Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 2/12/2009

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie alle herzlich. Vor Aufruf der Tagesordnung habe ich einige Mitteilungen zu machen. Zunächst gibt es einige Geburtstage zu würdigen: Der Kollege Ortwin Runde feiert heute seinen 65. Geburtstag. Dazu möchte ich ihm die Glückwünsche des ganzen Hauses übermitteln. ({0}) Bereits am vergangenen Freitag haben die Kollegin Karin Roth und der Kollege Dr. Michael Fuchs ihre 60. Geburtstage begangen. Auch dazu die Glückwünsche des ganzen Hauses! ({1}) Die SPD-Fraktion hat mitgeteilt, dass der Kollege Dr. Rainer Wend aus dem Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen austritt. Als Nachfolgerin wird die Kollegin Ute Berg vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist die Kollegin Berg in den Beirat der Bundesnetzagentur gewählt. Der Kollege Arnold Vaatz hat sein Amt als stellvertretendes Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur niedergelegt. Als Nachfolgerin schlägt die Fraktion der CDU/CSU die Kollegin Maria Michalk vor. Darf ich auch dazu Einvernehmen feststellen? - Das ist offenkundig der Fall. Dann ist die Kollegin Maria Michalk hiermit zum stellvertretenden Mitglied des Stiftungsrates gewählt. Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Führungsverantwortung der Bundeskanzlerin in Zeiten der Wirtschaftskrise ({2}) ZP 2 Eidesleistung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie ZP 3 Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren ({3}) a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan Korte, Wolfgang Nešković, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Datenschutz für Beschäftigte stärken - Drucksache 16/11376 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales ({4}) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Marion Seib, Alexander Dobrindt, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Jörg Tauss, Willi Brase, Ulla Burchardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ausbauen - Drucksache 16/11883 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({5}) Innenausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss Redetext Präsident Dr. Norbert Lammert c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Entwicklungschancen für den wissenschaftli- chen Nachwuchs schaffen - Drucksache 16/11880 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jan Mücke, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Faires Nachversicherungsangebot zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West - Drucksache 16/11236 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales ZP 4 Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache ({6}) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales ({7}) zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Rainder Steenblock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Europäische Arbeitszeitrichtlinie - Hohen Arbeitnehmerschutz EU-weit sicherstellen - Drucksachen 16/11758, 16/11894 Berichterstattung: Abgeordneter Michael Hennrich ZP 5 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses ({8}) zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Kerstin Müller ({9}), Winfried Nachtwei, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kontraproduktive US-Operationen in Pakistan sofort einstellen - Umfassende Strategie zur Stabilisierung Pakistans entwickeln - Drucksachen 16/10333, 16/11251 Berichterstattung: Abgeordnete Holger Haibach Gert Weisskirchen ({10}) Dr. Werner Hoyer Wolfgang Gehrcke Marieluise Beck ({11}) ZP 6 Beratung des Antrags der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Dividenden streichen - Gewinne in Arbeitsplätze investieren - Drucksache 16/11877 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss ({12}) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Haushaltsausschuss Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Der bisher mit Aussprache vorgesehene Tagesordnungspunkt 24 - dabei geht es um die Westeuropäische Union - soll bei den Ohne-Debatte-Punkten aufgerufen werden. Schließlich mache ich auf eine nachträgliche Ausschussüberweisung im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam: Der in der 200. Sitzung des Deutschen Bundestages überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Arbeit und Soziales ({13}) zur Mitberatung überwiesen werden. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts - Drucksache 16/11339 überwiesen: Rechtsausschuss ({14}) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Sind Sie auch damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe nun den Zusatzpunkt 2 auf: Eidesleistung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie Es handelt sich dabei um Herrn Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg. Dass er wesentlich mehr Vornamen hat, als ich vorgetragen habe, ist inzwischen allgemein bekannt, ({15}) wenn auch nicht ganz so viele, wie gelegentlich in Lexika zu lesen war. Wir setzen das für die Eidesleistung als bekannt voraus. ({16}) Der Herr Bundespräsident hat mir mit Schreiben vom 10. Februar 2009 Folgendes mitgeteilt: Gemäß Art. 64 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland habe ich heute auf Vorschlag der Frau Bundeskanzlerin den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Herrn Michael Glos, auf seinen Antrag aus seinem Amt als Bundesminister entlassen und Herrn Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, MdB, zum Bundesminister für Wirtschaft und Technologie ernannt. Präsident Dr. Norbert Lammert Nach Art. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes leistet ein Bundesminister bei der Amtsübernahme den in Art. 56 vorgesehenen Eid. Herr Kollege Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg, ich darf Sie nun zur Eidesleistung zu mir bitten. Ich darf Sie bitten, den im Grundgesetz vorgesehenen Eid zu sprechen. ({17})

Karl Theodor Guttenberg (Minister:in)

Politiker ID: 11003543

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Sehr geehrter Herr Minister, nachdem Sie den vom Grundgesetz vorgeschriebenen Eid geleistet haben, darf ich Ihnen auch im Namen all derjenigen Mitglieder des Deutschen Bundestages, die Ihnen noch nicht persönlich die Hand schütteln konnten, ganz herzlich zur Übernahme dieses Amtes gratulieren, ({0}) Freude an der Aufgabe wünschen und Gottes Segen für die Wahrnehmung dieses Amtes. Zugleich möchte ich dem ausgeschiedenen Bundesminister Michael Glos für seine Tätigkeit als Mitglied der Bundesregierung danken. ({1}) Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 3 a und 3 b auf: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes - Drucksache 16/10996 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({2}) - Drucksache 16/11904 Berichterstattung: Abgeordnete Uwe Schummer Patrick Meinhardt Volker Schneider ({3}) Priska Hinz ({4}) - Bericht des Haushaltsausschusses ({5}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 16/11905 - Berichterstattung: Abgeordnete Klaus-Peter Willsch Ulrike Flach Michael Leutert Anna Lührmann b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({6}) - zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider ({7}), Dr. Lothar Bisky, Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Verlässliche Bildungsförderung für Erwachsene noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen - zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz ({8}), Kai Gehring, Krista Sager, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Förderung des lebenslangen Lernens unverzüglich entscheidend voranbringen - Drucksachen 16/11374, 16/11202, 16/11904 Berichterstattung: Abgeordnete Uwe Schummer Patrick Meinhardt Volker Schneider ({9}) Priska Hinz ({10}) Zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs liegt ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. ({11}) Herr Wirtschaftsminister, darf ich einen Verfahrensvorschlag machen? Wenn Sie sich am Ende des Ganges aufbauen würden, könnten Sie die Gratulationscour der ausziehenden Kollegen ohne Störung der weiteren Beratungen abnehmen. Diejenigen, die an der Beratung dieses Tagesordnungspunktes beteiligt sind, könnten sich dann den damit verbundenen Themen widmen. Das Wort erhält zunächst die Frau Bundesministerin Annette Schavan. ({12})

Dr. Annette Schavan (Minister:in)

Politiker ID: 11003836

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zur Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung gehören Impulse für eine konzeptionelle Weiterentwicklung von Bildung und Qualifizierung und Anreize für Weiterqualifizierung, also Anreize dafür, Bildungschancen und Qualifizierungschancen wahrzunehmen. Wir haben dies im Hohen Hause auch deshalb beraten und beschlossen, weil wir davon überzeugt sind, dass das Thema Fachkräftebedarf in den nächsten Jahren noch stärker als in den vergangenen Jahren auf der Tagesordnung stehen wird. Wir beschäftigen uns also nicht allein mit der Sicherung von Beschäftigung, sondern immer stärker auch mit der Frage, wie es uns gelingt, am Hochtechnologiestandort Deutschland genügend hochqualifizierte Fachkräfte zu haben. Erste wichtige Schritte sind erfolgt. Dazu gehört zum Beispiel, dass wir im Jahre 2008 mit rund 616 000 Ausbildungsverträgen ein Niveau des Ausbildungsumfangs wie seit langem nicht mehr erreicht haben. Diesen jungen Menschen wird mit ihrer qualifizierten Ausbildung eine Chance auf weitere Berufs- und Lebensperspektiven gegeben. Eine qualifizierte Ausbildung ist die Voraussetzung für den Aufstieg durch Bildung. Bund und Länder haben in Dresden ihren Willen zum Ausdruck gebracht, jeden zu unterstützen, der lernen will. Diese Vereinbarung von Dresden setzen Bund und Länder im AFBG, also mit dem sogenannten MeisterBAföG, jetzt konkret um. Die Förderung wird vom Bund und den Ländern gemeinsam verantwortet und finanziert. An zahlreichen Stellen sind in den letzten Wochen und Monaten sowohl die Erfahrungen der Länder als auch die Anregungen der Wirtschaftsverbände und Sozialpartner in die Beratungen über die Novelle eingeflossen. Auch die Experten haben sich in der Anhörung am 26. Januar 2009 positiv zu dem Gesetzentwurf und den Veränderungen geäußert. Die Koalitionsfraktionen - dafür möchte ich ausdrücklich danken - haben in einer sehr vertrauensvollen und konstruktiven Weise und vor allen Dingen sehr schnell zu einer Verständigung gefunden. Ich freue mich auch, dass es in der Opposition in den letzten Tagen positive Stellungnahmen hierzu gegeben hat. ({0}) - Jawohl, Frau Pieper, ich weiß, woher sie kommen. Ich habe in der Opposition aber auch noch um weitere Zustimmung geworben. Mit dem Meister-BAföG stärken wir das lebensbegleitende Lernen, das - davon sind wir alle überzeugt immer bedeutsamer werden wird, und zwar nicht nur, wie es durch den Namen suggeriert wird, im Handwerk, sondern in allen Berufsbereichen. Das ist ein entscheidender Punkt der Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs. ({1}) Wir motivieren Berufstätige, sich beruflich weiterzuentwickeln und fortzubilden. Dabei stehen die Abschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung im Vordergrund des Gesetzentwurfs. Wir übernehmen mit der Förderung von Abschlüssen im sozialen Bereich auch eine sozialpolitische Verantwortung. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, dass zum Beispiel die frühkindliche Bildung und Erziehung verbessert werden muss. Deshalb ist es wichtig gewesen - dies ist ein ganz deutliches Signal an diese Berufsgruppe -, jetzt auch die Aufstiegsfortbildungen der Erzieherinnen und Erzieher ebenso wie die Aufstiegsfortbildungen in den Pflegeberufen zu fördern. Wir wissen, dass die Attraktivität dieser beiden Berufe darunter leidet, dass es weder Aufstiegschancen noch lebenslange Berufsbiografien gibt. Eine Erzieherin scheidet in der Regel nach acht Berufsjahren aus dem Beruf aus. Das ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Aufstiegsqualifikation für Erzieherinnen und Erzieher und für die Pflegeberufe. ({2}) Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt ganz deutlich auf, dass es nach der Ausbildung weitergeht. Wir unterstützen die berufliche Weiterbildung. Mit dem neuen Darlehensteilerlass bei Bestehen der Prüfung geben wir das Signal, dass sich Leistung lohnt. Wir fördern die Motivation, eine Fortbildung zu beginnen und erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Damit wird eine Voraussetzung für die weitere Entwicklung der Berufsbiografie geschaffen. Mit dem Meister-BAföG wird die zukünftige mittlere Führungsebene in den Betrieben gefördert. Meister, Techniker und Fachwirte leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von Innovationen in den Unternehmen. Sie erarbeiten Produkte und Dienstleistungen und gestalten diese kundengerecht. In der Regel nehmen sie Schlüsselfunktionen bei der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe wahr. Ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Weiterentwicklung dieses Gesetzes sind die besseren Perspektiven für Fachkräfte mit Migrationshintergrund. Dies ist ein besonderer Beitrag zur Förderung der Integration von Ausländern. Wir wissen, dass sich nach wie vor gerade diese Gruppe nur in sehr geringem Umfang an Weiterbildungsmaßnahmen beteiligt. Erst kürzlich hat eine Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung gezeigt, dass gerade in dieser Bevölkerungsgruppe noch ein großes Potenzial steckt. Zugleich sollen diejenigen, die nach der Fortbildung eine Existenz gründen, Auszubildende einstellen, Arbeitsplätze schaffen und in diesem Kontext weitere finanzielle Vergünstigungen erhalten. Meine Damen und Herren, wir haben das AFBG breit aufgestellt. Die Förderung beruflich Qualifizierter - davon bin ich überzeugt - darf nicht hinter der von Schülern und Studenten zurückstehen. Dies ist ein Prüfstein für die Frage, ob wir es mit der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung ernst nehmen. ({3}) Deshalb folgt nach der Modernisierung und Weiterentwicklung des BAföG nun die Modernisierung und Weiterentwicklung des Meister-BAföG. Damit sollen für neue Berufsgruppen neue Anreize, mehr finanzielle Leistungen und eine höhere Akzeptanz im öffentlichen Bildungssystem geschaffen werden. Außerdem soll deutlich gemacht werden, dass wir längst an lebenslangen Bildungsbiografien arbeiten. Das sind die Voraussetzungen dafür, den künftigen Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken. Mit den vorgesehenen Leistungsverbesserungen von zusätzlich 272 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren werden Bund und Länder spürbare Anreize für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungen schaffen. Ich appelliere an dieser Stelle ausdrücklich an die Länder, im Interesse der Fortbildungswilligen im Bundesrat den Weg freizumachen für diese Verbesserungen. Wir brauchen bis zum Ende den Schulterschluss. ({4}) Meine Damen und Herren, ich muss es nicht wirklich betonen: In den nächsten Jahren werden uns in vielen Bereichen von der frühkindlichen Bildung bis zum lebensbegleitenden Lernen die Fragen beschäftigen: Wie kommen wir zu besserer Bildung? Wie kommen wir zu mehr Qualifikation? Wie kommen wir zu einer höheren Beteiligung an Weiterbildung? Was wir heute beraten und beschließen, ist ein guter nächster Schritt, es ist ein Meilenstein in der Akzeptanz und der hohen Bewertung der beruflichen Bildung in Deutschland. Damit wird Aufstieg durch Bildung noch besser möglich. Vielen Dank. ({5})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort erhält nun der Kollege Patrick Meinhardt, FDP-Fraktion. ({0})

Patrick Meinhardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003807, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Ministerin, Politik - gerade Bildungspolitik - darf nicht nach der Abgrenzungsschablone „Hier Opposition, dort Regierung“ erfolgen. ({0}) Wenn wir ins Detail gehen und das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Punkt für Punkt genauer durchgehen, dann werden wir darin sicherlich eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen finden, die uns Liberalen nicht weit genug gehen. Wir würden auch sehr schnell feststellen, wo jeweils der CDU/CSU und der SPD ihre Handschrift zu undeutlich erscheint. Wir als Liberale haben deswegen einen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt. Das ändert aber nichts daran, dass dieser Gesetzentwurf genau in die richtige Richtung geht. Das Meister-BAföG wird auf wichtige Zielgruppen ausgedehnt. Dabei geht es nicht um Opposition oder Regierung, sondern es ist eine Frage der richtigen Zukunftspolitik dieses Parlamentes. Deswegen stimmt die FDP-Bundestagsfraktion zu. ({1}) Wir stimmen auch deswegen zu, weil die Berufsgruppen der Altenpflegerinnen und Altenpfleger und Erzieherinnen und Erzieher diese Chance auf Fortbildung brauchen. Die höchste Verantwortung in dieser Gesellschaft tragen zum einen die Menschen, die sich um die Entwicklung der Kinder von Anfang an kümmern, ihre Talente unterstützen und fördern sollen und mit Sprachstandserhebungen und der persönlichen Förderung jedes einzelnen Kindes eine herausragende Aufgabe wahrnehmen, und zum anderen selbstverständlich auch diejenigen, die den letzten Abschnitt des Lebens fürsorglich und mit viel Liebe begleiten. Beide Berufe sind aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken. Beide Berufe verdienen nicht das, was sie gesellschaftlich verdienen sollten. ({2}) Auch deswegen ist heute für diese so wichtigen, zentralen Berufe ein guter Tag, wenn auch für sie das MeisterBAföG geöffnet wird. Denn damit wird ihre Arbeit stärker gewürdigt und ihnen die Möglichkeit zur aktiven Weiterbildung gegeben. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Aus unserem Entschließungsantrag darf ich zwei Punkte herausgreifen, die uns wichtig sind. Erstens. Wir sollten uns in der Frage des Meister-BAföG nicht so sehr auf die Frage der starren Förderung für Kurse ab 400 Stunden Unterricht orientieren. Solche starren Regelungen bringen in der Bildungsdebatte nichts. Viel wichtiger ist es, Qualitätskriterien zu schaffen. Auch für einen freien Träger, der einen Kurs mit 380 Stunden in der gleichen Qualität anbietet, sollte die Förderung gelten. Wir brauchen mehr Flexibilität. Qualität muss beim Meister-BAföG vor Quantität stehen. ({3}) Wir brauchen Systeme des intelligenten Bildungssparens. Notwendig ist auch die Stärkung der bestehenden Maßnahmen wie die nach dem AFBG. Aber wir sagen als Liberale ganz klar: Wir brauchen kein neues Mammutgesetz für die Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Wir brauchen kein Gesetz, das von der Wiege bis zur Bahre alles allumfassend in seinen engen Rahmen hineinpressen will. Wir brauchen kein neues Bürokratiemonster, das in den Anhörungen nur von Gewerkschaftsvertretern gewünscht wurde, sondern eine gute und offensive Weiterbildungspolitik. Deswegen positionieren wir uns an dieser Stelle klar: Wir wol22092 len kein neues Gesetzeswerk. Wir wollen kein neues Bürokratiemonster. ({4}) Ich glaube, wir werden heute insoweit ein gutes Zeichen setzen. Wir brauchen ein großes Paket für den Aufbruch in der Weiterbildung. Davon sind wir noch viele Schritte entfernt. Notwendig ist auch eine Stärkung der Weiterbildungsfinanzierung, aber nicht in Form einer Weiterbildungsprämie von 154 Euro als Kernstück einer Offensive in der Weiterbildung, wie Sie es sich seitens der Regierungsfraktionen vorstellen. Eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 154 Euro pro Person und Jahr wird nie den qualitativen Aufbruch in der Weiterbildung bringen, den wir in der Bundesrepublik Deutschland brauchen. Wir Liberale wollen nicht, dass die Statistik verbessert wird, sondern wir wollen, dass die Weiterbildungsqualität in der Bundesrepublik Deutschland verbessert wird. ({5}) Umso wichtiger ist es, dass die Gesamtkonzeption der Weiterbildung vorangebracht wird. Hier brauchen wir mehr Anstrengungen und mehr Initiativen. Zum Schluss meiner Rede darf ich Bundespräsident Horst Köhler zum Thema Weiterbildung zitieren: Wie also schaffen wir es, in einer alternden Gesellschaft die richtigen Anreize für Weiterbildung und lebenslanges Lernen zu setzen? Das ist nicht nur eine Frage von Strukturen. Dass Weiterbildung bei uns so selten stattfindet, dürfte auch damit zusammenhängen, dass wir uns angewöhnt haben und immer noch glauben, es sei der normale Rhythmus, das Leben in drei Abschnitte einzuteilen … Dieses Phasenmodell … entspricht jedoch nicht mehr unserer Lebenswirklichkeit, denn immer mehr Ältere sind länger aktiv, und Lernen ist längst von der Jugend- zur Lebensaufgabe geworden. Heute schaffen wir mit der vorliegenden Novelle für Erzieherinnen und Erzieher sowie für Altenpflegerinnen und Altenpfleger mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Aufstiegschancen; das ist überfällig. Die FDP-Fraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. ({6})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Der Kollege Ernst Dieter Rossmann hat nun für die SPD-Fraktion das Wort. ({0})

Dr. Ernst Dieter Rossmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003211, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir eine breite Übereinstimmung, was die Förderung von Erwachsenenweiter- und Erwachsenenfortbildung angeht. Daher ist es gut, den Dreischritt, den wir im deutschen Parlament vollzogen haben, in Erinnerung zu rufen. Der erste Schritt ist 1996 durch den damaligen Bildungsminister Rüttgers vollzogen worden. Er hat damals - nicht unumstritten - mit dem Meister-BAföG eine steuerfinanzierte Erwachsenenbildungsförderungsleistung in das Gesetzeswerk hineingebracht. Das war wichtig, obwohl es sicherlich kritisch zu sehen ist, dass es aus dem damaligen Arbeitsförderungsgesetz ausgekoppelt wurde. Das Ergebnis war: 60 000 bis 70 000 Menschen in der anspruchsvollen Aufstiegsfortbildung bekamen Förderung. Das war ein erster guter Schritt. Der zweite gute Schritt erfolgte dann im Jahr 2001, als wir unter der rot-grünen Regierung mit Herrn Schröder und Frau Bulmahn das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz tatkräftig und energisch erweitert haben. Die Zahl der Geförderten stieg so auf 140 000; denn es wurden nicht nur Vollzeitmaßnahmen, sondern auch Teilzeitmaßnahmen durch den Maßnahmebeitrag gefördert. Ich darf an dieser Stelle Kollegin Aigner, die nun Ministerin ist, sozusagen eine Blume überreichen. Damals hat sie für die konservative Seite eingefordert: Fördert die Maßnahme, damit jeder, der in der Aufstiegsfortbildung ist und nicht viel Geld hat, Unterstützung bekommt! Edelgard Bulmahn hat es dann umgesetzt. Das ist ein ganz wichtiger Schritt gewesen. ({0}) Der dritte Schritt wird heute vollzogen. Dass wir ihn tun können, ist in erster Linie eine Leistung des Parlaments. Wenn Sie sich die Koalitionsvereinbarung anschauen, dann stellen Sie fest, dass dort weder eine Verbesserung des BAföG noch eine Verbesserung des Meister-BAföG vorgesehen ist. Es sind bestimmte Abgeordnete, auf die diese Novelle zurückgeht. Die Fraktionen haben aufbegehrt und sind initiativ geworden. Wenn ich nun einzelne Abgeordnete aufzählte, wären andere sicherlich enttäuscht. Jedenfalls handelt es sich um eine Parlamentsinitiative. ({1}) Es ist sicherlich nicht falsch, wenn das Parlament Probleme aufgreift, Perspektiven aufzeigt und dann entsprechende Initiativen in enger Zusammenarbeit mit der Regierung umsetzt. Ich sage an dieser Stelle Staatssekretär Storm ein Dankeschön für die gute Zusammenarbeit auf fachlicher Ebene. ({2}) Wir haben damals analysiert und uns die Entwicklung der Gefördertenzahl genau angeschaut; denn diese Zahl ist auch ein Abbild der Dynamik in der Aufstiegsfortbildung. Ich möchte in diesem Zusammenhang ein paar Zahlen nennen. Jährlich machen rund 400 000 Menschen einen Berufsbildungsabschluss. 200 000 erlangen einen akademischen Abschluss. Aber nur ein Fünftel derjenigen mit einem Berufsbildungsabschluss kommt aktuell in eine Aufstiegsfortbildung; das ist nicht gut. Wenn wir die Balance bzw. die Gleichwertigkeit von anspruchsvoller beruflicher und akademischer Bildung wollen, dann müssen wir die Gefördertenzahl im beruflichen Bereich steigern. Das Ziel könnten ja auch für dieDr. Ernst Dieter Rossmann sen Bereich 200 000 Geförderte sein. Wenn wir es erreichen, die Zahl von 80 000 Geförderten auf 100 000 oder 120 000 zu steigern, dann hätten wir in allen wirtschaftlichen Bereichen einen ganz wichtigen Beitrag zur Qualifizierung geleistet. ({3}) Als man angesichts dieser Perspektive allerdings festgestellt hat, dass die Zahl derjenigen, die eine Aufstiegsfortbildung absolviert haben, und auch die Zahl der Geförderten erstmals wieder rückläufig war - das war im Jahr 2006 -, war das ein Anlass, parlamentarisch initiativ zu werden und auf eine grundsätzliche Leistungsverbesserung zu dringen, damit die Zahl wieder steigen kann. Das ist der erste Punkt. Die Analyse der Situation führte zur politischen Schlussfolgerung, die heute in dem Reformgesetz aufgenommen wird. Ein zweiter Punkt. Wenn wir feststellen, dass 68 Prozent derjenigen, die eine Aufstiegsfortbildung absolvieren bzw. sich überhaupt im Rahmen der beruflichen Bildung qualifizieren, Männer und 32 Prozent Frauen sind und die meisten in der Altersgruppe zwischen 20 und 35 Jahren sind, dann müssen wir erkennen, dass die Vereinbarkeit von Aufstiegsfortbildung und Familie ein Problem darstellt. Schätzungsweise haben nur 10 Prozent derjenigen, die in einer Aufstiegsfortbildung sind, Kinder. Dass uns dies nicht ruhen lassen kann, dass man im Gegenteil schauen muss, wie man speziell die Familien, in denen sich jemand intensiv anstrengt, eine Aufstiegsfortbildung zu absolvieren, und gleichzeitig Kinder erzieht, fördern kann, ist klar. Das ist ein wichtiges Anliegen. ({4}) Wir haben das analysiert und eine Verbesserung durchgesetzt. Der Kinderzuschlag wird nämlich jetzt um fast 40 Euro erhöht, und er wird nur zu 50 Prozent als Darlehen gegeben. Das ist eine wichtige Konsequenz. Wir hoffen, dass sich die Aufstiegsfortbildung in Zukunft mit der Kindererziehung besser vereinbaren lässt. ({5}) Ein dritter Punkt der Analyse. 20 Prozent derjenigen, die eine Aufstiegsfortbildung machen, brechen sie ab, nur 80 Prozent bestehen beim ersten Versuch die Prüfung. Auch daraus muss man Schlussfolgerungen ziehen und fragen, ob man helfen kann. Man kann natürlich insofern helfen, als man den Anreiz verstärkt, eine Aufstiegsfortbildung wirklich bis zum erfolgreichen Ende durchzuführen. Das heißt, man kann einen Bonus gewähren, wenn die Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen wird. Man kann auch helfen, indem man die schwierige Prüfungsphase - Werkstücke entstehen oft hinterher, und die intensive Vorbereitung erfolgt ebenfalls oft nach dem Zeitraum, für den man eine Dauerförderung bekommt - durch eine Verbesserung der Förderung erleichtert. Auch dies tun wir. Wir hoffen, dass dadurch die Aufstiegsfortbildung für all diejenigen, die sich darauf einlassen, erfolgreich wird. Vierter Punkt der Analyse. Es gibt zu wenige Menschen aus Einwandererfamilien, die unser Bildungssystem erfolgreich für sich nutzen können. Wenn wir auch bei der Aufstiegsfortbildung Migranten erleichtern, mit einem festen Aufenthaltstitel ohne lange Vorlaufzeiten dieses Bildungsrecht in Anspruch nehmen zu können, dann ist das ein Zeichen für die Zukunft. Fünfter und letzter Punkt. Die Ministerin hat schon angesprochen, dass wir den Förderkreis deutlich erweitern. Es wird in Zukunft nicht mehr nur und ausschließlich die erste Fortbildung gefördert werden, sondern es kann auch eine weitere Fortbildung gefördert werden. Damit wird die Bildungsförderung zu einem kontinuierlichen Prozess. Wir nennen das, über das wir reden, Meister-BAföG, aber in Wirklichkeit ist es ein Fachkräfte-BAföG. Nur 36 Prozent der Abschlüsse kommen aus dem Handwerk, 46 Prozent kommen aus der Industrie und dem Dienstleistungsbereich, der Rest aus dem Gesundheitssektor und anderen Bereichen. Wenn wir dies aufgreifen und die Aufstiegsfortbildung auf die Bereiche der Altenpflege und Kindererziehung ausdehnen, dann eröffnen wir den Menschen in diesen Zukunftsbranchen die Chance zur Qualifizierung. Das ist ein Gesetz, das aus der Analyse der bestehenden Verhältnisse notwendige Konsequenzen zieht. Festzustellen ist, dass die bereitgestellten Mittel einen Zuwachs von 60 Prozent darstellen. In welchem Bereich haben wir das schon, wenn es nicht gerade um den Schutzschirm für Banken oder konjunkturpolitische Maßnahmen geht? ({6}) Hier geht es um einen Schirm für die Bildung, den wir aufspannen müssen, damit in Zukunft möglichst viele davon profitieren können. Es bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Wir stehen nachdrücklich dazu, dass sich dieses gemeinsame Anliegen auch materiell niederschlagen muss. Es bleibt auch entwicklungsfähig - um auf die Anträge der Linken und der Grünen einzugehen. Sie fordern natürlich von diesem Parlament ein, es dabei nicht bewenden zu lassen und eine längere Perspektive ins Auge zu fassen. Ich will angesichts der Tatsache, dass wir in der Koalition uns darüber noch nicht so einigen konnten, wie es für die Zukunft wünschenswert gewesen wäre, wenigstens den sozialdemokratischen Standpunkt erläutern. Wir sind für ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz. ({7}) Wir sind dafür, dass wir die Bildungskette vom SchülerBAföG über das Studenten-BAföG bis zum MeisterBAföG erweitern. Wenn es ein Meister-BAföG für die beruflich Hochqualifizierten gibt, dann brauchen wir in der Struktur von Bachelor und Master - das haben wir gelernt - ein Master-BAföG und auch eine Differenzierung der einzelnen Bildungswege. Herr Meinhardt, das, was Sie in Bezug auf die Stundenzahl gesagt haben, soll man so verstehen, dass wir differenzierter hinschauen sollen. Angesichts der Bildungsförderungsgesetzeskette - vom Schüler-BAföG über das BAföG und das Meister-BAföG bis hin zu einem Erwachsenenbildungs-BAföG - verstehe ich Ihre Volte nicht, das als bürokratisch zu denunzieren. ({8}) Schließlich machen Sie an anderer Stelle mit: Sie beschließen heute hier ein Leistungsgesetz hinsichtlich ganz wichtiger Anliegen für ganz viele Menschen mit. Es geht darum, Vorschläge zu machen, wie dieses Gesetz verbessert werden kann. Lassen Sie uns dieses Bildungsförderungsgesetz zu dem gemeinsamen Anliegen dieses Parlamentes machen! Das wird eine Aufgabe der nächsten Legislaturperiode werden. Auch in dieser Regierung dürfen wir selbstbewusst sagen, dass wir mit dem heutigen Parlamentsbeschluss nicht nur bei den steuerfinanzierten Leistungen für die Weiterbildung Gutes bewirken; auch dort, wo es um Sozialversicherungsbeiträge geht, haben wir über den Arbeitsminister und Bildungsminister Scholz mit dem Rechtsanspruch auf die Förderung für den Hauptschulabschluss Positives bewirkt. Auch beim Kurzarbeitergeld gibt es notwendigerweise eine Verbindung zur Qualifizierung. In dieser Zeit ist es nämlich sehr wichtig, im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit nicht nur an Absicherung, sondern auch an Qualifizierung zu denken. ({9}) Die Große Koalition hat die Perspektive, gemeinsam den Dualismus - das steuerfinanzierte Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und das über die Sozialversicherung finanzierte Arbeitssicherungsgesetz und damit die Arbeitsversicherung bzw. die Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln. Das ist die sozialdemokratische Perspektive. Heute machen wir einen großen Schritt in diese Richtung. Wir bedanken uns und freuen uns. ({10})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort erhält nun der Kollege Volker Schneider, Fraktion Die Linke. ({0})

Volker Schneider (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003843, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So ganz kann ich in die vielen Lobeshymnen, die hier gesungen werden, nicht einstimmen. ({0}) Wenn Sie einem Kind die Hoffnung gemacht haben, dass es zu Weihnachten endlich das lange versprochene Fahrrad erhält, und es unter dem Weihnachtsbaum ein Taschenbuch findet, dann wird die Enttäuschung groß sein, egal wie schön Sie den Raum geschmückt haben, egal wie groß der Weihnachtsbaum ist und egal wie toll das Taschenbuch ist. ({1}) Das Fahrrad, das Sie versprochen haben, heißt: Integration der Weiterbildung als vierte Säule unseres Bildungssystems. Das, was Sie heute hier weitergeben - die Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, AFBG -, hat, befürchte ich, noch nicht einmal das Zeug zu einem Taschenbuch. Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag versprochen - Zitat -: Wir wollen mittelfristig die Weiterbildung zur 4. Säule des Bildungssystems machen und mit bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen eine Weiterbildung mit System etablieren. Nun neigt sich diese Legislaturperiode ihrem Ende zu. Es ist daher nicht falsch, anzunehmen, dass Sie mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes Ihre Initiativen zur Stärkung der Weiterbildung abschließen und krönen wollen. Für Sie ist dieser Gesetzentwurf ein ganz großer Wurf. Sie wollen - man kann das in Ihrem Gesetzentwurf nachlesen - nicht weniger, als dem Fachkräftemangel durch individuelle und kontinuierliche Höherqualifizierung begegnen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sichern und die Qualifikation der Bevölkerung auf Dauer erhalten. Damit dies gebührend gefeiert werden kann, haben wir heute die Ehre, das zur allerbesten Debattenzeit diskutieren zu dürfen. Es ist schon bezeichnend, dass Sie aus so wenig einen so großen Anlass machen. Sicher, das ist kein schlechter Gesetzentwurf. ({2}) Das will auch ich zugestehen. Was positiv zu bewerten ist, ist hier ausführlich dargestellt worden. Ich will das nicht alles wiederholen. Ich will nur einen Punkt herausgreifen: Auch wir Linke sind der Meinung, dass die Förderung von Migrantinnen und Migranten ein wichtiger Fortschritt ist, insbesondere weil Menschen mit Migrationshintergrund in unserem Beschäftigungssystem erheblich benachteiligt sind. Das ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass unser Bildungssystem und unsere Bildungsförderung diese Menschen vielfach eher aussortiert als gezielt fördert. Ich betone noch einmal: Das ist ein wichtiger Schritt. ({3}) Es gibt auch kritische Anmerkungen zu Ihrem Gesetzesentwurf; das betrifft Punkte, auf die bis jetzt noch nicht eingegangen worden ist. So sind die Förderbedingungen im AFBG weiter schlechter als im BAföG - und das, obwohl Sie selbst angeben, dass mit Strukturverbesserungen in der beruflichen Bildung der angestrebten Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung Rechnung getragen werden soll. Man muss schon sagen: ein merkwürdiges Verständnis von Gleichwertigkeit. Volker Schneider ({4}) Den Veränderungen durch den Bologna-Prozess wird in dem Entwurf in keiner Weise Rechnung getragen. Wer sein Studium mit einem Bachelor beendet und sich entschließt, sofort in die berufliche Praxis zu gehen, um später eine theoretische Vertiefung in Form eines Master-Abschlusses draufzusetzen - ein Szenario, das im Rahmen der Hochschulreform übrigens ausdrücklich gewünscht war -, der schaut bei der Förderung schlicht in die Röhre. Ab 30 gibt es kein BAföG mehr, und das AFBG ist für diesen Personenkreis auch weiter nicht zuständig. Bei aller Freude über die Einbeziehung der Pflegeberufe sowie der Erzieher und Erzieherinnen: Seit Jahren diskutieren wir über veränderte Qualifikationsbedarfe. Seit Jahren stellt sich dabei die Frage, welche Bildungswege - auch und gerade in Erziehung und Pflege - an die Hochschulen gehören. Längst ist klar, wo die bisherige berufliche Qualifizierung an Grenzen stößt und Berührungspunkte mit der akademischen Bildung entstanden sind. Mit der beruflichen Qualifizierung allein werden Sie diese Probleme nicht lösen können. Bis heute ist kaum zu erkennen, dass Sie auf diese Entwicklungen politisch reagieren. Schon gar nicht haben Sie über die Instrumente der Bildungsförderung hierfür gezielte Anreize geschaffen. Frau Ministerin, wenn Erzieher und Erzieherinnen bereits nach acht Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden, dann sollte man sich vielleicht einmal überlegen, ob das nicht auch etwas mit der beschämend niedrigen Bezahlung für eine so anspruchsvolle Tätigkeit zu tun hat. ({5}) Ein letzter Punkt: Qualitätssicherung findet allenfalls auf dem Papier statt. Nach dem Entwurf müssen die Träger ein - das heißt wohl: irgendein - Qualitätssicherungssystem vorweisen. Ich habe mich beim Lesen gefragt, ob auch jene Tante Käthe die Qualität überwachen kann, die durch die Reden einer Kollegin aus dem Haushaltsausschuss geistert. Das alles ließe sich noch fortsetzen, aber ich will hier nicht Erbsen zählen. Es bleibt dabei: Dieser Gesetzesentwurf ist nicht der schlechteste. ({6}) Aber ist es auch der große Wurf? Können Sie so - das ist Ihr Anspruch - wirklich dem Fachkräftemangel begegnen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sichern und die Qualifikation der Bevölkerung auf Dauer erhalten? Sie selbst rechnen mit einem Anstieg - das muss ich schon fast in Anführungszeichen setzen - der Zahl der Geförderten von 134 000 im Jahr 2007 auf 160 000 im Jahr 2012. ({7}) Selbst wenn ich nicht 50 Millionen Menschen zwischen 20 und 65 Jahren als potenzielle Adressaten lebenslangen Lernens sehe, sondern nur 27 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, ({8}) geht es hier nicht einmal um einen Anstieg von 0,5 auf 0,6 Prozent oder - exakter - um einen Anstieg von etwas mehr als 0,9 Promille. Damit verliert man sicher den Führerschein, aber damit werden Sie mit Sicherheit nicht dem Fachkräftemangel begegnen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sichern und die Qualifikation der Bevölkerung auf Dauer erhalten. ({9}) Viel Lärm um verdammt wenig! Da graut mir nur noch davor, dass die Finanzkrise massiv auf den Arbeitsmarkt durchschlägt. Schließlich zu Ihrem eigenen Anspruch, die Weiterbildung zur vierten Säule des Bildungssystems auszubauen und mit bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen eine Weiterbildung mit System zu etablieren: Außer starken Worten in der ganzen Legislaturperiode wenig gewesen, allenfalls Trostpflästerchen - und die oft noch an den falschen Stellen! Seit den 70er-Jahren, verstärkt seit Beginn der 80erJahre, wird über die Notwendigkeit lebenslangen Lernens diskutiert. Seit Anfang der 80er-Jahre ist es eine politische Forderung, Weiterbildung zu einem Bestandteil des Bildungssystems zu machen. Nichts Wirksames in dieser Richtung ist in dieser Legislaturperiode geschehen. Die Weiterbildungsförderung bildet auch nach der vorliegenden Gesetzesänderung einen Flickenteppich unübersichtlicher Einzelmaßnahmen: von WeGebAU bis zum Meister-BAföG - und das mit riesigen Lücken. Ein konsistentes System der Förderung ist nicht erkennbar. So können Bildungsbarrieren nicht überwunden werden. So wird lebenslanges Lernen für die Mehrheit der Bevölkerung keine tatsächlich erfahrbare Realität. Dabei liegen die Reformvorschläge seit Jahren auf dem Tisch. Die Bundesregierung selbst hat eine Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens“ ins Leben gerufen, die umfassende Konzepte für eine Stärkung der Weiterbildung vorgelegt hat. So forderte die Kommission nicht nur eine Ausweitung bestehender Leistungen, sondern ausdrücklich auch die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens, unter dem diese Leistungen vereint werden. Das waren wichtige Vorschläge für einen ganzheitlichen Ansatz in der Bildungsförderung. Nur dafür, dass diese Vorschläge jetzt im Papierkorb verschwinden, haben Sie doch wohl nicht so viel Geld bezahlt? Die Linke hält die Umsetzung dieser Vorschläge nach wie vor für elementar. Auch hier und heute wiederhole ich unsere Forderung, nicht länger bei Flick- und Stückwerk zu verharren, sondern mit einem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz verlässliche Rahmenbedingungen für Nachfrager und Anbieter der Weiterbildung zu schaffen. ({10}) So viel Mut werden Sie schon brauchen, damit Sie die bislang doch recht hohle Formel vom lebenslangen Lernen mit Leben erfüllen können. Volker Schneider ({11}) Ein letztes Wort zur FDP: Ihre Angst vor Bürokratiemonstern macht Sie blind für die Erkenntnis, dass kaum ein Markt so sehr versagt hat wie der Weiterbildungsmarkt. ({12}) Dort herrscht in hohem Maße Intransparenz, da finden Angebot und Nachfrage nur in seltenen Fällen zueinander. Viel schlimmer als jedes noch so schlimme Bürokratiemonster ist ein krebsartig wuchernder Wildwuchs in diesem Bereich. ({13}) Um dem abzuhelfen, braucht es Strukturen und ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz. Danke schön. ({14})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Priska Hinz ist die nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Priska Hinz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003769, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich muss Wasser in den Wein gießen. ({0}) Denn was heute als großer Schritt der Koalition gefeiert wird, ist in Wahrheit nur ein Trippelschritt im Bereich des lebenslangen Lernens. Herr Schneider hat ja schon angeführt, was im Koalitionsvertrag steht. Da heißt es, dass die Weiterbildung „mit bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen“ zu einer „Weiterbildung mit System“ zu etablieren ist. Davon ist gegen Ende der Wahlperiode wirklich nichts übrig geblieben. ({1}) Dass das Meister-BAföG fortentwickelt wird, ist ({2}) ein sinnvoller Trippelschritt. Natürlich ist es auch sinnvoll, im entsprechenden Gesetzentwurf dieses auch auf zukunftsträchtige Berufsfelder wie Altenpfleger und Altenpflegerinnen sowie Erzieherinnen und Erzieher auszudehnen. Der Effekt, den Sie damit erzielen, nämlich Weiterbildung für 26 000 Menschen mehr zu ermöglichen, ist zwar im Hinblick auf diesen Personenkreis gut und sinnvoll, ({3}) aber in Bezug auf Ihr Vorhaben, die Weiterbildungsquote von jetzt 43 Prozent auf 50 Prozent im Jahre 2015 zu steigern, ({4}) ist das einfach nichts. Das müssen Sie doch heute auch zur Kenntnis nehmen. ({5}) Ihre Sonntagsreden und Ihr Alltagshandeln klaffen hier weit auseinander. Meine Damen und Herren, auch die Weiterbildungsprämie, über die ja immer wieder diskutiert wird und die gerade von der Ministerin gerne ins Feld geführt wird, bewahrt Sie nicht davor, dass Sie sich eingestehen müssen, dass Sie Ihre eigenen Ansprüche nicht einlösen können. ({6}) Eine Weiterbildungsprämie von 154 Euro kann nämlich Individuen nicht dazu verführen, zusätzlich viel Aufwand und Zeit in Weiterbildung zu investieren und tatsächlich an formalisierten Weiterbildungsangeboten teilzunehmen. Mit den beiden jetzt von mir angesprochenen Instrumentarien erreichen Sie die Weiterbildungsquote von 50 Prozent nicht. Das muss heute klar und deutlich gesagt werden. ({7}) Auch innerhalb des Systems entstehen durch die Reform des Meister-BAföG Probleme. Warum wird der Kinderzuschlag teilweise nur als Darlehen gezahlt und nicht generell als Vollzuschuss? Warum werden die Unterhaltszuschüsse im AFBG nicht in gleicher Weise geregelt wie im BAföG? Warum sehen Sie einen Darlehensteilerlass für bestandene Prüfungen vor, obwohl Sie die dafür nötigen Mittel zur Gewährung des Kinderzuschlages als Vollzuschuss einsetzen könnten? Gerade wenn man Frauen für die Weiterbildung zur Altenpflegerin oder zur Erzieherin interessieren will, dann muss man wissen, dass diese Frauen in aller Regel ganz wenig Geld haben, dass sie aber Kinder haben. Sie brauchen einen Vollzuschuss. Die Menschen, die eine Weiterbildung machen, brauchen keinen Darlehensteilerlass für das Bestehen einer Prüfung. Wer sich nach drei Jahren Weiterbildung auf eine Prüfung vorbereitet, will diese auch bestehen. Von daher setzen Sie innerhalb dieser Reform eine falsche Gewichtung. Wir sagen: Der Trippelschritt ist in Ordnung. Aber wir enthalten uns, weil noch nicht einmal dieser Schritt richtig ausgefeilt ist. ({8}) Wissen Sie, was das Hauptproblem ist? Das Hauptproblem ist, dass Sie mit dem AFBG immer noch von der klassischen Bildungsbiografie ausgehen: Man erlernt einen Beruf, arbeitet ein paar Jahre und macht dann den Meister, den Techniker oder eine Ausbildung zur Erzieherin oder Altenpflegerin. Das läuft aber der heutigen Alltagsrealität und den heutigen Lebens- und Lernbiografien völlig hinterher. Viele Menschen haben weder einen Schulabschluss noch einen Berufsabschluss. Sie arbeiten seit Jahren und wollen eine Weiterbildung machen. Dafür brauchen sie aber einen Unterhaltszuschuss, weil sie oft schon eine Familie haben und aus ihrem Beruf nicht völlig aussteigen können. Diese MenPriska Hinz ({9}) schen stehen aber heute vor dem Nichts, wenn sie eine Weiterbildung machen wollen, um den Berufsabschluss nachzuholen. Viele Menschen gehen nach dem Bachelor in den Beruf und wollen später den Master nachholen. Darauf sind diese Studiengänge im Sinne eines lebenslangen Lernens schließlich ausgerichtet worden. Diese Menschen erhalten aber wegen ihres Alters kein BAföG. Auch das Meister-BAföG bekommen sie nicht, weil sie eine akademische Laufbahn eingeschlagen haben. Viele Menschen wollen im Sinne des lebenslangen Lernens - man soll es kaum glauben - mehrere Weiterbildungen machen. Auch diese Menschen haben keine Chance auf Förderung. Insofern ist das AFBG tatsächlich nicht der große Wurf, als den Sie es heute feiern. Wir legen Ihnen einen echten Alternativvorschlag vor, der auf Rot-Grün und die Ergebnisse der Expertenkommission „Finanzierung Lebenslanges Lernen“ zurückgeht. Wir wollen ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz. ({10}) Wir wollen ein Erwachsenen-BAföG. Die verschiedenen Instrumente sollen transparent, verständlich und klar geordnet sein. Dann wird das kein Bürokratiemonster, Herr Meinhardt. Die Instrumentarien müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass lebenslanges Lernen auch für die Menschen möglich wird, die gebrochene Biografien haben, die schon eine Familie haben und teilweise aus dem Beruf aussteigen wollen, um eine Weiterbildung zu machen. Unser Erwachsenen-BAföG kennt keine Altersgrenzen und auch keine Beschränkung auf Berufsgruppen wie Meister, Techniker, Altenpfleger oder Erzieher. Unser Erwachsenen-BAföG ist so ausgestaltet, dass alle Menschen, die eine formale Weiterqualifikation anstreben, die Möglichkeit erhalten, dies durch Zuschüsse, Darlehen oder Bildungskredite zu erreichen, im wahrsten Sinne des Wortes: je nach eigenem Vermögen. Das ist ein modernes Instrument der Weiterbildung. ({11}) Wir wollen, dass es einen Rechtsanspruch auf Förderung von zertifizierter Weiterbildung gibt. Wir brauchen flankierende Maßnahmen, und zwar in Form von Beratung, Beratung, Beratung. Wir brauchen individuelle Beratung für die verschiedenen Formen der Weiterbildung, die heutzutage möglich sind. Wir brauchen Beratung für die Finanzierungsmöglichkeiten, die es gibt. Diese Beratung muss niedrigschwellig sein. Das ist ein ganz wesentliches Moment. Auch da haben Sie bis heute versagt. Auf diesem Gebiet hat es schon viele Versprechungen gegeben: beim Bildungsgipfel und entsprechende Forderungen in der Koalitionsvereinbarung. Im Rahmen der Weiterbildungsprämie wurde ebenfalls beschlossen: Wir schaffen Beratungsstrukturen. - Geschehen ist bislang nichts. Nötig sind aber Beratungsstrukturen, die so niedrigschwellig sind, dass die Menschen zu diesen Beratungsstellen tatsächlich hingehen und die notwendige individuelle Förderung und Unterstützung erhalten. Wir plädieren nach wie vor dafür, Kooperationsstrukturen zu nutzen, um die Beratung in den Verbraucherberatungsstellen anzusiedeln. Notwendig ist Beratung für die KMU; denn gerade Fachkräfte in den kleinen und mittleren Betrieben sind heute zu wenig in der Weiterbildung präsent. Es reicht nicht, ein Programm wie WeGebAU aufzulegen und BA-Mitarbeiter in die Betriebe zu schicken. Das ist verfehlt. ({12}) Wir brauchen Beratungsstrukturen für die KMU, die es ermöglichen, dass die einzelnen Betriebe dahin gehend beraten werden, wie sie sich selber weiterentwickeln können und welche angepassten Weiterbildungsstrukturen sie etablieren können. Da liegen Sie weit hinter dem zurück, was selbst in Großbritannien möglich ist. ({13}) Außerdem brauchen wir ein Bildungssparprojekt, das nicht nur auf eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 154 Euro setzt, sondern Bildungssparkonten für alle erwachsenen Menschen möglich macht. Wir brauchen eine Förderung für das Bildungssparen, das besonders die Geringqualifizierten begünstigt, die eben auch Geringverdiener sind. Dieses Instrument des Bildungssparens soll wie die steuerlichen Anreize wirken, die den Hochqualifizierten und Gutverdienenden zugutekommen. Wer mit einer guten Qualifikation und einem hohen Einkommen eine Weiterbildung macht, erhält steuerliche Anreize durch Anrechnung auf das zu versteuernde Einkommen. Wer hingegen nur ein geringes Einkommen hat, hat diese steuerlichen Anreize nicht. Insofern ist ein Bildungssparkonto mit einer besonders hohen Prämie wichtig für diejenigen, die geringqualifiziert und geringverdienend sind. Darauf haben Sie mit Ihrem Weiterbildungssparmodell überhaupt nicht geachtet.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin.

Priska Hinz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003769, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich komme zum Schluss. - Deswegen wird es in die Leere laufen. Meine Damen und Herren -

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nein, Sie können jetzt wirklich nicht zu einem weiteren Abschnitt kommen.

Priska Hinz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003769, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Nein, das ist kein weiterer Abschnitt, sondern der letzte Satz.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Sie wollten also nur noch ein Schlusswort sprechen; das ist schön.

Priska Hinz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003769, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Das ist der letzte Satz, Herr Präsident. - Weil die Große Koalition sich mit Kleinigkeiten zufrieden gibt, ist es eben kein großer Tag für die Weiterbildung. Es wird erst ein großer Tag, wenn wir das Erwachsenenbildungsgesetz im Bundestag beschlossen haben. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort hat nun der Kollege Michael Kretschmer für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Michael Kretschmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003572, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Legislaturperiode wird ein deutlicher Schwerpunkt auf Innovation und Fortschritt gesetzt. Keine Bundesregierung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat so viel wie diese für Forschung und Entwicklung getan. Denn wir alle wissen, dass wir nur mit den besten Produkten und mit Innovation unseren Lebensstandard in Deutschland halten können. Wir haben uns in einer ganz umfassenden Weise für Bildung und Forschung eingesetzt: Wir haben die Exzellenzinitiative auf den Weg gebracht, um Spitzenwissenschaftler und den Nachwuchs in den Naturwissenschaften zu fördern. Wir haben das BAföG erhöht, um den akademischen Nachwuchs zu fördern. ({0}) Wir haben den Bildungsgipfel auf den Weg gebracht, Frau Kollegin, um in einem nationalen Kraftakt zwischen Ländern und Bund etwas für die Bildung zu tun, und zwar von den Gymnasiasten bis hin zu den Kindern in der vorschulischen Bildung. 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung ausgeben zu wollen, das ist eine gewaltige Aufgabe, die wir gemeinsam angehen. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen. Was wir heute tun, ist nicht minder wichtig. Es ist die Fortführung dieser Politik für Bildung, die das Versprechen beinhaltet, dass Aufstieg und Wohlstand durch Bildung erreicht werden können. Die ganze Welt ist voller Anerkennung für die deutschen Meister, Techniker und Fachwirte. Sie sind unsere Praxiselite. Ihr Fachwissen, ihre Führungskompetenz sind der Schlüssel zum Erfolg. Sie sind die Basis für die Qualität „Made in Germany“, den größten Wettbewerbsvorteil, den Deutschland hat. Aus diesem Grund setzen wir in diesem Bereich ganz konsequent eine Politik fort, die wir 1996 mit dem damaligen Bundesbildungsminister Jürgen Rüttgers begonnen haben, der das Meister-BAföG eingeführt hat. Im Jahr 2007 wurden damit insgesamt 134 000 Personen gefördert. Allein diese Zahl zeigt, zu welch großem Erfolg die Politik von Jürgen Rüttgers geführt hat. ({1}) Wir wollen, dass es noch mehr werden. Deswegen werden wir gemeinsam in der Koalition die Ausgaben für das Meister-BAföG deutlich erhöhen und die Förderkonditionen verbessern. Wir werden den Kreis der Förderberechtigten deutlich ausweiten und mehr Geld in diesem Bereich ausgeben. Wir wollen, dass auch die in Deutschland lebenden Ausländer, die hier ausgebildet wurden, in Zukunft von diesen Möglichkeiten profitieren können; denn wir brauchen auch diese Fachkräfte und wollen sie mobilisieren. Wir wollen dieser Gruppe in unserer Bevölkerung eine Chance geben und sie mitnehmen. Meine Damen und Herren, die Fortbildung soll auch in einem anderen Bereich, nämlich in der Altenpflege, in Zukunft gefördert werden. Dies ist ein wichtiger Bereich. Gerade hier ist Qualität notwendig. Wir wollen denjenigen, die in Pflegeheimen arbeiten, die Chance geben, sich weiterzuqualifizieren und ein höheres Einkommen zu erzielen. Auch hier gilt: Aufstieg durch Bildung. Wir wollen den beruflichen Aufstieg bzw. die Höherqualifizierung des Einzelnen erreichen. Dafür setzen wir klare Leistungsanreize. Beim Bestehen der Fortbildungsprüfung gibt es einen Erlass von 25 Prozent auf die Restdarlehensschuld. Wir wollen damit die Abbrecherquote von 20 Prozent, die im Vergleich zu der im Studium eher gering ist, weiter senken. Wir wollen und werden für Unternehmensgründungen etwas tun: Diejenigen, die nach der Qualifizierung ein Unternehmen gründen und ausbilden, sollen stärker davon profitieren. Wir werden einen Anreiz für Ausbildung in diesem Bereich schaffen. Diejenigen, die ausbilden, werden noch stärker gefördert. Dieser Gesetzentwurf zum Meister-BAföG, der Entwurf eines Aufstiegsqualifizierungsgesetzes, ist ein wichtiger Schritt. Wir lassen ihn uns nicht kleinreden. Im Gegenteil: Wir sind stolz darauf. Wir glauben, dass wir damit Aufstieg durch Bildung und Wohlstand durch Qualifikation erreichen. Das gilt für jeden Einzelnen; das gilt aber vor allen Dingen für unseren Wirtschaftsstandort Deutschland. Das Meister-BAföG leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Deswegen werben wir für eine breite Zustimmung. Vielen Dank. ({2})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Cornelia Pieper ist die nächste Rednerin für die Fraktion der FDP. ({0})

Cornelia Pieper (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003208, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Kretschmer, bei aller berechtigten Zustimmung, die Sie von der FDP zur Änderung des AFBG erhalten, sollte man doch bei der Wahrheit bleiben. Wir alle wissen, dass Deutschland mehr Bildungsinvestitionen braucht, dass wir im internationalen Vergleich hinterherhinken und dass wir bei den Bildungsinvestitionen immer noch unter dem OECDDurchschnitt liegen. Dass Deutschland inzwischen 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung ausgibt, ist immer noch eine Mär. Sie haben dies auf dem Bildungsgipfel nicht beschlossen, sondern angekündigt. Sie haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Wir wissen natürlich, dass wir mehr in Bildung investieren müssen. Wir wollen auch mehr in Bildung investieren. Wir können Ihnen aber nur sagen: Machen Sie es und reden Sie nicht nur darüber! Das wäre eine Politik, die glaubwürdig ist und nicht auf Märchen beruht. ({0}) Ich will meinem Kollegen Schneider von den Linken sagen: Ich halte das, was Sie zu den Weiterbildungsunternehmen gesagt haben, für einen Skandal. 84 Prozent der Weiterbildungsunternehmen leisten eine gute Bildungsarbeit und behaupten sich auf dem Bildungsmarkt mit qualitativ hohen Standards. Ich finde, das sollte man einmal anerkennen. Sie haben die freien Weiterbildungsträger hier diffamiert. Dies unterstützen wir auf keinen Fall. Wir sind für eine verantwortungsvolle Politik und sind dagegen, dass man Bildungsunternehmen in ein Licht stellt, das ihnen nicht gerecht wird, bzw. ihr Licht unter den Scheffel stellt. Ihre Behauptung möchte ich, auch im Namen der Bildungsunternehmen, zurückweisen. ({1})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schneider?

Cornelia Pieper (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003208, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Nein. Das, was er hier gesagt hat, kann durch eine Zwischenfrage nicht besser werden. ({0}) Die größte soziale Herausforderung, vor der wir in diesem Land stehen, ist, bessere Bildungschancen für junge Menschen zu schaffen. Aufstieg durch Bildung, hat der Bundespräsident dazu zu Recht gesagt. Heute können wir sagen: Aufstieg durch Aufstiegsfortbildung. Das ist das beste Konjunkturprogramm. Das ist die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und natürlich auch gegen Perspektivlosigkeit im Leben. Uns allen ist bewusst, dass die Arbeitslosenquote bei Akademikern sehr niedrig ist. Sie liegt bei 3 Prozent. Ich glaube nicht nur, dass wir mit dem Gesetz, das wir heute verabschieden, dem Ziel, eine Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung herzustellen, näherkommen, sondern auch, dass wir mit diesem Gesetz gewährleisten können, dass bei Personen, die durch Qualifikation aufsteigen, die Arbeitslosenquote sinkt. Das ist uns wichtig. ({1}) Je höher die Qualifizierung, desto niedriger die Arbeitslosenquote; das wissen wir. Deswegen unterstützen wir die Novelle des AFBG nachdrücklich. Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie wissen, dass wir bereits im Winter 2007 die BAföGReform mitgetragen und damit die Situation der Studierenden mit BAföG-Anspruch verbessert haben. Auch das war uns wichtig. Es ging uns darum, einen größeren Teil des Nachwuchses auf ein möglichst hohes Qualifikations- und Kompetenzniveau zu bringen. Das ist das Ziel, das wir in diesem Land verfolgen sollten. Deswegen begrüßen wir, dass mit diesem Gesetzentwurf Änderungen vorgenommen werden, die zu einer Verbreiterung der Zielgruppe und zur Senkung der Zugangshürden führen. Natürlich muss - auch das sagen wir ganz deutlich noch mehr getan werden. Deswegen hat die FDP einen Entschließungsantrag vorgelegt. Wir sehen die Notwendigkeit, die Förderfähigkeit mittelfristig auf mehr als eine Maßnahme der Aufstiegsfortbildung auszuweiten. ({2}) Gerade in der Wissensgesellschaft brauchen wir eine stärkere Orientierung auf lebenslanges Lernen. Nach unserer Auffassung ist die Förderung mehrerer Aufstiegsfortbildungen genauso wichtig wie die Anerkennung von Fortbildungsmodulen. Ferner meinen wir, dass wir unseren Blick - das hat Herr Rossmann zu Recht angesprochen - insbesondere auf die Frauen richten müssen, die Maßnahmen nach dem AFBG nutzen können. 34 Prozent nutzten diese Maßnahmen im Berichtsjahr 2007. Während die Frauen die akademische Bildung förmlich erobert haben - die Mehrheit der Hochschulabgänger ist weiblich, wie wir wissen -, ist es im Bereich der beruflichen Bildung, bei der Aufstiegsfortbildung nicht so. Durch die Aufnahme des Altenpflege- und des Erzieherberufs in den Katalog wird sich eine Verbesserung ergeben; das ist klar. Wir meinen, dass man auch bei den Gesundheitsberufen einen Schritt voran hätte gehen können, indem man auch die Gesundheitsberufe - also Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Logopäden - in den Katalog aufgenommen hätte. Das wäre gut gewesen, gerade für die Frauen in diesem Land. ({3}) Frau Ministerin, schließlich will ich Ihnen mit auf den Weg geben: Sie haben zu Recht gesagt, dass wir mit der Novelle des AFBG einen wichtigen Schritt seitens des Bundes tun, aber viele Länder noch nachziehen müssen. Das wissen wir. Wir müssen darauf drängen, dass die notwendigen landesrechtlichen Regelungen geschaffen werden, damit das AFBG gerade im Bereich der Altenpflege- und der Erzieherberufe bundesweit Wirksamkeit entfalten kann. Bis heute ist das AFBG in zehn Bundesländern noch nicht anerkannt. Das ist die Mehrheit der Bundesländer in Deutschland. Ich denke, angesichts dessen muss man als Bundesministerin Druck auf die Bundesländer ausüben, damit es umgesetzt wird. ({4}) - Es sind viele, Herr Tauss. ({5}) Ich weiß, dass Ihnen das Sorge bereitet, aber das ist jetzt nicht das Thema.

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Kollegin.

Cornelia Pieper (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003208, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident, ich komme zum Ende meiner Rede. Sorgen Sie dafür, dass insbesondere bei der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung die Qualität zunimmt. Das, was die Ministerin geleistet hat, das Internetportal, trägt sicher nicht zu einer Steigerung der Qualität der Erzieherausbildung bei. Wir erwarten eine Weiterbildungsoffensive, die diesen Namen wirklich verdient, insbesondere für den Erzieherberuf in Deutschland. Vielen Dank. ({0})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Zu einer Kurzintervention erhält der Kollege Volker Schneider das Wort.

Volker Schneider (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003843, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Kollegin Pieper, als jemand, der 16 Jahre lang als Dozent in der beruflichen Weiterbildung gearbeitet hat, ({0}) bin ich sicherlich der Allerletzte, der in irgendeiner Form Weiterbildungsunternehmen und die Kolleginnen und Kollegen in diesen Weiterbildungsunternehmen beleidigt. ({1}) Im Gegenteil, ich halte es, nachdem wir im Weiterbildungsbereich jetzt Mindestlöhne haben, nach wie vor für einen Skandal, dass man Akademikern zumutet, für 1 800 Euro in solchen Unternehmen zu arbeiten. Es ist fantastisch, dass sie dennoch eine so hervorragende Arbeit leisten. ({2}) Ich empfehle Ihnen, nachzulesen, was ich in meiner Rede gesagt habe. Ich habe gesagt, dass dieser Markt versagt - das sind nicht die Unternehmen -; denn auf diesem Markt herrscht ein erschreckendes Maß an Intransparenz. Jeder dort oben auf den Tribünen, der schon einmal versucht hat, irgendwo an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen ({3}) - ja, auch hier unten -, wird die Erfahrung gemacht haben, wie schwierig es ist, das passende Angebot zu finden. Das ist das Problem: Dieser Markt ist intransparent, und Angebot und Nachfrage finden nicht zueinander. Dies allerdings erkennen Sie in Ihrer bornierten Sicht auf den Markt überhaupt nicht an. ({4}) Vor lauter Schrecken über angebliche Bürokratiemonster begreifen Sie noch immer nicht, dass die wahre Gefahr auf diesem Markt das wie ein Krebsgeschwür wuchernde Angebot ist. ({5})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Frau Pieper zur Erwiderung.

Cornelia Pieper (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003208, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Schneider, ich glaube nicht, dass wir durch solche polemischen Diskussionen dazu beitragen werden, dass wir in Deutschland eine bessere Qualität im Bereich der beruflichen Weiterbildung und Fortbildung erreichen werden. Deswegen will ich diese polemische Form der Auseinandersetzung auch nicht fortführen. ({0}) Für die Freien Demokraten mache ich noch einmal deutlich, dass es uns darum geht, dass Angebot und Nachfrage auf dem Bildungsmarkt funktionieren. Das heißt aber auch, dass man Wettbewerb zwischen den Bildungsträgern zulassen muss ({1}) und diesen Markt nicht überregulieren und durch neue Gesetze blockieren darf. Ich erinnere Sie daran, dass viele freie Weiterbildungsunternehmer gerade auch durch Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit daran gehindert wurden, ihre Angebote zu machen, sodass sie letztendlich ihre Angebote nicht unterbreiten konnten. Dann ist es für solche Bildungsunternehmen auch schwer, sich auf dem Markt zu behaupten. Zu viel Staat, zu viele Gesetze sind für diesen Markt nicht gut. Wir müssen den Rahmen setzen und dafür sorgen, dass die Qualität der Bildungsunternehmen gut ist, dass bei ihnen die Qualität und die Zertifizierung stimmen. ({2}) Es ist aber nicht Aufgabe des Staates, zu verhindern, dass Angebot und Nachfrage auf dem Bildungsmarkt funktionieren. ({3})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nun hat der Kollege Dieter Grasedieck für die SPDFraktion das Wort. ({0})

Dieter Grasedieck (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002663, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer die Zukunft gewinnen will, darf an der Bildung nicht sparen. Genau dies ist das Ziel dieses Gesetzes. Auch deshalb begrüßen die Gewerkschaften, die Industrie und das Handwerk dieses Gesetz. Eine solche Kombination gibt es ja selten. Insgesamt geht es hier um eine Steigerung von 60 Prozent. Jeder Jugendliche hat eine Chance und bekommt eine Möglichkeit der Weiterbildung. Ältere Menschen können sich fit machen und die Herausforderungen des Marktes annehmen. Die eigentliche Botschaft des Gesetzes lautet: Macht mit, eure Qualifikation wird gefördert! Damit führt die Koalition jetzt das fort, was Edelgard Bulmahn damals eingeführt hat. Wir wollen durch solche Initiativen auch unseren Status als Exportweltmeister erhalten. ({0}) Handwerk und Industrie suchen heute schon Facharbeiter, sie suchen händeringend Ingenieure und andere Akademiker. Eine weitere Herausforderung, die man natürlich berücksichtigen muss, stellen die sinkenden Geburtenzahlen dar, was man in Deutschland besonders deutlich sieht. Das bedeutet, dass es wesentlich mehr ältere und weniger jüngere Menschen gibt. Dies führt dazu, dass wir unbedingt qualifizieren müssen. Auf der anderen Seite gehen ältere Menschen natürlich auch in Pension. Wir brauchen eine langfristige Planung. Für die Qualifizierung ermöglichen wir durch diesen Gesetzentwurf eine langfristige Planung. Auch Betriebe und der öffentliche Dienst müssen dies bieten. Es fehlt an der einen oder anderen Stelle, ist aber unbedingt erforderlich. Unsere Betriebe brauchen qualifizierte Facharbeiter, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen Qualifizierungsmöglichkeiten. Denn der Wissensstand steigt. Tagtäglich kommen neue Patente hinzu. Die Arbeitsprozesse verändern sich dramatisch. Im Bereich der kaufmännischen Arbeit sieht man das besonders deutlich. Der Informationsfluss ist heute wesentlich schneller. Schauen Sie sich einmal die Technik an. Vergleichen Sie einmal den Beruf des Drehers von vor 15 Jahren mit dem des Zerspanungsmechanikers von heute. Hier sieht man besonders deutlich, dass man eine Qualifizierung benötigt. Der Dreher hat eine handwerkliche Arbeit verrichtet, während der Zerspaner mehr und mehr eine theoretische Arbeit durchzuführen hat. Auch dieses Beispiel zeigt: Wir brauchen eine kontinuierliche Weiterbildung. Der Gesetzentwurf der Koalition bietet viele Qualifizierungsmöglichkeiten. Da kann man nicht von Stückwerk oder von Trippelschritten sprechen. ({1}) Das ist ein Gesamtkonzept. Ist es kein Gesamtkonzept, wenn man die eigentlichen Probleme aufgreift, zum Beispiel den Mangel an Ausbildungsplätzen? Ausbildungsplätze für Jugendliche und für Altbewerber werden auch dadurch gefördert, dass man die Existenzförderung mit berücksichtigt. Das ist ein wichtiger Punkt. Ist es kein Gesamtkonzept, wenn man die frühkindliche Erziehung in den kommenden Jahren für entscheidend hält und deshalb eine bessere Qualifizierung der Erzieherinnen und der Erzieher erreichen möchte? Ist es kein Gesamtkonzept, wenn man die Migranten berücksichtigt, wenn man zum Beispiel den ausländischen Jugendlichen, die länger in Deutschland leben, eine Weiterbildungschance, eine Ausbildungschance bietet? Ist es kein Gesamtkonzept, wenn die Seniorenbetreuung in den Blick genommen wird? ({2}) Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Die Hospizpflege muss verbessert werden. Wir brauchen auch eine Verbesserung der Pflege der Senioren. Auch das ist in diesem Gesetzentwurf berücksichtigt. Ein Punkt ist besonders entscheidend: Unsere Leistungsträger, unsere Stützen der Industrie und des Handwerks werden weiterqualifiziert. Die Ausbildung der Meister, Techniker und Fachwirte wird ganz besonders gefördert. Wir benötigen mehr Meister. ({3}) Denn eines muss man sehen: Meistermangel ist gleichzeitig Fachkräftemangel, und zwar aus dem einfachen Grund, weil eine Ausbildung im Handwerk nur durch einen Meister durchgeführt werden kann. Deshalb brauchen wir in der Zukunft mehr Meister. Unsere Ausbildung wird in der Welt anerkannt. Unsere Meister werden zum Beispiel in England, in Frankreich und auch in Österreich gesucht. Ist es kein Gesamtkonzept, wenn man bei allen Weiterbildungsmaßnahmen die Familienkomponente berücksichtigt? Kinder werden unterstützt. Ich meine, dass dies ein gelungener Gesetzentwurf ist. Wir von der CDU/CSU und SPD haben ihn gemeinsam erarbeitet. Die Wissensexplosion, die eigentliche Herausforderung des Jahrhunderts, erfordert lebenslanges Lernen. Dafür brauchen wir mehr Ausbildungsplätze. Die schleichende Dequalifizierung muss verhindert werden. Wir können das nur durch solche Maßnahmen verhindern, wie sie hier aufgeführt wurden. ({4}) Nur so ist ein Wissensvorsprung erreichbar und erhaltbar. Um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit in der Welt zu erhalten, müssen wir unsere Facharbeiter und Ingenieure qualifizieren. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz. Zusammenfassend kann man feststellen: Deutschland braucht auch in der Zukunft kreative, innovative Fachkräfte. In der Vergangenheit haben unsere Facharbeiter, Ingenieure, Fachwirte, Techniker und Akademiker ihr Können längst bewiesen. Das Können und die Fähigkeiten müssen weiterentwickelt werden. Das können wir durch die Qualifizierungsmaßnahmen, die wir eingeführt haben. Nur so gewinnen wir die Zukunft. Glück auf! ({5})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort hat nun der Kollege Uwe Schummer, CDU/ CSU-Fraktion. ({0})

Uwe Schummer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003631, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Frau Hinz, ich mag Sie. Ich muss Ihnen aber sagen: Ihre Reden haben immer den Dreiklang: Man sollte, man könnte, man müsste. ({0}) Der Punkt ist, dass die Große Koalition konkret und Schritt für Schritt etwas im Sinne der beruflichen Bildung bewegt. Dafür steht auch die Reform der Aufstiegsförderung bzw. des alten Meister-BAföG. Wenn man solche Reden hält wie Sie, Frau Hinz, dann sollte man auch einmal in den Rückspiegel schauen. Das erste Problem, das die Große Koalition zu lösen hatte, war, dass Sie damals die agenturgeförderte Weiterbildung, die Berufsorientierung und die Berufsberatung - teilweise durch die Hartz-Gesetze - in Grund und Boden geschossen haben. ({1}) Das haben wir korrigiert. Das wird auch am Instrument der Kurzarbeit deutlich. Wir wollen sie nicht nutzen, um den Menschen eine Prämie dafür zu zahlen, dass sie zu Hause bleiben; vielmehr wollen wir Kurzarbeit mit Qualifizierung und Förderung verbinden. Ein weiterer Punkt. Ein Kernelement des MeisterBAföG ist der Meisterbrief. Im Rahmen der Handwerksnovelle 2004 konnte noch in letzter Minute, übrigens auch vonseiten der Union und des Handwerks, durchgesetzt werden, dass neben der Gefahrengeneigtheit auch die Ausbildungsleistung im Handwerk für den Erhalt des Meisterbriefes gewertet wird. Herr Kollege Grasedieck hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Meisterbrief zur Lösung des Problems des Facharbeitermangels beitragen kann; denn ein Meister bildet auch aus. Wir haben festgestellt: Dort, wo der Meisterbrief weggefallen ist, beispielsweise bei den Fliesenlegern oder bei den Parkettbodenlegern, hat die Meisterkultur von 2005 bis zum letzten Jahr dahin gehend Schaden gelitten, dass nicht mehr 560 Meisterbriefe, sondern nur noch 90 Meisterbriefe pro Jahr ausgehändigt werden. Das hat die Konsequenz, dass die Zahl der Betriebe in diesen Bereichen um 342 Prozent gestiegen ist, dass aber die Zahl der Ausbildungsplätze um 20 Prozent gesunken ist. Fast alle diese Betriebe sind Ein-Mann-Unternehmen bzw. Ein-Frau-Unternehmen, die in Konkurrenz zu Handwerksbetrieben mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen stehen. Über diesen Irrweg sollten wir miteinander und mit der Gruppe Wirtschaft im Sinne des Meister-BAföG noch einmal diskutieren. Wir sollten darüber nachdenken, ob wir an dieser Stelle eine Korrektur vornehmen können. Als es damals um diese Regelung ging, saßen die Grünen übrigens in der ersten Reihe und waren an der Regierung beteiligt. ({2}) Sie haben Beifall geklatscht, als dieser Irrweg beschritten worden ist. Auch das gehört zur Wahrheit. ({3}) Im Handwerk gibt es mittlerweile 500 000 Auszubildende. Daran wird deutlich, dass es beim Handwerk nicht nur um Wirtschaft geht - die FDP nickt freundlich -, sondern auch um eine Ausbildungskultur, die wir stärken müssen und nicht schwächen dürfen. Das Potenzial unseres Landes ist nicht das Erdöl und sind nicht die Erze, sondern qualifizierte und motivierte Menschen. Bildung ist auch der Schlüssel zur Lösung sozialer und wirtschaftlicher Probleme. Weiterbildung bringt Beteiligungschancen für die Menschen, aber auch Beteiligungschancen für unsere Volkswirtschaft. Schon heute wird uns vom Institut der deutschen Wirtschaft prognostiziert, dass der deutschen Wirtschaft aufgrund des Facharbeitermangels jährlich Aufträge in einer Größenordnung von 18,5 Milliarden Euro verloren gehen. Dies zeigt, dass mangelnde Qualifikation bereits heute ein großes Wachstumshemmnis für die bundesdeutsche Wirtschaft ist. Hinzu kommt, dass der Anteil der an unseren Hochschulen Studierenden, die kein Abitur haben, bisher nur 2 Prozent beträgt. In den skandinavischen Ländern liegt er bei über 20 Prozent. Ich glaube, dass mehr Praktiker an den Hochschulen sowohl für die Universitäten als auch für unser Land gut wären. ({4}) Im Übrigen ist die Aussage von Herrn Schneider, dass ein 30-Jähriger, der aus der beruflichen Weiterbildung kommt und im Anschluss daran eine Hochschule besuchen möchte, kein BAföG mehr bekommt - auch wenn das in der Anhörung so gesagt worden ist -, falsch. Für Studierende, die aus der beruflichen Weiterbildung kommen, gibt es Ausnahmeregelungen, sodass auch sie BAföG beantragen können. Das ist ein wichtiger Punkt. Er ist allerdings bereits Realität. ({5}) Bei dieser Reform geht es darum, das Meister-BAföG weiter zu verbessern. Wir wollen konkrete Schritte nach vorne machen, statt Fata Morganas aufzuzeigen. Wenn durch die Verbesserung der Förderung die Zahl der Geförderten um 20 Prozent steigt, dann sind es mehrere Zehntausend Menschen zusätzlich, die in den Genuss von Meister-BAföG kommen. ({6}) Wenn wir statt der Darlehensleistung den Zuschuss bei erfolgreichem Abschluss von bisher 30,5 Prozent auf fast 48 Prozent verbessern, dann ist auch dies eine wichtige Hilfe für diejenigen, die diesen Weg beschreiten. ({7}) Ganz wichtig ist die Öffnung für Pflege- und Erziehungsberufe, ein Zukunftsfeld der Arbeit. Auch hier schaffen wir Optionen. Erstmals können wir mit den Ländern bundeseinheitliche Standards für Erziehungsund Pflegeberufe entwickeln. Mut zum Risiko wird belohnt: Wenn ein Absolvent zum Unternehmensgründer wird und ausbildet, sein Wissen weitergibt, erhöht sich der Zuschuss, reduziert sich der Darlehensanteil. Dass nicht nur die erste, sondern eine Weiterbildung gefördert wird, sorgt dafür, dass nicht derjenige bestraft wird, diejenige bestraft wird, die aus eigenen Mitteln oder mit einer anderen Finanzierung eine Weiterbildung bereits absolviert hat. Hinzu kommt die verbesserte Förderung von Familien und die Einbeziehung der Prüfungsphase. Das Gesetz leitet also sehr konkrete, zielgerichtete Schritte zur Verbesserung der Weiterbildung ein. Es ist ein Beitrag der Großen Koalition zur Umsetzung der Beschlüsse des Bildungsgipfels mit den Ländern. Die nationale Bildungskonferenz, die in Dresden stattgefunden hat und die sich die Aufgabe gestellt hat, darauf hinzuwirken, dass für Bildung und Forschung in den nächsten Jahren öffentliche Mittel im Umfang von bis zu 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes eingesetzt werden, sollte eine ständige Einrichtung werden, ({8}) weil damit die Koordination, das Zusammenwirken von Bund und Ländern, sichergestellt werden kann. ({9}) - Ich sehe große Euphorie bei der SPD; das wird bei der CDU/CSU sicher auch noch zunehmen. ({10}) Aufstiegsfortbildung ist ein Teil der vorhandenen Instrumente, die wir, Christliche Demokraten und Christlich-Soziale Demokraten und Sozialdemokraten, miteinander geschaffen haben. Hinzu kommen die Stipendien für Berufsausbildungsabsolventen, die besonders exzellent sind; mehr als 15 000 Menschen werden gefördert. Die Bildungsprämie ist mehrfach - auch kritisch - angesprochen worden; aber sie ist ein neues Instrument, ein Instrument, an dem wir weiter arbeiten können. Hinzu kommt die Öffnung der Vermögensbildung - neben Bausparen und Produktivsparen - für das Bildungssparen, hinzu kommen aber auch Weiterbildungsdarlehen und Langzeitkonten für Qualifizierungsphasen. Es gibt einen roten Faden. Ich habe noch 0,3 Sekunden Zeit. Liebe Freunde, ich möchte abschließen mit dem, was Ludwig Erhard in seinem Manifest ‘72 formulierte: Nicht Privilegien, sondern persönliche Leistungen legitimieren den beruflichen Aufstieg in der sozialen Marktwirtschaft. - Das ist die Politik der Union. ({11})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

In der gefühlten Zeit des Präsidiums hat der Kollege Schummer die verbliebenen 0,3 Sekunden optimal genutzt. ({0}) Nun erhält als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt der Kollege Jörg Tauss das Wort. ({1}) Ihm stehen dafür sieben Minuten zur Verfügung.

Jörg Tauss (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002813, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Recht herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine lieben Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der SPD-Fraktionsvorsitzende hat diese Woche gefragt, ob uns nichts Schöneres als „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ eingefallen sei. Wir haben darüber nachgedacht. Ich werde im Weiteren vom „Aufstiegs-BAföG“ reden. Ich glaube, dass diese Formulierung, die analog zum Meister-BAföG ist, dem Sachverhalt gerecht wird. ({0}) Was wir hier heute beschließen, ist, glaube ich, die richtige Antwort auf die Krise, über die ja im Moment viel diskutiert wird. Wir brauchen in Deutschland - das ist festzustellen, egal wie tief das Tal ist oder in den nächsten Jahren noch wird - Fachkräfte, mit denen wir unseren wirtschaftlichen Erfolg - wir sind Exportnation Nummer eins - fortsetzen können. Dieser wirtschaftliche Erfolg sichert erst die sozialen Leistungen. Insofern ist das, was wir heute beschließen, in der Tat ein wichtiger Baustein. ({1}) Allen, die kritisieren, dass die Mittel nicht reichen würden, will ich sagen: Auch die Maßnahmen, um die es heute geht, stehen nicht für sich allein. Ich war letzte Woche im Wahlkreis in Karlsruhe in einer Einrichtung des Handwerks. 7 Millionen Euro wurden dort in den Ausbau eines überbetrieblichen Ausbildungszentrums investiert. Wir haben uns gestern in der Anhörung darüber unterhalten, wie wir im Rahmen des Konjunkturpakets etwas für Wohnungen für Studierende tun können, die landauf, landab, insbesondere dort, wo viele Menschen studieren, gebraucht werden. Warum wird eigentlich gemäkelt? Wir haben die Leistungen des BAföG um 10 Prozent erhöht und die Freibeträge angehoben. Das gibt vielen Menschen aus sozial schwächeren Familien zusätzliche Chancen. ({2}) Lasst uns das einmal würdigen! ({3}) Vielleicht hat die schlechte Stimmung im Land, die wir gelegentlich beklagen, auch damit zu tun, dass all das, was wir hier tun, zerredet und nicht so rübergebracht wird, wie es notwendig wäre. 154 Euro Prämie für die berufliche Weiterbildung! Mein Gott, natürlich sind 154 Euro nicht furchtbar viel; aber das ist ein bisschen mehr als 0 Euro, um das an dieser Stelle einmal deutlich zu sagen. Vorher gab es 0 Euro, jetzt gibt es 154 Euro. ({4}) Warum gibt es 154 Euro? Wir wollen damit ein Signal setzen und den Menschen - beispielsweise den 20 Prozent der 6 Millionen Menschen, die zu den Volkshochschulen gehen, um sich dort beruflich fortzubilden - sagen: Leute, was ihr da tut, das ist nicht allein euer Privatvergnügen. Es ist toll, dass ihr das tut, und wir wollen euch auch Anreize dazu geben. Wir zeigen, dass dieser Staat, dieses Land, nicht nur darüber redet, dass wir qualifizierte Menschen brauchen, sondern wir wollen, dass diejenigen, die etwas für ihre Fortbildung tun, auch etwas dafür bekommen, wenn es auch aus fiskalischen Gründen noch nicht so viel ist, wie wir uns vorstellen könnten. ({5}) Wir sollten hier etwas positiver über diese Dinge reden. Das ist auch meine Bitte an Teile der Opposition. Das gilt auch für den Rechtsanspruch auf einen berufsqualifizierenden Schulabschluss. Man kann fragen, warum jemand in hohem Alter eigentlich noch einen Schulabschluss nachholen soll. Das ist die Voraussetzung dafür, dass so mancher einen Job bekommt. Das gilt gerade für die An- und Ungelernten, die zum Teil keinen Schulabschluss haben. Sie können einem Arbeitgeber beweisen, dass sie noch in der Lage sind, qualifiziert zu werden, etwas aufzunehmen, zu lernen und die betrieblichen Aufgaben zu bewältigen. Das ist doch nicht nichts, sondern das ist im Grunde genommen eine zentrale Entscheidung für ein ganzes Leben, die Chancen beinhaltet. ({6}) Heute haben wir in der Tat sehr viel über das Aufstiegs-BAföG geredet. Die Erzieherinnen und Erzieher und die Pflege sind angesprochen worden. Christel Humme, das ist eine gute Geschichte. Ich will noch einmal daran erinnern, dass ihr für diesen Bereich und dessen Verbesserung kämpft. 36 Prozent der Leistungen fließen weiterhin ins Handwerk. Ich halte dies für richtig und wichtig. Kollege Schummer, was wir in diesem Bereich zusätzlich tun, ist auch angesprochen worden: Wer diese Leistung in Anspruch nimmt und einen zusätzlichen Ausbildungsplatz schafft - auch als Existenzgründer -, der bekommt dies angerechnet und muss keine Leistungen zurückgewähren. Das ist also auch ein Anreiz, Ausbildungsplätze zu schaffen. Sie geht also nicht nur darum, sich selber weiterzubilden, sondern auch darum, das in der eigenen Weiterbildung Gelernte an junge Menschen weiterzugeben. Auch das ist großartig. ({7}) Lieber Kollege Kretschmer, Sie haben hier schon ein bisschen viel Wahlkampf betrieben. Das ist okay. Wir beide sind ja Generalsekretäre unserer Parteien in unterschiedlichen Bundesländern. Insofern kann ich das nachvollziehen. Der Kollege Schummer hat mir aber besser gefallen. ({8}) Ich habe Ihnen hoffentlich nicht geschadet, lieber Kollege Schummer. Sie haben ja gemerkt, dass wir auch bei Ihnen geklatscht haben. Auch dem Kollegen Storm haben wir heute Beifall gezollt. Ich bedanke mich übrigens beim gesamten Haus und bei allen, die dafür zuständig waren, dieses Werk auf den Weg zu bringen. Frau Kollegin Pieper, Ihnen wollte ich mich nun zuwenden. - Sie ist leider nicht mehr hier; das ist wirklich jammerschade. Frau Flach, dann muss ich Sie anschauen. ({9}) Frau Kollegin Pieper hat heute kritisch gefragt, was wir eigentlich mit den 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts tun. 7 Prozent wollen wir für Bildung ausgeben und 3 Prozent für Forschung und Entwicklung. Das ist doch ein tolles Ziel. Eines ist aber doch klar - das sollten wir hier in aller Ehrlichkeit sagen, weil Sie gefragt haben, wie weit wir mit unserer Vereinbarung sind -: Das bedeutet 50 Milliarden Euro mehr für den Bund pro Jahr, hat also den Umfang des Konjunkturprogramms, das wir gerade besprochen haben, und zwar jedes Jahr. Das kommt doch nicht von irgendwo. Liebe Liberale, die ihr euch so nennt, ihr müsst euch schon darüber im Klaren sein, ob ihr diese 50 Milliarden Euro auf Pump finanzieren wollt - wenn dies gefordert wird, stimme ich zu oder ob ihr Steuersenkungen wollt. Ihr müsst mal sagen, was ihr wollt. ({10}) Mit Steuersenkungen werden wir dieses 10-Prozent-Ziel nie im Leben erreichen. Liebe Kollegin Hinz, jetzt nehme ich Sie mir auch noch ein bisschen vor. 52 Sekunden habe ich noch; der Herr Präsident ist heute ganz großzügig. Bei Rot-Grün war es nicht so, dass ihr Grünen bei der Weiterbildung die Vorreiter wart. Ich sage das ganz zart und bedächtig. Das können wir an anderer Stelle aber noch einmal ansprechen. ({11}) Wir wollen heute ja keine Schlechte-Laune-Beiträge abgeben. Liebe FDP, Sie haben gesagt, wir würden mit der Aufstiegsfortbildung etwas von der Wiege bis zur Bahre fordern. Nein, das tun wir weiß Gott nicht. Für die „Wiege“ brauchen wir keine Aufstiegsfortbildung und auch keine Weiterbildung. Hierfür haben wir Maßnahmen ergriffen. Wir tun etwas für die Kindergärten und für die Schulen. Wir wollen mit der Aufstiegsfortbildung etwas für die Erwachsenen tun. Dies muss sinnvoll in ein Erwachsenenbildungs- bzw. Erwachsenenfortbildungsförderungsgesetz eingebettet sein, egal wie es dann heißt; dafür finden wir noch einen schönen Namen. Heute wird mit unserem Aufstiegs-BAföG ein wichtiger Schritt in diese Richtung gegangen. Wir sind stolz darauf, dass wir das hinbekommen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist ein wichtiges Signal, dass wir in diesem Lande etwas für die Weiterbildung tun, und zwar entgegen all denjenigen, die herummäkeln. Das dürfen sie zwar, aber ich mache dabei nicht mit. ({12})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar zunächst zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. ({0}) - Sie haben nach unserer Geschäftsordnung die Möglichkeit, noch Anträge zur Veränderung des Titels dieses Gesetzentwurfs zu stellen. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 16/11904, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/10996 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU/ CSU, der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke mit breiter Mehrheit angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/11914. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Wir setzen die Abstimmungen mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 16/11904 zu Tagesordnungspunkt 3 b fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/11374 mit dem Titel „Verlässliche Bildungsförderung für Erwachsene noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen“. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Beschlussempfehlung mit breiter Mehrheit angenommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/11202 mit dem Titel „Förderung des lebenslangen Lernens unverzüglich entscheidend voranbringen“. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Auch diese Beschlussempfehlung ist mit breiter Mehrheit angenommen. ({1}) - Nachdem wir nun die Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke ordnungsgemäß ins Protokoll aufgenommen haben, stelle ich Einvernehmen über meine Mitteilung fest, dass auch diese Beschlussempfehlung mit breiter Mehrheit angenommen worden ist. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 4 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Daniel Bahr ({2}), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Für ein einfaches, transparentes und leistungsgerechtes Gesundheitswesen - Drucksache 16/11879 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit Präsident Dr. Norbert Lammert Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt 75 Minuten vorgesehen. - Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann kann das als vereinbart gelten. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Kollegen Heinz Lanfermann für die FDP-Fraktion das Wort. ({3})

Heinz Lanfermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002717, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fragt man die Bürger, wie sie unser Gesundheitssystem beurteilen, gibt es durchaus viel Lob, nämlich für die vielen Menschen, die dort nicht nur ihre Pflicht tun, sondern oft viel mehr und den Patienten helfen. Die Gesundheitspolitik als solche wird jedoch kaum gelobt und die zuständige Ministerin am allerwenigsten. Das kann man auch gut verstehen: Für den höchsten Zwangsbeitrag aller Zeiten gibt es immer schlechtere Leistungen und längere Wartezeiten. In der Apotheke gibt es mal dieses, mal jenes Medikament, je nachdem, wer mit wem welchen Rabattvertrag geschlossen hat. Bei den Hilfsmitteln gibt es große Probleme, und die freie Arztwahl ist sehr gefährdet. Vieles ist nur noch absurd. ({0}) Ein aktuelles Beispiel: SPD und Union haben gegen alle Warnungen einen hoch komplizierten, morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich geschaffen und damit bewusst die falschen Anreize gesetzt. Was ist das für ein System, in dem Ärzte und Krankenkassen einen finanziellen Vorteil davon haben, dass die Menschen in den Akten kranker als bisher eingestuft werden? ({1}) Das ist erstens eine Einladung zur Manipulation. ({2}) Zweitens stellt sich die Frage, ob Folgen für die Therapie - zum Beispiel bei einem Arztwechsel - wirklich auszuschließen sind. Oder denken Sie an die Honorarreform. Die Gesundheitsministerin verspricht 3 Milliarden Euro mehr für ärztliche Behandlung, aber Tausende von Praxen bekommen erheblich weniger Geld. Frau Schmidt spielt das Unschuldslamm und schiebt die Schuld auf Ärzte und Krankenkassen. Die Selbstverwaltung soll schuld sein. In Wahrheit macht sie ein schlechtes Gesetz und mischt sich massiv in die Verhandlungen ein - das berichten alle, die dabei waren -, aber dann hat sie nichts mehr damit zu tun. Nein, Verantwortung und Chaos haben einen Namen, Frau Schmidt. ({3}) Unser Gesundheitswesen ist krank. Es erstickt an der Regulierungswut. Es gibt immer mehr Gesetze und Vorschriften, die keiner mehr versteht. Es ist alles viel zu kompliziert. Im Gesundheitswesen hat sich Planwirtschaft breitgemacht: höhere Kosten, geringere Effizienz, Dirigismus, Zuteilung und am Ende Mangel und Pleite. Genau deswegen warten viele Menschen hoffnungsvoll auf die nächste Bundestagswahl. Sie warten auf den Politikwechsel, auf die Umkehr weg von der Staatsmedizin. Wir wollen den einzelnen Bürger, der jetzt Objekt eines aufgeblähten bürokratischen Systems ist, das seine Beiträge verschlingt und verstreut, wieder in den Mittelpunkt stellen. Seine Bedürfnisse, seine Wünsche, seine Wahlfreiheit als Kunde sind unser Maßstab für die Gesundheitspolitik. ({4}) Wir schützen seine Rechte, sehen aber auch seine Pflichten gegenüber den Mitbürgern. Er hat Rechte und Pflichten. Die FDP sieht daher für alle Bürger eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Versicherung vor, die alles Notwendige abdeckt und gleichzeitig für jeden Bürger Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. ({5}) - Wenn Sie das lesen wollen, Frau Ferner, brauchen Sie nur in den Antrag zu sehen, der hier diskutiert wird. - In einem gesetzlichen Rahmen, der für alle gleich und fair ist, können alle Krankenversicherungen ihre Erfahrungen und Kompetenzen einbringen und den Bürgern ihre Angebote machen, unter denen dann jeder Bürger frei wählen kann. An dieser klaren Ansage kann auch jeder erkennen, dass die Behauptung, wir wollten die Krankenkassen abschaffen, wie hier und da zu lesen war, schlichtweg falsch ist. ({6}) Sie erhalten vielmehr neue Möglichkeiten. Genauer gesagt: Wir befreien sie aus der Schmidt’schen Bevormundung. Wir wollen selbstverständlich eine soziale Krankenversicherung, bei der denen geholfen wird, die ihren Beitrag nicht oder nur teilweise aus eigener Kraft aufbringen können. Das ist vernünftige Sozialpolitik; sie setzt dort an, wo Hilfe nötig ist, im Gegensatz zu der angeblich sozialen Politik, bei der der Staat den Bürgern möglichst viel Geld abnimmt, um es dann wieder höchst kompliziert zu verteilen. Wir wollen keine Bürgerzwangsversicherung mit einer Einheitskasse à la Schmidt. ({7}) Wir wollen drei Ziele erreichen. Erstens wollen wir eine gesundheitliche Versorgung für alle Bürger, garantiert durch die Pflicht zur Versicherung und getragen durch die Solidarität der Bürger. ({8}) Zweitens wollen wir die größtmögliche Freiheit für alle Bürger mit einem Wahlrecht, zum Beispiel durch Eigenbeteiligungen selber Einfluss auf die Gestaltung ihrer Krankenversicherung zu nehmen, und zwar stärker als bisher. Damit erreichen wir drittens bessere Leistungen für alle zu günstigeren Preisen; ({9}) denn es kann ein fairer Wettbewerb zwischen allen Anbietern stattfinden, die sich um den Gesundheitsbürger als Kunden bemühen müssen. Ich lade Sie zu dieser Diskussion ein und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. ({10})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort hat der Kollege Wolfgang Zöller, CDU/ CSU-Fraktion. ({0})

Wolfgang Zöller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002603, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Grüß Gott, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lanfermann, man kann mit einigen Zielen, die Sie angesprochen haben, einiggehen. Aber die entscheidende Frage, wie Sie das alles finanzieren wollen, haben Sie nicht beantwortet. ({0}) Damit eines klar ist: Mit uns wird es eine Abschaffung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht geben. ({1}) Die deutsche Krankenversicherung ist ein Modell, das aufgrund der Qualität, des Versorgungsgrades, des Ausmaßes der Leistungen sowie des Nebeneinanders von gesetzlicher und privater Krankenversicherung weltweit geachtet wird. Sie steht weltweit an erster Stelle. Nun muss die Politik ihren Teil dazu beitragen, dass dies so bleibt. Wenn jemand das System ändern will oder ein neues System einführen will, muss er zuerst die Frage beantworten: Welche medizinische Versorgung wollen wir? Wollen wir rein wirtschaftlich vorgehen, oder wollen wir mehr Menschlichkeit? Wollen wir mehr Freiberuflichkeit oder mehr Staatsmedizin? Wollen wir medizinischen Fortschritt für alle, oder wollen wir Ausgrenzung? ({2}) Um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten, sind für uns grundlegende Elemente unverzichtbar. Dazu gehören an erster Stelle die Solidarität und an zweiter Stelle die Freiberuflichkeit. Letztere kann man durch Planungssicherheit, Beendigung der Budgetierung - das haben wir bereits gemacht -, leistungsgerechtere Bezahlung, feste Preise und weniger Bürokratie stärken. Aber alle müssen daran mitarbeiten. Die freie Arztwahl ist für uns ein hohes Gut, genauso wie die Beitragsfinanzierung. Man kann natürlich eine Finanzierung allein über Beiträge als nicht zukunftsfähig darstellen; das ist richtig. Aber eine Finanzierung ohne Beiträge ist nicht krisenfest. Deshalb müssen wir zu einer vernünftigen Mischkalkulation kommen. Wir brauchen zudem mehr Transparenz. Wie ist der Geldfluss? Wir treten dafür ein, dass die gesetzlich Krankenversicherten eine Rechnung bekommen, wenn sie zum Arzt gehen. Auch das schafft mehr Transparenz. Schließlich treten wir für die Selbstverwaltung ein. Allerdings muss auch die Selbstverwaltung in schwierigen Zeiten ihre Hausaufgaben erledigen. ({3}) Ich bestreite nicht, dass es innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung eine Reihe von Problemen gibt. Deshalb werden strukturelle Verbesserungen der Krankenversicherung sowie die Optimierung von Qualität und Effizienz eine Daueraufgabe bleiben. ({4}) Ich halte es im Übrigen für eine Illusion, dass es bei der Reform des deutschen Gesundheitswesens eine Wunderwaffe gäbe, die man nur realisieren müsste, um ein für allemal Ruhe im System zu schaffen. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang eine Anmerkung: Wir können uns in diesem System zu Tode reformieren. Wenn aber die Moral der Beteiligten nicht stimmt, fahren wir alle Sozialsysteme an die Wand. ({5}) Es ist ärgerlich, wenn zum Beispiel in einem Bundesland behauptet wird, ein Arzt bekomme im Quartal nur 30 Euro pro Patient. Die Ärzte sind dadurch verunsichert; das kann ich verstehen. Wenn man das aber auf das Jahr hochrechnet und mit der Versichertenzahl multipliziert, dann kommt man auf einen Bedarf von 600 Millionen bzw. maximal 1 Milliarde Euro. Tatsächlich stehen dieser KV aber 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Angesichts dessen muss doch die Frage erlaubt sein: Wo ist das Geld? ({6}) Es wird höchste Zeit, dass solche Widersprüche schnellstens aufgeklärt werden, damit die Ärzte wieder Planungssicherheit bekommen und damit die Verunsicherung der Patienten endlich aufhört. ({7}) Ich habe auch kein Verständnis dafür, wenn zum Beispiel Krankenkassen ihren Versicherten ein Wellnesswochenende anbieten und dafür mehr Geld erstatten, als die Vergütung eines Arztes für die Behandlung über das ganze Jahr beträgt. Das passt nicht zu einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem. ({8}) Ich halte es ebenfalls für nicht richtig, wenn Ärzte Krankenkassen drohen, ihre Versicherten niedriger einzustufen, wenn die Verträge nicht in ihrem Sinne abgeschlossen werden. Wir brauchen gerade in diesem Gesundheitssystem mehr Ehrlichkeit und Ethik statt Monetik. ({9}) Ein weiterer Punkt. Pluralität ist für uns ein Garant für Wettbewerb und Qualität; dies kommt bei den betroffenen Menschen an. Deshalb bekennen wir uns zu unserem System mit seiner Vielfalt und dem Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die zentrale Frage der Politik besteht doch darin, wie wir Rahmenbedingungen so verändern können, dass die Akteure im Gesundheitswesen diesen Prozess möglichst ohne ständige gesetzgeberische Begleitung gestalten können. Die Diskussionen über die Finanzierung der Krankenversicherung haben gezeigt, dass es ein Irrweg ist, wenn man glaubt, ein System nur zentralistisch durch den Gesetzgeber steuern zu können. Dies führt automatisch zu mehr Kontrolle, Bürokratie und immer neuen Paragrafen. Die Politik sollte die Menschen nicht bevormunden und ihnen bis ins Detail vorschreiben, was sie zu tun haben. Daraus ergibt sich nämlich eine falsche Sicherheit. Die Menschen müssen allerdings auch mehr für ihre eigene Gesundheit tun. Es gibt eine Fülle von Möglichkeiten und Angeboten zur Prävention von Krankheiten, ob das die Krebsvorsorge ist, ob das die Zahnprophylaxe ist oder ob das der Gesundheits-Check-up ist. Diese sollten und müssten mehr als bisher in Anspruch genommen werden. ({10}) Wenn es stimmt, dass durch falsche Ernährung oder durch mangelnde Bewegung ursächlich circa 30 Prozent der Gesundheitsausgaben entstehen, dann brauchen wir schnellstmöglich einen Bewusstseinswandel. ({11}) Jeder muss sich selbst fragen, wie gesundheitsschädigendes Verhalten eingeschränkt werden kann. Fehlende Mundhygiene, Nikotinkonsum und mangelnde Bewegung sind nicht schicksalhaft. Hier kann jeder mehr für sich tun. Dies kann aber kein Gesetzgeber vorschreiben; er kann allenfalls finanzielle Anreize setzen. Künftig wird es darauf ankommen, der Bevölkerung die Alternativen aufzuzeigen: entweder die solidarische Absicherung einer hochwertigen medizinischen Versorgung der großen Risiken und Übernahme von Eigenverantwortung bei kleinen Risiken und Selbstbeteiligung im Gesundheitswesen oder eine Vollversorgung auf niedrigerem Niveau mit Leistungsausgrenzung und Reduzierung der medizinischen Versorgung; entweder ein freiheitliches Gesundheitswesen, in dem die Versicherten ihre Krankenkassen, das Krankenhaus und ihren Arzt frei wählen und sich für verschiedene Gestaltungsformen ihrer medizinischen Versorgung entscheiden können oder Bevormundung der Versicherten; entweder eine flächendeckende und wohnortnahe ärztliche und fachärztliche Versorgung oder große Kliniken und zentrale Versorgung. Wenn alle am System Beteiligten ihr Handeln danach ausrichten, wie man dem Patienten optimal helfen kann, dann ist es mir um unser Gesundheitssystem nicht bange. ({12})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Das Wort erhält nun der Kollege Frank Spieth für die Fraktion Die Linke. ({0})

Frank Spieth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003849, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Man kann der FDP-Bundestagsfraktion vorwerfen, was man will, aber eines mit Sicherheit nicht, ({0}) nämlich dass sie unehrlich in den Bundestagswahlkampf geht und nicht klar ihre gesundheitspolitischen Vorstellungen für die nächste Legislaturperiode hier im Hause auf den Tisch legt. Man kann sich bei ihr regelrecht dafür bedanken, dass sie heute mit diesem Antrag der Bevölkerung klar sagt: Wir wollen den Ausstieg aus der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung ({1}) und hinein in die Abdeckung der Gesundheitsrisiken durch die Privatversicherung. ({2}) Allianz und Co. geben nicht nur Spenden, sondern lassen hier auch grüßen. Sie verlassen mit Ihren Vorschlägen nach unserer festen Überzeugung das Solidarprinzip im Gesundheitswesen, in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das wird von fast allen Akteuren, die sich mit Ihren Vorschlägen in den letzten Tagen auseinandergesetzt haben, genauso gesehen. Was mich dabei erstaunt, ist, dass Sie selbst - anscheinend aufgrund Ihrer guten Umfrageergebnisse mittlerweile soweit im Orbit gelandet sind, dass Sie jede Bodenhaftung verloren haben, sogar zu Ihren eigenen Wählerinnen und Wählern. 80 Prozent von diesen sagen - nachzulesen im letzten Gesundheitsmonitor der Bertelsmann-Stiftung -, dass Gesunde Kranke unterstützen müssen und dass Junge Alte in den Risiken unterstützen sollen. Außerdem sagen sie: Besserverdienende sollen Schlechterverdienende unterstützen. Ich betone: Für all diese Aussagen gibt es eine 80-prozentige Zustimmung, sogar bei den FDP-Wählerinnen und -Wählern. ({3}) Genau das missachten Sie mit Ihren Vorschlägen. Damit Sie das nachvollziehen können - vielleicht wissen Sie das selbst nicht -, möchte ich das einfach einmal an ausgewählten Punkten klarmachen. Mit der von Ihnen geforderten Abschaffung der Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts würde der Ausstieg aus der gesetzlichen Krankenversicherung herbeigeführt; die Risiken wollen Sie privat absichern lassen. Das ist Ihre eindeutige Botschaft. Das hat mit Solidarität nichts mehr zu tun. ({4}) Sie wollen die Absicherung im Krankheitsfall über leistungsgerechte Prämien. Sie sollten uns hier einmal erklären - wir haben im weiteren Verfahren Gelegenheit dazu -, was Sie mit „leistungsgerechten Prämien“ meinen. Meinen Sie das Kopfpauschalmodell der CDU mit 170 Euro für jeden Erwachsenen? ({5}) Oder meinen Sie, dass zwar im Mittel 170 Euro gezahlt werden, dass die Versicherten aber pauschal einen risikobezogenen Vertrag abschließen? Das sollten Sie uns und der Öffentlichkeit erklären. Ich meine, die Öffentlichkeit sollte wissen, was Sie vorhaben. Tatsache ist: Wenn wir von jedem Erwachsenen eine Prämie verlangen - ich will es einmal an dem alten CDU-Modell klarmachen -, dann heißt das, dass in der Krankenversicherung zukünftig pauschal für jeden Erwachsenen über 18 Jahre 170 Euro zu zahlen sind. Die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen gibt es dann nicht mehr. Beispiel: Ein Kind in einem Dreipersonenhaushalt wird nach Ihren Vorstellungen möglicherweise steuerfinanziert abgesichert, während ein bisher beitragsfrei mitversicherter Angehöriger, der kein eigenes Einkommen hat, dann Krankenversicherungsbeiträge - 340 Euro - zahlen muss. Das ist fast doppelt so viel, wie ein Krankenversicherter jetzt in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen hat. Das ist die Realität hinter diesem Vorschlag. Ich finde, das ist nicht nur unsozial, sondern asozial. Das hat mit Solidarität nichts mehr zu tun. ({6}) Sie sagen, dass das Sachleistungsprinzip, das dem Patienten nach Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge einen freien Zugang zu den Gesundheitsleistungen bieten soll, durch das Kostenerstattungsprinzip ersetzt werden soll. Das hört sich fantastisch an. Allerdings weiß kaum jemand das vernünftig zu bewerten. Was heißt das denn? Das heißt auf gut Deutsch: Wenn jemand ein künstliches Hüftgelenk braucht, dann kostet das in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland im Durchschnitt 15 000 Euro. Sie erwarten, dass ein Versicherter künftig diese 15 000 Euro vorlegt, also die Rechnung des Leistungserbringers begleicht, und anschließend mit dieser Rechnung zur Krankenversicherung geht und sich dort diese Sachleistung erstatten lässt. ({7}) - So ist doch die Regel. Da können Sie reden, was Sie wollen. Das steckt dahinter. Ihre Aufregung ist beredt, meine Damen und Herren von der FDP. ({8}) Der Versicherte legt also vor und holt sich dann bei der Krankenkasse einen Zuschuss. Der Versicherte weiß in der Regel nicht, wie hoch dieser Zuschuss sein wird. Das ist Abenteurertum. Das hat mit sozial verantwortlicher Politik überhaupt nichts mehr zu tun. ({9}) Ich könnte Ihnen eine Reihe weiterer Beispiele nennen. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die ja eher Ihr Kampfblatt ist, ({10}) hat am 10. Februar sehr konkret und deutlich zu Ihrem Antrag geschrieben: Man kann sich nur verwundert die Augen reiben. Offenkundig hat die FDP nicht begriffen, dass sie 2005 gemeinsam mit der CDU die Mehrheit verfehlt hat, weil sie schon damals mit derartig unsozialen Konzepten in der sozialen Absicherung gestartet ist. Ich glaube, das kapieren die Menschen in diesem Land auch diesmal. Ich hoffe, dass Sie von Ihrem Höhenflug wieder auf den Boden kommen. Danke. ({11})

Prof. Dr. Norbert Lammert (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001274

Nächste Rednerin ist die Kollegin Elke Ferner, SPDFraktion. ({0})

Elke Ferner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000535, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Der Antrag, den Sie vorgelegt haben, sehr geehrte Herren und Damen von der FDP, zeigt, wes Geistes Kind Sie sind. Sie wollen zurück zu einer Ellenbogengesellschaft, die wir eigentlich seit Bismarck überwunden haben, statt die elementaren Risiken, die wir in solidarischen Sozialversicherungssystemen abzusichern haben, auch tatsächlich solidarisch abzusichern. Was Sie hier vorlegen, ist eigentlich ein Zeugnis kollektiver Verantwortungslosigkeit. ({0}) Es ist im Übrigen - wenn man sich die Einzelpunkte anschaut, stellt man das fest; ich werde nachher noch darauf zu sprechen kommen - die Lizenz zum Gelddrucken für die Leistungserbringer. ({1}) Die Patienten und Patientinnen werden zum Spielball der Leistungserbringer. Ihre Forderungen schaffen nicht mehr, sondern weniger Transparenz. ({2}) Die Ausgaben für die Versicherten, insbesondere für die Patienten und Patientinnen, werden mit Ihrem Konzept in schwindelerregende Höhen steigen. ({3}) Sie wollen einen Sozialausgleich über das Steuerund Transfersystem. Das ist viel bürokratischer als das, was wir schon heute zur Umverteilung im System der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Gleichzeitig fordern Sie Steuersenkungen für die Spitzenverdiener. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses will Einsparungen bei den Ausgaben. Ich frage Sie ernsthaft: Wie wollen Sie das finanzieren? Was Sie hier bieten, das sind alles Luftnummern. ({4}) Sie verabschieden sich vom bisherigen gesellschaftlichen Konsens, nach dem im Krankheitsfall die Starken für die Schwachen, die Gesunden für die Kranken, die Jungen für die Alten und die Besserverdienenden für die weniger gut Verdienenden einstehen. Ich glaube nicht, dass Sie dafür hier irgendeinen Koalitionspartner finden - zumindest war das aus den bisherigen Redebeiträgen nicht zu ersehen - oder dass es dafür eine Mehrheit in der Bevölkerung gibt. ({5}) Jetzt komme ich zu den einzelnen Punkten. In der Nr. 1 des Antrags fordern Sie, dass die Krankenkassen sich von Körperschaften öffentlichen Rechts zu Unternehmen mit sozialer Verantwortung wandeln. ({6}) Ich kenne keinen Rechtsbegriff, der da lautet „Unternehmen mit sozialer Verantwortung“. Die Krankenkassen würden sofort dem normalen Insolvenzrecht unterliegen. ({7}) Was heißt das eigentlich für die Versicherten und für die Leistungserbringer, Herr Bahr? ({8}) - Moment! Sie wissen ganz genau, dass es nicht das normale Insolvenzrecht ist, ({9}) sondern dass es durchaus Einschränkungen gibt, ({10}) sodass dann, wenn es um die Verteilung der Masse geht, die Ansprüche der Versicherten und der Leistungserbringer absolut gesichert sind. ({11}) Das ist im normalen Insolvenzrecht nicht der Fall. ({12}) - Es scheint Sie sehr aufzuregen, dass ich auf die richtige Spur gekommen bin. ({13}) Außerdem frage ich mich: Wem sollen diese Unternehmen mit sozialer Verantwortung gehören, was passiert mit möglichen Gewinnen usw. usf.? ({14}) Was ist mit den Versicherten? Wer soll deren Rechte wahrnehmen? Muss jeder Arzt dann mit jeder Kasse einen Vertrag schließen? Wie soll das praktisch funktionieren? Sie fordern in der Nr. 1 auch, den RSA zu reduzieren. Das heißt, Sie wollen weniger Gerechtigkeit im Gesundheitssystem, als wir mit dem Gesundheitsfonds geschaffen haben. ({15}) Das verzerrt die Wettbewerbsbedingungen und macht sie nicht fairer. ({16}) Die Nr. 2 des Antrags betrifft das Thema „Verständlichkeit und Transparenz für alle Beteiligten“. ({17}) Sie wollen gesetzlich vorgegebene Budgets durch leistungsgerechte Preise ersetzen. Was heißt das? Das heißt klipp und klar, dass die Ausgaben für die ärztliche Behandlung im ambulanten Bereich deutlich steigen werden. Wir reden dann locker von 4 bis 5 Milliarden Euro. Sie wollen die Reduzierung der Zahl der Instrumente im Arzneimittelbereich. Das bedeutet höhere Arzneimittelausgaben. Das bedeutet, dass wir noch einen Beitragssatzpunkt oder 1,5 Beitragssatzpunkte draufpacken müssen, damit die Ausgaben finanziert werden können. Ich möchte an dieser Stelle auch noch etwas zu dem sagen, was im Moment in den Praxen bezüglich der Bezahlung von Leistungen abläuft. Das Honorarsystem und insbesondere die Verteilung des Honorars ist Sache der Selbstverwaltung. Offensichtlich schafft es die Selbstverwaltung in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen nicht, den Ärzten in den Praxen klarzumachen, wie viel sie am Jahresende wirklich aus dem Honorartopf zu erwarten haben. Von den Ärztinnen und Ärzten, aber auch von den Krankenkassen erwarte ich, dass dieser ganze Zoff nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen wird. ({18}) Ich erwarte von den KVen, dass sie den Ärztinnen und Ärzten, die in ihren Praxen Vorkasse verlangen oder die behaupten, dass die Kassen bestimmte Behandlungen nicht bezahlen, obwohl die Kassen sie natürlich bezahlen, aufs Eisen steigen. Von den Kassen erwarte ich, dass sie für ihre Patienten eintreten und darauf achten, dass die Verträge, die sie mit den KVen ausgehandelt haben, auch eingehalten werden. ({19})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Frau Kollegin Ferner, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lotter von der FDP-Fraktion?

Elke Ferner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000535, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Selbstverständlich.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte schön.

Dr. Erwin Lotter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003895, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Kollegin Ferner, ist Ihnen bekannt, dass die Selbstverwaltung gesetzliche Vorgaben erfüllen und umsetzen muss, also der Gesetzgeber den Rahmen schafft, in dem die Selbstverwaltung tätig wird? Sie sprachen auch von Gerechtigkeit. Finden Sie es gerecht, dass zum Beispiel ein Augenarzt ein Regelleistungsvolumen von 17 Euro pro Quartal und Patienten hat? Finden Sie es gerecht, dass Hausbesuche von mir als Hausarzt grundsätzlich schon mit dem Regelleistungsvolumen abgegolten sind und nur Besuche außerhalb der Routine, also nur zu bestimmten Zeiten, extrabudgetär vergütet werden? ({0})

Elke Ferner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000535, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Zum einen ist in keinem Gesetz die Höhe dieser Vergütungen festgelegt. Zum anderen: Ja, wir haben den Rahmen geschaffen, aber die Entscheidung darüber, wie das ärztliche Honorar auf die einzelnen Arztgruppen verteilt wird - man kann ja durchaus auch fragen, ob es bisher gerecht verteilt worden ist -, obliegt allein den Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV. ({0}) Hierfür gibt es den Bewertungsausschuss; da wird über all das diskutiert. ({1}) - Herr Lanfermann, Sie können gerne auch noch einmal eine Zwischenfrage stellen, aber ich möchte Ihnen eines sagen: Selbst Herr Köhler sagt durchaus - Sie kennen ja wahrscheinlich den Brief von Herrn Köhler an die Ärzteschaft in Deutschland -, dass mehr Geld im System ist, unabhängig davon, dass noch einige Probleme zu regeln sind. Ich begreife nicht, dass die 3 Milliarden Euro, die jetzt mehr im System sind, nirgendwo ankommen. Das verstehe ich nicht, und das versteht auch niemand in der Bevölkerung. ({2}) Weiterhin fordern Sie strikte Einhaltung der Subsidiarität. Sie sagen, Eigenverantwortung gehe vor Kollektivverantwortung und Unterstützung solle es nur für denjenigen geben, der nicht in der Lage ist, selbst für sich zu sorgen. Das heißt übersetzt: Wenn jeder für sich selber sorgt, ist für alle gesorgt. Das ist also das Motto der FDP. ({3}) Nächster Punkt: Beitragsgerechtigkeit. Die Einführung einer Kopfprämie - das haben wir im letzten Bundestagswahlkampf gesehen - wäre absolut ungerecht. Die Leute akzeptieren das nicht, und zu Recht akzeptieren sie es nicht. ({4}) Das Beispiel, das Sie in diesem Zusammenhang anbringen, ist nun wirklich an Dümmlichkeit nicht mehr zu überbieten. ({5}) Ich habe mir einfach einmal die Zahlen herausgesucht; das liegt ja heute alles offen. Eine Bäckereifachverkäuferin im Westen zahlt bei einem Bruttoeinkommen von 1 399 Euro inklusive des Sonderbeitrags 114,72 Euro als Krankenversicherungsbeitrag. Die Millionen von Generaldirektoren, die nach Ihrer Auffassung ja in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sein sollen, würden monatlich inklusive Sonderbeitrag jeweils 301,35 Euro zahlen. ({6}) Selbst wenn die Ehegattin des Generaldirektors bei ihm beitragsfrei mitversichert ist, ist es nach meiner Berechnung nicht so, dass die Bäckereifachverkäuferin die Krankheitskosten des Generaldirektors mitfinanziert. Ich weiß nicht, was Sie sich bei Ihrem Beispiel gedacht haben, aber auf jeden Fall ist es völlig daneben. Weiterhin fordern Sie eine Kapitaldeckung. Das ist eine alte Forderung. ({7}) Das hieße - das muss man den Menschen aber auch sagen -, dass jeder zusätzlich zu den Ausgaben und Aufwendungen für die Finanzierung der medizinischen Leistungen noch etwas drauflegen muss, damit ein Kapitalstock gebildet werden kann. ({8}) Dass man sich traut, gerade in Zeiten einer Finanzkrise ({9}) den Aufbau von Kapitalstöcken zu fordern, ist irrwitzig. Man sollte sich nur einmal vor Augen führen, dass verschiedene Pensionsfonds in ausgewählten OECD-Staaten im letzten Jahr nahezu 20 Prozent ihres Wertes verloren haben. Auch damit werden die Kosten nicht verringert, sondern das ist eine zusätzliche Belastung. Ich sage Ihnen: Die beste Absicherung ist, wenn Menschen für Menschen einstehen, ({10}) anstatt auf windige Kapitalstöcke zu setzen, die nicht richtig kontrolliert werden und für kommende Generationen keine echte Vorsorge darstellen. ({11}) Dann kommt Ihr Lieblingsvorschlag: Planungssicherheit für Arbeitsplätze. Der Arbeitgeberanteil soll als Lohnbestandteil ausgezahlt werden. ({12}) Das bedeutet, dass dieser Lohnbestandteil direkt der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegt. Das wiederum bedeutet, dass schon nach dem heutigen Modell für die Bezahlung des Krankenversicherungsbeitrages weniger Geld als bisher zur Verfügung steht ({13}) - natürlich stimmt das -, ({14}) es sei denn, Sie wollen - wie auch immer - die Steuern senken. ({15}) Auf alle Fälle ist dieser Teil steuer- und sozialversicherungspflichtig. ({16}) Zur Sozialversicherung gehören nicht nur die Krankenversicherung, sondern auch die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung, falls Ihnen das noch nicht bekannt ist. Das heißt also: Es gibt nicht mehr Netto für alle, sondern weniger Netto für alle. ({17}) Dann fordern Sie eine Zweckbindung für die Steuerzuschüsse. Man kann zwar Steuerzuschüsse politisch binden, aber man kann sie nicht zweckbinden. ({18}) Das ist eben das System mit Steuern. Beiträge und Gebühren können Sie zweckbinden, aber keine Steuern. Da gilt immer noch das Nonallokationsprinzip. Man kann Steuerzuschüsse politisch binden. Aber Sie sind dabei nicht davor gefeit, dass irgendwann andere Entscheidungen getroffen werden. Ein anderer Punkt in Ihrem Antrag wird die Menschen zum Nachdenken bringen. Sie fordern die Konzentration der obligatorisch durch die Solidargemeinschaft zu finanzierenden Leistungen auf das medizinisch wirklich Notwendige. Ich frage Sie: Was ist denn medizinisch wirklich notwendig? Welche Leistungen der GKV sind denn heute nicht medizinisch wirklich notwendig? Was heißt denn: Menschen sollen zunächst einmal für sich selbst einstehen? ({19}) - Ich frage Sie: Welche Leistungen sind das? Das steht nicht in Ihrem Antrag. Sie machen eine Politik nach dem Motto: Jeder für sich und keiner für den anderen! Das ist alles andere als solidarisch und wird nicht dazu führen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft wirklich zu stärken. Unter dem Stichwort „Stärkung der Patientenautonomie“ wollen Sie eine gemeinsame Therapiefestlegung zwischen Arzt und Patienten. Das ist schon heute so. Ich kenne niemanden, der sich eine Therapie aufzwingen lässt. ({20}) - Von Ärzten oder Patienten? In dem Fall sind Sie offenbar nicht da unterwegs, wo ich unterwegs bin. Aber was Sie eigentlich meinen, ist, dass auch Therapien finanziert werden sollen, deren Erfolg zumindest zweifelhaft oder nicht wissenschaftlich erwiesen ist. Sie wollen solche Therapien aus Geldern der Versichertengemeinschaft teilfinanzieren und durch eine Eigenbeteiligung der Patienten ergänzen. Das trägt aber nicht dazu bei, Geld zu sparen, sondern das hat etwas mit zusätzlichen Kosten zu tun. Ich frage Sie: Welcher Patient kann seinem Arzt wirklich auf Augenhöhe begegnen? Das, was wir in unseren Bürgersprechstunden über IGeL-Praktiken hören, spricht doch Bände. ({21}) Ich glaube, dass hinter dem Stichwort „Stärkung der Patientenautonomie“ auf Ihrer Ebene etwas ganz anderes steckt. Sie fordern eine Stärkung des Verantwortungsbewusstseins auf allen Ebenen. Sie wollen, dass die Versicherten über die unbedingt notwendige Grundversorgung hinaus weitere Leistungen absichern. Sie können aber schon heute weitere Leistungen absichern. Die spannende Frage ist: Was ist die Grundversorgung? Die heutige Grundversorgung umfasst das medizinisch Notwendige. Wenn Sie als Grundversorgung weniger als das medizinisch Notwendige wollen, dann müssen Sie das sagen. Was soll denn dann nicht mehr bezahlt werden? Ist das die Hüftprothese für über 70-Jährige? Ist das die Psychotherapie für misshandelte Kinder? Ist das die Entziehungskur für Drogenabhängige oder die Behandlung von Freizeitunfällen? Was soll denn Ihrer Meinung nach nicht mehr bezahlt werden? Sie müssen auch erklären, wie die Menschen, die es sich nicht leisten können, Zusatzversicherungen abzuschließen, diese Leistungen in Zukunft bezahlen sollen. Sie wollen offenbar den Zugang zur Spitzenmedizin nur noch denen ermöglichen, die dafür das Geld haben. Die anderen können dann sehen, wie sie klarkommen. Das ist aus meiner Sicht menschenverachtend. ({22}) Zum Sachleistungsprinzip und zum Kostenerstattungsprinzip ist eben schon etwas gesagt worden. Ich sage dazu nur noch so viel: Man sollte sich einmal die Verwaltungsausgaben bei der GKV und bei der PKV anschauen. ({23}) Ausweislich der Zahlen des PKV-Bundesverbandes betrugen pro Versicherten die Verwaltungsausgaben im Jahr 2007 370 Euro; in der GKV waren es 160 Euro. Das hat auch etwas mit dem Kostenerstattungsprinzip zu tun. Sie wollen intelligente Selbstbehalttarife. Das heißt im Klartext: Jung und Gesund wählt den Selbstbehalttarif, Alt und Krank muss dafür mehr bezahlen. Das ist wirklich intelligent, Herr Kollege Bahr. Dann hatten Sie groß angekündigt: ohne Kontrahierungszwang, ({24}) ohne Altersprüfung, ohne Risikoprüfung und ohne Differenzierung nach dem Geschlecht. ({25}) Ausweislich Ihrer Homepage heißt es: „umlagefinanzierte Krankenversicherung abschaffen“. In Ihrem Antrag ist davon nichts zu lesen. Ich kann Ihnen nur sagen: Mit diesem Vorschlag werden Sie mit Sicherheit keine Unterstützung im Parlament oder bei den Bürgerinnen und Bürgern finden. ({26}) Wir werden für die Bürgerversicherung kämpfen, damit wir ein solidarisch und zukunftsfähig finanziertes Gesundheitswesen haben, ({27}) in dem Menschen für Menschen einstehen: die Jungen für die Alten, die Gesunden für die Kranken und die, die mehr Einkommen haben, für die, die weniger Einkommen haben. Ich wünsche Ihnen noch weitere vier Jahre Spaß in der Opposition. ({28})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt die Kollegin Birgitt Bender von Bündnis 90/Die Grünen.

Birgitt Bender (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003502, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir blicken in dieser Republik auf 1,6 Billionen Euro Staatsverschuldung und auf 50 Milliarden Euro Neuverschuldung; weitere Kreditaufnahme ist nicht ausgeschlossen. Und was macht die FDP? Sie fordert Steuersenkungen. ({0}) Aber das ist noch nicht alles. Heute legen Sie uns, Herr Lanfermann, einen Antrag vor, dessen Realisierung für den Bundeshaushalt zu Mehrausgaben weit im zweistelligen Milliardenbereich führen würde. Da fragt man sich als Erstes: Haben Sie eigentlich den Verstand verloren? ({1}) Als Nächstes sagt man sich: Na ja, vielleicht doch nicht. Die FDP wird sich schon etwas dabei denken. Sie denkt an alle möglichen Gruppen im Gesundheitswesen. Sie denkt an Ärzte, an Pharmaunternehmen, an private Krankenversicherer und sicher auch an Arbeitgeber. ({2}) Versicherte tauchen bei Ihnen nur auf, wenn sie gut verdienen und gesund sind. ({3}) Menschen mit geringen Einkommen, Sozialleistungsempfänger und Kranke müssen Ihre Politik ausbaden, denn sie interessieren Sie nicht. ({4}) Doch der Reihe nach. Die FDP will den sozialen Ausgleich aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausschneiden. Statt einkommensabhängiger Beiträge zahlt man dann - wie heißt es so schön? - „leistungsgerechte Prämien“. Die, die das nicht bezahlen können - denn dass viele das nicht bezahlen können, wissen Sie -, sollen „zielgerichtete Unterstützung“ erhalten. Was heißt denn das? Das ist Prämiensubvention per Bundeshaushalt. Dazu allerdings, was das kostet, schweigen Sie sich aus. ({5}) Aber es ist ja nicht so, als hätten wir nicht schon Erfahrung mit solchen Modellen und der Diskussion da22114 rüber. Blicken wir doch einmal zurück auf den letzten Bundestagswahlkampf. Da waren es CDU und CSU, die sich auf ein Kopfpauschalenmodell mit einem Steuermehraufwand von etwa 20 Milliarden Euro festgelegt hatten. Das ist das Modell, das der Union jetzt wie Kaugummi unter der Schuhsohle klebt ({6}) und das sie verzweifelt loszuwerden versucht. ({7}) Aber was die FDP heute vorlegt, dürfte noch ein gutes Stück teurer sein. Denn offenbar denken Sie nicht an den Einheitsbeitrag, sondern an eine Prämie, wie sie derzeit in der privaten Krankenversicherung üblich ist, eine sogenannte risikoadjustierte Prämie. Das heißt auf Deutsch: Dort müssen Frauen, Alte und Kranke höhere Beiträge zahlen als junge und gesunde Männer. ({8}) Weitet man diese Art der Beitragsfestsetzung auf die gesamte Bevölkerung aus, entsteht ein gigantischer Subventionsbedarf, sofern man gewährleisten will, dass alle sich weiterhin eine Krankenversicherung leisten können. Die genannten 20 Milliarden Euro für das Kopfpauschalenmodell der Union werden da bei weitem nicht ausreichen. Hinzu kommt der ganze schöne Verwaltungsapparat, der dadurch entsteht, dass alle, die diese Prämie nicht zahlen können, Anträge stellen müssen. Es würden Anträge über Anträge gestellt. Dies wäre eine monströse Bürokratie. ({9}) Gratuliere, FDP! Das ist wohl der Weg, den Sie wollen. ({10}) Tatsächlich ist es doch so: Angesichts der Rekordverschuldung wird jede Bundesregierung in den nächsten Jahren die Aufgabe haben, die Konsolidierung des Bundeshaushalts ganz oben auf der Tagesordnung anzusiedeln. Wer aber in dieser Situation den Zugang weiter Bevölkerungsteile von ebendiesem Bundeshaushalt mit Rekordverschuldung abhängig macht, stellt letztlich die Gesundheitsversorgung von Millionen Menschen zur Disposition. Wir hätten Jahr für Jahr im Bundestag darüber zu entscheiden, wie die Gesamtsumme der Subventionen ausfallen soll. Jedes Jahr würden wir wieder überlegen, wie die steigenden Ausgaben für diese Zuschüsse im Bundeshaushalt unterzubringen sind. Das würde natürlich ständig zu weiteren Leistungskürzungen führen. ({11}) Es ist ja nicht so, dass die FDP gar nicht daran gedacht hätte; denn Sie wollen den Leistungskatalog in der gesetzlichen Krankenversicherung auf das, wie es so schön heißt, „medizinisch wirklich Notwendige“ begrenzen. ({12}) Was heißt das? Das medizinisch Notwendige entspricht der Rechtslage in der gesetzlichen Krankenversicherung. Etwas anderes wird nicht bezahlt. Wenn Sie also vom medizinisch „wirklich“ Notwendigen sprechen, dann kann das nur als Drohung gemeint sein, ({13}) als Drohung nämlich, dass ganze Leistungsbereiche hinausfliegen werden. Die FDP verschweigt lieber, welche das sein werden. Man kann leicht ausrechnen, dass das mit dem Krankengeld anfängt. Dann geht es mit der gesamten Zahnmedizin weiter. Was als Nächstes kommt, darüber darf spekuliert werden. Das ist doch nichts anderes als ein riesiges Abbruchunternehmen in der gesetzlichen Krankenversicherung. ({14}) Wer könnte so etwas nun attraktiv finden? Da gibt es bestimmt welche. Zum einen die privaten Krankenversicherungsunternehmen. Ihnen erschließt sich auf einmal ganz umsonst ein großer Markt. Sie dürfen die ganze Bevölkerung versichern, ohne irgendetwas an ihrem Geschäftsmodell ändern zu müssen. Für das, was die Leute nicht bezahlen können, also die durch alte und kranke Versicherte entstehenden Kosten, geht die Rechnung an den Bundeshaushalt. Zudem freuen sich sicher die Arbeitgeber, wenn sie an weiteren Steigerungen der Kosten im Gesundheitswesen nicht beteiligt werden, sondern dies nur zulasten der Versicherten geht. Natürlich freuen sich auch solche Ärztinnen und Ärzte, die in wohlhabenden Regionen und Stadtteilen tätig sind; denn durch die Reduzierung des Leistungskataloges auf das vermeintlich wirklich Notwendige würde ja der Anteil der Leistungen wachsen, die man dann zu den höheren privatärztlichen Gebührensätzen extra abrechnen kann. Diesem Zweck dient ja auch Ihre Absicht, anstelle der Sachleistung das Kostenerstattungsprinzip einzuführen und mit, wie Sie so schön sagen, „intelligent ausgestalteten Selbstbeteiligungslösungen“ zu verbinden. Das lohnt sich für Ärztinnen und Ärzte mit zahlungskräftiger Kundschaft. Nur die anderen schauen dann wiederum in die Röhre. ({15}) Das heißt also: Die FDP umreißt in ihrem Antrag ein Krankenversicherungssystem, in dem sich private Krankenversicherer, eine Ärztearistokratie und auch gutverBirgitt Bender dienende und gesunde Versicherte so richtig wohlfühlen können. ({16}) Das geschieht aber, Herr Lanfermann, zulasten derjenigen, für die die Krankenversicherung vor allem da sein sollte: ({17}) für die Kranken, für die Geringverdienenden, für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Diese müssen bei Ihnen nämlich damit rechnen, dass die Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen gekürzt und ihre Leistungsansprüche ausgedünnt werden. In Zukunft müssten sie sich vor jedem Arztbesuch überlegen, ob sie so viel Geld haben, die Rechnungen vorab zu begleichen; denn das Kostenerstattungsprinzip bedeutet ja nichts anderes. Dazu kann ich nur sagen: Der derzeitige Zustand in USAmerika lässt grüßen. Das kann unser Weg nicht sein. ({18}) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, hier ein sehr ernsthaftes Wort: Sie fordern in Ihrem Antrag die Abschaffung des Gesundheitsfonds. ({19}) Durch ihn werde die Krankenversicherung zu einem Spielball wechselnder bundespolitischer Interessen. Wohl wahr, Herr Kollege Bahr. ({20}) Was wird aber Ihr Antrag bewirken? Besteht Ihrer Ansicht nach die einzige Alternative zum Gesundheitsfonds darin, das Solidarsystem vollständig abzuschaffen und durch eine Privatversicherung zu ersetzen, die nur für Teile der Ärzteschaft, für Versicherungskonzerne und Gesunde attraktiv ist? ({21}) Das wäre eine Ewigkeitsgarantie für den Gesundheitsfonds; denn dann würde man sich für das kleinere Übel entscheiden. ({22}) Machen wir uns doch nichts vor: Bei der Bevölkerung in Deutschland genießt das Prinzip, dass man Beiträge nach der eigenen Leistungsfähigkeit zahlt und man Leistungen nach Bedarf bekommt - je nachdem, wie stark krank man ist -, eine große Akzeptanz. Was wir tun müssen, ist Folgendes: Wir müssen das Solidarprinzip durch eine Ausweitung auf die jetzige Privatversicherung stärken und nicht schwächen. Die Bürgerversicherung ist die Alternative, nicht Ihr Modell. ({23}) Es wäre doch aberwitzig, wenn wir unser Krankenversicherungssystem ausgerechnet jetzt schleifen würden, wo in den USA Barack Obama nicht zuletzt deswegen gewählt wurde, weil er eine Krankenversicherung für alle versprochen hat. ({24}) Lassen Sie uns die Stärken des jetzigen Systems ausbauen und seine Schwächen abschaffen, indem wir uns von der Zweiklassenmedizin, von der Trennung in gesetzliche und private Krankenversicherung, abwenden, indem wir die Bürgerversicherung und damit gleiche Spielregeln für alle einführen und das Ganze nachhaltig finanzieren. Was wir nicht brauchen, ist Luxusmedizin für wenige und Schrumpfmedizin für viele. Das ist nicht unser Weg. ({25})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt die Kollegin Annette WidmannMauz von der CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Annette Widmann-Mauz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003259, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit einem Antrag der FDP, mit dem sie die Bundesregierung auffordert, das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch komplett neu zu fassen. ({0}) Im Grunde will die FDP also die gesetzliche Krankenversicherung in ihrem Kern abschaffen. Dazu sage ich Ihnen: Das brauchen wir ganz bestimmt nicht. ({1}) Die Menschen in unserem Land haben die jüngste Reform in weiten Teilen noch nicht einmal richtig angenommen. Sie ist bei vielen auch noch nicht wirklich angekommen. ({2}) Die ersten Kinderkrankheiten sind noch nicht einmal überstanden, da wollen Sie schon wieder alles umkrempeln, alles durchschütteln und erneut auf Weltreise gehen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Menschen sind keine Objekte, die sich von Jahr zu Jahr, beliebig oft, von der einen in die andere Ecke stellen lassen. Das geht nicht. Die im Gesundheitswesen beschäftigten Menschen und die Versicherten, die Patientinnen und Patienten, haben eine Phase der Konsolidierung und der Verlässlichkeit verdient. Auf dieser Grundlage muss das System weiterentwickelt werden. Darum muss es gehen. Wir dürfen nicht für Verunsicherung in unserem System sorgen. ({3}) Sie reden zwar viel über Transparenz - darüber steht auch viel in Ihrem Antrag -, aber Sie werden diesem Anspruch noch nicht einmal in Ihrem eigenen Antrag gerecht. Sie wollen die GKV abschaffen, das Gesundheitswesen komplett privatisieren und vereinheitlichen, Sie wollen eine Bürgerversicherung mit einer Bürgerprämie, aber Sie trauen sich noch nicht einmal, das auszusprechen. Das kann ich mir erklären: Sie wollen allen gefallen. Darum wählen Sie schöne Worte und reichen das Kleingedruckte später nach. Vielleicht wollen Sie auch nur kräftig wedeln, weil Sie wissen, dass die verantwortungsbewussten Menschen in diesem Land das am Ende wieder austarieren und korrigieren werden. Sie wollen die Privatisierung der Krankenkassen, einen einheitlichen Versicherungsmarkt, einkommensunabhängige Beiträge, und Sie sprechen von Kontrahierungszwang. Sie haben aber überhaupt nichts zur Risikoeinstufung bei der Prämienkalkulation gesagt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist das aber eine entscheidende Frage; denn hier geht es darum, ob man trotz Vorerkrankungen einen bezahlbaren Versicherungsschutz erhalten kann oder nicht. Oder habe ich Sie missverstanden? ({4}) Vielleicht wollen Sie ja gar keine Risikoeinstufung. Dann wollen Sie also den PKV-Basistarif für alle? Den haben Sie in letzter Zeit aber immer kritisiert. Was wollen Sie jetzt eigentlich? ({5}) Ich kann auch über andere Themen sprechen. Sie wollen einen Risikostrukturausgleich mit einfacheren Kriterien. ({6}) Die Morbiditätsorientierung kritisieren Sie. Jetzt sagen Sie mir aber einmal, lieber Herr Bahr, welche Ausgleichskriterien Sie wollen. Wollen Sie nur Alter und Geschlecht? Wollen Sie auf die Aufnahme von Krankheitskosten verzichten? Was schlagen Sie denn vor? Das alte System hat doch gerade dazu geführt, dass der Run auf die Jungen, gut Verdienenden und Gesunden ausgebrochen ist. Das führte am Ende dazu, dass mehr für Wellnesswochenenden als für medizinische Behandlungen ausgegeben wird. Genau diese Themen waren also falsch angesprochen. Morbiditätsorientierung ist richtig; ein paar Krankheiten weniger tun es auch. Aber Sie bleiben jede Antwort schuldig, wie Sie es besser machen wollen. ({7}) Sie reden zu Recht von mehr Kapitaldeckung; ({8}) aber Sie sagen überhaupt nichts dazu, wie und in welchem Umfang sie aufgebaut werden soll: kollektiv, individuell, im Bestand oder nur für die Neuzugänge, mit welcher zusätzlichen Beitragsbelastung? Wir würden gern von Ihnen einfach einmal hören, was bei Ihrem Konzept auf die Menschen zukommen soll. Sie sagen an einer anderen Stelle, Sie wollten das Sachleistungsprinzip aufheben und über das Rechnungslegungsprinzip zum Kostenerstattungsprinzip kommen. Das hört sich wunderbar an. Sie sagen aber nicht, dass damit jede Rechnung für alle Versicherten in unserem Land nach der privatärztlichen Gebührenordnung gestellt wird. Sie sagen nichts darüber aus, was dies für die Beiträge bedeutete, und Sie sagen schon gar nicht, wie Sie die Kostenentwicklung im Griff halten wollen. ({9}) Sie wissen es eigentlich besser. Die Prämiensteigerungen im privatärztlichen System betrugen in den letzten Jahren im Durchschnitt 10 Prozent pro Jahr. Wie wollen Sie das finanzieren, wo sind Ihre Antworten an dieser Stelle? Es kann natürlich auch sein, dass Sie dies nicht wollen, weil Sie sagen, die Kostensteigerungen seien sonst viel zu hoch. Aber dann müssen Sie hier schon eine ehrliche Antwort auf die Frage geben, ob Sie für die Öffnungsklausel in den Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte sind. Dazu schweigen Sie sich aus. Schaffen Sie Klarheit; dann wissen auch Ihre Wählerinnen und Wähler, was auf sie zukommt. Das aber tun Sie wieder einmal nicht. ({10}) Sie haben eine Hilfe für die sozial Schwachen vorgesehen, die die Prämien nicht mehr zahlen können. Aber Sie sagen natürlich nichts darüber aus, bei welchem Eurobetrag die Zumutbarkeit endet und die Unzumutbarkeit beginnt. An welchem Prozentsatz des Einkommens wollen Sie das festmachen? Sie sagen hier schon zum zweiten Mal nicht, woher Sie das Geld nehmen wollen und welche Milliardensummen Sie brauchen, und das in der größten Wirtschaftskrise, die unser Land seit dem Zweiten Weltkrieg überhaupt erlebt. Sie haben sich natürlich viele Gedanken darüber gemacht, woher das Geld kommen kann, und sprechen von der Auszahlung und Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags. Sie bleiben uns aber auch hier eine Antwort auf die entscheidende Frage schuldig. Die Frage der Versteuerung ist aus meiner Sicht nicht entscheidend. Viel entscheidender ist doch, wie Sie diese Beträge auch bei neuen Verträgen und beim Arbeitgeberwechsel sichern wollen. Wollen Sie, die Sie doch sonst die Vertragsfreiheit so hoch einschätzen, in die Tarifautonomie eingreifen? Wie wollen Sie denn dieses Niveau dauerhaft sichern? - Keine Antworten auf entscheidende Fragen, die bei einem solchen Konzept gestellt werden müssen. ({11}) Ein weiteres Lieblingsthema der FDP ist der Leistungskatalog. Ich kann es wirklich langsam nicht mehr hören. Sie reden - Frau Kollegin Bender hat schon darauf hingewiesen - wieder einmal von der Reduzierung auf das „medizinisch wirklich Notwendige“. Was verstehen Sie denn darunter? Ist die palliativmedizinische Versorgung in den letzten Lebenstagen medizinisch wirklich notwendig oder nicht? Ist die geriatrische Rehabilitation medizinisch wirklich notwendig oder nicht? Ist die Behandlung von psychiatrischen Erkrankungen medizinisch wirklich notwendig oder nicht? Sagen Sie es uns! Sie schlagen die Reduzierung des Leistungskatalogs vor. Wir wollen wissen, wo und für welche Betroffenen. ({12}) Sie reden unter der Überschrift „Subsidiarität“, ein wichtiges Prinzip, vor allen Dingen von der Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten, der Versicherten. Das Wort Selbstverwaltung im Gesundheitswesen habe ich in Ihrem gesamten Antrag nicht ein einziges Mal gelesen. Haben Sie sie mittlerweile abgeschrieben? ({13}) Oder passt sie mittlerweile schon gar nicht mehr in Ihr System, in dem nach Ihrer Vorstellung der freie Markt und das freie Spiel der Kräfte alles regeln werden? Wir wollen nicht, dass Krankenkassen in Zukunft den medizinischen Bedarf bestimmen. Wir wollen kein Herauskaufen, keine Rosinenpickerei, sondern wir wollen eine flächendeckende Versorgung durch freiberuflich tätige Fachärzte und durch Krankenhäuser. Ihre Vorstellungen, Ihre Rosinenpickerei lehnen wir schlichtweg ab. ({14}) Ich will zum Schluss ein letztes Prinzip, das Ihnen und uns wichtig ist - in vielen Zielen sind wir uns einig -, herausgreifen. ({15}) Sie wollen mehr Vertrauen in das System bringen. Da haben Sie recht. Das Misstrauen unter den Beteiligten ist der Humus, auf dem die Bürokratie gedeiht. Das ist die schwierigste Aufgabe. Denn Vertrauen in das System können Sie weder durch Anträge noch per Gesetz verordnen, sondern es muss gegenseitig erarbeitet werden. Darin besteht die große Bewährungsprobe für alle Verantwortlichen im Gesundheitswesen: für uns Politiker, für Ärzte, für alle Leistungserbringer, für die Krankenkassen, für die Patientinnen und Patienten und Versicherten. Daran zu arbeiten, lohnt sich im Interesse der Menschen in unserem Land. ({16})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Daniel Bahr von der FDP-Fraktion. ({0})

Daniel Bahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die Bürger verstehen nicht mehr, was im Gesundheitswesen vor sich geht. ({0}) Sie merken, dass die gewohnt gute Qualität der medizinischen Versorgung nachlässt. ({1}) In ihrer Apotheke erhalten sie einmal dieses, einmal jenes Arzneimittel, je nachdem mit welchen Firmen Rabattverträge abgeschlossen worden sind. ({2}) In den Krankenhäusern müssen sie zum Teil lange warten, bis jemand kommt, um ihnen zu helfen. Bei Hilfsmitteln dürfen sie nicht mehr zum Belieferer ihrer Wahl gehen, sondern die Krankenkassen bestimmen, auf wen sie zurückgreifen dürfen. ({3}) Die Patienten werden durch die Politik der schwarz-roten Bundesregierung gegängelt. Sie werden zunehmend in eine standardisierte Schablone gepresst. ({4}) Die aktuelle Gesundheitspolitik raubt ihnen mehr und mehr ihre Selbstbestimmung, gemeinsam mit ihrem Therapeuten eine Behandlung zu vereinbaren, die bei ihnen den besten Erfolg verspricht. Das deutsche Krankenversicherungssystem ist durch die letzten Reformen der schwarz-roten Bundesregierung, aber auch der rot-grünen Bundesregierung deutlich in Richtung eines zentralistischen staatsgesteuerten Einheitskassensystems verschoben worden. ({5}) Das letzte Reformgesetz hieß Wettbewerbsstärkungsgesetz. Da dachte man, dass mehr Wettbewerb das Ziel war. Schauen wir uns einmal an, wie der Wettbewerb jetzt aussieht. Sie haben einen Einheitsbeitragssatz für alle Krankenkassen beschlossen. Den Wettbewerb um die Beitragsautonomie, um den Zusammenhang zwischen Beitrag und Leistung einer Versicherung, haben Sie kaputt gemacht. Wir haben jetzt auf der Beitragsseite eine Einheitskasse, und auf der Leistungsseite ist es ähnlich. ({6}) Daniel Bahr ({7}) Denn was ist denn durch den Fonds passiert? Die Krankenkassen haben Zusatzleistungen gestrichen: Auslandsschutzimpfungen wurden gestrichen, Sozialpsychiatrievereinbarungen, Hausarztverträge und Onkologievereinbarungen wurden gekündigt. Das heißt, in Wahrheit bringen Sie hier die Umsetzung der sogenannten Bürgerversicherung auf den Weg, also nichts anderes als eine staatlich gelenkte Einheitskasse. Das ist die Politik, die Sie als Ministerin machen. ({8}) Hier wird gesagt, die FDP wolle unfairen Wettbewerb. Schauen wir uns einmal an, wie der Wettbewerb aussieht, den Sie gestalten. Sie bewirken einen Wettbewerb, bei dem Krankenhäuser, Krankenkassen und Ärzte ein Interesse daran haben, dass Deutschland - zumindest statistisch gesehen - kränker wird. Denn dann bekommen sie mehr Geld. Das ist das perverse System, das Sie geschaffen haben. ({9}) Es kommt nicht mehr Geld in der Versorgung an. Heute lesen wir in der Zeitung - Sie sagen ja, dass Sie mit dem Fonds einen Wettbewerb der Krankenkassen geschaffen haben -, dass die Berliner jetzt ein Schreiben der AOK Berlin bekommen, das ein schönes Angebot enthält. Sie wollten ja einen Wettbewerb der Krankenkassen, eine bessere Versorgung erreichen. ({10}) In dem Schreiben heißt es, dass AOK-Versicherte in Berlin vier Erholungstage im Viersternehotel Ramada Wismar für nur 199 Euro buchen können; dabei würden sie 100 Euro sparen. Die Barmer Ersatzkasse hatte für ihre Versicherten - Sie wollten ja Wettbewerb der Krankenkassen untereinander - eine Angebotsaktion im Programm, in dessen Rahmen sie bei Karstadt satte Rabatte auf Einkäufe bekamen. ({11}) Das hat nichts mit einem Wettbewerb um bessere Versorgung, günstigere Tarife und um innovative Lösungen zu tun; in Wahrheit bereiten Sie hier die Einheitskasse vor. ({12}) Das ist doch kein Wettbewerb um bessere Versorgung. ({13}) Dass Sie alle hier über die Auswirkungen der Reform gar nicht sprechen wollen, dass Sie sich nur mit unseren Ideen auseinandersetzen, zeigt, dass Sie ein schlechtes Gewissen haben. Sechs Wochen nach der Umsetzung des Gesundheitsfonds wollen Sie gar nicht über die Fehler der Reform sprechen. Das spüren die Leute. Warum gibt es denn Massendemonstrationen in Bayern, Herr Zöller? Warum gibt es Unruhe in den Praxen, weil bestimmte Patienten nicht mehr das bekommen, was sie bisher bekommen haben, oder Zuzahlungen verlangt werden? ({14}) Das sind die Folgen der Politik, die Sie gemacht haben. Davon wollen Sie ablenken. ({15}) Wir, die FDP, wollen ein Gesundheitssystem, bei dem die Versicherten im Mittelpunkt stehen. Die Bürger müssen weitgehende Wahlfreiheit haben, wie sie ihren Versicherungsschutz gestalten. Vertragsfreiheit, Therapiefreiheit und freie Arztwahl sollten selbstverständlich sein. ({16}) Wir wollen ein leistungsfähiges Gesundheitswesen mit mehr Wahlfreiheit, Wettbewerb und Eigenverantwortung. ({17}) Wir wollen nicht, dass die Verantwortung dafür an zentralistische staatliche Organisationen abgegeben wird. Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Versicherten. Dafür wollen wir die richtigen Anreize geben. ({18}) Frau Ferner, Sie haben viel über Solidarität gesprochen. ({19}) Auch für uns Liberale ist Solidarität eine wichtige Kategorie und eine Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. ({20}) Frau Ferner, wissen Sie eigentlich, dass Sie ein verkürztes Verständnis von Solidarität haben? ({21}) Eine Versicherung ist eine Solidargemeinschaft. Es ist die Aufgabe einer Versicherung, zwischen den Kranken und den Gesunden, die für die Kranken einstehen, einen Ausgleich zu schaffen. Das tut jede Versicherung. Das Solidarprinzip, das dem zugrunde liegt, und den solidariDaniel Bahr ({22}) schen Ausgleich zwischen Jung und Alt wollen wir natürlich beibehalten. Genau diese Solidarität machen Sie kaputt. ({23}) Die Politik, die Sie betreiben, ist eine Politik zulasten der kommenden Generationen. Sie schieben die Lasten auf die kommenden Generationen und versprechen mehr, als Sie halten können. Ich frage Sie: Wer soll das in Zukunft bezahlen? Wenn Sie so vorgehen, wird es zu Konflikten kommen. ({24}) Wenn die Beitragszahler in Zukunft vor der Entscheidung stehen, entweder Beiträge in Höhe von 25 Prozent zu zahlen oder ihren Leistungsanspruch rationieren zu lassen, werden sie die Solidarität aufkündigen. Frau Ferner, wer wird unter einer Politik, die diesem Verständnis von Solidarität folgt, leiden? Wer wird unter einem Umlagesystem, das zur Folge hat, dass die Menschen von der Hand in den Mund leben müssen, und mit dem die Lasten auf die kommenden Generationen geschoben werden, leiden? ({25})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Bahr.

Daniel Bahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Lassen Sie mich diesen Gedanken bitte noch kurz zu Ende führen. - Unter einem solchen staatlichen Einheitskassensystem werden nicht die Reichen leiden. ({0}) Sehen Sie sich einmal die Situation in Großbritannien oder Spanien an. ({1}) Dort kann man beobachten, dass sich die Reichen eine bessere Versorgung leisten können. Unter einer solchen staatlichen Einheitskasse leiden die sozial Schwachen und die Mittelschicht. Diese Menschen haben nämlich keinen hinreichenden finanziellen Spielraum, um sich eine Zusatzversorgung zu leisten. ({2})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Bahr, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Bender?

Daniel Bahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Wenn Sie die Uhr anhalten, gerne.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte, Frau Bender.

Birgitt Bender (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003502, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Kollege Bahr, Sie sagten, die FDP wolle am Solidaritätsprinzip festhalten. ({0}) Diese Aussage verträgt sich nicht mit dem Inhalt Ihres Antrags. ({1}) Klären Sie mich bitte auf, wo die Solidarität bleibt, wenn Sie den Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken im Rahmen des Krankenversicherungssystems abschaffen! Das fordern Sie ja ausdrücklich. Sie wollen, dass die Höhe der Prämien je nach Krankheit variiert. ({2}) Klären Sie mich bitte auch auf, wo die Solidarität bleibt, wenn der Ausgleich zwischen Gering- und Besserverdienenden aus dem Krankenversicherungssystem herausgenommen und auf die Ebene der steuerlichen Subventionen verlagert wird! Klären Sie mich bitte auch auf, was Sie im Generationenmaßstab unter Solidarität verstehen, wenn Sie angesichts der Rekordverschuldung des Bundes ein solch gigantisches Subventionsprogramm fordern! ({3})

Daniel Bahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Kollegin Bender, vielen Dank für Ihre Fragen. Sie geben mir nämlich die Möglichkeit, meine kurze Redezeit etwas zu verlängern, indem ich auf Ihre Fragen eingehe. Wir von der FDP wollen die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden, zwischen Jungen und Alten und zwischen Einkommensstarken und Einkommensschwachen. ({0}) Aber die Frage ist: Muss diese Solidarität durch prozentuale Krankenversicherungsbeiträge gewährleistet werden? Ich frage Sie: Ist die Finanzierung der gesetzlichen Daniel Bahr ({1}) Krankenversicherung bzw. ist der Einkommensausgleich gerecht? Die Bäckereifachverkäuferin, von der Frau Ferner gesprochen hat, ({2}) zahlt mit ihrem prozentualen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung - sie hat keine Wahlmöglichkeit, sondern ist in der GKV zwangsversichert - für die Familie des Generaldirektors mit, der davon profitiert, dass seine Familie mit mehreren Kindern kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist. ({3}) Der Einkommensausgleich, den Sie vorschlagen, ist auf ein Lohneinkommen in Höhe von etwa 3 500 Euro begrenzt. ({4}) Wir haben allerdings schon ein System, das für den Ausgleich zwischen Einkommensstarken und Einkommensschwachen da ist: das Steuer- und Transfersystem. ({5}) Wir brauchen keine neuen Systeme. Frau Bender, der Gesundheitsfonds darf nicht zu einem neuen Finanzamt werden, das die Mittel noch mehr als bisher umverteilt. Dafür gibt es bereits Systeme. Beim Wohngeld zum Beispiel wurde bewusst ein System geschaffen, das dafür sorgt, dass diejenigen, die die Unterstützung der Gesellschaft brauchen, diese Unterstützung auch erhalten. Jeder Einzelne trägt dazu in Abhängigkeit von der eigenen Leistungsfähigkeit bei. ({6}) Das ist der Unterschied zwischen dem, was Sie wollen, und dem, was wir wollen. Sie verfolgen mit Blick auf die gesetzliche Krankenversicherung nicht das Ziel einer gerechteren Einkommensumverteilung. ({7}) Gerechter ist unser Modell: Trennung von Beiträgen und Versicherungsleistungen, Einrichtung eines Prämiensystems und Umverteilung von Einkommensstarken zu Einkommensschwachen dort, wo es treffsicher ist, nämlich über das Steuer- und Transfersystem. ({8}) Sie haben im Zusammenhang mit der Solidarität zwischen Jungen und Älteren auch nach der Kapitaldeckung gefragt. Was die Kapitaldeckung angeht, Frau Kollegin Bender, muss ich Ihnen ein Lob aussprechen. Mit der Riester-Rente haben Sie in der Altersvorsorge den Einstieg in die Kapitaldeckung gemacht. Die Frage, die Sie mir stellen, ist nun: Wie kann diese Solidarität zwischen den Generationen auf die Gesundheitsversorgung übertragen werden? ({9}) Was für die Altersvorsorge nicht falsch war - auf Kapitaldeckung zu setzen, weil wir eine alternde Bevölkerung haben -, kann doch auch für die Gesundheitsversorgung nicht falsch sein. Warum schaffen Sie nicht den Erkenntnisgewinn, das auch auf die Gesundheitsversorgung zu übertragen? ({10}) Auch im Gesundheitssystem brauchen wir eine Kapitaldeckung. Hier wurde pauschal und diffamierend von Amerika gesprochen. Als ob wir amerikanische Verhältnisse wollten! Wir schlagen eine Pflicht zur Versicherung vor. Jeder muss Anspruch auf eine Krankenversicherung haben. Es darf eben nicht so sein wie in Amerika, dass viele gar nicht versichert sind. ({11}) Schauen Sie in die Niederlande - die Niederlande sind nicht dafür bekannt, unsozial zu sein -: In den Niederlanden gibt es eine Pflicht zur Versicherung; übrigens nur bei privaten Versicherungen. ({12}) Ich lebe im Münsterland; eine Fluchtbewegung von den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen, weil das System in den Niederlanden als unsozial wahrgenommen würde, kann ich jedoch nicht feststellen. Diffamieren Sie dieses System also nicht! ({13})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Bahr, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage?

Daniel Bahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich habe nur noch eine Minute und würde gerne meine Punkte zu Ende ausführen. ({0}) Daniel Bahr ({1}) Ich glaube, ich bin bei der Beantwortung der letzten Frage auf viele Punkte eingegangen. Sie haben das Thema Kostenerstattung angesprochen. An diesem Thema sieht man, dass wir hier auch eine gesellschaftspolitische Debatte führen. Es geht nämlich um die Frage, wie viel Mündigkeit wir den Bürgerinnen und Bürgern zutrauen. ({2}) 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland erhalten keine Arztrechnung, für sie ist nicht transparent, was für Leistungen sie nachfragen und wie diese Leistungen abgerechnet werden. ({3}) Diese 70 Millionen Menschen dürfen aber Kreditverträge abschließen, dürfen Lebensversicherungen abschließen, ja sie dürfen sogar Kinder auf die Welt bringen und die Verantwortung für sie übernehmen. ({4}) Eine Arztrechnung zu prüfen und sie bei der Krankenversicherung einzureichen, trauen Sie ihnen jedoch nicht zu. Daran sieht man, dass Sie von einem anderen Gesellschaftsbild ausgehen als wir. ({5}) Zu einem Krankenversicherungssystem gehören natürlich intelligente Selbstbeteiligungen. Sie haben die Praxisgebühr eingeführt. Ist die Praxisgebühr eine intelligente Selbstbeteiligung? Es weiß doch keiner, wofür er diese 10 Euro zahlt. Das ist eine Abkassiergebühr. Da sagen die Versicherten zu Recht: Ich habe eben 10 Euro gezahlt. Was machen Sie damit? Dafür will ich wenigstens geröntgt werden. - Wir brauchen eine Selbstbeteiligung, die in einem Zusammenhang steht. Nur wenn die Versicherten Transparenz haben im Hinblick auf die Leistungen, die sie nachfragen, werden sie bereit sein, die Beiträge zu zahlen. ({6}) Insofern glaube ich, dass Ihre Modelle - Praxisgebühr, Einheitskasse, Gängelung; vor allem, Lasten immer weiter auf die kommenden Jahre zu schieben; ausufernde Bürokratie, die den Versicherten die Wahl- und Therapiefreiheit nimmt ({7}) angesichts der Herausforderungen einer alternden Bevölkerung nicht die Lösung sind. Die Lösung ist die Umstellung auf Kapitaldeckung, ist das Setzen auf Eigenverantwortung mit einem sozialen Ausgleich für die, die die Unterstützung der Gesellschaft brauchen. Genau das schlagen wir Liberale vor. Herzlichen Dank. ({8})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ich erteile dem Kollegen Dr. Faust das Wort zu einer Kurzintervention.

Dr. Hans Georg Faust (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003114, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Lieber Herr Kollege Bahr, eine Frage bleibt auch nach dem ausführlichen Studium Ihres Antrages offen. ({0}) - Es bleiben viele Fragen offen; aber ich habe nur Zeit für eine entscheidende Frage. Wie halten Sie es mit dem Krankheitsrisiko des Versicherten? Möchten Sie in die Versicherung einen Risikobezug aufnehmen oder nicht? Ohne einen Risikostrukturausgleich kommen Sie bei der gesamten Problematik nicht weiter. Entscheidende Punkte fehlen also in Ihrem Antrag. Ich bitte Sie um Aufklärung, ob ein mit Krankheit belasteter Versicherter einen höheren Beitrag zahlen soll als ein gesunder und, wenn nein, wie Sie es dann mit dem Risikostrukturausgleich halten wollen und ob nicht am Ende bezüglich dieser wichtigen Frage der normale Basistarif, den wir in der privaten Krankenversicherung schon eingeführt haben, Modell gestanden hat. ({1})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Bahr, zur Erwiderung. Bitte schön.

Daniel Bahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Lieber Herr Kollege Faust, wenn Sie den Antrag lesen, dann werden Sie dort die Antwort auf Ihre Frage finden. ({0}) Wir haben den Risikostrukturausgleich nicht abgeschafft, sondern wir haben gesagt, dass er auf das notwendige Maß reduziert werden muss. ({1}) Das genau ist die Kritik, die wir an dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich üben, den Sie eingeführt haben. Sie haben ja die Idee: Je mehr Krankheiten wir dabei berücksichtigen, desto gerechter wird das System. An der jetzigen Umsetzung dieser Reform sehen Sie, wie neue Ungerechtigkeiten entstehen, weil nur eine bestimmte Anzahl von Krankheiten in diesem Risikostrukturausgleich berücksichtigt wird. ({2}) Damit gibt es Krankheiten erster und zweiter Klasse, weil die Krankenkassen plötzlich ein Interesse daran haben, nur diese Krankheiten, für die sie mehr Geld bekommen, zu berücksichtigen. ({3}) Daniel Bahr ({4}) Daneben haben sie plötzlich ein Interesse daran, möglichst viele Versicherte diesen Krankheitsbildern zuzuordnen, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten. Das ist ja mein Vorwurf: Statistisch gesehen machen Sie Deutschland durch diese Reform in Wahrheit kränker. ({5}) Hinsichtlich der Prämien haben wir klar gesagt, dass unser Modell der dritte Weg zwischen der heutigen gesetzlichen Krankenversicherung und der heutigen privaten Krankenversicherung ist. Unser Modell ist der dritte Weg zwischen der sogenannten Bürgerversicherung - letztlich der Einheitskasse - und einer einheitlichen Kopfpauschale. Mit unserem Modell sehen wir eine Pflicht zur Versicherung vor, und jeder, auch derjenige mit einer Vorerkrankung, hat einen Anspruch auf einen Versicherungsschutz zumindest im Umfang der Regelleistungen. ({6})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt die Bundesministerin Ulla Schmidt. ({0})

Ulla Schmidt (Minister:in)

Politiker ID: 11002019

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bahr, ich hätte Ihnen gerne noch länger zugehört; denn je länger Sie reden, desto deutlicher wird, was tatsächlich in dem Antrag steht. Zu Beginn hatte ich schon befürchtet, Sie würden nicht über den Antrag reden, weil Sie lieber darüber schweigen, was damit im Einzelnen verursacht wird. ({0}) Auch Ihre letzte Antwort ist sehr bezeichnend. Sie sagen, jeder werde versichert, aber auf die Frage des Kollegen Faust, ob es risikoadjustierte Prämien gibt, haben Sie geschwiegen. ({1}) Wohin risikoadjustierte Prämien führen, die für Menschen, die eine Vorerkrankung haben, nicht mehr bezahlbar sind, kann ich Ihnen überall auf der ganzen Welt zeigen. ({2}) Herr Kollege, dadurch wird deutlich, was die FDP will - das hat sie klar gesagt -, ({3}) nämlich eine Spitzenmedizin für Wohlhabende und eine Armenversorgung für das Volk. Das ist und bleibt Ihre Devise in der Gesundheitspolitik. ({4}) Gelernt haben Sie auch nichts. In der Vorbereitung zu dieser Debatte fiel mir ein Interview Ihres Vorsitzenden vom 11. Dezember 2008 im Stern ein. Dort wurde Herr Kollege Westerwelle gefragt: Ist Ihr Weltbild durch die Finanzkrise auf den Kopf gestellt worden? Antwort: „Nein“. - Es wurde weiter gefragt: Die freien Finanzmärkte kollabieren - und für den Marktanhänger Westerwelle ändert sich nichts? Antwort: „Nein“. Mit Ihrem Antrag, einen Angriff auf die gesetzliche Krankenversicherung zu starten und die gesamte Gesundheitsversorgung in ein kapitalgedecktes System zu überführen, zeigen Sie, dass Sie nichts gelernt haben, nicht einmal in Zeiten, in denen alle Menschen merken, dass man dem Kapitalmarkt nicht alles anvertrauen kann. ({5}) Das, was Sie hier vorlegen, ist ein Angriff auf das Herzstück unseres Sozialstaates; ({6}) denn die medizinische Versorgung für alle, also unabhängig vom Einkommen, zeichnet unseren Sozialstaat und auch das europäische Modell aus. Sie wollen hier das bisherige amerikanische Modell einführen. Ich bleibe dabei. ({7})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bahr?

Ulla Schmidt (Minister:in)

Politiker ID: 11002019

Nein. ({0}) Wenn man Sie fragt, was Sie eigentlich dazu treibt, dann müssten Sie sagen, dass das die Interessen Ihrer Klientel und derjenigen sind, die Sie wählen. Die Sorge um die Patientinnen und Patienten kann das aber nicht sein. Dabei geht es auch nicht um Kostenerstattung oder um Rechnungslegung. Wir alle haben nichts gegen Rechnungslegung. Wir haben ein neues, transparentes System eingeführt ({1}) und wollen auch, dass die Versicherten wissen, was eine Leistung kostet. Das bewirken wir im Moment durch die Umstellung des Honorarsystems. Wir wollen aber nicht das Kostenerstattungsprinzip, Herr Kollege. ({2}) Liebe Kollegen von der FDP, eines ist auch klar: Heute hat jeder Bürger und hat jede Bürgerin in Deutschland Zugang zu einer medizinischen Versorgung auf der Höhe des medizinischen Fortschritts, und zwar durch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie das Kostenerstattungsprinzip wollen, dann sagen Sie den Menschen doch auch, was das bedeutet. Das heißt, die Kreditkarte zu zücken, wenn man zum Arzt geht. Etwas anderes ist das nicht. ({3}) Man muss die Rechnung bezahlen und sich dann mit der Versicherung darüber streiten, was erstattet wird und was nicht erstattet wird. Deshalb wird zu Recht von denen, die gegen Ihre Vorschläge sind, die Frage aufgeworfen, wie denn ein Durchschnittsverdiener in Deutschland, dessen Verdienst bei rund 1 700 Euro netto liegt, eine Transplantation bezahlen soll. Soll er mit bis zu 30 000 Euro für einen Herzschrittmacher in Vorleistung treten? Muss man erst bezahlen, bevor man ins Krankenhaus gehen darf? Was alles muss sonst noch vorgelegt werden? Nein, die Spitzenmedizin und die medizinische Versorgung für alle in Deutschland funktioniert nur deshalb, weil Menschen diese Leistungen erhalten, ohne dass sie in Vorleistung treten müssen. ({4}) Sie von der FDP wollen ein bewährtes System zerschlagen. Gleichzeitig gehen Sie in der derzeitigen Situation einen weiteren Schritt, indem Sie den Bereich der Gesundheitsversorgung den Risiken der Finanzkrise aussetzen wollen. Wir sind sehr froh darum, dass unser Gesundheitssystem sehr unanfällig für diese Krise ist. Sie hingegen holen die Krise rein. Wir könnten dann in eine Situation wie in den USA kommen, wo heute Rentnerinnen und Rentner um ihre Rentenansprüche aus der Kapitaldeckung bangen müssen. Ich sage Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir werden mit dem ganzen Herzblut kämpfen, das wir haben: Menschen für Menschen. Das hat nichts damit zu tun, dass man von der Hand in den Mund lebt. ({5}) Sondern das hat etwas damit zu tun, dass nur die Solidarität aller, die Solidarität der Jungen mit den Alten, die Solidarität der Gesunden mit den Kranken, die Solidarität derer, die mehr haben, mit denen, die weniger haben, dafür sorgt, dass die Frage, wo man eine gute Versorgung bekommt, wenn man krank ist, nicht davon abhängt, ob man viel Geld oder wenig Geld hat. Das werden wir nicht zulassen. Wir werden dafür streiten, dass dieses System in unserem Land erhalten bleibt, weil es das Kernstück ist. ({6})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Frau Ministerin, erlauben Sie jetzt eine Zwischenfrage?

Ulla Schmidt (Minister:in)

Politiker ID: 11002019

Lassen Sie mich jetzt weiter zur Sache sprechen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wenn Sie die Kollegen persönlich ansprechen, dann sollten Sie ihnen auch eine Zwischenfrage erlauben.

Ulla Schmidt (Minister:in)

Politiker ID: 11002019

Gut. Das ist Ihr Kollege. Ich verstehe das, Herr Präsident. ({0}) Vielleicht darf man aber auch eine Rede zu Ende halten. - Bitte schön. ({1})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das hat damit nichts zu tun, Frau Kollegin. ({0}) Sie wissen das. Wenn Sie persönlich ansprechen, sollten Sie auch eine Zwischenfrage erlauben.

Ulla Schmidt (Minister:in)

Politiker ID: 11002019

Ich hatte die FDP angesprochen. Aber bitte. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Lanfermann. ({0})

Heinz Lanfermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002717, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Ministerin, stimmen Sie mir zu, dass es in Deutschland circa 8 Millionen Menschen, darunter circa 4 Millionen Beamte, gibt, die privat versichert sind, von denen die meisten keineswegs Großverdiener sind, sondern Menschen mit ganz normalem oder oft sogar geringem Einkommen, die alle nicht nach dem Sachleistungsprinzip, sondern nach dem Kostenerstattungsprinzip behandelt werden? Das heißt, diese Menschen bekommen Rechnungen, die sie prüfen und einreichen können. Ist Ihnen bekannt, dass diese Menschen vor teuren Behandlungen, deren Kosten sie schlecht verauslagen können, eine entsprechende Anfrage bei ihrer Versiche22124 rung einreichen können und die Versicherung dann Kostendeckung zusagt und die Kosten übernimmt, sodass keineswegs - wie es vorhin schon falsch behauptet worden ist - Menschen über ihre Leistungsfähigkeit hinaus in Vorleistung treten müssen? ({0}) Sind Sie deswegen etwa der Meinung, dass diese Millionen von Bürgern in Deutschland jetzt in Armut verfallen oder geknebelt sind durch ein System, das Sie den anderen 70 Millionen Menschen vorenthalten wollen? ({1})

Ulla Schmidt (Minister:in)

Politiker ID: 11002019

Herr Kollege Lanfermann, bevor ich Ihnen antworte, möchte ich mich zunächst bei dem Herrn Präsidenten entschuldigen. Das war vorhin nicht in Ordnung. Herr Kollege Lanfermann, sicher werden auch Sie in Ihrer Eigenschaft als Abgeordneter deswegen angeschrieben. Ist Ihnen bekannt, dass es viele Menschen gibt, die privat versichert sind, ihre Rechnungen einreichen und dann feststellen, dass das eine oder andere nicht von der Versicherung bezahlt wird? Das nimmt immer mehr zu. ({0}) Wie wäre denn die Situation, wenn wir das flächendeckend einführen würden? Wie viele Menschen würden erst gar nicht zum Arzt gehen, weil sie die Rechnung bezahlen und anschließend einreichen müssen, aber nicht wissen, was sie zurückbekommen? Ein System, wie wir es haben, ist wirklich ideal. Dabei geht es nicht darum, dass wir nicht die Transparenz haben, dass der Versicherte weiß, welche Kosten entstehen. Mit der Transparenz habe ich kein Problem. Ich will sie, und auch die Menschen wollen sie. Es geht darum, dass man nicht in Vorleistung treten muss, sondern sicher sein kann, nach einer Krankenhausbehandlung nicht anschließend eine Rechnung seiner Krankenkasse oder des Krankenhauses zu bekommen, weil die Krankenkasse sie nicht bezahlt hat. Das ist ein Herzstück der gesetzlichen Krankenversicherung. Daran wollen wir nichts ändern; denn es ist die Voraussetzung dafür, dass wir die nötige Infrastruktur und eine medizinische Versorgung haben, an der jeder unabhängig vom Alter teilhaben kann. ({1}) - Denn sonst muss man die Kreditkarte zücken. ({2}) Wie sähe es denn bei den Ärzten aus, wenn nicht nur 10 Prozent der Patientinnen und Patienten, sondern 100 Prozent privat versichert wären? Wie sähe es dann mit der Vorkasse aus, wenn man schon jetzt glaubt, Vorkasse einführen zu können? Ich kann mir lebhaft vorstellen, wie das aussähe. Dafür brauche ich nicht viel Fantasie. Dann würde von Kunden, von denen ein Arzt befürchtet, sie könnten das Geld für die Behandlung nicht aufbringen oder das Geld von der Versicherung würde nicht beim Arzt ankommen, Vorkasse verlangt, ehe die Behandlung stattfinden kann. Das wollen wir nicht. ({3}) Wir werden mit unserer ganzen Kraft dagegen kämpfen, dass so etwas in diesem Land eine Mehrheit findet. Denn das wäre das Ende unseres Sozialstaats. ({4}) - Das ist die Antwort auf Ihre Frage. ({5}) - Für die Beamten gilt das auch. Bekommen Sie solche Briefe nicht? Die Beamten haben aber zumindest die Sicherheit, dass sie die Beihilfe bekommen. Sie wollen ein ganzes Land privat mit risikoadjustierten Prämien versichern. Sie wollen Kapitaldeckung einführen. Rechnen Sie das einmal hoch! Heute hat die PKV für 10 Prozent der Versicherten Altersrückstellungen in Höhe von 130 Milliarden Euro. Das muss man auf 82 Millionen Menschen hochrechnen. Dann kommt man bis auf zu 2 Billionen Euro. Wo sollen die 2 Billionen Euro denn angelegt werden? In Deutschland, bei Lehman Brothers, oder was schlagen Sie vor? ({6}) Wo soll das Geld denn hin? Nach Island? Ich kann das noch weiter ausführen. Wenn Sie mit diesem Geld die deutsche Industrie aufkaufen wollen, so könnten Sie damit alle Dax-Unternehmen fünfmal bezahlen. Kommen Sie auf den Boden der Tatsache zurück! Die Kapitaldeckung können wir in der Gesundheitsversorgung nicht gebrauchen. Klar ist auch: Selbst in den USA kommt keiner - nicht einmal die Republikaner - auf die Idee, die Kapitaldeckung in der Gesundheitsversorgung einzuführen. Das sollte Ihnen zu denken geben. ({7}) Ein anderer Punkt: Unsere gesetzliche Krankenversicherung, die bald 126 Jahre alt wird, ist gegründet worden, um Menschen gegen Lohnausfall bei Krankheit abzusichern und eine gute Versorgung der Versicherten einschließlich der Familien für den Fall, dass ihr Ernährer krank wird, im Krankheitsfall sicherzustellen. Die gesetzliche Krankenversicherung hat sich bewährt. Sie hat zwei Kriege überstanden. Die gesetzliche Krankenversicherung hat auch bei der deutschen Wiedervereinigung dafür gesorgt, dass die Menschen über Nacht versichert waren. Was glauben Sie, wie die privaten Krankenversicherungen dies geschafft hätten, wenn sie für 15 Millionen Menschen private Versicherungsverträge hätten abschließen müssen? Was wäre dann mit der Kapitaldeckung gewesen? Was hätten Sie gemacht, um dies zu finanzieren? In Ihrer Regierungsverantwortung sind auch die Gelder der Sozialkassen dazu herangezogen worden, die deutsche Einheit zu finanzieren. Man kann vieles glauben. Aber dass Sie damals die Rücklagen der privaten Krankenversicherung für die Finanzierung eingesetzt hätten, wie man es bei den sozialen Sicherungssystemen gemacht hat, glaube ich Ihnen nicht. ({8}) Ich bin sehr froh über Ihren Antrag, weil damit noch einmal deutlich wird, worin wir uns unterscheiden. ({9}) Unsere Politik setzt auf Solidarität statt auf Ausgrenzung. Wir wollen, dass Menschen füreinander einstehen, statt dass jeder für seine individuellen Lebensrisiken privat einstehen soll. Wir wollen nicht, dass das Guthaben auf der Bank entscheidend dafür ist, ob man eine gute medizinische Versorgung erhält. Was Sie in Ihrem Antrag fordern, führt - es wurde bereits angesprochen weg von dem, was unseren Sozialstaat auszeichnet, und was ihn für die Menschen in der ganzen Welt - auch für Gesundheitsökonomen und Mediziner - so attraktiv macht, die sich anschauen, wie es die Deutschen schaffen, dass wir eine gute medizinische Versorgung haben. Es handelt sich um eine einzigartige Infrastruktur, die es nur deshalb gibt, weil die gesetzliche Krankenversicherung mit ihren Verträgen dafür sorgt. ({10}) Unser Weg ist anders als Ihrer. Wir wollen keine Umstellung auf sogenannte leistungsgerechte Prämien. Darüber haben wir bereits 2005 debattiert. Drei Viertel der Versicherten würden dann zu Antragstellern auf Sozialleistungen. ({11}) Es hat für mich etwas mit der Würde des Menschen zu tun, wenn künftig drei Viertel unserer Bürgerinnen und Bürger Zuschüsse beantragen müssten. Ich habe dazu noch andere Fragen an Sie, meine Damen und Herren von der FDP. Wie passt das alles denn zu Ihrer Steuersenkungsideologie? ({12}) Sie geben vor, die Partei der Steuersenkungen zu sein, und brauchen dann 35 Milliarden Euro oder noch mehr für das Gesundheitswesen. ({13}) Nein, wir beschreiten einen anderen Weg. Wir behalten das bei, was die Bundesrepublik Deutschland 60 Jahre als demokratischen und sozialen Bundesstaat ausgezeichnet hat und was in Art. 20 des Grundgesetzes steht. Das ist für uns eine Verpflichtung. Daran werden wir nicht rütteln. Die gesetzliche Krankenversicherung muss sicherlich ständig weiterentwickelt werden. Wir brauchen Reformen und eine Antwort auf die Herausforderungen. Unser Gesundheitswesen ist in all den Jahren unserer Republik von sozialdemokratischen, konservativen und manchmal auch von liberalen Politikern mitgetragen worden. Meine Damen und Herren von der FDP, Sie hatten Parlamentarier wie Dieter-Julius Cronenberg in Ihren Reihen, die auch als Liberale wussten, dass der Sozialstaat einen Wert an sich hat. Ich bin davon überzeugt: Jeder, der glaubt, dass man an dieses bewährte System die Axt anlegen kann, wird sich in diesem Land warm anziehen müssen. ({14}) Die Menschen mögen über das eine oder das andere schimpfen, protestieren oder verärgert sein. Aber eines möchten sie nicht - darin bin ich mir ganz sicher -: ({15}) das bewährte Umlageprinzip aufgeben; denn sie haben erfahren, dass das Prinzip „Menschen für Menschen“ sozialer, besser und gerechter ist, als sich den Risiken des Kapitalmarktes auszusetzen. ({16}) Die Absicherung des sozialen Risikos Krankheit ist für uns Sozialdemokraten eine wesentliche Voraussetzung für Freiheit, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Dabei ist Freiheit zugleich Weg und Ziel. Wir wollen Freiheit, die durch soziale Gerechtigkeit ermöglicht wird und in Solidarität mündet. Deshalb werden wir das bestehende Gesundheitswesen verteidigen. Wir werden es zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln, in der alle Menschen zu gleichen Bedingungen einzahlen und ihre Krankenkasse frei wählen können, jede Krankenkasse jeden ohne Berücksichtigung des jeweiligen Risikos versichern muss und es keine risikoadjustierten Prämien gibt. ({17}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gesundheitsversorgung ist gegen die Krise gut geschützt. Für Experimente à la FDP sollte uns die gesetzliche Krankenversicherung zu schade sein. Ich bin mir jedenfalls mit dem Vorstandsvorsitzenden der Barmer Ersatzkasse, Johannes Vöcking - und mit ihm bin ich durchaus nicht immer einer Meinung -, in einem Punkt einig. Er hat gesagt - andere Vorstandsvorsitzende von Krankenkassen haben das ähnlich ausgedrückt -, die FDP-Pläne seien „ein Programm gegen den sozialen Frieden in unserem Land“. ({18}) Herr Vöcking, der in Ihrer Regierungszeit eine hohe Funktion im Kanzleramt innehatte, hofft, dass „die Wählerinnen und Wähler bei der nächsten Wahl solche Vorstellungen gründlich abstrafen“. Dem ist nichts hinzuzufügen. Vielen Dank. ({19})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Kollegin Dr. Martina Bunge von der Fraktion Die Linke. ({0})

Dr. Martina Bunge (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003743, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag zeigt sehr deutlich, wes Geistes Kind die FDP ist. Der Antrag trägt meines Erachtens nicht unbedingt zu einer ernsthaften Debatte über ein zukunftsfähiges, gerechtes und bezahlbares Gesundheitssystem bei. Die Debatte zeigt: Wir alle fechten hier Abwehrkämpfe aus, es ist aber dringend notwendig, sich über die Zukunft des Gesundheitssystems den Kopf zu zerbrechen. ({0}) Im Grunde zeigt Ihr Antrag vor allem, worum es Ihnen nicht geht: Ihnen geht es nicht um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Ihnen geht es darum, die viel beschworene Eigenverantwortung hervorzuheben. Sie soll auch bei Krankheit greifen. Besonders hier zeigt sich, wie absurd diese Vorstellung - an falscher Stelle gedacht - ist. Diese Vorstellung blendet völlig aus, dass Menschen bereits unterschiedlich gesund und mit unterschiedlichen Möglichkeiten auf die Welt kommen. Diese Vorstellung blendet aus, dass Menschen in diesem Land nicht im luftleeren Raum leben; sie leben in ganz realen gesellschaftlichen Verhältnissen. Wir wissen: Menschen mit geringerer Bildung leben kürzer als Menschen mit höherer Bildung, Ärmere leben kürzer als Reichere, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leben kürzer als Arbeitgeber. Krankheit hat in den seltensten Fällen etwas mit Schuld zu tun, für die man Verantwortung übernehmen könnte. Sie hat aber viel mit der sozialen Lage der Menschen zu tun, und die haben sich die Menschen zumeist nicht ausgesucht. ({1}) Nach Ihrer Ansicht sollen die Menschen die Verantwortung dafür übernehmen, dass sie arm, krank oder beides sind. Menschen für etwas zur Verantwortung heranzuziehen, worauf sie keinen oder kaum Einfluss haben, ist einfach zynisch. ({2}) Es ist ein Glück, gesund zu sein. Es sollte dazu verpflichten, mit denen, die weniger Glück haben, solidarisch zu sein. Wir brauchen eine gemeinsame Verantwortung für soziale Risiken. Wir brauchen kein unsolidarisches Privatversicherungssystem, sondern eine solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. ({3}) Wir brauchen ein präventives Gesundheitssystem - das ist die Herausforderung der Zukunft, von der ich anfangs sprach -, und wir brauchen unbedingt eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik. Den Blick dafür hat meines Erachtens das ganze Haus noch nicht. ({4}) Ein Gesundheitssystem darf die sozial Benachteiligten nicht von einer umfassenden Gesundheitsversorgung ausschließen. Dabei knüpfe ich an die Debatte über das, was wirklich medizinisch notwendig ist, an. Ich denke, hier haben wir den Ausschluss von umfassender Gesundheitsversorgung. ({5}) Im Gegenteil: Wir müssen gerade den Menschen, die sozial benachteiligt sind, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und einen Ausgleich für die Benachteiligung schaffen. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, erwähnen in Ihrem Antrag mit keiner Silbe Prävention oder Gesundheitsförderung. Sie haben offensichtlich deren Bedeutung noch nicht wirklich - jetzt benutze auch ich dieses Wort - erkannt. ({6}) Dabei besteht nach Ansicht aller Fachleute akuter Handlungsbedarf. Schlimm ist, dass auch die Koalition in dieser Frage versagt. Uns in der Bundesrepublik fehlt dringender denn je ein Präventionsgesetz. Wir alle wissen auch - deshalb mein Blick zur SPD -, woran das in diesem Haus liegt. Ebenso scheinen die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur sozialen Ungleichheit und zu ungleich verteilter Gesundheit vollends an der FDP vorübergegangen zu sein. Ansonsten hätten Sie bemerkt, dass Sie mit Ihrer unsozialen Politik sogar gegen die Interessen Ihrer eigenen Wählerschaft verstoßen; ({7}) denn in Ländern mit besonders großen sozialen Ungleichheiten ist die Gesundheit aller schlechter, also auch derer, denen es finanziell besser geht. Sie verwenden andauernd die sinnentleerte Phrase, Solidarität sei keine Einbahnstraße, und verweisen auf die Eigenverantwortung. Übersetzt heißt das für mich nichts anderes, als die Solidarität aufzulösen. Aber: Solidarität hält die Gesellschaft zusammen. Deshalb gelten für die Linke in der Gesundheitspolitik weiterhin die Grundsätze: Gesundheit ist ein MenschenDr. Martina Bunge recht. Jeder gibt nach seinen Möglichkeiten, und jeder erhält nach seinem Bedarf. Das wäre gelebte Solidarität. ({8})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Rolf Koschorrek von der CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Dr. Rolf Koschorrek (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003791, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Woche wurde uns in der Presse ein großes gesundheitspolitisches Konzept der FDP in Aussicht gestellt. Dieses Konzept sollen wir nun heute hier im Bundestag empfangen. ({0}) Um es kurzzufassen: Ich bin sehr erstaunt - um nicht zu sagen: enttäuscht - darüber, dass der FDP nichts Besseres, vor allen Dingen nichts Konkreteres zur Gesundheitspolitik einfällt. ({1}) - Das steht hier heute nicht zur Debatte. ({2}) Was die FDP uns hier vorlegt, ist kein gesundheitspolitisches Programm und schon gar kein Konzept; es ist vielmehr eine Zusammenstellung von Allgemeinplätzen und banalen Feststellungen. Es ist ein Wunschkonzert, das Forderungen nahezu aller am System Beteiligten zu erfüllen versucht. Es gibt vor, dass bei seiner Umsetzung alle Wünsche und Erwartungen von allen am System Beteiligten - von Patienten, Ärzten, Heilberuflern - erfüllt werden können. ({3}) Dieses vermeintliche Konzept ist allseits gefällig. Es hat nur einen entscheidenden Fehler: Sie stellen es nicht auf den Boden der Realität. ({4}) Wer gute Ideen verkündet, sollte sich auch Gedanken darüber machen, wie sie zu verwirklichen sind, sollte einen Plan haben, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge zur Realisierung zu ergreifen sind. Vor allem scheinen Sie überhaupt keinen Ansatz zu haben, wie das rundherum perfekte System, das Sie sich hier vorstellen, finanziert werden soll. Sie scheinen auch keinen Ansatzpunkt dafür zu haben, welche Kosten aufgeworfen werden, welche Finanzierungsverschiebungen entstehen. Ich finde kein Wort zur Überwindung der erheblichen rechtlichen Hürden, die Ihren Weg sicherlich noch behindern werden. Dabei kann ich der Kritik, die Sie Ihren Ausführungen voranstellen, zumindest teilweise durchaus zustimmen. Sie beschreiben die Schwächen und Probleme unseres jetzigen Systems weitgehend richtig und geben eine nicht ganz unzutreffende Analyse. Die Konsequenzen, die Sie daraus ziehen, sind aber leider nur plakativ und populistisch. Tatsächlich bestreitet doch kaum jemand, dass unser Gesundheitswesen weiterer Reformen bedarf. Unterschiedliche und teilweise konträre Auffassungen bestehen sicherlich nur darüber, in welche Richtung diese Strukturen geändert werden sollen. Weil die Notwendigkeit struktureller Veränderungen allgemein bekannt und akzeptiert ist, beinhaltet die von uns in der Großen Koalition in dieser Legislaturperiode beschlossene Gesundheitsreform auch Strukturveränderungen, während es in den vorausgegangenen Reformjahren eigentlich immer nur um verschiedene Varianten der Kostenbegrenzung ging. Das GKV-WSG führte den Wettbewerb unter den Krankenkassen ein und stellte die gesamte Finanzierung - die Einnahme- wie die Ausgabenseite unseres Gesundheitssystems - auf eine solidere, zukunftsfestere Basis. ({5}) Die Union will diese Strukturen durch konkrete, sauber kalkulierte und rechtlich einwandfreie Maßnahmen nach der Bundestagswahl mit einer neuen Mehrheit der bürgerlichen Mitte sicherlich weiterentwickeln. Neben aller Kritik an Ihren grundsätzlichen Ausführungen, die sich bisher allem Konkreten verweigern, finden sich doch einige Punkte, die wir seitens der Union durchaus teilen. Zwei Beispiele möchte ich dafür nennen: Da ist zum einen das Prinzip der Subsidiarität. Es stellt eine der fundamentalen Grundüberzeugungen auch der Union dar und lautet: Die individuelle Verantwortung hat Vorrang vor staatlichem Handeln. Für das Gesundheitswesen heißt dies, dass der Einzelne wieder mehr Eigenverantwortung übernehmen muss, ({6}) sowohl hinsichtlich der Prävention als auch der finanziellen Beteiligung und der Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der medizinischen Leistungen. Allerdings finde ich in Ihrem Antrag kein Wort zu den Bedingungen, die dafür erforderlich sind: die nötige Förderung von Transparenz, von Übersichtlichkeit in diesem System. Wenn ich Eigenverantwortung in einem System einfordere, dann muss ich dafür sorgen, dass diejenigen, die ich in diese Eigenverantwortung stellen will, auch in der Lage sind, das System zu verstehen. Dazu schweigen Sie sich völlig aus. ({7}) Eine weitere Gemeinsamkeit - zumindest nach der Überschrift - betrifft die Wertschätzung für den freiberuflichen Heilberufler. Auch nach unserer Überzeugung - so steht es auch im Grundsatzprogramm der Union gehören die freie Arztwahl und die freien Gesundheits22128 berufe zum Kern eines freiheitlichen Gesundheitswesens, wie wir es in Deutschland haben wollen. Da besteht zwischen uns sicherlich Einigkeit. Was Sie allerdings zur Finanzierung des ganzen Systems vorschlagen, ist Ausdruck von Realitätsverlust. Sie haben kein Wort dazu gesagt, wie Sie die Prämien kalkulieren wollen. Mehrere Nachfragen zur Risikoadjustierung haben Sie unbeantwortet gelassen. Für mich ist eindeutig: Bei Ihrem System - das als Zusammenfassung - steht der Basistarif für die gesamte Bevölkerung im Raum. Das ist ein Weg, den wir als Union mitzugehen nicht bereit sind. ({8}) Zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven brauchen wir mehr Wettbewerb der Anbieter im Gesundheitswesen. Mit unserer Gesetzgebung der letzten Jahre haben wir eindeutig diesen Weg eingeschlagen. Gleichzeitig kann es nicht darum gehen, den Kräften des Marktes durch Angebot und Nachfrage freies Spiel zu gewähren. Es ist klar, dass wir seitens der Gesundheitspolitik lenkend und regulierend eingreifen müssen, um die Qualität der Gesundheitsversorgung in unserem Land zu gewährleisten. Für den Patienten, den Versicherten und den Kunden muss die Wahlmöglichkeit zwischen Ärzten und Anbietern auf dem Gesundheitsmarkt gewährleistet bleiben. Wir verhindern, dass unser Gesundheitssystem in die Hand von Konzernen fällt, wo, losgelöst von den Verpflichtungen und vom Ethos der Heilberufler, rein kommerzielle Interessen zählen. Wenn Sie nach der Wahl tatsächlich Regierungsverantwortung übernehmen wollen ({9}) und auch in der Gesundheitspolitik ein Wörtchen mitreden möchten, müssen Sie mehr bieten und können nicht nach Art reiner Opportunisten nur Fundamentalkritik vorbringen. Es reicht nicht, dass die Abschaffung des Gesundheitsfonds die zentrale Forderung der FDP in den Koalitionsverhandlungen sein soll, so wie Sie als gesundheitspolitischer Sprecher es in der letzten Woche im Handelsblatt verkünden ließen. ({10}) Da gehören schon konkretere Pläne und Vorstellungen auf den Tisch. Es reicht nicht, eine Reihe guter Ideen zu haben; Sie müssen auch sagen, wie diese Ideen in die Realität umgesetzt werden können. ({11}) Wir und die Wähler haben ein begründetes Interesse daran, etwas genauer zu erfahren, was die FDP will, was sie für realistisch hält und vor allem was es kostet. Vielen Dank. ({12})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat jetzt das Wort der Kollege Jens Spahn von der CDU/ CSU-Fraktion. ({0})

Jens Spahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003638, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines finde ich schon bemerkenswert, Herr Kollege Bahr: Sie beantragen eineinhalb Stunden Debatte zu Ihrem Antrag und wundern sich fortwährend darüber, dass wir Ihren Antrag und alles, was an Unschärfe darin enthalten ist, in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung stellen. ({0}) Dann hätten Sie nicht beantragen dürfen, ihn heute zu behandeln, schon gar nicht in dieser Länge. ({1}) Die Debatte über einen solchen Antrag beinhaltet natürlich die Chance, Schnittmengen - der Kollege Koschorrek hatte schon auf einige hingewiesen -, aber auch Trennendes aufzuzeigen, wenn es etwa darum geht, das Wettbewerbs- und Kartellrecht auch im Gesundheitsbereich konsequent anzuwenden oder eine Kapitalrücklage einzuführen. ({2}) Frau Ferner, „Kapitalrücklage“ heißt per definitionem: sparen, um für die Kosten in der Zukunft vorzusorgen. ({3}) Herr Kollege Koschorrek hat gerade gesagt, dass es auch darum geht, die Freiberuflichkeit in den Mittelpunkt zu stellen. ({4}) Denn das wollen wir: freiberuflich tätige Ärzte - nicht Ärzte, die als Angestellte Dienst nach Vorschrift machen, von 8 bis 16 Uhr -, wie sie heute mit großem Engagement im Land unterwegs sind. Es gibt also viele Chancen, Gemeinsamkeiten zu finden. ({5}) Wenn ich gerade beim Thema Ärzte bin - Sie haben das auch im Zusammenhang mit den Vergütungen angesprochen -: Es gibt in diesem Jahr mit 30 Milliarden Euro einen enormen Zuwachs bei der ärztlichen Versorgung. Gleichzeitig ist überall das Gefühl vorhanden, dass für die Versorgung weniger zur Verfügung steht. Wir müssen in diesem Hause deutlich machen, dass wir die Selbstverwaltung in der Verantwortung sehen, ({6}) wenn es darum geht, Verteilungsprobleme in den Griff zu bekommen, aber auch die Bundesregierung in der Verantwortung sehen, Frau Ministerin, wenn es darum geht, das, was wir als Gesetzgeber zur Honorarordnung gewollt haben, gemeinsam mit den Selbstverwaltungsgremien jetzt auch auf den Weg zu bringen. ({7}) Es geht aber auch darum, Herr Kollege Bahr, zu schauen, wo es nicht ganz so passt im Antrag. Darin heißt es sinngemäß, man solle mit mehr Kreativität Effizienzreserven heben. Das klingt gut. Gleichzeitig sagen Sie: Rabattverträge sind furchtbar. Ausschreibungen und Wettbewerb zwischen den Ärzten, das geht gar nicht. Da muss man sich schon entscheiden. Wenn man ein bisschen mehr Kreativität fordert, muss man das auch irgendwie ausfüllen. Gleichzeitig lehnen Sie aber alles ab, was wir in den letzten Jahren an neuen Strukturelementen in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt haben. Diese hatten gerade das Ziel, Effizienzreserven zu heben, und zu erreichen, dass man im Arzneimittelbereich, etwa im Generikamarkt, im Sinne der Patienten und für die Versorgung der Patienten noch Geld herausholt. Beim Wettbewerb muss man immer einen Spagat machen. Wettbewerb ist immer unübersichtlich, eben weil es verschiedene Angebote gibt, zwischen denen man wählen muss. Die Krankenkassen haben nämlich nun die Möglichkeit, Verträge mit unterschiedlichen Rabatten abzuschließen und unterschiedliche Ausschreibungen zu machen. Ein Gesundheitssystem mit Wettbewerb ist natürlich unübersichtlicher als eines mit einer Einheitskasse. Trotzdem wollen wir Wettbewerb. Es ist aber völlig diffus, wenn Sie einerseits Uneinheitlichkeit ablehnen, aber andererseits fordern, Effizienzreserven zu heben. Beides zusammen geht in diesem Bereich nicht. ({8}) Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum Sie sich weigern, im Rahmen dieser Diskussion klar zu sagen, in welcher Form und Höhe Prämien erhoben werden sollen. Ich unterstelle Ihnen gar nicht, dass Sie eine risikoäquivalente Prämie wie in der privaten Krankenversicherung fordern, dass also der Kranke mehr als der Gesunde zahlen muss. Aber wenn Sie das nicht wollen, bleibt als Ihr Konzept nur noch die Bürgerprämie à la Rürup und anderer übrig. ({9}) Das kann man wollen. Das ist okay. Ich sehe darin sogar eine gute Basis für eine Diskussion. ({10}) Aber das Problem ist, dass Sie das nicht klar sagen. Dadurch, dass Sie so diffus und unpräzise in Ihren Aussagen bleiben, liefern Sie denjenigen im Hause, die etwas ganz anderes wollen, eine ideale Vorlage. Das haben Sie ja an den heutigen Reden gesehen. Das hat den Tenor der Debatte heute bestimmt. Dass das in Ihrem Antrag nicht klarer dargestellt wird, finde ich schade. ({11})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Spahn, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bahr?

Jens Spahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003638, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, klar. Immer.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte schön.

Daniel Bahr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Spahn, Sie haben der FDP vorgeworfen, im Diffusen zu bleiben. In der Ärzte Zeitung werden allerdings Sie, Herr Kollege Spahn, mit der Aussage zitiert, dass der Union momentan eine „Leitidee“ in der Gesundheitspolitik fehle. ({0}) Sie haben in schönen Worten gesagt, was Sie sich vorstellen. Gleichzeitig lesen wir an vielen Stellen, dass Sie sich von der Prämienfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung verabschieden wollen. Können Sie mir einmal erklären, wie jetzt der Stand der Dinge bei der Union ist?

Jens Spahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003638, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich kann Ihnen erstens erklären - das wissen Sie aus eigener Erfahrung -, dass das mit Zitaten in Zeitungen immer so eine Sache ist. ({0}) Zum Zweiten möchte ich festhalten: Sie stellen sich hier hin und behaupten, Sie hätten das Konzept für die Zukunft. Sie beantragen dazu eine Debatte über anderthalb Stunden im Deutschen Bundestag und füllen seit Tagen die Zeitungen mit dem „Gegenmodell der FDP“. Fragt man dann aber, nachdem man sich das genauer angeschaut hat, hier konkret nach, wie das genau aussehen soll, kommt nichts. Hier liegen Anspruch und Wirklichkeit einfach nicht nahe genug beieinander. ({1}) Außerdem habe ich bei der Veranstaltung zum Gesundheitsfonds im Übrigen auch gesagt, dass es darum gehen muss, den Gesundheitsfonds weiterzuentwickeln. Allerdings zu behaupten, der Gesundheitsfonds an sich würde in den nächsten zwei bis drei Jahren wieder abgeschafft, ist unrealistisch; das wissen Sie selber, auch wenn Sie in Ihren Reden etwas anderes fordern. ({2}) Sicher ist nicht alles perfekt. Bei einer Weiter- und Fortentwicklung geht es deshalb zum Beispiel um die Fragen, ob die Begrenzung des Zusatzbeitrages auf 1 Prozent sinnvoll ist, wie der Risikostrukturausgleich weiterentwickelt werden kann und wie das Verhältnis zwischen Steuergeldern und Gesundheitssystem grundsätzlich aussehen soll. Insofern bin ich für eine Weiterentwicklung des Fonds. Diese ist auf jeden Fall nötig. Ich halte es auch für eine gute Diskussionsgrundlage, das alles unter dem Ziel der Einführung einer Bürgerprämie zu diskutieren. Das eigentliche Problem ist aber, dass Sie jetzt sofort den Totalumbau fordern, ohne genau zu benennen, wie das vonstatten gehen soll. Mit solchen Forderungen verunsichern Sie - das tun Sie ja mittlerweile fast schon im Jahresrhythmus - 70 Millionen Versicherte und die Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Es ist also unrealistisch, in den nächsten zwei bis drei Jahren eine Totalreform zu machen. Man muss nämlich erst einmal die Dinge, die man beschlossen hat, entsprechend wirken lassen. Schließlich auch noch etwas zu Ihrer Aussage, Herr Lanfermann, dass Patienten Kunden seien. Man kann sicherlich Teilaspekte des Patientendaseins auch unter dem Kundenaspekt betrachten, aber zu sagen, Patienten seien Kunden ({3}) - haben Sie mehrfach gesagt, auch auf entsprechende Nachfragen -, ({4}) im Sinne eines Marktteilnehmers, der nachfragt, ist eine zu radikale Formulierung, ({5}) die auch leider nicht konsequent zu Ende gedacht ist. Das taugt vielleicht für einen momentanen Höhenflug, aber das taugt mit Sicherheit nicht dazu, zu einer Volkspartei zu werden. ({6})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/11879 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein- verstanden? - Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 33 a bis 33 d, 24 sowie Zusatzpunkte 3 a bis 3 d auf: 33 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten HansMichael Goldmann, Christian Ahrendt, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Nationale Küstenwache schaffen - Drucksache 16/8543 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({0}) Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Verteidigungsausschuss Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss b) Beratung des Antrags der Abgeordneten HansMichael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Verbraucherfreundliche und praxistaugliche Lebensmittelkennzeichnung durchsetzen Verbots- und Bevormundungspolitik verhindern - Drucksache 16/11671 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({1}) Ausschuss für Gesundheit c) Beratung des Antrags der Abgeordneten HansKurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Anreizregulierung im Strom- und Gassektor nachbessern - Benachteiligung von städtischen Versorgern verhindern - Drucksache 16/11878 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({2}) Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit d) Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({3}) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung ({4}) TA-Projekt: Gendoping - Drucksache 16/9552 Überweisungsvorschlag: Sportausschuss ({5}) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms 24 Beratung des Antrags der Abgeordneten Rainder Steenblock, Omid Nouripour, Winfried Nachtwei, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Westeuropäische Union als überholtes Konstrukt auflösen - Drucksache 16/11765 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss ({6}) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ({7}) Verteidigungsausschuss Federführung strittig ZP 3 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan Korte, Wolfgang Nešković, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Datenschutz für Beschäftigte stärken - Drucksache 16/11376 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales ({8}) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Marion Seib, Alexander Dobrindt, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Jörg Tauss, Willi Brase, Ulla Burchardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ausbauen - Drucksache 16/11883 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({9}) Innenausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Entwicklungschancen für den wissenschaft- lichen Nachwuchs schaffen - Drucksache 16/11880 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jan Mücke, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Faires Nachversicherungsangebot zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West - Drucksache 16/11236 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Wir kommen zunächst zu den unstrittigen Überweisungen: Das sind die Tagesordnungspunkte 33 a bis 33 d sowie Zusatzpunkte 3 a bis 3 d. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen, wobei die Vorlage auf Drucksache 16/11376 - das ist der Zusatzpunkt 3 a - federführend bei dem Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden soll. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen nun zu einer Überweisung, bei der die Federführung strittig ist: Tagesordnungspunkt 24. Interfraktionell wird Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend die Westeuropäische Union auf Drucksache 16/11765 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Federführung beim Auswärtigen Ausschuss, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wünscht Federführung beim Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen, also Federführung beim Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Wer ist für diesen Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Überweisungsvorschlag ist bei Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen und Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt. Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, Federführung beim Auswärtigen Ausschuss, abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Der Überweisungsvorschlag ist bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 34 a bis 34 k sowie Zusatzpunkt 4 auf. Es handelt sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Zunächst einmal Tagesordnungspunkt 34 a: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr - Drucksache 16/9899 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({10}) - Drucksache 16/11304 Berichterstattung: Abgeordneter Horst Friedrich ({11}) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/11304, den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 16/9899 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP und den Linken abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Tagesordnungspunkt 34 b: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ({12}) - zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Götz, Dirk Fischer ({13}), Dr. Klaus W. Lippold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Petra Weis, Klaas Hübner, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Die integrierte Stadtentwicklung weiter ausbauen - zu dem Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Gisela Piltz, Horst Friedrich ({14}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Innenstädte stärken - Kooperationen fördern - Städtebauförderung weiterentwickeln - Drucksachen 16/11414, 16/8076, 16/11875 Berichterstattung: Abgeordnete Petra Weis Peter Hettlich Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/11875, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/11414 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung von FDP und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in seine Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/11875 den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/8076 zur Städtebauförderung miteinbezogen. Über die hierzu ergangene Beschlussempfehlung soll jetzt ebenfalls abgestimmt werden. Sind Sie mit diesem Verfahren einverstanden? - Das ist der Fall. Dann machen wir das so. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/11875 die Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/8076 mit dem Titel „Innenstädte stärken - Kooperationen fördern - Städtebauförderung weiterentwickeln“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 34 c: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ({15}) zu der Verordnung der Bundesregierung Einhundertsiebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - Drucksachen 16/11614, 16/11718 Nr. 2.1, 16/11779 Berichterstattung: Abgeordneter Ernst Burgbacher Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/11779, die Aufhebung der Verordnung nicht zu verlangen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Die Beschlussempfehlung ist bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Tagesordnungspunkt 34 d: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({16}) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen - 20. BImSchV - Drucksachen 16/11719, 16/11818 Nr. 2, 16/11897 Berichterstattung: Abgeordnete Andreas Jung ({17}) Detlef Müller ({18}) Lutz Heilmann Sylvia Kotting-Uhl Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/11897, der Verordnung zuzustimmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms Tagesordnungspunkt 34 e: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({19}) Sammelübersicht 523 zu Petitionen - Drucksache 16/11766 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 523 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 34 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({20}) Sammelübersicht 524 zu Petitionen - Drucksache 16/11767 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 524 ist ebenfalls einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 34 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({21}) Sammelübersicht 525 zu Petitionen - Drucksache 16/11768 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 525 ist bei Enthaltung der Fraktion Die Linke mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Tagesordnungspunkt 34 h: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({22}) Sammelübersicht 526 zu Petitionen - Drucksache 16/11769 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 526 ist bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Tagesordnungspunkt 34 i: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({23}) Sammelübersicht 527 zu Petitionen - Drucksache 16/11770 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 527 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 34 j: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({24}) Sammelübersicht 528 zu Petitionen - Drucksache 16/11771 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 528 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und von Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen von FDP und der Linken angenommen. Tagesordnungspunkt 34 k: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({25}) Sammelübersicht 529 zu Petitionen - Drucksache 16/11772 Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 529 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Nun kommen wir zum Zusatzpunkt 4: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales ({26}) zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Rainder Steenblock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Europäische Arbeitszeitrichtlinie - Hohen Arbeitnehmerschutz EU-weit sicherstellen - Drucksachen 16/11758, 16/11894 Berichterstattung: Abgeordneter Michael Hennrich Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/11894, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/11758 abzulehnen. Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDPFraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie - Drucksache 16/10700 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({27}) Sportausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Kollegen Ernst Kranz von der SPDFraktion. ({28})

Ernst Kranz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003571, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor vier Jahren haben wir uns genau an dieser Stelle mit dem ersten Fortschrittsbericht beschäftigt. Die Bundesregierung hat in diesem Fortschrittsbericht ihre Strategie der Nachhaltigkeit dargestellt. Wir haben damals nach kurzer Zeit - es war nach nur zwei Jahren; denn erst im Jahre 2002 ist diese Strategie in die Politik der Bundesregierung implementiert worden - über diesen Bericht beraten. Wenn wir heute das Wort „Nachhaltigkeit“ hören, hat es einen ganz anderen Klang. Es wird meiner Meinung nach sogar inflationär gebraucht. Viele Begriffe wie zum Beispiel „Ökologie“, „dauerhaft“ und „transparent“ werden unter dem Begriff „Nachhaltigkeit“ verstanden. Ich bin der Meinung, es geht hier um viel mehr, und das ist immer zu beachten. Es geht uns vor allem um eine vorausschauende und über den Tellerrand der Ressorts hinausreichende Entscheidungspolitik. Nachhaltigkeit umfasst drei Dimensionen: die ökologische, die soziale und die ökonomische Dimension. Auf die soziale Dimension will ich etwas ausführlicher eingehen. Wir müssen uns bei jedem Gesetzentwurf, den wir verabschieden, und bei jeder Maßnahme, die wir dadurch auslösen, fragen, ob wir damit sicherstellen, dass die Teilhabe aller Teile der Gesellschaft gewährleistet und verbessert wird oder ob wir dadurch nicht sogar einzelne Bürger und Gruppen ausgrenzen. Es ist wichtig, dass wir mit all unseren Entscheidungen gleiche Chancen im persönlichen, sozialen und beruflichen Bereich einräumen und dass die Kompetenzen all unserer Bürger in allen Bereichen zur Verfügung stehen und eingesetzt werden können. Die soziale Dimension wird auch sichtbar, wenn wir an die Auswirkungen der aktuellen Finanz- und Konjunkturkrise denken. Hier müssen wir jetzt alle Kräfte bündeln, um einen Arbeitsplatzabbau in größerem Umfang zu verhindern. Schon die Konjunkturprogramme zeigen die Notwendigkeit einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit. Meiner Meinung nach sollte genau diese Zusammenarbeit, also das Denken über Ressortgrenzen hinaus und vorausschauendes Denken, viel stärkeres Gewicht in unserer Politik erhalten. ({0}) Nachhaltige Politik bedeutet, finanzielle Mittel möglichst effizient einzusetzen. Mit ökonomischen Stützungsmaßnahmen versuchen wir, die negativen Folgen der Krise für die Bürger und damit für die Gesellschaft möglichst gering zu halten. Wir müssen die anstehenden Probleme heute und möglichst schnell lösen. Nur nachhaltiges Handeln im nationalen und internationalen Rahmen, wozu wir beitragen möchten, kann künftige Krisen verhindern oder zumindest ihre Auswirkungen von Anfang an abschwächen. Zu Recht fordert der Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung, Volker Hauff, eine klare Weichenstellung für eine nachhaltige Wirtschaftsordnung, um deutliche Fortschritte bei der zukunftsfähigen Umgestaltung unserer Wirtschaft zu erreichen. Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, hinter dem Begriff „Nachhaltigkeit“ verbirgt sich ein großes Aufgabenspektrum. Im Jahr 2002 hat sich die rot-grüne Bundesregierung auf bestimmte Kriterien und innerhalb dieser Kriterien auf Ziele festgelegt, um eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland messen zu können. Diese insgesamt 21 Indikatoren sind sozusagen eine Messlatte für uns, an der wir ablesen können, ob und inwieweit wir uns auf den jeweiligen Politikfeldern auf den Weg der Nachhaltigkeit begeben haben. ({1}) Es ist wichtig, dass die heutige Generation gut leben kann - das ist klar -, es muss aber auch ganz deutlich gesagt werden, dass wir dadurch nicht die Möglichkeiten nachfolgender Generationen schon heute einschränken dürfen. ({2}) Das ist der Kern nachhaltiger Politik. In dem nun vorliegenden „Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie“ zieht die Bundesregierung Bilanz. In einigen Bereichen gibt es positive Entwicklungen; das ist sehr zu begrüßen. Wir haben uns ehrgeizige Ziele gesetzt. Ich glaube, ohne diese ehrgeizigen Ziele wären wir in vielen Bereichen nicht so erfolgreich. Positives gibt es zum Beispiel aus den Bereichen Klimaschutz, regenerative Energien, Beschäftigung, Ganztagsbetreuung von Kindern und aus dem Bereich Staatsverschuldung - zumindest bis zum Zeitpunkt der Finanzkrise - zu berichten. Es gibt jedoch leider auch zahlreiche Indikatoren, die darauf hinweisen, dass wir uns auf vielen Gebieten zu langsam in die richtige Richtung bewegen. Das ist zum Beispiel im Bereich Mobilität der Fall. Genauso gilt das für den täglichen Flächenverbrauch. Auf diesen Gebieten müssen wir noch einiges erreichen. ({3}) Wir haben es aber auch mit Entwicklungen zu tun, die das angestrebte Nachhaltigkeitsziel in weite Ferne rücken lassen. Das gilt vor allem für die Bereiche Bildung, Mobilität und Artenvielfalt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung hat zum Thema nachhaltige Entwicklung Stellung bezogen. An dieser Stelle möchte ich meine Meinung zu einem wesentlichen Thema äußern. Mir geht es um das Politikfeld „Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen“ und dabei insbesondere um die Elementarressource Wasser. Ich finde, es ist bedauernswert und nicht zu verstehen, dass Wasser als essenzielle Ressource nicht als Indikator im System verankert ist, wie das zum Beispiel bei der Luftqualität der Fall ist. Wasser spielt zwar für die Politik in Deutschland eine große Rolle, auf internationaler Ebene können wir aber viele Missstände feststellen. Wasser ist mehr als nur Trinkwasser. Die Ressource Wasser ist Grundlage für das Leben. Wasser dient als Lebensraum, Lebensmittel und Rohstoff. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft bezeichnet Wasser als die wichtigste natürliche Ressource des 21. Jahrhunderts. Zwar sind 71 Prozent der Erdoberfläche von Wasser bedeckt, aber nur 2,5 bis 3 Prozent des Gesamtwasservolumens sind Süßwasser. Die meisten Süßwasservorkommen wiederum sind in den Polkappen gebunden. Wenn wir uns das verdeutlichen, ist uns klar, wie effektiv bzw. schonend wir mit dieser Ressource umgehen müssen. Wasser bestimmt viele Bereiche unseres Lebens. Klima: Für das Klima ist Wasser ein bestimmender Faktor. Ökosysteme: Wasser kennzeichnet sowohl die terrestrischen als auch die aquatischen Ökosysteme. Landwirtschaft: Wasser ist Rohstoff, letztendlich sogar Lebensspender für alle Produkte der Landwirtschaft. Anzumerken ist, dass 70 Prozent des Süßwasserverbrauchs durch die Landwirtschaft erfolgen. Für die Industrie ist Wasser ein wichtiger Rohstoff. Gesundheit: Da können wir bei uns selbst anfangen; denn der Mensch besteht zu circa 70 Prozent aus Wasser. Ohne genügend Wasser und Nahrung kann die Körpertemperatur nicht gehalten werden, und wir bekommen Probleme. Deshalb an dieser Stelle noch einmal der Hinweis - letztendlich ist das meine Forderung -: Wasser sollte als Indikator in das System aufgenommen werden. Ich möchte zum Abschluss erklären, wie unsere Arbeit im Beirat strukturiert ist. Es kommt uns darauf an, unsere Themen im Beirat konsensorientiert zu behandeln. Sie sind uns zu wichtig, als dass wir bereit wären, am Ende Papiere herauszugeben, die nur Anmerkungen einzelner Fraktionen enthalten und ansonsten strittig gestellt sind. Der Beirat muss im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit als Vorbild wirken.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Kollege Kranz, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ernst Kranz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003571, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Mein letzter Satz: Damit versuchen wir, auch für künftige Koalitionen und künftige Legislaturperioden grundlegende Voraussetzungen zu schaffen, auf denen einheitlich aufgebaut werden kann. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Michael Kauch von der FDP-Fraktion. ({0})

Michael Kauch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003698, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachhaltigkeit ist kein Luxusthema für Schönwetterzeiten. Gerade in der Krise brauchen wir eine klare Orientierung, an welchem Leitbild sich Politik ausrichten soll. Wir brauchen eine soziale Marktwirtschaft, die langfristig tragfähig ist. Dazu gehören ökologische Verantwortung, wirtschaftliche Freiheit, Innovationskraft und soziale Stabilität. Es geht um politische Rahmenbedingungen, aber auch um die Haltung von Akteuren in der Wirtschaft und in der Gesellschaft. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie soll einen Leitfaden für eine möglichst parteiübergreifende Perspektive für die Zukunft unseres Landes bieten. Die Nachhaltigkeitsstrategie soll dem Denken in Wahlperioden eine Absage erteilen und über den Wechsel der Regierungen hinaus Orientierung geben. Deshalb ist es erfreulich, dass wir im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung den Parteienstreit auf ein Mindestmaß begrenzen und versuchen, wo immer möglich einen Konsens zu finden. ({0}) Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie hat durch die Verknüpfung strategischer Ziele mit nachprüfbaren Indikatoren eine wichtige Wirkung für die Tagespolitik. Dadurch wird deutlich, ob man sich auf Schönwetterreden, auf Sonntagsreden beschränkt, sich aber ansonsten leider nichts ändert. Wir Liberale unterstützen eine solche Strategie. Wir sagen aber zugleich: Der Kern der Debatte um Nachhaltigkeit müssen die Chancen kommender Generationen sein. Nachhaltigkeit darf nicht für alles und jedes missbraucht werden, was man tagesaktuell als gut, effizient oder gerecht empfindet. Die Themen müssen einen Zukunftsbezug haben; denn es geht hier vor allem um eines: um Generationengerechtigkeit. ({1}) Meine Damen und Herren, Folgendes ist schon bemerkenswert - ich habe gerade das Thema Sonntagsreden angesprochen -: Es geht hier um einen Bericht, den die Bundesregierung einmal in dieser Wahlperiode vorlegt. Es ist die Strategie der Bundesregierung; federführend ist das Kanzleramt. Ich hätte erwartet, dass eine Regierung dann, wenn sie eine solche Strategie ernst nimmt, in der ersten Lesung eines Berichtes in die Debatte einführt, dass also der Kanzleramtsminister von dieser Stelle aus erklärt, was die Politik der Bundesregierung ist. ({2}) Gerade war noch ein Staatsminister des Kanzleramtes kurz anwesend. Ich dachte: Wenigstens ein Staatsminister. Aber pünktlich zu Beginn dieser Debatte nahm er seine Akten und verschwand. So kann man mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wirklich nicht umgehen. ({3}) Im Bereich der finanziellen Nachhaltigkeit gibt es derzeit viel Bewegung. Einerseits werden angesichts der Wirtschaftskrise die größten Verschuldungsprogramme beschlossen, die die Republik je gesehen hat, und andererseits hat die Föderalismuskommission II zumindest eine Skizze für die Aufnahme einer Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgelegt. Letzteres ist aus Nachhaltigkeitssicht zu begrüßen. Ob diese Schuldenbremse dazu ausreichen wird, Generationengerechtigkeit zu schaffen, wird sich erst entscheiden, wenn der Text vorliegt und wir sehen, welche Hintertüren es möglicherweise wieder für die Verschuldung gibt. Sinnvoll wäre es aus unserer Sicht, darüber hinaus Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit in die Staatszielbestimmungen des Grundgesetzes aufzunehmen; denn anders als geborene Kinder werden kommende Generationen bisher vom Grundgesetz nicht geschützt. Es freut mich, dass der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung auf seiner gestrigen Sitzung - mit Ausnahme der Vertreter der Linken - dieses Ziel unterstützt hat. Es freut mich auch, dass der Bundespräsident nach der heutigen Debatte die Initiatoren des Berichts empfängt und sich mit dieser wichtigen Frage auseinandersetzt. ({4}) Wir brauchen endlich mehr Transparenz in der Politik. Es ist bemerkenswert, dass wir in der Gesetzesfolgenabschätzung alles Mögliche abprüfen: die Auswirkungen eines geplanten Gesetzes auf das Preisniveau, auf den Mittelstand und die Geschlechtergerechtigkeit. Aber die möglichen Auswirkungen unserer geplanten Gesetze auf künftige Generationen überprüfen wir nicht. Das sollte sich in der nächsten Wahlperiode ändern. Um eine solche Nachhaltigkeitsprüfung durchzuführen, brauchen wir allerdings klare und transparente Instrumente. Dazu gehören Generationenbilanzen, die die finanziellen Ströme zwischen den Generationen abbilden, die zeigen, welche Leistungen wir für künftige Generationen erbringen, zum Beispiel bei Infrastruktur und Bildung. Sie müssen aber auch die Lasten ausweisen, die es neben der Staatsverschuldung gibt, zum Beispiel durch die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Beamtenbesoldung. All diese Lasten werden auf künftige Generationen verschoben. Das wird heute in den Büchern nicht ausgewiesen. Aus meiner Sicht ist das ein reformbedürftiges Feld. ({5}) Meine Damen und Herren, schließlich braucht eine bessere Nachhaltigkeitsprüfung eine bessere Verankerung des Parlamentarischen Beirats in der Geschäftsordnung des Bundestages; denn es muss eine parlamentarische Begleitung der Gesetzesfolgenabschätzung geben. Generationengerechtigkeit ist mehr als die Frage, wie viel Schulden wir kommenden Generationen hinterlassen. Es geht auch um die Fragen, was wir investieren statt konsumieren, ob wir langfristig tragfähige Sozialversicherungssysteme bauen, und nicht zuletzt darum, ob wir kommenden Generationen eine lebenswerte Umwelt hinterlassen. Biologische Vielfalt und Klimaschutz müssen zentrale Bestandteile einer Strategie für Generationengerechtigkeit sein. Abschließend möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass wir nicht wieder vier Jahre warten müssen, bis wir über den nächsten Fortschrittsbericht diskutieren. Die frühere Bundesregierung hatte sich zum Ziel gesetzt, alle zwei Jahre einen solchen Bericht vorzulegen. Schwarz-Rot hat sich - wie bei vielen anderen Themen auch - viel zu viel Zeit gelassen. Das muss sich in der nächsten Wahlperiode ändern. Wir Liberale werden das ändern. ({6})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat der Kollege Dr. Andreas Scheuer von der CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Andreas Scheuer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003625, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kauch, ich werde mich bemühen, keine Schönwetterrede zu halten, sondern auf die Inhalte des Fortschrittsberichtes einzugehen. Ich möchte mich vorneweg bei allen Kolleginnen und Kollegen des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung bedanken. Ich glaube, wir haben eine Arbeitsweise gefunden, die sehr kollegial ist. Über viele Themen besteht Konsens, obgleich es, Herr Kollege Heilmann, bei verschiedenen Themen manchmal Ausreißer und Ausnahmen gibt. ({0}) Ich glaube, das Klima in diesem Parlamentarischen Beirat ist sehr gut. Die deutsche Öffentlichkeit soll wissen, dass Politik nicht nur aus Streit und beinhartem Ringen besteht, sondern vor allem auch an Kollegialität geknüpft ist. ({1}) Der Fortschrittsbericht zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bietet eine breit gefächerte Grundlage, eine zukunftsfähige Politik für Deutschland über verschiedene Themenfelder zu machen. Dies wurde in einer anderen Regierungskonstellation begonnen und wird jetzt weitergeführt. Ich glaube, es ist ein Fortschritt, dass wir politisches Handeln viel transparenter und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger nachprüfbar machen. Es gibt 21 Schlüsselindikatoren, die in verschiedene Unterkategorien unterteilt sind. Dies ist ein Beitrag für eine bessere politische Kultur in Deutschland, vor allem um die Politik langfristig fit für die Zukunft zu machen. Ich glaube, mit einem Image von Politik muss man generell aufräumen - das richte ich auch an die Medienvertreter -: Politik denkt nicht nur bis zum nächsten Wahltermin. Wir befassen uns im Parlamentarischen Beirat mit Themen, die weit über die nächsten Jahre hinausgehen. Die Ziele, die im Fortschrittsbericht formuliert sind, reichen bis ins Jahr 2015 oder sogar bis ins Jahr 2020. Nachhaltigkeitspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Später werden noch Mitglieder des Umweltausschusses zu diesem Thema sprechen. Als Verkehrspolitiker möchte ich an dieser Stelle nur sagen: Über Nachhaltigkeitspolitik sollte in jedem einzelnen Fachbereich umfassend diskutiert werden. Sie sollte zum Leitprinzip der Politik insgesamt gemacht werden. Der Kollege Kranz hat bereits darauf hingewiesen, dass der Begriff „Nachhaltigkeit“ sehr oft strapaziert wird, von der Finanzpolitik über die Umweltpolitik bis hin zur Verkehrspolitik. Es ist richtig, dass wir diesen Begriff nicht inflationär verwenden sollten. Allerdings müssen wir es in die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger bekommen, dass die deutsche Politik ein Interesse daran hat, über den nächsten Wahltag hinauszudenken. Meine Damen und Herren, natürlich gibt es auch Rückschläge. Wenn man die drei großen Bereiche Wirtschaft, Umwelt und Soziales - sie bilden die Grundlage der Nachhaltigkeitsstrategie - betrachtet, so lässt sich im Hinblick auf die Schlüsselindikatoren bzw. die Messgrößen für politisches Handeln feststellen, dass im vorliegenden Fortschrittsbericht natürlich auch Indikatoren zu finden sind, die uns nicht zufrieden stimmen. Der Fortschrittsbericht ist noch vor Beginn der Finanzkrise fertiggestellt worden. Ich möchte diese Krise nicht noch krisenhafter beschreiben, als sie in Wirklichkeit ist. Aber sie hat uns vor Augen geführt, dass wir uns im Parlamentarischen Beirat bei der Erarbeitung des nächsten Fortschrittsberichts bzw. eines Indikatorenberichts mehr Gedanken als bisher über die Prinzipien der Finanzpolitik, der Haushaltsführung und der Staatsverschuldung machen müssen. Ich bin der gleichen Meinung wie meine Vorredner, dass wir ein krisenfestes Nachhaltigkeitsmanagement entwickeln müssen, das bei globalen Krisen weniger anfällig ist. Außerdem müssen wir Indikatoren kreieren, die es ermöglichen, Krisensituationen im Rahmen der Analyse zu berücksichtigen. Unser Managementkonzept besteht aus Managementregeln, Indikatoren, Zielen und Monitoring. Die Bundesregierung sollte sich sehr intensiv mit dem Fortschrittsbericht 2008 befassen und ihn bei der Erarbeitung eines krisenfesten Nachhaltigkeitsmanagements als Orientierungsrahmen verwenden. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich als Beispiel auf den Indikator der Gütertransportintensität zu sprechen kommen. Das im Fortschrittsbericht formulierte Ziel zur Gütertransportintensität wurde verfehlt. Das liegt allerdings auch daran, dass wir in den letzten Jahren einen Aufschwung und demzufolge eine große Intensität in Bezug auf Mobilität und Güter erlebt haben. Die Bundesregierung hat die Nachhaltigkeitsstrategie zum Anlass genommen, bestimmte Leitplanken in politisches Handeln umzusetzen. Was die Gütertransportintensität angeht, hat die Bundesregierung die Mittel für den Lärmschutz erhöht und verschiedene Masterpläne im Hinblick auf Logistik und Güterverkehr erstellen lassen. Außerdem ging es um die Entwicklung alternativer Möglichkeiten, Güter zu transportieren, und um einen Mix verschiedener Verkehrsträger, um auf diesem Wege die Klimabilanz Deutschlands zu verbessern. Die Forschungsintensität im Bereich alternativer Antriebstechniken macht deutlich, dass die Bundesregierung auf diese Indikatoren reagiert hat. Das möchte ich als Beispiel dafür anführen, dass all diese Indikatoren in einem globalen Kontext zu sehen sind. Insbesondere in Anbetracht der Finanzmarktkrise brauchen wir solche globalen Indikatoren, um nachzusteuern. Der Parlamentarische Beirat hat sich Gedanken gemacht, wie die soziale Teilhabe zu verbessern ist. Es wurden Anhörungen durchgeführt und Konzepte entwickelt. Dabei ging es unter anderem um die Themen Demografie und Infrastruktur. Unser Hauptaugenmerk lag auf der sozialen Komponente, gerade im ländlichen Raum. Trotz des Bevölkerungsrückgangs und des zum Teil stattfindenden Aussterbens der ländlichen Räume müssen wir die Probleme unserer Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die sozialen Infrastrukturen, die Teilhabe und die Mobilität lösen. Unser Ziel darf nicht sein, nur die Situation in den Ballungszentren zu verbessern, sondern wir müssen auch die Lage in den ländlichen Räumen im Blick haben, sowohl im Interesse der dort lebenden älteren Menschen als auch im Interesse der jungen Generation. Meine Damen und Herren, der Parlamentarische Beirat ist auch ein Kontrollorgan. Wir haben aktiv daran mitgearbeitet, diesen Fortschrittsbericht zu verbessern. Wir haben der Bundesregierung geholfen, die Indikatoren anzupassen, sie modern auszugestalten. Denn natürlich ist dieser Fortschrittsbericht ein dynamischer Prozess. Die Indikatoren sollen nicht in Stein gemeißelt sein. Beispielsweise wollen wir bei der Gesundheitspolitik einen zusätzlichen Schwerpunkt auf Prävention setzen. Da müssen wir auch einmal den Mut haben, den Fortschrittsbericht zu überarbeiten und die Indikatoren anzupassen. ({2}) Ich denke, dass der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung immer imstande ist, der Bundesregierung unterstützend zur Seite zu stehen. Ich bedanke mich beim Bundeskanzleramt und beim Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung explizit für die gute Kommunikation zwischen den verschiedenen Gremien. Ich möchte gern, dass es dabei bleibt, dass an den Sitzungen im Parlamentarischen Beirat Beamte aus dem Bundeskanzleramt zugegen sind; diese Verzahnung sollte weitergeführt werden. In diesem Sinne arbeiten wir konstruktiv weiter. Die Bürgerinnen und Bürger können sich sicher sein, dass sich alle Politiker, die ganze Mannschaft in diesem Hohen Haus - die Frauschaft natürlich auch - Gedanken macht, wie es in Zukunft mit Deutschland weitergeht. Dieser Fortschrittsbericht ist eine gute Grundlage dafür. Herzlichen Dank. ({3})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat jetzt Lutz Heilmann für die Fraktion Die Linke. ({0})

Lutz Heilmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003766, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! „Für ein nachhaltiges Deutschland“, heißt es im Titel des Fortschrittsberichts 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Was heißt „ein nachhaltiges Deutschland“? Für die Linke bedeutet ein nachhaltiges Deutschland, dass erstens soziale Gerechtigkeit, zweitens der Erhalt der Umwelt und drittens eine wirtschaftliche Entwicklung verwirklicht wird. Wenn diese drei Punkte erfüllt sind, bei allen Entscheidungen der Politik beachtet werden, dann werden die Interessen heutiger und künftiger Generationen gewahrt. Gerade soziale Gerechtigkeit ist ein wichtiger Punkt, für heutige und künftige Generationen. Meine Frage an die Bundesregierung lautet deshalb: Ist Ihre Politik in diesem Sinne nachhaltig? - Ich würde mich freuen, wenn die anwesenden Staatssekretäre das den Ministern und der Kanzlerin mit auf den Weg geben. ({0}) Schon der Titel „Für ein nachhaltiges Deutschland“ zeigt, dass es um einen Wunsch geht, dass Nachhaltigkeit noch nicht Realität ist. Schon mit der Überschrift dieses Berichts stellt sich die Bundesregierung ein Armutszeugnis aus. Aber schauen wir uns die Politik der Bundesregierung einmal konkret an! Hat die Politik der Bundesregierung irgendetwas mit Nachhaltigkeit zu tun? Wie steht es mit sozialer Gerechtigkeit für alle? In Deutschland leben ungefähr 2,5 Millionen Kinder in Armut. 7,5 Millionen Menschen in Deutschland leben von Hartz IV. Millionen müssen, obwohl sie vierzig Stunden in der Woche arbeiten, am Monatsende zum Amt gehen, damit das Geld zum Leben reicht. Altersarmut von Rentnerinnen und Rentnern ist an der Tagesordnung. Ein besonderer Skandal: Frauen bekommen für die gleiche Arbeit sage und schreibe 23 Prozent weniger Lohn, und das 60 Jahre nach Einführung des Grundgesetzes. Sinkenden Realeinkommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht ein Rettungsschirm für sogenannte notleidende Banken gegenüber, mit dem Sie den Zockern von der Hypo Real Estate und anderen Banken das Leben versüßen. ({1}) Soziale Gerechtigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Bundesregierung, sieht anders aus. Was Sie tun, hat damit nichts, aber auch gar nichts zu tun. Ich komme zum zweiten Punkt, dem Erhalt der Umwelt für alle. Tun Sie genug, um für uns und für unsere Kinder eine lebenswerte Umwelt zu erhalten? Die Antwort ist klipp und klar Nein. Die Bundesregierung ist 2005 mit dem Ziel gestartet, ein Umweltgesetzbuch zu schaffen. Vor knapp zwei Wochen teilte uns Umweltminister Gabriel mit: Pustekuchen. - Der bayerische Löwe hat hier der Bundesregierung einen kräftigen Strich durch die Rechnung gemacht. Damit haben Sie die Chance verspielt, ein gutes, ambitioniertes Umweltrecht zu schaffen. Die Kfz-Steuerreform. Es ist richtig: So schlimm, wie sie am Anfang angedacht war, wird sie doch nicht, aber wirksame Anreize für den Ausstoß von weniger Schadstoffen setzen Sie wirklich nicht. Spritfresser werden weitestgehend verschont. Da wir von Generationengerechtigkeit und Schulden sprechen: Durch diese KfzSteuerreform lassen Sie sich glattweg 1,8 Milliarden Euro entgehen. Sonst schauen Sie auf jeden Euro, wenn es aber um die Schonung der Eigentümer großer Autos geht, dann sind Sie relativ großzügig. ({2}) Ein weiterer Punkt ist die Abwrackprämie. Diese als Umweltprämie zu bezeichnen, ist schon fast dreist. Zum Teil werden völlig funktionsfähige Pkw in der Presse verschrottet. Dazu besteht noch die Möglichkeit zum staatlich subventionierten Betrug. Ja, Sie haben richtig gehört: Da alles so schnell wie möglich und unbürokratisch ablaufen soll, kann Mann oder Frau mit etwas gutem Willen nicht nur 2 500 Euro vom Staat abkassieren, sondern das alte Auto auch noch gut nach Polen oder Übersee verkaufen. ({3}) Ich sage: Gut so. Dann stinkt der deutsche Schrott wenigstens in der übrigen Welt weiter! Zum Thema unbürokratische Handhabung habe ich einmal eine Frage an die Bundesregierung: Wissen Sie, wie viele Formulare jemand ausfüllen muss, um Hartz IV zu beantragen und zu bekommen? ({4}) Ich empfehle Ihnen, sich einmal zu einer Arbeitsgemeinschaft zu bewegen. Dort können Sie etwas zum Thema unbürokratische Verwaltung lernen. Als Letztes hierzu möchte ich auf das Engagement der Bundesregierung hinsichtlich der CO2-Werte bei Pkw verweisen. ({5}) Von Klimaschutz ist dort weit und breit nichts zu sehen. Ich komme zum dritten Punkt, nämlich zur wirtschaftlichen Entwicklung für alle. ({6}) Auch hier: Fehlanzeige! Sie legen Konjunkturprogramme auf, die den Namen nicht verdienen. Nehmen wir ganz einfach einmal das Konjunkturpaket II: 50 Milliarden Euro für zwei Jahre. Demgegenüber stehen 480 Milliarden Euro für einen Bankenrettungsschirm. ({7}) Ich glaube, die Zahlen sprechen für sich. Mit der beabsichtigten Schuldenbremse wird noch eines draufgesetzt und der öffentlichen Hand der Gestaltungsspielraum für soziale und ökologische Aufgaben genommen. Dabei von Generationengerechtigkeit zu sprechen, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Es hilft unseren Kindern und Enkeln nichts, wenn sie sich vielleicht schuldenfrei wähnen können, aber vor Schulen, Krankenhäusern und Straßen stehen, die sprichwörtlich einem Trümmerhaufen gleichen. Was ist nach Auffassung der Linken erforderlich? Wir brauchen erstens eine konsequente Abkehr vom Neoliberalismus, zweitens eine Abkehr vom Sozialraub, drittens eine Abkehr von der Umweltzerstörung und viertens eine Abkehr von der wirtschaftlichen Deregulierung. Zur sozialen Gerechtigkeit. Wir, die Linken, fordern einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,71 Euro. ({8}) Wir brauchen die sofortige Anhebung der Regelsätze bei Hartz IV auf 435 Euro. Das Bundessozialgericht hat Ihnen das vor zwei Wochen um die Ohren gehauen: Für Kinder brauchen wir bei Hartz IV eigene Regelsätze nach Altersstufen. Wir brauchen die sofortige Anhebung der Renten um 4 Prozent, und es muss endlich Schluss mit der Diskriminierung von Frauen sein. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Demgemäß muss sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung stellen und endlich handeln. Zum Erhalt der Umwelt. Wir brauchen ein Umweltrecht, mit dem wir den Anforderungen der Zukunft gerecht werden. Es reicht nicht aus, da stehen zu bleiben, wo wir jetzt sind. Wir brauchen eine Kfz-Steuerreform, die diesen Titel verdient. Die Abwrackprämie gehört abgeschafft. Wir brauchen mehr Verkehr auf der Schiene und andere umweltverträgliche Verkehrsträger. Wir brauchen eine Energiewende. Wir brauchen ein Schutzgebietsnetz anstelle von Schutzgebietsinseln für den Stopp des Artensterbens. Wir brauchen hohe Umweltstandards für alle und nicht nur für eine Handvoll. Wirtschaftliches Wachstum für alle. Ja, das ist richtig, bedeutet aber, dass wir eine Demokratisierung der Wirtschaft durch mehr Mitbestimmung der Belegschaften brauchen. Was wir zuallerletzt brauchen, ist eine Schuldenbremse. ({9}) Eine Schuldenbremse ist eine Investitionsbremse. Eine Schuldenbremse verschärft die Auswirkungen der jetzigen Wirtschaftskrise. Eine Schuldenbremse wird zur weiteren Privatisierung der Daseinsvorsorge führen. Stattdessen fordern wir die Einführung einer Bundesschuldenverwaltung, die einen Teil der Altschulden von Bund, Ländern und Gemeinden übernimmt, sowie die Umsetzung der vorhandenen Pläne zur Einführung einer zentralen Bundessteuerverwaltung. Wir brauchen zudem eine zentrale Börsenaufsicht. Wir brauchen vor allen Dingen die Reform der Bildungsfinanzierung durch die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe und die Aufhebung des Kooperationsverbotes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Die Bundesregierung muss in ihrer Politik radikal umlenken, um ihrer Politik das Attribut „nachhaltig“ verleihen zu können. Davon sind Sie leider meilenweit entfernt. Deshalb kann ich Sie nur auffordern, endlich umzudenken und Ihren Worten Taten folgen zu lassen. Danke schön. ({10})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Nun hat der Kollege Winfried Hermann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Winfried Hermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003147, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Als wir vor rund zehn Jahren aus dem Parlament heraus die Nachhaltigkeitsstrategie angestoßen haben, war uns wichtig, dass die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit - soziale Gerechtigkeit, ökologische Verträglichkeit und Wirtschaftlichkeit - dynamisch und eng miteinander verbunden, aber nicht als drei Säulen nebeneinander gestellt werden. Ein dynamisches Denk- und Entwicklungskonzept war eine wesentliche Voraussetzung für diesen Ansatz. Herr Kollege Heilmann hat uns gerade deutlich gemacht, was die Linke unter Nachhaltigkeit versteht, nämlich erstens soziale Gerechtigkeit, zweitens Aufstockung von Hartz IV und drittens Mindestlohn für alle. Das ist eine unverhältnismäßige und einseitige Interpretation dieses Begriffs und führt meines Erachtens völlig in die Irre. ({0}) Damals hatten wir den Anspruch, mit diesem neuen politischen Ansatz zu versuchen, eine neue Diskurskultur im Parlament zu entwickeln. Das heißt unter anderem, dass man die anderen differenziert kritisiert - auch scharf -, aber nicht pauschal alle anderen nur schlecht macht und platt kritisiert. Das habe ich vorhin jedoch verärgert zur Kenntnis genommen. Die Linke hat an diesem Diskurs nicht differenziert teilgenommen. ({1}) Wir haben damals zu Recht versucht, aus einem wolkigen Begriff einen strategischen politischen Ansatz zu machen, und zwar mit Zielen, mit Konzepten für bestimmte Bereiche, mit Zeitangaben, Maßnahmen, Methoden und Gesetzen, mit denen wir vorankommen können. Diesen Anspruch haben wir damals erhoben. Nach rund zehn Jahren und mehreren Fortschrittsberichten kann man sagen, dass es sich gelohnt hat, in diesem Bereich Politik strategisch zu formulieren und wegzukommen von der allgemeinen Wolkigkeit, hinter der sich jeder verstecken kann, wobei aber nichts herauskommt. ({2}) Daraus ist eine Strategie der Bundesregierung entwickelt worden. Ich finde es wirklich positiv, dass diese Strategie den Regierungswechsel überlebt hat und dass die Strategie, mit der man das Land langfristig im Sinne der Nachhaltigkeit voranbringen will, im Kern gleichgeblieben ist. Das ist ein Erfolg all derer, die im Parlament für nachhaltige Entwicklung gestritten haben. ({3}) Der Fortschrittsbericht ist an den sogenannten Ampelbericht des Rats für nachhaltige Entwicklung gekoppelt. Wir messen also, ob wir in Richtung Zielerreichung gekommen sind oder uns gar davon entfernen. Dieser Bericht zeigt klar auf, in welchen Bereichen wir auf dem falschen Dampfer sind, in welchen Bereichen wir viel zu langsam in Richtung Nachhaltigkeit unterwegs sind und in welchen Bereichen wir wirklich gut sind. Wenn Sie diesen Ampelbericht durchblättern und ein bisschen aktualisieren, dann stellen Sie fest, dass es einige Felder gibt, bei denen wir tatsächlich auf dem richtigen Weg sind und sagen können, dass wir etwas erreicht haben. Die Förderung erneuerbarer Energien beispielsweise ist wirklich gelungen. Dabei haben wir das Ziel sogar übererfüllt. ({4}) In anderen Bereichen haben wir die Ziele nur teilweise erreicht, oder die Kluft ist ziemlich groß. Ein wirkliches Grundproblem nicht nur dieser Regierung, sondern auch der Vorgängerregierung ist, dass die Regierung von der eigenen Administration im Austausch mit dem Parlament zwar eine ambitionierte nationale Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten lässt, dass aber die praktische Politik manchmal meilenweit davon entfernt ist. Das ist der einzige Punkt, in dem ich der Kritik der Linken recht gebe. Es stellt sich immer wieder die Frage, ob die kurzfristig verfolgte Politik ins langfristige Konzept passt. Wir sehen an dieser Stelle eine große Lücke. Es ist aber die Aufgabe des Parlaments und des Parlamentarischen Beirats, darauf hinzuweisen und immer wieder darauf zu pochen. Ich meine, es hat sich gelohnt, dass wir den Parlamentarischen Beirat eingerichtet haben. Wir Grünen sind sehr dafür, dass dieses Gremium verstetigt und auch in der Geschäftsordnung gut verankert wird, damit auch das nächste Parlament als Anwalt nachhaltiger Entwicklung dieses Projekt aus der Gesellschaft heraus weiter verfolgt. ({5}) Es hat sich übrigens bewährt, dass innerhalb der Regierung das Green Cabinet gestärkt wurde, dass es Mitarbeiternetzwerke zwischen den verschiedenen Ressorts gibt und dass es gelingt, die Ressorts zu vernetzen und einen ganzheitlichen Politikansatz zustande zu bringen. Aber wir haben, wie gesagt, auch einen großen Nachholbedarf. Ich will einige Beispiele aufzählen, von denen ich glaube, dass man sie endlich angehen muss. Beim Flächenverbrauch haben wir ein ambitioniertes Ziel, mit dem wir seit Jahren nicht vorankommen. Der Flächenverbrauch ist unerhört hoch, obwohl die Bevölkerungszahl nicht mehr steigt. ({6}) Wir haben kein Konzept gefunden, um den Flächenverbrauch von 120 Hektar pro Tag auf die angestrebten 30 Hektar pro Tag zu senken. Der ökologische Landbau war uns immer ein wichtiges Anliegen. Dabei sind wir weit von dem Ziel entfernt, das wir erreichen wollten. Wir bedauern, dass dabei der Eindruck entsteht, dass wir, wenn wir das Ziel nicht erreichen können, es lieber ganz sein lassen. Wir hielten das für einen kapitalen Fehler. Wir müssen in der Zielsetzung nachsteuern, aber auch in der Politik, um Verbesserungen zu erreichen. ({7}) Die Verkehrspolitik ist insofern interessant, als alle Dimensionen der Nachhaltigkeit - sozial, wirtschaftlich und ökologisch - in diesem Bereich gebündelt auftreten. Man kann feststellen, dass wir in Teilbereichen etwas erreicht haben. So hat sich zum Beispiel die Energieproduktivität - also das Ausnutzen der Energie - im Transportsektor deutlich verbessert. In der Summe stellt sich der Energieverbrauch aber nicht so gut dar. Wenn man das mit dem wirtschaftlichen Wohlstand nach dem Bruttoinlandsprodukt ins Verhältnis setzt, dann müssen wir feststellen, dass das angestrebte Ziel mitnichten erreicht wurde - weder im Personenverkehr noch im Güterverkehr -, obwohl wir das klare Ziel haben, mehr Wohlstand ohne eine ständige Zunahme des Verkehrs zu erreichen. ({8}) Warum wurde das Ziel nicht erreicht? Die größten Probleme bestehen im Güterverkehr. Ich glaube, dass sich die Politik zu sehr darauf verlässt, dass man gegen manche Trends nichts machen kann, statt ambitioniert genug das Konzept des Umsteuerns und Verlagerns zu verfolgen. Das angestrebte Ziel, 25 Prozent des Güterverkehrs auf die Schiene zu verlagern, ist über die Jahre beibehalten worden. Der Anteil schwankt zwischen 16 und 18 Prozent; wir kommen nicht weiter voran. Wir können Fortschritte erzielen, wenn wir konsequent in den kombinierten Schienengüterverkehr investieren. Wenn wir dabei am Ball bleiben und uns stärker anstrengen als bisher, dann können wir dieses Ziel erreichen. Aber es muss auch der Wille vorhanden sein, zu handeln. Beim Personenverkehr haben wir zwar die richtige Richtung eingeschlagen, sind aber weit von dem eigenen Anspruch entfernt. Das hat meines Erachtens damit zu tun - damit komme ich noch einmal zu dem Grundgedanken meiner Rede -, dass Politik in Krisensituationen dazu neigt, kurzfristige Lösungen anzubieten. Die Automobilindustrie kommt in die Krise, und kurzfristig wird eine Abwrackprämie für nötig gehalten, und wir müssen schnell etwas tun, um den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern. Ich glaube, an dieser Stelle wird derzeit ein großer Fehler gemacht. Wir sollten dafür sorgen, dass er korrigiert wird. Denn die Krise der Automobilindustrie ist nicht durch die Finanzkrise zustande gekommen, sondern sie hat sich schon lange angebahnt. Gerade das Beispiel der amerikanischen Automobilindustrie macht das deutlich. Die Politik hat über Jahre hinweg die Automobilindustrie nicht gefordert. Sie hat sie ineffiziente Fahrzeuge produzieren und in die Krise rutschen lassen. ({9}) Aus unserer Sicht ist es absolut zwingend, dass man aus der Krise heraus eine Chance entwickelt, indem innovative Ansätze gefördert und andere Antriebstechnologien, Kraftstoffe und andere Formen von Energienutzung und Verkehrssystemen entwickelt werden. Das wäre der richtige, der nachhaltige Ausweg aus der Krise. Darin liegt eine gute Chance. Das ist zwar Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und anderer Konzepte, aber die Praxis ist durch kurzfristiges Handeln geprägt. Wir meinen, dass die beschlossenen Vorschläge den langfristigen Perspektiven nachhaltiger Entwicklung glatt widersprechen. ({10}) Eine gute nachhaltige Politik würde die Krise als Chance begreifen. Eine gute nachhaltige Politik würde in einer Krise die Nachhaltigkeitsstrategie nicht beiseitelegen, gewissermaßen als Buch für schöne Zeiten, in das man später wieder hineinschaut. Vielmehr müsste man jetzt schauen, welche Ansätze wir in den letzten Jahren zusammen mit unseren Experten in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft, Soziales und Bildung entwickelt haben und welche geeignet sind, uns aus der Krise herauszuführen. Eine Krise bietet eine Chance für eine nachhaltige Entwicklung. Wir, die wir hier im Parlament für eine nachhaltige Entwicklung kämpfen und streiten, sollten nicht aufgeben, sondern unsere Stimme erheben und für nachhaltige strategische Konzepte plädieren. Vielen Dank. ({11})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Der Kollege Dr. Matthias Miersch spricht jetzt für die SPD-Fraktion. ({0})

Dr. Matthias Miersch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003809, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist genau richtig, sich an diesem Tag und zu dieser Stunde, an so exponierter Stelle, mit dem Thema nachhaltige Entwicklung zu befassen; denn die Zeit, in der wir leben, schreit förmlich nach einem neuen Denken, nach einem neuen Bewusstsein. Herr Kauch, Sie haben die mangelnde Präsenz der Regierung moniert. Ich bin froh und stolz, dass auf der Regierungsbank mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Michael Müller jemand sitzt, der schon vor 30 Jahren den Begriff der nachhaltigen Entwicklung als möglichen Schlüssel zur Bewältigung vieler Krisen etabliert hat. Man sieht heute, dass er recht hatte, das zu problematisieren. ({0}) Die Debatte zeigt sehr deutlich, dass es genau richtig war, dass die rot-grüne Regierung 2002 dem Begriff der nachhaltigen Entwicklung Substanz verliehen hat, und zwar dadurch, dass man Indikatoren aufgestellt hat, die überprüfbar sind, an denen man eine Regierung messen kann, Indikatoren, die es ermöglichen, Fehler einzugestehen, und anhand derer man erklären kann, warum etwas nicht funktioniert. Das Problem, dass der Begriff der nachhaltigen Entwicklung häufig missbraucht wird, haben wir auch in dieser Debatte feststellen können. Was der Kollege Heilmann - leider ist er nicht mehr da - zu diesem Begriff gesagt hat, ist aus meiner Sicht genauso fehlerhaft gewesen wie der Gebrauch des Begriffs der nachhaltigen Entwicklung von einigen Managern in den letzten Wochen. Sie machen keinen Unterschied und missbrauchen den Begriff der nachhaltigen Entwicklung. Die Menschen sind es leid, wenn Politik etwas suggeriert, das sie letztlich nicht halten kann. Auch hier Grenzen aufzuzeigen, heißt für mich, nachhaltig zu handeln. ({1}) Die Zeit macht deutlich, dass wir einen neuen Wachstumsbegriff brauchen. Bislang haben wir ihn nur im Kontext von „immer höher, immer weiter, immer schneller“ verwendet. Wir brauchen aber einen Begriff, der Wachstum als „immer besser“ definiert. Wir konnten erleben, dass die Kurssprünge bestimmter Unternehmen nicht dazu führten, dass es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betreffenden Unternehmen besser ging. Wir konnten sehen, dass kurzfristige Kurssprünge nicht dazu führten, dass die Substanz der Unternehmen verbessert wurde. Wir konnten erleben, dass es höchst fatal ist, wenn sich die Gehälter der Manager an Kurssprüngen orientieren. ({2}) Wir sind aufgerufen, die Konsequenzen aus diesen Beobachtungen zu ziehen und zu fragen, wie wir dieses Denken verändern können. Auch dazu sind wir in einer solchen Stunde aufgerufen, und zwar in allen Ressorts und interdisziplinär, wie es der Begriff der nachhaltigen Entwicklung nahelegt. Wir müssen überlegen, was es heißt, wenn die natürlichen Ressourcen immer geringer werden und parallel zu dieser Entwicklung immer mehr Menschen auf diese Ressourcen zugreifen wollen. Nachhaltige Entwicklung heißt, dort anzusetzen. Ich bin dem Kollegen Hermann dankbar, dass er das Thema der erneuerbaren Energien hier angesprochen hat. Gerade an diesem Thema zeigt sich doch, dass Energie nicht nur ökologische Aspekte beinhaltet, sondern dass Energie in Zukunft ein ursoziales und ein ökonomisches Thema sein wird. Es stellt sich die Frage, wer künftig noch mobil sein wird, wer künftig noch ein Auto fahren kann, sich einen Kühlschrank leisten bzw. am sozialen Leben teilhaben kann. Es stellt sich außerdem die Frage, wie Deutschland in der globalen Welt seinen Stammplatz als Exportweltmeister verteidigen kann. Die Entwicklung der erneuerbaren Energien zeigt doch, dass wir mit diesem Thema genau auf das richtige Pferd gesetzt haben, als wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz unter Rot-Grün auf den Weg gebracht haben. ({3}) Wir sind dabei, auf Energien zu setzen, die endlose Ressourcen haben. Wir sind dabei, auf eine Technologie zu setzen - gemäß dem Motto: Die Sonne schickt keine Rechnung -, die es erlaubt, eine immer größer werdende Anzahl von Menschen mit dem Luxusgut Energie versorgen zu können. Das ist ein Beispiel gelebter nachhaltiger Politik. Allerdings müssen wir uns die Frage stellen, wie wir mit dem Begriff der Nachhaltigkeit auch im parlamentarischen Verfahren und im Kontext mit der Regierung umgehen wollen. Ich bin dankbar, dass wir Vertreter des Rats für Nachhaltige Entwicklung unter uns haben, die in den vergangenen drei Jahren bei diesem Thema sehr eng mit uns zusammengearbeitet haben. Ich finde es richtig, dass wir an allen Stellen die Frage aufgeworfen haben, wie wir es schaffen, bereits während der Gesetzesberatung den Begriff der nachhaltigen Entwicklung zu etablieren. Wenn wir Technikfolgenabschätzung betreiben, dann muss es auch möglich sein, Ministerien zu zwingen, Farbe in Bezug auf die Frage zu bekennen, wie nachhaltig Gesetze sind. ({4}) Dass alles unterschiedlich interpretierbar ist, ist uns allen klar. Das hat auch die Diskussion heute gezeigt. Aber wenn wir im Gesetzesberatungsverfahren zu klaren Nachhaltigkeitschecks kommen, dann sorgen wir für die notwendige Transparenz. Dann sieht man, warum ein Gesetz auf den Weg gebracht wird und welche Schwächen und welche Stärken es hat. Damit bin ich bei den großen Themen, die uns sicherlich auch in diesem Parlament noch in sehr unterschiedlicher Weise beschäftigen werden. Es geht um die großen Zukunftsfragen, die wir hier, aber auch an anderer Stelle diskutieren. Wie halten wir es mit der Energieversorgung? Wir werden die Debatte „Atomkraft - ja oder nein?“ erleben. Ich glaube, das ist ein gutes Beispiel, an dem man zeigen kann, dass es falsch wäre, in diese Technologie zu investieren. Sie ist eben nicht nachhaltig, jedenfalls nicht aus der Sicht der SPD-Fraktion, weil den nachfolgenden Generationen Müll unerträglichen Ausmaßes hinterlassen wird, von dem wir nicht wissen, welche Gefahren für nachfolgende Generationen von ihm ausgehen. ({5}) Das zweite große Thema betrifft die Frage, wie jemand gestellt werden soll, der Vollzeit in Deutschland arbeitet. In der Diskussion über den Mindestlohn geht es nicht nur um die Würde von Arbeit. Man muss vielmehr gleichzeitig bedenken, dass ausreichender Lohn auch zukünftig dazu führen wird, dass Menschen ausreichend in die Sozialversicherungssysteme einzahlen werden. Gelebte nachhaltige Politik ist auch, dass man an die Zukunft und an spätere Rentenansprüche etc. denkt. Das können aber diejenigen nicht, die nicht einzahlen können, weil sie zu wenig verdienen. ({6}) Der dritte Punkt, der augenblicklich intensiv diskutiert wird, betrifft die Schuldenbremse. Kollegen von der Linken, ich glaube, es ist wichtig, dass man im Interesse der nachfolgenden Generationen die Schuldenaufnahme eindämmt. Denn was könnte man alles mit dem Geld, das man für die Zinszahlungen aufwendet, tun, was könnten wir beispielsweise für die Bildung tun, wenn wir diese Lasten nicht tragen müssten? Insofern ist es aus meiner Sicht richtig, dies zumindest im Blick zu haben. Man sollte aber auch im Blick haben - das ist an die Adresse der FDP gerichtet -, wie die Einnahmen des Staates garantiert werden können. Beides ist wichtig, und für beides werden wir uns einsetzen. Ich habe drei Beispiele für nachhaltige Politik genannt. Wir freuen uns auf die Beratung des Fortschrittsberichts in den Ausschüssen. Wir freuen uns, an dem Thema „nachhaltige Politik“ zusammen mit allen in diesem Hause arbeiten zu können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ({7})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Kollege Patrick Döring. ({0})

Patrick Döring (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003748, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über die Nachhaltigkeitsstrategie zeigt sehr deutlich, dass sich jeder gern diejenigen Indikatoren heraussucht, die ihm gefallen. Besonders bei der Rede des Kollegen Heilmann ist aufgefallen, wie weit man sich vom eigentlichen Thema entfernen kann, nur um in seiner Redezeit die üblichen Stichworte des Wahlprogramms unterzubringen. ({0}) Ich will versuchen, mich auf drei Teile dieses Berichts zu konzentrieren. Erstens. Wir stellen fest - auch der Kollege Hermann hat es angedeutet -, dass wir beim Thema „Güterverkehrsintensität und Verkehrsentwicklung insgesamt“ nicht in allen Punkten diejenigen Ziele erreicht haben, die wir angestrebt haben. Wir sollten auch darüber diskutieren, dass man das relative Wachstum der Gesamtmenge und die Intensität weiterhin auseinanderhalten muss. Ich persönlich bin der festen Überzeugung, Kollege Hermann: Wenn wir unsere Position als Exportnation - unser Außenhandel hat ein Volumen von 1 250 Milliarden Euro - nicht verschlechtern wollen, sollten wir nachhaltige Politik nicht über eine Beschränkung der Gesamtmenge von Verkehrsbewegungen betreiben. ({1}) Das ist einfach die lautere Wahrheit. Wir werden unsere Ökonomie nicht innerhalb von wenigen Jahren zu einer binnenmarktorientierten Ökonomie umbauen können. Ich glaube auch nicht, dass das vernünftig wäre. Vernünftig ist es, eine Politik zu machen, die dazu führt, dass wir die vorhandenen Verkehrswege und die vorhandenen Kapazitäten besser nutzen. Wir sollten mit den Schienenverkehrsunternehmen am Potsdamer Platz und der DB Netz diskutieren, wie wir das vorhandene Schienennetz so nutzen können, dass mehr Züge auf diesen Gleisen fahren können. Anders als beim Lkw-Verkehr brauchen Züge relativ große Mindestabstände. Daher stellt sich die Frage: Wie kann man die Sicherheitsabstände durch intelligente technische Investitionen verkürzen, damit es zu mehr Intensität auf dem vorhandenen Netz kommt. Dadurch würde auch die Problematik des Bodenverbrauchs weiter in den Blickpunkt rücken. ({2}) Zweitens. Ich warne davor, die Bundesregierung jetzt zu sehr aufzufordern, kleine und kleinste Programme aufzulegen. Ein Beispiel sind die Aktivitäten im Bereich des nachhaltigen Bauens. Ich bin sehr dafür, dass wir mit der deutschen Bauwirtschaft, mit dem deutschen Handwerk auf dem Gebiet „Energieverbrauch, Ökobilanz und Lebenszeit eines Gebäudes“ allergrößte Anstrengungen unternehmen. Die Bauforschung in unserem Land ist da wirklich schon weit fortgeschritten. Allerdings sind mittlerweile 60 Kategorien mit zahlreichen Unterkategorien für nachhaltiges Bauen gefunden worden. Das Ganze ging bis hin zu den Fragen, welche Wandfarbe verwendet wurde, welche Art von Kacheln in den Bädern verlegt wurde und ob ein oder zwei Waschbecken in dem Hauptbad untergebracht sind. Das alles wird unter dem Begriff „nachhaltiges Bauen“ subsumiert. Dazu kann ich nur sagen: Damit werden wir die Menschen in unserem Land für dieses Thema nicht begeistern können. ({3}) Deshalb sollten wir im Parlament diese Verästelungen in Einzelprogramme und die damit verbundenen Verwirrungen am besten stoppen. Ich will noch auf einen Punkt eingehen, der mir in einigen Reden aufgefallen ist, zu meiner Überraschung auch in der, die eben mein geschätzter Kollege Miersch gehalten hat. Es geht um das Thema Wirtschaftsordnung und Wirtschaftskrise. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland ist nicht in börsennotierten Unternehmen beschäftigt. Die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist nicht in Unternehmen mit wie auch immer bezahlten Vorständen beschäftigt. Die Mittelständler, die Handwerker, die Gewerbetreibenden und die Freiberufler in unserem Land sind erfreulicherweise viel weniger kurzfristig orientiert, als Sie es gelegentlich in den ökonomistischen Zerrbildern, die Sie in manchen Ihrer Reden zeichnen, darstellen. ({4}) In der deutschen Wirtschaft wird überwiegend nachhaltig gehandelt. Das sollten wir an dieser Stelle anerkennen. Vielen Dank. ({5})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Andreas Jung hat jetzt das Wort für die CDU/CSUFraktion. ({0})

Andreas Jung (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003780, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich jenen Vorrednern anschließen, die in den Mittelpunkt gestellt haben, dass es gut ist, ein Gremium wie den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung zu haben, und die hervorgehoben haben, dass es, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Freude ist, in diesem Gremium zu arbeiten, weil dort in der Regel das gemeinsame Ringen um die Sache und nicht die parteipolitische Polemik oder der parteipolitische Streit im Mittelpunkt steht. ({0}) Durch die konstruktive Arbeit haben wir gemeinsam Erfolge erzielt, auf die wir ein Stück weit stolz sein können. Das betrifft inhaltliche Fragen, aber auch eine formale Frage. Wir haben erreicht, dass die Bundesregierung unsere Anregung aufgenommen hat, die Nachhaltigkeitsprüfung in die Gesetzesfolgenabschätzung einzubeziehen. Das ist ein wichtiger Punkt. So wird in den ganz normalen Lauf eines jeden Gesetzes der Tagespolitik der Gedanke der Nachhaltigkeit hineingebracht. Das ist sicher ein Erfolg unserer Arbeit. ({1}) Es ist unser gemeinsames Bemühen - das wurde zu Recht schon gesagt -, den Beirat weiter zu stärken, auch formal weiter zu stärken. Wir treten dafür ein, dass in der nächsten Legislaturperiode dieser Beirat - parallel zu anderen Ausschüssen - mit stärkeren Rechten und stärkeren Befugnissen ausgestattet wird, weil das die formale Fundierung unseres inhaltlichen Bemühens um mehr Nachhaltigkeit wäre. Nun zu den Inhalten, zu dem materiellen Gehalt der Nachhaltigkeit. Letztlich geht es uns darum, Nachhaltigkeit in allen Bereichen zu verankern, Deutschland insgesamt nachhaltiger zu machen und dafür zu sorgen, dass wir in Zukunft weniger auf Kosten kommender Generationen leben, dass wir heute nicht auf Kosten von morgen leben, so wie das in der Vergangenheit in unterschiedlichsten Bereichen leider zu oft der Fall war. Die wichtigen Bereiche, um die es hier geht, sind angesprochen worden: erstens wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit - dies ist durch die Wirtschafts- und Finanzkrise noch mehr in den Mittelpunkt gerückt - und zweitens - das zu betonen ist mir wichtig - finanzielle Nachhaltigkeit. Dabei geht es um das Bemühen, den künftigen Generationen nicht immer mehr Schulden zu hinterlassen, von denen sie irgendwann erdrückt werden würden. Deshalb ist es jetzt umso richtiger und wichtiger, gemeinsam für eine wirksame, für eine harte Schuldenbremse einzutreten. ({2}) Wir sind in einer Krise. Da ist es richtig, zu investieren und mehr Geld auszugeben, als ursprünglich vorgesehen war. Die andere Seite der Medaille ist: Wenn es wieder besser geht, dann müssen die Schulden, die jetzt aufgenommen werden, wieder abgezahlt werden. Dafür brauchen wir die Schuldenbremse im Grundgesetz. Ich komme zum dritten Bereich, zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz, sozusagen zur Geburtsstätte des nachhaltigen Denkens überhaupt. Im Hinblick auf das, was kritisch diskutiert wurde und was anhand der einen oder anderen Entscheidung auch problematisiert wurde, ist mir schon wichtig, zu fragen: Wie steht es um unseren Fortschritt? Da will ich den Bereich Klimaschutz herausgreifen. Ich gebe zu, dass es richtig ist, zu fordern, dass die Berichte zur Strategie in kürzeren Zeitabständen vorgelegt werden. Andererseits finde ich es aber auch spannend, über einen Zeitraum von einigen Jahren zu betrachten: Wie haben wir uns entwickelt? Wie werden wir unserem Anspruch, Vorreiter im Klimaschutz zu sein, gerecht? Die Zahlen, die im Bericht zur Nachhaltigkeitsstrategie enthalten sind, zeigen uns, dass wir in der langfristigen Perspektive unserem Anspruch gerecht werden. Das gilt für die Formulierung der zukünftigen Ziele. Wir vertreten jetzt nämlich ehrgeizigere Ziele als noch vor wenigen Jahren. So bekennt sich die Bundesregierung zu dem Ziel, dass bis zum Jahre 2020 40 Prozent der Treibhausgase eingespart werden sollen. Das gilt aber auch für das Erreichen der Ziele, die wir uns in der Vergangenheit gesetzt haben. Wir können dem Bericht entnehmen - es handelt sich um den Stand von 2007; wir sind jetzt sogar einen Schritt weiter und haben die Zahlen von 2008 -, dass wir die Ziele, die wir laut unserer Selbstverpflichtung im Kioto-Abkommen erst im Jahre 2012 hätten erreichen sollen, bereits jetzt erreicht haben. Wenn wir uns weiter anstrengen - das sollten wir machen -, dürften wir diese Ziele sogar übererfüllen. ({3}) Was für die Ziele im Allgemeinen gilt, gilt auch für einzelne Bereiche. Diese sind schon von den Kollegen Hermann und Miersch angesprochen worden. Im Bereich der erneuerbaren Energien haben wir schon jetzt die Ziele, die wir für uns 2012 gesetzt haben, nicht nur erreicht, sondern übererfüllt. Ich denke, das sollte uns ermutigen, diesen Weg weiterzugehen. Das zeigt uns auch, dass man, wenn man gemeinsam für Nachhaltigkeit streitet, Ziele nicht nur erreichen, sondern manchmal sogar mehr erreichen kann, als man vorher glaubte. Auch im Bereich der Energieproduktivität und im Bereich der Energieeffizienz gilt das Gleiche. Wir alle wissen, dass wir hier noch Spielräume haben. Es ist aber doch eine wichtige Wegmarke, dass, wie wir dem BeAndreas Jung ({4}) richt entnehmen können, die Energieproduktivität in Deutschland seit 1990 um 40 Prozent gestiegen ist. Wir wollen daran weiterarbeiten und wollen gerade auch die Krise nutzen, auf diesem Weg fortzuschreiten. Ich möchte betonen - das halte ich für ganz wichtig -, dass die Krise in der Wirtschaft nicht dazu führen darf, dass die ökologischen Ziele hintangestellt werden. Eine Lehre aus dieser Krise ist ja gerade, dass es richtig ist, für nachhaltige Investitionen in allen Bereichen zu sorgen. Das tun wir etwa mit den zusätzlich bereitgestellten Milliarden für das Gebäudesanierungsprogramm. Mit diesem Geld leisten wir einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Umweltschutz sowie zur Nachhaltigkeit bei den Finanzen der öffentlichen und privaten Haushalte; denn beide werden zukünftig von Verbrauchskosten entlastet. Auch im Bereich Arbeit und Soziales trägt das zur Nachhaltigkeit bei; denn durch diese Maßnahmen werden Aufträge ausgelöst, die ganz konkret Arbeitsplätze im Handwerk erhalten bzw. schaffen. Damit können wir feststellen, dass wir in diesem Bereich auf einem guten Weg sind. Sicherlich bleibt auch hier noch einiges zu tun. Es wurde kritisch angemerkt, dass noch nicht ganz konkret und verbindlich festgezurrt wurde, wie es langfristig weitergehen soll. Ich denke, es ist unsere gemeinsame Aufgabe, im Parlament und im Parlamentarischen Beirat für Nachhaltigkeit daran zu arbeiten. Dieser Bereich ist aber ein gutes Beispiel dafür - deshalb habe ich ihn herausgegriffen -, um zu zeigen, dass wir auf einem guten Weg sind. All das stellt auch eine Ermunterung für unser Eintreten für mehr Nachhaltigkeit in Deutschland dar. Herzlichen Dank. ({5})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Ulrich Kelber hat jetzt das Wort für die SPD-Fraktion. ({0})

Ulrich Kelber (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003450, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Etwas Negatives zu Beginn: Wir müssen, wie ich denke, bilanzieren, dass unsere Debatten darüber, wie Nachhaltigkeit und nachhaltige Politik zu bewerkstelligen sind, noch nicht an die breite Öffentlichkeit durchgedrungen sind. Würde man fragen, welche Themen die deutsche Innen- und Außenpolitik sowie andere Politikfelder beherrschen, würde der Begriff der Nachhaltigkeit in einer Aufzählung nicht an vorderer Stelle stehen. Würde man in der Öffentlichkeit, in den Medien oder auch in einer Runde von Abgeordneten fragen: „Wie definieren Sie für sich Nachhaltigkeit?“, würde man vielfach auf Ratlosigkeit treffen. ({0}) Parallel zu dieser Debatte erleben wir fast schon eine Trivialisierung des Begriffs Nachhaltigkeit. Er verkommt zu einem überhäufig verwendeten Füllwort. Es gibt zwei Ursachen für diesen Zustand, der auch schon von einigen Kolleginnen und Kollegen angesprochen wurde. Erstens. Es gibt einen Missbrauch des Begriffs. Den findet man natürlich vor allem im Bereich von Lobbyverbänden, von Unternehmen und Interessengruppen, die bestimmte Dinge durchsetzen bzw. für ihr Handeln werben wollen. Diesen Missbrauch, auch „green washing“ genannt, kann man relativ leicht auf einen Punkt bringen: Man macht so weiter, wie man bisher gearbeitet hat; man bezeichnet das aber ab sofort als nachhaltig. Man verändert also die Begründung für das, was man tut. Früher, als es noch keinen interessierte, ob etwas nachhaltig ist oder nicht, hat man die Leute, die für nachhaltige Politik eingetreten sind, veräppelt. Heute, da sich die Mehrheit der Leute dafür interessiert, behauptet man einfach, dass das, was getan wird, nachhaltig ist. Diesem Missbrauch muss man natürlich entgegentreten. Es wäre gut, wenn wir das als Politiker relativ geschlossen täten. ({1}) Zweitens. Darüber hinaus beinhaltet dieser Begriff eine gewisse Sperrigkeit. Wir müssen einen neuen Begriff mit Leben füllen und klarstellen, wie wir ihn verwenden wollen. Ein wichtiger Schritt, um das zu erreichen, wäre, die Vorteile nachhaltiger Politik deutlicher zu machen: der Erhalt von Chancen; der Wunsch, in einigen Jahren den kommenden Generationen die gleichen Chancen, die gleichen Handlungsspielräume und die gleiche Qualität von öffentlichen Gütern einzuräumen. Ein anderes Beispiel ist die Möglichkeit zur Kooperation. Wir merken das zum Beispiel in Klimaschutzverhandlungen. Wir können andere Länder nur dann überzeugen, mitzuziehen, wenn diese das Gefühl haben: Die westliche Welt und die industrialisierten Staaten sind bereit, eine nachhaltige Politik zu machen, mit der uns die gleichen Chancen, die gleichen Partizipationsmöglichkeiten und die gleichen Anteile am weltweiten Wohlstand eingeräumt werden. Nachhaltigkeit gibt die Chance für dauerhafte Lösungen. Es geht nicht nur um Lösungen, mit denen ich für drei, vier oder fünf Jahre ein Problem behoben habe. Vielmehr muss der Ansatz sein, dass das Problem dauerhaft gelöst wird. Das muss man den Menschen deutlich machen. Dafür gibt es eine gute Methode: Wir sollten nicht nur darüber sprechen, was wir an Instrumenten einsetzen wollen, sondern wir müssen die Menschen überzeugen, welchen Vorteil eine Welt beispielsweise im Jahr 2020 hätte, wenn wir die Ziele mit Blick auf die Indikatoren erreicht hätten. Das muss einmal dargestellt werden, auch in der Öffentlichkeitsarbeit. Stellen Sie sich einmal vor, wie die Tagesthemen im Jahr 2020 in einer Gesellschaft aussehen, die die Ziele erreicht hat, die wir im Fortschrittsbericht für eine nachhaltige Politik beschreiben. Das wäre eine andere, eine bessere Gesellschaft mit mehr Lebensqualität als die heutige. Für solche Ziele kann man vor allem bei jungen Menschen werben. Wir müssen die Zielvorstellungen und nicht die Instrumentendebatte nach vorne stellen. Dabei bietet die Breite der Nachhaltigkeitspolitik eine große Chance. Als jemand, der in der Umweltpolitik zu Hause ist, nenne ich diesen Punkt bewusst an erster Stelle. Ich mache das auch deswegen, weil man dann, wenn man von den drei Säulen der Nachhaltigkeit spricht, eines nicht vergessen darf: Die verletzlichste dieser Säulen ist die uns umgebende Umwelt, die Ökologie. Sie kann am leichtesten unwiederbringlich verloren gehen. Daher darf sie bei der Verfolgung unserer Ziele nicht relativiert werden, sondern sie muss immer mitgedacht werden. Sie bildet klare Grenzen für all das, was man in der Politik machen kann. Wir debattieren natürlich auch über die Bildungsziele. Ein Land wie Deutschland muss sich fragen: Sind wir richtig aufgestellt, um die Empfehlungen der internationalen Organisationen wie der OECD umzusetzen, nämlich die Anzahl der Menschen mit einem Hochschulabschluss, den sie zum Beispiel für die Jobs der Zukunft benötigen, zu erhöhen? Ist unser System, mit dem wir Bildung vermitteln, und sind die Investitionen in die verschiedenen Stufen der Bildung richtig ausgerichtet, um dieses Ziel zu erreichen? Wir sehen, dass führende Länder wie Finnland bei Bildungsvergleichen besser abschneiden, weil dort 90 Prozent eines Jahrgangs einen Schulabschluss machen, der den Zugang zur Hochschule erlaubt. Um es auf unsere Verhältnisse zu übertragen: 90 Prozent eines Jahrgangs machen dort Abitur. Wenn in Debatten Bildungspolitiker erklären, es könne nicht das Ziel sein, dass die Mehrheit eines Jahrgangs Abitur macht, dann muss man sagen: Diese Politiker sind in ihrem Lösungsansatz nicht nachhaltig. Sie müssen entweder dazulernen oder abgelöst werden. ({2}) Angesichts der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Hälfte aller Kinder in den Ballungsgebieten aus Familien mit Migrationshintergrund kommt, muss die sprachliche Integration weit über das Maß der Verbesserung in den letzten Jahren - die Situation hat sich hinsichtlich der Bemühungen um Integration schon verbessert - fortgesetzt werden. Das sind so einfach ablesbare Größenordnungen, dass die Debatten der Vergangenheit über die Instrumente leicht überwunden werden können. Wie auch andere Staaten in Europa - wir haben diese Debatte etwas früher begonnen - stellt uns natürlich die demografische Veränderung, also die Tatsache, dass das Durchschnittsalter der Menschen steigt und es immer mehr ältere Menschen gibt, vor entsprechende Herausforderungen. Wir müssen uns fragen: Wie muss eine Infrastruktur ausgerichtet werden, die eventuell später von weniger Menschen genutzt wird? Wie werden die Sozialsysteme gestützt? Wenn wir wissen, dass in Zukunft mehr Menschen durch ihr Alter auf Solidarität in den Sozialsystem angewiesen sind, dann stellt sich die Frage, ob wir es uns erlauben können, die Sozialsysteme aufzuteilen in einen Teil von Niedrig- und Mittelverdienern, die in das Solidarsystem einzahlen müssen, und in einen Teil von Besserverdienenden, denen es freigestellt wird, ob sie in das Solidarsystem einsteigen oder nur unter sich für Solidarität sorgen. Diese Frage muss man erneut stellen, weil man ansonsten viele Menschen ihrer Zukunftschancen beraubt. Deswegen müssen wir uns wirklich überlegen: Welche Methoden haben wir eigentlich, nachhaltig zu arbeiten? Im Rahmen einer Nachhaltigkeitsprüfung jedes Gesetzes wäre es nötig, eine Debatte über die Frage zu führen: Machen wir ein Gesetz, mit dem wir notdürftig etwas flicken? Machen wir ein Gesetz, mit dem wir einen ersten Baustein für eine Lösung schaffen, was ja auch in Ordnung ist? Oder machen wir ein Gesetz, mit dem wir nachhaltig etwas verändern? Letzteres führt möglicherweise dazu, dass die heutige Generation mehr tragen muss, zumindest so viel, wie sie selber davon profitiert; aber das wäre im Sinne der nächsten Generation, und die Probleme wären in zehn Jahren umso geringer. Diese Debatte sollten wir jedes Mal auf der Grundlage von Expertisen ausführlich führen; das ist die Anstrengung wert. Wenn wir diese Debatte im Zusammenhang mit einer Nachhaltigkeitsprüfung für jedes neue Gesetz führen, sollten wir eines noch ergänzen - das wäre meine Bitte -: Wir sollten auch darüber nachdenken, ob wir nicht für die Gesetze, die keine nachhaltigen Subventionen betreffen, die Selbstverpflichtung einführen, sämtliche Subventionen - wir haben ja den Subventionsbericht - noch einmal auf ihre Nachhaltigkeit hin zu überprüfen, und wir sollten überlegen, ob wir nicht zumindest die Subventionen, die nicht nachhaltig wirken, in der Gesamtsumme - nicht jede einzelne; sonst kommt immer eine neue dazu - um 10 Prozent jedes Jahr reduzieren. Auch das wäre ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Politik. Vielen Dank. ({3})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Der letzte Redner in der Debatte ist der Kollege Dr. Günter Krings für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Dr. Günter Krings (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003574, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Ich möchte, auch meiner Rolle als Vorsitzender des Parlamentarischen Beirats gemäß, die letzte Rede in dieser Debatte zunächst dazu nutzen, mich zu bedanken: bei allen Kolleginnen und Kollegen im Beirat für die Arbeit, die wir im Zusammenhang mit der Erarbeitung unserer Stellungnahme zu diesem Fortschrittsbericht, die kurz vor der Vollendung steht, bereits geleistet haben, sowie bei der Bundesregierung für die Erstellung des Berichts. Ich darf auch meiner Freude Ausdruck verleihen, dass nicht nur der Staatsminister aus dem Kanzleramt, Bernd Neumann, in dieser Debatte anwesend ist, sondern - jedenfalls auf dem Höhepunkt der Debatte und ich nehme es nicht persönlich, dass der Höhepunkt in der Wahrnehmung einiger schon vorbei zu sein scheint - auch über ein halbes Dutzend Ministerien vertreten waren. Daran zeigt sich, dass die Bundesregierung begriffen hat, dass es sich um eine Querschnittsaufgabe handelt. Allerdings muss die Ausdauer mancher Ressorts noch gesteigert werden. ({0}) Aber der Grad der Anwesenheit war auf jeden Fall ein gutes Zeichen. Der Bericht selber weist Licht und Schatten auf. Das wird mit den schönen Symbolen für Sonne über Wolken bis hin zu Gewitter dargestellt. Zwölfmal scheint die Sonne über Indikatoren; deutlich weniger - nur siebenmal - sind Gewitterwolken zu sehen. Das zeigt, dass wir in vielen Punkten - wenn auch nicht in allen - auf einem guten Wege sind. Stichworte wurden genannt: Reduzierung der Treibhausgase, die Übererfüllung der Ziele bei den erneuerbaren Energien, eine stärkere Berücksichtigung älterer Erwerbstätiger im Erwerbsleben, Ausbau der Ganztagsbetreuung - insbesondere aufgrund der letzten Initiativen aus dem von-der-Leyen-Ministerium - für die Drei- bis Fünfjährigen. Insofern sind zu Recht einige Sonnen zu sehen. Aber das Wetter kann sich manchmal schnell ändern. Das sehen wir etwa beim Indikator Staatsverschuldung. Vor der Finanzmarktkrise sah das noch alles sehr gut aus. Es war wichtig, dass wir die Anstrengungen zur Konsolidierung unternommen haben; denn sonst hätten wir es noch schwerer, in dieser Krise zu reagieren. Dass Nachhaltigkeit ein Thema ist, das - Herr Kollege Kelber, da stimme ich Ihnen zu - von den Medien und in der Öffentlichkeit noch nicht ausreichend wahrgenommen worden ist, ist sicherlich richtig. Aber das liegt auch daran, dass unsere mediale Öffentlichkeit in erster Linie Probleme wahrnimmt und beschreibt. So sind die Nachrichten im Fernsehen und in den Zeitungen aufgebaut. Nachhaltigkeit ist aber keine Problembeschreibung, sondern ein Lösungsansatz. Deshalb ist es gerade jetzt, in der Zeit der Finanzmarktkrise, wichtig, dass wir dieses Thema gemeinsam nach vorne bringen. In Teilen der Wirtschaft - nicht in allen Bereichen der Wirtschaft -, die übrigens auch von Ihrer Partei, Herr Kollege Döring, als besonders modern, wegweisend und dynamisch dargestellt worden sind, war und ist vielleicht noch heute oft zu kurzfristiges, zu kurzatmiges Denken und Handeln an der Tagesordnung. Es wurde mehr auf Quartalsberichte und weniger auf langfristige Erfolge, mehr auf Tageskurse als auf bleibende Werte geachtet. ({1}) - Da gab es zugegebenermaßen falsche Wegweisungen, teilweise auch durch den Gesetzgeber. Es gibt einen zweiten aktuellen Anlass, warum dies heute eine besonders wichtige Debatte ist. Ich habe in einer guten Stunde das Vergnügen, den Beratungen in der Endphase der Föderalismuskommission II beizuwohnen. Hier versuchen wir, mit den Folgen eines nicht nachhaltigen politischen Denkens, mit dem Marsch in den Schuldenstaat seit über vier Jahrzehnten aufzuräumen. Die Instrumente wurden genannt: Schuldenbremse, Stabilitätsrat. Es soll ferner ein Frühwarnsystem gegen neue Schulden eingeführt werden. Es ist allerdings ein bisschen gewöhnungsbedürftig, wenn man nach vier Jahrzehnten des Schuldenmachens jetzt von einem Frühwarnsystem spricht. In der Sache kommen wir dadurch aber weiter. Die Nachhaltigkeitsstrategie und der Grundsatz der Nachhaltigkeit müssen stärker in der Tagespolitik ankommen. Daran werden wir gemeinsam arbeiten. ({2}) Um das zu erreichen, ist das Management von Nachhaltigkeit ein ganz entscheidender Punkt. Wir begrüßen es daher sehr, dass die Bundesregierung sich bereit erklärt hat, diesen Punkt in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien - das klingt sehr langweilig, ist aber ganz wichtig - aufzunehmen und zu sagen: Teil der Gesetzesfolgenabschätzung, die sich in der Praxis leider seit Jahren in einem Dornröschenschlaf befindet, soll jetzt die Nachhaltigkeitsprüfung werden. - Dies ist die große Chance, die Gesetzesfolgenabschätzung endlich zu reaktivieren. Ich war vor einigen Monaten sehr erfreut, als wir sehr kurzfristig und sehr rasch von Bundesinnenminister Schäuble in dieser Frage grünes Licht bekommen haben und er sich sehr klar hinter diese Forderungen des Nachhaltigkeitsbeirates gestellt hat. Wir brauchen also ein stärkeres Langfristdenken - das bedeutet auch mehr Generationengerechtigkeit - in der Politik. Es ist gut, dass die Regierung jetzt ihren Teil dazu beitragen will. Es ist genauso wichtig, dass das Parlament in dieser Frage aktiv und führend bleibt. Dies ist eine Querschnittsaufgabe. Deswegen ist es unverzichtbar, dass wir vom Nachhaltigkeitsbeirat diese Frage weiter behandeln und daran mitwirken, bei der Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie die richtigen Weichen zu stellen, aber auch die Regierung da kontrollieren, wo sie ihre Ziele nicht erreicht hat, oder ihr Hilfestellung geben, sie besser zu erreichen. Aus diesem Grunde wird sicherlich, ohne große hellseherische Fähigkeiten zu haben, am Ende der Wahlperiode ein Vorschlag unseres Gremiums sein, diesen Beirat dauerhaft zu verankern und für uns eine aktive Rolle vor allem bei der Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen vorzusehen. Wir wollen einfordern, dass Gesetze im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit geprüft werden. In der Regierung macht das federführend das Kanzleramt. Das ist eine gute Sache. Wir würden uns wünschen - mehr können wir nicht tun -, dass dies im Kanzleramt weiter aufgewertet wird, zum Beispiel in Form eines eigenen Referates. Es sollte darüber hinaus in jedem Ministerium ein eigenes Referat für diese Aufgabe geben. Das wäre sicher ein richtiges Signal. ({3}) - Es kann auch über ein Referat hinausgehen. Wir fangen mal klein an, Herr Kollege Kelber. Das Herzstück der Nachhaltigkeitsstrategie sind die Indikatoren. Das ist ein fast revolutionärer Politikansatz, der in anderen Bereichen Schule machen sollte. Wir gehen nicht von Instrumenten aus und sagen nicht, wie viel Geld wir für ein bestimmtes Thema ausgeben wollen, sondern sagen, was wir erreichen wollen. Wir haben in der Nachhaltigkeitsstrategie definierte, klare Ziele verbunden mit messbaren Zahlen. Jeder, der sich in Wirtschaftsfragen etwas auskennt, weiß: Nur das, was ich messen kann, kann ich letztlich auch managen. Es ist eigentlich ein bisschen traurig, dass man in der Politik diesem Grundsatz außerhalb des Bereichs der Nachhaltigkeitsstrategie noch zu wenig Beachtung schenkt. Wenn Indikatoren aber so wichtig sind, dann ist es natürlich logisch, dass Kontinuität gewahrt bleiben muss. Wir können nicht in dem einen Jahr Äpfel und im anderen Jahr Birnen zählen; es muss bei den Indikatoren Kontinuität geben. Trotz allem sind behutsame Anpassungen und Lehren aus der Entwicklung richtig und notwendig. Als Mitglied des Rechtsausschusses in diesem Hause möchte ich einen Punkt herausgreifen: Der Indikator „Zahl der Wohnungseinbrüche“ hat eine gegen null tendierende Aussagekraft für das Thema Nachhaltigkeit. ({4}) Wir sollten den Mut haben, solche Indikatoren auch zu streichen. Wenn alles nachhaltig ist, ist eben leider bald nichts mehr nachhaltig. Der Begriff benötigt Konturen. Dabei sollte man sich auf die wesentlichen Punkte konzentrieren. Ein wesentlicher Punkt etwa ist all das, was mit dem demografischen Wandel zu tun hat. Ich finde es gut, dass ein Indikator der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist. Warum gibt es keinen Indikator zur Entwicklung der Geburtenrate insgesamt? Das wäre sicherlich ein sinnvoller Punkt für künftige Fortschreibungen. Mein letzter Punkt - ich komme zum Schluss -: Ich glaube, dass wir in diesem Land gemeinsam dafür sorgen müssen - dieses Ziel ist noch nicht erreicht -, dass Nachhaltigkeit zu einem echten Leitprinzip der Politik wird, dass sich auch die Tagespolitik aus der Nachhaltigkeitsstrategie heraus entwickelt. Die Beiratsmitglieder sind der Überzeugung - ich hoffe, das gilt auch über unseren Beirat hinaus -, dass der Nachhaltigkeitsgrundsatz insbesondere in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten sowohl eine Stabilitätsgarantie als auch ein Innovationsmotor für unser Land sein kann. In diesem Sinne erhoffe ich mir für den nächsten Fortschrittsbericht: noch mehr Sonne und noch weniger Wolken. Herzlichen Dank. ({5})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Damit ist die Aussprache beendet. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/10700 an die Ausschüsse vorgeschlagen, die in der Tagesordnung aufgeführt sind. - Damit sind Sie einverstanden. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts - Drucksachen 16/11130, 16/11195 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({0}) - Drucksachen 16/11886, 16/11929 Berichterstattung: Abgeordnete Leo Dautzenberg Carl-Ludwig Thiele Es ist vorgesehen, hierüber eine Dreiviertelstunde zu debattieren. - Auch dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Als Erster hat das Wort der Kollege Bernd Scheelen für die SPD-Fraktion. ({1})

Bernd Scheelen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002772, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sind Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken eigentlich langweilige Institute? ({0}) Sind Bausparverträge langweilige Verträge? ({1}) Sind Pfandbriefe eigentlich langweilige Wertpapiere? ({2}) Es mag sein, dass manch einer in dieser Republik das glaubt oder in der Vergangenheit geglaubt hat und diese Fragen alle mit Ja beantwortet hätte; ({3}) möglicherweise, weil wir Menschen dazu neigen, all das, was wir lange kennen, was sich bewährt hat und uns vertraut ist, als nicht besonders aufregend zu empfinden, sondern als langweilig, jedenfalls nicht als in irgendeiner Weise sexy. Die Menschen wissen aber auch, dass ein vielleicht nicht besonders aufregendes Image für Zuverlässigkeit, für Vertrauen und für Sicherheit steht. Hätten wir in der derzeitigen Krise die Stabilitätsanker Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken nicht, hätten wir diese Institutionen nicht jahrelang gegen AnBernd Scheelen griffe von allen möglichen Seiten verteidigt, hätten wir sie nicht gestärkt, dann sähe es, so glaube ich, auf dem Finanzsektor in Deutschland schlimmer aus, als es jetzt der Fall ist. ({4}) Es zeigt sich, dass es richtig war, das Dreisäulenmodell zu verteidigen und zu erhalten. Die Älteren unter Ihnen, zu denen auch ich mich zähle, werden sich vielleicht noch daran erinnern, dass die Pfandbriefbanken in den 70er-Jahren im Fernsehen - Sie erinnern sich: mit der Schwurhand - für Pfandbriefe und Kommunalobligationen mit dem Spruch „sicher ist sicher“ geworben haben. Die Bausparkassen haben in jüngster Zeit mit ihrem vermeintlichen Spießerimage geworben. Sie erinnern sich an den Spot - Ingo Naujoks gab den Hippie -, in dem der Vater gegenüber seiner Tochter diejenigen, die in eigenen Immobilien wohnen, als Spießer bezeichnet. Die Tochter hat dann gesagt: Du Papa, wenn ich groß bin, möchte ich auch mal Spießer werden! ({5}) - Ich sage ja: Die Bausparkassen und die Pfandbriefbanken haben so geworben. Als meine drei Kinder 18 Jahre alt wurden, bekamen sie die Gelegenheit, über sieben Jahre einen festen, kleinen Betrag monatlich anzulegen. Zwei von den dreien haben sich für einen Bausparvertrag entschieden. ({6}) Ein Kind hat sich damals für den sogenannten Neuen Markt entschieden. Nach den sieben Jahren waren alle drei reicher: zwei an Geld, einer an Erfahrung. Anleger müssen Entscheidungen treffen. Sie müssen sich fragen: Was will ich? Will ich Sicherheit oder eine hohe Rendite? Da stellt man fest, dass es sich dabei wie bei kommunizierenden Röhren verhält: Wenn ich ein höheres Risiko habe, dann habe ich auch die Chance, mehr Rendite zu erwirtschaften. Aber es kann eben auch sein, dass die Rendite am Ende, weil das Risiko zu groß ist, negativ ist. Viele Anleger haben sich in der Vergangenheit für Sicherheit und Qualität entschieden. Sie haben sich für den deutschen Pfandbrief entschieden. Hauptsächlich handelt es sich dabei um institutionelle Anleger wie Banken, Fonds und Versicherungen. Das wissen die meisten nicht. Allen, denen ich gesagt habe, dass ich zum Thema Pfandbrief rede, meinten: spannendes Thema. - Auch sie hielten das für langweilig. Aber wenn ich dann erkläre, dass sich das Umlaufvolumen deutscher Pfandbriefe auf 900 Milliarden Euro beläuft und wir sie zur Staatsfinanzierung aller Ebenen brauchen, dann schlucken sie, weil sie das nicht wussten. Wenn man dann noch nachschiebt, dass sich das Gesamtvolumen solcher gedeckter Schuldverschreibungen auf der Welt auf rund 2,1 Billionen Euro beläuft, dann stellt man fest, dass der deutsche Pfandbrief eine starke Stellung hat. ({7}) - Er ist der sicherste von allen. - Deswegen hat er so eine starke Stellung. Er deckt 42 Prozent des Weltmarktes ab. Das unterstreicht auf der einen Seite seine Bedeutung und seine Qualität. Auf der anderen Seite unterstreicht es aber auch die Notwendigkeit - deswegen sitzen wir heute zusammen -, das Pfandbriefrecht weiterzuentwickeln. ({8}) Diejenigen, die zu diesem Gesetzentwurf die Berichterstatter für ihre Fraktionen sind, sind zum großen Teil auch im Februar 2005 dabei gewesen, als wir das Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts aus Anlass des Wegfalls der Gewährträgerhaftung verabschiedet haben. Wir haben damals einstimmig ein gutes Gesetz gemacht. Aber Märkte und Notwendigkeiten entwickeln sich weiter. ({9}) Man muss auch als Gesetzgeber darauf achten, dass man bei solchen Gesetzesvorhaben auf der Höhe der Zeit bleibt. Wir müssen also den Pfandbrief weiterentwickeln. Die ersten Überlegungen zur Weiterentwicklung des Pfandbriefes sind schon etwas älter als die akute Krise. Ein Teilnehmer der Anhörung hat das so formuliert: Die ersten Überlegungen fanden zu Schönwetterzeiten statt. Jetzt haben wir Hagel und Sturm. Es war klar, dass sich der Regierungsentwurf dieser Situation anpassen musste und wir darauf reagieren mussten. Deshalb hat sich das Gesetz, das jetzt verabschiedet wird, gegenüber dem Kabinettsentwurf deutlich verändert. Der Schwerpunkt des Kabinettsentwurfs lag auf der Ausdehnung des Geschäftsfeldes für Pfandbriefe, zum Beispiel durch die Einführung des Flugzeugpfandbriefes, die wir 2005 bewusst noch nicht in die Wege geleitet haben. Sie ist aber jetzt vorgesehen. Wir bilden ihn dem seit über 75 Jahren bewährten Schiffspfandbrief nach. Er stellt eine Bezugsgröße dar, von der wir wissen, dass sie sehr verlässlich ist. Nun haben wir den Fokus auf weitere Qualitätsverbesserungen des Pfandbriefes gelenkt. Qualitätsverbesserung heißt im Wesentlichen Verbesserung von Transparenz für den Anleger. Insofern war die Anhörung sehr wichtig. Wir haben Anregungen des Zentralen Kreditausschusses und auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegriffen, zum Beispiel indem wir erstens den Zeithorizont für die Darstellung des kurzzeitigen Liquiditätsbedarfs im Falle einer möglichen Insolvenz von 90 auf 180 Tage verdoppelt haben. Das heißt, ein im Falle einer solchen Insolvenz einzusetzender Sachwalter - einen solchen Fall hat es noch nie gegeben, und es wird ihn sehr wahrscheinlich auch nicht geben hat ein halbes Jahr Zeit, seine Tätigkeit vorzubereiten. Zweitens haben wir Veränderungen bei den sogenannten Laufzeitenbändern vorgenommen. Sie werden enger gefasst. Bei der Darstellung der Laufzeitenstruktur und der Zinsbindungsfristen für die Deckungswerte, die veröffentlicht werden, gibt es in Zukunft nicht mehr vier Stufen wie bisher. Das schien einigen Anlegern zu wenig zu sein. Wir haben das nachvollziehen können. Es wird demnächst sieben Stufen geben. Das wird zu deutlich mehr Transparenz, insbesondere bei den kurz- und mittelfristigen Fälligkeiten, führen. Das ist im Interesse der Anleger, schafft mehr Durchsichtigkeit und damit auch mehr Vertrauen. Wir brauchen Vertrauen auf den Finanzmärkten. Der Markt der Pfandbriefe ist ein besonders wichtiger Bereich des Finanzmarktes. ({10}) Drittens erleichtern wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Konsortialfinanzierung. Das heißt, wir ermöglichen es auch kleineren Banken, sich durch Zusammenschlüsse auf dem Pfandbriefmarkt zu betätigen. Das wiederum stärkt die Sicherheit; denn eine Konsortialfinanzierung ist ein Beitrag zur Risikostreuung. Das bringt auch dem Anleger Vorteile, weil die Risiken breiter gestreut werden. Der Pfandbrief - das wissen alle, die hier sind und sich mit dem Thema beschäftigen - hat in den letzten vier Monaten nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers gelitten - wie wir wissen, zu Unrecht, weil er mit den inkriminierten Papieren, den Subprime-Papieren oder vergifteten Papieren - oder welchen Namen man sich mittlerweile noch hat einfallen lassen -, überhaupt nichts zu tun hat. Pfandbriefe sind absolut sichere Produkte, weil hinter ihnen reale Werte stecken, die sehr, sehr konservativ geschätzt sind. Der Pfandbrief ist sozusagen in Sippenhaft genommen worden, obwohl er ja kein Subprime-Papier, sondern ein Premiumpapier ist. Für Pfandbriefe brauchen wir keine Bad Bank; Pfandbriefe sind sozusagen eine Best Bank. ({11}) - Ich finde, das kann man beklatschen. In ihrer über 200-jährigen Geschichte hat es keinen einzigen Ausfall bei Pfandbriefen gegeben. Es wird auch in dieser Finanzkrise zu keinem Ausfall kommen, weil reale Werte dahinterstecken. Allerdings müssen wir feststellen, dass die Sensibilität der Anleger gestiegen ist. Dem haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Rechnung getragen. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, durch das wir eben nicht nur das Pfandbriefrecht weiterentwickeln, sondern auch Änderungen im Kreditwesengesetz vereinbaren. Zum Beispiel war ursprünglich vorgesehen, es den Finanzholding-Gesellschaften zu ermöglichen, auf eigenen Wunsch unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der BaFin, zu kommen. In der Anhörung wurde deutlich, dass es Sinn hat, der BaFin die Möglichkeit zu geben, selber den Antrag zu stellen, einen Finanzdienstleister unter Aufsicht zu stellen. Das war ein Punkt, den der Kollege Carl-Ludwig Thiele besonders unterstrichen hat. ({12}) - Ja, ich bestreite das ja gar nicht. Zum Lob komme ich gleich noch; das mache ich am Schluss. Dann werdet ihr alle pauschal gelobt; das ist keine Frage. Wir sind diesem Wunsch gefolgt. Es ist jetzt Bestandteil des vorgelegten Gesetzentwurfes. Bezüglich der Erlaubnispflicht im Bereich der Anlagen gab es den Wunsch des Kollegen Dr. Schick, sich in diesem Zusammenhang mit dem grauen Kapitalmarkt zu beschäftigen. Dieses Anliegen hat er schon länger vorgetragen. Dem sind wir gefolgt. Wir werden - so ist es, glaube ich, gestern vereinbart worden - eine Anhörung dazu durchführen. Das BMF wird für einen Bericht sorgen. Weil der Kollege Dr. Axel Troost - er ist gerade nicht anwesend - sich sehr konstruktiv an den Beratungen beteiligt hat, möchte ich auch ihn hier namentlich erwähnen, genauso wie den Kollegen Leo Dautzenberg. ({13}) - Ja, aber an den Beratungen, die wir als Berichterstatter durchgeführt haben, war im Wesentlichen Kollege Troost beteiligt. Ich nenne alle fünf namentlich, weil wir heute einen seltenen Fall erleben werden: Wir werden diesen Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts einstimmig in diesem Hohen Haus beschließen. Das kommt nicht allzu oft vor. ({14}) Das ist allerdings eine Tradition. Auch 2005 haben wir das Gesetz einstimmig beschlossen. Es ist ja so: Wenn man zweimal dasselbe macht, ist es Tradition; wenn wir es das nächste Mal machen, ist es schon Brauchtum. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir dieses Gesetz einstimmig beschließen, weil das ein Signal nach draußen ist, ({15}) dass der Deutsche Bundestag die Qualität des Pfandbriefes unterstreicht und dass er sagt: Habt Vertrauen in dieses Instrument. Es ist ein Instrument, das das absolute Vertrauen der Anleger verdient. Herzlichen Dank an alle Beteiligten in den Fraktionen! Mein Dank gilt auch dem Ministerium, das unsere Beratungen sehr konstruktiv begleitet hat. Ich glaube, das heutige einstimmige Votum zeigt einmal mehr, dass die Demokratie auch in Zeiten der Krise handlungsfähig ist. Heute machen wir, wenn auch im Kleinen, ein Stück weit die gleiche Erfahrung, die wir im Zusammenhang mit dem Rettungsschirm für die Banken gemacht haben: In diesem Fall hat die Demokratie ebenfalls gezeigt, dass sie auch in schwierigen Zeiten in der Lage ist, zusammenzustehen. Das stärkt nicht nur das Vertrauen in den deutschen Pfandbrief, sondern auch das Vertrauen in die deutsche Politik. - Wie ich sehe, habe ich es tatsächlich in exakt 14 Minuten geschafft. Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. ({16})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Der Kollege Carl-Ludwig Thiele spricht jetzt für die FDP-Fraktion.

Carl Ludwig Thiele (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002315, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Scheelen, ich kann Ihrem Lob für den deutschen Pfandbrief zustimmen. Die FDP beurteilt das genauso. Es ist gut, dass wir heute eine Fortentwicklung des im Jahre 2005 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbriefrechts beschließen. Damals ging es darum, öffentliche und private Pfandbriefe zusammenzuführen. Mit dem heutigen Gesetz erweitern wir den Pfandbrief um eine wesentliche Komponente. Bislang gab es Schiffspfandbriefe zur Schiffsfinanzierung. Dieses bewährte Institut übernehmen wir jetzt auch für den Bereich der Flugzeuge, weil dort ähnliche Regeln gelten. Dieses Vorhaben haben wir schon im Jahre 2005 erörtert. Ich bin froh darüber, dass das Ergebnis unserer Beratungen jetzt spruchreif ist und wir endlich beginnen können. ({0}) Herr Kollege Scheelen, auch Ihren Ausführungen zum Dreisäulensystem stimme ich ausdrücklich zu. Trotz aller Probleme, die es auf dem Finanzmarkt derzeit gibt, muss man festhalten, dass es nicht in allen Bereichen solche Probleme gibt. Man sollte einmal deutlich machen, dass es gerade bei den Pfandbriefen keine derartigen Probleme gibt. Sie haben erwähnt, dass wir mit diesem Gesetzgebungsvorhaben, was die Situation im Finanzsektor angeht, angefangen haben, als schönes Wetter herrschte. Inzwischen stehen die Zeichen aber auf Sturm. Insofern muss man sich fragen: Was ist verbessert worden? Wo sind Fehlentwicklungen festzustellen? Wo ist in der Vergangenheit etwas falsch gelaufen? Bei den Pfandbriefen sind wir Weltmarktführer, und das wollen wir bleiben. Insofern begrüßt die FDP die Änderungen, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden sind. Sie haben auch angesprochen, dass es sich bei diesem Gesetz um ein Artikelgesetz handelt. In diesem Artikelgesetz ist das KWG, das Gesetz für die Kreditwirtschaft, enthalten. Im KWG sind die Sicherungsmaßnahmen für Finanzinstitute geregelt. Nun wurde im Hinblick auf die Aufsicht von Finanzholding-Gesellschaften eine neue Regelung getroffen. Der konkrete Anlass für diese Regelung besteht darin, dass wir, was die Aufsicht betrifft, vor kurzem ein komplettes Versagen erleben mussten, nämlich bei der Hypo Real Estate. ({1}) Die Hypo Real Estate hat eine irische Bank übernommen. Die Mitglieder des Finanzausschusses haben zu ihrer Überraschung erst im Herbst letzten Jahres erfahren, dass die Hypo Real Estate, eine Finanzholding, die immerhin ein DAX-Wert war, nicht der Bankenaufsicht unterliegt. Das kann nicht richtig sein, und das konnte nicht richtig sein. Hier ist die Frage zu stellen: Wann war das den Verantwortlichen bekannt? ({2}) In einem aktuellen Bericht des Spiegel heißt es, dass die Finanzaufsicht das Bundesfinanzministerium schon Anfang 2007 auf diese Regelungslücke bezüglich der Aufsicht hingewiesen hat. Diesem Vorgang muss weiterhin nachgegangen werden. ({3}) Der Gesetzentwurf sieht für die Zukunft die Prüfungsmöglichkeit vor. Diese Regelung wurde im Finanzausschuss auf Initiative der FDP im Vergleich zum Regierungsentwurf verschärft. Dort hieß es nur, dass „auf Antrag“ des jeweiligen Instituts geprüft werden darf. Was ist bei der Hypo Real Estate eigentlich geschehen? Ein deutsches Finanzinstitut, ein DAX-Wert, hat eine ausländische Beteiligung erworben. Die Bankenaufsicht hatte überhaupt keine rechtliche Möglichkeit, dieses Institut zu überprüfen. Die Probleme dieses Instituts gingen auf die Mutter und von der Mutter auch auf die Töchter über. Im Ergebnis hat das dazu geführt, dass der deutsche Steuerzahler bis heute mit 102 Milliarden Euro dafür haftet, dass unsauber operiert und der Aufsichtspflicht nicht nachgekommen wurde. Wenn ich mir das vor Augen halte, muss ich feststellen: Das sind Vorkommnisse, mit denen sich das Parlament, auch über diesen konkreten Gesetzentwurf hinaus, noch sehr intensiv beschäftigen muss. ({4}) An dieser Stelle ist zu sagen: Das KWG ist nicht irgendein Gesetz. Wir haben keinen Bereich unserer Wirtschaft so stark reglementiert und mit Aufsichtsvorschriften versehen wie den Finanzsektor. Wir haben in § 11 KWG sichergestellt, dass ein Finanzinstitut über Liquidität verfügen muss. Das wird bei jedem deutschen Finanzinstitut von der Aufsicht, der BaFin, überprüft, und auch von der Deutschen Bundesbank. Insofern ist es erstaunlich, dass der Chef der Aufsicht, Herr Sanio, erklärt hat, das System sei zwar geprüft worden, aber die Liquidität habe man nicht prüfen können. Wenn man sich klarmacht, welche Probleme in Finanzinstituten entstehen können, weiß man diese Stellen im KWG zu schätzen. Auch das KWG als Rechtsrahmen für die Finanzaufsicht ist nämlich im Grundsatz einvernehmlich beschlossen worden. Keiner von uns wusste allerdings, dass, wenn die Konstruktion einer Finanzholding, die selbst keine Bankgeschäfte betreibt, gewählt wird, die Holding von der Aufsicht nicht überprüft wird. ({5}) - Das ist nicht ausgeschlossen. Denn bei der HRE handelt es sich um eine Neugründung; diese Bank ist noch nicht allzu alt. Ich vermute, dass bei der Neugründung bestimmte Kriterien gewählt wurden, um eine solche Konstruktion zu ermöglichen. Als die HRE die Bank im Ausland erworben hat, hat die Aufsicht von vornherein gesehen, dass Probleme kommen können. Sie hat an das BMF geschrieben; doch das BMF ist untätig geblieben. Dass das BMF an dieser Stelle untätig geblieben ist, ist aus meiner Sicht unentschuldbar. ({6}) In wie vielen Bereichen, bei wie vielen Gesetzen wendet sich die Regierung in den Ausschüssen an uns und weist auf Regelungslücken hin! Wenn es vernünftig war, haben wir als FDP immer zugestimmt, andere auch. Doch dieser Punkt ist nicht auf den Tisch gelegt worden. Da kann ich nur sagen: Eine Regierung haftet auch dafür, wenn sie etwas unterlässt. Auch für Unterlassen bei Kenntnis muss sie die Verantwortung übernehmen. Das Unterlassen bestand darin, dass sie die Aufsicht nicht durchgesetzt hat. Denn dass die Probleme der einen ausländischen Tochter über die Mutter auch bei den anderen Töchtern und damit im Gesamtinstitut landen, ist inzwischen offensichtlich. Das ist nicht mehr nur ein Problem der Hypo Real Estate. Das ist zwischenzeitlich ein Problem des deutschen Steuerzahlers geworden. Von den 480 Milliarden Euro, die das Paket umfasst, ist ein Großteil, nämlich 102 Milliarden Euro, für die der Steuerzahler haftet, nur zur Sicherung dieses einen Institutes aufgewandt worden. Eine der Ursachen dafür liegt in Irland. Insofern sage ich: Die Gesetzesänderung begrüßen wir; aber den Finanzminister entlassen wir noch lange nicht aus seiner Verantwortung für das Fehlverhalten durch Unterlassen an dieser Stelle. Herzlichen Dank. ({7})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Als Nächster spricht der Kollege Leo Dautzenberg für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Leo Dautzenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003067, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschichte des deutschen Pfandbriefs ist - darauf ist schon hingewiesen worden - eine Erfolgsgeschichte. Der Pfandbrief hat mehrere Finanzkrisen überstanden. Er ist zum Vorbild für zahlreiche Schuldverschreibungen im Ausland geworden und hat sich damit zum größten Segment des globalen Marktes gedeckter Schuldverschreibungen entwickelt. Es gibt dabei Qualitätsunterschiede. Wenn man sich die Covered Bonds im Ausland anschaut, muss man feststellen, dass es sich zwar auch um gedeckte Schuldverschreibungen handelt; aber vom Deckungsstock her steckt nicht die Qualität dahinter, die wir beim deutschen Pfandbrief kennen. Der deutsche Pfandbrief ist nach wie vor ein Unikat. Wir sollten dafür werben, dass sich diese Standards international durchsetzen. Bisher hatten wir diese Qualitätsmerkmale vor allem in zwei Segmenten, nämlich mit Hypotheken oder mit Grundschulden als Deckungsmasse, wobei die Pfandbriefe, anders als es bei den Subprimes in den Vereinigten Staaten der Fall war, nur nach bestimmten Beleihungswerten vergeben werden konnten. Darüber hinaus gab es schon einen Schiffspfandbrief. Deutsche Bankinstitute haben bereits eine hohe Expertise in der Finanzierung der Pfandbriefe, die auf Hypotheken, Grundschulden oder Schiffen basieren. Jetzt wird es auch einen Flugzeugpfandbrief geben. Damit wird eine Lücke geschlossen. Über den Pfandbrief und die Verbriefung sollen sich diese Institute am Markt refinanzieren können. Von daher ist das an hohe Standards gebunden. Kollege Scheelen hat schon darauf hingewiesen, dass es 2005 eine grundsätzliche Novelle gab, die wir einvernehmlich auf den Weg gebracht haben. Jetzt ging es darum, noch Verfeinerungen vorzunehmen. Dies wurde bereits vor Beginn der Finanzkrise angedacht und wird jetzt hier im Deutschen Bundestag zum Abschluss gebracht, sodass die Fortentwicklung der Pfandbriefrechts Platz greift. Es ist gut, dass wir diesen Gesetzentwurf im Konsens, also über alle Fraktionsgrenzen hinweg, verabschieden werden. Es ist darauf hingewiesen worden, dass dies für den Finanzmarkt ein wichtiges Zeichen ist. Es zeigt, dass wir uns als Gesetzgeber bemühen, hier einvernehmliche Regelungen zu finden. Ein zentrales Element ist die Einführung des Flugzeugpfandbriefs. Daneben wird die Konsortialfinanzierung erleichtert. Zudem werden Qualitätsstandards hinsichtlich der Deckungsfähigkeit von Forderungen gegenüber Drittstaaten aufgestellt, was ein zusätzliches Qualitätsmerkmal darstellt. Das sind die Punkte, die im Gesetzentwurf schon vorhanden waren. Was wir nach der guten Anhörung auf dem Weg der parlamentarischen Beratung eingefügt haben, ist die Anlageverwaltung, Herr Kollege Schick, und zwar mit der Maßgabe, dass wir dies auch in Bezug auf den grauen Kapitalmarkt weiter im Fokus behalten und dazu gemeinsam eine Anhörung durchführen wollen. Kollege Thiele und Kollege Scheelen haben darauf hingewiesen, dass wir auch hinsichtlich der Finanzholding-Gesellschaften eine Ergänzung im Vergleich zum Regierungsentwurf vorgenommen haben. Ursprünglich hieß es, dass sich diese Finanzholdings auf Antrag der Aufsicht unterstellen können. Es war schwer nachvollziehbar, warum dies auf Antrag geschehen sollte. Wer beantragt denn so etwas? Das Gegenteil wäre gewesen, wir hätten es zur Pflicht gemacht. Das ging auch nicht, weil dann zu viele Finanzdienstleister in die Aufsicht einbezogen worden wären, für die sie im Grunde nicht gedacht ist. ({0}) Deshalb war es unser gemeinsames Ziel, dass die Aufsicht das Recht erhält, von sich aus Finanzholdings unter Aufsicht zu stellen und von daher eine hoheitliche Funktion ausüben zu können. - Darüber hinaus haben wir noch Änderungen im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vorgenommen. Daran sehen Sie, welche Verbesserungen im parlamentarischen Bereich erreicht wurden. Es sind weitere Stichworte zu nennen: Der Zeithorizont für die Abdeckung des Liquiditätsbedarfs ist von 90 auf 180 Tage ausgedehnt worden. Zur Transparenz der Laufzeitstruktur ist schon einiges gesagt worden ist. Daneben gibt es weiterhin geografische Beschränkungen für die Staatsfinanzierung. Man kann nicht alle Staaten in die Staatsfinanzierung einbeziehen, wenn die Finanzierung in Form von Anleihen und Kredite an diese Staaten pfandbrieffähig werden soll. Diese Beschränkung ist nochmals eine Verstärkung des Qualitätsmerkmals. Es ist auch klargestellt worden, dass beispielsweise Hybridkapitalforderungen und Forderungen mit Nachrangvereinbarungen nicht zur Deckung geeignet sind und damit auch nicht in die Pfandbriefregelung einbezogen werden. Der gemeinsame Dank geht an alle Berichterstatter und Berichterstatterinnen und auch an das Finanzministerium, die uns hier gut zugearbeitet haben. Erlauben Sie mir, abschließend noch einen Punkt zu nennen, den wir auch beachten sollten, wenn wir heute eine weitere Novellierung des Pfandbriefrechts verabschieden, was wir einvernehmlich tun werden und womit wir ein gutes Zeichen setzen: Es gibt Bestrebungen, die Garantiezeiten im Finanzmarktstabilisierungsgesetz zu ändern. Bisher gilt eine Garantiezeit von drei Jahren. Forderungen, diese Garantiezeit von drei auf fünf, sechs oder mehr Jahre auszudehnen, sollten wir nicht vorschnell nachkommen, weil wir dem Pfandbrief damit einen Bärendienst erwiesen und Verwerfungen am Finanzmarkt für gut eingeführte Produkte herbeiführten. Wir dürfen diese kontraproduktiven Ansätze nicht übernehmen. Ich danke für die Beratungen. Wir können hier gemeinsam etwas zum Wohle des Finanzmarktes Deutschland auf den Weg bringen. Vielen Dank. ({1})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Das Wort hat die Kollegin Dr. Barbara Höll. ({0})

Dr. Barbara Höll (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000921, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Finanzprodukte aller Art überschwemmen seit einigen Jahren den Markt. Traumhafte Gewinne werden versprochen; in Banken, Sparkassen und Kreditinstituten werden und wurden den Kunden suspekte Produkte angedreht, die selbst die meisten Beraterinnen und Berater kaum verstehen. Unkalkulierbare Risiken, wohin das Auge reicht - genau das ist eine der Hauptursachen der gegenwärtigen Finanzkrise. Den größten Teil dieser hoch gelobten Finanzinnovationen stellen die Kreditverbriefungen dar, also die Umwandlung von Krediten in handelbare Wertpapiere. Zugegeben, auch der Pfandbrief ist eine Kreditverbriefung, aber - wie bereits betont - eine bereits lange erprobte und bewährte Form. So zeigt sich auch in der aktuellen Finanzkrise, dass die mit Pfandbriefen verbundenen Risiken nicht nur gering, sondern auch für alle Beteiligten gut überschaubar sind; denn im Unterschied zu den neuen Kreditverbriefungen bieten Pfandbriefe hohe Sicherheiten für die Anlegerinnen und Anleger. Klar ist: Pfandbriefe dürfen nur von extra zugelassenen und beaufsichtigten Banken ausgegeben werden. Hinzu kommt, dass Pfandbriefe erstens zusätzlich abgesichert sind, entweder durch einen realen Vermögensgegenstand - wie Immobilien bei Hypothekenpfandbriefen und Schiffen bei Schiffspfandbriefen - oder aber durch die öffentliche Hand bei öffentlichen Pfandbriefen. Zweitens ist festgelegt, dass die Wertermittlung von Schiffen und Immobilien strengen Vorschriften unterliegt. Zudem dürfen sie nur bis zu 60 Prozent beliehen werden. Drittens ist im Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank gesichert, dass die Ansprüche der Pfandbriefinhaber bevorzugt behandelt werden. Veränderungen des Pfandbriefrechts müssen diesen hohen Sicherheitsstandard bewahren, auch und gerade wegen der massiven Verunsicherung der Anlegerinnen und Anleger durch die Finanzkrise. Diesem Anspruch wird der vorliegende Gesetzentwurf gerecht. Deshalb werden wir ihm zustimmen. ({0}) So wird die Sicherheit der Pfandbriefe erhöht, indem die Banken jetzt für die in den nächsten 180 Tagen fällig werdenden Pfandbriefe ausreichend Geldmittel vorhalten müssen. Außerdem können Pfandbriefe jetzt gemeinsam durch mehrere Banken herausgegeben werden. Damit bekommen auch kleinere Banken die Möglichkeit, am Pfandbriefgeschäft teilzunehmen. Darüber hinaus werden dadurch Kreditrisiken verringert. Dies alles ist durchaus im Interesse der Anlegerinnen und Anleger. Wir unterstützen ausdrücklich die Verbesserung der Finanzaufsicht über Finanzholding-Gesellschaften à la Hypo Real Estate; darauf ist Herr Thiele ausführlich eingegangen. Nunmehr können auf Verlangen der Bundes22154 anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Risiken der einzelnen Institute auf der Ebene der Holding zusammengefasst und dadurch verringert werden. Ich kann Ihnen jedoch ein großes Aber nicht ersparen; denn sowohl die rot-grüne Regierung als auch die Große Koalition haben in den vergangenen Jahren massiv dazu beigetragen, dass der deutsche Pfandbrief erhebliche Konkurrenz bekommen hat. ({1}) Seine Bedeutung schwand nach und nach unter anderem deshalb, weil die neuen spekulativen Formen der Kreditverbriefung durch Sie massiv gefördert wurden, zum Beispiel durch steuerliche Begünstigungen: Anpassungen im Gewerbesteuerrecht, aber auch durch die letzte Unternehmensteuerreform, nach der Verbriefungszweckgesellschaften unter bestimmten Bedingungen nicht der Zinsschrankenregelung unterstellt sind. In der Folge wurde den Anlegern und Anlegerinnen vorgegaukelt, dass im Prinzip alle Arten der Verbriefungen sicher sind, aber die neuen Kreditverbriefungen gegenüber den Pfandbriefen angeblich einen großen Vorteil haben: Sie würden riesige Renditen zwischen 10 und 20 Prozent bringen. - Dadurch haben Sie den Pfandbrief entwertet. ({2}) Derzeit ist die Aufregung allerorts sehr hoch. Die angeschlagene Bundesregierung schwadroniert viel, handelt aber leider kaum. Wir meinen, wir brauchen unbedingt eine wirkliche Reform der Finanzmärkte bzw. des Finanzsektors hin zu mehr Sicherheit und Stabilität, weniger Spekulation und zum Abbau von überzogenen Renditeansprüchen. Hierbei vermissen wir Maßnahmen. Zu Recht wurde festgestellt, dass wir die Novellierung des Pfandbriefrechts schon vor der Finanzkrise in Angriff genommen haben. Aber Antworten auf die Finanzkrise haben Sie nicht. Der Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er stellt aber noch keine Trendwende dar. Dafür müssen Sie noch viel tun. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie die Vorschläge zur Abkehr von der Liberalisierung der Finanzmärkte aufgreifen; denn das ist die Ursache für die Krise, in der wir uns derzeit befinden. Wir als Linke lassen Ihnen nicht durchgehen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Zeche für eine verfehlte Politik zahlen müssen, für die Sie die Verantwortung tragen. Ich danke Ihnen. ({3})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Der Kollege Dr. Gerhard Schick hat jetzt das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Dr. Gerhard Schick (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003837, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Übereinstimmung bei einem wichtigen Finanzmarktgesetz mag angesichts der Rhetorik, die wir sonst bei Finanzmarktthemen in den letzten Wochen häufig betrieben haben, überraschen. Ich glaube, das hat einen einfachen Grund. Es geht heute um einen Gesetzentwurf, mit dem wir die Stabilität eines Finanzprodukts sicherstellen und auf eine hohe Qualität dieses Produkts setzen statt auf eine schnelle Finanzmarktentwicklung, die kurzfristig Vorteile verschafft, mit der man aber langfristig auf die Nase fällt. Diese Form der Finanzmarktpolitik fordern wir als Grüne auch an anderer Stelle ein. Mit dem Gesetzentwurf haben wir gemeinsam die richtige Richtung eingeschlagen. Deswegen unterstützt Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts. ({0}) Der Markt hat eine große Bedeutung; die Zahlen wurden bereits genannt. Das Volumen, das am deutschen Pfandbriefmarkt in Umlauf ist, beträgt 900 Milliarden Euro. In der derzeitigen Finanzmarktkrise ist aufgrund der Konkurrenz mit staatlich garantierten Anleihen allerdings eine gewisse Reduzierung der Neuemissionen zu verzeichnen. Auch die wichtigen Schritte, die wir jetzt vornehmen, sind schon genannt worden: zum einen die Einführung des Flugzeugpfandbriefs, zum anderen die Möglichkeit der Konsortialfinanzierung. Des Weiteren ist die Ausweitung des Liquiditätspuffers für den Sachverwalter von 90 Tagen auf 180 Tage vorgesehen. Das alles sind Verbesserungen, die wir unterstützen und die wir mit Ihnen gemeinsam vornehmen wollen, damit der Pfandbrief auch in Zukunft ein stabiles Produkt bleibt. Richtig ist auch, bei der Finanzholding auf die Schwächen der bisherigen Regulierung zu reagieren und der BaFin die Möglichkeit zu geben, die Prüfung auch auf der Ebene der Holding vorzunehmen. Für die Unternehmen kommt es zu Vereinfachungen, weil verschiedene Rechtsmaterien jetzt besser ineinandergreifen. Ich will in dieser Debatte noch zwei Punkte ansprechen. Erstens steuern wir mit dem Pfandbriefgesetz, das wir schon vor der Krise angegangen sind, jetzt in der Krise nach. Ich glaube, wir müssen auch bei anderen Produkten am Finanzmarkt prüfen, ob ein Nachsteuern nötig ist. Ich denke, damit werden wir nicht bis zur nächsten Legislaturperiode warten können. Zum Beispiel sollten wir uns noch einmal mit den offenen Immobilienfonds befassen. Wir haben bereits eine Novelle durchgeführt, die aber nicht ausreicht. Ich glaube, wir sollten die Stabilität auch in anderen Produktwelten ernst nehmen. Zweitens war es uns ein besonderes Anliegen - darauf ist bereits hingewiesen worden -, uns mit dem grauen Kapitalmarkt, also dem Bereich, in dem Menschen direkte Anlagen in Unternehmensbeteiligungen und häufig in geschlossene Fonds vornehmen, zu befassen. Mit dem Erlaubnistatbestand bei der Anlageverwaltung nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nur ein kleiner Bereich korrigiert, bei dem es durch die RechtDr. Gerhard Schick sprechung für die BaFin unmöglich geworden ist, tätig zu werden. Wenn man aber eine Gleichbehandlung über verschiedene Produktwelten hinweg haben will, dann kann es nicht sein, dass wir dieses Ansinnen nur für die Finanzprodukte verfolgen, die auf dem grauen Kapitalmarkt angeboten werden. Vielmehr müssen wir das auf den ganzen Bereich ausweiten. Ich will Zahlen nennen. Schätzungen besagen, dass jährlich 20 Milliarden bis 30 Milliarden Euro in schlechten Anlagemodellen versickern. Unsere Aufgabe ist es, für einen seriösen Finanzmarkt zu sorgen, nicht nur im Bereich des Pfandbriefs, sondern auch in allen anderen Bereichen. Nur so können wir eine stabile Finanzmarktentwicklung über die verschiedenen Produktwelten hinweg hinbekommen. Wir müssen eine Struktur auf dem Finanzmarkt herstellen, die Seriosität garantiert und es den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, die verschiedenen Finanzprodukte einzuschätzen. Ich bin dankbar, dass unser Ansinnen, das Ganze noch einmal in Gründlichkeit anzugehen, aufgegriffen wurde. Ich hoffe, dass es gute Vorschläge geben wird und dass wir dieses große Problem zügig angehen werden. Danke schön. ({1})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Albert Rupprecht hat jetzt das Wort für die CDU/ CSU-Fraktion. ({0})

Albert Rupprecht (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003620, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Finanzprodukte der Zukunft brauchen Transparenz, Solidität und Vertrauen. Der deutsche Pfandbrief hat diese Eigenschaften. Deswegen ist er ein Finanzprodukt mit Zukunft. Mit der Weiterentwicklung des Pfandbriefrechts stellen wir heute die richtigen Weichen. Dabei war von Anfang an klar, dass der Maßstab für die Novelle Qualität sein muss. Qualität heißt hier Transparenz, Sicherheit, Solidität und dennoch eine angemessene Weiterentwicklung. Ich glaube, diese hohe Qualität ist gelungen. Qualität ist uns beim Flugzeugpfandbrief gelungen. Qualität ist uns bei der Erleichterung der Konsortialfinanzierung gelungen. Wir erreichen damit, dass kleinen Kreditinstituten entgegengekommen wird, die wesentlich zur Finanzierung unserer Wirtschaft beitragen. Wir steigern zwar die Effizienz, lockern aber die Vorgaben beim Beleihungswert nicht und schützen auf diese Art und Weise die Anleger. ({0}) Diese und weitere Maßnahmen sichern Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Pfandbriefes, und das sichert zwingend notwendiges Vertrauen. Ohne Zweifel gab es - insbesondere in der zweiten Hälfte 2008 - Nachfrageeinbußen. Das hat aber nicht das Produkt Pfandbrief zu verantworten. Der Pfandbrief war vielmehr Opfer der Krise auf dem Gesamtmarkt. Auf zweierlei haben wir in den nächsten Wochen besonders zu achten. Erstens. Mit jeder staatlichen Maßnahme zur Stützung von Banken greifen wir in den Markt ein. Das führt auch zu Wettbewerbsverzerrungen. SoFFin-garantierte Anleihen verdrängen andere Produkte vom Markt, auch den Pfandbrief. Deswegen müssen wir höllisch aufpassen, dass der SoFFin nur dort eingreift, wo es zur Stabilisierung des Finanzmarktes unerlässlich ist. Anderenfalls schaden wir gesunden Produkten, gesunden Instituten und gesunden Märkten. Das sage ich in aller Ernsthaftigkeit allen, die von „mehr Staat“ - wie die Linken - oder von „intelligenter Verstaatlichung“ - wie die Grünen - reden. Ich sage aber auch selbstkritisch der eigenen Regierung und dem SoFFin: Mich konnte bis heute noch niemand davon überzeugen, dass die Unterstützung von Autobanken notwendig ist, um den Finanzmarkt zu stabilisieren. ({1}) Eine SoFFin-Unterstützung von Autobanken führt aber zu Wettbewerbsverzerrungen und Ausfällen bei Tausenden Sparkassen und Genossenschaftsbanken. ({2}) Deswegen bin ich nach den Diskussionen in den letzten Wochen und den Informationen, die uns vorliegen, der Meinung, dass der SoFFin die Anträge der Autobanken ablehnen sollte. Zweitens. Man kann am 12. Februar 2009 nicht über Pfandbriefe reden, ohne auch über die Hypo Real Estate zu reden, immerhin der zweitgrößte deutsche Pfandbriefemittent. Es handelt sich um ein tolles Produkt in einer vormals miserabel geführten Bank. Ohne Zweifel haben wir es hier mit einer durch und durch systemrelevanten Bank zu tun. Die achtgrößte deutsche Bank würde, wenn sie stürzte, nicht nur Genossenschaften und Sparkassen mit sich reißen, sondern auch Kommunen, Versorgungswerke und sogar europäische Staaten in Schwierigkeiten bringen. Deswegen besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass die Hypo Real Estate gestützt werden muss. Eine Enteignung kann nur die Ultima Ratio sein. Von daher verwundert es mich schon ein Stück, dass im Finanzministerium ein Enteignungsgesetz formuliert wird, aber bis gestern noch kein Gespräch mit dem betroffenen Großinvestor Flowers stattgefunden hat. ({3}) Ich bin der Meinung, das ist die falsche Reihenfolge. ({4}) Nochmals: Wir wissen, dass wir die Hypo Real Estate nicht fallen lassen können, aber wir als Unionsfraktion erwarten, dass das zuständige Finanzministerium alle Albert Rupprecht ({5}) Varianten sachlich prüft und vor allem auch ernsthaft verhandelt. ({6}) Das ist eine sachliche und grundgesetzliche Notwendigkeit. Vom Übernahmeangebot über die Kapitalerhöhung und den Kapitalschnitt bis hin zum von Michael Glos vorgeschlagenen Modell einer eingeschränkten Insolvenz - alles muss geprüft werden. Ich kann in diesem Zusammenhang die immer stärker werdende Sehnsucht nach Verstaatlichung von Banken überhaupt nicht teilen. ({7}) Hinter dieser Sehnsucht steckt der Gedanke, dass dann, wenn der Staat schon mit Steuergeldern stabilisiert, der Steuerzahler doch möglichst viel Eigentum an den Banken bekommen soll. Ich glaube, dass dies aus drei Gründen ein Irrweg ist. Erstens. Je mehr Anteile der Staat an Banken hält, desto größer wird das Risiko für den Steuerzahler. Aufgabe des SoFFin ist es, zu stabilisieren, aber mit möglichst wenig Risiko. Aktionär zu werden, ist aber ein hohes Risiko. Das Risiko sollte jedoch bei den Alteigentümern bleiben. Zweitens. Trotz aller Fehler von Bankenchefs in den vergangenen Jahren: Politiker sind nicht die besseren Banker. Ich zumindest kenne keinen Politiker, der die Fachexpertise eines Bankkaufmanns, der über Jahrzehnte hinweg sein Handwerk gelernt hat, ersetzen kann. Drittens. Je größer der Staatseinfluss ist, desto größer ist die Gefahr, dass politische Interessen Fachentscheidungen ersetzen und der Wettbewerb um die beste Qualität ausgehebelt wird. Die bittere Folge wäre ein Verlust von Wohlstand, Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen. Der Fehler der vergangenen Jahre war nicht eine zu geringe Staatsbeteiligung; der Fehler war, dass der Staat seine originäre Aufgabe unzureichend wahrgenommen hat. Diese ist: Ordnung schaffen, Regeln setzen, die Einhaltung der Regeln kontrollieren und Verstöße sanktionieren. Das ist die staatliche Aufgabe, und darauf sollten wir uns konzentrieren. ({8}) Wir brauchen nicht Karl Marx, sondern vielmehr Ludwig Erhard. Das ist die richtige Antwort auf die Finanzkrise. Herzlichen Dank. ({9})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts. Der Finanzaus- schuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf den Drucksachen 16/11886 und 16/11929, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 16/11130 und 16/11195 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wol- len, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthal- tungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Bera- tung einstimmig angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, aufzustehen. - Ge- genstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzent- wurf auch in dritter Beratung einstimmig angenommen. Jetzt rufe ich die Tagesordnungspunkte 7 a und 7 b auf: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Kersten Naumann, Wolfgang Nešković, Karin Binder, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes ({0}) - Drucksache 16/10397 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({1}) Petitionsausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Kersten Naumann, Wolfgang Nešković, Karin Binder, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung von Petitionen und über die Aufgaben und Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages ({2}) - Drucksache 16/10385 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({3}) Petitionsausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Es ist verabredet, hierzu eine halbe Stunde zu debattieren, wobei die Linke fünf Minuten sprechen will und auch soll. - Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Als erster Rednerin gebe ich der Kollegin Kersten Naumann für die Fraktion Die Linke das Wort. ({4})

Kersten Naumann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003197, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Petitionsrecht ist Bürgerrecht. Dieses Recht muss so gestaltet werden, dass es von den Bürgerinnen und Bürgern gut handhabbar ist. Das bestehende Petitionsrecht ist aber in fünf verschiedene, für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbare Vorschriften zersplittert: Das ist das Grundgesetz, das ist das Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses, das ist die Geschäftsordnung des Bundestages, das sind die Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden, und das sind die Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen. Mit dem vorliegenden Petitionsgesetzentwurf will die Fraktion Die Linke diese Vorschriften zusammenführen, aber auch das Petitionsrecht bürgernäher, transparenter, nachvollziehbarer und einklagbar machen. ({0}) Fest steht: Die Einführung elektronischer und öffentlicher Petitionen im Jahre 2005 war ein großer Schritt in Richtung mehr Demokratie. Bürgerinnen und Bürger können sich jetzt noch einfacher an den Petitionsausschuss wenden; die Nutzerzahlen steigen stetig. Dafür wurde der Petitionsausschuss mit dem Politik-Award ausgezeichnet. Trotzdem bleibt noch viel zu tun; denn die Erfahrungen im Petitionsausschuss zeigen, dass das bisherige Petitionsrecht an seine Grenzen stößt: Beschwerden über Verfahrensweisen, mangelnde Transparenz, mangelnden öffentlichen Zugang, nicht nachvollziehbare Auswahlkriterien und lange Bearbeitungszeiten häufen sich. Auf diesen Erfahrungen basieren auch die Forderungen nach mehr Transparenz und Verbindlichkeit, die seit den 70er-Jahren von Rechtsexperten und der Vereinigung zur Förderung des Petitionsrechts in der Demokratie erhoben wurden. Unser Petitionsgesetzentwurf fußt auf mehreren Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu teilweise strittigen rechtlichen Themen. Intensive und ausführliche Diskussionen mit Rechtsexperten und Wissenschaftlern sowie eine Expertenanhörung der Fraktion Die Linke bestätigten unsere im Gesetzentwurf verankerten Auffassungen in weiten Teilen, gaben uns aber auch Anregungen zur weiteren Verbesserung unseres Entwurfes. So ist ein Schwerpunkt unseres Entwurfes die Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, das heißt die Stärkung ihrer Informationsrechte und der demokratischen Teilhabe. Wichtig ist dabei: Erstens. Sitzungen des Petitionsausschusses sind grundsätzlich öffentlich, ({1}) sofern es sich - das betone ich hier - nicht um private, individuelle Anliegen handelt. Zweitens. Es muss möglich sein, Petitionen öffentlich an den Petitionsausschuss zu übergeben. Drittens. Es ist wichtig, dass es keine petitionsfreien Zonen gibt. Auch Betriebsräte und Beamte müssen ihr Anliegen als Petition einreichen können. ({2}) Viertens. Massen- und Sammelpetitionen sind zu stärken. Natürlich nehmen wir jede einzelne Petition ernst; doch die Bürgerinnen und Bürger können gerade mit Massen- und Sammelpetitionen verstärkt gegenüber dem Gesetzgeber anregen, gesetzliche Veränderungen vorzunehmen. Fünftens. Wir schlagen vor, das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum von 50 000 Unterschriften auf 20 000 Unterschriften herabzusetzen, um auch kleineren Interessengruppen der Bevölkerung eine verbindliche Chance auf öffentliche Anhörung ihres Anliegens zu geben. ({3}) Ein zweiter Schwerpunkt unserer Vorlage ist die Stärkung der parlamentarischen Einwirkung und der Kontrolle; denn Petitionen müssen noch mehr Wirkung haben. Unter Achtung des Grundsatzes der Gewaltenteilung ist es dennoch rechtlich möglich, in begründeten Fällen behördliche Maßnahmen außer Vollzug zu setzen, solange das Petitionsverfahren läuft. Es ist rechtlich möglich, ein eingeschränktes Selbstbefassungsrecht festzuschreiben. Außerdem ist es rechtlich möglich, die Bundesregierung zur besseren Umsetzung der Ausschussbeschlüsse anzuhalten. In fast jedem zweiten Fall der Petitionen mit hohen Voten erklärt die Bundesregierung nach sechs Wochen oder nach einem Jahr, dem Anliegen nicht positiv zu entsprechen. Zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle gehört für die Fraktion Die Linke die Stärkung der Minderheitenrechte der Opposition. Das wurde bereits 1975 von der damaligen Oppositionsfraktion, von der CDU/CSU, gefordert; deshalb denke ich, dass Sie uns da vielleicht unterstützen. ({4}) Uns ist bewusst, dass dieser Gesetzentwurf auch Punkte enthält, die zwischen den Fraktionen strittig sind. Trotzdem bitte ich Sie, die von meiner Fraktion unterbreiteten Vorschläge nicht einfach zu verwerfen. Lassen Sie uns in der weiteren parlamentarischen Debatte gemeinsam um Verbesserungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ringen und streiten. Für die Fraktion Die Linke ist ein starkes Petitionsrecht wichtig; denn Bürgeranliegen sind auch ein Spiegel der Politik der Bundesregierung und der Arbeit der Volksvertreter. Wir wollen mit unserem Petitionsgesetzentwurf das Signal geben: Wir nehmen Demokratie ernst. Die Bürgerinnen und Bürger sehen ihr in Art. 17 des Grundgesetzes verankertes Grundrecht nicht nur als ein Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden; sie verstehen es auch als Chance und Möglichkeit, Hilfe zur Lösung ihrer Probleme zu erhalten. Halten wir uns also gemeinsam an Christoph Lichtenberg, der sagte: Wenn etwas besser werden soll, muss es anders werden. - In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion mit Ihnen. Danke schön. ({5})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Der Kollege Günter Baumann hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Günter Baumann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003035, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum wiederholten Male beschäftigen wir uns heute mit einem Anliegen der Fraktion Die Linke - früher: Fraktion der PDS -, mit einem Petitionsgesetz. Sie erwecken hier im Plenum und vor der Öffentlichkeit den Eindruck, dass unser Petitionswesen mit seinen Regularien nicht ausreichend ist, ({0}) dass es einige Fehler hat und dass da nachgebessert werden muss. Dem möchte ich ganz klar widersprechen. Unsere Tätigkeit im Petitionsausschuss beruht auf einer ganzen Reihe von Regelungen. Es gibt den Art. 17 Grundgesetz sowie eine Reihe von Paragrafen in unserer Geschäftsordnung. Wir haben Verfahrensgrundsätze, die flexibel sind, die wir relativ einfach und schnell verändern können. Das haben wir in der letzten Zeit mehrmals getan. Das sind also Regularien, die aus meiner Sicht sehr gut funktionieren. Ich vertrete die Meinung - und die Statistik gibt mir recht -, dass die Bürger im Land das Petitionswesen annehmen und damit zufrieden sind; da sind wir auf einem guten Weg. Ich nenne ganz wenige Zahlen: Wir haben in den letzten Jahren im Schnitt etwa 17 000 Petitionen im Jahr zu bearbeiten gehabt. Wenn wir Massenpetitionen, Sammelpetitionen und alle anderen Petitionen zusammen betrachten, haben sich in den letzten zwei Jahren etwa 400 000 bis 500 000 Bürger mit Problemen an uns gewandt. Das ist ein Zeichen dafür: Unser System wird angenommen; es funktioniert. Durch die flexiblen Verfahrensgrundsätze haben wir in der letzten Zeit relativ einfach eine Reihe von Neuerungen einführen können. Sie alle kennen das: E-MailPetitionen, öffentliche Petitionen und dergleichen mehr. Wir haben als Ausschuss eine Reihe ganz besonderer Rechte, die andere Ausschüsse so nicht haben. Wir können zum Beispiel Ortstermine durchführen, Akteneinsicht nehmen und Regierungsvertreter laden. Also: Die Regularien funktionieren insgesamt. Die Bürger nehmen das System an. Wir sind als Petitionsausschuss ein wichtiges Bindeglied zwischen den Bürgern im Land, dem Parlament und der Regierung. Wir helfen mit, Politikverdrossenheit, von der oft gesprochen wird, ein Stück weit abzubauen. Wir helfen auch mit, Vertrauen in unsere Verwaltung, das manchmal verloren gegangen ist, wiederherzustellen. ({1}) Unsere Hauptaufgabe sollte sein, unser funktionierendes Petitionswesen den Bürgern noch näher zu bringen. Ein Mittel dazu ist, dass wir auf Messen auftreten und für die Bürger direkt ansprechbar sind. Das funktioniert sehr gut. Eine grundgesetzliche Aufgabe wird also, denke ich, gut wahrgenommen. Die Frage ist: Warum soll ein bewährtes Instrument verändert werden? Bei dem Entwurf der Linksfraktion kommen wir schnell dahinter: Das Petitionssystem soll komplett umgestaltet werden. Es soll instrumentalisiert werden. Sie wollen ein ganzes Stück Parteipolemik hineinbringen. Das werden wir nicht mitmachen. ({2}) Sie haben Ihren Vorschlag in ähnlicher Form bereits in der 14. Wahlperiode eingebracht, haben aber eigentlich wenig dazugelernt. Einige Beispiele dazu, wie Sie Parteipolemik in unsere Arbeit hineinbringen wollen: Sie wollen, dass der Petitionsausschuss Sachverhalte selbst aufgreifen kann. In Ihrem Entwurf eines Petitionsgesetzes steht sogar: Der Petitionsausschuss muss von diesem Recht Gebrauch machen, wenn 5 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder dies wollen. - Bei 25 Ausschussmitgliedern sind es 1,25 Abgeordnete, die erreichen können, dass wir uns mit bestimmten Themen der Politik beschäftigen müssen. Das wollen wir nicht. ({3}) Wir alle können uns lebhaft vorstellen, was im Petitionsausschuss los wäre, wenn wir die politischen Diskussionen, die im Plenum nicht zu einem Erfolg geführt haben, im Petitionsausschuss fortsetzen. Das kann nicht sein. Das ist nicht Sinn unserer Demokratie. In § 13 Ihres Entwurfs fordern Sie die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen. Das wollen wir nicht. Dagegen sprechen nicht nur datenschutzrechtliche Gründe. Wo nach einer entsprechenden Prüfung Öffentlichkeit möglich ist, gibt es bereits öffentliche Sitzungen, und das wissen Sie auch ganz genau. Generelle Öffentlichkeit lehnen wir ab. Ein besonderes Verfahren für Petitionen ab 20 000 Unterschriften lehnen wir ganz entschieden ab. Sie versuchen hier eine extensive Interpretation des Art. 17 Grundgesetz. Das geht in Richtung plebiszitärer Elemente wie Volksbegehren, was wir in der Form nicht wollen. Meine Damen und Herren, die Formulierung „Jedermann hat das Recht“ in Art. 17 des Grundgesetzes weist eindeutig auf ein bürgerliches Grundrecht und nicht auf ein staatsbürgerliches Grundrecht hin. Das ist ein entscheidender Unterschied, auf den wir Wert legen. Ich möchte auch betonen, dass die Vorstellungen in § 10 „Beweiserhebung“ Ihres Gesetzentwurfes abenteuerlich sind. Sie wollen, dass wir im Ausschuss Zeugen vernehmen, Zeugen und Sachverständige vereidigen lassen und Ordnungsstrafen verhängen können. Meine Damen und Herren, wir sind kein Untersuchungsausschuss. Der Petitionsausschuss behandelt Probleme der Bürger. Etwas anderes wollen wir nicht, erst recht nicht in dieser Form. ({4}) Ich könnte noch eine ganze Reihe weiterer Beispiele anführen. Meine Redezeit ist aber bereits zu Ende. Ich komme deshalb zum Schluss: Uns liegen zum wiederholten Mal untaugliche Gesetzentwürfe der Linksfraktion vor, durch die das Petitionswesen verändert werden soll. Sie wollen es instrumentalisieren. Das wollen wir nicht. Unser Petitionswesen funktioniert. Die Bürgerinnen und Bürger im Land nehmen es an. Dafür sind wir dankbar. Es besteht natürlich die Möglichkeit, über die Verfahrensgrundsätze Änderungen einzubringen, wenn es von einer Mehrheit gewollt ist. Herzlichen Dank. ({5})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Jens Ackermann das Wort. ({0})

Jens Ackermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003728, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion Die Linke hat den Vorschlag unterbreitet, unser Petitionswesen zu reformieren. Sie hat einen umfassenden Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt. Sehr detailliert wird in Paragrafen darauf eingegangen, wie sich die einzelnen Akteure, die an der Bearbeitung eines Bürgeranliegens beteiligt sind, zu verhalten haben: die Berichterstatter, die Fraktionen, die Bundesregierung mit ihren Ministern, Staatssekretären usw. Nur an den Menschen, der sich mit einer Bitte oder einer Beschwerde an uns wendet, haben Sie nicht gedacht. Es ist doch so, dass die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie einen Brief an den Petitionsausschuss schreiben, schon eine Ochsentour durch viele Institutionen und viele Behörden hinter sich haben. Sie sehen vor lauter Bürokratie einfach nicht mehr durch. Unser Ausschuss ist oft der letzte Hoffnungsschimmer, den die Menschen haben. Nun kommen Sie mit weiteren Paragrafen. Ihr Vorschlag bringt für die Menschen keine Verbesserung. Im Gegenteil! Durch Ihren Vorschlag wird das Petitionsrecht in ein enges Korsett gezwängt, und uns als Berichterstattern wird die Möglichkeit genommen, flexible Lösungen für die Bürger zu finden, die sich an uns wenden. Ein Beispiel möchte ich Ihnen nennen: Es wäre unmöglich gewesen, einen runden Tisch für die Heimkinder der 50er- und 60er-Jahre einzurichten, wenn wir uns nach Ihrem Vorschlag hätten richten müssen. Es hätte unter der Präsidentin Antje Vollmer dann nicht mehr die Möglichkeit gegeben, für diese Heimkinder - die Verfahren waren ja abgeschlossen; die Dinge waren verjährt - einen runden Tisch einzurichten und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Ich komme auf die einzelnen Paragrafen zu sprechen. In § 3 „Petitionsgegenstände“ schreiben Sie: Rechtsprechung kann nicht Gegenstand von Petitionen sein. Sehr richtig. Dann folgt aber ein weiterer Satz mit einem Aber, obwohl es hier kein Aber geben darf. Gerichte sind nämlich unabhängig, und niemand hat in die Rechtsprechung hineinzureden, auch nicht der Petitionsausschuss. ({0}) In § 6 Ihres Vorschlages schreiben Sie: Der Petitionsausschuss kann Sachverhalte selbst aufgreifen und sich mit ihnen befassen, … wenn das 5 vom Hundert der stimmberechtigten Mitglieder des Petitionsausschusses verlangen. Ich bin strikt dagegen. Wir sollten uns mit dem befassen, was die Bürgerinnen und Bürger uns in ihren Briefen schreiben. Wir sollten uns nicht mit Dingen befassen, mit denen wir uns nach dem Willen eines einzelnen Abgeordneten befassen sollten. Das geht in die falsche Richtung. ({1}) Sie sprechen in Ihrem Antrag auch davon, dass Ermittlungen durchgeführt werden sollen. Hier sollen Beweise gesichert, Zeugen vorgeladen und Vernehmungen durchgeführt werden. Dieser Duktus, der hier vorherrscht, erinnert mich sehr an ein Tribunal und nicht an einen bürgerfreundlichen Ausschuss. Ich möchte das nicht. § 14 Ihres Gesetzentwurfs, „Einstweilige Regelungen“, finde ich sehr bedenklich. Dort schreiben Sie: Die Bundesregierung oder andere staatliche Behörden sollen maximal drei Monate lang Maßnahmen aussetzen, bis der Petitionsausschuss entschieden hat. - Damit nehmen Sie in das Petitionsrecht die Möglichkeit auf, bestimmte Vorhaben der Bundesregierung oder einer Landesregierung bis zu drei Monate zu blockieren. Das ist ein massiver Eingriff in die Gewaltenteilung und überhaupt nicht sachdienlich. Die FDP lehnt diesen Vorschlag ab. ({2}) Ich habe den Eindruck, Sie wollen den Ausschuss für politische Spielchen missbrauchen. ({3}) Ich finde das schade; denn so bleibt der Hilfesuchende, der einzelne Mensch auf der Strecke. Die FDP wird dabei nicht mitmachen. Wir stellen uns an die Seite der Bürgerinnen und Bürger. ({4})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Das Wort hat der Kollege Klaus Hagemann für die SPD-Fraktion. ({0})

Klaus Hagemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002668, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Jahre wieder bringt die ARD zu Silvester „Dinner for one“. Und alle Jahr wieder bringt die PDS, Entschuldigung, die Linke einen Antrag ein, ein Petitionsgesetz einzuführen. Zumindest für „Dinner for one“ ist zu sagen: Irgendwann ist das Bonbon abgelutscht. Auch beim Gesetzentwurf wird das irgendwann so werden. ({0}) Ich erinnere mich, Frau Naumann, sehr geehrte Frau Vorsitzende, dass Frau Lüth schon in der 14. Legislaturperiode ähnliche Reden wie Sie gehalten hat. ({1}) - Es kann natürlich auch sein, dass die Linke nichts dazugelernt hat. Die Fragen sind jetzt - das wurde schon so dargelegt und ich kann wenig Neues hinzufügen -: Brauchen wir ein neues und erweitertes Petitionsgesetz, um unserer Arbeit als Petitionsausschussmitglieder nachzukommen? Reichen die bestehenden Regelungen aus oder nicht? Brauchen wir ein Gesetz um des Gesetzes willen, oder reichen, wie gesagt, die Verfahrensregeln und die anderen Bestimmungen aus? Die Väter und Mütter des Grundgesetzes - wir feiern dieses Jahr 60 Jahre Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland - haben dem Petitionswesen gerade nach den Erfahrungen des Dritten Reiches eine starke Stellung gegeben. Es ist schon auf einiges hingewiesen worden: Art. 17 des Grundgesetzes sei erwähnt. Noch nicht genannt wurden die Art. 45 ff. des Grundgesetzes, in denen ausdrücklich hervorgehoben wird, dass der Petitionsausschuss neben den Ausschüssen für Außen-, Verteidigungs- und Europapolitik einer von vieren ist, die gebildet werden müssen. Dies ist eine sehr starke Stellung. Entsprechend ist auch schon gesetzlich über die Befugnisse entschieden worden. Unsere Verfahrensgrundsätze - darauf haben meine Vorredner hingewiesen - erlauben uns eine gewisse Flexibilität in der Behandlung von Petitionen. Frau Naumann, Sie haben auf Lichtenberg verwiesen. Ich möchte hier nun herausstellen: Wir haben doch gerade in der letzten Zeit sehr viel verändert. Ich komme darauf noch einmal zu sprechen. 20 000 bis 25 000 Anliegen im Durchschnitt im Jahr - mal mehr, mal weniger - und 1,3 oder 1,4 Millionen Unterschriften für Petitionen zeigen: Das Petitionsrecht wird wahrgenommen und genutzt. Da wir die Petitionen zu bearbeiten haben, wissen wir, dass wir nicht unter Arbeitsmangel leiden. Das wollen wir hier hervorheben. Ich betone darüber hinaus, dass wir mit dem Ausschussdienst sehr gut zusammenarbeiten und dass wir auch die Hinweise und Fingerzeige, die uns hier gegeben werden, aufnehmen. Wir müssen natürlich darüber nachdenken, ob nicht das eine oder andere, was uns mitgeteilt wird, noch besser in die politische Arbeit der Fraktionen und der Fachausschüsse eingeführt werden muss. Wir haben zusammen darüber nachzudenken, wie wir das machen. Durch das Petitionswesen ist uns ein Seismograf in die Hand gegeben. Da ist noch Handlungsbedarf vorhanden. Aber dafür brauchen wir kein Gesetz, sehr verehrte Frau Naumann. Ich nehme immer wieder einmal Praktikanten mit in den Petitionsausschuss. Diese stellen fest: In diesem Ausschuss herrscht eine besondere Atmosphäre. - Wenn ich meine Kolleginnen und Kollegen so anschaue, dann stelle ich fest: Das ist so. Man geht aufeinander zu und man nimmt Rücksicht. Das Ziel ist, das Anliegen des Bürgers möglichst durchzusetzen. Das ist gut so. Dass es hier weniger um parteipolitische Spielchen geht, sei hier noch einmal erwähnt. Wir loten bei fast jeder Petition aus, ob eine einstimmige Beschlussfassung möglich ist. Dabei gibt jede Seite einmal nach; das sei gerade den vielen Zuhörerinnen und Zuhörern hier gesagt. Gerade deswegen sind wir im Petitionsausschuss so erfolgreich: Weil wir nicht so starke gesetzliche Einschränkungen haben und deshalb unsere Arbeit freier gestalten können. Nicht jede Petition - auch das möchte ich sagen, denn wir stehen kurz vor Wahlkampfzeiten - eignet sich für parteipolitische Kampagnen in den Wahlkreisen. Diese Bemerkung richtet sich sicherlich ein bisschen mehr an die eine oder andere Seite, aber sie gilt für uns alle. Meine Damen und Herren, auf die flexiblen Handlungsmöglichkeiten habe ich bereits hingewiesen. Die bestehenden rechtlichen Bestimmungen reichen unserer Ansicht nach aus. Das Gute ist, dass der Bundestag sie alleine ausgestalten kann. Wenn wir eine spezielle gesetzliche Regelung einführen würden, müssten unter Umständen andere Verfassungsorgane, beispielsweise der Bundesrat oder der Bundespräsident, diese mit beschließen oder unterzeichnen. Damit würde Einfluss auf unser Petitionsrecht genommen. Ob das sinnvoll und hilfreich ist, möchte ich mit einem ganz dicken Fragezeichen versehen. Der Wissenschaftliche Dienst hat - einer der Vorredner hat schon darauf hingewiesen - im Jahre 2007 ein Gutachten dazu vorgelegt, aus dem ich einen Satz zitieren möchte: Ein Gesetz eröffnet Mitwirkungsmöglichkeiten anderer Verfassungsorgane und beeinträchtigt die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages. Meine Damen und Herren, ich plädiere nicht für Stillstand. Vielmehr müssen wir unser Petitionswesen ständig weiterentwickeln. Wir bekommen genügend Hinweise. Kollege Winkler, Kollegin Pfeiffer und ich haben beispielsweise vor vier Jahren bei einem Besuch des schottischen Parlaments tiefschürfende Erkenntnisse gewonnen, auf deren Grundlage wir unser Petitionswesen weiterentwickeln konnten. Wir haben unter anderem die Möglichkeit elektronischer Petitionen eingeführt. Aufgrund von Art. 17 des Grundgesetzes war es in verfassungsrechtlicher Hinsicht gar nicht so leicht, das umzusetzen. Wir haben es aber getan, und die Bürgerinnen und Bürger nehmen dieses Instrument sehr stark an. Ich bin froh und dankbar, lieber Kollege Winkler, dass wir das damals in der SPD-Grünen-Koalition massiv vorangetrieben haben. Der eine oder andere musste zum Jagen getragen werden; aber heute sind alle froh, dass wir entsprechende Regelungen getroffen haben. Die Evaluationsberichte, die inzwischen vorliegen, machen deutlich, dass wir richtig gehandelt haben und den richtigen Weg gegangen sind. Die Verfahrensregeln, liebe Kollegin Naumann, machen auch deutlich, welche Werkzeuge uns an die Hand gegeben worden sind. Auf die Vor-Ort-Termine hat der Kollege Baumann bereits hingewiesen. Ich erinnere beispielsweise an die beeindruckenden Vor-Ort-Termine in Ramstein, wo es um den Fluglärm ging, wo wir uns mit Bürgerinitiativen unterhalten haben, und in Völklingen, wo es um Senkungen von Häusern durch den Bergbau ging. Bei diesen Terminen kümmern wir uns um die Interessen der Bürger und können dann auch etwas bewegen. Ein anderes Werkzeug ist, Regierungsvertreter einzuladen. Hier verweise ich beispielsweise auf die große Anhörung zum Thema „Generation Praktikum“, die wir durchgeführt haben. Bei der letzten Beratung des Themas hat die Bundesregierung kein sehr gutes Bild abgegeben; ein Ministerium hat gute Vorschläge gemacht, ein anderes blockiert diese. Auch das muss aufgegriffen werden. Da streuen wir ab und zu Salz in die Wunden. Dazu gehören auch die Berichterstattergespräche. Auf der Tagesordnung des Obleutegesprächs standen diesmal fünf, sechs Termine für Berichterstattergespräche mit Regierungsvertretern. Aus den Ministerien wissen wir, dass bei den Regierungsvertretern keine Freude aufkommt, wenn sie zu Berichterstattergesprächen kommen müssen, weil wir immer wieder den Finger in die Wunde legen. Was die Akteneinsicht angeht, gibt es tolle Beispiele dafür, wodurch wir Menschen helfen konnten. Auch da kommt in den Ministerien keine Freude auf. Aber der Petitionsausschuss ist ja nicht dazu da, für Freude zu sorgen, sondern er soll die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen. Denn das Petitionsrecht, liebe Kollegin Naumann, ist ja auch ein Individualrecht. Deswegen ist es auch gar nicht möglich, grundsätzlich öffentliche Petitionsausschusssitzungen durchzuführen. Dies soll etwas Besonderes sein. Im Jahre 2005 haben wir eingeführt, dass öffentliche Petitionsausschusssitzungen stattfinden können. Dies wird auch angenommen; sie finden Interesse. Im Hinblick auf das Beispiel der Heimkinder der 40er-, 50er- und 60er-Jahre ist zu sagen - da schließe ich mich Ihnen, Herr Ackermann, voll und ganz an -: Wir haben durch ein kluges und rücksichtsvolles Vorgehen viel erreicht. Es wäre schön, wenn Frau von der Leyen es so umsetzen würde, wie es der Petitionsausschuss vorgeschlagen hat. Ich hoffe, dass wir zu entsprechenden Regelungen und Ausführungen kommen. Meine Damen und Herren, ich darf zusammenfassen: Wir haben genügend Handwerkszeug, um unsere Arbeit als Petitionsausschuss im Interesse des einzelnen Bürgers und der einzelnen Bürgerin zu machen. Wir werden deshalb Ihrem Gesetzentwurf, Frau Naumann, nicht zustimmen, obwohl das eine oder andere, was Sie vorgeschlagen haben, recht vernünftig ist, beispielsweise die Aspekte unter dem Stichwort „Sprache“. Da muss noch gehandelt werden. Wir müssen unsere Beschlussempfehlungen in einer verständlicheren Sprache abfassen. Das sind aber Detailarbeiten; dafür brauchen wir keine gesetzliche Regelung. Vielen Dank, dass ich meine Rede zu Ende führen durfte. ({2})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Josef Winkler das Wort.

Josef Philip Winkler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003660, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Das Petitionsrecht ist bürgerfern und zersplittert …“, so steht es im Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. ({0}) Die Fraktion Die Linke hält unser Petitionsrecht also für bürgerfern. Aber es kommt noch besser - ich zitiere aus einem anderen Teil des Gesetzentwurfs -: Zuständig für die vom Petitionsausschuss zu beantragenden gerichtlichen Maßnahmen ist das Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Die Linke hält unser Petitionsrecht also für bürgerfern und zersplittert und will daher die Gerichte bemühen, damit diese die Aufgaben des Parlaments erfüllen. Eigentlich könnte man den Gesetzentwurf schon an dieser Stelle wieder zuklappen und die Rede beenden. ({1}) Aber um 15.22 Uhr darf man noch ein bisschen weitersprechen. Mit der Realität unserer Arbeit im Petitionsausschuss hat das, was wir von Ihnen, Frau Naumann, vorgetragen bekommen haben, meiner Meinung nach relativ wenig zu tun. Sie müssten es als Vorsitzende des Ausschusses eigentlich besser wissen. Der Petitionsausschuss ist eine der bürgerfreundlichsten staatlichen Institutionen in diesem Land, und das Petitionsrecht aus Art. 17 des Grundgesetzes ist eines unserer stärksten Bürgerrechte. Die Bürgerinnen und Bürger wenden sich auch an das Parlament. Frau Naumann, Sie argumentieren anlässlich der Jahresberichtsdebatte immer wieder: Wenn es mehr Petitionen gibt, dann hat die Regierung schlechter gearbeitet. - So kann man nicht argumentieren. Ich freue mich, wenn es mehr Petitionen gibt, auf die Mehrarbeit im Ausschuss; denn dann können wir uns um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auch mehr kümmern. Während Sie drei Jahre lang an Ihrem Gesetzentwurf gearbeitet haben, haben wir - zwar mit Ihrer Mithilfe; heute habe ich aber den Eindruck, dass das eher unter Ihrer Duldung geschehen ist - die Möglichkeit öffentlicher Petitionen und öffentlicher Ausschusssitzungen eingeführt. Wir haben im Ausschuss sogar einmal in öffentlicher Sitzung eine Petition beschlossen. Wir haben Massenpetitionen beraten, die von Zehntausenden Menschen unterschrieben wurden. Das Einreichen von Petitionen ist jetzt auch elektronisch möglich. Wir sind also schon viele Schritte gegangen. Im Hinblick auf das Selbstaufgriffsrecht bin ich nicht gar so kritisch. Unsere Fraktion kann sich vorstellen - wir hatten das schon einmal in der 11. und in der 13. Wahlperiode vorgeschlagen -: Wenn es ein Petitionsausschussmitglied im Zusammenhang mit der Sachaufklärung im Rahmen einer Petition für richtig hält, einen Randaspekt oder einen anderen Aspekt, der mit dem Gegenstand der Petition zu tun hat, näher zu beleuchten, dann wäre es sinnvoll, dies zu ermöglichen. Das aber, was Sie dazu vorschlagen, geht weit darüber hinaus. Wir können uns das nur in begrenzten Ausnahmefällen vorstellen. Man sollte das Petitionsrecht nicht überfrachten. Sie haben gefordert - Kollege Baumann hat darauf hingewiesen -, dass 1,25 Mitglieder des Ausschusses Minderheitenrechte in Anspruch nehmen können sollten. Dazu würde ich jedoch sagen: Das übliche Verfahren gemäß der Geschäftsordnung des Bundestages ist, dass je nach parlamentarischem Vorgang eine Fraktion, fünf vom Hundert oder ein Drittel bzw. ein Viertel der Mitglieder des ganzen Hauses mit über 600 Abgeordneten bestimmte Rechte beanspruchen können. Es wäre interessant, herauszufinden, wie Sie auf 5 Prozent des Ausschusses gekommen sind. Doch das würde heute zu weit führen. In Ihrem Gesetzentwurf steht, dass öffentliche Übergaben von Petitionen durchgeführt werden können. Sie wollen das normieren. ({2}) Ich nutze diese Gelegenheit, um die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen - ich habe das an anderer Stelle schon einmal getan -, dass die Linksfraktion schuld daran ist, dass der Ausschuss zurzeit keine öffentlichen Petitionen entgegennimmt. ({3}) Sie hat dieses Instrument nämlich mehrfach ({4}) für Kinkerlitzchen und kleinliche parteipolitische Spielchen genutzt. ({5}) Sie sind bis heute nicht bereit, uns zuzusichern, damit aufzuhören. Wenn Sie uns das zusicherten, könnten die Obleute aller Fraktionen schon morgen wieder gemeinsam öffentliche Petitionen entgegennehmen. ({6}) Sie haben diese Zusage bis heute nicht gegeben. Damit haben Sie dem Petitionsrecht einen Schaden zugefügt. Deswegen habe ich leider keine andere Möglichkeit, als meiner Fraktion für die weitere Beratung die Ablehnung Ihres Gesetzentwurfs zu empfehlen. Herzlichen Dank. ({7})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Der Kollege Siegfried Kauder hat nun für die Unionsfraktion das Wort. ({0})

Siegfried Kauder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003563, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Petitionsrecht ist Bürgerrecht. Es bringt mehr Transparenz und mehr Rechte für die Bürgerinnen und Bürger. Das hören die Damen und Herren auf der Besuchertribüne, denen wir dafür danken, dass sie uns zuhören, gern. Das hören auch die Zuschauerinnen und Zuschauer an den Fernsehschirmen gern. Doch das Ganze hat etwas Rattenfängerisches. Dass das, was die Linken vorschlagen, nicht im Interesse des Bürgers ist, sieht man sehr schnell daran, dass sie eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss vorsehen. Werden persönliche Belange eines Petenten berührt, soll die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden - nicht: muss. Wenn es um die Interessen des Bürgers geht, muss der betroffene Bürger einen Anspruch darauf haben, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, und er muss angehört werden. Das sind elementare Rechte, die zu berücksichtigen sind. Sie haben diese Rechte nicht vergessen, auf diese Rechte kommt es Ihnen nicht an, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken. Sie wollen nicht nur eine öffentliche Erörterung von Themen, die die Privatsphäre berühren. Sie wollen auch, dass 5 Prozent der Mitglieder des Petitionsausschusses den Ausschuss dominieren können. Zwei Mitglieder des Petitionsausschusses können beantragen, dass eine Beweisaufnahme durchgeführt wird, so, als wären wir vor Gericht. Derjenige, der als Zeuge gehört wird, soll auch noch vereidigt werden können. Das gibt es nicht einmal mehr im Strafprozess. Wer sich § 59 der Strafprozessordnung anschaut, der weiß, dass die Vereidigung die absolute Ausnahme ist. Man könnte das alles ein bisschen abkürzen. Wenn man die Rechte der Linken stärken wollte - das bezwecken Sie -, dann würde es genügen, wenn man in Art. 45 c des Grundgesetzes aufnehmen würde: Der Petitionsausschuss hat die Rechte eines Untersuchungsausschusses. Genau diese Rechte wollen Sie haben. Wenn Sie in das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages schauen, stellen Sie sehr schnell fest, dass dort zwar Siegfried Kauder ({0}) Minderheitenrechte vorgesehen sind, entsprechende Anträge aber nicht von lediglich 5 Prozent der Mitglieder des Ausschusses, sondern von 25 Prozent, also von einem Viertel der Mitglieder des Ausschusses gestellt werden müssen, damit sie umgesetzt werden können. Ich finde es nicht fair, was Sie hier der Öffentlichkeit darzustellen versuchen. ({1}) Sie wollen mehr Rechte für die Linke und haben eiskalt kalkulierend einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nur Ihre Rechte stärken soll. Sie fordern ein Selbstbefassungsrecht. Zwei Mitglieder des Petitionsausschusses sollen entscheiden können, womit sich der Petitionsausschuss befasst. Es sollen nicht nur Beschwerden der Bürger, sondern ganz bewusst auch Bitten berücksichtigt werden. Beschwerden reichen in die Vergangenheit hinein, Bitten zielen auf die Zukunft ab. Sie wollen damit gesetzgeberische Initiativen über den Petitionsausschuss in das Parlament bringen und so deren Behandlung erzwingen. Meine Damen und Herren, es ist schade, dass wir auf diesem Niveau über Rechte der Bürgerinnen und Bürger sprechen müssen. Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Deswegen bin ich deutlich geworden. Die Menschen, die uns zuhören und zuschauen, müssen wissen, dass man Rattenfängern nicht folgen soll. Diese beiden Gesetzentwürfe kann man nur ablehnen. ({2})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Gesetzent- würfe auf den Drucksachen 16/10397 und 16/10385 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorge- schlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so be- schlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8 a bis 8 c auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Bernd Siebert, Ulrich Adam, Ernst-Reinhard Beck ({0}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels, Petra Heß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP sowie der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Betreuung bei posttraumatischen Belastungs- störungen stärken und weiterentwickeln - Drucksache 16/11882 - b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses ({1}) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Siebert, Ulrich Adam, Ernst-Reinhard Beck ({2}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels, Petra Heß, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD Betreuung bei posttraumatischen Belastungs- störungen stärken und weiterentwickeln - Drucksachen 16/11410, 16/11842- Berichterstattung: Abgeordnete Monika Brüning Elke Hoff Dr. Hakki Keskin c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses ({3}) - zu dem Antrag der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Medizinische Versorgung der Bundeswehr an die Einsatzrealitäten anpassen - Kompetenzzentrum für posttraumatische Belastungsstörungen einrichten - zu dem Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer ({4}), Inge Höger, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Adäquate Behandlungs- und Betreuungskapazitäten für an posttraumatischen Belastungsstörungen erkrankte Angehörige der Bundeswehr - Drucksachen 16/7176, 16/8383, 16/10024 Berichterstattung: Abgeordnete Bernd Siebert Elke Hoff Paul Schäfer ({5}) Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Bundesminister Dr. Franz Josef Jung. ({6})

Dr. Franz Josef Jung (Minister:in)

Politiker ID: 11003781

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundeswehr ist zwischenzeitlich eine Armee im Einsatz für den Frieden. Sie ist gut ausgebildet, ordentlich ausgerüstet und gut motiviert. Aber in diesen Einsätzen sind die Soldatinnen und Soldaten besonderen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt. Deshalb denke ich, dass es richtig ist, dass sich der Deutsche Bundestag mit dieser Gefahrensituation, was die psychische Belastung anbetrifft, konkret beschäftigt. Denn ich finde, dass unsere Soldatinnen und Soldaten gerade im Hinblick auf diese Herausforderung, die Gefahr für Leib und Leben, unsere allgemeine Unterstützung verdient haben. ({0}) Die seelischen Verwundungen sind aus meiner Sicht genauso ernst zu nehmen wie körperliche Verwundungen. Deshalb ist es, wie ich finde, gut gewesen, dass beispielsweise die ARD mit dem Film Willkommen zu Hause dieses Thema ins Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gerückt hat. ({1}) Ich bin dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen dankbar, dass dadurch die Problematik, die sich für unsere Soldatinnen und Soldaten ergibt, verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt. ({2}) Die Bundeswehr hat die Bedeutung der posttraumatischen Belastungsstörung - allgemein wird auch vom Rückkehrertrauma gesprochen - erkannt und handelt im Interesse unserer Soldatinnen und Soldaten. Seit Beginn der Auslandseinsätze hat die Bundeswehr die Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen ständig ausgebaut. Unser derzeitiges Konzept lautet: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Einsätzen. Das Ziel ist die frühzeitige Diagnostik und schnelle und gezielte Hilfe - je früher, desto besser. Das gilt besonders mit Blick auf unsere Soldatinnen und Soldaten, weil teilweise in der Öffentlichkeit, aber auch von den Betroffenen selbst eine solche Verwundung - wie ich sie bezeichne - immer noch als Schwäche empfunden wird. Deshalb glaube ich, dass wir dagegen angehen und deutlich machen müssen: Je schneller sich unsere Soldatinnen und Soldaten in ärztliche Behandlung begeben, umso größer ist die Chance auf Gesundung. Deshalb ist das ein richtiger und wichtiger Schritt, um die Behandlung effektiver zu gestalten. ({3}) Wir haben unsere Vorsorge in drei Abschnitte gegliedert: Erstens. Das Thema Psychotraumatologie ist fester Bestandteil der vorbereitenden Ausbildung. Zweitens. Im Einsatz bemühen wir uns ebenfalls um die psychische Stabilisierung der Soldatinnen und Soldaten. Drittens. Für die heimkehrenden Soldaten haben wir ein psychosoziales Netzwerk aufgebaut: über den Sanitätsdienst, den psychologischen Dienst, den Sozialdienst, die Militärseelsorge und die Truppe. Dieses Netzwerk bietet standortnah allen Soldatinnen und Soldaten rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr kompetente Hilfe und Unterstützung an. Wir haben eine anonyme Onlineberatung unter www.angriff-auf-die-seele.de eingerichtet. Wir werden ebenfalls eine anonyme Telefonhotline einrichten. Ich will auch darauf hinweisen, dass die Unterstützung der Familien besonders wichtig ist. In dem Zusammenhang spielen die Familienbetreuungszentren eine wichtige Rolle. Im Krankheitsfall erfolgt eine effektive Behandlung in unseren fünf Bundeswehrkrankenhäusern und den 14 fachärztlichen Untersuchungsstellen für Psychiatrie. Wir kooperieren auch mit zivilen Kliniken; denn - darauf will ich hinweisen - dies ist kein Problem, das nur Soldatinnen und Soldaten betrifft. Unter solchen psychischen Belastungen leiden auch Mitarbeiter der Polizei und der Feuerwehr sowie Menschen, die aus Bürgerkriegsgebieten zu uns kommen. Wir richten einen Arbeitsbereich „Psychische Gesundheit“ beim Institut für Medizinischen Arbeits- und Umweltschutz der Bundeswehr hier in Berlin ein. Er soll ab Mitte des Jahres die Forschung auf diesem Gebiet stärken. Hierbei werden die Fachabteilungen für Psychiatrie an den Bundeswehrkrankenhäusern, der Psychologische Dienst der Bundeswehr und die zivilen Einrichtungen eingebunden. So entsteht ein Forschungs- und Kompetenzzentrum der Bundeswehr. Es trifft zu: Die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten mit einer posttraumatischen Belastungsstörung ist angestiegen. Im Jahre 2005 gab es 121 Fälle, im Jahre 2008 gab es 245 Fälle; diese sind im Wesentlichen auf Einsätze in Afghanistan zurückzuführen. Der Durchschnitt liegt in etwa bei 1 Prozent. Damit liegen wir im internationalen Vergleich recht gut. Den Anstieg, den wir verzeichnen, nehmen wir sehr ernst. Natürlich liegt die steigende Zahl der Fälle an der Einsatzintensität, aber auch - das ist unsere Erkenntnis - an der Zunahme der Bereitschaft unserer Soldatinnen und Soldaten, sich in ärztliche Behandlung zu begeben. Ich kann unterstreichen, dass aus meiner Sicht - dazu trägt auch diese Debatte bei - die Sensibilität für diese Erkrankung spürbar zugenommen hat. Deshalb, denke ich, ist es richtig und gut, unseren Soldatinnen und Soldaten diese Behandlungsmethoden anzubieten und zur Verfügung zu stellen, aber auch alles zu tun, damit schon erste erkannte Symptome sofort behandelt werden, weil dies zur schnellstmöglichen Heilung beiträgt. ({4}) Unser Ziel ist es, ein Auftreten dieser seelischen Krankheit möglichst zu verhindern, aber im Krankheitsfall die bestmögliche Behandlung und Versorgung unserer Soldatinnen und Soldaten sicherzustellen. Insofern bin ich dem Deutschen Bundestag sehr dankbar, dass er sich mit diesem Thema beschäftigt. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass wir alle Anstrengungen unternehmen, um unseren Soldatinnen und Soldaten Hilfe zuteil werden zu lassen. Es ist ebenso wichtig, diese Problematik in die Öffentlichkeit zu tragen. Denn das, was unsere Soldatinnen und Soldaten leisten, ist letztlich im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Sie setzen sich Gefahren aus und riskieren Leib und Leben. Deshalb haben sie unser aller Unterstützung verdient. Haben Sie recht schönen Dank. ({5})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Das Wort hat die Kollegin Elke Hoff für die FDPFraktion. ({0})

Elke Hoff (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003771, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nicht verhehlen, dass ich mich sehr darüber freue, dass es uns im Deutschen Bundestag gelungen ist, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu diesem wichtigen Thema auf den Weg zu bringen und heute zu verabschieden. Ich glaube, damit senden wir ein starkes Signal an die Bundeswehr, dass wir am Schicksal, das unsere Soldatinnen und Soldaten zu tragen haben, Anteil nehmen. An dieser Stelle sollten wir auch ein Dankeschön an die Soldaten richten, die den Mut hatten, an die Öffentlichkeit zu gehen und sich dazu zu bekennen, dass es hier ein Problem gibt, mit dem sie sich selbst, mit dem sich aber auch ihre Familien auseinandersetzen müssen, und das im Grunde auch ein Ergebnis dessen ist, was wir hier beschließen. ({0}) Ich halte es für eine moralische Verpflichtung, dass wir uns an dieser Stelle auch mit der Kehrseite der Medaille befassen. Wir müssen unseren Soldaten das Gefühl geben, dass wir sie ernst nehmen. Wir wissen, dass sie in ihren Einsätzen die extremsten Erlebnisse machen, die ein Mensch machen kann: dass ein Kamerad stirbt, dass Kameraden verwundet werden, dass man selbst zu Schaden kommt und dass daher auch die eigene Familie unter Druck steht. Damit müssen wir uns im Deutschen Bundestag gemeinsam befassen. Herr Minister, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie heute sehr deutliche Worte gefunden und die Bereitschaft Ihres Hauses dokumentiert haben, sich dieses Themas anzunehmen. Sie können davon ausgehen, dass das Parlament diese Schritte begleiten wird. Die Einmütigkeit, die im Deutschen Bundestag in dieser Angelegenheit herrscht, finde ich beispielhaft. Wenn Sie sich intensiver mit diesem Thema beschäftigen, sollten Sie auch die Probleme berücksichtigen, die viele verbündete Nationen mit Rückkehrern, die unter Traumata leiden, haben, und aus den teilweise gravierenden Fehlern, die in diesem Zusammenhang gemacht werden können und gemacht wurden, lernen. Ich bin der Meinung, wir sollten uns besser schon jetzt mit diesen Themen befassen, präventiv tätig sein und die Erfahrungen, die bereits gemacht wurden, sammeln, als uns irgendwann den Vorwurf machen lassen zu müssen, wir hätten zu spät gehandelt und das, was unsere Soldatinnen und Soldaten für uns leisten, nicht gewürdigt. ({1}) Ich finde es auch richtig, dass Sie, Herr Minister, besonders auf die Betroffenheiten der Familien hingewiesen haben. In den Zuschriften von Familienangehörigen, die mich erreichen - viele meiner Kollegen sicherlich auch -, lese ich sinngemäß immer wieder: Unsere Söhne und Töchter gehen mit sehr viel Engagement und Motivation in den Einsatz. Wir allerdings sind zu Hause. Wir werden tagtäglich mit den Bildern in der Presse konfrontiert, sind bedrückt und belastet. Wie es uns geht und welche Ängste wir haben, das können nur die wenigsten verstehen. Insofern ist es wichtig, einen umfassenden Ansatz zu verfolgen. Familienbetreuungszentren können dabei eine herausgehobene Rolle spielen, das ist gut und richtig. Wenn die Entscheidungen anstehen, Kompetenzzentren aufzubauen und geeignete Angebote zu entwickeln, sollten wir die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. ({2}) Jetzt erwarten die Soldaten von uns, dass unseren Worten und Beschlüssen auch Taten folgen. Herr Minister, Sie können sich der breiten Unterstützung des Deutschen Bundestages sicher sein. Alle Maßnahmen, die Sie auf diesem Gebiet ergreifen, werden von uns unterstützt, auch im Hinblick auf die Bereitstellung der finanziellen Mittel. An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen des Fachausschusses dafür bedanken, dass es uns gelungen ist, bei diesem Thema Einigkeit zu erzielen, sodass wir heute gemeinsam ein starkes Signal an unsere Soldatinnen und Soldaten senden können. Ich hoffe sehr, dass das Angebot der anonymen Hotline in Anspruch genommen wird. Sowohl die Kameraden, die sich bisher in der Öffentlichkeit geäußert haben, als auch die Entschlossenheit des Deutschen Bundestages sollen die Soldatinnen und Soldaten motivieren, über Probleme, die sie haben, zu reden. Sie sollen wissen, dass sie professionell aufgefangen und aufgenommen werden. Mein herzlicher Dank gilt allen, die daran mitgewirkt haben. Herr Minister, viel Glück, alles Gute und „Toi, toi, toi!“ für die Umsetzung! Danke schön. ({3})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Jörn Thießen.

Jörn Thießen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003855, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mich zum ersten Mal mit dem Thema „Posttraumatische Belastungsstörungen“ beschäftigt habe, habe ich mich an ein Erlebnis erinnert, das ich als Kind hatte. Damals hatte ich einen Onkel Hans. Auf dem Fernseher in seinem Wohnzimmer stand das Foto eines jungen Mannes mit Trauerflor. Ich habe Onkel Hans gefragt: „Wer ist das?“ Er hat einsilbig geantwortet, das sei sein Sohn gewesen; er wolle darüber nicht sprechen. Als meine Mutter und ich das Haus verlassen hatten, hat sie mich gebeten, Onkel Hans nicht noch einmal darauf anzusprechen. Er selbst sei im Krieg gewesen, sein Sohn sei im Krieg gefallen, und er könne über keines dieser Erlebnisse sprechen; ich möge ihn nicht mehr fragen. Wir wissen, dass die Grauen, die Menschen aushalten mussten, eine lange Geschichte haben. Die Menschen, die darüber krank geworden sind, sind immer anders benannt worden. Das waren „Kriegszitterer“, die hatten „Granatenfieber“, die sind mit einer „Schützengrabenneurose“ aus dem Krieg wiedergekommen. Diese Menschen sind zeitlebens verstummt, haben zeitlebens unter diesem Schicksal gelitten. Aus „Kriegsneurose“ wurde „Kriegsmüdigkeit“, dann „operative Erschöpfung“. Heute sprechen wir von einer „posttraumatischen Belastungsstörung“. Das ist ein Weg der Erkenntnis, aber auch ein Weg der Aufmerksamkeit. Ich finde es gut, dass wir hier im Deutschen Bundestag in seltener Einigkeit das wichtige Signal eines gemeinsamen Antrages aussenden. Das sendet ein Signal an die Betroffenen, an die bisher Schweigenden, an die, die sich noch nicht gezeigt haben, es sendet aber auch ein Signal an ihre Familien, an die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz, an die Öffentlichkeit - dass es uns um diese Menschen geht - und nicht zuletzt an die Verantwortlichen in der Bundeswehr selbst. Dem gesamten Deutschen Bundestag liegt viel an einer intensiven Auseinandersetzung mit diesem Thema. Herr Minister, wir begrüßen, dass sich das Bundesministerium der Verteidigung sichtbar bewegt hat. Was man in den letzten Tagen auf der Internetseite der Bundeswehr erfreulicherweise hat lesen können, wäre noch vor wenigen Monaten nicht recht denkbar gewesen. Dafür bedanke ich mich, und ich wünsche Ihnen auf dem weiteren Wege viel Glück! ({0}) Wir danken auch denjenigen, die sich dieser Problematik intensiv angenommen haben, zum Beispiel Oberstarzt Dr. Biesold aus Hamburg, der viel geforscht hat und viele Anregungen gegeben hat. Wir danken aber auch dem Bundeswehrverband, der die Betroffenen aus der Anonymität herausgeholt hat, uns Abgeordneten die Chance gegeben hat, mit ihnen zu reden, sie kennenzulernen. Das hat uns allen, über die Fraktionsgrenzen hinweg, viele Erkenntnisse ermöglicht. Ich bedanke mich bei denjenigen in den Fraktionen, die diesen Antrag mit vorbereitet haben, namentlich bei meiner Kollegin Monika Brüning, aber auch bei allen anderen, deren Forderungen wir in diesen Antrag haben aufnehmen können. Wir wissen, dass auch der Wehrbeauftragte eine wichtige Rolle gespielt hat, nämlich indem er immer wieder auf dieses Thema hingewiesen hat. Ich ermutige Sie, Herr Wehrbeauftragter, auch in Zukunft ihre Aufmerksamkeit genau darauf zu richten und zu verfolgen, welche Fortschritte wir gemeinsam machen. Wir bekommen E-Mails, und wir bekommen Briefe; Frau Kollegin Hoff, da geht es mir wie Ihnen und anderen. Schauen Sie sich auch den Chat an, den das Bundesministerium für Verteidigung im Internet veröffentlicht hat! Was die Betroffenen schildern, das sind Schicksale, da sind Menschen in großer Not. Es ist für Soldatinnen und Soldaten angesichts des Selbstbildes eines „starken Menschen“, das sie haben, nicht leicht, sich im Vertrauen an Familienangehörige, an Seelsorger, an Vorgesetzte zu wenden. Doch das ist wichtig. Die Dunkelziffer, von der wir ausgehen müssen, ist nämlich hoch. Deswegen ist die Studie, die wir anregen, richtig, und sie wird uns wichtige Erkenntnisse geben. Der Einsatz der Streitkräfte ist in keiner Weise ein Spiel, übrigens weder im Inland noch im Ausland. Keine noch so gute Übung kann vorbereiten auf Gewaltsituationen, wie Menschen sie erleben und bei denen sie Schaden nehmen müssen. PTBS ist an sich, im Beginn, eine gesunde Reaktion auf einen Schock, auf ein Erlebnis, das jemand noch nie gehabt hat. Doch dieser Schock kann sich in einer Krankheit manifestieren, die so schnell wie möglich bekämpft werden muss. Manchmal tritt PTBS erst Jahre nach dem entsprechenden Erlebnis auf. Sogenannten harten Männern und Frauen fällt es nicht leicht, zuzugeben, wenn sie Probleme haben. Deswegen ist es richtig, dass Auslandseinsätze sorgfältig vorbereitet werden. Wir brauchen genügend Psychologen und Seelsorger. Aber auch auf die Nachbereitung müssen wir großen Wert legen. Die Familienbetreuungseinrichtungen müssen für dieses wichtige Thema sensibilisiert werden. Das gilt auch für die Vorgesetzten auf allen Ebenen. Die Soldaten, die am Ende dauerhaft darunter leiden, müssen sich sicher sein, dass ihre Versorgung auf dem richtigen Niveau erfolgt. In der Bundeswehr gibt es heute nach der Aktenlage, die ich kenne, 42 Dienstposten für Psychiater. Davon sind nur 21 besetzt. 5 von diesen 21 sind speziell in Traumatherapie ausgebildet. Es gibt 14 Dienstposten für Psychologen, wovon 12 besetzt sind. Von diesen ist die Hälfte speziell ausgebildet. Herr Minister - ich spreche gleichzeitig auch diejenigen an, die dafür eine Mitverantwortung tragen -, hier liegt noch ein Weg vor uns. Wir wollen ein ernsthaftes und echtes Kompetenzund Forschungszentrum für die Behandlung von PTBS in der Bundeswehr. Ich habe nichts dagegen, dass wir dies zunächst beim Institut für den Medizinischen Arbeits- und Umweltschutz der Bundeswehr ansiedeln, aber es darf dort nicht zum inhaltlichen Nebengelass werden, sondern es muss dort im Zentrum der Arbeit und der Aufmerksamkeit stehen. Ich hoffe sehr, dass das unser gemeinsames Ziel ist. ({1}) Herr Minister, wir werden diese Entwicklung, für die viele hier im Hause - ich denke, ich kann für alle oder zumindest für fast alle sprechen - dankbar sind und für die wir eine Menge gearbeitet haben, und die Umsetzung der Forderungen sehr genau betrachten. Wir erwarten von der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode einen konkreten Zeit- und Handlungsplan, aus dem hervorgeht, wie und wann sie diese Forderungen in unserem Antrag umzusetzen gedenkt. Wir wissen, dass es Schwierigkeiten damit geben kann. Wir wissen auch, dass es Bedenken gibt, wir sind uns aber gewiss, Herr Minister, dass Sie für einen Fortschritt offen sind, und wir werden Sie bei dieser Gelegenheit freundlich, hilfreich und sehr aufmerksam begleiten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. ({2})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Das Wort hat der Kollege Paul Schäfer für die Fraktion Die Linke. ({0})

Paul Schäfer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003833, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass der Bundestag in Sachen posttraumatisches Belastungssyndrom einen Handlungsbedarf erkennt. Wir werden sehr darauf achten müssen, dass das, was heute hier beschlossen wird, auch tatsächlich umgesetzt wird. Es ist leider immer wieder dieselbe Geschichte: Die Betroffenen müssen sich zu Wort melden, sie müssen sich zusammentun - wie im Verein Skarabäus in der Bundeswehr -, sie müssen Interessensverbände gewinnen, Journalisten überzeugen, die Öffentlichkeit sensibilisieren, und aus dem Parlament heraus müssen Initiativen entwickelt werden. Erst dann wacht die Regierung auf. Selbst dann noch haben wir es leider - auch in anderen Fällen - erlebt, dass der Regierungsapparat versucht, zu mauern. Ein abschreckendes Beispiel sind nach wie vor die durch Radarstrahlen Geschädigten aus der Bundeswehr und der NVA, die immer noch Klage über eine hartherzige Bürokratie führen. Wir hoffen, dass das in diesem Falle anders läuft. Mit den Erkrankungen, um die es hier geht - das ist auch schon gesagt worden -, wird in verschiedener Hinsicht an Tabus gerührt: Am Selbstverständnis der Soldaten. Den harten Jungs darf es doch nicht passieren, dass sie aus dem seelischen Gleichgewicht geraten. Das hat leider dazu geführt, dass man gesagt hat, die psychischen Probleme seien Privatsache, dass das Phänomen verdrängt und nicht rechtzeitig erkannt wurde, dass die Dunkelziffer hoch ist und dass Betroffene isoliert sind oder sich selber isolieren. Die Führung sieht durch dieses Phänomen die Moral der Truppe allzu schnell gefährdet. Auch deshalb gibt es den Hang, lieber den Mantel des Schweigens darüber auszubreiten. Schließlich fürchtet die staatliche Bürokratie nichts mehr als Präzedenzfälle und Ansprüche auf Entschädigungszahlungen, die von denjenigen geltend gemacht werden könnten, deren Wehrdienstfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Daher mussten sich die Betroffenen über einen längeren Zeitraum leider nicht nur um ihre medizinische Behandlung kümmern, sondern auch um ihre Anerkennung als Kranke ringen. Ich finde, das ist gänzlich inakzeptabel. Ich hoffe, dass das jetzt wirklich Geschichte ist. ({0}) Es geht darum, die Sensibilität in diesem Bereich umfassend zu stärken und den Tabus entgegenzuarbeiten. Die Betroffenen müssen schnell und jederzeit Ansprechstellen finden. Der Vorschlag der Einrichtung einer anonymen Hotline wird hoffentlich aufgegriffen. Vor allem die Forschung muss vorangebracht werden, um damit die Möglichkeiten der Heilung zu verbessern. Das Kompetenz- und Forschungszentrum der Bundeswehr ist erwähnt worden. Wir brauchen einen großherzigen und verständnisvollen Umgang mit den erkrankten Menschen. Es geht also um nicht mehr und nicht weniger als um ein umfassendes Betreuungs- und Rehabilitationskonzept. Meine Kolleginnen Pau und Lötzsch haben diese Problematik schon in der vergangenen Legislaturperiode aufgegriffen. Meine Kollegin Katrin Kunert hat dies zu Beginn dieser Legislaturperiode getan. Im März 2008 haben die Linken einen Antrag eingebracht, in dem wesentliche Forderungen des Bundeswehr-Verbandes aufgegriffen worden sind. Die Regierungsfraktionen haben Ende vergangenen Jahres nachgezogen. Ich sage das nicht, um historische Meriten für die Linken einzuheimsen. Das ist zu billig. FDP und Grüne waren präsent. Der Wehrbeauftragte hat sich dauernd engagiert. Dies gilt genauso für den Bundeswehr-Verband und Abgeordnete der Koalitionsfraktionen. An dieser Stelle möchte ich aber deutlich sagen, warum ich das erwähne. Mir geht es darum, der Verleumdung entgegenzutreten, die der Vorsitzende einer konkurrierenden Partei kürzlich in die Welt gesetzt hat, Paul Schäfer ({1}) indem er gesagt hat, die Linke würde die Soldaten der Bundeswehr als aggressive Krieger beschimpfen. Wir haben politische Gründe für die Ablehnung der Out-of-Area-Einsätze. Wir wollen generell vermeiden, dass junge Menschen in eine Situation kommen, aufgrund derer sie an posttraumatischen Belastungsstörungen erkranken. Das ist richtig. ({2}) Das hat aber mit einer Beschimpfung von Soldatinnen und Soldaten, die im Auftrag dieses Hauses ihren Dienst tun, nichts zu tun. Im Gegenteil, wir haben den Anspruch, dass wir uns um diejenigen kümmern müssen, die Opfer von Krieg und Gewalt werden können. Wir fordern daher, dass das Parlament, das diese jungen Leute in Einsätze entsendet, dafür Sorge trägt, dass ihnen eine angemessene medizinische Betreuung und Versorgung zuteil wird. Wir unterstützen deshalb den vorliegenden Antrag. Wir haben auch im Ausschuss deutlich gemacht, dass es möglich gewesen wäre, einen gemeinsamen Antrag einzubringen. Die Union konnte aber leider nicht über die Schatten des Kalten Krieges springen. Wir hoffen, dass man in der nächsten Legislaturperiode diese ideologische Engführung und diesen Kleingeist überwindet. ({3}) Es würde dem Parlamentarismus gut tun und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Parlament stärken, wenn sie erkennen, dass es nicht nur um Parteitaktik, sondern auch um Sachfragen geht. Danke. ({4})

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003132

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Winfried Nachtwei das Wort.

Winfried Nachtwei (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002743, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorbereitung von Bundeswehrsoldaten auf Auslandseinsätze ist nach meiner Erfahrung sehr fundiert und hilfreich. Was es an Konzepten, an Begleitung und an Strukturen gibt, das ist auch im Verhältnis zu manchen anderen Armeen recht gut. Noch im vorigen Jahr - so erinnere ich mich - hörte ich von der Bundeswehrspitze die Beschreibung, der Anteil der eingesetzten Soldaten mit posttraumatischen Belastungsstörungen liege unter 1 Prozent, er steige nicht, und man habe die Lage im Griff. Einige von uns Verteidigungspolitikerinnen und -politikern haben inzwischen Begegnungen mit Betroffenen gehabt. Dabei hat man fürchterliche Schicksale mitbekommen. Ich erinnere mich an das Beispiel eines Stabsunteroffizieres, der im Jahr 2003 im Rahmen des ABCBataillons in Kuwait eingesetzt worden ist. Dieser Einsatz ist inzwischen so ziemlich in Vergessenheit geraten. Zu Beginn des Irakkrieges gab es ständig irakischen Raketenbeschuss. Dieser Stabsunteroffizier schied kurz danach aus der Bundeswehr aus. Mehr als ein Jahr später zeigten sich dann diese Störungen. Es begann ein Kampf, ein Kampf nicht nur um die Gesundung - das ist schon schwer genug -, sondern auch ein Kampf mit dem Dienstherrn um die Anerkennung als Wehrdienstbeschädigung. Heute vor genau einem Jahr hat dieser Mann einen Bescheid von der Wehrbereichsverwaltung West bekommen. Darin heißt es: Allgemeine Belastungen, unter Beschuss zu stehen ({0}), kann für einen Soldaten im Auslandseinsatz nicht als außergewöhnlich belastend angesehen werden. Ich glaube, das ist der Gipfel der Ignoranz. ({1}) Posttraumatische Belastungsstörungen können - das ist die Erfahrung - jeden erwischen. Dies ist unberechenbar. Verschiedenste Stressfaktoren können dazu führen. Solche psychischen Verwundungen sind ausdrücklich kein Ausdruck menschlicher oder gar soldatischer Schwäche, sondern das ist eher fast sogar eine menschlich normale Reaktion auf Situationen, die verrückt machen. ({2}) Wir müssen feststellen, dass die Dunkelziffer wahrscheinlich um einiges größer ist als die offizielle Zahl. Wir müssen auch klarstellen, dass im Hinblick auf die Dimension psychische Erkrankungen heutzutage der häufigste gesundheitliche Folgeschaden von Einsätzen sind. Mit diesem Antrag, den wir glücklicherweise interfraktionell gemeinsam hinbekommen haben, formulieren wir die zentralen Notwendigkeiten. Ich will sie nicht im Einzelnen wiederholen. Es geht um ein niedrigschwelliges Beratungsangebot und die Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle und eines Kompetenz- und Forschungszentrums, und zwar eines echten. Herr Minister, passen Sie auf, was in dem Konzept zur psychischen Gesundheit vom Juni letzten Jahres vorgesehen ist! Das ist allenfalls eine Arbeitsgruppe in diesem Institut, ausdrücklich ohne Mehrausstattung usw. Wir wollen im Bundestag insgesamt ein echtes Kompetenz- und Forschungszentrum. ({3}) Des Weiteren sind in diesem Bereich die persönliche Begleitung der Betroffenen und - das wurde bisher zu wenig angesprochen - eine völlig andere BerücksichtiWinfried Nachtwei gung der Veteranen von sehr großer Bedeutung. Ich kenne Leute, die 1999 etwa im Kosovo oder in Bosnien Fürchterliches erlebt haben. Diese Gruppe meldet sich jetzt auch etwas stärker zu Wort. Ich komme zum Schluss. Dieses Thema ist nicht nur eine Herausforderung für die Bundeswehr und die Bundesverwaltung. Inzwischen gibt es eine enorme Kluft zwischen der Einsatzerfahrung und dem zivilen Alltagsleben hierzulande. Sprachlosigkeit auf der einen Seite und Gleichgültigkeit auf der anderen Seite wirken regelrecht als Stress- und Verwundungsverstärker. Der Afghanistaneinsatz wird heute von großen Teilen der Bevölkerung sehr kritisch gesehen. Unabhängig davon verdienen die vom Bundestag nach Afghanistan entsandten Frauen und Männer Interesse, Anteilnahme und persönliche Unterstützung. Ich meine, auch das ist eine Form von bürgerschaftlichem Engagement. Danke schön. ({4})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Das Wort hat der Kollege Gert Winkelmeier.

Gert Winkelmeier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003864, Fraktion: Fraktionslos (Fraktionslos)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren. Der vorliegende Antrag zur Verbesserung der Situation der von posttraumatischen Belastungsstörungen betroffenen aktiven und ausgeschiedenen Soldaten ist im Verteidigungsausschuss einstimmig angenommen worden. Das begrüße ich ausdrücklich. Gleichwohl komme ich nicht umhin, einige kritische Anmerkungen grundsätzlicher Art zu machen. Denn dieses Thema beschäftigt den Bundestag, den Wehrbeauftragten und den Ausschuss bereits seit Jahren. Ich erinnere an die Kleinen Anfragen der Linksfraktion und der FDP aus den Jahren 2006 und 2007. Gleichwohl war bisher nicht erkennbar, dass dem Verteidigungsministerium die Gesundheit seiner Soldaten ebenso am Herzen liegt wie die Ausrüstung der Bundeswehr mit immer moderneren Waffensystemen. Ich hoffe, dass sich dies nunmehr ändern wird und dass das Ministerium die Maßnahmen ergreift, die der ansteigenden Zahl von Betroffenen gerecht wird. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr sind nach bisheriger Lesart der Bundesregierung bis heute reine Samariterdienste. Ich würde sie hingegen als das konventionelle Gegenstück zur nuklearen Teilhabe bezeichnen, als Mittel zur Machtteilhabe. Dafür gibt es auch einen Kronzeugen: den früheren Bundeskanzler Schröder mit seinem inzwischen geflügelten Wort der „Enttabuisierung des Militärischen“ als normalem Mittel der deutschen Politik. Diesen Ausspruch zitiere ich allein deswegen immer wieder gerne, weil er nicht die Position der Linken ist. Nun könnte ich es mir leicht machen und sagen, ohne kriegerische Einsätze gäbe es keine nennenswerten posttraumatischen Belastungsstörungen und auch keine Debatte über das Thema in diesem Hause. Dies ginge allerdings am Kern vorbei, und zwar aus zwei Gründen. Erstens besteht eine Verpflichtung des Parlaments insgesamt, die erkannten negativen Auswirkungen seiner Entscheidungen zu begrenzen, besonders wenn Menschen davon betroffen sind. Dies gilt unabhängig vom Abstimmungsverhalten. Insofern haben wir alle eine gemeinsame Fürsorgepflicht für Soldaten in der Parlamentsarmee. Zweitens muss an dieser Stelle auch gesagt werden, warum die Bundesregierung das Thema immer wieder heruntergespielt hat, warum sie auch der Frage nach der Dunkelziffer nicht offensiv nachgegangen ist. Sie wird bekanntlich von Fachleuten als weit höher geschätzt als die Zahl der als erkrankt Erfassten; denn diese individuelle Verdrängung hängt ja unmittelbar mit den Bedingungen und Gruppenzwängen zusammen, denen junge Soldaten in einer militärisch, überwiegend von Männern geprägten Gemeinschaft ausgesetzt sind, nämlich: Keine Schwächen zeigen! Sonst gilt man als Weichei und wird verachtet. Unter kriegerischen Bedingungen wie in Afghanistan gilt dies ganz besonders. Aber die Bundesregierung hat den dortigen Einsatz aus durchsichtigen Gründen jahrelang nicht als das bezeichnet, was er ist, nämlich als einen Krieg. Ergo konnte sie das Problem der Traumatisierten auch nicht angemessen behandeln, ohne die eigene Argumentation infrage zu stellen, und dies zulasten der Betroffenen. Studien aus anderen Armeen, in den USA und in Skandinavien, zeigen deutlich: Mit Zahl, Dauer und Intensität der Kriegseinsätze steigt der Prozentsatz der Traumatisierten in den zweistelligen Bereich an. Auch dies ist für uns ein Grund, Nein zu weiteren Kriegseinsätzen zu sagen. Vielen Dank. ({0})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen auf Drucksache 16/11882 mit dem Titel „Betreuung bei posttraumatischen Belastungsstörungen stärken und weiterentwickeln“. Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltun- gen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen nun zu den Beschlussempfehlungen des Verteidigungsausschusses auf den Drucksachen 16/11842 und 16/10024 zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD auf Drucksache 16/11410 und dem An- trag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/7176. Es ist interfraktionell vereinbart, beide Anträge wegen des soeben unter Tagesordnungspunkt 8 a angenommenen gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Verfahrensweise? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Die Anträge sind einstimmig für erledigt erklärt. Damit entfällt insoweit die Behandlung der Beschlussempfehlungen. Wir kommen nun zur Abstimmung über Nr. 2 der Be- schlussempfehlung des Verteidigungsausschusses auf Vizepräsidentin Petra Pau Drucksache 16/10024. Der Ausschuss empfiehlt die Ab- lehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Druck- sache 16/8383 mit dem Titel „Adäquate Behandlungs- und Betreuungskapazitäten für an posttraumatischen Be- lastungsstörungen erkrankte Angehörige der Bundes- wehr“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Die Be- schlussempfehlung ist mit den Stimmen der Unionsfrak- tionen, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b auf: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck ({0}), Monika Lazar, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungs- maßnahmen - Drucksache 16/11434 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jörg van Essen, Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Angemessene Haftentschädigung für Justizopfer sicherstellen - Drucksache 16/10614 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss ({1}) Innenausschuss Finanzausschuss Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fünf Minuten erhalten soll. - Ich höre zu dieser Vereinbarung keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Jerzy Montag für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland gibt es Menschen, die in Untersuchungshaft, manchmal sogar in Strafhaft kommen, obwohl sie unschuldig sind, und die deswegen - man kann es so sagen - durch staatliche Maßnahmen und gerichtliche Urteile ihrer Freiheit beraubt worden sind. Ich will an drei Fälle erinnern: Ein Säugling stirbt, und der Vater kommt für neun Monate in Untersuchungshaft. Es stellt sich heraus, dass er völlig unschuldig ist. Ein Mann wird wegen einer Falschbelastung, einer angeblichen Vergewaltigung, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Er sitzt 1 523 Tage in Haft. Danach stellt sich seine Unschuld heraus. Hier in Berlin ist eine Arzthelferin wegen angeblicher Brandstiftung in Haft genommen worden. Sie saß 888 Tage. Danach stellte sich heraus, dass sie nicht schuldig war. Unsere Rechtsordnung sieht eine Entschuldigung staatlicherseits für diese Freiheitsberaubung nicht vor. Dafür ist aber eine Entschädigung für diese Freiheitsentziehung vorgesehen. Die grundlegende Frage ist: Was ist eigentlich die Freiheit einer Bürgerin oder eines Bürgers wert? Wie viel sollen denn diejenigen erhalten, die unschuldig ihrer Freiheit beraubt worden sind? Dafür gibt es keine festen Sätze, aber es gibt die Rechtslage in Deutschland. Seit 1987 zahlen wir pro Tag unschuldig erlittener Haft 20 DM bzw. jetzt 11 Euro. Dieser Betrag ist seit über 20 Jahren nicht erhöht worden. Wir meinen, dass dieser Betrag absolut unangemessen ist. Um eine Relation zu erhalten, halte ich es für vernünftig, einmal einen Blick ins europäische Ausland zu wagen. Ich will Ihnen einige Zahlen nennen. In Luxemburg werden für diese Fälle bis zu 200 Euro pro Tag gezahlt, in Holland bei Polizeihaft 95 Euro, bei Gerichtshaft 70 Euro pro Tag. In Österreich gibt es eine Regelung ähnlich unserem Vorschlag, eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Gerichte gehen im Regelfall von 100 Euro pro Tag aus. Finnland zahlt 100 Euro pro Tag. Die Gerichte legen dort aber auch wesentlich höhere Beträge fest. Spanien zahlt 50 Euro pro Tag, Dänemark pro fünf Stunden 255 Euro, 615 Euro für zwei Tage, danach pro Tag bis zu 108 Euro mit Aufschlägen für besonders schwere Vorwürfe. Schweden zahlt für die ersten zwei Tage unrechtmäßiger Haft 315 Euro, das heißt 162 Euro pro Tag, danach 70 Euro pro Tag. Dies ist verglichen mit den 11 Euro, die wir seit 20 Jahren zahlen, eine völlig andere Dimension. Schauen wir nach Deutschland. Es gibt Fallgestaltungen, in denen die Gerichte nicht gezwungen sind, als Entschädigung den festen Betrag von 11 Euro festzulegen, sondern nach eigenem Ermessen entscheiden dürfen: Bei einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung durch einen Kaufhausdetektiv bekam der Unschuldige 127 Euro für einige Stunden. Ein Mensch ist durch Anwaltsverschulden in Untersuchungshaft gekommen. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass das 92 Euro pro Tag wert ist. Eine unrechtmäßige Freiheitsentziehung durch einen Polizisten war dem Landgericht Karlsruhe pro Tag 255 Euro wert. Für eine unrechtmäßige Freiheitsentziehung in psychiatrischen Kliniken hat das OLG Oldenburg pro Tag 320 Euro festgelegt, das Landgericht Berlin 512 Euro pro Tag und das Oberlandesgericht Stuttgart 219 Euro. Es gibt sogar Entscheidungen für eine Entschädigung bei rechtmäßiger Haft. So hat das Oberlandesgericht München bei einer rechtmäßigen Haft in einer überbelegten Zelle 50 Euro pro Tag festgelegt. Wenn wir uns diese Zahlen anschauen, dann merken wir, wie jämmerlich die 11 Euro sind, die wir seit 20 Jahren auszahlen. ({0}) Deswegen haben wir jetzt nicht mehr auf die Länder gewartet, die sich angeblich geeinigt haben, die aber keinen Gesetzentwurf vorlegen. Wir warten auch nicht auf die Koalition, die davon redet, dass man was machen sollte. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir fordern, dass endlich eine angemessene Entschädigung gezahlt wird, mindestens 50 Euro am Tag. Wir bitten ganz herzlich darum, dass man über diesen Gesetzentwurf schnell diskutiert, schnell entscheidet, damit dieser Skandal - 11 Euro pro Tag - ein Ende hat. ({1})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Das Wort hat der Kollege Siegfried Kauder für die Unionsfraktion. ({0})

Siegfried Kauder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003563, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir sind uns ja einig: 11 Euro pro Tag sind als Entschädigung für eine unrechtmäßige Haft zu wenig. Wenn man über das Strafverfolgungsmaßnahmen-Entschädigungsgesetz spricht, sollte man sich nicht nur auf die pauschalierte Haftentschädigung für immateriellen Schaden beschränken. Wenn man zu Unrecht in Haft genommen ist, gibt es den Ersatz des materiellen Schadens: Verdienstausfall, Umzugskosten, Sachschäden und Ähnliches. Erst seit dem Jahr 1970 gibt es für den immateriellen Schaden eine finanzielle Entschädigung: 1970 waren es 10 DM, später waren es 20 DM, und jetzt sind es 11 Euro. Wir sollten insgesamt überlegen, ob und inwieweit wir das Strafverfolgungsmaßnahmen-Entschädigungsgesetz reformieren müssen. Es gibt möglicherweise einen kleinen Webfehler. Wird ein Beschuldigter nach verbüßter Untersuchungshaft freigesprochen, spricht das erkennende Gericht dem Grunde nach einen Schadensersatz zu. Über die Höhe des Schadens befinden genau die Behörden, die dafür gesorgt haben, dass der Beschuldigte in Untersuchungshaft gekommen ist, nämlich die Landesjustizbehörde und die Staatsanwaltschaft. Das ist vielleicht nicht die günstigste Konstellation für einen Schadensersatzanspruch. Also sollten wir uns auch darüber Gedanken machen. Es ist richtig, dass es im europäischen Ausland teilweise andere Regelungen gibt. Eine hat der Kollege Montag zu Recht angesprochen, nämlich die österreichische. Man muss vor seinem geistigen Auge noch einmal das vorbeiziehen lassen, was Sie, Kollege Montag, gesagt haben: Die Gerichte in Österreich sprechen in aller Regel einen immateriellen Schaden von 100 Euro pro Hafttag zu. Eigentlich wollen wir nicht, dass ein zu Unrecht in Haft Befindlicher vor ein Gericht ziehen muss, um seinen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können. Deswegen bin ich ein vehementer Verfechter von Pauschalen. Mir ist es lieber, ein zu Unrecht Inhaftierter weiß, er bekommt in der Zukunft 25 Euro je Hafttag, und kann sich damit ausrechnen, was er insgesamt und relativ schnell bekommt. Überlegen Sie sich einmal, wie nach dem Strafverfolgungsmaßnahmen-Entschädigungsgesetz der Rechtsweg ist: Das Gericht erkennt den Grund zu. Dann macht der Verurteilte oder Freigesprochene bei den Justizbehörden seinen Schaden geltend. Kommt er dort nicht zum Erfolg, was die Höhe des materiellen Schadens anbelangt, muss er vor das Landgericht ziehen. In einem langwierigen Verfahren muss er dort seinen Anspruch geltend machen. Da gibt es auch noch Ausschlussgründe, über die wir auch einmal reden müssten. Also ist die Pauschale doch wohl der bessere Weg. Doch welche Höhe ist da gerecht? Versuchen Sie einmal, in einem österreichischen Urteil etwas dazu zu finden, warum man dort in aller Regel 100 Euro zuspricht! Die Höhe dieses Betrages ist willkürlich. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, für den, der zu Unrecht verfolgt worden und in Haft gekommen ist, ist es mit dem Ausgleich des materiellen Schadens und mit dem Ausgleich des immateriellen Schadens doch gar nicht getan. Wer zahlt beispielsweise die Kosten für den Anwalt, wenn ein Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird, weil sich ein Tatverdacht nicht erhärtet hat? Der Bürger bleibt auf seinen Kosten für den Rechtsanwalt sitzen. ({0}) Ist das gerecht? Auch darüber könnte man durchaus einmal diskutieren. Auch andere Aspekte im Haftrecht könnten sehr wohl einmal durchleuchtet werden. ({1}) Ich habe Folgendes immer wieder angesprochen: Ein Strafhäftling ist verpflichtet, zu arbeiten. Er ist aber nicht sozialversichert. Er sitzt 17 Jahre in Haft, arbeitet jeden Tag, kommt aus der Haft heraus und hat keinen Rentenanspruch. Die Allgemeinheit muss es ohnehin bezahlen. Da wäre es doch viel besser, man würde für die Häftlingsarbeit Sozialversicherungsbeiträge leisten, sodass er, wenn er aus der Haft herauskommt, ab einem bestimmten Alter einen Rentenanspruch hat. ({2}) Sie sehen also: In der Strafprozessordnung und im Haftrecht gibt es die eine oder andere Ungerechtigkeit, über die zu diskutieren sich lohnen würde. ({3}) Machen wir uns nichts vor! Herr Kollege Montag, wir können über die Höhe des immateriellen Schadens bei Haft und damit der Entschädigung befinden, können ein Gesetz verabschieden, können dabei Ihre Lösung aufnehmen: mindestens 50 Euro, in aller Regel 100 Euro pro Tag. Aber wer zahlt das? Die Länder. Die Länder werden, weil eine solche Änderung ihrer Zustimmung bedarf, gerade nicht zustimmen. Deswegen ist der andere Weg doch der viel geschicktere. Ich habe damals die Bundesjustizministerin angeschrieben und gebeten, genau dieses Thema „Entschädigung des immateriellen Schadens“ zu regeln. Sie hat mir zu Recht geantwortet, es sei vielleicht besser, wenn man erst einmal die Länder anschreibe, sich mit denen Siegfried Kauder ({4}) zusammensetze und versuche, gemeinsam eine Lösung zu finden. ({5}): Es kommt ja nichts!) Eine solche Lösung zeichnet sich auch ab. In der Herbstkonferenz haben sich die Landesjustizminister darauf geeinigt, 25 Euro pro Hafttag für immateriellen Schaden zuzusprechen. Jetzt kann man natürlich lange darüber diskutieren, ob das gerecht ist oder ob das nicht gerecht ist. Lassen Sie uns doch darangehen, für die Haftentschädigung insgesamt eine gute Lösung zu finden und das Strafverfolgungsmaßnahmen-Entschädigungsgesetz auch auf andere Probleme hin durchzuarbeiten! Nehmen wir in Angriff, dass wir auch für Häftlingsvergütungen Sozialversicherungsbeiträge leisten, und machen uns Gedanken darüber, ob derjenige, der zu Unrecht mit einem Strafverfahren überzogen worden ist, einen Anspruch darauf haben soll, dass er für seine Verteidigerkosten von der Staatskasse entschädigt wird! Auf diesem Wege mache ich gern mit. Darüber können wir im Rechtsausschuss in allen Verästelungen diskutieren. Aber auf die Schnelle, Kollege Montag, geht es halt nicht. ({6})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die FDP-Fraktion spricht nun der Kollege Jörg van Essen. ({0})

Jörg Essen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihnen, Herr Kollege Kauder, gerade aufmerksam zugehört. Sie haben zu Recht auf viele Baustellen hingewiesen. Ich habe nach Ihren Schlussworten das Gefühl, dass Sie das deshalb getan haben, um deutlich zu machen, dass Sie eine schnelle Änderung nicht wollen. ({0}) Wir als Liberale, als FDP-Bundestagsfraktion, wollen genau diese Frage, nämlich: Wie entschädigen wir die Menschen, die unberechtigt in Haft genommen worden sind?, zu einer schnellen Lösung führen. ({1}) Deshalb machen wir Druck. Deshalb bin ich dankbar dafür, dass Druck nicht nur von meiner Fraktion, sondern auch - der Beitrag des Kollegen Montag hat es gezeigt von den Grünen gemacht wird. ({2}) - Herr Kollege Kauder. ({3})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Sie gestatten die Zwischenfrage. Damit hat der Kollege Kauder das Wort.

Jörg Essen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin, Sie haben es formgerecht gemacht. Vielen Dank.

Siegfried Kauder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003563, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege van Essen, können wir uns darauf verständigen, dass ich schon vor vielen Monaten die Bundesjustizministerin angeschrieben und gebeten habe, sich dieses Problems anzunehmen? Das war die erste Stufe des Drucks. Die zweite Stufe des Drucks ist entstanden, indem wir mit den Ländern verhandeln. Wenn wir uns noch darauf einigen können, dass nicht der Bund zahlt, sondern die Länder, und dass deswegen eine konsensuale Lösung mit den Ländern die bessere ist, dann sind wir uns schon ein Stückchen näher.

Jörg Essen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ja, wir sind da nicht auseinander. Sie haben vollkommen recht: Die Länder müssen zahlen. Es gibt auch Justizminister aus meiner Partei, die das Problem haben. Das darf uns aber nicht daran hindern, hier im Bundestag die richtige Politik voranzutreiben. ({0}) Dass Sie dazu beigetragen haben - Sie haben es angesprochen -, will ich gar nicht verschweigen. Ich bin ganz froh darüber, dass wir in dieser Frage hier eine relativ breite Mehrheit haben. Es ist auch gut, dass es so ist. Ich will sagen, warum ich das gut finde. Mich beschäftigt aus meiner früheren Tätigkeit als Oberstaatsanwalt immer noch ein Vorgang, mit dem ich nur am Rande befasst war. Es handelt sich um einen britischen Soldaten, der wegen Mordes nach der Vergewaltigung einer jungen Frau verurteilt worden ist, mit seinen Rechtsmitteln bis hin zum Bundesgerichtshof keinen Erfolg hatte und lange gesessen hat, bis durch die Fortschritte bei den DNA-Untersuchungen festgestellt werden konnte, dass er mit Sicherheit nicht der Täter war. Ich habe sehr persönlich Verantwortung dafür gespürt, dass wir einem jungen Menschen über zehn Jahre seines Lebens von Staats wegen geraubt haben. Natürlich war es für ihn als Engländer, der in Deutschland eine Haft verbüßt hat, unglaublich schwierig, wieder sozial Fuß zu fassen. Wenn man ein solches Einzelschicksal miterlebt hat, wenn auch nur am Rande, fühlt man sich ganz besonders unwohl angesichts der Höhe der Entschädigung, die zurzeit gezahlt wird. In einem Punkt bin ich allerdings anderer Meinung als Sie, Herr Kauder. Sie haben sich hier sehr intensiv für eine Entschädigung in Form einer Pauschale eingesetzt und auch Argumente vorgetragen, die man ernst nehmen muss. Sie sagten zum Beispiel, dass das zu Berechenbarkeit führt, dass keine lange Verfahren nötig sind, dass möglicherweise schneller entschieden werden kann. All das sind Argumente, die aus meiner Sicht für Ihre Position sprechen. Trotzdem will ich hier nicht verhehlen, dass ich persönlich wie offensichtlich auch der Kollege Montag dem österreichischen Modell sehr viel abgewinnen kann. Hier entscheidet nämlich ein Gericht, also nicht eine Strafverfolgungsbehörde wie die Staatsanwaltschaft - für die ich früher tätig war -, in einem objektiven Verfahren. Ich glaube, dass man damit auch den Besonderheiten der Einzelfälle besser gerecht werden kann. Wenn man sich einmal die Fälle anschaut, stellt man fest, dass sie sehr unterschiedlich sind und auch der Grad der Betroffenheit sehr unterschiedlich sein kann. Von daher denke ich, dass es gerechter wäre, wenn jeder Einzelfall betrachtet würde und erst dann entschieden würde, wie viel Geld pro unberechtigt verbüßtem Hafttag bezahlt wird. Ich glaube, dass wir uns auch mit diesem Modell näher beschäftigen sollten. Wir sollten uns erkundigen, welche Erfahrungen man in Österreich gesammelt hat. Ich bekomme aus Österreich nur positive Rückmeldungen. Auch die Höhe der durchschnittlich gezahlten Summen ist interessant. Die Justizminister wollen die Entschädigungssumme auf 25 Euro anheben; das gilt aber noch nicht einmal. Dagegen liegt diese in Österreich bei durchschnittlich 100 Euro. Es ist also ganz offensichtlich, dass dort die Menschen besser wegkommen, als es im Augenblick bei uns in der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist, und selbst dann noch besser wegkommen würden, wenn sich die Justizminister mit ihrem Vorschlag von 25 Euro durchsetzen würden. Lieber Herr Kauder, Sie haben gesagt, es sind noch viele Fragen zu klären. Ich würde mir wünschen, dass wir dieses Thema noch vor der Bundestagswahl voranbringen und vielleicht sogar eine Lösung präsentieren könnten. Sie haben schon darauf hingewiesen, dass es nicht leicht sein wird, mit den Ländern eine Lösung zu finden. Ich würde mir aber wünschen, dass wir wenigstens den Versuch unternehmen. Deshalb sollten wir schnell mit den Beratungen beginnen. Wir als FDP sind jedenfalls dazu bereit. Ich persönlich mache auch Druck, wie viele andere hier auch, weil Verbesserungen dringend nötig sind. Vielen Dank. ({1})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Dr. Matthias Miersch das Wort. ({0})

Dr. Matthias Miersch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003809, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es bringt wenig, darüber zu philosophieren, wem nun das Erstgeborenenrecht zukommt. Es bringt aber viel, sich vor Augen zu führen, dass der 67. Deutsche Juristentag dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, im weiteren Verlauf die Fraktionen der FDP und der Grünen entsprechende Anträge eingebracht haben und die Bundesjustizministerin - auf Initiative des Kollegen Kauder, wie er heute gesagt hat - die Länder angeschrieben hat. Insofern befinden wir uns alle in einem Boot. Wir sollten jetzt den Schwerpunkt darauf legen, hier sehr schnell tatsächlich zu einer Lösung zu kommen. Bei der Beratung dieses Themas lohnt es sich, wie ich glaube, auf drei weitere Gesichtspunkte hinzuweisen: Als Erstes muss es darum gehen, unberechtigte Haft zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund sind die Personaleinsparungen in den Ländern, die wir in den Justizapparaten, aber auch im Polizeidienst an vielen Stellen feststellen können - darauf muss man an dieser Stelle immer wieder aufmerksam machen -, ein Schritt in die falsche Richtung. Dies im Blick müssen wir an die Länder appellieren, deutliche Personalaufstockungen vorzunehmen. ({0}) Zweitens geht es um die Frage - wir werden uns in diesem Haus heute noch mit diesem Thema beschäftigen -, wie es mit den Rechten von Menschen bestellt ist, die in Untersuchungshaft kommen. Ich bin froh, dass der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Entwurf vieles Gute beinhaltet und sicherlich dazu führen wird, dass die Rechte von Beschuldigten besser wahrgenommen werden können. Ich will an dieser Stelle nur sagen, dass es wichtig ist, zum Beispiel frühzeitig einen Verteidiger zur Verfügung zu stellen und Akteneinsichtsrechte zu gewähren, um eine effektive und schnelle Verteidigung zu gewährleisten. ({1}) Auch das gehört dazu, Herr Montag, wenn es darum gehen soll, ungerechtfertigte Haft möglichst zu vermeiden, Mein dritter Punkt bezieht sich auf die Themen, die der Kollege Kauder angesprochen hat. Ich meine, dass wir sie nicht einfach zur Seite schieben sollten, auch nicht vor dem Hintergrund, dass wir eine schnelle Regelung brauchen. Im Strafentschädigungsgesetz sind durchaus Regeln enthalten, die wir uns einmal genauer anschauen sollten: Warum beispielsweise kann eine Entschädigung versagt werden, wenn es sich um ein Verfahrenshindernis handelt? Dies ist eine Sache, die ein Beschuldigter nicht zu vertreten hat. Warum kann eine Entschädigung in diesem Fall versagt werden? Auch diese Punkte sollten wir in den Berichterstattergesprächen aufgreifen. Ich jedenfalls hielte das für sinnvoll. Schließlich sollten wir uns daran orientieren - der Kollege Montag hat bereits darauf hingewiesen -, wie es andere Länder handhaben. Ich finde es interessant, dass die skandinavischen Staaten teilweise sogar von Stundensätzen ausgehen. Dies zeigt nämlich, dass die Haft das einschneidendste Erlebnis im Leben sein kann. Ich finde es auch interessant, dass in Dänemark sogar der Tatvorwurf eine Rolle bei der Entschädigung spielt. Auch dieser Punkt gehört in unsere Beratungen. Es ist natürlich schwierig, eine Angemessenheitsklausel zu finden. Allerdings könnte man bestimmte Dinge an Vorwürfen festmachen. Es liegt ein Unterschied darin, ob ich einer schweren Sexualstraftat oder eines relativ einfachen Delikts beschuldigt werde. Ich halte es für richtig, an dieser Stelle den Blick aufs Ausland zu richten. Auf diese Weise finden wir vielleicht - ich sage: vielleicht - noch vor der Bundestagswahl eine Regelung mit den Justizministern der Ländern. Ich bin der Überzeugung - ich erkläre dies hier im Namen der SPD-Fraktion -, dass wir uns an vielen Stellen durchaus an Vorbildern, auch im europäischen Ausland, orientieren könnten, sodass bei gutem Willen auch in relativ kurzer Zeit etwas erreicht werden kann. Deswegen möchte ich meine Redezeit heute nicht ausschöpfen. Ich appelliere an Sie, schnell an die Arbeit zu gehen. Vielleicht wird dann in dieser Wahlperiode noch etwas daraus. Ich freue mich auf die Beratungen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. ({2})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die Fraktion Die Linke spricht nun der Kollege Wolfgang Nešković. ({0})

Not found (Mitglied des Bundestages)

, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries! Haftentschädigung sollte keine Frage des politischen Standpunktes sein. Es geht hierbei nicht um Grundsatzfragen zu Wirtschaft, Ökologie oder Sicherheit. Es geht auch nicht um Sozialpolitik. Es sind auch keine spezifischen Wählergruppen betroffen. Es geht noch nicht einmal um bedeutende finanzielle Belastungen in den Haushalten. Man könnte daher meinen, dass wir relativ schnell zu einem Konsens gelangen könnten. Ich darf einmal daran erinnern, worum es eigentlich geht: Es soll eine angemessene Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft festgesetzt werden. Schäden führen zu Schulden, und Schulden müssen ausgeglichen werden. Das gilt insbesondere für das Verhältnis von Staat und Bürger. Es gibt strafrechtliche Fehlentscheidungen, und es wird sie so lange geben, wie Menschen über Menschen richten. Wir benötigen zweifellos ein Strafrecht, und wir benötigen ebenfalls einen Strafvollzug. Wir sind auf beide angewiesen, obwohl wir Fehler nicht sicher vermeiden können. Weil die Gesellschaft das Strafrecht braucht, ist es unvermeidbar, dass einzelne Menschen zu Unrecht eingesperrt werden. Das ist ein gesellschaftliches und auch ein moralisches Dilemma. Unschuldig Inhaftierte zahlen dafür ganz persönlich den Preis. Sie schultern eine schwere Last für die Gesellschaft. Wenn wir aber über Haftentschädigung reden, dann sprechen wir meist nicht über das Dilemma, das ich eben beschrieben habe, sondern über ein anderes. Es geht darum, den immateriellen Wert der verlorenen Freiheit materiell - also in Form von Geld - zu bestimmen. Das ist ein Griff ins Dunkle. Weil die Menschen emotional verschieden sind, fällt auch der in der Haft erlittene immaterielle Schaden ganz verschieden aus. Dazu kommt die Verschiedenheit der einzelnen Haftsituationen. Der Wert der Freiheit lässt sich in Geld nicht nachvollziehbar ermitteln. Das ist unser Problem, und das ist auch unsere gesetzgeberische Hilflosigkeit. Wer soll die Folgen dieser Hilflosigkeit tragen? Derzeit tragen diese Folgen ausgerechnet diejenigen, die bereits die Bürde des nicht zu vermeidenden Justizirrtums tragen: die unschuldig Inhaftierten. Nun sagt man ihnen: Weil wir den Wert der Freiheit nicht gut ermitteln können, geben wir euch pro Hafttag einen pauschalierten, noch dazu einen beschämend geringen Betrag in Höhe von 11 Euro. - Das ist ungerecht und kleinlich, ({0}) und zwar nicht nur wegen der geringen Höhe des Pauschalbetrages, sondern auch weil schon die Pauschalierung als solche ungerecht ist. Wenn der Wert der Freiheit nur individuell zu bestimmen ist, dann muss auch seine Bestimmung in Geld individuell erfolgen. ({1}) - Herr Kollege Wieland, ich verrate Ihnen gerne, wonach. Wir haben eine Rechtsprechung zu § 847 BGB. Hierzu gibt es sogar Tabellen. All das lässt sich hier in gleicher Weise etablieren. ({2}) Pauschal darf danach nur die Untergrenze der Bemessung sein. Genau so sieht es der Antrag vor. Der Antrag der Grünen sieht eine Untergrenze von 50 Euro vor. Das erscheint mir - das hat die Diskussion deutlich gemacht im europäischen Ländervergleich auch akzeptabel. Wer meint, das sei zu viel, sollte sich probeweise einmal selbst in den Strafvollzug begeben. Im Rahmen des Abgeordnetenmandats sollte ein solches Praktikum zur Erfahrungserweiterung durchaus möglich sein. ({3}) Der Antrag der Grünen hat demnach grundsätzlich die Zustimmung aller Fraktionen verdient. Wir, die Linke, jedenfalls stimmen diesem Antrag zu. ({4})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Ich schließe die Aussprache. Vizepräsidentin Petra Pau Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 16/11434 und 16/10614 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs ({0}) - Drucksache 16/10144 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({1}) - Drucksache 16/11903 Berichterstattung: Abgeordnete Ute Granold Joachim Stünker Jörn Wunderlich Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries.

Brigitte Zypries (Minister:in)

Politiker ID: 11003870

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die heute zu beschließende Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist ein weiterer Baustein für ein modernes Familienrecht. Das Unterhaltsrecht und das Verfahren bei den Familiengerichten haben wir schon reformiert; das eheliche Güterrecht wird noch folgen. Heute schaffen wir eine neue Grundlage für das wirtschaftlich bedeutendste Ausgleichssystem nach einer Scheidung, nämlich die Verteilung der Rentenansprüche, die in der Ehezeit von den Partnern gemeinsam erworben wurden. Eines war für mich in der Debatte wichtig, und es war auch die Voraussetzung für den Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben: Grundsätzlich hat sich der Versorgungsausgleich bewährt. Es ist völlig richtig, dass die Familiengerichte von Amts wegen bei einer Ehescheidung die Versorgungsansprüche der Ehegatten ausgleichen. Das ist noch immer vor allem für Frauen wichtig. Denn sie verzichten nach wie vor häufiger als Männer auf eine berufliche Karriere während der Ehezeit und kümmern sich um die Kinder. Dementsprechend bauen sie keine eigenen Rentenansprüche auf. Es ist daher ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die Versorgungsansprüche, die während der Ehezeit entstanden sind, gleichmäßig zwischen Mann und Frau geteilt werden. Der Grundsatz stimmt also, und daran ändern wir deshalb auch nichts. Was wir mit diesem Gesetzentwurf ändern, ist das Verfahren. Eine Reform war insbesondere aus drei Gründen notwendig: Der am stärksten auf der Hand liegende Grund war, dass die sogenannte Barwert-Verordnung in einer Weise undurchsichtig war, dass nur noch wenige Experten in Deutschland überhaupt gewusst haben, wie die entsprechenden Berechnungen vorzunehmen sind. Der zweite Grund war, dass die komplizierte Umrechnungssystematik, die in dieser Barwert-Verordnung zugrunde lag, die gerechte Aufteilung der Rentenanwartschaften oft sehr schwer machte und dadurch zu falschen Ergebnissen führte. Der dritte Punkt ist, dass die Versorgungen zum Zeitpunkt der Scheidung nicht immer vollständig aufgeteilt werden können. Weil die nachträglichen Korrekturmöglichkeiten selten genutzt werden, ist es so, dass vor allem Frauen durch das geltende Recht benachteiligt werden. Sie bekommen weniger, als ihnen eigentlich zusteht. Deswegen haben wir gesagt: Wir müssen das ganze System reformieren und uns etwas vollständig anderes ausdenken. Wir haben deshalb die Realteilung innerhalb der Versorgungssysteme vorgesehen. Das heißt beispielsweise, die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente werden innerhalb dieses Systems und die Ansprüche aus Betriebsrenten werden innerhalb des Betriebsrentensystems geteilt. Dies gilt auch für Versicherungen usw. Innerhalb des jeweiligen Systems werden also neue Konten eingerichtet. Das bedeutet, dass direkt mit der Scheidung eine vollständige Trennung erfolgt. Mann und Frau können dann jeweils überblicken, wie hoch ihre Rentenkonten bei den jeweiligen Versorgungsträgern sind. Der einzige Nachteil, wenn Sie so wollen - wenn man das überhaupt als Nachteil begreifen will -, ist die Tatsache, dass sie dann von mehreren Versorgungsträgern Gelder erhalten. Aber das summiert sich auf ihrem Girokonto wieder zur vollen Summe. Diese interne Teilung jeweils zur Hälfte führt - davon bin ich überzeugt - zu gerechteren Ergebnissen und verhindert die sogenannte schuldrechtliche Ausgleichsrente. Wir haben nicht nur das Verfahren sehr vereinfacht, sondern auch den Gesetzestext selber. Wir haben hierbei von vornherein mit der Gesellschaft für deutsche Sprache zusammengearbeitet. Der Gesetzentwurf, der heute beschlossen wird, ist deshalb ein Musterprojekt der Reihe „Verständliche Gesetze“. Das neue Recht fasst den Text für die Praktiker gut zusammen. Wir hoffen, dass künftig auch Bürgerinnen und Bürger, die sich darüber informieren wollen, wie das Versorgungsausgleichsverfahren abläuft, beim Lesen des Gesetzestextes verstehen, was passiert. Das ist ja nun keineswegs immer so. Ich bin davon überzeugt, dass diese Reform nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich geglückt ist. Schon für den Entwurf haben wir breite Zustimmung erfahren. Alle Sachverständigen haben das Konzept einhellig begrüßt. Aber selbstverständlich gilt auch hier: Kein Gesetzentwurf der Bundesregierung ist so gut, dass er nicht durch das segensreiche Zutun des Parlaments noch besser werden könnte. ({0}) So ist es auch hier. Auf Empfehlung des Rechtsausschusses haben wir Änderungen vorgenommen: Erstens. Auch bei einer kurzen Ehezeit kann jetzt auf Antrag ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Zweitens. Die Übergangszeit für Altfälle haben wir auf ein Jahr verkürzt. Das heißt, die Praxis muss nicht lange mit zwei unterschiedlichen Systemen arbeiten. Drittens haben wir den elektronischen Datenaustausch zwischen den Versorgungsträgern und den Familiengerichten ermöglicht. Wir haben auch - das hat mich gefreut; dafür danke ich dem Parlament besonders - die vollständige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehegatten im Versorgungsausgleich erlangt. ({1}) Meine Damen und Herren, ich möchte all denen sehr herzlich danken, die mit ihrem Engagement und ihrer Arbeit dazu beigetragen haben, dass dieser Entwurf heute verabschiedet werden kann. Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen im Parlament für ihre engagierte Mitarbeit danken. Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium danken, die einen wirklich harten Job gemacht haben. ({2}) Ich danke all jenen, die uns mit ihrem Sachverstand bei diesem Projekt begleitet haben. Wir haben immerhin mehr als zwei Jahrzehnte über eine Reform des Versorgungsausgleichs diskutiert. Ich persönlich betreibe dieses Projekt schon seit fünf Jahren mit großem Nachdruck. Ich bin deshalb sehr froh, dass es heute gelingt, diesen Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung zu verabschieden. Ich glaube, dies ist ein Ergebnis, auf das dieses Haus, wir alle zu Recht stolz sein können. ({3})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die FDP-Fraktion spricht nun die Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001336, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Versorgungsausgleich hat im Rahmen der Scheidung eine extrem wichtige Aufgabe: Er trägt entscheidend zur eigenständigen Alterssicherung der geschiedenen Ehepartner bei. Er soll natürlich auch helfen, Altersarmut zu verhindern, und eine gerechte Teilhabe an den während der Ehe erworbenen Rentenrechten ermöglichen. Ich möchte einige Zahlen nennen, um die Bedeutung des Versorgungsausgleichs hervorzuheben. Die Zahl der Scheidungen lag in Deutschland im Jahr 2007 bei 180 000. Bei den Folgesachen, die mit den Scheidungsurteilen entschieden wurden, liegt der Versorgungsausgleich mit circa 125 000 Verfahren klar an der Spitze. Auch bei den Verfahren, die vor der Scheidung durch einen gerichtlichen Vergleich geregelt wurden, nimmt der Versorgungsausgleich mit circa 27 000 Fällen den ersten Rang ein. Alles in allem sehen sich jährlich rund 300 000 Bürgerinnen und Bürger mit Fragen des Versorgungsausgleichs konfrontiert; sie sind unmittelbar betroffen. Deshalb halten wir das Instrument des Versorgungsausgleichs - Frau Ministerin, auch Sie haben das gesagt - für gut, richtig und unverzichtbar. Wir haben im Gesetzgebungsverfahren die Bemühungen unterstützt, beim Versorgungsausgleich zu den notwendigen Strukturreformen zu kommen, über die die Fachwelt schon seit vielen Jahren nachdenkt und wozu sie auch Vorschläge unterbreitet hat. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, weil wir seine Zielrichtung für richtig halten. ({0}) Die wichtigste Änderung ist die Einführung des Grundsatzes der sogenannten internen Teilung. Dieser Grundsatz führt dazu, dass es nun möglich ist, beim Versorgungsträger zu bleiben. Viele Unübersichtlichkeiten werden mit diesem Gesetzentwurf beseitigt. Ich glaube, soweit wir anwaltlich tätig sind, möchten wir alle die Barwert-Verordnung nicht unbedingt weiterhin anwenden. Dieser Aufgabe werden wir mit diesem Gesetzentwurf enthoben. Ganz wichtig ist die Vereinbarung, die auf der Zielgeraden ermöglicht wurde: Mit der Einrichtung einer privaten Versorgungsausgleichskasse, die mit Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen soll, muss sich nicht zwingend die gesetzliche Rentenversicherung befassen; kein Versorgungsträger übernimmt die damit verbundene zusätzliche Arbeit gerne. Wir haben in der Beschlussempfehlung hervorgehoben, dass die Einrichtung einer privaten Versorgungsausgleichskasse mit der Änderung des Sozialgesetzbuches zum 1. September dieses Jahres möglich wird. Mit der Schaffung eines eigenen Instituts haben wir eine sachlich und fachlich gute Lösung gefunden, die allen am Versorgungsausgleich Beteiligten nützt. Neben denen, die Ansprüche geltend machen und diese durchsetzen wollen - sie erfahren jetzt schon bei der Scheidung, was sie zu erwarten haben -, dürfen wir nicht die Situation der Versorgungsträger vergessen. Darum haben wir uns schon während der Beratungen darüber verständigt, wie wir mit Ehen von kurzer Dauer umgehen. Wir haben ausdrücklich nicht die kurze Dauer genannt, sondern drei Jahre Ehezeit. Wir haben nach der Anhörung der Sachverständigen im Konsens eine gute Lösung gefunden: Der Versorgungsausgleich findet auf Antrag statt - dadurch werden wir der Situation der einzelnen Betroffenen am ehesten gerecht -; ansonsten findet kein Versorgungsausgleich statt. Dadurch verhindern wir eine unnötige Arbeitsbelastung der Versorgungsträger, wenn am Ende nur ein geringfügiger Ertrag für den Versorgungsausgleichsberechtigten steht. In der Tat ist es gut - Frau Ministerin, Sie haben es begrüßt -, dass das Parlament Änderungen vornimmt und dass es uns kurz vor Abschluss der Beratungen und Gespräche im Kreis der Berichterstatter gelungen ist, im Versorgungsausgleichsgesetz eine Gleichstellung mit den Lebenspartnern - nicht durch eine generelle Regelung für Lebenspartnerschaften über dieses Gesetz hinaus - zu erreichen. Ich danke allen, die sich noch in letzter Sekunde dafür eingesetzt haben, dass die Koalition zugestimmt hat. Wir hatten Änderungsanträge vorgelegt, die Bestimmung entsprechend anzupassen. Wir waren uns im Kreis der Berichterstatter alle sehr schnell einig, dass es keine guten Gründe gibt, diese Anpassung nicht vorzunehmen. Deshalb glaube ich, dass nach den Beratungen alles in allem ein guter Gesetzentwurf gelungen ist. Deshalb stimmen wir als FDP-Fraktion aus Überzeugung dieser Strukturreform zu. Vielen Dank. ({1})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die Unionsfraktion spricht nun die Kollegin Ute Granold.

Ute Granold (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003538, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Große Koalition hat im Bereich des Familienrechts in dieser Legislaturperiode vieles erreicht, auf das wir stolz sein können: die Unterhaltsreform, die FGG-Reform mit dem Familienverfahrensgesetz. Die Reform des Güterrechts steht an. Wir hatten hierzu heute Morgen ein erweitertes Berichterstattergespräch, sodass wir auf einem guten Weg sind. Heute beraten wir die Strukturreform im Versorgungsausgleich. Das ist in der Tat eine nicht einfache Materie, und die Praxis wird sich freuen, wenn sie ab September mit einem neuen Recht - sowohl im prozessualen als auch im materiellen Recht - arbeiten kann. Bei einer Scheidung - die Zahl der Scheidungen und die Fälle, die zu regeln sind, hat die Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger gerade eben angeführt - werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien durch das Unterhaltsrecht, das Güterrecht, aber auch durch den Versorgungsausgleich - und das möglichst in einem Verbundsystem - geregelt. Das ist gut so. Wir haben 1977 eine große Familienrechtsreform durchgeführt und das Institut des Versorgungsausgleichs eingeführt und damit - das ist insbesondere für die Frauen sehr gut - eine eigenständige Alterssicherung im Falle einer Scheidung auf den Weg gebracht. Nach dem jetzigen Gesetz ist es noch so, dass alle Anwartschaften während der Ehezeit bilanziert werden, dynamische und statische Anwartschaften vergleichbar gemacht und umgerechnet werden - die Barwert-Verordnung wurde angesprochen - und dann ein Ausgleich herbeigeführt wird. In der Vergangenheit und auch heute noch gibt es viele Ungerechtigkeiten oder angestaute Verfahren, weil eine Möglichkeit der Berechnung nicht gegeben war. Eine Reihe von Verfahren wurde in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen. Das ist in der Tat ein schwieriges Kapitel. Viele Verfahren stauen sich, und viele Jahre nach der Scheidung wird dann erst der schuldrechtliche Versorgungsausgleich wiederum auf Antrag einer Partei durchgeführt. Dann kann es, wenn eine Scheidung nicht einvernehmlich erfolgt ist, erneut zu Spannungen kommen, weil nicht geklärt ist, ob damals im Zuge der güterrechtlichen Auseinandersetzung richtig gearbeitet wurde und man nicht doch noch einen Anspruch hat. Es ist also ganz schwierig. Deshalb sollte man dafür sorgen, dass mit der Scheidung alles geregelt wird, was zu regeln ist. Wir haben in den letzten Jahren einen Ausbau der Altersversorgung herbeigeführt. Das ist der Wille der Politik gewesen. Wir haben die betriebliche Altersversorgung, aber auch die private Altersversorgung ausgebaut. Bei uns besteht Einigkeit, dass der Grundsatz der Halbteilung beim Ausgleich der Anwartschaften während der Ehezeit nur aufrechterhalten werden kann, wenn wir einen Wechsel in der Berechnung und im System vornehmen. Das ist uns, denke ich, mit dem jetzigen Gesetzentwurf gelungen. Der BGH hat - die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen - bereits 2001 angemahnt, dass das Gesetz für die Praxis nicht mehr verständlich ist, sondern nur noch Insider mit der Materie umgehen können. Anwälte und Richter haben ihre Probleme, und die Menschen, für die es eigentlich gemacht wurde, haben mehr denn je ein Problem, das, was für ihr weiteres Leben entscheidend ist, zu verstehen. Es gab eine Expertenkommission, der dann ein Referentenentwurf folgte. Es hat lange Zeit gedauert, bis dieser Gesetzentwurf endlich beraten und verabschiedet werden konnte. Der Grundsatz dieses Gesetzentwurfes ist, eine gerechte Teilung und vor allen Dingen Anwenderfreundlichkeit zu gewährleisten. In der Sachverständigenanhörung - es war eine sehr gute Sachverständigenanhörung, auf hohem Niveau wurde ein breites Spektrum von Sachverständigen aus den verschiedensten Sparten gehört. Wir haben gute Anregungen vom Bundesrat und eine Vielzahl von Anregungen aus der Fachwelt erhalten, sodass wir heute feststellen können, dass wir ein fachlich fundiertes Gesetz auf den Weg bringen. Es wurde eine Reihe von Neuerungen angesprochen. Wesentlich ist die interne Teilung, das heißt, jede Anwartschaft, die in der Ehezeit erwirtschaftet wurde, wird im jeweiligen Versorgungssystem geteilt. Jeder bekommt einen direkten Anspruch gegenüber dem jeweiligen Versorgungsträger. Das gilt übrigens auch für die Versorgung der Bundesbeamten; für Landesbeamte liegt die Gesetzgebungskompetenz aufgrund der Föderalismusreform bei den Ländern. Die Vorteile: Eine gerechte Teilhabe wird garantiert, es muss keine Verrechnung mehr stattfinden, Prognoserechnungen, die nicht ganz zuverlässig sind, werden entbehrlich. Zum Zeitpunkt der Scheidung erfolgt einfach eine Teilung. Dann weiß jeder zum Zeitpunkt der Schei22178 dung, woran er ist und welche Anwartschaften für ihn begründet werden. Es gibt auch die Möglichkeit der externen Teilung, und zwar dann, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte dies wünscht oder wenn kleinere Anwartschaften auszugleichen sind und der Versorgungsträger dies beantragt. Das ist in Ordnung. Zur Ausgleichskasse komme ich gleich. Es gibt einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei einer Ehe von kurzer Dauer. Wir haben in den Beratungen einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt; das ist angemessen. Nach einer Ehe, die nicht länger als drei Jahre bestanden hat, kann auf Antrag der Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Es ist mir ganz wichtig, an dieser Stelle zu sagen, dass dafür kein Anwaltszwang besteht, sodass für den Antragsteller keine Kosten entstehen; er ist nicht verpflichtet, hierfür einen Anwalt zu beauftragen. Das Instrumentarium Ausschluss bei Geringfügigkeit bzw. bei grober Unbilligkeit ist nach wie vor im Gesetz verankert. Das ist auch gut so. Über den Wegfall des Rentnerprivilegs haben wir lange diskutiert. Es gibt derzeit die Möglichkeit, wenn jemand schon in Rente ist und dann das Scheidungsverfahren durchgeführt wird, dass die Kürzung erst erfolgt, wenn auch der Ausgleichsberechtigte in Rente geht. Das soll abgeschafft werden, weil es eine Regelung zulasten der Versichertengemeinschaft und zulasten derer, bei denen kurz vor dem Renteneintritt über den Versorgungsausgleich entschieden wird, ist. In der Anhörung war einhellige Meinung, dies abzuschaffen. Nun ist es so, dass es Berufsgruppen mit besonderen Dienstzeiten und Altersgrenzen gibt, zum Beispiel - ich möchte es an dieser Stelle ansprechen - die Soldaten, die für uns eine ganz wichtige Personengruppe sind. Hierüber gab es viele Gespräche mit den Verteidigungspolitikern, mit dem Bundeswehr-Verband und mit dem Reservistenverband. Es wurden sogar Anregungen vorgetragen, wie der Gesetzentwurf formuliert werden könnte. Wir haben es uns nicht einfach gemacht; wir haben lange darüber diskutiert. Aber es gibt keine Möglichkeit, die Berufsgruppe der Soldaten herauszustellen und ihnen ein Privileg einzuräumen. Das wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber all denen, die einer Berufsgruppe mit einer besonderen Altersgrenze angehören. Wir haben letztendlich im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Grundgesetz, Gleichbehandlung, gesagt: Wir müssen dabei bleiben. Allerdings gibt es eine Abmilderung durch § 35 Versorgungsausgleichgesetz. Dort steht, dass eine Kürzung bis zur Höhe des mit der besonderen Altersgrenze verbundenen Nachteils ausgesetzt wird. Das ist eine sehr komplizierte Materie. Dies ist eine Möglichkeit der Abmilderung. Die Kollegin von der FDP hat die Ausgleichskasse angesprochen. Es war uns ein sehr großes Anliegen, dass man, wenn es eine externe Teilung gibt und die Deutsche Rentenversicherung nicht eingeschaltet werden soll, einen Auffangversorgungsträger als Zielversorgung findet. Hier haben wir durch den Druck aus dem Parlament erreicht, dass es eine Ausgleichskasse gibt, die zum 1. September 2009 installiert wird. Dies geschieht gleichzeitig mit der Änderung des SGB IV, wobei noch einige technische Fragen zu klären sind. Es wird eine Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit sein. Das war im Übrigen auch ein Anliegen der Sozialpartner, das heißt der Arbeitgeber und der Gewerkschaften. Die Übergangsvorschriften wurden angesprochen. Wie auch beim FamFG haben wir darüber in der Anhörung sehr intensiv diskutiert. Uns war wichtig, dass eine Harmonisierung zwischen FamFG und Versorgungsausgleich stattfindet. Ich denke, das haben wir mit den Sachverständigen gut auf den Weg gebracht. Es laufen viele Scheidungsverfahren, bei denen der Versorgungsausgleich bereits abgetrennt oder ausgesetzt wurde oder ruht. Es gibt aber auch Verfahren, bei denen jetzt die Scheidung durchgeführt wird und aufgrund des Ruhens etc. erst nach dem 1. September 2009 über den Versorgungsausgleich entschieden wird. Wir haben gesagt: Alle diese Verfahren sollen eingebunden werden. Wir wollen damit erreichen, dass es keine Verfahren gibt, bei denen altes und neues Recht jahrelang parallel angewandt werden. Wichtig ist auch, dass mehr denn je für die Ehepartner die Möglichkeit besteht, Vereinbarungen im Rahmen der Scheidung zu treffen. Das heißt, es gibt die Möglichkeit, Regelungen zum Unterhalt, zum Güterrecht, aber auch zum Versorgungsausgleich über notarielle Vereinbarungen zu finden und damit viele individuelle Freiheiten zu lassen. Allerdings muss geprüft werden, ob diese Vereinbarungen interessengerecht sind. Im Verfahren muss also eine Prüfung erfolgen. Allerdings bedarf dies nicht wie bislang einer Genehmigung des Familiengerichts, wenn innerhalb eines Jahres nach Beurkundung die Scheidung eingereicht wird. Lassen Sie mich noch etwas zum Unterhaltsprivileg sagen. Auf Antrag unterbleibt eine Rentenkürzung, wenn der ausgleichspflichtige Rentenbezieher Unterhaltsleistungen erbringt. Im geltenden Recht ist es so, dass die Versorgung der ausgleichspflichtigen Person in voller Höhe gekürzt wird, nach neuem Recht nur noch in Höhe des Unterhaltsanspruchs, der bei ungekürzter Versorgung bestehen würde. Wir haben entschieden - das wurde bereits angesprochen -, das Unterhaltsprivileg auch auf die Lebenspartner auszudehnen. Diese Regelung war in der bisherigen Fassung des Gesetzentwurfes nicht enthalten. Auch im derzeitigen Lebenspartnerschaftsgesetz galt das Unterhaltsprivileg nicht. Für die Union kann ich Ihnen an dieser Stelle sagen: Jetzt ändern wir das. Mit Blick auf Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes, der auch Versichertenrenten und Rentenanwartschaften, die ein Eigentumsrecht darstellen, umfasst, gibt es nach unserem Dafürhalten keinen Grund, diese Personengruppe weiterhin vom Unterhaltsprivileg auszuschließen. Lassen Sie mich zum Schluss dem Justizministerium für die sehr konstruktiven Beratungen und die Zuarbeit Dank sagen. An dieser Stelle möchte ich ausnahmsweise eine Person herausgreifen, und zwar den Referatsleiter Herrn Schmid, der, wie ich sehe, auch hier ist. Er ist derUte Granold jenige, der dafür federführend verantwortlich war. Ohne die Arbeit des Staatssekretärs schmälern zu wollen, muss ich sagen: Herr Schmid ist der leibhaftige Versorgungsausgleich, und er hat seine Arbeit hervorragend gemacht. ({0}) - Genau, der fleischgewordene Versorgungsausgleich. Ich freue mich sehr, dass alle Fraktionen nach den abschließenden Beratungen im Rechtsausschuss signalisiert haben, dem Gesetzentwurf heute zustimmen zu wollen, sodass zum 1. September 2009 ein neuer Versorgungsausgleich in Kraft treten kann. Wir haben im Interesse der Menschen ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. Herzlichen Dank. ({1})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächster Redner ist der Kollege Jörn Wunderlich für die Fraktion Die Linke. ({0})

Jörn Wunderlich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003867, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Szenen aus dem Gerichtssaal, die das Fernsehen nicht zeigt - ich habe das auch schon im Ausschuss vorgetragen -: Beim Scheidungstermin übergibt der Richter den noch verheirateten Ehepartnern ein dreiseitiges Rechenwerk, an dessen Ende steht, wie viele Rentenanwartschaften von dem einen Ehegatten auf den anderen übertragen werden. Dann sagt der Richter: Fragen Sie mich nicht, wie sich diese Berechnung zusammensetzt. Das werden Ihnen Ihre Anwälte erklären. Daraufhin werden die Anwälte bleich. - Das ist der Normalfall. Solche Szenen dürften bald der Geschichte angehören. ({0}) - Ja, hoffentlich. Die bislang geltenden Regelungen zum Versorgungsausgleich - das ist schon angesprochen worden - wurden von Wissenschaft und Praxis einheitlich als kaum beherrschbar, undurchschaubar und im Ergebnis ungerecht empfunden. Leidtragende waren in der Regel Frauen. Eine Rechtsmaterie, die selbst von Experten als kaum beherrschbar bezeichnet wird, führt letztlich an die Grenzen der Grundsätze des Rechtsstaatsprinzips, nämlich des Bestimmtheitsgebots. Somit war eine grundlegende Änderung dieser Vorschrift überfällig und geboten. In der endgültigen Fassung des Gesetzentwurfes wurde eines der möglichen Reformkonzepte aufgegriffen, und dieses wurde - so weit ist sich die überwiegende Mehrheit der Fachwelt einig - schlüssig und klar formuliert und gut strukturiert umgesetzt. Es handelt sich also um einen guten Gesetzentwurf. ({1}) Dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten wir nicht zustimmen können. Es gab zu viele kritikwürdige Punkte, die unter anderem auch von den Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung aufgegriffen wurden. Im Laufe der sich daran anschließenden Debatten - an dieser Stelle möchte auch ich mich bei den Berichterstattern für die sachliche Arbeit in den Gesprächsrunden bedanken - wurden nahezu alle diese Kritikpunkte ausgeräumt, sodass der Gesetzentwurf nun stimmig ist und auch besonderen Fallkonstellationen angemessen Rechnung trägt. Der Gesetzentwurf stellt eine erhebliche Verbesserung und Vereinfachung der Rechtslage dar, nicht nur für Anwälte und Gerichte, sondern auch für den Rechtsunkundigen; er ist nämlich besser zu durchschauen. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass keine Vergleichbarmachung an sich nicht vergleichbarer Ansprüche stattfindet. Die Barwertverordnung - auch dieses Stichwort ist schon gefallen - gehört der Geschichte an. Bestehende Ansprüche werden dort ausgeglichen, wo sie tatsächlich bestehen, also innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, innerhalb der betrieblichen Altersversorgung. Auch wenn dies insbesondere den privaten Versorgungsträgern ein gewisses Mehr an bürokratischem Aufwand abverlangt - später wird er ein wenig ausgeglichen -, ist dies im Ergebnis für alle Beteiligten, insbesondere für die rechtsunkundigen scheidungswilligen Bürgerinnen und Bürger, nachvollziehbar und verständlich. Soweit eine externe Teilung mit Zustimmung des Berechtigten erfolgt - auch das ist bereits angesprochen worden -, haben wir uns selbst die Aufgabe gestellt - so steht es auch in der Beschlussempfehlung -, bis zum Inkrafttreten am 1. September 2009 eine entsprechende Ausgleichskasse gesetzlich zu verankern, damit auch insoweit Rechtssicherheit herrscht. Geblieben ist die Ungleichbehandlung im Rahmen der nachträglichen Anpassung von Anwartschaftsübertragungen. Dort werden nur die Regelsicherungssysteme erfasst. Warum nicht auch betriebliche und private Altersversorgungen? Oder sollte die nachträgliche Anpassung vielleicht nicht in Gänze entfallen? Unter dem Strich sind die Gründe, welche bei der Abstimmung zu einer Enthaltung geführt hätten, letztlich doch noch, vorgestern Abend, entfallen, nachdem die Opposition - das ist im Zusammenhang mit den entsprechenden Anträgen angesprochen worden - noch einmal darauf gedrängt hatte, dass die eingetragenen Lebenspartnerschaften genauso behandelt werden wie Eheschließungen. Vorgestern hat sich die Große Koalition auf Art. 14 Grundgesetz besonnen und dem Ansinnen der Opposition Folge geleistet. So kann das Gesetz doch noch mit den Stimmen des ganzen Hauses verabschiedet werden. ({2}) Es bleibt die Frage der Renten der geschiedenen Frauen aus der DDR; aber das ist an anderer Stelle zu klären. Ich danke für die Aufmerksamkeit. ({3})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nun hat das Wort die Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Irmingard Schewe-Gerigk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002774, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist ein wichtiges familienrechtliches Reformprojekt. Wir haben damit schon unter Rot-Grün begonnen, und wäre uns nicht der Kanzler abhandengekommen, ({0}) hätten wir es unter Rot-Grün wahrscheinlich auch beendet. Nun kommt dieses Projekt zum Abschluss, und das ist gut so. Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung ist vor allem für die Alterssicherung von Frauen von erheblicher Bedeutung. So profitierten 2005 mehr als 2 Millionen Versicherte davon. Ich begrüße sehr, dass wir beim Familienrecht erneut einen fraktionsübergreifenden Konsens gefunden haben. Die Reform des viel zu komplizierten Versorgungsausgleichsrechts war ein Mammutprojekt. Ein neues System war aber auch deswegen erforderlich, weil die Bedeutung betrieblicher und privater Altersvorsorge zugenommen hat. Beim Versorgungsausgleich nach Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft werden die Altersversorgung bzw. die entsprechenden Anwartschaften aufgeteilt. Im bisherigen System ist nur bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein Ausgleich vorgesehen. Das ist kompliziert und führte zu Ungerechtigkeiten, gerade im Hinblick auf die Frauen; denn meist sind ja die Frauen ausgleichsberechtigt. Die hohe Zahl der eingereichten Petitionen hat deutlich gemacht, dass die Idee der gleichen Teilhabe an der Versorgung nicht durchgehend umgesetzt wurde und viele Menschen unter den Unzulänglichkeiten des bisherigen Rechts zu leiden hatten. Das werden wir jetzt ändern. ({1}) - Danke schön, Herr Kollege. ({2}) - Der könnte auch klatschen. - So ließ sich das Problem der Vergleichbarmachung der verschiedenen Ansprüche nicht befriedigend lösen. Frauen hatten häufig keinen gerechten Anteil, insbesondere nicht an den Betriebsrenten des geschiedenen Ehegatten. Das Thema hat darüber hinaus eine Ost-West-Relevanz. Der Versorgungsausgleich ist gerade für die Alterssicherung geschiedener Frauen in Westdeutschland bedeutsam. Aufgrund des Fortbestehens des Alleinernährermodells stammten 2005 mehr als ein Drittel ihrer Rentenansprüche, immerhin 260 Euro im Monat, aus dem Versorgungsausgleich. Bei den Frauen in Ostdeutschland - die überwiegend durchgängig erwerbstätig waren - ist es nur etwas mehr als halb so viel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das alte System war selbst für Spezialistinnen und Spezialisten nicht mehr durchschaubar. Herr Gehb hat es, wie er mir vorhin gesagt hat, auch nicht verstanden. ({3}) Das neue System ist gerechter, und der Gesetzentwurf ist verständlicher und transparenter. Statt eines Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung wird die Teilung eines jeden einzelnen Anrechts, innerhalb des jeweiligen Systems, eingeführt. So werden auch Leistungen bzw. Ansprüche aus Betriebsrenten hälftig geteilt, wofür die ausgleichsberechtigte Person ein eigenes Konto beim jeweiligen Träger erhält. Jede Einzelversorgung wird also zwischen den Ehegatten entsprechend der Ehezeit geteilt und innerhalb des gleichen Systems saldiert. Dadurch entfallen Transferverluste und Prognosefehler. Durch diese Regelung schaffen wir echte Teilhabegerechtigkeit. Nach der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss wurden weitere Verbesserungen in den Gesetzentwurf übernommen, die auch unsere Anliegen waren. Ich nenne nur die Antragslösung bei kurzer Ehedauer, also bei weniger als drei Jahren, und die Erweiterung des Ausgleichs in Bagatellfällen und bei nicht abgeschlossenen Altfällen. Im Bericht des Rechtsausschusses ist im Übrigen auf Wunsch der Grünen eine Klarstellung vorgenommen worden. Darin kommt die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, die Kosten für die Betroffenen in bestimmten Fällen zu begrenzen. Abschließend möchte ich eine Änderung besonders hervorheben. Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns doch noch darauf verständigen konnten, die Lebenspartnerschaften nahezu vollständig gleichzustellen und die Ausnahmen von den Härtefallregelungen zu streichen. Die CDU/CSU war ja bis kurz vor Schluss der Meinung, ein bisschen Diskriminierung dürfe bei eingetragenen Partnerschaften schon sein. ({4}) Ich freue mich, dass sich hier die Kraft unserer Argumente durchgesetzt hat. Ich danke auch Ihnen, Frau Granold, für Ihre Intervention. Es ist Ihnen vielleicht doch ein bisschen peinlich; denn in Ihrer Pressemitteilung stand davon gar nichts. Ich glaube, die Kraft der Argumente hat sich durchgesetzt, und ich denke auch, dass die von Ihnen ursprünglich bevorzugte Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht möglicherweise keinen Bestand gehabt hätte. ({5}) Es gibt wirklich keine rechtlichen und sachlichen Gründe für einen solchen Anachronismus. Darum danke ich Ihnen für die Beratungen. Wir sind froh, dass wir dieses Gesetz jetzt so einvernehmlich beschließen können. Recht herzlichen Dank. ({6})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Christine Lambrecht für die SPD-Fraktion. ({0})

Christine Lambrecht (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003167, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schewe-Gerigk, unser Kanzler ist uns nicht aus Furcht vor dem Versorgungsausgleich abhandengekommen. Dafür hätten wir ihn unter Umständen sogar als Sachverständigen benennen können. ({0}) Meine Damen und Herren, das gesamte Haus wird heute der Strukturreform des Versorgungsausgleichs zustimmen: die Koalitionsfraktionen, die FDP, die Grünen und die Linke. Bei so viel Harmonie könnte man fast fragen, ob denn schon wieder Weihnachten ist. Ich glaube aber, das hat damit etwas zu tun, dass wir in diesem Fachbereich - wir haben in den letzten Wochen und Monaten ja nicht nur dieses komplexe Thema bearbeitet, sondern auch die FGG-Reform und das Unterhaltsrecht, und wir widmen uns jetzt noch dem Zugewinnausgleich sehr sachorientiert und ohne Scheuklappen arbeiten und uns - die Ministerin hat das ja schon aufgeführt - eben auch von Sachargumenten von außen leiten lassen. Das merkt man ganz deutlich an diesem Gesetzentwurf. ({1}) Wir haben uns Zeit gelassen und uns die Ausführungen in den Anhörungen nicht nur angehört, sondern die einzelnen Punkte auch angenommen und umgesetzt. Deswegen ist dieser runde Gesetzentwurf zustande gekommen. Warum mussten wir das aber überhaupt tun? Der Versorgungsausgleich ist immerhin ein bisschen älter als 30 Jahre. Er hat sich bewährt und ist auch keineswegs obsolet geworden. Das ist vereinzelt schon ausgeführt worden, weswegen ich das alles jetzt auch nicht wiederholen will. Es hat sich in dieser Zeit sehr viel verändert. Mittlerweile haben wir eben nicht mehr nur die gesetzliche Rentenversicherung, wie das vor 30 Jahren vielleicht noch die Regel war, sondern es haben sich viele Altersversorgungssysteme daneben entwickelt. Die betriebliche Altersversorgung und die private Altersversorgung wurden gestärkt. In all diesen Systemen musste es eben auch einen Ausgleich geben. Dieser erfolgte bisher im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung durch sehr komplizierte Umrechnungsmethoden. Deswegen haben die Rechtsprechung und diejenigen, die dieses Recht anwenden müssen, gesagt, dass sich dort etwas verändern muss und dass wir auf die Veränderungen, die sich in der Altersversorgung ergeben haben, Antworten geben müssen. Mit dieser Strukturreform geben wir die Antwort. Rein materiell wird sich nichts ändern. Man muss auch ganz klar sagen, dass wir dort auch gar nichts ändern wollen. Es muss diesen Ausgleich, wie er im Moment besteht, geben. Es ist richtig, dass es diesen Ausgleich gibt. Wie gesagt: Ich bin froh, dass wir uns in einigen Punkten dann doch bewegt haben. Das gilt insbesondere dafür - darin waren wir alle uns schon bei der ersten Lesung einig -, dass wir die starre Regelung, nach der bei Ehen von kurzer Dauer ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist, nicht wollen, sodass wir dort mehr auf den Einzelfall eingehen können. Wir haben uns dabei jetzt auch an dem orientiert, was die Rechtsprechung als Ehe von kurzer Dauer ansieht, nämlich eine Ehe von maximal drei Jahren. Von daher ist das alles auch in der Systematik geblieben. Das ist richtig und gut. Besonders richtig und gut ist, dass es ein Antragsrecht gibt, weil es natürlich auch bei Ehen von kurzer Dauer teilweise die Situation gibt, dass dennoch entsprechende Versorgungsansprüche erworben wurden und es sich rentiert, diese aufzuteilen. Deswegen gibt es nicht diese starre Regelung bzw. diesen starren Ausschluss, sondern ein Antragsrecht. Meine Damen und Herren, es ist alles gesagt worden, nur nicht von mir. Deshalb möchte ich das jetzt nicht überstrapazieren. Vielmehr möchte ich mich bei allen für das angenehme Klima bedanken, bei allen Berichterstattern, bei den Damen und Herren des BMJ und bei der Justizministerin. Ich wünsche mir, dass wir beim nächsten großen Thema, beim Zugewinnausgleich, auch entsprechend zusammenarbeiten werden. Vielen Dank. ({2})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/11903, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/10144 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Ist jemand dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 11 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Agrardieselbesteuerung senken - Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft abbauen - Drucksache 16/11670 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss ({0}) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die Fraktion der FDP eine Redezeit von sechs Minuten erhalten soll. - Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der Kollege Dr. Edmund Geisen für die FDP-Fraktion das Wort. ({1})

Dr. Edmund Peter Geisen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003757, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Landwirtschaft dient allen. - Dieser Slogan gilt auch heute noch. Bei der jetzigen Regierungskoalition - auch in dieser Zeit der Krise - ist die Landwirtschaft jedoch das letzte Stiefkind der Nation. ({0}) Wir von der FDP-Fraktion fordern seit Jahren eine Kostenentlastung für die Landwirtschaft in den Bereichen, in denen die Politik verantwortlich ist. Die mitregierende CDU/CSU redet nur, zeigt sich aber handlungsunfähig. ({1}) Sie kann mit der SPD keine vernünftige Agrarpolitik machen. ({2}) Die FDP-Fraktion war die einzige Fraktion, die die Entlastung bei Agrardiesel und Ökosteuer seit Anfang der Legislaturperiode nicht nur gefordert, sondern auch immer wieder in die parlamentarische Debatte eingebracht hat. Wir haben Wort gehalten. Den Ankündigungen der Union hingegen ist noch nicht ein Antrag gefolgt. Im Gegenteil, die von uns eingebrachten Anträge sind bislang alle nicht nur von der SPD, sondern von der gesamten Koalition abgelehnt worden. Ich rufe kurz in Erinnerung: Anfang 2007 übernahm Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft und hätte mit einem Vorstoß zur Harmonisierung bei der Agrardieselbesteuerung punkten können. Deshalb hat die FDP-Bundestagsfraktion ihren ersten Antrag zu diesem Thema gestellt. Dieser wurde von der CDU/CSU-Fraktion und von allen anderen Fraktionen in Bausch und Bogen abgelehnt. Trotzdem folgten von der Union in kurzen Zeitabständen immer wieder Forderungen nach einer Harmonisierung, zunächst vom damaligen bayerischen Landwirtschaftsminister Josef Miller, dann vom Europaabgeordneten Albert Deß. Es ist natürlich nichts passiert. Ein Jahr später, kurz vor der bayerischen Landtagswahl, forderte Herr Deß erneut eine steuerliche Entlastung. Viele Agrarpolitiker von CDU und CSU wie Peter Bleser und Herr Miller ({3}) forderten die Absenkung der Agrardieselbesteuerung und eine Harmonisierung innerhalb Europas. Herr Brunner, der bayerische Agrarminister, wollte über den Bundesrat den Selbstbehalt bei der Agrardieselbesteuerung kippen. Passiert ist allerdings nichts. Stattdessen wurde fünf Tage später ein Antrag der FDP zur Streichung des Selbstbehalts im Agrarausschuss mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD abgelehnt. Nichtsdestotrotz hat CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer das Thema vor zwei Wochen noch einmal medienwirksam in der Berliner Zeitung aufgegriffen, nachdem klar war, dass die FDP erneut einen Antrag in den Bundestag einbringen wird. Passiert ist allerdings nichts. Nun schwenkt sogar unsere Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner auf die Unionsforderung nach einer Senkung der Agrardieselsteuer ein, und heute hat Minister Brunner von der CSU in München ebenfalls die Senkung im Rahmen des Konjunkturpakets II gefordert. Passiert jetzt endlich etwas? Ich frage Sie: Was soll das? Seit zwei Jahren erleben wir immer nur leere Worthülsen. Wenn sich die Union und Ministerin Aigner geDr. Edmund Peter Geisen genüber ihren SPD-Kollegen nicht durchsetzen können, dann sollten sie bitte schön auch nicht so tun als ob. Wo bleibt da die Glaubwürdigkeit? ({4}) Übrigens wird, Frau Wolff und meine Damen und Herren von der SPD, bei dem gesamten Thema wieder einmal der Stellenwert deutlich, den die Land- und Forstwirtschaft in der Großen Koalition genießt. ({5}) Während die SPD bei der letzten Novelle des Mineralölsteuergesetzes durchsetzen konnte, dass der Dieseleinsatz in Hafenbetrieben aus Wettbewerbsgründen von der Steuer befreit wird, verweigert sie den Landwirten beim Agrardiesel jede noch so kleine Kostenerleichterung, und sei es nur die Aufhebung des Selbstbehalts von 350 Euro. Was ist das für eine Politik? Die Landwirte sind von der Großen Koalition im Regen stehen gelassen worden. ({6}) Das Konjunkturpaket II enthält so gut wie nichts für die Agrarbereiche. Die FDP will statt staatlicher Stützungsprogramme die Rahmenbedingungen für die heimische Landwirtschaft verbessern und so ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und stärken. Dazu ist eine Kostenentlastung notwendig. ({7}) Die deutschen landwirtschaftlichen Betriebe zahlen nach wie vor die mit Abstand höchsten Agrardieselsteuern in der EU. Während sie durchschnittlich 40 Cent Steuern pro Liter zahlen müssen, liegt der Steueranteil bei unseren Nachbarn in Dänemark bei 3,2 Cent und in Frankreich bei 6,6 Cent pro Liter. Hinzu kommt in Deutschland noch die Ökosteuer, die den Treibstoff um weitere 200 Millionen Euro pro Jahr verteuert. Dieser extreme Steuernachteil der deutschen Landwirte beim Agrardiesel und bei der Ökosteuer ist Gift für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche. Ist Ihnen, meine Damen und Herren von der Großen Koalition, eigentlich klar, dass einem durchschnittlichen bäuerlichen Familienbetrieb in Deutschland durch die dreijährige Verzögerungstaktik beim Agrardiesel ein Schaden von circa 20 000 Euro entstanden ist? Sie haben eindeutig eine im wahrsten Sinne lebensnotwendige Wirtschaftsbranche vernachlässigt. ({8}) Wir von der FDP fordern dagegen: runter mit der Belastung durch die Ökosteuer, weg mit dem unsozialen Selbstbehalt und hin zur EU-weiten Harmonisierung der Steuern auf Agrardiesel! Ich hoffe, wir finden im Interesse der Landwirtschaft Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank. ({9})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächster Redner ist der Kollege Norbert Schindler für die CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Norbert Schindler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002776, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Gäste auf den Tribünen! Verehrte Damen und Herren im Plenum! Eigentlich ist Ihr Antrag nur die halbe Miete, lieber Herr Dr. Geisen. Wenn ihr von der FDP einen Antrag stellt, dann solltet ihr das richtig und gescheit machen. ({0}) Was soll eine Teillösung wie die in Ihrem Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen der Dieselölverbilligung zur Wettbewerbsangleichung auf europäischer Ebene? Ich könnte zynisch feststellen, dass ihr aus der Sicht der deutschen Landwirtschaft in eurem Antrag bescheiden seid. Wenn man den Selbstbehalt von 350 Euro streicht, wie es in eurem Antrag gefordert wird, stellt sich die Frage, was den Betrieben bleibt, die bei einer Größe von 150 bis 160 Hektar im Durchschnitt 16 000 Liter Gasöl verbrauchen. Bleiben diese Betriebe außen vor? Wir haben in diesen Tagen keine Regelung hinbekommen. Ich rede jetzt für die Union. Zwei Kollegen von der SPD werden sich noch zu diesem Thema äußern. Otto Bernhardt, Peter Bleser und andere haben versucht, im Rahmen des Konjunkturpakets II seitens der Union noch eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Das ist eine klare Feststellung. ({1}) Mir tut es leid, dass wir dies innerhalb der Koalition nicht zusammen mit der SPD geschafft haben. Die Gründe dafür werden mit Sicherheit nachher dargelegt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Wahlaussage der Union zum Agrarbereich - diese wurde von Peter Bleser entscheidend mitformuliert -, wonach die Streichung dieser Steuer im Hinblick auf den europäischen Wettbewerb in der kommenden Legislaturperiode vorgesehen ist. Wenn es der liebe Herrgott so will und wir dann mit der FDP koalieren - das wünschen sich manche - oder wenn es wieder zu einer Großen Koalition kommt - in diesem Staat ist alles möglich ({2}) - ich vergesse nicht die Partner in der jetzigen Verantwortung -, dann muss es ein erklärtes Ziel sein, diese Wettbewerbsverzerrung innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums zu beseitigen, selbst wenn sich die Balken biegen sollten. ({3}) Herr Dr. Geisen, damals ist unter Frau Künast und Herrn Eichel mit der Ökosteuer eine weitere Belastung hinzugekommen. Das haben wir massiv bekämpft. Aber Sie sagen, diese Koalition habe für die Landwirtschaft nichts getan.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollege Dr. Geisen?

Norbert Schindler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002776, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, gern.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Bitte sehr, Herr Kollege.

Dr. Edmund Peter Geisen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003757, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Selbst wenn Sie mit uns nicht koalieren sollten, interessiert mich, ob Sie dann einen ähnlichen Antrag einbringen und im Rahmen einer anderen Koalition die Harmonisierung der Agrardieselbesteuerung vornehmen werden.

Norbert Schindler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002776, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich biete Ihnen eine Wette an. Sie spenden mir einen Mosel-Riesling, wenn wir es hinbekommen. Ich besorge Ihnen einen Pfälzer Riesling, wenn wir es nicht hinbekommen, Herr Dr. Geisen. Einverstanden? - Ich habe übrigens vor vier Jahren schon eine Wette mit Frau Künast abgeschlossen. Ich sagte damals, dass sie in drei Jahren keine Ministerin mehr sei. Ich habe meine Wette gewonnen. Sie hat sie aber noch nicht eingelöst. Ich verspreche aber, dass ich meine Wette einlösen werde. Ich weiß, dass Sie das auch tun werden. - Sie dürfen sich wieder setzen, Herr Kollege. Zurück zu dem Vorwurf, wir hätten in der Großen Koalition nichts getan. Wenn man sich die Stabilisierung der Berufsgenossenschaftsbeiträge anschaut und sich vor Augen führt, dass wir im Konjunkturpaket II die Verbilligung der Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigen, muss man diesen Vorwurf mit allem Ernst zurückweisen, Herr Dr. Geisen. Ich verweise zudem darauf, dass es ein großer Kampf war - und das war kein großer Streitpunkt mit der SPD in der Koalition -, die pauschale Umsatzsteuer in Höhe von 10,7 Prozent beizubehalten und wirksam werden zu lassen. Zur Erbschaftsteuerreform. Natürlich kann man fragen, warum es überhaupt eine gibt. Schließlich wollten wir, jedenfalls viele in der Union, diese Steuer am liebsten abschaffen. Aber Sie kennen die Zwänge einer Koalition. Ich kann mir lebhaft die Neiddebatten vorstellen, die vor allem von der Linken, die für diesen Staat noch nichts gemacht haben, außer intelligente oder weniger intelligente Zwischenrufe hier im Parlament zu machen, geführt worden wären. Als es aber darum ging, Verantwortung zu tragen, ist der Oskar fortgerannt, genauso wie der Gregor in Berlin. Das zeigt die staatpolitische Verantwortung der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag. Wenn es an das Arbeiten und um das konkrete Umsetzen geht, ist mit denen absolut nicht zu rechnen. Herr Dr. Geisen, die Leistungen, die diese Große Koalition im Hinblick auf das Image und das erfolgreiche Wirken unserer Betriebe vollbracht hat - der Getreidepreis spiegelt das nicht richtig wider; die Grundstimmung ist sicherlich von Zweifeln geprägt -, sind unstrittig. - Herr Goldmann, ich komme noch auf Sie zu sprechen. Sie können ruhig eine Zwischenfrage stellen. ({0}) Herr Dr. Geisen, wenn wir Ihrem Antrag folgten, dann würden wir nicht nur die 125 Millionen Euro unten im Sockel streichen, sondern auch die 170 Millionen Euro für die Betriebe, die in Zukunft im Rahmen des Konjunkturprogramms investieren. Deswegen ist Ihr Antrag im Hinblick auf das Konjunkturprogramm absolut fehlgeleitet. Natürlich sollen die unteren Sockel beseitigt werden. Aber die Betriebe, die investieren - das sind sowohl Familienbetriebe als auch größere Betriebe -, sollen ein deutliches Entlastungssignal bekommen; denn das Geld, das hier investiert wird, kommt direkt der Wirtschaft zugute. Ich persönlich würde Ihrem Antrag gern zustimmen. Aber es geht hier noch nicht einmal um die Hälfte, sondern nur um ein Viertel des Vermögens. Abschließend sage ich zu den Kollegen der SPDFraktion: Mit uns könnte man reden. Es gibt viel Streit über das Umweltgesetzbuch, aber eigentlich sind wir nahe beieinander. Trotzdem hatten wir starke Bedenken, gerade was Vorkaufsrechte und Grenzabstände betrifft. ({1}) - Frau Wolff, regen Sie sich doch nicht so auf; auch ich rege mich nicht so gerne auf, wenn Sie reden. ({2}) - Dann müssen Sie eine Zwischenfrage stellen. Wenn ich rede, kann ich Ihnen schlecht zuhören. - Die Umweltgesetzgebung auf Bundesebene hat den Charme, dass wir in Zukunft nicht unterschiedliche Länderregelungen haben. Wenn sich die SPD etwas bewegen würde und wir uns etwas beim Dieselöl bewegen würden, dann könnten wir eine Kompromisslösung erreichen. ({3}) - Lieber Herr Goldmann, Sie lachen so schön. Wie kommen Sie dazu, das Karlsruher Urteil so zu loben? Ich kann Sie zitieren. Sie wollen jetzt die freie Marktwirtschaft. ({4}) - Ich will jetzt nicht eine halbe Seite vorlesen. - Sie haben das Karlsruher Urteil begrüßt, obwohl die Aktivitäten der CMA, sowohl was den Export als auch was die Werbung für die deutsche Landwirtschaft in der Bundesrepublik betroffen hat, gut waren. ({5}) Ich kann den Karlsruher Urteilsspruch nicht verstehen. Die Karlsruher Richter entlassen uns mit diesem Urteil in den freien Markt. Das Urteil bedeutet nichts anderes, als dass denjenigen die Unterstützung genommen wird, die erfolgreich waren. Das wird Auswirkungen auf den Fremdenverkehr, auf den Rundfunk und auf die Weinwerbung haben. Deshalb halte ich es für zu kurz gegriffen, wenn die FDP jubelt und glaubt, dass jetzt der Markt alles regelt. ({6}) - Ich will diese halbe Seite jetzt wirklich nicht vorlesen. Du weißt doch, was du geredet hast. Hier steht, dass von Herrn Goldmann begrüßt worden ist, dass der Karlsruher Urteilsspruch in die richtige Richtung geht. Jetzt müssen wir die Gesamtverantwortung den Egoisten überlassen. Das kann doch nicht der richtige Ansatz sein. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir eine gute Idee, von der sowohl der in- als auch der ausländische Markt profitiert hat, auf Dauer aufrechterhalten. Deswegen sollten wir in den nächsten Tagen und Wochen unsere Kraft darauf verwenden - das sage ich zum Schluss -, dieses neue Problem zum Nutzen aller in der Agrarwirtschaft Tätigen zu lösen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege, Sie haben noch eine Minute Redezeit. ({0})

Norbert Schindler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002776, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich habe eigentlich alles dazu gesagt.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Sie müssen die Redezeit nicht ausschöpfen. - Herr Goldmann hat eine Zwischenfrage, die der Redner, wie ich sehe, zulässt. Herr Kollege Goldmann, bitte sehr.

Hans Michael Goldmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003133, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Schindler, machen wir es einmal ganz einfach. Gestern war Ausschusssitzung. Sie werden sich erinnern, dass es einen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt. Sie gehen manchmal dorthin. In diesem Ausschuss ist gestern ein relativ umfangreicher Bericht vom Staatssekretär, der jetzt hier anwesend ist und der gestern von Fachleuten begleitet war, über die Auswirkung des Urteils von Karlsruhe auf den Absatzfonds und die angegliederten Gesellschaften gegeben worden. Sagen Sie mir doch einmal den Grund, warum Sie gestern nicht da waren. ({0})

Norbert Schindler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002776, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Goldmann, ich war bei der Debatte dabei, aber Sie wissen, dass ich auch Mitglied des Finanzausschusses bin. So weit ist die Gentechnik noch nicht, auch wenn die FDP das gerne hätte, dass ich mich zweiteilen und in beide Ausschüsse gleichzeitig gehen könnte. Das geht beim besten Willen nicht. ({0}) Ich habe aber Ihre Äußerung gefunden, die in AGRAEUROPE zitiert wird: Für die FDP-Bundestagsfraktion erklärten deren agrarpolitische Sprecher Goldmann und Dr. Edmund Geisen, die Bundesverfassungsrichter hätten die ungenügende demokratische Legitimation und die Zwangsabgabe jetzt völlig zu Recht zum Anlass genommen, das Absatzfondsgesetz in weiten Teilen als verfassungswidrig und nichtig zu erklären. - Sie begrüßen das, ich bedaure es. ({1}) - Haben Sie nicht zugehört? Muss ich das jetzt noch kommentieren? - Wir sollten uns die Frage stellen, ob wir den Mut haben, eine gute Idee beizubehalten, die erfolgreich war. Bisher wurden die Egoisten nicht berücksichtigt. ({2}) - Wenn Sie das nicht wollen, dann bringen Sie einen Antrag in den Bundestag ein und sagen Sie uns, wie wir den Mangel schnell beheben. Uns brechen jetzt nämlich Strukturen weg, die absolut gut gearbeitet haben. Danke schön. ({3})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nun hat das Wort die Kollegin Dr. Kirsten Tackmann für die Fraktion Die Linke. ({0})

Dr. Kirsten Tackmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003853, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir doch zurück zum eigentlichen Thema dieser Debatte, zum Agrardiesel. CMA ist ein anderes Thema. Ich sollte auch darauf verweisen, dass es da durchaus berechtigte Kritik gab und noch gibt. Richtig ist, dass es bei der Agrardieselbesteuerung zwischen den EU-Mitgliedstaaten trotz gemeinschaftlicher Agrarpolitik wirklich große Unterschiede gibt; das ist klar. Richtig ist auch, dass es dabei um viel Geld geht. Der Raiffeisenverband hat ausgerechnet, dass eine durchschnittliche deutsche Agrargenossenschaft mit 1 400 Hektar bewirtschafteter Fläche einen Kostennachteil von 55 600 Euro pro Jahr gegenüber einem französischen Betrieb von derselben Größe hätte, der quasi keine Dieselsteuer zahlt. Aber Diesel ist eben nicht alles, was ein Bauer braucht. Pflanzenschutzmittelsteuer, Düngemittelsteuer und Mehrwertsteuer belasten Landwirtschaftsbetriebe in anderen Mitgliedstaaten zusätzlich. Nur wenn alle anderen Wettbewerbsbedingungen in der EU gleich wären, wäre die Agrardieselbesteuerung ein klarer Wettbewerbsnachteil für die einheimischen Betriebe. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir feststellen: So simpel ist es eben nicht, zumal wir uns in einer Übergangsphase befinden, in der die Harmonisierung im Agrarsektor Schritt für Schritt vollzogen wird. Deshalb ist aus Sicht der Linken die Debatte über die Ungerechtigkeit innerhalb des deutschen Agrardieselbesteuerungssystems viel wichtiger. Unser System diskriminiert zwei verschiedene Kategorien von Betrieben - es ist schon angeklungen -: Erstens: Betriebe, die größere Flächen bewirtschaften; denn sie bekommen ab der Kappungsgrenze 10 000 Liter Diesel keine Steuerrückerstattung mehr. Zweitens. Bis zu einem Selbstbehalt von 350 Euro muss ebenfalls die volle Dieselsteuer bezahlt werden. Das diskriminiert wiederum Klein- und Nebenerwerbsbetriebe, die oft gleich mehrfach durch das Netz der Agrarförderung fallen. Wer eine flächendeckende Landbewirtschaftung möchte, muss auch diese Betriebe fördern. Daher ist unsere Forderung: erstens mehr Gerechtigkeit im System und zweitens eine Entlastung der Betriebe von Energiekosten durch eine bessere Förderung des Umstiegs auf alternative Energieversorgungsquellen. ({0}) Eine einfache Steuerrückzahlung in voller Höhe erscheint auf den ersten Blick attraktiv. Es ist aber eine rückwärtsgewandte Lösung für das real existierende Problem. Aus unserer Sicht ist ein konsequentes Umsteuern notwendig. Für eine nachhaltige Landwirtschaft in Deutschland und Europa ist es sinnvoll, Agrarbetriebe dabei zu unterstützen, die Landmaschinenflotte umzustellen: auf dezentral erzeugte Agrotreibstoffe wie Biodiesel, reines Pflanzenöl oder demnächst sogar Biogas. Das ist kein ganz einfacher und auch kein kurzer Weg; aber er führt in die Zukunft. Dazu müssen die Rahmenbedingungen natürlich so gestaltet sein, dass die Kraftstoffkosten der Betriebe real sinken und ihre technischen Umstellungsrisiken minimiert werden. Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft hat bereits vor Jahren ausgerechnet, dass das erstens technisch geht und dass zweitens circa 2 Millionen Hektar landwirtschaftliche Fläche ausreichen, um eine vollständige Eigenenergieversorgung der Landwirtschaft zu sichern. Es ist also machbar. Es fehlen offensichtlich nur die Anreize. Pflanzenöl und Biodiesel können bereits jetzt in Landmaschinen verwendet werden, und sie sind für die Landwirtschaft bereits steuerbefreit. Trotzdem ist für die Agrarbetriebe unter dem berühmten Strich die Nutzung des fossilen Diesels unter den jetzigen Besteuerungsbedingungen immer noch günstiger. Die von der FDP vorgeschlagene umfassende Steuersenkung würde die strukturelle Abhängigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe von fossilem Diesel noch zementieren. Und das schlägt ausgerechnet die FDP vor, die sich doch sonst immer für Biokraftstoffe einsetzt! Damit würde man aus unserer Sicht sogar eine wichtige Chance für eine sinnvolle Nutzung von Agrotreibstoffen verpassen. Die Linke streitet deswegen weiter für politische Rahmenbedingungen, die die Agrarbetriebe bei der Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft unterstützen und sie nicht davon abhalten. Vielen Dank. ({1})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächste Rednerin ist die Kollegin Ingrid ArndtBrauer für die SPD-Fraktion. ({0})

Ingrid Arndt-Brauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003422, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon der Titel des FDP-Antrags „Agrardieselbesteuerung senken - Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft abbauen“ enthält die Unterstellung, dass es Wettbewerbsnachteile gibt. Der Redner der FDP, Herr Dr. Geisen, hat die zweite Unterstellung gleich hinterhergeschoben: Die SPD-Fraktion behandele die Landwirtschaft wie ein Stiefkind der Nation. ({0}) Ich möchte beide Unterstellungen aufs Schärfste zurückweisen. ({1}) Ich persönlich komme aus einem dörflichen Bereich des Münsterlandes. Wir haben dort keine kolchosenartigen Betriebe wie im Osten, ({2}) sondern eher mittelgroße Betriebe, die weder vom Selbstbehalt noch von der Kappungsgrenze betroffen sind. Meine Großeltern kommen aus dem landwirtschaftlichen Bereich; insofern habe ich keine Vorbehalte gegenüber der Landwirtschaft. ({3}) - Nein, ich habe keine Pferdekoppel. ({4}) Wir führen allerdings in der Landwirtschaft bei mir zu Hause große Diskussionen über die Haushaltsberatungen und die Wirtschaftswege. Einerseits sagen mir die Landwirte immer, die Agrardieselbesteuerung sei ein Problem; man benutze die Landmaschinen eigentlich nur auf dem Acker, deshalb brauche man eine Sonderregelung. Bei den Diskussionen über die Haushaltsberatungen erlebe ich aber immer wieder, dass die Landwirte vor Ort sagen, der Zustand der Wirtschaftswege sei ein großes Problem für die Landwirtschaft; man brauche diese Wirtschaftswege. Dazu sage ich immer, dass sich die Landwirte schon festlegen müssen: Entweder sie fahren auf den Äckern oder sie benutzen die Wirtschaftswege. ({5}) Solange die Landwirte auf den Wirtschaftswegen fahren, brauchen sie keine Sonderregelung, und wenn sie nur auf den Äckern fahren, brauchen sie keine Wirtschaftswege. ({6}) Grundsätzlich möchte ich Ihnen zur Kenntnis geben, dass die Landwirtschaft in meinem Wahlkreis robust ist; ihr geht es gut. Die Landwirte meinen, sie seien von der Wirtschaftskrise nicht betroffen. Das macht Sinn; denn die Lebensmittelproduzenten erzielen weiterhin gute Absätze. Deshalb finden die Landwirte keine ausdrückliche Erwähnung im Konjunkturpaket II. Die Landwirte werden wie alle anderen Bürger entlastet; aber der Agrarbereich bedarf keiner besonderen Entlastung im Konjunkturpaket. Deswegen war es auch überhaupt nicht einsichtig, Regelungen zum Agrardiesel in irgendeiner Form in das Konjunkturpaket aufzunehmen. Ich weise das Ansinnen des Kollegen Schindler aufs Schärfste zurück, im Zusammenhang mit dem Umweltgesetzbuch über den Agrardiesel zu verhandeln. ({7}) Wenn wir uns auf eine solche Basartaktik einlassen, dann verfehlen wir unser Ziel, eine vernünftige und zukunftsweisende Politik zu machen. ({8}) Ich möchte auf den Antrag der FDP zurückkommen. Er gliedert sich in drei Bereiche: Der erste Bereich behandelt den Selbstbehalt, der zweite die Ökosteuer und der dritte die EU-Initiative. Der Selbstbehalt von 350 Euro macht Sinn, weil wir durch eine Abschaffung den Verwaltungsaufwand immens aufblähen würden. Ich denke, eine gewisse Eigenbeteiligung in diesem Bereich ist, weil es - auch für die Kleinbetriebe - immer die Alternative Biodiesel gibt, durchaus zu verantworten. Die Ökosteuer greift im landwirtschaftlichen Bereich nicht stärker als in anderen Bereichen. Ich musste erst vorgestern erfahren, dass zum Beispiel die Bahn im Fernverkehr riesige Wettbewerbsnachteile hat, weil die Ökosteuer im Bahnbereich komplett draufgesattelt wird. ({9}) Hingegen werden andere Bereiche völlig ausgenommen. ({10}) Wenn wir sagen, dass es keine Wettbewerbsverzerrung gibt - das haben wir hier einvernehmlich festgestellt -, dann gilt dies auch für die Bauern.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Geisen?

Ingrid Arndt-Brauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003422, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ja.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege, bitte.

Dr. Edmund Peter Geisen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003757, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Verehrte Frau Kollegin, ich möchte gerne von Ihnen konkret wissen: Sind Sie für eine Harmonisierung der Agrardieselbesteuerung in Europa - ja oder nein? Ich darf Ihnen sagen, dass ich von der belgischen Grenze komme; wir haben dort einen landwirtschaftlichen Betrieb. Ein Betrieb der gleichen Größe und der gleichen Produktionsrichtung zahlt in Belgien im Vergleich zu Deutschland jährlich 7 000 Euro weniger Agrardieselsteuer. Halten Sie das für richtig? Ein anderes Beispiel: In Ihrer Heimat, an der holländischen Grenze, zahlen die Münsterländer Bauern 10 000 Euro Agrardieselsteuer mehr als der niederländische Bauer. Halten Sie das für korrekt? ({0})

Ingrid Arndt-Brauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003422, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Das halte ich nicht für korrekt. Das hätte ich Ihnen auch noch unter Punkt drei gesagt. Ich war ja erst bei den Punkten eins und zwei. Sie können sich also ruhig wieder hinsetzen. Ich komme jetzt zu Punkt drei. Ich möchte gerne, dass es zu einer europaweiten Regelung kommt. Es wäre mir wirklich ein großes Anliegen, wenn eine Harmonisierung erreicht werden könnte. Sie wissen, dass es schon häufig Vorstöße gab. Wir können aber für eine Harmonisierung auf europäischer Ebene nicht alleine sorgen. Es gibt aber immer wieder entsprechende Ansätze. Es gibt auch eine Initiative unserer Bundesregierung; das hätten Sie auch nachlesen können. Sie steht auf der Tagesordnung für die Kommissionssitzung am 1. April 2009. Es ist nicht klar, wie die Verhandlungen ausgehen werden. Ich hoffe aber, dass man bei den Vorverhandlungen, die es jetzt schon gibt, bis zum 1. April 2009 ein Stück weiterkommt. Auch ich finde, dass es nicht in Ordnung ist, dass in Europa unterschiedliche Regelungen bestehen. ({0}) Das habe ich nie in Abrede gestellt. Ich möchte hier aber ganz eindeutig Folgendes festhalten: Wir wollen die Landwirtschaft nicht als Stiefkind behandeln und sie erst recht nicht benachteiligen; wir wollen aber auch nicht, dass das Thema Agrardiesel immer wieder mit anderen wichtigen Themen sozusagen gedealt wird. Das Problem der Besteuerung des Agrardiesels können wir nämlich hier prinzipiell nicht vor Ort lösen. ({1}) - Nein. - Mit einer einheitlichen Agrardieselbesteuerung auf europäischer Ebene habe ich überhaupt keine Probleme, aber eine Subventionierung aus Mitteln des Bundeshaushaltes lehne ich ausdrücklich ab. ({2}) - Die Bauern gehen nicht kaputt. Das ist Quatsch.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Frau Kollegin, denken Sie bitte an die Redezeit. ({0})

Ingrid Arndt-Brauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003422, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich kann Ihre Frage nicht mehr zulassen; ich bin am Ende meiner Redezeit. Vielleicht können wir es noch bilateral regeln. Ich danke Ihnen. ({0})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächste Rednerin ist die Kollegin Cornelia Behm für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Cornelia Behm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003500, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP fordert in ihrem Antrag zwei wesentliche Dinge, nämlich die Senkung der Agrardieselsteuer und die Streichung des Selbstbehaltes. Damit zeigt die FDP ganz deutlich, dass sie verschiedene Punkte nicht begriffen hat, ({0}) nämlich zum Beispiel den Zusammenhang zwischen Energieverbrauch und Klimawandel, dass sie das Problem der Ressourcenverknappung ignoriert und dass sie offensichtlich ihren stetigen Ruf nach Entbürokratisierung, den sie wie eine Monstranz vor sich her trägt, selber nicht wirklich ernst nimmt. Denn der Selbstbehalt senkt die Zahl der Begünstigten. Auf diese Weise entstehen eindeutig weniger Bürokratiekosten aufseiten der Landwirte wie der Verwaltung. Hier geht es also um die Frage, ob es mehr Gerechtigkeit oder mehr Bürokratie geben soll. Ich denke, wie es derzeit läuft, ist es schon ganz sinnvoll. Sie ziehen lediglich ein einziges Argument für Ihren Antrag heran, nämlich die niedrigeren Steuersätze in anderen europäischen Ländern, und versuchen, daran vermeintliche Wettbewerbsnachteile festzumachen. Das ist - das werden Ihnen andere Kollegen auch noch sagen ziemlicher Unsinn. ({1}) Sie fordern eine Harmonisierung der Steuern - eine Harmonisierung wäre okay; da bin ich ganz dicht bei Ihnen -, aber keine Beseitigung der Ausnahmetatbestände für große Energieverbraucher. ({2}) Dabei sollte man sich doch um eine Harmonisierung der Preise für Energie, die ja der Motor unserer Wirtschaft ist, auf einem vernünftigen Niveau und um einen effizienten Umgang mit Energie auf europäischer Ebene kümmern. ({3}) Die Diskussion um die Agrardieselbesteuerung zeigt auch die Scheinheiligkeit der Union. Staatssekretär Müller hat noch beim II. Klimaforum des Deutschen Bauernverbandes gesagt, eine Verringerung der Energieeinsätze in der Landwirtschaft um 20 Prozent in den nächsten 10 Jahren sei unbedingt nötig; daran müsse sich die Landwirtschaft auch beteiligen. Das ist ein wunderbares Ziel. Das tragen wir mit. Da sind wir dabei. ({4}) Doch nur wenige Tage später forderte Ministerin Aigner in Passau - es war am 2. Februar, wenn ich richtig informiert bin - eine niedrigere Agrardieselsteuer, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. ({5}) Daran sieht man doch: Die Union hat noch weniger als die FDP begriffen, dass das Öl knapper wird und die Landwirtschaft beim Klimaschutz nicht außen vor bleiben darf. ({6}) Interessant ist auch - das kann ja nun alle Welt im Spiegel nachlesen -, dass die CSU das ohnehin schon von der Union ausgehöhlte UGB nur blockiert hat, um für eine Zustimmung hierzu eine Senkung der Agrardieselsteuer einzutauschen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Union: Das ist kein verantwortliches Regierungshandeln, sondern das ist eindeutig Klientelpolitik. ({7}) Die Argumentation mit der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit läuft dabei vollkommen ins Leere. Der Umfang der Agrarexporte steigt seit Jahren. Der Herr Staatssekretär Müller hat im Juni 2008 gesagt, dass bei den Agrarexporten Rekordzuwächse von 17 Prozent verzeichnet wurden. Noch im Januar haben Sie ganz stolz und froh gesagt: Die Agrarexporte sind stabil. Wo ist denn da bitte schön der Bedarf? Ich komme noch einmal auf den Agrardiesel zu sprechen. Ich denke, es ist höchste Zeit, das Märchen vom „Zurück zur billigen Energie“ zu beerdigen. Es wird nie wieder billige fossile Energie geben.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Frau Kollegin, darf ich Sie unterbrechen? Der Herr Kollege Bleser würde gerne eine Zwischenfrage stellen.

Cornelia Behm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003500, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Wunderbar, denn damit verlängert er meine Redezeit.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege Bleser, bitte.

Peter Bleser (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000198, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Danke, Frau Präsidentin! - Liebe Frau Kollegin Behm, sind Sie wirklich der Meinung, dass die Landwirte mehr Diesel verbrauchen würden, wenn er etwas billiger wäre? Er ist doch der große Kostenfaktor in der Produktion. Meinen Sie nicht auch, dass es sich wegen der landwirtschaftlichen Produktion auf den Ackerflächen beim Agrardiesel um Prozessenergie handelt, die in anderen Bereichen auch steuerbefreit ist? Hier wäre eine Gleichbehandlung angebracht; das ist sicher auch Ihre Meinung.

Cornelia Behm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003500, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Lieber Kollege, ich bezweifle überhaupt nicht, dass Diesel ein sehr wichtiges Betriebsmittel für die Landwirtschaft ist. Aber die Landwirte haben Alternativen. Es ist bereits erwähnt worden, dass Biodiesel bzw. -öle steuerbefreit sind. Ich muss Ihnen einmal Folgendes sagen: Wenn die Bundesregierung die Landwirte unterstützen will, dann sollte sie nicht den fossilen Diesel billiger machen. Sie sollte stattdessen die Umrüstung der alten Traktoren und die Anschaffung neuer Traktoren fördern, ({0}) damit Pflanzenöl und Biodiesel eingesetzt werden können. Damit kann man kleine Kreisläufe schließen. Damit bleibt die Wertschöpfung erhalten. ({1}) - Ja, eben. - Warum kaufen die Landwirte es nicht? Da muss man doch Anreize schaffen. An dieser Stelle ist das Geld doch richtig angelegt. Was macht aber die Bundesregierung stattdessen? Sie legt ein Programm für Energieeffizienz in der Landwirtschaft in Höhe von 7 Millionen Euro jährlich auf. Diese Größenordnung ist lächerlich; denn gleichzeitig gibt sie 1,5 Milliarden Euro für die Abwrackprämie aus. Das ist eine Investition in alte Technologie. Das ist die Politik des „Weiter so“. Hier zeigt sich ganz eindeutig, was Ihnen die Landwirtschaft wert ist. Anstatt nach der Senkung von Energiesteuern zu rufen und alte Technologien zu unterstützen, sollten Sie in Innovation investieren, solange neue Technologien nicht wettbewerbsfähig sind. Dort ist das Geld richtig angelegt. Da müssen Sie finanziell unterstützen. Das hält die Wertschöpfung in der Region. Das hilft der Landwirtschaft, und das hilft dem Mittelstand dieses Sektors, den Sie mit Ihrer Biotreibstoffpolitik ohnehin kaputtgemacht haben. Vielen Dank fürs Zuhören, liebe Kolleginnen und Kollegen. ({2})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Letzte Rednerin in dieser Debatte ist nun die Kollegin Waltraud Wolff für die SPD-Fraktion. ({0})

Waltraud Wolff (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003270, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! 1973 gab es neun Staaten in der Europäischen Gemeinschaft. Seit 2007 haben wir die EU-27. Und was passiert heute? Im Jahre 2009 legt die FDP einen Antrag vor, in dem ein EU-Vergleich von acht europäischen Ländern zu einer Aussage für die gesamte EU führt. Meine Damen und Herren von der FDP, nehmen Sie es eigentlich immer so genau? ({0}) Sie berichten in Ihrem Antrag von erheblichen Belastungen für die kleinen Betriebe. Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass es nicht nur den Selbstbehalt, sondern auch eine Kappungsgrenze bei 10 000 Litern gibt? ({1}) - So weit sind sie nicht gekommen; das ist klar. In einem Punkt Ihres Antrages gebe ich Ihnen recht: Die Belastung für Dieselkraftstoff ist in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hoch. Aber deshalb kann man doch nicht automatisch auf schlechte Wettbewerbsbedingungen für deutsche Landwirte schließen. Das ist ein falscher Schluss, und das wird der Situation der Landwirtschaft überhaupt nicht gerecht. ({2}) Sie stützen sich in Ihrem Antrag auf ein Gutachten des Ifo-Instituts. Das Ifo-Institut kommt in seiner Gesamtbetrachtung der Steuern auf alle Produktionsmittel zu dem Ergebnis, dass Deutschland gemeinsam mit Österreich und den Niederlanden im Mittelfeld liegt. Das ist richtig; Sie haben selber darauf hingewiesen. Dänemark - das haben Sie zufällig vergessen; vorhin haben Sie jedoch davon gesprochen, dass Dänemark eine ganz niedrige Agrardieselbesteuerung habe - ist ein wichtiger Konkurrent Deutschlands und weist nach dieser Gesamtbetrachtung die höchste Belastung auf. Da stimmt Ihre Argumentation also nicht. In der Ifo-Studie, die Sie zugrunde legen, fehlen wesentliche Faktoren, zum einen die soziale Absicherung der Bauern und zum anderen die Ertragsteuern. Ich gebe zu, dass ein Vergleich gerade dieser Positionen sehr schwierig ist. Aber Sie können nicht außer Acht lassen, dass der Bund sehr tief in die Tasche greift, wenn es um die soziale Absicherung der Bauern geht. Rund 3,7 Milliarden Euro geben wir dafür aus. ({3}) Wenn wir, die Bundesrepublik Deutschland, in diesem Segment nicht gut aufgestellt sind, dann weiß ich es auch nicht.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Frau Kollegin Wolff, darf ich Sie unterbrechen? Herr Kollege Dr. Geisen hätte auch bei Ihnen eine Zwischenfrage.

Waltraud Wolff (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003270, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Gerne, Herr Dr. Geisen.

Dr. Edmund Peter Geisen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003757, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Kollegin, ist Ihnen bekannt, dass diese Zuschüsse zu den Sozialversicherungen die Folge eines gesamtgesellschaftlichen Problems und damit ein Altlastenproblem sind? Diese Altlasten betreffen, was den Ursprung angeht, fast jede Familie. Das muss man deutlich machen. Dann kann man auch erkennen, weshalb dieser Zuschuss begründet und notwendig ist. Sind Sie angesichts der Begründung für diese sozialen Zuschüsse des Bundes sicher, dass es richtig ist, dass die deutschen Landwirte pro Familienbetrieb 7 000 Euro mehr Agrardieselsteuern zahlen als die Betriebe in den Nachbarländern? Landwirte aus zwei benachbarten Ländern fahren mit ihren Maschinen nebeneinander; die Felder sind zum Teil sogar grenzübergreifend. Können Sie überhaupt begreifen, was es heißt, wenn die Bauern in Belgien und Frankreich einen Riesenvorteil durch eine niedrige Agrardieselbesteuerung haben? Sie plädieren, wenn ich Sie richtig verstanden habe, für eine eher noch höhere Agrardieselbesteuerung. Oder wie soll ich das sehen? ({0})

Waltraud Wolff (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003270, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Dr. Geisen, ich habe gerade versucht, Ihnen zu erklären, dass man eine Gesamtbetrachtung der steuerlichen Belastung vornehmen muss - auf die Gesamtbetrachtung des Ifo-Instituts stützt sich ja auch Ihr Antrag -, in die alles einbezogen werden muss. Ich sage voller Stolz, dass wir als Bund diese Verantwortung wahrnehmen und fast 4 Milliarden Euro in die Hand nehmen. Das ist auch richtig. Aber das ist eine Entlastung, lieber Herr Geisen, die die Bauern in anderen Staaten nicht haben. Auch das muss man in diesem Zusammenhang sehen. ({0}) Ich bin nicht für eine höhere Besteuerung, Herr Geisen, sondern ich bin dafür, dass wir zukunftsorientiert arbeiten. Wenn wir die Wettbewerbssituation betrachten, müssen wir auch die Marktanteile sehen. Da will ich nur einmal den Deutschen Bauernverband zitieren, der - Herr Kollege Schindler kann das sicherlich bestätigen - in seinem Situationsbericht 2009 schreibt: Im Zehnjahresvergleich hat Deutschland seinen Marktanteil bei den meisten Produkten halten oder sogar ausbauen können. Ehrlich gesagt, hört sich das für mich nicht nach einem gravierenden Wettbewerbsnachteil an. Wettbewerbssituationen zu verbessern, ist gut. Dass die Landwirtschaft so gut dasteht, ist auch in Ordnung. Die gesetzliche Krankenversicherung der Landwirte wurde im Konjunkturprogramm nicht außen vor gelassen. Sie profitieren zudem von den Steuersenkungen. Uns geht es darum, in die Zukunft zu investieren. Uns geht es darum, die Notwendigkeit der Steigerung der Energieeffizienz in den Mittelpunkt zu stellen. ({1}) Da kann man Kosten sparen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Es tut mir zutiefst leid, dass unser Koalitionspartner in der vergangenen Woche nicht zugestimmt hat, als es um den Verzicht auf Besteuerung der Biokraftstoffe für den öffentlichen Personennahverkehr ging. ({2}) Sie haben dem eine Absage erteilt. Das wäre eine Investition in die Zukunft gewesen. Damit hätten wir den Landwirten geholfen und etwas Gutes für die Zukunft getan. Herzlichen Dank. ({3})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/11670 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Nun rufe ich den Tagesordnungspunkt 12 auf: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen - Drucksache 16/10120 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss ({0}) Innenausschuss Sportausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Kultur und Medien Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist dafür eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann werden wir so verfahren. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort für die Bundesregierung Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Alfred Hartenbach.

Alfred Hartenbach (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002669

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Ministerpräsident Müller! Bürgerschaftliches Engagement ist wichtig für unsere Gesellschaft. Eine vitale Bürgergesellschaft lebt davon, dass ihre Mitglieder sich aktiv einbringen und vor allem dort für Ausgleich und Fürsorge sorgen, wo der Staat dies nicht leisten kann. Bürgerschaftliches Engagement muss weiter gefördert werden. Dazu gehört es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Menschen sich gemeinsam engagieren können. In Deutschland wird vor allem in Vereinen, aber auch in Stiftungen beispielhafte gesellschaftliche Arbeit geleistet. Das Ehrenamt spielt dabei eine besonders wichtige Rolle. Viele kleine Vereine können nur deshalb effektiv wirken, weil die Vereinsämter ehrenamtlich wahrgenommen werden. Es wird allerdings immer wieder berichtet, dass Vereinsmitglieder zögern, Vereinsämter zu übernehmen - nicht etwa, weil sie die damit verbundene Arbeit scheuen, sondern aus Furcht vor eventuell unüberschaubaren Haftungsrisiken. ({0}) Zwar gibt es bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit, die Haftung der Vorstände gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern durch Satzungsregelungen zu beschränken. Doch wissen viele dies nicht. Deshalb hat der Bundesrat in seinem Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen eine gesetzliche Haftungsbeschränkung gegenüber dem Verein und den Vereinsmitgliedern vorgesehen. Ich begrüße dies ausdrücklich als wichtigen Beitrag zur Förderung des bürgerschaftlichen ehrenamtlichen Engagements. Dabei muss allerdings das Risiko des Vereinsvorstandes sorgfältig mit den eventuellen Risiken Dritter abgewogen werden. Deshalb ist es in diesem Spannungsfeld gegenläufiger Interessen sinnvoll, zwischen den Ansprüchen Außenstehender und den Ansprüchen des Vereins sowie einzelner Vereinsmitglieder zu unterscheiden. Es ist durchaus angemessen, die Haftung des ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstandes gegenüber dem Verein sowie gegenüber einzelnen Vereinsmitgliedern auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu beschränken. Nach außen hin, also gegenüber Dritten, ist dagegen eine volle Haftung nach wie vor unabdingbar. Der Verein kann hierfür durch Abschluss einer Risikoversicherung allerdings Vorsorge treffen. ({1}) Zur Unterscheidung, ob ein Vorstand tatsächlich ehrenamtlich oder gegen Gehalt tätig wird, schlagen wir vor, die Regelung des § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz einzuführen. Das Haftungsprivileg wollen wir auf die Personen erstrecken, die für ihre Tätigkeit als Vereinsvorstand eine Vergütung von nicht mehr als 500 Euro pro Jahr erhalten. Bei ehrenamtlich tätigen Vorständen von Stiftungen - dieser Punkt ist im Bundesratsentwurf nicht enthalten besteht eine mit den ehrenamtlichen Vereinsvorständen vergleichbare Haftungssituation. Auch sie sollten gegenüber der Stiftung nicht für Schäden haften, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Stiftung sollte ihre ehrenamtlichen Vorstände außerdem in gleicher Weise wie die Vereine von der Haftung für leichte Fahrlässigkeit gegenüber Dritten freistellen. Wir können eine Erstreckung des Haftungsprivilegs auf die Verletzung steuerlicher oder sozialrechtlicher Pflichten nicht gutheißen, und zwar auch deshalb nicht, weil die bisher geltenden Risikobegrenzungen insoweit ausreichend sind. Die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements war und ist auch für die Bundesregierung von herausragender Bedeutung. Wir haben schon vieles zur Förderung des Ehrenamtes getan, und wir sind auch weiterhin aktiv. Zurzeit wird im Bundesministerium der Justiz ein umfassender und gut verständlicher Leitfaden für Vereine erstellt, den wir demnächst über das Internet allgemein zugänglich machen. Darin werden alle wesentlichen Fragen zum Vereinsrecht beantwortet. Den vorliegenden Gesetzesvorschlag unterstützen wir mit den eben von mir vorgetragenen Ergänzungen. Die ehrenamtlich Tätigen leisten einen unschätzbaren, wertvollen Beitrag für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Wir sollten diesen Beitrag auch für die Zukunft erhalten. Vielen Dank. ({2})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächste Rednerin ist für die FDP-Fraktion die Kollegin Mechthild Dyckmans. ({0})

Mechthild Dyckmans (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003752, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört: Der Gesetzentwurf soll das bürgerschaftliche Engagement in Vereinen fördern. Das begrüßen wir von der FDP ausdrücklich. Ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf, der auf eine Initiative des Saarlandes und Baden-Württembergs zurückgeht, nunmehr auch im Bundestag beraten wird. Der Gesetzentwurf sieht - der Herr Staatssekretär hat das schon ausgeführt - eine Begrenzung des Haftungsrisikos von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstandsmitgliedern vor. Auch das unterstützen wir ausdrücklich. Es ist ja beinahe schon ein Wunder, dass sich überhaupt noch Menschen finden lassen, die bereit sind, Vorstandsfunktionen zu übernehmen. Man muss bedenken: Für Vereinsvorstände gelten die gleichen Haftungsrisiken wie zum Beispiel bei GmbH-Geschäftsführern. Ich meine, hier ist eine Unterscheidung nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. ({0}) Natürlich macht es einen Unterschied, ob jemand von Berufs wegen - in der Regel gegen gutes Gehalt - solch eine Arbeit übernimmt, oder ob er solche Verpflichtungen ehrenamtlich in seiner Freizeit, neben seiner beruflichen Tätigkeit, in Sportvereinen, in sozialen Einrichtungen, in Einrichtungen der Kulturpflege, beim Roten Kreuz, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder sonst wo übernimmt. Ich freue mich, dass die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf jetzt offensichtlich unterstützt. Das hat bei der Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf noch ganz anders ausgesehen. ({1}) Auch im Dezember des letzten Jahres war die Bundesregierung noch nicht so weit. Auf eine Anfrage meines Kollegen Burgbacher hat sie zu dem Zeitpunkt geantwortet, dass man noch nicht weiß, wie man damit umgehen soll. Es ist schön, dass man jetzt offensichtlich auch in der Bundesregierung zur Einsicht gekommen ist und, wie im Entwurf vorgesehen, einen § 31 a BGB einführen will. Gleichwohl glaube ich auch, dass es einige Punkte gibt, über die wir noch einmal sprechen sollten. Zum einen gibt es den angesprochenen Vorschlag, ob man auch das Haftungsrisiko für Vorstände von Stiftungen begrenzen soll. In diesem Zusammenhang muss man prüfen, ob die Haftungsrisiken tatsächlich vergleichbar sind. Falls das so ist, sehen ich und meine Fraktion keinen Grund, dass man nicht auch den Vorstand einer Stiftung in den Genuss einer gesetzlichen Haftungsbegrenzung kommen lassen soll. Beim zweiten Punkt geht es um das Kriterium der Unentgeltlichkeit. Dazu wurde im Gesetzentwurf, allerdings nur in der Begründung, ausgeführt, dass die Tatsache, dass man für eine Tätigkeit lediglich eine Aufwandsentschädigung oder ein geringes Entgelt bekommt, der Unentgeltlichkeit nicht entgegenstehen soll. Der Vorschlag aus dem Justizministerium, der eine Konkretisierung des Unentgeltlichkeitskriteriums vorsieht, scheint mir zielführend zu sein, sodass man diesen Punkt noch einmal besprechen sollte. ({2}) Ich bin auch froh, dass man im Ministerium offensichtlich wieder davon abgekommen ist, eine Verpflichtung der Vereine zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung vorzuschlagen. Gut, dass man sich davon gelöst hat. Es war gut, dass Sie bis zum Februar gewartet und heute Ihre Presseerklärung herausgegeben haben, in der Sie mitteilen, dass Sie allem in der jetzigen Form zustimmen. Ich würde mich also freuen, wenn wir ohne größere parteipolitische Auseinandersetzungen diesen Gesetzesvorschlag schnell verabschieden könnten; denn das liegt im Interesse Tausender Frauen und Männer, die sich ehrenamtlich in Vereinen engagieren und jeden Tag aufs Neue einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer aktiven und lebenswerten Bürgergesellschaft leisten. Schönen Dank. ({3})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Für den Bundesrat hat nun das Wort der Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller. ({0}) Peter Müller, Ministerpräsident ({1}): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass bürgerschaftliches Engagement einen unschätzbaren Wert für unsere Gesellschaft hat und es wesentlicher Teil des Kitts ist, der diese Gesellschaft zusammenhält, ist eine Tatsache, die in diesem Hause bekannt ist und die deshalb nicht weiter vertieft werden muss. Folglich ist es unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die ehrenamtliches Engagement unterstützen und Anreize schaffen, dieses Engagement zu erbringen, und dort, wo ehrenamtliches Engagement behindert wird, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Hürden beseitigt werden. Das war immer ein Ziel der Arbeit in diesem Haus. Das wurde auch beim Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, das wichtige Verbesserungen für bürgerschaftliches Engagement gebracht hat, deutlich. Die Frage der Haftung von ehrenamtlich und unentgeltlich tätigen Mitgliedern in den Vereinsvorständen ist dort nicht geregelt worden. Diese Frage wurde bei den Beratungen jenes Gesetzentwurfs im Bundesrat angesprochen. Der Diskussionsbedarf wurde bestätigt, und auf dieser Grundlage beruht der jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates, der auf saarländische Initiative hin zustande gekommen ist. ({2}) Ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf des Bundesrates dieses Stadium im Hohen Haus erreicht hat. Nicht allen Entwürfen des Bundesrates ist dieses Schicksal beschieden. ({3}) Umso mehr freue ich mich, dass dies heute der Fall ist, ({4}) und zwar auch deshalb, weil wir heute über eine regelungsbedürftige Angelegenheit sprechen. Frau Dyckmans hat es eben gesagt: Durch die Rechtsprechung ist die Haftung der ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstände derjenigen eines GmbH-Geschäftsführers angenähert worden. Das ist mit Sicherheit nicht sachgerecht. Ich will es ganz kurz an einem Beispiel erläutern - der Fall hat sich in dem von mir vertretenen BundesMinisterpräsident Peter Müller ({5}) land zugetragen -: Es geht um einen großen Sportverein, in dem ein ehrenamtlicher Jugendleiter für die Jugendarbeit zuständig ist. Daneben gibt es eine Vertragsspielerabteilung mit einem Geschäftsführer, der Steuern nicht zahlt und Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt. Irgendwann fällt dies auf. Die Ansprüche werden geltend gemacht. Der Geschäftsführer ist weg. Der Verein kann die Forderungen aus dem Vereinsvermögen nicht befriedigen. Plötzlich sieht sich der ehrenamtlich tätige Jugendleiter einem Haftungsbescheid in der Größenordnung von 35 000 Euro gegenüber. Das kann nicht richtig sein. ({6}) - Wenn Sie dazwischenrufen, da habe der Ministerpräsident nicht aufgepasst, sage ich an dieser Stelle: Im Saarland ist das einfacher als in Nordrhein-Westfalen, aber um alles kann sich auch der saarländische Ministerpräsident nicht kümmern. ({7}) - Das ist richtig. Ich glaube, dass die Notwendigkeit besteht, in diesem Bereich eine faire Verteilung der Haftungsrisiken herbeizuführen. Eine faire Verteilung heißt: Natürlich hat jeder für das einzustehen, was er selber tut. Natürlich hat jeder für vorsätzliches Handeln und für grobe Fahrlässigkeit einzustehen. Aber in Fällen des bloßen Nichtwissens, in Fällen einfacher Fahrlässigkeit muss nach meinem Dafürhalten - und das ist auch die Sprache dieses Gesetzentwurfes, der im Grundsatz breite Unterstützung findet - eine Haftungsfreistellung gegeben sein. Ich halte die Bedenken in der ursprünglichen Stellungnahme der Bundesregierung für nicht begründet. Auf den Hinweis, dass wir vergleichbare Situationen bei Stiftungen, bei Pflegepersonen und Betreuern haben, kann mit dem Argument geantwortet werden, dass diese Personengruppen in die Regelungen einbezogen werden. Im Übrigen besteht schon ein Unterschied: Bei Vereinen handelt es sich in der Regel um immateriell orientierte Tätigkeiten, während die anderen Gruppen, die angesprochen worden sind, typischerweise mit Fragen der Vermögenssorge befasst sind. Auch den Hinweis, dass bei einer Haftungsfreistellung das Risiko besteht, dass die Haftung des Vereins verschärft wird, halte ich für falsch. Es geht meist um diejenigen Fälle, in denen der Verein nicht haften kann, weil er nicht leistungsfähig ist, weil das Vereinsvermögen nicht ausreicht. Ich glaube auch, dass der Hinweis darauf, damit sei das Risiko verbunden, dass Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern ausfallen, am Ende nicht tragen kann. Wir müssen beachten, dass wir über Beträge reden, die mit Blick auf das Gesamtsteueraufkommen oder das Gesamtaufkommen im Bereich der Sozialversicherung von absolut vernachlässigbarer Größe sind. ({8}) Wir müssen auch beachten, dass es hier um Tatbestände geht, die dazu führen können, dass ehrenamtliches Engagement, dass die Bereitschaft, sich in Vereinen einzubringen, breitflächig zurückgeht. Vor diesem Hintergrund hat, glaube ich, das fiskalische Interesse zurückzustehen. Ich bitte herzlich darum, diesen Gesetzentwurf aus dem Bundesrat zu unterstützen und zielführend zu beraten. ({9}) Ich verbinde dies mit der Bitte um Verständnis dafür, dass ich die Debatte gleich verlasse, weil parallel die Föderalismuskommission tagt und meine Anwesenheit dort erforderlich ist. ({10}) Es ist keine Missachtung des Hohen Hauses. Unterstützen Sie bitte diesen Gesetzentwurf im Interesse des ehrenamtlichen Engagements in unserem Land! Wir brauchen bürgerschaftliches Engagement. Es macht die Menschlichkeit dieser Gesellschaft aus. Ich bitte um Unterstützung. ({11})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Ilja Seifert für die Fraktion Die Linke. ({0})

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist durchaus vernünftig. Ich denke, wir werden ihm zustimmen. Über seinen Inhalt gibt es vermutlich nur wenig Streit. Aber worüber reden wir eigentlich? Die wirklichen Probleme werden mit diesem Gesetz nämlich nicht gelöst. Auch ich möchte ein Beispiel anführen: Ein Verein mit 20 Mitgliedern sammelt seit über 20 Jahren Spenden für die Kinder und jetzt erwachsenen Opfer von Tschernobyl. Das gesamte Geld, das dieser Verein jemals gesammelt hat, wurde gespendet und nach Weißrussland oder in die Ukraine geschickt. Man hat also geholfen und gute Arbeit getan. Einmal im Jahr führt der Verein, weil das Vorschrift ist, seinen Vereinstag durch, bestätigt seinen Vorstand oder wählt ihn neu. An diesem Tag entsteht ein Brand - aus welchen Gründen, lässt sich hinterher nicht mehr ermitteln -, und die Räumlichkeit, in der der Verein gerade tagt, brennt ab. Es entsteht ein Schaden in Höhe von 25 000 Euro. Das Vereinsvermögen beträgt 38,50 Euro; das ist das Geld, das der Verein für Briefmarken ausgibt. Das gesamte übrige Geld wird schließlich, wie gesagt, gespendet und zum Beispiel nach Belarus geschickt. Nun fordert der Besitzer der Räumlichkeit, die abgebrannt ist, Schadensersatz. Der Verein zahlt seine 38,50 Euro und ist damit bankrott. Wer muss jetzt zahlen? Am Ende müssen die Vereinsvorstände zahlen. Das kann doch nicht sein. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir nicht wollen. ({0}) - Dann klären Sie mich nachher bitte auf. Ich kann Ihnen sagen: Das ist die Rechtslage. Das können wir aber nicht wollen. Wir müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die ehrenamtlich tätig sind, keine Angst haben müssen, dass auf ihr Privatvermögen zurückgegriffen wird. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Man könnte zum Beispiel eine Haftungsbegrenzung vornehmen. Man könnte für Vereine auch eine staatliche Garantie abgeben und die Kosten für Vereinsschutzbriefe übernehmen, natürlich nur für die der untersten Kategorie; das ist klar. Das wäre eine Möglichkeit, Vereine, die nicht das nötige Geld haben, um eine Versicherung abzuschließen, nicht einmal eine Versicherung für eine Vereinsveranstaltung, von diesen Belastungen zu befreien. Das wäre wichtig. In eine solche Regelung könnten wir auch die anderen Zielgruppen, von denen immer die Rede ist, einbeziehen. Wie sieht es denn mit amtlich bestellten Pflegerinnen und Pflegern oder Betreuerinnen und Betreuern aus? Auch sie haben ein Haftungsrisiko. Auch diesen Personen müssen wir helfen. Insofern besteht durchaus Handlungsbedarf. Dass der Staatssekretär diesen Gesetzentwurf jetzt unterstützt, finde ich sehr erfreulich. Aber das Schauspiel, das Sie uns geliefert haben, indem Sie den vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates sechs Monate lang verschleppt haben, ist ziemlich beschämend. Ich finde, dafür hätten Sie zumindest ein Wort der Entschuldigung sagen können. ({1}) Noch eines: Wenn wir Politikerinnen und Politiker einen Fehler machen, sind unsere Diäten, also unsere Gehälter, und unsere Pensionen genauso sicher wie unsere Vermögen, solange wir nicht ehrenamtliche Vorsitzenden eines Vereins sind, von dem ich gerade sprach. Dass auch Spitzenmanager von Banken und großen Unternehmen solchen Haftungsrisiken nicht ausgesetzt sind, erleben wir in letzter Zeit Tag für Tag. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass diejenigen, die von allen und immer wieder für ihre unverzichtbare ehrenamtliche Arbeit gelobt werden - Sie haben sie sogar als „Kitt der Gesellschaft“ bezeichnet -, nicht solchen Risiken ausgesetzt sind. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. ({2})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Der Kollege Hans-Christian Ströbele hat seine Rede zu Protokoll gegeben,1) sodass nun als letzter Redner in dieser Debatte der Kollege Dr. Peter Danckert für die SPD-Fraktion das Wort hat. 1) Anlage 2

Dr. Peter Danckert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003066, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich muss sagen: Es gefällt mir, dass Sie diesen Gesetzentwurf des Bundesrates persönlich vertreten. Das zeigt Ihr großes Engagement. Ich bin Ihnen sehr dankbar - ich sage das ganz freimütig über Parteigrenzen hinweg -, dass hier eine Minireform - das muss man so sagen, wenn man sich vor Augen hält, was wir zum Abbau von Bürokratie in diesem Bereich eigentlich alles regeln müssten - angestoßen wurde. Dass Sie heute Abend hier sind, ist wirklich verdienstvoll. ({0}) Ich hoffe, dass wir Ihre Anwesenheit nicht nur der Koinzidenz mit einem anderen Termin verdanken, sondern dass Sie auch gekommen wären, wenn Sie hier keine anderen Verpflichtungen gehabt hätten. Ich würde Sie gerne einladen, noch ein bisschen zu bleiben; denn auch wenn wir nachher über die Reform des Untersuchungshaftrechts reden, könnten wir Ihre Unterstützung brauchen. Ich weiß allerdings, dass Sie nicht so lange bleiben können. Im Prinzip ist zu der großen Rolle der ehrenamtlich Tätigen alles gesagt worden. Im Sportbereich - diesem Bereich, Herr Ministerpräsident, sind wir ja beide verbunden - sind mehr als 1 Million Menschen als Vereinsvorsitzende ehrenamtlich tätig. Die bisherigen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sind defizitär, sie müssen geändert werden. Insofern - ich habe es eben schon gesagt -: Danke für die Anregung und den Anstoß zu dieser Gesetzesinitiative! Was uns besorgt hat - das will ich freimütig sagen -, ist der Umstand, dass dieser Gesetzentwurf zu scheitern drohte. Es ist der Initiative vieler Mitglieder des Sportausschusses und des Rechtsausschusses zu verdanken, dass es zu einem Gespräch kam, in dem wir zusammen mit dem Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes unsere Bedenken geschildert und deutlich gemacht haben, dass wir eine gesetzliche Regelung in dieser Richtung wollen. Von einer Sternstunde zu sprechen, ist vielleicht übertrieben; aber ein Erfolg ist es, dass aus dieser parlamentarischen Initiative - was ja nicht allzu häufig ist - mit der Formulierungshilfe, die die Bundesregierung geleistet hat, ein Gesetz geworden ist, das wir hier beraten können. Das eine oder andere wird im Rahmen eines Feintunings noch modifiziert werden müssen; aber die Richtung stimmt, das Gesetz findet ja jetzt Zustimmung. Ehrenamtliche Tätigkeit muss in der Form, wie es jetzt vorgesehen ist, ein Stück weit geschützt werden. Wir wissen von den Vorsitzenden vieler Vereine, dass die Frage der Haftung sie sehr bedrückt. Das von Ihnen, Herr Ministerpräsident, genannte Beispiel mit den 35 000 Euro war ja noch relativ harmlos. Als Anwalt habe ich vor zehn, zwölf Jahren selber erlebt, wie ein Vereinsvorsitzender einen Haftungsbescheid über 1 Million DM bekam - was nicht nur familiär katastrophale Auswirkungen hatte. Die Forderung konnte aus dem Vereinsvermögen - indem ein Teil des Geländes verkauft wurde - bezahlt werden. Die Haftung ist ein kritischer Punkt, es ist kritisch, wenn sich der Vorsitzende darauf verlassen muss, dass im größeren Umfeld alles seine Ordnung hat. Von daher ist die Haftungsbegrenzung, die wir mit diesem Gesetz vorsehen, notwendig. Auch die Form, in der wir das machen, ist richtig. Nachdenken müssen wir vielleicht noch darüber, ob die unentgeltliche Tätigkeit mit 500 Euro richtig angesetzt ist. Klaus Riegert, ich habe das so verstanden, dass wir darüber in den Gremien noch einmal diskutieren werden. Ich halte diesen Maßstab für durchaus angemessen; aber man kann darüber diskutieren, ob wir das noch etwas ausweiten sollten. Herzlichen Dank noch einmal an Sie, Herr Ministerpräsident Müller. Dank auch an alle anderen, die dazu beigetragen haben, dass wir in dieser Legislaturperiode mit der Schaffung eines § 31 a BGB eine seit langem ins Auge gefasste Änderung des § 31 BGB herbeiführen können. Ich glaube, dass diese Änderung draußen akzeptiert wird und ankommt, weil die ehrenamtlichen Vorsitzenden der Sportvereine unter der bisherigen Regelung in der Tat gelitten haben. Sie mussten besorgt sein, weil sie nicht genau wissen konnten, was auf sie zukommt. Durch die Beschränkung der Haftung setzen wir ein deutliches Zeichen. Vielen Dank. ({1})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/10120 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ({0}) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Nešković, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Keine Abschiebungen in das Kosovo - Drucksachen 16/9143, 16/11370 Berichterstattung: Abgeordnete Hans-Werner Kammer Rüdiger Veit Hartfrid Wolff ({1}) Ulla Jelpke Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu die- sem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. - Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Hans- Werner Kammer, Rüdiger Veit, Hartfrid Wolff, Ulla Jel- pke und Josef Philip Winkler.1) Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/11370, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/9143 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer ist dagegen? Enthaltungen? - Dann ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDPFraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Antje Blumenthal, Hubert Hüppe, Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Marlene Rupprecht ({2}), Renate Gradistanac, Angelika Graf ({3}), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Frauen und Mädchen mit Behinderungen wirksam vor Gewalt schützen und Hilfsangebote verbessern - Drucksache 16/11775 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ({4}) Rechtsausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Gesundheit Haushaltsausschuss Auch hier wurde vereinbart, dass die Reden zu Proto- koll gegeben werden. Es handelt sich um die Reden fol- gender Kolleginnen und Kollegen: Antje Blumenthal, Michaela Noll, Marlene Rupprecht, Ina Lenke, Dr. Ilja Seifert und Markus Kurth.2) Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/11775 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Sie sind damit einverstanden, wie ich sehe. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin Andreae, Alexander Bonde, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kontrollrechte aus Bundesbeteiligungen strategisch nutzen - Drucksache 16/11761 Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss ({5}) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ({6}) Finanzausschuss Federführung strittig Auch hier wurden die Reden zu Protokoll gegeben, und zwar von folgenden Kolleginnen und Kollegen: 1) Anlage 3 2) Anlage 4 Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Klaus-Peter Willsch, Bernhard Brinkmann, Ulrike Flach, Roland Claus und Dr. Thea Dückert.1) Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/11761 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Federführung ist allerdings strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wünschen Federführung beim Haushaltsausschuss, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Technologie. Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Technologie - abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Überweisungsvorschlag ist damit abgelehnt. Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD - Federführung beim Haushaltsausschuss - abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Ist jemand dagegen? Enthaltungen? - Der Überweisungsvorschlag ist damit mit großer Mehrheit angenommen. Das heißt, die Federführung liegt beim Haushaltsausschuss. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 16 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts - Drucksache 16/11644 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss ({7}) Innenausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann wird so verfahren. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Alfred Hartenbach das Wort für die Bundesregierung. ({8})

Alfred Hartenbach (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002669

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr van Essen, bis zwei kann ich zäh- len. Ich habe die richtige Rede. Die Untersuchungshaft ist eine besonders schwerwie- gende Beschränkung der Freiheit und mit weitreichen- den Grundrechtseingriffen verbunden. Ich sehe es des- halb als eine positive Entwicklung an, dass die Zahl der Untersuchungshäftlinge trotz einer effektiven Strafver- folgung seit Jahren sinkt. 2006 gab es insgesamt etwa 24 000 Untersuchungsgefangene. Das ist sicherlich noch immer eine hohe Zahl; aber 30 Jahre zuvor, 1976, also weit vor der deutschen Einheit, waren es noch über 42 000. Das ist ein Rückgang um 43 Prozent. Ich glaube, 1) Anlage 5 wir verdanken dies nicht zuletzt den Maßnahmen zur Haftvermeidung und der Justiz, die diese anwendet. Trotzdem bleibt die Untersuchungshaft eine besondere Herausforderung für den Rechtsstaat. Mit diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung wollen wir deshalb klar regeln, unter welchen Voraussetzungen welche Beschränkungen der Freiheit zulässig sind. Wir wollen auch die Rechte der Festgenommenen stärken. Wenn U-Haft angeordnet wird, geht es nicht nur um die Freiheitsentziehung selbst, sondern auch um begleitende Maßnahmen wie die Postkontrolle oder Besuchsbeschränkungen. Im Gesetz war bislang weder geregelt, welche Beschränkungen zulässig sind, noch, unter welchen Voraussetzungen diese erfolgen können. Es existierte lediglich eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Länder. Infolge der Föderalismusreform regelt nun der Bund das Ob der Untersuchungshaft und das gerichtliche Verfahren, während die Regelungskompetenz für das Wie des Vollzugs bei den Ländern liegt. Lassen Sie mich die wesentlichen Änderungen vorstellen, die der Entwurf der Bundesregierung vorsieht. Zu den Beschränkungen, die Untersuchungsgefangenen über die Freiheitsentziehung als solche hinaus zur Abwehr von Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr auferlegt werden können, gehören vor allem die Überwachung der sogenannten Außenkontakte: Besuche, Telekommunikation und Briefverkehr sowie die Trennung von anderen Gefangenen, die an derselben Tat beteiligt waren. Alle diese Eingriffe müssen im Hinblick auf die Unschuldsvermutung und das Freiheitsrecht des Beschuldigten sorgfältig abgewogen werden. Dafür schafft unser Entwurf transparente und klare gesetzliche Regeln. Nicht ausreichend sind künftig rein standardmäßige, unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls angeordnete Beschränkungen. Die zuständigen Stellen müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob solche Beschränkungen wirklich erforderlich sind. Damit tragen wir der Unschuldsvermutung in Zukunft noch sehr viel besser Rechnung. Im Gesetz wollen wir außerdem den Rechtsschutz klarer regeln. Damit wird für die Inhaftierten künftig deutlicher, dass und mit welchen Rechtsmitteln sie sich gegen Beschränkungen in der U-Haft rechtlich zur Wehr setzen können. Das schafft mehr Klarheit für die Vollzugspraxis, stärkt die Rechte der Betroffenen und ist ein Zugewinn an Rechtsstaatlichkeit. Eine zweite wichtige Neuerung geht auf eine Anregung zurück, die wir den europäischen Institutionen zum Schutz der Menschenrechte verdanken. Es geht darum, dass Verhaftete über ihre Rechte möglichst frühzeitig und umfassend belehrt werden. Wir regeln in diesem Gesetz, dass Beschuldigte in Zukunft bereits bei ihrer Festnahme und zudem schriftlich belehrt werden. Das bedeutet, dass sie nicht nur einen mündlichen Hinweis, sondern auch ein Papier bekommen, auf dem zum Beispiel steht, dass sie spätestens am nächsten Tag einem Richter vorgeführt werden, dass sie das Recht haben, keine Aussage zu machen, und dass sie Zugang zu einem Verteidiger und einem Arzt bekommen können. Des Weiteren verbessern wir das Recht der Inhaftierten, ihre Akten einzusehen. Es gibt natürlich Fälle, in denen die Gewährung von Akteneinsicht die Ermittlungen und damit den Zweck der Untersuchungshaft gefährden würde. In solchen Fällen kann die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht verweigern. Trotzdem muss der Untersuchungsgefangene oder sein Verteidiger jedenfalls die Informationen bekommen, die notwendig sind, um die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung beurteilen zu können. Das ist auch ein Gebot der Waffengleichheit; denn wenn man über die Gründe nicht Bescheid weiß, kann man gegen eine Inhaftierung keine gezielten Rechtsmittel ergreifen. Ich denke, es wird deutlich, dass dieser Gesetzentwurf ein echter Gewinn an Rechtsstaatlichkeit ist. Wir stärken die Rechte der Betroffenen und stellen klare und praxistaugliche Regeln auf. Wir schaffen damit eine gute Balance zwischen der Unschuldsvermutung, die für Untersuchungsgefangene gilt, und dem Bedürfnis des Staates nach einer wirksamen Strafverfolgung. Ich danke Ihnen. ({0})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nächster Redner ist der Kollege Jörg van Essen für die FDP-Fraktion. ({0})

Jörg Essen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000495, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Trotzdem will ich daran erinnern, dass ich bei meiner grundsätzlichen Kritik bleibe. Die Entscheidung im Rahmen der ersten Föderalismusreform, wonach die Gesetzgebung für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen ist und nur noch das Ob nach Bundesrecht entschieden wird, halte ich weiter für falsch. ({0}) Das ändert aber nichts daran, dass das, was die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, ein Schritt in die richtige Richtung ist; er wird von uns ganz außerordentlich begrüßt. Herr Staatssekretär, ich sehe das genauso wie Sie. Es ist gut, dass diejenigen, die in Untersuchungshaft kommen und für die weiter die Unschuldsvermutung gilt, über das unterrichtet werden, was ihnen vorgeworfen wird, dass sie Anspruch darauf haben, dass ihnen ein Exemplar des Haftbefehls ausgehändigt wird, und - auch das ist sehr wichtig - dass dies dem Häftling, wenn er der deutschen Sprache nicht mächtig ist, in seiner Heimatsprache oder einer ihm verständlichen Sprache vorgetragen werden muss. ({1}) Ich glaube, dass das ein wichtiger und richtiger Schritt ist. Ein zweiter Punkt gefällt mir ebenfalls sehr gut. In den ursprünglichen Entwürfen, die zur Diskussion standen, waren sehr starke Einschränkungen der Außenkontakte des Häftlings vorgesehen. Sie sind in dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf zu einer Vorgehensweise zurückgekehrt, die mir sehr gut gefällt, nämlich dass im Einzelnen geprüft wird, ob eine Notwendigkeit zur Beschränkung der Außenkontakte besteht. Das muss dann auch ausdrücklich angeordnet werden. Das entspricht meines Erachtens dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das auch bei der Untersuchungshaft zu gelten hat. ({2}) Es gibt einen Punkt, zu dem sich der Gesetzentwurf nicht verhält, auf den ich aber gerne eingehen möchte, weil er immer wieder Gegenstand von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wie auch des Bundesverfassungsgerichts ist: die Länge der Untersuchungshaft. Das muss einem tatsächlich Sorge machen. Ich will nicht verhehlen, dass hier durchaus zwei Seelen in meiner Brust wohnen. Wenn man wie ich aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis kommt, dann weiß man, dass die Länge der Untersuchungshaft manchmal gar nicht von der Justiz beeinflusst werden kann. Wenn man als die Ermittlung führender Staatsanwalt oder Oberstaatsanwalt immer wieder den Gutachter mahnt, endlich sein Gutachten vorzulegen - das Gutachten ist für eine Anklageerhebung dringend erforderlich -, ({3}) - richtig - und wenn man alles unternommen hat, statt die Hände in den Schoß zu legen, es aber trotzdem zu einer langen Untersuchungshaftzeit gekommen ist, fällt es einem manchmal schwer, einzusehen, wenn das Oberlandesgericht feststellt - wie es mir passiert ist -, dass das nicht akzeptabel ist. ({4}) - Dazu komme ich noch. Deswegen habe ich darauf hingewiesen, dass das am Anfang, wenn man die Ermittlung führt, schwer einzusehen ist, vor allen Dingen, wenn der Beschuldigte - beispielsweise weil er weiß, dass ihn eine lebenslange Haft erwartet - schon alles organisiert und gar keine Unterkunft mehr hat. Aber ich teile das, was Sie gesagt haben, völlig. Wenn man das Ganze nicht mehr mit professioneller Betroffenheit, sondern mit etwas Abstand sieht - insofern bin ich für Ihren Einwand dankbar -, wird deutlich, dass der Betroffene nichts dafür kann. Deshalb bin ich dankbar dafür, dass die Gerichte, insbesondere die Obergerichte, in diesem Punkt sehr streng sind. Ich hätte mir gewünscht - vielleicht können wir das in den Berichterstattergesprächen tun -, dass wir uns, wenn es schon zu einer Reform des Untersuchungshaftrechts kommt, auch damit befassen, wie wir dem Problem der zu langen Untersuchungshaftzeit in unserem Land, die häufig und auch zu Recht kritisiert worden ist, begegnen können. ({5}) Das werden wir als FDP-Bundestagsfraktion in die Beratungen einbringen. Insgesamt halten wir - das möchte ich abschließend als Fazit festhalten - diesen Gesetzentwurf für einen Schritt in die richtige Richtung. Ich habe das Gefühl, dass alle Fraktionen gemeinsam etwas verbessern wollen. Wenn der Wille da ist, sollten wir das auch nutzen, um zu einem Ergebnis zu kommen, das dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland dient. Vielen Dank. ({6})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Siegfried Kauder das Wort. ({0})

Siegfried Kauder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003563, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Untersuchungshaft ist Freiheitsberaubung gegenüber einem Unschuldigen. Das ist kein Ausspruch von mir - auch wenn er von mir sein könnte -, sondern eine Schlussfolgerung des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hassemer, im Strafverteidiger 1984, Seite 38 ff. Untersuchungshaft ist die einschneidendste strafprozessuale Maßnahme, die man sich vorstellen kann. Völlig unvorbereitet wird ein Tatverdächtiger, für den die Unschuldsvermutung gilt, in Haft genommen. Sich aus der Haft heraus zu wehren, ist außerordentlich schwierig. Deswegen nimmt jemand, der es sich leisten kann, einen Anwalt. Der Anwalt muss aber rechtzeitig Informationen haben. Nach geltendem Recht konnte man dem Strafverteidiger, der unmittelbar nach der Verhaftung mandatiert wurde, Akteneinsicht verwehren, weil der Ermittlungszweck dem entgegenstand. Hier hilft das neue Gesetz deutlich. Danach müssen dem Strafverteidiger die Aktenteile sofort zur Verfügung gestellt werden, die er benötigt, um die Rechtmäßigkeit der Anordnung der U-Haft zu beurteilen. ({0}) - Genau das steht drin, Herr Kollege. An dem, was ich gerade geschildert habe, merkt man aber, dass wir im Bereich des Untersuchungshaftrechtes ein Zweiklassenwahlrecht haben. Derjenige, der es sich wirtschaftlich leisten kann, nimmt sich einen versierten Verteidiger. Nach dem in Diskussion stehenden Gesetz bekommt der Verteidiger sofort Akteneinsicht und kann sich für seinen Mandaten gegen die Inhaftierung zur Wehr setzen. Aber was macht derjenige, der das Geld für einen Verteidiger nicht hat? Nach geltendem Recht bekommt er in aller Regel bei nicht allzu schweren Delikten nach drei Monaten verbüßter Untersuchungshaft einen Verteidiger. Ich habe genügend Erfahrung damit: Nach drei Monaten braucht der Verteidiger gar nicht mehr anzutreten. Die sozialen Kontakte und das Arbeitsverhältnis sind weg. Das Mietverhältnis ist aufgelöst. Daher ist in der ersten Sekunde der Festnahme die Verteidigung das Allerwichtigste. ({1}) Wir müssen den Gesetzentwurf, was diesen Bereich angeht, kritisch betrachten. Der Gesetzgeber hat im Gesetzentwurf versucht, dieses Problem zu lösen. § 147 Abs. 7 der neuen Fassung der Strafprozessordnung sieht vor, dass der nicht durch einen Verteidiger vertretene Inhaftierte über seine Rechte angemessen informiert wird. Diese Krücke wird nicht helfen; denn mancher wird nicht am Wohnort, sondern zum Beispiel irgendwo in Norddeutschland - weil er sich dort gerade aufhält - in Haft genommen, obwohl er in Süddeutschland lebt. Auf dem sogenannten Schubweg braucht er etwa 14 Tage, bis er an seinem Wohnortgefängnis angekommen ist. Wer will ihn dabei informieren? Das heißt, wir müssen genau diese Lücke im Gesetz schließen. Ich danke dem Kollegen Danckert. Wir beide unterstützen das Anliegen, dass dort, wo U-Haft angeordnet wird, ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, und zwar sofort, nicht erst nach drei Monaten. ({2}) Die Freiheitsentziehung beginnt aber nicht erst mit der Anordnung von Untersuchungshaft. Nach § 128 der Strafprozessordnung kann die Polizei nach vorläufiger Festnahme einen Bürger, gegen den Tatverdacht besteht, bis zu 48 Stunden in Polizeigewahrsam halten. Auch dort muss schon interveniert werden. Nach geltendem Recht mussten die Familienangehörigen erst ab der Anordnung von Untersuchungshaft informiert werden. Das wird im neuen Gesetz anders geregelt. Sofort nach der vorläufigen Festnahme sind die Familienangehörigen zu informieren. Sie leben also nicht 48 Stunden im Ungewissen. Wir müssen aber nicht nur regeln, dass der Festgenommene sofort nach der vorläufigen Festnahme belehrt wird, dass er einen Verteidiger in Anspruch nehmen kann. Vielmehr soll all das, was Kollege Danckert und ich uns wünschen, schon für den Bereich der vorläufigen Festnahme gelten. Auch dann soll der Bürger einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, der angemessen informiert werden muss. ({3}) Der Kollege Montag nickt gefällig. - Das ist eine Forderung, die Strafverteidiger seit langem erheben. Wir wissen, dass das den Ländern Kosten verursachen wird. Aber es steht in Diskussion, die Tagessatzhöhen bei Geldstrafen, die bisher nach § 40 Abs. 2 des Strafgesetzbuches bei 5 000 Euro enden, deutlich anzuheben. Man denkt darüber nach, die bisherige Obergrenze von 5 000 Siegfried Kauder ({4}) Euro auf 30 000 Euro anzuheben. Das ergibt für die Länder die Möglichkeit finanzieller Mehreinnahmen, die man sehr wohl für eine Pflichtverteidigerbestellung einsetzen kann. ({5}) Vielleicht kann man von diesen Mehreinnahmen noch eine Forderung der Opfer erfüllen, deren Erfüllung bisher am Widerstand der Länder gescheitert ist: 10 Prozent der Geldstrafen für opferschützende Organisationen. Sie sehen also: Wenn man will, dann ist einiges machbar. Ich würde mich auf eine weitere Unterstützung unseres Anliegens einer vorgelagerten Pflichtverteidigerbestellung freuen. Wir werden das im Rechtsausschuss debattieren können. Ich habe Ihnen zwei Minuten und 57 Sekunden Redezeit erspart. Vielen Dank. ({6})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege Nešković hat seine Rede zu Protokoll gegeben1). Damit hat der Kollege Jerzy Montag für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bedingungen und Grenzen der Beschneidung der Frei- heit im Rahmen der Untersuchungshaft aufzeigen - das ist das, was ein Gesetz zur Reform der Untersuchungs- haft leisten müsste. Dabei - ich stimme Ihnen völlig zu, Herr Kollege Kauder - streitet für den nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Beschränkungen der Freiheit sind nur dann, wenn sie unerlässlich sind, nur dann, wenn sie auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, und nur dann, wenn sie aufgrund richterlicher Anordnung und richterlicher Durchführung erfolgen, zulässig. Wir haben aber stattdessen seit Jahr- zehnten nur § 119 Abs. 3 und Abs. 6 StPO und eine Ver- waltungsfiktion in der Untersuchungshaftvollzugsord- nung, wonach jeder Ermittlungsrichter, der sich zu den Haftbedingungen der Untersuchungshaft nicht äußert, in jedem einzelnen Fall fingiert alle Bestimmungen der Un- tersuchungshaftvollzugsordnung für diesen Beschuldig- ten anordnet. In der Praxis ist seit Jahrzehnten über diese immer am Rande der Verfassungswidrigkeit schrammende Praxis diskutiert worden. Wir haben seit Jahrzehnten Vor- schläge zur Reform der Untersuchungshaft von Verbän- den, von Professoren und aus der wissenschaftlichen De- batte. Ich finde, dass ein Gesetz zur Reform der Untersuchungshaft den Stand und das Niveau dieser 1) Anlage 6 jahrzehntealten Debatte widerspiegeln müsste. Aber der Entwurf greift diese Vorschläge mit keinem einzigen Wort auf. Er beschäftigt sich nicht mit ihnen; sie werden schlicht ignoriert. Stattdessen - das lesen wir in der Begründung - wird krampfhaft ausgeführt und beteuert, dass die Regierung und die Koalition nicht mehr kodifizieren möchten, als seit Jahrzehnten in der Untersuchungshaftvollzugsordnung sowieso schon stehe. Dazu kommt noch das Eingeständnis, dass man nachvollziehen will, wozu die Bundesrepublik Deutschland inzwischen von internationalen Organisationen gezwungen wird. Sie, Herr Staatssekretär, haben die Entscheidungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung zitiert. Es gibt auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das, was von diesen Organisationen von Deutschland verlangt wird, wird mit diesem Gesetzentwurf implementiert - auch da nicht vollständig -, aber nichts mehr. Es fehlt unendlich viel. Ich will kurz das Wichtigste nennen. Wir brauchen eine feste Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft. Herr Kollege van Essen, Sie haben das angedeutet. Wir brauchen eine Beiordnung der Verteidigung ab dem ersten Tag der U-Haft; Herr Kollege Kauder, darin sind wir uns einig. Ich hoffe, dass das Parlament die Kraft haben wird, das tatsächlich durchzusetzen. Wir brauchen die volle Akteneinsicht in den Fällen der U-Haft. Herr Staatssekretär Hartenbach meinte, dass nach der jetzt vorgeschlagenen Regelung die Akten zur Verfügung zu stellen sind, die die U-Haft begründen. ({0}) Im Text des Gesetzentwurfs heißt es, es seien der Verteidigung „die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen“. Das ist eine Karikatur des Rechts auf Akteneinsicht und eine Karikatur der unabhängigen Verteidigung. ({1}) Die Anordnungen der Freiheitsbeschränkungen müssen schriftlich und begründet erfolgen. Ihre Ausführung durch die Staatsanwaltschaft wie auch die Polizei und die Justizvollzugsanstalt bedarf der Zustimmung der Betroffenen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege, ich möchte Sie ungern unterbrechen, aber der Kollege Hartenbach hat eine Zwischenfrage. Gestatten Sie diese?

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Gerne.

Alfred Hartenbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002669, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Montag, würden Sie als Jurist zur Kenntnis nehmen, dass das Recht auf Akteneinsicht seit etwa 100 Jahren in § 147 Abs. 1 StPO normiert ist? Würden Sie weiter zur Kenntnis nehmen, dass ich nur darauf hingewiesen habe? Würden Sie außerdem zur Kenntnis nehmen, dass die Beschränkung der Akteneinsicht ebenfalls seit langem - ich weiß jetzt nicht, ob auch seit 100 Jahren - in § 147 Abs. 2 StPO normiert ist und dass dieser Gesetzentwurf den Schritt vollzieht, dass dem Inhaftierten und seinem Verteidiger auf jeden Fall ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie wissen, warum er in U-Haft sitzt, welche Gründe dazu geführt haben?

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Lieber Herr Kollege und Staatssekretär Hartenbach, ich nehme als Allererstes zur Kenntnis, dass Sie in Ihrer Rede davon gesprochen haben, dass dem Verteidiger im Falle einer Inhaftierung seines Mandanten diejenigen Aktenteile zur Verfügung gestellt werden ({0}) - doch; wortwörtlich haben Sie dies in Ihrer Rede gesagt -, die die Untersuchungshaft begründen. ({1}) Jetzt hingegen reden Sie davon, dass lediglich Informationen in geeigneter Art und Weise zugänglich zu machen sind. Ich bleibe bei meiner Einschätzung, da in dem Gesetzentwurf überhaupt nicht klargestellt wird, in welcher Form dies zu geschehen hat, was geeignet und was wesentlich ist; das wird nicht normiert. ({2}) - Natürlich. - All dies bleibt in den Händen der Staatsanwaltschaft. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf sogar ein Rückschritt gegenüber der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In der Praxis wird es zurzeit so gehandhabt, dass diejenigen Aktenteile, die die Haftgründe beinhalten, vorgelegt werden. Die Formulierung des Gesetzentwurfs fällt dahinter zurück.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, und zwar des Kollegen Kauder?

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Aber sehr gerne. Danke.

Siegfried Kauder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003563, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Montag, könnten wir uns auf eine differenziertere Betrachtungsweise einigen? Es gibt den verteidigten Inhaftierten, und es gibt den nicht verteidigten Inhaftierten. Eines ist schon nach altem Recht so: Das Recht auf Akteneinsichtnahme steht nicht dem Beschuldigten persönlich zu, und zwar aus gutem Grund - es kann ja passieren, dass er Aktenteile entnimmt -, sondern nur dem Verteidiger. Im Gesetzentwurf ist es wie folgt geregelt: Wird der Inhaftierte verteidigt, hat der Verteidiger ab der vorläufigen Festnahme einen Anspruch auf Einsicht in die wesentlichen Aktenteile, die es ihm ermöglichen, die Rechtmäßigkeit der Haftanordnung zu beurteilen. Was Sie zitiert haben, betrifft den nicht verteidigten Inhaftierten. Ihm kann man keine Aktenteile zur Verfügung stellen; ich habe es in meiner Rede erwähnt. Deswegen behilft man sich mit einer Krücke. Man sagt: Der nicht verteidigte Inhaftierte erhält Informationen, die ihm die Möglichkeit geben, die Rechtmäßigkeit der Verhaftung zu beurteilen. Da stellt sich die Frage, wie man ihm diese Informationen erteilt, wenn er 14 Tage „auf Schub“ ist. Deswegen sage ich: Für ihn muss man einen Pflichtverteidiger bestellen. Bitte, bringen Sie diese beiden Fallvarianten nicht durcheinander. - Wie ich sehe, nickt der Kollege. Also können wir uns auf diese Diktion einigen. ({0})

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich will Ihre Frage nicht nonverbal, sondern verbal beantworten. ({0}) Ich bin sehr wohl bereit, mit Ihnen jede differenzierte sachliche Betrachtung nachzuvollziehen. ({1}) Wenn es so ist, wie Sie es jetzt geschildert haben - dass der verteidigte Angeklagte über den Verteidiger und zu Händen des Verteidigers die Aktenteile bekommt, in denen die Untersuchungshaft begründet ist -, dann wäre der Gesetzentwurf die Wiedergabe der Mindestanforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Leider ist in dem Gesetzentwurf bisher noch davon die Rede, dass die Verteidigung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit nur Informationen erhalten soll. Ich schlage vor, dass wir darüber im Rechtsausschuss diskutieren. Dann können wir uns gegenseitig die Texte vorhalten und uns überlegen, ob wir vielleicht gemeinsam zu der Überzeugung kommen, dass es, wenn sich ein Beschuldigter schon in Untersuchungshaft befindet, überhaupt keinen Grund mehr geben kann, dem Verteidiger nicht die volle Akteneinsicht zu gewähren, weil dann eine Konterkarierung des Verfolgungszwecks aufseiten des Verteidigers überhaupt nicht möglich ist. Wir sehen es so: Dieser Gesetzentwurf ist - bisher jedenfalls - nicht der große Wurf. Er enthält nur das Allermindeste dessen, was notwendig ist. Er reflektiert nicht die jahrzehntelange Diskussion über eine Reform des Untersuchungshaftrechts. Er muss in Zusammenarbeit aller Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss noch erheblich verbessert werden. Danke. ({2})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Nun hat für die SPD-Fraktion das Wort der Kollege Dr. Peter Danckert.

Dr. Peter Danckert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003066, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf bietet uns eine Diskussionsgrundlage. Er nimmt in einigen Bereichen Korrekturen vor, die aus meiner Sicht - man muss es einfach so sagen - überfällig waren. Die Norm des § 119 StPO, der bisher die Umstände der Untersuchungshaft regelt, weist Defizite auf. Jetzt wird eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, die dem in Untersuchungshaft Befindlichen rechtliche Möglichkeiten eröffnet, sich gegen einzelne Maßnahmen zur Wehr zu setzen. Das ist überfällig. Es ist notwendig, dass die Angehörigen rechtzeitig informiert werden und nicht erst nach Wochen genau erfahren, was Sache ist. Auch das ist überfällig; es soll jetzt geregelt werden. Ich bin dem Kollegen Kauder sehr dankbar, dass er zusammen mit mir eine Initiative gestartet hat. - Herr Kollege Kauder, ich habe das Bedürfnis, auch zu Ihnen zu reden. ({0}) - Dann schicken Sie ihn auf die Oppositionsbank. Was macht der eigentlich bei der CDU/CSU? ({1}) - Macht das doch an anderer Stelle. - In einigen Bereichen besteht die Notwendigkeit, Defizite zu beseitigen, die seit langem vorhanden sind. Lieber Kollege Kauder, Sie haben davon gesprochen, dass wir im Bereich des Untersuchungshaftrechtes ein Zweiklassenhaftrecht haben. Das haben wir in der Tat: Einerseits haben wir den Beschuldigten, der sich von der ersten Minute an einen Verteidiger leisten kann, welcher sich für ihn einsetzt und ihn möglicherweise vor der Untersuchungshaft bewahrt; andererseits haben wir den nichtverteidigten Beschuldigten, der festgenommen wird, in Untersuchungshaft wandert und nach drei Monaten - das ist die jetzige gesetzliche Regelung - möglicherweise Anspruch auf einen Verteidiger hat. Das müssen wir dringend ändern. Es ist nicht so - das war vielleicht ein kleines Missverständnis -, dass sich nur Unschuldige in Untersuchungshaft befinden. Untersuchungshäftlinge gelten als unschuldig; das ist ein kleiner Unterschied. Es kann durchaus sein, dass Personen, die in Untersuchungshaft kommen, am Ende zu Recht bestraft werden; aber in der Zeit, in der das noch nicht geklärt ist, gelten sie als unschuldig. In dieser Situation müssen sie maximale Rechte erhalten. Dazu gehört auch - der Kollege Dr. Miersch ist, glaube ich, derselben Auffassung -, dass die Betroffenen von der ersten Minute ihrer vorläufigen Festnahme an - spätestens jedoch, wenn ihnen ein Haftbefehl ausgestellt wird - Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben. Das ist unverzichtbar. Das gehört sozusagen zum rechtsstaatlichen Standard, den wir gesetzlich normieren müssen. Wir schaffen in § 147 StPO eine neue Regelung. Hier wird jetzt endlich etwas festgelegt, was uns das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren vorgeschrieben hat. Ich wundere mich sehr, dass das bisher noch nicht Eingang ins Gesetz gefunden hat. Man könnte ja meinen, dass sich die Untergerichte, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zu der Frage trifft, was dem Anwalt des Beschuldigten bzw. dem Beschuldigten selbst zur Verfügung gestellt werden muss - dazu sind grundlegende Entscheidungen getroffen worden -, danach richteten; sie tun es aber leider nicht. Deshalb ist es richtig, dass wir das jetzt im Gesetz genau regeln. Lieber Kollege Kauder - ich könnte noch viele andere ansprechen -, auch hier legen wir viel Wert darauf, dass es zu einer Gleichbehandlung des Verteidigten und des Nichtverteidigten kommt. Das kann man nur erreichen, indem man dem Beschuldigten von der ersten Minute an einen Verteidiger an die Seite stellt. ({2}) Dazu sind wir, die Gesellschaft, gegenüber jemandem, der als unschuldig gilt, verpflichtet. Erst wenn man im Umfeld, vielleicht bei einem Bekannten, miterlebt, dass es in einer ganz speziellen Situation keine Möglichkeit zur Verteidigung gibt, versteht man, wie unerlässlich es ist, verteidigt zu werden. Ansonsten weiß man nämlich gar nicht, wie man sich wehren kann und welche Rechte man hat. Ich halte es an dieser Stelle auch für unverzichtbar - das müssen wir im Rahmen der Ausschussberatungen regeln -, dass die Informationen über das, was zur Verhaftung geführt hat, auch dem nichtverteidigten Beschuldigten gegeben werden - wir plädieren für Verteidigung von der ersten Minute an - und damit Gleichstellung erfolgt. Schon als Strafverteidiger habe ich nicht verstanden, warum der unverteidigte Beschuldigte bisher darauf verwiesen wird, dass er die Akten erst erhält, wenn er einen Verteidiger hat.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege, darf ich Sie an die Redezeit erinnern?

Dr. Peter Danckert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003066, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ja, die Redezeit. Ich nehme die Redezeit des Kollegen Nešković mit in Anspruch. ({0})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

So einfach geht es leider nicht.

Dr. Peter Danckert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003066, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Liebe Frau Präsidentin, es ist ja die letzte Rede für heute. Unsere Gäste hier würden sich wundern, wenn wir schon um 19.06 Uhr Feierabend machten. ({0})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Für all das habe ich Verständnis. Ich muss Sie trotzdem darauf hinweisen.

Dr. Peter Danckert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003066, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich denke, es ist richtig, dass der Beschuldigte jederzeit weiß, was ihm konkret vorgeworfen wird und worauf er sich einzustellen hat. Die bisherige Regelung weist ja starke Defizite auf und wird im Übrigen häufig auch missbraucht, weil nach § 147 Abs. 2 der Strafprozessordnung eine Akteneinsicht verwehrt werden kann, wenn der Untersuchungszweck gefährdet erscheint. Eine Entscheidung hierüber unterliegt in der Regel der subjektiven Brille des Staatsanwalts. Sie ist dann nicht einmal anfechtbar, sie kann selbst gerichtlich nicht überprüft werden. Es kann allenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben werden. Das ist aber meistens fruchtlos. Auch hier müssen wir also für mehr Rechtsstaatlichkeit sorgen. Ich glaube, die unserer Beratung zugrunde liegende Vorlage sollte von uns dafür genutzt werden, eingehender über das Untersuchungshaftrecht nachzudenken. ({0}) Den Kollegen, die das vertieft tun wollen, empfehle ich meine grundlegenden Ausführungen in den Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer aus dem Jahre 1988, ({1}) die ich als Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer gemacht habe. ({2})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Herr Kollege, wir werden das alles nachlesen.

Dr. Peter Danckert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003066, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Wir sollten diese Ausführungen im Übrigen in unsere Beratungen einbeziehen. Ich bedanke mich für Ihre Geduld, nicht zuletzt bei den Schriftführerinnen. ({0}) - Selbstverständlich auch bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. - Ich hoffe auf eine fruchtbare, intensive und weiterführende Beratung sowie dann eine gute Entscheidung des deutschen Parlaments. Vielen Dank. ({1})

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Damit ist die Aussprache zu diesem Punkt geschlossen. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/11644 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe, das ist der Fall. Die Überweisung ist damit so beschlossen. Dann können Sie alle das noch schön vertiefen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Entschädigungsregelung für durch Blutprodukte mit HCV infizierte Bluter schaffen - Drucksache 16/11685 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit ({0}) Haushaltsausschuss Folgende Kolleginnen und Kollegen haben ihre Reden zu Protokoll gegeben: Jens Spahn, Christian Kleiminger, Dr. Konrad Schily, Frank Spieth, Dr. Harald Terpe und Parlamentarischer Staatssekretär Rolf Schwanitz.

Jens Spahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003638, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Die Infektionen mit dem Hepatitis-C-Virus ({0}) in den 1980er-Jahren, die durch die Anwendung von Blutprodukten ausgelöst wurden, haben vor allem die Gruppe der Hämophilen betroffen, die aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig auf die Gabe von Blutplasmaprodukten angewiesen sind. Aber auch andere Patienten sind durch Blutprodukte mit dem HCV infiziert worden. Uns ist die Tragik dieser Infektionen für die Betroffenen sehr bewusst und unser Mitgefühl gilt den Menschen, die mit dem HCVirus infiziert wurden. Sie und ihre Angehörige hatten und haben eine große gesundheitliche und psychische Belastung zu tragen. Einen Grund für eine staatliche Entschädigungsregelung, wie sie nun im vorliegenden Antrag gefordert wird, sehe ich jedoch nicht. Eine Entschädigungsregelung des Bundes kann es nur geben, wenn staatliche Rechts- oder Prüfungsaufsichten verletzt wurden. Eine staatliche Verantwortung für die HCV-Infektionen, die haftungsrechtlich relevant wäre oder die Verpflichtung zu einer Entschädigung auslösen würde, trifft die Bundesrepublik Deutschland aber nicht. Im Ergebnis wird meine Ansicht auch von der Rechtsprechung geteilt, welche in den bisherigen Verfahren die Entschädigungsansprüche gegen den Bund unter anderem aufgrund mangelnder Kausalitätsnachweise ablehnt. Ein Staatsversagen lässt sich auch deshalb nicht eindeutig feststellen, da es sich bei dem Infektionsgeschehen zum damaligen Zeitpunkt wohl - so hart das klingt - um unvermeidbare Ereignisse handelte. Schließlich ließ sich bis weit in die 80er-Jahre kein Verfahren finden, welches eine Infizierung von Blutprodukten mit HC-Viren vollständig ausschließen konnte. Auch die häufig angeführte sogenannte ALT-Testung und andere damals bekannte Verfahren waren nicht hinreichend spezifiziert, um eine sichere Aussage über die Durchseuchung mit HCV zu treffen. Darüber hinaus war die seit 1976 in Deutschland vorgeschriebene ALT-Testung ohne nennenswerten Einfluss auf das Infektionsgeschehen bei Hämophilen, da diese Patientengruppe mit Plasmapräparaten behandelt wird, bei deren Herstellung tausende Einzelspenden gepoolt werden. Der unvermeidliche HCV-Eintrag in Plasmapools basiert hauptsächlich auf chronisch HCV-infizierten Personen, die meist nur sporadisch ALT-Erhöhungen aufweisen. Erst durch den spezifischen Anti-HCV-Test konnten endlich die HCV-positiven Spenden identifiziert werden. Die häufige Bezugnahme in der Argumentation für eine Entschädigungsregelung auf die finanzielle Hilfe für die durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen, wie sie auch im vorliegenden Antrag genommen wird, führt im Zusammenhang mit der Entschädigungsforderung für HCV-Infizierte zu Verwirrung. Der vom Deutschen Bundestag eingesetzte 3. Untersuchungsausschuss „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“ in der 12. Legislaturperiode erhob die Forderung nach einer finanziellen Unterstützung für die durch Blutprodukte HIV-Infizierten, welche der Bund auch direkt erfüllte. Eine Entschädigungsregelung oder humanitäre Hilfe für die durch Blutprodukte mit Hepatitiserregern infizierten Personen forderte er jedoch nicht. Insofern stellt sich die Sachlage bei den HIV-Infektionen anders dar. Es wurde eindeutig eine seinerzeitige Verantwortung des Staates durch den Untersuchungsausschuss zugewiesen. Zudem ist eine HIV-Infektion trotz aller Fortschritte in der medizinischen Behandlung im Gegensatz zur HCV-Infektion noch immer in jedem Fall ein Todesurteil. Auch dies muss zu einer anderen Bewertung führen. Wichtig ist es, in jedem Fall sicherzustellen - und das ist bei uns in Deutschland auch sichergestellt -, dass die HCV-Infizierten Zugang zu einer flächendeckenden, hochwertigen Versorgung haben. Bei Verweisen auf Entschädigungsregelungen anderer Länder muss dieser Punkt differenziert betrachtet werden. Diese Länder weisen eine im Vergleich zur Bundesrepublik abweichende staatliche Verantwortung für das Gesundheitswesen und die Versorgung von Patienten auf. Anbieter der Blutprodukte sind innerhalb Deutschlands weitgehend private Unternehmen oder Einrichtungen, welche nach der Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich eigenverantwortlich handeln und zivil- und strafrechtlich verantwortlich sind. Auch die stationäre und ambulante Versorgung der Bevölkerung ist in der Bundesrepublik weitgehend nicht staatlich organisiert. Zu erwähnen ist aber auch, dass die Bundesregierung wiederholt um eine gemeinsame Initiative für humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HCV-infizierte Personen bei den Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, den Blutspendediensten des Deutschen Roten Kreuzes und den Ländern bemüht war, jedoch bei diesen auf Ablehnung stieß. Es ist zu wünschen, dass die Bundesregierung die Gespräche mit den genannten Partnern, darunter natürlich auch den betroffenen Patientenverbänden, fortsetzt und vertieft.

Christian Kleiminger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003787, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Wir sprechen heute über den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Entschädigungsregelung für durch Blutprodukte mit HCV infizierte Bluter schaffen“. Auch wenn das Schicksal der von einer durch Blutprodukte verursachten Hepatitis-C-Infektion betroffenen Patientengruppe bislang in dieser Legislaturperiode noch nicht Gegenstand einer Plenardebatte war, so haben wir uns doch auch als Parlamentarier zu verschiedenen Gelegenheiten - im Ausschuss und auch im Berichterstattergespräch und ich auch persönlich in Gesprächen mit Betroffenen - ausführlich mit der Problematik befasst. Ich will ausdrücklich sagen, dass es sich hier jenseits aller fachlichen und juristischen Erwägungen auch menschlich um eine außerordentlich schwierige Materie handelt. Ich meine allerdings, dass die Linke mit ihrem Antrag der Komplexität der mit einer Entschädigungsregelung verbundenen Fragen und der Verantwortung gegenüber den betroffenen Menschen nicht gerecht wird. Auch die Begründung ihres Antrages weist unzulässige Verkürzungen auf. Um es aber deutlich zu sagen: Keiner möchte das Leid, das den Betroffenen durch eine Infizierung mit Hepatitis C entstanden ist, leugnen: HCV ist eine - meist chronisch verlaufende - Krankheit, die auch zu schwerwiegenden Erkrankungen wie Leberzirrhosen oder auch Leberkarzinomen führen kann. Der Leidensweg vieler Erkrankter macht mich persönlich betroffen. Dennoch ist es nicht korrekt, wenn man die von Hepatitis C betroffene Patientengruppe undifferenziert mit derjenigen Gruppe gleichsetzt, die mit dem HI-Virus infiziert wurde, aufgrund dessen 1995 die „Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte infizierte Menschen“ eingerichtet wurde. Denn bei Aids handelte es sich damals, als die Stiftung gegen den anfänglichen Widerstand unter anderem der Pharmaindustrie eingerichtet wurde, um eine in jedem Falle tödlich verlaufende Krankheit. Allein deshalb war eine schnelle, unbürokratische Hilfe durch die Stiftung, an der sich Bund, Länder, die Pharmaindustrie und die Blutspendedienste beteiligten, so wichtig. Und auch heute, wo der Krankheitsverlauf bei Aids mehr und mehr chronisch wird, sind die modernen Therapien weiterhin mit ganz erheblichen Nebenwirkungen und hierdurch auch mit einer Beeinträchtigung in der Lebensqualität verbunden. Entgegen der Behauptung der Fraktion Die Linke gibt es auch keinen zwingenden Nachweis dafür, dass im fraglichen Zeitraum in den 70er- und 80er-Jahren nach dem damaligen allgemeinen Kenntnisstand tatsächlich und nachweisbar eine Infizierung mit HCV tatsächlich hätte verhindert werden können. Insoweit macht man es sich auch zu einfach, diese Problematik allein aus der heutigen Sicht zu betrachten, mit dem Wissen, den Möglichkeiten und der Medizin von heute. Um die Betroffenen nicht mit ihrem Schicksal allein zu lassen, haben wir in der Vergangenheit die Bemühungen Zu Protokoll gegebene Reden der Bundesregierung für eine humanitäre Hilfe unterstützt. Alle Bemühungen, mit dem Roten Kreuz, der pharmazeutischen Industrie und den Ländern zu einer gemeinsamen freiwilligen Regelung zu kommen, scheiterten jedoch, und dies bereits zu Zeiten, als die Grünen die Bundesgesundheitsministerin stellten. Mir ist übrigens trotz intensiver Recherche keine Initiative aus jenen Jahren bekannt, in denen die PDS das Gesundheitsressort in meinem Bundesland MecklenburgVorpommern innehatte. Dazu wäre damals doch ausreichend Gelegenheit gewesen. Der Antrag der Fraktion Die Linke ist deshalb wohl dem bevorstehenden Wahlkampf geschuldet. Dafür ist mir allerdings die Sache zu ernst. Im Interesse der Betroffenen sollten wir nicht weiter Hoffnungen schüren, die in Form von Entschädigungszahlungen - durch den Bund allein - nicht erfüllt werden können.

Dr. Konrad Schily (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003840, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Die FDP-Bundestagsfraktion bedauert sehr, dass es im Rahmen der lebensnotwendigen Therapie von überwiegend an Hämophilie erkrankten Patientinnen und Patienten durch die Anwendung von mit HCV-Viren verseuchtem Blut bzw. verseuchten Blutprodukten zu HCV-Infektionen gekommen ist. Je nach Ausprägungsgrad der Krankheit ist für die Betroffenen hieraus zum Teil großes Leid entstanden, und sie müssen zahlreiche Einschränkungen ihres Lebens in Kauf nehmen. Die immer wieder diskutierte Frage, ob diese Infektionen zum damaligen Zeitpunkt hätten vermieden werden können, darf nicht anhand der heute vorhandenen Erkenntnisse beantwortet werden. Vielmehr müssen die damalige Situation und die damaligen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Hier geht der Antrag der Linken fehl. Eine staatliche Verantwortung, die zu haftungsrechtlichen Entschädigungsansprüchen führen würde, ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nicht gegeben. Gerichtsverfahren haben in dieser Hinsicht nichts anderes ergeben. Der 3. Untersuchungsausschuss in der 12. Legislaturperiode „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“ hat in seinem Schlussbericht im Gegensatz zu den HIV-Infizierten für die HVC-Infizierten keine konkreten Forderungen für eine Entschädigung oder humanitäre Hilfen aufgestellt. Aus Anteilnahme an dem Schicksal der Betroffenen ist dennoch auch auf Betreiben der FDP wiederholt der Versuch unternommen worden, in Analogie zu dem HIV-Hilfefonds zusammen mit den pharmazeutischen Unternehmen, den Blutspendediensten des Deutschen Roten Kreuzes und den Ländern zu einer einvernehmlichen Lösung im Sinne der Betroffenen zu kommen. Dies ist jedoch leider nicht gelungen. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sich an dieser Haltung im Hinblick auf die Beurteilung der Situation etwas ändern wird. Insofern werden mit dem Antrag falsche Hoffnungen geweckt.

Frank Spieth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003849, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

In den 1980er-Jahren wurden einige Tausend Menschen durch einen Arzneimittelskandal mit dem Hepatitis-C-Virus, HCV, der zu schweren Krankheiten führt, infiziert. Verantwortlich für diesen Skandal waren in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesgesundheitsamt, die Pharmaindustrie, die Behandler und die Blutspendedienste. Das behauptet nicht die Linke, sondern das hat der Bundestag bereits 1994 durch einen Untersuchungsausschuss festgestellt. Dennoch haben die Bundesregierungen Kohl, Schröder und Merkel bisher diesen Menschen eine Entschädigungsregelung verweigert. Wie kam es dazu? Blutern fehlt ein Gerinnungsstoff, sodass sie bei geringsten Verletzungen verbluten können. Seit den 1960er-Jahren kann man ein Gerinnungsmittel aus Blutspenden gewinnen und als Medikament einsetzen. Dieses Medikament hatte aber die Folge, dass sich Bluter mit Krankheiten der Blutspender infizierten. Seit 1977 gab es aber ein funktionierendes Verfahren, mit dem man Spenderblut behandeln konnte und gefährliche Viren wie das Hepatitis-C-Virus oder auch HIV abtöten konnte. Nach Tests und Arzneimittelzulassungsverfahren hätten die alten, verseuchten Medikamente ab 1982, 1983 nicht mehr verabreicht werden dürfen. Aber die betroffenen Bluter wurden teils in den Praxen und in den Krankenhäusern bis 1987 weiter damit behandelt. Erst 1989 wurde die Virusinaktivierung zur Auflage gemacht. Bis dahin infizierten sich mehrere Tausend Menschen mit HIV und HCV - oder beiden Viren. Für die mit HIV infizierten Menschen wurde infolge des Untersuchungsberichts völlig zu Recht das HIV-Hilfegesetz auf den Weg gebracht. Für diese Gruppe gab es nun eine Entschädigungsregelung. Nicht jedoch für die mit HCV Infizierten. Die Linke hat dieses Thema im Gesundheitsausschuss schon mehrfach zur Sprache gebracht und fordert für die Betroffenen eine Lösung. Dafür gab es auch durchaus Sympathien bei den anderen Oppositionsfraktionen. CDU/CSU und SPD und die Bundesregierung wehren sich jedoch dagegen. Es bestehe keine haftungsrechtliche Verpflichtung für eine Entschädigung, außerdem sei die Pharmaindustrie nicht bereit, etwas zu zahlen. Die einzige Schlussfolgerung, die das SPD-geführte Gesundheitsministerium daraus gezogen hat: Die Betroffenen wurden eingeladen. Es wurde ihnen aber lediglich erklärt, warum Koalition und Regierung keine Entschädigungslösung beabsichtigen. Es drängt sich der Eindruck auf: Hier wird auf Zeit gespielt und auf die biologische Lösung des Problems. Denn nach einer österreichischen Studie verkürzt eine HCV-Infektion das Leben um etwa 18 Jahre. In meinen Augen ist die Untätigkeit der Bundesregierung ein Skandal. Nicht nur in Deutschland gab es diese Infektionen, sondern in vielen Ländern. Diese gehen anders mit der Situation um, zum Beispiel Irland, Großbritannien, Italien, Spanien, Schweden und Ungarn. Dort wurden Entschädigungsregelungen eingeführt. Anfang 2008 ist auch Japan nachgezogen. Dort hat die Regierung ihre Verantwortung für die Infektionen ausdrücklich anerkannt, bei den Betroffenen um Entschuldigung gebeten und eine Einmalzahlung von bis zu etwa 250 000 Euro beschlossen. Und vor wenigen Wochen hat auch Frankreich eine Entschädigung beschlossen. Die Fraktion Die Linke fordert deshalb erstens eine umfassende Entschädigungslösung, zweitens an dieser Entschädigungslösung die Pharmaindustrie zu beteiliZu Protokoll gegebene Reden gen, drittens die Entschädigung rückwirkend zu zahlen. Viertens. Alternativ zu monatlichen Zahlungen könnten auch einmalige Abfindungen gezahlt werden. Kurz: Die Linke fordert die Bundesregierung auf, umgehend zu handeln und dem japanischen und den europäischen Beispielen zu folgen.

Dr. Harald Terpe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003854, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Man muss sich fragen, warum wir heute - 25 Jahre nachdem sich hunderte Bluter durch ein staatliches Versäumnis mit Hepatitis C infizierten - noch darüber debattieren müssen, ob diesen Betroffenen eine Entschädigung gewährt werden sollte oder nicht. Die Antwort liegt eigentlich auf der Hand. Ich begrüße, dass sich die Linke nunmehr der Forderung der Grünen anschließt, eine humanitäre Entschädigung für durch Blutprodukte mit HCV infizierte Bluter durchzusetzen. Unsere Fraktion hat bereits im letzten Jahr einen entsprechenden Antrag eingebracht, der sich weitgehend mit den Forderungen des heute zur Debatte stehenden Antrags deckt. Die Auffassung der Bundesregierung, bei diesen Infektionen handele es sich um ein „unvermeidbares Ereignis“, ist nicht haltbar. Dies hat der Bericht des Untersuchungsausschusses „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“ eindeutig gezeigt. Seit spätestens Anfang der 70er-Jahre wusste das Bundesgesundheitsamt von der Gefahr, dass eine virale ({0})Hepatitis durch infizierte Blutspenden und Blutprodukte übertragen werden konnte. Spätestens ab 1981 standen alternativ virusinaktivierte Präparate zur Verfügung, bei denen eine solche Gefahr nicht bestand. Dennoch wurden bis 1985 auch weiterhin nicht inaktivierte Produkte zugelassen, obwohl beispielsweise Faktor-VIIIHochkonzentrate spätestens ab 1983 als bedenkliche Arzneimittel hätten eingestuft und ihre Verkehrsfähigkeit verlieren müssen. Das Bundesgesundheitsamt ist damals auf dieses Risiko wiederholt hingewiesen worden. Dennoch verharrte es in seiner Untätigkeit - fast wie jetzt die Bundesregierung im Hinblick auf die Schaffung einer angemessenen Entschädigungsregelung. Das Bundesgesundheitsamt hat es damals weder für notwendig erachtet, die Zulassung solcher Risikoprodukte zu widerrufen oder ruhen zu lassen, noch die Auflage erteilt, derartige Produkte zukünftig nur noch nach einer Inaktivierung auf den Markt zu bringen. In diesem Zusammenhang ist es auch völlig unerheblich, ob damals bereits ein entsprechender Antikörpertest zur Verfügung stand oder nicht. Zu Recht hat der Untersuchungsausschuss zu HIV und Aids diese Untätigkeit auch im Falle der Infektionen mit Hepatitis C als schuldhafte Amtspflichtverletzung gewertet. Die Entschädigung der Menschen, die in diesem Zeitraum infiziert wurden, ist dringend notwendig. Das Leid, dass diese Menschen durch ihre Infektion erfahren haben, kann nicht rückgängig gemacht werden. Aber angesichts der bislang von der Bundesregierung gezeigten Verweigerungshaltung wäre der Einsatz für eine solche Entschädigung auch und in erster Linie ein Zeichen politischer Reife, weil sie die staatliche Mitverantwortung für das Geschehene nicht mehr kategorisch leugnet, und ein überfälliger Ausdruck des Bedauerns. Der Untersuchungsausschuss zu HIV und Aids hat 1995 klare Versäumnisse des damaligen Bundesgesundheitsamtes festgestellt. Auf dieser Grundlage wurde eine Entschädigungsregelung für diejenigen Menschen geschaffen, die sich durch verseuchte Blutprodukte mit HIV infiziert hatten. Ursache dieser Infektionen waren exakt dieselben Versäumnisse, die zur Infektion der Hämophilieerkrankten mit Hepatitis C führten. Es ist eine Missachtung des Parlaments, dass die Bundesregierung die Erkenntnisse dieses parlamentarischen Untersuchungsausschusses ignoriert. Und es ist eine Missachtung des Parlaments, dass die Bundesregierung seit Jahren versucht, den Sachverhalt immer weiter zu vernebeln, statt eine gerechte Entschädigungslösung zu schaffen. Es ist vor allem aber eine Ungeheuerlichkeit, wie die Bundesregierung Tatsachen leugnet und diesen Menschen Gerechtigkeit verwehrt. Fiskalische Erwägungen vermögen dieses sture Beharren nicht zu erklären ebenso wenig wie die Angst vor weiteren juristischen Auseinandersetzungen. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass es sich hier in erster Linie um einen verzweifelten Versuch der Gesichtswahrung handelt, die ein vor 25 Jahren stattgefundenes staatliches Versagen einfach negieren will. Verlierer sind dabei die Betroffenen. Es ist an der Zeit, eine gerechte Entschädigungsregelung zu schaffen und dabei alle damals beteiligten Akteure - den Bund, die Länder, pharmazeutische Unternehmen und Blutspendedienste - einzubeziehen. Ein Vorbild gibt es dafür bereits: das 1995 beschlossene HIV-Hilfegesetz. Ich fordere daher die Kollegen von den Koalitionsfraktionen auf, den Tatsachen ins Gesicht zu sehen und sich schnellstmöglich für eine humanitäre Entschädigung der Erkrankten einzusetzen.

Rolf Schwanitz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002123

Die Bundesregierung bedauert es sehr, dass in den 70er- und 80er-Jahren durch Blutprodukte Patientinnen und Patienten mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden sind. Betroffen sind vor allem Bluter, die zu dieser Zeit mit Gerinnungsfaktoren behandelt wurden. Es ist uns bewusst, dass die Hepatitis C eine sehr schwerwiegende Krankheit sein und sich auch lebensbedrohlich auswirken kann. Die Infektionsgeschehen sind in der Vergangenheit wiederholt erörtert worden, insbesondere im Untersuchungsausschuss „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“ in der 12. Legislaturperiode, im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages - zuletzt im Frühjahr 2008 - sowie anlässlich verschiedener parlamentarischer Anfragen und Anträge. Die Bundesregierung ist mit den Fraktionen der CDU/ CSU und SPD der Meinung, dass die HCV-Infektionen durch Blutprodukte tragische, aber unvermeidliche Ereignisse gewesen sind. Eine staatliche Verpflichtung zu einer Entschädigung oder humanitären Hilfe besteht nicht. Das haben Gerichtsentscheidungen bestätigt. Und auch der Zu Protokoll gegebene Reden Bericht des damaligen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“ hat letztlich keine rechtlich zwingenden Feststellungen getroffen. Deshalb hatte der Untersuchungsausschuss auch nicht die Forderung nach einer Entschädigung oder humanitären Hilfe für HCV-infizierte Personen erhoben. Die Bundesregierung hat großes Verständnis für die betroffenen Patientinnen und Patienten. Sie sind unverschuldet in diese Situation geraten und erwarten Hilfe. Deshalb hatte sich das Bundesministerium für Gesundheit schon unter Minister Seehofer und später durch Ministerin Fischer an die Gesundheitsminister der Länder gewandt, um eine weitere gemeinsame Hilfeaktion auf freiwilliger Basis zu vereinbaren. Die Länder haben das klar und deutlich abgelehnt. Auch die betroffenen pharmazeutischen Unternehmen und die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes haben eine solche gemeinsame Aktion mehrfach zurückgewiesen. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, dass der Bund diese Hilfe alleine finanziert. Diese Einschätzung wird von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages geteilt. Diese Position ist auch mit den Vertretern der Patientenverbände Ende letztes Jahr erörtert worden.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/11685 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung ({0}) - Drucksache 16/4972 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({1}) - Drucksache 16/11906 Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Jürgen Gehb Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Hans-Christian Ströbele Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden auch hier die Reden zu Protokoll gegeben. Es handelt sich um die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Michael Grosse-Brömer, Christoph Strässer, Mechthild Dyckmans, Wolfgang Nešković, Jerzy Montag, Parlamentarischer Staatssekretär Alfred Hartenbach.

Michael Grosse-Brömer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003541, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Heute wollen wir in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat beschließen. Dies begrüße ich aus mehreren Gründen ausdrücklich. Zunächst wird durch die geplante Anpassung der Bundesnotarordnung dem Regelungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 entsprochen. Damals hat das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Novellierung des Zugangs zum Anwaltsnotariat aufgegeben, die dem Prinzip der Bestenauslese eine höhere Gewichtung einräumt. Dieser Auftrag wird heute erfüllt. Wir beschließen die notwendig gewordene Anpassung heute in diesem Hohen Hause, damit das Anwaltsnotariat sein hohes Ansehen in der Bevölkerung beibehält. Der Institution des Anwaltsnotariats wird durch den Gesetzentwurf gedient, weil die Novelle eine stärkere Berücksichtigung notarspezifischer Fachkenntnisse und damit ein durchgehend hohes fachliches Niveau sicherstellt. Der Entwurf dient aber auch den einzelnen Notaranwärtern, weil er ihnen größere Rechts- und Planungssicherheit verschafft. Letzteres halte ich, der ich selbst viele Jahre als Anwaltsnotar tätig war, für einen in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzenden Aspekt. Anwältinnen und Anwälte, die beschließen, das Amt des Anwaltsnotars bekleiden zu wollen, müssen wissen, worauf sie sich einlassen und wie ihre Chancen auf eine Zulassung stehen. Diese Berechenbarkeit eines Lebensentwurfs ist für die Betroffenen von großer Wichtigkeit. Das habe ich aus vielen Schreiben und Telefonaten erfahren, die mich seit der Einbringung der Initiative und verstärkt seit der ersten Lesung in diesem Hohen Hause im Mai letzten Jahres erreicht haben. Der heute unter Tagesordnungspunkt 18 gegenständliche Gesetzentwurf verdient also bereits deshalb Zustimmung, weil er einen Regelungsauftrag des höchsten deutschen Gerichts umsetzt und für die Beteiligten Planungsund Rechtssicherheit schafft. Ich halte den Entwurf aber auch wegen seines materiellen Regelungsgehalts für überzeugend. Dies möchte ich nachfolgend anhand dreier Punkte näher darlegen. Erstens bewirkt der Entwurf, dass künftig nur diejenigen als Anwaltsnotare zugelassen werden, die für diesen Beruf und diese Berufung objektiv die beste Eignung mitbringen. Wer das von mehreren Bewerbern im Einzelfall ist, wird de lege ferenda anhand einer Punktzahl zu ermitteln sein, die sich zu 40 Prozent nach dem Ergebnis des zweiten juristischen Staatsexamens und zu 60 Prozent nach dem Ergebnis einer notariellen Fachprüfung bemisst. Die Einführung dieser notariellen Fachprüfung stellt gewissermaßen das Kernstück der hier maßgebenden Bundesnotarordnungsnovelle dar. In vier schriftlichen Aufsichtsarbeiten sowie in einer mündlichen Prüfung müssen Notaranwärter vor einem eigens dafür bei der Bundesnotarkammer einzurichtenden Prüfungsamt ihre Fachkenntnisse unter Beweis stellen. Der Prüfungsumfang wurde dabei im Vergleich zum Ursprungsentwurf abgespeckt. Das wird der Bestenauswahl keinen Abbruch tun. Der zweite Grund, weshalb ich für eine breite Zustimmung zu dem uns vorliegenden Entwurf werben möchte, ist dessen Festhalten am Leitbild des Notars als Träger eines öffentlichen Amtes. Wer sich unter dem Berufsbild des Notars lediglich einen „Urkundenvorleser“ vorstellt, hat weit gefehlt. Als Mittler zwischen den Interessen sorgen Notare in dem für jede Gesellschaft so elementar wichtigen Bereich des außergerichtlichen Rechts für einen adäquaten Ausgleich unterschiedlicher Interessen. Diese Hoheitsaufgabe verdeutlicht übrigens ganz plastisch das Amtsschild des Notars mit dem entsprechenden Landeswappen. Um die unbedingt erforderliche Unabhängigkeit und Überparteilichkeit auch künftig zu gewährleisten, muss der zu bestellende Notar - wie bereits de lege lata - seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich als Anwalt tätig gewesen sein. Insgesamt muss ein Bewerber mindestens fünf Jahre in nicht unerheblichem Umfang die Tätigkeit des Rechtsanwalts ausgeübt haben. Diese Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass ein Notar über hinreichende Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, über notwendige Kontakte und über jene finanzielle Unabhängigkeit verfügt, die von einem Träger eines öffentlichen Amtes zwingend einzufordern ist. Als dritten Punkt möchte ich schließlich auf eine durch die Novelle zu erzielende Verbesserung der Rechtslage eingehen, die vor allem den am Anwaltsnotariat interessierten Rechtsanwältinnen und deren Familien zugutekommen dürfte. Bereits anlässlich der ersten Lesung des Entwurfs am 8. Mai 2008 habe ich auf das Problem des geringen Anteils der Frauen bei den Anwaltsnotaren hingewiesen. Dieser bedauerliche Umstand war und ist maßgeblich auf den derzeit noch bestehenden „Zwang zum Scheinesammeln“ zurückzuführen. Bislang gestaltete sich die faktische Situation nämlich so, dass Notaraspiranten ihre Chancen auf Zulassung durch ein Anhäufen von Fortbildungsnachweisen verbessern konnten. Da allerdings die entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen hauptsächlich an Wochenenden stattfanden, hatten es Anwältinnen und vor allem Anwältinnen mit Kindern häufig schwerer als andere. Hier sorgt die Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat für Abhilfe. Wie beschrieben, soll es künftig mit der notariellen Fachprüfung maßgeblich auf die Qualität und nicht mehr auf die Quantität der Fachkenntnisse ankommen. Obgleich von den Bewerbern umfassende Kenntnisse verlangt werden, wird künftig eine berufsbegleitende Vorbereitung eher möglich sein, als dies bislang der Fall war. Wenn Juristinnen, wie in der öffentlichen Anhörung mehrfach vorgetragen wurde, im zweiten juristischen Staatsexamen eine höhere Durchschnittsnote erzielen als ihre männlichen Kollegen, dürfte dies zusammen mit der notariellen Fachprüfung zu einem insgesamt höheren Frauenanteil bei den Anwaltsnotaren führen. Des Weiteren möchte ich positiv hervorheben, dass die im Entwurf bestimmte Übergangsfrist von 24 Monaten allen Beteiligten hinreichend Zeit einräumt, sich auf die geänderten Zugangsvoraussetzungen einzustellen. Abschließend möchte ich einen Punkt ansprechen, der nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs ist, aber im direkten Zusammenhang damit steht. Es handelt sich um die angemessene Vergütung der Notare in Deutschland. Das Notarkostenrecht soll mittelfristig angepasst werden. Dafür ist es auch höchste Zeit. Das Bundesjustizministerium hat am 10. Februar 2009 ein entsprechendes Expertengutachten vorgestellt und angekündigt, die Ergebnisse der eingesetzten Kommission mit Blick auf einen möglichen Referentenentwurf eingehend zu prüfen. Ziel muss es sein, die Kostenordnung nach oben anzupassen. Das Recht der Notare wird sich somit weiterentwickeln. Ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat einen wichtigen Beitrag für ein unverändert hohes Niveau der deutschen Rechtspflege darstellt.

Christoph Strässer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003644, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich freue mich, dass wir mit dem vorliegenden, in zweiter und dritter Lesung zu verabschiedenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Zugangs des Anwaltsnotariats ein Gesetz verabschieden werden, das auf ganz überwiegende Zustimmung sowohl in der Fachöffentlichkeit als auch bei den Sachverständigen in der Anhörung des Rechtsausschusses und bei meinen Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen stößt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde nötig, da die jetzige Verwaltungspraxis dem Grundrecht auf freie Berufswahl nicht hinreichend Rechnung trage, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung feststellte. Letztlich beschränkte sich die Verwaltungspraxis beim Auswahlverfahren auf das Ergebnis des zweiten Staatsexamens und auf eine formalisierte Auswahl nach eher quantitativ bestimmten Kriterien. Es fehlte beim Zugang zum Anwaltsnotariat vor allem an einer konkreten und einzelfallbezogenen Bewertung der fachlichen Leistung des Bewerbers. Dazu gehört unserer Ansicht nach auch eine stärkere und differenziertere Gewichtung notarspezifischer Leistungen gegenüber dem Ergebnis des meist zum Zeitpunkt der Bewerbung länger zurückliegenden Staatsexamens. Der unseren Beratungen zugrundeliegende Bundesratsentwurf, den wir heute mit einigen Änderungen verabschieden werden, hat sich als im Wesentlichen sachgerechte Lösung für die Einführung eines bewerteten Leistungsnachweises in Form einer notarspezifischen schriftlichen und mündlichen Fachprüfung erwiesen. Das ist das Kernstück der Neuregelung. Daneben muss der Notariatsbewerber eine fünfjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt nachweisen. Bisher galt sein Zulassungsnachweis als ausreichend. Als weitere und nach geltendem Recht bereits bestehende Voraussetzung muss die Tätigkeit als Rechtsanwalt mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich ausgeübt werden. Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht umrissenen Mängel an der bisherigen Verwaltungspraxis halten wir die beabsichtigte Neuregelung für eine sachgerechte und rechtssichere Lösung. Sie ist transparenter, objektiver, leistungsbezogener und damit in der Summe geeigneter, die fachliche Eignung der einzelnen Bewerber festzustellen. Gleichwohl hatten sich in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes sowohl von den Kolleginnen und Kollegen der Zu Protokoll gegebene Reden anderen Fraktionen als auch von mir und meiner Fraktion einige Änderungswünsche am Bundesratsentwurf angedeutet. Die Sachverständigenanhörung hat uns in unserem Beschluss bestärkt, den Bundesratsentwurf in einigen Punkten zu ändern. Ich freue mich, dass die wesentlichen Punkte letztlich im Konsens aller Fraktionen beschlossen werden konnten. Im Wesentlichen handelt es sich um fünf Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf, die ich kurz erläutern möchte. Erstens. Wir haben uns dafür entschieden, den Terminus der „Hauptberuflichkeit“ in § 6 Abs. 2 Nr. 1 BNotO zu streichen. Die Formulierung, dass die Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in nicht unerheblichem Umfang für verschiedene Auftraggeber ausgeübt werden muss, ist ausreichend. Gleichzeitig verdeutlichen wir damit im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass auch bei einer Teilzeittätigkeit die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden können. Zweitens. An gleicher Stelle regeln wir, dass die Tätigkeit drei Jahre ohne Unterbrechung in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich ausgeübt werden muss. Damit behalten wir die bisherige Regelung zur örtlichen Wartezeit bei. In der Literatur scheiden sich zugegebenermaßen die Geister an der örtlichen Wartezeit. Doch diese wurde in der jüngeren Rechtsprechung nicht beanstandet. In der Anhörung und auch in den Berichterstattergesprächen hat sich die Mehrheit der Sachverständigen und Abgeordneten für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ausgesprochen, ebenso wie schon zuvor die Bund-LänderArbeitsgruppe. Verfassungspolitisch sind sicherlich noch andere Lösungen denkbar, verfassungsrechtlich geboten sind sie allerdings nicht. Es obliegt der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass die örtliche Wartezeit geeignet ist, die Funktionsfähigkeit des Anwaltsnotariats zu sichern und auch bewährte örtliche und regionale Strukturen zu erhalten. Die Gewähr ist hoch, dass ein Bewerber, der drei Jahre vor Ort tätig war und eine örtliche Kanzlei aufgebaut hat, als wirtschaftlich unabhängig gelten kann. Die Aufnahme des Notaramts erfordert das Vorhandensein einer personellen und organisatorischen Infrastruktur, die so sichergestellt werden kann. Gleichzeitig kann er sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen. Dieses Argument gilt noch immer, auch wenn es sicherlich im Zeitalter modernster Kommunikationstechniken an Bedeutung verloren hat. Einerseits gewährleistet die erfolgreiche Teilnahme an der Fachprüfung die hinreichende Qualifikation der Notare, andererseits ermöglicht die örtliche Wartezeit einen chancengleichen Zugang zum Notaramt für ortsansässige Bewerber. Durch die Ausgestaltung als Sollvorschrift wird gleichzeitig sichergestellt, dass in Einzelfällen Bewerber auch ohne Einhaltung der örtlichen Wartezeit in dem von ihnen anvisierten Amtsbereich zum Notar bestellt werden können. Drittens. Wir führen gegenüber dem Bundesratsentwurf eine dreijährige Wartefrist nach der Zulassung zur Anwaltschaft ein, bevor die notarielle Fachprüfung abgelegt werden kann. Damit stellen wir sicher, dass die Prüfung nicht quasi auf Vorrat direkt im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt wird. Damit entkoppeln wir bewusst die notarielle Fachprüfung vom Staatsexamen, verdeutlichen deren eigenständige Bedeutung und stellen sicher, dass der Bewerber zunächst ausreichend anwaltliche Berufserfahrung sammeln kann und soll. Viertens. Wir reduzieren die Anzahl der schriftlichen Aufsichtsarbeiten um zwei und begrenzen diese damit insgesamt auf vier Klausuren. In den parlamentarischen Beratungen hatte sich angedeutet, zu hinterfragen, ob die Prüfungsanforderungen nach dem Bundesratsentwurf, die doch eine erhebliche Zusatzbelastung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte darstellen, über das anvisierte Ziel der Qualifizierung und Bestenauslese hinausschießen. Ich bin der Auffassung, dass vier Klausuren ausreichen, um alle relevanten Tätigkeitsfelder eines Notars in den Prüfungen abdecken und ein differenziertes Leistungsbild erstellen zu können. Gleichzeitig möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet, Bewerbern vorzugeben, wie sie sich auf die Prüfungen vorzubereiten haben. Wir wollen den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einen Quasirückfall in studentische Zeiten ersparen, innerhalb einer bestimmten Zeit oder Reihenfolge Fortbildungsnachweise anzusammeln. Wir streben damit die Möglichkeit einer flexiblen Berufs- und Prüfungsvorbereitung an, auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Vorbereitung und Ablegung der notariellen Fachprüfung berufsbegleitend erfolgen können soll. Fünftens. Aus den gleichen Gründen haben wir uns dafür entschieden, den Prüfungsstoff durch das Bundesjustizministerium mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnung regeln zu lassen. In einer Rechtsverordnung lassen sich die einzelnen Prüfungsgebiete im Sinne der Transparenz für den Prüfling konkreter und detaillierter umreißen mit dem Ziel, insgesamt den Umfang des Prüfungsstoffes sachlich zu begrenzen. Zu diesem Zwecke engt das Gesetz den Prüfungsstoff bereits auf den notarspezifischen Tätigkeitsbereich ein. Wir wollen eine notarielle Fachprüfung und kein drittes Staatsexamen. Zudem kann mit einer Rechtsverordnung flexibler als mit einem Gesetz auf notarspezifische Veränderungen reagiert werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bewahren wir die Grundstruktur des Anwaltsnotariats, die sich in den letzten Jahrzehnten bewährt hat. Mit dem neuen Prüfungsverfahren erfüllen wir die Kriterien einer transparenten und praktikablen Bestenauslese. Gleichzeitig scheint der Gesetzentwurf durch seine Ausgestaltung geeignet zu sein, Frauen einen besseren Zugang zum Anwaltsnotariat zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem die Berücksichtigung von Teilzeittätigkeiten und die flexiblen Vorbereitungsmöglichkeiten auf die Prüfungen, sodass diese berufs- und familienbegleitend möglich erscheinen. Ich denke, dass wir auch im Sinne der Länder ein gutes Gesetz auf den Weg bringen.

Mechthild Dyckmans (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003752, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute mit der großen Mehrheit des Hauses beschließen werden, beenden wir Zu Protokoll gegebene Reden die derzeitige unklare Rechtslage hinsichtlich des Zugangs zum Anwaltsnotariat. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 20. April 2004 festgestellt, dass die Auslegung und Anwendung der Normen der Bundesnotarordnung, die den Zugang zum Anwaltsnotariat regeln, nicht den verfassungsrechtlichen Erfordernissen genügen. Bei der Auswahl der Bewerber für das Amt des Anwaltnotars sei nicht der Vorrang desjenigen mit der besten fachlichen Eignung gewährleistet. Der Gesetzentwurf nimmt den Handlungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts auf und etabliert ein neues, transparentes System für den Zugang zum Anwaltsnotariat. Der Gesetzentwurf enthält eine Kombination aus einer neuen notariellen Fachprüfung, einer praktischen Ausbildung im Notariat und der Beibehaltung der allgemeinen und örtlichen Wartezeiten als Voraussetzung für die Bestellung von Anwaltsnotaren. Die Fraktionen des Deutschen Bundestages gehen übereinstimmend davon aus, dass die Neuregelung geeignet ist, den Zugang zum Anwaltsnotariat künftig schneller zu ermöglichen und durch die Fokussierung auf die fachlichen Leistungen der Bewerber insgesamt eine Qualitätssicherheit und Stärkung des Anwaltsnotariats zu erreichen. Der Gesetzentwurf des Bundesrates hat sich als sehr sachgerechte Beratungsgrundlage herausgestellt. Auch in der Anhörung haben die Sachverständigen die Grundzüge und die Richtung des Entwurfs übereinstimmend gelobt. Im weiteren Verfahren ist es gelungen, die Hinweise der Sachverständigen und die Vorschläge der Bundesregierung aufzunehmen und damit im Ergebnis den Entwurf noch weiter zu verbessern. Vorgesehen ist eine örtliche Wartezeit, die sicherstellt, dass der Rechtsanwalt vor Ort eine anwaltliche Praxis aufgebaut hat, bevor er zum Notar bestellt wird. Wir haben uns darauf geeinigt, das Bezugsgebiet der örtlichen Wartezeit auf den Amtsgerichtsbezirk zu begrenzen. Gerade durch die Einführung der notariellen Fachprüfung wird es auch künftig gelingen, in den Amtsgerichtsbezirken eine Besetzung der Stellen mit qualifizierten Bewerbern sicherzustellen. Darüber hinaus sieht der Entwurf nun eine Wartefrist von drei Jahren nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vor, bevor die notarielle Fachprüfung abgelegt werden kann. Diese Regelung erschien notwendig, um sicherzustellen, dass die Bewerber die praxisbezogene Fachprüfung nicht unmittelbar im Anschluss an das zweite Staatsexamen ablegen, ohne dass sie zuvor anwaltliche Berufserfahrung erworben haben. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass Wert darauf gelegt wurde, die Fachprüfung nicht zu einem dritten Staatsexamen ausufern zu lassen. Daher wird die schriftliche Prüfung auf vier Aufsichtsarbeiten beschränkt. Hinweisen möchte ich darauf, dass der Gesetzentwurf ein wichtiges Signal zur Frauenförderung setzt. Wir haben in dem Gesetzentwurf sichergestellt, dass auch Frauen, die aufgrund der Erziehung ihrer Kinder der Tätigkeit als Rechtsanwältin nicht hauptberuflich nachgehen können, beim Zugang zum Anwaltsnotariat nicht schlechter gestellt werden als Kollegen, die sich vollumfänglich ihrer Rechtsanwaltstätigkeit widmen können. Es ist mir wichtig darauf hinzuweisen, dass wir mit dem Gesetzentwurf ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und Bundestag im Rahmen der Gesetzgebung geben können. Der Bundesrat hat die Initiative ergriffen und einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Anwaltsnotariats vorgelegt, der im weiteren parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag noch an entscheidenden Stellen verbessert werden konnte. Bundestag und Bundesrat haben hier in vorbildlicher Weise zusammengearbeitet. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Ich bin davon überzeugt, dass mit dem Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden, ein transparentes Auswahlverfahren sichergestellt werden kann, das sowohl Chancengleichheit zwischen den Bewerbern herstellt als auch dazu geeignet ist, die Qualitätssicherung des Anwaltsnotariats zu garantieren.

Not found (Mitglied des Bundestages)

, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Lassen Sie mich etwas Grundsätzliches vorab anmerken: Ausweislich der Gesetzesbegründung soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Interesse der Rechtsuchenden auch eine hohe und umfassende Qualifikation der Anwaltsnotare gewährleistet werden. Wenn man die Rechtsprechung zur Haftung der Notare einmal genau analysiert, dann kann man aber das Ziel, den Rechtsuchenden eine von hoher und umfassender Qualität gekennzeichnete Beratung zukommen zu lassen, selbst durch eine noch so gute Bewerberauswahl nur schwerlich erreichen. Die Haftungsrechtsprechung gewährt einen guten Einblick in die zwei signifikanten berufstypischen Schwachstellen der Anwaltsnotare: Zum einen üben diese den Notarberuf lediglich im Nebenamt aus und verfügen naturgemäß in den allermeisten Fällen - auch nach jahrelanger Tätigkeit - über weniger Erfahrung als ein hauptberuflicher Notar. Zum anderen ist es für Anwaltsnotare nicht selten schwierig, ihre beiden Berufe strikt voneinander zu trennen. Gegenüber einem aus jahrelanger anwaltlicher Betreuung bekannten Mandanten ist es schon psychologisch schwer vermittelbar, dass man bei der Notartätigkeit auf einmal auch die Interessen des „Gegners“ zu wahren hat. Der Schutz des Bürgers vor unqualifizierter Beratung ließe sich daher am besten und konsequentesten mit der Abschaffung des Anwaltsnotariats verwirklichen. Dies war jedoch von vornherein nicht die Zielrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfes. Anlass war vielmehr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der dieses die Auslegung und Anwendung der Normen der Bundesnotarordnung in der Verwaltungspraxis der Länder bemängelt hat. In der Debatte zur ersten Lesung habe ich deshalb drei Fragen in den Mittelpunkt gestellt. Erstens: Wollen wir überhaupt eine bundesrechtliche Lösung? Zweitens: Ist es sinnvoll, eine notarielle Fachprüfung als einziges Auswahlkriterium neben dem Ergebnis des zweiten juristischen Staatsexamens einzuführen? Und drittens: Wenn eine notarielle Fachprüfung eingeführt wird, soll dies in der vorgesehenen Ausgestaltung geschehen? Zu Protokoll gegebene Reden Auch unter Berücksichtigung der Sachverständigenanhörung sind für mich die ersten beiden Fragen zu verneinen. Der Bund ist nicht die Gouvernante der Länder. Wenn die Länder ihre Hausaufgaben nicht machen, dann ist es nicht Aufgabe des Bundes, dies für sie zu erledigen. Der Gesetzentwurf ist unter diesem Gesichtspunkt schon überflüssig. Auch die Einführung einer weiteren theoretischen Prüfung als alleiniges Auswahlkriterium zwischen den Bewerbern ist abzulehnen. Die Anforderungen, die ein zukünftiger Anwaltsnotar erfüllen und die bei der Bewerberauswahl im Vordergrund stehen sollten, hat der Parlamentarische Staatssekretär Herr Hartenbach in seiner Rede zur ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes zutreffend folgendermaßen benannt: „Wir wollen Leute, die in der Praxis erfahren sind und gute Arbeit leisten, und wir müssen darauf achten, dass wir nicht diejenigen bevorzugen, die es sich leisten können, sich mit viel Zeit und Geld auf theoretische Prüfungsfragen vorzubereiten.“ Für meine Fraktion birgt der eingeschlagene Weg eines „dritten juristischen Staatsexamens“ jedoch in ganz besonderer Weise die Gefahr, genau solche Bewerber zum Zuge kommen zu lassen, die Staatssekretär Hartenbach eigentlich nicht wollte. Es ist deshalb auch bedauerlich, wenn der Rechtsausschuss die zuvor schon eng gefasste „Öffnungsklausel“ in § 6 Abs.3 des Entwurfes für die Berücksichtigung anderer Kriterien als die Ergebnisse der notariellen Fachprüfung beziehungsweise des zweiten Staatsexamens weiter begrenzt und zukünftig diese Möglichkeit nur noch bei einem Bewerber, der schon Notar ist oder in der Vergangenheit war, angewandt werden kann. Die Frage, ob die Einführung der notariellen Fachprüfung in der vorgesehenen Ausgestaltung erfolgen sollte, hat auch die Mehrheit des Rechtsausschusses mit Nein beantwortet. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses geht hier auf einige - wenngleich nicht alle Einwände der Sachverständigen aus der Anhörung ein und sieht entsprechende Veränderungen vor. So ist die Anzahl der zu absolvierenden Prüfungen, die mit sechs verlangten Leistungsnachweisen überdimensioniert war, auf angemessene vier reduziert worden. Auch die Tatsache, dass die Festlegung des Prüfungsstoffes nicht mehr unmittelbar im Gesetz erfolgt, sondern auf den Verordnungsgeber delegiert wird, ist zu begrüßen. Damit ist es besser möglich, den Prüfungsstoff auf die für die notarielle Amtstätigkeit bedeutsamen Bereiche zu begrenzen. Zwei weitere positive Änderungen, die Ergebnis der Ausschussberatungen waren, sollen nicht unerwähnt bleiben. Dass es nun nicht mehr möglich ist, die notarielle Fachprüfung unmittelbar nach dem zweiten juristischen Staatsexamen abzulegen, sondern dass zuvor eine dreijährige Wartezeit nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft abgewartet werden muss, sorgt zumindest für eine gewisse Berufserfahrung der Prüflinge und zukünftigen Bewerber. Ebenfalls richtig ist die Ersetzung des Wortes „hauptberuflich“ durch die Formulierung „in nicht unerheblichem Umfang“ in dem neuen § 6 Abs. 2 der Bundesnotarordnung. Das Kriterium der Hauptberuflichkeit barg die Gefahr, diejenigen weiter zu benachteiligen, die neben der Anwaltstätigkeit Erziehungsaufgaben wahrnehmen und lediglich einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Derzeit sind dies noch immer vornehmlich Frauen. Wegen der angesprochenen grundsätzlichen Einwände wird meine Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf jedoch ablehnen.

Jerzy Montag (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003595, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

In meiner Rede zur ersten Lesung habe ich bereits gesagt, dass der Gesetzentwurf im Grundsatz in die richtige Richtung geht. Ich habe Fragen aufgeworfen, ob der Umfang des schriftlichen Teils der Fachprüfung angemessen ausgestaltet worden ist. Es war auf den ersten Blick nicht unbedingt nachvollziehbar, warum es hierbei sechs fünfstündiger Prüfungsklausuren bedürfen soll, in denen zudem thematisch über die notarspezifischen Bereiche hinaus zum Beispiel auch Wissen zum Bürgerlichen, zum Handels- und zu unterschiedlichen Prozessrechten geprüft werden soll. Ist es wirklich gewollt, dass die schriftliche Fachprüfung zum Anwaltsnotariat - das ja immerhin im Nebenberuf ausgeübt wird - den Umfang eines dritten juristischen Staatexamens erhält? Wo stehen wir heute? Nach einer hilfreichen Anhörung und sehr konstruktiver Auswertung der Stellungnahmen sind wichtige Verbesserungen vorgenommen worden. So können wir jetzt sagen: Wir haben ein gutes Gesetz. Der Bestenauslese wird nun besser Rechnung getragen, und gleichzeitig wird der Zugang zum Anwaltsnotariat erleichtert. Es wird eine neue Prüfung eingeführt, die spezifisch auf den Notarberuf ausgerichtet ist. Die Note des Staatsexamens fällt geringer ins Gewicht. Die notarielle Fachprüfung wird gegenüber dem Entwurf in vernünftiger Weise abgespeckt und konkretisiert. Wir werden also kein drittes Staatsexamen mehr haben. Es ist auch sinnvoll, die Einzelheiten in eine Verordnung auszulagern. Das übertriebene System von zahllosen teuren Wochenendkursen zur Punktejagd, das sich in der Praxis etabliert hat, wird eingedämmt. Der Praxisnachweis wird für breitere Kreise zugänglich und kann teilweise durch notariatsspezifische Praxislehrgänge ersetzt werden. Das bisherige System hat größere und große Kanzleien begünstigt, weil diese die immensen Kosten von bis zu 40 000 Euro eher aufbringen und häufiger Notarvertretungen zum Praxisnachweis zur Verfügung stellen können. Die Reform kommt damit besonders Frauen zugute, die überwiegend in kleineren oder Einzelkanzleien arbeiten. Sie hatten dadurch weniger Chancen, als Notarvertreterin bestellt zu werden sowie die Kosten und den Verdienstausfall zu stemmen. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für die Bestellung zum Notar oder zur Notarin gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf so geändert werden, dass die vorherige fünfjährige Anwaltstätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt worden sein muss. Das wäre eine Benachteiligung für alle gewesen, die aus Gründen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Teilzeit arbeiten, also besonders für Frauen. Das zu korrigieren war uns ein besonderes Anliegen. Zu Protokoll gegebene Reden Wolfgang NeškoviæWolfgang Nešković Das Konzept des Gesetzes, so wie wir es heute verabschieden, legt die Grundlage dafür, dass sich der Anteil von Anwaltsnotarinnen endlich deutlich erhöht. Dieser Anteil liegt nämlich immer noch unter 10 Prozent, obwohl der Anteil von Rechtsanwältinnen an der Rechtsanwaltschaft immerhin etwa 30 erreicht hat. Abschließend möchte ich noch einmal betonen: Die Zusammenarbeit der Berichterstatter - und auch mit dem Bundesjustizministerium - nach der Anhörung war sehr konstruktiv und hat ein gutes Gesetz in mehreren Punkten weiter verbessert. Wir werden ihm deshalb zustimmen.

Alfred Hartenbach (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002669

Fast 8 000 Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare üben in Deutschland neben ihrem Rechtsanwaltsberuf das Amt des Notars aus. Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes ist es ihre Aufgabe, Beurkundungen vorzunehmen und weitere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege wahrzunehmen. Sie tun dies in guter und bewährter Weise. Nun kann allerdings nicht jede Anwältin und nicht jeder Anwalt auch Notarin oder Notar werden. Im räumlichen Bereich eines Anwaltsnotariats sind rund 60 000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig. Der Zugang zum Anwaltsnotariat ist also ein Nadelöhr. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass das bisher geltende Zugangssystem an seine Grenzen stößt: Das geltende Punktesystem, das in großem Umfang auf lediglich quantitativ messbare Kriterien wie die Dauer der Anwaltstätigkeit, die Zahl vertretungsweise vorgenommener Beurkundungen und die Zahl besuchter Fortbildungsveranstaltungen zurückgreift, um eine Auswahl unter den Bewerbern für eine ausgeschriebene Notarstelle zu treffen, ist streitanfällig. Es verheißt eine Objektivität und Transparenz im Verfahren der Bestenauslese beim Zugang zum Anwaltsnotariat, die in der Praxis nicht eingelöst werden kann. Die vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angehörten Sachverständigen haben die Mängel des geltenden Rechts, die nicht erst seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 offenbar sind, einmütig bestätigt. Bestätigt haben sie auch, dass eine notarielle Fachprüfung der einzig gangbare Weg ist, um die Mängel des geltenden Rechts zu beseitigen. Ich begrüße es daher sehr, dass wir heute mit der gesetzlichen Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat ein von Bund und Ländern lange und intensiv vorbereitetes Gesetzgebungsverfahren abschließen. Die Zugangsvoraussetzungen werden klar und eindeutig geregelt. Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet Streitigkeiten. Eine neue notarielle Fachprüfung sichert den erforderlichen Qualitätsstandard. Sie schafft einheitliche Standards. Das ist Voraussetzung dafür, dass Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare auch künftig ihre Aufgaben in der vorsorgenden Rechtspflege erfolgreich für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen können. Zugleich ermöglicht die notarielle Fachprüfung eine faire und gerechte Bestenauslese. Sie ermöglicht einen chancengleichen Zugang von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zum Notarberuf. Und die vorgesehene praktische Ausbildung im Notariat, die bewusst flexibel ausgestaltet ist, wird sicherstellen, dass die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber mit der notariellen Berufspraxis so gut vertraut sind, dass sie die Amtstätigkeit sofort auf hohem Niveau beginnen können. Die neuen Zugangsregelungen zum Anwaltsnotariat stellen sowohl im Interesse der Qualitätssicherung als auch der Bestenauslese hohe Anforderungen. Die neue notarielle Fachprüfung erstreckt sich auf den gesamten Bereich der notariellen Amtstätigkeit. Über eine schriftliche und mündliche Fachprüfung, die bei dem bei der Bundesnotarkammer zu errichtenden neuen Prüfungsamt durchgeführt wird, müssen Bewerberinnen und Bewerber beweisen, dass sie fit sind, das Amt einer Notarin oder eines Notars auszuüben. Ich weiß, dass die Prüfung Lasten mit sich bringt, und ich weiß, dass die erforderliche Prüfungsvorbereitung parallel zur Anwaltstätigkeit erfolgen muss. Deshalb haben wir besonderen Wert darauf gelegt, die neue notarielle Fachprüfung so auszugestalten, dass sie machbar ist. Vier Punkte möchte ich hierzu kurz ansprechen. Es gibt erstens keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wie die Prüfungsvorbereitung erfolgt. Insbesondere gibt es keine Pflichtkurse für die Bewerber. Die wissen nämlich selbst am besten, wie sie sich gut und effektiv auf eine Prüfung vorbereiten. Vorgaben sind daher entbehrlich. Die mit dem Verzicht auf bürokratische Vorgaben beabsichtigte Flexibilität liegt gerade auch im Interesse der Rechtsanwältinnen. Ich hoffe sehr, dass künftig mehr Anwältinnen den Weg in das Amt der Notarin finden werden. Das Potenzial, das die vielen hervorragend qualifizierten Rechtsanwältinnen haben, muss künftig auch im Notarbereich genutzt werden. Ich bin zuversichtlich, dass das neue Zugangssystem mit der Stärkung der individuellen fachlichen Prüfung der Bewerber dazu führen wird, dass mehr Rechtsanwältinnen als bisher Notarin werden und dass ihr Anteil an den Anwaltsnotaren, der bisher unter zehn Prozent liegt, deutlich ansteigen wird. Zweitens soll der Prüfungsstoff nicht im Gesetz, sondern in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Das dient - neben der damit eröffneten Flexibilität - dazu, den Prüfungsstoff einzugrenzen und diese Begrenzung für die Bewerberinnen und Bewerber transparent zu gestalten. Was nicht konkret als Prüfungsgegenstand benannt wird, wird auch nicht geprüft. Drittens haben wir nach den Erörterungen im Rechtsausschuss entschieden, dass auch vier statt der im Gesetzentwurf vorgesehenen sechs Klausuren genügen, um die fachliche Eignung der Bewerber festzustellen. Schließlich haben wir viertens - Sie sehen, wir haben uns auch um kleine, aber nicht unwichtige Details gekümmert - festgelegt, dass entschuldigt versäumte Klausuren einzeln nachgeholt werden können, dass also nicht alle Klausuren nochmals geschrieben werden müssen, wenn nur einzelne Klausuren versäumt wurden. Insgesamt wird mit der Reform des Zugangs zum Anwaltsnotariat die leistungsbezogene Bestenauslese betont. Ziel ist es, denjenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten den Zugang zum Notarberuf zu eröffnen, die dafür am besten geeignet sind. Die Reform sichert und stärkt damit das Anwaltsnotariat. Zu Protokoll gegebene Reden

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/11906, den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 16/4972 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Enthaltungen? Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vertragstreue Abschaltung alter Atomkraftwerke in Osteuropa - Drucksache 16/11764 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({0}) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Folgende Kolleginnen und Kollegen haben ihre Reden zu Protokoll gegeben: Christian Hirte, Christoph Pries, Angelika Brunkhorst, Hans-Kurt Hill und HansJosef Fell.

Christian Hirte (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003890, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Auf eines kann man sich bei den Grünen immer verlassen: Fällt das Wort „Kernkraftwerk“, kommt es sofort zu einem Pawlow’schen Reflex, bei dem gebetsmühlenartig der Ausstieg gefordert wird - ungeachtet bestehender Verträge und Gesetze. Jetzt bläst die Fraktion der Grünen zum Kreuzzug wider die slawische Gefahr vom Reaktorunfall oder dem Super-GAU, um sich vorbei an aller Realität als Retter nicht nur Deutschlands, sondern ganz Europas aufzuspielen. Meine Damen und Herren von der Opposition, es gehört zur Realität, dass auch und gerade die Union die Frage der Sicherheit von Kernkraftwerken in Osteuropa sehr ernst nimmt. Nicht erst das Reaktorunglück von Tschernobyl hat uns deutlich vor Augen geführt, welche Konsequenzen ein nachlässiger Umgang mit der Kernenergie haben kann. Zur Realität gehört weiterhin: Die EU-Beitrittsverträge regeln klar die Abschaltung der unsicheren Reaktoren. Die von Ihnen im Antrag erwähnten Länder können also nicht einfach mal so ein Formular ausfüllen, einen Antrag auf Laufzeitverlängerung stellen, und irgendein Amt entscheidet dann nach Gutdünken. Dazu müssten nämlich erst neue völkerrechtliche Verträge geschlossen werden. Die Position sowohl der europäischen als auch der christlichen Union ist klar: Wir wollen keine unsicheren Reaktoren bei unseren Nachbarn. Das ist auch die Position unserer Regierung. Da gibt es gar keine Diskussion. Sie führen also wieder einmal eine presseheischende „Hätte-wäre-wenn“-Debatte mit Blick auf Ihre Klientel, jedoch ohne jede praktische Konsequenz. Was dabei auch immer wieder gern vergessen wird: Man kann nicht immer nur aufgeregt „Ausstieg, Ausstieg“ fordern und Fragen von Versorgungssicherheit und Klimaschutz ignorieren. Gleichzeitig, neben dem Ausstieg aus der Kernenergie, wollen Sie ja die Kohlekraftwerke beseitigen. Wo die Energie dann kurzfristig herkommt, ist dabei scheinbar egal. Liebe Opposition, hören Sie auf, zu polemisieren! Alle Zukunftsszenarien gehen davon aus, dass der Bedarf an Strom in Zukunft stärker wachsen wird als der an anderen Energieformen. Damit müssen wir umgehen. Ein Drittel der Stromerzeugung in der EU erfolgt heute mittels Kernkraft. Derzeit sind in der EU 152 Kernkraftwerke in Betrieb. Der Bedarf, den diese Kraftwerke decken, kann nicht einfach wegdiskutiert werden. Gleichzeitig darf man auch nicht vergessen, dass wir bereits 64 alte Reaktoren stillgelegt haben. Ein deutliches Signal gerade für eine sichere Energieversorgung. Es lässt sich aber auch nicht wegdiskutieren, dass Bulgarien gefroren hat, als Russland und die Ukraine über Gas stritten. Ich glaube, dass die Bulgaren in einer solchen Situation mehr von ihren Freunden in der EU hören wollen als: „Und nicht vergessen: Reaktor aus!“ Wir schulden unseren osteuropäischen EU-Freunden mehr als nur den erhobenen Zeigefinger. Wir müssen ihnen dabei helfen, Energiesicherheit zu erreichen: sichere Versorgung und sichere Energiegewinnung. Nur dann brauchen wir auch nicht zu befürchten, dass alte Kraftwerke eventuell wieder ans Netz gehen. Aber auch den baltischen Staaten kann man nicht einfach mal ein paar Windmühlen schicken, und das wars. Da braucht es schon mehr Unterstützung und Strategien. Ein einfaches Nein zu fossilen und nuklearen Energieträgern ist noch lange keine realistische Strategie. Ich bin skeptisch, dass wir Versorgungssicherheit in Europa in den nächsten Jahren ohne Kernenergie erreichen können. Es wäre geradezu töricht, den osteuropäischen Ländern vorschreiben zu wollen, wie sie sichere Energie realisieren - ganz davon abgesehen, dass sich die Grünen hier über geltendes EU-Recht hinwegsetzen möchten. Der Energiemix ist nämlich strikt nationale Sache. Wenn man zu der realistischen Einschätzung kommt, dass ein Staat nicht ohne Kernenergie auskommt, dann müssen wir das berücksichtigen. Deutschland kann mit seinem Know-how dabei Unterstützung leisten, klimafreundliche und sichere Lösungen zu finden und umzusetzen. Kernenergie gehört nach wie vor zum umweltfreundlichen Energiemix in Deutschland und in Europa. Sicher gibt es CO2-ärmere Energieerzeugungsmethoden. Aber für die Erzeugung der Grundlast und vor allem für bezahlbare Energie sind Kernkraftwerke derzeit noch unerlässlich. Regenerative Energieträger, die das leisten könnten, sind noch nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten in Sicht. Deswegen haben nicht nur die Schweden den Ausstieg aus dem Ausstieg beschlossen, sondern in mehreren europäischen Nachbarländern befinden sich neue Kernkraftwerke in Bau oder in Planung. Europa und Deutschland können es sich im Moment nicht leisten, Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke gleichzeitig vom Netz zu nehmen. Lassen Sie uns also daran arbeiten, wie wir die Energieversorgung in Europa sichern können - mit sicheren, umweltfreundlichen Kraftwerken und ohne Ideologie!

Christoph Pries (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003874, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Die nukleare Sicherheit spielte eine zentrale Rolle bei den Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit den osteuropäischen Staaten. Die alten Atomkraftwerke sowjetischer Bauart sollten entweder mit westlicher Technik nachgerüstet oder - wo dies nicht möglich war schnellstmöglich abgeschaltet werden. Die Beitrittskandidaten haben diesem Verfahren - trotz ihrer immer wieder geäußerten Kritik - zugestimmt. Folgende Vereinbarungen wurden in den Beitrittsverträgen festgeschrieben: In Litauen wurde der Reaktor Ignalina 1 am 31. Dezember 2004 abgeschaltet. Der Reaktor Ignalina 2 muss laut Betrittsvertrag spätestens Ende 2009 vom Netz genommen werden. Die Slowakei schaltete die Reaktoren Bohunice 1 und 2 zum 31. Dezember 2006 und 2008 ab. In Bulgarien wurden die Reaktoren Kozloduj 1 bis 4 bis zum 31. Dezember 2006 schrittweise stillgelegt. Im Gegenzug erhalten die Beitrittsländer für die Stilllegung umfangreiche finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union. Ich denke, wir alle hier im Hause sind uns einig, dass dieser Schritt für die Sicherheit von Mensch und Umwelt wichtig und richtig war. Nun hat der Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine in Bulgarien und der Slowakei die Diskussion über die Abschaltung der Atomkraftwerke neu entfacht. Die slowakische Regierung hatte Anfang Januar angekündigt, aufgrund des Gaslieferstopps den gerade erst abgeschalteten Reaktor Bohunice 2 wieder anzufahren auch um den Preis eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Nach Beendigung der Krise hat die slowakische Regierung am 23. Januar allerdings entschieden, auf die Wiederinbetriebnahme des umstrittenen Reaktors zu verzichten. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. In Bulgarien hat das Parlament am 23. Januar einen Antrag verabschiedet, der die Regierung auffordert, die Europäische Kommission um eine Überprüfung der Abschaltung der Reaktoren Kozloduj 3 und 4 zu bitten. Dabei beruft man sich auf Art. 36 des Protokolls über die Bedingungen für die Aufnahme Bulgariens und Rumäniens in die Europäische Union. Dieser Artikel sieht für die Jahre 2007 bis 2009 vor, dass die Beitrittsländer bei Schwierigkeiten, welche einen Wirtschaftszweig erheblich und voraussichtlich anhaltend treffen oder welche die wirtschaftliche Lage eines bestimmten Gebiets beträchtlich verschlechtern können, die Genehmigung zur Anwendung von Schutzmaßnahmen beantragen können, um diese Lage wieder auszugleichen. Die Wiederinbetriebnahme von Kozloduj soll Bulgarien bei der Bewältigung seiner schwierigen wirtschaftlichen Lage helfen. Grundsätzlich möchte ich sagen: Die Menschen in Osteuropa haben Anspruch auf eine sichere Energieversorgung. Diese muss durch die Einhaltung eingegangener Verpflichtungen durch die Lieferländer gewährleistet werden. Es ist deshalb zu hoffen, dass die jetzt erzielte Einigung zwischen Russland und der Ukraine eine langfristige Versorgungssicherheit gewährleistet. Anderseits zeigen die Beispiele Bulgarien und Slowakei auch, dass man nach dem Beitritt in die Europäische Union schnell gelernt hat. Insbesondere die Debatte über die Atomenergie hierzulande wird offenbar aufmerksam verfolgt. Von der deutschen Energiewirtschaft hat man gelernt: Unterschreibe Verträge, wenn du deine Ziele nicht anders erreichen kannst. Versuche anschließend, die Verträge zu deinen Gunsten zu ändern. Wer die Forderungen der Bulgaren und Slowaken als Vertragsverletzung kritisiert, der muss auch das Abrücken der deutschen Energiewirtschaft vom Atomkonsens kritisieren. Ich bin hier schon sehr auf die Ausführungen der Union und der FDP in den Ausschussberatungen gespannt. Auch von Teilen der deutschen Politik haben Bulgaren und Slowaken sich etwas abgeschaut: Nutze jede Energiekrise, um auf die Unverzichtbarkeit der Atomenergie hinzuweisen. Ob damit das eigentliche Problem gelöst wird, ist egal. - Beim ersten Gasstreit im Januar 2006 hat es der damalige Wirtschaftsminister Glos vorgemacht. Als die Gaslieferungen schrumpften, forderte er vehement, nun müsse man aber endlich die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängern. Dass zwischen Strom aus Atomkraftwerken und Wärme aus gasbetriebenen Heizkraftwerken kein Zusammenhang besteht, war dem Minister offenbar nicht bewusst. Das Gleiche gilt auch für Bulgarien und die Slowakei. Nach den Zahlen der Internationalen Energieagentur betrug 2006 in Bulgarien der Anteil der Atomkraft an der Erzeugung von Heizwärme gerade einmal 1,16 Prozent. Gas hingegen hatte einen Anteil von 53,5 Prozent. Bei der Stromproduktion sind die Gewichte umgekehrt. Auch in der Slowakei betrug der Anteil von Gas an der Stromproduktion 2006 gerade einmal 6,1 Prozent. Der Anteil von Atomenergie an der Wärmeenergieerzeugung lag bei bescheidenen 5 Prozent. Fazit: Mit Atomkraft lässt sich das Problem der Wärmeenergieerzeugung nicht beheben. Auch glühende Atomstromleitungen heizen keine Wohnung. Zu Protokoll gegebene Reden Dass Heizen mit Strom ein Irrweg ist, zeigt uns Frankreich in jedem kalten Winter. Dann können selbst 58 französische Reaktoren den Strombedarf der Elektroheizungen nicht decken - von der Ineffizienz und Klimaschädlichkeit einer Stromheizung ganz zu schweigen. Bisher liegt der EU-Kommission kein Antrag der bulgarischen Regierung vor. Die Erfolgsaussichten eines potenziellen Antrags auf Wiederaufnahme des Betriebs der Reaktoren Kozloduj 3 und 4 werden von der EU-Kommission sehr zurückhaltend kommentiert. Zudem müsste der EU-Rat bei einer positiven Entscheidung der EU-Kommission einbezogen werden. Was Litauen betrifft: Ein Referendum, das Atomkraftwerk Ignalina - entgegen den Zusagen Litauens im Beitrittsvertrag - bis 2015 am Netz zu lassen, ist im Oktober 2008 gescheitert. Das notwendige Quorum - eine Wahlbeteiligung von 50 Prozent - wurde verfehlt. Insofern ist der vorliegende Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen bereits vor der Beratung im Ausschuss überholt. Darüber hinaus erweckt der Antrag den Eindruck, als habe sich die Bundesregierung bisher nicht in ausreichendem Maße auf europäischer und bilateraler Ebene für eine vertragsgetreue Abschaltung der Atomkraftwerke in Osteuropa eingesetzt. Dies ist nicht so, und das werden wir in den Ausschussberatungen klarstellen. Unabhängig davon möchte ich für die SPD-Bundestagsfraktion betonen, dass wir selbstverständlich auf einer vertragsgetreuen Abschaltung der Atomkraftwerke in Osteuropa bestehen. „Pacta sunt servanda“ - Verträge müssen eingehalten werden. Das gilt für die EU-Beitrittsverträge ebenso wie für den Atomkonsens mit den Energiekonzernen in Deutschland. Für die SPD ist Atomenergie eine Energieform des letzten Jahrhunderts. Gemessen an den hochfliegenden Erwartungen der 1950er- und 60er-Jahre ist die Atomenergie immer „Ankündigungsenergie“ geblieben. Zwei Beispiele: Erstens. Die Internationale Atomenergie-Agentur prognostizierte in ihrem Jahresbericht von 1974, im Jahr 2000 würden weltweit Atomkraftwerke mit einer Leistung von 4500 Gigawatt installiert sein. Die Realität im Jahr 2008: 372 Gigawatt. Die weltweit 436 Reaktoren decken nur rund 15 Prozent des weltweiten Strom- und circa 2,5 Prozent des Endenergieverbrauchs. Das Fazit: Die Erwartungen wurden enttäuscht, die Risiken unterschätzt. Zweitens. Seit Jahren eilt die Atomlobby von Renaissance-Ankündigung zu Renaissance-Ankündigung. Glaubt man den PR-Strategen und den Hochglanzbroschüren, schießen überall auf der Welt Atomkraftwerke wie Pilze aus dem Boden. Die Realität: Im Jahr 2008 ging zum ersten Mal seit 42 Jahren kein einziges Atomkraftwerk ans Netz. Die Bedeutung der Atomenergie wird weiter abnehmen. Im „World Energy Outlook 2008“ kommt die Internationale Energieagentur zu dem Ergebnis, dass bis 2030 der Anteil der Atomenergie an der weltweiten Stromproduktion von 15 auf 10 Prozent sinken wird. Auch ein Vertreter der Internationalen Atomenergie-Agentur kommt in der „Süddeutschen Zeitung“ zu dem Schluss, es gebe bei der Atomkraft lediglich eine Renaissance beim theoretischen Interesse. Wie so ein theoretisches Interesse aussieht, konnte man in den letzten beiden Jahren in Südafrika verfolgen. Im August 2007 brach dort laut n-tv die Atom-Ära an. 15 Milliarden Euro sollten in fünf Jahren in die Atomenergie investiert werden. Die gute Hoffnung der Atomlobby auf fette Aufträge am Kap erlitt dann aber schnell Schiffbruch. Bereits im Dezember 2008 erklärte der staatliche Energiekonzern Eskom, der geplante Neubau eines Druckwasserreaktors werde aus finanziellen Gründen aufgegeben. Dieses Schicksal könnte vor dem Hintergrund der Finanzkrise auch noch die eine oder andere Neubauankündigung in Europa ereilen. In Polen ist keineswegs klar, wo das Land 16 bis 18 Milliarden Euro für seine geplanten Atomkraftwerke hernehmen soll. Ob in Schweden wirklich neue Atomkraftwerke als Ersatz für Altanlagen entstehen, bleibt abzuwarten. Denn die Anlagen müssen komplett privatwirtschaftlich finanziert werden. Derartige Bedingungen haben bisher noch jedem hochfliegenden Atomprogramm zur Bruchlandung verholfen. Es bleibt auch abzuwarten, wie viele AKW-Neubauten sich die Hersteller noch leisten können. Der Bau des Atomkraftwerks in Finnland beschert Areva-Siemens bereits einen satten Verlust von mindestens 500 Millionen Euro. Daher hat das Konsortium Ende 2008 ein Schiedsgerichtsverfahren angestrengt, um den zugesagten Festpreis von 3,2 Milliarden für den Reaktor mit dem finnischen Energiekonzern TVO nachzuverhandeln. Die Finnen zeigten sich hiervon wenig begeistert und überlegen stattdessen, Areva-Siemens auf 2,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen der dreijährigen Bauverzögerung zu verklagen. Wir sind nicht die isolierten Nachzügler einer weltweiten Atom-Renaissance. Deutschland ist vielmehr der Vorreiter beim Aufbau einer modernen Energieversorgung. Die Zukunft der Energieversorgung in Deutschland und auch in Europa liegt im Ausbau der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und der Energieeinsparung. Dafür steht die SPD-Bundestagsfraktion.

Angelika Brunkhorst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003675, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

2004 sind Polen, Litauen, die Slowakei und Slowenien, 2007 Bulgarien und Rumänien der EU beigetreten. Ihr Beitritt war an verschiedene Bedingungen geknüpft, die vertraglich festgehalten wurden. An diese Verträge müssen sich die betreffenden Länder selbstverständlich halten. Dementsprechend ist es richtig, dass die EU-Kommission mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren droht, sollte die Slowakei zwei Reaktoren in Bohunice wieder in Betrieb nehmen. Gleiches gilt für Bulgarien. Staatspräsident Parwanow hat angekündigt, einen Reaktor des Atomkraftwerks Kozloduj wieder in Betrieb zu nehmen, was Bulgarien laut EU-Beitrittsvertrag nicht gestattet ist. Zu Protokoll gegebene Reden Auch in diesem Fall muss die EU rechtliche Schritte dagegen unternehmen. Die deutsche Bundesregierung muss der EU bei diesen Schritten Rückendeckung geben. Hinter den Bestrebungen der betreffenden osteuropäischen Länder verbirgt sich deren Wunsch, energiepolitisch unabhängig von Russland zu sein. Welche fatalen Folgen die alleinige Energieabhängigkeit von Moskau haben kann, hat der zurückliegende Gasstreit überdeutlich gemacht. Dass das Baltikum, Polen, die Ukraine und alle anderen Staaten - Deutschland eingeschlossen Energieunabhängigkeit von Russland anstreben, ist überaus verständlich. Einen Vertragsbruch rechtfertigt dieses Bestreben jedoch nicht. Wir stimmen hier mit den Grünen überein. Auf eines weisen wir jedoch ausdrücklich hin: Die Debatte um die vertragsgemäße Abschaltung von osteuropäischen Reaktoren darf keinesfalls mit der Diskussion über eine Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke vermengt oder verwechselt werden. Erst letzte Woche hat sich das Europäische Parlament klar für die europaweite Förderung der Kernenergie ausgesprochen. Das Parlament forderte die Kommission auf, einen konkreten Fahrplan für Investitionen in Kernenergie vorzulegen und unverzüglich einheitliche rechtliche und wirtschaftliche Bedingungen für die friedliche Nutzung der Kernenergie zu schaffen. Gut so! Denn mit Kernenergie lässt sich der Energiemix umweltschonend, wirtschaftlich und auf Versorgungssicherheit bedacht gestalten. Sich ihrer nicht zu bedienen, bis alternative Energien die gleichen Möglichkeiten bieten, ist verantwortungsloser Unsinn. Viele europäische Länder haben das erkannt. In Bulgarien, Finnland, Frankreich und in der Slowakei sind neue Reaktoren im Bau. Pläne für den Neubau schmieden derzeit Bulgarien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Litauen, die Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, die Ukraine und Weißrussland. Länder, die auf technisch sichere Kernkraftwerke setzen, haben einige Sorgen weniger. Wir in Deutschland hingegen schlafen weiterhin den rot-grün-ideologisierten Dornröschenschlaf und stehen ohne jedes Konzept da, wie wir unsere Energieversorgung klimafreundlich, versorgungssicher, bezahlbar und unabhängiger von Importen gestalten wollen. Auch in Deutschland sollte es Maßstab der Vernunft sein, zunächst weiter auf die friedliche Nutzung der Kernenergie zu setzen.

Hans Kurt Hill (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003767, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

In einigen osteuropäischen Staaten planen die Regierungen das Wiederanfahren von alten, maroden Atomkraftwerken. Dass dieses Vorgehen gegen EU-Beitrittsvereinbarungen verstößt, schert diese Länder herzlich wenig. Warum auch? Schließlich lebt Deutschland derartige Rechtswidersprüche vor. Zu besichtigen ist der politische Atom-GAU: Die CDU wirbt mit freundlicher Unterstützung der Atomkonzerne für die Abschaffung des Ausstiegsgesetzes, die Bundesregierung wird unglaubwürdig, und Deutschland macht sich zum EU-weiten Gespött. Was viel schlimmer ist, meine werten Kolleginnen und Kollegen von der Union: Sie setzen die Gesundheit der Menschen in Europa aufs Spiel. Die Wiederbelebung der radioaktiven Leichen ist mit extrem hohen Gefahren bis hin zur Kernschmelze verbunden. Die Unbeherrschbarkeit der Urantechnik ist der Grund, warum die maroden Anlagen in Deutschland vom Netz müssen. Wer hier jetzt die Rolle rückwärts macht, hat sicherlich nicht das Recht, Bulgarien Vorschläge in der Atomfrage zu machen - ob dies nun EU-konform ist oder nicht. Das heißt: Der Ausstieg aus dem Ausstieg ist der europaweite Einstieg in die Gefahrenwirtschaft. Doch wie ist es eigentlich dazu gekommen, dass einige Osteuropäer nun laut über Atomstrom nachdenken? Da ist zum einen das Engagement vor allem deutscher Konzerne wie RWE und Siemens zu nennen. Die wollen gern in Osteuropa neue Atomkraftwerke bauen - gern auch mitten in Erdbebengebieten. Zum anderen ist der Gasstreit zwischen Russland und Ukraine wieder einmal pünktlich zum neuen Jahr aufgeflammt. Der Lieferkonflikt fiel diesmal heftiger aus und legte über zwei Wochen den Gasfluss nach Westen lahm. Länder wie die Slowakei und Bulgarien, die in der Energiewirtschaft fast ausschließlich von russischem Gas abhängig sind, saßen plötzlich im Dunkeln. Von der EU, die energiepolitisch aus einzelstaatlichen Egoisten besteht, war nicht viel zu erwarten - außer fehlendem Verhandlungsgeschick. Noch weniger konnten die Osteuropäer auf Deutschland hoffen. Wir verfügen zwar über riesige Gasspeicher, die weiter ausgebaut werden. Doch wir denken gar nicht daran, dieses Know-how mit unseren Nachbarn zu teilen. Und mit der Ostseepipeline haben wir schon gegenüber Polen, Litauen und Lettland gezeigt, dass wir kein Interesse an einer gemeinsamen Gasstrategie mit unseren osteuropäischen Partnern haben. Statt acht Milliarden Euro in der Ostsee zu versenken, müssen wir Osteuropa endlich wirksam in die Gasbevorratung einbinden. Und wir müssen die Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien schneller voranbringen. Wir werden aber kein Gehör finden, solange Deutschland seine Nachbarn vor den Kopf stößt und mit schlechtem Beispiel vorangeht. Wer jetzt effiziente und erneuerbare Energien ausbremst und die gefährliche Atomkraft bewirbt, wie CDU/CSU und FDP es machen, bleibt unglaubwürdig. Deshalb ist der erste Schritt: schnellstmöglicher Ausstieg aus der Urannutzung. Der Antrag der Grünen ist deshalb zu unterstützen.

Hans Josef Fell (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003115, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Um wenigstens die größten Risiken von Atomreaktoren zu verringern, gehören all jene Atomreaktoren, die schon aufgrund ihrer Konstruktion hochgefährlich sind, abgeschaltet. Das sieht auch die ansonsten atomfreundliche EU-Kommission so. Sie hat deshalb in den Beitrittsverträgen von Bulgarien, der Slowakei und Litauen festgeschrieben, dass hier überalterte Reaktoren zu einem jeweils festgelegten Zeitpunkt aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden müssen. In Bulgarien und der SloZu Protokoll gegebene Reden wakei ist dies bereits geschehen, in Litauen steht die Stilllegung noch für dieses Jahr an. Im Zusammenhang mit der jüngsten Erdgaskrise wurden in den betreffenden Ländern Forderungen laut, die veralteten Atomkraftwerke vertragswidrig wieder in Betrieb zu nehmen bzw. noch in Betrieb befindliche nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abzuschalten. Trotz einiger Nachrüstungen in den vergangenen beiden Jahrzehnten sind sie weiterhin ein großes Sicherheitsrisiko. Ein längerer Betrieb wäre unverantwortbar. Um dieses Sicherheitsrisiko auszuschließen, muss der fortgesetzte Betrieb verhindert werden. Teilweise rudern die Regierungen wieder zurück, doch hat sich das Problem deswegen noch lange nicht erledigt. Im Gegenteil: Angesichts der Abhängigkeit Osteuropas von russischen Energieimporten wird die Forderung schon bei der nächsten Erdgaskrise wieder aufflammen. Der Argumentation dieser Länder, dass ein Weiterbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich möglich sei und diese Voraussetzungen jetzt gegeben seien, muss sowohl juristisch als auch inhaltlich widersprochen werden juristisch, weil diese Ausnahmeregelungen nicht für die erneute Betriebsaufnahme gelten, sondern lediglich für einen Weiterbetrieb. In der Slowakei und in Bulgarien hat sich dies mit dem bereits erfolgten Abschalten bereits erledigt. Aber es muss auch inhaltlich widersprochen werden; denn die Erdgaskrise ist nicht durch den Fortbetrieb hochgefährlicher Schrottmeiler zu lösen, sondern nur durch eine Energiewende in den Ländern selbst und ein solidarisches Handeln in der EU. Die Bundesregierung sollte sich hier als Vorreiter betätigen. Sollte zusätzlich Strom benötigt werden, dann kann und muss dieser künftig aus anderen Staaten der EU geliefert werden. Möglich ist das heute schon. Es bedarf aber sicher auch neuer Abkommen und eines Ausbaus von Kuppelstellen. Aber auch den betreffenden Ländern selbst steht eine Fülle von Instrumentarien zur Verfügung, um die Gefahr zukünftiger Erdgasverknappungen zu vermindern. Dazu gehören eine höhere Energieeffizienz, der Ausbau der erneuerbaren Energien, eine bessere Anbindung an das Erdgasnetz der EU sowie der Bau von Biogasanlagen. Hier muss ein Schwerpunkt der immer enger zusammenwachsenden europäischen Energiepolitik liegen, um die berechtigten Sorgen der osteuropäischen Staaten vor künftigen Energieengpässen in Krisenzeiten zu mindern. Gerade angesichts der Erfüllung des 20-Prozent-EUZiels im Hinblick auf die erneuerbaren Energien sowie des 20-Prozent-EU-Ziels im Hinblick auf die Effizienz sind auch die osteuropäischen Länder in der Pflicht. Ein Weiterbetrieb der bereits abgeschalteten Reaktoren würde den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie Effizienzanreize verhindern. Von der Bundesregierung haben wir zu diesem Thema bislang nichts gehört. Wir fordern sie deshalb auf, jetzt endlich zu handeln und sich auf EU-Ebene und bilateral für die vertragstreue Abschaltung der betreffenden Altmeiler in Ost- und Südosteuroapa einsetzt. Aber es müssen auch Alternativen geboten werden, um die Abhängigkeit von fossilen und nuklearen Energieimporten zu verringern. Europa muss alles daransetzen, dass in diesen Staaten die EU-Ziele erfüllt werden und sich erneuerbare Energien aus Sonne, Wind, aber auch aus Biogas durchsetzen und Energieeffizienz vorankommt. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, jetzt zu handeln und nicht bis zur nächsten Erdgaskrise zu warten.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/11764 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht - Drucksache 16/11643 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss ({0}) Finanzausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Folgende Kolleginnen und Kollegen haben ihre Reden zu Protokoll gegeben: Marco Wanderwitz, Dirk Manzewski, Mechthild Dyckmans, Karin Binder, Nicole Maisch, Parlamentarischer Staatssekretär Alfred Hartenbach.

Marco Wanderwitz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003655, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die EURichtlinie zu Verbraucherkrediten und der zivilrechtliche Teil der Zahlungsdiensterichtlinie umgesetzt sowie die Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht neu geordnet. Damit einher geht eine tiefgreifende Weiterentwicklung dieser Rechtsgebiete. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Gesetzentwurf grundsätzlich. Es ist unser Ziel, entsprechend der Brüsseler Vorgaben eine Umsetzung in das deutsche Zivilrecht rechtzeitig bis zum 31. Oktober 2009 zu leisten. Wegen der besonderen Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Zahlungsdiensteanbieter auf der einen Seite und für den Verbraucherschutz auf der anderen Seite wird im Laufe der weiteren Beratung sorgfältig zu prüfen sein, inwieweit die beteiligten Interessen bereits angemessen berücksichtigt und zu einem vernünftigen Ausgleich geführt werden konnten bzw. inwieweit und an welchen Stellen eine Nachsteuerung des Entwurfs erforderlich ist. Wir dürfen nicht, wie leider bereits so manches Mal, eine über die Richtlinien hinausgehende Umsetzung anstreben, wenn dadurch nicht eine Verbesserung der Wettbewerbsposition im europäischen Vergleich bzw. substanzielle Verbesserungen im Bereich des Verbraucherschutzes erreicht werden können. Mit der zur Umsetzung in nationales Recht anstehenden Zahlungsdiensterichtlinie wird das positive Ziel angestrebt, grenzüberschreitende Zahlungen so einfach, effizient und sicher zu gestalten wie rein nationale Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaates. Darüber hinaus soll der Wettbewerb dadurch erhöht werden, dass durch die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes neue Anbieter in den Zahlungsverkehrsmarkt eintreten können, was zur höheren Effizienz und im Ergebnis geringeren Kosten für die Kunden führen soll. Dafür sind gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter im EU-weiten Zahlungsverkehr Voraussetzung, die durch angeglichene Anforderungen für die Beaufsichtigung der Zahlungsinstitute und harmonisierte Marktzugangskriterien geschaffen werden sollen. Im Ergebnis sollen Kunden zugleich bessere Transparenz über Anbieter von nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsdiensten gewinnen. Um diese Ziele zu erreichen, enthält die Richtlinie bereits sehr detaillierte Regelungen. Neben den aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind umfassende zivilrechtliche Normierungen vorgesehen, die für alle Zahlungsdienstleistungen bis spätestens zum 31. Oktober 2009 in der Europäischen Union und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der vorliegende Regierungsentwurf integriert die umfangreichen Vorgaben der Richtlinie in Bezug auf den zivilrechtlichen Teil der Umsetzung in das Bürgerliche Gesetzbuch bzw. das Einführungsgesetz zum BGB. Um welche neuen Vorgaben handelt es sich, bzw. welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf besteht? Die Verbraucherkreditrichtlinie beinhaltet viele inhaltliche und technische Neuerungen, indem sie die Bestimmungen insbesondere zur Werbung, zur vorvertraglichen Information, zum Widerruf, zur vorzeitigen Rückzahlung nebst Vorfälligkeitsentschädigung harmonisiert. Kurz gesagt: Neuerungen, durch die Verbraucher zukünftig besser über den Vertragsinhalt informiert werden sollen und durch die zugleich Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherkreditverträgen vereinfacht werden sollen. Herausheben möchte ich folgende Punkte: Erstens: Informationspflichten. Der Verbraucher soll künftig vor Abschluss eines Darlehensvertrages in der Phase der Vertragsanbahnung über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden. Unterstützt wird dies, indem der Verbraucher vor Vertragsschluss einen Entwurf des Darlehensvertrages anfordern kann. Der Kreditgeber hat den Verbraucher über dieses Recht, für das im Übrigen kein gesondertes Entgelt erhoben werden darf, gesondert vorab zu informieren. Dies soll dem Verbraucher die Möglichkeit eröffnen, verschiedene Angebote besser zu vergleichen und in Kenntnis aller Umstände sich für oder gegen eine Vertragsofferte zu entscheiden. Sobald sich die Wahl für einen bestimmten Kredit abzeichnet, muss der Darlehensgeber dem Verbraucher zusätzlich die Hauptmerkmale des Vertrags erläutern. Dabei wird nicht nur festgelegt, über was im Einzelnen zu informieren ist, sondern auch, auf welche Weise dies zu erfolgen hat. Damit geht die Vorschrift hinsichtlich ihres Detaillierungsgrades deutlich über die bisherigen Regelungen hinaus. Genauso ist neu, dass der Verbraucher jederzeit - während der gesamten Vertragslaufzeit - einen Tilgungsplan vom Darlehensgeber fordern kann. Zweitens: Werbung. Ein weiterer Punkt ist die Werbung, die für Darlehensverträge strenger reglementiert werden soll. Es soll nicht mehr als „Lockangebot“ eine einzige Zahl herausgestellt werden, wie beispielsweise ein besonders niedriger Zinssatz. Zukünftig müssen die Konditionen anhand eines repräsentativen Beispiels verdeutlicht werden, wobei der Zinssatz, variabel oder fest, der Nettodarlehensbetrag, der effektive Jahreszins, der bei mindestens zwei Drittel der zu erwartenden Verträge Verwendung finden wird, und die sonstigen Kosten darzustellen sind. Auch die Frage, „wie“ geworben werden darf, wird geregelt - die Informationen sollen auffallend, also gegenüber dem restlichen Inhalt der Werbung optisch, akustisch oder ähnlich jeweils den Umständen geeignet, hervorgehoben werden. Damit soll der Verbraucher insgesamt in die Lage versetzt werden, aufgrund eines verbesserten Kenntnisstandes selbst die Vor- und Nachteile des jeweiligen Kreditangebots abzuwägen. Hier sehe ich Diskussionsbedarf, denn es ist bisher noch offen, wie zum Beispiel die Zweidrittelregelung eingeschätzt und wirksam kontrolliert werden soll, welche Vergleichsportfolios heranzuziehen sind und welche Daten offenzulegen sein werden. Drittens: Musterverträge für Verbraucherdarlehen. Künftig ist vorgesehen, einheitliche, für ganz Europa geltende Musterverträge für Kreditverträge zu etablieren. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dies in Deutschland erstmals auch gesetzlich zu kodifizieren, um an dieser Stelle die Rechtssicherheit bzw. Verbindlichkeit solcher Muster zu verbessern. Viertens: Kündigungsmöglichkeiten. Von besonderem Interesse wird auch die vorgeschlagene Neuregelung der Kündigungsmöglichkeiten bei Darlehensverträgen sein. Kündigungen durch den Darlehensgeber sollen künftig bei unbefristeten Kreditverträgen nur noch zulässig sein, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten eingehalten wird. Dagegen sollen Verbraucher einen unbefristeten Kreditvertrag zu jeder Zeit kündigen können. Eine vertraglich zu vereinbarende Kündigungsfrist darf für den Verbraucher eine Frist von einem Monat nicht überschreiten. Im Falle eines befristeten Vertrages soll das Darlehen entsprechend jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden dürfen. Ein eventuell entstehender Anspruch des Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung soll dabei auf maximal ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrages beschränkt werden. Von den Neuregelungen sollen nicht nur reine Darlehensverträge, sondern auch andere Finanzierungsgeschäfte, wie etwa Teilzahlungsgeschäfte und Leasingverträge, umfasst werden. Daneben ist die Zahlungsdiensterichtlinie zu betrachten, die neben den gesondert zu regelnden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zivilrechtliche Regelungen für die verschiedenen Zahlungsdiensteanbieter bzw. Zahlungsverfahren vorsieht. Im Gegensatz zu dem aufsichtsrechtlichen Teil der Zahlungsdiensterichtlinie, der das Verhältnis zwischen Zahlungsdienstleistern und Staat regelt, befasst sich der zivilrechtliche Teil mit dem Verhältnis zwischen Zahlungsdienstleistern und Kunden. Im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs gelten für Anbieter Zu Protokoll gegebene Reden und Nutzer von Zahlungsdienstleistungen künftig europaweit weitestgehend einheitliche Rechte und Pflichten. Zum ersten Mal sollen sowohl für rein inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungsverfahren, zum Beispiel Überweisungen, einheitliche Regelungen festgelegt werden. Interessant ist dies insbesondere für bargeldlose Zahlungen. Ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum wird es den Anbietern von Zahlungsdiensten darüber hinaus erlauben, neue, europaweit funktionierende Verfahren für Zahlungen in Euro zu entwickeln. Insbesondere für Verbraucher bedeutet das, dass bei einer Bestellung aus dem europäischen Ausland die Bezahlung nicht mehr notwendigerweise per Kreditkarte vorgenommen werden muss, sondern künftig auch mittels einer Überweisung beglichen werden kann. Von Bedeutung für die Zahlungsdiensteanbieter sind auch die neuen Vorschriften zu einer Vereinheitlichung und Verkürzung der Ausführungs- und Wertstellungsfristen, die nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der EU unterscheiden. Aktuell müssen grenzüberschreitende Überweisungen in der EU binnen fünf Werktagen ausgeführt werden. Ab dem 1. Januar 2012 sind alle Zahlungsaufträge in Euro innerhalb eines Geschäftstages auszuführen. Bis dahin kann eine dreitägige Ausführungsfrist vereinbart werden. Dies waren jetzt nur einige beispielhafte Neuerungen, mit denen wir uns in diesem Gesetzgebungsverfahren auseinandersetzen werden. Zusammenfassend lässt sich feststellen: Die zur Umsetzung anstehenden Richtlinien bzw. der vorgelegte Gesetzentwurf zielen auf eine Verbesserung des Verbraucherschutzes ab. Dies und die zu erwartenden Kostenvorteile durch Etablierung eines echten Binnenmarktes auch für Verbraucherkredite sind grundsätzlich zu begrüßen. Zu beachten ist jedoch, dass überbürokratische Vorschriften, die am Ende lediglich erhebliche Mehrkosten für die Unternehmen der Kreditwirtschaft, im Ergebnis jedoch wenig echten Mehrwert für die Verbraucher schaffen und schlussendlich Kreditprodukte zu verteuern geeignet sind, was wiederum für Verbraucher von Nachteil wäre, vermieden werden. Insoweit wird im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens, eine Expertenanhörung ist jedenfalls erforderlich, zu untersuchen sein, ob der gesetzgeberische Spielraum bei der Umsetzung der vorgenannten Richtlinien richtig genutzt wurde. Uns als Union geht es darum, die Umsetzung der Richtlinien als Chance zu nutzen, gleichermaßen den Verbraucherschutz wie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Kreditinstitute im künftig intensiver werdenden europäischen Wettbewerb zu verbessern.

Dirk Manzewski (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003177, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen vor allem Richtlinien des europäischen Parlaments in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei geht es zum einen um die Zahlungsdiensterichtlinie, mit der ein harmonisierter Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden soll, und zum anderen um die Verbraucherkreditrichtlinie, mit der verbraucherrechtliche Bestimmungen insbesondere zu Werbung, Informationspflichten, Widerruf und Entschädigung harmonisiert werden sollen. Ich gehe davon aus, dass durch den Gesetzentwurf insbesondere das Schutzniveau für die Verbraucher bei Verbraucherkreditverträgen verbessert wird. Das gilt nicht nur für den Abschluss, sondern auch für die Durchführung von Darlehen. Verbraucher werden besser über den Vertragsinhalt informiert werden, und unseriösen Lockvogelangeboten wird ein Riegel vorgeschoben. Auch die geplante einheitliche Regelung über die Ausgestaltung der Widerrufs- und Rückgabebelehrung in § 360 BGB bei Verbraucherverträgen wird von mir dabei ausdrücklich begrüßt. Die neue Vorschrift fasst die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung zusammen, was zu einer Vereinfachung und Erleichterung für den Rechtsanwender führen wird. Für den europäischen Markt werden darüber hinaus einheitliche Rechte und Pflichten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr geschaffen. Ich teile dabei die Auffassung der Ministerin aus der entsprechenden Pressemitteilung des BMJ, dass hiervon die Kunden und die Zahlungsdienstleister profitieren werden. Ich finde übrigens gut, dass die Werbung für Darlehensverträge stärker reglementiert wird. Dadurch, dass nicht nur der meinetwegen niedrige Zinssatz, sondern auch die weiteren Kosten des Vertrages angegeben werden müssen, werden Lockangebote unterbunden und dem Verbraucher aussagekräftigere Informationen zugeleitet. Dies wird unterstützt dadurch, dass künftig für die unterschiedlichen Kreditverträge einheitliche Muster zur Unterrichtung der Verbraucher gelten; denn die unterschiedlichen Angebote können so besser verglichen werden. Profitieren werden die Verbraucher auch von den neuen Kündigungsmöglichkeiten bei Darlehensverträgen - zum einen, weil Kündigungen durch den Darlehensgeber bei unbefristeten Verträgen nur noch zulässig sind, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart wurde, der Darlehensnehmer demgegenüber aber jederzeit kündigen kann, und zum anderen, sollte dies der Fall sein, weil eine vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung auf maximal 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags beschränkt ist. Im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs werden künftig für Anbieter und Nutzer von Zahlungsdienstleistungen europaweit weitestgehend einheitliche Rechte und Pflichten gelten. Dies wird bargeldlose Zahlungen erleichtern und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöhen. Als Nebeneffekt ist verstärkter Wettbewerb unter den Zahlungsdienstleistern zu erwarten. Soweit das BMJ die Auffassung vertritt, dass die neuen Regelungen zu einer Vereinheitlichung und Verkürzung der Ausführungs- und Wertstellungsfristen führen wird, wird diese Hoffnung von mir geteilt, zumal nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der EU unterschieden werden wird. Uns liegt hier ein durchdachter Gesetzentwurf vor. Natürlich ist die eine oder andere Vorschrift noch einmal Zu Protokoll gegebene Reden kritisch zu betrachten. Das werden wir auch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens tun. Insgesamt gesehen handelt es sich meiner Auffassung nach jedoch um einen ausgewogenen Entwurf. Ich freue mich jedenfalls schon auf die anstehenden Beratungen mit Ihnen.

Mechthild Dyckmans (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003752, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Da liegt sie nun, die Drucksache 16/11643 vom 21. Januar 2009. 313 Seiten gilt es zu durchdringen, und das in gerade einmal 15 Werktagen. Dass die heutige erste Lesung da nicht mehr sein kann als eine erste Einschätzung, liegt auf der Hand. Lassen Sie mich mit einem Thema beginnen, dem die besondere Aufmerksamkeit der FDP-Bundestagsfraktion galt und gilt: der Rechtssicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht. Es war die FDP-Bundestagsfraktion, die dieses Thema in parlamentarischen Initiativen auf die politische Agenda gesetzt und die Kritik aus Reihen der Rechtsprechung und Literatur aufgegriffen hat. Auf diese Weise haben wir erreicht, dass nach jahrelanger Kritik zum 1. April 2008 eine korrigierte Musterbelehrung in Kraft treten konnte, die zu einem Zuwachs an Rechtssicherheit geführt hat. Da jedoch auch dieses Muster nur Verordnungsrang hatte, hätte es theoretisch weiterhin von einzelnen Gerichten für unwirksam erklärt werden und findige Anwälte hätten ihren „Abmahnterror“ weiter veranstalten können. Damit ist nun Schluss. Nach dem Gesetzentwurf soll das Muster in einem formellen Gesetz geregelt werden. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit und zu einem besseren Schutz vor Abmahnungen, auch wenn es in Sachen Rechtssicherheit durchaus noch Gestaltungsspielräume für Verbesserungen gibt. Noch immer vorgesehen ist eine Vielzahl von Gestaltungshinweisen, die in der Praxis zu Interpretations- und Auslegungsfragen und zu Diskussionen darüber führen werden, ob die im konkreten Fall verwendete Formulierung den gesetzlichen Anforderungen genügt. Wünschenswert wäre darüber hinaus ein einheitliches Muster für alle Vertragsarten und Vertriebsformen unter Einschluss auch von Verbraucherdarlehensverträgen. Mindestens erforderlich ist eine Maximalgrenze für die Ausübung des Widerrufsrechts. Dies gilt jedenfalls so lange, wie Verbraucherkreditverträge aus dem Anwendungsbereich der Musterbelehrungen ausgeklammert sind. Ausdrücklich zu begrüßen ist die Absicht, die bislang bestehende Ungleichbehandlung von Onlineshops und Internetauktionen bei Widerrufsfrist und Wertersatz aufzuheben. Diese Unterscheidung war künstlich. Sie beruhte auf einer rechtlichen Konstruktion, ohne dass in der Sache eine unterschiedliche Behandlung geboten gewesen wäre. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch eine grundsätzliche Bemerkung. Ich begrüße das Muster aus praktischen Erwägungen. Rechts- und ordnungspolitisch könnte man auch zu anderen Ergebnissen kommen. Unverändert stellt sich die Frage, ob es Aufgabe des Gesetzgebers ist, Muster für die Rechtspraxis vorzuhalten. Nach meiner Auffassung ist dies eigentlich Aufgabe der rechtsberatenden Berufe. Nachdem nun aber einmal der Weg über Muster des Verordnungs- bzw. jetzt Gesetzgebers beschritten worden ist, wird man nüchtern feststellen müssen, dass ein abermaliger Systemwechsel zu einer neuerlichen Belastung des Rechts- und Geschäftsverkehrs führen würde, woran niemand ein Interesse haben kann. Für mich ist mit der Festlegung auf eine Musterwiderrufsbelehrung aber keine Vorentscheidung für andere Rechtsbereiche, beispielsweise das Gesellschaftsrecht, verbunden. Hier sollte die Rechtsgestaltung weiterhin den rechtsberatenden Berufen vorbehalten bleiben. Dies ermöglicht auch eine schnellere Anpassung an die sich ändernden Verhältnisse. Lassen Sie mich nun zu den umzusetzenden Richtlinien kommen und mit der über Verbraucherkredite beginnen. Ziel ist es, Verbraucher künftig besser zu schützen, wenn sie Kredite aufnehmen oder abbezahlen. Zu diesem Zweck sollen die Kreditgeber die Verbraucher bereits in der Anbahnungsphase eines Vertrages umfassend informieren. Auch soll - so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einer Pressemitteilung - „Lockvogelangeboten ein Riegel vorgeschoben werden“. Um dies zu erreichen, müssen in Zukunft alle Kosten des Vertrages aufgelistet werden. Außerdem sollen die Verbraucherrechte bei einer Darlehenskündigung gestärkt werden. Bei befristeten Verträgen sollen Verbraucher das Darlehen künftig jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen dürfen. Verlangt der Kreditgeber in einem solchen Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung, soll diese auf maximal 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages beschränkt werden. Das alles klingt sehr technisch. Tatsächlich verbindet sich hiermit jedoch die Hoffnung, einen echten Binnenmarkt für Verbraucherkredite schaffen zu können. Für Anbieter von Krediten soll es zukünftig nicht mehr notwendig sein, sich an die unterschiedlichen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten anpassen zu müssen. Effizienzgewinne der Banken und größenbedingte Einsparungen sollen die Folge sein. Positive Effekte sollen sich auch für die Verbraucher einstellen. Der verstärkte Wettbewerb soll zu einem breiteren Angebot und zu einem Sinken der Kreditzinsen führen. Verbraucher sollen zudem vor unverhältnismäßigen Krediten geschützt werden. Mitunter sollen sie gar vor sich selbst geschützt werden. Ökonomisch könnte es nämlich durchaus sinnvoll sein - so die Richtlinie - wenn Kreditgeber in einzelnen Fällen einen Kredit auch einmal verweigern. Dies diene überdies der Stabilisierung der internationalen Finanzwelt, die nicht zuletzt durch die unverantwortliche Kreditvergabepraxis US-amerikanischer Banken in Turbulenzen geraten sei. Das alles klingt gut und nachvollziehbar. Es darf aber nicht den Blick dafür versperren, dass mit der Richtlinie auch Gefahren, in jedem Falle aber Kosten verbunden sein werden. Den Kreditgebern werden Kosten entstehen, beispielsweise um den Beratungs- und Dokumentationspflichten zu genügen. Das Risiko, in gerichtliche Verfahren verwickelt zu werden, wird steigen. Und die steigenden Kosten und Risiken werden es für Kreditgeber häufig finanziell unattraktiv machen, überhaupt bestimmte kleinere Darlehen zu gewähren. Es ist also nicht gänzlich auszuschließen, dass am Ende eine Verknappung des Kreditangebotes stehen wird. Den Preis hierfür werden aber Zu Protokoll gegebene Reden auch die Verbraucher zahlen, die entweder höhere Kreditkosten tragen müssen oder überhaupt keinen Kredit mehr erhalten können. Gemessen an der wechselvollen und langen Entstehungsgeschichte der neuen Richtlinie hätte es schlimmer kommen können. Gleichwohl bleiben Zweifel am Harmonisierungskonzept der neuen Richtlinie. Was wir beobachten, ist ein Flickenteppich, eine bunte Mischung aus Vollharmonisierung, Mindestharmonisierung, partieller Harmonisierung und zulässigen Alternativregelungen in Form von Optionsklauseln. Das macht die Richtlinie zu einem Regelwerk, das im Gemeinschaftsprivatrecht seinesgleichen sucht. Das bleibt nicht ohne Folgen auch für die Ziele, die mit der Richtlinie verfolgt werden. Ich habe Zweifel, dass die Rechtslage in den Mitgliedstaaten durch die Umsetzung tatsächlich soweit vereinheitlicht wird, dass die Marktbedingungen in allen Mitgliedstaaten gleich sind und Banken ihre Verbraucherkredite wirklich in identischer Form EU-weit anbieten können. Mit Blick auf das gemeinschaftsrechtliche Subsidiaritätsprinzip stellt sich deshalb mit besonderem Nachdruck die Frage, ob eine Vollharmonisierung im Verbraucherrecht mit allen Schwierigkeiten, die sie für die Mitgliedstaaten birgt, überhaupt gerechtfertigt ist. In diesem Sinne ist die Verbraucherkreditrichtlinie ein echter Testballon für alle weiteren Harmonisierungsbestrebungen im Verbraucherrecht. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die anstehende Überarbeitung des Verbraucheracquis. Neben diesen eher grundsätzlichen Überlegungen werden wir uns im Gesetzgebungsverfahren auch mit Verbesserungen im Detail auseinanderzusetzen haben. Eine wichtige Forderung in diesem Zusammenhang ist die Vermeidung von unverhältnismäßigen Rechtsfolgen bei Informationsdefiziten. Wenn man bedenkt, dass der Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen Rechtsfolgen bis hin zum Verlust jeglicher Zinsansprüche vorsieht, bedarf dies einer sehr kritischen Überprüfung. Ich bitte mir nachzusehen, dass ich die Zahlungsdiensterichtlinie an dieser Stelle aus Zeitgründen nur streifen kann. Grenzüberschreitende Zahlungen sollen genauso einfach, effizient und sicher werden wie Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaates. Darüber hinaus soll der Wettbewerb erhöht werden. Durch die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes sollen neue Anbieter in den Zahlungsverkehrsmarkt eintreten können, was zu einer höheren Effizienz und zu geringeren Kosten führen soll. All dies findet seinen Niederschlag in einer Vielzahl von sehr detaillierten Regelungen, die zu entsprechend engen Vorgaben für den nationalen Gesetzgeber führen. War im deutschen Recht bislang nur der Überweisungsvertrag detailliert geregelt, enthalten die neuen Vorschriften nunmehr darüber hinausgehende Anforderungen, die auch für die sonstigen Zahlungsinstrumente, wie zum Beispiel Lastschriften, Karten, das Onlinebanking, die Geldkarte usw., gelten sollen. All dies hat erhebliche Auswirkungen auf unser gutes altes BGB. Mir wird schwummrig bei der Vorstellung, dass § 675 BGB künftig eine Buchstabenkette aufweisen wird, die bis hin zu § 675 „z“ BGB gehen soll. Wer soll das eigentlich noch verstehen? Ich bin mir des begrenzten Spielraums, der für den nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie verbleibt, durchaus bewusst. Wir dürfen jedoch den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern müssen den verbleibenden Spielraum im Gesetzgebungsverfahren effektiv nutzen. Das gilt einerseits im Interesse der Verbraucher. Hier werden wir uns mit dem Zusammenspiel der neuen Regelungen noch intensiver beschäftigen müssen. So kann es doch beispielsweise nicht sein, dass der Widerruf von Zahlungsaufträgen bei sofort erkannten Fehlern offensichtlich fast unmöglich wird und sich Fehler nicht mehr unbürokratisch beseitigen lassen. Dies gilt aber auch im Interesse der Banken. Die Umsetzung der Verbraucherkredit- und Zahlungsdiensterichtlinie bedeutet für die Kreditwirtschaft einen weiteren großen Kraftakt in einer Zeit, in der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ohnehin schon genug Belastungen zu bewältigen sind. Hier liegen große Anstrengungen vor den Banken. Deshalb sollte das einheitliche Inkrafttreten der Umsetzung von Verbraucherkreditrichtlinie und Zahlungsdiensterichtlinie noch einmal überdacht werden. Für die Zahlungsdiensterichtlinie gilt ein Umsetzungszeitraum bis zum 1. November 2009. Das ist schon knapp genug, aber nicht zu ändern. Bei der Verbraucherkreditrichtlinie haben wir etwas mehr Luft. Hier ist Stichtag für die Umsetzung der 12. Mai 2010. Es ist kein Sachgrund ersichtlich, das Inkrafttreten des Gesetzes auch insoweit auf den 31. Oktober 2009 vorzuziehen. Das sollten wir im Gesetzgebungsverfahren korrigieren. In diesem Sinne freue ich mich auf gute Beratungen und auf entsprechende Erkenntnisgewinne bei allen Beteiligten.

Karin Binder (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003738, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Angesichts der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise ist der vorliegende Gesetzentwurf fast schon eine Provokation. Während die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuern und häufig genug auch mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes die Folgen der Krise zu bezahlen haben, und während Milliarden an Steuergeldern an Wirtschaft und Banken verschenkt werden, wird der finanzielle Verbraucherschutz von Bundesregierung und EU nicht etwa gestärkt, sondern geschwächt. Fehlender unmittelbarer oder mittelbarer Verbraucherschutz spielt eine bedeutende Rolle in der Finanzkrise. Doch nicht einmal jetzt macht sich die Bundesregierung auf, ein zukunftsfähiges und Verbraucherinnen und Verbraucher schützendes Kreditwesen zu schaffen. Dieser Gesetzentwurf bringt alles andere als die Verbesserung des finanziellen Verbraucherschutzes in Deutschland. Er basiert auf einer EU-Richtlinie, an der die Bundesregierung in Brüssel maßgeblich beteiligt war. Der Entwurf belegt, dass trotz aller Beteuerungen aus dem Regierungslager über dringend notwendige, schärfere Regulierungen der Finanzmärkte gerade das genaue Gegenteil stattfindet. Inmitten der katastrophalen Finanz- und Wirtschaftskrise lässt die Regierung den Neoliberalismus hochleben. Das ist die Wirklichkeit. Zu Protokoll gegebene Reden Ich werde Ihnen das erläutern. Die Verbraucherkreditrichtlinie enthält heute alles, was die Bankenlobby sich wünscht: die Anerkennung von Kreditverkäufen, ein nicht aussagefähiger Effektivzins, Ausnahmen für Kleinkredite, Anerkennung der wucherischen Überziehungsprovisionen und Verschuldung auf Mausklick im Internet ohne eigenhändige Unterschrift. Den nationalen Parlamenten wurde nur wenig Spielraum gelassen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen. Aber auch diesen Spielraum nutzt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf nicht. Der Kreditmarkt ist intransparent und soll offenbar auch weiter intransparent bleiben. Banken können weiterhin mit Kreditzinsen werben, die die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Realität nie bekommen werden. So gehört mittlerweile zur gängigen Praxis, dass 50 Prozent der Kreditkosten verschleiert werden, indem die Vergabe von Krediten mit einer Restschuldversicherung gekoppelt wird, die den Kredit erheblich verteuert. Ignoriert wird auch, dass eine Kreditvergabe häufig an den Abschluss einer Kapitallebensversicherung gebunden wird. Danach müssen zuerst die Kosten der Versicherungen und das Anlageprodukt bezahlt werden, bevor der Kredit abgetragen werden kann. So kassieren die Banken doppelt: erst die Provisionen der Versicherungen, die teilweise 60 Prozent betragen, und obendrein die hohen Zinsen der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer. Ein weiteres großes Problem sind Kleinkredite, die ebenso wenig unter die verbraucherschützenden Normen des Gesetzes fallen. Dazu gehört zum Beispiel die Praxis der Banken, Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer Kette von Kreditkarten zu verleiten, in der die Überschuldung einer Kreditkarte durch die nächste verlängert und verschärft wird und die Menschen in eine Überschuldungsspirale treibt. Das Gleiche gilt für Kapitallebensversicherungskredite oder für sogenannte finanzierte Kapitalanlagen. Diese Praxis, die in angelsächsischen Ländern verbreitet ist, treibt nun auch bei uns ihre falschen Blüten. Damit wird das Kreditmonopol untergraben. Es wird zusätzlich dadurch aufgeweicht, dass es in einigen neuen EU-Ländern, wie zum Beispiel in Tschechien, es dieses Kreditmonopol gar nicht gibt. Interessiert es die Bundesregierung gar nicht, welche Probleme für die Bürgerinnen und Bürger dadurch entstehen können? Auch Kettenumschuldungen interessieren die Koalition offenbar nicht, die die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in eine Überschuldung treiben. So müssten die Kettenkredite untersagt werden, wo wegen eines geringen Zusatzbedarfs des Kreditnehmers gleich der gesamte Kredit mehrfach umgeschuldet wird. Dadurch verdoppeln sich die Kreditkosten innerhalb kürzester Zeit, ohne dass die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer eine Chance gehabt hätte, den Kredit zu mindern. Dadurch werden Schuldenberge aufgetürmt, die nicht mehr abzutragen sind. Das ist Ausbeutung durch Umschuldung. Das Gesetz ändert nichts an der Praxis, von den Verbraucherinnen und Verbrauchern Wucherzinsen zu nehmen. Bei Überschreitung des Dispolimits verlangen viele Institute schon 20 Prozent und mehr Überziehungszins. Der Zinssatz ist nach der bisherigen Rechtsprechung auf maximal 16 bis 18 Prozent beschränkt. Diese Wucherkredite werden nicht von den Gutsituierten in Anspruch genommen, sondern von den Leuten, denen bereits jetzt das Wasser bis zum Hals steht. Dazu gehören auch Kleinstunternehmer und Selbstständige. Diese Wucherzinsen müssen verboten werden. Während in Frankreich, Italien, den Benelux-Ländern oder auch in Polen Antiwuchergesetze bestehen, gibt es in Deutschland bislang nur eine Rechtsprechung, die jedoch nicht mehr greift. Sie besagt nämlich, das Doppelte vom Üblichen sei nichtig. Was jedoch „üblich“ ist, wurde pervertiert. In Deutschland wird Wucher so zum Alltagsproblem. Die Koalitionäre von CDU/CSU und SPD lässt das kalt. Wo sind die Antiwucherregelungen in Ihrem Gesetzentwurf? Ist für Sie der § 138 Abs. 2 BGB etwa der Weisheit letzter Schluss? Ich fasse zusammen: Wir haben in Deutschland - im Unterschied zu zahlreichen anderen vergleichbaren Ländern - ein großes Problem mit dem Effektivzins, mit dem Kreditmonopol, mit Wucher, mit Kreditkartenketten und mit Überschuldung. Das alles scheint Ihnen gleichgültig zu sein. Im Gesetzentwurf ist es kein Thema. Ich möchte daran erinnern, dass die internationale Gemeinschaft sieben Prinzipien für eine verantwortliche Kreditvergabe aufgestellt hat. Sie könnten dies als Anregung nutzen, um den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Auch besteht dringender Handlungsbedarf bei der finanziellen und personellen Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen. Bereits heute wird von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform für dieses Jahr eine Zunahme der Verbraucherinsolvenzen um 50 Prozent angekündigt. Dieser Gesetzentwurf birgt gerade für Menschen mit kleineren Einkommen massive Verschlechterungen. Er darf so nicht angenommen werden.

Nicole Maisch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003884, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Die Finanzkrise hat es deutlich gezeigt: Ob bei Geldanlagen oder Kreditvermittlung, die Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen mehr Schutz auf den Finanzmärkten. Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie setzt eine EU-Richtlinie um, die im Frühjahr 2008 verabschiedet wurde. Bereits in der EU-Richtlinie wurde der Verbraucherschutz aufgrund von massiven Protesten der Banken im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf erheblich aufgeweicht. Leider ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie ebenfalls kein großer Wurf in Sachen Verbraucherschutz. Viele Probleme bleiben im Gesetz ungeregelt. Ein Beispiel ist das Thema unseriöse Kreditvermittler. Nach wie vor werden die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht effektiv vor Kredithaien geschützt, obwohl die EU-Richtlinie durchaus Raum für strengere Auflagen und Pflichten für Kreditvermittler gelassen hätte. Das ist fahrlässig, denn mit unseriösen Krediten werden im Jahr mindestens 150 Millionen Euro zum Schaden der Verbraucherinnen und Verbraucher umgeZu Protokoll gegebene Reden setzt. Die Zahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, denen diese unseriösen Kredite angeboten werden, liegt jährlich bei 400 000, wie eine Schufa-Studie belegt. Hier hätte die Bundesregierung handeln müssen, damit den schwarzen Schafen am Markt endlich das Handwerk gelegt wird und die Menschen nicht mit faulen Kreditangeboten geködert werden. Diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich bewusst zur Aufnahme eines Kredits entscheiden, müssen sich darauf verlassen können, dass sie nicht übervorteilt oder in unüberschaubare Schulden getrieben werden. Zu einem seriösen Umgang mit Krediten gehören auch verbraucherfreundliche Standardinformationen in der Werbung. Bei den Regelungen zum Widerrufsrecht wurde ebenfalls geschlampt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen davor geschützt werden, dass sie nicht auf Produkten sitzen bleiben, die sie weder haben wollten noch wissentlich bestellt haben. Ein effektives und klar verständliches Widerrufsrecht im Sinne der Verbraucher wäre hier wünschenswert gewesen. Schutzdefizite gibt es auch bei den Neuregelungen für die Restschuldversicherungen. Unter anderem fehlt die Festlegung einer angemessenen Obergrenze für Restschuldversicherungen. Auch die Regelungen beim Zahlungsverkehr bringen keine Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Kommt es zu Missbrauch bei Kartenzahlung oder PIN, trägt noch immer der Verbraucher ein sehr hohes Haftungsrisiko. Hier hätte der Gesetzgeber endlich dafür sorgen müssen, dass nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher den Schaden alleine tragen, wenn sie bei Kartenzahlungen von Betrügern abgezockt werden. Noch unverständlicher ist, dass der jetzige Entwurf vorsieht, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kartenmissbrauch in jedem Fall mit 150 Euro selbst haften, auch dann, wenn sie nachweislich nicht fahrlässig gehandelt haben. Das ist nicht akzeptabel. Vielmehr sollten die Banken endlich in die Verantwortung genommen werden und sichere Zahlungssysteme für ihre Kunden und Kundinnen bereitstellen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bergen die Regelungen zur Zahlungsdiensterichtlinie auch Überschuldungsrisiken. Wenn Kreditkartenanbieter zukünftig keine Banklizenz mehr benötigen, werden noch mehr Kreditkarten im Umlauf sein. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gefahr der Überschuldung umso höher, wenn sie unzählige Kreditkarten nutzen können. Insgesamt bleibt festzustellen: Der Verbraucherschutz kommt im Gesetzentwurf wieder einmal zu kurz. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag „Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten“, Drucksache 16/11205, in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Unter anderem fordern wir dort auch, dass ein sogenannter Finanzmarktwächter die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten vertritt. An diesem und den zahlreichen anderen Vorschlägen sollte sich die Bundesregierung orientieren und sie in ihre Gesetzgebung einfließen lassen, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht weiterhin die Verlierer auf dem Finanzmarkt sind.

Alfred Hartenbach (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002669

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen zwei europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt und die Vorschriften zum Widerrufsrecht neu geordnet werden. Zur Umsetzung der Richtlinien ist besonders darauf hinzuweisen, dass beide Richtlinien dem Prinzip der Vollharmonisierung folgen. Der nationale Gesetzgeber darf also grundsätzlich nicht inhaltlich von den Vorgaben aus den Richtlinien abweichen. Folglich beschränkt sich der Entwurf in weiten Teilen auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung. Der Gesetzentwurf beinhaltet, die Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie sowie des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie in das Bürgerliche Gesetzbuch zu integrieren. Dies ist konsequent. Auch bisher sind die entsprechenden Regelungsmaterien, die durch die beiden Richtlinien betroffen werden, dort angesiedelt. Um das Bürgerliche Gesetzbuch nicht mit Details zu überfrachten, sollen die langen Informationspflichtenkataloge sowie die erforderlichen Muster in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch überführt werden. Damit stehen diese Vorschriften und Muster auch auf einer formell-gesetzlichen Grundlage, was die Rechtssicherheit der Betroffenen erhöht. An diesen grundlegenden Entscheidungen ist im bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens keine Kritik geübt worden. Inhaltlich ist Folgendes hervorzuheben: Die Neuordnung der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Widerrufs- und Rückgaberecht dient der Vereinfachung und soll die Verständlichkeit dieser schwierigen Materie verbessern. Sie ist zur Richtlinienumsetzung nicht erforderlich, bietet sich aber in diesem Sachzusammenhang an. Im Verbraucherdarlehensrecht wird die Pflicht des Darlehensgebers zur vorvertraglichen Information dazu führen, dass Verbraucher die Vor- und Nachteile eines Vertragsabschlusses besser abwägen können. Dies stärkt die Position des mündigen Verbrauchers, der eigenverantwortlich auf fundierter Grundlage seine Entscheidungen trifft. Einheitliche Informationsmuster werden es dem Verbraucher ermöglichen, auf einen Blick mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Hinzu kommen Regelungen zur jederzeitigen vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens. Verbraucher können zukünftig Darlehen, die nicht grundpfandrechtlich gesichert sind, jederzeit, das heißt ohne die bisherige Warte- und Kündigungsfrist, zurückzahlen. Als Ausgleich steht dem Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Deren Berechnung war auf europäischer Ebene bis zuletzt umstritten. Nach dem Gesetzentwurf ist dieser Anspruch als ein in der Höhe begrenzter Schadensersatzanspruch ausgestaltet. Dies ist eine systemkonforme Umsetzung, die insgesamt sachgerecht und ausgewogen erscheint. Neu geregelt wird ferner die Werbung für Verbraucherkredite. Wirbt ein Unternehmer mit Zahlenangaben für Kredite, kann er zukünftig nicht mehr eine besonders günstige Zahl, wie etwa den Jahreszins, herausstellen, sondern muss weitere Pflichtangaben machen. Damit soll Lockvogelangeboten in der Werbung entgegengewirkt werden. Nach dem Vorschlag im Umsetzungsgesetz müssen Zu Protokoll gegebene Reden die Pflichtangaben so gewählt werden, dass mindestens zwei von drei Verträgen, die aufgrund der Werbung abgeschlossen werden, den in der Werbung versprochenen Konditionen entsprechen. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs betrifft die Umsetzung der zivilrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie. Die Richtlinie schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt. Die Umsetzung erfordert erhebliche Änderungen und Ergänzungen sowohl der einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs - §§ 675a ff. BGB - als auch der Regelungen zu den Informationspflichten. Erstmals gibt es sowohl für rein inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungsverfahren, zum Beispiel Überweisung, Zahlungskarte oder Lastschrift, einheitliche Regelungen. Dies erleichtert bargeldlose Zahlungen und erhöht die Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum - Single Euro Payments Area, SEPA - wird es den Anbietern von Zahlungsdiensten darüber hinaus erlauben, neue, europaweit funktionierende Verfahren für Zahlungen in Euro zu entwickeln, sogenannte SEPA-Produkte. Beispiele: Ein europäisches Lastschriftverfahren wird es ermöglichen, dass Strom- und Telefonkosten für eine Ferienwohnung auf Teneriffa oder die Miete für das Zimmer im Studentenwohnheim bei einem Auslandsaufenthalt monatlich von einem deutschen Konto bequem abgebucht werden können. Auch bei Internetbestellungen aus dem europäischen Ausland muss eine Bezahlung nicht mehr notwendigerweise per Kreditkarte erfolgen, sondern kann per Lastschrift oder Überweisung durchgeführt werden. Deshalb wird - jedenfalls soweit es um die Bezahlung geht - der Standort eines Anbieters künftig kein Hindernis mehr dafür sein, sich als Kunde für das günstigste Angebot zu entscheiden. Zugleich fördern gleiche Rahmenbedingungen auch den grenzüberschreitenden Wettbewerb unter den Zahlungsdienstleistern. Durch einheitliche Vorgaben über die Information der Kunden wird es leichter, auch das Angebot ausländischer Zahlungsdienstleister zu bewerten. Schließlich führen die neuen Regelungen zu einer Vereinheitlichung und Verkürzung der Ausführungs- und Wertstellungsfristen. Künftig wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der EU unterschieden. Bisher sind grenzüberschreitende Überweisungen in der EU binnen fünf Werktagen zu erbringen. Ab 1. Januar 2012 müssen alle Zahlungsaufträge in Euro innerhalb eines Geschäftstages ausgeführt werden. Bis dahin kann eine dreitägige Ausführungsfrist vereinbart werden. Damit können Zahlungsdienstnutzer zielgenauer ihre Zahlungspflichten gegenüber ihren Gläubigern erfüllen und so lange wie möglich mit ihrem Geld arbeiten. Abschließend möchte ich betonen, dass der Gesetzentwurf inhaltlich ausgewogen ist. Er beschränkt sich grundsätzlich auf die zur Umsetzung notwendigen Eingriffe in das bestehende Recht und geht nur insoweit über die Vorgaben hinaus, als dies mit den Grundgedanken des bisherigen Rechts in Einklang steht. Gleichwohl ist er natürlich sehr umfangreich und durchaus nicht unkompliziert. Und er ist äußerst eilbedürftig. Die Umsetzungsfrist endet für die Zahlungsdiensterichtlinie am 31. Oktober 2009 und für die Verbraucherkreditrichtlinie am 12. Mai 2010. Ich wäre Ihnen daher für eine zügige Beratung des Entwurfs dankbar, damit wir diese Fristen einhalten können.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Auch hier wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/11643 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 21 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Krankenhausinfektionen vermeiden - Multiresistente Problemkeime wirksam bekämpfen - Drucksache 16/11660 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit ({0}) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Folgende Kolleginnen und Kollegen haben ihre Reden zu Protokoll gegeben: Dr. Hans Georg Faust, Dr. Carola Reimann, Dr. Konrad Schily, Frank Spieth, Dr. Harald Terpe, Parlamentarischer Staatssekretär Rolf Schwanitz.

Dr. Hans Georg Faust (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003114, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

In Deutschland werden jährlich circa 17 Millionen Menschen an 142 Millionen Pflegetagen in etwa 2 100 Krankenhäusern behandelt. Hinzu kommen medizinische Maßnahmen im Rahmen der ambulanten medizinischen Versorgung und in anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Wie in anderen Industrienationen gehören Infektionen, die in zeitlichem Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme stehen und als solche nicht bereits vorher bestanden - nosokomiale Infektionen; § 2 Infektionsschutzgesetz, IfSG -, zu den häufigsten Infektionen in Deutschland und den häufigsten Komplikationen medizinischer Behandlungen insgesamt. Nationale und internationale Prävalenzstudien zeigen, dass nosokomiale Infektionen bei circa 4 bis 9 Prozent der vollstationär behandelten Patienten auftreten. Dabei gibt es Unterschiede in Spektrum und Häufigkeit der Infektionen je nach Land, Region, Krankenhaus, Abteilung und Fachrichtung. Von besonderer Bedeutung sind Infektionen mit Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen, die darüber hinaus mit erhöhter Letalität belastet sind. Ein Teil dieser Infektionen ist durch geeignete Präventionsmaßnahmen vermeidbar. Solche werden von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut unter Einbeziehung weiterer Experten erarbeitet und zusammen mit ergänzenden hilfreichen Informationen veröffentlicht: www.rki.de. Zu den international bewährten und allgemein anerkannten Maßnahmen der Prävention und Kontrolle nosokomialer Infektionen gehört wesentlich auch eine etablierte Surveillance, also die systematische und kontinuierliche Überwachung von Erkrankungen bzw. Todesfällen. Mit diesem Ziel wurde die Erfassung und Bewertung von nosokomialen Infektionen und von Erregern mit speziellen Resistenzen einschließlich der Rückkopplung an die betroffenen Organisationseinheiten in Deutschland im Infektionsschutzgesetz gesetzlich verankert - § 23 Abs. 1 IfSG - und ein Nationales Referenzzentrum, NRZ, für die Surveillance nosokomialer Infektionen geschaffen. Von dort wird das auf freiwilliger Teilnahme basierende Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System, KISS, geleitet und koordiniert. Die freiwillige und gegenüber Dritten anonymisierte Teilnahme dient dabei der Datenqualität. Von besonderer Bedeutung sind also die mehrfach gegen Antibiotika resistenten Erreger, die sich im Krankenhaus ausbreiten und die mit der Verlegung von Patienten auch zwischen Krankenhäusern übertragen werden können. Im Falle von Infektionen mit diesen Erregern sind die antibiotischen Behandlungsalternativen deutlich eingeschränkt. Gegenwärtig besteht diese Problematik in Deutschland insbesondere bei Methicillin({0})-resistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen ({1}) sowie - regional verschieden - bei vancomycinresistenten Enterokokken, besonders VRE faecium, sowie multiresistenten Stämmen von Pseudomonas und Acinetobacter. Die systematische Erfassung und Bewertung von Isolaten mit bestimmten Resistenzen und Multiresistenzen ist gemäß § 23 Abs. 1 IfSG bereits jetzt eine bewährte Methode, entsprechende Risikobereiche, gesteigerte Antibiotikaverbrauche und Cluster bzw. Ausbrüche zu erkennen. Somit ist mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2000 für Krankenhäuser die Durchführung einer gezielten Surveillance nosokomialer Infektionen, also die Erfassung, Dokumentation und Feedback der Daten, verpflichtend. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 23 Abs. 1 IfSG. Dem Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren. Hierdurch soll das Gesundheitsamt in die Lage versetzt werden, sich von der Durchführung der gesetzlich verlangten Surveillance zu überzeugen. In diesem Zusammenhang sollte mit großer Vorsicht darüber diskutiert werden, ob es zielführend ist, die bei der Surveillance ermittelten Infektionsraten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und gegebenenfalls als Werbeträger von den Krankenhäusern einsetzen zu lassen. Der Wunsch, vorzeigbare Infektionsraten zu ermitteln, und die Verknüpfung von Surveillancedaten mit wirtschaftlichen Interessen könnten einer objektiven Surveillance jedoch dann im Wege stehen. Denn zurzeit kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob die Vorteile solcher öffentlichen Berichte zu nosokomialen Infektionen die Nachteile aufwiegen werden. Obwohl in den USA seit 2002 in inzwischen fünf Bundesstaaten bereits ein Public Reporting von nosokomialen Infektionen gesetzlich gefordert wird, spricht das US-amerikanische Healthcare Infection Control Practices Advisory Committee, HICPAC, daher keine Empfehlung für die Veröffentlichung von Infektionsdaten aus. Die Auseinandersetzung mit den Infektionsraten muss vor allem in den Krankenhäusern bzw. in den medizinischen Abteilungen und auf den pflegerischen Stationen erfolgen. Nur hier können die richtigen Schlüsse in Bezug auf mögliche Konsequenzen bei den Infektionspräventionsmaßnahmen gezogen werden. Dass dieser Ansatz, wonach die Auseinandersetzung mit den Infektionsraten vor allem in den Krankenhäusern erfolgen muss, der zielführendere ist, wird deutlich, wenn man die jüngsten Erkenntnisse des 33. Interdisziplinären Fortbildungsforums der Bundesärztekammer vom 8. Januar 2008 zur Kenntnis nimmt. Denn dort stellte Frau Dr. Christine Geffers vom Hygieneinstitut der Charité Berlin die aktuellen Daten zu methicillinresistenten Staphylokokken, MRSA, in Deutschland vor. Nach den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen von Frau Dr. Geffers lag in Deutschland der Anteil der MRSA an allen Staphylokokken in Blutkulturen 2007 bei 16 Prozent nach über 20 Prozent in den Jahren davor. Eine ähnlich gute, rückläufige Tendenz ist bei postoperativen Wundabstrichen festzustellen: Hier lag die Quote 2007 bei 20,7 Prozent, im Jahr zuvor noch bei 21,9 Prozent. Wenn die tatsächlichen Infektionen in Kliniken analysiert werden, zeigt sich sogar ein noch deutlicherer Rückgang. So lag die Inzidenzdichte für MRSA-Infektionen auf deutschen Intensivstationen in den Jahren 2006 und 2007 bei 0,3 Infektionen pro 1 000 Patiententage. 1997 waren es noch 50 Prozent mehr Fälle. Dass die deutschen Krankenhäuser darüber hinaus auch weiter aktiv sind, wird dadurch deutlich, dass mittlerweile 1 116 Krankenschwestern bzw. Krankenpfleger mit der Zusatzqualifikation „Hygienefachkraft“ in den Häusern beschäftigt werden und dort eine vorbildliche Arbeit leisten. Sehr geehrte Damen und Herren von der Fraktion Die Linke, nicht wirklich überraschend ist, dass Sie hier wieder einmal nur einen Antrag eingebracht haben, der nicht wirklich zur Lösung von Herausforderungen im Gesundheitssystem beitragen wird bzw. nur Ängste und Sorgen bei den Menschen weckt. Denn wenn es Ihnen ernsthaft um die Bekämpfung von Krankenhausinfektionen gegangen wäre, hätten Sie, um Sachkenntnis erhalten zu können, zumindest die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses vom 18. Juni 2008 zu Ihrem Antrag „Aktuelle Finanznot der Krankenhäuser beenden“, Drucksache 16/8375, nutzen können. Sie haben dies aber - im Gegensatz zur CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die die Sachverständige Frau Dr. Annette Busley vom Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V. und den Sachverständigen Herrn Georg Baum von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. befragt hat - unterlassen. Zur Erinnerung: Frau Dr. Busley antwortete damals folgendermaßen: „Es gibt sicher keine dramatische Zunahme von Infektionen in den deutschen Krankenhäusern.“ Und Herr Baum sagte: „Über eine dramatische Zunahme von Krankenhausinfektionen kann ich nicht berichten.“ Auf die verschiedenen unterstützenden Aktivitäten der Bundesregierung, wie zum Beispiel die „Aktion saubere Hände“ oder das „Aktionsbündnis Patientensicherheit“, möchte ich nicht weiter eingehen, denn Sie haben ja durch die Antworten auf Ihre schriftlichen und Kleinen Zu Protokoll gegebene Reden Anfragen dazu ausreichend Informationen erhalten. Und falls Sie dies nicht so empfinden sollten, empfehle ich herzlich einen Besuch der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind die Patientensicherheit und die Qualität der Versorgung von Patientinnen und Patienten ein zu hohes Gut, um es durch schnelllebige Anträge beschädigen zu lassen. Daher lehnen wir diesen Antrag ab.

Dr. Carola Reimann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003434, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankenhausinfektionen zu ergreifen. Die Bundesregierung ist sich der Problematik der Krankenhausinfektion sehr bewusst, und aus diesem Grund ist sie in diesem Bereich schon seit geraumer Zeit aktiv. Wenn ich mir ihre Forderungen so ansehe, dann kommt mir das Sprichwort von den Eulen, die nach Athen getragen werden, in den Sinn. Denn entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankenhausinfektion hat die Bundesregierung längst in Angriff genommen. Bei anderen Forderungen richten sie den Appell an den Bund, obwohl dafür die Länder zuständig sind, wie beispielsweise der Forderung nach Aufstockung und besserer Qualifizierung des Fachpersonals der Gesundheitsämter. Auch für den Erlass von Krankenhaushygieneverordnungen sind die Länder zuständig. Einige Länder, wie zum Beispiel Bremen, Sachsen und Berlin, haben bereits solche Verordnungen. Ich erwarte, dass andere Länder dem Beispiel folgen und nicht versuchen, ihre Verantwortung an andere abzuschieben, wie kürzlich die niedersächsische Gesundheitsministerin Ross-Luttmann mit ihren unpassenden Forderungen an den G-BA. Ebenfalls kein Geheimnis ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit derzeit einen Entwurf zur Erweiterung der Meldepflicht von MRSA in enger Abstimmung mit den Ländern, Verbänden und Experten erarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass bereits im Sommer eine entsprechende Regelung in Kraft treten kann. Sie sehen, auch hier hat man den Handlungsbedarf längst erkannt, und entsprechende Maßnahmen sind ergriffen worden. Der Kampf gegen Krankenhausinfektionen muss an mehreren Stellen und mit verschiedenen Mitteln geführt werden. Neben gesetzlichen Bestimmungen spielen Kampagnen und Programme für eine Verbesserung der Krankenhaushygiene eine wichtige Rolle. Ein Beispiel dafür ist die vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte „Aktion Saubere Hände“. Die sorgfältige Handdesinfektion ist die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Übertragung von Infektionserregern; darin sind sich alle Experten einig. Bundesweit nehmen fast 500 Krankenhäuser an dieser Aktion teil. Ich freue mich über die gute Resonanz, insbesondere auch darüber, dass sich in meiner Heimatstadt Braunschweig gleich zwei Häuser beteiligen: das Herzogin Elisabeth Hospital und das Klinikum Braunschweig, wo die Aktion mit dem bundesweiten Aktionstag am 22. Oktober 2008 gestartet wurde. Das Klinikum hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet hat. Dazu zählen unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und die Erfassung und Meldung des Desinfektionsmittelverbrauchs auf allen Stationen. Diese vergleichsweise einfachen, aber höchst wirksamen Programme zur Handdesinfektion sind ein wichtiger Baustein zur Eindämmung von Krankenhausinfektionen. Krankenhausinfektionen stellen eine der größten Herausforderungen auf dem Gebiet der Patientensicherheit dar. Die Bundesregierung hat in ihrem Verantwortungsbereich die notwendigen Maßnahmen auf den Weg gebracht, sei es über gesetzliche Regelungen oder über die Förderung entsprechender Programme. Dort, wo weiterer Handlungsbedarf besteht wie beispielsweise bei der Meldepflicht, werden Änderungen vorgenommen. Zugleich sind die Länder gefordert, in ihrem Zuständigkeitsbereich ihren Beitrag zur Bekämpfung der Krankenhausinfektionen zu leisten. Ich bin mir sicher, dass wir dann bei der Eindämmung der Infektionen einen guten Schritt vorankommen. Einen weiteren Antrag, der nichts Neues beinhaltet, brauchen wir hierfür allerdings nicht.

Dr. Konrad Schily (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003840, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Resistenzen bei Bakterien, also das Unempfindlichwerden von Bakterien gegen Substanzen oder Medikamente, die sie zurückdrängen oder vernichten sollen, sind ein Problem, das über die Hygienemaßnahmen der Krankenhäuser hinausgeht. Resistenzen können viele Ursachen haben. Sie entwickeln sich durch zu häufige und nicht indizierte Verschreibung von Antibiotika, durch das Verfüttern von Antibiotika an Tiere, deren Fleisch dann wieder von Menschen genossen wird, oder durch nicht ausreichende Desinfektionen, um nur einige Beispiele zu nennen. Infektionen mit MRSA - Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus - sind ein Problem vorwiegend bei Patienten und Patientinnen, die langdauernd antibiotisch behandelt werden mussten. Die im Antrag der Linken formulierte Unterstellung, Krankenhäuser würden aus wirtschaftlichen Gründen auf die Verdachtsdiagnose MRSA verzichten und eine auf MRSA-Infektion gerichtete Diagnostik unterlassen, ist durch nichts zu belegen. Die Umsetzung der im Antrag der Linken formulierten Forderungen würde mit Sicherheit höhere Kosten im System verursachen. Ob damit jedoch das Problem der multiresistenten Problemkeime im Allgemeinen und von MRSA im Besonderen einer Lösung näher gebracht werden kann, darüber muss noch einmal grundlegend im Rahmen der Beratung im Ausschuss diskutiert werden.

Frank Spieth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003849, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Stellen Sie sich vor, Sie bringen Ihre Mutter ins Krankenhaus, der ein Herzschrittmacher implantiert werden soll. Bei der erforderlichen Operation infiziert sie sich mit Krankenhauskeimen. Die Folge: Es entstehen Entzündungen an unterschiedlichen Körperstellen, die an den Händen so schlimme Auswirkungen haben, dass einzelne Fingern amputiert werden müssen. Sie mögen glauben, dies sei ein Horrorszenario. Weit gefehlt. Diese Erfahrung habe ich selbst gemacht. Wenn ein Patient ein geschwächtes Immunsystem hat, und der Keim besonders Zu Protokoll gegebene Reden aggressiv ist, breiten sich solche Entzündungen aus und können im schlimmsten Fall zum Tode führen. Gemeinhin nimmt man an, dass man Krankenhausentzündungen mit Antibiotika behandeln kann. Wenn Sie Glück haben, gelingt dies. Wenn Sie Pech haben, nicht. Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene muss man davon ausgehen, dass in Deutschland jährlich etwa 20 000 bis 50 000 Menschen an Krankenhauskeimen sterben. Zum Vergleich: In Deutschland sterben an Brustkrebs jährlich rund 17 000, im Straßenverkehr 5 000, an illegalen Drogen 1 400 und knapp 500 Menschen an Aids. Auch das ist unakzeptabel, der Vergleich zeigt aber: Krankenhauskeime sind ein gewaltiges Gesundheitsrisiko in Deutschland. Jedes Jahr infizieren sich etwa 500 000 bis 800 000 Menschen in den deutschen Krankenhäusern, also etwa jeder zwanzigste bis dreißigste Patient. Als besonders gefährlicher Keim erweist sich der Methicillinresistente Staphylococcus aureus, MRSA. 1992 hat dieser Keim nur 2 Prozent der Krankenhausinfektionen ausgemacht. Bis 2007 hat sich diese Zahl jedoch verdreizehnfacht. Auf Intensivstationen beträgt das Infektionsrisiko mittlerweile durchschnittlich 15 Prozent. Die starke Ausbreitung der Keime kommt unter anderem daher, dass das Krankenhauspersonal unter einem enormen Zeitdruck steht und die erlernten Hygienemaßnahmen unzureichend einhält. Oft geht es um Basishygiene: Der eine wäscht sich zu selten die Hände, der andere trägt wochenlang denselben Kittel. Die Medizin am Fließband fordert so ihren Tribut. Besonders tückisch: Immer mehr Erreger sind resistent gegen Antibiotika. Die Keime lernen, mit den Antibiotika umzugehen, und vererben diese Eigenschaft an die nächsten Generationen weiter. Der falsche oder übertriebene Einsatz von Antibiotika fördert die Verbreitung resistenter Keime. Folgt dann noch ein zu lascher Umgang mit Desinfektionsmitteln und andere Hygienemaßnahmen im Krankenhaus, verschärft sich das Problem immer weiter. Die jetzige Bundesregierung und ihre Vorgängerregierung packen die Lösung des Problems nicht konsequent an. Es gibt lediglich Programme, an denen Krankenhäuser auf freiwilliger Basis mitmachen können. Was wir brauchen, sind verbindliche Vorschriften, damit dem Schlendrian in der Hygiene in den Krankenhäusern ein Ende gemacht wird. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bundesländer über Landesrichtlinien größtenteils für die Hygiene in den Krankenhäusern zuständig sind. Gute Beispiele geben Berlin, Sachsen und Bremen ab. Hier wurden verpflichtend Hygieneärzte in Krankenhäusern eingeführt. Durch die bundesweite Aufsplitterung von Kompetenzen entsteht aber ein Flickenteppich von Regelungen. Krankenhauskeime machen jedoch an den Grenzen der Bundesländer nicht halt, und so werden gute Ansätze einzelner Länder wieder zunichtegemacht. Andere europäische Staaten, zum Beispiel die Niederlande, zeigen uns, wie es funktionieren kann. Dort hat man bereits Anfang der 1980er-Jahre mit offensiven Maßnahmen gegen MRSA begonnen. Ergebnis: Bei uns ist das MRSA-Risiko bis zu 20-mal höher als dort - mit steigender Tendenz. Die positiven niederländischen Zahlen sind kein Zufall, sondern Ergebnis eines ganzen Bündels von Maßnahmen, die die Politik den dortigen Krankenhäusern verordnet hat. Wir fordern, dass auch in Deutschland die Lösung des Problems der Krankenhauskeime wirkungsvoll angepackt wird. Präventionsmaßnahmen stehen dabei an erster Stelle. Die Ausbreitung von Keimen muss ständig beobachtet und in ihrer Entstehung verhindert werden. Dazu wären Screenings sinnvoll. Bei den derzeitigen Vergütungsmechanismen hätten Krankenhäuser, die konsequent Screenings durchführen und Maßnahmen gegen Keime ergreifen, jedoch einen Wettbewerbsnachteil. Die Fallpauschalen in den Krankenhäusern führen mehr und mehr zur Fließbandmedizin. Hygiene und das Patientenwohl sind unter diesen Bedingungen leider nur zweitrangig, weil sie sich betriebswirtschaftlich für das Krankenhaus nicht rechnen. Auch das muss sich schnell ändern. Wir fordern, dass jedes Krankenhaus Hygieneärzte einstellen muss. Nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch in den Gesundheitsämtern muss das Personal geschult und aufgestockt werden, damit die Gesundheitsämter ihrer Kontrollfunktion auch ernsthaft nachkommen können. Die Bundesregierung muss Einfluss auf die Bundesländer nehmen, da vieles nur über Landesrecht zu regeln ist. Die Richtlinie des Robert-Koch-Instituts zum Umgang mit MRSA muss konsequent und verbindlich umgesetzt werden. Für MRSA muss eine Meldepflicht her, damit endlich systematisch gegen diesen Keim vorgegangen werden kann und damit nicht jedes Krankenhaus auf sich allein gestellt ist. Diese Absicht hat die Bundesregierung auch bereits im Januar 2008 bekundet, und immer noch ist nichts passiert. Und schließlich muss man nicht alles neu erfinden: Andere Länder, nicht nur die Niederlande, machen uns erfolgreich vor, wie die gefährlichen Keime zu stoppen sind. Daran sollten wir uns orientieren. Das wird erst einmal Geld kosten; das ist klar. Aber es geht um die Gesundheit und das Leben von Zehntausenden Menschen jedes Jahr. Das alleine sollte uns das Geld wert sein. Es ist aber zudem zu erwarten, dass die Präventionsmaßnahmen rentierlich sein werden, da durch die Vermeidung von Erkrankungen auch viel Geld eingespart werden kann. Ich bitte Sie daher, diesem Antrag zuzustimmen im Sinne der Patienten.

Dr. Harald Terpe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003854, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Der Antrag, über den wir heute diskutieren, greift ein wichtiges Thema auf: Krankenhausinfektionen, insbesondere solche mit multiresistenten Keimen, können bei den Betroffenen großes Leid verursachen, sie können ihre Gesundheit auf Dauer schädigen, und sie können sie im schlimmsten Fall das Leben kosten. Deshalb ist es zunächst einmal zu begrüßen, dass sich auch die Politik darüber Gedanken macht, welchen Beitrag sie dazu leisten kann, dieses Leid zu verhindern. Zu Protokoll gegebene Reden Zunächst muss man aber eine Tatsache berücksichtigen: Da wir es hier mit biologisch aktiven und auch wandlungsfähigen Keimen zu tun haben, werden wir solche Infektionen nie umfassend und komplett verhindern können. Es gilt aber, die Gefahr so weit zu reduzieren, wie es in unserer Macht steht. Dänemark macht dies in beeindruckender Weise vor. Hier in der Bundesrepublik besteht hingegen noch Nachholbedarf. Seit 1990 ist beispielsweise die Zahl der MRSA-Infektionen in Kliniken deutlich angestiegen, von 1,7 auf 32 Prozent. Unabhängig von der Frage, ob die von den Linken im vorliegenden Antrag vorgeschlagenen Lösungen die Infektionsgefahr signifikant verringern können, muss man sich eines Problems bewusst werden: Wir haben es hier mit einer enormen Zersplitterung von Verantwortlichkeiten zu tun - nicht nur rechtlich, sondern auch in der praktischen Umsetzung. Der vorliegende Antrag vermittelt den Eindruck, dass es in der alleinigen Macht des Bundes stehe, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen und so die Infektionsgefahr zu verringern. So wünschenswert dies in diesem Fall vielleicht wäre, weil es die Sache einfacher machen würde, so wenig stimmt es. Natürlich hat der Bund im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes Möglichkeiten, auf die Ausbreitung bestimmter Erreger Einfluss zu nehmen. Es bleibt allerdings die Frage, ob Maßnahmen in diesem Kompetenzbereich - wie beispielsweise die vorgeschlagene Einführung einer Meldepflicht - wirklich ausreichen. Die personelle und materielle Ausstattung der Krankenhäuser, wie beispielsweise auch der Einsatz von Hygienefachkräften und -fachärzten, liegt in der Zuständigkeit der Länder und der Krankenhausträger. Die Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen liegt hingegen in der Hand der Krankenhausleitung, die Kontrolle in der Verantwortung des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes. Die Ausstattung der Gesundheitsämter, damit sie ihre Aufgabe wahrnehmen können, liegt wiederum in der Verantwortung der Länder. Dazu kommt: Viele Übertragungswege können - auch durch gesetzliche Regelungen oder Aktionen wie „Saubere Hände“ oder „HAND-KISS“ - nicht beseitigt werden, wenn die einzelnen Akteure nicht mitziehen. Die Einhaltung von bereits existierenden Hygienevorschriften wie den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes zur Prävention von MRSA oder das verantwortungsvolle Verschreiben von Antibiotika liegt in der Hand der Ärzte und des Pflegepersonals. Eine entsprechende Weiterbildung der Ärzte, dieser Verantwortung auch gerecht zu werden, ist Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung. Wir haben es also mit einem mehr oder weniger erfolgreichen Zusammenwirken vieler Faktoren zu tun. Dies erkennt man auch an folgender Tatsache: Die Verbreitung von multiresistenten Keimen ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern teilweise auch von Region zu Region und von Krankenhaus zu Krankenhaus unterschiedlich. Hier könnte zwar die Einführung einer Meldepflicht den Vorteil bringen, das Bewusstsein in einigen Kliniken oder Regionen zu schärfen, gezielter auf die Einhaltung der Hygienevorschriften zu achten. Für eine wirkungsvolle Prävention aber brauchen wir gezielte Maßnahmen wie beispielsweise Screeningprogramme, eine konsequente Desinfektion oder den Einsatz von Hygienefachkräften und -fachärzten. Berlin, Bremen und Sachsen ebenso wie ein Modellprojekt im Raum Münster machen uns vor, wie man dadurch gezielt Krankenhausinfektionen verhindern kann. Eine generelle Änderung der Situation können wir nur herbeiführen, indem wir alle diese Verantwortungsträger einbeziehen. Ein Alleingang des Bundes ist hier schwer möglich. Der Bund könnte aber Initiator einer konzertierten Aktion der Gesundheitsministerkonferenz werden, damit entsprechende personelle, materielle und organisatorische Ressourcen in Krankenhäusern und Gesundheitsämtern realisiert werden. Langfristig werden dadurch Kosten gesenkt und vor allem das mögliche Leid vieler Betroffener verhindert.

Rolf Schwanitz (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002123

Im Krankenhaus erworbene Infektionen sind eine große Herausforderung für die Medizin. Jährlich betreffen diese Infektionen circa 500 000 Menschen, von denen 10 000 bis 40 000 daran sterben. Etwa 30 Prozent dieser Infektionen sind vermeidbar. Um diese vermeidbaren Infektionen erfolgreich zu bekämpfen und Krankenhausinfektionen und resistente Keime einzudämmen, müssen alle Beteiligten ihre Verantwortung wahrnehmen. Neben der Bundesregierung und ihren Einrichtungen sind dies die Länder und ihre Behörden, die medizinischen Fachgesellschaften und Ärztekammern, die Selbstverwaltung, die Krankenhäuser und medizinischen Einrichtungen und natürlich auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Der Bund begegnet der Problematik der Krankenhausinfektionen und der Resistenzentwicklung konsequent. Das Infektionsschutzgesetz enthält umfangreiche Regelungen zur Prävention von Krankenhauskeimen. Notwendige Anpassungen dieses Gesetzes werden zeitnah umgesetzt. Derzeit ist der Entwurf einer Rechtsverordnung zur MRSA-Meldepflicht in der Abstimmung mit den Ländern. Darüber hinaus werden auf Bundesebene fachliche Empfehlungen und Leitlinien erstellt und durch die Initiierung und Förderung von Projekten wichtige Impulse und Anstöße gegeben. Lassen Sie mich beispielhaft nennen: Mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie haben BMG und BMELV ein Bündel aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen und Krankenhausinfektionen initiiert und auch die durchführenden Stellen benannt. Bei der Erstellung dieser Strategie waren Fachgesellschaften, Verbände und Selbstverwaltung eingebunden. Selbstverständlich wurden auch die Erfahrungen der Nachbarländer berücksichtigt. Was die Einsetzung von Hygienefachkräften und Ärzten für Hygiene in Krankenhäusern betrifft, hat die vom Bundesministerium für Gesundheit berufene Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention ({0}) entsprechende fachliche Empfehlungen entwickelt, wie es ihre im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Aufgabe ist. Diese Empfehlungen mit Leitliniencharakter geben den medizinischen Einrichtungen die Zu Protokoll gegebene Reden erforderlichen Hinweise für das korrekte Vorgehen und dienen den Gesundheitsbehörden als Grundlage für ihre Überwachungs- und Beratungstätigkeiten. Die Länder können hieraus auch verbindliche rechtliche Vorgaben in Form von Krankenhaushygieneverordnungen ableiten, wie es bereits einige getan haben - die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn alle Länder sich dazu entschließen könnten. Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen, dass die Bundesregierung das Thema Krankenhausinfektionen und Antibiotikaresistenzen sehr ernst nimmt. Die Bundesregierung hat das Instrumentarium für eine umfassende Bekämpfung von Krankenhausinfektionen bereitgestellt. Alle am Gesundheitswesen Beteiligten sind aufgerufen, dieses Instrumentarium verantwortlich zu nutzen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/11660 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Besitz und Anbau von Cannabis zum Eigengebrauch entkriminalisieren - Glaubwürdige und am Menschen orientierte Cannabisprävention umsetzen - Drucksache 16/11762 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit ({0}) Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Die Kolleginnen und Kollegen Maria Eichhorn, Dr. Margrit Spielmann, Detlef Parr, Monika Knoche und Dr. Harald Terpe haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.

Maria Eichhorn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000449, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Cannabis ist keine Spaßdroge. Sie ist deutschland- und europaweit die am weitesten verbreitete illegale Droge. Der Konsum hat in den vergangenen 10 bis 15 Jahren stark zugenommen. Während 1993 16 Prozent der 12- bis 25-Jährigen Erfahrungen mit dem Konsum von Cannabis hatten, waren es 2004 schon 32 Prozent. Mittlerweile sind in Deutschland etwa 600 000 vorwiegend junge Menschen Cannabiskonsumenten; 220 000 sind stark abhängig. Die Zahl der Behandlungszugänge hat sich von 2 600 im Jahr 1992 auf 14 700 im Jahr 2002 mehr als verfünffacht. Vor diesem Hintergrund lehnen wird den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. In diesem wird gefordert, den Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch von Strafe freizustellen und Cannabis in einem Modellversuch kontrolliert an Konsumenten abzugeben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verfolgt nach eigenen Angaben mit dem Antrag das Ziel, den riskanten Cannabiskonsum einzuschränken. Aufgabe sollte es jedoch sein, den Cannabiskonsum generell zu verringern. Denn es gibt keine ungefährliche Menge an Cannabis. Jeglicher Konsum von Cannabis schädigt die Gesundheit. Dies belegen Studien namhafter Wissenschaftler aus dem In- und Ausland. So fand im Jahr 2005 ein Forscherteam des Institut Universitaire de Medicine Legale in der Schweiz heraus, dass Cannabis schädlicher ist, als bisher vermutet. Den Probanden wurde eine geringe Dosis des aktiven Bestandteils von Cannabis - delta-9-THC - verabreicht. Bei einem Teil der Testpersonen löste bereits diese geringe Dosis schwerwiegende Angststörungen und in weiterer Folge Realitätsverlust, Entpersonalisierung, Schwindel und paranoide Angststörungen aus. Dies zeigt also: Nicht nur der Dauerkonsum, sondern bereits der Konsum geringer Mengen von Cannabis ist gesundheitsschädigend und sollte daher vermieden werden. Bei langfristigem Konsum weisen Studien auf eine Reihe akuter Beeinträchtigungen hin. Diese sind vor allem bei chronischem Dauerkonsum mit großen gesundheitlichen Risiken bis hin zur psychischen Abhängigkeit verbunden. Besorgniserregend ist auch der mittlerweile wissenschaftlich erbrachte Nachweis, dass Cannabis Einstiegsdroge für den späteren Konsum härterer Drogen ist. Wissenschaftler der Universität Amsterdam konnten dies durch eine Studie bestätigen: Jugendliche, die Cannabis rauchen, haben ein sechsfach höheres Risiko, später härtere Drogen zu konsumieren, als Jugendliche, die kein Cannabis nehmen. Daher ist es unverantwortlich, eine Straffreistellung für den Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch zu fordern, wie Bündnis 90/Die Grünen dies tun. Jegliche Bemühungen im Bereich der Prävention werden ad absurdum geführt, wenn der Besitz erlaubt und durch das mit dem Antrag geforderte Modellprojekt sogar noch durch den Staat gefördert wird. Durch das von Bündnis 90/Die Grünen geforderte nationale Aktionsprogramm zur Cannabisprävention soll riskantem Cannabisgebrauch entgegengewirkt und sollen die Therapiemöglichkeiten verstärkt werden. Dieses Programm ist unglaubwürdig, wenn der Staat selbst die Droge ausgibt. Dabei hat die Präventionsarbeit der letzten Jahre bereits Früchte getragen. Ganz offensichtlich konnte mehr Jugendlichen vermittelt werden, dass Cannabis keine Spaßdroge ist, sondern wesentliche gesundheitliche Risiken nach sich zieht. Die Zahl jugendlicher Cannabiskonsumenten ist nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung endlich wieder rückläufig. So sank der Prozentsatz derjenigen 14- bis 17-Jährigen, die in ihrem Leben schon einmal Cannabis konsumiert haben, von 22 Prozent im Jahr 2004 auf heute 13 Prozent. Von einer Trendwende beim Cannabiskonsum zu sprechen ist dennoch zu früh. Der Anteil der jungen Erwachsenen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, ist nach wie vor hoch. Um den Einstieg Jugendlicher in den Drogenkonsum zu verhindern, ist es daher notwendig, die Präventions- und Beratungsarbeit Zu Protokoll gegebene Reden vor allem an Schulen und in Vereinen weiterhin auszubauen. Das Hilfesystem ist bisher nicht ausreichend auf die Konsummuster jugendlicher Cannabiskonsumenten ausgerichtet. Junge Abhängige können nicht mit den gleichen Methoden behandelt werden wie Alkoholkranke oder Opiatabhängige, die meist älter sind. Das Beratungs- und Therapieangebot muss stärker auf die Zielgruppe der jugendlichen Konsumenten ausgerichtet und die Aufklärung verstärkt werden. Dass der Cannabiskonsum irreparable gesundheitliche Schäden hervorrufen kann, muss in das Bewusstsein der Jugendlichen dringen. Drogenberatungsstellen und Jugendhilfe müssen hierbei noch intensiver zusammenarbeiten. Ein Modellprojekt, wie von Bündnis 90/Die Grünen gefordert, würde mehrere Millionen Euro kosten, und dies für ein Projekt, dessen Nutzen höchst zweifelhaft und nicht erwiesen ist. Stattdessen wird sogar die Schädlichkeit der Droge verharmlost. Das Geld wäre weitaus besser angelegt, wenn es in den Ausbau bestehender, erfolgreich funktionierender Präventionsprojekte fließen würde. Hiermit könnte auch einer weitaus größeren Anzahl von Menschen geholfen werden. Mit uns wird es keine Legalisierung des Cannabiskonsums geben. Cannabis dient als Einstiegsdroge und führt zu starken gesundheitlichen Schäden. Das wollen wir verhindern.

Dr. Margrit Spielmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003238, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Jürgen Trittin, Bundesminister a. D., hat über eine Jamaika-Koalition einmal gesagt: „Jamaika soll eine schöne Insel sein, aber grüne Inhalte können Sie da in der Tüte rauchen.“ Liest man Ihren Antrag, scheinen die grünen Inhalte tatsächlich nicht mehr wert zu sein als der Rauch eines Glimmstengels. In Ihrem Antrag stellen Sie Behauptungen auf, die schlicht und ergreifend falsch sind. Sie sagen, der Ansatz, mithilfe des Strafrechts den Konsum von Cannabis zu verhindern, habe nachweislich keinen Erfolg. Wie kommt es dann, dass laut der Jahresberichte der deutschen und europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sowie der Sonderauswertungen der BZgA von 2007 der Cannabiskonsum sinkt? Nur noch 13 Prozent der 14- bis 17-Jährigen haben 2007 zumindest einmal Haschisch oder Marihuana probiert. 2004 waren es noch 22 Prozent in dieser Altersgruppe. Ihrer Auffassung nach verhindern die Illegalisierung von Cannabis und Kriminalisierung der Konsumenten und Konsumentinnen eine glaubwürdige Prävention. Fakt ist, dass in den letzten Jahren eine Reihe von Projekten erfolgreich auf den Weg gebracht worden ist. Neben dem Projekt „FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten“ sind das „Realize it“, eine Kurzintervention bei Cannabismissbrauch, oder auch „Can Stop“ zur Rückfallprävention, um nur einige zu nennen. Besonders erfolgreich verlief dabei das Programm „Quit the shit“ der BZgA. Nach drei Monaten wiesen 30 Prozent der Teilnehmer dieses Programms keinen Konsum mehr auf. Und die Personen, die weiter konsumieren, haben ihren Konsum weiter reduziert. Diese Tatsachen sprechen für sich. Von einer unzureichenden und unglaubwürdigen Prävention kann hier also nicht die Rede sein. Natürlich darf man sich hier nicht zufrieden zurücklehnen und es bei dem bereits Getanen belassen. Besonders Jugendliche, bei denen ein früher Kontakt mit Cannabis nachweislich ein erhöhtes Risiko für eine Suchterkrankung im Erwachsenenalter zur Folge hat, müssen vor den Gefahren geschützt und ausreichend aufgeklärt werden. Das Verbot von Spice, einer viel genutzten Ausweichdroge für Cannabiskonsumenten, zielt dabei in die richtige Richtung. Dagegen hätte Ihr Ansatz zur Folge, dass die Hemmschwelle zum Konsum der zuvor illegalen Droge weiter sinkt. Können Sie es verantworten, vor allem Jugendliche diesem erhöhten Suchtrisiko auszusetzen? Ich in meinem Verständnis als Gesundheitspolitikerin kann es jedenfalls nicht. Dies entspricht nicht meinem Verständnis von Prävention. Zudem assoziiert eine Freigabe von Cannabis für den Eigengebrauch, dass es sich hierbei um eine harmlose, ungefährliche Droge handelt. Dagegen sollte es aber Ziel der Politik sein, endlich mit dem Spaßdrogenklischee von Cannabis aufzuräumen. Keine der neueren Studien hat Cannabis eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Hinzu kommen die hinlänglich bekannten und bewiesenen Gesundheitsrisiken, die eindeutig gegen eine Aufhebung der Strafbarkeit von Cannabis sprechen. Zum letzten Punkt ist außerdem noch zu sagen, dass seit dem sogenannten Cannabisbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 bis zum Besitz einer bestimmten Menge ohnehin von einer Strafverfolgung abgesehen wird. Die von Ihnen beschriebene soziale Ausgrenzung durch die angeblich unverhältnismäßige Kriminalisierung der Cannabiskonsumenten ist damit hinfällig. Auch Ihre Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht kann ich nicht nachvollziehen. Natürlich hat jeder Mensch ein Recht, dieses wahrzunehmen. Andererseits besitzt der Einzelne aber auch ein Recht auf Schutz vor gesundheitsschädigendem Verhalten. Deshalb haben wir in der nahen Vergangenheit ja auch so viel für den Nichtraucherschutz getan. Die Fürsorgepflicht des Staates und auch Art. 2 des Grundgesetzes, also das Recht jedes Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit, stehen hier dem Selbstbestimmungsrecht entgegen. Zudem ist für mich ohnehin fraglich, ob ein Drogenabhängiger überhaupt noch mündig und selbstbestimmt handeln kann. Besonders interessant finde ich auch Ihren Hinweis, dass die Kosten der Repression höher seien als die Ausgaben für Präventionsmaßnahmen. Dass Sie sich dabei auf Schätzungen des Deutschen Hanfverbandes berufen, der zwangsläufig ein hohes Interesse an einer Freigabe von Cannabis hat, ist schlicht und ergreifend absurd. Tatsache ist, dass über diese komplexen Repressionskosten selbst der Bundesregierung keine genauen Zahlen vorliegen. Außerdem stellt sich für mich die Frage, wie Sie sich die Aufgabe der Prohibition von Cannabis in den völkerrechtlichen Verträgen vorstellen. Nur zur Erinnerung: Zu Protokoll gegebene Reden Das Verbot von Cannabis zum Eigengebrauch 1961 und 1988 war ja gerade die Folge des zunehmenden Missbrauchs von Cannabis als Rauschdroge. Mir ist unverständlich, warum man hier durch eine Freigabe wieder einen Schritt zurückgehen soll. Wie so häufig wird auch in Ihrem Antrag Cannabis mit Alkohol und Nikotin verglichen, was wohl eine relative Harmlosigkeit suggerieren soll. Dazu kann ich abschließend nur eines sagen: Solange Cannabis nicht als gesundheitlich unbedenklich angesehen werden kann, gibt es keine Veranlassung, den bestehenden Gesundheitsrisiken durch Tabak und Alkohol durch die Freigabe von Cannabis ein weiteres hinzuzufügen.

Detlef Parr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001676, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Die Diskussion in Deutschland über die Legalisierung von Cannabis reißt nicht ab. Immer wieder wird die generelle Legalisierung von Cannabis gefordert. Auch nicht neu ist die Forderung der Entkriminalisierung von Cannabis bei Eigengebrauch - sprich: insofern der Hanf lediglich zum eigenen Gebrauch gezüchtet und hergestellt wird und auch die im Besitz befindliche Menge für den Eigenkonsum bestimmt ist. Diese Forderungen untermauern die in der breiten Öffentlichkeit oft geäußerte Meinung, der Konsum von Cannabis sei doch unbedenklich, sofern er mit Augenmaß erfolgt. Diese Auffassung ist schlichtweg falsch. Experten warnen eindringlich vor dem Cannabiskonsum, da die Droge immer giftiger wird und der THC-Gehalt im Laufe der Jahre durch verschiedene Züchtungen der Droge immer höher geworden ist. Dieser hohe THC-Gehalt kann beispielsweise schnell zu schizophrenen Psychosen führen. Studien belegen, dass der Konsum von Cannabisprodukten eng mit dem Jugend- bzw. jungen Erwachsenenalter verknüpft ist. Fast jeder Zweite in der Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen hat Erfahrungen mit Cannabis gesammelt. Die Zahl derjenigen, die exzessiv Cannabis konsumieren, steigt stetig. Nach internationalen Diagnosestandards weisen 10 bis 15 Prozent aller Konsumenten einen abhängigen Cannabiskonsum auf. Wir wissen, dass gerade für Heranwachsende der intensive Konsum von Cannabis lebenslange Gesundheitsschäden zur Folge haben kann. Vor diesem besorgniserregenden Hintergrund lehnen wir als FDP eine Legalisierung von Cannabis ab. Bei einer prinzipiellen Aufhebung des Verbotes ergeben sich praktische und auch juristische Fragen, die schwierig zu klären sind. Wie soll zum Beispiel in der Praxis der Anbau für den Eigengebrauch abgegrenzt werden gegenüber dem kommerziellen und somit illegalen Handel? Auch das gerne angeführte Argument, Cannabis zu legalisieren sei eine logische Konsequenz, weil ja auch der Konsum von Tabak und Alkohol gesundheitsgefährdend ist und diese Produkte legal sind, ist nicht stichhaltig. Wir wissen, dass bei Dauergebrauch die möglichen Gesundheitsschäden erheblich sind. Die gesellschaftlichen Folgen sind nicht kalkulierbar. Kinder und Jugendliche sind in der heutigen Gesellschaft ohnehin zunehmend Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Diese sollten also möglichst gering gehalten werden. Allerdings hält auch die FDP den Weg, den Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, für richtig. Für die Tatsache, dass das gelegentliche Rauchen eines Joints ein gesellschaftliches Phänomen ist - was auch, wie eingangs erwähnt, die Zahlen der Studien beweisen -, gilt es, eine angemessene und verhältnismäßige Lösung zu finden. Dies sollte nicht repressiv mit „aller Staatsmacht“ erfolgen, sondern praktikabel. Dazu gehört unbedingt eine bundesweit einheitliche Festlegung auf eine geringfügige Menge, die straffrei bleibt. Vor allem in Zeiten, in denen der Cannabiskonsum gerade bei Kindern und Jugendlichen besorgniserregend ansteigt, ist eine Intensivierung der Aufklärungs- und Präventionsarbeit dringend nötig. Über die gesundheitlichen Gefahren, die entstehen, sobald aus dem gelegentlichen Konsum ein Dauerkonsum wird, und darüber, welche Auswirkungen der Konsum bei Kindern und Jugendlichen hat, muss verstärkt informiert und aufgeklärt werden. Eine liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt aus diesem Grund stärker auf Prävention als auf Repression. Das gilt auch für die weiche Droge Cannabis.

Monika Knoche (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002701, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Wenn neue Drogen in größerem Maßstab Verbreitung finden, kommt es immer wieder zu Aufwallungen in der Öffentlichkeit. Rufe nach einem Verbot werden laut. Das Beispiel „Spice“ hat es gerade erst wieder gezeigt. Aber auch für die Konsumenten von Cannabis ist die Zeit der Diskriminierung nicht vorbei. Die Kriminalisierung des Anbaus von Cannabis und die Praxis des Führerscheinentzugs beim Nachweis des Wirkstoffs THC sind nur zwei Beispiele. Natürlich trägt eine realistische und rationale Betrachtung viel dazu bei, dass ein aufgeklärterer Blick entsteht. Wenn circa vier Millionen Bundesbürger schon einmal Cannabis gebraucht haben, dann weist das auf die prinzipielle Unmöglichkeit hin, ein drogenfreies Leben zu postulieren und abweichendes Verhalten zu kriminalisieren. Zumindest kann das so für das allgemeine Bewusstsein gesagt werden. Abgesehen von den ernstzunehmenden Gefährdungen, die individuell im Konsum von Cannabis liegen können, zum Beispiel als Auslöser psychischer Krankheitsbilder, sind gerade auch höchstrichterliche Urteile in Deutschland ergangen, nach denen Cannabisgebrauch für medizinische Zwecke nicht mehr als Straftat betrachtet werden kann. Sogar der Deutsche Bundestag muss mittlerweile zugestehen - wie sich auf einer Fachanhörung im Gesundheitsausschuss gerade erst zeigte -, dass Cannabis als verschreibungsfähige Arznei zugelassen werden sollte. Längst ist Cannabis keine kulturfremde Droge mehr. Ähnlich wie bei Alkohol und Nikotin ist sein Gebrauch relativ üblich. Dennoch existieren hohe Strafrechtsnormen, die in keinem Verhältnis stehen zu Allgemeingefährdung oder Fremdgefährdung respektive Eingriffen in Rechtsgüter anderer, die durch den Gebrauch entständen. Es sind nichts weiter als Schikanen, die der Gesetzgeber den Zu Protokoll gegebene Reden Cannabiskonsumenten auferlegt, und dazu ist der Bundestag meiner festen Auffassung nach nicht berechtigt. Darüber hinaus wird das postulierte Präventionsziel durch eine Fokussierung auf das Strafrecht erkennbar nicht erreicht. Höchst zweifelhaft ist darüber hinaus, ob es dem Gesetzgeber überhaupt zusteht, ein gegebenenfalls selbstschädigendes Verhalten unter Strafandrohung zügeln zu wollen. All diese hier von mir umrissenen Überlegungen sind alles andere als neu. Seit etwa zehn bis 15 Jahren sind im Deutschen Bundestag die drogenpolitischen Argumente ausgetauscht worden und dennoch ist bislang keine Regierung dem Beispiel anderer Staaten gefolgt. Nicht einmal der Eigenanbau und der Besitz zum Eigenverbrauch sind aus dem Kriminalitätskatalog gestrichen worden. Das sage ich ausdrücklich zu den Antragstellern. Die Grünen haben während ihrer relativ langen Regierungszeit von sieben Jahren nichts, aber auch gar nichts getan, um eine Entkriminalisierung voranzutreiben. Ich war damals drogenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag und kann bezeugen: In der Regierungsverantwortung sind die Grünen kleinbürgerlich, kleinlaut und hasenfüßig gewesen. Jetzt in der Opposition ist es für sie wieder attraktiv, sich als dynamische, unangepasste Szene- und Klientelpartei darzustellen. Ich unterstelle ihnen Lauterkeit in ihrem Antragsbegehren und halte nahezu alle Forderungen für richtig. Dennoch möchte ich sagen: Keine ihrer früheren Ministerinnen, auch nicht Frau Künast als Verbraucherministerin, hat eine Initiative ergriffen, um die Voraussetzungen im Betäubungsmittelgesetz zu schaffen und eine Entkriminalisierung durchzusetzen. Wie viel Glaubwürdigkeit soll ich also dieser Initiative heute beimessen? Ich sehe die Notwendigkeit, dass das völkerrechtliche Verträgekorsett gelockert wird. In Ihrem Antrag wird dieser ganz wesentliche Rechtsrahmen benannt. Ohne eine Aufhebung des Konzeptes des internationalen „war on drugs“ kann es keine echten Legalisierungen geben. Das ist in der Sache vollkommen richtig. Zumindest aber sind Regelungen wie in den Niederlanden realisierbar. Für die Linke stelle ich fest: Die Kriminalisierung des Drogenkonsums ist nicht zu rechtfertigen. Präventionspolitisch ist die Kriminalisierung ein gescheiterter Weg. Wissenschaftlich belegt ist die medizinische Nutzung und therapeutische Wirkung von Cannabisprodukten. Das Gesundheitsministerium verhindert einen rationalen, aufgeklärten und gesundheitspolitisch sinnvollen Umgang mit Cannabis. Konsumenten illegaler Drogen werden gegenüber Konsumenten legaler Drogen diskriminiert. Die Prohibition widerspricht dem Konzept mündiger Bürger und ihrer Selbstbestimmungsrechte und zeichnet darüber hinaus ein Kriminalitätsbild in der Bevölkerung, das der Realität nicht entspricht. Die völkerrechtliche Ächtung von Cannabis ist ein weltweit gescheiterter Weg und hält die Drogenmafia am Leben. Meiner Auffassung nach ist es allein der politische Wille, der fehlt, um endlich Vernunft in die Drogenfragen einkehren zu lassen. Deshalb halte ich den vorliegenden Antrag für einen wichtigen Beitrag, parlamentarisch endlich Mehrheiten zu finden. Für nicht erforderlich allerdings halte ich den Vorschlag, ein Modellprojekt aufzulegen, wie es im Antrag dargestellt wird. Bei der Heroinsubstitution war das der richtige Weg. Beim Konsum aus Genussgründen - und dieses Recht hat eine jede und ein jeder - sehe ich für eine wissenschaftliche Studie keinen rechten Anlass. Präventionspolitischen Wissensgewinn kann ich im Moment nicht erkennen. Aber vielleicht werden wir in den weiteren Beratungen des Antrags mehr dazu hören können.

Dr. Harald Terpe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003854, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Es geht hier und heute nicht nur ganz allgemein um die Entkriminalisierung von Cannabis. Es geht auch darum, ob vor allem Union und SPD endlich bereit sind, die Realitäten wahrzunehmen. Cannabis ist keine Modedroge. Cannabis ist längst eine Alltagsdroge wie Alkohol oder Tabak. Es eignet sich nicht, um daran einen ewig währenden Kulturkampf zu zelebrieren. Cannabis ist Ausdruck für eine verfehlte Drogenpolitik, die noch immer vorrangig auf Repression setzt und bei der die Prävention nicht Hauptsache, sondern nur Beiwerk ist. Cannabis ist zu einem Symbol geworden für eine Drogenpolitik, die an einer Ideologie, aber nicht an der Lebensrealität der Menschen orientiert ist. Es ist an der Zeit, die Glaubwürdigkeit und vor allem die Wirksamkeit dieser Drogenpolitik und ihrer Instrumente kritisch zu hinterfragen. Die Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens gilt in der Rechtsordnung immer als Ultima Ratio: Ein bestimmtes Verhalten wird von der Gesellschaft als so sozialschädlich angesehen, dass es nicht nur verboten ist, sondern dass auch jeder Verstoß durch eine individuelle Bestrafung des Handelnden geahndet werden muss. In vielen Fällen macht dies Sinn. Aber auch beim Eigengebrauch von Cannabis? Der Schutz der Gesellschaft, insbesondere der Rechtsgüter Dritter, kann ein solches Verbot nicht rechtfertigen. Der Eigengebrauch an sich schädigt keine Dritten. Auch die allgemeine Sicherheit wird dadurch nicht gefährdet. Im Gegenteil könnte insbesondere die Legalisierung des Eigenanbaus dazu beitragen, den Schwarzmarkt auszutrocknen. Man kann das sehr anschaulich an den Erfahrungen der USA nach Aufhebung der Prohibition beobachten. Zudem wissen wir aus der Suchtforschung, dass der Umstieg von Cannabis auf härtere Drogen nicht durch den Stoff selbst bedingt ist, sondern durch den Kontakt mit der Drogenszene auf dem Schwarzmarkt. Auch Gesundheitsgefahren durch mit Blei oder Glas verunreinigten Cannabis - wie er vermehrt auch in Deutschland auftaucht - könnte so wirksam begegnet werden. Gesamtgesellschaftlich betrachtet wäre eine Legalisierung des Eigenanbaus also eher dazu geeignet, Rechtsgüter zu schützen als diese zu gefährden. Keine Droge ist harmlos. Auch Cannabis kann bei intensivem Gebrauch zu einer psychischen Abhängigkeit führen. Bei bestimmten Konsumentinnen und Konsumenten besteht auch die Gefahr der Auslösung von Psychosen. Zudem führt das Cannabisrauchen zu ähnlichen gesundheitlichen Schädigungen wie der Tabakkonsum. Cannabis sollte allerdings auch nicht einfach mit anderen illegalen Drogen auf eine Stufe gestellt werden. Zu Protokoll gegebene Reden Das Suchtpotenzial von Cannabis ist bedeutend geringer, als früher angenommen, und beispielsweise nur halb so hoch wie das von Alkohol. Menschen mit Alkoholproblemen landen 13-mal so häufig in stationärer Therapie wie Cannabiskonsumenten. Weltweit starben 2007 rund 2,5 Millionen Menschen am Konsum von Alkohol. Und der in den letzten zehn Jahren angeblich dramatisch angestiegene THC-Gehalt von Cannabis ist ein Märchen. Er lässt sich weder mit den Zahlen des Bundeskriminalamtes noch der Europäischen Union belegen. Es gehört für mich auch zur Glaubwürdigkeit einer Drogen- und Suchtpolitik, dass man gesetzliche Regelungen an realen Gesundheitsgefahren orientiert. Kann aber vielleicht die Strafbarkeit dazu beitragen, dem Täter sein gesundheitsschädliches Verhalten vor Augen zu halten und so eine Verhaltensänderung herbeizuführen? Eine Befragung des Münchner Instituts für Therapieforschung hat ergeben, dass nur rund 0,4 Prozent der ehemaligen Cannabiskonsumenten ihren Konsum wegen eines Strafverfahrens aufgegeben haben. Das ist für die Wirksamkeit einer Präventionsmaßnahme, ehrlich gesagt, ein vernichtendes Urteil. Der Staat könnte das Geld, das Polizei und Justiz in die Strafverfolgung investieren, woanders besser einsetzen, zum Beispiel in wirksame Prävention durch Aufklärung über Konsumrisiken oder Frühintervention bei Konsumenten mit riskantem Gebrauch. Eine solche Prävention ist aber nur bei einer Entkriminalisierung des Eigengebrauchs möglich - übrigens auch nach Einschätzung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen und der Drogen- und Suchtkommission des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2002. Der bloße Hinweis auf die Strafbarkeit mit der Forderung nach Abstinenz hat, wie die letzten Jahrzehnte zeigen, bislang kaum Wirkung gehabt. Im Gegenteil: Länder mit einem strengen Cannabisverbot haben viel größere Probleme mit anderen, halblegalen Drogen, auf die Jugendliche gegebenenfalls ausweichen, die aber mitunter viel größere Risiken für die Gesundheit bergen. Ich erinnere nur an die jüngsten Erfahrungen mit Spice. Die letzte verbleibende Rechtfertigung, die es also noch für ein Verbot geben könnte, wäre, dass dies andere Menschen davor abschreckt, selbst Cannabis zu konsumieren. Aber auch dies trifft nicht zu. Die Zahl der Konsumenten liegt hierzulande seit Jahren konstant bei 2 bis 4 Millionen Menschen. Umgerechnet auf die Gesamtbevölkerung ist das prozentual mindestens genauso viel wie in den Niederlanden. Und nur 2,8 Prozent der ehemaligen Cannabiskonsumenten geben an, dass sie aus Angst vor Bestrafung ihren Konsum aufgegeben hätten. Sie sehen also: alle Gründe, die eine Kriminalisierung des Eigengebrauchs von Cannabis rechtfertigen könnten, laufen ins Leere. Mitunter wirkt das Strafrecht sogar kontraproduktiv. Wir fordern die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen deshalb auf: Stellen Sie endlich eine glaubwürdige und wirksame Prävention in den Mittelpunkt ihrer Drogenpolitik! Lösen Sie sich von Ihren alten Klischeevorstellungen! Heben Sie die Strafbarkeit des Eigengebrauchs von Cannabis auf! Entwickeln Sie ein umfassendes nationales Aktionsprogramm zur Cannabisprävention, zur Verbesserung der Therapie und zur Schadensminderung, und setzen Sie sich auch auf internationaler Ebene dafür ein, in diesem Bereich das Prohibitionsdogma durch eine rationale Gesundheitsprävention zu ersetzen. Ziel einer glaubwürdigen und wirksamen Prävention muss die Verhinderung des frühen Einstiegs in den Cannabiskonsum und die bessere und frühere Erreichbarkeit von Menschen mit riskanten Konsummustern sein, nicht ihre Kriminalisierung.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/11762 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Kürzungen bei künstlicher Befruchtung zurücknehmen - Drucksache 16/11663 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit ({0}) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Folgende Kolleginnen und Kollegen haben ihre Reden zu Protokoll gegeben: Maria Eichhorn, Hubert Hüppe, Mechthild Rawert, Dr. Konrad Schily, Frank Spieth, Birgitt Bender, Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk.

Maria Eichhorn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000449, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Kinderlosigkeit ist nicht nur ein gewolltes Phänomen, sondern kann für viele Paare bei ungewollter Kinderlosigkeit zu einer wirklichen Belastungsprobe werden. Von den deutschen Erwachsenen zwischen 25 und 59 Jahren wollen nur rund 8 Prozent ausdrücklich keine Kinder. Aber 30 Prozent von ihnen haben keine Kinder. Wunsch und Realität klaffen also deutlich auseinander. Wenn der ersehnte Kinderwunsch jahrelang ausbleibt, ist die künstliche Befruchtung für viele Paare der letzte Ausweg. Doch die Behandlungen sind nicht nur aufwendig und belastend, sondern sind seit der Einschränkung der Kostenübernahmeregelung, die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vorgenommen wurde, eine finanzielle Hürde. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich mit 50 Prozent an den Kosten für die ersten drei Versuche der künstlichen Befruchtung. Die Folge ist, dass viele Paare auf eine reproduktionsmedizinische Behandlung verzichten oder diese nach wenigen Versuchen abbrechen. In ihrem Antrag fordert die Fraktion Die Linke, die Einschränkung der Kostenübernahmeregelung zurückzunehmen. Grundsätzlich ist auch aus Sicht der CDU/CSU eine Vollfinanzierung reproduktiver Maßnahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen positiv. Die Einschränkung der Kostenübernahme von 2004 war eine bewusste Entscheidung aufgrund der finanziellen Situation. Wegen der aktuellen Lage hat diese Begründung weiterhin Bestand. Es ist auch zu bedenken, ob es sinnvoll ist, dass eine familienpolitisch als richtig erscheinende Maßnahme ausschließlich aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden soll. Vielmehr ist zu überlegen, ob sie nicht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe einer zusätzlichen Finanzierung durch Steuermittel bedarf. Diesen Weg geht der Freistaat Sachsen. Ab März dieses Jahres bekommen Ehepaare für die zweite und dritte Behandlung staatliche Zuschüsse von jeweils bis zu 900 Euro. Für die vierte wird eine Pauschale von 1 600 bis 1 800 Euro gezahlt. Das Bundesland stellt dafür jährlich 1,1 Millionen Euro bereit. Die Bedingungen sind die gleichen wie auf Bundesebene: Die Frau muss zwischen 25 und 40 Jahre alt sein und der Mann das Alter von 50 Jahren nicht überschritten haben. Weiterhin müssen sie verheiratet sein. Die Altersgrenzen halte ich für sinnvoll und richtig; denn sie orientieren sich an der von der Natur vorgegebenen Zeitspanne, in der Frauen in der Regel Kinder bekommen. Deshalb sollte die Altersbeschränkung nicht, wie im Antrag der Linken gefordert, zurückgenommen werden. Ebenso muss die Vorraussetzung bestehen bleiben, dass nur Paare, die verheiratet sind, Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in Anspruch nehmen dürfen. Die verantwortungsvolle Entscheidung, eine Familie zu gründen, sollte auf einer stabilen Partnerschaft beruhen. Das ist eine Voraussetzung für den Aufbau guter Eltern-KindBeziehungen. Die Ehe als ein Versprechen lebenslanger gegenseitiger Verantwortung kann dem am besten Rechnung tragen. Dies bestätigen die Statistiken. Die Beschränkung auf drei Versuche ist sinnvoll. Denn viele erfolglose Versuche bedeuten eine körperliche und seelische Belastung für die Frau. Viele Argumente, die durchaus bedenkenswert sind, sprechen für eine volle Kostenübernahme reproduktiver Behandlungen. So kann vielen Paaren, die ungewollt kinderlos bleiben, mithilfe von Methoden künstlicher Befruchtung der Kinderwunsch doch noch erfüllt werden. Auch wird von Experten darauf hingewiesen, dass die künstliche Befruchtung nicht nur die Geburtenstatistik erhöht, sondern auch die demografische Krise in Deutschland abmildern kann. Dennoch ist aufgrund der Situation in der gesetzlichen Krankenversicherung der Vorschlag der vollständigen Kostenübernahme derzeit nicht umsetzbar. Die Beiträge sind gerade erst erhöht worden, eine weitere Erhöhung wäre nicht zumutbar. Deshalb sollten andere Wege der Finanzierung gesucht werden.

Hubert Hüppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000975, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Das GKV-Modernisierungsgesetz hat ab 2004 eine Begrenzung der Ausgaben für künstliche Befruchtung eingeführt, die von den Grundsätzen der medizinischen Notwendigkeit und der Erfolgsaussicht geleitet ist. Wie auch in anderen Bereichen wurde eine Beteiligung der Versicherten eingeführt. Ein solidarisches Gesundheitssystem - und auch die öffentliche Hand - kann nicht alles Wünschenswerte oder medizinisch Mögliche unbeschränkt finanzieren. Es muss Grenzen geben, die sich am medizinisch Notwendigen orientieren. Natürlich kann man eine Auseinandersetzung darüber führen, ob die Grenze bei drei oder vier Behandlungszyklen festzulegen ist, ob und wie hoch eine Selbstbeteiligung zu sein hat, ob man eine ausreichende Erfolgswahrscheinlichkeit bei einem maximalen Lebensalter von 40 oder 45 Jahren ansiedelt. Das Deutsche IVF-Register veröffentlicht Daten ab 1982, es deckt also mittlerweile einen Zeitraum von 25 Jahren ab. Betrachtet man die Daten des Deutschen IVF-Registers, so stellt man fest: Im Jahre 2007, dem jüngsten erfassten Jahr, wurde mit 64 578 Zyklen die dritthöchste Zahl an IVF-Behandlungen seit Anbeginn des IVF-Registers registiert. Das Jahr 2007 wird hinsichtlich der Zahl durchgeführter künstlicher Befruchtungen nur von den beiden Rekordjahren 2002 und 2003 übertroffen. Zehn Jahre zuvor, 1997, zähte das Deutsche IVF-Register noch 30 676 Zyklen; das ist weniger als die Hälfte der für 2007 erfassten Zyklen. Der geburtenstärkste Jahrgang mit fast 1,4 Millionen Geburten war 1964. Wer 1964 geboren ist, war 1997 33 Jahre alt, gehörte also zu der Altersgruppe, die potenziell Kinder bekommt. Der Jahrgang 1974 verzeichnete nur noch etwas über 800 000 Geburten. Wer 1974 geboren ist, war dann im Jahre 2007 33 Jahre alt und gehörte zu der Altersgruppe, die potenziell Kinder bekommt. Natürlich berücksichtigt dieses Beispiel keine Faktoren wie Ab- und Zuwanderungen, doch es zeigt die Tendenz. Obwohl also die Zahl potenzieller junger Eltern in den zehn Jahren zwischen 1997 und 2007 stark zurückgegangen ist, hat sich die Zahl der IVF-Behandlungszyklen im gleichen Zeitraum von 30 676 auf 64 578 mehr als verdoppelt, so jedenfalls die Zahlen des Deutschen IVF-Registers. Und obwohl die seit 2004 geltenden Regelungen der Finanzierung künstlicher Befruchtungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung seither nicht geändert wurden, verzeichnet das Deutsche IVF-Register seit 2005 wieder eine Zunahme: Gegenüber 56 232 Behandlungszyklen 2005 verzeichnet das Deutsche IVF-Register für 2006 bereits 59 295 und für 2007 64 578. Gleichzeitig entnehmen wir dem Deutschen IVF-Register, dass das mittlere Alter der Frauen zwischen 1997 und 2007 von 32,6 Jahren auf 34,6 Jahre angestiegen ist. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat gemäß § 27 a SGB V Richtlinien über die künstliche Befruchtung beschlossen. Danach dürfen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nur durchgeführt werden, wenn hinreichende Erfolgsaussicht besteht, dass durch die Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht nach diesen Richtlinien in der Regel dann nicht, wenn die IVF-Behandlung bis zu viermal vollständig durchgeführt wurde, ohne dass eine Schwangerschaft eingetreten ist. Wenn der Bundesausschuss jedenfalls nach dem vierten Zu Protokoll gegebene Reden Versuch keine hinreichende Erfolgsaussicht mehr sieht, war die Begrenzung des Leistungsanspruchs auf drei Versuche vertretbar. Ähnlich hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zur Altersgrenze niedergelegt: Da das Alter der Frau im Rahmen der Sterilitätsbehandlung einen limitierenden Faktor darstellt, sollen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei Frauen, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, nicht durchgeführt werden. Ausnahmen sind nur bei Frauen zulässig, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sofern die Krankenkasse nach gutachterlicher Beurteilung der Erfolgsaussichten eine Genehmigung erteilt hat. Da bereits nach dem 30. Lebensjahr das Optimum der natürlichen Empfängnisfähigkeit überschritten ist, und weil die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft nach dem 40. Lebensjahr sehr gering ist, war es vertretbar, dass zulasten der Solidargemeinschaft IVF-Behandlungen nur bis zu einem Maximalalter der Frau von 40 Jahren finanziert werden. Das Mindestalter von 25 Jahren betrifft allenfalls sehr wenige unfruchtbare Ehepaare. Das Mindestalter trägt dazu bei, dass die Chancen einer natürlichen Schwangerschaft ausgeschöpft werden und es nicht vorschnell zu einer Medikalisierung des Kinderwunsches kommt. Die gegenwärtige Regelung verkennt nicht die Hoffnungen und Wünsche vieler Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Die Solidargemeinschaft unterstützt drei Versuche, mithilfe von IVF-Maßnahmen Eltern eines Kindes zu werden. Für die Leistungsansprüche gelten Voraussetzungen und Grenzen, die angesichts des Kostendrucks im Gesundheitswesen und der Belastbarkeit der Beitragszahler vertretbar sind.

Mechthild Rawert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003825, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Was will die Linke? In ihrem letzten Antrag vom vergangenen Jahr hat sie sich gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes von 2007 und die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes von 2004 ausgesprochen und eine Ausweitung der Eigenmittel bei künstlichen Befruchtungen auf nicht verheiratete Paare gefordert. Unter Bezugnahme auf einen von den CDU-geführten Ländern Saarland, Sachsen und Thüringen in den Bundesrat eingebrachten und von der Länderkammer dann beschlossenen Antrag revidiert die Linke ihren Antrag von 2008 und will die Hilfen bei künstlichen Befruchtungen nun doch auch weiterhin auf verheiratete Paare beschränkt lassen. Eine Gleichbehandlung sieht anders aus. Aber das verstehe, wer will. Obgleich bereits im Kontext des Antrags von 2008 ausgiebig diskutiert, bleibt die Linke dabei, dass es sich bei einer künstlichen Befruchtung ausschließlich um eine gesundheitspolitische und nicht auch um eine familienpolitische Leistung handelt. Unbestritten ist, dass die Gebär- und Zeugungsfähigkeit mit zunehmendem Alter abnimmt. Als Sozialdemokratin möchte ich Frauen und Männer ermutigen, bereits in jungen Jahren ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Ja, ich gehe sogar noch weiter: Wir müssen sie nicht nur ermutigen, wir müssen auch die Rahmenbedingungen schaffen, damit vor allem junge Frauen während ihrer Ausbildung, ihres Studiums und auch später im Berufsleben nicht in ein Entweder-Kindoder-Karriere-Dilemma kommen. „Familienpolitik ist Zukunftspolitik“ - so die doch richtige Aussage aus dem Bundesfamilienministerium. Ich teile diese Einschätzung und frage mich, weshalb die Linke diesen Zusammenhang noch nicht verstanden hat. Warum fordert sie keine Ausweitung der künstlichen Befruchtung auf alle hetero- und homosexuellen Lebensformen und damit die familienpolitische Gleichstellung von Regenbogenfamilien und anderen Familien? Warum fordert die Linke nicht, dass Frau von der Leyen getreu ihrem Leitspruch „Familienpolitik ist Zukunftspolitik“ unverzüglich Mittel aus dem Etat ihres Ministeriums für ungewollt kinderlose Paare zur Verfügung stellen muss? Für mich als Sozialdemokratin ist nicht nachvollziehbar, weshalb Frau Bundesministerin von der Leyen nicht auch die entsprechenden Konsequenzen für eine solche Zukunftspolitik zieht und ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die kommenden Generationen nachkommt. Ich wiederhole es gerne - vergleiche meine Plenarrede zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches am 7. März 2008; ich habe damals gesagt -: „Wer Vorschläge zur Ausweitung der künstlichen Befruchtung macht, muss auch sagen, wie diese aus familienpolitischer Sicht sicherlich wünschenswerte Forderung im SBG V, dem Regelungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen - GKV -, finanziert wird.“ Eine Antwort gibt die Linke nun in ihrem Antrag: „Um die vollständige Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zu gewährleisten, wird der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenkasse, GKV, entsprechend erhöht“. Was aber bedeutet diese Forderung angesichts der auch den Linken bekannten Tatsache, dass die vorgesehene Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses in der gesetzlichen Krankenkasse zur Stabilisierung des Leistungskatalogs der GKV gedacht ist? Ich sage Ihnen, was aus der Forderung der Linken unweigerlich folgt: Die Linke will Steuererhöhungen. Doch zurück zur künstlichen Befruchtung selbst. Seit dem 1. Januar 2004 haben Versicherte bei ungewollter Kinderlosigkeit folgende Leistungsansprüche bis hin zur künstlichen Befruchtung an ihre gesetzlichen Krankenkassen. Alle Mitglieder der GKV haben - unter anderem aufgrund des § 27 SGB V - bei ungewollter Kinderlosigkeit einen Leistungsanspruch auf Krankenbehandlung. Die Kosten für die Diagnostik der ungewollten Kinderlosigkeit werden grundsätzlich übernommen. Gleiches gilt auch für medizinische Maßnahmen zur Herstellung der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit beispielsweise durch chirurgische Eingriffe, die Verordnung von Medikamenten oder auch durch eine psychotherapeutische Behandlung. Diese Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor der künstlichen Befruchtung durch zum Beispiel intrauterine Insemination, IUI, durch die In-vitro-Fertilisation, IVF, und/oder intrazytoplasmatische Spermieninjektion, ICSI. Zu Protokoll gegebene Reden Wenn diese Maßnahmen nicht greifen, übernimmt die zuständige Krankenkasse auf der Grundlage des von ihr im Vorfeld zu bewilligenden Behandlungsplanes 50 Prozent der Behandlungskosten und Medikamente für bis zu drei Versuche. Die übrigen 50 Prozent sind als Eigenanteil zu erbringen. Die Leistungen gelten für Ehepaare; Frauen dürfen zwischen 25 und 40 Jahre alt, Männer müssen unter 50 Jahre alt sein. Zur vollen Wahrheit gehört, dass die Einfügung des § 27 a SGB V im Jahr 1990 als Nachtrag zur Gesundheitsreform von 1988 erfolgte. Schon damals war grundsätzlich strittig, ob die künstliche Befruchtung überhaupt in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden soll. Denn die Verfolgung familienpolitischer Zielsetzung ist nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen. Kinderlosigkeit gilt nicht als Krankheit. Die künstliche Befruchtung selbst gilt folglich nicht als Behandlung einer Krankheit. Damit sie dennoch in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden konnte, wurde sie den für Krankheiten geltenden Regelungen des SGB V quasi unterstellt. Die Leistungen bezüglich künstlicher Befruchtungen sind weiterhin versicherungsfremde Leistungen des solidarischen Gesundheitssystems. Ja, ich verhehle auch nicht, dass die 2004 erfolgte Einschränkung der Anzahl von Versuchen sowie die Beschränkung auf Ehepaare eine Kostenbegrenzung zur Folge hatte. Gesprochen wird von einer Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen um rund 100 Millionen Euro im Jahr. Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung hat eine volkswirtschaftliche Rechnung aufgemacht. Wenn der Staat die Kosten für eine künstliche Befruchtung zu 100 Prozent übernähme - etwa 18 000 Euro pro Wunschkind -, würde er nach einer Studie des Instituts sogar das Vierfache - etwa 79 000 Euro pro Wunschkind - wieder zurückbekommen. Die Rechnung beruht darauf, dass aus Kindern später einmal auch Steuer- und Beitragszahler werden. Aus familien- bzw. bevölkerungspolitischer Sicht begrüße ich das Vorhaben des Landes Sachsen, Frauen und Männern bei künstlichen Befruchtungen über die Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen hinaus finanziell zu helfen. Es stimmt: Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft und die geringe Geburtenrate lassen eine volle Kostenübernahme bei Hilfen zur künstlichen Befruchtung durchaus erstrebenswert erscheinen. Doch auch in anderen europäischen Ländern gibt es bei den gesetzlichen Vorgaben zu künstlichen Befruchtungen eingeschränkte Leistungsansprüche, beispielsweise in Großbritannien. In den meisten Ländern werden Behandlungen und Arzneimittel nur teilweise und nur für eine beschränkte Anzahl von Zyklen erstattet. Was aber macht Sachsen genau? Sachsen wird für die zweite und dritte Behandlung einer künstlichen Befruchtung staatliche Zuschüsse an die hoffungsfrohen Eltern in Höhe von jeweils 900 Euro auszahlen, für die vierte Behandlung wird eine Pauschale von 1 600 bis 1 800 Euro gewährt. Die Eltern mit Kinderwunsch müssen die notwendigen Eigenmittel der ersten Behandlung auch in Sachsen selber finanzieren, und von einer fünften oder auch sechsten Behandlung ist auch hier nicht die Rede. Ab März 2009 und in 2010 sollen hierfür im Ministerium für Familie, Soziales und Gesundheit von CDU-Ministerin Christine Clauß Haushaltsmittel - je nach Pressemeldung - in Höhe von jährlich 500 000 oder sogar von 1,1 Millionen Euro eingestellt sein. Partizipieren können von diesem Programm auch hier nur verheiratete Paare; die Frau darf nicht älter als 40 Jahre und der Mann nicht älter als 50 Jahre alt sein. Und noch eines ist von besonderer Bedeutung: Die Paare müssen seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Sachsen haben und sich auch hier behandeln lassen. Wie lange die Paare auch noch im Anschluss in Sachsen wohnen müssen, ist mir nicht bekannt. Wer die Regelungen zu den Leistungen bei der künstlichen Befruchtung heute als „Soziale Selektion“ - Christine Clauß - bezeichnet, vergreift sich nicht nur in der Wortwahl. Er verkennt auch, dass für eine Beschränkung der Versuchszahl und die Einführung einer Altersgrenze eine Reihe wissenschaftlicher Erkenntnisse sprechen. So werden die Erfolgsaussichten der künstlichen Befruchtung nach dem dritten Versuch und mit zunehmendem Lebensalter der Frau immer geringer. Tatsächlich kommt es auch nur bei 18 von 100 behandelten Frauen zur Geburt des erhofften Wunschkindes. Auch aus der FDP in NRW wird die Forderung laut nach voller Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung durch die Krankenkassen. Es sei - ich zitiere -: „inhuman und in Zeiten des demografischen Wandels auch töricht, dass hier finanzielle Hürden aufgebaut worden sind“. Kritisiert wird die Begrenzung auf drei Befruchtungsversuche. Allerdings sei die Voraussetzung, dass es sich um verheiratete Paare handeln müsse, zu überdenken. Willkürlich sei die Altersbegrenzung bei den Müttern auf 40 Jahre und 50 Jahre bei den Vätern. Kann man hier wirklich von Willkür sprechen? Ich finde, ethische Zweifel sind durchaus berechtigt, wenn ich an den aktuellen Fall der 60-jährigen Kanadierin denke, die Zwillinge bekommen hat. Aus der in politischer Verantwortung der Linkspartei geführten Senatsverwaltung Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ist zu vernehmen, dass es in Berlin auch weiterhin keine finanzielle Unterstützung für Ehepaare geben wird, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen. Angesichts der Haushaltslage seien Finanzhilfen aus Ländermitteln nicht möglich. Zu Recht weisen Experten auf einen möglichen Flickenteppich von bundesländerbezogenen Regelungen oder auch Nichtregelungen hin. Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist bewusst, dass es für Menschen eine schwere Belastung ist, wenn sie eigene Kinder haben wollen und keine Kinder bekommen können. Ich nehme die Trauer und die Verzweiflung ungewollt kinderloser Menschen sehr ernst. Gerade deshalb dürfen wir aber neben den tatsächlichen Erfolgen der künstlichen Befruchtung - wie schon erwähnt, bekommen nur 18 Frauen von 100 tatsächlich ihr „Wunschkind“ - nicht verschweigen, dass die körperlichen und seelischen Belastungen bei den verschiedenen Formen der künstlichen Befruchtung hoch und dass auch gesundheitliche Risiken damit verbunden sind. Für viele Paare ist die künstliche Befruchtung der letzte Ausweg. Sie wollen Zu Protokoll gegebene Reden und können in der Situation wohl auch gar nicht anders, als eher die Fortschritte der Reproduktionsmedizin zu sehen und weniger die belastende und aufwendige Behandlung. Ich wiederhole: Es ist mir unverständlich, warum die Linke ihre Forderungen für „Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ ausschließlich an die Gesundheits- und eben nicht an die Familienpolitik richtet. Und ich bekräftige auch noch einmal: Familienpolitische Ziele, wie es ja die Erhöhung der Geburtenrate in Deutschland ist, sind nicht ausschließliche Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen. Familienpolitik ist Zukunftspolitik. Selbstverständlich will auch ich keinen bundesländerspezifischen Flickenteppich. Wir wissen aus anderen Politikfeldern, wie schädlich das sein kann. Aber die bloße Aussage der Linken, „um die vollständige Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zu gewährleisten, wird der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenkasse ({0}) entsprechend erhöht“, reicht für eine verantwortungsvolle Politik nicht aus. Mein Fazit: Die Linke versucht, ein Thema zu besetzen. Auch ich bin der Meinung, dass im Sinne der ungewollt kinderlosen Menschen die Diskussion fortgeführt werden muss. Wer aber die ungewollte Kinderlosigkeit für die Betroffenen wirklich beheben und nicht nur ein Thema besetzen will, muss ein komplettes familienpolitisches Maßnahmenbündel schnüren und es entsprechend formulieren. Das aber erfüllt der Antrag der Linken zu „Kürzungen bei künstlicher Befruchtung zurücknehmen“ mitnichten. Stattdessen birgt dieser Antrag der Linken die Gefahr in sich, dass mit den Gefühlen vieler ungewollt kinderloser verheirateter Menschen - ich möchte auch die ungewollt kinderlosen, unverheirateten Menschen, und zwar die hetero- und homosexuellen, zusätzlich erwähnen - gespielt wird und dass Hoffnungen geweckt werden, die über die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten nicht abgesichert werden können. Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag daher ab.

Dr. Konrad Schily (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003840, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

In einer über Zwangsabgaben finanzierten Krankenversicherung muss an jedem einzelnen Punkt genau überlegt werden, welche Leistungen hierüber finanziert werden sollen und welche nicht. Das gilt auch für die künstliche Befruchtung. Vom Grundsatz her handelt es sich um eine versicherungsfremde Leistung. Insofern ist der Antrag der Linken konsequent, die Aufstockung der Kostenübernahme auf 100 Prozent durch einen höheren Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung finanzieren zu wollen. Im Hinblick auf die 28,8 Milliarden Euro, die die GKV zusätzlich über das Konjunkturpaket II erhält, glaubt man wohl, dass es auf weitere Mehrbelastungen nicht mehr ankommt. Diese Kredite müssen jedoch irgendwann zurückgezahlt werden. Im weiteren Gesetzgebungsprozess muss deshalb über den Vorschlag noch einmal gründlich diskutiert werden.

Frank Spieth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003849, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

2004 strichen SPD, CDU/CSU und Grüne in einer wahren Kürzungsorgie den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen. Neben Zuzahlungserhöhungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankenhausaufenthalte wurde die Praxisgebühr eingeführt, Brillen müssen seitdem selbst bezahlt werden, das Sterbegeld wurde abgeschafft und vieles anderes mehr. Diese Koalition des Sozialabbaus beschloss gleichzeitig, die Krankenkassenbeiträge der Arbeitgeber zu senken - auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Rentnerinnen und Rentner, die deshalb heute mehr zahlen. Menschen, die Kinder bekommen wollen, aber auf natürlichem Wege nicht zeugen können, haben heute immer noch mit den folgeschweren Kürzungen zu tun. Bis 2003 wurden die ersten vier Versuche einer künstlichen Befruchtung von der Krankenkasse bezahlt. Ab 2004 werden nur noch die ersten drei Versuche gezahlt - und die nur zu 50 Prozent übernommen. Das hat die Auswirkung, dass die Betroffenen pro Versuch etwa 1 750 Euro drauflegen müssen. Wenn drei Versuche notwendig sind, kostet das 5 250 Euro. Jeder weitere Versuch muss selbst gezahlt werden. Bei vier Versuchen kostet die Zeugung des Wunschkindes die Betroffenen dann etwa 8 750 Euro. Einige können das zahlen, viele aber nicht. Deshalb ist alleine 2004 die Zahl der künstlichen Befruchtungen fast halbiert worden. Dies sind 45 000 Einzelschicksale, in denen keine künstliche Befruchtung durchgeführt wurde. In meinen Augen ist dies nicht nur skandalös, sondern auch familienfeindlich. Die Entscheidung zu einer künstlichen Befruchtung darf nicht an einem zu kleinen Geldbeutel scheitern. Denn niemand entscheidet sich mir nichts, dir nichts für eine solche Behandlung. Denn bei einer Befruchtung im Reagenzglas muss zuerst die Frau mit nebenwirkungsreichen Hormonen behandelt werden, damit Eizellen heranreifen. Dann müssen der Frau die Eizellen entnommen werden, bevor die eigentliche Befruchtung im Reagenzglas stattfinden kann. Danach hat das Paar eine weitreichende Entscheidung zu treffen: Wie viele Embryonen sollen in die Gebärmutter implantiert werden? Es kommt oft vor, dass ein Embryo sich nicht in der Gebärmutter einnistet. Deshalb ist es gesetzlich erlaubt, pro Befruchtungsversuch bis zu drei Embryonen im Reagenzglas zu erzeugen und zu implantieren. Je mehr implantiert werden, umso besser stehen die Chancen auf eine Schwangerschaft, umso höher ist aber auch das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft. Wenn das Paar über wenig Geld verfügt und lange auf den Versuch hat sparen müssen, dann wird mit höherer Wahrscheinlichkeit die Einsetzung von drei Embryonen gewählt. Die sich daraus entwickelnde Schwangerschaft ist dann mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Drillingsschwangerschaft. Das bedeutet ein erhöhtes Risiko für die Frauen und die sich entwickelnden Kinder. Oft raten die Ärzte dann zu einer Reduktion, also der Abtötung eines oder zweier Embryonen bzw. Föten. Mir liegt es fern, solche Entscheidungen moralisch zu bewerten. Es ist aber absurd, wenn solche existenziellen Entscheidungen abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln getroffen werden müssen. Zu Protokoll gegebene Reden Unsinnig war auch die neue Festlegung der Altersgrenzen. Frauen unter 25 Jahren haben seither gar keinen Anspruch auf Kostenbeteiligung der Kassen und müssen bei Unfruchtbarkeit erst dieses Alter abwarten. Frauen ab 40 haben auch keinen Anspruch mehr, auch dann nicht, wenn ein Gutachten Erfolgschancen verspricht. Die Altersgrenze 50 Jahre für Männer ist genauso unsinnig. Diese starren und willkürlichen Grenzen gab es zuvor nicht, und sie sollten nach unserer Auffassung auch wieder abgeschafft werden. Das alles wollen wir mit unserem Antrag ändern. Wir wollen, dass die Betroffenen selbstbestimmt den aktuellen Stand der medizinischen Möglichkeiten nutzen können. Eine Rückkehr zu der alten Regelung hat auch bereits der Bundesrat gefordert. Im Juli 2008 hat der Bundesrat auf Antrag des Saarlandes, von Thüringen und Sachsen beschlossen, dass die Bundesregierung die Kürzungen zurücknehmen und zum alten Rechtszustand zurückkehren soll. Die Gesundheitsministerin Frau Schmidt hat diese Entschließung kurz und knapp beiseite gewischt. Von der Presse zu der Bundesratsentscheidung befragt, sagte sie nur, die Vollfinanzierung sei eine familienpolitische Aufgabe und keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir nehmen sowohl den Bundesrat als auch die Ministerin beim Wort: Wir fordern, dass die künstliche Befruchtung wieder voll finanziert werden soll. Die Mehrkosten sollen aus Steuermitteln kommen. Dazu soll der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung entsprechend erhöht werden. Das ist ein Vorschlag, mit dem Bundesrat und Ministerin, aber vor allem die Betroffenen leben können. Daher bitte ich auch um die Unterstützung der anderen Fraktionen.

Birgitt Bender (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003502, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Nachdem wir im März 2008 bereits einen - wenn auch in eine andere Richtung gehenden - Antrag der Linken beraten haben, liegt uns nun ein neuer, anders gelagerter Vorstoß vor. Beim aktuellen Antrag muss ich mich nicht, wie vor etwa zwei Jahren, wundern, warum die sonst übliche linke Rhetorik der Abschaffung von Zuzahlungen fehlt. Dafür verwundert es mich heute, dass die Linke nun die von ihr vorgeschlagenen finanziellen Verbesserungen aus dem Beutel der Versichertengelder ausschließlich Ehepaaren zugutekommen lassen will. Sind ihr heute die unverheirateten kinderlosen Paare nicht mehr genauso viel wert? Auf die Einbeziehung von kinderlosen Alleinstehenden sowie Lesben hatte die Linke ja von Anfang an verzichtet. Nun sind Sie aber voll auf der konservativen Schiene gelandet: nur in der Ehe soll es den Anspruch auf eine Finanzierung der künstlichen Befruchtung geben. Die sächsische Linke müsste gegen dieses „antiquierte Familienbild“ ihrer Bundestagsfraktion konsequenterweise genauso Sturm laufen, wie sie es gegenüber der sächsischen Landesregierung getan hat, die verheirateten Paaren ab März 2009 Zuschüsse für die künstliche Befruchtung zahlt. Ich kann mich nur wiederholen: Im Rahmen der Gesundheitsreform 2003 wurde der heute gültige Kompromiss gefunden, zu dem wir trotz einer eher kritischen Sicht auf IVF und ICSI weiterhin stehen. Er war Teil eines Gesamtpakets von höheren Eigenbeteiligungen durch Patientinnen und Patienten oder Streichungen; Stichworte Praxisgebühr oder Wegfall der Erstattung frei verkäuflicher Arzneimittel. Diese Regelung zur künstlichen Befruchtung wurde im September 2007 vom Bundessozialgericht bestätigt. Es wurde damals nicht nur eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent eingeführt, sondern es wurden auch erstmals Altersgrenzen festgelegt. Mich würden die Gründe interessieren, warum die Linke diese Altersgrenzen wieder abschaffen will. Denn schließlich schützen diese Altersgrenzen zum einen davor, dass junge Frauen zu schnell in unnötige bzw. zum anderen ältere Frauen in erfolglose Behandlungen mit möglicherweise massiven Nebenwirkungen getrieben werden. Äußerst kritisch sehe ich, dass die Diskussion über ungewollte Kinderlosigkeit eine extreme Konzentration auf die Methoden der künstlichen Befruchtung und hier von IVF und ICSI erfahren. Es gibt unbestritten Fälle, in denen medizinische Befunde vorliegen, die ein solches Vorgehen notwendig machen. Aber ist dies immer auch der richtige oder erfolgversprechende Weg? So weist das Deutsche IVF-Register auch eine nicht unbeträchtliche Zahl von Fällen ohne Befund aus, und laut der aktuellen deutschen ICSI-Follow-up-Studie II werden 20 Prozent derjenigen, die durch ICSI schwanger wurden und eine erneute Schwangerschaft planten, später spontan, das heißt auf natürlichem Weg schwanger. In der Gesundheitsberichterstattung des Bundes - Robert-Koch-Institut, Heft 20 - wird auf eine Studie verwiesen, die darstellt, dass ungewollt Kinderlose oft wenig über die Altersabhängigkeit der Fruchtbarkeit wissen. Noch erschreckender ist, dass 50 Prozent der an der Studie beteiligten ungewollt Kinderlosen keinen Geschlechtsverkehr in den fruchtbaren Tagen hatten. Die Schlussfolgerung lautet, dass vor reproduktionsmedizinischen Eingriffen eine Sexualanamnese und Sexualaufklärung notwendig seien. Gestern konnte man in der Presse - zitiert wurden Reproduktionsmediziner - Schätzungen über den Anteil ungewollt kinderloser Paare lesen. Die dort verkündeten 15 Prozent stehen in krassem Widerspruch zu den Aussagen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Dort heißt es, der Anteil ungewollt Kinderloser werde häufig überschätzt; nach neueren Untersuchungen blieben etwa 3 Prozent der Paare dauerhaft kinderlos. Damit das Demografieproblem zu begründen dürfte sehr schwer fallen. Wir haben es hierbei mit vielfältigen Ursachen zu tun. Statt immer wieder Anträge zur Finanzierung der Reproduktionsmedizin einzubringen, wäre es aus grüner Sicht sehr viel sinnvoller, sich im Bundestag in Bezug auf die technisch assistierte Fortpflanzungsmedizin mit dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand in Bezug auf die Gesundheit von Frauen und Kindern sowie einem Überblick über Erfolge, Probleme, aber auch alternativen Lösungsansätzen auseinanderzusetzen. Zu Protokoll gegebene Reden Im Gegensatz zur Linken betreiben wir Bündnisgrünen keine Symbolpolitik, sondern machen Nägel mit Köpfen. Wir Grünen haben vorgeschlagen, dass das Büro für Technikfolgenabschätzung einen Bericht zur Fortpflanzungsmedizin erstellt. Der Forschungsausschuss hat eine TAB-Studie „Fortpflanzungsmedizin - Wissenschaftlichtechnische Entwicklungen, Folgen und Rahmenbedingungen“, in die auch Vorschläge der SPD eingeflossen sind, verabschiedet. Der Bericht wird einen Überblick über den aktuellen Stand und die Perspektiven der technisch assistierten Reproduktionsmedizin ebenso wie über die nichttechnischen, alternativen Interventionen, zum Beispiel psychosoziale und psychotherapeutische Beratungskonzepte, bei ungewollter Kinderlosigkeit geben und diese vergleichen. Ein grünes Anliegen dabei ist, dass die gesundheitlichen und psychischen Folgen für Frauen und Kinder, zum Beispiel Recht des Kindes auf Wissen der Abstammung, Mehrlingsschwangerschaften, ebenso wie die sozialwissenschaftliche Forschung über die Auswirkungen der künstlichen Befruchtung Berücksichtigung finden. Ich rate der Linken, ständige, sich auch noch widersprechende Vorstöße zur Finanzierung der künstlichen Befruchtung zu unterlassen und eine ernsthafte Diskussion zu beginnen, wenn der TAB-Bericht vorliegt.

Marion Caspers-Merk (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000325

Der Anspruch von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung ist durch das GKV-Modernisierungsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2004 zumutbar eingeschränkt worden. Seitdem werden nur noch drei Versuche zur Herbeiführung einer Schwangerschaft von den Krankenkassen anteilig statt zuvor vier Versuche vollständig übernommen. Zugleich gelten Altersgrenzen zwischen 25 und 40 Lebensjahren für Frauen bzw. 50 Lebensjahren bei Männern. Grund für die Beschränkung der Versuchszahl und die Einführung einer oberen Altersgrenze war nicht zuletzt, dass die Erfolgsaussichten der künstlichen Befruchtung nach dem dritten Versuch und mit zunehmendem Alter immer geringer werden. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen beträgt nunmehr 50 Prozent, sodass die Versicherten mit einer Eigenbeteiligung von ebenfalls 50 Prozent an den Kosten der künstlichen Befruchtung beteiligt werden. Wie nach früher geltendem Recht übernehmen die Krankenkassen die anteiligen Kosten einer künstlichen Befruchtung nur, wenn gewährleistet ist, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Maßnahmen müssen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sein. Es muss nach ärztlicher Feststellung hinreichende Aussicht bestehen, dass durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Es werden grundsätzlich nur bis zu drei Maßnahmen durchgeführt. Die Kostenübernahme gilt nur für Ehepaare und nur für Maßnahmen mit Ei- und Samenzellen der Eheleute, also im sogenannten homologen System. In diesem Zusammenhang möchte ich in Erinnerung rufen, dass die Vorschrift - § 27a SGB V - erst 1990 in das SGB V eingefügt worden ist. Bei den umfangreichen Vorarbeiten zu diesem Gesetz ist auch die Frage erörtert worden, welche Formen der künstlichen Befruchtung in die Leistungspflicht der Krankenkassen einbezogen werden sollen. Die Beschränkung des Leistungsanspruchs auf Ehepaare gründet auf der im Grundgesetz verankerten Pflicht zur Förderung der Ehe und Familie. Erst im Jahr 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Beschränkung der Leistung auf Ehegatten für verfassungsmäßig erklärt. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist im breiten Konsens vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Die Notwendigkeit einer umfassenden Gesundheitsreform hat es erforderlich und möglich gemacht, auch über eigene persönliche und parteipolitische Ansichten hinweg Themenkomplexe anzugehen, die anderenfalls möglicherweise nicht zur Disposition gestanden hätten. Die Anspruchseinschränkung wurde seinerzeit für erforderlich gehalten, um die Ausgaben der GKV im Bereich der versicherungsfremden Leistungen nicht ausufern zu lassen. Die Gründe, die im Jahr 2003 zu Einschränkungen des Anspruchs führten, sind im Jahre 2009 nicht weniger gewichtig. Auch wenn eine Ausweitung des Anspruchs auf künstliche Befruchtung manchem als familienpolitisch sinnvoll erscheinen mag, ist doch eines klar: Die Verfolgung familienpolitischer Zielsetzungen ist nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer also eine volle Kostenübernahme für diese Leistung fordert, muss auch einen Finanzierungsvorschlag machen. Und der kann sich nicht darauf beschränken, mit dem Finger auf die Krankenkassen zu weisen.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/11663 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Ich sehe, Sie sind auch damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe nun den Zusatzpunkt 5 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses ({0}) zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Kerstin Müller ({1}), Winfried Nachtwei, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kontraproduktive US-Operationen in Pakistan sofort einstellen - Umfassende Strategie zur Stabilisierung Pakistans entwickeln - Drucksachen 16/10333, 16/11251 Berichterstattung: Abgeordnete Holger Haibach Gert Weisskirchen ({2}) Dr. Werner Hoyer Wolfgang Gehrcke Marieluise Beck ({3}) Interfraktionell ist vereinbart worden, dass die Reden zu Protokoll gegeben werden. Es handelt sich um die Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Holger Hai- bach, Johannes Pflug, Elke Hoff, Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller.1) Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/11251, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/10333 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike Höfken, Priska Hinz ({4}), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Biopatentrecht verbessern - Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologischen Züchtungsverfahren verhindern - Drucksache 16/11604 Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss ({5}) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ({6}) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Federführung strittig Folgende Kolleginnen und Kollegen haben ihre Reden zu Protokoll gegeben: Dr. Günter Krings, Dr. Matthias Miersch, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Ulrike Höfken.

Dr. Günter Krings (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003574, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

„Biopatentrecht verbessern - Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologischen Züchtungsverfahren verhindern“ lautet der Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen. So sehr erstrebenswert das Ansinnen ist, die Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologischen Züchtungsverfahren zu verhindern, so sehr muss man sich aber auch die Frage stellen, ob dafür wirklich das Bio- patentrecht verändert werden muss oder ob die heutigen Bestimmungen nicht doch ausreichend sind. Vor gut vier Jahren standen wir schon einmal an dieser Stelle und haben über das gleiche Thema diskutiert. Damals ging es um die Umsetzung der Biopatentrichtlinie in natio- nales Recht. Die Unionsfraktion, obwohl damals in der Op- position, hat sich konstruktiv an den Gesetzesberatungen beteiligt und letztlich auch dem ausgehandelten Kompro- miss zugestimmt. Die Reichweite des Patentschutzes wurde seinerzeit nicht etwa wegen des Engagements des grünen Koalitionspartners eingegrenzt, sondern auf Initiative von CDU und CSU. Dies geschah durch die Einschränkung des Stoffschutzes, sodass der Schutzumfang des Patents nach 1) Anlage 7 der nun geltenden Bestimmung nur die konkrete Verwendung umfasst, aber nicht absolut gilt. Die damals von der rot-grünen Bundesregierung vorgeschlagene Regelung hätte die Bestimmung der Reichweite des Patentschutzes in die Hände der Gerichte gelegt. In diesem sensiblen Bereich ist allerdings der Gesetzgeber gefordert. Er kann derart fundamentale Entscheidungen nicht an die Gerichte delegieren, sondern muss selbst Position beziehen. Wenn wir der rot-grünen Bundesregierung gefolgt wären, hätte dies zu Rechtsunsicherheit geführt. Das konnte durch die Unionsfraktion verhindert werden. Was allerdings schon etwas merkwürdig anmutet, ist, warum es nun der Oppositionsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen nicht schnell genug gehen kann mit einer Überprüfung der rechtlichen Situation bei biotechnologischen Erfindungen. Als sie noch in Regierungsverantwortung standen, haben sie da etwas mehr Muße an den Tag gelegt. Mitte 1998 ist die Richtlinie in Kraft getreten und hätte bis Mitte 2000 von Deutschland umgesetzt werden müssen. Erst Anfang 2005 haben sie es geschafft, die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Eben noch auf dem Standstreifen und jetzt schon auf der Überholspur, das ist wenig glaubwürdig. Ich kann auch nicht erkennen, welcher besondere Anlass nun in der konkreten Patenterteilungspraxis eingetreten sein soll, der es rechtfertigen könnte, auf Ebene der Bundesregierung im europäischen Rechtsrahmen aktiv werden zu müssen. Sie liefern nämlich selbst ein sehr gutes Beispiel dafür, dass die Selbstreinigungskräfte des Europäischen Patentübereinkommens sehr gut funktionieren. Der US-Forscher James Thomson brachte in Zusammenarbeit mit der amerikanischen Universitätsstiftung Wisconsin Alumni Research Foundation eine Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt in München ein. Gegenstand des Patentantrags war die künstliche Herstellung von menschlichen embryonalen Stammzellen, wodurch automatisch Embryonen vernichtet werden. Das Europäische Patentamt nahm den Patentantrag schon im Jahr 2004 nicht an, was den Antragsteller allerdings nicht davon abhielt, in die nächste Instanz zu gehen, um doch noch an das Patent zu gelangen. Die Sache wurde an die Große Beschwerdekammer verwiesen, die Ende letzten Jahres klarstellte: Ein derartiges Patent würde gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen. An Deutlichkeit lässt diese Entscheidung nichts zu wünschen übrig. Es ist nicht ersichtlich, warum das Europäische Patentamt bei Tieren, Pflanzen und biologischen Züchtungsverfahren nicht die gleiche Sorgfalt an den Tag legen sollte wie bei menschlichen Embryonen. Was im Moment der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes zur Entscheidung vorliegt, sind Patente zum Züchtungsverfahren von Brokkoli und Tomaten. Hier geht es um die patentrechtlich entscheidende Abgrenzung: Haben wir es hier mit einem im Wesentlichen biologischen Verfahren zu tun - das wäre dann nicht mehr patentfähig -, oder zeichnen sich die Verfahren durch technische Besonderheiten aus, die dann patentierbar wären? Man sollte sich die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer sehr genau anschauen, aber man sollte sie nicht jetzt vorwegnehmen. Änderungen, die jetzt im Vorfeld auf europäischer Ebene eingespeist werden, können die Entscheidung ohnehin nicht mehr beeinflussen, zumal auch gar nicht klar ist, wo der Hebel für eine Änderung im Patentrecht angesetzt werden müsste. Wenn Lehren aus der Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zu ziehen sind, dann ergibt es mehr Sinn, zunächst die Entscheidung abzuwarten und sich anschließend, in Kenntnis der Entscheidung, für eine Änderung der Biopatentrichtlinie einzusetzen. Wenn Sie in Ihrem Antrag als Kronzeugen für den Handlungsbedarf den wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zitieren, dann ist das selbstverständlich nur die halbe Wahrheit. Denn in dem Gutachten „Patentschutz und Innovation“ heißt es auch: Die Kriterien für die Erteilung von Patenten sollten konsequent angewendet und bei Bedarf verschärft werden. Patente sollten Innovationen unterstützen, aber nicht Investitionen absichern. Die operative Umsetzung dieser Aufgabe fällt den Patentämtern zu, beispielsweise durch Erhöhung der Anforderungen an den erfinderischen Schritt einer Erfindung. Es ist hier nicht notwendig, den Gesetzgeber zu bemühen. Der Patentierung menschlichen Lebens hat das Europäische Patentamt klar widersprochen. Ich erwarte eine ebenso klare Entscheidung bei den anhängigen Züchtungsverfahren. Zurzeit gibt es daher keinen Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Dem Bericht ist insofern nichts hinzuzufügen, zumal er auch gar nicht konkret auf biotechnologische Erfindungen eingeht und in diesem Bereich spezielle Probleme erkennen lässt. Ich plädiere dafür, die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts bezüglich der biologischen Züchtungsverfahren abzuwarten. Geht sie nicht nach unseren Vorstellungen aus, dann - in dem Punkt haben die Grünen recht - gehört diese Debatte in den Deutschen Bundestag. Wir sprechen heute also über das richtige Thema zum falschen Zeitpunkt.

Dr. Matthias Miersch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003809, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Auf drei Bereiche wird es in der Zukunft ganz besonders ankommen: auf die Wasserversorgung, auf die Energieversorgung und auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln. Alle drei Bereiche sind für die Menschheit existenziell. Insoweit ist es verständlich, dass diese Felder seit längerer Zeit auch in den Fokus wirtschaftlicher Interessen gerückt sind. Das gewerbliche Schutzrecht ist dabei ein Hebel, diesen wirtschaftlichen Interessen gerecht zu werden. Im Ernährungsbereich hat das Saatgut zentrale Bedeutung. Hier bilden Sortenschutzrecht und Patentrecht die Rechtsgrundlagen, die - das möchte ich an dieser Stelle gleich betonen - nach meiner Auffassung in den vergangenen 20 Jahren stets zugunsten der Wirtschaft erweitert wurden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So wurden die Forschungs- und Züchtungsmethoden kostenintensiver. Mit der Erweiterung der Schutzrechte sollte der Wettbewerb und vor allem auch die mittelständische Züchtungsindustrie gestärkt werden. Ich will an dieser Stelle nicht die Frage vertiefen, ob die Rechtsänderungen tatsächlich geeignet gewesen sind, die Ziele zu erreichen. Ich möchte auch nicht der Frage nachgehen, ob die Forschung gerade im Bereich der Pflanzenwissenschaft in die richtige Richtung geht. Ich möchte an dieser Stelle vor allem auf das Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und Interessen der Allgemeinheit hinweisen. Gerade in den eingangs beschriebenen Bereichen ist es entscheidend, dass die Interessen der Allgemeinheit gewahrt werden. Mit großer Sorge muss man deshalb die unterschiedlichen Verfahren vor dem Europäischen Patentamt betrachten, die sich zum Beispiel mit der Patentierung von Zuchtverfahren normaler, konventioneller Schweinerassen beschäftigen oder mit der Patentierung von konventionellen Pflanzenarten. Bislang konnte davon ausgegangen werden, dass bei konventionellen Pflanzenarten lediglich das Sortenschutzrecht und nicht das Patentrecht Gültigkeit hat. Dabei muss berücksichtigt werden, dass im Bereich des Sortenschutzes nur eine Pflanzensorte geschützt werden kann. Dagegen eröffnet das Patentrecht viel weitergehende Möglichkeiten. Insoweit wird auch die grüne Gentechnik von Landwirten und Verbrauchern kritisch beurteilt, da die gentechnische Veränderung - wenn sie eine biotechnologische Erfindung darstellt - patentierbar ist und das damit zusammenhängende Patent eine Vielzahl von Pflanzensorten und Pflanzenarten betreffen kann. Ich kann Ihnen im Namen der SPD-Fraktion versichern, dass auch wir die von Ihnen angesprochenen Punkte sehr kritisch beobachten und die weiteren Beratungen nutzen werden, um möglichst eine einheitliche Linie mit den anderen Fraktionen des Bundestages zu entwickeln. Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Biopatentrichtlinie bei uns nach langen Beratungsabläufen im Jahr 2005 umgesetzt worden ist und - wie die Grünen in ihrem Antrag richtig hervorheben - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Einschränkungen vorgenommen worden sind. Zu betonen ist auch, dass die Entscheidung des Europäischen Patentamts zu den embryonalen Stammzellen aus dem Jahre 1998 zu begrüßen ist und gleichzeitig offenbart, dass jede Novellierungsdebatte auch all die Kräfte wieder auf den Plan rufen könnte, die für eine Erweiterung der Biopatentierung eintreten. Auf der anderen Seite kann und darf der Gesetzgeber nicht schweigen, wenn sich Entwicklungen andeuten, die dem Willen des Gesetzgebers gerade nicht entsprechen. Ich meine, dass der Gesetzgeber nicht immer auf höchstrichterliche Entscheidungen warten sollte, wenn sich im Laufe von rechtlichen Auseinandersetzungen andeutet, dass zumindest Zweifel an der Auslegung zentraler Fragen bestehen. Vielmehr ist der Gesetzgeber dann aufgerufen, seiner Aufgabe und Verantwortung gerecht zu werden und für Klarstellungen zu sorgen. Das gilt Zu Protokoll gegebene Reden umso mehr, wenn zumindest zweifelhaft ist, ob die Kontrollmechanismen wirkungsvoll sind und denen einer unabhängigen richterlichen Kontrolle entsprechen. Mir ist bewusst, dass die Bundesrepublik Deutschland nur ein Staat des Europäischen Patentübereinkommens ist, die Biopatentrichtlinie europäisches Recht darstellt und es deshalb nicht allein auf die Bundesrepublik ankommt. Das darf jedoch nicht ein Argument dafür sein, eine Entwicklung kommentarlos hinzunehmen, die derzeit beim Europäischen Patentamt, das seinen Sitz in München hat, klar zu beobachten ist. Am 16. Juli 2008 wurde am Europäischen Patentamt das Patent EP 1651777 auf die Zucht normaler, konventioneller Schweine erteilt. Das Patent beruht auf der Nutzung von natürlichen Genvarianten, die in allen Schweinerassen vorkommen. Entsprechende Patente können sich auch auf Nachkommen erstrecken und haben somit eine enorme Reichweite. Das Patent reiht sich ein in die Kette weiterer Patentanmeldungen im Bereich der Tier- und Pflanzenzucht. Es droht somit die Gefahr, dass das Patentrecht dazu verwendet wird, globale Abhängigkeiten zu schaffen. Das von mir beschriebene Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und den Interessen der Allgemeinheit würde empfindlich gestört werden. Bereits die anhängigen Verfahren beim Europäischen Patentamt dokumentieren die offenkundigen Auslegungsspielräume. Sie zeigen, dass zumindest der Wille des nationalen Gesetzgebers, biologische Verfahren vom Patentrecht auszuschließen und Pflanzensorten sowie Tierrassen nicht patentieren zu können, infrage gestellt wird und es insbesondere bei der Abgrenzung zwischen nicht patentierbaren biologischen Verfahren wie Züchtungen einerseits und patentierbaren biotechnologischen Erfindungen andererseits erhebliche Rechtsunsicherheit gibt. Wir sollten nicht warten, bis die letztinstanzlichen Entscheidungen des Europäischen Patentamtes vorliegen, sondern bereits jetzt klar zum Ausdruck bringen, wo wir eine deutliche Fehlentwicklung sehen. Es geht hier um elementare ethische und rechtliche Grundfragen. Schließlich sollten wir die Beratungen auch nutzen, um institutionelle Fragen der Patentämter zu klären. So besteht nach meiner Einschätzung Bedarf, den Aspekt der Finanzierung der Patentämter - gerade auch des Europäischen Patentamtes - und die Möglichkeit der richterlichen Überprüfung letztinstanzlicher Entscheidungen näher anzuschauen.

Dr. Christel Happach-Kasan (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003669, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Die Biopatentrichtlinie hat sich laut Urteil derer, die sie anwenden, weitgehend bewährt. Vor diesem Hintergrund und auch im Rückblick auf die fast zehnjährige konstruktive Diskussion über die Biopatentrichtlinie und deren Bestätigung durch den EUGH ist ihre Änderung zurzeit sachlich nicht geboten. Es gibt keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. 2002 stellte die Kommission fest: ,,… es ist dem europäischen Gesetzgeber gelungen, eine praktikable Regelung zu schaffen, welche die in der Europäischen Gemeinschaft anerkannten ethischen Grundprinzipien berücksichtigt.“ Die Grünen wollen mit ihrem Antrag die Wiederaufnahme der polarisierten Diskussion über Biopatente erreichen und daraus für sich einen Nutzen ziehen. Ihr Handeln richtet sich gegen die Interessen des Wissenschaftsstandortes Deutschland. Der Bericht der EU-Kommission 2002 weist aus, dass über 25 Prozent der Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt aus Deutschland kommen. Es gibt kein Patent auf Leben, auch wenn mit dieser griffigen Formel häufig gegen Biopatente emotionalisiert wird. Es gibt die Möglichkeit, Pflanzen und Tiere unter bestimmten in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen patentieren zu lassen. Die Krebsmaus ist dafür ein ganz bekanntes Beispiel, eine Maus, die in der Erforschung neuer Möglichkeiten zur Heilung von Krebs eine große Bedeutung hat. Biopatente sind eine besondere Form des Schutzes geistigen Eigentums für Erfindungen. Es ist völlig unbestritten, dass Autoren das Recht der wirtschaftlichen Verwertung ihrer schriftstellerischen Arbeit haben. Genauso unbestritten sollte sein, dass Erfinder das Recht haben, wirtschaftlichen Nutzen aus ihrem Patent zu ziehen. Patente haben zwei Funktionen: Sie schützen das Recht des Erfinders auf wirtschaftliche Verwertung. Gleichzeitig sind sie auch eine Veröffentlichung der Erfindung. Der Erfinder bezahlt durch die Veröffentlichung seiner Erfindung für deren Schutz. Dieser Schutz ist zeitlich begrenzt. Jeder weiß, dass das Rezept für Coca-Cola nicht patentiert und auch nicht öffentlich zugänglich, also geheim ist. Eine Patentierung hätte zur Veröffentlichung geführt, und jeder hätte das Rezept nach Ablauf von 20 Jahren nutzen können. Aber Coca-Cola gibt es seit 1886. Die Pflicht zur Veröffentlichung zusammen mit dem Forschungsprivileg ermöglichen den Informationsaustausch über Erfindungen, ohne deren kommerzielle Anwendung zu gefährden. Das ist eine wesentliche Funktion von Patenten. Voraussetzung für die Erteilung eines Patents sind die Kriterien der Neuheit der Erfindung; nur Erfindungen, nicht aber Entdeckungen werden patentiert. Die Biopatentrichtlinie bestimmt eindeutig, dass Pflanzensorten und Tierrassen nicht patentierbar sind. Verfahren zum Klonen von Menschen sind ebenfalls nicht patentierbar, ebenso wenig totipotente Stammzellen. Gegen die Erteilung eines Patents kann Einspruch erhoben werden. Dies ist vielfach erfolgreich geschehen. Es ist zu beobachten, dass Unternehmen versuchen, sehr weitreichende Patentansprüche mit dem Patentrecht durchzusetzen. Es ist verständlich, dass dies zu Unmut führt. Dennoch ist eine stärkere gesetzliche Vorgabe abzulehnen. Die Vorstellung, dass im Gesetz jede Einzelheit, die jetzt von Bedeutung ist und die zukünftig von Bedeutung sein wird, festgelegt werden kann, ist absurd. Gerichte brauchen Ermessensspielräume für ihre Entscheidungen, um mit ihren Urteilen jedem Einzelfall gerecht werden zu können. Die Alternative wäre ein unüberschaubares Gesetz, das niemandem helfen würde.

Dr. Kirsten Tackmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003853, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Was haben Brokkoli, Schweine und Sonnenblumen gemeinsam? Man kann sie, wenn Mensch will, essen. Und Zu Protokoll gegebene Reden weil Essen existenziell ist, wäre die Kontrolle über das, was wir essen, eine Schlüsselposition. Wer Essen oder den Zugang zu Essen kontrolliert, hat so unglaubliche Macht - bis zur Erpressbarkeit derer, die essen. Was hat das mit dem vorliegenden Antrag der Grünen zu tun? Die wahrscheinlich beste Möglichkeit, mit Nahrungsmitteln für die Menschheit Geld zu verdienen, ist die Patentierung von Genen. Wer so ein Patent besitzt, kann theoretisch jedes Mal mitverdienen, wenn Sie in Ihr Brötchen beißen. Eigentlich ist das in Europa verboten, aber eben nur eigentlich. Das Europäische Patentamt, EPA, umgeht das Verbot regelmäßig, in letzter Zeit immer häufiger - leider. Wenn ein Erzeugnis, eine Pflanzensorte oder Tierart, nicht patentierbar ist, dann wird das Herstellungsverfahren oder eine Verwendung des Erzeugnisses zum Patent angemeldet. Die negative Wirkung bleibt die gleiche: Das Schwein in meinem Stall gehört nicht mehr mir. Das EPA nutzt dabei Spielräume in der zu löchrig formulierten EU-Biopatentrichtlinie. Herstellungsverfahren wie zum Beispiel Selektionsverfahren sind so ein Schlupfloch. Diese Schlupflöcher sind aber kein Zufall, sondern absichtlich eingebaut. So dürfen beispielsweise keine Patente auf „im Wesentlichen“ biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren erteilt werden. Die beiden Worte „im Wesentlichen“ sind doch genau deshalb in diesem Satz, damit Ausnahmen möglich sind. Die aktuelle Situation, in welcher multinationale Agrar- und Saatgutkonzerne auf die Grundlagen unserer Ernährung zugreifen können, ist und bleibt schlicht nicht hinnehmbar. Bis vor kurzem galt der freie Zugang zu genetischen Ressourcen als Grundrecht und Grundvoraussetzung für die Züchtung. Ja, wir brauchen auch eine freie, uneingeschränkte Arbeit von Forschung und Entwicklung. Auch dafür muss das Biopatentrecht wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden, statt die allein profitorientierte Ausbeutung und Blockade menschlichen Wissens auch noch zu protegieren. Zumindest in Bereichen des öffentlichen Interesses muss der alleinige oder zu bezahlende Wissenszugriff auf Ausnahmen beschränkt oder noch besser unterbunden werden. Für die Linke gilt dabei weiterhin der Grundsatz: Kein Patent auf Leben. Wir wollen weder ein Recht, Gene zu patentieren, noch ein Patentrecht auf eine besondere Eigenschaft eines Gens. Gene sind keine Erfindungen, sondern Ergebnis der Evolution. Sie können gesucht, untersucht, bewundert und verwendet, aber sie dürfen nicht in privaten Besitz genommen werden. Allenfalls sind sie der Besitz der Völker, mit dem sie im Interesse nachfolgender Generationen umgehen müssen. Eine Privatisierung oder Ausbeutung von gesamtgesellschaftlichen, natürlichen Ressourcen im alleinigen privaten Interesse ist nicht zu akzeptieren. Die Patentierung von Pflanzen, Tieren und deren Genen hat das Potenzial, im Bereich der allgemeinen Lebensgrundlagen weitreichende Monopole zu schaffen. Profitabel ist der technologische Eingriff, während es im kapitalistischen Wirtschaftssystem für den Erhalt der Artenvielfalt und das kollektive Wissen von Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung keine vergleichbaren ökonomischen Anreize gibt, weshalb ihr Schutz oft hinter andere Verwertungsinteressen gestellt wird. Das ist letztlich innovations- und forschungsfeindlich und muss durch politische Entscheidungen verhindert werden. Die Landwirtschaft muss sich weiterhin auf frei zugängliche genetische Ressourcen stützen können. Dafür brauchen wir gesamtgesellschaftliches Wissen über die Genome unserer Kulturpflanzen und Nutztierrassen. Patente auf das Wissen über dieses Leben schränken dagegen den Zugang ein. Das ist mit der Linken nicht zu machen.

Ulrike Höfken-Deipenbrock (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002680, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Die zahlreichen Streitfälle um Biopatente, die vom Europäischen Patentamt in den letzten Jahren erteilt wurden, zeigen die eklatanten Mängel der EU-Biopatent- Richtlinie immer deutlicher. Es geht dabei nicht nur um gentechnisch veränderte Pflanzen oder Tiere, sondern aktuell besonders um biologische Züchtungsverfahren. Art. 4 der Biopatent-Richtlinie 98/44/EG besagt in Abs. 1: Nicht patentierbar sind a) Pflanzensorten und Tierrassen, b) im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Im Widerspruch dazu besagt Art. 4 Abs. 2s: Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, können patentiert werden, wenn die Ausführungen der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist. Und Art. 2 Abs. 2: Ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ist im Wesentlichen biologisch, wenn es vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht. Das Europäische Patentamt hat in industriefreundlicher Auslegung dieser widersprüchlichen EU-Richtlinie in den letzten Jahren daher Patente auf Tiere und Pflanzen erteilt. Dies entspricht einer Interpretation der Richtlinie, wonach Orangen nicht patentiert werden können, Südfrüchte aber schon. Bis 2005 wurden in Europa 850 Patente auf Pflanzen und Tiere erteilt. Aktuelle Fälle betreffen Brokkoli ({0}), Schweine - ursprünglich von Monsanto angemeldet, derweil im Besitz des US-Unternehmens Newsham Choice Genetics - und Kühe ({1}). Dagegen laufen zahlreiche Organisationen, Umweltverbände Saatzuchtunternehmen und Bauernverbände - auch der deutsche Bauernverband - Sturm. Lediglich das ehrenamtliche Engagement einer kritischen Öffentlichkeit führt so derzeit dazu, dass die Vergabe von Biopatenten gelegentlich vom EPA nachträglich eingeschränkt wird, wie kürzlich im Fall der Embryonen. Doch trotz aller Proteste zeigt die EU-Kommission keinerlei Bereitschaft, die EU-Biopatent-Richtlinie zu korrigieren. Die Bundesregierung sieht der katastrophalen Entwicklung tatenlos zu. Mit der heutigen Praxis der Patentierung werden Züchtung und Innovation eingeschränkt und die Landwirtschaft somit ihrer Produktionsgrundlagen beraubt. Die Abhängigkeit der Landwirtschaft wie auch der kleinen und mittelständischen Züchtungsunternehmen steigt angesichts der hohen Lizenzgebühren und Eigentumsrechte der Agro-Konzerne dramatisch. Wenn Patente, wie das auf den Brokkoli, die gesamte ProduktionsZu Protokoll gegebene Reden kette von der normalen Zucht bis hin zum Lebensmittel umfassen, führt das zu einer regelrechten Übernahme der Kette der Lebensmittelproduktion durch die Patentinhaber. Diese versuchen so, den industriellen Mehrwert für sich zu reklamieren. „Das Patentrecht wird zu einer Krake, die Pflanzen und Tiere als Grundlagen der Welternährung umschlingt und der Kontrolle von Konzernen unterwirft“, sagt der Gentechnikspezialist Christoph Then. Die Bekämpfung des Welthungerproblems wird vollständig ad absurdum geführt, wenn Saatgut, das heute noch zu 80 Prozent frei getauscht wird, mit teuren Besitzansprüchen von Privatkonzernen belegt ist. Dies bedeutet eine akute Bedrohung der Ernährungssicherheit und ein Scheitern der Milleniumsziele. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Weltmarktes bei Nahrungsmitteln versuchen die Agro-Konzerne, die Ur- und Lebensmittelproduktion zu monopolisieren. Auch die Terminator-Technologie, bei der das Erbgut von Pflanzen so verändert wird, dass sie unfruchtbar werden, zielt in diese Richtung. Dadurch wird verhindert, dass ein Teil der Ernte für die Aussaat im nächsten Jahr wieder verwendet werden kann. Die Technologie ist wegen der Auskreuzungsgefahr von der Konvention über biologische Vielfalt ({2}) geächtet worden. Sogar der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie warnt in einer Stellungnahme vom März 2007, dass die heutige Patentierungspraxis negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Entwicklung haben kann. Er schreibt - ich zitiere -: „Eine Rückbesinnung auf hohe Qualitätsstandards bei Recherche und Prüfung in den Patentämtern ist daher dringend zu fordern - höhere Anforderungen an die Patentierbarkeit würden die Zahl marginaler Patente […], die auf einem geringen erfinderischen Schritt beruhen - verringern, die Komplexität des Patentdickichts reduzieren und die Nutzung solcher Patente für strategische Zwecke einschränken.“ Auch die englische „Commission on Intellectual Property Rights“ - Komission für geistige Eigentumsrechte empfiehlt ausdrücklich, dass zumindest Entwicklungsländer Patente auf Saatgut und Pflanzen komplett verbieten sollten. Nicht Entdeckungen sollen im Patentrecht belohnt werden, sondern ausschließlich Erfindungen mit konkreter Anwendung und darauf beschränktem Geltungsbereich. Nutztiere und Nutzpflanzen sind ein gemeinsames kulturelles Erbe der Menschheit, das in jahrhundertealter Arbeit entstand. Sie sind kein Privatbesitz weniger Unternehmen und sollen es auch nicht werden. Unfruchtbarkeit als privatwirtschaftliches Kontrollinstrument stellt eine entscheidende Bedrohung der biologischen Vielfalt dar; deren Schutz und Förderung die Bundesregierung sich noch im letzten Jahr als Gastgeberland der Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ({3}) vollmundig auf die Fahnen schrieb. Das Europäische Patentamt erteilt seine Patente weitgehend auf Basis der widersprüchlichen EU-BiopatentRichtlinie, die in der Praxis zu inakzeptablen Patentierungen führt. Wir fordern: Das Biopatentrecht muss verbessert werden. Die Bundesregierung muss umgehend die Initiative auf EU-Ebene ergreifen, um die EU-Biopatent-Richtlinie zu reformieren. Patente auf Pflanzen und Tiere sowie biologische Züchtungsverfahren dürfen nicht erteilt werden.

Gerda Hasselfeldt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000825

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/11604 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Strittig ist allerdings die Federführung. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wünschen Federführung beim Rechtsausschuss, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Federführung beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Ich lasse zunächst über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das heißt Federführung beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer ist dagegen? - Der Überweisungsvorschlag ist damit abgelehnt. Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD, das heißt Federführung beim Rechtsausschuss, abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer ist dagegen? Damit ist dieser Überweisungsvorschlag angenommen; das heißt, die Federführung liegt beim Rechtsausschuss. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich danke Ihnen, dass Sie der Debatte so lange beigewohnt und sie aktiv gestaltet haben. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 13. Februar 2009, 9 Uhr, ein. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und schließe die Sitzung.