizierung der Schiene. ({5}) Wir sehen eine verkehrspolitische und ökologische Chance auch in der Förderung und der weiteren Verbreitung von Elektrofahrrädern, Elektroscootern und Elektrorollern, und wir fordern in unserem Antrag auch, ein Modellprojekt im Bereich der elektrischen Schifffahrt zu prüfen. Auch dort können Elektromotoren, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, eine wichtige Rolle spielen. ({6}) - Es geht beispielsweise um den Fährverkehr. Nicht nur bei uns am Bodensee, sondern auch im Wattenmeer gibt es ja Fährverbindungen, und es gibt ganz konkrete Überlegungen, den Antrieb der Fähren, die im öffentlichen Nahverkehr eine wichtige Rolle spielen, auf Elektromotoren umzustellen. Wir meinen, dem sollte man nachgehen; das sollte man prüfen und weiterverfolgen. Es zeigt sich: Es gibt viele Fragen. Wir glauben, dass wir mit unserem Antrag einen wichtigen Beitrag für einen solch umfassenden Ansatz hin zur Elektromobilität leisten können. Herzlichen Dank. ({7})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Ich erteile Ute Kumpf für die SPD-Fraktion das Wort. ({0})

Ute Kumpf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003166, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Jung, es war sehr erfreulich, so viel Bekanntes von Ihnen zu hören, da wir das schon in der letzten Legislaturperiode unter der Ägide der Kollegen Tiefensee und Gabriel auf den Weg gebracht haben. Im August 2009 wurde ja der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität der Bundesregierung beschlossen. Ich vermisse ein wenig Ehrgeiz. Außer dass Sie die Zahlen ausgetauscht haben - anstatt 2 Millionen Elektrofahrzeuge wollen Sie bis 2030 6 Millionen Elektrofahrzeuge auf unseren Straßen haben -, haben Sie viele vertraute Dinge präsentiert. Es liegen jetzt ja auch mehrere Anträge zu diesem Thema Elektromobilität vor. Die Titel der Anträge sind immer ein bisschen anders gewählt. Sie wollen die Mobilität nachhaltig sichern, wir reden von einer nachhaltigen Mobilität, die gefördert werden muss. Hier kann die Elektromobilität eine große Rolle spielen. Das ist schon ein kleiner anderer Zungenschlag, weil wir der Meinung sind, dass wir uns auch an den Klimaschutzzielen orientieren müssen, wenn es um die Mobilität geht. Wir müssen genau untersuchen, wie Elektromobilität und Mobilität insgesamt energieeffizienter, klimafreundlicher und klimaschonender sein können. Elektromobilität - ich glaube, auch das ist sehr wichtig; das ist schon im Nationalen Plan aufgeführt - ist nur dann sinnvoll, wenn der Strom, der aus der Steckdose kommt - darum kommen wir wahrscheinlich nicht herum -, aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, Mobilitätsund Energiekonzepte sinnvoll miteinander zu verbinden. Das ist ein sehr wichtiger Aspekt, den ich eingangs hervorheben will. Denn wie Sie wissen, stammen 14 Prozent der CO2-Emissionen alleine vom Pkw-Verkehr. An dieser Schraube müssen wir drehen. Lassen Sie mich auf einen kleinen Unterschied in dem eingehen, was uns wichtig ist: Mobilität muss bezahlbar und sicher bleiben. In der Frage, was Elektromobilität insgesamt bedeutet, haben wir noch Nachholbedarf. Die Autos, die jetzt auf den Markt kommen, sind noch nicht bezahlbar. Wir führen Modellversuche in Modellregionen durch, aber wir haben noch keine Produkte, die tatsächlich einen eminenten Beitrag zur Elektromobilität auf der Straße leisten können. Daher ist eine große Kraftanstrengung notwendig, um in diesem Bereich zu forschen und ihn zu fördern und weiterzuentwickeln. Darin sind wir, glaube ich, ganz an Ihrer Seite. Es gibt, glaube ich, noch einen weiteren kleinen Unterschied zu Ihrer Position. In der Automobilbranche insgesamt ist ein Strukturwandel zu erwarten. Ich komme aus einer Automobilregion. Das ist eine Region der Premiumhersteller. Ich denke, nicht jeder kann sich diese Autos leisten. Die Automobilindustrie bei uns hat zum Teil die Elektromobilität verschlafen. Sie hat sich zu sehr auf den eigenen Markt verlassen. Dieser Markt existiert aber nicht bei uns, sondern woanders. Von daher ist es, glaube ich, entscheidend, dass wir eine Politik gestalten, die unseren Standort für Elektromobilität und die Automobilproduktion fit macht. Dabei können wir uns nicht allein auf die Industrie verlassen. Sie hat sich bisher darauf verlassen, dass sie ihre Produkte für immer und ewig hier verkaufen kann. Von daher dürfen wir uns nicht darauf beschränken, einen Elektromobilitätsgipfel durchzuführen und eine Plattform zu schaffen, die außerdem sehr techniklastig ist, die Verbraucher nicht mitnimmt und bestimmte Aspekte nicht berücksichtigt. Es ist sicherlich auch nicht ratsam, sich allein von den Empfehlungen des Elektromobilitätsgipfels und der Plattform die politischen Weichenstellungen vorgeben zu lassen. Vielmehr sind wir im Parlament gefordert, uns Gedanken zu machen, welche politischen Rahmenbedingungen wir schaffen wollen, statt, wie anscheinend gestern schon durch die Medien an die Öffentlichkeit gelangte, einfach 4,5 Milliarden Euro mehr für Forschung zu fordern und zu glauben, dass das Problem damit behoben wäre. Wir müssen unsere Hausaufgaben machen. Wir haben sie in der Großen Koalition mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, mit NIP und NOW und dem Konjunkturprogramm für die Modellregionen gemacht. Wir haben den Nationalen Plan vorgelegt. Jetzt braucht es eine nationale Kraftanstrengung, um das Ziel, 1 Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, zu erreichen, wobei dieses Ziel angesichts der 42 Millionen Pkw, die bei uns auf der Straße rollen, immer noch sehr klein ist. Daher haben wir in unserem Antrag deutlich formuliert, dass wir einige Fragen zu beantworten haben: Wie sieht unsere Industriepolitik aus? Welche Weichenstellungen wollen wir vornehmen, um die Elektromobilität in ein schlüssiges Energiekonzept einzubinden? Wie sieht die Schwerpunktsetzung zwischen den vier Ministerien aus, die bislang noch sehr lose miteinander in Verbindung stehen - so erscheint es zumindest bei Auftritten in der Öffentlichkeit -, damit die Kooperation zwischen den Ministerien für Umwelt, Wirtschaft, Verkehr sowie Bildung und Forschung funktioniert? Eigentlich müsste ministerienübergreifend eine Task Force Elektromobilität gebildet werden. Wir müssen die finanzpolitischen Rahmenbedingungen schaffen, damit sich auch kleine Unternehmen beteiligen können und eine Entwicklungschance für sich sehen. Die Zulieferindustrie wartet darauf. Dort gibt es große Unsicherheiten, wo sie ihren Platz finden könnte. Wir brauchen ein Bündel von Maßnahmen in der Verkehrs- und Klimaschutzpolitik, um den Kommunen Gestaltungsspielraum zu geben. Notwendig ist auch eine Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, damit Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre Fuhrparks auf alternative Antriebe umzustellen. Wir brauchen vor allem auch eine Analyse des zukünftigen Bedarfs an Fachkräften, die fehlen werden. Es zeigt sich jetzt schon, dass wir diesbezüglich an Kompetenz verloren haben. Das fängt bei den Hochschulabsolventen an und reicht bis zu den Fachkräften am Band. Außerdem brauchen wir innovative Mobilitätskonzepte in den Städten. Das betrifft zum Beispiel Carsharing, das Fuhrparkmanagement im privaten Bereich, den Ausbau des Bus- und Bahnnetzes sowie die Elektrifizierung im öffentlichen Sektor. Das ist eine Fülle von Maßnahmen. Ich freue mich auf die Debatte in den Ausschüssen und hoffe, dass wir unsere Anträge vielleicht auch zu einem gemeinsamen Antrag zusammenfügen können, um diese nationale Kraftanstrengung auf den Weg zu bringen. Danke. ({0})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Werner Simmling für die FDPFraktion. ({0})

Werner Simmling (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004158, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Verehrte Frau Kollegin Kumpf, es ist doch äußerst erfreulich, dass wir bei einem so wichtigen Thema einmal weitestgehend übereinstimmen. Das kann ich nur begrüßen. Wir sind dabei, das Automobil nach 125 Jahren neu zu erfinden. Mit dem Elektromotor geben wir dem Auto der Zukunft sozusagen ein neues Herz; das wurde schon angesprochen. Wir wollen mit unserem Antrag die klimaschonende, nachhaltige Mobilität voranbringen. Elektrisches Fahren soll in Zukunft keine Utopie mehr sein. Welche Technik sich schlussendlich durchsetzen wird, entscheidet aber der Markt. Mit dem Antrag der christlich-liberalen Regierungskoalition zeigen wir die Vielfalt und die Breite des Themas auf. Elektromobilität ist nicht nur der Einbau eines Elektromotors oder einer Brennstoffzelle. Eine Vielzahl von Anpassungen und Veränderungen ist notwendig, zum Beispiel in der Ordnungspolitik, in der Forschungspolitik, in der beruflichen und universitären Ausbildung sowie in Fragen der Standardisierung. Die Ansprüche, die die Kunden an ein Elektrofahrzeug haben werden, sind hoch. Sie werden sich hinsichtlich Unfallsicherheit, Kosten, Komfort, Gebrauchsnutzen, Zuverlässigkeit und Reichweiten - um nur einige wenige Aspekte zu nennen - an den heute auf dem Markt befindlichen Automobilen orientieren. Die Kunden werden kein Downsizing, also keinen Elektro-Trabi, und auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen, wie es die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag fordert, akzeptieren. ({0}) Das kann auch nicht das Ziel einer Volkswirtschaft wie der unsrigen sein, die bisher eine Spitzenstellung in der Welt des Automobils einnimmt. Daher fordern wir in unserem Antrag konkret eine Vielzahl von Nutzeranreizen. Wir wollen zum Beispiel erreichen, dass den Kommunen im Rahmen von Sonderregelungen die Möglichkeit gegeben wird, eine bestimmte Anzahl von Parkflächen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung zu stellen, dass Elektrofahrzeuge die Busspur nutzen können, dass die Aufhebung von lärmschutz- und zeitlich bedingten Zufahrtsverboten für den elektrischen Lieferverkehr vorgenommen wird und dass Kommunen im Rahmen des Stadtplanungsrechts den raschen Ausbau der entsprechenden Infrastruktur vorantreiben können. Aber auch konkrete finanzielle Anreize wollen wir prüfen, zum Beispiel welche Maßnahmen zur Förderung der Installation der entsprechenden Tankinfrastruktur auf Firmen- und Kundenparkplätzen möglich sind. Ebenfalls gilt es zu prüfen, ob die Befreiung von Elektrofahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer über die bisher geltenden fünf Jahre hinaus darstellbar ist. Der Erfolg von Elektromobilität hängt in großem Maße davon ab, ob wir im Bereich der Forschung und Entwicklung von Energiespeichern erhebliche Fortschritte machen. Ich sage bewusst nicht „Batteriespeichertechnologie“, da es mir wichtig ist, dass wir technologieoffen forschen. Wir alle wissen heute nämlich nicht, wie die Automobile der Zukunft angetrieben werden. Ebenso gehört dazu die Erforschung neuer Werkstoffe, zum Beispiel der zukünftige Einsatz von Karbon im Fahrzeugbau. Insbesondere bei der Grundlagenforschung kann der Staat die besten Impulse für die weitere Entwicklung setzen. Bis 2011 geben wir 500 Millionen Euro dafür aus. Für die folgenden Jahre sind weitere Mittel in ähnlicher Höhe vorgesehen. Das ist wirklich sehr gut angelegtes Geld. ({1}) Wie Sie sehen, sind wir bei der Elektromobilität gut aufgestellt. Wir haben uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Es wurde schon gesagt: Bis zum Jahr 2020 sollen 1 Million Elektrofahrzeuge auf unseren Straßen fahren. Wichtig für den Erfolg wird dabei auch sein, dass wir die Veränderungen in der Wertschöpfungskette langfristig organisieren. Mit unserem Antrag nehmen wir die große technologische Herausforderung an. Elektrisches Fahren wird zur Realität werden. Unser Antrag leistet einen ersten wichtigen Beitrag zur Konkretisierung mit dem Ziel, dass Deutschland auch in Zukunft das weltweit führende Autoland sein wird. Herzlichen Dank. ({2})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun Sabine Leidig für die Fraktion Die Linke. ({0})

Sabine Leidig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004089, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, den die Koalition hier vorgelegt hat, hat einen wirklich vielversprechenden Anfang, dem ich aus vollem Herzen zustimmen kann. Ich zitiere: Zu Beginn des 21. Jahrhunderts ergibt sich die Chance, unsere Mobilität neu zu denken. Schwindende Ressourcen und die Veränderung des Klimas werfen die Frage auf, wie wir in Zukunft nachhaltige und bezahlbare Mobilität gewährleisten wollen. Die Antwort allerdings, die Sie geben, ist völlig unbefriedigend. Konkret schreiben Sie: Ziel der Bundesregierung ist, dass bis zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen fahren … Als Tiger gesprungen und sogleich als Bettvorleger gelandet. Das ist nicht komisch, sondern das ist ziemlich tragisch; denn tatsächlich wäre ein umfassendes Programm notwendig, um die Mobilität nachhaltig zu gestalten. Der Kollege Jung hat vorhin einiges davon angesprochen, aber in dem Antrag findet sich gar nichts. Es geht nämlich darum, dass auch in Zukunft alle Leute all die Orte, an denen gesellschaftliches Leben stattfindet, erreichen können, auch wenn das Benzin erheblich teurer wird und ohne dass sie dabei das Klima und die Umwelt zerstören. ({0}) Es wären vor allen Dingen neue Perspektiven bei der Raumplanung und bei der regionalen Entwicklung notwendig, damit die Wege kürzer werden und der Verkehr reduziert wird. Wir müssen die Zutaten für einen Joghurt nicht aus ganz Europa herankarren, es muss auch nicht sein, dass die Kinder immer weitere Schulwege und die Eltern immer weitere Wege zur Arbeit haben. ({1}) Das Schlimme ist aber, dass Sie daran festhalten, dass immer mehr, immer höher, immer schneller und immer weiter gefahren werden muss. Wir haben heute Morgen mit Verkehrsminister Ramsauer in der Sondersitzung zur Überprüfung der Bedarfspläne für Straßen und Schienen gesessen. Auf der Grundlage dieser Bedarfspläne wird entschieden, was mit Bundesmitteln gebaut wird. Sie stellen fest, dass weitere 5 500 Straßenkilometer betoniert werden sollen. ({2}) Sie gehen davon aus, dass unsere Bevölkerung in den nächsten 15 Jahren zwar schrumpft, dass aber die Zahl der Autos trotzdem um 13 Prozent zunimmt. Das heißt, die 1 oder 2 Prozent Elektroautos, die Sie als Klimaretter preisen, werden glatt überrollt. Es ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein, was Sie hier anbieten. Die Bundesregierung muss zügig und konsequent dafür sorgen, dass die im Straßenverkehr ausgestoßenen CO2-Mengen reduziert werden, und zwar unabhängig von der Antriebstechnologie. Das Umweltbundesamt hat ganz konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, wie man den Spritverbrauch mit der vorhandenen Technik um 30 Prozent reduzieren könnte. Aber Sie machen das Gegenteil: Sie verhindern, dass auf europäischer Ebene harte CO2-Obergrenzen festgelegt werden, damit die großen deutschen Autos weiter verkauft werden können. Sie denken überhaupt nicht daran, das Dienstwagenprivileg infrage zu stellen, obwohl damit auf Kosten der Steuerzahler gerade die großen Maschinen gefördert werden, die einen hohen Spritverbrauch und einen hohen CO2-Ausstoß haben. Mit Ihrem Effizienzlabel, das Sie wollen, bekommt sogar ein Porsche Cayenne, der 12 Liter pro 100 Kilometer verbraucht, die Bestnote. Das finde ich ausgesprochen traurig. Das hat mit Nachhaltigkeit überhaupt nichts zu tun. ({3}) Wir fordern Sie auf, ein Programm zu entwickeln, wie diesem Autowahnsinn ein Ende bereitet werden kann. Die Unternehmen haben hohe Renditen erzielt. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, ihnen Entwicklungskosten abzunehmen oder ihre Produkte zu subventionieren. Stattdessen müssen die öffentlichen Mittel dorthin gelenkt werden, wo Elektromobilität seit 120 Jahren Standard ist, wo sie einen viel besseren Beitrag zum Klimaschutz leisten können: Ich denke an die Bahnen, die Straßenbahnen und die Busse. Trolleybusse stellen übrigens eine hervorragende elektromobile Form dar. Ihr Betrieb ist in unseren Städten eingestellt worden, sie erleben aber in anderen Städten eine neue Blüte. Auf diese Weise würde Steuergeld vernünftig eingesetzt und allen zugutekommen, nicht nur den Kaufkräftigen, die sich ein Elektroauto als Zweit- oder Drittwagen leisten können. Besten Dank. ({4})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Winfried Hermann das Wort.

Winfried Hermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003147, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In diesen Tagen hat McKinsey ein Ranking der Länder beim Thema Elektromobilität vorgelegt. Darin sind der Markt, das Angebot, die Nutzung, die staatliche Förderung und die Rahmenbedingungen vergleichend untersucht worden. Für Deutschland ist hierbei eines interessant: An erster Stelle stehen eindeutig die USA, an zweiter Stelle steht Frankreich, deutlich vor China und Deutschland, die beide auf dem dritten Platz zu finden sind. Das muss uns in der Politik, aber auch der Industrie zu denken geben. Wenn wir vom Leitmarkt Deutschland sprechen, muss klar sein: Wir sind nicht der Leitmarkt, sondern wir müssen erheblich mehr tun, damit wir es werden. ({0}) Ich habe bei der heutigen Debatte festgestellt, dass es einen großen Konsens gibt. Die wichtigsten Punkte will ich aus meiner Sicht noch einmal zusammenfassen. Alle haben gesagt: Es geht um Elektromobilität, weil es um nachhaltige Mobilität geht. Es geht nicht nur um das Auto, sondern es geht um die Elektrifizierung der Mobilität auch im ÖPNV, auch beim Fahrrad- oder Rollerfahren. Das ist wichtig. Alle haben auch gesagt: Wir brauchen dafür erneuerbare Energien, und es soll auch nicht fossiler Kraftstoff für die Erzeugung der Elektroenergie eingesetzt werden. Das finde ich richtig. Die Unterschiede sind aber ganz deutlich, wenn es darum geht, was wir tun und wie wir dies konkret umsetzen. Mit Blick auf den ersten Teil, den Bekenntnisteil, des Antrags von CDU/CSU und FDP könnte man glatt sa7696 gen: Das ist ein grüner Antrag; es hat sich gelohnt, dass wir vor einem halben Jahr hier einen Antrag eingebracht haben. Sie haben reichlich davon gekostet und sich bedient. Wir gönnen Ihnen das. Das ist gut, und wir freuen uns. ({1}) Was uns allerdings wundert, ist, dass man ein halbes Jahr braucht, um dann über allgemeine Bekenntnisse nicht hinauszukommen und in vielen Bereichen nicht konkret zu sagen, was man vorhat. Herr Simmling, Sie haben gesagt, Sie hätten da und dort Konkretes angesprochen. Ihr Antrag enthält aber wenig Konkretes. Oftmals tauchen die Worte „prüfen“ oder „fördern“ auf, wobei ich mit dem schwäbischen Philosophen fragen würde: Prüfst du noch, oder fährst du schon? ({2}) Es reicht nicht aus, dass wir dies oder jenes prüfen. Wir müssen endlich mehr tun. Ich werde Ihnen auch gleich sagen, in welcher Richtung man, wie wir Grünen glauben, mehr tun muss. Gestatten Sie mir noch ein Wort zu den beiden anderen Anträgen. Den Tenor des SPD-Antrags können wir weitgehend teilen. Ich finde es auch richtig, auf die sozialen Elemente von nachhaltiger und Elektromobilität hinzuweisen. ({3}) Auch dazu gibt es nachher noch eine Antwort von uns Grünen. Zur Linken muss ich sagen: Bei aller berechtigten Kritik an einer Fokussierung der Elektromobilität auf das Auto, die tatsächlich im Antrag von CDU/CSU und FDP im Detail enthalten ist - denn dort hat man etwa die allgemeine Förderung des ÖPNV vergessen -, unterschätzen Sie aber die Wichtigkeit der Transformation der Automobilindustrie in Deutschland. Dabei geht es um viele Arbeitsplätze, um viel Wertschöpfung, um Klimaschutz und um Wirtschaftlichkeit. ({4}) Was ist aus grüner Sicht zu tun? Wir haben bekanntlich vor einem halben Jahr bereits einen Antrag vorgelegt. Ich will noch einmal dessen wichtigste Elemente zusammenfassen. Wir glauben, dass es in jedem Fall zwingend notwendig ist, die staatliche Forschungsförderung zu verstärken. Das ist auch eine öffentliche Aufgabe und nicht nur Sache der Automobilindustrie. Diese Transformation zu erreichen, ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Industrie muss dann selber noch etwas drauflegen. Wir sagen: Es müssen zehn Jahre lang 500 Millionen Euro bereitgestellt werden, übrigens durch die Abschmelzung des Dienstwagenprivilegs, also neutral, finanziert. Das ist ganz wichtig. Wir glauben auch, dass man diese Elektromobilität zwingend in ein neues Energie- und Klimaschutzkonzept integrieren muss, als Speicherpuffer und als Element eines neuen klimaschonenden Energie- und Mobilitätskonzepts. ({5}) Es ist ebenfalls zwingend notwendig, dass man eine Reihe von ordnungsrechtlichen Fördermaßnahmen betreibt und auch steuerlich etwas bewegt. Da sind Sie sehr zurückhaltend, indem Sie sagen: Man könnte überlegen oder prüfen. - Aber wenn wir insofern nicht bessere Rahmenbedingungen setzen, werden wir nicht weiterkommen. Zu guter Letzt: Wir Grünen haben als Einzige seit einiger Zeit gefordert: Wir brauchen ein Marktanreizprogramm. Wenn man diese Technologie überhaupt in den Markt bringen und erreichen will, dass es zur Massenproduktion und damit zur Verbilligung kommt, muss man in der Anfangsphase fördern - auch das wieder kostenneutral, nämlich durch eine Änderung der Kfz-Steuer, durch eine Bonus-Malus-Regelung; Spritschlucker zahlen mehr - und klimafreundliche Autos fördern. Nicht nur elektromobile, sondern alle Autos mit einem Ausstoß von weniger als 60 Gramm CO2 pro Kilometer wollen wir fördern, technikneutral. So wollen wir alle klimafreundlichen Technologien fördern. Das würde wirklich einen massiven Push geben. Diese Forderung - das sage ich Ihnen voraus - wird von der deutschen Automobilindustrie kommen, und Sie werden sie aufgreifen, und zwar in zwei Jahren, wenn die Industrie so weit ist; sie will nicht, dass es heute losgeht. Wenn wir klimaschonende Technologiepolitik vorantreiben wollen, müssen wir aber jetzt ansetzen, jetzt anreizen und damit auch die deutsche Automobilindustrie nach vorn schieben; die hat das Projekt nicht nur verschlafen, sondern lange bekämpft. Vielen Dank. ({6})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die Unionsfraktion hat nun der Kollege Bilger das Wort. ({0})

Steffen Bilger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004011, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In wenigen Tagen, Ende dieses Monats, legt die Nationale Plattform Elektromobilität ihren Zwischenbericht vor. Daher bin ich auch davon überzeugt, dass der Zeitpunkt unserer Debatte kaum besser gewählt sein könnte. Ich möchte überhaupt feststellen: Die Häufigkeit unserer Diskussionen über Elektromobilität im Deutschen Bundestag und in den beteiligten Ausschüssen zeigt, dass die Bedeutung dieses Themas und die damit verbundenen Chancen zumindest von den meisten Fraktionen dieses Hauses erkannt wurden. Im Antrag der Koalitionsfraktionen werden viele dieser Diskussionen aufgegriffen. Er ist umfassend, präzise und realistisch umsetzbar. Er macht dazu unseren FühSteffen Bilger rungsanspruch in diesem Bereich deutlich und reiht sich nahtlos in die Kette ein: Förderung durch das Konjunkturpaket II, Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität, Koalitionsvertrag, öffentliches Fraktionsfachgespräch im April, Kanzlergipfel am 3. Mai und jetzt diese Debatte im Bundestag. Als Mitglied des Verkehrsausschusses will ich besonders unterstreichen, welche Bedeutung die Elektromobilität für die Zukunft der Mobilität hat. Eines muss uns allen gerade im Autoland Deutschland klar sein: Die Wende im Automobilbau wird kommen. Das wird dauern - auch der Verbrennungsmotor hat weiterhin Zukunft -, aber unweigerlich wird die Bedeutung alternativer Antriebe, nicht nur der Elektromobilität, zunehmen. Elektromobilität führt zu völlig neuen Möglichkeiten, beispielsweise zu solchen der Verkehrssteuerung. Schon jetzt rücken diese Chancen mehr und mehr in den Mittelpunkt. Eine sinnvolle Koordinierung des Straßenverkehrs schont die Umwelt, sorgt für mehr Sicherheit, für mehr Effizienz und ermöglicht es, dass vorhandene Infrastruktur sinnvoll genutzt wird. Der Antrag der Linken gibt mir Gelegenheit, einige Dinge noch einmal zu verdeutlichen bzw. richtigzustellen. Dass auch die Schiene zur Elektromobilität gehört und Elektromobilität selbstverständlich mehr ist als nur Elektroautos, dürfte jedem auch so klar sein. Das sind Banalitäten. Es hat auch niemand behauptet, dass sich mit unserem Ansatz, wie wir Elektromobilität verstehen, das Klima komplett schützen ließe. Es ist ein Puzzlestein, aber ein für die Umwelt, für die Mobilität und nicht zuletzt für Arbeitsplätze in Deutschland wichtiger Puzzlestein. Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten, auch in diesem Zusammenhang, ist zumindest für uns ein wichtiges Thema, Frau Leidig. ({0}) Darüber hinaus ist es schlichtweg falsch, zu behaupten, dass die Bundesregierung sich bei der umweltgerechten Verkehrspolitik nur auf die Förderung von Elektroautos beschränken würde. Wer sich das Energiekonzept der Bundesregierung auch nur grob angeschaut hat, konnte darin von Wasserstoff, Biokraftstoffen der sogenannten zweiten Generation, einer neu zu ordnenden Lkw-Maut usw. lesen. Auch im Bereich der Nutzfahrzeuge wollen wir eine ambitionierte, aber realistische Ausgestaltung der CO2-Grenzwerte. Außerdem wird die Bundesregierung die Investitionen in die Schieneninfrastruktur ausbauen. Dazu stehen wir, auch wenn gerade Sie bei jeder Gelegenheit beim Protest gegen den Ausbau der Schieneninfrastruktur dabei sind, meine Damen und Herren von den Linken. ({1}) Wer das aktuelle Interesse an der Elektromobilität mit dem Hinweis herabwürdigt, schon in früheren Zeiten sei diese Mobilitätsform beschworen worden und nichts sei passiert, verkennt internationale Entwicklungen. Alle großen Automobilnationen und -hersteller investieren Milliarden in diese Technologie. Alle Experten sehen diesen Trend und das unaufhaltbare Kommen der Elektromobilität. Diesen Trend zu ignorieren, hieße, die Augen vor der Zukunft zu verschließen. ({2}) Nicht zuletzt begleiten viele Bürger die Entwicklungen mit großem Interesse und großer Begeisterung. Dass nun die nötigen Mittel für den Fortbestand der Modellregionen bereitgestellt werden, ist eine gute Nachricht. Gerade die Modellregionen haben dazu beigetragen, Schwerpunkte zu setzen und Fortschritte zu erzielen sowie die Akzeptanz der Elektromobilität zu erhöhen und die Menschen daran teilhaben zu lassen. Darum bekennen wir uns auch ohne Wenn und Aber zum Fortbestand der Modellregionen. Wir als Koalitionsfraktionen sehen in der Elektromobilität eine große Chance für Verkehr, Umwelt und Wirtschaft in Deutschland. Darum bleiben wir dran und bitten um Unterstützung für unseren Antrag. Vielen Dank. ({3})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Wolfgang Tiefensee.

Wolfgang Tiefensee (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004176, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele der Vorredner haben einen Konsens im Bereich der Elektromobilität konstatiert. Kollege Hermann, es ist ein Vergnügen, wieder einmal zu demselben Sachverhalt hier im Plenum zu sprechen. Ich möchte meine Redezeit nutzen, um die Unterschiede herauszuarbeiten. Man kann es sich nämlich nicht so einfach machen, zu sagen, dass alle an einem Strang ziehen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist danach zu beurteilen, ob er den Anforderungen eines gnadenlosen Wettbewerbs auf dem weltweiten Markt der Elektromobilität gerecht wird und ob die konkreten Maßnahmen, die im letzten Jahr ergriffen wurden, dem entsprechen. Hier gibt es - das muss ich deutlich sagen - erhebliche Defizite, die ich im Einzelnen benennen will. Wir befinden uns im Jahr 2010. Die USA und die asiatischen Staaten, insbesondere China, arbeiten an diesem Thema mit einem weitaus höheren Tempo, mit besserer finanzieller Ausstattung, mit einer stärkeren strategischen Ausrichtung als Deutschland. Wir als SPDFraktion empfinden, dass die Bundesregierung lieblos an dieses Thema herangeht. ({0}) Erstens. Was tun Sie strategisch? Es kann doch nicht sein, dass wir bei dem Ziel, 1 Million Elektrofahrzeuge bis 2020 auf deutsche Straßen zu bringen, stehen bleiben. Vielmehr müssen wir gleichzeitig fordern, dass diese Zahl an Fahrzeugen aus deutscher Produktion stammt und es mindestens 1 Million Fahrzeuge sind. Es kann nicht sein, dass wir für das Jahr 2030 nur eine Zahl von 6 Millionen Fahrzeugen anstreben. Das ist viel zu wenig. So wird es zu keiner Revolution auf diesem Sektor kommen. Ihre Strategie ist also ungenügend. ({1}) Hinzu kommt, dass wir uns mit Blick auf den Klimaschutz überlegen müssen, woher der Strom kommen soll. Kollege Hermann hat diese Frage angesprochen. Es ist völlig falsch, in der einen Woche Beschlüsse zur Atomenergie in der Weise zu fassen, wie Sie es getan haben, und zwei Wochen später davon zu reden, dass man mehr Elektromobilität brauche. ({2}) Nein, zu dieser Strategie muss auch gehören, auf erneuerbare Energien zu setzen. ({3}) Zum Zweiten: Kompetenzgerangel ohne Ende. Seit einem Jahr streitet sich die Bundesregierung darum, welches Ressort nun eigentlich die Federführung übernehmen soll, wo die Nationale Plattform Elektromobilität anzusiedeln ist. Es handelt sich um Nickligkeiten und Eifersüchteleien, die ja ganz nett wären; aber wir müssen in einem Wettbewerb bestehen, in dem wir nicht bestehen können, wenn man sich gegenseitig vor die Beine tritt. Deshalb brauchen wir eine strategische Ausrichtung, die auch die Strukturen umfasst. Zum Dritten. Ganz finster sieht es aus, wenn es um die Finanzen geht. Darf ich Sie daran erinnern, dass durch den Deutschland-Plan von Frank-Walter Steinmeier, dass durch die Brennstoffzelleninitiative und dass durch die Konjunkturpakete I und II Geld für diese Thematik bereitgestellt wurde? Was lesen wir jetzt? Im Wirtschaftsausschuss bekommen wir einen Ergebnisbericht zur Nationalen Plattform Elektromobilität vorgelegt, in dem steht: Es ist anzustreben, die Modellregionen in Zukunft auf ähnlichem finanziellen Niveau zu fördern. - Nein, das ist nicht anzustreben. Hier braucht es klare Aussagen, ob wir uns an der Summe der USA von 22,2 Milliarden Euro pro anno oder an der der Chinesen von 3,3 Milliarden Euro pro anno orientieren wollen. Ich fordere Sie auf, zu einer finanziellen Verstetigung zu kommen ({4}) und mittelfristig - nicht jetzt, Herr Kollege Hermann, aber mittelfristig - auch über Tax Credits und Incentives nachzudenken, die wir setzen müssen, damit diese Autos gekauft werden. Wir brauchen diese Gelder, um in eine anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zu investieren. Ich vermute, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, dass Ihnen Ihr schräges Staatsverständnis im Wege steht, hier wirklich beherzt vorzugehen. Schließlich geht es darum, dass wir den Kommunen Sicherheit geben müssen, wie es mit den Standards und mit der Infrastruktur - Ladestationen, Induktionsschleifen usw. - weitergeht. Darüber hinaus - dies als letzter Gedanke - konstatiere ich totale Fehlanzeige, wenn es darum geht, dieses Projekt als ein europäisches zu begreifen. Wir werden es alleine nicht schaffen. Wo bleibt neben der vielen Gipfelei ein Pakt Elektromobilität auf europäischer Ebene im Wettbewerb zu Asien und Amerika? Überall Fehlanzeige! Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die wohlfeilen Aussagen in den Anträgen haben wir zur Kenntnis genommen. Wichtig ist, dass jetzt endlich, ähnlich wie in der Zeit zuvor, Nägel mit Köpfen gemacht werden, damit wir in diesem Wettbewerb obsiegen und nicht hintanstehen. Vielen Dank. ({5})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die FDP spricht nun der Kollege Michael Kauch. ({0})

Michael Kauch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003698, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Tiefensee, ich glaube, die FDP hat kein schräges Staatsverständnis, sondern Sie haben ein schräges Verständnis von dem, wofür Sie politische Verantwortung tragen. Wenn Sie fragen, wo dies und das bleibe und warum man dieses und jenes nicht gemacht habe, dann kann ich nur sagen: Sie waren der Verkehrsminister, Sie hätten es machen können. Wir machen jetzt, was Sie nicht geschafft haben. ({0}) Ich kann Ihnen nur sagen: Viel Geld hilft nicht immer viel. Vielmehr haben wir im Interesse kommender Generationen einen Haushalt zu konsolidieren. ({1}) Dabei kommt es darauf an, was hinten herauskommt, nicht aber darauf, möglichst viel Geld hineinzustecken, um sich anschließend für die großen Etats abfeiern zu lassen. Intelligenter Mitteleinsatz, das ist das Gebot der Stunde auch bei der Elektromobilität. ({2}) Produktinnovation von Automobilkonzernen für sich genommen ist keine staatliche Aufgabe. Dies ist zunächst einmal die Aufgabe der Unternehmen. Warum also machen wir Politik für Elektromobilität? Wir maMichael Kauch chen dies, weil es unsere Chance ist, in großem Umfang erneuerbare Energien in die Fahrzeuge zu bringen. Nur so werden wir die Klimaschutzziele erreichen, die sich diese Bundesregierung mit dem Energiekonzept gesetzt hat: Reduktion der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent bis 2050, 50 Prozent erneuerbare Energien am Primärenergieverbrauch, 80 Prozent beim Strom. Das sind ambitionierte Ziele; für deren Erreichung brauchen wir Elektromobilität. Allein das ist die Begründung dafür, dass der Staat an dieser Stelle in den Markt eingreifen kann. ({3}) Wir sollten aber auch nicht so tun, als bedeuteten alternative Antriebe und erneuerbare Energien im Verkehr ausschließlich batteriegetriebene Elektroautos. Vielmehr zählen auch Brennstoffzellenfahrzeuge dazu. Wir werden für Langstreckenfahrzeuge und für Lkw Verbrennungsmotoren benötigen. Deshalb brauchen wir auch bessere und neue Biokraftstoffe. Das gehört zusammen. Wir werden noch heute im Deutschen Bundestag über das Thema Biomethan im Verkehrssektor diskutieren. Es muss eine Gesamtstrategie verfolgt werden. Es darf kein Kästchendenken geben. Wir müssen insgesamt eine Politik, die sich für erneuerbare Energien im Verkehr einsetzt, betreiben. Das ist die Strategie der christlich-liberalen Koalition. ({4}) Wir müssen die Grenzen zwischen Stromerzeugung und Mobilität aufheben. Wir müssen beide Bereiche gleichermaßen in unsere Überlegungen einbeziehen. Elektromobilität ist Teil der Netzintegration erneuerbarer Energien. Wir können Schwankungen im Stromnetz aufgrund der Nutzung erneuerbarer Energien abfangen, indem wir zum einen in intelligenten Netzen die Elektroautos zum Bestandteil des Lastmanagements machen. Zum anderen können wir - das hat die christlich-liberale Koalition bei der letzten Reform der Solarförderung gemacht - Anreize dafür setzen, dass selbstproduzierter Photovoltaikstrom möglichst für die eigenen Elektroautos verwendet wird. Zum Beispiel können die Autos der Mitarbeiter, die acht Stunden auf dem Parkplatz des Unternehmens stehen, in dieser Zeit aufgeladen werden. Die erzeugte Energie sollte nicht einfach dem Netzbetreiber sozusagen vor die Füße geworfen werden. Im Zuge der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2012 müssen wir diesen Punkt weiterentwickeln. Daran werden wir arbeiten. Vielen Dank. ({5})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die Unionsfraktion spricht nun der Kollege Dr. Reinhard Brandl. ({0})

Dr. Reinhard Brandl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004018, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen am Beginn eines Zeitenwechsels: weg von einer Mobilität im Straßenverkehr, die im Wesentlichen auf der Verbrennung von fossilen Brennstoffen basiert, hin zu einer CO2-armen oder gar CO2-freien Mobilität, basierend auf hybriden oder rein elektrischen Antrieben mit Strom aus erneuerbaren Energien. Das ist Teil unseres Energiekonzeptes und unseres heutigen Antrages. Gerade mit Blick auf das Klima und die zur Neige gehenden fossilen Brennstoffe ist dieser Weg alternativlos. Dieser Zeitenwechsel wird sich über Jahrzehnte hinziehen. Er wird uns, das Autoland Deutschland, mehr als die meisten anderen Länder treffen; denn an seinem Ende wird eine andere Automobilindustrie mit völlig neuen Wertschöpfungsketten stehen. Die Industrie hat die Herausforderung bereits angenommen. Jeder deutsche Hersteller arbeitet mit Hochdruck an hybriden oder rein elektrischen Antriebskonzepten. Gestern hat zum Beispiel die Firma Audi in Ingolstadt ein neues, 65 Millionen Euro teures Entwicklungs- und Prüfzentrum für Elektroantriebe eingeweiht. Die Bundesregierung hat die Herausforderung ebenfalls angenommen und die wichtigsten Akteure der Nationalen Plattform Elektromobilität an einen Tisch geholt. Der erste Zwischenbericht wird in Kürze vorliegen. Wir von der christlich-liberalen Koalition haben diese Herausforderung auch angenommen und arbeiten seit Monaten mit Sachverständigen an den richtigen politischen Rahmenbedingungen. Ein Ergebnis dieser Arbeit liegt heute in Form unseres Antrags dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Es kann uns nur gemeinsam gelingen, unsere führende Weltmarktposition bei den konventionellen Antrieben in das Zeitalter der Elektromobilität zu übertragen. Die Karten werden neu gemischt. Wir müssen anerkennen, dass im Bereich Forschung und Technologie vor allem die asiatischen Länder wie Japan, Korea und China im Moment die Nase vorn haben. Das letzte EFIGutachten zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands hat uns das eindrucksvoll aufgezeigt. An diesem Punkt stehen wir als Staat in der Verantwortung. Wir müssen die Wissenschaft und die Industrie dabei unterstützen, den Rückstand im Bereich der Grundlagenforschung aufzuholen. Die Bundesregierung macht dies bereits im großen Umfang. Allein das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt im Rahmen der Hightech-Strategie jedes Jahr rund 100 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Ein Leuchtturmprojekt ist die groß angelegte Innovationsallianz „Lithium-IonenBatterie“, in der 57 Projektpartner aus 27 Forschungseinrichtungen sowie 30 Unternehmen gemeinsam an dieser Schlüsseltechnologie arbeiten. Das Projekt läuft bis 2015. Das BMBF fördert es mit 60 Millionen Euro. Die Industrie gibt zusätzlich 360 Millionen Euro, sodass allein für dieses Vorhaben insgesamt 420 Millionen Euro investiert werden. Auch die Hochschulen leisten ihren Beitrag. Beispielsweise hat die TU München das Wissenschaftszentrum Elektromobilität eingerichtet, in dem 36 Lehrstühle aus fünf Fakultäten das Thema interdiszi7700 plinär bearbeiten und in Forschung und Lehre verankern. - Das sind nur zwei Beispiele für Initiativen, die dazu beitragen, unseren technologischen Rückstand aufzuholen. Diesen Weg müssen wir unbedingt fortsetzen. Nichtsdestotrotz stehen wir erst am Anfang des Zeitenwechsels. Unser Ziel ist es, die Zahl der Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen von heute praktisch null auf mindestens 1 Million im Jahr 2020 zu erhöhen. Das ist ambitioniert. Gemessen an der Zahl von heute circa 50 Millionen Fahrzeugen in Deutschland läge der Anteil der Elektrofahrzeuge dann trotzdem nur bei 2 Prozent. Deswegen ist es wichtig, heute keine überzogenen Erwartungen in der Bevölkerung zu wecken, die später vielleicht enttäuscht werden, und vor allem nicht die weitere Optimierung des Verbrennungsmotors zu vernachlässigen. Der Verbrennungsmotor wird auf absehbare Zeit noch den allergrößten Anteil unserer Fahrzeuge antreiben. Das elektromobile Zeitalter kommt; aber es kommt nicht von heute auf morgen. Wir brauchen einen langen Atem und eine langfristige Strategie, die uns auch in der Phase nach der Euphorie kontinuierlich weiter nach vorne bringt. Dazu leisten wir heute unseren Beitrag. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({0})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 17/3479, 17/2022 und 17/3647 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorrang für Kinder - Auch beim Lärmschutz - Drucksache 17/2925 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({0}) Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Katja Dörner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Katja Dörner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004030, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Eigentlich ist das Thema, über das wir jetzt sprechen, ein schönes Thema. Es geht um Geräusche, die Kinder machen, um spielende, lärmende und kreischende Kinder; es geht um Kinder, die ihre Welt erobern und entdecken. Kindergeräusche - man kann es sicherlich auch Kinderlärm nennen - sollten eigentlich das Normalste auf der Welt sein; aber leider ist es nicht so. Leider mehren sich gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Kinderlärms, und zwar im Zusammenhang mit dem Ausbau von Ganztagsschulen und Kitas, leider auch vermehrt im Zusammenhang mit Jugendeinrichtungen. Diese Entwicklung muss uns sehr große Sorgen bereiten. Einige von Ihnen kennen vielleicht das Zeit-Magazin vom Juli dieses Jahres. Darin findet sich eine wirklich erschreckende Reportage über die Versuche, in Hamburg neue Kitas zu gründen. Allein im Jahre 2009 sind nur in Hamburg 20 Kindergartenprojekte verschiedenster Träger ins Sperrfeuer der Nachbarschaft geraten. Einige dieser Projekte wurden gar nicht realisiert, andere wurden nur unter sehr strengen Auflagen genehmigt; nur manche konnten tatsächlich wie geplant umgesetzt werden. Ähnliche Berichte erreichen uns aus den unterschiedlichsten Ecken der Republik. Es ist sehr ärgerlich, wenn derartige gegen Kinder, Jugendliche und Familien gerichtete Auseinandersetzungen auch noch von einigen Politikern befördert werden. Beispielsweise hat der CDU-Sozialsenator von Hamburg im Zusammenhang mit dem schon erwähnten Kita-Ausbau gesagt, er könne den Ärger der Anwohner verstehen. Der Vorsitzende der Senioren-Union in Nordrhein-Westfalen sah sogar den sozialen Frieden durch den Lärm von Kindergärten gefährdet. Ich finde, derartige Äußerungen müssen ganz entschieden zurückgewiesen werden. ({0}) Ich darf wohl davon ausgehen, dass wir uns in dieser Runde darüber einig sind - ich zitiere, was im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb festgehalten worden ist -, dass Kinderlärm „keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben“ darf. ({1}) Dieser Konsens ist nicht neu. Die FDP beispielsweise hat schon im Januar 2009 einen Antrag mit dieser Zielrichtung vorgelegt. Die damalige Große Koalition hat im Juni 2009 einen quasi inhaltsgleichen Antrag im Plenum beraten lassen. Dann kam der Koalitionsvertrag; das ist jetzt ungefähr ein Jahr her. Hinzu kommt: Wir wissen schon lange, was wir gesetzgeberisch machen müssten. Vor allem ist § 3 der Baunutzungsverordnung um die Zulässigkeit von Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten zu ergänzen. Ferner ist die Privilegierung des Kinderlärms im Lärmschutzrecht erforderlich. Wichtig ist auch - das stellen wir in dem Antrag, den wir heute eingebracht haben, heraus -, eine Möglichkeit zu finden, um bereits bestehende Einrichtungen vor gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Kinderlärms zu schützen. ({2}) Jetzt haben wir November 2011. Wir müssen konstatieren: Es ist überhaupt noch nichts passiert. Uns läuft die Zeit davon, insbesondere mit Blick auf den Ausbau der Kitas, der unbedingt notwendig ist, um dem im Gesetz verankerten Rechtsanspruch, der ab 2013 besteht, entsprechen zu können. Fakt ist: Das Thema Kinderlärm soll erst im Rahmen einer breit angelegten Novelle zum Bauplanungsrecht aufgegriffen werden. Die Eckpunkte sollen im nächsten Sommer vorgelegt werden. Frühestens 2012 werden wir ein Gesetzgebungsverfahren haben. Das Ganze dauert einfach viel zu lange. ({3}) Unser Antrag ist nicht nur ein Plädoyer für Kinderlärm als Zukunftsmusik, sondern stellt auch einen ganz konkreten Handlungsauftrag an die Regierung dar, sich beim Thema Kinderlärm endlich an die Arbeit zu machen und nicht länger auf Zeit zu spielen. Ich denke, das ist in unser aller Interesse. Vielen Dank. ({4})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die Union spricht nun der Kollege Dr. Michael Paul. ({0})

Dr. Michael Paul (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004126, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Dörner, Sie haben eine Reihe vernünftiger Punkte genannt. Ich darf Sie trösten: Die Koalition braucht nicht den Anstoß der Grünen. Wir setzen den Koalitionsvertrag Punkt für Punkt um. Kinder müssen in Deutschland spielen können. Das gehört zu ihrer Entwicklung, und das müssen wir als kinderfreundliche Gesellschaft sicherstellen. Natürlich machen spielende Kinder auch Lärm. Aber dieses Geräusch ist anders als das, das von Industriemaschinen herrührt. ({0}) Natürlich müssen wir feststellen, dass es in den letzten Jahren Urteile gegeben hat, die einiges Aufsehen erregt haben. Was war passiert? Nachbarn haben durch Klagen vor verschiedenen Gerichten durchgesetzt, dass verschiedene Kindergärten oder Kindertagesstätten wegen des von ihnen ausgehenden Lärms schließen mussten bzw. gar nicht erst errichtet werden konnten. Diese Entwicklung darf man aber nicht dramatisieren. Wenn man sich die Entscheidungen anschaut, stellt man fest, dass die Gerichte nur in Einzelfällen zulasten der Kinder entschieden haben. In der Mehrzahl der Fälle haben die Gerichte bis heute zugunsten der Kinder entschieden. Trotzdem zeigen die Verfahren, dass es sich um einen Konflikt handelt. Diesen Konflikt müssen wir einer Lösung zuführen; denn die Konflikte werden eher zu- als abnehmen. Dafür sind im Wesentlichen zwei Gründe zu nennen: Zum einen sind wir eine alternde Gesellschaft. Daher wird der Lärm von Kindern - leider - immer seltener und deshalb auch nicht mehr als so selbstverständlich angesehen, wie es in früheren Jahren vielleicht der Fall war. Zum Zweiten haben wir, um die Gesellschaft kinderfreundlicher zu machen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, ehrgeizige Ausbaupläne, was Kindertagesstätten und Kindergärten angeht. Das spricht dafür, dass die Konflikte eher zu- als abnehmen. Der Bundestag hat hier bereits in der letzten Legislaturperiode Handlungsbedarf festgestellt. Ich darf an dieser Stelle übrigens konstatieren - die Kollegen von der SPD sind ja nicht so zahlreich vertreten -, dass die Umsetzung dessen natürlich vom damaligen Umweltminister Sigmar Gabriel hätte erfolgen müssen, ({1}) der für das Immissionsschutzrecht Verantwortung getragen hat. Ich kann feststellen: Das ist nicht geschehen. ({2}) Die christlich-liberale Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Rechtsänderung zugunsten der Kinder verabredet. Wir werden dies auch umsetzen; dafür brauchen wir den Antrag der Grünen nicht. Der Antrag der Grünen ist insofern weder besonders kreativ noch besonders fantasievoll. ({3}) Wie wird der Rechtsrahmen neu gestaltet werden müssen? Zwei Punkte sind in diesem Zusammenhang hervorzuheben. Zum einen brauchen wir die Klarstellung im Bundes-Immissionsschutzgesetz, dass Kinderlärm - anders als der Lärm, der von Industriemaschinen ausgeht - im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt. Dadurch können wir den Klagen, die von Nachbarn im Wege des Zivilrechts erhoben werden, den Boden entziehen; denn das Immissionsschutzrecht hat auch Ausstrahlungswirkung auf das Zivilrecht. Ebenso wird dadurch die Zahl der Klagen im öffentlichen Recht abnehmen. Wir müssen aber die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung sehr genau daraufhin beobachten, ob es weiteren Klarstellungsbedarf gibt. Klar ist - das will ich an dieser Stelle ebenfalls sagen -, dass auch in Zukunft eine gerichtliche Überprüfung im Einzelfall möglich sein muss; denn schließlich leben wir in einem Rechtsstaat. Die neue Regelung wird aber Rechtssicherheit schaffen. Zum anderen werden wir sicherstellen, dass Kindergärten und Kindertagesstätten dort sein werden, wo Kinder sind. Bisher haben wir das Problem im Baurecht, dass in reinen Wohngebieten grundsätzlich keine Kitas zulässig sind. ({4}) Wir werden im Rahmen der anstehenden Bauplanungsrechtsnovelle die Baunutzungsverordnung an dieser Stelle ändern, sodass dies auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich möglich wird. Wir werden uns auch nicht darauf beschränken, dies auf zukünftig ausgewiesene Wohngebiete zu beziehen; vielmehr sollen auch bestehende Bebauungspläne erfasst werden. Dazu wird das Baurecht entsprechend geändert werden. ({5}) Gestatten Sie mir eine persönliche Anmerkung. Seit meine Frau und ich vor sieben Wochen eine Tochter bekamen, ist unser Verständnis für beide Positionen - die Eltern auf der einen Seite und die Nachbarn auf der anderen Seite - deutlich gewachsen. Es gibt hier keine reine Schwarz-Weiß-Situation. Wir brauchen vielmehr eine ausgewogene Lösung, die auf die Interessen beider Seiten Rücksicht nimmt. Das Maßnahmenbündel, das ich Ihnen gerade vorgestellt habe und das die Koalition auf den Weg bringen wird, wird genau diesen Interessenausgleich sicherstellen. Deshalb freue ich mich schon auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen. Herzlichen Dank. ({6})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Herzlichen Glückwunsch, Kollege Paul! Das Wort hat die Kollegin Ute Vogt für die SPD-Fraktion. ({0})

Ute Vogt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002823, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Paul, ich glaube, es geht hier nicht darum, in einen Wettbewerb um die kreativsten Anträge einzutreten, sondern schlicht darum, ein drängendes Problem zu lösen, und das hat Ihre Regierung bis zum heutigen Tag trotz vieler wohlfeiler Worte zu diesem Thema schlicht versäumt. Sie haben sich außer dem einen Satz im Koalitionsvertrag noch nicht einmal im Ansatz diesem Problem genähert. Wir beschäftigen uns heute bereits mit der dritten Initiative zu diesem Thema in diesem Parlament, und alle drei Initiativen stammen aus den Reihen der Opposition. Es gab im März einen Antrag der Sozialdemokratischen Partei. Im Mai gab es einen Antrag der Partei Die Linke mit dem Schwerpunkt auf Sportstätten. Heute liegt ein Antrag der Grünen vor. In dem Anliegen sind wir uns alle einig. Auch Sie haben dem Anliegen nicht widersprochen. Es ist richtig: Bereits Ende der letzten Legislaturperiode hat dieses Haus der Bundesregierung den ganz klaren Auftrag gegeben, die Bewegungsräume für Kinder und Jugendliche auszuweiten und die Zahl der Gerichtsverfahren zu verringern. Herr Kollege Paul, wir hätten damals sehr gerne diesen Auftrag des ganzen Hauses umgesetzt. Die Wählerinnen und Wähler haben dann aber anders entschieden. Daher konnten wir dies leider nicht weiterverfolgen und nicht tätig werden. Sie waren letztes Mal in der Regierung und sind es jetzt erneut seit einigen Monaten. Sie haben sich diesem Thema aber bislang nicht genähert und noch nicht einmal einen Gesetzentwurf vorgelegt. Aus meiner Sicht drängt die Zeit; denn nach dem Kinderförderungsgesetz müssen bis 2013 35 Prozent aller Kleinkinder einen Platz in einer Kindertagesstätte bekommen können. Das ist gut so. Wir sind stolz darauf, dass wir dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben. ({0}) Dieses Gesetz bedeutet, bundesweit 750 000 Plätze in Kindertagesstätten zu schaffen. Das bedeutet in der Konsequenz die Verdoppelung der Zahl der heute bestehenden Betreuungsplätze. Die Bundesregierung nimmt nun den Kommunen das Geld aus der Tasche. Nach Aussagen des Städte- und Gemeindebundes werden in diesem Jahr etwa 14 Milliarden Euro fehlen, die dringend notwendig wären, um etwas für die Kinderbetreuung zu tun. Nicht einmal das, was Sie kein Geld kosten würde, bringen Sie auf den Weg. Stellen Sie sich einmal die Situation vor: Die Kommunen müssen bauen, müssen zusätzliche Plätze schaffen. Wenn allerorten geklagt wird, Gerichtsverfahren drohen, Kindertagesstätten gar nicht entstehen dürfen oder dort, wo sie schon vorhanden sind, nicht vernünftig betrieben werden können, weil die Rechtslage relativ viele Klagemöglichkeiten bietet, wird die Schaffung der zusätzlichen Betreuungsplätze nicht nur finanziell, sondern auch durch die praktischen Rahmenbedingungen erschwert. Dafür trägt Ihre Bundesregierung die Verantwortung. ({1}) Mit Baurecht allein kann man diese Probleme sicherlich nicht lösen. Es geht auch um gesellschaftliche Akzeptanz. Die Gesellschaft wird älter. Es gibt mehr Kinderlose, die vielleicht weniger Bezug zu Kindern haben und es nicht so sehen, dass Kinderlärm Zukunft bedeutet. Daher muss man politisch umso stärker Signale setzen, dass Platz für Kinder in der Gesellschaft gewollt ist. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich sagen - hier gehen wir sogar weiter als die Grünen in ihrem Antrag; aber auch da gibt es eine Übereinstimmung -, dass es nicht nur darum geht, etwas für Kindertagesstätten und Kinderbetreuungseinrichtungen zu tun, sondern auch darum, etwas für eine Gruppe zu tun, die noch weniger Lobby hat als Kinder, nämlich die Jugendlichen. Das betrifft nicht nur die Jugendlichen in Sportvereinen, sondern zum Beispiel auch die, die auf Bolzplätzen spielen. ({2}) Vor allem in größeren Städten erleben wir, dass dort, wo sich die Bebauung Bolzplätzen nähert, die Anwohner klagen und recht bekommen. Bei uns in Stuttgart gibt es Bolzplätze, die um 18 Uhr geschlossen werden müssen, obwohl die Kinder aufgrund der Schulorganisation manchmal erst um 17.30 Uhr die Chance haben, auf die Straße zu gehen. Das können wir auf Dauer nicht zulassen. Deshalb wünschen wir, dass Sie hier nicht nur freundliche Worte finden, sondern dass Sie dem Ganzen auch Taten folgen lassen. Wir sollten die nächste Debatte nicht wieder über eine weitere Initiative aus den Reihen der Opposition führen müssen. Wir werden in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses beantragen, eine Anhörung durchzuführen, um uns diesem Thema gemeinsam zu nähern. Ich hoffe, dass Sie dabei sind, wenn wir jetzt in schnellen Schritten vorangehen, und dass wir die nächste Debatte eben nicht mehr über schöne Anträge, die den Kindern und den Eltern am Ende nicht helfen, sondern zeitnah über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung führen. Dann sind wir gerne bereit, Ihnen zu applaudieren. Machen Sie aber bitte vorher Ihre Hausaufgaben zu diesem Thema. ({3})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Für die FDP-Fraktion hat Judith Skudelny jetzt das Wort. ({0})

Judith Skudelny (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004159, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Vogt, Sie sollten mir zuhören. ({0}) Denn ich werde gleich ganz viele der Punkte, die Sie heute angesprochen haben, erklären. Mit dem heute vorliegenden Antrag der Grünen ist der Kinderlärm nun auch bei dieser Partei als Thema angekommen. ({1}) Ich darf Ihnen gratulieren: Ihr Antrag ist in einem Punkt besser als der, den die SPD im März dieses Jahres vorgelegt hat; denn er ist zumindest verfassungskonform. ({2}) Da Sie aus unserem Koalitionsvertrag zitiert haben, gehe ich stark davon aus, dass Sie meinen, uns ein wenig vor sich hertreiben zu müssen. ({3}) Das wird Ihnen auch heute leider nicht gelingen, weil wir Ihnen wieder einen Schritt voraus sind. ({4}) Erst einmal zum Inhalt Ihres Antrags, zur Neuregelung der Baunutzungsverordnung. Die Baunutzungsverordnung stellt beim Ausbau einer Kindertagesstätte eigentlich gar nicht so sehr ein Problem dar. Es ist richtig: In Wohngebieten können nur ausnahmsweise Genehmigungen erteilt werden. In aller Regel werden sie erteilt. Wenn man Prävention betreibt, muss in allen Gebieten auch ein Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern geführt werden; aktuell wird er übrigens geführt. Deswegen ist die Änderung der BauNVO eigentlich gar nicht das vorrangige Problem.

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Frau Skudelny, der Kollege Liebich hat den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Möchten Sie sie zulassen?

Judith Skudelny (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004159, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Gerne.

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Bitte schön.

Stefan Liebich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004093, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Sehr geehrte Frau Skudelny, Sie sagten, dass Sie uns immer einen Schritt voraus sind. Es ist mittlerweile neun Monate her, dass im Bundesland Berlin das geänderte Landes-Immissionsschutzgesetz in Kraft getreten ist. All das, worüber wir heute reden, gilt im Land Berlin bereits. Sie haben das Land Berlin damals kritisiert, weil es das im Alleingang gemacht hat, und gesagt, das sei eine Bundeskompetenz. Wann dürfen wir denn damit rechnen, dass Sie im Rahmen der Bundeskompetenz handeln? ({0})

Judith Skudelny (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004159, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr geehrter Herr Kollege, hätten Sie bis zum Ende meiner Rede gewartet, hätten Sie eine Antwort auf diese Frage bekommen - diesen Teil meiner Rede kann ich jetzt streichen -: Wir planen, das bis Ende dieses Jahres zu tun. ({0}) - Lassen Sie mich doch in Ruhe weiterreden. Im Anschluss können Sie Fragen stellen. Das Problem im Zusammenhang mit der Baunutzungsverordnung ist im Moment Folgendes - das werden Ihnen alle Baurechtler bestätigen -: Wenn eine Änderung der Baunutzungsverordnung erfolgt, müssen die Gemeinden, Städte, Anwälte und Gerichte jeweils die aktuelle Form und alle alten Fassungen behalten. ({1}) Einzeländerungen sollte man also nur dann vornehmen, wenn ein wahnsinnig großes Problem besteht. Wie ich bereits dargelegt habe, ist das Hauptproblem nicht die Baunutzungsverordnung. Deswegen werden wir die darin vorgesehenen Änderungen, nämlich die Klarstellung, dass kurze Wege und kurze Beine zusammengehören, dass Kinder also in Wohngebiete gehören, im Rahmen der Gesamtnovellierung der Baunutzungsverordnung im Jahre 2011 vornehmen, damit das nicht zu kompliziert und zu formalistisch wird. Das zweite Problem, das Sie angesprochen haben, ist die Bürgerbeteiligung. Hier unterschätzen Sie unsere Städte und Gemeinden. Jeder Stadtrat und jeder Gemeinderat weiß, dass ein Projekt wie der Bau eines Kindergartens nur dann verwirklicht werden kann, wenn die Anwohner und die Bevölkerung in der Gegend einbezogen werden. Die Art und Weise, in der sie über das schon bekannte Planungsrecht hinaus einbezogen werden, ist Angelegenheit der Städte und Gemeinden. Das muss aus meiner Sicht nicht im Bundesrecht geregelt werden. Hierzu hat jede Stadt und jede Gemeinde eigene Wege, eigene Foren und eigene Ideen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger befürworte ich. Eine diesbezügliche Gesetzgebung des Bundes halte ich aber für nicht notwendig, zumal die Städte und Gemeinden dies schon heute sehr gut machen. Die Intention Ihres Antrags ist durchaus richtig. Es wird deutlich: Kinderlärm ist gewollt, Kinderlärm ist gewünscht, Kinderlärm ist richtig. Aber in diesem Zusammenhang muss man auch den Anwohnern, der älter werdenden Generation und allen anderen Menschen, gerecht werden. Richtig ist, dass Kinderlärm nicht mit Baulärm, nicht mit Maschinenlärm und nicht mit Straßenlärm verglichen werden kann. Kinderlärm kann auch nicht in dB gemessen und in Durchschnittswerten angegeben werden. Die Stärke des Kinderlärms ist jeweils vor Ort, also dort, wo er entsteht - jetzt bitte Achtung -, in Kindertagesstätten, auf Kinderspielplätzen und, Frau Vogt, auf Ballspielplätzen, zu prüfen. Gestern haben wir uns mit der Union auf Rahmenbedingungen geeinigt. Im März dieses Jahres haben wir das noch nicht geschafft. Wir haben nicht schnell gehandelt, weil wir eine Regelung treffen wollten, die verfassungskonform, ausgewogen und für die gesamte Gesellschaft tragbar ist. Deswegen haben wir uns vielleicht die eine oder andere Woche länger Zeit gelassen. Wir wollten nämlich eine Regelung treffen, die sicherstellt, dass es so wenige Klagen wie möglich gibt. Der Vorschlag der SPD, Klagen gegen Kinderlärm grundsätzlich auszuschließen, ist nicht verfassungskonform. Kinderlärm kann nämlich auch mitten in der Nacht auftreten, weil Eltern ihre Kinder einfach brüllen lassen. Wir wollten keine Regelung treffen, die auch einen solchen Fall umfasst. In diesem Fall muss nach wie vor der Klageweg möglich sein. Im Hinblick auf Kindertagesstätten gilt dies natürlich nicht. Es muss aber nach wie vor eine Ausgewogenheit in der Gesellschaft vorhanden sein. Wir planen, bis Ende dieses Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Diskussion zu stellen. ({2}) - Sie können gerne eine Zwischenfrage stellen. - Ich freue mich, dass sie schon jetzt ankündigen, konstruktiv mitzuarbeiten. ({3}) Deswegen freue ich mich auch auf den Dialog. Bei den Demonstrationen gegen Stuttgart 21 und Gorleben haben Sie versucht, einen Zug aufzuhalten. Dieses Mal sind Sie hinter einen fahrenden Zug gesprungen ({4}) und wieder auf den Schienen gelandet. Wir werden bis Ende des Jahres den Gesetzentwurf - ganz in Ihrem Sinne - auf den Weg bringen. Sie haben recht: Kinder sind ein Zukunftsthema. Dieses Zukunftsthema besetzt die Koalition hervorragend, und sie braucht dabei nicht Ihre Hilfestellung. Vielen Dank. ({5})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Jetzt hat Sabine Stüber das Wort, die es vorzieht, mit uns gemeinsam ihren Geburtstag zu feiern. Dazu gratulieren wir herzlich. ({0})

Sabine Stüber (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004171, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kinder brauchen einen Freiraum, in dem sie spielen, rennen und toben können. Das gehört zu einer gesunden Entwicklung. Es kann auch laut sein. Bei dem französischen Philosophen und Pädagogen Rousseau hörte sich das im 18. Jahrhundert so an: „Die Natur will, dass Kinder Kinder seien, ehe sie erwachsen werden.“ In einem japanischen Sprichwort heißt es: „Kinder, die schreien, werden groß.“ Vergangene Zeiten, verschiedene Kulturkreise - und doch wusste man, was Kinder brauchen. Bei uns hingegen bedarf es einer gesetzlichen Klärung, damit Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umweltauswirkung für Nachbarn bewertet werden darf. Einen Beschluss des Bundestages dazu gibt es seit über einem Jahr. Für Anwohner sollen Klagen gegen Kitas oder Spielplätze schwieriger werden. Betreiber von Kindereinrichtungen brauchen dringend Rechtssicherheit. Noch ist aber nichts passiert. Noch erhalten Kitas in Wohngebieten jede Menge Auflagen. Bis hin zur Schließung ist alles möglich, wenn sich Anwohner belästigt fühlen. Mit dem Kinderfördergesetz sollen bis 2013 familienfreundlichere Bedingungen geschaffen werden. Dazu sind mehr Betreuungsplätze die Voraussetzung. Eine Kindertagesstätte, ein Spielplatz vor der Haustür: Wie würde dadurch der Alltag für Kinder und Eltern erleichtert werden? In dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen werden alle guten Ansätze der verschiedenen Fraktionen, die in den letzten zwei Jahren zum Thema Kinderlärm eingebracht wurden, zusammengefasst. Ergänzend sollen Spielflächen schon bei der Planung berücksichtigt werden. Das befürworten wir als Linke voll und ganz. ({0}) Mögliche Konflikte sollen durch die Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld geklärt werden. Auch das unterstützen wir. Trotzdem frage ich mich, warum Kinderlärm eine so große Belastung ist. Verkehrslärm ist mit Abstand unerträglicher. Was ist los in diesem Land? Warum wird es Familien immer noch so schwer gemacht? Die überalterte Gesellschaft fühlt sich von den Kindern, die später die Rente erarbeiten sollen, belästigt? Das ist doch eine verkehrte Welt. ({1}) Natürlich nerven Kinder auch einmal, aber sie sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Viele Menschen in unserem Land sehen das genauso. Belästigt fühlen sich nur einige. Im Auftrag des Onlineportals Immowelt wurden kürzlich 1 042 Personen befragt. Die Toleranz gegenüber tobenden Kindern ist größer als man denkt: Für 86 Prozent der Befragten gehört Lärm, der durch Kinder entsteht, zum Leben einfach dazu. Ein weiteres Ergebnis ist allerdings, dass 19 Prozent der sogenannten Besserverdienenden kein Verständnis dafür haben. Rund ein Drittel davon lebt in kinderlosen Haushalten. Genau für diese Klientel sind dann auch solche Inserate gedacht: Kinderlärm? Anwälte leisten telefonische Rechtsberatung sofort: 8 bis 24 Uhr! - Lassen Sie uns dafür sorgen, dass sich solche Angebote bald erübrigen. Danke. ({2})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat Daniela Raab für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Daniela Raab (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003613, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Kinder machen natürlich Geräusche. Sie machen manchmal auch Lärm. Das ist gewollt. Ich glaube, das wird auch in dieser Debatte deutlich. Zu viel Konfrontation bei diesem konsensualen Thema schadet deshalb nur. Es ist von uns allen gesagt worden: Es ist gewollt, dass Kinder toben, kreischen, schreien, weinen und auch mal zur Unzeit brüllen dürfen. Die Uhrzeit interessiert ein Kind eher selten. Es sind schließlich Kinder, und Sie haben zu Recht gesagt, liebe Kollegin: Wenn sie schreien, werden sie groß. Dass sich dennoch immer wieder Menschen finden, die gegen und wegen Kinderlärm klagen, ist, vorsichtig ausgedrückt, bemerkenswert. Dass es dann aber auch noch Richter gibt, die diesen Menschen recht geben, kann einen, gelinde gesagt, nur wütend machen. ({0}) Auch deshalb findet sich in unserem Koalitionsvertrag der schon viel zitierte Satz: Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben. Wir werden die Gesetzeslage entsprechend ändern. Dafür bedarf des Änderungen im Baurecht, Lärmschutzrecht und auch ganz allgemein im Zivilrecht. Ich kann Ihnen mitteilen - so der Stand von heute Mittag -: Die baurechtlichen Gesetzesänderungen sind geklärt. Das federführende Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird bereits Anfang 2011 das Gesetzgebungsverfahren einleiten, um das gesamte Bauplanungsrecht zu novellieren. Ein Bestandteil dieser Novelle ist auch die Regelung zum Kinderlärm. ({1}) Ich bin froh, dass wir das Verfahren beschleunigen konnten. Das alleine reicht aber nicht; auch das ist schon gesagt worden. Notwendig ist eine absolute Toleranz gegenüber Kindergeräuschen, und zwar nicht nur im Bundes-Immissionsschutzgesetz, sondern auch im Bürgerlichen Gesetzbuch. ({2}) Bei der von mir schon angesprochenen Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird deshalb ausdrücklich eine entsprechende Ausstrahlwirkung für das Bürgerliche Gesetzbuch festgeschrieben. Denn - ich glaube, darin sind wir uns alle einig - es darf kein Hintertürchen offen bleiben, um den Bau von Kindertagesstätten, Spielplätzen, Bolzplätzen oder ähnlichen Jugendeinrichtungen zu verhindern. ({3}) Kitas und Kindergärten müssen selbstverständlich auch in reinen Wohngebieten gebaut werden dürfen. Wo sind wir denn? Kinder gehören nicht in Gewerbegebiete, sondern in unsere Mitte. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass wir sie abschieben, um so wenig wie möglich von ihnen mitzubekommen. Deswegen arbeitet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung daran, das Bauplanungsrecht dahin gehend zu ändern, dass eine generelle Zulässigkeit von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten ermöglicht wird. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich den Ministerien für Umwelt, Justiz und Verkehr - einer der Minister ist anwesend - für die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Punkt danken. Weil die einzelnen Bundesländer angesprochen wurden, darf ich mein Bundesland Bayern erwähnen. Das bayerische Kabinett hat am 26. Oktober einem Gesetzentwurf zugestimmt, nach dem Kinderlärm künftig grundsätzlich als sozial angemessen hingenommen werden muss. Dadurch sollen Einrichtungen für Kinder schneller gebaut werden können. Nachbarn dürfen in Zukunft nicht mehr darauf vertrauen, dass der Freistaat aus Lärmschutzgründen gegen Kindereinrichtungen vorgeht. Das betrifft ausdrücklich auch Freizeiteinrichtungen für Jugendliche wie Bolzplätze, Skateranlagen und BMX-Bahnen; Sie kennen das alles genauso gut wie ich. Auch diese Anlagen sollen nach dem Gesetzentwurf im Hinblick auf Lärm bevorzugt behandelt werden. Ich denke, auch hierbei wird klar, dass wir nicht nur über Kinderinteressen, sondern selbstverständlich auch über Jugendinteressen reden. Sie müssen bei dieser gesetzgeberischen Regelung immer Vorrang vor allem anderen haben. In Bayern bedeutet das konkret, dass wir bei der Berechnung von Abständen zum Beispiel zwischen einer neu zu bauenden Jugendeinrichtung und der Wohnbebauung direkt daneben die besonderen Regelungen für Ruhezeiten komplett aussetzen. Die Bebauungsabstände können künftig fast halbiert werden. Ich finde es schön, dass es Bundesländer gibt, die das machen. Dabei ist es mir völlig egal, welche Bundesländer das sind und von wem sie regiert werden. Hauptsache, es wird gemacht. Sie haben die Berliner Brille erwähnt, Herr Kollege. In diesem Sinne möchte ich Ihnen auch gerne die bayerische Brille mit auf den Weg geben. ({4}) Auf allen Ebenen einen Ausgleich zu schaffen, bedeutet aber nicht nur - lassen Sie mich das abschließend feststellen -, politische Beschlüsse zu fassen, schöne Reden zu halten und gegebenenfalls die Gesetze zu ändern, wo dies nötig ist; vielmehr muss jeder Einzelne von uns Kinder als solche statt als kleine Erwachsene sehen. Wir müssen ihnen ohne Vorurteile begegnen und sie Kinder sein lassen. Vor allem dürfen wir nicht gegen sie klagen. Denn ich denke, es gilt immer noch: Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Vielen herzlichen Dank. ({5})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Es ist verabredet, die Vorlage auf Drucksache 17/2925 an die Ausschüsse zu überweisen, die in der Tagesordnung aufgeführt sind. Sind Sie damit einverstanden? Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht - Drucksache 17/2637 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({0}) - Drucksache 17/3693 Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Patrick Sensburg Dr. Peter Danckert Halina Wawzyniak Hierzu liegen ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Verabredet ist, eine halbe Stunde dazu zu debattieren. - Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe der Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das Wort. ({1})

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Minister:in)

Politiker ID: 11001336

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit Bürgerinnen und Bürger nicht nur recht haben, sondern auch zu ihrem Recht kommen können, ist eines unverzichtbar: eine unabhängige, die Mandanten und damit die Bürgerinnen und Bürger beratende Anwaltschaft. Anwältinnen und Anwälte können ihre wichtige Aufgabe als Organ der Rechtspflege nur dann erfüllen, wenn die Mandanten ihnen auch vertrauen können. ({0}) Der Bürger, der einen Anwalt um Rat bittet, muss sicher sein, dass das, was er dem Anwalt erzählt, auch wirklich nur zwischen ihm und dem Anwalt bleibt und Informationen, Erkenntnisse, Aussagen sowie Anvertrautes bei diesem vertraulich behandelt werden. ({1}) Wenn ein Mandant nicht die Gewähr hat, dass er mit seinem Anwalt frei und unbelauscht sprechen kann, wenn er befürchten muss, dass etwa bei einem Telefonat der Staat in der Leitung mithört, dann ist das Entstehen von Vertrauen gefährdet und dann ist auch nicht gesichert, dass ein Anwalt seiner Funktion im Rechtsstaat in vollem Umfang nachkommen kann. Deshalb muss der Rechtsstaat um seiner selbst willen die freie und ungehinderte Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt respektieren und garantieren. Genau das ist das Ziel des Gesetzentwurfes, der heute in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden soll. ({2}) Dieser Gesetzentwurf nimmt eine Korrektur früherer Gesetzgebung vor. Nach dem durch den Gesetzentwurf geänderten § 160 a der Strafprozessordnung sollen alle Rechtsanwälte und nicht allein Strafverteidiger vor Ermittlungsmaßnahmen des Staates geschützt sein, soweit es um Erkenntnisse geht, hinsichtlich derer sie das ZeugBundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nis verweigern dürfen. Damit kein Missverständnis entsteht: Wenn es um den konkreten Verdacht geht, dass der Anwalt selbst eine Straftat begangen hat - das ist nicht der Bereich, den wir mit dem geänderten Gesetz regeln -, dann kann natürlich ermittelt werden. Mit dieser Änderung schaffen wir wieder eine gute Balance zwischen den Rechten von Anwälten, die verteidigen und beraten, auf der einen Seite und der Effektivität der Strafrechtspflege auf der anderen Seite. ({3}) Die Arbeit von Justiz und Polizei wird durch diese maßvolle Erweiterung des absoluten Schutzes vor Ermittlungsmaßnahmen wirklich nicht nennenswert beeinträchtigt. Dies haben die Sachverständigen sowie die Länder und Verbände bestätigt. Wichtig ist, dass wir mit diesem Schritt die bisherige künstliche Aufspaltung zwischen Strafverteidigern und anderen Anwälten beenden. Diese Abgrenzung lässt sich in der Realität sowieso nicht punktgenau treffen. Gerade bei komplexen Beratungsmandaten bestehen häufig enge Verflechtungen zu strafrechtlichen Fragen. Der Übergang von beratender zu verteidigender Tätigkeit ist oft fließend. Künftig gilt daher, bezogen auf alle Anwälte, ein absolutes Verbot der Erhebung und Verwertung von Informationen. Gegen Anwälte dürfen sich deshalb keine strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen mehr richten, wenn damit Informationen erfasst würden, die vom Zeugnisverweigerungsrecht des Anwalts umfasst wären. Schutz vor Durchsuchungen oder Beschlagnahmen in Kanzleien gibt es bereits. Aber wir müssen sicherstellen, dass Telefone oder die E-MailKommunikation nicht überwacht werden. Wir tragen damit natürlich auch dem Wandel Rechnung, der das anwaltliche Berufsbild betrifft; denn zum einen wird elektronische Kommunikation immer wichtiger, zum anderen gibt es immer mehr Sozietäten, in denen Strafverteidiger mit Anwälten anderer Fachrichtungen zusammenarbeiten. Auch dieser Realität wird mit der Gesetzesänderung Rechnung getragen. Wir setzen mit diesem Gesetzentwurf ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ich bin froh, dass die Beratungen gezeigt haben, dass es dafür innerhalb und außerhalb des Parlaments eine breite Unterstützung gibt. Ich verstehe das nicht nur als ein gutes Zeichen, sondern auch als Rückenwind für die Bemühungen, weiterzuarbeiten. Im Koalitionsvertrag war nur ein Prüfungsauftrag vorgesehen, um zu sehen, wie man weitergehen kann. Dazu gibt es die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen, über die beraten wird und die natürlich die Sympathien der FDP haben. ({4}) Lieber Herr Montag, wir sind froh, dass wir bei diesem Vorhaben den richtigen Schritt gehen, auf den wir uns in der Koalitionsvereinbarung verständigt haben. Es ist eine Korrektur. Für die gab es auch damals eine Mehrheit. Es ist gut, dass wir uns in dieser sachlichen Atmosphäre damit befassen. Natürlich prüfen wir weiter auch im Hinblick darauf, wie die Auswirkungen der dann geltenden Regelung auf andere beratende Berufe sind. Ich hoffe, dass wir in dieser Legislaturperiode einen weiteren Schritt gehen können. Vielen Dank. ({5})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Der Kollege Dr. Peter Danckert hat seine Rede zu Protokoll gegeben, weil er im Haushaltsausschuss ist.1) Ich gebe das Wort dem Kollegen Patrick Sensburg für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Prof. Dr. Patrick Sensburg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004155, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann der Justizministerin nur zustimmen: Es ist gut, dass wir mit der Neuregelung des § 160 a eine Regelung gefunden haben, die einen erweiterten Schutz des Vertrauensverhältnisses von Rechtsanwälten zu ihren Mandanten gewährleistet, und wir damit eine Regelungslücke schließen, die im Kern nicht zu rechtfertigen war. Das betrifft die Fälle, in denen es einen Übergang vom Anwaltsmandat zum Strafverteidigermandat gibt. Es ist gerade aus Sicht der Mandanten nicht nachvollziehbar, wann der Zeitpunkt eintritt, ab dem das Anwaltsmandat zum Strafverteidigermandat wird. Daher ist es eine richtige Entscheidung gewesen, Klarheit zu schaffen, den absoluten Schutz einzuführen und damit insbesondere für den Mandanten sicherzustellen, dass das Vertrauensverhältnis umfänglich geschützt ist. ({0}) Man muss nämlich wissen, dass § 160 a ein gestuftes Schutzverhältnis vorsieht. Es gibt einen absoluten Schutz und einen relativen Schutz. Alle Berufsgeheimnisträger genießen bereits den relativen Schutz des § 160 a Abs. 2. Es fällt also niemand durch das Raster. Es gibt bestimmte Bereiche mit einem absoluten Schutz. Es war folgerichtig, keine Trennung zwischen Verteidigermandat und Anwaltsmandat zu schaffen. Das hat die christlich-liberale Koalition richtig entschieden. Ich freue mich, dass über die Fraktionsgrenzen hinweg darüber Konsens herrscht, den Schritt gemeinsam zu gehen, und ich freue mich über das Signal der anderen Fraktionen. ({1}) Was mich nicht gefreut hat, war das Verfahren. Das muss ich ganz ehrlich sagen. ({2}) 1) Anlage 5 - Warten Sie ab, es kommt noch etwas. Herr Kollege Montag, wir wollen einmal sehen, ob auch Sie gleich klatschen. Wir haben im Ausschuss ein erweitertes Berichterstattergespräch organisiert und auch vorbereitet. Schauen wir uns einmal den Zeitablauf an. Am 30. September fand die erste Lesung im Plenum statt. Am 6. Oktober haben wir im Rechtsausschuss beraten. Am 18. Oktober wurden dann alle Berichterstatter unterrichtet. Im Vorfeld habe ich bereits den einen oder anderen Berichterstatter bezüglich des erweiterten Berichterstattungsgesprächs angesprochen. Erst am 26. Oktober, also mit ausreichend Vorlauf, erfolgte dann das erweiterte Berichterstattergespräch, an dem leider nicht alle Fraktionen teilgenommen haben. ({3}) Ganz im Gegenteil: Es wurde gesagt, die Vorbereitungszeit sei zu kurz gewesen - und das bei einem Thema, das schon in der letzten Wahlperiode zu Diskussionen geführt hatte und auch jetzt breit diskutiert worden war. Aber diese Vorbereitungszeit reichte anscheinend einigen Fraktionen nicht, und es wurden dementsprechend Anträge gestellt, das erweiterte Berichterstattergespräch zu diesem Thema abzusetzen. Ich kann nur sagen: In dieser Woche sind offensichtlich das Anträgestellen und der Formalismus etwas mit Ihnen durchgegangen. Den Umweltausschuss torpedierten Sie in dieser Woche mit Geschäftsordnungsanträgen und 21 Änderungsanträgen, und bei diesem Thema versuchten Sie es dann auch. ({4}) Ich glaube, das war nicht das richtige Verfahren. Wir sollten bei einem solchen Thema doch eine gemeinsame Entscheidung in der Sache treffen können. Das war nicht besonders kooperativ, muss ich sagen. ({5}) Herr Kollege Montag, obwohl ich Sie sehr schätze, muss ich sagen: Inhaltlich ist Ihr Antrag mager. Ich glaube, Sie haben den Unterschied zwischen präventiven und repressiven Rechten nicht erkannt. ({6}) Ihnen geht es um präventive Rechte, nämlich um die §§ 20 a ff., um die präventive Abwehr von Gefahren gegen den internationalen Terrorismus, nicht um Repression. ({7}) Mir scheint, dass Sie hier Prävention mit Repression gleichsetzen wollen. Bei der Prävention haben Sie mehr Rechte, und diese Rechte haben wir auch in § 20 u des Bundeskriminalamtgesetzes statuiert. In der Prävention kann ich ganz anders vorgehen. ({8}) Wenn ich solche Beispiele wie jetzt aktuell die Briefbomben diskutiere, so geht es darum, Gefahren für Bürger möglichst effektiv und schnell abzuwehren. Dabei muss ich anders vorgehen, als wenn ich im Nachhinein ermittle. Das müsste Ihnen bekannt sein. Nun hat jemand gefragt: Warum eigentlich? Ich denke, wir haben heute nicht die Zeit, das ausgiebig zu diskutieren. ({9}) Dann führen Sie auch noch § 23 a des Zollfahndungsdienstgesetzes ein, in dem es um Militärwaffen, Kriegswaffen bis hin zu Flugkörpern für Atomwaffen geht. Wenn Sie diese Gefahren auch noch herausnehmen wollen, dann frage ich mich schon: Haben Sie den Unterschied nicht verstanden? Der Rechtsausschuss hat Ihren Antrag zu Recht abgelehnt. Schauen Sie einmal in § 161 Abs. 2 der StPO. Dann wird Ihnen diese Unterscheidung ganz deutlich, und Sie erkennen, dass die Maßnahmen, die präventiv stattgefunden haben, gar nicht ohne Weiteres repressiv eingebracht werden können. Da wird ja hinterher die Unterscheidung zum Schutz des Beschuldigten getroffen. Dieses fein austarierte System scheint Ihnen egal zu sein. Das wiederum scheint mir einer gewissen Richtung verhaftet zu sein. Wir schaffen ein System, fein austariert zwischen präventiven und repressiven Rechten. Damit stärken wir das Vertrauensverhältnis zu Anwälten. Aber wir sehen gleichzeitig die Aufgabe des Staates, Gefahren effektiv zu bekämpfen. Das ist uns mindestens genauso wichtig. ({10}) Auch die Ausdehnung auf sonstige Berufsgruppen ist falsch. ({11}) - Ich erkläre es Ihnen ja gerade. ({12}) Die Ausdehnung auf Ärzte und Journalisten ist abzulehnen. Das hat das Expertengespräch, das erweiterte Berichterstattergespräch, gezeigt. Beide Berichterstatter haben gesagt: Das Ausdehnen über Berufsgruppen, die vor Gericht auftreten, hinaus ist nicht angezeigt. Ich habe schon am 30. September das Verfassungsgericht zitiert. Ich zitiere es noch einmal; denn dies ist eine ganz entDr. Patrick Sensburg scheidende Passage. Auch das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Der Gesetzgeber ist weder gehalten noch steht es ihm frei, der Presse- und Rundfunkfreiheit absoluten Vorrang vor anderen wichtigen Gemeinschaftsgütern einzuräumen. Er hat insbesondere auch den Erfordernissen der Rechtspflege Rechnung zu tragen. Man kann also nicht einfach sagen: Da wollen wir einen absoluten Schutz haben. Wir haben den relativen Schutz, und das ist genau das, was uns das Bundesverfassungsgericht vorgibt. Zur Frage der Steuerberater kann ich nur sagen: Hier unterstütze ich das, was die Bundesjustizministerin gesagt hat. Wir müssen uns fragen, ob wir weitere Berufsgruppen mit einbeziehen. Das werden wir untersuchen; denn auch für Steuerberater gibt es die Möglichkeit, dass sie strafverteidigend vor Gericht auftreten. Dann lassen Sie uns doch einmal schauen, ob es in den nächsten Jahren wirklich Anwendungsfälle auch bei Steuerberatern gibt. Derzeit ist mir kein einziger Fall bekannt. Von daher würde ich mich schon fragen: Warum sollen wir die Steuerberater einbeziehen? Lassen Sie uns das untersuchen, lassen Sie uns schauen, ob es Anwendungsfälle auch für Steuerberater gibt, und dann können wir darüber diskutieren, ob es notwendig ist, den absoluten Schutz auch auf die Steuerberater auszudehnen, die strafverteidigend tätig sein können. Wenn es aber keine Anwendungsfälle gibt, dann müssen wir anerkennen, dass der Schutz des Staates für seine Bürger und damit das Strafverfolgungsinteresse vorgehen. Unsere Rechtspolitik orientiert sich an der Praxis. Deswegen ist es folgerichtig, diesen Entwurf heute zur zweiten und dritten Lesung vorzulegen. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Entwurf heute mit uns beschließen könnten. Ich glaube, er ist ausgewogen, was die Schutzrechte und das Strafverfolgungsinteresse des Staates angeht, aber auch was das Vertrauensverhältnis angeht, das wir zwischen Mandant und Anwalt brauchen. Ich danke Ihnen. ({13})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Halina Wawzyniak hat jetzt das Wort für die Fraktion Die Linke. ({0})

Halina Wawzyniak (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004185, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Justizministerin, der Entwurf geht in die richtige Richtung; er greift aber zu kurz. Die Linke wird sich enthalten, Ihnen aber den Rücken stärken, wenn Sie die Union davon überzeugen wollen, dass der Koalitionsvertrag umgesetzt werden soll. ({0}) Herr Sensburg, Sie haben das Verfahren angesprochen. Ich war bei dem Berichterstattergespräch. Sie haben aber leider vergessen, zu erwähnen, dass Sie eigentlich vorhatten, unmittelbar nach dem Berichterstattergespräch im Rechtsausschuss darüber zu entscheiden, also binnen 24 Stunden. Vielleicht bekommen Sie das mit mehreren Hundert Abgeordneten hin; für kleinere Fraktionen ist das eher etwas, was man auch unter den Begriff „Mobbing“ fassen könnte. ({1}) Im Berichterstattergespräch, bei dem ich, wie gesagt, war, ist nicht einleuchtend erklärt worden, zumindest für mich nicht, weshalb in der vorgesehenen Fassung des § 160 a StPO nicht alle in § 53 StPO genannten Gruppen in den Anwendungsbereich einbezogen werden. Die Unterteilung in absolute und relative Verbote von Ermittlungsmaßnahmen ist nicht nachvollziehbar. Wir begrüßen die Erweiterung auf Rechtsanwälte, aber wir finden, dass auch andere Vertrauensverhältnisse schützenswert sind. Jetzt gilt das absolute Verbot für Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger und Abgeordnete. ({2}) Das ist eine Unterteilung in Berufsgeheimnisträger erster und zweiter Klasse. Den Unterschied zwischen erster und zweiter Klasse können Sie nicht erklären. ({3}) Nennen Sie mir nur einen Grund dafür, dass beispielsweise Geistliche und Abgeordnete unter den absoluten Schutz fallen, aber Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten nicht. Im Rahmen einer pluralistischen Gesellschaft, in der Menschen wie ich vielleicht eher zu einem Therapeuten als zu einem Seelsorger gehen, ist dies nicht nachvollziehbar. ({4}) Wieso erfassen Sie Journalistinnen und Journalisten nicht? Ein absoluter Vertrauensschutz dient der Gewährleistung der in einer freien Gesellschaft notwendigen kritischen, mutigen und aufklärerischen Berichterstattung. Dieser Schutz ist durch das relative Verbot nicht gegeben. § 53 StPO dient dem Schutz des Vertrauensverhältnisses. Das meint eine angstfreie Inanspruchnahme von Rat und Hilfe bei bestimmten Berufsgruppen durch diejenigen, die sich an diese Berufsgruppen wenden. Die Norm folgt der Erkenntnis, dass bestimmte Berufsgruppen in einem besonders sensiblen Bereich agieren. Deshalb wäre es logisch, den § 160 a StPO spiegelbildlich zum Zeugnisverweigerungsrecht auszugestalten. Wie soll Ärztinnen und Ärzten gegenüber, Therapeutinnen und Therapeuten gegenüber, Journalistinnen und Journalisten gegenüber Vertrauen aufgebaut werden, wenn die Gefahr besteht, dass Ermittlungsmaßnahmen stattfinden? ({5}) Wie soll ich mich auf das Zeugnisverweigerungsrecht verlassen, wenn die Gefahr besteht, dass Ermittlungsmaßnahmen stattfinden? ({6}) - Zum Anfangsverdacht komme ich noch. Ist durch das relative Verbot nicht die Gefahr gegeben, dass Zeugnisverweigerungsrechte umgangen werden? Solange eine Abwägung möglich ist, besteht die Gefahr, dass erst einmal alles ermittelt wird, um die gewünschten Informationen zu bekommen. Ein Rechtsstaat ist aber auf Freiräume angewiesen, in denen Betroffene und Berufsgeheimnisträger völlig frei miteinander reden können. Kommen wir zu einem letzten Kritikpunkt. Der § 160 a Abs. 4 StPO bleibt so, wie er ist, bestehen. Darin heißt es, dass der Schutz, auch der absolute Schutz, nicht gilt, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Beteiligung der Betroffenen vorliegt. Ich finde, wir sollten hier noch einmal intensiv darüber nachdenken, ob es nicht angebrachter ist, zu schreiben, dass es eines dringenden Tatverdachtes bedarf, und nicht einfach eines Verdachtes. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entschließungsantrag der Linken berücksichtigt all diese Kritikpunkte. Deswegen kann zumindest auch die FDP diesem Antrag zustimmen. ({7})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Jerzy Montag hat das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf regelt die entsprechende Materie richtig. Es ist überhaupt keine Frage: Das ist etwas, was wir schon seit Jahren wollen. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. ({0}) Wir wollten aber schon immer mehr. Wir wollen es auch heute. Ich werde auch begründen, warum. Aber bevor ich dazu komme, will ich an etwas erinnern: Es ist keine zwei Jahre her - es war am 21. Januar 2009 -, da wurde hier in diesem Hause über einen Antrag der FDP diskutiert. Darin beantragte die FDP den Schutz der Rechtsanwälte, aber auch der Ärzte und noch weiterer Berufsgeheimnisträger. Herr Sensburg, da waren Sie noch nicht dabei. Deswegen ist es wichtig, dass man Ihnen vorliest, was Ihr Kollege Kauder zu diesem Antrag der FDP bezüglich der Materie „Einbeziehung der Rechtsanwälte“ sagte - ich zitiere -: ({1}) Journalisten stehen nicht Abgeordneten gleich, Ärzte stehen nicht Geistlichen gleich, und zivilrechtlich tätige Anwälte stehen nicht dem Strafverteidiger gleich. Vor zwei Jahren also hat die CDU/CSU etwas abgelehnt, was sie jetzt für vernünftig und richtig hält. ({2}) - Ja, bezüglich der Rechtsanwälte.- Sie stellen sich heute hin und sagen, es sei vorzüglich, was nun gemacht werde. Das habe man schon immer so gewollt. Es ist keine zwei Jahre her, da wollten Sie das Gegenteil. Das trifft im Übrigen auch auf die SPD zu. Da hat ihr damaliger rechtspolitischer Sprecher Stünker gesprochen. ({3}) Ich erspare mir, das entsprechende Zitat zu verlesen. Ich habe es allerdings dabei. Auch die SPD war damals dagegen. ({4}) Sie wechseln also Ihre Positionen zu dem Thema nach der jeweiligen Koalitionssituation, in der Sie sich befinden. ({5}) Sie verhalten sich in dieser Debatte nicht kohärent, Sie bleiben nicht kohärent bei Ihren Argumenten und haben damit auch nicht die richtigen. ({6}) Zu der Frage, meine Damen und Herren, warum es richtig ist, alle Berufsgeheimnisträger gleichzustellen. Die Polizei ermittelt im Grundsatz in einem offenen Ermittlungsverfahren. Wir haben zum Glück immer noch die Situation, dass geheime Ermittlungstätigkeiten die Ausnahme sind. Wenn die Ermittlungsbehörden bei ihrer offenen generellen Ermittlungstätigkeit an die Berufsgeheimnisträger herantreten und sie fragen, haben alle diese ein absolutes Recht, die Aussage über die Angelegenheiten zu verweigern, von denen sie in Ausübung ihres Berufes Kenntnis erhalten haben. Jetzt will die Polizei Kenntnis über das, was sie wissen will - das ist ja berechtigt -, durch Beschlagnahme erlangen. Wenn sie eine Beschlagnahme durchführt, darf sie aber all das, was sie nicht erfragen kann, auch nicht beschlagnahmen - § 97 StPO. Nun sagt sich die Polizei: Beschlagnahmen kann ich es auch nicht, dann installiere ich eben ein paar Wanzen. Wie steht es um die Abhörung des gesprochenen Wortes auf diese Weise? Auch in diesem Fall sind alle Berufsgeheimnisträger gleichgestellt. Die Polizei kommt immer noch nicht weiter. Nun beschließt sie, das Telefon abzuhören. In diesem Fall, sagen Sie, meine Damen und Herren, soll es Unterschiede geben. Das ist von der Systematik des Rechts her nicht nachzuvollziehen. ({7}) Es gibt keinen qualitativen Unterschied - es handelt sich lediglich um eine andere Materie - zwischen dem Vertrauensverhältnis des Rechtsanwalts zu seinem Mandanten und dem Vertrauensverhältnis, das ein Arzt zu seinem Patienten hat. Sie, Herr Sensburg, können auch einmal Patient werden. Stellen Sie sich einmal vor, was es bedeutet, wenn Ihr Arzt über Ihre Angelegenheiten kein absolutes Aussageverweigerungsrecht mehr hat. Deswegen sage ich Ihnen: Der Antrag ist richtig, den wir als Grüne gestellt haben. Wir werden diesen Antrag hier im Hause auch wieder und wieder stellen und schauen, inwieweit Sie sich belehren lassen. Heute jedenfalls werden wir die Rechtsanwälte den Strafverteidigern gleichstellen. Danke schön. ({8})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3693, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/2637 anzunehmen. Es gibt einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3705? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Dafür haben die einbringende Fraktion und Die Linke gestimmt, die SPD-Fraktion hat sich enthalten, dagegen haben CDU/CSU und FDP gestimmt. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf bei Zustimmung von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Ich komme zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung mit demselben Stimmenverhältnis wie vorher angenommen. Wir kommen nunmehr zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/3706. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag bei Zustimmung durch die einbringende Fraktion abgelehnt. Dagegen haben die Koalitionsfraktionen gestimmt; SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich enthalten. Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 10 auf: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Lambrecht, Olaf Scholz, Bärbel Bas, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen - Drucksache 17/3646 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss ({0}) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Es ist verabredet, hierzu eine halbe Stunde zu debattieren. - Dazu höre und sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Christine Lambrecht für die SPD-Fraktion. ({1})

Christine Lambrecht (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003167, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf zu einem Thema ein, das - dessen bin ich mir sicher - uns alle berührt. Wir alle machen uns darüber Gedanken, wie wir mit diesem Thema sinnvoll und vor allen Dingen im Interesse der Opfer umgehen können. Als zahlreiche Missbrauchsfälle aus den letzten Jahrzehnten, aber auch bis in die heutige Zeit hinein insbesondere sowohl in konfessionellen als auch in nichtkonfessionellen Einrichtungen zu Anfang dieses Jahres bekannt wurden, ist ein Tabu gebrochen, und das ist auch gut so. Ich möchte an dieser Stelle nicht darüber reden, was in den Institutionen falsch gemacht wurde und was man hätte anders machen können, weil wir alle wissen, dass es nicht nur um Institutionen geht. Tatort für sexuellen Missbrauch können auch die Familie und das nähere Umfeld sein. Heute geht es eher darum - dies ist in rechtspolitischen Debatten nicht immer so -, dass wir uns fragen, wie wir dem Opfer helfen können. Meistens beschäftigen wir uns eher damit, was wir mit den Tätern machen. Heute sollten wir uns damit beschäftigen, wie wir dafür sorgen können, dass den Opfern solcher Fälle Gerechtigkeit widerfährt. ({0}) Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der SPDFraktion haben wir uns lange über diese Probleme unterhalten und uns überlegt, was man denn tun könne. Es gibt nicht allzu viele Möglichkeiten. In all den Diskussionen sind wir aber auf ein Problem gestoßen, das sich ständig wiederholt: die Frage der Verjährungsfristen. Sie machen es vielen Opfern unmöglich, die Täter juristisch zur Rechenschaft zu ziehen, weil die Taten eben oft Jahrzehnte zurückliegen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Opfer sind traumatisiert und haben das Geschehene verdrängt. Sie leiden Jahrzehnte physisch und psychisch und wissen zum Teil überhaupt nicht, warum. Zum Teil bringen erst Therapien das, was in der Kindheit passiert ist, wieder in das Bewusstsein zurück. Dieser Schock muss meistens mit professioneller Hilfe verarbeitet werden. Andere schweigen jahrzehntelang, weil sie sich schämen, die Folgen fürchten oder die Erfahrung gemacht haben, dass ihnen ohnehin niemand glaubt. Wenn dann das Schweigen gebrochen ist, ist es ein erneuter Schock für jedes Opfer, erfahren zu müssen, dass der Täter in keiner Weise mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann, weil die Tat verjährt ist. Die Verjährung hat in unserem Rechtssystem die Funktion, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden herzustellen; das ist richtig. Aber in diesen Fällen und Konstellationen schafft sie nur noch Rechtssicherheit und Frieden für einen, nämlich für den Täter. Ich glaube, wir können das nicht länger hinnehmen. Ich möchte Ihnen zwei Fälle darstellen, die sehr deutlich machen, dass wir entsprechend handeln müssen. Der erste Fall betrifft einen Mann, der heute 41 Jahre alt ist, verheiratet ist und ein Kind hat. Im Alter von 37 Jahren wurde er regelmäßig von Albträumen geplagt. Diese haben zu Schreianfällen, Angstzuständen und Herzrasen geführt. Ärztliche Untersuchungen haben kein Ergebnis erbracht. Körperlich war alles in Ordnung. Erst eine Hypnosebehandlung hat zutage gefördert, was der eigentliche Grund für seine Albträume ist: Er wurde als Kind jahrelang von seinem Vater sexuell missbraucht. In einer Therapie arbeitet er jetzt das Geschehene auf. Es war völlig belanglos, ob er gegen den Vater juristisch vorgehen wollte oder nicht; denn nach der jetzigen Rechtslage ist ihm jede Möglichkeit dazu verwehrt. Der zweite Fall betrifft eine damals 36-jährige Frau, die ebenfalls regelmäßig von ihrem Vater missbraucht wurde und eine Schwangerschaft vertuschen musste. Nach einer langen Zeit der Auseinandersetzung mit sich selbst und Therapien hat sie sich 2007 doch dazu entschieden, ihren Vater anzuzeigen. Aber es war nach der geltenden Rechtslage zu spät. Die Opferverbände haben in den Diskussionen, die wir in den verschiedensten Konstellationen - beispielsweise an einem runden Tisch - geführt haben, gefordert, dass die Verjährungsfristen verlängert werden sollten. Wir müssen uns die momentan geltenden Verjährungsfristen einmal genauer anschauen. Im Falle von Vergewaltigungen und sexueller Nötigung betragen sie derzeit 20 Jahre. Dagegen verjährt der sexuelle Missbrauch von Kindern bereits nach 10 Jahren und der sexuelle Missbrauch von minderjährigen Schutzbefohlenen verjährt sogar schon nach 5 Jahren. Zwar ruht im Strafrecht die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - damit soll zu Recht dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Entschluss zur Anzeige solcher Straftaten erst nach dem Ende der altersbedingten und familiären Abhängigkeit gefasst werden kann -, aber die konkreten Einzelfälle, die ich Ihnen beschrieben habe, können auch mit dieser Regelung nicht mehr erfasst werden. Es gibt dann keine Möglichkeit mehr zur rechtlichen Verfolgung. Zivilrechtliche Ansprüche von Opfern sexuellen Missbrauchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verjähren regelmäßig nach nur 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt bei Sexualdelikten zwar mit Vollendung des 21. Lebensjahres. Aber das kann zur Folge haben, dass es im Alter von 24 Jahren keine Möglichkeit mehr gibt, Ansprüche geltend zu machen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute vorlegen, wollen wir die strafrechtliche Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen auf 20 Jahre erhöhen. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist soll auf 30 Jahre angehoben werden. Es geht nicht um die Erhöhung des Strafmaßes, sondern um die Möglichkeit, Ansprüche länger geltend zu machen. Ich weiß, dass die Frau Ministerin - sie ist nicht anwesend; Herr Stadler, Sie werden diese Punkte sicherlich an sie weiterleiten - Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf hat. Diese Bedenken hat sie in einer Zeitschrift ausgeführt. Ich weiß auch, dass die Beweisführung nach einer solch langen Zeit ein Problem sein wird. Aber dieses Problem gibt es auch schon heute, wenn es sich um eine Vergewaltigung handelt, für die eine 20-jährige Verjährungsfrist gilt. Wir sehen an einem ganz aktuellen Fall, dass die Beweislage selbst dann sehr schwierig sein kann, wenn die Vorgänge noch nicht allzu lange zurückliegen. Es ist eine Frage, die im Einzelfall von einem Gericht geklärt werden muss. Es geht darum, den Opfern die Möglichkeit zu eröffnen, sich für eine Strafverfolgung zu entscheiden. Ich weiß, die Frau Ministerin hält das zeitnahe Nachgehen von Missbrauchsvorwürfen für die sinnvollere Möglichkeit. Ich sage Ihnen: Wir sollten das eine tun, ohne das andere zu lassen. Selbstverständlich ist es wichtig und sinnvoll, zeitnah auf Missbrauchsvorwürfe zu reagieren. Wir sollten aber für all die Menschen, die sich im Zuge der Debatte, die in den letzten Monaten stattgefunden hat, endlich getraut haben, sich zu outen, ein Signal setzen. Schauen Sie sich einmal die Aufzeichnungen von Frau Bergmann dazu an, wie viele sich jetzt geoutet haben, wie viele im Zuge dieser Welle das Gefühl hatten: Ich bin kein Einzelfall; ich bin nicht schuld; anderen ging es genauso. Wir sollten diesen Menschen zeigen, dass wir bereit sind, ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche geltend zu machen. ({1}) Ich kann Sie nur auffordern, in dieser Frage nicht dem Parteiengezänk zu verfallen; ich möchte hier nicht von juristischem Fundamentalismus sprechen. Lassen Sie uns wirklich darüber nachdenken, wie wir diesen Menschen sinnvollerweise helfen können. Wir haben dazu einen Vorschlag unterbreitet. Ich finde, wir sollten die anstehende Diskussion dafür nutzen, unser aller Anliegen, Opfern von sexuellem Missbrauch unterstützend zur Seite zu stehen, gerecht zu werden. Ich danke Ihnen und freue mich auf angeregte Diskussionen im Rechtsausschuss. ({2})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Ansgar Heveling hat jetzt für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. ({0})

Ansgar Heveling (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004056, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Frage: Die SPD-Fraktion hat mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen ein ernstes Thema aufgegriffen. Ohne Zweifel: Wir sollten eine ernsthafte Debatte darüber führen; denn das Anliegen ist insbesondere aus dem Blickwinkel der Opfer zu wichtig, als dass wir es für parteipolitische Spielchen nutzen sollten. Da gebe ich Ihnen, Frau Kollegin Lambrecht, vollkommen recht. Ich habe das Gefühl, dass Ihnen der Gesetzentwurf ein ernsthaftes Anliegen ist. Ich stelle mir allerdings - bevor ich zur Sache komme trotzdem die Frage, ob der heutige Tag der richtige Zeitpunkt für die Einbringung des Gesetzentwurfs und für die ohne Zweifel notwendige Debatte ist. Der Gesetzentwurf befasst sich mit einem Problemkreis, der auch zentraler Gegenstand der Diskussionen des runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ ist. Seit Ende April befasst sich der runde Tisch mit sämtlichen Facetten des Problemkreises des sexuellen Missbrauchs. Er ist aufgefordert, Handlungsoptionen für Regierung und Politik zu erarbeiten. Die Fragen der zivil- und strafrechtlichen Verjährung spielen dabei eine zentrale Rolle. Von allen Beteiligten des runden Tisches und auch von der Politik wurde von Beginn an betont, dass es wichtig sei, die Betroffenen ins Zentrum zu rücken. Auch Sie von der SPDFraktion haben in einem Positionspapier darauf hingewiesen - ich darf zitieren -: Die Arbeit des runden Tisches wird nur erfolgreich sein können, wenn vor allem auch die Betroffenen sexueller Gewalt am runden Tisch umfassend Gehör finden. Das ist absolut richtig; das war und ist das Ziel des runden Tisches. Es ist auch ein wesentlicher Teil der Aufgaben der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs. Wenn es aber darauf ankommt, den Betroffenen am runden Tisch umfassend Gehör zu verschaffen und sie ins Zentrum zu rücken, dann sollten wir das aus meiner Sicht insofern respektieren, dass wir den runden Tisch erst einmal in Ruhe zu Ende arbeiten lassen, bevor wir hier im Deutschen Bundestag anfangen, aus dem Gesamtkontext herausgelöst über Einzelthemen zu debattieren. Ich meine, das hätte der Respekt vor dem runden Tisch durchaus geboten. Soweit es mir bekannt ist, ist die nächste Sitzung des runden Tisches für den 1. Dezember angesetzt. In dieser Sitzung soll ein Zwischenbericht an die Bundesregierung verabschiedet werden. Ich bin mir sicher, dass ein Zuwarten von einigen Tagen dem nachvollziehbaren Anliegen der SPD nicht geschadet hätte. ({0}) Das hätte schon deswegen nicht geschadet, weil wir, so glaube ich, in allen Fraktionen anerkennen, dass wir über den strafrechtlichen und strafgesetzlichen Umgang mit sexuellem Missbrauch ebenso reden müssen wie über die zivilrechtlichen, insbesondere die schadensersatzrechtlichen Fragen. Die schrecklichen Vorkommnisse, die landauf, landab Ende des vergangenen Jahres und zu Beginn dieses Jahres bekannt geworden sind, machen es erforderlich, den Dreizehnten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, aus einem neuen Blickwinkel zu betrachten. Der sexuelle Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen ist zwar schon lange Gegenstand der strafrechtlichen Schutznorm - das steht außer Frage -, die Dimension langjährig unentdeckter Straftaten hat den Rahmen des für uns Vorstellbaren indes gesprengt. Das zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Bei aller Handlungsnotwendigkeit sollten wir aber eines bedenken: Das Strafgesetzbuch ist ein vielfältig ineinandergreifendes Räderwerk von aufeinander abgestimmten Normen, dessen gesellschaftliche Akzeptanz nicht zuletzt wesentlich darauf beruht, dass jedermann seine Systematik durchschauen kann, wenn er es denn will. Das gilt nicht zuletzt für die Opfer. Auch sie müssen auf das System vertrauen können. Ständige Durchbrechungen systematischer Linien sind nicht hilfreich. Das sollten wir bei der Diskussion zumindest bedenken. Wir wollen schließlich nicht nur debattieren und irgendwelche Regelungen beschließen, sondern wir wollen Regelungen beschließen, die möglichst effektiv und nachvollziehbar sind. Die Debatte heute kann verständlicherweise nur dazu dienen, den gesamten Problemkomplex anzureißen und aufzuzeigen, dass mit dem Gesetzentwurf mehr grundlegende Fragen verbunden sind, als der siebenseitige Gesetzentwurf und die fünf relativ kompakt erscheinenden Artikel vermuten lassen. Zu dem Gesetzentwurf im Einzelnen. Die Perspektive des Gesetzentwurfs ist grundsätzlich richtig. Der strafrechtliche Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen ist in den vergangenen 15, 20 Jahren mehrfach Gegenstand der rechtspolitischen Debatte gewesen, auch hier im Deutschen Bundestag. Es hat dazu eine ganze Reihe Entscheidungen gegeben. Wenn man sich die Gesetzesbegründungen und Plenarprotokolle aus dieser Zeit anschaut, lässt sich feststellen, dass der Blickwinkel stets auf die Tatumstände gerichtet war, bei denen von einer familiären und sozialen Nähebeziehung zwischen Opfer und Täter und daraus resultierenden Abhängigkeiten ausgegangen wurde. Institutionenbedingte Abhängigkeiten haben in der Diskussion der vergangenen Jahre eher eine untergeordnete Rolle gespielt. Zum Beispiel bei der Neufassung von § 78 b des Strafgesetzbuchs durch das 30. Strafrechtsänderungsgesetz im Jahr 1994 wurde als Begründung für das Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres insbesondere darauf abgestellt, dass - ich zitiere aus der Begründung - die Täter, die überwiegend der Familie des Opfers oder dem Bekann7714 tenkreis der Familie angehören, die Opfer unter Druck setzten und daher eine Verfolgung der Straftat erst ermöglicht werde, wenn sich das Opfer aus der Nähebeziehung in tatsächlicher Hinsicht herauslöse. Angesichts der jetzt im Fokus stehenden Fälle, insbesondere in Schulen, müssen wir einsehen, dass die Taten im familiären und sozialen Nahfeld sicherlich immer noch die größte Gruppe ausmachen, die Fälle in Institutionen aber nicht aus dem Blick gelassen werden dürfen. Auch hier wirken Abhängigkeits- und Machtverhältnisse, die von den Tätern ausgenutzt werden. Aber sie wirken anders als im familiären und sozialen Nahfeld. Wir müssen auch einsehen, dass sich unsere Erkenntnisse verändert haben. Sie haben sich dahin gehend weiterentwickelt, dass es nicht nur auf das Herauslösen des Opfers aus der Nähebeziehung zwischen Täter und Opfer ankommt, sondern dass es oftmals so ist - Frau Kollegin Lambrecht, Sie haben zwei Fälle aufgezeigt; insofern ist die Grundannahme Ihres Gesetzentwurfs vollkommen richtig -, dass die Opfer durch das Geschehen oftmals so schwer traumatisiert sind, dass sie erst im fortgeschrittenen Erwachsenenalter in der Lage sind, ihr Schweigen zu brechen. Insofern ist der Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs richtig; das erkennen wir an. Wir müssen in der Tat überlegen, ob aus den neuen Erkenntnissen die Handlungsnotwendigkeit erwächst, neue strafrechtliche Regelungen im Strafgesetzbuch zu treffen. Wenn wir die Notwendigkeit sehen, im Strafgesetzbuch Änderungen vorzunehmen, sollten wir uns genau überlegen, welche Lösung systematisch vorzugswürdig ist. Sie schlagen die Einführung einer neuen, bisher nicht bekannten Sonderverjährungsvorschrift für die Straftaten nach §§ 174 bis 174 c und § 176 Strafgesetzbuch vor. Das ist ein denkbarer Lösungsansatz. Aber wir müssen sehen: Durch eine Sonderverjährungsvorschrift wird die Systematik der Verjährungsvorschriften nach § 78 Abs. 3 Strafgesetzbuch durchbrochen. Das kann man durch eine Spezialvorschrift sicherlich einmal tun. Das kann man auch zweimal tun. Der Druck, es zu tun, wächst natürlich. Wenn man es mehrmals tut und es zur x-ten Durchbrechung kommt, wird es unsystematisch. Das sollte zumindest sehr wohl abgewogen sein. Wir sollten uns aber auch mit der Frage befassen, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, dem Anliegen gerecht zu werden. Da ist aus meiner Sicht an die Rechtsfolgenseite und damit an den Strafrahmen zu denken. Auch das ist keine neue Diskussion; diese Debatte ist hier im Bundestag schon häufiger geführt worden. Das Ganze hat schon bei den früheren Debatten um den Dreizehnten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs eine Rolle gespielt, so bei der Diskussion über das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften im Jahr 2003. Auf diesen Gesetzentwurf nehmen Sie in Ihrem jetzigen Gesetzentwurf ausdrücklich Bezug. Keine Frage: Wenn wir in eine Debatte über den Strafrahmen einsteigen sollten und damit in die Diskussion um die Aufstufung von Straftatbeständen zu Verbrechen, etwa beim § 176 Strafgesetzbuch, dann reden wir über eine größere Dimension als bloß über die Neufassung von Verjährungsfristen. Systematisch ist es aber vielleicht die bessere Stelle, darüber nachzudenken. Denn bei der Diskussion über den Strafrahmen geht es materiell um die Schuldbewertung und nicht um im Kern prozessuale Regelungen wie bei den Verjährungsvorschriften. Sollten wir bei der Diskussion um die Verlängerung von Verjährungsfristen bleiben, dann müssen wir aber auch abwägen und uns die Frage stellen: Wird den Opfern wirklich geholfen, wenn die Verjährung auf einen langen Zeitraum verlängert wird? Es gehört zur Typik der Tatumstände in besonderen Näheverhältnissen und in den betroffenen Institutionen, dass Beweisschwierigkeiten auftreten können. Das mag nach der langen Zeit die Beweisführung erschweren. Am Ende kann dann zwar stehen, dass ein Verfahren eingeleitet wird, es aber nicht mehr mit dem vom Opfer erhofften Abschluss, den Täter seiner gerechten Strafe überantwortet zu sehen, endet. Hier müssen wir sehr genau hinschauen und überlegen. Das heißt nicht von vornherein, dass der Weg nicht trotz der Beweiserschwerung richtig sein mag. Möglicherweise geben uns hier die Ergebnisse des runden Tisches oder die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten hilfreiche Hinweise. Genauso ist es nicht auszuschließen, dass es den Opfern hilft, wenn sie sehen, dass sich die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht inhaltlich mit der Sache befassen, dass es nicht aus formalen Gründen scheitert und dass das Verfahren abgeschlossen wird. ({1}) Fazit: Der Gesetzentwurf der SPD greift ein wichtiges Anliegen auf. Darüber sind wir uns einig. Wir müssen über den strafrechtlichen Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen beraten. Aber das Diskussionsfeld ist aus unserer Sicht weiter, als der vorliegende Gesetzentwurf es zeigt. Vielen Dank. ({2})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Halina Wawzyniak hat das Wort für die Fraktion Die Linke. ({0})

Halina Wawzyniak (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004185, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der SPD zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen ist gut gemeint. Wir tendieren dazu, ihm zuzustimmen. Wir tun dies, weil wir die Situation von Opfern ernst nehmen. Wir tun dies, weil wir insbesondere den Anspruch der Opfer auf zivilrechtliHalina Wawzyniak chen Schadensersatz unterstützen wollen. Ich bin sehr froh, dass im Gesetzentwurf deutlich formuliert wird, dass den Opfern mit weiteren Straftatbeständen und einer Verschärfung von Strafandrohungen nicht geholfen ist. ({0}) Tatsächlich - das zeigte auch die Debatte am runden Tisch der Justizministerin, die Herr Heveling schon erwähnt hat - muss es im Interesse der Opfer um mehr gehen als um Verjährungsfristen und deren Verlängerung. Bevor ich darauf zu sprechen komme, möchte ich eine Bitte äußern: Lassen Sie uns in Zukunft nicht von sexuellem Missbrauch an Kindern und Schutzbefohlenen sprechen, sondern von sexualisierter Gewalt. ({1}) Denn das Wort „Missbrauch“ impliziert immer, es gebe auch einen „richtigen“ sexuellen Gebrauch an Kindern. Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf, zumindest in seiner Tendenz, zu, weil wir dieses Thema dadurch so in die Öffentlichkeit bringen wollen, dass eine angemessene öffentliche Diskussion stattfindet und potenziellen Tätern weiter gehende, vor allem präventive Angebote unterbreitet werden können. Aus unserer Sicht sind dabei zwei Richtungen zu unterscheiden: Zum einen muss den Opfern geholfen werden. Aber nachsorgende Opferhilfe hilft den Opfern nur bei der Bewältigung dieser traumatisierenden Erfahrungen. Sie hilft nicht beim Schutz vor einer solchen Erfahrung. Zum anderen muss man dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu einer solchen Straftat kommt. Wichtig ist also präventive Opferhilfe. Diese erreicht man nur durch präventive Täterhilfe. Wenn wir verhindern, dass Menschen zu Tätern werden, bewahren wir andere Menschen davor, Opfer zu werden. ({2}) Es geht darum, dieses Thema aus sozialpsychologischer Sicht zu beleuchten und Vorschläge zur Prävention zu entwickeln. Deshalb ist es gut, dass die Mittel für das Projekt „Kein Täter werden“ von Professor Beier von der Berliner Charité aufgestockt werden. Ein Blick auf die Ursachen sexualisierter Gewalt könnte für die Entwicklung von Therapieangeboten hilfreich sein. Zu 60 Prozent handelt es sich um sogenannte Ersatzhandlungen nicht kernpädophiler Männer. 90 Prozent der Taten finden im familiären und bekannten Nahbereich statt. Und: Es sind alle sozialen Schichten betroffen. Entgegen allgemein vorherrschenden Vorstellungen ist der Täter eines sexualisierten Übergriffs nicht der fremde Psychopath, der einem nachts im Park auflauert, sondern - im Gegenteil - es handelt sich bei den Tätern meist um Personen, die den Betroffenen bekannt oder mit ihnen verwandt sind. Die Tat findet also häufig zu Hause statt, wo sich die Betroffenen sicher fühlen. Diese Tatsache verschlimmert häufig noch das Gefühl des Ausgeliefertseins. Die vornehmliche Frage lautet also: Wie können wir potenzielle Täter, im Regelfall Männer, erreichen und motivieren, keine Übergriffe zu begehen? Es geht darum, zu begreifen, was erwachsene Männer zu Tätern werden lässt und wie wir darauf reagieren können. Hier kann ein bewusster Blick auf unsere noch immer patriarchal strukturierte Gesellschaft hilfreich sein, eine Gesellschaft, in der immer noch männlich dominierte Rollenbilder existieren und das Aufwachsen der Jungen bestimmen. Auch antiquierte Rollenbilder fördern solche Taten. An dieser Stelle möchte ich auf die ausgezeichnete Studie von Professor Volker Linneweber aus dem Jahr 1998 hinweisen, in der er unter anderem diese Rollenbilder als tatfördernd bezeichnet hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Jungenarbeit muss gezielt ausgebaut werden. Der Bereich Männerforschung sollte gezielt gefördert werden, an Schulen, Kitas und Universitäten. All dies kostet Geld. Aber dieses Geld sollten wir ausgeben, um einen wirklichen Opferschutz zu erreichen. ({3})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Christian Ahrendt spricht für die FDP-Fraktion. ({0})

Christian Ahrendt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003729, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns in einem Punkt einig: Der Missbrauch, dessen Ausmaß wir Anfang dieses Jahres zur Kenntnis nehmen mussten, hat uns alle schockiert. Wir haben festgestellt, dass dieses Thema in kirchlichen und nichtkirchlichen Einrichtungen relevant ist. Wir haben auch festgestellt, dass Missbrauch von Kindern überall, in jeder gesellschaftlichen Gruppe, stattfinden kann. Wir wissen, wie beklemmend diese Situation ist. Überall dort, wo sich ein Kind eigentlich Geborgenheit und Schutz erhofft, wird es in seiner Integrität zutiefst verletzt. Die Bundesregierung hat klug reagiert. Sie hat einen runden Tisch eingesetzt und alle gesellschaftlich relevanten Gruppen an der Diskussion beteiligt, wie man mit diesem Thema umgeht, wie man sich den Problemen, die mit diesem Thema verbunden sind, nähert und welche Erkenntnisse wichtig sind, um die richtigen Schlüsse zu ziehen. An einer Stelle möchte ich Ihnen widersprechen. Ich glaube, in Bezug auf die Frage, was zu tun ist, hat der runde Tisch bereits viele Vorschläge erarbeitet. Hierzu gehört - dies ist ein entscheidender Aspekt, um den Opfern einen Ausweg aus der Situation, in der sie gefangen sind, zu ermöglichen -, Mehrfachvernehmungen von Opfern, die sich getraut haben, eine Tat anzuzeigen, zu vermeiden. Wenn Opfer sich zu einer Anzeige entschlossen haben, müssen sie zunächst einmal die dadurch auftretenden Probleme überwinden.

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Olaf Scholz zu?

Christian Ahrendt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003729, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Gerne.

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Bitte schön.

Olaf Scholz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003231, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege, ich habe ein paar kurze Fragen: Stimmen Sie mir zu, dass die Gesetze im Deutschen Bundestag gemacht werden? Stimmen Sie mir zu, dass es sich bei dem runden Tisch um eine Regierungskommission handelt? Stimmen Sie mir auch zu, dass ursprünglich gar nicht geplant war, Vertreter des Deutschen Bundestages hinzuzuziehen, und dass dies erst passiert ist, nachdem die Justizministerin einem Vorschlag von mir in einer Debatte in diesem Haus gefolgt ist?

Christian Ahrendt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003729, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich stimme Ihnen zu, dass die Gesetze im Deutschen Bundestag gemacht werden. ({0}) Ich stimme Ihnen auch zu, dass der runde Tisch eine sinnvolle Einrichtung ist. Selbstverständlich hat die Justizministerin, die den runden Tisch als Erste ins Gespräch gebracht hat, auch Sorge dafür getragen, dass alle Abgeordneten dieses Hauses gemeinsam beteiligt werden. Ich glaube, es gab am runden Tisch gute Beratungen, und wir sollten uns jetzt an dieser Stelle des Verfahrens nicht kleinlich über Einzelheiten streiten. ({1}) Lassen Sie mich noch einmal auf die entscheidende Frage zurückkommen, welche Erkenntnisse wir durch die Arbeit des runden Tischs gewonnen haben. Neben der Lösung des Problems der Mehrfachvernehmung haben wir auch erarbeitet, dass wir den Opferschutz beispielsweise dadurch verbessern müssen, dass den Betroffenen früh ein Opferanwalt zur Verfügung gestellt wird. Wir haben auch gesagt, dass wir die Rechte der Nebenkläger stärken müssen. Es ist unbestritten, dass Sie mit Ihrem Antrag, auch wenn Sie an dieser Stelle wirklich nur ein ganz kleines Feld dessen bearbeiten, was man tun muss, ein richtiges Anliegen verfolgen. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass eine Verjährungsfrist von drei Jahren für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zivilrecht mitnichten ausreicht. Die Koalitionsfraktionen haben sich schon sehr früh, im März, in einem gemeinsamen Papier darauf geeinigt, diese Verjährungsfrist zu verlängern. Wir haben uns auch auf Folgendes geeinigt: Die Verjährungsfristen müssen vom gleichen Zeitpunkt an gelten. Im Zivilrecht gibt es eine Hemmung bis zum 21. Lebensjahr, während es im Strafrecht nur ein Ruhen bis zum 18. Lebensjahr gibt. Auch hier kann man etwas tun. Wir werden auch darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist, die Verjährungsvorschriften im Strafrecht auszuweiten. Bei schwerem Missbrauch beträgt die Verjährungsfrist bereits 20 Jahre. Ob das am Ende des Tages die richtige Lösung ist, muss sich während der Beratungen zeigen. Sie selber haben es in Ihrer Rede angesprochen, Frau Lambrecht: Je länger eine Tat zurückliegt, umso schwieriger wird die Beweiswürdigung. Deswegen ist es ganz entscheidend, erst einmal die Mittel zu stärken, durch die den Opfern aus ihrer Gefangenensituation herausgeholfen wird, was dazu führt, dass die Tat früh angezeigt und aufgeklärt wird und dass das Opfer durch eine Bestrafung des Täters früh Gerechtigkeit erfährt. Ich denke, dass die Regierung aufgrund der Erkenntnisse, die sie durch die Arbeit des runden Tischs gewonnen hat, ein gutes Gesamtkonzept vorlegen wird. Ihre Vorschläge werden wir in den Beratungen gerne aufnehmen. Ich danke Ihnen. ({2})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat Jerzy Montag für Bündnis 90/Die Grünen.

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist wahrhaftig ein ernstes Thema. Ich will an dieser Stelle sagen: Ich war ebenfalls entsetzt, als ich Anfang dieses Jahres immer wieder lesen musste, zu welchen sexuellen Übergriffen und zu welchem sexuellen Missbrauch es vor langer Zeit in den unterschiedlichsten Institutionen in Deutschland gekommen ist. Ich war nicht so sehr entsetzt über die Straftaten - ich bin Strafverteidiger und habe in meinem beruflichen Leben erlebt, wozu Menschen fähig sind -, sondern ich war vor allem entsetzt darüber, in welchem Ausmaß diese Sexualstraftaten über Jahrzehnte hinweg verniedlicht und vertuscht worden sind. Das fängt damit an, dass es ein Tabu gab und gibt, darüber nicht zu reden, auch nicht in der Familie, mit niemandem. Man musste sich als Opfer schämen. Es gab aber auch die manchmal sogar perfide Perfektion, mit der in den unterschiedlichsten Institutionen die Täter geschützt und gedeckt worden sind und auf Opfer und ihre Familien Druck ausgeübt worden ist, nichts preiszugeben. Ich glaube, der richtige Ansatz, um zu verhindern, dass sich so etwas in Zukunft bei uns wiederholt, besteht darin, in allen gesellschaftlichen Bereichen dafür zu sorgen, dass über solche Straftaten gesprochen wird, dass Opfer und ihre Familien das Gefühl bekommen, sie müssen sich nicht schämen, wenn sie etwas offenlegen, und dass die Institutionen von den Kirchen bis zu den Schulen und den freien Trägern ein entsprechendes Klima schaffen und sich in ihren organisatorischen Zusammenhängen verpflichten, mit der Polizei und der StaatsJerzy Montag anwaltschaft zusammenzuarbeiten und diese Dinge von Anfang an zu klären, statt sie zu vertuschen. ({0}) In den allermeisten Fällen war es nicht so, als ob man zum Zeitpunkt der Tatbegehung in den 60er- und 70erJahren davon nichts gewusst hätte. Es gab auch damals Fälle, in denen die Tat nur Tätern und Opfern bekannt war. Doch in den allermeisten Fällen war es in den Schulen, Kollegs oder wo auch immer bekannt; aber es wurde vertuscht. Ich halte den eingangs beschriebenen Weg, wie wir in Zukunft mit diesem Thema umgehen sollen, für richtig. Ich warne ausdrücklich davor, das Pferd von hinten aufzuzäumen und bei der Verlängerung der Verjährungsfristen anzusetzen. Ich habe heute nicht genug Zeit, werde in den Beratungen im Rechtsausschuss aber noch erläutern, aus welchen fachlichen Gründen ich der Auffassung bin, dass die Kolleginnen und Kollegen von der SPD mit ihren Vorschlägen nicht richtig liegen. An dieser Stelle will ich auch als Praktiker vor Gericht eines sagen: Wir geben den Opfern Steine statt Brot, wenn wir ihnen noch nach 20 oder 25 Jahren ermöglichen, einen Zivilprozess anzustrengen und bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Diese Opfer werden wegen der unglaublich schwierigen und schlechten Beweissituation in den allermeisten Fällen nur eine Klageabweisung im Zivilverfahren oder einen Freispruch für den Beschuldigten erreichen. Was haben die Opfer davon, wenn man ihnen suggeriert, sie könnten mit den Mitteln der Justiz zu ihrem Recht kommen, obwohl wir genau wissen, dass das nach 20, 25 oder 30 Jahren so gut wie nicht mehr möglich ist? Es gibt Vorschläge - auch wir werden welche vorlegen -, wie man am geltenden Recht Verbesserungen vornehmen kann. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir uns zuallerletzt mit der Verlängerung der Verjährungsfristen befassen sollten. Danke schön. ({1})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent- wurfs auf Drucksache 17/3646 an die in der Tagesord- nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu andere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 11 a und 11 b auf: a) Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiheit für Gilad Schalit - Drucksache 17/3422 - b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE Durch einen humanitären Akt Frieden befördern - Gilad Schalit freilassen - Drucksache 17/3431 Verabredet ist, hierzu eine halbe Stunde zu debattieren. Der erste Redner in der Debatte ist Philipp Mißfelder für die CDU/CSU-Fraktion.

Philipp Mißfelder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003810, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag, der dem Auswärtigen Ausschuss insgesamt sehr am Herzen liegt und von dem wir uns eine Wirkung in Richtung Israel sowie in Richtung all derjenigen versprechen, die weltweit das dramatische Schicksal des jungen Soldaten Gilad Schalit verfolgen. Verschiedene andere Parlamente auf der Welt haben sich dieses Themas schon angenommen und deutlich gemacht, dass sie sich für die Freilassung von Gilad Schalit einsetzen. Das wollen wir heute mit der Verabschiedung des vorliegenden Antrags ebenfalls tun. Ich danke deshalb allen Fraktionen, dass sie sich dieses Themas angenommen haben. Ich bedanke mich außerdem bei den Obleuten und bei allen anderen Beteiligten für die große Ernsthaftigkeit, mit der wir dieses Zeichen heute in diesem Haus gemeinsam setzen wollen. Ich rufe all denjenigen, die sich diesem Thema verpflichtet fühlen oder diese Debatte aus Interesse verfolgen, zu, dass wir einmütig für die Freiheit von Gilad Schalit einstehen sowie dafür werben und kämpfen wollen, dass er freigelassen wird. ({0}) Gilad Schalit ist als junger Soldat in die Gefangenschaft der Hamas geraten. Die Hamas ist eine Terrororganisation; dies gilt es anlässlich dieser Debatte deutlich zu machen. Es ist vor dem Hintergrund der Bedrängnis, in der sich das Volk Israel und der jüdische Staat befinden, eine besondere Form der Kriegsführung, wenn das Leid von Gilad Schalit in Videos öffentlich zur Schau gestellt wird. Es ist inhuman, dass seit Jahren kein Zugang des Roten Kreuzes möglich ist und dass die Eltern in trauriger Ungewissheit über das Wohl ihres Sohnes leben müssen. Sie wissen nicht, ob er lebt und, wenn ja, unter welchen Bedingungen. Wir fordern heute als humanen Akt einen uneingeschränkten Zugang des Roten Kreuzes. Ich bitte diejenigen, die der Hamas nahestehen und die heutige Debatte verfolgen, sowie diejenigen, die innerhalb der Hamas politische Verantwortung wahrnehmen und immer sehr genau beobachten, was wir in diesem Hause diskutieren, um diesen humanen Akt: Setzen Sie sich für Gilad Schalit ein und ermöglichen Sie zumindest den Zugang des Roten Kreuzes, um seinen Eltern zumindest ein Stück weit Gewissheit zurückzugeben. ({1}) Das ganze israelische Volk wartet auf die Heimkehr von Gilad Schalit. Um dies auch denjenigen nahezubringen, die heute das erste Mal den Namen dieses im Alter von 19 Jahren entführten israelischen Soldaten hören: Das gesamte israelische Volk diskutiert diese Frage mit sehr großer Aufmerksamkeit und emotionaler Betroffenheit. Wir alle können uns das nicht wirklich vorstellen, weil wir als Deutsche nicht in einer solchen Situation leben müssen. Die Umstände, unter denen junge Rekruten in Deutschland zur Bundeswehr kommen, sind ganz andere als diejenigen, unter denen junge israelische Männer zur Armee kommen. Gilad Schalit hat sich in einem tapferen Kampf der Sache seines Landes und der Sicherheit der Bürger in Israel verpflichtet gefühlt. Er hat dafür ein großes persönliches Risiko auf sich genommen und bislang bitter dafür bezahlt. Deshalb nimmt sich das israelische Volk dieses einzelnen Soldaten so engagiert an. Mancher mag sagen, dass es doch nur ein Soldat ist. Aber von Anfang an ging es nicht nur um einen Soldaten, sondern auch um die große Symbolik dahinter. Wenn man sich anschaut, wie in der Gedenktradition Israels mit toten Soldaten umgegangen wird, erkennt man, dass der Umgang mit diesem einzelnen Soldaten auch kulturell eine besonders wichtige Frage ist. Das setzt die Terrororganisation Hamas bewusst ein, um die israelische Gesellschaft in Angst und Schrecken zu versetzen, um die Soldaten zu demoralisieren und damit die Wehrhaftigkeit der israelischen Gesellschaft infrage zu stellen. Das lassen wir nicht zu. Wir, die Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Bundestag, setzen uns nicht nur heute, sondern auch bei vielen anderen Gelegenheiten für die Freilassung von Gilad Schalit und darüber hinaus für die Anerkennung des Existenzrechts Israels als jüdischer Staat sowie dafür ein, dass der Friedensprozess in Gang kommt. Auch unser Bundesaußenminister hat das vor wenigen Tagen getan, als er den Vater von Gilad Schalit in Israel besucht hat. Diese Themen haben wir in diesem Hause schon oft beraten, und das wollen wir auch in Zukunft tun. Das Ganze geschieht vor dem Hintergrund, dass Deutschland aufgrund seiner geschichtlichen Erfahrung sowie der Verantwortung, die sich daraus ableitet, eine besondere Rolle einnimmt. Wir können zumindest aus meiner Sicht keine neutrale Position einnehmen. Wir stehen vielmehr fest an der Seite Israels. Die Bundeskanzlerin hat am 18. März 2008 in ihrer bemerkenswerten Rede vor der Knesset zum 60. Jahrestag der Gründung des Staates Israel gesagt: … das Bewusstsein für die historische Verantwortung und das Eintreten für unsere gemeinsamen Werte - das bildet das Fundament der deutsch-israelischen Beziehungen von ihren Anfängen bis heute. Das hat sich seit 2008 nicht geändert, ganz im Gegenteil: Die Bande sind sogar noch enger geworden, gerade angesichts der Tatsache, dass in anderen Ländern größere Zweifel an der Politik Israels geäußert werden. Auch wir sind nicht frei von Kritik, und unter Freunden ist es auch möglich, offen und kritisch zu diskutieren. Ich sage aber auch: Die Erwartungshaltung der israelischen Gesellschaft und der israelischen Politik gegenüber der deutschen Politik ist riesig groß. Sie ist wahrscheinlich viel größer, als die Erwartungshaltung früher gegenüber den Vereinigten Staaten war; denn Israel hat gemerkt, dass es voller Sorge die Entwicklung in Amerika beobachten muss. Vor diesem Hintergrund müssen wir hier sehr ernsthaft und aufrichtig diskutieren. Ich kann für mich persönlich sagen - ich weiß, dass ich nicht für alle in diesem Haus spreche -, dass Deutschland nicht einfach ein neutraler Vermittler ist, sondern dass Deutschland in diesem Konflikt Partei ist, nämlich Partei Israels. Heute geht es nicht nur darum, für eine Zwei-StaatenLösung und ein friedliches Miteinander im Nahen Osten zu werben, sondern es geht vor allem darum, ein Zeichen für einen jungen Mann zu setzen, der sich für sein Staatswesen eingesetzt hat, für Gilad Schalit, dessen Freilassung wir heute hier fordern. Herzlichen Dank. ({2})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächster Redner ist der Kollege Christian Lange für die SPD-Fraktion.

Christian Lange (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003168, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit über vier Jahren ist Gilad Schalit in den Händen von Terroristen; besser gesagt: genau seit 1 600 Tagen. Er wurde bei einem Angriff der Hamas und weiterer radikaler palästinensischer Terrorgruppen auf einen Posten der israelischen Armee am 25. Juni 2006 bei Kerem Schalom entführt. Zwei Kameraden von Gilad Schalit wurden bei dem Angriff getötet. Der damals 19-jährige Schalit wurde verletzt und entführt. Zur Erinnerung: Schalit befand sich auf israelischem Territorium, als er entführt wurde, nicht auf palästinensischem Gebiet. Der Entführte ist israelischer Staatsbürger und besitzt auch die französische Staatsangehörigkeit. Auch wir Europäer sind also zumindest mittelbar davon betroffen. Wir erinnern uns alle an die unmittelbaren Folgen der Entführung, als Israel 2006 mit verschiedenen Militäraktionen versuchte, die Hamas zu besiegen und Schalit zu befreien. Ohne Erfolg. Tote und Verletzte auf beiden Seiten waren die Folge. Der Friedensprozess war erneut unterminiert, und Hass und Gewalt waren erneut erzeugt. Wir alle wissen, dass normalerweise individuelle Fälle nicht Gegenstand eines Antrags im Deutschen Bundestag sind. Ansonsten hätten wir vermutlich wöchentlich Anträge über aus politischen Gründen entführte Menschen zu behandeln. Doch diese menschliche Christian Lange ({0}) Katastrophe können wir als Deutscher Bundestag wie auch viele andere Parlamente der Welt - mein Vorredner hat es erwähnt - nicht einfach ignorieren. Deshalb melden wir uns heute hier zu Wort. ({1}) Deshalb sage ich auch ganz deutlich: Die Freilassung von Gilad Schalit muss bedingungslos erfolgen. Seit über vier Jahren ist Gilad Schalit in den Händen von Terroristen. Nicht einmal das Internationale Rote Kreuz erhält Zugang zu ihm. Die Hamas unterbindet sogar entgegen der dritten Genfer Konvention von 1949 jegliche Kommunikation mit seiner Familie. Das letzte Lebenszeichen - wir erinnern uns alle - war ein ziemlich genau vor einem Jahr veröffentlichtes, etwa zweiminütiges Video, auf dem der verzweifelte Schalit um seine Freilassung bat. Im Gegenzug für das Lebenszeichen ließ die israelische Regierung insgesamt 20 Palästinenserinnen aus dem Gefängnis frei. Zuvor konnte im Oktober 2008 über den französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy, den syrischen Präsidenten Assad und den katarischen Emir ein Brief der Familie an Schalit übermittelt werden. Seit etlichen Jahren bin ich selbst oft mehrmals im Jahr in Israel und in den palästinensischen Gebieten und stehe in vielerlei Kontakt zu israelischen Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft. Jeder, der in den vergangenen Jahren in Israel gewesen ist, weiß, wie groß die Solidarität mit dem entführten Gilad Schalit ist. An Autoantennen, an Koffern, an Rucksäcken oder Handtaschen sieht man gelbe Bänder, die an Schalit erinnern sollen; an Häusern und an Stellwänden kleben Poster mit dem Foto Schalits und den Schriftzügen, dass man ihn nicht vergesse. Das Schicksal Schalits eint in der Tat alle Israelis, egal ob sie säkular oder religiös sind, ob sie sich politisch links oder rechts verorten. Heute konnten wir in der israelischen Onlinezeitung Ynet einen Brief der Mutter, Aviva Schalit, an Premierminister Netanjahu lesen. Ich will die dort zitierten Worte einfach wiederholen. Sie schrieb an den israelischen Premierminister: Gilad ist am Leben, in Gaza. Ich weiß nicht, ob er morgen noch am Leben sein wird. Sie und nur Sie sind für sein Leben verantwortlich. Bitte geben Sie diese Verantwortung nicht an Kabinette oder Generäle ab, nur um sie selbst los zu sein. Ich denke, wir können diese Worte einer verzweifelten Mutter gut nachvollziehen. Ich will ebenso sagen: Auch viele Palästinenser, mit denen ich gesprochen habe, verurteilen die Entführung Schalits und das Verhalten der Hamas aufs Schärfste und haben Mitgefühl mit der Familie Schalits. Aber nicht nur in Israel, sondern auch bei uns in Europa solidarisieren sich Tausende von Menschen mit dem entführten jungen Mann, und das nicht „nur“ in der jüdischen Gemeinde. Auch in meinem Wahlkreis, in meiner Heimatgemeinde Backnang zum Beispiel, haben Bürgerinnen und Bürger Unterschriften gesammelt und sie sogar persönlich in Israel dem Vater Schalits überreicht. Trotz des traurigen Anlasses ist diese Solidarität jedoch auch ein Zeichen dafür, dass die deutsch-israelischen Beziehungen weiterhin intensiv und lebendig sind, nicht nur auf politischer Ebene, sondern eben auch vor Ort. Ich denke, dass man unseren Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement und ihre Solidarität für Gilad Schalit an dieser Stelle von ganzem Herzen danken sollte. ({2}) Meine Damen und Herren, ich möchte mich der Resolution des US-Kongresses anschließen, die eine bedingungslose Freilassung von Schalit fordert. Auch das Nahostquartett hat am 30. Mai 2007 in Berlin eine umgehende Freilassung des israelischen Stabsgefreiten ohne Vorbedingungen gefordert. Ich begrüße auch die Reise des Bundesaußenministers Westerwelle in den Gazastreifen. Mit seinem Besuch hat er die moderaten Kräfte in Gaza unterstützt, ohne mit der Hamas zu sprechen, und zugleich deutlich gemacht, dass sich Deutschland für eine Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation Gazas einsetzt. Er war auch, was ich für wichtig halte, in Sderot. Ich bin im Frühjahr ebenfalls dort gewesen. Seit Jahren wird die Bevölkerung Sderots durch die Raketenangriffe aus dem Gazastreifen terrorisiert. Wir sagen Ja zu Israel, wir sagen Ja zum Existenzrecht Israels, und wir sagen Ja zur Zwei-Staaten-Regelung. Ich meine, das gehört zusammen. Deshalb will ich es an dieser Stelle auch erwähnt haben. ({3}) Heute freilich geht es um einen jungen israelischen Mann, der seit über vier Jahren von Terroristen gefangen gehalten wird, ohne Kontakte zur Außenwelt, ohne Kontakte zur seiner Familie, ohne Zugang zum Internationalen Roten Kreuz. Deshalb ist unser gemeinsamer Antrag auch so wichtig, dem jeder hier im Bundestag zustimmen kann und sollte. Die Bundesregierung soll sich auch weiterhin gemeinsam mit ihren Partnern mit größtem Nachdruck für die Freilassung Schalits einsetzen, und ich bin mir sicher, sie wird dies auch tun. Schalit muss endlich, nach 1 600 Tagen, zu seiner Familie und in die Freiheit zurückkehren dürfen. Herzlichen Dank. ({4})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Der Kollege Dr. Rainer Stinner ist nun der nächste Redner für die FDP-Fraktion. ({0})

Dr. Rainer Stinner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003640, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute ein Thema mit hoher Symbolkraft und großer politischer Sprengkraft. Wir reden über eine einzelne Person. Jawohl. Aber diese Person steht für ein persönliches Schicksal in einem furchtbaren Konflikt, der seit Jahren auf beiden Seiten viele Opfer fordert. Diese Person steht für die Unmenschlichkeit der Hamas, die sich weigert, das Überlebens- und Menschenrecht des israelischen Volkes, das über 2 000 Jahre geschunden worden ist, anzuerkennen. Dieses Thema steht für die unmenschliche Hamas, die Menschenrechte mit Füßen tritt, der das Leben von anderen Menschen nichts wert ist und die dennoch glaubt, dafür internationale Zustimmung zu bekommen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, auch von meiner Fraktion sagen wir der Hamas ganz deutlich: Sie kann von uns für ihre Belange, für die Belange des palästinensischen Volkes, keine Unterstützung verlangen, solange sie in dieser Weise Politik gegen Israel betreibt. ({0}) Die Hamas muss wissen - das sage ich auch sehr deutlich -, dass sie eigentlich gegen die eigenen Interessen der Palästinenser verstößt. Was sind die Interessen der Palästinenser? Die Interessen der Palästinenser bestehen darin - dem stimmen wir alle zu -, dass auch Palästina hoffentlich eines nicht zu fernen Tages in einem eigenen Staatswesen in sicheren Grenzen leben und sein Schicksal selbst bestimmen kann. Das wird aber nur gelingen können - das rufen wir der Hamas von hier aus heute Abend gemeinsam zu -, wenn die Hamas ihre Einstellung, ihre Position zur Existenz Israels deutlich ändert. ({1}) Wir nehmen die heutige Debatte zum Anlass, um dies deutlich zum Ausdruck zu bringen. Ich bin Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Lange, Herr Mißfelder, sehr dankbar dafür, dass wir das hier gemeinsam in derselben Tonalität, im selben Geist vortragen. Ich finde es sehr gut, dass wir im Deutschen Bundestag gegenüber der Öffentlichkeit in unserem Land, gegenüber der Öffentlichkeit in Israel, aber natürlich auch gegenüber der Öffentlichkeit in Palästina deutlich machen, auf welcher Seite wir stehen: auf der Seite der Menschlichkeit und auf der Seite einer zukunftsfähigen gemeinsamen ZweiStaaten-Lösung. ({2}) Die Behandlung des Antrags erfolgt in einer, wie wir alle wissen, sehr komplizierten und konfliktbeladenen Zeit in dieser Region. Ich darf mich dem Dank von Ihnen, lieber Herr Lange, an unseren Außenminister anschließen, der eine, wie ich finde, sehr erfolgreiche Reise im Nahen Osten durchgeführt hat und der genau das Richtige getan hat. Er hat nämlich im Gazastreifen gegenüber der Hamas eine deutliche Sprache gesprochen, und er hat in Israel deutlich gesagt, was unsere Anforderungen an die israelische Politik sind. Wir sehen natürlich, dass eine Friedenslösung nur erreicht werden kann, wenn beide Seiten die für beide Seiten, wie wir alle wissen, bitteren Kompromisse eingehen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen uns als Deutscher Bundestag in guter Gesellschaft, in Gesellschaft von Kolleginnen und Kollegen Parlamentariern in vielen Ländern der Welt, in den Vereinigten Staaten, in beiden Häusern des Kongresses, aber auch im Europäischen Parlament. Wir fordern gemeinsam, dass Gilad Schalit freigelassen wird, dass Gilad Schalit die Basismenschenrechte, auf die jeder Mensch auf dieser Erde ein Recht hat, zugestanden werden und dass die Hamas von ihrem schändlichen Handeln - sie verweigert ihm diese Menschenrechte - ablässt. Wir wissen, dass wir hier nicht aufrechnen können und sollen. Deshalb sage ich Ihnen auch, meine Damen und Herren: Es bringt überhaupt nichts, diesen Fall mit anderen Situationen zu vergleichen. Gilad Schalit ist ein Fall für sich, und diesen Fall behandeln wir heute in diesem Antrag. Das tun wir fraktionsübergreifend. Ich bedanke mich dafür. Ich hoffe, dass diese Botschaft, die einvernehmliche Botschaft des Deutschen Bundestages, gehört wird: von der Hamas, in Israel, von all denjenigen in dieser Welt, die guten Willens sind, diesen Konflikt einer Lösung nahe zu bringen. Dazu wollen wir auch unseren deutschen Beitrag leisten. Herzlichen Dank. ({3})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Gregor Gysi für die Fraktion Die Linke. ({0})

Dr. Gregor Gysi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000756, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der israelische Soldat Gilad Schalit ist seit dem 25. Juni 2006 Gefangener der Hamas im Gazastreifen. Keine Angehörigen, kein internationaler Beobachter konnten ihn seit über vier Jahren sehen oder sprechen. Wir fordern die bedingungslose Freilassung von Gilad Schalit als einen wichtigen Akt der Humanität. ({0}) Bis zur Freilassung muss die Hamas unverzüglich einen Zugang für Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes und für Familienangehörige gewähren. Dies ist ein gemeinsames Anliegen aller Bundestagsfraktionen, das auf Initiative der Linken zustande kam. Die Union hat sich aber entschieden, zwar die Initiative der Linken aufzugreifen, aber den Antrag nur mit FDP, SPD und Grünen ohne uns vorzulegen. Wir wurden auch an der Beratung des Textes nicht beteiligt. Letzteres merkt man; denn der Antrag ist laienhaft und falsch formuliert. ({1}) - Hören Sie mir zu! - Sie sprechen von einer Entführung des israelischen Soldaten durch die Hamas, die Sie selbstverständlich auch verurteilen. Danach handelte es sich also um einen kriminellen Akt. Geiselnehmer lassen nirgendwo auf der Welt das Rote Kreuz oder Familienangehörige ihre Geiseln besuchen. Für sie gilt auch kein Völkerrecht, mithin auch nicht die dritte Genfer Konvention, auf die Sie sich berufen. Geiselnehmer kann man höchstens mit geringerer späterer Strafzumessung locken, wobei wir darauf nicht den geringsten Einfluss hätten. In Wirklichkeit ist es so, dass die Hamas Israel den Krieg erklärt hat. Israel begründet damit seine militärischen Schritte gegen den Gazastreifen. Nach dem militärischen Überfall Israels auf den Gazastreifen stellte die UNO Völkerrechtsverletzungen vor allem durch Israel, aber auch durch die Hamas fest. Letzteres konnte die UNO nur feststellen, weil sie die Hamas als Kriegspartei anerkannte. Anderenfalls gälte für diese nicht das Völkerrecht, wären ihr mithin auch keine Völkerrechtsverletzungen vorzuwerfen. Im Krieg werden leider Soldaten erschossen und andere Soldaten gefangen genommen. Dann und nur dann gilt die von Ihnen und uns genannte dritte Genfer Konvention auch für die Hamas. Dann und nur dann sind Ihre und unsere Forderungen berechtigt, dem Internationalen Roten Kreuz und Familienangehörigen endlich Zugang zu dem israelischen Soldaten zu gewähren und schnellstens die Beendigung der Gefangenschaft einzuleiten. Sie müssten Ihren Antrag korrigieren. Sie könnten auch unserem zustimmen. Bleibt Ihr Antrag, wie er ist, können wir uns bei ihm nur enthalten. Noch etwas zum Ausschluss der Linken durch die Union und die anderen Fraktionen. Die CDU/CSU-Fraktion setzt den Kalten Krieg fort, hat noch nicht mitbekommen, dass es den Staatssozialismus in Europa und die DDR seit über 20 Jahren nicht mehr gibt. Unser Ausschluss ist eine besondere Unverschämtheit, weil es um das Leben, die Gesundheit und die Freiheit eines jungen Menschen geht. ({2}) Das ist der ungeeignetste Fall für die alten, überkommenen kalten Kriegsspiele der Union. Die FDP meint, wegen der Koalition mitmachen zu müssen. ({3}) Die SPD und die Grünen haben nicht einmal dieses Problem. Sie verhalten sich aber gegenüber der Union unterwürfig und willfährig. Wenn diese befiehlt: „Ohne die Linke!“, dann reihen Sie sich bei ihr ein. Es trifft Sie somit dieselbe Verantwortung. Anlässlich des 60. Jahrestages der Gründung Israels bin ich auf Einladung von Präsident Schimon Peres zusammen mit dem Abgeordneten Jerzy Montag dort gewesen und habe auch mit der Lebenspartnerin von Gilad Schalit gesprochen und ihr versprochen, etwas zu unternehmen. Wenn Sie darüber hinaus nur eine Minute - nur eine Minute! - über das Schicksal meiner Familie nachgedacht hätten, verstünden Sie, weshalb ich ausnahmsweise diese Ausgrenzung auch persönlich als besonders unverfroren ansehe und ansehen muss. ({4}) Aber ich habe wohl zu akzeptieren, dass das bei Union, SPD, FDP und Grünen, das heißt, in der deutschen Politik, so ist. Das Wichtigste aber bleibt: Gilad Schalit muss unverzüglich freigelassen werden, ohne Wenn und Aber, ohne Bedingungen. Und wir sagen klar: Das wäre auch ein wichtiges humanitäres Zeichen für die notwendige Freilassung vieler palästinensischer politischer Gefangener durch Israel. Wer Frieden im Nahen Osten will, muss solche humanitären Schritte gehen, ({5}) muss mit allen gewählten Vertreterinnen und Vertretern in Israel, im Westjordanland und im Gazastreifen reden, muss den jüdischen Staat Israel und seine Sicherheitsbedürfnisse anerkennen und respektieren, den Siedlungsbau im künftigen Palästina unverzüglich einstellen, die Blockade des Gazastreifens aufgeben und Palästina endlich in den Grenzen von 1967 lebensfähig gründen und anerkennen, muss also nicht nur seine Interessen, sondern auch die Interessen des anderen sehen und berücksichtigen. Danke. ({6})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun die Kollegin Kerstin Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Kerstin Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002741, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Gysi, ich finde es auch falsch - meine Fraktion hat dies sehr deutlich gesagt, ich glaube, auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPD -, dass die Linke bei diesen Beratungen wieder einmal ausgeschlossen wurde. Dies sind absolut überflüssige Spielchen, die hier leider vor allen Dingen der Unionsfraktion anzulasten sind. Sie sind der Sache nicht angemessen; das war ein großer Fehler. ({0}) Kerstin Müller ({1}) Da Herr Polenz, der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, gleich auch noch sprechen wird, nehme ich eines vorweg: Herr Polenz hat anlässlich des Gaza-Antrages, den wir hier gemeinsam beschlossen haben - da haben Sie sich klüger verhalten; Sie haben dem nämlich zugestimmt -, im Ausschuss noch einmal angemahnt, dass man bei Anträgen, bei denen es eine große Übereinstimmung gibt, bitte auch zu einem gemeinsamen Antrag im Deutschen Bundestag kommen sollte, weil man - so haben Sie es wahrscheinlich gemeint - so dem Anliegen mehr Gewicht verleiht. Schade, schade, Herr Polenz, dass die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion diesem Rat, diesem Appell hier nicht gefolgt sind. Ich hoffe, dass sich das in Zukunft ändern wird. ({2}) Ich will aber auch zu Ihnen - Sie haben schon vorab in der Presse einen ziemlichen Wirbel um diese ganze Geschichte gemacht -, Herr Gysi, Folgendes sagen: Ihre eigene Partei und Fraktion ist in der Nahostfrage sehr zerstritten, und Ihr Verhältnis zu Israel ist nicht geklärt. ({3}) Sie haben, glaube ich, zwei Stunden in geschlossener Sitzung darüber beraten, ob der Antrag Ihrer eigenen Kollegen überhaupt eine Mehrheit in der Fraktion findet. ({4}) Er musste nachher auch noch geändert werden, damit er eine Mehrheit findet. ({5}) Man musste die Konstruktion mit den Kriegsgefangenen wählen, damit er eine Mehrheit findet. ({6}) Angesichts solcher Konflikte halte ich es für ziemlich unangemessen, wie Sie hier aufgetreten sind und welchen Wirbel Sie in den Medien um diese Geschichte gemacht haben. ({7}) Es wäre nämlich eigentlich ganz einfach. Wir sind uns in der Sache hier einig - auch das haben Sie zu Anfang Ihrer Rede gesagt, und dafür haben Sie von allen Beifall bekommen -, dass der von der Hamas vor vier Jahren von israelischem Boden entführte und seither gefangen gehaltene junge Soldat Gilad Schalit umgehend und ohne Wenn und Aber freizulassen ist. ({8}) Es ist inakzeptabel und scharf zu verurteilen, dass die Hamas sogar dem Internationalen Roten Kreuz den Zugang zu ihm verweigert. Das heißt, dass die Hamas Gilad Schalit sogar die rudimentärsten Rechte verweigert, die ihm nach dem humanitären Völkerrecht zustehen, also die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, und selbst den ungehinderten Kontakt zur Familie, die seit 2009 kein Lebenszeichen von ihm bekommen hat. Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, ungeheuerlich. ({9}) Für diese klaren Aussagen, Herr Gysi, braucht man Schalit nicht zum Kriegsgefangenen zu machen, womit man auch die Hamas als legitime Kriegspartei aufwertet, was diese übrigens gar nicht will. Wenn es darum geht, Schalit die rudimentärsten Rechte zu gewähren, gilt die dritte Genfer Konvention ganz klar: Sie verbietet Geiselnahmen und gesteht Gefangenen unabhängig von ihrem Rechtsstatus alle Rechte nach Art. 3 dieser Konvention zu. Was soll das also? Man braucht das nicht. Ich glaube, die Debatte, die Sie hier führen, und der Wirbel, den Sie vorher gemacht haben, haben leider sehr wenig mit Schalit und viel mehr mit den Problemen zu tun, die Sie in Ihrer Fraktion und Ihrer Partei zu regeln haben. ({10}) Ich wünsche mir, dass von hier heute eine möglichst geschlossene Botschaft ausgeht, wie wir es beim GazaAntrag auch gemacht haben. Ich glaube, dass sich dieses Thema überhaupt nicht für Parteienstreit zwischen Opposition und Regierung eignet, auch nicht für rot-grünrote Anträge. Letzteres ist nicht nötig, weil wir uns in den Forderungen einig sind. Das ist dafür ein ungeeignetes Thema. Wenn hier alle der gleichen Meinung sind - liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, das war ja auch Ihr Vorschlag in der PGF-Runde, wenn ich mich richtig erinnere -, dann hätten Sie doch einfach einen gleichlautenden Antrag einbringen können und hätten unserem zugestimmt, und SPD und Grüne hätten Ihrem zugestimmt. Dann wäre völlig klar gewesen, wer hier - nämlich Teile der Union - wen unnötigerweise ausgrenzt. Aber leider haben Sie sich nicht so geschickt verhalten. Das bedaure ich sehr. Ich finde, dieses Thema ist wirklich ungeeignet, einen solchen Wirbel zu machen. Ich hoffe für Gilad Schalit und für seine Familie, dass nicht nur die Nahostverhandlungen, sondern auch die Verhandlungen zu seiner Freilassung - vielleicht sogar mit deutscher Hilfe und unserer Unterstützung - bald zu einem Erfolg führen werden. Vielen Dank. ({11})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächster Redner ist der Kollege Ruprecht Polenz für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Ruprecht Polenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002751, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Freiheit für Gilad Schalit - ich denke, diese Forderung eint uns, die wir heute Abend im Plenum des Deutschen Bundestages sitzen. Deshalb möchte ich zur Sache sprechen. Als ich vor wenigen Wochen das letzte Mal in Jerusalem war, habe ich vor dem Amtssitz von Ministerpräsident Netanjahu mehrere Zelte gesehen, in denen die Familie von Gilad Schalit mit Plakaten und Transparenten auf das Schicksal ihres Angehörigen aufmerksam macht. Es ist gerade noch einmal darauf hingewiesen worden, wie viele Israelis durch Poster, Buttons und Ähnliches an sein Schicksal erinnern. Ich glaube, dass dies der Hauptzweck unserer heutigen Debatte und der Entschließung ist, die wir verabschieden. Wir wollen deutlich machen: Sein Schicksal gerät auch nach über vier Jahren nicht in Vergessenheit. Wir schauen auf das, was in der Region passiert, und auch auf das, was mit einzelnen Personen geschieht. Wir schauen aber auch sehr genau auf die Praxis der Hamas. Wir haben schon bei anderer Gelegenheit über die Frage diskutiert, wie wir mit der Hamas umgehen wollen. Da gab es relativ weitgehende Empfehlungen, sie quasi als Gesprächspartner wie jeden anderen zu behandeln, weil ohne die Hamas in der Region letztlich nichts zu erreichen sei. Deshalb möchte ich aus Anlass dieser Debatte schlaglichtartig beleuchten, wie es 2007 nach der gewaltsamen Machtergreifung durch die Hamas im Gazastreifen weitergegangen ist. Es gab zunächst eine bürgerkriegsartige Auseinandersetzung mit den konkurrierenden Kräften von Fatah und anderen. Als sich Hamas dann durchgesetzt hatte, hat sie - das gilt bis heute - eine sehr konsequente Gleichschaltungspolitik, so muss man es nennen, im Gazastreifen betrieben. Die palästinensische Nachrichtenagentur WAFA, die noch den Mut hatte, über Korruptionsvorwürfe gegen die Hamas und gegen Hamas-Politiker zu berichten, wurde eingeschüchtert und unter Druck gesetzt. Es gab eine schleichende Islamisierung. Hamas ist ja eine islamistische Organisation, die den Muslimbrüdern aus Ägypten entstammt. Die Bekleidungsvorschriften werden zunehmend rigoros durchgesetzt. In den Schulen, wo die Hamas Einfluss hat, aber auch in den UNSchulen wird versucht, sicherzustellen, dass über den Holocaust nicht berichtet, darüber nicht gelehrt und nicht informiert wird. Die Organisationen der Zivilgesellschaft, die noch nicht unter der Kontrolle der Hamas stehen, werden gezwungen, so lange neue Mitglieder, die der Hamas angehören, aufzunehmen, bis man in der Lage ist, durch Mehrheitsbeschlüsse diese Gesellschaft zu übernehmen. Generell basiert das Herrschaftssystem darauf, dass man die eigenen Anhänger hemmungslos begünstigt und alle anderen Palästinenser im Gazastreifen benachteiligt. Gewalt und Menschenrechtsverletzungen haben deshalb die Popularität der Hamas, die stolz verkündet hatte, dass sie bei den Wahlen gewonnen hat, sehr stark gemindert. Wie sie heute bei Wahlen abschneiden würde, ist die entscheidende Frage. Nun will die Hamas eine Rolle spielen. Es ist auch klar, unter welchen Bedingungen das möglich ist: keine Gewaltanwendung, Anerkennung der bisherigen Abkommen der PLO mit Israel und - das ist damit eingeschlossen - prinzipielle Anerkennung Israels staatlicher Existenz. Der Fall Schalit ist so etwas wie ein Lackmustest für die Anerkennung von Recht und Gesetz und des Völkerrechts - auch des humanitären Völkerrechts durch die Hamas sowie für das Rechtsverständnis der Hamas und ihre Bereitschaft, sich internationalen Regeln zu unterwerfen. Ich möchte in dieser Debatte aber nicht nur auf das Schicksal von Gilad Schalit hinweisen. Ich möchte auch an Ron Arad erinnern, der bereits seit 1986 verschollen, verschwunden ist. Man weiß nicht genau, ob er noch lebt; es gibt Vermutungen, dass er noch lebt. Auch das ist ein Schicksal, an das man in dieser Debatte erinnern sollte. Ein letztes Wort zu den Unterstützern der Hamas. Ich war bei meinem Besuch in Syrien mit der Nachricht - dem Wunsch - konfrontiert, dass Syrien sehr daran interessiert ist, auch auf höherer Ebene wieder diplomatisch mit Deutschland zu kommunizieren. Wahrscheinlich kommt der syrische Außenminister in Kürze nach Berlin. Ich will nur sagen: Syrien hätte eine Möglichkeit, hier beispielsweise durch Einflussnahme auf die Hamas ein Signal zu setzen und zu zeigen, dass es versteht, welche symbolische Bedeutung diese Frage hat, die mit dem einzelnen Schicksal dieses armen jungen Mannes verbunden ist. Ich möchte deshalb an dieser Stelle nicht nur die Hamas mit dem Appell „Freiheit für Gilad Schalit“ konfrontieren, sondern auch Syrien. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({0})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Bevor wir nun zur Abstimmung kommen, erteile ich das Wort für eine persönliche Erklärung nach § 31 unserer Geschäftsordnung der Kollegin Bettina Kudla.

Bettina Kudla (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004084, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stimme dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und des Bündnisses 90/Die Grünen mit dem Titel „Freiheit für Gilad Schalit“ auf Drucksache 17/3422 wegen Punkt I.3 des Antrages nicht zu. Punkt I.3 des Antrages begrüßt die „die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2010, die die Freilassung von Gilad Schalit“ fordert. Ich er7724 achte insbesondere Punkt G.5 des gemeinsamen Entschließungsantrags des Europäischen Parlamentes für kritikwürdig. Dieser Punkt des gemeinsamen Entschließungsantrages des Europäischen Parlamentes zur Freilassung von Gilad Schalit vom 11. März 2010 … hebt hervor, dass beiderseitige vertrauensbildende Maßnahmen aller Parteien, einschließlich der Freilassung einer bedeutenden Anzahl von palästinensischen Gefangenen, dazu beitragen könnten, eine konstruktive Atmosphäre zu schaffen, die zur Freilassung von Unteroffizier Schalit führt … Diesen Punkt der EU-Entschließung lehne ich entschieden ab. Die Freilassung des Soldaten ist ohne jegliche Vorbedingungen zu fordern. ({0}) Der Antrag des Bundestages ist daher nicht eindeutig. Es besteht folglich das Risiko, dass die an dem Antrag beteiligten Fraktionen den Antrag unterschiedlich inter- pretieren. Auch die öffentliche Diskussion in den letzten Monaten über die Annahme des fraktionsübergreifenden Bundestagsantrags „Ereignisse um die Gaza-Flottille aufklären - Lage der Menschen in Gaza verbessern - Nahost-Friedensprozess unterstützen“ hat dies gezeigt. Ich sehe keine Basis für den heutigen fraktionsübergrei- fenden Antrag. Meine Erklärung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass bekannt ist - das geht auch aus Punkt II des Antrags „Freiheit für Gilad Schalit“ auf Drucksache 17/3422 her- vor -, dass sich die Bundesregierung bereits seit länge- rem für die Freilassung des Soldaten Gilad Schalit ein- setzt und weiterhin einsetzen wird.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Es liegt eine schriftliche Erklärung zur Abstimmung nach § 31 unserer Geschäftsordnung von der Kollegin Marie-Luise Beck vor.1) Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesord- nungspunkt 11 a, über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des Bündnisses 90/ Die Grünen auf Drucksache 17/3422 mit dem Titel „Freiheit für Gilad Schalit“. Wer stimmt für diesen An- trag? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der An- trag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen - bei einer Ausnahme -, mit den Stimmen der SPD-Fraktion und den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und einer Gegen- stimme angenommen. Tagesordnungspunkt 11 b. Hier geht es um den An- trag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/3431 mit dem Titel „Durch einen humanitären Akt Frieden beför- dern - Gilad Schalit freilassen“. Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der An- 1) Anlage 4 trag ist abgelehnt. Dafür gestimmt hat die Fraktion Die Linke. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Enthalten haben sich die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch eine transparente Bemessung der Regelsätze und eine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen - Drucksache 17/3648 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales ({0}) Sportausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Diejenigen, die der weiteren Debatte folgen wollen, bitte ich, Platz zu nehmen. Ich eröffne die Aussprache. Wir wollen uns auf die erste Rede konzentrieren, die von der Kollegin Gabriele Hiller-Ohm aus der SPD-Fraktion gehalten wird. ({1})

Gabriele Hiller-Ohm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003556, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir aufgrund unseres Antrags erneut Gelegenheit, über die Regelsätze zu debattieren. Viele Forderungen haben wir schon im März gestellt. Leider haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und FDP, bisher nichts davon aufgegriffen. Die Fraktionsspitzen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in einem gemeinsamen Brief vom 22. Oktober 2010 die Kanzlerin um ein Gespräch über den Gesetzentwurf zu den Regelsätzen gebeten - bisher ohne Erfolg. Das ist nicht zu verstehen; denn die Bundesregierung braucht die Zustimmung der SPD im Bundesrat. Es geht immerhin um mehr als 7,7 Millionen Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, und um 2 Millionen arme Kinder, denen die Karlsruher Richter ein individuelles Recht auf Teilhabe an Bildung und Kultur zugestanden haben. Wo, so frage ich Sie, bleibt die Kanzlerin? Wir sehen einmal mehr, welch geringen Stellenwert die Sozialpolitik für diese Bundesregierung hat. ({0}) Im Gegensatz zu Bankern, der Pharmaindustrie, Energiekonzernen und Hoteliers haben arme Kinder und deren Eltern keine Lobby. Der Gesetzentwurf muss dringend überarbeitet werden. Wir sind dazu bereit. ({1}) Es gibt einiges zu besprechen. Im Gegensatz zu Ihnen sind wir nicht der Überzeugung, dass Ihre Berechnung der Regelsätze verfassungsfest ist. Warum legen Sie bei der Berechnung der Erwachsenenregelsätze nicht, wie bisher, die unteren 20 Prozent der Einkommen zugrunde, und warum beziehen Sie Menschen, die aufstockende Sozialleistungen erhalten, in die Referenzgruppe ein? Wir halten das für falsch. ({2}) Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es dem Urteil der Verfassungsrichter entspricht, wenn Sie bei Verbrauchspositionen willkürlich Abschläge oder Streichungen vornehmen. Wir kritisieren ferner Ihre Berechnung der Kinderregelsätze. Wir fordern einen Expertenkreis und Vorschläge für eine bessere Berechnungsmethode. ({3}) Es ist ein Fortschritt und eine Riesenchance für unser Land, dass Kinder aufgrund ihrer Armut nicht länger von einer gerechten Teilhabe an Bildung, Sport und Kultur ausgeschlossen werden dürfen. Wir Bundestagsabgeordnete haben jetzt die Verantwortung, gleiche Bildungschancen sicherzustellen. Bisher war dies allein Aufgabe der Länder. Wir fordern eine gemeinsame Bildungsoffensive von Bund, Ländern und Kommunen. ({4}) Wir dürfen es uns nicht leisten, auf das Können und die Begabung auch nur eines unserer Kinder zu verzichten. Das dürfen wir nicht zulassen. Deutschland gibt insgesamt nur 4,7 Prozent des Bruttoinlandproduktes für Bildung aus. Wir liegen damit deutlich unter dem OECD-Durchschnitt. Island und die USA investieren fast 8 Prozent. Nur mit mehr und besserer Bildung und Ausbildung können wir das ändern und dem drohenden Fachkräftemangel begegnen. ({5}) Dies gelingt nur, wenn wir alle Kinder und Jugendliche mitnehmen. Deshalb fordern wir dazu auf, dass auch Kinder von Geringverdienenden in das Bildungspaket und die Versorgung mit warmen Mittagessen einbezogen werden. Gerechte Teilhabe ist nur möglich, wenn Ganztagsschulen und Kitas bedarfsdeckend ausgebaut werden. Kinder und Angebote müssen zusammengebracht werden. Mit einem Ausbau der Sozialarbeit an Schulen und Kitas kann das gelingen. In unserem Antrag geht es aber nicht nur darum, Bedürftigen eine verfassungsfeste und menschenwürdige Grundsicherung zu gewährleisten. Wir müssen verhindern, dass Menschen überhaupt auf Sozialleistungen angewiesen sind. ({6}) Das erreichen wir mit existenzsichernder guter Arbeit. Nur ein gesetzlicher Mindestlohn kann hier helfen. Ab 1. Mai 2011 werden wir in der EU vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit haben.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Frau Kollegin, denken Sie bitte an die Redezeit.

Gabriele Hiller-Ohm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003556, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ja. - Spätestens dann wird sich der Druck auf den Niedriglohnbereich weiter erhöhen. Hoffentlich begreifen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und FDP, schon vorher, dass es ohne den Mindestlohn nicht gehen wird. ({0})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Carsten Linnemann für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Dr. Carsten Linnemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004098, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD! Herzlichen Dank für den Antrag. Er ist diesmal 15 Seiten lang. Der Antrag ist - das muss ich zugeben eine gute Basis für eine sachliche Auseinandersetzung. Sie loben uns zuweilen, Sie kritisieren uns zuweilen, und am Ende legen Sie konkrete Vorschläge auf den Tisch. Wir sollten uns hier jetzt aber nicht nur über Gemeinsamkeiten austauschen, sondern wir sollten auch, weil Sie die Themen - Mindestlohn und andere - so angesprochen haben, wie Sie es getan haben, die fundamentalen Unterschiede herausstellen. Frau Hiller-Ohm, ich kann jetzt natürlich nicht auf jeden Punkt eingehen, aber es gibt auf der ersten Seite des Antrags eine schöne Präambel, in der Sie die drei großen Punkte zum Ausdruck bringen. Sie schreiben erstens, dass Sie daran zweifeln, dass das, was berechnet wird, verfassungsgemäß ist. Zweitens fordern Sie die Einführung eines Mindestlohns, auch um - das hatten Sie gesagt - dem Problem der Aufstocker zu begegnen. Der dritte Punkt bezieht sich auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Ich möchte gerne auf diese Punkte eingehen. Der erste Punkt betrifft das Existenzminimum. Wir haben bei der Berechnung nicht viel anders gemacht als Sie damals. Wir haben die existenzsichernden Positionen genommen, die neuen Positionen, und - jetzt kommt es wir haben Wertentscheidungen getroffen. Wenn Sie jetzt in diesem Antrag fordern, dass wir für diese Wertentscheidung eine Sonderauswertung brauchen, haben Sie, glaube ich, das Urteil aus Karlsruhe nicht richtig verstanden. Denn die Karlsruher Richter haben gesagt, dass diese Wertentscheidung eine politische Entscheidung ist. Genauso wie Sie damals entschieden haben, dass Glücksspiel und Flugreisen nicht zum Regelsatz gehören, haben wir jetzt entschieden, dass auch Alkohol und Zigaretten nicht dazugehören. Das sind Wertentscheidungen; da bedarf es keiner Sonderauswertung. ({0}) Diese Wertentscheidung war vielmehr eine politische Entscheidung. Es war richtig, dass wir sie getroffen haben. ({1}) Zum Mindestlohn und zur Aufstockerdebatte. Ich bin Ihnen ein bisschen dankbar, dass Sie das ansprechen. In meiner Zeit als Abgeordneter gibt es kaum ein Thema in der Arbeitsmarktpolitik, bei dem die veröffentlichte Meinung bzw. die öffentliche Meinung und die tatsächliche Gemengelage so weit auseinanderliegen wie bei der Aufstockerproblematik, die Sie gerne mit einem Mindestlohn beheben wollen. Ich habe hier die druckfrischen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, den Monatsbericht Oktober. ({2}) - Ja, ich bin gut vorbereitet. - Demnach gibt es in Deutschland 1,37 Millionen Aufstocker. Rund 684 000, also knapp 700 000 der Aufstocker haben einen Job, in dem sie bis zu 400 Euro pro Monat verdienen. 225 000 von ihnen haben einen sogenannten Midijob und verdienen zwischen 400 und 800 Euro im Monat. Zusammen machen sie rund 75 Prozent aller Aufstocker aus. Diese Menschen können von ihrem Lohn nicht leben, weil sie zu wenige Stunden arbeiten. Bei den restlichen 334 000 Menschen, die einen Vollzeitjob haben, handelt es sich in der Regel um Menschen mit Familien. Da Sie sich auf die Ergebnisse der Studien des IAB und des IZA berufen, müssten Sie so redlich sein, diese Personen herauszurechnen. Das geht. Würden Sie das tun, müssten Sie allerdings nicht einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, sondern einen Mindestlohn von 12 oder 13 Euro pro Stunde fordern. Dann wären die Aufstocker herausgerechnet. ({3}) - Frau Kramme, das waren die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Diese Zahlen sind seriös und aktuell. Ich wollte sie Ihnen nur ganz sachlich präsentieren, damit wir diese Debatte auf der richtigen Grundlage führen. ({4}) - Frau Kramme, ich kann Ihnen gerne entgegenkommen. Wenn Sie das wollen, kann ich auch einen versöhnlichen Abschluss finden. ({5}) Frau Hiller-Ohm, Sie haben es angesprochen: Die kommunalen Strukturen bzw. die Kommunen müssen eingebunden werden. Das ist ein konstruktiver Vorschlag. Wir sehen das genauso. ({6}) Man muss Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit und mit dem Ministerium führen. Man muss aber auch Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden führen, um sie einzubinden; das sehen wir genauso. Wenn wir die Zeit nutzen, auch im Rahmen der Anhörung, werden wir zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Will man konstruktiv zusammenarbeiten, muss man über diese Themen sprechen. ({7}) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. ({8})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Für die Fraktion Die Linke hat die Kollegin Katja Kipping das Wort. ({0})

Katja Kipping (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003786, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Februar dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Hartz-IV-Regelsätze nicht der Menschenwürde entsprechen ({0}) und transparent neu zu berechnen sind. Der Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb wird dem nicht gerecht. Ich finde, daran muss noch vieles geändert werden. ({1}) Alle drei Oppositionsfraktionen - Sie werden wahrscheinlich sagen, dass das zu erwarten war -, aber auch alle Sozialverbände kritisieren, dass sich die Regierung gegenüber dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr ignorant verhält. Oder können Sie mir auch nur einen Sozialverband nennen, der den vorliegenden Gesetzentwurf als mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts völlig übereinstimmend bezeichnet? Sollte Ihnen nicht zu denken geben, dass Sie nicht einen einzigen Sozialverband, der sich unterstützend an Ihre Seite stellt, nennen können? Klar ist: Die Herangehensweise von Schwarz-Gelb ist voller Tricks und voller Abschläge. Die vier Minuten Redezeit, die ich habe, reichen nicht aus, um alle Tricks auch nur zu nennen. Um eine Ungereimtheit zu erläutern: Die Regelsatzhöhe wird auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe errechnet. Zur Erläuterung: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe meint, dass viele Haushalte drei Monate lang ihre Ausgaben in einem Haushaltsbuch festhalten, und daraus wird dann der ReKatja Kipping gelsatz abgeleitet. Interessanterweise sind in die jetzige Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vier Personen eingeflossen, die für Ernährung bzw. Nahrungsmittel 0 Cent ausgegeben haben. Nur zur Erinnerung: Wir reden über einen Zeitraum von drei Monaten. Als ich diesen Umstand im Ausschuss ansprach, war der Staatssekretär ganz überrascht, weil er ihm selbst offensichtlich nicht aufgefallen war. ({2}) Seine Mitarbeiter haben dann bestätigt: Ja, es gibt vier Haushalte, die über drei Monate hinweg 0 Cent für Nahrungsmittel ausgegeben haben. Meine Damen und Herren, ich kenne einige Leute, die ab und zu fasten. Aber ich kenne niemanden, der es ausgehalten hat, drei Monate lang nur von Luft und Liebe zu leben. Hier müssten auch Sie stutzig werden und sagen: In der EVS gibt es Ungereimtheiten. - Diese Zahlen kann man doch nicht blind übernehmen! ({3}) - Im Ausschuss ist mir recht gegeben worden, Herr Zimmer. ({4}) Sie berufen sich auf die Abschläge für Alkohol und spielen dabei mit Vorurteilen, die gegenüber Erwerbslosen bestehen. Ich will in Erinnerung rufen, dass man dazu auch eine andere Meinung haben kann. Herr Straubinger von der CSU zum Beispiel hat im Ausschuss gesagt: In Bayern gehört Bier zu den Grundnahrungsmitteln. Ich würde nicht so weit gehen, Bier als Grundnahrungsmittel zu bezeichnen. Aber ich finde, zum kulturellen Standard unserer Gesellschaft gehört, dass man bei einer Familienfeier ein Glas Wein ausgeben oder bei einem Treffen mit Freunden ein Bier trinken darf. ({5}) Im Übrigen: Durch die Kürzung des Regelsatzes um 16 Euro werden eben nicht nur die Menschen getroffen, die trinken und rauchen, sondern auch die Menschen, die sich mit dem Geld einfach richtig gesund ernähren oder Spielsachen für Kinder kaufen wollen. ({6}) Sie tun hier so, als ob es bei den Abschlägen immer nur um Zigaretten und Alkohol geht. Man muss hier doch noch einmal in Erinnerung rufen, dass es in sehr vielen Bereichen Abschläge gibt. Sie sind zum Beispiel der Meinung, wer auf Hartz IV angewiesen sei, der habe kein Anrecht auf eine Hausratversicherung, der müsse kein Geld für Blumen ausgeben usw. Diese Herangehensweise und dieses Menschenbild teilen wir Linke nicht. ({7}) In dem vorliegenden Antrag wird das schwarz-gelbe Herangehen zu Recht kritisiert; denn der Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb enthält auch jede Menge Verschlechterungen. Sie führen zum Beispiel eine neue Regelbedarfsstufe 3 ein, das heißt, für Erwachsene, die mit anderen Erwachsenen zusammen im Haushalt leben, sollen nur noch 80 Prozent des Regelsatzes gezahlt werden. Hinter diesem spröden Begriff „Regelbedarfsstufe 3“ verstecken sich womöglich schlimme Verschlechterungen, zum Beispiel für Menschen mit Behinderung. Behindertenverbände befürchten, dass erwachsene Behinderte, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung weiter bei ihren Eltern leben, in Zukunft nicht mehr 100 Prozent des Regelsatzes bekommen, sondern nur noch 80 Prozent. Das wären immerhin 73 Euro im Monat weniger. Ich habe im Ausschuss dreimal nachgefragt, ob Sie ausschließen können, dass es zu Verschlechterungen kommt. ({8}) Ich habe ausschweifende Antworten gehört, aber Sie haben nicht klar gesagt: Ja, das können wir ausschließen. Deswegen fordere ich Sie auf: Stellen Sie hier eindeutig fest, dass nicht geplant ist, dass es zu Verschlechterungen für Behinderte kommt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Diese Menschen haben es ohnehin nicht leicht. ({9}) Um das zusammenzufassen und zum Abschluss zu kommen, kann ich nur sagen: Wir sagen Nein zu den schwarz-gelben Rechentricks, damit wir Ja zu dem Grundrecht auf gesellschaftliche Teilhabe sagen können. Die Linke meint: Wenn man das Urteil ernst nimmt, dann muss man erstens die Sanktionen abschaffen, zweitens die Bedarfsgemeinschaft auf den Prüfstand stellen und drittens den Regelsatz deutlich erhöhen; ({10}) denn ein Regelsatz, der ohne Rechentricks berechnet worden ist und der sowohl für gesunde Ernährung als auch für ein Monatsticket ausreicht, muss deutlich höher sein. Danke schön. ({11})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächster Redner ist der Kollege Pascal Kober für die FDP-Fraktion. ({0})

Pascal Kober (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004075, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, es freut mich, dass Sie sich nun auch konkret in die Debatte einbringen. Allein das Wie überzeugt mich nicht. ({0}) Sie werfen der Regierungskoalition Fehler bei der Berechnung der Regelsätze vor und sprechen davon, dass die Regelbedarfe nicht transparent und nicht in einem methodisch schlüssigen Verfahren ermittelt worden sind. ({1}) Diese Aussage ist schlichtweg falsch, liebe Frau Kramme. Innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gewährten Zeit haben wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mithilfe der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2008 umgesetzt. Noch nie wurden in der Politik die Regelsätze so nachvollziehbar und transparent ermittelt, wie dies nun die Regierungskoalition getan hat. ({2}) Sie kritisieren die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe als Berechnungsgrundlage für die Referenzgruppe. ({3}) Bei den Paarhaushalten mit Kind bleiben nach dem Herausrechnen derjenigen, die komplett von Transferleistungen leben, die untersten 20 Prozent der Haushaltsnettoeinkommen übrig. Dabei kommen wir beim Nettoeinkommen auf einen Grenzwert von über 2 500 Euro. Ich finde, dass wir diese Zahl ruhig mehr in den Mittelpunkt der Debatte stellen sollten. Für die Berechnung des Regelsatzes orientieren wir uns an den Ausgaben, die Haushalte tätigen, die über ein Nettoeinkommen von bis zu 2 500 Euro verfügen. Bei den Einpersonenhaushalten haben wir zur Ermittlung des Grenzwertes der Nettoeinkommen die unteren 23,6 Prozent der Nettoeinkommen berücksichtigt. Rechnet man hier die Empfänger heraus, die vollständig von Transferleistungen leben, dann wird die Referenzgruppe in der Tat kleiner. Der für die Höhe des Regelsatzes aber im Besonderen maßgebliche Grenzwert der Nettoeinkommen bleibt dadurch hingegen unverändert. ({4}) Das ist nicht willkürlich festgelegt, sondern das steht vollkommen in Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Des Weiteren kritisieren Sie, dass das Phänomen der sogenannten verschämten Armut - dabei geht es um diejenigen, die eigentlich Sozialleistungen erhalten könnten, dies aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht tun nicht berücksichtigt wird. Das ist zunächst richtig. Aber Sie übersehen oder verschweigen wieder einmal den Hintergrund. Denn es gibt eine nachvollziehbare Begründung dafür, die sich auch im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen findet. ({5}) Ich zitiere aus der Begründung: Hinzu kommt, dass aufgrund der Vielgestaltigkeit der Einkünfte von Haushalten eine Einzelfallauswertung der Haushalte erfolgen müsste, die weder durch Wissenschaft noch durch das Statistische Bundesamt zu leisten wäre. ({6}) In Verdachtsfällen müssten die zuständigen Träger nach dem SGB II oder dem SGB XII eine Einkommens- und Vermögensprüfung durchführen, um festzustellen, ob eine Person beziehungsweise ein Haushalt hilfebedürftig ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, man kann zwar vieles für wünschenswert erachten, dabei sollte man jedoch auch versuchen, seinen Wunsch und die gestaltbare Wirklichkeit in Einklang zu bringen. ({7}) Dies gelingt Ihnen mit Ihren Forderungen zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht. ({8}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, sodann kritisieren Sie die Fortschreibung der Regelsätze, wie sie die Koalition plant, nämlich die Orientierung an der Nettolohnentwicklung zu 30 Prozent und an der regelsatzrelevanten Preisentwicklung zu 70 Prozent. Sie halten die teilweise Koppelung an die Nettolöhne für falsch. Doch wie war die Regelung in den letzten Jahren? ({9}) Es war eine Koppelung an die Rentenentwicklung, die wiederum von den Nettolöhnen abhängt. Eine Koppelung über das Vehikel der Rentenentwicklung fanden Sie die letzten Jahre über in Ordnung. Einen Mischindex halten Sie jetzt für falsch. ({10}) Das glauben Ihnen die Menschen nicht, zumal wir gegenwärtig auch nur eine Übergangslösung brauchen, bis die laufende Wirtschaftsrechnung die Grundlage für die Anpassung sein kann. ({11}) - Anscheinend treffen Sie meine Worte, Frau Kramme, so aufgeregt wie Sie heute sind. ({12}) Sie wird in den kommenden Jahren breiter und differenzierter aufgestellt und schneller ausgewertet werden können. Dann werden wir sie für die Fortschreibung des Regelsatzes nutzen. Zurzeit geht es um eine Übergangslösung. Abschließend möchte ich noch zu den Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern kommen. Die Koalition hat jetzt zum ersten Mal den Regelbedarf von Kindern eigenständig und transparent berechnet. ({13}) Wir schnüren das Bildungspaket von 620 Millionen Euro pro Jahr. Wir sorgen dafür, dass Kinder dort, wo es gemeinsames Schulmittagessen gibt, daran teilnehmen können. Sie werden am kulturellen und sportlichen Leben teilhaben können, und sie haben in Zukunft die Möglichkeit, auch an eintägigen Klassenfahrten teilnehmen zu können. Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit geben wir jedem Kind die Möglichkeit zur Entwicklung seiner Fähigkeiten. Es darf nicht durch die persönliche Lebenssituation seiner Eltern beeinträchtigt werden. Aber was haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, in den Jahren Ihrer Regierungszeit für die Kinder getan? ({14}) Sie kritisieren heute, dass nicht jedes Kind von den zusätzlich zur Verfügung stehenden Geldern ein Musikinstrument kaufen kann. Das ist richtig: zumindest nicht jedes Musikinstrument. ({15}) Aber was haben Sie in den letzten Jahren in dieser Richtung gemacht? Nichts haben Sie gemacht. ({16}) Sie kritisieren hier, dass die Koalition nicht genug gemacht hat. Aber Sie müssen dann auch offen sagen, dass Sie das Thema der Chancen von Kindern im Rechtskreis des SGB II in den letzten Jahren überhaupt nicht interessiert hat. Diese Koalition handelt für die Kinder. Ihr Antrag hingegen will nur von Ihren Fehlern in der Vergangenheit ablenken. Das aber gelingt Ihnen nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({17})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat nun der Kollege Markus Kurth für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Markus Kurth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003578, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kober, ich glaube nicht, dass es Ihnen zusteht, hier mit dem Finger auf andere zu zeigen. Die Verantwortlichkeiten und Fehler, die sicherlich gemacht worden sind, sind von fast allen Fraktionen im Hause gemeinsam gemacht worden. Denn die Regelsatzverordnung ist von der Bundesregierung und den Landesregierungen verabschiedet worden. So viel zur historischen Wahrheit. ({0}) Wenn an dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf eines transparent und nachvollziehbar ist, Herr Kober, dann ist es Ihre Absicht, die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II zu diskriminieren. ({1}) Das wird an verschiedenen Stellen in dem Gesetzentwurf deutlich, zuvörderst im Bereich der Regelleistungen, indem Sie zum Beispiel eine vollkommen anerkannte und übliche Kulturdroge, nämlich den Alkohol, aus der Regelleistung herausnehmen. Es ist schon ein starkes Stück, Herr Linnemann, das mit Flugreisen zu vergleichen. Diskriminierend ist auch, dass Sie etwa Arbeitslosengeld II beziehenden Eltern nicht zugestehen wollen, mit ihrem Kind in die Eisdiele zu gehen und sich ein Eis zu kaufen. ({2}) Es gibt noch eine Reihe von Regelungen, die einem zwar nicht direkt ins Auge stechen, die aber auch zeigen, dass Sie im Sozialrecht jetzt mit zweierlei Maß messen. Zum Beispiel wollen Sie laut Ihrem Gesetzentwurf Darlehen als Einkommen anrechnen. ({3}) Das ist ein glatter Bruch mit den bisherigen Prinzipien der Einkommensanrechnung in bedürftigkeitsabhängigen Sozialsystemen. Wissen Sie, was das zur Folge haben wird? Der Bezieher von Arbeitslosgengeld II, dessen Kühlschrank kaputtgeht und der die Gelegenheit hat, sich von einem Freund 100 Euro zu leihen, um einen gebrauchten Kühlschrank zu kaufen, wird diese Gelegenheit in Zukunft nicht mehr wahrnehmen können. Er wird zur Bundesagentur für Arbeit gehen, einen umfänglichen Streit darüber führen, ob der entsprechende Bedarf unabweisbar ist oder nicht, und sein Darlehen schließlich von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Möglicherweise gibt es obendrein noch ein Sozialgerichtsverfahren. Was wollen Sie denn eigentlich? Reichen Ihnen die 1,1 Millionen Darlehen, die die BA jetzt schon verwalten muss, nicht aus? Wollen Sie sie noch weiter zur größten Bad Bank für Arme machen? Das ist doch absurd! ({4}) Eine weitere diskriminierende Regelung ist die Verkürzung der Nachzahlungspflicht bei falschen Bescheiden von vier Jahren auf ein Jahr. Allen anderen Sozialleistungsbeziehern - etwa Rentnerinnen und Rentnern werden bei einem falschen Bescheid die Leistungen für vier Jahre nachgezahlt. Nur bei Beziehern von Arbeitslosengeld II soll das jetzt nur noch für ein Jahr gelten. Auch das ist eine Diskriminierung, ebenso wie der Verzicht auf die Rechtsfolgenbelehrung bei der Verhängung von Sanktionen. Es ist vollkommen unerheblich, ob es sich um sogenannte Wiederholungstäter handelt oder nicht. Es wird ein Spezialrecht für Bezieher von Arbeitslosengeld II eingeführt. Wie kann man das anders als Diskriminierung bezeichnen? ({5}) Den größten Fehler drohen Sie zu begehen, indem Sie Sachleistungen und Gutscheine für Kinder einführen. Es zeichnet sich immer offensichtlicher ab, dass dies in Widerspruch zu den vorhandenen Strukturen der Kinderund Jugendhilfe steht. Möglicherweise erzielen Sie sogar kontraproduktive Effekte, wenn derzeit ermäßigte oder kostenfreie Regelangebote der Kinder- und Jugendhilfe einfach mit dem Gutschein verrechnet werden und unter dem Strich kein Ausbau von Infrastruktur und Förderangeboten erfolgt. Das alles ist überhaupt nicht durchdacht. Sie haben in der Sommerpause überlegt, wie Sie glänzen können. Die Ministerin hielt dann die Chipkarte für eine gute Idee. Im harten Licht der Praxis zeigt sich jetzt aber, wie schwierig das ist. Vor allen Dingen zeigt sich jetzt die fatale Wirkung des Kooperationsverbots, das die Große Koalition mit der Föderalismusreform beschlossen hat. ({6}) Anstelle eines möglicherweise diskriminierenden Einzelgutscheins wäre das Zusammenwirken von Kommunen, Ländern und Bund im Bereich von Bildung und Kinderförderung außerordentlich dringend notwendig. Ich hoffe, dass Sie diesbezüglich noch einmal in sich gehen und zu Einsicht gelangen. Vielen Dank. ({7})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächster Redner ist der Kollege Paul Lehrieder für die Fraktion der CDU/CSU. ({0})

Paul Lehrieder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003799, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Lieber Herr Kurth, liebe Frau Kollegin Hiller-Ohm, wenn man Sie reden hört, hält man es nicht für möglich, dass Sie bei Einführung der SGB-II-Regelungen in der bis vor kurzer Zeit geltenden Form tatsächlich an der Regierung waren. ({0}) Sie, Herr Kurth, rufen: „Haltet den Dieb!“, haben uns das aber selbst mit eingebrockt. Es stünde uns allen gut an, liebe Frau Kollegin Hiller-Ohm, einfach zu sagen: Wir haben es nicht richtig gemacht, wir sind jetzt aber auf dem Weg, es besser zu machen. ({1}) In Ihrem Antrag vom 10. November 2010 heißt es ich zitiere -: Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Bundestag bedauert … Sie wünschen, dass wir beschließen, dass wir feststellen, dass wir bedauern sollen. Ist das richtig? ({2}) Ich glaube, dass diesem Antrag zu Recht keine Mehrheit beschieden sein wird. Zum Inhalt. In Ihrem Antrag steht - ich zitiere -: Die Regelbedarfe werden nicht transparent und in einem methodisch schlüssigen Verfahren ermittelt. Sie werden auf Grundlage der EVS transparent ermittelt; das wissen Sie doch. Sie werden in einem methodisch schlüssigen Verfahren ermittelt. Entsprechend der zutreffenden Kritik des Bundesverfassungsgerichts an der Pauschalierung der Regelsätze für Kinder werden die Abschläge für Kinder erstmalig transparent gemacht; dies wird mit eigenen Bedarfssätzen für Kinder unterlegt.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege, darf ich Sie unterbrechen? Die Kollegin Kipping möchte gerne eine Zwischenfrage stellen.

Paul Lehrieder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003799, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, selbstverständlich. - Ich wäre ohnehin noch zu Ihnen gekommen - rhetorisch natürlich.

Katja Kipping (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003786, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Lehrieder, Sie haben unterstrichen, dass die Regelsätze transparent berechnet werden. Können Sie erläutern, warum Ihre Fraktion und die FDP-Fraktion im Ausschuss allen Oppositionsfraktionen verwehrt haben, alternative Berechnungen in Auftrag zu geben? Es ging uns nur um alternative Berechnungen, die erst einmal InKatja Kipping formationen darüber geliefert hätten, was es überhaupt bedeutet, wenn verdeckt Arme herausgerechnet werden. Sie können sich nicht wie der Kollege Kober hinter dem Statistischen Bundesamt verstecken; denn wir wissen sehr wohl, dass das Statistische Bundesamt in der Lage wäre, Haushalte aus der Referenzgruppe herauszurechnen, die nur einen minimalen Hinzuverdienst haben. Sie wollten das nicht. Jetzt sagen Sie mir einmal bitte, wie das Verweigern von alternativen Berechnungen mit Transparenz zu vereinbaren ist.

Paul Lehrieder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003799, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Kollegin Kipping, Sie selber wissen, dass zur Vermeidung von Zirkelschlüssen die Betroffenen ohnehin herausgerechnet worden sind. ({0}) - Über die 13 Prozent bzw. die 20 Prozent kann man sich trefflich streiten. - Wir können natürlich die Berechnungsmethoden infrage stellen und für alternative Berechnungen plädieren. Es handelt sich um Kohorten, die bis zu einem gewissen Grad auf kleine Gruppen beschränkt werden können. Sie werden aber nicht jeden individuellen Fall in der Berechnung abbilden können, Frau Kollegin Kipping. ({1}) Sie müssten versuchen, für jeden Einzelfall eine gerechte Lösung zu finden, was mit einem nicht mehr zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Die EVS ist zugrunde gelegt worden, die im Übrigen nicht wir erfunden haben, sondern die wir fortentwickelt haben. Sie hat in der letzten Zeit zutreffende Ergebnisse geliefert. Der von Ihnen in der Frage aufgeworfene Sachverhalt, warum die Angaben der Haushalte mehrere Monate keinen Betrag für Lebensmittel enthalten haben, erschließt sich mir auch nicht. ({2}) Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass man hier eine größere Menge eingekauft hat, die vielleicht noch im Keller liegt. Man kann natürlich Alternativberechnungen durchführen bis zum Gehtnichtmehr. Es ist das Vorrecht der Opposition, das zu fordern und pauschal auf Alternativen hinzuweisen. Wir haben aber ein schlüssiges, vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandetes Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze angewandt. Das wird auch in Zukunft vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Damit habe ich kein Problem. ({3}) Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht darüber hinaus, dass nicht festgestellt werden kann, dass der für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres geltende Betrag von 207 Euro - das war der damals einheitlich geltende Betrag - ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht ermöglicht. Sie sagen, das Bundesverfassungsgericht habe höhere Bedarfssätze vorgeschrieben. Das stimmt schlichtweg nicht. Ich habe das schon einmal in einer Rede vor diesem Hause vorgetragen. ({4}) - Stellen Sie mir eine Zwischenfrage. Ich verstehe Sie so schlecht. ({5}) Im Übrigen hätte die Neuberechnung zu einer geringfügigen Senkung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche führen müssen. Auch das wissen Sie. Darüber haben wir im Ausschuss gesprochen. Ausgerechnet worden sind für Kinder von 0 bis 6 Jahren 213 Euro - das wären 2 Euro weniger als heute -, für Kinder von 6 bis 14 Jahren 242 Euro - das wären 9 Euro weniger als heute - und für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren - das ist die neu eingeführte Gruppe - 275 Euro, also 12 Euro weniger als derzeit. Wir haben die Beträge natürlich nicht reduziert, weil wir die Kinder und Jugendlichen in der Gesellschaft stärker unterstützen wollen. Die betroffenen Familien genießen Vertrauensschutz. Herr Kollege Strengmann-Kuhn möchte mich etwas fragen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich habe es gerade gesehen. - Bitte. ({0})

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003888, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Kollege Lehrieder, Sie haben gesagt, dass es unweigerlich so war, dass die Regelsätze für die Kinder geringer ausfallen als bisher. Können Sie mir Folgendes erklären? Bei den 14- bis 18-Jährigen sind Sie in Ihren Berechnungen davon ausgegangen, dass sie genauso viel Alkohol und Tabak konsumieren wie Erwachsene. Bei den jüngeren Kindern wurden diese Posten durch entsprechende Beträge für Nahrungsmittel ersetzt. Ansätze für Alkohol und Tabak gab es nur für die Eltern. Mit welcher Begründung gehen Sie davon aus, dass 14- bis 18-Jährige genauso viel Tabak und Alkohol konsumieren wie Erwachsene?

Paul Lehrieder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003799, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Strengmann-Kuhn, Sie wissen so gut wie ich, dass wir bisher in den Pauschalbeträgen - ob 60, 70 oder 80 Prozent des Erwachsenenbedarfssatzes - auch für Kleinkinder bis sechs Jahre immer einen anteiligen Satz für Tabak und Alkohol gehabt haben. Ich kenne kein fünfjähriges Kind, das mit der Kippe durch die Gegend läuft. ({0}) Es waren also Bedarfssätze dabei, die einfach nicht gepasst haben. Diese sind jetzt nicht mehr dabei. Wir haben insgesamt eine Wertung getroffen - Kollege Linnemann hat darauf hingewiesen -, die uns vom Verfassungsgericht auch zugestanden wurde, und haben gesagt: Zur Existenzsicherung gehören Genussmittel eben nicht in diesem Umfang. ({1}) Als Franke aus einer Weinbauregion sehe ich das natürlich mit gemischten Gefühlen. Ich bin froh, wenn unser Silvaner und die guten Schoppen aus Franken verkauft werden können. Aber Wein ist nicht existenziell notwendig. Ich kann mich auch von Mineralwasser, von Grundnahrungsmitteln ernähren. ({2}) Deshalb ist das, wie ich es gesagt habe, herausgerechnet worden; deshalb haben wir den Tabak und den Alkohol komplett herausgerechnet. Sie werden die EVS durchschauen können, wie Sie wollen, dort findet sich auch kein eigener Bedarfssatz für Schokolade oder für Pralinés. Der eine mag es und gibt sein Geld dafür aus. Die individuelle Kaufentscheidung des einzelnen Empfängers können, wollen und werden wir nicht beeinflussen. Das heißt, ob er sich Schnaps dafür kauft oder eine Urlaubsreise davon finanziert, ob er sich Pralinés kauft, kann er doch selbst entscheiden. ({3}) - Das ist eine Entscheidung, die jeder für sich treffen muss. Die Altersstufe zwischen 6 und 14 Jahren haben wir kürzlich neu eingeführt und hier nun 70 Prozent des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen - bisher 60 Prozent - vorgesehen. Das bedeutet immerhin pro Kind 35 Euro mehr. Etwa 1,6 Millionen Kinder leben von den Regelleistungen des SGB II. Darunter sind viele Kinder, deren Familien bereits in der dritten oder vierten Generation von staatlicher Unterstützung leben. Auch das ist Ihnen bekannt. Das soll nicht so bleiben. Deshalb sehe ich unsere zentrale Aufgabe darin, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und Kindern aus diesen Familien eine Perspektive zu geben. Das sollte unser vorrangiges Ziel sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, insoweit muss ich der Seite 1 Ihres Antrags widersprechen. Die Bundesregierung begreift die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts eben doch als Chance, allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bedingungen für die beste Bildung zu ermöglichen. Deshalb müssen wir die Grundsicherung künftig so ausrichten, dass Kinder von Langzeitarbeitslosen bessere Bildungschancen und mehr Aussicht auf ein Leben in Arbeit haben als ihre Eltern. Es ist richtig: Erstmalig ist künftig ein Bildungsansatz mit Bildungsangeboten enthalten. Es geht nicht nur um die Absicherung der materiellen Bedürfnisse, sondern es geht vielmehr auch um die Absicherung der immateriellen Bedürfnisse, es geht, wie das Verfassungsgericht so schön schreibt, um die Teilhabe an der Gesellschaft. Dabei geht es nicht nur um Kinder, deren Eltern Hartz IV beziehen, sondern auch um die Kinder der Geringverdiener, der Aufstocker. Bei unseren Berechnungen dürfen wir auch diese nicht aus dem Blick verlieren. Auch ihnen müssen wir Perspektiven eröffnen; denn in jedem Kind stecken Hoffnungen, Begabungen und Fähigkeiten. Wir werden die jetzt laufende Diskussion über den sich abzeichnenden Facharbeitermangel auch dazu nutzen müssen, um zu fragen: Wie können wir das erreichen, was unsere Arbeitsministerin in ihrer Zeit als Familienministerin immer gesagt hat? Sie hat gesagt: Kein Kind darf verloren gehen. Wir sollten uns gemeinsam anstrengen - das gilt auch für die Kollegen von der SPD -, dass wir die Kinder bestmöglich fördern. Wir brauchen sie in den nächsten Jahren in unserer Gesellschaft. ({4}) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Große Koalition hatte schon das Schulstarterpaket eingeführt. ({5}) - Darauf können Sie doch ein bisschen stolz sein. Jetzt tun Sie so, als sei das, was wir damals zusammen gemacht haben, alles falsch gewesen. Seien Sie froh. Das haben wir doch gut gemacht. ({6}) - Wir haben uns eben von Ihnen ein Stück weit begeistern lassen. ({7}) - Die Kollegin Müller-Gemmeke möchte gerne etwas fragen. Ich würde die Zwischenfrage zulassen. ({8}) - Ich wollte nur im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit nicht allzu lange reden.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Bitte sehr, Frau Müller-Gemmeke.

Beate Müller-Gemmeke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004117, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Kollege Lehrieder, ich muss einmal nachfragen, weil Sie gerade gesagt haben, es solle kein Kind verloren gehen. Nun gibt es aber doch die Anweisung, dass für Kinder aus dem SGB-II-Bereich gelten soll: Wenn ein Kind die Prognose hat, dass es die nächste Klassenstufe nicht erreicht, wird die Lernförderung nicht genehmigt. Wenn ein Kind Lernförderung erhalten soll, damit es auf eine höhere Schule gehen kann, gibt es auch keine Lernförderung. Wie passt das mit dem zusammen, was Sie eben gesagt haben, dass nämlich speziell diese Kinder eine besondere Lernförderung erhalten und dass sie wirklich bessere Chancen haben sollen? ({0})

Paul Lehrieder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003799, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Kollegin, Sie wissen so gut wie ich, dass es Nachhilfe in verschiedenen Situationen gibt. Einmal gibt es Nachhilfe, wenn das Kind Hilfe braucht, um überhaupt im laufenden Unterricht mitzukommen. Auf der anderen Seite ist es oft genug so, dass die Eltern sagen: Mein Kind muss unbedingt auf die und die Schule kommen. - Da muss man also in Absprache mit der Lehrerschaft differenzieren und schauen: Wo ist der Bedarf? Wo kann eine Lernförderung gewährt werden? Dass die Entscheidung darüber, wo eine Lernförderung zu gewähren ist, nicht im Jobcenter getroffen werden kann, sollte uns klar sein. Da gilt das, was der Kollege Linnemann vorhin gesagt hat und was, wie ich annehme, Kollegin Lösekrug-Möller am Schluss harmonisierend darstellen wird: Wir sind gut beraten, hier mit den bestehenden Einrichtungen der Jugendhilfe, der Kommunen, aber auch mit den Schulen in Kontakt zu treten, um zu erreichen, dass unsere Gelder zielgenau ankommen. ({0}) - Welche Kinder welche Förderung brauchen, muss herausgearbeitet werden. Wir müssen sehen, wo hier passgenau eine Chance für das Kind besteht, sodass es nicht durchs Raster fallen kann. ({1}) - Ein Kind, das das Gymnasium vielleicht ohnehin nicht schafft, für das die Eltern, auch wenn sie normal verdienen würden, keine Nachhilfe bezahlen würden, kann ich nicht auf Staatskosten durchzuboxen versuchen. ({2}) - Natürlich, wo es nötig ist. Das müssen wir herausarbeiten. Das wird sich finden. Das werden wir definieren können. Herr Kollege Kurth hat in seinem Beitrag vorhin gesagt, er habe große Bedenken, weil bestehende Angebote zurückgefahren werden könnten. Ich habe mir das extra einmal von meiner Sing- und Musikschule in Würzburg herausgesucht. ({3}) - Das waren mehrere Fragen, Frau Kollegin. Wenn Sie noch eine Frage stellen, können es noch längere sechs Minuten werden. - Da gibt es schon Sozialtarife. Bei einem bestimmten Einkommen zahlt das Kind bereits heute nicht für den Unterricht in der Sing- und Musikschule. Das ist aber noch nicht flächendeckend so. Auch beim warmen Mittagessen ist das noch nicht flächendeckend so. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Schulaufwandsträger sich leichter tut, ein warmes Schulmittagessen anzubieten, wenn eine bestimmte Nachfrage realistisch zu erwarten ist. Von daher tun wir damit etwas für die bedürftigen Kinder, helfen darüber hinaus aber auch den Schulen ein Stück weit, das entsprechend zu planen. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Lassen Sie uns das gemeinsam konstruktiv weiterentwickeln! ({4}) Wir haben Fehler der Vergangenheit ausgemerzt. Die Fehler haben wir auf unsere gemeinsame Kappe zu nehmen. Deshalb sage ich: Lassen Sie uns an die Betroffenen denken, an die bedürftigen Familien, an die bedürftigen Kinder! Wir sollten uns hier nicht nur streiten, sondern das so fortentwickeln, dass die wirklich etwas davon haben. Herzlichen Dank. ({5})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Letzte Rednerin in dieser Debatte ist nun die Kollegin Gabriele Lösekrug-Möller für die SPD-Fraktion. ({0})

Gabriele Lösekrug-Möller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003482, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir waren gerade Zuhörer einer kleinen Deutschstunde. Paul Lehrieder, wo liegt der Unterschied zwischen „Wir lassen kein Kind zurück“ und „Das Kind kommt eben nicht mit“? In der Differenz liegt eine Menge Politik. ({0}) Mein Eindruck ist, dass es Schwarz-Gelb mit dem Gesetzentwurf gelungen ist, ein bestehendes Gesetz nach einem Verfassungsgerichtsurteil zu verändern, leider zu verschlimmbessern. Das ist meine Einschätzung von dem, was vorliegt. ({1}) Lassen Sie uns zu so später Stunde doch noch einmal einen kleinen Rückblick wagen! Gehen wir zurück in den Februar 2010. Da hat nämlich Karlsruhe entschieden, dass wir bestimmte Sachen deutlich anders und besser machen müssen. Dann kam das Frühjahr. Dann ging das Frühjahr. Es passierte gar nichts. Im Juni war die ganze Republik gerührt. Warum? Weil unsere Ministerin sich für ein warmes Mittagessen für Kinder aussprach. Im Juli stand die Zukunft kurz bevor; dank einer elektronischen Karte sollte nämlich Mehmet im Fußballverein klarkommen und Maria Klavier spielen. Dann kamen die Sommerferien, und die Spannung wuchs: Wird es denn mit der Nachhilfe für die, die das brauchen, klappen? Werden Jobcenter Erziehungslotsen haben? Das hat die Nation bewegt. Dann kam der Herbst; Sie sagen ja: der Herbst der Entscheidungen. In der Tat! Da kam der Gesetzentwurf, und die Mehrheit war enttäuscht, nicht Sie als Mehrheit im Parlament, aber die Mehrheit in der Gesellschaft. Die Kirchen waren entsetzt. Die Wohlfahrtsverbände haben nicht verstanden, was das sein sollte. Die Sozialverbände standen kopf. Auch die SPD-Fraktion wurde beinahe ratlos - beinahe. ({2}) Der Traum war kurz. Er dauerte nur einen Sommer lang. Für mehr hat es nicht gereicht. ({3}) Ich will das am Beispiel des warmen Mittagessens erklären. Wie viele Schulen bieten es eigentlich an? Wenige; denn nur wenige Schulen in Deutschland sind Ganztagsschulen. Statt einen großen Aufschlag zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur zu machen, begnügen Sie sich damit, Kindern im Sozialgeldbezug, natürlich nicht bar ausgezahlt, einen Zuschuss zu gewähren. Wie vielen Kindern werden Sie am Ende wirklich damit helfen können? Gehen wir von 1 Million schulpflichtiger Kinder im Sozialgeldbezug aus und nehmen wir an, wenigstens jede fünfte Schule bietet warmes Mittagessen an, dann beschränkt sich der „große Wurf“ auf 200 000 Kinder. Und die übrigen 800 000? Die haben eben Pech gehabt, weil unsere Betreuungsinfrastruktur für sie nicht das bietet, was sie brauchen. ({4}) Das ist nicht Teilhabe; das ist Teilchenhabe. Deshalb sind wir damit überhaupt nicht einverstanden. Deshalb verknüpfen wir in unserem Antrag die notwendigen Verbesserungsvorschläge zu den Regelsätzen mit Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Deshalb streben wir einen nationalen Bildungspakt an, der konkrete Ziele festschreibt. Die Einzelheiten dazu finden Sie in unserem Antrag. Sie könnten sie glatt übernehmen. In diesem Fall wäre Abschreiben eine gute Leistung. Im Übrigen, meine Damen und Herren, haben wir gestern Schützenhilfe vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erhalten. Man höre und staune! Das Gutachten trägt den Titel „Chancen für einen stabilen Aufschwung“. Man muss nur bis Seite 5 lesen, um Folgendes zu finden - ich zitiere -: Eine Bildungsoffensive muss zum einen das allgemeine Bildungsniveau in Deutschland … anheben. Zum anderen besteht die Notwendigkeit, Chancengleichheit, insbesondere für Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Elternhäusern, bei der Erlangung höherer Bildungsabschlüsse herzustellen. ({5}) Recht hat der Sachverständigenrat. Zu Recht fordert er mehr als diese zaghafte Teilchenhabe. ({6}) Meine Damen und Herren, ich will Ihnen nur sagen: Wenn es schon sozialpolitisch nicht reicht, dann müsste es doch wenigstens volkswirtschaftlich ein Einsehen geben. Vielen Dank. ({7})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich schließe die Aussprache. Die Fraktionen haben vereinbart, dass die Vorlage auf Drucksache 17/3648 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse überwiesen werden soll. - Sie sind damit einverstanden, wie ich sehe. Dann ist die Überwei- sung so beschlossen. Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 13 a und 13 b auf: a) Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 60 Jahre Europäische Menschenrechtskonven- tion - Drucksache 17/3423 - b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE 60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention - Menschenrechte stärken, schützen und durchsetzen - Drucksache 17/3658 Die Fraktionen haben vereinbart, dass darüber etwa eine halbe Stunde diskutiert wird. - Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Kollegen Joachim Hörster für die CDU/CSUFraktion das Wort.

Joachim Hörster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000932, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Antrag aus Anlass von 60 Jahren Existenz der Europäischen Menschenrechtskonvention eingebracht. Der Antrag ist so gut abgefasst, dass ich auf die Historie nur noch kurz eingehen muss. Ein paar wenige Dinge will ich aber doch dazu sagen; denn der Europarat ist die älteste europäische Institution von allen Organisationen, die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen worden sind. Sein Statut ist infolge einer visionären Entscheidung von europäischen Regierungschefs am 5. Mai 1949 unterzeichnet worden, und die Konvention der Gründerstaaten zum Schutz der Menschenrechte und der Grundrechte ist im November 1950 unterzeichnet worden. So alt ist also dieses Vertragswerk. Dieses Vertragswerk hat im Laufe der Jahre einige Veränderungen erfahren. Am 3. September 1953 trat die Konvention in Kraft, weil die Abwicklung all dessen auch eine gewisse Zeit benötigte. Seitdem wurden 14 Protokollergänzungen vorgenommen. Heute gehören 47 Staaten dem Europarat an. Die wichtigste Ergänzung der Europaratsvereinbarung war das Zusatzprotokoll Nr. 11 von 1992, weil darin der Grundstein für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gelegt wurde, die wohl wichtigste Einrichtung, die der Europarat neben seiner Parlamentarischen Versammlung hat. Für die Menschen ist dieser Gerichtshof aber viel wichtiger als die Parlamentarische Versammlung, weil sich jeder an diesen Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wenden kann. Er nahm 1998 seine Arbeit auf, und er ist aus der europäischen politischen Landschaft überhaupt nicht mehr wegzudenken. Die Gründung des Europarates war auch in Deutschland kein Selbstläufer. Sie war ziemlich umstritten, und es gab heftige Diskussionen darüber, ob der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat nicht die Wiedervereinigung behindern könnte. Deswegen gab es nicht nur Befürworter wie Konrad Adenauer, der massiv für den Beitritt zum Europarat eintrat, sondern auch Kritiker, beispielsweise Jakob Kaiser aus der CDU oder die Sozialdemokratische Partei, die Befürchtungen in ähnlicher Richtung hatte. Über die Grünen kann ich in diesem Zusammenhang nichts sagen; sie waren noch nicht in Sicht. ({0}) Der Europarat wurde gegründet, um die Menschenrechte und die parlamentarische Demokratie zu schützen. Er wurde als europaweites Abkommen zur Harmonisierung der sozialen und rechtlichen Praktiken der Mitgliedstaaten gegründet, und er wurde in dem Bewusstsein begründet, eine europäische Identität zu wecken, die sich auf gemeinsame und über Kulturunterschiede hinausgehende Werte gründete. Wenn Sie so wollen, war er eine Art Vorläufer der Europäischen Union. Der Europarat hat eine sehr wichtige Rolle beim Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten gespielt; denn er hat diesen Staaten mit deren Aufnahme Hilfestellung bei der Transformation von früher kommunistisch organisierten hin zu marktwirtschaftlich organisierten Staaten gegeben, Staaten, die ein Justizsystem einführen, das diesen Namen verdient, und die den Versuch unternehmen, die Menschenrechte zu achten, obwohl dies in diesen Beitrittsländern so selbstverständlich nicht war. 21 mittel- und osteuropäische Staaten sind dem Europarat seit dem Fall der Mauer beigetreten. Ungarn war das erste Land des ehemaligen Ostblocks, das am 6. November 1990 beitrat. Heute gehören zum Beispiel Aserbaidschan, Armenien und Georgien zum Europarat, sehr konfliktbeladene Länder, die große Minderheitenprobleme haben, in denen es Besetzungen und Vertreibungen gegeben hat, in denen auch die russische Großmacht noch überall die Finger im Spiel hat und eine besondere Rolle spielt. Dem Europarat gehören auch Länder wie Zypern an, das geteilt und dessen nördlicher Teil durch die türkische Armee besetzt ist. Es gibt also fortdauernde Baustellen, die sorgfältig beobachtet und bearbeitet werden müssen, um die damit verbundenen Verletzungen der Europaratskonvention zu beseitigen, sodass die Staaten zur Normalität zurückkehren können. Aber auch für die praktische Arbeit, für praktische Entscheidungen, die wir zu treffen haben, spielen die Erkenntnisse des Europarates eine erhebliche Rolle. Die Türkei gehört zu denjenigen Mitgliedern des Europarats, die die Menschenrechtskonvention schon am längsten unterschrieben haben; aber zu dem, wozu sie verpflichtet ist - die Achtung der Menschenrechte und der religiösen Grundfreiheiten sowie anderes mehr -, ist sie bis heute nicht gelangt. ({1}) Wenn wir angesichts dessen, dass die Türkei Mitglied der Europäischen Union werden will, betrachten, welche Entwicklung sie seit 1950 genommen hat, dann kann die Hoffnung nicht allzu groß sein, dass sie rechtzeitig zu einem Beitritt zur Europäischen Union all die Schwierigkeiten beseitigt hat, die gegenwärtig vorhanden sind. ({2}) Ich will darauf aufmerksam machen, dass es - obwohl doch angeblich die Menschenrechte in der Türkei eingehalten werden - nicht ganz verständlich ist, dass noch heute der größte Teil der Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland aus der Türkei stammt. Diese können nicht in ihr Land zurückgebracht werden, weil zu befürchten ist, dass mit ihnen dort nicht menschenrechtswürdig umgegangen wird und dass sie vor Gericht nicht fair behandelt werden. Auch in Bezug auf diese Entscheidungen kann man den Europarat befragen. Ich will noch darauf hinweisen, dass wir auch mit anderen Ländern Probleme haben. Die kleinen Länder lasse ich einmal außen vor; ich greife nur ein großes Land wie Russland heraus. In diesem Zusammenhang hat es verdienstvolle Berichte von deutschen Mitgliedern in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mit dem Ziel gegeben, die Einhaltung der Menschenrechte und die Beachtung der Pressefreiheit und der politischen Freiheiten in Russland zu erreichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wäre Ihnen als Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates von Herzen dankbar, wenn Sie die Kolleginnen und Kollegen, die in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates auch für unser Land ihren Dienst leisten, in ihrer Arbeit unterstützen würden. Wir waren sehr dankbar, als die Bundeskanzlerin am 15. April 2008 den Europarat besucht hat, vor der Parlamentarischen Versammlung geredet hat und auch mit den Kolleginnen und Kollegen, die die Europaratsdelegation bilden, gesprochen hat. Wir haben uns darüber gefreut, dass Bundesaußenminister Dr. Westerwelle am 4. Oktober 2010 in Straßburg gewesen ist und zu den Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gesprochen hat. Das sind Zeichen, die Mut machen und die unterstreichen, dass der Europarat und seine Einrichtungen, insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, auch von den regierungsamtlichen Stellen geachtet und geschätzt werden. Wenn sich diese Anerkennung etwas mehr verbreitet und wir uns nicht nur Neid ausgesetzt sehen, weil wir ab und zu in Straßburg und nicht in Berlin tagen, dann wäre das für die Entwicklung der gesamten Institution hilfreich. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. ({3})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Das Wort hat der Kollege Christoph Strässer für die SPD-Fraktion.

Christoph Strässer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003644, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist ein guter Brauch, dass im Deutschen Bundestag öfter als anderswo über den Europarat und über die Europäische Menschenrechtskonvention gesprochen wird. 60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention ist - man kann es nachvollziehen - eine große Tradition, die auf der ganzen Welt einmalig ist. Das kann man mit Fug und Recht behaupten. Es tut manchmal ein wenig weh, wenn man in Debatten über den Europarat und über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hört: „Ach, der Europäische Rat“ und „Ach, der EuGH“. Das haben der Europarat und auch diejenigen, die sich in dieser Institution engagieren, nicht verdient. Europa mit seinen 47 Mitgliedstaaten des Europarates würde heute ganz anders aussehen, wenn es die Institution Europarat und die EMRK nicht geben würde. Das sollten wir ganz deutlich nach außen kommunizieren. ({0}) Herr Kollege Hörster, ich möchte Ihre Stellungnahme kurz ergänzen und auch eine kritische Anmerkung anbringen. Die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde kurz nach der Gründung des Europarates von seinen Gründungsmitgliedern vollzogen. Das waren zehn Länder. Es gab zwei Länder, die noch nicht Mitglied des Europarates waren, die aber die Europäische Menschenrechtskonvention gezeichnet haben. Das waren interessanterweise die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei. Sie haben gesagt - dem kann man nicht ernsthaft widersprechen -, dass die Entwicklung in der Türkei anders verlaufen ist als in Deutschland. Aber ich glaube - das ist die für mich wichtigere Erkenntnis -, dass die Entwicklung in der Türkei ohne den Europarat noch einmal anders verlaufen wäre. Ohne damit die Frage zu entscheiden, ob die Kopenhagener Kriterien für den Beitritt der Türkei zur EU erfüllt sind, muss man darüber reden, dass in der Türkei im Bereich der Demokratie und der Menschenrechte in den letzten 60 Jahren Fortschritte erzielt worden sind. Auch das gehört zur Wahrheit, wenn wir über diese Dinge reden. Das ist ein Verdienst der Kontrollen, die es in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention gegeben hat. ({1}) Wenn wir uns schon mit den Erweiterungen der letzten 20 Jahre befassen, möchte ich ein zweites Beispiel nennen - auch das ist wichtig -: Russland. Was im Moment in Russland im Bereich der Rechtsstaatlichkeit abläuft - wir haben das gerade noch einmal intern besprochen -, ist auch 20 Jahre nach der Transformation weiß Gott nicht das, was man sich vorstellen könnte. Die Prozesse, die wir verfolgen - nicht nur die prominenten Prozesse -, entbehren jeder rechtsstaatlichen Grundlage, unabhängig von der Tatsache, dass wir nicht mit dem Finger auf diese Länder zeigen. Es ist auch ein großes Verdienst der Parlamentarischen Versammlung des Europarates - und dabei sollte es bleiben -, dass wir wissen, unter welchen Bedingungen Menschen auch in Russland inhaftiert sind, dass wir das aufdecken und darüber reden können. ({2}) Auf der anderen Seite - auch das möchte ich anführen ist es gut und richtig, dass Russland Mitglied des Europarats ist. Wir haben anzuerkennen, dass der langwierige Prozess der Ratifizierung des Protokolls Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten letztendlich in der Duma vollzogen worden ist. Man sollte dem einen oder anderen Kollegen aus der Duma sagen: Das habt ihr gut gemacht; denn damit ist ein Hindernis für die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beseitigt worden, der - Kollege Hörster hat darauf hingewiesen - das Kernstück des Europarates und seiner Arbeit ist. Ich möchte auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingehen. Sie haben die Zahlen genannt. Es gibt bei uns in Deutschland ein Sprichwort: Es gibt Institutionen, Menschen und Gruppen, die an ihrem Erfolg zu ersticken drohen. Ich meine, man muss sich das einmal vor Augen führen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erhält pro Jahr 50 000 Eingaben. Insgesamt gibt es 90 000 unerledigte Fälle. Die Einrichtung des Gerichtshofs ist für die betroffenen Menschen eine positive Entwicklung. Sie haben die Möglichkeit, sich zu beschweren, was gegebenenfalls in den nationalen Parlamenten und auf den nationalen Rechtswegen nicht möglich ist. Sie können sich als Individuen auf die Grundrechte beziehen, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegt sind. Ich glaube, das ist ein Quantensprung für den Menschenrechtsschutz in Europa; der Gerichtshof ist ein Vorbild für viele andere Regionen. Ich denke, man muss den Gerichtshof unterstützen. Da muss die Bundesregierung Poahl halten - das haben alle Bundesregierungen getan, auch die jetzige -, also diese Institution stärken und ihr den Stellenwert geben, den sie verdient. Das ist die erste Botschaft zu diesem Straßburger Gerichtshof. Sie haben gesagt, dass fast die Hälfte der Eingaben aus vier großen Ländern stammt, aus Russland, Rumänien, der Ukraine und der Türkei. Das ist richtig. Ich möchte an dieser Stelle aber einmal darauf hinweisen, dass auch wir in Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt werden, zum Beispiel aufgrund zu langer Verfahren. ({3}) Ich möchte eine Entwicklung darstellen, die hier in der letzten Sitzungswoche bei der Debatte über die Veränderung der Rechtsgrundlagen für die Sicherungsverwahrung eine Rolle gespielt hat. Da hat es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegeben, das ich persönlich für richtig halte. Natürlich kann und muss man - davor ist auch dieser Gerichtshof nicht gefeit - Kritik an Entscheidungen dieses Gerichtes üben können. Ich bedauere, dass der Kollege Dr. Krings, der hier in der letzten Woche gesprochen hat und ausdrücklich bedauert hat, dass es nicht möglich war, in der letzten Sitzungswoche zu prominenter Zeit über diese Themen zu sprechen, nicht hier ist. Ich finde, seine Kritik am Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gründet auf einem fundamentalen Missverständnis der Arbeit des Gerichtshofs. Er hat gesagt - ich zitiere das mit Erlaubnis aus dem Protokoll -: Die Gleichsetzung von Sicherungsverwahrung mit Strafhaft hat aus meiner Sicht ganz zentral damit zu tun, dass sich das Gericht in Bezug auf die Fakten nicht ausreichend mit der Praxis und dem System des deutschen Strafrechts befasst hat. ({4}) Das ist bei der Bewertung des Umstandes genau der falsche Ansatz. Ich sage es noch einmal: Kritik ist völlig in Ordnung. Mit dieser Äußerung wird aber aus meiner Sicht die Funktionsweise des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte missachtet; denn es geht gerade nicht darum, auf das nationale Recht Bezug zu nehmen. Stellen Sie sich vor, wie wir argumentieren würden, wenn die Russen oder die Türken ein Urteil mit der Begründung ablehnen würden, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht ausreichend mit den Grundlagen des jeweiligen materiellen Strafrechts befasst habe. Ich sage: Es geht bei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht um bestimmte nationale Rechtssysteme - wo auch immer sie sind -, sondern um die Ergebnisse der nationalen Rechtsprechung. Wenn Menschen ohne ausreichende entsprechende Rechtsgrundlage ihrer Freiheit beraubt werden, dann ist das ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Das muss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügen, wenn er seine Glaubwürdigkeit bewahren will. Deshalb ist dieses Urteil aus meiner Sicht richtig. ({5}) Ich komme mit einer Bemerkung, die für unsere zukünftigen Debatten vielleicht wichtig ist, zum Schluss. Es geht um den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Ich bitte all diejenigen, die damit befasst sind, insbesondere all diejenigen, die bei den Verhandlungen aktiv sind, ganz herzlich: Bei diesen Debatten darf es nicht zu einem unnötigen Konkurrenzkampf kommen. Es darf nicht dazu kommen, dass Institutionen ohne Mehrwert für die Menschenrechtsarbeit geschaffen werden. Wenn der Prozess erfolgreich sein soll und wir einen lückenlosen, guten Menschenrechtsschutz in Europa etablieren wollen, auch in der EU, dann müssen wir - nur dadurch kann das geschehen - die Institutionen des Europarates, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Kommissar für Menschenrechte, stärken und nicht schwächen. So werden wir für den Bereich, für den die EU bzw. der Europarat zuständig ist, ein gutes Ergebnis im Sinne der Menschen erreichen. Herzlichen Dank. ({6})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächste Rednerin ist die Kollegin Marina Schuster für die FDP-Fraktion. ({0})

Marina Schuster (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003845, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 4. November 1950 wurde Geschichte geschrieben. Damals haben die zehn Gründungsstaaten des Europarates die Europäische Menschenrechtskonvention, die EMRK, unterzeichnet. Damit wurden im Völkerrecht erstmals Grund- und Freiheitsrechte als einklagbare individuelle Rechte kodifiziert: das Verbot der Folter und der unmenschlichen Behandlung, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, aber auch politische Rechte wie das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit. Aber auch umfangreiche justizielle Grundrechte sowie ein Diskriminierungsverbot wurden festgeschrieben. Daran zeigt sich der besondere Wert der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie ist heute in 47 Staaten gültig. Für fast 1 Milliarde Menschen ist die EMRK somit ein ganz wichtiger Pfeiler des Menschenrechtssystems. Wir haben nach wie vor die Aufgabe, die EMRK insbesondere in den Ländern zu stärken, in denen sie keine Geltung entfaltet, in denen sie vernachlässigt wird. Deswegen dürfen wir bei Gesprächen, die wir mit Abgeordneten der jeweiligen Länder führen, nicht nachlassen, darauf zu drängen, dass die EMRK eingehalten wird. Deshalb war es wichtig und richtig, dass Guido Westerwelle bei seiner Rede vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 4. Oktober 2010 die Menschenrechtsschutzsysteme und die Menschenrechtspolitik erwähnt und herausgestellt hat. Es ist wichtig, dass den Worten Taten folgen. Gerade diejenigen, die Teil der Parlamentarischen Versammlung sind, müssen sich mit der Kritik auseinandersetzen. Für uns ist die ERMK auch Verpflichtung, jeden Tag für die kodifizierten Rechte einzutreten und dafür zu sorgen, dass zum Beispiel der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Arbeit auch wirklich machen kann. ({0}) Kollege Strässer hat zu Recht die Beschwerdeflut und die entsprechenden Zahlen erwähnt. Bei der Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss es jetzt darum gehen, das Prozedere so zu gestalten, dass die Verfahren handhabbar sind, dass Urteile gesprochen werden und die Menschen nicht zu lange auf das Urteil warten müssen. Unsere Justizministerin, Frau LeutheusserSchnarrenberger, hat im Zusammenhang mit dem sogenannten Interlaken-Prozess eigene Vorschläge dazu eingebracht. ({1}) Ich bin sehr zuversichtlich, dass mit den Vorschlägen, die Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eingebracht hat, der Weg zu mehr Rechtsschutz gut beschritten werden kann. Auch der Kollege Strässer hat einen Punkt angesprochen, über den wir im Ausschuss mehrmals debattiert haben, nämlich den Beitritt der EU zur EMRK. Wir haben es hier mit einem juristisch nicht einfachen Fahrwasser zu tun. ({2}) Deswegen ist es mir ganz wichtig, im Namen meiner Fraktion zu sagen: Hier muss der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ gelten. Es fanden mehrmals Unterrichtungen dazu statt; denn das ist ein wirklich komplexes Thema. Wir sind der Meinung, dass wir das hinbekommen, man aber sehr genau auf das Vertragswerk achten muss. Deswegen hat das Justizministerium unsere volle Unterstützung. ({3}) Ich freue mich sehr, dass wir anlässlich des Jubiläums „60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention“ einen interfraktionellen Antrag vorliegen haben. Das ist ein starkes Signal der Geschlossenheit, vor allem an die Mitunterzeichner der Konvention, aber auch an die Staaten, die Defizite haben, die das Niveau der EMRK noch nicht erreicht haben. Russland wurde schon erwähnt. Allein 38 000 Verfahren gegen Russland sind anhängig. Das zeigt, dass das Justizsystem in Russland nach wie vor von erschreckenden Defiziten geprägt ist. Es ist durchzogen von politischer Einflussnahme, von Korruption und Willkür. Die Prozesse gegen Chodorkowski und Lebedew sind natürlich sehr prominente Fälle, aber bei weitem nicht die einzigen. Es gibt eine Vielzahl von Fällen, über die gar nicht berichtet wird. Wir dürfen bei unserer Arbeit nicht lockerlassen und müssen solche Verfahren aufdecken und Rechtsstaatlichkeit einfordern. ({4}) Vor diesem Hintergrund möchte ich ganz besonders auf das Schicksal des russischen Rechtsanwalts Sergej Magnitskij hinweisen, der im Alter von 37 Jahren im Gefängnis gestorben ist, weil ihm medizinische Hilfe verwehrt wurde. Er wurde aufgrund konstruierter Vorwürfe in Untersuchungshaft genommen, weil er den größten Steuerbetrug in der russischen Geschichte aufgedeckt und publik gemacht hat. Er hat sich nicht von Repressalien beugen lassen. Das hat er mit seinem Leben bezahlt. Medwedew hat eine Untersuchung des Falls versprochen. Bisher ist es nicht zu einer Anklage gekommen. Auch da sieht man, wie wichtig es ist, dass die EMRK Geltung erlangt, dass wir weiterhin Druck machen. Sie ist vor allem für die Menschen in der Zivilgesellschaft ein ganz wichtiger Hoffnungsanker. Die EMRK ist aktueller denn je. Wir müssen unsere Bemühungen fortsetzen. Deswegen ist unser Antrag so wichtig und richtig. Vielen Dank. ({5})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Kollege Andrej Hunko. ({0})

Andrej Hunko (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004060, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schuster, Sie sprachen eben von einem interfraktionellen Antrag. Darunter verstehe ich einen Antrag aller Fraktionen. Das ist nicht der Fall. Die Linke ist wieder einmal außen vor gelassen worden. Wir haben einen eigenen Antrag eingebracht; diesen möchte ich jetzt begründen. Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde vor 60 Jahren vor dem Hintergrund der Verbrechen des Holocaust und zweier Weltkriege entwickelt. Die mittlerweile 47 Staaten des Europarates haben die Konvention unterzeichnet. Auch wenn die Rechte an vielen Orten nur unvollständig umgesetzt wurden, verdient die Europäische Menschenrechtskonvention jede Unterstützung und Bekräftigung. ({0}) Sie garantiert negative Abwehrrechte wie das Verbot von Folter, politische Rechte wie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und auch justizielle Grundrechte wie das Recht auf ein faires Verfahren. Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde durch 14 Zusatzprotokolle weiterentwickelt. Es ist mit Menschenrechten ähnlich wie mit der Demokratie. Das wird nicht einmal festgelegt und ist dann für alle Zeit so, sondern es ist eher ein Prozess, der sich immer weiter entfalten sollte. Hier liegen jetzt zwei Anträge vor: einer der Linken und einer der anderen vier Fraktionen. Lassen Sie mich kurz die drei Hauptgründe nennen, warum wir dem Antrag der anderen Fraktionen nicht zustimmen können, auch wenn er einige richtige Aspekte enthält. Erstens. In der ersten Forderung im Antrag verlangen die vier Fraktionen von der Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um durch Maßnahmen der Konfliktverhütung und -regelung die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu bannen … Nach dem Jugoslawien-Krieg 1999, dem AfghanistanKrieg seit 2001 und weiteren Kriegen zur angeblichen Verteidigung von Menschenrechten kann ich die Forderung nur so lesen, dass der Einsatz militärischer Mittel als Möglichkeit angesehen wird. ({1}) Den Missbrauch der Menschenrechte zur Legitimation von Kriegen lehnt die Linke ab. ({2}) Wir fordern in unserem Antrag explizit zivile Konfliktprävention; denn Krieg ist immer eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen. ({3}) Zweitens. Der angestrebte Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention - Herr Strässer, Sie haben ihn angesprochen - wird in Ihrem Antrag leider gar nicht behandelt. Wie soll zum Beispiel das Verhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof, also der EU, und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, also dem Europarat, gestaltet werden?

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege Haibach würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Gestatten Sie diese?

Andrej Hunko (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004060, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ja.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Bitte.

Holger Haibach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003546, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Kollege Hunko, auch wenn die Zeit schon fortgeschritten ist: Sie haben gerade gesagt, der Beitritt der Europäischen Union zur EMRK werde im Antrag der vier Fraktionen nicht erwähnt. Ich darf Sie fragen, welche Bedeutung dann Punkt 10, den ich mit Erlaubnis der Präsidentin gerne zitieren würde, hat. Dort steht: … den Prozess des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention unterstützend zu begleiten, dabei dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in vollem Umfang Berücksichtigung finden, und diesen Prozess für menschenrechtliche Bildungsarbeit zu nutzen, insbesondere durch Informationsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Universitäten und der Zivilgesellschaft … Ich glaube, viel deutlicher kann man auf den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK nicht Bezug nehmen. Würden Sie mir da zustimmen?

Andrej Hunko (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004060, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Was Sie gesagt haben ist richtig. Aber der eigentliche Punkt ist: Die Kompetenzen im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte und Europäischem Gerichtshof werden nicht benannt. Ich denke, sie sollten genannt werden. ({0}) - Das mag Ihnen so erscheinen. - Wir jedenfalls wollen nicht, dass soziale Grundrechte, wie in den EuGH-Urteilen in den Fällen Viking, Laval, Rüffert und Luxembourg, auf dem Altar der wirtschaftlichen Grundfreiheiten geopfert werden. ({1}) Dieses Konfliktpotenzial bleibt bestehen. Die EU tritt der Europäischen Menschenrechtskonvention bei. Es wird eine Kompetenzauseinandersetzung zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem EuGH geben. ({2}) Drittens. Im Antrag der vier Fraktionen wird gefordert, dass neue Mitgliedstaaten des Europarates die Europäische Menschenrechtskonvention und die Zusatzprotokolle umfassend ratifizieren. Dabei hat Deutschland die Zusatzprotokolle 7 und 12 selbst nicht ratifiziert; ({3}) das wird in Ihrem Antrag überhaupt nicht erwähnt. Dabei geht es unter anderem um verfahrensrechtliche Schutzvorschriften im Fall der Abschiebung von Migranten und um das Diskriminierungsverbot. Wir fordern in unserem Antrag, dass auch Deutschland endlich alle Zusatzprotokolle ratifiziert. Meine Damen und Herren, die Europäische Menschenrechtskonvention und der Europarat dürfen nicht nur Gegenstand schöner Sonntagsreden sein. Sie dürfen niemals zu einer Hülse oder gar zu einem beliebigen Instrument außenpolitischer Interessen verkommen. Obgleich ich kein Christ bin, fällt mir beim Umgang der Bundesregierung mit dem Thema Menschenrechte oft das Neue Testament, Matthäus 7,3 und 7,5, ein: Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht? … Du Heuchler! Zieh zuerst den Balken aus deinem Auge, dann kannst du versuchen, den Splitter aus dem Auge deines Bruders herauszuziehen. Vielen Dank. ({4})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächster Redner ist der Kollege Volker Beck für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Volker Beck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002625, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man vom letzten Redebeitrag absieht, ist in dieser Debatte viel Richtiges gesagt worden. Trotzdem möchte ich einige weitere Aspekte, auch wenn sie nicht ganz so feierlich sind, betonen, um die weitere Arbeit zur Vertiefung der Prinzipien, die die Europäische Menschenrechtskonvention formuliert hat, voranzubringen. Von Ihnen wurden zu Recht die Initiativen der Justizministerin in Interlaken erwähnt. Sie sagen, dass Sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und den Europarat und seine Parlamentarische Versammlung stärken wollen. Dazu passt aber nicht, dass im Haushalt - die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses findet gerade statt - die Mittel für den Europarat gesenkt werden. ({0}) Reden und Handeln sollten zusammenpassen. ({1}) Ich sage Ihnen eines: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Verfahren der Individualbeschwerde nach der EMRK waren entscheidende Instrumente, um die Länder, die dem Europarat und der EMRK neu beigetreten sind, auf dem Weg in Richtung Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Respektierung der Menschenrechte voranzubringen. Auf die Frage: „Welcher ist der einzige Gerichtshof in Russland, vor dem man recht bekommen kann?“ antworten meine Freunde in Russland immer: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Deshalb werden in Straßburg auch so viele Fälle aus Russland verhandelt. Für die Freunde, die für die gleichen Werte und Ziele wie wir in diesem Hohen Hause eintreten, ist dies die einzige Chance auf Rechtsgewährung. Für diejenigen, die sich in persönlich gefährlichen Auseinandersetzungen befinden, ist es wirklich fatal, dass die Verfahren so bitter lange dauern, ({2}) obwohl der Europäische Gerichtshof gerade dies bei den nationalen Gerichten immer wieder zu Recht rügt. Trotz der Ratifizierung des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK durch Russland schaffen wir nicht die Voraussetzungen dafür, dass er diese Arbeit bewältigen kann. Wir müssen ihn besser ausstatten und wahrscheinlich auch noch über bestimmte Verfahrensvereinfachungen reden. Das allein wird aber nicht reichen, weil aufgrund der Masse der Menschenrechtsverletzungen in den Ländern viele Fälle dort verhandelt werden. Dass sie dort verhandelt werden, ist natürlich gut für die Menschen, deren Menschenrechte verletzt wurden, weil sie dadurch wenigstens die Chance haben, sich zur Wehr zu setzen. Das sollten wir unterstützen. ({3}) Einen Gedanken in Ihrer Rede fand ich richtig, Herr Hunko, nämlich das Bibelwort zum Schluss. Es ist nie falsch, im Deutschen Bundestag die Bibel zu zitieren. Das kann ich als Christ nur unterstützen. Ich finde, wir sollten uns auch die Urteile zu Herzen nehmen, die gegen uns ergehen, wie das Urteil zur Sicherungsverwahrung, und sie nicht zerpflücken und nicht dagegen opponieren. Wir sollten die Überlegungen zu den Menschenrechten, die dahinterstehen, ernst nehmen und anerkennen, dass die Sicherungsverwahrung keine Strafe ist, und für eine andere Ausgestaltung sorgen. Wir müssen uns aber auch die Urteile gegen andere Länder genau anschauen, die für Probleme verurteilt worden sind, die wir auch haben, ohne dass dazu bisher ein Urteil ergangen ist. Dabei müssen wir prüfen, ob sich unsere Rechtspraxis an den Standards messen lassen kann. Schauen Sie sich zum Beispiel das Urteil gegen die Republik Italien zu den Kruzifixen an. Das Gericht hat sehr klar definiert, was negative Glaubensfreiheit bedeutet. Man muss sich einem fremden Glauben nicht aussetzen - man muss also sozusagen nicht gehorchen -, sondern man kann selber wählen, was man glaubt, und sich von fremden Vorstellungen freihalten. Das hat das Volker Beck ({4}) Gericht gut formuliert. Diese Prinzipien gelten nicht nur für Italien, sondern auch im katholischen Bayern, in der islamisch geprägten Republik Türkei und im laizistischen Frankreich. ({5}) Wir müssen uns hier an die Brust fassen und uns fragen, ob wir das auch immer so ernst nehmen. Ich nenne ein weiteres Beispiel. In einem Sorgerechtsverfahren gegen die Republik Portugal, bei dem es um die Themen Familienrecht und Homosexualität ging, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Homosexuelle im Familienrecht - dabei geht es um Adoptionen, um das Sorgerecht usw. - nicht diskriminiert werden dürfen. Deshalb wird das Adoptionsverbot in Deutschland keinen Bestand haben. Wenn wir die Prinzipien ernst nehmen, die die Straßburger Judikatur formuliert, dann müssen wir uns auf unseren Hosenboden setzen und unsere Defizite aufarbeiten und dürfen nicht nur auf andere zeigen. Zu anständiger Menschenrechtsarbeit gehört aber auch, uns gegenüber den Menschen, die in anderen Ländern verfolgt werden, solidarisch zu verhalten und mit der Kritik nicht hinter dem Berg zu halten. Zum Beitritt der Europäischen Union zur EMRK. Ich finde es ganz wichtig, dass wir diesen Beitritt vorantreiben und das nicht so kritisch sehen wie Sie, nach dem Motto: Das wollen wir eigentlich lieber nicht. - Schauen Sie sich an, was FRONTEX an den Grenzen der Europäischen Union veranstaltet. Dort werden die Menschenrechte von Drittstaatsbürgern massenhaft missachtet. Wenn wir der EMRK beitreten, dann muss dies abgestellt werden. Die Menschen, die von diesen Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, haben dann die rechtliche Möglichkeit, in Straßburg gegen FRONTEX vorzugehen. Dadurch wird der Flüchtlingsschutz gestärkt. ({6}) Deshalb bin ich ganz energisch für das, was die Union gemeinsam mit uns in diesem Antrag formuliert hat. Wir wollen diesen Beitritt voranbringen, weil wir dann in Bezug auf das Flüchtlingsrecht manches klarstellen können, was uns in Brüssel über die Bundesregierung nicht gelingt. ({7})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Michael Frieser für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Michael Frieser (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004034, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! 60 Jahre MRK bieten die Möglichkeit zu einer Tour d’Horizon über sehr viele Themen, die uns allen am Herzen liegen. Ich freue mich in jeder Debatte, wenn auch Nichtchristen die Bibel zitieren. Das nährt die Hoffnung, dass der richtige Weg gefunden und gegebenenfalls auch eingeschlagen werden kann. Es gehört sicherlich auch zur Glaubensfreiheit, sich zu den Grundsätzen dieses Buches zu bekennen, wie ich es tue, aber nicht unbedingt zu dem, was noch dahinter steht. Vielleicht können wir auch etwas anderes machen. Wir haben sehr viel gehört. Ich versuche als letzter Redner, einen ganz anderen Gedanken zu verfolgen. Erlauben Sie mir das als direkt gewähltem Abgeordneten der Stadt Nürnberg. Diese Stadt trägt nicht umsonst den Titel „Stadt des Friedens und der Menschenrechte“. Insofern verheben wir uns nicht, wenn wir sagen, dass es an dieser Stelle geschichtlich zu einer Art Katalysatorenfunktion gekommen ist. Vielleicht war dies nicht gewollt, aber es ist passiert. In einem Europa, das aus den Trümmern des Zweiten Weltkrieges entstanden ist, war es eine unglaubliche Frage, wie es dazu kommen konnte. Im September 1935 wurden in der dunkelsten Epoche die Nürnberger Rassegesetze und damit die Gesetze beschlossen, die als juristische Untermauerung eines Systems gegolten haben. Man kann heute fast sagen: Sie waren das ins Wort gegossene Menschenunrecht. Auch solche Jahrestage brennen sich ins Gedächtnis; das ist vielleicht auch sinnvoll. Das ist eine Folge der Nürnberger Rassegesetze, die letztendlich zu einer verheerenden Entwicklung geführt haben. Daraus ist das Bewusstsein entstanden, gerade was die Suche nach Menschenrechten und allgemeinen unverbrüchlichen Rechten betrifft, einen europäischen Grundkonsens einzugehen. Insofern musste man einen Weg finden, wie die Vergangenheit, die Deutschland und darüber hinaus weite Teile der Welt ins Verderben gestürzt hat, judiziert werden konnte. Deshalb ist es in dem weltberühmten Saal 600 des Nürnberger Landgerichtes zu den Nürnberger Prozessen gekommen. Auch an dieser Stelle gab es eine Katalysatorenfunktion, weil dort die Wiege eines modernen Völkerstrafrechts lag. Daraus folgt wieder ein Gedenktag zu 65 Jahren Nürnberger Prinzipien. Man hat nämlich, wenn schon keinen rechtsstaatlichen Prozess, dann zumindest einen Prozess nach rechtsstaatlichen Prinzipien durchzuführen versucht, um Recht durchzusetzen - unverbrüchliche Rechte für alle bedeuten Frieden -, ohne Ansehen der Tatsache, dass es einst staatliche Repräsentanten waren. Europa gab sich die Nürnberger Prinzipien. Auch dabei sollte man sich nicht verheben. Es gibt genug Beweggründe für die Europäische Menschenrechtskonvention, aber gerade die Nürnberger Prinzipien haben dazu geführt, dass es zu keiner Verletzung der Menschenrechte mehr kommen sollte. Interessant ist, dass wir die entsprechende Passage in der Europäischen Menschenrechtskonvention wenige Jahre später wiederfinden. Der Gedanke des Art. 7 Abs. 2 geht genau davon aus. Nulla poene sine lege ist einer der bedeutendsten Rechtsgrundsätze. Das heißt, dass niemand bestraft werden soll, wenn es zum Tatzeitpunkt kein entsprechendes Gesetz gab. Bei den Nürnberger Prozessen musste ein schwieriger juristischer Kniff angewandt werden. Heute finden wir diesen Gedanken in Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention wieder. Denn nun müssen sich auch Potentaten bzw. Repräsentanten von Staaten daran messen lassen, wenn zu dem Tatzeitpunkt, der vorwerfbar ist, etwas weltweit als Menschenrechtsverletzung anzusehen ist. ({0}) Mir ist es wichtig, diesen Weg aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass es wieder eine ganze Zeit gedauert hat, bis wir diesen Rechtsgedanken bei der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes wiedergefunden haben. Mit der Kollegin Schuster hatte ich das Vergnügen, dort wenigstens eineinhalb Tage zu verweilen, um uns über eine schwierige Frage zu unterhalten. Beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gibt es so viele Eingaben, dass es manchmal ein Problem ist, sie abzuarbeiten. Beim Internationalen Strafgerichtshof möchte man auch gerne mehr tun. Dort allerdings sind es einige wenige Prozesse. Auch dort ist es nur die Spitze des Eisberges. Insofern kann man nur sagen, dass diese Trias - die nicht nur bedauernswerten, sondern tragischen Nürnberger Rassegesetze, das Aufstellen und Erkämpfen der Nürnberger Prinzipien und das Ratifizieren der Europäischen Menschenrechtskonvention - zu einem europäischen Grundkonsens geführt hat, der uns dazu verpflichtet, über Europa hinaus maßgeblich eine neue Rolle zu spielen - und zwar ohne eurozentristischen Führungsanspruch -, an der man sich ein Beispiel nehmen soll. Das ist die Aufgabe der nächsten Jahre. Es geht darum, dass man durchsetzbare Ansprüche weltweit erkämpfen muss und dass wir immer mit Augenmaß und ohne Ermüdung für die Menschenrechtspolitik kämpfen. Dann können wir am Ende auch sagen, dass wir das in unserer Macht Stehende getan haben. Deshalb ist unser Antrag so sinnvoll. Danke schön. ({1})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen auf Drucksache 17/3423 mit dem Titel „60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention“. Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Nun zum Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksa- che 17/3658 mit dem Titel „60 Jahre Europäische Men- schenrechtskonvention - Menschenrechte stärken, schützen und durchsetzen“. Wer stimmt für diesen An- trag? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt. Dafür haben gestimmt die Kollegen von der Fraktion Die Linke, dagegen die Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD. Enthalten hat sich die Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen. Wir haben jetzt eine Reihe von Abstimmungen zu Ta- gesordnungspunkten, zu denen die Reden zu Protokoll gegeben wurden. Es wurde interfraktionell vereinbart, dass auf die Nennung der Namen dieser Redner verzich- tet wird; das beschleunigt die ganze Angelegenheit. Ich gehe davon aus, dass ich nicht bei jedem Tagesord- nungspunkt darauf hinweisen muss, dass eine interfrak- tionelle Vereinbarung über die zu Protokoll gegebenen Reden vorliegt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:1) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan Korte, Wolfgang Nešković, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Widerstand von Kommunistinnen und Kommunisten gegen das NS-Regime anerkennen - Drucksache 17/2201 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss ({0}) Rechtsausschuss Ausschuss für Kultur und Medien Haushaltsausschuss Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/2201 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Federführung soll beim Innenausschuss liegen. - Sie sind damit ein- verstanden, wie ich sehe. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:2) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ({1}) zu dem Antrag der Abgeordneten Anette Hübinger, Holger Haibach, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Harald Leibrecht, Helga Daub, Joachim Günther ({2}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Bildung in Entwicklungs- und Schwellenlän- dern stärken - Bildungsmaßnahmen anpassen und wirksamer gestalten - Drucksachen 17/2134, 17/3622 - Berichterstattung: Abgeordnete Anette Hübinger Dr. Bärbel Kofler Harald Leibrecht Niema Movassat Ute Koczy Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 17/3622, den Antrag der Fraktio- 1) Anlage 6 2) Anlage 7 Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt nen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/2134 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh- lung? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Die Be- schlussempfehlung ist damit angenommen mit den Stim- men der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke und Enthal- tung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: 1) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Kurth, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rohstoffförderung im Meer - Aus der Katastrophe lernen - Drucksache 17/3662 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({3}) Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3662 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse vorgeschlagen. - Damit sind Sie ein- verstanden, wie ich sehe. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 sowie Zusatzpunkt 5 auf: 2) 17 Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2009 ({4}) - Drucksache 17/2621 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ({5}) Haushaltsausschuss ZP 5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Marcus Weinberg ({6}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Faire Teilhabechancen von Anfang an - Frühkindliche Betreuung und Bildung fördern - Drucksache 17/3663 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ({7}) Innenausschuss 1) Anlage 8 2) Anlage 9 Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Haushaltsausschuss Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 17/2621 und 17/3663 an die in der Ta- gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Sie sind damit einverstanden. Dann sind die Überwei- sungen so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf: 3) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber, Dr. Philipp Murmann, Dr. Joachim Pfeiffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Patrick Meinhardt, Dr. Martin Neumann ({8}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Existenzgründungen aus Forschung und Wissenschaft fördern - Für einen starken deutschen Innovationsstandort - Drucksache 17/3480 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({9}) Finanzausschuss Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Haushaltsausschuss Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3480 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse vorgeschlagen. - Sie sind damit ein- verstanden, wie ich sehe. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf: 4) Beratung des Antrags der Abgeordneten René Röspel, Dr. Matthias Miersch, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Schutz der biologischen Vielfalt - Die Taxonomie in der Biologie stärken - Drucksache 17/3484 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({10}) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3484 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse vorgeschlagen. - Auch damit sind Sie einverstanden. Dann ist die Überweisung so be- schlossen. 3) Anlage 10 4) Anlage 11 Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf: 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ({11}) - Drucksache 17/3629 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({12}) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzent- wurfs auf Drucksache 17/3629 an die in der Tagesord- nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Auch darüber besteht Einverständnis. Die Überweisung ist so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 21 a und 21 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Hubertus Heil ({13}), Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Die Energieversorgung in kommunaler Hand - Drucksache 17/3649 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({14}) Innenausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Energienetze in die öffentliche Hand - Kommunalisierung der Energieversorgung erleichtern - Transparenz und demokratische Kontrolle stärken - Drucksache 17/3671 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({15}) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Thomas Bareiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003734, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Heute beraten wir über zwei Anträge der Opposition, die sich beide im Kern mit der Bedeutung der Kommu- nen für unsere Energieversorgung befassen. Vorab möchte ich klarstellen, dass aus meiner Sicht die Städte und Gemeinden bei der Energieversorgung eine ganz besondere Rolle übernehmen müssen. Aus die- sem Grund haben wir in unserem Energiekonzept den 1) Anlage 12 kommunalen Anliegen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Lassen Sie mich aus aktuellem Anlass gleich eines vorneweg sagen: Die derzeit häufig geäußerten Sorgen, die im Bundestag beschlossene Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke habe nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb im Energiesektor und schade damit den Stadtwerken, sind unbegründet. Durch die neue Kernbrennstoffsteuer und weitere Zahlungen der Kernkraftwerksbetreiber für den Energie- und Klimafonds wird der überwiegende Teil der Zusatzgewinne abgeschöpft. Das sind mehr als 30 Milliarden Euro. Damit wird einer wirtschaftlichen Besserstellung dieser Energieunternehmen durch die Laufzeitverlängerung vorgebeugt. Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie regelmäßig zur Entwicklung des Wettbewerbs im Energiesektor unter besonderer Berücksichtigung der Laufzeitverlängerung berichten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen vorschlagen. Als weitere Maßnahme ist im Energiekonzept festgelegt, die im europäischen Energie- und Klimapaket vereinbarte Möglichkeit zu nutzen, den Neubau hoch effizienter und flexibel einsetzbarer fossiler Kraftwerke zu fördern. Die Förderung wird schwerpunktmäßig für KWK-Anlagen und nur für Kraftwerksbetreiber mit einem Anteil an den deutschen Erzeugungskapazitäten von weniger als 5 Prozent gewährt. Dies kommt vor allem den Stadtwerken zugute und leistet einen Beitrag, den Wettbewerb auf dem Erzeugungsmarkt weiter zu intensivieren. Nicht zuletzt wird im Rahmen des ZehnPunkte-Sofortprogramms eine neue Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas eingerichtet, die beim Bundeskartellamt angesiedelt und von den Kommunen ausdrücklich gelobt wird. Sie soll laufend marktrelevante Daten erheben, sammeln und analysieren, was der effektiveren Aufdeckung möglichen Fehlverhaltens bei der Preisbildung dient. Dadurch werden das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Großhandelsmärkte, der Wettbewerb und Energieverbraucherinteressen gestärkt. Beim Thema Wettbewerb ist abschließend noch zu ergänzen, dass kommunale Versorger sich bereits heute im Bereich der erneuerbaren Energien stark engagieren. Deshalb sind auch die kommunalen Versorger die Adressaten der Ausbaupläne der erneuerbaren Energien. Für bestehende und neue Investitionen in erneuerbare Energien ist die bevorzugte Einspeisung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert. Für Investitionen in KWK-Anlagen, die für Stadtwerke besonders relevant sind, besteht ebenfalls ein Einspeisevorrang. Daher besteht hier in keinster Weise die Gefahr einer wettbewerblichen Schlechterstellung. Die Stadtwerke werden daher als Marktteilnehmer im Wettbewerb auch zukünftig ihren festen Platz in der Energiebranche in Deutschland haben. Zu bedenken ist im Übrigen, dass nur etwa ein Drittel aller Stadtwerke überhaupt eine eigene Stromerzeugung haben. Die anderen zwei Drittel sind sehr daran interessiert, an der Börse günstigen Strom für die Belieferung ihrer Endkunden einzukaufen. Die Laufzeitverlängerung, die auch zu günstigeren Strompreisen führt, kommt den Stadtwerken daher durchaus entgegen. Darüber hinaus profitieren kommunale Stadtwerke besonders von Förderprogrammen, die wir beschlossen haben. Der neu geschaffene „Energie- und Klimafonds“ wird aus der Gewinnabschöpfung der Laufzeitverlängerung und den Erlösen aus der Versteigerung der CO2Zertifikate gespeist und hat damit, wie gesagt, ein Volumen von über 30 Milliarden Euro. Damit wird unter anderem der Energieeffizienzfonds finanziert, der explizit der Förderung kommunaler Belange in den Aktionsfeldern Energieeffizienz und erneuerbare Energien zugutekommt. Die Bundesregierung wird auf diesem Wege beispielsweise anspruchsvolle und innovative kommunale Effizienzmaßnahmen, die Entwicklung von Modellprojekten und die Information und Fortbildung in allen relevanten Bereichen unterstützen. Außerdem werden zusätzlich Mittel für die Nationale Klimaschutzinitiative bereitgestellt, die die erfolgreiche Finanzierung von Maßnahmen von Stadtwerken auf eine bessere und vor allem auch verlässliche Basis stellen. Die Nationale Klimaschutzinitiative wird Stadtwerke bei der Planung und Durchführung von ambitionierten Klimaschutzkonzepten unterstützen. Auch die Aufstockung des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien und teilweise auch des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW liegt sehr stark im Interesse der Stadtwerke. Schließlich wird die KfW ein Programm „Energetische Stadtsanierung“ auflegen, von dem auch Stadtwerke besonders profitieren können. In dem SPD-Antrag wird eine Reihe von Forderungen formuliert, wie den Kommunen verstärkt unter die Arme gegriffen werden müsste. So sprechen Sie unter anderem die auslaufenden Konzessionsverträge und die damit einhergehenden Probleme, aber auch andere Bereiche wie den Zugang von Speicheranlagen zum Regelenergiemarkt an. Gerne würde ich alle Punkte im Einzelnen aufgreifen, was meine Redezeit aber nicht zulässt. Daher möchte ich Ihnen anhand des letzten Punkts exemplarisch darlegen, warum Ihr Antrag überflüssig ist. Lesen Sie unser Energiekonzept einmal genau durch, dann werden Sie feststellen, dass Punkte wie dieser von uns längst berücksichtigt sind. So werden wir den Zugang von Batteriespeichern zum Regelenergiemarkt im Zuge der im nächsten Jahr anstehenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ermöglichen. In derselben Novelle werden wir auch Ihre Bedenken bei den auslaufenden Konzessionsverträgen aufgreifen. Des Weiteren werden wir im nächsten Jahr unter anderem das ErneuerbareEnergien-Gesetz novellieren. Auch hierbei werden wir den Bedürfnissen der Kommunen stets hohe Priorität einräumen. Der Punkt der auslaufenden Konzessionsverträge wird auch in dem Antrag der Fraktion Die Linke angesprochen. Grundsätzlich plädiere auch ich dafür, die Situation vor dem Hintergrund der rund 2 000 auslaufenden Konzessionsverträge kritisch zu prüfen. Lassen Sie mich dazu aber Folgendes ergänzen. Zunächst einmal möchte ich grundsätzlich die Kommunen davor warnen, mit den Netzen „Energiepolitik zu machen“. Hier besteht die Gefahr, dass weitreichende finanzielle Belastungen nicht in vollem Umfang gesehen werden. Es darf nicht zu der Situation kommen, dass sich die Kommunen mit dieser Aufgabe übernehmen. Grundsätzlich bin ich zudem der Meinung, dass bestehende vertragliche Regelungen zu achten sind. Die Politik sollte nur eingreifen, wenn dies zwingend notwendig ist. Daher müssen wir sicherlich genau prüfen, in welcher Weise dies notwendig sein wird. Dabei denke ich zum Beispiel an die Informationspflicht über Zustand und Wert der Netze und nenne das Stichwort Transparenz. Wir haben aber ohnehin vor, im nächsten Jahr im Zuge der Umsetzung des 3. Binnenmarktpakets das Energiewirtschaftsgesetz zu novellieren. In diesem Zusammenhang werden wir in aller Ruhe über die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handels entscheiden. Wirklich erforderliche Änderungen des dafür relevanten § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes werden dann auch vorgenommen. Zum jetzigen Zeitpunkt hier vorschnell zu agieren, halte ich aber für überflüssig. Ich will die Gelegenheit nutzen, um noch etwas Grundsätzliches zur aktuellen Energiepolitik in Deutschland zu sagen. Die Opposition lässt keine Gelegenheit ungenutzt, um unsere energiepolitischen Maßnahmen anzuprangern. Dabei sind wir die Ersten, die seit nunmehr 20 Jahren ein energiepolitisches Gesamtkonzept vorgelegt haben, in welchem wir die Maßnahmen aufzeigen, wie wir den Umstieg auf regenerative Energien schaffen können. Ein solches Konzept hat RotGrün trotz aller klimapolitischer Predigten niemals in Angriff genommen. Unter Rot-Grün gab es energiepolitischen Stillstand. Wir sind es, die nun die Verantwortung übernehmen. Wir haben ein Gesamtkonzept, dass alle Stellschrauben darstellt und gleichzeitig sogar Finanzierungswege aufzeigt - sei es beim notwendigen Ausbau unseres Stromnetzes oder der Nutzung unserer Energieeffizienzpotenziale, vor allem im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Gerade beim Stromnetzausbau haben wir enormen Handlungsbedarf. Die in Kürze erscheinende denaNetzstudie II wird aufzeigen, dass wir einen zusätzlichen Ausbaubedarf von 3 500 Kilometern in Deutschland haben. Zusammen mit dem jetzt schon bestehenden Ausbaubedarf kommen wir damit auf etwa 4 300 Kilometer. Hintergrund ist die deutliche Zunahme der Stromerzeugung auf See und in den Küstenregionen. Der Bau von leistungsfähigen Nord-Süd-Verbindungen wird daher immer wichtiger werden. Darüber hinaus werden viele dezentrale Erzeugungsanlagen, wie Photovoltaik und Biomasse, Strom in das Netz einspeisen. Auch den Ausbau der Verteilnetze dürfen wir daher nicht aus den Augen verlieren. Die Tatsache, dass in den letzten fünf Jahren gerade einmal rund 90 Kilometer Stromnetzausbau in Deutschland realisiert wurden, sollte uns, wie ich finde, Warnung genug sein. Überdies wird Deutschland aufgrund seiner geografischen Lage zunehmend am Stromaustausch in Europa teilnehmen. In diesem Zusammenhang spielt die in dieser Woche von EU-Kommissar Günther H. Oettinger vorgestellte Energiestrategie 2020 eine wichtige Rolle. Zu Protokoll gegebene Reden Darin wird für die nächsten zehn Jahre ein notwendiges Investitionsvolumen von rund 1 Billion Euro dargestellt. Dies zeigt, vor welch großen Herausforderungen wir vor allem im Bereich der Energieinfrastrukturen stehen. Das gilt für die EU-Ebene ebenso wie für die kommunale Ebene. Ich will es an dieser Stelle nochmals deutlich sagen: Ohne Netzausbau kein Ausbau erneuerbarer Energien. Das muss uns allen bewusst sein. Damit einher gehen natürlich massive Kosten, die auf uns zukommen. Daher stehen die Politik und die Wirtschaft gleichermaßen in der Verantwortung, für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen. Mit unserem Energiekonzept stellen wir uns dieser Verantwortung. Einen Bärendienst erweisen uns in diesem Zusammenhang Politiker der Oppositionsparteien, die bewusst Ängste schüren und sich Protestbewegungen anschließen, um notwendige Infrastrukturprojekte vor Ort zu torpedieren. Dies ist ein unverantwortliches Verhalten und beweist die energiepolitische Planlosigkeit der Opposition. Ich sehe keine Gründe, weshalb dem Antrag der SPDFraktion zugestimmt werden sollte. Gleiches gilt für den Antrag der Fraktion Die Linke. Mit dem von uns jüngst beschlossenen energiepolitischen Gesamtkonzept haben wir einen Fahrplan aufgestellt, der uns den Umstieg auf regenerative Energien ermöglicht. Wir werden nun Stück für Stück die einzelnen Maßnahmen in den anstehenden Gesetzen wie zum Beispiel der Novelle des Energiewirtschaftsgesetztes oder der Novelle des ErneuerbareEnergien-Gesetzes abarbeiten. Dabei achten wir stets auf ein Gleichgewicht zwischen einer sauberen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung unter besonderer Berücksichtigung der kommunalen Anliegen.

Rolf Hempelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002671, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Bei der heutigen Debatte zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion reden wir über eine tragende Säule unserer zukünftigen Energieversorgung. Die kommunalen Unternehmen sind der Motor des Umbaus unseres Energiesystems von einem reinen Versorgungs- hin zu einem Energiedienstleistungssystem. Denn dieser notwendige Umbau wird von den Energieunternehmen in den Städten und Gemeinden getragen und organisiert und nicht von jenen, die unbedingt am Status quo festhalten wollen und darauf auch in der Politik drängen, zum Beispiel durch eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Die kommunalen Unternehmen sind es, die einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge leisten und durch ihre Nähe zum Kunden am ehesten in der Lage und willens sind, die notwendigen Energiedienstleistungen anzubieten und die Effizienz zu erhöhen. Eher als große, zentral organisierte Konzerne können und müssen sie den Gemeinwohlinteressen den Vorrang vor Gewinnmaximierungsstrategien einräumen. Denn um einen zukunftsfähigen Umbau der Energieinfrastruktur zu ermöglichen, muss eine nachhaltige Nutzung im Vordergrund stehen. Zudem kann eine Rekommunalisierung der Netze auch einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und Stärkung der kommunalen Haushalte bedeuten. Denn die Gewinne aus dem Netzbetrieb bleiben in der Region. In den kommenden Jahren laufen in der Bundesrepublik viele Konzessionsverträge aus. Dies ist für die Kommunen eine Chance, wieder Einfluss auf ihre örtliche Energieinfrastruktur zu gewinnen. Deshalb setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion mit diesem Antrag dafür ein, dass die kommunalen Unternehmen die gleichen Ausgangsbedingungen haben wie die großen Energieversorger. Hierzu bedarf es einer Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie einer Reform der Netzzugangs- bzw. Netzentgeltverordnungen für Strom und Gas. Unserer Überzeugung nach ist es notwendig und auch fair, dass die Kommune darüber entscheidet, ob das Netz nach Auslaufen eines Konzessionsvertrages rückerworben wird. Damit die Kommunen ihre Entscheidungen auf der Basis von Fakten treffen können, fordern wir, dass der kaufinteressierten Kommune alle maßgeblichen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Netze rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Ein großes Hindernis für einen Rückkauf des Netzes durch die Kommune ist die Tatsache, dass sich Verkäufer und Kommunen nicht auf einen angemessenen Kaufpreis einigen können. Deshalb muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass der Netzkaufpreis im Rahmen eines Ertragswertverfahrens unter Berücksichtigung des Tagesneuwerts gerichtsfest bestimmt wird. Gleichzeitig sollen beide Seiten dazu verpflichtet werden, bei verzögerter Verfahrensdauer eine Schlichtungsstelle anzurufen. Wir stehen vor großen Herausforderungen, wenn wir auch morgen noch eine Energieversorgung haben möchten, die sicher, bezahlbar und klimaverträglich ist. Zu diesen Herausforderungen zählt unter anderen die Markt- und Netzintegration der erneuerbaren Energien. Diese gelingt einerseits mit der Entwicklung und dem Einsatz leistungsfähiger und flexibler Speicher, andererseits mit einer Zusammenführung der Einspeisung der volatilen Wind- und Sonnenenergie und der Nachfrage durch die Kunden. Hierzu bedarf es des Aufbaus intelligenter Netze, die eine flexible Ein- und Ausspeisung des Stroms ermöglichen und somit die Erzeugung mit der Verbrauchskurve verbinden und die Speicherung steuern. Zu dem notwendigen Umbau unseres Energiesystems gehören auch Investitionen in dezentrale Energieversorgungsstrukturen wie flexible Kraftwerke und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, KWK. Denn die KraftWärme-Kopplung ist die effizienteste Form der Energieumwandlung und kann deshalb einen beachtlichen Beitrag zur Erreichung der deutschen und europäischen Energieeffizienzziele leisten. Insbesondere der Ausbau der KWK in Blockheizkraftwerken, eingebettet in eine regionale Konzeption aus Energieeinsparung und Nahwärmeversorgung, kann dezentral die Stromnetze entlasten und ausreichend Stromreserven bereitstellen. All dies können wir nur durch den Aufbau intelligenter Netze, der sogenannten Smart Grids, erreichen. Hierzu bedarf es erheblicher Investitionen, die aus unserer Sicht durch den Regulierer ermöglicht und als nicht beeinflussbare Kosten anerkannt werden müssen. Auch für den von mir angeführten notwendigen Ausbau der Zu Protokoll gegebene Reden Kraft-Wärme-Kopplung muss der Gesetzgeber den entsprechenden Rahmen setzen. Hierzu zählt eine Verlängerung der Förderung von KWK-Anlagen bis zum Jahr 2020, analog zu den Regeln für die Wärmenetze. Zudem ist die Ausweitung von Nahwärmenetzen zu erleichtern. Bei der Umsetzung der in unserem Antrag formulierten Maßnahmen dürfen wir im Sinne der Kommunen in diesem Land keine Zeit verlieren. Denn bereits heute hat in vielen Städten und Gemeinden die Diskussion über die Zukunft der Verteilnetze begonnen. So überlegen in Baden-Württemberg einige der 9 Landkreise und 167 Gemeinden im Neckarraum, die regionalen Stromnetze, die bisher vom Neckar-Elektrizitätsverband betrieben werden, wieder in kommunale Hand zu überführen. Auch in Berlin ist die Diskussion über den zukünftigen Eigentümer der Strom- und Gasnetze in vollem Gange. Deshalb appelliere ich an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie unserem Antrag zu und schaffen Sie für die Kommunen in diesem Land faire Bedingungen, damit diese ihre wichtige Aufgabe auf dem Weg zu einem modernen und nachhaltigen Energiesystem wahrnehmen können.

Klaus Breil (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004020, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Die hier zu beratenden Anträge der SPD und der Linken nehmen vieles dessen auf, was die Grünen vor gut einem Monat schon als Gesetzentwurf vorgelegt haben. Daher lehnen wir auch diese Anträge ab. Fakt ist, dass in den kommenden Monaten Tausende von Konzessionsverträgen im Strom- und Gasnetzbereich auslaufen werden. Wenn Kommunen durch Übernahme von Netzen Effizienzvorteile durch Vergrößerung des Gebietes oder Synergieeffekte durch Betrieb eines zusätzlichen Netzes realisieren wollen, kann das im Zeitalter der Anreizregulierung sicher sinnvoll sein. Auch für die Durchführung von Investitionen kann der Zusammenschluss von Netzen oder die gemeinsame Betriebsführung Vorteile bringen. Pauschal aber einer Rekommunalisierung das Wort zu reden, wie es die Anträge tun, liegt nicht im Interesse der Allgemeinheit und oftmals auch nicht im Interesse der Kommunen. Ich bin ziemlich sicher, dass der Drang zum eigenen Stadtwerk gerade bei kleineren Kommunen vielfach dem Wunsch entspringt, endlich die in der Vergangenheit versäumte Stadtwerkshoheit nachzuholen. Dabei werden die heutigen komplexen Regulierungsmechanismen und deutlich gestiegenen Geschäftsrisiken gerader kleiner Versorgungsunternehmen verkannt. Wenn die Kommune die Kosten und die künftig anstehenden Aufrüstungen gerade der Verteilnetze mit intelligenter Regelungstechnik unterschätzt, tut sie weder den Bürgern noch sich selbst einen Gefallen. Ebenso wenig legitim ist der Wunsch, durch den Netzerwerb einen größeren Einfluss auf das Energieportfolio auszuüben - auf dass dieses umweltfreundlicher werde, ganz im Sinne des ökologischen Zeitgeistes. Aber das ist ein Trugschluss: Kommunen haben auch so schon die Möglichkeit, in dezentrale Erzeugungslösungen und erneuerbare Energien zu investieren, und das machen sie auch, und zwar im Sinne des Fortschritts. Ihr Anteil an der selbst erzeugten Stromversorgung liegt bei 8 Prozent, Tendenz steigend. Dabei haben sie die Unterstützung der bürgerlichen Koalition aus CDU/CSU und FDP. Das Zehn-Punkte-Sofortprogramm des Energiekonzeptes macht es den Stadtwerken einfacher, sich an Offshore-Windparks zu beteiligen. Zudem wird für sie der Bau CCS-fähiger fossiler Kraftwerke unterstützt Ein auslaufender Konzessionsvertrag, der nicht verlängert wird, und eine Kommune, die ihr Netz selbst wieder betreiben kann - beide Faktoren ändern nichts an den Regeln für den Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Netz und Vertrieb ist dabei strikt zu trennen. Die Gewinne im Netz sind streng reguliert. Über den Erfolg des Stromvertriebs entscheidet hingegen der Wettbewerb. Jeder Kunde kann schon heute seinen Energielieferanten frei wählen. Wer das Netz betreibt, ist dabei vollkommen irrelevant. In Ihrem Antrag aber loben Sie, dass kommunale Unternehmen das Gemeinwohl vor Gewinnmaximierungsstrategien stellen. Dass man dann ein schlechteres Standing im Wettbewerb hat, ist klar. Blicken wir einmal zurück. Weshalb haben die Kommunen in der Vergangenheit ihre Netze privatisiert? Aus Geldnot! Cash wurde in die Kassen gespült und man leaste die Netze von einem Investor zurück. Wovon wollen die Kommunen ihre Rückkäufe denn bezahlen? Ich fürchte, dass man sich hier kräftig überschätzt. Von den Verbänden hören wir nämlich zeitgleich, dass die Netzentgelte zu niedrig sind. Fassen wir zusammen: Rot und Dunkelrot möchten, dass die Kommunen wieder Eigentümer der Netze werden. Wir möchten einen echten Wettbewerb um die Konzessionen. Die Gemeinde ist auf der Grundlage europäischen Rechts an die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz gebunden, die im EU-Vertrag festgeschrieben sind. Auch das nationale Kartellrecht verpflichtet sie, ihre marktbeherrschende Stellung bei der Vergabe des Wegenutzungsrechts nicht zu missbrauchen. Das Energiewirtschaftsgesetz darf kein Schutzgesetz für die Kommunen werden. Effizienz ist das Stichwort: Der effizienteste Netzbetreiber soll sich im Wettbewerb um die Konzessionen durchsetzen. Das setzt Transparenz und Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Bewerber voraus. Kommunen dürfen sich bei einer Neuausschreibung nicht bevorzugen. Übrigens: Die Kommunen können selbst etwas zur Besserung der Situation beitragen, denn sie sind die Herren des Verfahrens. Jede Kommune kann die Konzessionäre vertraglich verpflichten, bei Auslaufen der alten Konzession alle potenziellen Mitbewerber mit Informationen zu versorgen. Noch etwas zum Thema Eigentum: Beim Wechsel des Betreibers eines „Netzes zur allgemeinen Versorgung“ gibt es im EnWG eine Überlassungspflicht. Entgegen Ihrer Argumentation gibt es darin sehr wohl eine eindeutige Regelung zur Übertragung der Anlagen an einen Neukonzessionär. Allerdings sieht man davon ab, eine ausdrückliche Verpflichtung zur Eigentumsübertragung aufzunehmen. Zu Protokoll gegebene Reden Die FDP will keine Staatsnetze. Eine Verpflichtung zur Gebrauchsüberlassung ist ein ebenso geeignetes, aber weitaus milderes Mittel. Wir lehnen beide Anträge ab.

Ursula Lötzer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003174, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Was wir derzeit erleben, ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Die vier großen Energiekonzerne E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall bestimmen die Energiepolitik in unserem Land nach ihrem Gutdünken und ihren Profitinteressen, und Sie von der Bundesregierung lassen sich zu ihrem Büttel machen. Wenn wir die Machtstrukturen nicht ändern, stecken wir in einer Sackgasse fest, in der Atomkraft und Kohle weiterhin die Energieversorgung dominieren und der Ausbau erneuerbaren Energien behindert wird. Das Ziel einer Energiepolitik im Dienste der Gesellschaft muss eine effiziente, umweltfreundliche und bezahlbare Energieversorgung auf Basis von Energieeinsparung, erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sein. Dies kann nur gelingen, wenn die vier Energiekonzerne entmachtet und die Energieversorgung in die öffentliche und kommunale Hand gegeben wird. Deshalb wollen wir einerseits die Übertragungsnetze vergesellschaften und andererseits die Rekommunalisierung vereinfachen. Auf Druck der EU-Kommission haben E.ON und Vattenfall ihre Höchstspannungsnetze verkauft. RWE will sich von seinem Gasnetz und von 75 Prozent des Übertragungsnetzes trennen. Es kann nur als höchst fahrlässig bezeichnet werden, dass die Bundesregierung diese Chance nicht genutzt und eine Netzgesellschaft in öffentlicher Hand gegründet hat. Unisono wird derzeit - auch von Ihnen von der Regierungsbank - die Bedeutung der Netze und ihres Aus- und Umbaus betont. Doch steuernd eingreifen wollen Sie nicht. Stattdessen überlassen Sie die Netze Staatsunternehmen aus dem Ausland und Finanzinvestoren, deren einziges Interesse die größtmögliche Rendite ist. Die Netze sind jedoch die Lebensadern einer sicheren und ökologischen Energieversorgung. Sie sind ein natürliches Monopol, dessen Missbrauch viel Schaden anrichten kann. Deshalb müssen sie vergesellschaftet werden. Darüber hinaus müssen wir die Energieversorgung zurück in die Kommunen holen. Die Kommune ist dem Gemeinwohl und der Daseinsvorsorge verpflichtet. Deshalb sind Stadtwerke auch der richtige Ort für eine soziale und ökologische Energieversorgung. Ich will nur ein Beispiel nennen. Jedem vernünftigen Menschen leuchtet ein, dass es ein Irrsinn ist, auf der einen Seite Erzeugungsanlagen für Strom und auf der anderen für Wärme zu betreiben. Wo immer es geht, müssen kombinierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen betrieben werden. Hier sind die Stadtwerke heute schon Vorreiter. Während die KWK in Deutschland nur 12 Prozent ausmacht, werden Dreiviertel der Erzeugungsanlagen der Stadtwerke in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben. Die Kommunen haben spätestens bei Ablauf der Konzessionsverträge die Möglichkeit, die Energieversorgung in ihre Hand zu nehmen. Die Erfahrungen zeigen aber, dass sie dabei immer wieder auf Widerstand der großen Energiekonzerne und ihrer Tochterunternehmen stoßen. Mit großem juristischem Aufwand versuchen diese, Ungenauigkeiten im Gesetz zu nutzen, um die Rekommunalisierung zu verzögern, zu verteuern und zu verhindern. Man denke nur an die jahrelangen Auseinandersetzungen um die Rückkaufkosten für die Energieverteilnetze. Da stehen sich oft David und Goliath gegenüber, wobei - wie sollte es auch anders sein - David gewinnt, wenn ihm nicht vorher die Puste ausgeht. Mit den vorgelegten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes werden die Unklarheiten beseitigt und die Rekommunalisierung wird erleichtert. Doch öffentliches Eigentum alleine ist noch keine Garantie für eine bürgernahe Energieversorgung. Jede und jeder von uns kennt Beispiele von schlechten Entscheidungen von Stadtwerken über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg. Deshalb ist es dringend notwendig, die Transparenz und demokratische Kontrolle öffentlicher und gemischtwirtschaftlicher Unternehmen deutlich zu verbessern. Die Gemeinwohlverpflichtung muss Priorität erhalten, die Bürgerinnen und Bürger müssen über Beiräte Informationen erhalten und mitgestalten können. Es geht schließlich um ihren Strom und um ihre Wärme, um ihre Lebensqualität und um ihre Umwelt.

Oliver Krischer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004081, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich begrüße es sehr, dass wir nur wenige Wochen, nachdem wir unseren Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes in den Bundestag eingebracht haben, uns erneut mit dem aus meiner Sicht wichtigen Thema der Rekommunalisierung hier befassen. Wir tun dies, da auch SPD und Linke Anträge zu diesem Thema vorgelegt haben. Ich begrüße es im Interesse der vielen Kommunen in Deutschland, deren Konzessionsverträge in den kommenden Jahren auslaufen werden. Es besteht ganz offensichtlich ein großer Handlungsdruck, die Rahmenbedingungen für die Neuvergabe der Konzessionen so zu setzen, dass Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre Netze selbst betreiben zu können. Hier müssen wir handeln! Angesichts der gültigen Gesetzeslage können sie heute die Netze nämlich praktisch nicht selbst übernehmen oder einen anderen Netzbetreiber wählen, ohne sich gerichtlich mit dem bisherigen Netzbetreiber - in der Regel einem der bekannten Energiekonzerne - auseinandersetzen zu müssen. Dies ist eine Auseinandersetzung, die natürlich gerade kleinere Kommunen scheuen. Selbst elementare, notwenige Informationen über den Zustand des Netzes muss der bisherige Netzbetreiber der Kommune nach der heutigen Rechtslage nicht liefern, und er tut es in aller Regel auch nicht. Ursache sind die unklaren Formulierungen in § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit. Wir müssen uns bewusst machen, dass ein Großteil der Konzessionen in Deutschland in den nächsten Jahren neu vergeben wird. Das bedeutet, es gilt jetzt, bessere Rahmenbedingungen für die Netzübernahmen durch Kommunen zu schaffen und den Wettbewerb um die Netze im Sinne der Kommunen und der VerbraucheZu Protokoll gegebene Reden rinnen und Verbraucher zu ermöglichen, bevor viele Kommunen angesichts der Rechtsunsicherheiten am Ende doch wieder die Konzession an den Energiekonzern vergeben müssen. Wir wollen jetzt handeln und haben deshalb einen konkreten Gesetzentwurf eingebracht, da wir davon überzeugt sind, dass die Kommunen beim dringend notwendigen Umbau der Energieversorgung ein wichtiger Akteur sein werden und vor allem auch die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land davon profitieren werden. Den Kommunen werden dadurch neue Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Daseinsvorsorge und Wertschöpfung vor Ort ermöglicht. Die energiewirtschaftliche Herausforderung wird in den kommenden Jahren darin bestehen, zentrale Erzeugungsstrukturen mit Kohle- und Atomkraftwerken durch dezentrale Strukturen mit erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung zu ersetzen. Dies stellt auch die Verteilnetze vor große Herausforderungen: Smart Grids, Kombikraftwerke, Speichertechnologien, ein Bedarfsmanagement, das der fluktuierenden Einspeisung aus Wind und Sonne Rechnung trägt, wird auch hier zu großen Veränderungen führen. Den Anträgen von SPD und Linken entnehme ich, dass diese Auffassung auch von den Kolleginnen und Kollegen im Grundsatz geteilt wird. Und genau wie sie halten auch wir die Kommunen für die richtigen Akteure, diese Aufgaben anzugehen. Es gibt bereits etliche Positivbeispiele in Deutschland für erfolgreiche Netzübernahmen durch Kommunen trotz der bis heute geltenden Widrigkeiten des Energiewirtschaftsgesetzes. Allein die Bundesregierung interessiert das alles bisher offenbar wenig. Sie hat auf eine Anfrage von mir geantwortet, dass sie keinen Veränderungsbedarf in § 46 Energiewirtschaftsgesetz im Sinne der Kommunen sieht. Auf diese Bundesregierung können die Kommunen also wieder einmal nicht zählen. Die Interessen der Energiekonzerne haben offensichtlich einen höheren Stellenwert. Das kennen wir auch von anderen, hinlänglich bekannten Entscheidungen dieser Regierung. Die Koalitionsfraktionen wollen sich - wenn überhaupt - erst im Rahmen der Umsetzung der europäischen Binnenmarktrichtlinie mit diesem Thema beschäftigen - wohl wissend, dass sie damit den Zustand der Rechtsunsicherheit für die Kommunen auf lange Zeit nicht beseitigen. Wir hoffen, dass die Diskussion im Ausschuss und vielleicht auch eine Anhörung über unseren Gesetzentwurf und die heute hier vorliegenden Anträge den Handlungsbedarf noch einmal deutlich machen. Dort können wir dann auch Detailfragen klären: So liegen zum Beispiel für die Bestimmung des Netzkaufpreises mittlerweile mehrere ähnliche, im Detail aber unterschiedliche Vorschläge auf dem Tisch. Hier bedarf es aus meiner Sicht noch einer detaillierten Diskussion unter Einbeziehung externer Expertise. Wir sind hier offen und werden die angemessenste Lösung im Sinne der Kommunen unterstützen. Unser gemeinsames Ziel - und ich bin erfreut, dass zumindest die Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Linken das auch so sehen - sollte es sein, den Kommunen die Rechtssicherheit zu geben, damit sie ein starker Akteur bei der nachhaltigen Umgestaltung der Energieversorgung sein können. Dass sie dies sein wollen und können, zeigen Hunderte kommunaler Stadtwerke überall in der Republik. Sie haben das Know-how, sind nah am Kunden und stehen vor allem für eine dezentrale, klimaschonende und nachhaltige Energieerzeugung mit erneuerbaren Energien und KWK, aber nicht für kurzfristige Renditeerwartungen oder die Sicherung einer Monopolstellung. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns handeln und diese dringend notwendigen Gesetzesänderungen nicht auf die lange Bank schieben. Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion in den Ausschüssen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf Drucksache 17/3649 und 17/3671 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Damit sind Sie einverstanden. Die Überweisung ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts - Drucksache 17/3617 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss ({0}) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Andrea Astrid Voßhoff (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003253, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir beraten heute in erster Lesung die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Unter Vormundschaft versteht man die gesetzlich geregelte Fürsorge für eine minderjährige, unmündige Person, die vom Gericht angeordnet werden kann, wenn beispielsweise die Eltern des betroffenen Kindes verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde. In der Praxis werden Vormundschaften daher vor allem dann angeordnet, wenn Eltern nicht in der Lage oder willens sind, ihrer elterlichen Verantwortung und Erziehungspflicht gerecht zu werden. Was auf den ersten Blick eher technisch klingt, hat für das betroffene Kind weitreichende Folgen. In rechtlicher Hinsicht übernimmt der staatliche Vormund die Aufgaben und Pflichten der leiblichen Eltern. Das Kind ist damit in besonderer Weise auf den Schutz und die Fürsorge des Staates im Allgemeinen und des Vormunds im Besonderen angewiesen. Leider wird die geltende Praxis diesem Anspruch nicht immer gerecht. Die erschütternden und bestürzenden Berichte über Eltern, die ihre Kinder misshandeln oder vernachlässigen, haben in den vergangenen Jahren signifikant zugenommen. Nicht zuletzt der schreckliche Tod des kleinen Kevin aus Bremen hat uns sehr deutlich unsere Verantwortung als Gemeinschaft und Staat für diese Kinder vor Augen geführt. Ohne die Ergebnisse entsprechender gerichtlicher Untersuchungen vorwegnehmen zu wollen, können wir doch davon ausgehen, dass ein intensiverer und persönlicher Kontakt zwischen Amtsvormund und Kind zumindest einige dieser tragischen Fälle hätten vermeiden können. An dieser Stelle knüpft der Regierungsentwurf an: Durch einen häufigeren persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel soll der Schutz der betroffenen Kinder nachhaltig verbessert werden - eine Forderung, die insbesondere auch von Experten wiederholt an den Gesetzgeber herangetragen wurde. Das Bundesjustizministerium hat im Jahr 2006 vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl von Fällen des Kindesmissbrauchs- und der Kindesvernachlässigung die Expertengruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ eingesetzt, die im November 2006 eine Reihe von Vorschlägen zur Optimierung der familienrechtlichen Praxis vorgelegt hat. Auf Grundlage dieser Empfehlungen hat bereits die damalige schwarz-rote Koalition im Jahr 2008 das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls verabschiedet, das in Fällen des Kindesmissbrauchs und der Vernachlässigung von Kindern ein frühzeitigeres und niedrigschwelligeres Eingreifen der Familiengerichte ermöglicht und so den Kinderschutz deutlich effektiver gemacht hat. Damals ging es uns lediglich um eine erste schnelle Maßnahme, wobei uns allerdings bewusst war, dass zeitnah weitere Schritte folgen müssen. Die Expertengruppe ist daraufhin erneut zusammengetreten, um sich nun vor allem mit der Frage der Zusammenarbeit zwischen Familiengerichten und Jugendämtern zu befassen und zu klären, ob und wie gesetzgeberische Maßnahmen diese Zusammenarbeit optimieren können. Der Bericht der Arbeitsgruppe enthält folglich eine Reihe weiterer Empfehlungen an den Gesetzgeber. Diese betreffen die Themenkomplexe Fortbildung, interdisziplinäre Zusammenarbeit und Pflegefamilien. Darüber hinaus hat sich eine eigene Unterarbeitsgruppe mit dem besonders wichtigen Komplex der Vormundschaft befasst und auch hierzu zahlreiche Empfehlungen an den Gesetzgeber gerichtet, die jetzt von der Koalition aufgegriffen wurden. Bereits die geltende Rechtslage setzt eigentlich den persönlichen Kontakt des Vormunds mit dem Mündel voraus. Denn ohne diesen Kontakt kann der Vormund das Kind weder im erforderlichen Maße beaufsichtigen und beobachten noch hat er die Möglichkeit, die für eine gedeihliche Entwicklung erforderlichen erzieherischen Maßnahmen zu ergreifen. So weit zumindest die Theorie. Leider ist die Praxis - wie so oft - eine gänzlich andere. Wir alle wissen, dass es in den Jugendämtern zum Teil erhebliche finanzielle und personelle Engpässe gibt, die eine ausreichende, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Betreuung durch den Vormund nicht zulassen. Ein Amtsvormund ist zuweilen - so auch im Fall des kleinen Kevin - für über 200 Mündel zuständig und verantwortlich. Es ist klar, dass es unter solchen Bedingungen dem Vormund so gut wie unmöglich ist, sich dem einzelnen Mündel in ausreichendem Umfang persönlich zuzuwenden. Allein rein rechnerisch kann sich ein solcher Vormund nicht einmal eine Stunde pro Monat um sein Mündel kümmern. Rechnet man die Verwaltungstätigkeit und Fahrtzeit ab, wird einem schnell klar, wie wenig Zeit am Ende wirklich bleibt, um sich nur ansatzweise von der Lebenssituation und den Bedürfnissen der Kinder ein realistisches Bild zu verschaffen. Sofern wir den Anspruch ernst nehmen, dass der Vormund entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in der Lage sein muss, frühzeitig Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, muss er einen realistischen und kontinuierlichen Einblick in die Lebenssituation des Mündels haben. Nur so kann er Probleme erkennen, geeignete Maßnahmen im Interesse des Mündels veranlassen und diese auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen. Das ist in der Praxis der entscheidende Punkt, und genau hier setzt der Regierungsentwurf an. Wie von den Experten empfohlen, sollen nun gesetzlich verbindliche Regelungen zum persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel vorgegeben sowie Vorgaben zur persönlichen Überwachung von Pflege und Erziehung des Mündels gemacht werden. Zudem sollen Berichtspflichten des Vormunds gegenüber dem Familiengericht festgelegt und Letztere ihrerseits verpflichtet werden, ausdrücklich auch den persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel zu überwachen. Wegen der Parallelen zwischen Vormundschafts- und Betreuungsrecht sieht der Regierungsentwurf zudem vor, die geplanten Neuregelungen zur Berichtspflicht sowie zur Aufsichtspflicht des Gerichts auch entsprechend auf die persönlichen Kontakte zwischen Betreuter und Betreutem anzuwenden. Die zentrale und wichtigste Neuregelung besteht aber darin, die Zahl der Amtsvormundschaften - ausgehend von einer Vollzeitstelle - auf höchstens 50 pro Vormund zu begrenzen. Das würde im Vergleich zur geltenden Praxis, in der, wie gesagt, ein Amtsvormund bis zu 200 Mündel zu betreuen hat, eine deutliche und spürbare Verbesserung darstellen. Bei maximal 50 Mündeln könnte der Vormund dann einen regelmäßigen und ausreichenden Kontakt zu dem Kind aufbauen und seine Erziehungsaufgabe wahrnehmen, sodass Pflege und Erziehung des Kindes im gesetzlichen Maße gewährleistet wären. Lediglich der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass der jetzt zur Beratung stehende Gesetzentwurf die Expertenempfehlungen noch nicht abschließend aufgreift. Mittelfristig soll eine grundlegende Modernisierung des Vormundschaftsrechts folgen. Bekanntlich stammt die Grundkonzeption des Vormundschaftsrechts noch aus dem 19. Jahrhundert und bedarf daher in vielen Bereichen struktureller Anpassungen an die geänderten Rechts- und Lebensverhältnisse. Wir planen, einen entsprechenden Gesetzentwurf noch in der laufenden Legislaturperiode zu erarbeiten und auf den Weg zu bringen. Für den Moment beschränken wir uns aber auf die dringendsten Probleme und zeitnah realisierbaren Maßnahmen. Unser Ansatz lautet also: kurzfristig in eiZu Protokoll gegebene Reden nem ersten Schritt sicherstellen, dass die gesetzlichen Qualitätsvorgaben für die Vormundschaft gewährleistet sind, und dann in einem zweiten Schritt die Strukturen anpassen. Was die Einzelheiten angeht, so sehen auch wir noch eine Reihe von Punkten, über die in den kommenden Wochen zu diskutieren sein wird. Die zentrale politische Frage ist dabei sicherlich die neue Obergrenze für Vormundschaften. Die Forderungen reichen hier von einer flexibleren, das heißt weniger starren Obergrenze bis zu einer noch niedrigeren Obergrenze. Natürlich dürfen wir uns hier keinen Illusionen hingeben. Die allgemeine Haushaltslage in Deutschland ist äußerst angespannt und dürfte sich in den nächsten Jahren eher noch weiter verschärfen. Vor allem Städte mit sozialen Brennpunkten, in denen überdurchschnittlich viele der gefährdeten Kinder leben, stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand und haben kaum Spielräume. Daher kann die Forderung nach einer flexibleren Obergrenze seitens des Bundesrates kaum überraschen. Als Parlament und Gesetzgeber müssen wir uns aber stets bewusst sein, dass gerade diese Kinder, die im besonderen Maße unseres Schutzes bedürfen, eine schwache Lobby haben. Daher stehen gerade wir in besonderer Verantwortung, im Interesse der betroffenen Kinder die richtigen Prioritäten zu setzen. Wir reden oft davon, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt unserer politischen Bemühungen steht. Wir haben jetzt die Gelegenheit und Pflicht, zu beweisen, dass es sich hierbei nicht um bloße Lippenbekenntnisse handelt. Der Regierungsentwurf ist eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen. Soweit es hier auch um ganz praktische Fragen - etwa die Obergrenze für Amtsvormundschaften - geht, werden wir auch in Erwägung ziehen, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung externes Fachwissen in unsere Meinungsbildung einzubeziehen. Wir werden in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch die Sorgen und Argumente der Bundesländer sorgfältig prüfen. Ich lade Sie daher alle ein, gemeinsam mit uns nach Lösungen zu suchen, und freue mich auf offene und konstruktive Beratungen.

Sonja Steffen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004164, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Wir befassen uns heute mit dem Regierungsentwurf der Reform des Vormundschaftsrechts, der einen verbesserten Kinderschutz zum Ziel hat. Unsere Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft, und nicht jedes Kind wächst behütet in der eigenen Familie auf. Schlimme Fälle von Kindesvernachlässigung sind uns allen in schrecklicher Erinnerung. Wir alle hoffen, dass Änderungen im Vormundschaftsrecht dazu beitragen können, Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern zu verhindern. Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft bei den Jugendämtern als „Amtsvormund“. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Kontakt zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund gegenwärtig in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist dadurch oft nicht mehr möglich. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im Sommer dieses Jahres einen Antrag zur Änderung des Vormundschaftsrechts eingebracht, dessen Inhalte erfreulicherweise teilweise in dem Entwurf der Bundesregierung ihren Niederschlag gefunden haben. Der Entwurf sieht vor, die Zahl der Amtsvormünder auf 50 Vormundschaften zu begrenzen. Aus unserer Sicht sollte jedoch die von einer Vollzeitkraft zu bearbeitenden Vormundschaften auf 40 Fälle begrenzt werden, damit eine individuelle Betreuung ermöglicht werden kann. Ein erfreulicher Aspekt des Entwurfes ist die ausdrückliche Verankerung der regelmäßigen persönlichen Kontakte des Vormundes mit dem Mündel. In der Regel sollten diese persönlichen Kontakte einmal im Monat stattfinden, aber, je nach Einzelfall, flexibel gehandhabt werden. Hier hat die Bundesregierung den Vorschlag der SPD-Fraktion aufgenommen und die vorgesehenen Kontakte des Vormunds zu seinem Mündel nicht mehr nur auf die übliche Umgebung des Mündels beschränkt. Insbesondere wenn sich das Kind in einer Konfliktsituation mit seinen Pflegeeltern oder Heimmitarbeitern befindet, sollte der Kontaktbesuch besser an einem neutralen Ort stattfinden. Die Kontrolle der persönlichen Kontakte zwischen Vormund und Mündel sind bei den Familiengerichten richtig angesiedelt. Allerdings sollten die Amtsvormünder dem Familiengericht auch über die Förderung und Überwachung der Pflege und Erziehung des Mündels berichten müssen. Insofern sollte eine Ergänzung des Entwurfes erfolgen. Weitere Punkte, die aus der Sicht der SPD-Fraktion im weiteren parlamentarischen Verfahren geprüft und eventuell Eingang in die Gesamtreform des Vormundschaftsrechtes finden sollten, sind: die Einführung einer Beschwerdeinstanz, an die sich das Mündel bei Unzufriedenheit mit dem Vormund wenden kann, eine verstärkte Förderung und ein Vorrang unabhängiger Einzelvormünder, auch zur finanziellen und personellen Entlastung der Jugendämter, eine namentliche Bestellung der Amtsvormünder, da nur eine Person - und nicht ein Amt - dazu imstande ist, eine Beziehung zum Mündel aufzubauen, und eine Anhebung der beruflichen Qualifikation der Amtsvormünder auf das Niveau eines Fachhochschulabschlusses im Bereich Sozialpädagogik oder Heilpädagogik. Schließlich sollte sorgfältig geprüft werden, ob das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Dies hat der Bundesrat selbst in seiner Stellungnahme vom 15. Oktober 2010 bereits angemahnt. Die Begrenzung der Zahl der Vormundschaften auf 50 wird einen erhöhten Personalbedarf in den Jugendämtern gegenüber dem bisherigen Zustand mit sich bringen. Ob hier der Zu Protokoll gegebene Reden Art. 104 a GG greift und damit eine Zustimmungspflicht besteht, sollte im Rechtsausschuss geprüft werden.

Jörn Wunderlich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003867, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Der vorgelegte Gesetzentwurf kommt den Bedürfnissen der Wirklichkeit nach. Nach den bekannt gewordenen Fällen von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung sieht sich die Regierung genötigt, endlich aktiv zu werden. Die Probleme werden damit allerdings nicht behoben, es soll jedoch Schadensminimierung betrieben werden. Vom Ansatz her ist der Gesetzentwurf auch in seiner Zielrichtung begrüßenswert. So soll der schon jetzt erforderliche persönliche Kontakt zum Mündel durch den Vormund gesetzlich festgeschrieben werden. Dies wird auch der Kontrolle des Familiengerichts unterstellt, indem der Vormund dem Familiengericht über die persönlichen Kontakte, welche mindestens monatlich erfolgen müssen, berichten soll. Fraglich ist, wie es sich in der Praxis darstellen soll, dass der Vormund die Pflege und Erziehung persönlich fördern und gewährleisten soll. Schön ist, dass im Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII, die Zahl der zu übernehmenden Vormundschaftsfälle bei hauptamtlichen Beschäftigten auf 50 begrenzt werden soll, wobei sich aber bereits bei dieser Anzahl die Frage nach effektiver Pflege und Erziehung stellt. Hier wird Druck aufs Personal ausgeübt, was der Qualität zuwiderläuft. Bei der zulässigen Maximalzahl stünde pro Mündel ein halber Tag pro Monat zur Verfügung, im Grunde ist abzusehen, dass diese Zeit kaum ausreicht, um der Zielstellung des Gesetzes gerecht zu werden. Dies gilt abgesehen davon, dass die Kosten, welche auf die Kommunen zukommen, angeblich nicht beziffert werden können. Die Zahl der Stellen in den Kommunen dürften im Bereich der Amtsvormundschaft zum Teil, so sagt es der Gesetzentwurf ja selbst aus, bis zu 100 Prozent erhöht werden, und dabei muss es sich um qualifiziertes Personal handeln. Fraglich bleibt in diesem Zusammenhang, wie die Kommunen in Zeiten knapper Kassen und schwindender Landeszuweisungen diese Kosten tragen sollen, ohne dass in den Ämtern an anderer Stelle gespart wird. Hinsichtlich der Änderung zu § 1840 BGB ({0}) scheint dies entbehrlich zu sein, zumal der Vormund dem Gericht laufend über die persönlichen Kontakte entsprechend § 1837 BGB zu berichten hat. In diesem Kontext dürfte auch ein erhöhter Arbeitsaufwand bei der Justiz anfallen, da sämtliche Fälle von Amtsvormundschaften permanent kontrolliert werden müssen, um notfalls auch den Amtsvormund abzubestellen, falls dieser seiner monatlichen Kontaktpflicht nicht nachkommt. Von daher sind nicht nur die Gebietskörperschaften, wie der Gesetzentwurf nahelegt, sondern auch die Länder selbst im Rahmen der Stellen in der Justiz betroffen - wenn auch nicht in dem Maße wie die Jugendämter. Zur Ermittlung der genauen Kosten dürfte es einigermaßen problemlos sein, die entsprechenden Zahlen von den Landesjustizverwaltungen und Landesjugendämtern einzuholen, um dann hochzurechnen, mit welchen Mehrausgaben Länder und Kommunen zu rechnen haben und wie die Finanzierung gestaltet werden soll. Aufgabe der Bundesregierung ist es nicht nur, neue Gesetze zu schaffen, sondern auch deren Durchsetzbarkeit zu gewährleisten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stiehlt sich die Regierung einmal mehr aus der Verantwortung, denn sie überträgt den Ländern und Kommunen weitere Aufgaben - wohlwissend, dass die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bei den Kommunen nicht vorhanden sind. Damit wird den Bedürfnissen der Betroffenen nicht Rechnung getragen. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss entsprechende Lösungen noch konstruktiv erarbeiten können.

Ingrid Hönlinger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004058, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Wir befassen uns heute mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Zunächst möchte ich auf das Vormundschaftsrecht eingehen. Nach den bedrückenden Vorkommnissen in der Vergangenheit ist es dringend notwendig, die Situation von Kindern unter Vormundschaft zu verbessern. Insbesondere der traurige Fall des Kindes Kevin aus Bremen, das im Jahr 2006 zu Tode gekommen ist, hat die Öffentlichkeit sensibilisiert. Der Amtsvormund, der für Kevin zuständig war, hatte zu diesem Zeitpunkt 200 Mündel in seiner Betreuung. Aufgrund der großen Arbeitsbelastung hatte er keinen persönlichen Kontakt zu Kevin. Deshalb fehlte ihm die eigene Kenntnis von den katastrophalen Verhältnissen, in denen sein Mündel lebte. Wie können wir den Schutz von Mündeln realistisch verbessern und die Qualität der Vormundschaft sichern? Das ist eine Kernfrage bei der Reform des Vormundschaftsrechts. Der Maßstab für das Handeln des Vormunds kann nur das Kindeswohl des Mündels sein. Wir sind uns darüber einig, dass dazu der persönliche Kontakt des Vormunds mit dem Mündel unerlässlich ist. Auch sind wir uns einig darüber, dass die Fallzahlen für die tatsächlichen Betreuungen erheblich reduziert werden müssen. Wie können wir das realistisch umsetzen? Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft auf 50 Vormundschaften je Mitarbeiter zu begrenzen. Ferner soll der persönliche Kontakt in der Regel einmal im Monat stattfinden, wenn nicht im Einzelfall andere Besuchsabstände erforderlich sind. Ob ein Vormund so eine echte und intensive Betreuung gewährleisten kann, ist fraglich. Würde der Amtsvormund bei einer Fallzahl von bis zu 50 Vormundschaften jeweils einen monatlichen Kontakt zum Mündel herstellen wollen, müsste er jährlich 600 Kontakte wahrnehmen. Dies wäre zusätzlich zu den festgeschriebenen und neben den übrigen für sein Mündel zu leistenden Aufgaben nicht realisierbar. Dem Kindeswohl wird das nicht gerecht. Wir fordern daher, dass im Gesetz die Festschreibung der Vormundschaften auf eine angemessene Fallzahl reduziert wird. Jede Fachkraft sollte nur so viele Vormundschaften führen, wie dies mit Blick auf die Erfüllung ihrer gesamten Verpflichtungen gegenüber dem Zu Protokoll gegebene Reden Mündel möglich ist. In der Gesetzesbegründung sollte vorgesehen werden, dass sich die Vormundschaften einer Vollzeitkraft in einem Rahmen von 30 bis 50 Fällen bewegen. 50 Fälle je Vollzeitkraft sollten die absolute Obergrenze sein. Einen anderen zentralen Punkt sehen wir in dem Mitspracherecht des Mündels. Wie kann das Mündel in die Entscheidungen seines Vormunds miteinbezogen werden? Wir begrüßen die Einführung der mündlichen Anhörung des Mündels vor Bestellung des Beamten oder Angestellten des Jugendamts zum Vormund. Dennoch geht uns diese Einbeziehung des Mündels nicht weit genug. Wie im Betreuungsrecht könnte je nach Alter des Mündels eine Beteiligung an Entscheidungen des Vormunds - vgl. § 1901 Abs. 3 Satz 3 BGB - aufgenommen oder dem Mündel eine Beschwerdemöglichkeit eingeräumt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Qualität der Vormundschaft. Wie kann die Aus- und Weiterbildung für diese Vielzahl an neuen Amtsvormündern gewährleistet und umgesetzt werden? Es ist nicht hinreichend geklärt, inwiefern die Jugendämter ausreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kürze der Zeit finden. Es muss zeitnah mit der Schulung und Qualifizierung potenzieller neuer Vormünder begonnen werden. Zusätzlich werden erhebliche Kosten auf die Kommunen zukommen. Die Kommunen sind schon durch andere Pflichtaufgaben am Rande ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angekommen und sind finanziell nicht in der Lage, die Kosten dieser neuen Maßnahmen alleine zu tragen. Im Gesetzentwurf fehlt eine genaue Kalkulation der anfallenden Kosten. Es besteht die Gefahr, dass Gelder aus anderen wichtigen Bereichen der Jugendhilfe abgezogen werden. Auch sieht der Gesetzentwurf keine Übergangsvorschrift vor. Es ist von besonderer Bedeutung, dass nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der Vormundschaften gesichert ist. Wir sehen darin einen wichtigen Aspekt für die Gewährleistung des Kindeswohls. Das gibt der Gesetzentwurf nicht her. Abschließend möchte ich den Fokus auf das Betreuungsrecht richten. Auch hier stellt sich die Frage: Wie kann die Qualität der beruflichen Betreuung verbessert werden? Die Bundesregierung möchte die Besuchssequenz des Betreuers beim Betreuten auf das sogenannte erforderliche Maß festlegen. Als Sanktion sieht sie die Entlassung des Betreuers vor. Der Evaluationsbericht zum Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz nennt zwar die Besuchshäufigkeit als einen möglichen Faktor, um die Qualität der Betreuung zu messen. Der Bericht empfiehlt aber gleichzeitig, andere Faktoren zur Qualität heranzuziehen, die mitunter noch eruiert werden müssen. Auch in der fachlichen Debatte spielt die Besuchshäufigkeit als Qualitätskriterium eine untergeordnete Rolle. Zu nennen sind hier insbesondere Kontrolle der Betreuungen, fachliche Qualifikation der Betreuer, leistungsgerechte Vergütung und so weiter. Das Betreuungsrecht muss insgesamt reformiert werden. Der persönliche Kontakt ist nur ein kleiner Bestandteil und sollte nicht einzeln geregelt werden. Dies erst recht nicht, wenn der Aspekt aus dem Gesamtzusammenhang gerissen wird. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass wir zum Betreuungsrecht an die Bundesregierung eine Große Anfrage gestellt haben. Davon sind noch viele Fragen offen. Abschließend ist zu sagen, dass der Ansatz der Bundesregierung zum Vormundschaftsrecht zu begrüßen ist. Allerdings bestehen erhebliche Bedenken im Hinblick auf eine Umsetzung, die eine echte und intensive Betreuung gewährleisten würde. Die wichtige Frage der Kosten ist nicht geklärt. Wir sehen darin auch eine große Gefahr für die Qualität der Vormundschaft. Daher lehnt meine Fraktion den Antrag ab.

Dr. Max Stadler (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002805

Kinderschutz ist ein zentrales Thema, das wir alle sehr ernst nehmen. Ein wichtiger Bestandteil des Kinderschutzes in unserer Rechtsordnung ist das Vormundschaftsrecht. In der Vergangenheit haben Fälle von Kindesmisshandlungen und Kindesvernachlässigungen mit Todesfolge oder mit der Folge erheblicher Körperverletzung gezeigt, dass leider in der Praxis des Vormundschaftsrechts Defizite bestehen. Auch ein bestellter Vormund hat die ihm anvertrauten Kinder - hier sei nur an den kleinen Kevin aus Bremen erinnert - nicht immer hinreichend vor den Gefährdungen aus ihrem Lebensumfeld geschützt. Das Bundesministerium der Justiz hat als Reaktion auf die bekannt gewordenen Fälle von Kindesvernachlässigungen die Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - § 1666 BGB“ einberufen. Diese hat festgestellt, dass eine der Hauptursachen dafür, dass Missstände und Vernachlässigungen nicht abgestellt worden sind, vor allem die zu hohe Fallzahl bei den Amtsvormündern ist. Übrigens haben mehrere Vertreter der Länder an der Arbeitsgruppe mitgewirkt. Die Amtsvormünder kennen angesichts hoher Fallzahlen ihre Mündel oftmals im Wesentlichen nur aus den Akten. Einige Amtsvormünder sind für über 200 Mündel zuständig. So war es im Fall Kevin. Das Landgericht Bremen hat das Strafverfahren gegen den Amtsvormund im August dieses Jahres gegen die Zahlung eines Geldbetrages eingestellt. Der Amtsvormund habe unter starker Arbeitsbelastung gestanden und trage deshalb nur geringe persönliche Schuld an dem tragischen Vorfall. Ein Sachverständiger hatte zuvor im Gerichtsverfahren bestätigt, dass jeder Bremer Amtsvormund für durchschnittlich 240 Kinder zuständig gewesen sei und sich praktisch nur zwei Minuten pro Woche um die Einzelfälle habe kümmern können, meist nur nach Aktenlage. Überlastungsanzeigen der Behördenmitarbeiter seien „teilweise unbeantwortet geblieben“. Hier setzen wir mit unserem Gesetzgebungsvorhaben an. Die Bundesregierung will, dass Kinder durch die Rechtsordnung bestmöglich vor Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden. Gerade die Vormünder, also auch die Amtsvormünder, müssen als Verantwortliche für die Personensorge der ihnen anvertrauten Kinder anZu Protokoll gegebene Reden gehalten werden, sich selbst in jedem Fall direkt mit der Situation auseinanderzusetzen und sich nicht nur auf die Aussagen von anderen zu verlassen. Der Gesetzentwurf hat das zentrale Ziel, den Kontakt zwischen Vormund und Mündel zu stärken, damit der Vormund Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung frühzeitig erkennen und dagegen einschreiten kann. Bereits das geltende Recht setzt den persönlichen Kontakt des Vormunds zu dem Mündel voraus. Ohne persönlichen Kontakt kann der Vormund die Pflicht und das Recht, die Pflege und Erziehung des Mündels zu fördern und zu gewährleisten, nicht wahrnehmen. Das geltende Recht setzt auch eine Begrenzung der Fallzahlen voraus, da nur so sichergestellt ist, dass der Vormund die ihm übertragenen Aufgaben verantwortungsbewusst ausüben kann. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat hierfür bereits im Jahr 2000 eine Obergrenze von 50 Vormundschaften und Pflegschaften pro vollzeitbeschäftigtem Mitarbeiter empfohlen. In der Praxis werden diese Pflichten und Empfehlungen aber offenbar nicht in jedem Fall ernst genug genommen. Es ist daher unerlässlich, klare Zahlen - sowohl bei der Kontakthäufigkeit als auch bei den Fallzahlen - ins Gesetz zu schreiben. Nur so können wir nach meiner festen Überzeugung tatsächlich eine Änderung im Verhalten mancher Vormünder und in der Ausgestaltung mancher Amtsvormundschaften bewirken. Es geht uns nicht darum, neue Vorgaben und Pflichten für den Vormund einzuführen, sondern es soll stattdessen klargestellt und festgeschrieben werden, wie es eigentlich schon nach dem geltenden Recht in der Vormundschaft laufen sollte. Wir sind uns darüber im Klaren, dass es bei der Umsetzung des Gesetzentwurfes zu Mehrkosten für einige Kommunen kommen kann. Einige Kommunen, Länder und auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände haben hierauf auch ausdrücklich hingewiesen und sich mit entsprechenden Schreiben an Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt. Die Bundesregierung hat dies bei der Ausarbeitung der Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates nochmals überdacht. Wir sind der Auffassung, dass an der Fallzahl von 50 nicht gerüttelt werden sollte. Die vorgeschlagene Fallzahl entspricht den fachlichen Empfehlungen. Der Bundesrat selbst geht in seiner Begründung davon aus, dass „ein Orientierungsrahmen von 50 Vormundschaften oder Pflegschaften angemessen ist“. Ohne die ausdrückliche Festschreibung im Gesetz ist - wie die derzeitige Praxis zeigt - nicht hinreichend sichergestellt, dass die fachlichen Empfehlungen in der Praxis umgesetzt werden. Ich halte die Mehrkosten deshalb für akzeptabel. Ein verbesserter Kinderschutz durch mehr persönliche Zuwendung eines Vormundes zu seinen Mündeln ist eben nicht zum Nulltarif zu haben. Viele Kommunen kommen ihren Verpflichtungen schon jetzt nach. Die Mehrkosten betreffen also nur die Kommunen, die bislang ihre Amtsvormünder mit einer zu hohen Zahl von Mündeln belastet haben. Ich bitte Sie daher bei den Beratungen um Unterstützung unseres Gesetzentwurfes gerade auch mit den konkreten Pflichten für Vormünder und Kommunen, damit zukünftig Kindern wie dem kleinen Kevin auch tatsächlich ein besserer Schutz gewährt werden kann.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3617 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Sie sind damit einverstanden. Die Überweisung ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Beziehung der Europäischen Union mit Afrika solidarisch und gerecht gestalten - Drucksache 17/3672 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ({0}) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Hartwig Fischer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003526, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir debattieren heute den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Beziehungen der Europäischen Union mit Afrika solidarisch und gerecht gestalten“ in erster Lesung. Ich muss Ihnen sagen: Der Inhalt und die Forderungen des Antrages überraschen mich in keinster Weise. Nein, sie waren sogar zu erwarten. Sie schreiben in Ihrem Antrag wieder einmal von kolonialen Dominanzverhältnissen, von Durchsetzung von Rohstoff- und Wirtschaftsinteressen, von Fluchtursachen und von vernetzter Sicherheit. Meine Damen und Herren von der Linken, ich finde es außerordentlich traurig, dass Sie wieder einmal das so wichtige Thema Afrika für Ihre ideologischen Forderungen missbrauchen und dem Thema damit bei weitem nicht gerecht werden. Auch hat man das Gefühl, dass Sie Forderungen, die Sie zum Beispiel zu Afghanistan aufgestellt haben, unisono auf den afrikanischen Kontinent übertragen haben und somit komplett an der Realität vorbeigehen. Also hören Sie bitte auf, Ihre ideellen Generalansichten auf alles und jeden zu projizieren, und befassen Sie sich endlich einmal im Detail mit diesem wichtigen Kontinent Afrika. Bevor ich nun im Detail auf Ihre Feststellungen und Forderungen eingehe, lassen sie mich bitte noch eine generelle Anmerkung zu Ihrem Antrag machen. Sie machen in diesem Antrag wieder einmal den Fehler, dass Sie immer nur von dem Kontinent Afrika sprechen und so zum Beispiel in Ihrem Antrag fordern, dass Deutschland eine Neuausrichtung der Beziehung zu Afrika durchführt. Genau da liegt Ihr Fehler. Man kann nicht von einer Beziehung zwischen Deutschland und Afrika sprechen; vielmehr besteht Afrika aus 54 eigenständigen Staaten, die eigene Interessen, Bedürfnisse, aber auch Hartwig Fischer ({0}) Probleme haben. Genau dies macht es ja so schwierig, eine einheitliche EU-Afrika-Strategie durchzusetzen; denn die afrikanischen Staaten unterscheiden sich voneinander genauso wie die europäischen oder asiatischen untereinander. Ihre Kritik, dass die EU und Deutschland mit Einzelstaaten oder kleineren Staatengruppen Abkommen geschlossen hat, geht vollkommen ins Leere; denn die Voraussetzungen der Zusammenarbeit sind für jedes Land unterschiedlich und müssen für jeden einzelnen Fall geprüft werden. Wir begehen nicht den Fehler wie Sie, alle afrikanischen Länder in einen Topf zu schmeißen und alle gleich zu behandeln. Für uns gibt es große Unterschiede zwischen Staaten wie Sudan und auf der anderen Seite zum Beispiel Tansania. Auch kann man bei diesen Verträgen nicht von einem kolonialen Dominanzverhältnis sprechen; denn in Wirklichkeit ist es doch so, dass unsere Partnerländer mit ihren Wünschen im Rahmen der Regierungsverhandlungen auf uns zukommen und wir dann diskutieren, wie wir als Bundesrepublik Deutschland bei der Erreichung der Wünsche und Ziele helfen können. Dies passiert auf Augenhöhe und nicht, wie Sie glauben. Aber nun zu Ihren eigentlichen Forderungen. Sie werfen in Ihrem Antrag der deutschen Entwicklungspolitik vor, der Durchsetzung von Wirtschafts- und Rohstoffinteressen zu dienen und diese auch zu militarisieren. Dabei benennen Sie explizit den deutschen Beitrag zur „Atalanta“-Mission. Ich war im Februar 2009 in Dschibuti und konnte mich vor Ort über den Beitrag der deutschen Fregatten informieren. Das Bundeskabinett hat am gestrigen Tage die Verlängerung des „Atalanta“Mandates beschlossen, und wir werden daher bald hier im Deutschen Bundestag die Möglichkeit haben, ausführlich darüber zu diskutieren. Daher nur so viel: Die somalische Bevölkerung leidet noch immer unter den Folgen des Bürgerkriegs. Nach Angaben der Vereinten Nationen sind rund 3,2 Millionen Menschen im Land auf humanitäre Hilfe angewiesen. Im laufenden Jahr erreichten Somalia bislang an die 90 000 Tonnen Nahrungsmittel und andere Hilfsgüter. Dies reichte, um bis zu 1,8 Millionen Menschen zu versorgen. Die Hilfsgüter kommen fast ausschließlich auf dem Seeweg: im Auftrag des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen, der Mission der Afrikanischen Union in Somalia und anderer Hilfsorganisationen. Sie führen die notwendigen Schiffstransporte ins Land durch. Immer wieder waren die Schiffstransporte das Ziel von Piratenüberfällen. Seit Beginn von „Atalanta“ hat es aber keinen Übergriff mehr auf Hilfstransporte gegeben. Alle 86 im Auftrag des Welternährungsprogramms durchgeführten Schiffstransporte kamen sicher an. Insgesamt gelangten so fast 470 000 Tonnen Nahrungsmittel nach Somalia. Dies zeigt, dass diese Mission und der deutsche Beitrag hierzu das Leiden und Sterben der Menschen und somit die von Ihnen so oft diskutierten Fluchtursachen in Somalia lindern und verhindern, und es wird langsam Zeit, dass Sie das auch einmal zur Kenntnis nehmen und verstehen. Aber in einem Punkt gebe ich Ihnen recht: Deutschland als Exportnation hat ein Interesse an den Rohstoffen afrikanischer Länder. Aber wir wollen gerade nicht die Rohstoffe wie China im Tausch gegen Waffen auf dem Schwarzmarkt erwerben, sondern unterstützen die afrikanischen Staaten bei ihren Bemühungen, die Rohstoffe zertifiziert abzubauen und auf dem Weltmarkt zu Weltmarktkonditionen und Weltmarktpreisen zu verkaufen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Wertschöpfung aus dem Verkauf der Rohstoffe im Erzeugerland bleibt und somit der Bevölkerung zugutekommt. Als Beispiel sei hier nur Botswana genannt, das es aufgrund der Zertifizierung von Rohstoffen geschafft hat, in circa zwölf Jahren seinen Haushalt von hoher Geberfinanzierung auf weitestgehende Eigenfinanzierung umzustellen. Diesem guten Beispiel folgend unterstützen wir die Transparenzinitiative EITI und führen gemeinsam mit unserer Gesellschaft für technische Zusammenarbeit und Entwicklung, GtZ, und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, BGR, eine Innovationsinitiative zur Rohstoffzertifizierung im Osten der DR Kongo durch. Denn nur so schaffen wir es, vielen Rebellengruppen die Einnahmequellen zu nehmen, um somit Frieden und Sicherheit in viele unsichere Gegenden zu bringen. In einer weiteren Forderung kritisieren Sie das Konzept der vernetzten Sicherheit und die Ausbildung von Sicherheitskräften, die auch mit deutscher Unterstützung vor Ort gewährleistet wird. Es wird Sie sicherlich nicht überraschen, wenn ich nun sage: Ja, wir bilden Sicherheitskräfte aus. - Aber warum tun wir dies, und wie geschieht das? Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Jahre 2010 mit 1 Million US-Dollar an der Ausbildung von 1 000 somalischen Polizisten in Äthiopien beteiligt. Ferner stellt Deutschland nach Beendigung dieser Ausbildung an UNDP der Vereinten Nationen 600 000 Dollar für Soldzahlungen an diese Polizisten zur Verfügung. Seit dem April 2010 beteiligt sich Deutschland im Rahmen der europäischen Initiative EUTM, die auf Wunsch der Vereinten Nationen gebildet wurde, mit 13 Ausbildern an der Ausbildung von 2 000 somalischen Soldaten in Uganda. Wie Sie sehen können, werden alle Ausbildungsmissionen im Rahmen oder auf Wunsch der Vereinten Nationen durchgeführt und dienen allein der Stabilisierung und Unterstützung der derzeitigen somalischen Übergangsregierung. Dies schafft Frieden und Stabilität in dem von Krieg und Elend so geschüttelten Land Somalia. Daher kann ich beim besten Willen nicht verstehen, wie Sie in Ihrem Antrag fordern können, alle polizeilichen und militärischen Kooperationen mit unseren afrikanischen Partnerländern sofort zu stoppen. Dies zeigt, wes Geistes Kind Sie sind. Akzeptieren Sie endlich, dass wir, obwohl es Ihnen nicht passt, den Menschen helfen und sie nicht, wie Sie es wollen, dem Sterben überlassen. Sie erkennen weder die Einsätze der Vereinten Nationen im Sudan noch in der DR Kongo an, sondern schieben lieber Ihre ideologischen „Hirngespinste“ - wie auch in Afghanistan - vor sich her und riskieren somit den sinnlosen Tod von Tausenden von Menschen. Zum Abschluss möchte ich die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke auffordern, endlich ihre ideologische Brille abzunehmen und der Realität auf Zu Protokoll gegebene Reden Hartwig Fischer ({1}) dem afrikanischen Kontinent ins Auge zu blicken. Wir sehen auf unseren gemeinsamen Delegationsreisen vor Ort die Probleme und Sorgen der Menschen. Wir sehen, was gut läuft und was weniger, und die erkannten Missstände versuchen wir nach unserer Rückkehr sofort abzustellen. Aber dies gelingt uns nicht mit solchen ideologisch geprägten Anträgen, die komplett an der Realität vorbeigehen.

Karin Roth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003618, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Am 29. und 30. November 2010 findet in Libyen das dritte Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und den afrikanischen Staaten statt. Die Vorzeichen sind vielversprechend: Der Gipfel soll ganz im Zeichen einer Partnerschaft auf Augenhöhe für eine bessere gemeinsame Zukunft stehen. Die Herausforderungen sind jedoch gewaltig. Es geht um nichts weniger als Armutsbekämpfung, Frieden, Sicherheit, Demokratie, Menschenrechte, Global Governance und Klimawandel. Damit bietet sich der internationalen Staatengemeinschaft gut zwei Monate nach der Millenniumskonferenz der Vereinten Nationen in New York die einmalige Gelegenheit, weitere verbindliche Schritte bei der Bekämpfung der Armut in Afrika zu gehen. Eines muss aber klar sein: Dieser EU-Afrika-Gipfel darf keine reine Handelsrunde werden. Er darf nicht zu einem Wettlauf um die besten Rohstoff- und Energievorkommen in Afrika führen. Natürlich verfolgen wir alle die umfangreichen Aktivitäten Chinas zur Sicherung seiner eigenen Rohstoffbedarfe auf dem afrikanischen Kontinent mit großer Sorge. Vieles erinnert an kolonialstaatlichen Habitus, den wir im 21. Jahrhundert schon hinter uns glaubten. Deshalb muss die Europäische Union auf eine gemeinwohlorientierte Regulierung von Ressourcen mit den jeweiligen Ländern setzen und diese bei der Zertifizierung und dem Ressourcen-Management unterstützen. Auch das schafft Arbeit, ist nachhaltig und im Interesse der gesamten Weltgemeinschaft. Ich begrüße ausdrücklich den Vorschlag der EU-Kommission im Rahmen des Rohstoffmanagements, die sogenannte Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie, EITI, einzuschalten, damit ein wirksames Controlling aufgebaut werden kann. Das übergeordnete Ziel des Gipfels ist „Wachstum, Investition und Schaffung von Arbeitsplätzen“. Ich bin der Kommission dankbar, dass die Beziehungen zwischen Europa und Afrika damit entkoppelt werden von einer rein entwicklungspolitischen Dimension. Denn es geht tatsächlich um mehr. Die im Jahr 2007 in Lissabon verabschiedete EUAfrika-Strategie, die ganz wesentlich vom damaligen Außenminister Frank-Walter Steinmeier und der Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorbereitet wurde, bietet eine gute Grundlage für die weitere Vertiefung und den Ausbau der europäisch-afrikanischen Partnerschaft. Es geht darum, gemeinsam mit den afrikanischen Partnern eine Strukturpolitik zu unterstützen, die den Klimaschutz und ein nachhaltiges Wachstum fördert, um aus der Armutsfalle herauszukommen. Die bisherigen Vorschläge der EU-Kommission zur sozialen Kohäsion werden von uns ausdrücklich unterstützt, weil sie auch dazu beitragen, Arbeitsplätze zu schaffen, von denen man leben kann. Die Menschen in Afrika sind in die Lage zu versetzen, durch eigene Arbeit und - ganz wichtig - durch die Erzielung eines existenzsichernden Einkommens der Armut zu entkommen. Die Stärkung der sozialen Sicherung - in Verbindung mit wirtschaftlichem Wachstum - ist eine der großen Herausforderungen, die aber mit gemeinsamem Knowhow-Transfer zu schaffen sind. Deshalb geht es zuallererst um Good Governance für eine ökosoziale Marktwirtschaft. Eigenverantwortung als wichtiger Anspruch für demokratische Entwicklungsprozesse gilt es zu fördern, aber auch zu fordern. Dabei ist der Kampf gegen Korruption eine wichtige Voraussetzung, um Investitionen in afrikanischen Staaten zu ermöglichen. Es geht um die Förderung und Gleichstellung von Frauen in den afrikanischen Ländern. Denn die Frauen sind es, die für den wirtschaftlichen und sozialen Aufbruch in den Ländern Subsahara-Afrikas stehen. Sie sind der Motor einer erfolgreichen europäischen Entwicklungspolitik in und mit Afrika. Und es geht um Bildung als Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben ohne Armut. In dem Antrag der Linken zum bevorstehenden EU-Afrika-Gipfel, mit dem wir uns heute beschäftigen, ist von all diesen Punkten nichts zu finden. Die Erwartungen und Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion an die 80 Staats- und Regierungschefs auf dem EU-Afrika-Gipfel hingegen sind sehr viel weitreichender und ehrgeiziger. Die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele in den Ländern Afrika steht nach wie vor im Mittelpunkt unserer Zusammenarbeit. Die bisherige Bilanz ist ungenügend. Deshalb müssen die Europäische Union und die nationalen EU-Geberländer ihre Anstrengungen besser koordinieren, wirksamer gestalten, aber auch materiell verstärken. Hier wünsche ich mehr gegenseitige Absprachen und Prioritätensetzung innerhalb der Europäischen Union. Um nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum voranzubringen, bedarf es - wie bereits in der Mitteilung der EU-Kommission vom 10. November zum EU-AfrikaGipfel angekündigt - verschiedener Initiativen. Ausdrücklich begrüßen wir den Vorschlag einer echten Kohärenz in der Entwicklungspolitik. Dabei geht es um bessere Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Investitionen der europäischen Privatwirtschaft, aber auch um die Unterstützung von Kleinkrediten zum Aufbau kleiner Unternehmen - zum Beispiel durch Mikrofinanzkredite. Damit konnten bereits zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen werden. Dieses Instrument auszubauen und dabei gleichzeitig Ausbildung und Qualifizierung zu unterstützen, wird zu erheblichem regionalem Wachstum beitragen. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie konstruktiv die Erweiterung und Vertiefung der Beziehungen der Europäischen Union mit den afrikanischen Staaten unterstützt. Allerdings - und das sage ich ganz ehrlich - habe ich da so meine berechtigten Zweifel. Seit zwölf Monaten beschränkt sich die deutsche Entwicklungspolitik auf die Umsteuerung von multilateraler Zusammenarbeit auf bilaterale Projekte und erschwert Zu Protokoll gegebene Reden Karin Roth ({0}) damit die Koordinierung, besonders in den afrikanischen Staaten. Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag führt insofern eher in die Irre, anstatt mit der Europäischen Union eine entwicklungspolitische Kohärenz herzustellen. Auch das ständige Erzählen über die Förderung deutscher Wirtschaftsprojekte ist nicht glaubwürdig, wenn gleichzeitig die ODA-Quote nicht erreicht wird und sich Finanzversprechen auf internationalen Gipfeln nicht im Haushalt der Bundesregierung wiederfinden. Die Kanzlerin hat beim G-8-Gipfel 2010 in Kanada zur Bekämpfung der Kinder- und Müttersterblichkeit 400 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre - und damit jährlich 80 Millionen Euro - versprochen. Im Haushalt sind aber nur 22 Millionen Euro vorgesehen. Die Kanzlerin ist damit wenig glaubwürdig. Das bleibt auch in Tripolis kein Geheimnis. Und es wird nicht besser. So hatte sich Deutschland verpflichtet, die öffentliche Entwicklungshilfe - die sogenannte ODA-Quote - im Jahr 2010 auf 0,51 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern. Davon sind wir weit entfernt. Das Ziel, im Jahr 2015 auf 0,7 Prozent zu kommen, wird diese Bundesregierung - wenn sie so weiter macht - nie und nimmer erreichen. Besonders ignorant verhält sich der zuständige Minister für Entwicklungszusammenarbeit. Zulasten internationaler Zusagen wollte er nur bis 2011 den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids/HIV, Tuberkulose und Malaria mit 200 Millionen Euro unterstützen. Erst auf Druck der SPD und der Nichtregierungsorganisationen wurde hier in letzter Sekunde zurückgerudert. Jetzt gibt es wenigsten sogenannte Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 400 Millionen Euro für die Jahre 2012 und 2013. Bei diesem Fonds geht es um die Rettung von Menschenleben. 67 Prozent der schätzungsweise 33,4 Millionen mit dem HI-Virus infizierten Menschen leben in den Ländern Subsahara-Afrikas. Wer also wirtschaftliche Entwicklung will, muss auch dafür sorgen, dass die Menschen gesund werden und bleiben. 1,5 Milliarden Menschen in 80 Ländern in der Europäischen Union und Afrika haben ein Recht darauf, dass die europäisch-afrikanische Partnerschaft auf einer verlässlichen Grundlage vertieft wird. Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet deshalb, dass sich die Bundesregierung für folgende Prioritäten einsetzt. Erstens. Die Afrikanische Union, ihre Vertretung in allen internationalen Gremien, sowohl im UN-Sicherheitsrat und in den G 20, als auch das Panafrikanische Parlament sind zu stärken und zu unterstützen. Zweitens. Die Millenniumsentwicklungsziele sind in Afrika bis 2015 durch besondere Initiativen zu erreichen. Drittens. Bei Wirtschaftsund Handelsabkommen zwischen der EU und Afrika ist sicherzustellen, dass die von der Internationen Arbeitsorganisation ({1}) vorgegebenen Sozialstandards - die sogenannten ILO-Kernarbeitsnormen - verbindlich festgeschrieben werden. Das Allgemeine Präferenzsystem ist daraufhin zu überprüfen und anzupassen. Das gilt in gleichem Maße auch für ökologische Mindeststandards. Zu unterstützen ist zudem eine gemeinwohlorientierte Regulierung zur Nutzung von Ressourcen. Sie verhindert Ausbeutung und fördert Nachhaltigkeit von wirtschaftlichem Wachstum. Viertens. Die handelsverzerrenden Subventionen vor allem im Agrarbereich sind zu beseitigen. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen gehen den Entwicklungsländern aufgrund unfairer Handelsbeziehungen jährlich rund 700 Milliarden Dollar verloren. Das ist etwa das Sechsfache der gesamten Entwicklungsmittel. Fünftens. Die EU muss mit den afrikanischen Partnern eine wirksame Strategie zur Bekämpfung der Korruption und Einhaltung der Menschenrechte verabreden und umsetzen. Sechstens. Die Gleichberechtigung von Frauen, die Förderung von Frauenrechten und die Berücksichtigung der besonderen Belange von Frauen, zum Beispiel im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, muss in einem konkreten Gender-Aktionsplan umgesetzt werden. Siebtens. Von dem EU-AfrikaGipfel muss ein ganz klares Signal zur Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltzerstörung - für den zeitgleich beginnenden UN-Klimagipfel in Cancun - ausgehen. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt deshalb die Festlegung auf eine gemeinsame Position in einer separaten Gipfel-Erklärung. Wir alle wollen, dass europäische und deutsche Politik größtmögliche Wirkung bei der Bekämpfung der Armut in der Welt erzielt. Nehmen Sie sich deshalb vor allem die Mahnung der EU-Kommission zu Herzen: In Europa sind es die konkurrierenden nationalen Interessen, die unkoordinierten bilateralen Initiativen und die fehlende Koordinierung der Instrumente, welche die Sichtbarkeit und Zugkraft der Politik untergraben. Das schreibe ich der Bundesregierung ins Stammbuch.

Joachim Günther (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000750, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Der rund eintägige EU-Afrika-Gipfel vom 29. bis 30. November 2010 in Tripolis ist nach Kairo im Jahr 2000 und Lissabon 2007 der dritte Gipfel, der den Staats- und Regierungschefs beider Kontinente eine Möglichkeit zum Austausch bietet. Unter dem Titel „Investition, Wachstum und Beschäftigung“ steht er im Kontext der EU-Afrika-Strategie, die in Lissabon den Grundstein für die strategische Partnerschaft zwischen den beiden Kontinenten begründet hat. Angesichts der Kürze dieses hochrangigen Gipfels, bei dem Deutschland nach aktueller Planung am ersten Konferenztag durch die Kanzlerin vertreten wird, geht es vor allem um ein politisches Signal. Auch Deutschland möchte die traditionell starken, auch historisch gewachsenen Beziehungen zu Afrika zunehmend zu einem freundschaftlichen und strategischen Verhältnis auf Augenhöhe entwickeln. Die Partnerschaft soll über die klassischen EZBeziehungen hinausgehen, auch zivilgesellschaftliche, private Akteure sowie Parlamente einbeziehen und ein Forum bieten, gemeinsame Positionen von Afrika und EU zu globalen Fragen, Klima, MDGs etc. zu entwickeln. Wir hoffen, dass neben einem kurzen Gipfeldokument, Tripoli Declaration, auch der 2. Aktionsplan zur Umsetzung der Afrika-EU-Strategie verabschiedet werZu Protokoll gegebene Reden Joachim Günther ({0}) den kann. Hierbei hat sich die Bundesregierung im Rahmen der EU dafür eingesetzt, sich im neuen Aktionsplan auf eine pragmatische Umsetzung zu konzentrieren. Die Umsetzung der strategischen Partnerschaft erfolgt bisher über acht thematische Partnerschaften wie der Partnerschaft zu Frieden und Sicherheit, zu demokratischer Regierungsführung und Menschenrechten, zu Handel und regionaler Integration, zu den Millenniumsentwicklungszielen, zu Energie, zum Klimawandel wie auch zu Migration, Mobilität und Beschäftigung. Eine auf dem kommenden EU-Afrika-Gipfel angestrebte separate Erklärung aller Partnerstaaten zum Klimawandel wäre ein deutliches Signal der Umsetzung des gemeinsamen Geistes von Tripolis. Anlässlich des Rates der Außenminister im Format der Handelsminister am 10. September 2010 fand eine Orientierungsaussprache zum gegenwärtigen Stand der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen-Verhandlungen mit den AKP-Staaten statt mit dem Ziel, einen gemeinsamen neuen Ansatz für die weiteren WPA-Verhandlungen vorzubereiten, die zuletzt ins Stocken geraten waren. Dabei schätzte die Kommission unter Handelsminister De Gucht und Entwicklungskommissar Piebalgs unter anderem die Aussichten für einen erfolgreichen Abschluss der WPA-Verhandlungen für die afrikanischen Regionen unterschiedlich ein. Während in der Ostafrikanischen Gemeinschaft wohl noch eine größere Zahl von Nachverhandlungen nötig ist, könnte es in Westafrika - bei entsprechendem politischen Willen - zügig zu einem umfassenden WPA - Abschluss kommen. Für die Region Südliches Afrika wurde bislang ein subregionales Interimsabkommen abgeschlossen, das außer Namibia von allen Staaten unterzeichnet wurde. Die Bundesregierung und vor allem der Bundeswirtschaftsminister haben angekündigt, auf dem Gebiet der Rohstoffpartnerschaften mit den Entwicklungsländern einen entscheidenden Schritt voranzukommen. Dies ist angesichts der Weltlage und vor allem der chinesischen Entwicklungspolitik mit dem Aufkauf der Rohstoffvorkommen unumgänglich. Die Kooperation mit den Entwicklungsländern soll nicht nur eine reibungslose Versorgung mit Metallen und Mineralien für unser Land sichern, sondern auch in den Entwicklungsländern durch Investitionen in die Infrastruktur und die Technik eine spürbare Weiterentwicklung der Länder bringen. Unter all diesen Betrachtungen und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Arbeit unserer Entwicklungshilfeorganisationen ist der vorliegende Antrag der Linken ein Schritt in die Vergangenheit. Wer im Antrag fordert, dass die Europäische Union und die Afrikanischen Staaten sich auf Augenhöhe begegnen müssen und wenige Zeilen weiter erklärt, die Beziehungen der EU und Deutschland zu Afrika dürfen nicht im Interesse der deutschen und europäischen Wirtschaft sein, sondern müssen die sozialen Herausforderungen Afrikas in den Mittelpunkt stellen, der beschreitet einen Weg des Ungleichgewichtes. Dieser Weg wird nicht funktionieren. Gleiches trifft auf die Forderungen der Linken über die vernetzte Sicherheit in Afrika zu. Freies Handeln und Seewege, die Sicherheit der Mitarbeiter in den zivilen Hilfsorganisationen sind ein wichtiger Garant für den Aufbau einer Zivilgesellschaft und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Hierbei von vornherein eine zivil-militärische Zusammenarbeit und die Ausbildung von Sicherheitskräften auszuschließen, wäre das absolut falsche Signal. Die Forderungen dieses Antrags sind aus unserer Sicht realitätsfern und deshalb lehnen wir diesen ab.

Annette Groth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004047, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Das dritte Gipfeltreffen der Europäischen Union mit den afrikanischen Staaten am 29. und 30. November 2010 in Tripolis findet in einer Zeit statt, in der 17 afrikanische Länder den 50. Jahrestag ihre staatlichen Souveränität feiern. In vielen dieser Staaten fällt die Bilanz der letzten 50 Jahres sehr unterschiedlich aus. In allen afrikanischen Staaten zeigt sich jedoch überdeutlich, dass auch 50 Jahre nach der erlangten Souveränität die kolonialen Dominanzverhältnisse fortbestehen. Dadurch wird eine sozial und ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Afrika erschwert. In vielen Staaten hat sich heute eine neue Machtelite herausgebildet, die in enger Zusammenarbeit mit den westlichen Mächten und Großkonzernen ihre jeweils eigenen Interessen verfolgen. Die Mehrzahl der Menschen und auch die Umwelt bleiben dadurch auf der Strecke. Auch mit der „Gemeinsamen EU-Afrika-Strategie“ setzt die EU ihre bisherige Politik der einseitigen Verfolgung von Wirtschaftsinteressen großer Konzerne massiv fort. Es zeigt sich überdeutlich, dass bei den Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten nicht die Entwicklungsinteressen dieser Staaten im Mittelpunkt der Verhandlungsstrategie der EU stehen, sondern einseitig die weitgehende Liberalisierung des Güterhandels und die Liberalisierung der öffentlichen Beschaffungsmärkte zur Erschließung von neuen Märkten. Es wird bewusst in Kauf genommen, dass regionale Märkte zerstört und regionale Handelsstrukturen zugunsten der Profite der transnationalen Konzerne zerschlagen werden. Die Verhandlungen werden von der EU mit einem massiven politischen und wirtschaftlichen Druck auf die afrikanischen Staaten geführt. Offene Drohungen gegen die AKP-Staaten und das Einfrieren bereits zugesagter Finanzhilfen haben dazu geführt, dass die EU mit den Staaten der Karibik bereits neue Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abschließen konnte. Die Linke hat hier immer wieder deutlich gemacht, dass diese neoliberalen Wirtschaftsabkommen ein schwerer Rückschlag für die soziale und ökologische Entwicklung dieser Regionen sind und der Entwicklung von regionaler ökonomischer und sozialer Integration erheblichen Schaden zugefügt wird. Die Linke unterstützt den zunehmenden Widerstand von Regierungen und sozialen Organisationen in den afrikanischen AKP-Staaten gegen diese Abkommen. Die Entscheidung einiger Regierungen, auch die Interimsabkommen nicht zu unterzeichnen, halten wir für einen richtigen und wichtigen Schritt, um zu Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe zurückzukehren. Zu Protokoll gegebene Reden Mit den geplanten Rohstoffpartnerschaften versucht die EU, Entwicklungshilfe an den Zugang der europäischen Konzerne zu Rohstoffvorkommen zu koppeln. Damit missbraucht die EU ihre wirtschaftliche Macht, um die Staaten Afrikas zu erpressen. Mit dieser Politik wird die Ausrichtung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die im Vertrag von Lissabon unter massiver Mithilfe der Bundesregierung die Sicherung des Zugangs zu Rohstoffen für die deutsche Wirtschaft als integralen Teil der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik formuliert hat, festgeschrieben. Eine solche Vermischung von Wirtschaftsinteressen und Entwicklungspolitik ist völlig inakzeptabel. In Afrika leben 380 Millionen Menschen in absoluter Armut, mehr als ein Drittel der Afrikanerinnen und Afrikaner ist unterernährt. Die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 ist äußerst zweifelhaft. Durch die imperiale Rohstoffstrategie der EU werden die Interessen dieser Menschen ignoriert und für die wirtschaftlichen Interessen der Konzerne geopfert. Die Linke hat immer wieder deutlich aufgezeigt, dass die Kooperations- und Partnerschaftsabkommen mit Ländern wie Libyen völlig inakzeptabel sind. Sie dienen einzig und alleine dazu, die Festung Europas weiter auszubauen. Diese Abkommen sind Teil einer inhumanen Flüchtlingspolitik der EU, die mit Menschenrechten und Humanität nicht zu vereinbaren sind. Libyen hat weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch den Kooperationsvertrag mit dem Büro des Hohen Flüchtlingskommissariats der UN unterzeichnet. Gleichzeitig hat Libyen das UNHCR-Büro in Tripolis geschlossen. Mit ihrer hochtechnisierten Grenzkontrolle und dem Einsatz von FRONTEX werden hilfesuchende Menschen von der EU nach Libyen abgedrängt. Dort werden sie in katastrophale soziale und humanitäre Situationen abgeschoben. Mehrfach wurden Fälle bekannt, in denen Migrantinnen und Migranten Vergewaltigung und Gewalt ausgesetzt waren. Viele von ihnen werden von den libyschen Sicherheitskräften ohne Essen und Wasser mitten in der Wüste ausgesetzt. Statt Fluchtursachen zu beseitigen, bekämpft die EU die afrikanischen Flüchtlinge und zwingt diese auf immer gefährlichere Migrationsrouten. Damit ist die EU - und mit ihr alle Mitgliedstaaten der EU - für den Tod von Migrantinnen und Migranten in der Wüste und auf hoher See mitverantwortlich. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, ihre bisherige Politik, die Abwehr von Flüchtlingen als Teil der Entwicklungszusammenarbeit durchzusetzen, sofort zu beenden. Wir verlangen von der Bundesregierung, dass sie nicht die Flüchtlinge bekämpft, sondern sich endlich um die Beseitigung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ursachen der Migration kümmert. Die Beziehungen zwischen der EU und Afrika müssen zugunsten einer wirklichen Partnerschaft verändert werden. Der EU-Afrika-Gipfel steht hierfür jedoch unter völlig falschen politischen Vorzeichen durch die EU. Die Linke wird sich deshalb auch in Zukunft dafür einsetzen, dass sich die Staaten Afrikas gegen diese Bevormundung durch die EU zur Wehr setzen können. Wir wollen eine wirkliche Entwicklungspartnerschaft zwischen Afrika und der EU erreichen.

Kerstin Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002741, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Am 29. November findet zum dritten Mal der EUAfrika-Gipfel statt. Mit keiner anderen Großregion pflegt die EU derart umfassende Beziehungen auf Grundlage einer gemeinsam beschlossenen Strategie. Mit kaum einer anderen Region gibt es aber auch derart enge historische Bande. Als ich kürzlich im Rahmen der Delegationsreise des Unterausschusses Zivile Krisenprävention den Kommissionspräsidenten der Afrikanischen Union, Jean Ping, in Addis Abeba traf, sagte er sehr deutlich: „Europa ist für uns so nah, China mit seinen unterschiedlichen Wertvorstellungen so fern.“ Das sollte uns anspornen. Gerade jetzt im „Afrikanischen Jahr“, in dem Afrika die Unabhängigkeit von 17 Staaten vor 50 Jahren feiert, müssen wir endlich das alte Denken vom schwarzen Kontinent über Bord werfen und die Chance nutzen, die Beziehungen zu normalisieren und den Aufbau einer ehrlichen Partnerschaft voranzutreiben. Denn das war die Idee, als vor zehn Jahren die Staats- und Regierungschefs in Kairo das erste Mal zusammenkamen. Dass der Gipfel, wie vor drei Jahren geplant, stattfindet, zeigt, dass zumindest der gegenseitige Respekt in den letzten Jahren gewachsen ist. Hatte früher noch der Streit um Mugabe den Prozess sieben Jahre lang gelähmt, ist heute die „Causa Baschir“, trotz allem Dissens über den Haftbefehl des IStGH, kein Grund mehr, den Gipfel platzen zu lassen. Aber wir dürfen uns nicht mit einer oberflächlichen Normalisierung zufriedengeben. Gerade der Dissens über den Haftbefehl gegen Baschir wie generell auch die Frage des Kampfes gegen die Straflosigkeit dürfen jetzt nicht von einer windelweichen Gipfelerklärung übertüncht werden, wie es gerade passiert. Für mich ist klar: Baschir gehört nach Den Haag vor den IStGH. Für mich ist aber auch klar: Wir müssen in Zukunft im Dialog viel aktiver für den IStGH werben und gemeinsam Wege finden, um ihn mit dem AU-Menschenrechtsgerichtshof, den regionalen und nationalen Justizsystemen sowie den afrikanischen Versöhnungstraditionen sinnvoll zu verbinden. Das ist für mich ein entscheidender Punkt, neben der Stärkung demokratischer Institutionen, dem Umgang mit Konfliktrohstoffen und gerechten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, um weiteren Krisen vorzubeugen und ein nachhaltiges Peacebuilding voranzubringen. All dies setzt aber voraus, dass wir auch mehr Tiefgang in der Partnerschaft „Frieden und Sicherheit“ hinbekommen. Denn ohne das kann es kein Peacebuilding geben. Auch deshalb hat die AU für das Jahr 2010 selbst die Losung herausgegeben: „Make Peace Happen“. Doch ausgerechnet hier gibt es eine gefährliche Schieflage. Das musste ich kürzlich im Hauptquartier der Afrikanischen Union selbst erfahren. Während militärische Teile der Afrikanischen Eingreiftruppe bis Ende des Jahres einsatzfähig sein werden, ist der Aufbau ziviler Fähigkeiten kaum vorangekommen. Auch GenderFragen entlang der Sicherheitsratsresolutionen 1325 oder 1820 spielen keine Rolle. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stützen viel zu einseitig das militärische Standbein der AU-Sicherheitsarchitektur. UNO-Einsätze Zu Protokoll gegebene Reden Kerstin Müller ({0}) wie im Kongo müssten uns doch lange klar gemacht haben, wie wichtig fähige Polizistinnen und Polizisten, Justiz- und Verwaltungsfachleute, Wahlbeobachterinnen und -beobachter oder Konfliktmediatorinnen und -mediatoren für Friedensprozesse sind, um letztlich auch den rechtsfreien Raum für die schrecklichen Vergewaltigungen zu schließen. Das ständige Ownership-Credo bleibt nichts als eine hohle Phrase, wenn wir einerseits selbst nicht bereit sind, mehr Zivilpersonal in Missionen zu schicken, andererseits aber auch die nötige Unterstützung bei der Ausbildung versagen. Das laufende Polizeiprogramm der GTZ in Addis Abeba oder die deutsche Polizeiausbildung im Kofi-Annan-Peacekeeping-Center in Accra sind dabei im Ansatz zwar richtig und wichtig. Doch bleiben diese Ansätze ohne einen Ausbau und eine gezielte Kooperation mit den übrigen EU-Staaten nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die AU braucht dringend mehr Unterstützung beim Aufbau eines zivilen Personalpools für Friedensmissionen und für das Peacebuilding, der auch den Bedürfnissen der Frauen gerecht wird. Wir sollten daran denken, dass wir dabei auf die hervorragende Expertise des ZIF zurückgreifen können, vorausgesetzt, wir stellen dafür auch die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Meine Damen und Herren von der Linkspartei, dass Sie jetzt in Ihrem Antrag auch noch polizeiliche Friedensmissionen verdammen, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Was glauben Sie eigentlich, wo die Polizisten, wie sie vom Kofi-Annan-Peacekeeping-Center ausgebildet werden, nach ihrem UNO- oder AU-Einsatz für Sicherheit und Ordnung sorgen? Genau, in ihren Herkunftsländern. Das habe ich im Fall von Sierra Leone selbst gesehen. Die leidgeprüften Menschen dort sind froh über ihre hervorragend ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten, wenn sie nach ihrem Darfur-Einsatz nach Sierra Leone zurückkommen. Wir sollten den kommenden Gipfel für ein ehrliches Resümee der Zusammenarbeit von EU und AU nutzen und die notwendigen Weichen stellen, damit wir vom oberflächlichen Respekt füreinander zu einer ehrlichen Partnerschaft mit Tiefgang gelangen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3672 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Auch damit sind Sie einverstanden. Die Überweisung ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften - Drucksache 17/3630 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss ({0}) Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Haushaltsausschuss

Clemens Binninger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003507, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Die Kommunikation über das Internet ist aus dem Alltag der Menschen nicht mehr wegzudenken. Deutlich mehr als zwei Drittel aller Haushalte in Deutschland haben inzwischen einen Internetzugang. Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger nimmt gerne die Angebote an, die das Netz bietet. Die elektronische Kommunikation ist besonders beliebt, weil sie schnell und günstig ist. Alle Beteiligten profitieren von den Vorteilen, die sie mit sich bringt, gleichermaßen. Dies gilt für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden. Allerdings werden die technischen Möglichkeiten des Internets noch nicht in dem Maße genutzt, wie sich das viele Bürgerinnen und Bürger wünschen. Staatliche Ämter und Behörden versenden anstatt E-Mails meist Papierpost. Auch für Unternehmen wie Banken und Versicherungen ist der klassische Brief häufig erste Wahl. Dies hat gute Gründe: Konventionelle E-Mails sind etwa so sicher wie Postkarten. Sie können mitgelesen, manipuliert oder komplett gefälscht werden. Technische Verfahren, E-Mails zu verschlüsseln und zu signieren, gibt es schon fast so lange, wie es die E-Mail selbst gibt. Bürgerinnen und Bürger können sich beispielsweise auf der Homepage des Deutschen Bundestages Schlüssel herunterladen, um Abgeordneten verschlüsselte E-Mails zu senden. Doch seien wir ehrlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, kaum ein Bürger nutzt diese Möglichkeit. Wir erhalten als Abgeordnete von Bürgerinnen und Bürgern fast täglich E-Mails mit vertraulichen Inhalten, die weder verschlüsselt noch signiert sind. Dies zeigt uns zweierlei: erstens, dass viele Bürgerinnen und Bürger elektronisch kommunizieren möchten, sei es mit staatlichen Institutionen oder mit Unternehmen. Zu diesem Ergebnis kam auch das De-Mail-Pilotprojekt in Friedrichshafen. Es zeigt uns aber zum Zweiten auch, dass bestehende Möglichkeiten für die sichere elektronische Kommunikation nicht genutzt werden. Aufgabe des Deutschen Bundestages ist es daher, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine sichere elektronische Kommunikation zu schaffen, die einfach und nutzerfreundlich ist. Genau das tun wir mit dem De-Mail-Gesetz. Das De-Mail-Gesetz setzt einen Wettbewerbsrahmen für Unternehmen, die ihren Kunden sichere elektronische Kommunikation anbieten wollen. Jedes Unternehmen, das staatlich definierten und überprüften Standards genügt, kann sich als De-Mail-Anbieter akkreditieren lassen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat dazu technische Richtlinien erarbeitet. Ähnlich wie die Straßenverkehrszulassungsordnung Sicherheitsstandards für den Straßenverkehr setzt, wollen wir so auch für die elektronische Kommunikation verbindliche Rahmenbedingungen schaffen. Innerhalb dieses Wettbewerbsrahmens sind dann private Unternehmen gefordert, selbst Geschäftsmodelle und Produkte zu entwickeln. Staatlich definierte und überprüfte Standards sind für die Bürgerinnen und Bürger unter mehreren Gesichtspunkten vorteilhaft: Wenn sich alle Anbieter an die selClemens Binninger ben technischen Standards halten, ist für Interoperabilität gesorgt. Ein De-Mail-Kunde der Deutschen Telekom kann mit Kunden von United Internet oder der Deutschen Post sicher kommunizieren. Die Deutsche Post hat ja bereits angekündigt, ihren E-Postbrief als DeMail-konform akkreditieren zu lassen. Bürgerinnen und Bürger erkennen außerdem sofort, dass ihr Anbieter hohen Sicherheitsstandards genügt, wenn er das De-Mail-Siegel erhalten hat. Ein Grund für die geringe Verbreitung von bestehenden Verschlüsslungslösungen ist, dass sich die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Installation und Bedienung von Verschlüsslungsprogrammen wie PGP oder GnuPG nicht beschäftigen möchte oder kann. Den meisten dürften schon die Begriffe schlichtweg unbekannt sein. Die De-Mail-Standards sind deshalb so konzipiert, dass in einer Basisvariante keine zusätzlichen Verschlüsslungsprogramme auf den Computern der Anwender notwendig sind. Die Verschlüsslung der De-Mails übernimmt der De-Mail-Anbieter. De-Mail bietet also sichere Kommunikation für jedermann, was ein weiterer Vorteil ist. Denjenigen, die noch mehr Sicherheit wünschen, müssen die De-Mail-Anbieter eine Premiumvariante mit erhöhter Sicherheit zur Verfügung stellen. Das De-MailGesetz verpflichtet die Anbieter dazu, auf Wunsch die noch sicherere Ende-zu-Ende-Verschlüsslung von Nachrichten zu ermöglichen. Jedem, der noch mehr Sicherheit möchte, empfehle ich, diese Premiumvariante zu nutzen. Dafür sind dann allerdings auf dem eigenen Computer Vorkehrungen zu treffen. De-Mail hat zum Ziel, der Ende-zu-Ende-Verschlüsslung zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei setzen wir aber nicht auf Zwang, sondern auf die Einsicht der Nutzer und fördern die freiwillige Anwendung der Ende-zu-Ende-Verschlüsslung. De-Mail bietet noch einen weiteren wichtigen Vorteil, der rechtlicher Natur ist: Wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, wird einer konventionellen E-Mail in der Regel überhaupt kein Beweiswert zugemessen. Doch auch bei der klassischen Papierpost kann es zu Unklarheiten kommen, wenn ein Empfänger glaubhaft macht, dass er ein Schreiben nicht erhalten hat. Selbst bei Dokumenten, die per Einschreiben verschickt werden, kann ein Empfänger den Zugang bestreiten, indem er behauptet, aufgrund eines Büroversehens nur einen leeren Umschlag erhalten zu haben. Sowohl im Vergleich zur Papierpost als auch mit der konventionellen E-Mail hat De-Mail hier einen großen Vorteil: De-Mail bietet eine beweissichere Eingangsbestätigung, die nicht nur den Eingang einer Nachricht nachweist, sondern über Prüfsummen auch deren Inhalt. Per De-Mail können Dokumente also rechtsverbindlich und nachweisbar verschickt werden. Während im geschäftlichen Bereich eine einfache Eingangsbestätigung genügt, ist für die förmliche Zustellung im hoheitlichen Bereich eine Abholbestätigung notwendig. Diese hohe Hürde haben wir ganz bewusst für die Zustellung von Amts wegen gesetzt. In diesem Zusammenhang möchte ich das Wort auch an die Adresse der Grünen richten. Sie, Herr Kollege von Notz, behaupten, eine De-Mail gelte nach drei Tagen als rechtskräftig zugestellt, wenn sie nur den Server einer Behörde verlasse. Hätten sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung aufmerksam gelesen, wüssten auch Sie, dass zum Nachweis der elektronischen Zustellung einer Behörden-De-Mail eine Abholbestätigung notwendig ist. Eine solche Abholbestätigung generiert der De-Mail-Anbieter des Empfängers jedoch erst, nachdem sich der Empfänger an sein De-Mail-Konto angemeldet hat, wenn er also sieht, dass er Post von einer Behörde in seinem Posteingang hat. Trotzdem gilt für die Nutzerinnen und Nutzer, dass sie ihr De-Mail-Postfach regelmäßig überprüfen sollten. Es wird faktisch die selbe Bedeutung erlangen wie der Briefkasten am Haus, der ja schon aus eigenem Interesse regelmäßig gelehrt wird, um keine Fristen zu versäumen. Im Gegensatz zum konventionellen Briefkasten kann man sein De-Mail-Postfach allerdings von jedem Computer mit Internetzugang aus abrufen, also auch bei Geschäftsreisen oder im Urlaub. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit der De-Mail wollen wir auf dem Weg zu einer digitalen Raumordnung ein Stück weiter vorankommen. Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, dass zukünftig weniger Briefe ausgedruckt werden müssen, sondern elektronisch versandt werden können. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich diese Ausweitung elektronischer Kommunikation. Doch nur wenn elektronische Kommunikationsdienste hohen Standards hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz genügen, finden sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Nur wenn krimineller Missbrauch ausgeschlossen ist, sind Unternehmen und Behörden dazu bereit, den Bürgerinnen und Bürgern ihre Dienste auch elektronisch anzubieten. Diesen hohen Ansprüchen genügt De-Mail. De-Mail ist ein wichtiger Baustein beim Aufbau einer digitalen Raumordnung. De-Mail ergänzt und erweitert bestehende Bausteine wie den elektronischen Personalausweis und die qualifizierte elektronische Signatur sinnvoll. E-Government und E-Business werden davon profitieren. Wir stärken so den IT-Standort Deutschland und bauen unsere Vorreiterrolle aus, die wir durch die Einführung des elektronischen Personalausweises gewonnen haben.

Gerold Reichenbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003615, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Mit dem eingebrachten Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten soll im Massenkommunikationsmittel E-Mail ein sicherer, und zwar auch rechtssicherer Dienst und der vertrauliche Transport von Dokumenten ermöglicht werden. Dies ist im Grundsatz zu begrüßen. Frau Kollegin Piltz hat noch im Februar 2009 das De-Mail-Projekt als „neues Mammutprojekt ohne konkreten Mehrwert“ der damaligen schwarz-roten Bundesregierung bezeichnet. Und nachdem es dann bereits die schwarz-gelbe Bundesregierung Ende 2009 gab - die Betonung liegt auf „gelb“ - hat der Bundestag auf Betreiben der FDP sogar noch eine Haushaltssperre für das Projekt De-Mail in den Haushaltsplan 2010 des Bundesinnenministeriums eingetragen, die die „AusgaZu Protokoll gegebene Reden ben zum Zwecke der Verwirklichung des Projekts DeMail“ untersagt. Vor diesem Hintergrund ist es schon seltsam, dass jetzt schnell ein entsprechendes Gesetz durch das schwarz-gelbe Kabinett in den Bundestag eingebracht wird und man sogar davon spricht, dass das ganze in diesem Jahr noch über die Bühne gehen soll. Mal ganz davon abgesehen, ob der Gesetzentwurf entsprechend ausgereift ist oder nicht. Das Mammutprojekt hat sich also nun die FDP zu eigen gemacht, nachdem sie auf der Regierungswolke schwebt? Haben Sie denn, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, nun dessen Mehrwert erkannt?! Ich kann Sie deshalb nur auffordern, sehr geehrte Mitglieder der Koalition: Machen Sie es bitte richtig! Lassen Sie das Parlament keine halbgaren Sachen beraten und verabschieden, deren Nachbesserung dann wieder mehr Zeit braucht, als das ursprüngliche Gesetz an Zeitaufwand gekostet hat. Bei dem von der Bundesregierung im Bundestag zur Beratung eingebrachten Entwurf sehen wir noch erheblichen Beratungs- und Nachbesserungsbedarf, insbesondere mit Blick auf Transparenz, Vertrauenswürdigkeit, Sicherheit und Nutzerrechte. Für uns stehen im Vordergrund eines solchen Gesetzes und des Projektes, einen sicheren Kommunikationsweg und ein sicheres Kommunikationsmittel für den Rechtsverkehr zu schaffen, der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher als Nutzer und nicht zuvorderst die Einsparungs- und Vermarktungsinteressen von Wirtschaftszweigen. Nur, wenn die Verbraucher dieses - ich sage einmal „neuartige“ - Kommunikationsmittel auch annehmen und nutzen, kann das De-Mail-Projekt ein Erfolg werden und eine Erleichterung für Behörden und Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen mit sich bringen. Fragen Sie sich doch mal: Wie würden Sie als Verbraucher gerne eine De-Mail ausgestaltet und gesichert sehen? Unabhängig von einem technikneutral formulierten Gesetz müssen dem Nutzer die technischen Voraussetzungen klar sein. Doch dies ist nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht der Fall. Überzeugen müssen Sie - sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen - die Verbraucherinnen und Verbraucher auch beim Stichwort Akkreditierung. Zeigen Sie transparent auf, wie die Akkreditierung für die Unternehmen vonstatten geht, die diese Dienste anbieten dürfen. Und verstecken Sie dies nicht hinter schwammigen Formulierungen, die der einfache Bürger nicht nachvollziehen kann. Nach den Datenschutzskandalen und den Überwachungsaffären der Vergangenheit sind zumindest Zweifel erlaubt, ob das Fernmeldegeheimnis von den Diensteanbietern beachtet wird. Wie wir ja alle wissen, sind große Datenmengen sehr verlockend, weil man sie verkaufen und damit Geld verdienen kann. Darum fordern wir Sozialdemokraten, dass der Verbraucher- sowie der Datenschutz stärker in den Vordergrund gerückt werden. Aufgabe eines De-Mail-Gesetzes muss es sein, klare und eindeutige Regelungen zur Sicherung solch großer Datenbanken zu treffen. Dies gilt sowohl für die Voraussetzung von staatlichen Eingriffen als auch für den Schutz vor kriminellen Übergriffen. Die jüngsten Erfahrungen mit dem elektronischen Personalausweis sind da nicht gerade ermutigend. Es gibt weiteren Klärungsbedarf: etwa bei der Frage der Rechtsicherheit. So soll die De-Mail mit dem Eingang im Postfach des Empfängers entsprechend dem im Entwurf geänderten Verwaltungszustellungsgesetz drei Tage nach Absendung als zugestellt gelten. Was aber ist, wenn der Empfänger nicht aufgrund von eigenem, sondern aufgrund von Fremdverschulden längere Zeit nicht über den üblichen Zugang zu seinem De-Mail-Postfach verfügen kann? Bei einem Bekannten von mir war es erst kürzlich fast anderthalb Wochen nicht möglich, den ausgefallenen Internetzugang wiederherzustellen, weil Netzanbieter, Diensteanbieter und Systembetreuer jeweils die Verantwortung für den Ausfall bei dem anderen verorteten. Ein - wie mir berichtet wurde - nicht ganz seltenes Problem. Liegen dann das Verschulden und die Beweislast allein beim Empfänger? Das Problem lässt sich sehr schön im Vergleich zur derzeitigen Zustellung durch Behörden deutlich machen. Wenn die Behörde per Post mit Einschreiben zustellt, dann liegt die Nachweispflicht hinsichtlich der Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz bei der Behörde. Bei einem Verwaltungsakt - der ja dann auch per De-Mail zugestellt werden könnte - hat ebenfalls die Behörde im Zweifel die Beweislast. Der Eingang im Postfach kann dann zwar nachgewiesen werden, wenn aber im Falle von De-Mail ein E-Mail-Zugang eben aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist und die Mail nicht abgerufen werden kann, soll das dann das alleinige Problem des Empfängers sein? Auch aus diesem Grunde sollte sich der Gesetzgeber viel eher die Frage stellen, ob die Zustellungsfiktion, die aus den guten alten Zeiten der zuverlässigen Beamtenpost stammt, überhaupt noch den Realitäten im heutigen Zustellungsbetrieb entspricht, statt sie ungeprüft und mit der Beweislast für den Empfänger auf den neuen Dienst zu übertragen. Auch bei den Voraussetzungen für die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten besteht noch erheblicher Erörterungsbedarf. Verfassungsschutz, Polizei, Strafverfolgungsbehörden, BND oder MAD können unter sehr niedrigen Voraussetzungen auf die Postfächer zugreifen, da Kennung und Passwörter auf Anordnung herauszugeben sind. Hierfür bedarf es nach dem TKG keiner richterlichen Anordnung. Ich habe erhebliche Zweifel, ob die Eingriffsschwelle für den Grundrechtseingriff so niedrig angesetzt werden kann bei einem Dienst, der auch den alten vertrauensvollen Postverkehr, der dem Post-/Briefgeheimnis unterliegt, ersetzen soll. Hier müssen die Hürden für Grundrechtseingriffe entsprechend hoch sein. Dies gilt ganz besonders auch im Hinblick darauf, dass der De-Mail-Dienst durch Zu Protokoll gegebene Reden neueste Telekommunikationstechnik gleichzeitig eine Schnittstelle auch zum Fernmeldegeheimnis hat. Eine Herausgabe der Erkennungs- und Zugangsdaten, die dann einer Verletzung des Post-/Briefgeheimnisses Tür und Tor öffnen dürfte, kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein - unabhängig davon, dass dies auch datenschutzrechtlich bedenklich wäre. Zwei weitere Aspekte möchte ich noch ansprechen: Um den Datentransfer bei De-Mail für kriminelle Machenschaften nicht angreifbar zu machen, ist es wichtig, dass für die von der Bundesregierung versprochene sichere, datengeschützte und vertrauenswürdige Kommunikation gesetzlich verbindlich festgelegt wird, dass eine derartige Garantie nur durch eine durchgehend starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erreicht werden kann. Aus Gründen der Erkennbarkeit und des Verbraucherschutzes muss im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal die Frage einer einheitlichen Kennzeichnung der Adressen durch alle Diensteanbieter auf den Prüfstand. Dies hätte für den Nutzer den Vorteil der einfachen Erkennbarkeit gegenüber einer unverschlüsselten E-Mail. Gleichfalls sollte im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit eine Portierbarkeit der Mail-Adressen zwischen den Diensteanbietern geklärt werden. Denn wer will ständig - nur weil er den Anbieter wechselt - seine De-Mail-Adresse ändern? Dies ist mit Telefonnummern möglich, so muss es doch auch mit E-MailAdressen möglich sein. Alles in allem bleibt festzuhalten, dass die SPD-Bundestagsfraktion grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber einer verbraucherfreundlichen, vertrauenswürdigen, sicheren sowie staatlich gestützten E-MailKommunikation ist. Doch die gesetzlichen Regelungen müssen klar strukturiert, technikneutral und verbraucherfreundlich sein sowie höchsten Datenschutzstandards genügen. Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, bitte begehen Sie also nicht den „Dauerfehler“ Ihrer Koalition, nur weil man sich einmal mehr wieder uneins war, ein mit heißer Nadel ausgearbeitetes Gesetz zu verabschieden, und lassen Sie uns die aufgeworfenen Fragen im Gesetzgebungsverfahren gewissenhaft angehen. Unsere Bereitschaft dazu haben Sie.

Manuel Höferlin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004057, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Der Koalitionsvertrag sieht eine weitere Förderung des E-Governments vor. Wir haben uns vorgenommen, Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung zu schaffen. Das De-Mail-Gesetz ist nun ein weiterer Baustein zur Umsetzung dieser Aufgabe. Was regelt De-Mail? Wofür brauchen wir dieses Gesetz? Ich möchte Sie kurz in Ihre eigenen Arbeitszimmer entführen. Wie viele Aktenordner, gut gefüllt mit Behördenbescheiden, gerichtlichen Unterlagen, Versicherungsscheinen und Verträgen, stehen in Ihren Schränken? Und wie oft wiederholt sich das Prozedere: Bescheid erhalten, Antwort oder Widerspruch am Computer verfassen, ausdrucken, unterschreiben, Briefmarke aufkleben und zur Post bringen, Schriftwechsel abheften, bei Ihnen im Jahr? Allein die staatliche Verwaltung versendet im Jahr circa 1,3 Milliarden Briefe, von denen ungefähr ein Viertel genauso gut auf elektronischem Weg befördert werden könnten. Das sind Briefe, die bei Ihnen im Schrank stehen und Sie als Steuerzahler einen zweistelligen Millionenbetrag kosten. Bisher war und ist aufgrund fehlender Rechtssicherheit von einer elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern, Behörden und Unternehmen weitgehend abgesehen worden. Auch ist das Vertrauen in die E-Mail nicht sehr groß: Man kann nie ganz sicher sein, ob der Absender auch derjenige ist, für den man ihn hält. Auch lässt sich die Zustellung einer E-Mail nur schwer nachweisen, was juristische Konsequenzen haben kann. Nicht zuletzt ist die Vertraulichkeit der E-Mail nicht immer gewährleistet. Das De-Mail-Gesetz schafft nun den rechtlichen Rahmen für einen vertrauenswürdigen Mailverkehr. Es regelt Anforderungen, die ein Provider erfüllen muss, um sichere E-Mails versenden und Dokumente auf einem Nutzerkonto speichern zu können. Ich will Ihnen die wichtigsten Regelungen kurz vorstellen: Erstens. Vor der Kontoeröffnung muss der Provider, also der Dienstleister, der De-Mail anbietet, die Identität der Nutzer zweifelsfrei feststellen. Er muss auch fortlaufend für die Richtigkeit dieser Angaben sorgen. Zweites. Der Provider muss für eine sichere Anmeldung und für eine verschlüsselte Verbindung zwischen dem Nutzer und dessen Konto sorgen. Drittens. Der Provider muss eine rechtssichere Zustellung, die der Prozessordnung und der Verwaltungszustellungsgesetze genügen, gewährleisten. Darüber hinaus muss der Provider auf Anfrage den Eingang einer Nachricht in das Postfach des Empfängers und ihre Abholung bestätigen. Viertens. Wenn der Nutzer das wünscht, kann der Provider ihm auch eine Dokumentenablage zur Verfügung stellen. Fünftens. Um als De-Mail-Provider zertifiziert zu werden, müssen Voraussetzungen gegeben sein, wie die Erfüllung der datenschutzrechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen sowie eine ausreichende Deckungsvorsorge im Schadensfall. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird die Zertifizierung durchführen und die Einhaltung der Kriterien überwachen. Der Bürger kann sich sicher sein, mit wem er kommuniziert, da dessen Identität vorher festgestellt worden ist. Darüber hinaus bieten das De-Mail-Gesetz in Verbindung mit dem Signaturgesetz eine sichere Ende-zuEnde-Verschlüsselung und damit eine vertrauliche Kommunikation. Behörden können wie bei der PostzustelZu Protokoll gegebene Reden lungsurkunde nachweisen, wann ein Dokument zugegangen ist und auf diese Weise Fristen genau berechnen. Nicht zu vernachlässigen sind die Einsparungspotenziale für alle Beteiligten. Damit meine ich nicht nur Zeit und Aufwand für Bearbeitung und den Gang zum Briefkasten für den Bürger, sondern auch ganz konkrete Summen: Das Bundesinnenministerium rechnet mit Einsparungen in den ersten fünf Jahren nach der Einführung von De-Mail von bis zu 40 Millionen Euro jährlich. Aus liberaler Sicht ist das De-Mail-Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung: mehr Vertraulichkeit, mehr Datenschutz und Unabhängigkeit von aufwändiger Bürokratie. Dabei regulieren wir aber nur das, was wirklich regulierungswürdig ist, um dem Markt die Ausgestaltung des Angebots zu überlassen. Darüber hinaus trägt De-Mail zu Einsparungen auf kommunaler, Länder- und Bundesverwaltungsebene bei - auch ein von uns gesetztes Ziel. Dennoch werden wir an vorliegendem Entwurf der Bundesregierung noch etwas arbeiten: Zum einen setzen wir Liberale uns für wirtschaftlichen Wettbewerb ein und achten insbesondere auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Hürden für eine Zertifizierung sollen zwar sicherheitstechnisch hoch sein, dennoch müssen sie auch für kleine Unternehmen mit geringerem Investitionsvolumen zu nehmen sein. Zum anderen darf die staatliche Zertifizierung nicht den freien Markt, den freien Wettbewerb behindern oder gar verzerren. Vielmehr soll die Zertifizierung den Nutzern Sicherheit geben sowie den rechtlichen Rahmen zur freien Ausgestaltung des De-Mail-Dienstes durch die Provider setzen. Auf unser Betreiben hin wird nun auch Licht ins Dickicht der Einzelfallregelungen der Schriftformerfordernis gebracht. Niemand kann bisher sicher sein, ob und wann er ein Schriftstück tatsächlich unterschreiben und als Papierpost versenden muss. Deshalb haben wir uns im Zuge des De-Mail-Gesetzes dafür eingesetzt, hierüber Klarheit zu schaffen. Unser Ziel ist Transparenz und eine Kommunikation aller Beteiligten auf Augenhöhe, sodass der überwiegende Teil des Briefverkehrs durch De-Mail elektronisch abgedeckt werden kann ohne analoges Ausdrucken, Unterschreiben und anschließendes In-den-Briefkasten-Werfen. Insgesamt haben wir aus der Perspektive des Verbraucherschutzes streng darauf geachtet, dass der Bürger und Nutzer von De-Mail keine rechtlichen Nachteile gegenüber dem herkömmlichen System der Papierpost hat. Wir wollen weg von der Generation Aktenordner hin zur freien digitalen Gesellschaft.

Jan Korte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003790, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Wir beschäftigen uns heute mit einem Gesetz, dessen Nutzen für Bürgerinnen und Bürger zweifelhaft ist, obwohl es unter dem Label der Sicherheit im E-Mail-Verkehr verkauft wird. Der Gesetzentwurf zur Regelung von De-Mail-Diensten geht an den Ansprüchen der realen wie der virtuellen Welt vorbei und ist nicht nur überflüssig, sondern auch bürgerrechtlich bedenklich. Schauen wir uns einmal an, was im Antragstext als Ziel des Gesetzes angegeben ist. Es soll die Vorteile der E-Mail mit Sicherheit und Datenschutz verbinden und dafür sorgen, „die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz der elektronischen Kommunikation trotz steigender Internetkriminalität und wachsender Datenschutzprobleme zu erhalten und auszubauen“. Ich möchte gerne einmal wissen, wer in diesem Raum hier davon ausgeht, dass die elektronische Kommunikation derart gefährdet sei, dass man sie erhalten müsse. Es müsste mir jemand einmal erklären, ob es einen Grund gibt, Yahoo, Facebook, Google und Co. nun praktisch in eine Rote Liste aufzunehmen. Das Internet und die Kommunikationsmöglichkeiten, die es bietet, erfreuen sich im Gegenteil einer stetig steigenden Beliebtheit, und das ist wohl der eigentliche Grund für diesen Gesetzentwurf: Der Staat und die Wirtschaft haben ein Interesse daran, offizielle Vorgänge, seien es behördliche oder wirtschaftliche, über das Internet abzuwickeln und dadurch Kosten zu sparen, Profite zu maximieren und Kontrollmechanismen auszubauen. Auch eine sichere Identifizierung der Kommunikationspartner ist ein Ziel des Gesetzentwurfes. Diese Zielsetzung geht meines Erachtens an der Realität im Internet völlig vorbei. Im Internet funktioniert die Kommunikation per E-Mail, ebenso der Austausch in Foren und in sozialen Netzwerken bislang auch ohne eine solche sichere Identifikation. Das ist den Nutzerinnen und Nutzern nicht nur bekannt, gerade die durch die Verwendung von Synonymen mögliche Wahrung der eigenen Privatsphäre ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal für die Kommunikation im Netz. Bei geschäftlichen Vorgängen haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, unabhängig von in E-Mail-Adressen verwendeten Synonymen ihre Klarnamen und Adressen anzugeben und ihre wahre Identität nur denjenigen mitzuteilen, die sie benötigen. Die Umsätze der bekannten Onlineshoppingportale zeigen, dass dieses Prinzip funktioniert. In der eingangs zitierten Zielsetzung werden die zunehmende Internetkriminalität und Datenschutzprobleme benannt. Auch darauf möchte ich eingehen. Natürlich steigt mit der Nutzung eines Mediums wie des Internets auch die missbräuchliche Nutzung. Wie bei jeder schnellen gesellschaftlichen oder technischen Entwicklung hinkt der Staat mit seinen Kontrollmechanismen nicht nur hinterher, es ist noch absurder: Der Staat selbst fördert mit seinen nicht ausgereiften Großprojekten den Markt für unsichere Techniken, wie zum Beispiel beim elektronischen Personalausweis. Gut eine Woche auf dem Markt, ist die „AusweisApp“, das Programm, mit dessen Hilfe sich Nutzerinnen und Nutzer des E-Perso im Netz identifizieren sollen, schon manipuliert worden. Genau genommen hat es sogar weniger als 24 Stunden gedauert, um die laut Bundesinnenminister de Maizière angeblich sicherste elektronische Identitätskarte, die es auf dem Markt gibt, zu überwinden. Das bezieht sich auf ein Projekt, das ebenfalls ausdrücklich der Sicherheit im Netz dienen sollte und nunmehr einem Feldversuch unter Realbedingungen gleicht. Genauso wie beim E-Perso droht bei der De-Mail der Identitätsdiebstahl, wenn Nutzerinnen und Nutzer keine sichere Rechnerumgebung Zu Protokoll gegebene Reden herstellen können oder ihr Passwort nicht genügend sichern. Ein unsicheres Medium ist die herkömmliche E-Mail auch, kann man jetzt einwenden. Das Problem bei De-Mail ist nun aber, dass damit für die Bürgerinnen und Bürger rechtsverbindliche Verträge abgeschlossen werden können und sie bei missbräuchlicher Nutzung ihres Accounts beweisen müssen, dass sie es nicht waren. Die Schadenshaftung wird komplett auf den Nutzer abgewälzt. Auch zum Datenschutz trägt De-Mail nicht viel bei. Im Gegensatz zum Verfahren mit elektronischer Signatur verlangt der Gesetzentwurf keine Verschlüsselung von Absender bis zum Empfänger. De-Mail gleicht daher, so hat es der IT-Experte der Bundesrechtsanwaltskammer, Thomas Lapp, ausgedrückt, einem Brief, der bis zu zweimal unterwegs geöffnet und in ein neues Kuvert gesteckt wird. Dass das Bundesinnenministerium darauf verweist, dass die Anbieter, die dies machen, überprüft würden, ist angesichts der selbstgenerierten Sicherheitslücken beim E-Perso ein schwacher Trost und kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass zum Beispiel das Bankgeheimnis im De-Mail-Verkehr nicht gewahrt bleibt. Die technisch bedingte Ver- und Entschlüsselung der DeMails beim Provider ist aus datenschutzrechtlicher Sicht fragwürdig und mit dem Signaturgesetz nicht in Einklang zu bringen. Darauf wird von Experten seit Monaten hingewiesen, und genauso lange ignoriert die Bundesregierung diese Einwände. So viel zu den nicht erfüllbaren Verheißungen, die die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf macht. Was sie hingegen alles nicht macht, habe ich gerade schon beschrieben, und da kommt ein wichtiger Punkt hinzu: Sie schreibt Anbietern im Internet, die De-Mails akzeptieren, nicht vor, auch herkömmliche Mails im Geschäftsverkehr zuzulassen. Die offiziell verkündete Freiwilligkeit der Verwendung von De-Mail ist dann hinfällig, wenn es Nachteile mit sich bringt, sie nicht zu nutzen, beispielsweise beim Abschluss von günstigeren Onlinetarifen. Wenn aus dem Extra ein Standard wird, wovon die Berechnungen der Bundesregierung im Antrag ja ausgehen, bedeutet dies nicht nur eine einseitige Belastung von Bürgerinnen und Bürgern, sondern eine Kommerzialisierung der Kommunikation im Netz. Damit kommen wir zu den Kosten und Nutzen des Projekts. Die Bundesregierung verspricht sich von der Einführung der De-Mail Einsparungen für Wirtschaft, Verwaltung und Verbraucher in Millionenhöhe, ohne sagen zu können, wie hoch die Kosten für die Anpassung von Verfahren sind. Auch wie viel eine De-Mail kosten wird, kann sie nicht beziffern. Sie traut sich aber immerhin, in einer beispiellosen Konkretheit zu sagen, es wäre „nicht auszuschließen, dass der Preis pro De-MailNachricht unter den heute üblichen Portokosten liegt“. Wenn man sich also über die Kosten gar nicht so sicher ist, so klingt das für mich jedenfalls, sollte man sich wenigstens beim Nutzen sicher sein. Der liegt allerdings komplett auf der Seite von Anbietern und Behörden. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf soll es ermöglicht werden, zum Beispiel Rechnungen, behördliche Schreiben oder amtliche Bescheide rechtsverbindlich per Mail zuzustellen. Mit dem Zeitpunkt des nachgewiesenen Empfangs beginnt also die Frist zur Bezahlung einer Rechnung oder die Frist, gegen einen Bescheid Einspruch einzulegen, allerdings ohne dass die Empfängerin oder der Empfänger überhaupt von der Mail Kenntnis genommen haben muss. Bei den Massen an E-Mails, die einen am Tag erreichen, kann es im schlimmsten Fall sein, dass man seinen Posteingang aufräumt und vor der Haustür schon die Abrissbagger stehen. Der Deutsche Notarverein kritisiert zu Recht, dass das angestrebte De-Mail-Verfahren das Risiko birgt, dass der Rechtsschutz von Bürgerinnen und Bürgern gegen die Wirtschaft und die Verwaltung beschnitten wird. Die Bundesregierung bewirbt die De-Mail als komfortable Alternative zum Brief. Komfortabel wird es allerdings auch für die Sicherheitsbehörden: Nach § 113 des Telekommunikationsgesetzes können sie sich bei Anbietern nun auch persönliche Daten aus offiziellem Geschäftsverkehr, der Bankkommunikation oder aus behördlichen Schreiben einsehen, also Daten, die sie sonst nur in einer Hausdurchsuchung nach richterlichem Beschluss gewinnen können. Der hier vorliegende Gesetzentwurf schafft dadurch ganz neue Möglichkeiten für Geheimdienste und Sicherheitsbehörden, wieder einmal mit den Stimmen der FDP. Das sollte uns oder die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr wundern. Die schwarz-gelbe Koalition macht dort weiter, wo die letzte aufgehört hat. Identitätssicherung heißt auch bei ihr eine umfassende Personalisierung, Registrierung und Kontrolle. Sie unterstellt mit ihrem Gesetzentwurf, dass nicht identifizierbare Internetuser pauschal etwas auf dem Kerbholz haben, weil sie ihre Identität im Netz nicht preisgeben und ihre Privatsphäre schützen wollen. Die Linke versteht unter Identitätssicherung auch die Sicherung individueller Freiheit, Freizügigkeit und Privatsphäre bei gleichzeitigem Schutz vor Identitätsdiebstahl und Datensammlungen, ob vonseiten der Wirtschaft oder des Staates. Wir sollen hier ein Gesetz beschließen, das Bürgerinnen und Bürgern nicht nur nichts bringt, sondern sie auch massiv in ihren Rechten beschneidet. Das ist mit der Linken nicht zu machen; deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

Dr. Konstantin Notz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004123, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Bei dem uns vorliegenden Entwurf eines De-MailDienste-Gesetzes handelt es sich um eine in entscheidenden Teilen unveränderte Neuauflage des in der vergangenen Legislaturperiode dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer gefallenen Bürgerportalgesetzes. Schon damals hagelte es Kritik von allen Seiten. Nicht anders ist es jetzt dem De-Mail-Gesetz ergangen, auf dessen Mängel unter anderem die Verbraucherzentrale Bundesverband, der Deutsche Anwaltverein und der AK Vorrat aufmerksam gemacht haben. Ich möchte Ihnen im Folgenden erläutern, warum es kein Zufall sein dürfte, warum der zunächst ja vielversprechende, weil die Bürgerinnnen und Bürger als mögliche Nutznießer einbezieZu Protokoll gegebene Reden hende Begriff Bürgerportalgesetz ebenfalls die letzte Wahlperiode nicht überlebt hat. Denn es dürfte mittlerweile zu deutlich geworden sein, dass der erwartete Mehrwert von De-Mail gerade nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern liegen wird. Vorweg möchte ich betonen, dass wir Grüne das gesetzgeberische Ziel der Ermöglichung sicherer, vertrauenswürdiger und rechtssicherer E-Mail-Kommunikation ausdrücklich unterstützen. Es liegt nahe, die durch die enorme gesellschaftliche Verbreitung der E-Mail-Kommunikation sich bietenden Potenziale nutzen zu wollen, und es liegt auf der Hand, dass es sich hierbei in erster Linie um Rationalisierungspotenziale, sei es für die Wirtschaft, für die Verwaltung, aber potenziell auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher, handelt. Diese können jedoch nur Wirkung entfalten, wenn die typischen Merkmale heutigen E-Mail-Verkehrs, insbesondere die Unsicherheit über den tatsächlichen Kommunikationspartner und die Möglichkeit des Mitlesens der E-Mail-Inhalte während des Transports durch das Internet, tatsächlich beseitigt werden. Erst damit wird der gegenseitige elektronische Geschäftsverkehr per E-Mail abgesichert. Zwar ist es zutreffend, dass bereits einzelne Insellösungen geschaffen wurden, insbesondere im Bereich innerbetrieblicher Kommunikation, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist ebenfalls zutreffend, dass einzelne Anbieter vom Ansatz her Dienste anbieten, die bereits in die Richtung von De-Mail laufen. Ebenso zutreffend aber ist es, dass für diese Angebote bislang keine größere Akzeptanz entstanden ist. Dies könnte sich dann ändern, wenn die großen bundesdeutschen Webmail-Anbieter, wie von der Bundesregierung erhofft, mit ihrer Marktmacht die Nutzung zertifizierter De-Mail-Dienste zum Standard werden lassen. Zwar verfügt die Deutsche Post AG mit ihrem sogenannten E-Postbrief seit Mitte dieses Jahres über ein auf dem Markt bereits verfügbares Angebot, welches aus Sicht des Unternehmens alle zentralen Anforderungen des De-Mail-Projektes bereits erfüllt. Nahezu 1 Million Kunden soll davon bereits Gebrauch machen. Gleichwohl ist derzeit noch ungewiss, ob der mit diesem Projekt beabsichtigte Sprung ins 21. Jahrhundert tatsächlich gelingen wird. Die Akzeptanz von De-Mail-Diensten ist nicht allein durch schiere Marktabdeckung zu erreichen. Entscheidend wird vielmehr sein, ob die Angebote das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gewinnen. Vertrauen basiert auf klaren Anzeichen dafür, dass ein sicheres und für alle Seiten faires und verlässliches Angebot geschaffen wird. Wir Grüne sind allerdings der Auffassung, dass das Projekt De-Mail den Bürgerinnen und Bürgern in seiner gegenwärtigen Fassung diesen „fairen Deal“ verweigert und unter seinen Möglichkeiten bleibt. Ich möchte jedoch zunächst nicht zögern, zu betonen, dass mit De-Mail erhebliche Verbesserungen gegenüber dem Bürgerportalgesetz der letzten Wahlperiode erreicht werden. Die verbesserte Sicherheit der Anmeldungsmodalitäten, die Klarstellung des Inhaltes der Vertraulichkeitsverpflichtung für alle zertifizierten Anbieter, die Verschlüsselungsmöglichkeit der Dokumentenablage, die erweiterten Transparenzpflichten und auch die weitgehende Fassung der Vorgaben in einem Gesetz anstelle einer Verordnung verdienen Anerkennung. Im Kern aber werden besonders kritikwürdige Grundentscheidungen beibehalten: Erstens. De-Mail schafft eine Kommunikationsinfrastruktur, die zwar die Möglichkeit der Vertraulichkeit der Kommunikation nach höchsten Standards offenhält, aber nicht selbst voranbringt und gewährleistet. DeMail zielt zwar auf ein Mehr an Sicherheit, verweigert diese aber an entscheidender Stelle, indem es die Endezu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation zwischen Sender und Empfänger nicht von Grund auf, gemäß den Datenschutzprinzipien eines Privacy by Design, umsetzt. Denn die ermöglichenden Webmail-Anbieter erhalten auf ihren Servern den vollen Zugriff auf E-MailInhalte, um Schadprogramme herauszufiltern. Sie sind dafür im Besitz der Schlüssel. Während dieses Zeitraums sind die Inhalte potenziell dem Risiko des Zugriffs durch unberechtigte Dritte ausgesetzt. Dieses Risiko ist trotz BSI-Zertifizierung der Rechenzentren - man hat ja gerade beim E-Perso und der AusweisApp gesehen, dass auch diese nicht immer hilft - unserer Auffassung nach nicht hinnehmbar. Angesichts der Tatsache, dass mit DeMail ja gerade auch so sensible Vorgänge wie Behördenkommunikationen oder der Austausch mit Krankenversicherungen zukünftig online stattfinden sollen, muss man aber das Maximum an Datenschutz zum Standard machen. Wir würden es auch nicht hinnehmen - und das wäre auch rechtswidrig -, wenn ein postalischer Brief und sei es aus technischen Gründen - auf der Hälfte des Weges geöffnet würde. Zweitens. De-Mail verschiebt das bestehende verwaltungsverfahrensrechtliche und prozessuale Gleichgewicht zwischen Bürgern und öffentlichen Stellen respektive Unternehmen einseitig zulasten der Bürgerinnen und Bürger. Wer sich auf De-Mail einlässt, dem muss klar sein, dass die Zeit des gelegentlichen Umgangs mit dem Medium E-Mail endgültig vorbei ist. Denn die vorgesehenen gesetzlichen Veränderungen zwingen ihn dazu, sich regelmäßig, beinahe täglich, in seinem DeMail-Postfach anzumelden und auch die technische Infrastruktur stets funktionsfähig zu halten, um nicht etwa Gefahr zu laufen, unanfechtbaren gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen ausgesetzt zu sein. Das Argument, die Teilnahme an dem Verfahren sei freiwillig, läuft ins Leere: Wer als Bürgerin oder Bürger von De-Mail profitieren will, darf keine Nachteile gegenüber der bisherigen Post haben. Anders als beim heimischen Briefkasten und der heimischen Wohnung ist die Leerung des Briefkastens aber bei De-Mail nicht delegierbar, weil der Zugang höchstpersönlich ausgestaltet ist. Im Urlaub bleibt man damit praktisch gezwungen, regelmäßig nachzuschauen, ob relevante Nachrichten eingegangen sind. Erlauben Sie mir, darauf hinzuweisen, dass die FDP-Fraktion in der Person von Frau Piltz ebenfalls genau auf diesen Punkt bei der ersten Lesung des Bürgerportalgesetzes am 23. April 2009 hingewiesen hat, während sie uns heute gemeinsam mit ihren Kollegen der CDU/CSU-Fraktion dieses Gesetz schmackhaft machen will. So schnell ändern sich die Zeiten, Frau Piltz, nicht wahr? Aber es kommt noch schlimmer: Sie sagten Zu Protokoll gegebene Reden damals wörtlich: „Mit De-Mail schafft sich der Staat im Übrigen ein neues Anwendungsfeld für den E-Personalausweis. Da dieser Voraussetzung zur Nutzung von DeMail sein wird, wird die Freiwilligkeit der Funktionen, die nur in Verbindung mit der Speicherung biometrischer Daten vorhanden ist, zur Farce.“ Das ist ja nun nicht ganz zutreffend, weil es auch andere Möglichkeiten der Registrierung geben wird. Gleichwohl entbehrt es nicht einiger Ironie, dass ausgerechnet Sie, liebe Frau Piltz, als ausgewiesene Kritikerin des Pannen-App-Personalausweises, sich nun in tragender Rolle zu dessen Durchsetzung wiederfinden. Hat man sich einmal für De-Mail entschieden, gibt es kein Wahlrecht mehr, das es in die Hände der Nutzerinnen und Nutzer legen würde, ob sie De-Mail als Mittel für öffentliche Zustellungen zulassen wollen oder eben nicht. Die Zustellungsfiktion des im Gesetzentwurf modifizierten Verwaltungszustellungsgesetzes greift somit unabhängig von Sonn- und Feiertagen drei Tage, nachdem der Behördenserver die Nachricht verschickt hat. Für die Betroffenen bedeutet das unter dem Strich eine Verkürzung der ihnen eingeräumten Reaktionszeit und das Problem, eine elektronische Nichtzustellung selbst nachweisen zu müssen. Wie schwierig das für Nichtsystemadministratoren sein dürfte, können wir uns alle hier lebhaft vorstellen. Drittens. Eine Prognose der voraussichtlichen konkreten Kosten für die Nutzung der einzelnen Angebote von De-Mail wagt auch die Bundesregierung bislang nicht - wahrscheinlich aus gutem Grund. Im Gegenteil: Sie sieht sich gezwungen, diesen Punkt offenzulassen, weil De-Mail grundsätzlich eben über private Betreiber angeboten werden soll und wiederum deren Bereitschaft zum Angebot von De-Mail-akkreditierten Diensten nicht gestört werden soll. Der Preis aber ist höchst verbraucherrelevant. Die Akzeptanz durch die Nutzerinnen und Nutzer dürfte ganz wesentlich davon abhängen, welche Kosten diese für die Inanspruchnahme eines Mediums zu erwarten haben werden, das ihnen bislang als mehr oder weniger kostenlos vorgekommen sein dürfte. Nach alledem ist das vorgelegte De-Mail-Konzept nach wie vor unzureichend und muss in dieser Form, sofern es nicht von Ihnen weiterentwickelt wird, von uns leider abgelehnt werden.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3630 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Sie sind damit einverstanden, wie ich sehe. Dann ist auch diese Überweisung beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dirk Becker, Ulrich Kelber, Gerd Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Biomethan im Verkehrssektor fördern - Drucksache 17/3651 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({0}) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({1}) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Haushaltsausschuss Federführung strittig

Christian Hirte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003890, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Die Stromversorgung in Deutschland beruht auf einer breiten Mischung von Energieträgern. Vor allem Kohle und Kernenergie sichern die Versorgungssicherheit. Auch Kohle und Kernkraft werden noch eine Weile zum Strommix gehören, aber insgesamt wird die Stromversorgung drastisch umgebaut. Der Anteil der erneuerbaren Energien macht derzeit etwa 16 Prozent vom Strommix aus und soll weiter steigen, bis er im Jahr 2050 etwa 80 Prozent erreicht. Energie aus Sonne, Wind, Biomasse - da ist sich diese Bundesregierung einig - wird unsere zukünftige Energieversorgung bestimmen. Die Hoffnungsträgerin Nummer eins, die Windkraft, trägt unter den alternativen Energien mit 6,3 Prozent schon heute am meisten zur Stromerzeugung bei. Trotzdem hält sie bislang noch nicht, was sie verspricht. Bisher blieb die Leistung der Offshore-Windanlagen hinter den Erwartungen zurück, wohingegen die Windräder an Land mehr Strom lieferten als angenommen. Doch selbst wenn die Technologie ausgereift sein wird, bleibt der Wind unzuverlässig. Tendenziell weht er in Norddeutschland häufiger, obwohl die Ballungszentren im Süden und Westen am meisten Strom verbrauchen. Praktikable Speicher für Windenergie existieren noch nicht, ebensowenig die notwendige Netzinfrastruktur. Damit ist sie momentan nicht grundlastfähig. Den zweitgrößten Anteil unter den erneuerbaren Energien hat derzeit die Biomasse mit 4,3 Prozent am Stromverbrauch. Im Vergleich zur Windenergie hat Biomasse aber einen entscheidenden Vorteil. Sie ist bereits gespeicherte Energie, die man nach Bedarf freisetzen kann. Daher wird sie eine wichtige Rolle im Energiesystem übernehmen. Dem trägt auch das von Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, so geschmähte Energiekonzept unserer Koalition Rechnung. So fasse ich den Antrag der SPD zur Förderung von Biomassekraftstoffen gewissermaßen als nachträglichen Ritterschlag für unser Energiekonzept auf. Denn dort heißt es: Die Bioenergie soll als bedeutender erneuerbarer Energieträger in allen drei Nutzungspfaden „Wärme“, „Strom“ und „Kraftstoffe“ weiter ausgebaut werden. Hierbei wird die Bundesregierung ihren bereits eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Nutzung von Biomasse für eine umweltfreundliche und sichere Energieversorgung konsequent fortsetzen. Dabei sind folgende Elemente für eine nachhaltige Biomassenutzung wesentlich: Erstens müssen die heimischen Bioenergiepotenziale unter Vermeidung von Nutzungskonkurrenzen durch verstärkte Verwendung organischer Rest- und Abfallstoffe, landwirtschaftlicher Koppelprodukte, von Landschaftspflegematerial und von Holz aus Kurzumtriebsplantagen ausgeschöpft werden. Zweitens kann eine Steigerung der Energie- und Flächeneffizienz nur durch verbesserte Bewirtschaftungs7768 formen, eine stärkere Biomasseverwertung in KraftWärme-Kopplungsanlagen sowie durch Verbesserung der steuerbaren Stromproduktion aus Biomasse gewährleistet werden. Dabei müssen auch die integrierten Biomassenutzungskonzepte weiterentwickelt werden. Drittens kann eine stärkere Nutzung von Biomethan nur durch Schaffung weiterer Einspeisemöglichkeiten ins Erdgasnetz gefördert werden. Nichts anderes steht sinngemäß im Antrag der SPD. Ich hege daher für Ihr Anliegen eine gewisse Sympathie. Aber während Sie noch Forderungen aufstellen, sind wir mit dem Energiekonzept bereits an die Umsetzung gegangen. Und falls Sie sich die Mühe machen wollen, einen Blick in den am 4. August dieses Jahres von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie zu werfen, so wäre Ihnen sicher aufgefallen, dass dort bereits konkrete Maßnahmenpakete zur Förderung von Biomethan beschrieben werden. So steht unter Punkt 4.2.8. „Einspeisung von Biogas in das Gasnetz ({0})“, dass verbesserte Einspeisevoraussetzungen für auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas ({1}) in das Erdgasnetz mit der Verordnung zur Förderung der Biogaseinspeisung in das bestehende Netz am 8. April 2008 geschaffen worden sind. Es wurden unter anderem Änderungen der Gasnetzzugangsverordnung, GasNZV, der Gasnetzentgeltverordnung, GasNEV, und der Anreizregulierungsverordnung, ARegV, vorgenommen. Weiterhin wurde das Energiewirtschaftsgesetz, EnWG, entsprechend angepasst. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG, und das ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz, EEWärmeG, sind bereits gute Anreize, um die Nachfrage nach Biomethan zu stärken. Daraus ergibt sich folgendes Gesamtbild: keine Benachteiligung für Biomethan ({2}), sondern Vorzugsrechte, vorrangiger Gasnetzzugang von Biomethan, wenn technisch und wirtschaftlich zumutbar, Gasnetzanschlusspflicht des Gasnetzbetreibers, wenn technisch und wirtschaftlich zumutbar, und ein Biogasbilanzausgleich von 12 Monaten mit 25 Prozent Flexibilitätsrahmen. Dies stellt eine weitere Vereinfachung des Transportes von aufbereitetem Biogas im Erdgasnetz dar. Sollten sich Probleme bei der praktischen Implementierung ergeben, werden diese durch die zuständigen Ministerien geprüft und mit entsprechenden Forschungsvorhaben begleitet. Am 19. Mai 2010 hat das Bundeskabinett den vom BMWi vorgelegten Entwurf zur Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung vorgelegt. Dieser Entwurf enthält Änderungsvorschläge betreffend den Rechtsrahmen für die Biogaseinspeisung, mit denen die Voraussetzungen für die Einspeisung von Biogas verbessert und weiterentwickelt werden. Der Bundesrat hat diesem Entwurf der Bundesregierung am 9. Juli 2010 zugestimmt. Ich bin der Meinung, dass man den getroffenen Maßnahmen auch ein wenig Zeit lassen muss, um zu sehen, ob und wie sie sich in de Praxis bewähren. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund des für das nächste Jahr vorzulegenden Erfahrungsberichts zum ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz. Dessen Ergebnisse werden uns sicher einen sichereren Standpunkt für das weitere Vorgehen liefern können. Zur Frage von Biomethan als Kraftstoff: Mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung ({3}) wurden bereits Regelungen für eine nachhaltige Erzeugung der zur Biogaserzeugung eingesetzten Biomasse geschaffen, die ab dem 1. Januar 2011 für die Verwendung von Biogas als Kraftstoff verpflichtend einzuhalten sind und für deren Umsetzung bereits zwei Zertifizierungssysteme und zwölf Zertifizierungsstellen vorläufig anerkannt wurden. Die mittlerweile auf nationaler und internationaler Ebene formulierten Ansätze zum Einsatz von Erdgas und Biomethan als Kraftstoff unterstreichen, dass diese Technologie zur Erreichung der Klimaschutzziele auch langfristig relevant ist. Als besonders schwierig erweist sich dabei aber die große Anzahl unterschiedlicher Akteursgruppen. Hersteller und Händler von Fahrzeugen, Forschungsinstitute, Gaswirtschaft ({4}), Mineralölwirtschaft mit ihrem Tankstellennetz und letztlich die Endkunden mit stark differenzierten Mobilitätsbedürfnissen machen die Implementierung von Biogas im Verkehrssektor so schwierig. Nicht umsonst sind die Ergebnisse der letzten Jahre nicht so, wie wir uns das vorgestellt haben. Von allen in Deutschland im Straßenverkehr zugelassenen 50 Millionen Fahrzeugen werden aktuell circa 85 000 mit Erdgas betrieben. Der Absatz von Erdgas als Kraftstoff betrug im Jahr 2009 etwa 1,7 Milliarden Kilowattstunden. Das entspricht einem Anteil von Erdgas am Gesamtkraftstoffverbrauch von 0,3 Prozent. Zur Abdeckung von 1 Prozent, wie ihn die Kraftstoffverwendungsmatrix für 2010 anstrebt, ist der Absatz von circa 540 000 Tonnen bzw. 7 Milliarden Kilowattstunden Erdgas an den Tankstellen erforderlich. Für 4 Prozent in 2020 sind etwa 2,2 Millionen Tonnen bzw. 28 Milliarden Kilowattstunden nötig. Ausgehend vom bestehenden Fahrzeugmix müsste der Fahrzeugbestand zur Erreichung des 4-Prozent-Zieles in 2020 auf rund 1,4 Millionen Fahrzeuge anwachsen, auf damit etwa 2,6 Prozent des derzeitigen Fahrzeugbestands. Das wären etwa 1,1 Millionen Pkw, 250 000 leichte und circa 30 000 schwere Nutzfahrzeuge. Jährlich müssten dafür circa 29 Prozent des jeweiligen Vorjahresbestands der Erdgasneufahrzeuge neu zugelassen werden - fast eine Verdreifachung der Wachstumsrate gegenüber 2009. Das macht deutlich, vor welcher Herausforderung wir stehen. So sehr ich das Interesse der SPD an diesem Thema schätze, so sehr ist der Antrag bereits in seinem Ansatz überflüssig. Er beschreibt ein Problem, welches die Bundesregierung längst erkannt und zu lösen begonnen hat. Ich lade Sie aber gerne ein, mit uns in den nächsten Jahren an konstruktiven Lösungen zu arbeiten.

Dirk Becker (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003736, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Mit dem vorliegenden Antrag der SPD beschäftigt sich dieses Haus erstmals mit einem Thema, an dem kein Zu Protokoll gegebene Reden Weg vorbei führt, wenn man sich mit der Frage beschäftigt, wie der Individual- und Güterverkehr klimaschonender gestaltet werden kann. Fahrzeuge mit einem Gasantrieb und einem hohen Anteil an Biomethan weisen nicht nur hohe CO2-Einsparpotenziale auf, sie schlagen auch die bislang zur Verfügung stehenden flüssigen biogenen Kraftstoffe wie Bioethanol oder Biodiesel um Längen. Dies gilt sowohl für das CO2-Reduktionspotenzial als auch für den Energieertrag. Wenn also Biomethan verstärkt im Verkehrssektor eingesetzt wird, leistet dies einen Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes. Gleichzeitig nutzen wir das wertvolle Gut Biomasse, aus dem Biomethan, das heißt auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas, hergestellt wird, auf hocheffiziente Art und Weise. Wie die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. jüngst berechnet hat, legt bei einem Einsatz von einem Hektar Ackerland ein mit Bioethanol betriebener Pkw rund 22 000 Kilometern zurück, wohingegen ein vergleichbarer, vollständig mit Biomethan betankter Pkw auf eine Reichweite von rund 68 000 Kilometern kommt. Die wertvollen Ackerflächen werden also geschont, wenn wir statt flüssiger Kraftstoffe vermehrt Biomethan verwenden. Zieht man darüber hinaus vermehrt Reststoffe und Koppelprodukte in Kaskadennutzung zur Produktion von Biomethan heran, können die Landnutzungskonflikte noch weiter entschärft werden. Ein weiterer großer Vorteil liegt in der ausgereiften und marktfähigen Technik gasbetriebener Fahrzeuge. Diese Autos gibt es schon seit Jahren im Handel. Sie sind zwar bislang noch etwas teurer als solche mit herkömmlichem Otto- oder Dieselmotor, aber die Anschaffungskosten amortisieren sich durch die geringeren Tankkosten bereits nach wenigen Jahre, wobei die Amortisationsdauer von der Fahrleistung pro Jahr abhängt. Ein Umstieg auf Fahrzeuge mit Biomethanantrieb ist kurzfristig möglich und kann zum Klimaschutz beitragen. Diese Einsicht ist nicht neu - schon in dem von der letzten Bundesregierung beschlossenen Integrierten Energie- und Klimaprogramm, IEKP, wurde festgelegt, dass man mit dem Ziel, den Treibhausgasausstoß zu reduzieren, unter anderem den Anteil von Biomethan im Erdgasnetz erhöhen muss. In der Gasnetzzugangsverordnung wurden daher Einspeiseziele festgeschrieben. So sollten jährlich bis zum Jahr 2020 6 Milliarden Kubikmeter und 10 Milliarden Kubikmeter jährlich bis 2030 an Biomethan in das Erdgasnetz eingespeist werden. Bislang liegen die tatsächlichen Einspeisemengen weit hinter den formulierten Zielen zurück: Ende 2009 fuhren nur rund 85 000 der insgesamt rund 50 Millionen Fahrzeuge mit Erdgas und beigemischtem Biomethan. Der Anteil des Erdgas-Biomethan-Mix am Kraftstoffverbrauch liegt bei lediglich circa 0,3 Prozent. Theoretisch könnten sämtliche Erdgasfahrzeuge bis 2020 mit reinem Biomethan betrieben werden, bislang geht die Beimischung von Biomethan an Erdgastankstellen jedoch nur schleppend voran. Es gilt daher, Maßnahmen zu ergreifen, um die Nachfrage nach Biomethan zu erhöhen. Trotz der vielen Vorteile von Fahrzeugen, die mit einem Biomethan-Erdgas-Mix betrieben werden, ergreift die Bundesregierung bislang keinerlei Maßnahmen, um Anreize für Automobilhersteller zu setzen, Gasfahrzeuge verstärkt zu vermarkten beziehungsweise Bürgerinnen und Bürger zu einem Umstieg auf ein mit Biomethan betriebenes Fahrzeug zu bewegen, um so die Einspeisemenge von Biomethan zu erhöhen. Stattdessen setzen Merkel, Ramsauer, Röttgen und Co. auf Elektromobilität, ohne dass die Technik ausgereift oder die Infrastruktur vorhanden wäre. Elektromobilität wird zukünftig mit Sicherheit eine große Rolle spielen. Wichtig ist dabei, dass Elektrofahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien beladen werden, denn nur dann leisten sie einen Beitrag für den Klimaschutz. Wir können jedoch sofort etwas im Verkehrssektor für das Klima tun. Die Bundesregierung muss, um Biomethan im Verkehrssektor zu fördern, endlich bestimmte Maßnahmen ergreifen und so Hindernisse eines Umstiegs auf Gasfahrzeuge abbauen. Bitte gestatten Sie mir, die Maßnahmen, die im vorliegenden Antrag beschrieben werden, kurz zu erläutern. Eine der meines Erachtens wichtigsten Forderungen besteht in der Umstellung bzw. Harmonisierung der Preisauszeichnung sämtlicher Kraftstoffarten auf Kilowattstunden. Momentan haben Verbraucher nicht die Möglichkeit, den Preisvorteil von Erdgas bzw. Biomethan an Tankstellen zu erkennen, da die Kraftstoffarten unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen unterliegen, nämlich Litern und Kilogramm. Auch im Hinblick auf die flächendeckende Einführung von Elektrofahrzeugen führt kein Weg daran vorbei, alle Kraftstoffarten an Tankstellen mit derselben Messgröße, anhand des Energiegehalts, zu bepreisen. So können die Verbraucher die Preise der unterschiedlichen Kraftstoffarten direkt miteinander vergleichen. Ich fordere die Bundesregierung daher dazu auf, eine dementsprechende Novelle des Eichgesetzes umzusetzen. Zweitens entsteht, sollte die Bundesregierung nicht frühzeitig gegensteuern, ab 2016 die widersinnige Situation, dass Biomethan mit dem vollen Energiesteuersatz besteuert wird, wohingegen Erdgas bis 2018 von einem erniedrigten Steuersatz profitiert. Biomethan beinahe doppelt so hoch zu besteuern wie das klimaschädlichere Erdgas, macht klimapolitisch keinen Sinn. Deshalb fordern wir die Bundesregierung dazu auf, Biomethan ab 2016 mit Erdgas steuerlich gleichzustellen und die Steuerermäßigung bis 2020 zu verlängern. So wird den höheren CO2-Reduktionspotenzialen von Biomethan Rechnung getragen. Außerdem wird derzeit das im Volksmund „Autogas“ genannte Flüssiggas de facto steuerlich besser gestellt als Erdgas, obwohl Autogas eine schlechtere Gesamtbilanz aufweist. Deshalb muss die Bundesregierung drittens die zukünftige Besteuerung von Flüssiggas im Energiesteuergesetz überprüfen. Beim Energielabelling von Fahrzeugen ist es des Weiteren aus Klimaschutzgründen absolut notwendig, dass nicht nur die Abgase, sondern der Treibhausgasausstoß während des gesamten Produktions- und Lebenszyklus des Fahrzeugs sowie des eingesetzten Kraftstoffs mit eingerechnet wird. Außerdem ist im BiokraftstoffquotenZu Protokoll gegebene Reden gesetz festgelegt, dass Biomethan zur Erreichung der Beimischungsquote angerechnet werden kann. Da Biomethan eine bessere Klimabilanz aufweist als andere Biokraftstoffe, fordern wir die Bundesregierung fünftens dazu auf, den Anrechnungsfaktor von Biomethan zur Erreichung der Quote zu verdoppeln, um so dazu anzuregen, vermehrt Biomethan hinzuzukaufen und so die Beimischungsquote an Erdgastankstellen zu erhöhen. Sechstens muss die Bundesregierung die ertragsteuerliche Berücksichtigung der Fahrzeugnutzung überdenken. Die Besteuerung des privaten Nutzungsanteils von Dienstwagen und der Betriebsausgabenabzug von Firmenwagen sind stärker an ökologischen Gesichtspunkten auszurichten. Darüber hinaus muss die Bundesregierung siebtens den spezifischen Belangen von Kraftstoffen wie Biomethan mit besonders hohem Treibhausgasminderungspotenzial in der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/33/EG für die Beschaffung von sauberen Fahrzeugen Rechnung tragen. So könnte zum Beispiel bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht festgelegt werden, dass die Gesamtbilanz von Biokraftstoffen, und nicht etwa lediglich der Ausstoß am Fahrzeug, zur Anrechnung herhalten muss. Ein wesentlicher Grund dafür, dass der Absatz von gasbetriebenen Fahrzeugen in Deutschland so schleppend voran geht, liegt meiner Ansicht nach darin, dass die Automobilhersteller gar keinen Anlass sehen, die klimaschonenden Fahrzeuge zu verkaufen. Warum sollten sie auch? Hinter den herkömmlich betriebenen Autos steht eine ganze Mineralölindustrie, die wiederum ihre Interessen verfolgt. Deshalb ist es nötig, dass wir genau dort, bei den Automobilherstellern und ihren Händlern, gezielte Anreize setzen, um mit Biomethan betriebene Fahrzeuge zu vermarkten. Ich fordere die Bundesregierung achtens auf, die Gesamtbilanz der Fahrzeuge und des verwendeten Kraftstoffs auf den Flottendurchschnitt für CO2-Emissionen anzurechnen. So hätten Automobilhersteller einen Anreiz, vermehrt gasbetriebene Fahrzeuge zu produzieren, und somit auch einen Anreiz, vermehrt solche Fahrzeuge zu verkaufen. Unser Ziel muss es sein, die Beimischungsquote von Biomethan an Erdgastankstellen stetig anzuheben, um immer bessere Treibhausgasreduktionswerte zu erzielen. Daher fordere ich die Bundesregierung grundsätzlich dazu auf, zu prüfen, wie eine höhere Beimischung an Tankstellen über die beschriebenen Forderungen hinaus erreicht werden kann. Zu guter Letzt werden auch umweltbewusste Verbraucher nicht von einem herkömmlichen Auto auf ein gasbetriebenes Fahrzeug umsteigen, solange sie nicht über die Klimafreundlichkeit dieses Antriebstyps informiert sind. Die Bundesregierung muss daher eine breite und dauerhafte Informationskampagne über die Vorteile dieser Fahrzeugart starten, um ein Bewusstsein hierfür in der Bevölkerung zu schaffen. Es ist jetzt an der Zeit, zu handeln. Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, werden wir die Ziele, die sich die letzte Bundesregierung im IEKP gesteckt hatte, nicht erreichen. Wir können es uns nicht erlauben, mit dem Klimaschutz im Verkehrsbereich zu warten, bis Elektroautos marktreif sind, allein schon, weil es kurzfristig wirksame Alternativen zur Elektromobilität gibt. Ich appelliere daher an Sie, den vorliegenden Antrag zu unterstützen.

Michael Kauch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003698, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Die FDP-Fraktion teilt das Ziel des vorliegenden Antrags der SPD: Biogas muss auch im Verkehr bessere Rahmenbedingungen bekommen. Biomethan hat es noch sehr schwer, sich als Energieträger auf dem Markt zu etablieren. Dies ist umso bedauerlicher, als dass Biomethan eine ausgesprochen gute Klimabilanz aufweist, auch im Vergleich zu anderen Biokraftstoffen. Die Analyse des Antrags, den wir hier debattieren, teile ich. Die Nutzung von Biogas im Verkehr ist eine sinnvolle Anwendung. Erdgasfahrzeuge sind technologisch ausgereift. Die Beimischung von Biomethan, aber auch der Betrieb mit 100 Prozent Biogas stellt für die Motoren kein Problem dar. Deshalb birgt insbesondere der Verkehr ein großes Potenzial für die Etablierung von Biomethan auf dem Markt der Energieträger. Bei der Gestaltung der Mobilität der Zukunft sollten wir uns allerdings nicht auf einzelne Technologien fixieren. Wir müssen die Nutzung von erneuerbaren Energien im Verkehr und die Einführung alternativer Antriebstechniken technologieoffen vorantreiben. Dabei sollten wir Biomethan, neben den flüssigen Biokraftstoffen, nicht aus dem Auge verlieren. Neben Elektromobilität und Brennstoffzellentechnologie wird es zukünftig eine zentrale Rolle spielen können. Insbesondere im Langstreckenbetrieb und bei Lkws brauchen wir auch auf längere Sicht Verbrennungsmotoren - dann aber mit biogenen Kraftstoffen. Die FDP tritt dafür ein, die Biomasse möglichst dort einzusetzen, wo sie das jeweils höchste CO2-Einsparpotenzial hat oder CO2-neutrale Alternativen fehlen. Dabei ist die Nutzungskonkurrenz von Biogas im Verkehr, im Wärmebereich und bei der Verstromung derzeit nur theoretischer Natur, weil die mögliche Angebotsmenge von Biogas die Nachfrage bei weitem überschreitet. Deshalb empfiehlt sich derzeit eine Förderung von Biogas in allen Bereichen. Der vorliegende Antrag enthält einige Anregungen zur Etablierung von Biomethan im Verkehrssektor. Die Praxistauglichkeit dieser Vorschläge muss kritisch geprüft werden. Insbesondere sollte dafür Sorge getragen werden, dass keine steuerliche Benachteiligung von Biomethan im Vergleich zu anderen Kraftstoffen erfolgt. Die anstehende Überarbeitung der Kraftstoffstrategie muss neuen Schwung für das Biomethan bringen. Das Ziel des Energiekonzeptes, Biomethan in die Fahrzeuge zu bringen, muss zeitnah mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Diese sollen möglichst marktorientiert, aber eben auch wirksam sein. Die FDP lädt alle Interessierten dazu ein, Vorschläge für die künftige Gesetzgebung zu unterbreiten. Zu Protokoll gegebene Reden

Ralph Lenkert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004091, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Bio ist schick, Biomethan natürlich auch. Wer Klimaschutz will, braucht Biotreibstoffe für den Verkehr, das weiß doch nun wirklich jedes Kind. Ist Biomasse aber wirklich die Lösung aller Probleme? Maisanbau für Strom, Holz für Heizungen und Industrie, Raps für Diesel und Kartoffeln für Verpackungen und so weiter und so weiter. All diese Anwendungen für nachwachsende Rohstoffe brauchen eines: Landfläche - genauso wie der Anbau von Getreide, Kartoffeln, Obst, Gemüse und Tierfutter. Wegen der politischen Vorgaben der EU stieg der Preis für Raps zwischen 2008 bis 2010 von 280 auf 450 Euro je Tonne. Die gesamte deutsche Rapsernte 2010 muss als Biodiesel in die Tanks fließen, wenn die EURichtlinie eingehalten werden soll - mit fatalen Auswirkungen, denn für Rapsöl, Viehfutter oder die Lebensmittelindustrie ist jetzt kein einheimischer Raps mehr da. Der Antrag der SPD-Fraktion, Biomethan für Heizungen und den Pkw-Einsatz massiv zu fördern, ist deshalb wegen einer weiteren Überbelastung der Anbauflächen schädlich. Preissteigerungen bei allen BioAnwendungen, vor allen Dingen auch bei Lebensmitteln, werden erfolgen. Die Verbraucher sind die Verlierer. Der Antrag in dieser Form bringt auch keine Planungssicherheit für Biomethananwendungen, weil die Beschaffungspreise agrarischer Rohstoffe einfach zu teuer und unkalkulierbar werden. Biomethan wird zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Aus Sicht der Linken muss man die Anwendung dann fördern, wenn das Methan aus Abfällen entsteht. Soll es aber direkt gewonnen werden, ist es meist eher abzulehnen. Sinnvoll wäre es beispielsweise für eng umgrenzte regionale Anwendungen wie die Landwirtschaft. Der Antrag der SPD ist einseitig zugunsten des Biomethans gestellt. Es wäre zwar für Maschinenbaukonzerne und Autohersteller eine neue Profitquelle erschlossen, aber steigende Verbraucherpreise in Europa und sich ausweitende Hungersnöte in der Dritten Welt würden die Folge sein. Ob unter dem Strich global betrachtet tatsächlich eine Verbesserung des Umweltschutzes herauskommt, ist außerdem mehr als zweifelhaft. Gedient wird ausschließlich den Klimaschutzvorgaben der EU. Der globale Sinn wird jedoch verfehlt, da die weltweite Konkurrenz um Biomasse letztlich Urwälder vernichtet. Eine solche Politik hilft dem Klimaschutz nicht. Geschädigt wird jedoch das Ansehen alternativer Energien.

Dr. Valerie Wilms (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004190, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Biomethan steht in einer doppelten Nutzungskonkur- renz. Zum einen wird Biomethan überwiegend aus An- baubiomasse gewonnen und steht dabei in Konkurrenz zur Nahrungsmittelerzeugung. Zum anderen gibt es eine enorme Nachfrage nach der Stromproduktion aus Bio- masse, welche idealerweise an eine sinnvolle Verwen- dung entstehender Wärme gekoppelt ist. Bei steigenden Anteilen erneuerbarer Energien, vor allem aus Wind und Sonne, kommt Biogaskraftwerken beim Lastausgleich im Stromnetz eine zunehmend wichtigere Rolle zu. Die Konkurrenz zur Nahrungsmittelerzeugung kann derzeit vor allem in Norddeutschland betrachtet werden. Hier gibt es regelrechte „Maiswüsten“. Viele Landwirte klagen darüber, dass die Pachtpreise seit der massiven Förderung der Biomasse enorm gestiegen sind. Wenn Energieunternehmen jetzt vermehrt in die Biomethaner- zeugung einsteigen, wird sich das Problem weiter ver- schärfen. Als Konsequenz wird der wirtschaftliche Druck zum Anbau von Energiepflanzen statt Nahrungs- mitteln immer weiter zunehmen. Biomethan steht nicht unbegrenzt aus nachhaltig erzeugter Produktion zur Verfügung. Ein bestimmter Anteil der Agrarflächen kann vor allem in Osteuropa dafür genutzt werden. Dies wird jedoch mit Sicherheit nicht ausreichen, um den Verkehr in Zukunft mit Biomethan zu fahren. Es bräuchte daher ein integriertes Biomethankonzept im Rahmen eines Energiekonzepts. Hier muss die Nah- rungsmittelkonkurrenz ausgeschlossen werden. Dazu brauchen wir eine sorgfältige Abwägung, in welchen Verkehrsbereichen Biomethan bevorzugt zum Einsatz kommen sollte. Das sind vor allem die Bereiche, in de- nen es langfristig kaum Alternativen zum Verbrennungs- motor gibt, also Lkws und Busse im Fernverkehr. Für Pkws hingegen stehen mit Hybridantrieben, Plug-In- Hybriden und rein batterieelektrischen Fahrzeugen al- ternative Entwicklungspfade zur Verfügung, um erneu- erbare Energien in den Straßenverkehr zu bringen. Zum einen ist dies sehr viel effizienter: Elektromoto- ren können bis zu 90 Prozent der Energie in Vortrieb umwandeln. Bei Verbrennungsmotoren - auch solchen mit Biomethan - verpufft dagegen der größte Teil als Wärme. Zum anderen will ich auf Folgendes hinweisen: Fraktionsübergreifend sind wir uns einig, dass eine in- telligente Verknüpfung der Elektromobilität mit Strom aus zusätzlichen erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag für ein besseres Lastmanagement der Strom- netze bietet. Dies wird mit Zunahme der Einspeisung von Offshore-Wind und anderen unstetigen Energiequellen immer wichtiger werden. Ein solches Konzept hat auch die Koalition bisher nicht vorzuweisen. Deswegen wird der Ansatz des SPD- Antrags, das Thema politisch stärker auf die Agenda zu setzen, von uns ausdrücklich begrüßt. Bei der vorge- schlagenen Lösung wird jedoch zu kurz gesprungen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3651 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Federführung ist strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP wün- schen Federführung beim Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Fraktion der SPD wünscht Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Wir stimmen zuerst über den Vorschlag der Fraktion der SPD - Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - ab. Wer ist für die- sen Überweisungsvorschlag? - Wer ist dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Der Überweisungsvorschlag ist mit Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stim- men der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Wir stimmen nun über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Federführung beim Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - ab. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Überweisungs- vorschlag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 28 a und 28 b auf: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes ({0}) - Drucksache 17/3359 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({1}) - Drucksache 17/3699 Berichterstattung: Abgeordnete Tankred Schipanski Marianne Schieder ({2}) Nicole Gohlke Priska Hinz ({3}) - Bericht des Haushaltsausschusses ({4}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 17/3701 Berichterstattung: Abgeordnete Eckhardt Rehberg Klaus Hagemann Ulrike Flach Michael Leutert Priska Hinz ({5}) b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({6}) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Mittel des Nationalen Stipendienprogramms für eine Erhöhung des BAföG nutzen - Drucksachen 17/2427, 17/3699 Berichterstattung: Abgeordnete Tankred Schipanski Marianne Schieder ({7}) Nicole Gohlke Priska Hinz ({8})

Dr. Stefan Kaufmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004065, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir, die Fraktionen von CDU/CSU und der FDP, sind der festen Überzeugung, dass der Bildungsaufstieg junger Menschen nicht an finanziellen Hürden scheitern darf. Aufstieg durch Bildung ist die Kernbotschaft der christlich-liberalen Koalition und der Bildungspolitik der Union. Um das zu gewährleisten, setzen wir auf eine Diversifizierung der Studienförderung. Es ist unser Ziel, neben dem Ausbau des BAföG und der Bildungsdarlehen eine Stipendienkultur in Deutschland zu schaffen. In den USA, Japan oder Südkorea finanzieren private Geldgeber bis zu zwei Drittel der Ausgaben für den Hochschulbereich - unter anderem durch Stipendienprogramme. Im OECD-Schnitt stammen 27,4 Prozent des Bildungsbudgets aus nicht öffentlichen Quellen. In Deutschland dagegen finanzierten private Geldgeber im Jahr 2007 von insgesamt 25,6 Milliarden Euro für den Hochschulbereich lediglich 15 Prozent. 84 Prozent steuerten Bund, Länder und Gemeinden bei. Rund 1 Prozent der Mittel stammten aus dem Ausland. Das ist auch vor dem Hintergrund des internationalen Wettbewerbs um die klügsten Köpfe und der aktuellen Diskussion um den Fachkräftemangel nicht hinnehmbar. Die Union setzt hier mit dem nationalen Stipendienprogramm an. Es bietet jungen Menschen ein zusätzliches Finanzierungsinstrument für mehr Bildungsgerechtigkeit. Dabei wird das Deutschlandstipendium nicht auf das BAföG angerechnet. Studierende können beide Förderungen gleichzeitig ohne Abzüge in Anspruch nehmen. Die Stipendien in Höhe von 300 Euro sollen von privaten Geldgebern wie Stiftungen, Unternehmen, Privatpersonen und Alumni auf der einen Seite und dem Bund auf der anderen Seite gemeinsam finanziert werden. Die Stipendien werden von den einzelnen Hochschulen nach Leistung und Begabung vergeben. Neben der erbrachten Leistung zählen auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen oder besondere persönliche Gründe, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einer Migrationsherkunft ergeben können. Dies ist der Einstieg in die Mobilisierung neuer Begabungsreserven und die Erschließung bisher unterrepräsentierter Studierendengruppen. Mittelfristig sollen 8 Prozent der Studierenden in Deutschland, also rund 160 000 junge Frauen und Männer, gefördert werden. In einem ersten Schritt werden ab Sommersemester 2011 rund 10 000 Stipendiaten starten. Der Bund übernimmt dabei den gesamten öffentlichen Finanzierungsanteil, das heißt 150 Euro pro Stipendium pro Monat, wenn die jeweilige Hochschule den gleichen Beitrag von privater Seite einwirbt. Damit wollen wir auch eine engere Vernetzung der Hochschulen mit ihrem gesellschaftlichen Umfeld schaffen, die zu einer größeren Beteiligung der Privatwirtschaft führt. Gerade bei der Ausbildung der künftigen Generation ist es nicht einzusehen, dass der Staat die Finanzierung alleine übernimmt, während sich Unternehmen und Wirtschaft nicht beteiligen. Das Zusammenspiel aus privaten und staatlichen Geldern macht deutlich, dass Unternehmen, Stiftungen und vermögende Privatpersonen eine besondere Verantwortung für die Ausbildung von jungen Menschen haben. Für eine schnelle Umsetzung plant die unionsgeführte Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen, um den Start des Stipendienprogramms erfolgreich zu begleiten. Unter anderem wird die Bundesregierung die Hochschulen bei den Akquisekosten mit einer Programmkostenpauschale unterstützen. Dazu zählen Kosten für das Personal, das die privaten Stipendienmittel einwirbt. Die Pauschale beträgt 7 Prozent der Mittel, die die Hochschule von privater Seite einwerben könnte. Außerdem wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung Schulungen für Mitarbeiter der Hochschulen anbieten, die künftig für das Einwerben von Mitteln für die Deutschlandstipendien verantwortlich sind. Dies umfasst auch ein kostenloses Softwareprogramm zur besseren Datenerfassung. Wie Sie alle wissen, wollten die Bundesländer die hälftige Mitfinanzierung des staatlichen Anteils am Deutschlandstipendium nicht mittragen. Die Opposition torpediert das Stipendiengesetz aus ideologischen Gründen und verweigert jedes konstruktive Handeln für die Studierenden in Deutschland. Die Bundesregierung hingegen handelt verantwortlich und hat sich im Vermittlungsverfahren bereit erklärt, die Kosten des Stipendienprogramms vollständig zu übernehmen. Den Ländern wiederum werden dadurch Spielräume für eigene Konzepte zur Förderung der Studienneigung und der Begabtenförderung eingeräumt. Die Länder können nun beweisen, dass Sie diese Spielräume in ihrer Verantwortung nutzen. Da die Länder nunmehr 0 Prozent zur Finanzierung des Stipendienprogramms beitragen, ist es nur folgerichtig, dass die Festlegung der Höchstförderquoten künftig auch ohne Zustimmung des Bundesrates möglich ist. Deshalb bedarf es bei dem Stipendiengesetz einer Änderung. Denn es gilt: Wer bezahlt, bestimmt. Aus diesem Grund haben wir als Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag zum vorliegenden Änderungsgesetz eingebracht. Es handelt sich hier letztlich um rein redaktionelle Änderungen neben der Umsetzung der gemachten Zusagen im Vermittlungsausschuss. Die Festlegung der Höchstförderquoten soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung zukünftig im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen treffen. Im Jahr 2011 soll die Höchstgrenze der Förderung gemäß § 11 Abs. 4 zunächst 0,45 Prozent der Studierenden je Hochschule betragen. Die vorgesehene Pauschalierung der Erstattung vereinfacht das Verfahren, vermeidet Auseinandersetzungen und gibt den Hochschulen Planungssicherheit. Mit den genannten Maßnahmen zeigt der Bund Verantwortung für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und honoriert wissenschaftliche Spitzenleistungen. Zugleich schafft er Anreize für private Stipendiengeber, sich auf diesem Feld zu engagieren und fördert den Aufbau einer Stipendienkultur in Deutschland. Die Oppositionsfraktionen SPD, Linke und Grüne favorisieren hingegen eine massive Erhöhung der Ausgaben für die Sozialleistung BAföG. Dieser Ansatz findet in der Regierungskoalition keine Zustimmung. Er entspricht im Wesentlichen der Sozialpolitik der 70erJahre. Die von Ihnen angestrebte Erhöhung über den festgestellten Bedarf hinaus würde das BAföG außerdem in eine Schieflage zu anderen Sozialleistungen bringen. Wir haben jedoch die Pflicht, die Ausgewogenheit sozialer Leistungen sicherzustellen. Dies sind wir dem Steuerzahler schuldig, der die Kosten von knapp 2,5 Milliarden Euro jährlich für das BAföG trägt. Hier sehe ich eher eine große Chance im Deutschlandstipendium, die Informationslücke bei den sozial schwächeren und bildungsfernen Familien zu schließen. Die Vorteile des Stipendienprogramms liegen auf der Hand. Neben den bisherigen Finanzierungsinstrumenten BAföG und Bildungsdarlehen wird den Studierenden ein zusätzliches Instrument für mehr Bildungsgerechtigkeit gegeben. Die ersten Reaktionen auf das Programm fallen positiv aus. Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Dr. Kempen, beschreibt das Deutschlandstipendium als hervorragendes Projekt, dessen Vorteile bislang nicht ausreichend erkannt und dessen Probleme bislang überbewertet wurden. Der Rektor der RWTH Aachen, Professor Dr. Schmachtenberg, meldet sehr positive Erfahrungen mit Stipendien in NRW. Er bestätigt, dass das Stipendienprogramm die Vernetzung zwischen der Hochschule und der Wirtschaft nachhaltig unterstützt hat und dass sich aus den Kontakten über das Stipendienprogramm hinausgehende Kooperationen ergeben haben. Die Deutsche Telekom hat sich bereit erklärt, in den kommenden vier Jahren 360 junge Frauen in MINT-Studiengängen zu fördern. Diese positiven Rückmeldungen aus der Wirtschaft zeigen, dass das Stipendienprogramm auf einem guten Weg ist. Lassen Sie uns das Deutschlandstipendium erfolgreich beginnen und somit einen weiteren Schritt für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Bildungsgerechtigkeit künftiger Generationen gehen! Deshalb werbe ich um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

Marianne Schieder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003838, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Das nationale Stipendienprogramm, mit dem die Bundesregierung ursprünglich bis zu 160 000 zusätzliche Stipendien schaffen wollte, ist bildungspolitisch in der Sache gescheitert. Das Festhalten der Bundesregierung an dem „Deutschland-Stipendium“ für nicht einmal 10 000 Stipendien dient allein der Gesichtswahrung. Bildungspolitisch ist sowohl das Gesetz entbehrlich als auch die zur Abstimmung vorliegende Novellierung unakzeptabel. Es reicht nicht aus, dass diese Bundesregierung Klientelpolitik in höchstem Maße betreibt. Sie erkauft sich jetzt auch noch Mehrheiten für Projekte, die immer weniger das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben werden. Um sich in der letzten Sitzung des Bundesrates mit schwarz-gelber Mehrheit im Sommer nicht zu blamieren, wurde in einer Nacht- und Nebelaktion von Frau Schavan und Frau Merkel den Ländern die Kostenübernahme für das nationale Stipendienprogramm durch den Bund versprochen. Andernfalls hätten sogar die eigenen Ministerpräsidenten der Regierungskoalition das Vorhaben scheitern lassen. Mit der von der Bundesregierung im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagenen Übernahme der Kostenanteile der öffentlichen Hand durch den Bund konnte zwar die Zustimmung der Ländermehrheit im Bundesrat Zu Protokoll gegebene Reden Marianne Schieder ({0}) erwirkt werden. Sie ist allerdings geeignet, den mühsam aufrechterhaltenen Grundsatz einer gemeinsamen BundLänder-Verantwortung in der Bildungsförderung weiter zu gefährden und ist daher abzulehnen. Das Vermittlungsverfahren zur 23. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hat verdeutlicht, welche Risiken das willkürliche und ziellose Handeln der Bundesregierung bei der notdürftigen Rettungsoperation für das Stipendienprogramm-Gesetz im Bundesrat für das Bildungsfördersystem insgesamt heraufbeschwört. Zur Ehrenrettung der Bundesregierung könnte man nun noch sagen, dass man mit der Novelle den finanziell angeschlagenen Ländern entgegenkommen wollte. Stellt sich allerdings die Frage, warum die Bundesregierung bei der zeitgleich verhandelten BAföG-Novelle überhaupt keinen Spielraum sah, den Ländern finanziell unter die Arme zu greifen? Dadurch wird deutlich, dass es mit der Finanzierungszusage beim Stipendienprogramm lediglich darum ging, ein Prestigeprojekt zu sichern. Die Finanzsituation der Länder und Kommunen ist dieser Bundesregierung egal. Das hat sie in den letzten zwölf Monaten schon mehrfach bewiesen. Bereits die Expertenanhörung zum Stipendienprogramm im Frühjahr hat gezeigt, dass das Vorhaben Stückwerk ist. Die Fachleute haben insbesondere vor Verwerfungen in der Hochschullandschaft und einer Benachteiligung von Hochschulen in strukturschwächeren Regionen unseres Landes gewarnt. Die Begründung der Bundesregierung, mit dem Programm für gleichwertige Lebensbedingungen im Bundesgebiet zu sorgen, ist reine Farce. Das Programm ist nach Einschätzung zahlreicher Fachleute mehr ein Instrument zur Förderung des Wettbewerbs unter den Hochschulen als ein geeignetes Mittel zur Förderung von Studierenden. Schon damals waren sich alle Experten auch einig, dass es völlig utopisch sei, in absehbarer Zeit 8 Prozent aller Studierenden über dieses Programm zu fördern. Nun soll der öffentliche Anteil der Stipendien zu 100 Prozent vom Bund kommen, aber die Mittel im Haushalt werden nicht verändert. Ich frage Sie, Frau Schavan, wie will man so auf die im Gesetz angestrebte Zahl der geförderten Studentinnen und Studenten kommen? Hat da jemand in Mathematik oder beim Formulieren der Novelle nicht aufgepasst? Oder ist das der Versuch, ganz heimlich und langsam das Programm gar nicht richtig auf den Weg zu bringen? Scheinbar reicht es, wenn ein paar wenige Privilegierte für vergleichsweise hohe Verwaltungskosten gefördert werden und die Bundesregierung vollmundig in der Öffentlichkeit verkünden kann: Wir fördern die Stipendienkultur - auch wenn es nicht stimmt. Ähnliches hatten wir ja schon beim Praktikantenprogramm Technikum. Hier verkündete die Bildungsministerin auch großspurig Ziele in der Öffentlichkeit, die man jetzt nur noch wie unter den Tisch gefallene Brotkrumen findet. Trotz der geplanten vollständigen Finanzierung des öffentlichen Anteils der Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz durch den Bund bleiben für die Länder als Träger der Grundfinanzierung der Hochschulen weiterhin erhebliche finanzielle Umsetzungsrisiken. So ist bereits absehbar, dass die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Übernahme von Verwaltungskosten bis zu einer Höhe von 10 Prozent völlig unzureichend ist. In der schon oben zitiert Expertenanhörung wurden bereits rund 30 Prozent veranschlagt. Die Kostenzusagen des Bundes sind somit völlig unzureichend. Mit der Begründung, dass der Bund nunmehr den gesamten öffentlichen Anteil an den Mitteln, die für Stipendien aufgebracht werden, allein trage, soll die Verordnungsermächtigung des § 14 Nr. 7 StipG geändert werden. Demnach soll die Zustimmung des Bundesrates wegfallen, wenn die Bundesregierung festlegt, wie die Höchstquote in § 11 Abs. 4 StipG erreicht werden soll. Hierbei wird außer Acht gelassen, dass die Bundesländer nach wie vor einen Großteil der Verwaltungskosten für das Stipendienprogramm tragen müssen. Die Risiken der nach wie vor bestehenden Unterfinanzierung drohen sich mit jedem Ausbauschritt des Stipendienangebots zu vervielfachen, sodass eine direkte Betroffenheit der Länder gegeben und damit die Zustimmungspflicht begründet ist. Allein deshalb ist die Novelle abzulehnen. Frau Schavan, gestehen Sie doch endlich ein, dass das Stipendienprogramm eine fixe Idee aus den Koalitionsverhandlungen ist, für die es besser wäre, sie jetzt in den Papierkorb zu werfen, um weitere unnötige Kosten zu vermeiden. Dann könnte man endlich das Geld, dass für das Stipendienprogramm blockiert wird, in einen vernünftigen Ausbau des BAföG stecken, was die SPD-Fraktion von Anfang an gefordert hat. In diese Richtung geht auch der Antrag der Fraktion Die Linke, der heute ebenfalls zur Abstimmung steht. Leider ist dieser Antrag gegenstandslos, nachdem die Bundesregierung die Zustimmung für das Stipendienprogramm im Bundesrat durch die Finanzierungszusage erwirkt hat. Da aber die grundsätzliche Ausrichtung richtig wäre, wird sich unsere Fraktion bei der Abstimmung enthalten. Die 1. Novelle des Stipendienprogramm-Gesetzes werden wir jedoch ablehnen. Denn sie ist nicht mehr als ein Taschenspielertrick. Es bleiben die grundsätzlichen Mängel des Stipendienprogramms bestehen. Trotz der Novelle bleiben die offensichtlichen konzeptionellen, handwerklichen und auch bildungspolitischen Mängel des Programms. Es ist daher weiter davon auszugehen, dass die soziale Selektivität in der Hochschulbildung verfestigt und die regionalen Unterschiede hinsichtlich der Lebensverhältnisse weiter verstärkt werden. Darüber hinaus gibt es kein gesetzlich normiertes Verfahren bzw. für rechtsfeste Förderbescheide der Hochschulen hinreichende Entscheidungskriterien für die Ausbildungsförderung durch das nationale Stipendienprogramm. Die Liste der offenen Fragen und Probleme rund um das Programm bleibt weiterhin bestehen. Die vorgelegte Novelle bietet keine einzige Lösung dafür an. Vielmehr sorgt sie dafür, dass die im Gesetz festgehaltenen Ziele noch unrealistischer werden und noch mehr Geld aus dem Bundeshaushalt für noch weniger Bildungsförderung vergeudet wird. Ich appelliere an die Bundesregierung und die schwarz-gelbe Koalition: Zeigen Sie endlich Vernunft. Lassen Sie das Stipendienprogramm sein und bauen Sie Zu Protokoll gegebene Reden Marianne Schieder ({1}) mit uns eine sozial gerechtere Studienförderung über das BAföG aus. Bei der Masse der Wählerinnen und Wähler käme dies auch besser an, als die vermeintliche Versprechung, die Stipendienkultur zu fördern. Nehmen Sie Ihr Versprechen, eine Bildungsrepublik zu schaffen, endlich ernst. Wer immer wieder das christliche Profil strapaziert, sollte vor allem klar wissen, dass im Christentum die gleiche Würde aller Menschen grundlegend ist. Daraus resultiert, dass alle die gleiche Chance bekommen sollen, insbesondere wenn es um Entwicklungsmöglichkeiten geht. Daher ist es höchste Zeit, dass Bildung nicht länger von den Möglichkeiten und Potenzialen des Elternhauses abhängig ist. Fühlen Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen der schwarz-gelben Koalition, Ihrem viel zitierten christlichen Werteverständnis endlich verpflichtet und sorgen Sie mit uns für eine sozial gerechte Bildungspolitik, in der wirklich alle die gleichen Chancen haben.

Patrick Meinhardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003807, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Die Koalition der Mitte macht heute gegen zahlreiche Widerstände aus dem linken Lager den Weg frei für eine modernere, gerechtere und leistungsfördernde Studienfinanzierung in Deutschland. Wir schaffen damit die Voraussetzungen für mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Spielraum bei der Studienfinanzierung für die Studierenden in unserem Land. Mit dem nationalen Stipendienprogramm fördern wir die individuelle Leistungsbereitschaft, jedoch auch gesellschaftliches Engagement in Vereinen, Kirchen und Verbänden. Das nationale Stipendienprogramm ist eine Trendwende in der Begabtenförderung. Umso heuchlerischer ist der Vorwurf der linken Seite des Hauses, der ja auch im Antrag der Linken aufgegriffen wird, das nationale Stipendienprogramm käme hauptsächlich Studierenden aus Akademikerfamilien und sogenannten Besserverdienerhaushalten zugute. Dies ist nicht nur unverschämt, weil Sie damit indirekt die Behauptung aufstellen, Kinder aus bildungsfernen Schichten würden keine Leistung erbringen und sich auch nicht gesellschaftlich engagieren; es ist, wie alle seriösen Studien zeigen, schlichtweg falsch. Sie führen in Ihrem Antrag aus, dass die Begabtenförderungswerke - zu diesen zählt im Übrigen auch die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Ihrer Partei nahesteht überproportional Studierende aus hohen und gehobenen sozialen Schichten fördern. Hier widerspreche ich Ihnen auch nicht: Ja, wir brauchen mehr Begabtenförderung für Menschen, die aus bildungsfernen Schichten kommen. Genau dies ist eine der Grundmotivationen dafür, auch den individuellen Bildungsweg, die Überwindung von Schwierigkeiten auf dem Weg zum Studium mitzuberücksichtigen. Blenden Sie doch nicht immer aus, dass gerade dieses Bildungsprogramm Leistungsorientierung und soziale Orientierung zusammenbringt. Hätten Sie eine ehrliche Analyse vorgenommen, dann hätten Sie das von der FDP/CDU-Landesregierung eingeführte Stipendienprogramm in Nordrhein-Westfalen untersucht. Dann wären Sie zu ganz anderen Ergebnissen gekommen. Alle Studien zeigen nämlich, dass dort ganz überproportional Studierende an Fachhochschulen von der Förderung profitieren, die bisher vernachlässigt wurden. Die Studien zeigen auch, dass ganz überproportional Studierende aus Elternhäusern ohne akademischen Hintergrund von den Leistungen profitieren. Und sie zeigen, dass ganz überproportional BAföG-Empfänger von den Leistungen des Stipendienprogramms profitieren. Doch statt einer solchen ehrlichen Analyse beschränken Sie Ihren Blick auf einen Teilbereich der Studienfinanzierung, nur weil es besser in Ihre ideologische Sicht passt. Wir als Koalition der Mitte bauen dagegen die bestehenden Fördermöglichkeiten weiter aus und ergänzen sie um eine weitere Säule in das nationale Stipendienprogramm. Die BAföG-Leistungen werden ausgeweitet und modernisiert, die Elternfreibeträge werden angepasst, sodass mehr Studierende BAföG erhalten können, und die Mittel für die Begabtenförderwerke werden erhöht. Alleine die BAföG-Leistungen steigen dank dieser Koalition der Mitte im Jahr 2011 um etwa 500 Millionen Euro. Dies ist ein klares Zeichen für mehr Bildungsgerechtigkeit. Dies ist eine Erhöhung der Leistungen, die jeder Berechtigte auch wirklich finanziell spürt. Sie dagegen stellen die „großzügige“ Forderung in den Raum, man müsse auf das nationale Stipendienprogramm verzichten und die Mittel stattdessen den BAföG-Empfängern zukommen lassen. Aber was käme denn heraus, wenn man die im Haushaltsplan 2011 vorgesehenen Mittel von 10 Millionen Euro an die Studierenden weitergeben würde, die BAföG erhalten? Um ganze 1,50 Euro pro Monat würden die Leistungen steigen - dies bedarf keines weiteren Kommentars. Dies zeigt, dass Ihre Forderung nicht nur populistisch, sondern schlichtweg heuchlerisch ist. Nein, wir gehen mit unserem Konzept zur Bildungsfinanzierung genau den richtigen Weg. Unser Ziel bleibt, dass 10 Prozent der Studierenden in Deutschland ein Stipendium erhalten. Die ersten 10 000 werden hiervon bereits im kommenden Jahr profitieren. Dies ist ein gutes und richtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen. Mit dem nationalen Stipendienprogramm stärken wir die Autonomie unserer Hochschulen, weil wir ihnen die Möglichkeit geben, die Stipendiaten selbst auszuwählen. Wir stärken damit Wissenschaft und Forschung an unseren Hochschulen, weil wir den Kontakt zur Wirtschaft und zu Unternehmen fördern. Und wir stärken nicht zuletzt auch den Aufbau von Ehemaligennetzwerken an unseren Hochschulen; auch dies ist ein wichtiger Standortvorteil für Universitäten und Fachhochschulen im internationalen Wettbewerb. Bei aller Freude über dieses positive Ergebnis möchte ich auch nicht verhehlen, dass ich das Verhalten der Länder, insbesondere der A-Länder, für falsch und bedauernswert halte. Es wäre ein gutes Zeichen gewesen, wenn wir das nationale Stipendienprogramm als wirkliches nationales Zukunftsprogramm von Bund und Ländern gemeinsam umgesetzt hätten. Hierzu fehlte auf der Zu Protokoll gegebene Reden Länderseite, zum Teil aus ideologischer Verblendung, leider der Mut. Aber ich sehe hierin auch positive Aspekte. Es ist gut, dass wir nun, da der Bund die Kosten alleine trägt, ein solides Finanzierungskonzept und keine Mischfinanzierung haben. Die Verantwortlichkeiten sind damit klar getrennt, und wir müssen bei einem möglichen späteren Ausbau des Programms keine neuen Kompromisse mit SPD-geführten Landesregierungen eingehen. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben dagegen den Mut und die Entschlossenheit bewiesen, dass sie die Studienfinanzierung in Deutschland moderner und gerechter gestalten wollen. Dies ist ein hervorragender Tag - nicht nur für uns Bildungspolitiker, sondern vor allem für unsere Hochschulen und ganz besonders für die Studierenden in Deutschland.

Nicole Gohlke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004041, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Kaum ist das Stipendienprogramm beschlossen, schon muss es wieder geändert werden. Erstens hat die Bundesregierung einsehen müssen, dass die Länder nicht bereit sind, auch nur einen einzigen Euro beizutragen. Zweitens muss die Regierung den Hochschulen einen Teil der Verwaltungskosten erstatten, damit diese auf die mühsame Betteltour zu den Unternehmen gehen können. Hier zeigt sich die ganze Misere ihres Stipendienprogramms. Es überzeugt nicht. Die meisten Studierenden lehnen es ab, die meisten Hochschulen lehnen es ab, die meisten Bundesländer lehnen es ab. Ihre Landesregierungen - bei der entscheidenden Abstimmung hatte die Regierungskoalition im Bundesrat ja noch eine Mehrheit - sprechen zwar nicht dagegen, sie bezahlen aber auch nicht dafür. Ursprünglich hieß es einmal, die Hälfte der Kosten würden über private Spenden finanziert. Dabei hat die Regierung wohl übersehen oder übersehen wollen, dass die Unternehmen ihre Spenden von der Steuer absetzen können. Damit war der private Beitrag schon auf ein Drittel zusammengeschrumpft. Mit ihrer Gesetzesänderung erkennt die Bundesregierung nun an, dass mindestens weitere 7 Prozent dieser Summe bei den Hochschulen dafür draufgeht, die Spenden einzutreiben und das Programm zu verwalten. Der Stifterverband hält diese Zahl sogar für weit untertrieben. Wahrscheinlich kostet die Verwaltung 20 bis 25 Prozent der Spendensumme. Mit anderen Worten: Sie geben viel öffentliches Geld dafür aus, dass Unternehmen sich als Gönner der Studierenden aufspielen können, ohne allzu viel eigenes Geld dafür einzusetzen. Lange Zeit lief es deutlich anders. Unternehmen und Vermögende wurden nicht angebettelt, sondern spürbar besteuert. Die Hochschulen wurden öffentlich finanziert und konzentrierten sich auf Lehre und Forschung. Jetzt soll jede Hochschule bei den Unternehmen selbst vorstellig werden. Ihre wichtigsten Aufgaben werden Marketing und Fundraising. Die größte Änderung betrifft jedoch die Studierenden selbst. Im Rahmen des BAföG haben sie einen Rechtsanspruch auf Förderung nach sozialen Kriterien. Im Rahmen des Stipendienprogramms gibt es keinen Rechtsanspruch und keine sozialen Kriterien. Ihr Stipendienprogramm wird zum Taschengeld für die ohnehin Privilegierten werden. Die Bundesregierung wird das nicht schrecken: Ihr Ziel ist es ja gerade, eine Elite zu züchten und bei der Masse zu kürzen. Die Linke will das nicht. Deshalb wollen wir das Stipendienprogramm streichen und die Mittel für eine Erhöhung des BAföGs einsetzen. Die BAföG-Erhöhung muss allerdings noch deutlicher ausfallen. Nur dann wird das eigentliche Ziel des BAföGs erreicht, dass niemand aus finanziellen Gründen vom Studium ausgeschlossen ist. Dafür bitte ich Sie um Zustimmung zum Antrag der Linken.

Kai Gehring (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003756, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Obwohl noch kein Student vom schwarz-gelben Stipendiengesetz profitiert hat, ist schon die erste Novelle erforderlich. Ein Meisterstück politischer Handwerkskunst sieht definitiv anders aus. Die grüne Bundestagsfraktion lehnt den schwarz-gelben Stipendienmurks weiterhin klar ab und wird auch dem Änderungsgesetz nicht zustimmen. Das nationale Stipendienprogramm mit seinem Deutschlandstipendium wird nicht besser, nur weil der Bund für dieses Prestigeobjekt allein die Zeche zahlt. Das Stipendiengesetz ist ein schwarz-gelbes Exklusivprogramm für ohnehin chancenreiche Akademikerkinder. Anstatt gezielt in die Bildungspotenziale von Nichtakademikerkindern zu investieren, leistet das Programm keinerlei Beitrag zur dringend notwendigen sozialen Öffnung der Hochschulen. Schlimmer noch: Zu befürchten ist, dass es die soziale Schieflage beim Campuszugang noch weiter verschärft. Der einzige - wenn auch minimale - positive Aspekt der heutigen Not-Novelle des schwarz-gelben Stipendienprogramms ist, dass die Hochschulen mit den Bürokratiekosten nun doch nicht komplett alleine gelassen werden sollen. Diese marginale Verbesserung heilt aber nicht die gravierenden Fehler und Mängel ihres Eliteförderkonzepts. Die Novelle ist - genauso wie der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Änderungsgesetz - vor allem ein Beleg dafür, wie handwerklich schlecht dieses unsinnige Erbe der schwarz-gelben NRW-Regierung gemacht ist. Außer dem ehemaligen NRW-Landesminister und Urheber Pinkwart haben Sie von der Koalition in den Ländern doch so gut wie keine Unterstützerinnen oder Unterstützer für das Stipendienprogramm des Bundes. Ohne eine 100-prozentige Finanzierung durch den Bund und ein massives Abspecken des Programms mit einem Abschied vom 8-Prozent-Ziel wäre es komplett gescheitert. Ein Scheitern hätte durchaus mehr Bildungsaufstieg bedeutet, wenn das Geld für ihre Deutschlandstipendien ins BAföG hätte umgeschichtet werden können. Für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit wären diese Steuermittel dort definitiv sehr viel besser investiert gewesen als in ihrem Gartenzwergprogramm. Auch nach dieser Novelle bedeutet das Stipendienprogramm, dass der Bund Mittel für ein sozial ungerechtes und überdimensioniertes Gesetz bereitstellt. Das Konzept stößt bei Studierenden, Stipendiaten, Hochschulen und Wirtschaft zu Recht auf breite Ablehnung. Zu Protokoll gegebene Reden Wir setzen statt Eliteförderung auf sozial gerechte Breitenförderung und auf Stipendien, die die Bildungsgerechtigkeit erhöhen und nicht verringern. Schwarz-Gelb setzt die falschen Prioritäten: Die starken Schultern werden gestärkt, die schwachen Schultern werden geschwächt. Opfer der falschen Prioritätensetzung sind der Ausbau und die Weiterentwicklung einer gesicherten staatlichen Studienfinanzierung. Erst nach einer monatelangen Hängepartie und unwürdigem Bund-Länder-Geschacher gab es eine kleine BAföG-Novelle. Das Aufatmen über den Kompromiss kann jedoch nicht vergessen machen, dass die 23. BAföG-Novelle weder zukunftstauglich noch ambitioniert ist. Die Studienfinanzierung braucht tiefgreifende Verbesserungen und muss endlich allen Bildungsaufsteigern offenstehen. Dazu braucht es ein Zwei-Säulen-Modell, das einen Sockel für alle mit einem Zuschuss für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten kombiniert. Die Bundesregierung hat zu verantworten, dass die Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch gescheiterte Bildungsgipfel und den Studienfinanzierungsstreit zerrüttet sind. Falls Schwarz-Gelb überhaupt noch die Kraft für eine große BAföG-Reform in den verbleibenden drei Regierungsjahren hat, dann muss Ministerin Schavan die von ihr selbst verursachten tiefen Gräben im Bund-Länder-Verhältnis bei der Bildungsfinanzierung kitten. Denn Bund und Länder müssen gemeinsam für eine bessere Finanzierung des Bildungssystems sorgen. Daher muss nicht nur das Kooperationsverbot des Grundgesetzes für den Bildungsbereich aufgehoben werden, sondern auch die Angriffe des Bundes auf Länderhaushalte durch Steuergeschenke an Atom- und Pharmalobby, Hotels und reiche Erben müssen zurückgenommen werden.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Tagesordnungspunkt 28 a. Wir kommen zuerst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung auf Drucksache 17/3699. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/3359 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie bei der zweiten Lesung angenommen. ({0}) Tagesordnungspunkt 28 b. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktion die Linke auf Drucksache 17/2427 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion die Linke bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ({1}) - zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann, Garrelt Duin, Hubertus Heil ({2}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Betroffene Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellung für drahtlose Mikrofone angemessen entschädigen - zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Kulturelle Einrichtungen vor Folgeschäden aus der Frequenzversteigerung der digitalen Dividende bewahren - zu dem Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kultur und Rundfunk nicht durch die Frequenzumstellung schädigen - Drucksachen 17/3177, 17/2416, 17/2920, 17/3694 Berichterstattung: Abgeordnete Ulla Lötzer

Andreas G. Lämmel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003796, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir beraten heute über Anträge der Oppositionsfraktionen, deren Inhalte eigentlich überflüssig sind. Denn die aufgestellten Forderungen sind entweder bereits weitgehend Realität oder im Falle des Antrages der Linken schlicht maßlos. Jedoch freut es mich auch, dass die Fraktionen der SPD und der Grünen in ihren Antragsbegründungen sich zum Verfahren der „Digitalen Dividende“ und zum Ausbau der mobilen Breitbandanwendungen bekennen. So technikfreundlich kenn ich sie gar nicht. Die Linken verzichten ganz auf eine Begründung ihres Antrages. So wichtig kann Ihnen das ganze Thema also nicht sein. Aber worum geht es? Die Versteigerung des bislang größten Frequenzpaketes in Deutschland durch die Bundesnetzagentur bietet große Chancen für den notwendigen Netzausbau und eine bessere Breitbandversorgung auch in ländlichen Regionen sowie zur Erweiterung der Netze im Mobilfunk. Gerade im Mobilfunk steigen die Kapazitätsbedarfe stetig. Die Mobilfunkunternehmen, die entsprechende Frequenzen ersteigert haben, können nun die Einführung der Long-Term-Evolution-Technologie vorantreiben, die hohe Bandbreiten ermöglicht. Zudem bieten die Frequenzen der „Digitalen Dividende“ in den Bereichen von 790 bis 862 Megahertz die Möglichkeit, Lücken in der Breitbandversorgung zu schließen. Die in den Anträgen beschriebenen Risiken sind bekannt. Daher wurde die Frage der Kostenerstattung bereits im Jahr 2009 im Bundesrat im Rahmen der Frequenzbereichzuweisungsplan-Verordnung beraten. Diese Verordnung enthält die Voraussetzungen für die Versteigerung der Frequenzen. Darüber hinaus gibt es die Absprachen zwischen dem Bund und den Bundesländern zur Thematik der Umstellungskosten. Zwischen Bund und Ländern wurde vereinbart, die Kosten aus notwendigen Umstellungen, die sich bis Ende 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 bis 862 Megahertz nutzen, in angemessener Form zu tragen. Wir halten fest: Es bestehen bereits Regelungen zur Entschädigung, sofern konkrete Störungen auftreten. Und das ist der entscheidende Punkt! Wenn konkrete Störungen auftreten, dann sollen die entsprechenden Einrichtungen eine Entschädigung für notwendige Ersatzaufwendungen erhalten. Festzuhalten bleibt jedoch: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigungsleistungen. Bisher ist auch noch kein Fall bekannt, bei der die Frequenzumstellung zu konkreten Störungen geführt hat. Dies hat die Bundesnetzagentur auf Anfrage mitgeteilt. Darüber hinaus ist auch einzuschätzen, wie hoch der Grad der Störung ist und ob es denn technische Möglichkeiten gibt, diese Störungen zu unterbinden oder zu beheben. Manche Dinge kann man auch ohne viel Geld reparieren. Die Bundesnetzagentur bereitet beispielsweise seit Anfang 2010 eine Verlagerung der entsprechenden Nutzung in alternative Frequenzbereiche vor. Sollte diese Frequenzverlagerung notwendig werden und dadurch Kosten entstehen, so gibt es die Zusage der Bundesregierung, eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Dies ist im Vergleich zu Neuanschaffungen sicher der günstigere Weg. Was ist zu tun, bevor der Bund zahlt? Wenn die eben erwähnten Voraussetzungen für Entschädigungsleistungen eintreten, dann muss vorab sichergestellt werden, dass die ausgezahlten Mittel entsprechend eingesetzt werden und bei den Kultureinrichtungen ankommen. Klar umrissen muss auch der Kreis der möglichen Entschädigungsempfänger werden. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, warum ausschließlich öffentliche Einrichtungen entschädigt werden sollen. Schließlich muss der Einsatz der Mittel auch nachvollziehbar und kontrollierbar sein. Missbrauch von Steuermitteln darf es nicht geben. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen arbeiten an Regeln mit dem Ziel, die Höhe der anrechenbaren Kosten sowie das Verfahren zur Abwicklung festzulegen. Diese geballte Fachkompetenz wird sicher unabhängig von oppositionellem Aktionismus zu einer Lösung führen. Bevor wir also pauschal viel Geld ausgeben, sollten wir offene Punkte klären und technische Lösungen im technischen Bereich suchen. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ist daher zu folgen und die Anträge der Oppositionsfraktionen sind abzulehnen.

Johannes Selle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002798, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Uns liegen die Anträge der Fraktionen SPD - 17/3177 -, Die Linke - 17/2416 - und Bündnis 90/Die Grünen - 17/2920 - sowie eine Protokollerklärung der Fraktionen CDU/CSU und FDP vor. Alle drei Anträge der Oppositionsparteien enthalten die Forderung, den Nutzern der drahtlosen Produktionstechniken einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Folgekosten der Frequenzumstellung zu schaffen. Umstritten ist nicht, dass die Bundesregierung richtigerweise mit ihrer Breitbandstrategie eine flächendeckende Versorgung aller Regionen mit leistungsfähigen Internetverbindungen realisieren will. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Frequenzen im Bereich 790 bis 862 Megaherz neu zugeteilt worden. Sie sind bisher dem Rundfunkdienst zugewiesen und werden nun dem Mobilfunkdienst zugeordnet. Dies regelt die Frequenzbereichszuweisungsplan-Verordnung, die am 4. März 2009 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Ein Teil des versteigerten Frequenzspektrums - nämlich die genannten Bereiche 790 bis 862 Megaherz - werden auch bei der drahtlosen Produktionstechnik bei Veranstaltungen, in Kirchen, in Theatern und Ähnlichem mitgenutzt. Nach dem 31. Dezember 2015 stehen den Nutzern drahtloser Mikrofonanlagen diese Frequenzen nicht mehr zur Verfügung. Folge könnte sein, dass Kosten für Neuanschaffungen oder Umstellung auf andere Frequenzbereiche entstehen. Manche Anlagen werden umgestellt werden können, manche nicht. Betroffen hiervon sind sowohl öffentliche als auch private Kultureinrichtungen. Der Bundesrat hat im Juni 2009 die Initiative der Frequenzumstellung begrüßt, weil dadurch die Möglichkeit entsteht, den ländlichen Raum durch schnelle Datenverbindungen zu erschließen und damit seine Attraktivität zu erhöhen. Die Zustimmung ist ihm leicht gefallen, da die Bundesregierung, vertreten durch den Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Schauerte, zugesagt hat, „die Kosten, die sich nachweislich aus notwendigen Umstellungen bis Ende des Jahres 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 bis 862 Megahertz bisher nutzen, Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer, insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, in angemessener Form zu tragen“. Die Bundesregierung steht nach wie vor zu dieser Zusage. Mit den Anträgen der Opposition sollen Rechtsansprüche auf Übernahme der Kosten geschaffen werden. Ein solcher Rechtsanspruch setzt voraus, dass alle Zahlen, angefangen von infrage kommenden Anlagen bis zur Frage einer möglichen Umstellung oder Neuanschaffung, einigermaßen verlässlich vorliegen sollten. In manchen Fällen wird es sogar möglich sein, Lösungen mit den Mobilfunkbetreibern zu finden. Zu Protokoll gegebene Reden Aus den Anträgen der Opposition allein ist schon ersichtlich, dass das Feststellen der Zahlen nicht so einfach ist. Hier geht die Spannbreite von einigen Millionen bis zu mehreren Milliarden. Wir als Bundestagsabgeordnete sind dafür verantwortlich, dem Bundeshaushalt unnötige Ausgaben zu ersparen. Das trifft jedenfalls auf die Regierungsfraktionen zu. Deshalb ist es nicht möglich, einfach Forderungen der Länder zu übernehmen. Eine Einigung über die Höhe der bereitzuhaltenden Mittel sollte bis zur morgigen Bereinigungssitzung vorliegen. Wir bedauern, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Die Lücke zwischen den Erwartungen der Länder und den Vorstellungen der Bundesregierung konnte noch nicht geschlossen werden. Mit der Protokollerklärung der Koalitionsfraktionen zeigen wir, dass wir das Anliegen teilen und durch die „Digitale Dividende“ Benachteiligungen, aber auch Überkompensationen vermeiden wollen. In einem persönlichen Brief an den Bundeswirtschaftsminister habe ich - zusammen mit meinem Kollegen Poland - auf die Wichtigkeit der Entschädigung für die Kultureinrichtungen hingewiesen. Weitere Kollegen haben sich ebenfalls beim Wirtschaftsministerium in diesem Sinne eingesetzt. Ich bin überzeugt, dass die betroffenen Produktionsstätten mit angemessenen Entschädigungen rechnen können. Den Anträgen der Opposition können wir nicht zustimmen.

Martin Dörmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003517, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Durch die im Mai dieses Jahres durchgeführte Versteigerung von Funkfrequenzen an die Mobilfunkunternehmen werden diese in die Lage versetzt, den Ausbau der neuen Funktechnologie LTE voranzutreiben, die hohe Bandbreiten ermöglicht. Dies bietet große Chancen für den notwendigen Netzausbau im Mobilfunk und insbesondere für eine bessere Breitbandversorgung auch in ländlichen Räumen. In den Frequenznutzungsbedingungen wurden - auch auf hartnäckiges Drängen der SPD - Ausbauverpflichtungen festgelegt, nach denen nun schrittweise in unterschiedlichen Stufen jeweils mindestens 90 Prozent der Bevölkerung angeschlossen werden müssen. Um die Versteigerung der Frequenzen zu ermöglichen, wurde im vergangenen Jahr die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung im Bundesrat verabschiedet. Bei den seinerzeitigen Verhandlungen zwischen den Ländern und dem Bund gab es eine Vereinbarung, die im Protokoll der damaligen Bundesratssitzung Niederschlag gefunden hat. Danach hat sich der Bund verpflichtet, die Kosten aus notwendigen Umstellungen, die sich bis Ende des Jahres 2015 bei denjenigen ergeben, die bislang die betroffenen Frequenzen 790 bis 862 Megahertz nutzen, in angemessener Form zu tragen. Die SPD-Bundestagsfraktion will mit ihrem Antrag, den wir heute debattieren, sicherstellen, dass der Bund seine Zusagen tatsächlich einlöst. Vor allem auch deshalb, weil ansonsten viele städtische Kultureinrichtungen oder auch kleine private Theater die Leidtragenden wären. Nach dem aktuellen Stand der Gespräche zwischen Bund und den Ländern ist nämlich zu befürchten, dass die Bundesregierung einen Großteil der betroffenen Einrichtungen mehr oder weniger im Regen stehen lässt. Worum geht es hierbei? Zum einen entstehen den Rundfunksendernetzbetreibern, die bislang einen Teil der ersteigerten Frequenzen genutzt haben, Kosten aus technischen Ersatz- und Zusatzbeschaffungen oder Umrüstungen. Vor allem aber sind auch Kultur- und Bildungseinrichtungen betroffen, die den Frequenzbereich bislang für Datendienste und Funkmikrofone nutzen. Dabei geht es beispielsweise um Bühnenproduktionen, Fernsehaufzeichnungen und sonstige öffentliche Veranstaltungen in Opernhäusern, Theatern oder auch in Kirchen. Die SPD hat stets darauf gedrängt, dass für alle Betroffenen angemessene Lösungen gefunden werden müssen. Wie ist insofern der Sachstand? Der Bund plant Folgendes: Bezüglich der Rundfunksendernetzbetreiber ist eine pauschale Erstattung der Kosten aus technischen Ersatz- und Zusatzbeschaffungen oder Umrüstungen angeboten worden. Die Feststellung und Anerkennung betriebsnotwendiger Umstellungskosten bei drahtlosen Mikrofonen - um diese geht es hier im Besonderen - soll in Abhängigkeit vom tatsächlichen Ausbau der neuen Mobilfunkanwendungen bis maximal 2015 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entsprechend einer in Vorbereitung befindlichen Verwaltungsanweisung erfolgen. Nun ist es so, dass weder der bislang geplante finanzielle Beitrag des Bundes noch das damit verbundene Entschädigungsverfahren ausreichend bzw. geeignet erscheinen, um das Problem angemessen zu lösen. Nach heutigem Stand hat der Bund bislang lediglich Mittel in Höhe von etwas über 100 Millionen Euro zur Speisung des Fonds angeboten. Ich kenne keinen Experten, der diese Summe für ausreichend hält. Die Länder beispielsweise gehen von rund 800 Millionen Euro notwendiger Umstellungskosten aus. Auf jeden Fall wird wohl ein höherer dreistelliger Millionenbetrag erforderlich sein. Das bisherige Angebot der Bundesregierung liegt weit dahinter zurück. Es ist zu hoffen, dass in der heute stattfindenden Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ein besseres Ergebnis erzielt werden kann. Bislang sieht es nicht danach aus. Auch das angestrebte Verfahren ist problematisch, insbesondere, wenn der Fonds nicht mit ausreichenden Mitteln bestückt wird. So plant das Finanzministerium, entsprechend der Abwrackprämie einmalig eine Gesamtsumme für die Erstattung der Umstellungskosten für drahtlose Produktionsmittel in den Bundeshaushalt einzustellen. Sind die Mittel aufgebraucht, werden die Antragsteller, die erst zu einem späteren Zeitpunkt die Mittel beantragen, nicht mehr berücksichtigt. Da es voraussichtlich Voraussetzung für den Anspruch sein wird, dass eine Störung aufgrund der Nutzung entweder bereits eingetreten ist oder aber in absehbarer Zeit erfolgt, würde Folgendes passieren: Zu Protokoll gegebene Reden Diejenigen, bei denen die Umstellung schon bald erfolgt, hätten noch Glück gehabt, weil sie Geldmittel aus dem Topf beziehen könnten. Ist jedoch der Fonds erst einmal leer geräumt, würden alle anderen in die Röhre schauen. Somit benachteiligt dieses Verfahren alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die erst im weiteren Verlauf der Umstellungsfrist konkret von Störungen betroffen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass öffentliche Einrichtungen besonders benachteiligt sind. Denn aufgrund der verwaltungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben benötigen sie mehr Zeit, bevor sie einen Antrag stellen können. Dies würde im Ergebnis dazu führen, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Einrichtungen erst recht leer ausgehen müssten. Von daher ist es notwendig, ein differenziertes Verfahren zu entwickeln, das allen Anspruchsberechtigten eine faire Chance einräumt und nicht diejenigen bevorzugt, die nach dem Windhundprinzip als Erste einen Antrag stellen können. Da gerade auch viele kommunale Einrichtungen betroffen sind, würden ansonsten insbesondere die Kommunalfinanzen zusätzlich belastet. In diesem Zusammenhang sei ergänzend folgendes Problem erwähnt: Die Betreiber drahtloser Produktionsmittel werden darauf angewiesen sein, dass die Mobilfunkunternehmen möglichst frühzeitig über ihre Planungen für den jeweiligen Ausbau informieren. Nur so können sie rechtzeitig die Umstellung der Mikrofone oder aber die notwendige Neubeschaffung einplanen. Insofern tragen auch die Mobilfunkunternehmen eine Verantwortung dafür, dass die Umstellungen reibungslos erfolgen können und Nachteile für alle Beteiligten unterbleiben. Die Unternehmen sind daher aufgefordert, die Gespräche mit den Betroffenen möglichst zeitnah und transparent zu führen. Hier scheint es noch erheblichen Kommunikationsbedarf zu geben. Nun wird seitens der Bundesregierung argumentiert, die Frequenzumstellung diene ja auch den Ländern und Kommunen, weil hierdurch der Ausbau mobiler Breitbandanwendungen vorangetrieben werden könne, von denen alle profitieren. Deshalb sei es angemessen, dass sich auch die Länder an den Kosten beteiligen. Diese Argumentation verkennt jedoch Folgendes: Zum einen hat sich der Bund ausdrücklich dazu verpflichtet, alle notwenige Umstellungskosten in angemessener Höhe alleine zu übernehmen. Zum anderen ist es auch gerechtfertigt, dass diese Kosten gänzlich vom Bund getragen werden. Denn der Bund hat finanziell erheblich von der Frequenzversteigerung profitiert. Alleine durch den betroffenen Frequenzbereich der sogenannten digitalen Dividende wurden Versteigerungserlöse in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro erzielt, die in den Bundeshaushalt und eben nicht in die Länderhaushalte fließen. Von daher ist es mehr als gerechtfertigt, dass der Bund einen Teil dieser Erlöse dafür aufwendet, die Folgekosten zu bewältigen. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und gegebene Zusagen einzuhalten. Lassen Sie die Kommunen und kleinen Theater nicht im Regen stehen! Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund um Zustimmung zu unserem Antrag.

Burkhardt Müller-Sönksen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003818, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Die „Digitale Dividende“ ist ein zentraler Bestandteil unserer Breitbandstrategie, weil sie den Telekommunikationsunternehmen eigene wirtschaftliche Anreize gibt, in die flächendeckende Versorgung gerade der ländlichen Regionen mit leistungsfähigen Internetanschlüssen zu investieren. Denn nur wenn neben modernen, leitungsgebundenen Netzen auch leistungsstarke Funktechnologien zum Einsatz kommen, das zur Verfügung stehende Spektrum an Funkfrequenzen also effizient genutzt wird, können die sogenannten „weißen Flecken“ im ländlichen Raum Deutschlands geschlossen und die europäische Strategie eines digitalen Binnenmarkts umgesetzt werden. Das fragliche Frequenzspektrum ist begrenzt. Damit es im Sinne der Breitbandstrategie genutzt wird, darf die Nutzungsmöglichkeit nicht allein den Kräften des Mobilfunkmarktes überlassen werden. Die Bundesnetzagentur reguliert den Wirtschaftsmarkt auf diesem Sektor deshalb pro-aktiv unter Berücksichtigung aller Interessen, also gleichermaßen wirtschaftlicher wie ideeller. Ziel unserer Frequenzpolitik ist die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung unter Gewährleistung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs. Durch die jüngste Zuteilung im August dieses Jahres wurden sowohl ehemals militärisch genutzte als auch die durch die Umstellung auf digitalen Rundfunk frei gewordenen Frequenzen als sogenannte „Digitale Dividende“ zur Umsetzung der Breitbandstrategie an die Mobilfunkunternehmen vergeben. Hiervon eingeschlossen waren auch Frequenzen im Bereich 790 bis 862 Megaherz, die als wichtiges Element einer unterstützenden Frequenzpolitik Engpässe ausgleichen sollen. Noch bis 2015 stehen diese Frequenzen auf Grundlage einer Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur dem Rundfunk sowie den Nutzern drahtloser Produktionstechnik, wie eben Funkmikrofonanlagen es sind, zur Verfügung. Für den Zeitraum ab 2015 hat die Bundesnetzagentur alternative Frequenzen zur Nutzung durch Funkmikrofontechnik zugeteilt und veröffentlicht. Frequenzen im Bereich von 1785 bis 1800 Megaherz standen ohnehin schon vor der Neuzuteilung an die Mobilfunkunternehmen als Alternative zur Verfügung. Insofern beugt die Bundesregierung bereits im Vorfeld der tatsächlichen Nutzung durch den Mobilfunk im Jahr 2015 Störungen vor, und es bleibt jedem Funkmikrofonbetreiber unbenommen, bei der Bundesnetzagentur sehr kostengünstig Einzelzuteilungen in anderen Frequenzbereichen zu beantragen. Hierfür kommt namentlich der untere UHF-Bereich zwischen 470 bis 790 Megaherz in Betracht, mit Ausnahme von 606 bis 614 Megaherz. Innerhalb dieses Bereiches können die tatsächlichen Betriebsfrequenzen in dem jeweils zugeteilten Frequenzbereich durch den Zuteilungsinhaber selbst ausgewählt werden, sofern vorrangige AnwenZu Protokoll gegebene Reden dungen, insbesondere der Fernsehempfang, nicht gestört werden. Damit ist ein wichtiges Ziel erreicht: Die Nutzer drahtloser Produktionstechnik haben auch für den Zeitraum nach 2015 Planungssicherheit bezüglich der Frage, auf welchen Frequenzen drahtlose Mikrofone und andere Bühnentechnik künftig funken dürfen. Im Übrigen ergab sich auch aus der geltenden Allgemeinzuteilung keinesfalls Bestandsschutz für die bisherigen Nutzer. Denn es ist der Frequenzzuteilung immanent, dass sie nur befristet erfolgt, um flexibel auf technische Entwicklungen reagieren zu können. Allerdings soll den bisherigen Nutzern auch kein Nachteil durch den Wechsel auf andere Frequenzen entstehen. Bereits im Vorfeld der Frequenzzuteilung zeichnete sich ab, dass einige Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer, nämlich insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, ihre Technik umrüsten oder sogar gänzlich erneuern müssen, weil ihre Technik sich nicht in einen anderen Frequenzbereich umschalten lässt. Wir unterstützen ausdrücklich die Zusage seitens des Bundeswirtschaftsministeriums, in diesen Fällen eine Zuwendung nach § 23 BHO zu gewähren. Diese Zusage war aber bereits ein wesentlicher Bestandteil des Kompromisses mit den Ländern zur Bundesratsentscheidung über die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, sodass die Frage, ob es Entschädigungen geben wird, längst entschieden ist: Der Bund wird die Umstellungskosten insbesondere der Kulturund Bildungseinrichtungen in angemessener Form tragen. Was in diesem Zusammenhang angemessen ist, ist naturgemäß umstritten. Die Höhe der Zuwendungen wird derzeit zwischen Bund und Ländern verhandelt. Wir haben bereits bei der Beratung der vorliegenden Anträge im Kulturausschuss deutlich gemacht, dass Nachteile gerade für Kultur- und Bildungseinrichtungen vermieden werden müssen. Angesichts der Bemühungen aller Ressorts, den Haushalt zu konsolidieren, werden wir aber weder das Füllhorn noch die Gießkanne ausschütten. Vielmehr fordern wir von den betroffenen Einrichtungen den konkreten Kostennachweis und interpretieren die dem Antrag der Linksfraktion zugrunde liegenden Zahlen als Hoffnung auf umfassende Sanierungszuschüsse. Denn aus Gesprächen mit Betroffenen kann ich berichten, dass viele Einrichtungen auf die Umrüstungen eingestellt sind und entsprechende Rücklagen gebildet haben. Deren Nachteile durch die nötigen vorzeitigen Neuinvestitionen sollen mit den geplanten Zuwendungen ausgeglichen werden, ohne sie aus ihrer betriebswirtschaftlichen Verantwortung für die Instandhaltungskosten zu entlassen. Insofern fordern wir als Voraussetzung einer Zuwendung den Nachweis, dass die betroffene Einrichtung ihre Technik nur aufgrund der Frequenzzuteilung umrüsten muss, obwohl sie im Übrigen funktionstauglich ist. Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium mit den Ländern ein Verfahren der Kostenermittlung. Wir wollen dieser Arbeitsgruppe nicht vorgreifen und insbesondere keine Vorfestlegung auf die Ermittlung des Buchwerts treffen. Dies wäre ohnehin nur bei gewerblichen Nutzern möglich; es gibt aber auch eine Reihe von nicht gewerblichen Nutzern - Amateurtheater, kirchliche Einrichtungen und Ähnliche -, für die eine solche Kostenermittlung nicht anwendbar wäre. Die Kostenermittlungsmethode muss vielmehr auf alle Nutzer gleichermaßen anwendbar sein. Im Ergebnis kann nur eine Kostenerstattung von kausalen Kosten der Umstellung erfolgen; eine Überkompensationen gilt es dabei zu vermeiden.

Katrin Kunert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003795, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Heute beraten wir in diesem Hause abschließend unseren Antrag, kulturelle Einrichtungen vor Folgeschäden aus der Frequenzversteigerung der digitalen Dividende zu bewahren. Zur Erinnerung seien die wichtigsten Fakten nochmals in aller Kürze zusammengefasst. Die Bundesnetzagentur hat Frequenzen, die durch die Umstellung der terrestrischen Fernsehübertragung von anlog auf digital frei geworden sind, für insgesamt 4,38 Milliarden Euro versteigert. Die mit diesem Vorgang verbundene Umwidmung des betreffenden Frequenzbereichs führt dazu, dass die in Kultureinrichtungen derzeit üblichen drahtlosen Mikrofone nicht mehr genutzt werden können. Die Kosten für eine entsprechende Umrüstung werden auf bundesweit bis zu 3,3 Milliarden Euro geschätzt. Wenn die Bundesregierung angesichts dieses Sachverhalts erklärt, sie wolle die betroffenen Einrichtungen grundsätzlich für die erforderlichen Um- und Nachrüstungen entschädigen, ist dies als erster kleiner Schritt in die richtige Richtung natürlich zu begrüßen. Wir sind allerdings nach wie vor der Ansicht, dass die Bundesregierung mehr tun muss. Zunächst muss klargestellt werden, dass ein etwaiger Ausgleich von Kosten für Um- und Nachrüstung nicht unter einen Vorbehalt gestellt wird. Nicht nachvollziehbar ist für uns in diesem Zusammenhang das Argument, ein vollumfänglicher Ersatz der notwendigen Um- und Nachrüstkosten sei wegen der Haushaltslage des Bundes nicht möglich. Wie bereits eingangs ausgeführt, sind dem Bundeshaushalt durch die Versteigerung Mittel zugeflossen, die deutlich über dem Wert liegen, der für einen vollumfänglichen Ersatz der Umrüstkosten angesetzt wird. Auch wenn die Versteigerungserlöse haushaltsrechtlich nicht an einen bestimmten Zweck gebunden werden dürfen, darf bei der Diskussion nicht außer Acht bleiben, dass der Bund durch die Versteigerung immerhin zusätzliche Einnahmen erzielt hat. Nicht hinnehmbar ist für uns auch die Einschränkung, dass der Bund - wenn überhaupt - lediglich Entschädigungen in angemessener Höhe leisten will. Der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion spricht in diesem Zusammenhang bedauerlicherweise ebenfalls nur von einer angemessenen Entschädigung. Für uns kann nur dann sichergestellt werden, dass kulturelle Einrichtungen an dieser Stelle Zu Protokoll gegebene Reden nicht zu Leidtragenden der technischen Entwicklung werden, wenn durch den Bund in voller Höhe Ersatz für die tatsächlich anfallenden Kosten geleistet wird. Insoweit besteht Übereinstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die dieses Ziel durch Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage ebenfalls erreichen wollen. Geradezu absurd sind die Vorstellungen, die offenbar bei einigen Mitgliedern der Regierungskoalition bestehen, es sei mit einem Missbrauch von Bundesgeldern durch die kulturellen Einrichtungen zu rechnen. Gleiches gilt für Befürchtungen, es könnte zu einer Überkompensation kommen. Wenig zielführend sind auch Verdachtsäußerungen, die Länder könnten versuchen, die Situation der Frequenzumstellung zu nutzen, um die Übernahme von ohnehin notwendigen Investitionen durch den Bund zu erreichen, um so zu Einsparungen in ihren eigenen Kulturetats zu kommen. Es sei gerade in diesem Zusammenhang nochmals daran erinnert, dass die Träger der kulturellen Einrichtungen in vielen Fällen die Kommunen sind. Es wäre nicht das erste Mal, dass finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern im Ergebnis dazu führen, dass das schwächste Glied in der Kette, nämlich die Kommunen, auf den Kosten - auf deren Entstehung sie keinen Einfluss hatten - sitzen bleiben. Bei der aktuellen Finanzkrise fällt es vielen Kommunen ohnehin schwer, ihr Angebot an kulturellen Einrichtungen für die Bürger aufrechtzuerhalten. Um- und Nachrüstkosten, die im Einzelfall auch einen sechsstelligen Betrag erreichen, können in Kommunen mit angespannter Haushaltslage für einzelne kulturelle Einrichtungen schnell zu einem existenziellen Problem werden. Es geht mithin auch darum, die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein vielfältiges kulturelles Angebot weiterhin bestehen kann. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.

Tabea Rößner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004138, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frequenzen sind ein knappes Gut. Fernsehen, Radios, Theater, Musikbühnen, Kongresszentren und natürlich Mobilfunkbetreiber nutzen Frequenzen, und für sie alle sind Frequenzen ebenso elementar wie die Schienen für die Eisenbahn. Ohne Frequenzen könnten wir Fernsehprogramme nur über Kabel empfangen, unterwegs kein Radio hören, wir könnten unsere Handys nicht nutzen und auf der Musikbühne müssten Sänger mit Kabeln herumlaufen. Kurzum: Drahtlose Dienste sind nur mit Frequenzen nutzbar, so wie die Eisenbahn Schienen zum Fahren braucht. Für die Nutzung von Frequenzen muss - genauso wie bei der Bahn - die richtige Infrastruktur geschaffen werden, und das kostet Geld. So haben viele Bühnen Mikrofonanlagen angeschafft, um drahtlose Dienste zu nutzen und so mit der Zeit zu gehen. Im Frühjahr dieses Jahres wurde nun für rund 4 Milliarden Euro ein Teil dieses knappen Guts versteigert. Um es hier deutlich zu sagen: Es war die richtige Entscheidung, dieses Frequenzspektrum an den Mobilfunk zu geben, und zwar unter der Bedingung, den ländlichen Raum auf dem mobilen Weg an das schnelle Internet anzubinden. Auf dem Funkweg sollen die weißen Flecken der Breitbandversorgung geschlossen werden. Das ist eine Chance, das Internet in ländliche Regionen zu bringen. Denn es ist teuer, Breitbandkabel bis an jede Haustür zu verlegen. Bis heute sind immer noch Tausende Haushalte vom schnellen Internet - wenn sie überhaupt einen Internetzugang haben - ausgeschlossen. Gerade in ländlichen Regionen ist das ein gravierender Standortnachteil für die Bevölkerung und vor allem auch für die regionale Wirtschaft. Nicht nur in meinem Bundesland ist das ein großes Problem. Was aber passiert, wenn man Frequenzen neu zuteilt? Welche Folgen hat dies für die bisherigen Nutzer, also beispielsweise die Theater- und Musikbühnen, die zukünftig andere Frequenzen nutzen müssen? Das ist so, als würde der Bahn ein neues Schienennetz zugewiesen werden, bei dem beispielsweise der Abstand zwischen den Gleisen geringer wäre. Dann müsste die Bahn ihre Züge umkonstruieren oder neue erwerben, um das Schienennetz nutzen zu können. Diese Umstellung ist ebenfalls mit hohen Kosten verbunden. So ähnlich geht es den bisherigen Nutzern der im April versteigerten Frequenzen. Diese bekommen nun einen neuen Platz im Äther zugewiesen. Allerdings können die alten Geräte nicht alle einfach auf einen neuen Frequenzbereich umgestellt werden und müssen neu erworben werden. Diese Folgekosten, die in der Summe die Milliardengrenze überschreiten können, wurden leider bei der Entscheidung der Frequenzumwidmung nicht ehrlich angesprochen. Sicher ist aber, dass wir heute ein Problem haben. Deshalb haben die Fraktionen der Opposition Anträge zu diesem Thema gestellt. Auch der Rundfunk ist von der Umverteilung der Frequenzen betroffen. Der Rundfunk hat diese Frequenzen zuvor genutzt - benötigt nun aber durch die Digitalisierung weniger davon. Deshalb haben Rundfunknutzer Platz gemacht, damit die Frequenzen anders genutzt werden können. Allerdings kann der Rundfunk jetzt von Störungen betroffen sein. Denn die mobilen Endgeräte, zum Beispiel Smartphones, können die Übertragung von Rundfunk via DVB-T stören. Mann stelle sich vor: Mein Nachbar geht mit dem Handy ins Internet und deshalb krisselt dann möglicherweise der Bildschirm meines Fernsehers. Auch diese Folgen zu beheben, wird Geld kosten. Ich hoffe, diese Beispiele machen Ihnen deutlich, welche Folgen wir durch diese Entscheidung haben. Die Bundesregierung wird ihrer Verantwortung hier nicht gerecht. Die Bundesregierung hat den Ländern bei den Verhandlungen zwar die Kostenerstattung zugesagt, war aber geschickt genug, diese nicht als Rechtsanspruch festzulegen. Die Länder, die für die Frequenzzuteilung zuständig sind und nur unter der Bedingung zugestimmt hatten, entsprechend entschädigt zu werden, führen deshalb nun zähe Verhandlungen mit unserer Bundesregierung. Sie müssen um Geld bitten, das der Bund überhaupt nicht hätte, wenn der Rundfunk und die Funkmikrofonnutzer nicht ihren Platz geräumt hätten. Der Bund hat durch die Versteigerung der Frequenzen im Frühjahr rund 4 Milliarden Euro eingenommen, stellt Zu Protokoll gegebene Reden aber bislang nur eine Entschädigungssumme von 125 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist eine Schieflage und geht zulasten der Kommunen, die vom Bund durch die Politik der letzten Jahre ohnehin schon in eine miserable finanzielle Lage gebracht wurden. Wir Grüne setzen uns für einen schnellen Ausbau von Breitband im ländlichen Raum ein. Deshalb haben wir es begrüßt, dieses Ziel mit der Vergabe von Frequenzen an den Mobilfunk zu verknüpfen. Allerdings haben wir ein Problem damit, dass sich der Bund die Einnahmen aus der Versteigerung in die Tasche steckt und die Leidtragenden der Frequenzumstellung im Regen stehen lässt. Mit unserem grünen Antrag fordern wir deshalb, den Geschädigten der Frequenzumstellung einen Rechtsanspruch auf Entschädigung einzuräumen, damit diese nicht auf den Kosten für die Umstellung sitzen bleiben. Nur auf diesem Weg bekommen Theater, Konzerthäuser und Rundfunkveranstalter die nötige finanzielle Sicherheit. Die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, die sich bei der Bahn um die entsprechende Infrastruktur kümmern, bitte ich: Setzen Sie die Kultur wieder aufs richtige Gleis, damit Rundfunk und Bühnen freie Fahrt haben. Deshalb bitte ich um die Unterstützung unseres Antrags.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie auf Drucksache 17/3694. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/3177 mit dem Titel „Betroffene Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellung für drahtlose Mikrofone angemessen entschädigen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion die Linke angenommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion die Linke auf Drucksache 17/2416 mit dem Titel „Kulturelle Einrichtungen vor Folgeschäden aus der Frequenzversteigerung der digitalen Dividende bewahren“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Fraktion die Linke angenommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/2920 mit dem Titel „Kultur und Rundfunk nicht durch die Frequenzumstellung schädigen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion die Linke sowie bei Enthaltung der SPD-Fraktion angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 30 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksachen 17/3631, 17/3683 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales ({0}) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO

Thomas Dörflinger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003069, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir debattieren heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Siebten Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs II; konkret geht es dabei um die Frage, wie und in welcher Höhe die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2011 geregelt werden soll. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Beteiligung des Bundes um 1,5 Prozentpunkte auf dann durchschnittlich 25,1 Prozent steigen. Das führt zu einer Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden Euro und leistet damit einen deutlichen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Situation in den Kommunen. Damit lösen die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen aus Union und FDP auch eine Zusage aus dem Koalitionsvertrag ein, was in der gegenwärtig durchaus angespannten Finanzlage sowohl des Bundes als auch der Kommunen ein beachtenswerter Vorgang ist. Nach den Vorgaben des § 46 Abs. 7 und 8 SGB II ist die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten von Unterkunft und Heizung ab 2008 dann anzupassen, wenn die Veränderung in der Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt mehr als 0,5 Prozent beträgt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine solche Veränderung von 2,2 Prozent errechnet. Damit sind die Voraussetzungen für eine Anpassung gegeben. Wenn ich mir die Diskussionen zum Thema Kosten der Unterkunft im Ausschuss für Arbeit und Soziales, etwa die am 30. November des Vorjahres durchgeführte Anhörung, ins Gedächtnis zurückrufe, ist wohl zu erwarten, dass wir nach dieser ersten Lesung im Ausschuss neben der Höhe der Bundesbeteiligung auch wieder die grundsätzliche Frage diskutieren, ob die Veränderung in der Zahl der Bedarfsgemeinschaften der richtige Berechnungsmodus ist oder nicht. Deswegen will ich gleich an dieser Stelle eine Bemerkung zur Genese dieser Berechnungsmethode machen: Die Anpassungsformel wurde 2007 von der Großen Koalition aus Union und SPD unter der Federführung des seinerzeitigen Arbeitsministers Olaf Scholz eingeführt. Seinerzeit bestand Konsens darüber, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften respektive deren zahlenmäßige Veränderung die Grundlage für die Berechnung des Bundesanteils bilden soll. Ich bin gespannt, wie sich unser früherer Koalitionspartner SPD in der anstehenden Diskussion einlässt, wenn die christlich-liberale Koalition nun die Fortsetzung eines damals gemeinsam als richtig erkannten Weges beschreitet. Und ich füge an: Sollte sich auch an diesem Punkt zeigen - wie etwa bei der heute Nachmittag geführten Debatte um die Rente mit 67 -, dass Sie Ihre eigene Vergangenheit als Bundesregierung herzlich wenig interessiert, wenn es darum geht, die Linkspartei links überholen zu wollen, dann ist dies alles andere als glaubwürdig. Sie sollten die Menschen nicht für vergesslicher halten, als sie tatsächlich sind. Mir ist wohl bewusst, dass es bei der grundsätzlichen Frage, ob die Berechnungsmethode geeignet ist, beispielsweise zwischen dem Deutschen Landkreistag und den Koalitionsfraktionen aus Union und FDP unterschiedliche Auffassungen gibt. Nur: Wer vor drei Jahren als Bundesregierung dem Deutschen Landkreistag widersprochen hat, kann ihm heute als Opposition schlecht beipflichten. So etwas fällt auf. Um einen Satz zu der Berechnungsmethode selbst zu sagen: Ich habe nach wie vor meine deutlichen Zweifel, ob die Orientierung an den tatsächlichen kommunalen Ausgaben für Unterkunft und Heizung den zielführenderen Weg darstellt. Es ist wohl schlecht zu bestreiten, dass dieser Weg hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes, um es einmal vorsichtig zu formulieren, der anspruchsvollere ist. Wenn wir an anderer Stelle, etwa beim Thema Steuerrecht, aus meiner Sicht richtigerweise den Weg über eine Ausweitung von Pauschalen diskutieren, um insbesondere die Bürokratiekosten für alle Beteiligten im Zaum zu halten, dann sollten wir beim Thema Kosten der Unterkunft nicht das konkrete Gegenteil dessen tun. Ich fasse zusammen: Der Bund wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums seiner im SGB II festgelegten Verantwortung zur Kofinanzierung der Kosten für Unterkunft und Heizung gerecht. Der Bund leistet mit den sich aus der Kostenbeteiligung ergebenden finanziellen Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro trotz eigener Haushaltsnöte, die wir in diesen Stunden bei der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses deutlich erleben können, einen wichtigen und guten Beitrag zur Stabilisierung der kommunalen Kassen. Es ist ein Beitrag, der gleichzeitig Armut und sozialer Ausgrenzung vorbeugt und damit den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärkt. Ich freue mich auf konstruktive und zügige Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales, damit das Gesetz pünktlich zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten kann.

Paul Lehrieder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003799, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Zur jährlichen Anpassung der Unterkunftskosten reiben sich Bund und Länder immer wieder aneinander, so auch im Vorfeld des Siebten Gesetzes zur Änderung des SGB II. Die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von bundesdurchschnittlich 25,1 Prozent im Jahr 2011 gewährleistet, dass die Kommunen entsprechend § 46 Abs. 5 SGB II in angemessenem Umfang entlastet werden. Für den Bund würden diese Beteiligungssätze im Jahr 2011 voraussichtlich zu einer finanziellen Belastung in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro führen. Gegenüber dem Haushaltssoll 2010 von 3,4 Milliarden Euro wird der Bund damit um rund 0,2 Milliarden Euro mehr belastet. In diesem Zusammenhang möchte ich nur erwähnen: Der frühere Wirtschafts- und Arbeitsminister Clement war der Meinung, der Bund müsse sich nicht an den Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligen, weil die Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden Euro schon ohne die Bundesbeteiligung erreicht werde. Dem hat die Union immer widersprochen. Sie hat in der Großen Koalition durchgesetzt, dass sich der Bund angemessen an den Kosten beteiligt. Das in § 46 SGB II ursprünglich vorgesehene Verfahren, die Höhe der Bundesbeteiligung auf der Grundlage einer jährlichen Be- und Entlastungsrechnung für die Kommunen anzupassen, wie es in den ersten beiden Jahren praktiziert wurde, hatte sich als nicht zweckmäßig erwiesen. Dennoch waren alle Beteiligten der Auffassung, dass auf eine jährliche Anpassung der erforderlichen Höhe der Bundesbeteiligung nicht verzichtet werden kann. Aus diesem Grund haben Bund und Länder gemeinsam nach intensiven Verhandlungen Ende 2006 einen Kompromiss mit zwei wesentlichen Elementen gefunden. Dieser wurde anschließend im SGB-II-Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2006 festgehalten und gab dem § 46 SGB II seine derzeitige Fassung. Der Kompromiss von 2006 war mit einem finanziellen Entgegenkommen des Bundes verbunden: Die Bundesbeteiligung für das Jahr 2007 wurde auf durchschnittlich 31,8 Prozent festgelegt. Dies entsprach einem seinerzeit erwarteten Finanzvolumen von rund 4,3 Milliarden Euro, das auch tatsächlich erreicht wurde. Allein in der letzten politischen Abstimmungsrunde hat der Bund ein Zugeständnis von 400 Millionen Euro gemacht. Darüber hinaus hat der Bund damals der Forderung der Länder nach gesonderten Länderquoten nachgegeben. Das andere wesentliche Element des Kompromisses war, dass die Höhe der Bundesbeteiligung in den Jahren ab 2008 nach einer belastbaren und gemeinsam festgelegten Formel berechnet wird. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2006 mit breiter Mehrheit dieser Formel zugestimmt, wonach die Höhe der Bundesbeteiligung jährlich in Abhängigkeit von der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften verändert wird. Bund und Länder haben sich im Übrigen 2008 auf die unbefristete Beibehaltung der Anpassungsformel verständigt. Diese Verständigung erfolgte im Rahmen weiterer zusätzlicher Entlastungen der Kommunen durch den Ausbau gegenüber dem Arbeitslosengeld II vorrangiger Leistungen wie Kinderzuschlag und Wohngeld. Dadurch konnten die rund 70 000 Bedarfsgemeinschaften, die ausschließlich aufstockende Wohnleistungen der Zu Protokoll gegebene Reden Kommunen bezogen, die Hilfebedürftigkeit verlassen. Darüber hinaus war die Entfristung der Anpassungsformel mit einer weiteren zusätzlichen Entlastung bei der Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 46 a SGB XII verbunden. Indem er sich bewusst an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientiert, trägt der Bund das arbeitsmarktliche Risiko. Demgegenüber sind die anfallenden Kosten der Unterkunft und Heizung der einzelnen Bedarfsgemeinschaften vor Ort von den Kommunen zu steuern. Die Prüfung, ob und wie angemessen die Wohnkosten in den Einzelfällen sind, ihre Steuerung und Finanzierung sind Aufgabe der Kommunen. Das zeichnet die Kommunen mit ihren speziellen Orts- und Fachkompetenzen, aber auch mit der damit verbundenen Verantwortung aus. Eine Anpassung der Bundesbeteiligung an die tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen wäre nicht sachgerecht. Zunächst würden hierdurch jegliche Kostenschwankungen bei den Wohnkosten durch den Bund getragen werden. Das würde auch solche einschließen, die die Kommunen ohne die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ohnehin hätten übernehmen müssen, zum Beispiel allgemeine Preissteigerungen. Des Weiteren würde eine solche Berechnungsbasis die Anreize der Kommunen, die Angemessenheit der Wohnkosten zu prüfen, erheblich reduzieren. Aus dieser Position heraus ist auch für 2011 keine Alternative zur Anwendung der gesetzlich festgelegten Anpassungsformel zu sehen. Um eine gesetzliche Grundlage für die Bundesbeteiligung für 2011 sicherzustellen, hat das Kabinett am 13. Oktober 2010 dem Entwurf für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des SGB II zugestimmt. Demnach wird die Bundesbeteiligung im Jahr 2011 auf bundesdurchschnittlich 25,1 Prozent steigen. Ich will zusammenfassen: Der vorliegende Anpassungsentwurf ist sachgerecht. Dabei nehmen wir die finanziellen Sorgen der Kommunen sehr ernst. Bei allen Änderungen, die es in den letzten Jahren gegeben hat, hat der Bund immer wieder Zugeständnisse an die kommunale Seite gemacht. Dieser Bundesregierung sind das Miteinander mit den Kommunen und ein partnerschaftlicher Umgang sehr wichtig.

Angelika Krüger-Leißner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003164, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Die Höhe der Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft ist ein wichtiges, ständig wiederkehrendes Thema. Hintergrund ist die gesetzlich festgeschriebene Anpassungsformel gemäß § 46 Absatz 7 und 8 SGB II. Das haben so die Länder und der Bund 2007 vereinbart. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Beteiligungssatz des Bundes für die zweckgebundenen Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung nun erneut angepasst werden. Das geschieht nicht zum ersten Mal, denn wir haben uns bei der Festlegung der Beteiligung bewusst dafür entschieden, dass regelmäßig, nämlich Jahr für Jahr, eine Überprüfung der Höhe und gegebenenfalls eine Neubemessung erfolgen muss. Steigt die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften um mehr als 0,5 Prozent, dann ist die Höhe der Bundesbeteiligung zwingend nach der im SGB II ausgewiesenen Formel neu zu berechnen und zu erhöhen. Bei einer Veränderung der Bedarfsgemeinschaften um plusminus 1 Prozent erfolgt eine Anpassung des Beteiligungssatzes um plusminus 0,7 Prozent. Mit dieser Anpassungsformel haben wir uns schon des Öfteren beschäftigt. Zunächst war sie befristet, seit 2008 gilt sie unbefristet. Auch wenn sie die Länder und der Bund einvernehmlich beschlossen haben, so führt sie doch immer wieder zu Unmut bei den Kommunen, weil dort die Kosten entstehen. Der vorliegende Entwurf sieht für 2011 Änderungen vor. Die Kommunen bekommen mehr Geld! - Das ist Fakt. Ursache ist aber nicht das Wohlwollen der Regierungskoalition, sondern die Berechnungsgrundlage, nämlich die durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Sie hat sich im Jahresdurchschnitt im Vergleich der Betrachtungszeiträume Juli 2008 bis Juni 2009 und Juli 2009 bis Juni 2010 bundesweit von 3 528 362 auf 3 606 032 Millionen erhöht - also um 2,2 Prozent. Dementsprechend muss die Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft steigen: Für 2011 bedeutet das eine Erhöhung um 1,5 Prozent. Für 14 Bundesländer - darunter Brandenburg, aus dem ich komme - heißt das, dass der Beteiligungssatz von aktuell 23,0 Prozent auf 24,5 Prozent steigt. Ausnahmen gibt es nach wie vor für die Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Der Beteiligungssatz für Rheinland-Pfalz steigt von 33,0 auf 34,5 Prozent, die Bundesbeteiligung für Baden-Württemberg von 27,0 auf 28,5 Prozent. Auch darüber gibt es Einvernehmen mit dem Bundesrat. Für den Bund führen diese Beteiligungssätze im Jahr 2011 voraussichtlich zu einem Anstieg der finanziellen Belastung um mindestens 0,2 Milliarden Euro, sodass sich der Haushaltsansatz von derzeit 3,4 Milliarden Euro erhöhen muss. So weit die aktuelle Rechtslage und die Fakten wie sie sich aus dem SGB II ableiten. Doch nur auf den ersten Blick scheinen dem Gesetzentwurf mit seinen Änderungen zur Höhe der Bundesbeteiligung keine Bedenken entgegenzustehen. Rein rechnerisch ist die Vorlage nicht zu beanstanden. Sie ergibt sich aus dem Gesetz. So ist es beschlossen. Auf den zweiten Blick - und ich möchte ihn als „Blick hinter die Kulissen“ formulieren - sieht sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung aber erheblicher Kritik ausgesetzt. Dabei geht es allerdings um Grundsätzliches und nicht um die konkrete Höhe der prozentualen Beteiligung, wie sie für das Jahr 2011 berechnet werden muss. Der „Haken“ liegt vielmehr in der Anpassungsformel selbst. Die Gegenvorstellungen zur derzeitigen Regelung sind nicht neu. Die wesentlichen Kritikpunkte aus den vorangegangenen Diskussionen, vorgetragen vor allem von den Ländern, möchte ich deshalb wie folgt zusammenfassen: Erstens. Es wird eine Änderung der Anpassungsformel gefordert. Die Höhe der Bundesbeteiligung soll sich Zu Protokoll gegebene Reden danach nicht mehr an der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften orientieren. Stattdessen wollen die Länder die Berechnung des Beteiligungssatzes entsprechend der tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung. Zweitens. Der bisherige Beteiligungssatz des Bundes - und so auch der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für 2011 neu angepasste - spiegele nicht die tatsächliche Kostenentwicklung wider. Die gesetzlich vorgeschriebene Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden werde nicht erreicht. Beides hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vom 5. November wieder sehr klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Ich nehme die Kritik der Länder sehr ernst. Wenn in den Jahren 2007 bis 2010 aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Anpassungsformel Finanzierungslücken entstanden sind, die zulasten der kommunalen Haushalte gehen, sind wir aufgefordert, die Neubemessung anhand der jahresdurchschnittlichen Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften zu überdenken. Wie in vielen anderen Bereichen ist auch hier die Überprüfung geboten, wenn sich Probleme zeigen. Eine einmal gefundene und im Gesetz seit 2007 verankerte Formel ist nicht für alle Zeiten festgeschrieben. Sie muss jederzeit änderbar sein, wenn dies gerechtfertigt ist. Die vom Gesetzgeber 2004 ausdrücklich im Rahmen der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft gewollte Entlastung der Kommunen muss in der Realität auch sichergestellt werden. Nach den Berechnungen des Deutschen Landkreistages, auf die sich der Bundesrat stützt, müsste der Beteiligungssatz bei Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten immerhin bei 35,9 Prozent liegen! - Im Verhältnis zur aktuellen Berechnung für 2011 mit bundesdurchschnittlich 25,1 Prozent also ein Unterschied von 10,8 Prozent! Gründe dafür gibt es viele: gestiegene Energiekosten, höhere Mieten usw. Aber viel gravierender ist der finanzielle Einschnitt für die Kommunen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Das hat Schwarz-Gelb beschlossen. Die Folge sind Einnahmeausfälle bei den Kommunen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro. Diese müssen die Kommunen allein vollständig kompensieren. Dass dies unmöglich ist, haben wir erkannt und mit unserem Antrag „Rettungsschirm für Kommunen“ mit vielen Forderungen im März dieses Jahres in den Deutschen Bundestag eingebracht. Unser Ziel muss es sein, handlungsfähige Städte, Gemeinden und Landkreise zu haben. Das ist die Basis unserer Demokratie. Die Steuergesetzgebung der schwarzgelben Koalition hat aber die extrem angespannte finanzielle Situation der Kommunen dramatisch verschärft. Um den Umfang kommunaler Aufgaben und Ausgaben mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Einklang zu bringen, verlangen wir als kurzfristige Maßnahmen den Verzicht auf weitere Steuergeschenke, die zu zusätzlichen Belastungen der Kommunen führen. Darüber hinaus haben wir festgelegt, dass der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft um 3 Prozentpunkte anhebt und dies für zwei Jahre befristet. Genau dies bringen unsere Haushälter heute Abend in die Haushaltsausschusssitzung ein. Und dann sehen wir weiter. Mittel- und langfristig muss es uns gelingen, dass die Kommunen stabile Einnahmequellen haben. Dazu gehört eine gut funktionierende Gewerbesteuer. Das ist die wichtigste Grundlage. Dazu gehört auch, dass die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft der Kommunen sich zukünftig mehr und mehr an den tatsächlichen Kosten zu orientieren hat. Wir müssen einen angemessenen Abrechnungsmechanismus finden. Dazu sind alle Fraktionen und die Länder aufgerufen. Sie sehen, der vorliegende Gesetzentwurf löst damit nicht das finanzielle Problem der Kommunen. Die Verschärfung der Probleme hat diese Regierung mit ihren Gesetzen in diesem Jahr geschaffen.

Pascal Kober (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004075, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Jedes Jahr aufs Neue seit 2005 ist der Gesetzgeber damit beauftragt, den Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Personen in der Grundsicherung neu festzulegen. Seit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist ein knappes Jahr vergangen. Das damals beschlossene Gesetz ist noch immer im Vermittlungsverfahren, und damit ist die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung bis heute noch nicht abschließend für das Jahr 2010 geregelt. Obwohl wir noch immer keine Einigung für das Jahr 2010 erzielt haben, müssen wir als Gesetzgeber heute schon für das Jahr 2011 handeln; denn die Kommunen brauchen Planungssicherheit, soweit dies irgend möglich ist. Die Zeichen vonseiten der Länder, dass das Siebte Gesetz angenommen werden wird, sind positiver als im vergangenen Jahr gegenüber dem sechsten Gesetz. Daher bin ich zuversichtlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf bald verabschiedet wird und in Kraft treten kann und nicht so lange Zeit im Vermittlungsausschuss brauchen wird. Für dieses Jahr steht ein Haushaltssoll von 3,4 Milliarden Euro im Gesetz; diese Summe ist vonseiten des Bundes eingeplant. Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch soll dieser Ansatz für das Jahr 2011 auf 3,6 Milliarden erhöht werden. Die Erhöhung der Mittel geschieht selbstverständlich nicht willkürlich. Gerade wir als christlich-liberale Koalition übernehmen die Verantwortung für den Bundeshaushalt im Sinne künftiger Generationen. Die Länder haben der Formel, die die Grundlage für die Berechnung der Bundesbeteiligung ist, zugestimmt und sie als dauerhaft sachgerecht und handhabbar eingeschätzt. Die Höhe der bundesdurchschnittlichen Beteiligung wird 2011 bei 25,1 Prozent liegen und ist damit um 1,5 Prozentpunkte höher als 2010. In den vergangenen Jahren wurde die Bundespolitik oftmals vonseiten der Länder und Kommunen kritisiert. Zu Protokoll gegebene Reden Die Kritik war damit begründet, dass der Bund weniger Mittel für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft bereitgestellt hat. Das aber hatte einen Grund. Es war durch die sinkende Zahl der Bedarfsgemeinschaften völlig begründet. Damit war der Vorwurf, dass sich die Bundespolitik aus der Verantwortung ziehen will, unberechtigt. Dass sich der Bund seiner Verantwortung bewusst ist, zeigt die christlich-liberale Koalition auch mit diesem Gesetzentwurf. Denn weil die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im kommenden Jahr, bedingt durch die Wirtschafts- und Finanzkrise, leider wieder steigen wird, erhöht der Bund auch seine Kostenbeteiligung. Dies verdeutlicht, dass diese Regierungskoalition ihre Verantwortung gegenüber den Kommunen wahrnimmt und ein zuverlässiger und berechenbarer Partner ist. Ich möchte jedoch auch die Gelegenheit nutzen, darauf zu verweisen, wie gut wir die Krise bisher bewältigt haben. Es war vor zwölf Monaten noch nicht abzusehen, dass wir nur einen so geringen Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften zu erwarten haben würden. Im September 2010 gab es in Deutschland 3 545 212 Bedarfsgemeinschaften. Im September 2009 waren es noch 19 169 mehr. Die Auswirkungen der Krise schlagen auf das SGB II immer mit etwas Verzögerung durch, da Menschen, wenn sie ihre Arbeit verlieren, zunächst für mindestens zwölf Monate im Rechtskreis des SGB III geführt werden. Daher werden wir im kommenden Jahr trotz der hervorragenden Entwicklung am Arbeitsmarkt mit einer etwas höheren Zahl an Bedarfsgemeinschaften rechnen müssen. Die positive wirtschaftliche Prognose für das kommende Jahr mit einer erwarteten durchschnittlichen Arbeitslosenzahl von unter 3 Millionen und einem erwarteten Wirtschaftswachstum von 2,2 Prozent wird dazu führen, dass wir in den kommenden Jahren wieder deutlich weniger Bedarfsgemeinschaften haben werden. Das ist eine gute Nachricht für die künftigen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, vor allem aber für die Menschen. Denn hinter dem Begriff „Bedarfsgemeinschaft“ stehen konkrete Menschen und konkrete Schicksale. Jede Bedarfsgemeinschaft weniger bedeutet konkret, dass Menschen aus dem SGB II in Beschäftigung gekommen sind. Das ist die wahre positive Botschaft hinter den Zahlen. Eine Verringerung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften bedeutet nicht nur sinkende Ausgaben für den Bund und auch für die Kommunen, sie ist auch ein Indiz für die Qualität der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik dieser Bundesregierung. Wir können heute sehen, dass die Maßnahmen dieser Regierung, selbstverständlich auch der Regierung und Opposition der vergangenen Jahre, dazu beigetragen haben, Deutschland sicher durch die Krise zu führen. Auch das von der Opposition so heftig kritisierte Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat nachweislich zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage und zum Wachstum beigetragen. Diese Regierung handelt verantwortlich, planbar und verlässlich. Dies wird auch mit diesem Gesetzentwurf wieder klar.

Katrin Kunert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003795, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung legt die Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Haushalte von ALG-II-Beziehenden für das Jahr 2011 fest. Der Beteiligungssatz des Bundes soll für das Jahr 2011 für Baden-Württemberg auf 28,5 Prozent, für Rheinland-Pfalz auf 34,5 Prozent und für die übrigen Länder auf 24,5 Prozent festgesetzt werden. Damit liegt die Bundesbeteiligung 2011 bundesdurchschnittlich bei 25,1 Prozent. Die Höhe der Bundesbeteiligung muss seit dem Jahr 2008 auf Grundlage der Anpassungsformel nach § 46 Abs. 7 SGB II jährlich angepasst werden, sofern die Veränderung der jahresdurchschnittlichen Zahl der Bedarfsgemeinschaften mehr als 0,5 Prozent beträgt. Da sich die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum von Juli 2008 bis Juni 2009 um 2,2 Prozent erhöht hat, ist eine gesetzliche Anpassung der Bundesbeteiligung für das Jahr 2011 erforderlich. Soweit zum Sachverhalt. Es ist schon beeindruckend, wie beratungsresistent die Bundesregierung in Sachen Kosten der Unterkunft gegenüber der nunmehr seit mehreren Jahren anhaltenden massiven Kritik der Kommunen und Länder ist. Wie sonst ist es zu erklären, dass die Bundesregierung daran festhält, sich nicht angemessen an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft für ALG-II-Beziehende zu beteiligen? Die Linke will die Bundesregierung nicht ungeschoren davonkommen lassen. Daher haben wir beantragt, den Gesetzentwurf nicht stillschweigend durchgehen zu lassen. Auch wenn sich die Bundesbeteiligung für das Jahr 2011 um bundesdurchschnittlich 1,5 Prozent erhöhen soll, entspricht dies bei weitem nicht dem eigentlich zu zahlenden Anteil des Bundes. Würden die realen Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt werden, müsste sich der Bund im Jahr 2010 mit 35,8 Prozent und im Jahr 2011 mit 37,7 Prozent beteiligen. Das hat der Landkreistag auf der Grundlage langfristiger Betrachtungen des realen Kostenverlaufs errechnet. Der Bund ist nach wie vor nicht bereit, sich angemessen an der Finanzierung der Wohnkosten für Hartz-IVBeziehende zu beteiligen. Seit Jahren zieht er sich aus der Finanzierung der Wohnkosten zurück. Betrug der Bundesanteil im Jahr 2007 noch 4,36 Milliarden Euro - 31,8 Prozent -, so sollte er für das Jahr 2010 nur noch 3,7 Milliarden Euro - 23,6 Prozent - betragen. Der Bundesrat hatte sich dagegen ausgesprochen und am 18. Dezember 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen. Eine Einigung wurde bis dato nicht erreicht. Ich habe das Scheitern des Sechsten Gesetzes zur Änderung des SGB II über die Kosten der Unterkunft im Bundesrat ausdrücklich begrüßt. Mit der Ablehnung wird die Isolierung der Bundesregierung in dieser Frage Zu Protokoll gegebene Reden offensichtlich. All diejenigen, die mit den sozialen Problemen direkt konfrontiert sind, schätzen schon lange, dass die Politik der Bundesregierung die Probleme verschärft, statt sie zu lösen. Aber all das scheint die Bundesregierung nicht zu stören, ansonsten hätte sie heute dem Bundestag einen anderen Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des SGB II zur Regelung des Bundesanteils vorgelegt. Ich fordere die Bundesregierung auf, endlich die Realität sozialer Spaltung zur Kenntnis nehmen und ihre Politik darauf ausrichten. Der Bundesanteil an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft muss deutlich erhöht werden. Der Bund darf sich nicht länger zulasten der Kommunen und der Hartz-IV-Beziehenden sanieren. Die Kommunen brauchen endlich eine solide Finanzausstattung, damit die Einwohnerinnen und Einwohner ein würdevolles Leben führen können, wozu auch eine menschenwürdige Wohnung gehört. Ich fordere die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen und dem Bundestag umgehend einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. In dem neuen Gesetzentwurf ist erstens die Anpassungsformel dahin gehend zu ändern, dass die Berechnung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in § 46 Abs. 7 SGB II auf der Basis der tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II erfolgt. Zweitens ist auf der Grundlage dieser veränderten Formel eine Neuberechnung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für die Jahre 2010 und 2011 vorzunehmen.

Markus Kurth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003578, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Der hier von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist gegenüber unseren Städten und Gemeinden nichts anderes als eine Zumutung. Bei verständiger Würdigung des Komplexes „Kosten der Unterkunft“ kann eigentlich niemandem entgehen, dass die derzeitige Formel zur Berechnung des Bundesanteils an den Wohnkosten von Menschen im Bezug der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Kommunen über Gebühr belastet. Erstens kann niemand erklären, warum Extrawürste für Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg gebraten werden. Zweitens erschließt sich auch nicht, warum nicht die tatsächlichen Kosten Maßstab der Berechnungen sind, sondern stattdessen die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die Tatsache, dass die Bundesländer diesen Berechnungsschlüssel seinerzeit selbst beschlossen haben, macht die Sache nicht besser. Ganz offensichtlich haben die Bundesländer und der Bund ein Geschäft zulasten Dritter - nämlich der Kommunen - gemacht. Aber ob dies die Bundesregierung interessiert? Wir wissen von der schwarz-gelben Koalition, dass sie die Belange der Kommunen ziemlich in den Hintergrund stellt, weshalb Sie von der Bundesregierung allen Ernstes über die Abschaffung der Gewerbesteuer fabulieren und die Mittel zur Städtebauförderung kürzen. Wir wissen von Schwarz-Gelb aber auch, dass Ihnen die Belange der Menschen, die von Sozialleistungen leben müssen, nicht so wichtig sind wie die von Hoteliers. Sonst würde die Bundesregierung nicht auf die Idee kommen, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, per Satzungsrecht die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu regeln. Was die Bundesregierung damit riskiert, ist der massenhafte Rechtsbruch vor Ort auf Kosten der Armen in Deutschland. Ein unbestimmter Rechtsbegriff der „Angemessenheit“ soll nach dem Willen der Bundesregierung nicht vom Bundesgesetzgeber definiert werden, der dafür zuständig ist, wie das Bundesverfassungsgericht es am 9. Februar noch einmal im seinem Urteil zu den Grundsicherungsleistungen festgestellt hat. Vielmehr will die Bundesregierung die angemessenen Wohnkosten als wichtigen Teil des Existenzminimums dem freien Spiel zwischen Kämmerer und Sozialdezernenten überlassen. Wer in diesem Kräftemessen in einer Kommune obsiegen wird, die etwa unter der Haushaltssicherung steht, lässt sich unschwer vorhersagen. Zu befürchten ist außerdem bei unangemessenen oder gar rechtswidrigen Satzungslösungen eine erneute Klageflut vor den ohnehin überlasteten Sozialgerichten. Schwarz-Gelb bleibt sich mit diesem Gesetzentwurf treu. Anstatt endlich die Reform der Übernahme der Kosten der Unterkunft solidarisch zu gestalten oder anderweitige Kompensationslösungen zu suchen, werden wieder die Kommunen einseitig belastet. Sinnvoll wäre eine andere Lastenverteilung, die wir als Grüne auch vorschlagen. Um die gesetzlich vorgesehene Entlastung der Kommunen durch die Einführung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt um jährlich 2,5 Milliarden Euro zu gewährleisten, müssen wir die Anpassungsformel ändern und die Bundesbeteiligung entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch berechnen. Das fordert auch der Bundesrat, und er hat den Vermittlungsausschuss hierzu angerufen - Bundesratsdrucksache 864/09. Die Länder berufen sich auf Berechnungen des Deutschen Landkreistages, wonach unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2010 eine Bundesbeteiligung von 35,9 Prozent geleistet werden müsste. Für das Haushaltsjahr 2011 beträgt bei Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung nach Berechnungen des Deutschen Landkreistages der Bundesanteil 37,7 Prozent. Ausgehend von voraussichtlichen Unterkunftskosten in Höhe von 14,3 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2011 beträgt der Bundesanteil 5,4 Milliarden Euro statt der aktuell angesetzten 3,6 Milliarden Euro. Der Haushaltsansatz wäre demnach um 1,8 Milliarden Euro zu erhöhen. Sicherlich müssen die Zahlen des Landkreistages noch einmal auf ihre Richtigkeit und Plausibilität hin überprüft werden. Immerhin ist nicht auszuschließen, dass der Deutsche Landkreistag sein Rohdatenmaterial auch interessengeleitet hochrechnet. Dennoch: Der Bund darf sich vor seiner Verantwortung nicht drücken und die Kommunen nicht im Regen stehen lassen. Zu Protokoll gegebene Reden

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Es wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3631 und 17/3683 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Damit sind Sie einverstanden. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Erkenntnisse des Weltagrarberichtes zur Grundlage deutscher, europäischer und internationaler Agrar- und Entwicklungspolitik machen - Drucksache 17/3542 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({0}) Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Johannes Röring (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003832, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir haben in den letzten Wochen, Monaten und sogar Jahren den Weltagrarbericht immer wieder auf der politischen Tagesordnung gehabt. Er wird von den Oppositionsparteien, egal ob ich hier die Linken, die Grünen oder unseren ehemaligen Koalitionspartner, die SPD, nenne, als das Zukunftswerk für die weltweite Gestaltung und Entwicklung der Landwirtschaft propagiert. In selbem Maße haben Entwicklungshilfeinstitutionen, NGOs oder Vertreter einer ökologisch-biologischen Landwirtschaft sich für die Akzeptanz des Berichts eingesetzt und versucht, Druck auf die Bundesregierung auszuüben, um den Weltagrarbericht zu unterschreiben und ihn damit als ein offizielles Dokument zu legitimieren. Bei all dieser Euphorie und Anpreisung des Weltagrarberichts darf man allerdings nicht vergessen, welche formelle Basis hinter diesem Bericht steht, ohne sich an dieser Stelle schon mit Inhalten auseinanderzusetzen. Der Weltagrarbericht ist entstanden auf der Basis eines Netzwerks internationaler Agrarwissenschaftler. Ihm lag kein Auftrag irgendeiner internationalen Organisation zugrunde, auch wenn dies immer wieder von den Beteiligten behauptet wird. Es gab zwar finanzielle und personelle Unterstützung durch die FAO, die Weltbank und andere Einrichtungen der Vereinten Nationen; aber selbst die FAO sieht den Weltagrarbericht nicht als Grundlage für ihr politisches und strategisches Handeln. Ergänzend muss man feststellen, dass viele Akteure der weltweiten Agrarpolitik in keiner Weise am Diskussionsprozess beteiligt waren bzw. sich im Laufe der Verhandlungen zurückgezogen haben, da eine zu einseitige und nicht ergebnisoffene, sondern vielmehr ideologisch geprägte Diskussion bei der Lösung der identifizierten Probleme stattgefunden hat. Aufgrund dieses Sachverhalts muss jedem klar sein, dass es zu nichts verpflichten würde, wenn man diesen Bericht unterschreibt oder ihn sonstwie anerkennt. Deshalb hat die Bundesregierung auch völlig zu Recht von einer förmlichen Unterschrift abgesehen. An dieser Stelle möchte ich nun kurz auf die inhaltliche Qualität des Berichts eingehen. Das große Ziel des Weltagrarberichts, „die Verminderung von Hunger, Armut und Mittellosigkeit und die Verbesserung der Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen samt der Gesundheit“ ist ohne Wenn und Aber zu unterstützen. Damit beschreiben wir die größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Wir wollen Hunger und Elend bekämpfen, und ein Schlüssel dazu ist die Landwirtschaft. Die Ernährungskrise im Jahr 2007 hat das Thema Welternährung ganz nach oben auf die politische Agenda gebracht und einen auch dringend notwendigen Schwung in die Debatte gebracht. Auch hier hat sicherlich der Weltagrarbericht einen positiven Beitrag geleistet. Positiv zu sehen ist auch, dass man versucht hat, tief in die Debatte einzusteigen, man eine nach Regionen unterschiedliche Analyse der Probleme angefertigt und sich auch bemüht hat, Handlungsempfehlungen zu geben. Es ist richtig, dass man die Stärkung lokaler Märkte anstrebt. Es ist der richtige Ansatz, das Thema „Recht auf Land- und Wassernutzung“ zu betonen oder das Thema „Landwirtschaft und Klimawandel“ in den Blickpunkt zu nehmen. In der abschließenden Analyse sehe ich allerdings die große Schwäche des Berichts, der mich zu deutlicher Kritik kommen lässt. Es findet beinahe durchgängig eine ideologisch geprägte Betrachtungsweise statt, die sich ausschließlich am Ideal eines ökologischen Landbaus orientiert und eine moderne, industrialisierte Form der bäuerlichen Landwirtschaft ablehnt. Doch dabei wird vergessen, dass besonders Merkmale wie Effizienz, Ressourcenschonung, Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung eine moderne Landwirtschaft prägen. Ich möchte diese Position aber nicht nur abstrakt darstellen, sondern auch exemplarisch an eine persönlich erlebte Erfahrung anknüpfen, die mich in meiner Überzeugung noch mehr gestärkt hat. Ich war vor kurzem mit dem Agrarausschuss in den ostafrikanischen Ländern Kenia, Uganda und Äthiopien zu Gast und habe mir die Situation der Menschen, besonders in der Landwirtschaft, angeschaut. Ich habe viele neue Erkenntnisse gesammelt, und ich musste mit großer Enttäuschung feststellen, welches Elend dort vielfach herrscht. Ich habe dort in vielen Gesprächen mit Hilfsorganisationen, die sich ebenfalls in die Arbeit am Weltagrarbericht eingebracht haben, erfahren, dass diese eine Industrialisierung der Landwirtschaft nach europäischem Vorbild für Afrika ablehnen. So wird es abgelehnt, neue Arten anzubauen oder Mineraldünger einzusetzen. Das Ergebnis ist, dass viele Menschen hungern. Das Ganze ist ein furchtbarer Zynismus. Europa hat vor über hundert Jahren begonnen, durch verstärkten Maschineneinsatz und den Einsatz mineralischen Düngers seine landwirtschaftlichen Erträge zu steigern. Dadurch wurden auch bei uns der Hunger besiegt und der Wohlstand ge7790 mehrt. Lassen wir doch die Afrikaner selbst entscheiden, was sie wollen, und sie dann unterstützen. Warum lassen wir denn kein wirtschaftliches Wachstum im Nahrungsmittelbereich zu? Im Bericht des Weltagrarrates und in den Papieren von vielen Organisationen ist von Stützung der kleinbäuerlichen Struktur die Rede. Warum helfen wir den Bauern dort nicht, Unternehmer zu werden? Warum helfen wir nicht, etwa durch bessere Ausbildung, durch Gründung von Bauernverbänden, durch den Bau von Lagerstätten von der Subsistenzwirtschaft wegzukommen und etwa mit Agrargütern oder Nahrungsmitteln Handel zu treiben? Stattdessen wird erklärt, die Afrikaner wollten nur mit Ochs und Esel ihr Stückchen Land bestellen; dann seien sie glücklich. Ich glaube das nicht. Die moderne Landwirtschaft wird mit ihren vielfältigen Möglichkeiten bei Ertragssteigerung und Ertragssicherheit eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Welternährungskrise einnehmen, überall auf der Welt. Bei allen notwendigen Diskussionen über faire Handelsbeziehungen und bei der Debatte um die verschiedensten Gründe für die Verteuerung der Nahrungsmittel kommen wir an einem Fakt nicht vorbei: Die Nachfrage nach Agrarrohstoffen, nach Getreide, Ölsaaten und vielem mehr wird sich in absehbarer Zeit fast verdoppeln. Um diese auf uns zukommende Herausforderung meistern zu können, müssen wir jetzt die Weichen richtig stellen. Denn dieses Mehr an Nachfrage müssen wir durch Produktion auf der jetzt vorhandenden und kaum vermehrbaren Fläche an weltweitem Ackerland erreichen; denn wir wollen ja bewusst unsere schützenswerten Urund Regenwälder unangetastet lassen. Dies wird dann funktionieren, wenn wir eine moderne bäuerliche Landwirtschaft als Basis für diese verantwortungsvolle Aufgabe ermöglichen; denn dies ist ein entscheidender Lösungsansatz und damit ein Segen für die Menschheit. Zum Abschluss möchte ich gerne aus dem Weltentwicklungsbericht 2008 der Weltbank zitieren, der an vielen Stellen den kleinbäuerlichen Landwirt als Unternehmer sieht und der die obige These mehr als stützt: Die Nutzung der Agrarwirtschaft als Basis für Wirtschaftswachstum in Agrarländern setzt eine Produktivitätsrevolution im kleinbäuerlichen Farmbetrieb voraus.

Dr. Wilhelm Priesmeier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003611, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Im Jahr 2003 haben die Weltbank und die Vereinten Nationen bzw. die FAO einen internationalen Prozess initiiert: das International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development, das IAASTD, bekannt geworden als Weltagrarrat. Über 500 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Kontinente und unterschiedlicher Fachrichtungen haben vier Jahre lang zusammengearbeitet, um die folgenden Fragen zu beantworten: Wie können wir landwirtschaftliches Wissen, Forschung und Technologie einsetzen, um Hunger und Armut zu verringern? Wie lassen sich ländliche Existenzen verbessern, und wie lässt sich weltweit eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Entwicklung fördern? Die Ergebnisse sind eingeflossen in den Weltagrarbericht, der 2008 veröffentlicht wurde. Ich möchte an dieser Stelle nochmals daran erinnern, dass mit maßgeblicher Unterstützung der SPD der Weltagrarbericht ins Deutsche übersetzt, und damit einer breiteren Öffentlichkeit bekanntgemacht werden konnte. Der Weltagrarbericht hat wichtige Impulse für die Diskussion über die Armutsbekämpfung gegeben. Wir unterstützen die Ergebnisse des Berichtes. Obwohl Deutschland den 2008 erschienenen Bericht nicht unterzeichnet hat, sind viele Erkenntnisse aus dem Bericht in konkrete SPD-Anträge eingeflossen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unseren Antrag „Hunger und Armut in Entwicklungsländern durch die Förderung von ländlicher Entwicklung nachhaltig bekämpfen“ vom 28. November 2008. An dieser Stelle möchte ich nur die wesentlichen Erkenntnisse und unsere Forderungen wiederholen: Bisher produzierten die Mehrzahl der Kleinbauern in ungefähr 400 Millionen Betrieben mit weniger als zwei Hektar Land pro Betrieb nur das Nötigste zum Überleben. Zeitweise sind sie selber auf den Zukauf von Nahrungsmitteln oder - das ist schlimmer - auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen. Wir müssen die Produktivität der Landwirtschaft durch strukturelle und verbesserte politische Rahmenbedingungen stärken. Die ländliche Entwicklung in den Entwicklungs- und Schwellenländern muss nach unseren Vorstellungen vor allem dem Ziel dienen, den Zugang zu produktiven Ressourcen zu verbessern. Parallel dazu muss die Funktionsfähigkeit der regionalen Märkte für landwirtschaftliche Produkt- und Faktormärkte verbessert werden. Dabei sind die strukturellen Ursachen der unzureichenden ländlichen Entwicklung in erster Linie durch die jeweiligen Länder, aber auch durch die Hilfe der internationalen Gemeinschaft zu bekämpfen. Ziel der ländlichen Entwicklung kann es nicht in erster Linie sein, den Zwei-Hektar-Betrieben nachhaltig ihre Subsistenzwirtschaft zu sichern. Das steht auch so nicht im Weltagrarbericht. Leider kann ich nicht erkennen, woher Sie Ihre Aussagen zur Fokussierung auf kleinbäuerliche Strukturen nehmen. Entwicklungspolitik steht heute vor der Herausforderung, einerseits die kleinbäuerlichen Strukturen zu stärken, aber andererseits auch den notwendigen Strukturwandel sozial abzufedern. Wirtschaftlichere Betriebsgrößen werden in den betroffenen Regionen unterschiedlich ausgeprägt sein. Die Menschen vor Ort werden wissen, wie die bäuerliche Produktivität erhöht werden kann. Unklar bleibt für mich, was die Kolleginnen und Kollegen von der Linken mit ihrem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt bezwecken. Die Aussagen bleiben zwar aktuell, aber wir sollten doch einmal genau hinschauen, wo wir die wirkliche Entwicklungsarbeit leisten müssen. Leider muss ich nämlich feststellen, dass die Erkenntnisse des Weltagrarberichts bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalition nur eingeschränkt bis gar nicht fruchten. Nicht anders kann ich die Äußerungen des Abgeordneten Röring von der CDU bewerten. Dieser hat Zu Protokoll gegebene Reden sich kürzlich in einem Interview mit der Katholischen Nachrichtenagentur über die nach seiner Ansicht „völlig falsche Philosophie von vielen Entwicklungshilfeorganisationen“ echauffiert. Diese würden sogenannte kleinbäuerliche Strukturen verherrlichen und den technischen Fortschritt für die Entwicklungsländer ablehnen. Es stünden Stichworte wie „Geschlechterdebatte“ und „sozial-ökologische Reformen“ im Raum, die nichts mit den Realitäten und den Bedürfnissen vieler Entwicklungsländer zu tun hätten. Mit einem Rundumschlag lässt sich der Kollege Röring über die Misserfolge der bisherigen Entwicklungspolitik aus. Für unseren derzeitigen Entwicklungsminister, der erst sein Ministerium abschaffen wollte und es jetzt um 200 weitere Stellen aufstocken möchte, mögen Ihre Aussagen wunderbar geklungen haben. Die einfachen Weisheiten, die Herr Röring im Interview verbreitet, werden jedoch der komplexen Realität nicht im Geringsten gerecht. Die wirtschaftlichen Potenziale der einheimischen Bevölkerung werden durch zahlreiche rechtliche, agrarpolitische und soziokulturelle Hindernisse beschränkt. Fehlender Landzugang und fehlende finanzielle Ressourcen sind zu nennen. Gerade in Afrika liegt der überwiegende Anteil der landwirtschaftlichen Produktion in Frauenhand. Sie produzieren mehr als 90 Prozent der Grundnahrungsmittel und über 30 Prozent der Marktfrüchte. Eine Förderung der ländlichen Entwicklung und der Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen von Frauen müssen eng miteinander verknüpft werden; denn auch die strukturelle Benachteiligung von Frauen, insbesondere in Afrika, ist ein wichtiger Faktor, der der wirtschaftlichen Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion bis heute im Wege steht. Dies sind Realitäten in vielen Entwicklungsländern, die auch der CDU-Kollege Röring anerkennen sollte. Richtig ist, dass wir gerade die afrikanischen Bauern unterstützen müssen, ihre Produktivität zu steigern. Es müssen rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den Bäuerinnen und Bauern ermöglichen, ihre vorhandenen unternehmerischen Potenziale voll auszuschöpfen. Dies wird aber nicht dadurch erreicht, dass wir ihnen unangepasstes Saatgut und unsere Hochleistungsrinder schicken. Es wird dadurch erreicht, dass wir ihnen bezahlbares Know-how zur Verfügung stellen. Es wird dadurch erreicht, das wir in unserem Land mehr Geld in die Hand nehmen und beispielsweise unsere einstmals so hoch gelobte Tropenund Subtropenforschung vor dem kompletten Untergang retten. Eine bessere Ausbildung, der Bau von Straßen und Lagerstätten, damit Lagerverluste bis zu 60 Prozent verringert werden, sind konkrete Maßnahmen der ländlichen Entwicklung. Dies kann und muss aber unter größtmöglicher Beteiligung der ländlichen Bevölkerung erfolgen. Nur sie weiß, was sie benötigt, um der Armut zu entrinnen. Achten wir ihre Belange nicht, besteht die Gefahr, dass korrupte Regimes oder lokale Warlords die Früchte des Fortschritts alleine verprassen. Daher ist ein Bottom-up-Entwicklungsansatz auch heute noch modern und zeitgemäß. Er ist auch mühsamer, das möchte ich nicht verhehlen. Aber er ist langfristig wirksamer als kurzfristige Beglückungskampagnen à la FDP. Es bedarf verschiedener Instrumente und Elemente der ländlichen Entwicklung und im Agrarsektor, um langfristig den Hunger zu überwinden. Die Entwicklungsarbeit bei uns endet nicht mit der Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern in den südlichen Ländern. Das hat Herr Röring vergessen im Interview zu sagen. Zu mehr Unternehmertum und zu mehr Marktorientierung gehören auch faire Spielregeln auf den Agrarmärkten. Da müssen wir noch einiges nachholen in der EU. Ich hoffe, dass die Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2013 auch in diesem Bereich konsequent auf neue Herausforderungen ausgerichtet wird und marktverzerrende Subventionen endgültig abgeschafft werden. Gleiches gilt im Übrigen für die spekulativen Auswüchse auf den Weltagrarmärkten. Hier müssen wir den Realitäten ins Auge schauen und politisch eingreifen, damit wir die Funktionsfähigkeit von Warenterminbörsen dauerhaft sichern. Vorschläge dazu hat die SPD bereits unterbreitet. Ich freue mich, dass auch das Bundesagrarministerium letzte Woche endlich aufgewacht ist. Aber zurück zum Antrag der Linken. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in ihrem Antrag zum Entwurf des Haushalts 2011 des BMELV eingefordert, insgesamt 1 Million Euro bereitzustellen, damit der Weltagrarbericht fortgeschrieben werden kann. Damit wollen wir auch erreichen, dass die bisher sehr technologiefixierte Forschungspolitik der Bundesregierung zur Bekämpfung von Hunger, Klimawandel, Flächen- und Ressourcenknappheit auf eine breitere Basis gestellt wird. Daher wird die SPD sich enthalten.

Dr. Christel Happach-Kasan (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003669, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Vor zehn Jahren haben die Regierungen von 189 Staaten acht UN-Millenniumsziele miteinander vereinbart. Zu diesen Zielen gehört die Halbierung der Zahl der hungernden Menschen bis zum Jahr 2015. Tatsächlich sind in den vergangenen zehn Jahren jedoch keine entscheidenden Fortschritte erzielt worden. Im Gegenteil: Die absolute Zahl der hungernden Menschen liegt seither bei rund 1 Milliarde. Weitere 2 Milliarden Menschen leiden an Mangelernährung. Die Gründe für diese besorgniserregende Bilanz sind vielfältig: Eine schlechte Regierungsführung zum Beispiel in Nordkorea oder dem Kongo, die demografische Entwicklung, der Klimawandel und ein ungenügendes Bildungsniveau sind einige der offensichtlichen Faktoren. Um die verschiedenen Missstände zu beseitigen, sind verschiedene Maßnahmen notwendig. Der im April 2008 verabschiedete sogenannte Weltagrarbericht versucht in einem durchaus breit angelegten Ansatz, das Potenzial von althergebrachten, lokalen landwirtschaftlichen Kenntnissen und von technologischem Fortschritt danach zu bewerten, wie weit sie geeignet sind, Teilziele der Millenniumsvereinbarung zu erreichen. Er nennt hierzu eine Reihe von interessanten Zu Protokoll gegebene Reden Fakten. Allerdings ist der Bericht mit seinen Folgerungen einseitig ideologisch ausgerichtet und greift zu kurz. Es besteht Einigkeit darüber, dass die landwirtschaftliche Effizienz insbesondere in den Nichtindustrieländern enorm erhöht werden muss. Daher wird die einseitige Fokussierung des Berichts auf kleinbäuerliche Subsistenzwirtschaft den vor uns liegenden Problemen nicht gerecht. Durch die stetig wachsende Weltbevölkerung verringert sich die Ackerfläche, die für die Ernährung eines jeden Menschen zur Verfügung steht. Ebenso führen der Klimawandel und der Anbau von Biomasse für die energetische Nutzung dazu, dass die für die Ernährungssicherung zur Verfügung stehende Ackerfläche abnimmt. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass etwa die Hälfte einer jeden Ernte entweder schon auf dem Feld oder anschließend bei der Lagerung und der Verarbeitung durch Schadorganismen vernichtet wird. Das bedeutet, dass nur eine Steigerung der Effizienz der Landwirtschaft die Chance bietet, den Hunger auf der Welt zu lindern. Dafür sind die Nutzung moderner Technik, moderner Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmethoden, moderner Sorten erforderlich. Damit die Menschen diesen Anforderungen gewachsen sind, brauchen sie mehr Bildung und Ausbildung. Mit einer romantisierenden Museumslandwirtschaft, wie sie verschiedene Nichtregierungsorganisationen, NGO, und der Weltagrarbericht fordern, kann das Problem der Welternährung nicht gelöst werden. Gerade in Ländern mit geringem allgemeinem Bildungsniveau, mit einem großen Anteil an Menschen, die nicht lesen und schreiben können, ist das Erfahrungswissen in der Bevölkerung über die landwirtschaftliche Produktion vergleichsweise gering. Daher reicht es bei weitem nicht aus, in diesen Ländern auf Tradition und Erfahrung zu setzen. Auch in Deutschland wurde der notwendige Leistungssprung der Landwirtschaft erst durch die Einführung der allgemeinen Schulpflicht, den breiten Zugang zu Bildung und Ausbildung und in der Folge vermehrte wissenschaftliche Forschung mit der Anwendung ihrer Erkenntnisse möglich gemacht. Das Beispiel Mongolei, wo noch immer Weizen in einer Zwei-Felder-Wirtschaft produziert wird, zeigt, dass regional noch erhebliche Potenziale bestehen, die Erträge zu erhöhen. Hunger ist kein reines Verteilungsproblem. Der Überfluss in Hamburg kann den Hunger der Menschen in den Ländern der Subsahara nicht lindern. Sie brauchen nicht noch mehr Lebensmittellieferungen aus dem Ausland, sondern Hilfe zur Selbsthilfe und eine Stärkung ihrer Ernährungssouveränität. Deshalb unterstützt die deutsche Entwicklungshilfe auch kleinbäuerliche Strukturen und regionale Märkte. Um deren Funktionsfähigkeit zu erhalten, treten wir dafür ein, im Rahmen der Reform der gemeinsamen EU-Agrarpolitik die Exporterstattungen völlig abzubauen. Für die Anpassung der Kulturpflanzen an den Klimawandel, ihre Resistenz gegenüber Schadorganismen und die Verbesserung ihrer Eigenschaften für die Ernährung müssen geeignete Sorten gezüchtet werden. Dabei müssen moderne Züchtungsmethoden wie die Gentechnik genutzt werden. Untersuchungen der Universität Göttingen zeigen, dass indische Baumwollbauern mit gentechnisch veränderten Pflanzen deutliche Einkommensgewinne erzielen und ihre wirtschaftliche Situation verbessern konnten. Der nahezu flächendeckende Anbau von Bt-Baumwolle in Indien ist ein erfolgreicher Beitrag zur Bekämpfung von Armut und Hunger. Dieses Potenzial wird vom Weltagrarbericht unterschätzt. Ebenso muss für die Bekämpfung von Erblindung durch Mangelernährung in Afrika und Asien der Goldene Reis möglichst bald zur Verfügung gestellt werden. 500 000 Menschen erblinden in jedem Jahr. Es ist ethisch nicht vertretbar, den Menschen eine solche Sorte zu verwehren, die ihnen das Schicksal der Erblindung ersparen könnte, nur weil Menschen in Europa emotionale Vorbehalte gegenüber gentechnisch veränderten Pflanzen empfinden. Obwohl die Diskussion um den Goldenen Reis seit langem geführt wird, berücksichtigt der Weltagrarbericht diese Chance nicht. Der größte Fortschritt gegen den Hunger wurde in den letzten 15 Jahren in Südasien, Lateinamerika und der Karibik erzielt. Diese Länder sind Beispiele für gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und eine offene Einstellung gegenüber Wissenschaft und technologischem Fortschritt. Hingegen stehen auf der Verliererseite die sogenannten Failed States, in denen Bürgerkriege, Korruption und Menschrechtsverletzungen jegliche Bemühungen um Bildung der ärmeren Bevölkerungsschichten und Zugang zum landwirtschaftlichen Fortschritt zunichtegemacht haben. Die weltweite Landwirtschaft muss gestärkt werden. Investitionen in die Landwirtschaft müssen gerade in armen Ländern erhöht werden. Darüber hinaus sind weltweit auf allen Ebenen große Anstrengungen nötig, um die Effizienz zu erhöhen, den Ressourcenverbrauch zu vermindern und eine faire Verteilung der produzierten Agrargüter sicherzustellen. Der Weltagrarbericht liefert hierzu interessante Anregungen, aber als eine solide Grundlage für Regierungshandeln ist er nicht geeignet. Deswegen ist aus Sicht der FDP eine Unterzeichnung dieses Berichts nicht sinnvoll. Wir stehen damit im Einklang mit der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten.

Dr. Kirsten Tackmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003853, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

„Business as usual is not an option!“ Das ist - grob zusammengefasst - die zentrale Botschaft des Weltagrarbericht. Und auch für die Linke ist ein einfaches Weiter-so keine Option angesichts der dramatischen agrarwirtschaftlichen Defizite weltweit: bei der Durchsetzung des Rechts auf Nahrung und der regionalen Nahrungssouveränität, bei der Verteilungsgerechtigkeit an Lebensmitteln, Boden oder Wasser, bei der Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelproduktion, dem Kampf gegen den Klimawandel oder gegen den Verlust an biologischer Vielfalt. In einer Broschüre zum Weltagrarbericht heißt es: Die Art und Weise, wie die Weltgemeinschaft in den nächsten Jahrzehnten ihre Ernährung und deren Produktion gestaltet, wird die ökologische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zukunft unseres Zu Protokoll gegebene Reden Planeten bestimmen. Je früher wir die unvermeidlichen Konsequenzen ziehen, desto besser sind die Erfolgsaussichten. Doch wenn Weiter-so nicht geht, was dann? Dieser Frage stellten sich über 500 Expertinnen und Experten bei der Erarbeitung des Weltagrarberichts und suchten nach Lösungswegen. Sie haben ihre Erfahrungen und Erkenntnisse auf Hunderten Seiten zusammengetragen. Besonders bemerkenswert finde ich, dass nicht nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder gar die fortschrittsgläubige Agrarindustrie alleine am Projekt beteiligt waren. Bei vielen Berichten ist das ja der Fall; daher sind sie oftmals mit Vorsicht zu genießen. Beim Weltagrarbericht war das anders: Hier wurde nicht nur auf wissenschaftliches, sondern auch auf nichtwissenschaftliches, also traditionelles Wissen zurückgegriffen. Ziel war, möglichst viele Perspektiven einzubeziehen, um eine große Vielfalt an Lösungsvorschlägen für eine der zentralen Zukunftsfragen zu erarbeiten: Wie kann sich eine wachsende Menschheit ernähren? Es gab Zuarbeiten aus armen und reichen Ländern, von Frauen und Männern, von Theoretikerinnen und Theoretikern sowie Praktikerinnen und Praktikern. Durch diese Vielfalt aus aller Welt, vielen Professionen und Denkschulen ist im Ergebnis ein solider und ernst zu nehmender Bericht entstanden, was ihn klar von manch anderem Bericht unterscheidet. Für mich kann der Weltagrarbericht einen ähnlichen Erfolgsweg hin zu einer hohen moralischen und politischen Legitimation gehen wie der Weltklimabericht, Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC. Dessen erste Ausgabe wurde 1990 mehrheitlich nur milde belächelt, der Klimawandel von vielen geleugnet. Doch mittlerweile ist der vierte, nach kontinuierlicher Arbeit am Thema 2007 erschienene Weltklimabericht allseits anerkannt, politische Entscheidungen werden zunehmend an seinen Erkenntnissen ausgerichtet. Der Erkenntnisgewinn sollte beim Weltagrarbericht schneller gehen. Die Agrar- und Entwicklungspolitik gehört weltweit auf den Prüfstand, und wir sollten bereits die Ergebnisse dieses ersten Weltagrarberichts in unserem eigenen Interesse sehr ernst nehmen. Neben der Betonung regionaler Ernährungssouveränität unterstreicht der Bericht die Bedeutung der Frauen bei der Lösung der Probleme in den ländlichen Räumen. Der Weltagrarbericht schreibt den Frauen die zentrale Rolle bei der Sicherung eben dieser Ernährungssouveränität zu. Frauen spielen weltweit nach wie vor die entscheidende Rolle in bäuerlichen Familienbetrieben. Das ist ein allzu oft vernachlässigtes Thema, auch in der EU. Die Linke hat immer wieder darauf hingewiesen. Darum möchte ich auch an dieser Stelle darauf eingehen. Im Bericht werden völlig verschiedene Erwerbssituationen von Frauen in der Agrarwirtschaft beschrieben. Einerseits greifen große exportorientierte Agrarunternehmen in den Industriestaaten gewinnsteigernd auf die billige weibliche Arbeitskraft zurück. Andererseits zeigt so mancher LPG-Nachfolgebetrieb in Ostdeutschland, dass Frauen solche Betriebe auch unter den Bedingungen der Marktwirtschaft exzellent, mit hoher sozialer und ökologischer Verantwortung zu leiten verstehen. Betont wird, dass in den osteuropäischen Staaten die formalen Unterschiede zwischen den Geschlechtern in der Landwirtschaft kaum vorhanden waren. Durch die wirtschaftliche Liberalisierung nach 1989 wurde diese Errungenschaft zunichte gemacht. Neben nichtexistenzsichernden Erwerbssituationen von Frauen und einem Rückfall in puncto Gleichstellung werden der mangelhafte Zugang zu Bildung und nichtlandwirtschaftlichen Beschäftigungsmöglichkeiten hervorgehoben. Aber es gibt auch hoffnungsvolle Entwicklungen: Beispielweise in Subsahara-Afrika könne bei der Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen ein klarer Wandel festgestellt werden. Frauen übernehmen immer mehr Aufgaben wie Bodenvorbereitung, Pflanzenschutz oder Verkauf der Ernte. Die Abwanderung junger Männer in die urbanen Zentren erzwingt, dass viele Familien und Landwirtschaftsbetriebe nun von Frauen geführt werden. Dabei gewinnen Fragen nach Landbesitz und Zugang zu fruchtbarem Land eine neue zentrale Bedeutung. Vormals waren sie klar in männlicher Hand. Heute sind neue gesetzliche und auch soziokulturelle Änderungen nötig. Frauen brauchen Zugang zu Agrarverbänden und Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Im Bericht wird gleichzeitig betont, dass Frauen oft in ihren Rollen als Familienfürsorgerinnen, Pflanzensammlerinnen, Gärtnerinnen, Kräuterspezialistinnen, Saatgutpflegerinnen und inoffizielle Pflanzenzüchterinnen über sehr wertvolles Wissen zur Nutzung lokaler Pflanzenund Tiersorten für Ernährung, Gesundheit und Familieneinkommen verfügen. Dieser scheinbar kleine, aber sehr wichtige Aspekt aus dem Weltagrarbericht macht deutlich, wie bedeutsam eine breite Debatte über diese Themen ist, auch hier im Bundestag. Die Linke hat daher den Antrag „Erkenntnisse des Weltagrarberichtes zur Grundlage deutscher, europäischer und internationaler Agrar- und Entwicklungspolitik machen“ gestellt. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Weltagrarbericht schnellstmöglich zu unterschreiben. Das wäre ein klares Bekenntnis Deutschlands und würde die wichtigen Ergebnisse des Berichts anerkennen. Damit würde sich Kanzlerin Merkel nicht einmal weiter aus dem Fenster lehnen, als es zum Beispiel Großbritannien, Finnland oder Schweden längst getan haben. Viel wichtiger als das Unterschreiben ist allerdings, dass seine Ergebnisse berücksichtigt und seine Fortentwicklung zum zweiten Weltagrarbericht finanziell gesichert werden. Hier steht Deutschland als reiches Land in der Pflicht. Darum fordern wir im Antrag von der Bundesregierung, „sich an der Fortführung des Weltagrarberichtes und der Finanzierung dieses Prozesses“ zu beteiligen. Und auch in die Debatte um die Zukunft der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik, GAP, nach 2013 müssen die Erkenntnisse des Weltagrarberichtes einbezogen werden. Wichtig ist, dass der Weltagrarbericht nicht nur weises Papier bleibt, sondern zu politischen Veränderungen führt. Dafür setzt sich die Linke ein. Darüber sollten wir im Fachausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diskutieren. Zu Protokoll gegebene Reden

Ulrike Höfken-Deipenbrock (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002680, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Die Botschaft des Weltagrarberichts ist deutlich: Die Intensivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft ist kein Beitrag zur Ernährungssicherung. Nicht die Agro-Gentechnik, die die Bundesregierung als „BioÖkonomie“ mit über 2 Milliarden Euro fördert, nicht die von Schwarz-Gelb verfolgten aggressiven Exportstrategien, nicht die auf Futtermittelimporten basierenden Megamastställe können die bald 9 Milliarden Menschen ernähren. Nur eine umweltgerechte, dezentrale, moderne bäuerliche Landwirtschaft löst die eklatanten Verteilungs- und Gerechtigkeitsprobleme bei den Ressourcen wie Böden, Wasser und Lebensmittel. Die Übernutzung unserer natürlichen Ressourcen gefährdet langfristig den Erfolg der Produktion. Mit unserem Konsum- und Lebensstil verbrauchen wir 2,5 Planeten. Die Bundesregierung und Ministerin Aigner missachten die Ergebnisse von 500 internationalen Wissenschaftlern und weigern sich, den Bericht zu unterzeichnen, wie dies UN, Weltbank und 60 Regierungen getan haben. Stattdessen treiben sie die aggressive Exportpolitik Deutschlands im Agrarbereich weiter zu Lasten der Armutsregionen. In den letzten 50 Jahren verdoppelte sich die Bevölkerung auf 6,9 Milliarden Menschen, die Produktivität in der Landwirtschaft stieg um 2,5 Prozent. Obwohl weltweit ein Drittel mehr an Kalorien zur Verfügung steht, als zur Ernährung aller benötigt würde, hungert eine Milliarde Menschen. Die sogenannte Revolution der Landwirtschaft mit gesteigertem Pestizid- und Düngereinsatz verschärft die Armut und den Hunger. Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden. Die Unterschriften der Bundesrepublik Deutschland unter die Millenniumsziele und das Recht auf Nahrung verlangen einen Paradigmenwechsel. Es muss eine politische Neuausrichtung im Handel und der Agrarförderung weg von der Förderung der Industrialisierung, Agro-Gentechnik und Großstrukturen hin zur Unterstützung kleiner und mittelgroßer Landwirtschaft geben. Das gilt auch und gerade in der EU. Anstatt dem EUKommissar bei den vorsichtigen Reformvorschlägen zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik - GAP - unter die Arme zu greifen, geht es Ministerin Aigner und dem Deutschen Bauernverband um die Entwicklung der Landwirtschaft hin zu billigen Rohstofflieferanten. Durch das Dumping dieser Produkte auf dem Weltmarkt werden die Strukturen in den Entwicklungsländern zerstört. Wir fordern öffentliches Geld für öffentliche Güter und gute Lebensmittel - nicht für chemische Intensivierung. Umwelt- und Klimaschutz, Arbeitsplätze in ländlichen Regionen, Erhalt von Biodiversität und Gentechnikfreiheit - das alles sind Leistungen, für die die Menschen durchaus bereit sind, die Landwirtschaft zum Teil mit öffentlichen Geldern zu fördern. Essen ist Leben, Essen für alle und Bio und Fair ernährt mehr - das sind heute die Themen in der Gesellschaft. Wir fordern die Bundesregierung auf, daran zu arbeiten, dass nicht 50 Prozent der Lebensmittel weggeworfen und 30 Millionen Hektar als Fläche für den Futteranbau für die Massentierhaltung benötigt werden. Wissenschaftlich falsch und Ausdruck einer einseitigen Interessenvertretung sind die Angriffe, die die christdemokratischen Parteien CDU und CSU kürzlich auf die Kirchen und ihre Entwicklungsarbeit ausgeführt haben. Herr Kollege Röring, die Hilfsorganisationen haben den Mut, sich auf die Seite der Armen und gegen die Methoden der internationalen Agrarindustrie zu stellen, die mit Raubbau, Landgrabbing und Marktbeherrschungsstrategien zur Verschärfung der Hungerprobleme beiträgt. Da haben Sie unsere ganze Unterstützung. Wir nehmen auf einer großen Konferenz zum Thema „BodenLos“ am Wochenende die Probleme des Landraubs in Entwicklungsländern, die Agrarspekulationen und die unfairen Handelsbeziehungen in den Fokus. Von der Bundesregierung fordern wir, mit einer konsistenten Politik zwischen Agrar, Handel und Entwicklungszusammenarbeit sozial und ökologisch angepasste Landbewirtschaftungsformen voranzubringen und so zur Lösung der Probleme beizutragen, anstatt diese zu forcieren. Wir halten aber auch das Ansinnen der Linkspartei, hier in einer Kampfabstimmung im Deutschen Bundestag die Koalition zur Ablehnung des Weltagrarberichtes zu treiben, für nicht besonders zielführend. Stattdessen wollen wir einen konstruktiven Dialog zwischen allen Fraktionen darüber, wie man bei der Umsetzung der Erkenntnisse in der deutschen, europäischen und internationalen Politik Fortschritte erzielen kann und so der Realisierung des Rechts auf Nahrung ein Stück näher kommt.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlage auf Drucksache 17/3542 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und zur Mitberatung an den Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu überweisen. - Damit sind Sie einverstanden, wie ich sehe. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrags der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Extraprofite von Atom- und Kohlekraftwerksbetreibern abschöpfen - Drucksache 17/3673 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss ({0}) Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Haushaltsausschuss

Dr. Frank Steffel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004163, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Heute zu später Stunde sprechen wir erneut über die Besteuerung der Energiewirtschaft. Die Linke fordert drei neue Steuern für die Betreiber von Atom- und Kohlekraftwerken. Erst vor wenigen Tagen haben wir im Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Kernbrennstoffsteuergesetz verabschiedet. Jetzt kramen die Linken einen Antrag heraus, der erstens die eben eingeführte Kernbrennstoffsteuer abschaffen will und zweitens anstelle derer gleich drei neue Steuern fordert. Sehr geehrte Linksfraktion, ich glaube, Sie haben den richtigen Zeitpunkt für Änderungen verschlafen. Ihre Änderungsvorschläge hätten Sie in die Diskussion einbringen sollen, als wir in den vergangenen Wochen über das Energiekonzept und die Kernbrennstoffsteuer hier im Parlament und in den zuständigen Ausschüssen debattiert haben. Aber ich wiederhole mich gerne, um Ihnen den Zusammenhang zu erklären. Die Kernbrennstoffsteuer bringt dem Bund jährlich 2,3 Milliarden Euro Steuereinnahmen und wird für den Schuldenabbau im Rahmen des Sparpakets genutzt. Wir halten diese Steuer aus ökologischen und ökonomischen Gründen für richtig und zielführend. Sie steht gleichzeitig im Einklang mit dem Energiekonzept der Bundesregierung, welches ebenfalls breit diskutiert wurde. Die Einführung der Kernbrennstoffsteuer ist richtig, da die Kernenergie eben nicht vom CO2-Emissionshandel betroffen ist und somit gegenüber anderen Energieträgern bevorzugt war. Wir halten das auch für richtig, weil gerade die Kosten für Endlagerung und für den Rückbau der Kernkraftwerke im Wesentlichen vom Steuerzahler in Deutschland getragen werden. Wir halten das für richtig, weil der Strommarkt mehr Chancengleichheit braucht und gerade die großen vier nationalen Stromversorger hier einen Wettbewerbsvorteil gegenüber vielen kleinen und mittelständischen Stromanbietern haben. Auch hier wollen wir Chancengerechtigkeit und mehr Wettbewerb. Man muss auch sagen, dass der Begriff „Steuer“ irreführend ist. Es handelt sich im Wesentlichen nicht um eine Steuer, sondern um einen Subventionsabbau. Auch das ist Teil des Sparpakets. Deshalb sagen wir: Es werden die wirtschaftlichen Vorteile der Kernenergie reduziert und zusätzliche Anreize für regenerative Energien geschaffen. Das ist in den kommenden Jahren der richtige Weg und entspricht im Grundsatz auch Ihrem Ansinnen. Aber genau betrachtet ist der Antrag der Linkspartei wieder ein Beispiel für einfach durchschaubaren Populismus, mit dem Sie die Menschen verunsichern wollen. In fünf Spiegelstrichen und acht Sätzen meinen Sie, die Frage der Energiebesteuerung neu lösen zu wollen. Wir werden mit Sicherheit nicht die Kernbrennstoffsteuer abschaffen und gegen Ihre halbherzigen Schnellschüsse austauschen. Dafür nenne ich Ihnen vier Gründen. Erstens. Wir wollen, dass Energie in Deutschland bezahlbar bleibt. Darauf sind die kleinen und mittelständischen Betriebe, die großen Industrieunternehmen und die Verbraucher angewiesen. Wir haben durchgesetzt, dass die strom- und energieintensiven Unternehmen nicht zu stark belastet werden. Wir setzen mit der Kernbrennstoffsteuer bewusst bei den Energieerzeugern an. Indem wir einen Großteil der Gewinne der Kernkraftwerksbetreiber abschöpfen, lösen wir keine direkten Preisreaktionen im Markt aus. Strompreise bilden sich heute an den Börsen. Den Strompreis beeinflussen die teureren fossilen Grenzkraftwerke weit stärker als die in der Stromproduktion günstigeren Kernkraftwerke. Mit Ihrer Energiepolitik wälzen Sie die Steuerlast letztendlich auf die Verbraucher ab. Damit sind wir nicht einverstanden. Zweitens. Die Forderung, die neuen Steuern nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben gelten zu lassen, ist methodisch unmöglich. Sie können das zwar gerne kritisieren, aber diese Steuer ist eine Ausgabe. Sie mindert das Betriebsergebnis der Unternehmen. So etwas können nur Leute fordern, die noch nie eine Bilanz gelesen haben oder von der Planwirtschaft träumen. Drittens. Ihr Zeitplan ist absolut unrealistisch. Schon bei dem Haushaltsbegleitgesetz und dem Kernbrennstoffsteuergesetz waren wir knapp in der Zeit, um eine Einführung zum 1. Januar 2011 sicherzustellen. Ihre Forderungen sind jetzt nicht umzusetzen. Sie kennen die parlamentarischen Abläufe. Auch die Industrie und die Finanzbehörden, in dem Fall der Zoll, benötigen einen ausreichenden Vorlauf. Und viertens. Die Erhebung Ihrer sogenannten „Abschöpfungssteuer“ ist ohne die Europäische Union überhaupt nicht möglich. Wir haben bewusst darauf geachtet, dass die Kernbrennstoffsteuer grundsätzlich mit EU-Recht kompatibel ist. Denn Brennelemente werden nicht von der EU-Energiesteuerrichtlinie erfasst. Die Energiepolitik von CDU, CSU und FDP und das Energiekonzept der Bundesregierung geben Sicherheit für langfristige Planungen und Investitionen in Deutschland. Wir gehen einen verlässlichen Weg - das unterscheidet uns von den anderen Parteien. Den Antrag der Linkspartei können wir nicht unterstützen.

Ingrid Arndt-Brauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003422, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ihre Idee, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linken, die Windfallprofits abzuschöpfen, ist - zumindest was die Atomwirtschaft betrifft - nicht neu. Die SPD-Fraktion hat schon Anfang Juli dieses Jahres einen fast gleichlautenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Im Grundsatz scheinen Sie also mit unserer Forderung übereinzustimmen, was wir begrüßen. Ihr Antrag gibt mir die Gelegenheit, unser Konzept noch einmal vorzustellen. Die Atomenergiebetreiber sind in der Tat begünstigt, müssen sie doch keine CO2-Zertifikate kaufen. Dies liegt daran, dass die Kraftwerke bei der Energieerzeugung kein CO2 ausstoßen. Bei Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette - angefangen vom Uranabbau bis hin zur Zwischenlagerung - relativiert sich dieser Aspekt dann wieder. Das hilft uns aber nicht weiter. Die Zu Protokoll gegebene Reden CO2-Emissionszertifikate, die ab 2005 zugeteilt wurden und ab dem Jahre 2013 in vollem Umfang erworben werden müssen, wurden von den Atomkraftwerksbetreibern einfach eingepreist. Die daraus entstehenden Mitnahmegewinne betragen laut Ökoinstitut circa 3,4 Milliarden Euro. Der Wettbewerb zwischen den Energieerzeugern wird durch die direkte und indirekte Subventionierung der Atomenergiewirtschaft erheblich verzerrt. Im Gegenzug zu den wirtschaftlichen Vorteilen der Atomenergieerzeuger haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Stromerzeugung in den letzten zehn Jahren gravierend verändert. Die Kosten für eine sichere Lagerung radioaktiver Abfälle und die notwendige Sanierung vorhandener Lagerstätten haben sich vervielfacht, wodurch sich die bisher erhobenen Kosten für die Benutzung der Anlagen als nicht deckend erweisen. Abzuwarten bleibt, ob die verpflichtenden steuerbegünstigten Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Entsorgung und Rückbau ausreichen und die benötigten Gelder fristgerecht verfügbar sein werden. Letztlich müssen die Kosten, die nicht von den Verursachern getragen werden, wie in den vergangenen Jahrzehnten vom Staat und damit den Steuerzahlern finanziert werden. Das ist ein vollkommen untragbarer Zustand. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beziffert die künftigen Ausgaben des Bundes allein für die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Anlagen, darunter die Endlager Asse II und Morsleben, mit mindestens 7,7 Millarden Euro. Gerade in Morsleben wurden während der Amtszeit der damaligen Bundesumweltministerin Merkel erhebliche Mengen radioaktiven Materials aus den alten Bundesländern einlagert. All diese Umstände erfordern es dringend, die den Atomkraftbetreibern zufallenden leistungslosen Gewinne angemessen abzuschöpfen; da sind wir uns mit Ihnen vollkommen einig. Die SPD hat sich abweichend zum heute debattierten Antrag der Linken für die Erhebung einer Brennelementesteuer entschieden. Auf die Preisbildung an der Strombörse hätte eine solche Steuer - wie die Auktionierung von Emissionszertifikaten keine Auswirkung, da sie sich an den Produktionskosten des sogenannten Grenzkraftwerks orientiert; dies ist in der Regel ein Kohlekraftwerk. Die von Schwarz-Gelb verabschiedete Kernbrennstoffsteuer in Höhe von 145 Euro pro Gramm Kernbrennstoff ist absolut unzureichend, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Nach einhelliger Auffassung aller im Rahmen der Anhörung des Haushaltsausschusses am 14. Oktober 2010 gehörten Sachverständigen ist das Regierungskonzept noch nicht einmal geeignet, um das Einnahmeziel von jährlich 2,3 Milliarden Euro zu erzielen. Sie ist erst recht nicht geeignet, Einnahmen über diese 2,3 Milliarden Euro hinaus an den Energie- und Klimafonds abzuführen. Das zeigen schon die Vorgänge beim Kraftwerk in Biblis, wo die Betreiber den Austausch von Kernbrennstäben einfach schon auf dieses Jahr vorgezogen wird. Da die von der schwarz-gelben Koalition verabschiedete Steuer nur beim erstmaligen Einsatz von Brennelementen fällig wird, können die Betreiber der Regierung gleich am Anfang einen schmerzhaften Einnahmeverlust zufügen. Wir als SPD haben daher gefordert, die Steuer zunächst auf 220 Euro pro Gramm Brennstoff anzuheben, da diese Angabe aus dem ursprünglichen Referentenentwurf des Gesetzes zumindest das für die Haushaltskonsolidierung vorgesehene Aufkommensvolumen sichert. Weitere 50 Euro pro Gramm Brennstoff müssen hinzukommen, um die Kürzungen der Bundesregierung im Haushaltsentwurf 2011 bei den Ausgabetiteln der nationalen Klimaschutzinitiative und der Förderprogramme für erneuerbare Energien, aber auch die Kürzungen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms über den Fonds auffangen zu können. Darüber sind weitere 30 Euro pro Gramm Brennstoff notwendig, um die vorgesehene Abgabe der Kernkraftwerksbetreiber an den Fonds als Gegenleistung für die Laufzeitverlängerung zu ersetzen, da diese von der SPD-Fraktion abgelehnt wird. Zu guter Letzt brauchen wir nochmals 40 Euro pro Gramm Brennstoff, um die steuerlichen Einnahmeausfälle der Länder und Kommunen zu kompensieren, da die Brennelementesteuer den Gewinn der Unternehmen schmälert. Wer jetzt mitgerechnet hat, kommt in Summe auf eine Steuer von 340 Euro pro Gramm Kernbrennstoff. Damit eine Besteuerung von Brennelementen ihre volle Wirksamkeit entfalten kann, haben wir immer gefordert, die Befristung zu streichen, was uns ja leider nicht gelungen ist. Es ist unverantwortlich, der Gesellschaft durch die Laufzeitverlängerung höhere Risiken und Kosten zu zumuten, die Verursacher aber weitaus früher - nämlich schon im Jahr 2016 - aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Die Brennelementesteuer ist ein guter und gangbarer Weg, Extragewinne der Atomkraftbetreiber abzuschöpfen, wenn so ausgestaltet worden wäre, wie wir es als SPD vorgeschlagen haben. Wir hätten uns gefreut, verehrte Kollegen und Kolleginnen der Linken, wenn Sie unseren Antrag mitgetragen hätten. Ihrem Antrag können wir schon alleine deshalb nicht zustimmen, da er nur auf das von der Regierung erstellte Steuerkonzept abzielt und die Brennelementesteuer als Instrument ablehnt.

Dr. Birgit Reinemund (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11004133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Seit zehn Jahren warteten wir darauf: Die christlichliberale Koalition hat jetzt endlich mit ihrem Energiekonzept einen belastbaren Fahrplan für die Energieversorgung vorgelegt. Wir gehen den Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung von Klimaschutz, Versorgungssicherheit und bezahlbarer Energiepreise. Die Koalition wird mit ihrem ehrgeizigen Energiekonzept sicherstellen, dass die Verlängerung der Restlaufzeiten den Stromkunden und nicht den Stromerzeugern dient. Der Antrag der Fraktion Die Linke dagegen ist - wieder einmal - ein Zeugnis typisch linker Ideologie und hat nur das eine Ziel: Unternehmen müssen geschröpft werden. Das gilt besonders für große Unternehmen und Zu Protokoll gegebene Reden erst recht, wenn es sich um Betreiber von Kernkraftwerken handelt. Bei Ihrem Kreuzzug gegen die Wirtschaft, hier konkret gegen die Betreiber von Kraftwerken, ist Ihnen völlig entgangen, dass die jetztige Bundesregierung bereits gehandelt hat. Wir haben mit den Unternehmen einen Vertrag geschlossen, der genau diese Gewinnabschöpfungen regelt. Wir haben darüber hinaus beschlossen, zum 1. Januar 2011 für die Betreiber von Kernkraftwerken in Deutschland eine Steuer auf den Verbrauch von Brennstäben einzuführen. Diese Kernbrennstoffsteuer bringt dem Bund jährlich rund 2,3 Milliarden Euro Steuereinnahmen. Die neue Steuer wird zeitlich begrenzt von 2011 bis 2016 erhoben. Wir schöpfen die Gewinne der Kernkraftwerksbetreiber in Milliardenhöhe - zu über 50 Prozent ab und fördern erneuerbare Energien mit zweistelligen Milliardenbeträgen. Hinzu kommen ab 2013 die Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten, die zum Großteil in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und in die Forschung investiert werden. Das heißt konkret: Der konventionelle Kraftwerkspark aus Kernenergie, Kohle und Gas finanziert letztendlich den Übergang ins Zeitalter der erneuerbaren Energien. Zusätzlich zur Kernbrennstoffsteuer wird den Energieerzeugern ein substanzieller Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien abverlangt. Durch eine vertragliche Vereinbarung leisten die Betreiber in den Jahren 2011 bis 2016 Zahlungen in einer Höhe von bis zu 300 Millionen Euro jährlich. Wir haben von Anfang an gesagt, wir wollen die Kernenergie in einer Größenordnung der Hälfte der Windfall Profits abschöpfen. Das haben wir auch getan. Das ist gerechtfertigt, sinnvoll und angemessen. Darüber hinaus sehen wir aber auch, dass es ein legitimes Interesse von Unternehmen gibt, Gewinne zu erwirtschaften. Für die Linken ist dies moralisch verwerflich, und deshalb sind jeder Gewinn und jedes Vermögen so hoch wie möglich zu versteuern; egal ob bei Unternehmen oder den Bürgerinnen und Bürgern. Dabei schießen sie regelmäßig über das Ziel hinaus. Aber: Die Forderung der Linken nach noch mehr Gewinnabschöpfung entlarvt sich selbst als ideologisch, widersprüchlich und populistisch. In Ihrem Antrag gehen Sie natürlich nicht darauf ein, dass noch mehr Gewinnabschöpfung zulasten der Körperschaftsteuer, sprich des Bundes, und natürlich auch zulasten der Gewerbesteuer geht und damit die Standort-Kommunen zusätzlich belastet. Andererseits lassen Sie keine Gelegenheit aus, dies dieser Regierung vorzuwerfen. Das ist heuchlerisch. Ich stelle fest: Diese Regierung hat den richtigen Weg beschritten: mit Augenmaß und Vernunft.

Eva Maria Bulling-Schröter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002636, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Letzte Woche ging durch die Presse, dass RWE noch in diesem Jahr die Hälfte der 193 Brennelemente des Atomkraftwerks Biblis B austauschen will. Es ist leicht durchschaubar, worum es dabei geht: Der Konzern will schlicht die Brennelementesteuer umgehen, die zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Denn sie gilt nur für solche Brennelemente, die neu eingewechselt werden. Es liegt förmlich auf der Hand, dass RWE nun frühzeitig neue Stäbe einsetzen will, um die Steuer zu umschiffen. RWE spart dadurch 280 Millionen Euro. Es ist kein Wunder, dass andere Atomkonzerne nun Ähnliches vorhaben. Würde die Besteuerung der AKWs nach dem Konzept unseres Antrags durchgeführt, wären solche Schlupflöcher geschlossen. Allerdings wollen Union und FDP sie wohl gar nicht schließen. Schließlich war die Bundesregierung frühzeitig über das Vorhaben von RWE informiert - zwei Wochen, bevor das Kernbrennstoffsteuergesetz hier im Haus durchgepeitscht wurde. Zudem hätte Schwarz-Gelb eine Bremse gegen Vorzieheffekte einbauen können, wie bei der neuen Flugticketsteuer geschehen. Diese wird nämlich rückwirkend zum 1. September eingeführt, dem Tag des Kabinettsbeschlusses. So soll vermieden werden, dass sich Reisende noch schnell mit steuerfreien Flügen fürs nächste Jahr eindecken. Ohnehin ist die von der Regierung vorgesehene Abschöpfung von Sondergewinnen aus der Laufzeitverlängerung ein Witz. Nach Berechnungen des Öko-Instituts kassieren die Atomkonzerne zusätzlich zwischen 58 Milliarden Euro und 94 Milliarden Euro. Hinzu kommen Finanzerträge aus den Rückstellungen für den Rückbau und die Entsorgung der Atomkraftwerke bzw. der abgebrannten Brennelemente in Höhe von zirka 20 Milliarden Euro. Nach den Plänen der Bundesregierung soll nur weniger als die Hälfte davon abgeschöpft werden, vielleicht auch nur ein Drittel. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, Sie haben mit der Laufzeitverlängerung nicht nur gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung agiert und eine Energiepolitik ins Gestern eingeleitet. Sie schustern den Atomkonzernen dabei auch noch Dutzende Milliarden zu. Somit stärken sie auch über die Steuerpolitik die Marktmacht der „Großen Vier“ und behindern so eine zukunftsfähige Energieversorgung. Die sogenannten windfall profits, um die es hier geht, gibt es nicht erst seit der Laufzeitverlängerung. Sie sind ein grundsätzliches Problem, auch für fossile Kraftwerke, und zwar seit der Einführung des Europäischen Emissionshandelssystems im Januar 2005. Seitdem preisen die Stromversorger die Marktpreise der CO2-Emissionsberechtigungen als Opportunitätskosten in die Strompreise ein. Dies tun sie unbeschadet der Tatsache, dass 91 Prozent der Zertifikate an die Kraftwerksbetreiber kostenlos zugeteilt wurden. Auf diese Weise erzielen die Energieversorger jährliche Sondergewinne in Milliardenhöhe, welche die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Stromrechnung bezahlen. Darauf hat die Linke seinerzeit als erste Partei aufmerksam gemacht. Seitdem haben wir immer wieder Änderungen angemahnt, etwa eine „windfall-profit-tax“. Passiert ist aber nichts. Selbst den anderen Oppositionsparteien war dies lange Zeit egal, aus welchen Gründen auch immer. Verschärft wird das Problem dadurch, dass am durch die Zertifikatskosten erhöhten Strompreis nicht nur Betreiber von Kohle- oder Gaskraftwerken verdienen. Zu Protokoll gegebene Reden Gleichfalls profitieren davon Betreiber von Atomkraftwerken, obwohl ihre Anlagen überhaupt nicht emissionshandelspflichtig sind. Schließlich setzten die laufenden Kosten jenes Kraftwerks den Handelspreis für alle Börsengeschäfte am Elektrizitätsmarkt, welches als letztes noch benötigt wird, um die aktuelle Stromnachfrage zu bedienen. Dieses Kraftwerk ist in der Regel ein Steinkohle- oder Gaskraftwerk; beide preisen den jeweils aktuellen CO2-Handelspreis in ihr Angebot ein. So steigen auch bei Atomkraftwerken durch den nunmehr höheren Strompreis die Einnahmen. Aus den genannten Gründen wollen wir mit unserem Antrag all jene windfall profits vollständig kassieren, die aufgrund der Preiseffekte des Emissionshandels anfallen - egal ob nun bei Kohlekraftwerken oder Atommeilern. Gleichzeitig will ich klarstellen, dass die Linke für die Atomkraft den unverzüglichen Ausstieg fordert. Wir wollen uns also nicht mit den Verhältnissen anfreunden, etwa weil dann noch irgendwelche Steuern flössen. In unserem Antrag geht es vielmehr unabhängig von der Laufzeitverlängerung darum, Extraprofite der Energieerzeuger zu kassieren, die diese leistungs- und risikolos einstreichen. Dies wollen wir mit drei Sondersteuern erreichen: zwei für Betreiber von Atomkraftwerken und eine für Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen der fossilen Stromwirtschaft. Die erste Atomsteuer dient direkt zur Abschöpfung der windfall profits. Sie soll 2 Cent je Kilowattstunde Atomstrom für das Jahr 2011 betragen. In den Folgejahren soll sie an die Preisentwicklung für Emissionsberechtigungen angepasst werden. Denn zwischen den Handelspreisen der Zertifikate und der Höhe der Extraprofite besteht ein enger Zusammenhang. Zusätzlich wollen wir bei jedem Atomkraftwerk jährlich eine Steuer von 100 000 Euro pro Megawatt Nettokapazität erheben. Damit sollen sich die AKW-Betreiber an den volkswirtschaftlichen Kosten beteiligen, welche die Atomkraft der Gesellschaft aufbürdet. Für Betreiber von emissionshandelspflichtigen, fossil befeuerten Kraftwerken sehen wir im Jahr 2012 ebenfalls eine Steuer zur Abschöpfung der windfall profits vor, und zwar für jedes zugeteilte Zertifikat in Höhe des durchschnittlichen Zertifikatspreises des Vorjahres. Ab 2013 erübrigt sich dann das Problem für die fossilen Kraftwerke, denn ab diesem Zeitpunkt werden die CO2-Zertifikate laut EU-Recht versteigert und nicht mehr verschenkt. Für die kostenlose Vergabe hatte sich Deutschland in der EU seinerzeit ganz besonders stark gemacht, sowohl unter Rot-Grün, als auch unter der großen Koalition. Insofern ist die Linke tatsächlich die einzige Partei, die sich konsequent gegen den Missbrauch dieses Klimaschutzinstrumentes gewendet hat. Ich lade sie darum alle dazu ein, nunmehr wenigstens etwas gegen die Auswüchse in Form der Extraprofite zu unternehmen: Stimmen Sie einfach unserem Antrag zu.

Sylvia Kotting-Uhl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003792, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Den Atomkonsens der rot-grünen Bundesregierung zwischen den Energieversorgern und der Bevölkerung aufzukündigen, kommt die schwarz-gelbe Regierung, aber auch das Volk und die Exekutive teuer zu stehen. Jeder Tag Laufzeit bringt dagegen den Energiekonzernen Eon, RWE, EnBW und Vattenfall pro Atommeiler einen Gewinn von 1 Million Euro. Strom fürs Ausland, satte Gewinne für die Stromgroßkonzerne und ihre Aktionäre; der Jahrtausende strahlende Müll jedoch bleibt für das Volk übrig. Wen wundert da, dass eine im letzten Jahrtausend vergessen geglaubte Volksbewegung sich verjüngt in Bewegung setzt und den Widerstand als ihr Bürgerrecht wieder entdeckt. Gegen den Volkszorn hilft es auch nicht, dass die Bundesregierung sich mit dem vereinbarten Ablasshandel ein nettes Deckmäntelchen ausgedacht hat: Die Atomkonzerne sollen einen Teil ihrer Zusatzgewinne in einen Energie- und Klimafonds einzahlen, damit man mit dem Geld dann erneuerbare Energien fördern kann. Grüne bezweifeln, durch Rechtswissenschaftler gestützt, dass eine solche Konstruktion mit der Finanzverfassung überhaupt in Einklang steht, also rechtlich möglich und verfassungskonform ist. Klar ist: Der Staat finanziert sich und seine Aufgaben über Steuern. Davon sollen laut Röttgen auch Atommülltransportmehrkosten und Endlagersanierungen - wie bei der bald abgesoffenen Asse - bezahlt werden. Folglich ist die Einführung einer Brennelementesteuer grundsätzlich ein richtiger Ansatz. Daneben kennt die Rechtsordnung seit langem auch nichtsteuerliche Abgaben, insbesondere Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben. Diese bedürfen jedoch stets einer besonderen Rechtfertigung, also eines sachlich rechtfertigenden Grundes und einer klaren Zweckbindung. Nach meiner Auffassung entspricht aber der sogenannte Förderfondsvertrag zur Bildung von Sondervermögen nach dem Energie- und Klimafonds dieser Maßgabe nicht. Mit seinen Unwägbarkeiten auf der Einnahmeseite und seinem schwammigen Verwendungszweck ist dieser Vertrag eine Mogelpackung. Der Deal mit den Energieversorgern lautet: Geld statt Sicherheit. Die Ausgaben sollen sich nach den Plänen der Bundesregierung an ihrem fatalen Energiekonzept orientieren, um dessen Wirksamkeit und Effizienz zu verbessern. Es reicht der gesunde Menschenverstand, um zu begreifen: Das Vertragswerk ist Ausverkauf von Hoheitsrechten der Bundesregierung an die Energiekonzerne. Insofern ist das Anliegen der Linken folgerichtig, die Extraprofite abzuschöpfen, die bei Stromversorgungsunternehmen aus den Preiseffekten des Emissionshandels entstehen. Die Grünen unterstützen ihre Forderung die „Subventionierung der fossil-atomaren Energiewirtschaft auf Kosten von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der öffentlichen Haushalte“ unverzüglich zu beenden. Selbst für den Bundesverband Christlicher Demokraten gegen Atomkraft, in dem sich CDU- und CSU-Mitglieder für die Überwindung der Kernenergie organisieren, sind Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke schließlich ein „Ausdruck politischer Idiotie“. Bei aller Sympathie für die Zielsetzung des Antrags: Er packt das Problem nicht richtig an. Anstatt auf eine vernünftige Ausgestaltung und Höhe der Brennelementesteuer zu setzen, wie wir Grünen es tun, will die Linke Zu Protokoll gegebene Reden zwei neue Steuern auf Atomstrom einführen. Das macht die Sache unnötig kompliziert und setzt sie rechtlichen Unwägbarkeiten aus. Insbesondere die unter Punkt zwei geforderte Steuer zum Ausgleich für externalisierte Schäden stünde rechtlich auf wackeligen Füßen. Schon die Frage, in welcher Höhe Kosten durch externalisierte Schäden angelegt werden können, wäre mit Sicherheit Gegenstand langjähriger gerichtlicher Auseinandersetzungen. Entsprechend fraglich ist unter steuerrechtlichen Aspekten die Festlegung auf 100 000 Euro pro Megawatt installierter Nettoleistung. Die Zielrichtung des Antrags ist gut, die Ausführung lässt Zweifel zu. Ich kann keinen Vorteil gegenüber dem Konzept einer Brennelementesteuer erkennen. Auch hier haben wir durch die Besteuerung der Brennelemente die Möglichkeit, die Atomwirtschaft angemessen an den gesellschaftlichen Kosten zu beteiligen. Mit dem Konzept der Linken würden wir dagegen Gefahr laufen, nach jahrelangen Gerichtsprozessen leer auszugehen. Wir halten deshalb an unserem Konzept einer anspruchsvollen Brennelementesteuer fest. Das haben wir bereits im Juli in den Bundestag eingebracht.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3673 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Damit sind Sie ebenfalls einverstanden. Dann ist auch diese Überweisung so beschlossen. Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich bedanke mich herzlich, dass Sie so lange ausgeharrt haben, wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 12. November, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen.