Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 12/17/2008

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Beratung des Antrags der Bundesregierung Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 ({0}) vom 15. Mai 2008, 1816 ({1}) vom 2. Juni 2008, 1838 ({2}) vom 7. Oktober 2008, 1846 ({3}) vom 2. Dezember 2008 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008 - Drucksache 16/11337 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss ({4}) Rechtsausschuss Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Bundesminister Frank-Walter Steinmeier.

Dr. Frank Walter Steinmeier (Minister:in)

Politiker ID: 11004167

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So wenig wie Sie hätte ich gedacht, dass wir hier, im Deutschen Bundestag, einmal eine sehr ernsthafte Debatte über Piraten führen. Das, worüber wir heute zu diskutieren haben, ist, wie Sie wissen, keine Geschichte aus einem Abenteuerroman. Die Piraten überfallen Schiffe am Horn von Afrika; allein in diesem Jahr sind es bereits über 200 Schiffe. Die Piraten sind gewalttätig und rücksichtslos. Sie zielen mit Panzerfäusten auf Tanker, Frachter und Kreuzfahrtschiffe. Zurzeit haben sie 17 Schiffe und rund 200 Menschen in ihrer Gewalt. Mit diesen kriminellen Umtrieben werden die letzten Reste von Ordnung bedroht, auf die die Menschen in Somalia angewiesen sind. Ich finde, wir dürfen das nicht einfach geschehen lassen. Das sagt die Weltgemeinschaft, und das müssen auch wir mit Überzeugung sagen. ({0}) Die Europäische Union, auch Deutschland, hat sich entschlossen zu handeln. Die Operation „Atalanta“ soll den Transport humanitärer Hilfsleistungen nach Somalia schützen und den zivilen Schiffsverkehr in der Region sichern. Somalia gehört - das wissen Sie - zu den größten humanitären Krisengebieten der Welt. Fast 1 Million Menschen ist innerhalb des Landes auf der Flucht. Insgesamt sind mehr als 3 Millionen Menschen auf Hilfe von außen angewiesen, und das umso stärker, je weiter sich die Seeräuberei in der Region ausbreitet. Wir haben in den letzten Monaten erfahren müssen, dass die Versorgung vor allen Dingen deshalb schwierig wird, weil die humanitären Hilfen, die über das World Food Programme geliefert werden, zu 90 Prozent auf dem Seeweg kommen. Gerade diese Schiffe werden angegriffen. Reeder weigern sich mittlerweile, Schiffe an dieses Welternährungsprogramm zu verchartern, wenn ein militärischer Schutz dieser Schiffe beim Anlaufen der Häfen nicht gesichert ist. Meine Damen und Herren, „Atalanta“ soll auch die Sicherheit der zivilen Schifffahrt in der Region verbessern. Daran haben auch wir Deutsche ein Interesse. Durch den Golf von Aden verläuft nämlich - Sie wissen das - der Hauptstrang der Handelsströme zwischen Europa und Asien: 20 000 Schiffe jährlich mit dieser DesRedetext tination. Viele davon gehören deutschen Reedereien oder transportieren Fracht aus oder für Deutschland. Die Mission, über die wir heute zu reden haben, ist für die Bundeswehr kein Ausflug in warme Gefilde. Wir schlagen deshalb aus guten Gründen ein robustes Mandat vor. Die Deutsche Marine und alle anderen an der Operation beteiligten Kräfte dürfen alle Maßnahmen ergreifen, um Piraten abzuschrecken, um Überfälle zu verhindern oder zu beenden. Das schließt ausdrücklich die Anwendung von Gewalt ein. Unsere Marine darf Piraten oder Verdächtige aufgreifen, darf sie festhalten und darf sie überstellen. Sie darf Schiffe und Waffen von Piraten beschlagnahmen. All das ist im Rahmen des europäischen Mandats erlaubt. Eines will ich zur Resolution des Sicherheitsrates von heute Nacht, mit der eine nochmalige Erweiterung des Einsatzes stattgefunden hat, heute klar zu Protokoll geben: Das ändert am Auftrag und am Umfang der ESVPOperation und damit auch an dem Mandat des Deutschen Bundestages nichts. Ich will sagen: Die Bundeswehr wird über ein solides Mandat verfügen, das, wie ich finde, ihr die notwendigen Spielräume für den Einsatz gegen Piraten vor Somalia ermöglicht. Jeder weiß, dass die Ursachen von Piraterie in der Tat nicht auf See zu bekämpfen sind. Dazu braucht man funktionierende staatliche Strukturen an Land; gerade die gibt es in Somalia nicht. Dort herrschen das Recht des Stärkeren und die Sprache der Gewalt. Die Lösegelder aus der Seeräuberei haben die Lage sogar noch weiter zugespitzt. Kriminelle Gruppen sind dort heute oft besser ausgerüstet als die Vertreter des Staates. Der Weltsicherheitsrat hat darum damals aufgrund der Bitte der Regierung Somalias alle Staaten aufgefordert, diesem Land nicht nur bei der Pirateriebekämpfung, sondern auch bei der Wiederherstellung staatlicher Strukturen zu helfen. Die EU-Mission leistet dazu mittelbar einen wichtigen Beitrag. Ohne die Entführung von Schiffen werden nämlich keine Lösegelder gezahlt, die die kriminellen Strukturen weiter stärken und damit den somalischen Staat noch weiter untergraben. Deshalb müssen wir uns gleichzeitig mit der internationalen Gemeinschaft um die langfristige Stabilisierung Somalias kümmern. Gerade und auch weil das schwierig und gefährlich ist, werden wir weiter humanitäre Hilfe leisten und leisten müssen. Ich darf Ihnen versichern: Wir unterstützen jede Anstrengung, die zu einer politischen Verständigung in Somalia führt. Das muss in erster Linie von den Somalis selbst gewollt und vollbracht werden. Aber ich sage Ihnen auch: Seit Übernahme der Verantwortung durch den neuen Chefvermittler der Vereinten Nationen Ould-Abdallah bin ich etwas zuversichtlicher und habe den Eindruck, dass die Gesprächsfäden, die in der Vergangenheit zwischen den Stämmen und Entitäten in Somalia nicht geknüpft werden konnten, vielleicht in Zukunft doch eher zustande kommen. ({1}) Wir wollen das unterstützen. Wir unterstützen das in der internationalen Kontaktgruppe zu Somalia, in der wir uns immer wieder bemühen, zur innerstaatlichen Versöhnung beizutragen, weil wir wissen: Nur dann, wenn staatliche Strukturen in Somalia wiederhergestellt werden, wird es gelingen, Seeräuberei wirklich zu beenden. Ich glaube, unsere Aufgabe ist riesig. Es geht um das Ende des Bürgerkrieges, um Aussöhnung und um den Aufbau von staatlichen Institutionen in Polizei und Justiz. Deshalb ist uns klar und muss uns klar sein: Das wird ein langer Weg in einem Land, in dem die Mächtigen die Verantwortung für ihr Gemeinwesen in sehr unterschiedlicher Art und Weise empfinden. Aber wir wissen auch, dass wir Regionen wie Somalia nicht einfach ihrem Schicksal überlassen dürfen. Sonst würden sich dort noch leichter Brutstätten von organisierter Kriminalität und Terrorismus entwickeln. Das berührt in einer Welt, die immer enger zusammenrückt, nun einmal uns alle. ({2}) Ich komme zum Schluss. Aus diesen Gründen bittet die Bundesregierung den Bundestag, dem Einsatz der Bundeswehr bei der EU-geführten Operation „Atalanta“ zuzustimmen. Deutschland und die Europäische Union setzen damit ein wichtiges Zeichen: für die Menschen in Somalia, für die Sicherheit in der Region und für eine internationale Solidarität. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. ({3})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat der Kollege Dr. Rainer Stinner von der FDP-Fraktion. ({0})

Dr. Rainer Stinner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003640, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute zum ersten Mal über ein Mandat zur Bekämpfung der Piraterie. Man ist versucht zu sagen: Ende gut, alles gut. Aber wir wissen natürlich, wie unendlich lange das gedauert hat, weil sich die Bundesregierung rechtlich eigentümliche Argumente ausgedacht hat, um während all dieser Zeit ja nichts tun zu müssen. Das ist ein schwieriger Lernprozess. ({0}) - Ich weiß, dass Sie seit Sommer dieses Jahres anderer Meinung als die Kollegen von der CDU/CSU waren; das ist uns allen bekannt, das ist keine Frage. Sie haben jetzt ein Mandat vorgelegt; das ist schon einmal ein Fortschritt. Ich beglückwünsche die Bundesregierung ausdrücklich dazu, dass sie diesen Lernprozess vollzogen hat und jetzt das für richtig hält, was wir seit sechs Monaten für richtig halten. Das ist schon einmal vorteilhaft. ({1}) Die Frage ist: Ist nun am Ende wirklich alles gut? Daran sind doch einige Zweifel angebracht. Sie verwenden sehr gerne - auch der Minister hat das heute getan - die Vokabel „robustes Mandat“. Das klingt zunächst einmal nach Tatkraft und Durchsetzungswillen. Aber das Wort „robust“ sagt nur, wie man etwas macht. Es sagt nicht, was man tut. Ich sage es einmal so: Man kann auch robust Fliegen fangen. ({2}) Das heißt, es kommt darauf an: Was tun wir eigentlich mit diesem Mandat? Daher schaue ich in den Antrag zum Mandat, den Sie uns vorgelegt haben. In dem An- trag stehen sehr viele richtige und wichtige Dinge. Darin steht zunächst etwas vom Schutz der Schiffe des World Food Programme und vom abgestuften Schutz anderer Schiffe sowie der Bewachung des Seegebietes. Darin steht aber auch - der Minister hat es zitiert, ich sage es aber noch einmal ausdrücklich, weil es für uns ganz wichtig ist - unter 3 e): Aufgreifen, Festhalten und Überstellen von Personen, die in Verdacht stehen, seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen zu haben, sowie Beschlagnahme der Seeräuberschiffe, der Ausrüstung und der erbeuteten Güter. Sehr gut, sehr wichtig, sehr richtig! Das unterstützen wir voll. ({3}) Es ist natürlich wichtig und richtig, im Einzelfall die Schiffe des World Food Programme zu schützen, also zwei pro Woche. Das unterstützen wir voll. Aber das reicht eben nicht aus. ({4}) Unser deutsches Interesse liegt nämlich nicht primär darin, nur einzelne Schiffe zu schützen, wie wichtig und richtig das auch ist. Das Interesse liegt darin, die Freiheit der Meere und auch die Seewege zu sichern, auf die wir so unabdingbar angewiesen sind. Das erreichen wir eben nur mit einer aktiven Bekämpfung der Piraterie. ({5}) Wir wissen genauso wie die Bundesregierung und die EU, wo die Mutterschiffe der Piraten jeweils liegen. Wir glauben, dass diese Mutterschiffe aktiv außer Kraft gesetzt werden können. ({6}) Ich sage ausdrücklich: außer Kraft gesetzt werden können. Schärfere Vokabeln kommen zum Teil aus Ihren Kreisen, aber nicht aus meinem Munde. Wie sie außer Kraft gesetzt werden können, müssen die Militärs entscheiden. Das Wichtigste ist, den Piraten ihr Handwerkszeug zu nehmen: Ein Pirat ohne Schiff sieht dämlich aus; so einfach ist die Geschichte. Deshalb ist es wichtiger als alles andere, den Piraten ihre Schiffe wegzunehmen und sie zu zerstören. ({7}) Eine reine Begleitungvon Schiffen, sehr geehrter Herr Kollege Trittin, könnte eine Endlosmission werden. Wir können ad infinitum Schiffe begleiten. Es fahren auf die- ser Route pro Jahr 20 000 bis 30 000 Schiffe. Wenn wir zwei oder sogar zehn Schiffe pro Woche begleiten, wird das nicht ausreichen. Das Verteidigungsministerium beendet seine Berichte über geleistete Nothilfe - das, was unsere Marine darf, macht sie im Augenblick fabelhaft; wirklich à la bonne heure - gerne mit dem Satz: Das Handelsschiff konnte seine Fahrt fortsetzen. - Sehr schön. Nicht dabei steht: Auch das Piratenschiff konnte seine Fahrt fortsetzen. - Wir legen sehr großen Wert darauf, dass im Rahmen die- ses Mandates - das steht unter 3 d) und e), ich habe es vorgelesen - das Piratenschiff in Zukunft, jedenfalls unter normalen Bedingungen, seine Reise nicht fortsetzen kann, dass also das Piratenschiff außer Kraft gesetzt wird. ({8}) Machen wir uns nichts vor. Die Piraten sind exzellent organisiert. Sie wissen jederzeit, wo unsere Fregatten stehen. Der Seeraum ist unendlich groß, wie wir alle wissen. Ihn können wir gar nicht abdecken. Die Piraten können also ihr räuberisches Handwerk ohne Probleme fortsetzen. Deshalb sagen wir: Die Begleitung von Schiffen ist wichtig und richtig, aber sie ist nicht hinreichend. Wenn wir uns darauf beschränken würden, die Schiffe nur zu begleiten, wären wir als Haifisch gestartet und als Hering gelandet. ({9}) Das wollen wir als verantwortliche Abgeordnete natür- lich nicht. Wir bestehen darauf, dass Sie die Piraterie aktiv be- kämpfen. Hier geht es nicht nur um das Was, sondern auch um das Wie. Dass Sie den Ausdruck „robustes Mandat“ verwenden, ist vielversprechend. Darauf will ich jetzt aber nicht näher eingehen, sondern nur festhal- ten: Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie die militärischen Mittel so einsetzt, dass sie ihren Auftrag vollumfänglich erfüllen kann, und zwar inklusive der Aufgaben, die unter den Punkten 3 d) und 3 e) ihres Antrags genannt sind. Meine Damen und Herren, diese europäische Mission ist mittlerweile die dritte Mission in dieser Region, in deren Rahmen es um Piraterie geht. Die NATO-Mission ist gerade erst beendet worden, nämlich am 12. Dezember. Es wird aber schon im Februar nächsten Jahres eine neue NATO-Mission durchgeführt; das ist bereits absehbar. Einige unserer Partnerländer betreiben auch unter OEF-Mandat Pirateriebekämpfung; was den Operationsplan angeht, scheint das zumindest nicht unmöglich zu sein. Wir tun das ausdrücklich nicht. Unsere erste Forderung an die Bundesregierung lautet: Bitte sorgen Sie dafür, dass die gemeinschaftlichen Aktionen koordiniert werden. Am besten wäre es, wenn in absehbarer Zukunft eine gemeinsame Aktion durchge21060 führt würde. Wir müssen die Pirateriebekämpfung nämlich in ihrer Gesamtheit und vollumfänglich in Angriff nehmen. ({10}) Noch eine Bemerkung zum OEF-Mandat. Unter OEF-Mandat erlaubt die Bundesregierung die Pirateriebekämpfung ausdrücklich nicht. Sie hält an der realitätsfernen Fiktion fest, als könne man heute, im Dezember 2008, noch eindeutig zwischen Terrorbekämpfung und Pirateriebekämpfung unterscheiden. Das ist wirklich realitätsfern. Dazu ein Zitat: Die zunehmende Verbreitung der Organisierten Kriminalität in schwachen Staaten macht die Bedrohung des Terrorismus noch ernster. Aus den Erlösen krimineller Aktivitäten, vor allem aus Drogenhandel, aber auch dem illegalen Handel mit Waffen, Menschen, Geldwäsche oder Piraterie, werden Kriegshandlungen, Extremismus und Terrorismus finanziert. Das ist kein Zitat der Oppositionsfraktion FDP. Dieses Zitat stammt aus der Sicherheitsstrategie der CDU/CSUFraktion vom 6. Mai dieses Jahres. ({11}) Das ist die Politik der Union. Herr Minister, wann machen Sie diese Politik der CDU/CSU endlich zur Regierungspolitik? Wir warten darauf, dass Sie diese Erkenntnisse in Regierungshandeln umsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Tagen waren in den Zeitungen - deshalb kann man darauf hinweisen - sehr besorgniserregende Berichte zu lesen, in denen es hieß, Geheimdienste hätten Informationen, dass Verbindungen zwischen al-Qaida und den Piraten bestehen. Dabei gehe es - das ist noch schlimmer - um die Besetzung von Kreuzfahrtschiffen. Wenn das der Fall ist, wird das Problem noch viel größer und bedrohlicher. Wir müssen an die Reiseveranstalter appellieren, ihrer Verpflichtung, ihre Passagiere zu schützen, nachzukommen; keine Frage. Wenn aber der Fall eintritt, dass ein Kreuzfahrtschiff von Piraten besetzt wird, dann muss dagegen natürlich auch etwas unternommen werden können. Daher müssen wir uns grundsätzlich mit dem Thema Pirateriebekämpfung beschäftigen und dürfen uns nicht auf die Begleitung einiger Schiffe - mehr können wir ohnehin nicht leisten - beschränken. ({12}) Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, haben wir eine ganze Reihe von Fragen und Kritikpunkten. Den- noch bleibt festzuhalten: Die Pirateriebekämpfung am Horn von Afrika hat große Bedeutung und hohe Priorität. Sie muss aktiv betrieben werden. Dieses Mandat - ich habe daraus zitiert; ich meine speziell die Punkte 3 d) und 3 e) - gibt der Bundesregierung Instrumente an die Hand, um aktiv dagegen vorzugehen. Wir erwarten, dass sie dies auch tut; darauf habe ich bereits hingewiesen. Wir, die Abgeordneten, sind allerdings nicht in der Lage, über Einzelheiten der Operationsführung zu entscheiden oder die Operationsführung zu kontrollieren. Hier sind wir auf die Bundesregierung angewiesen. Wir erwarten, dass sie ihren Auftrag vollumfänglich erfüllt. Wir werden sie daran messen. Vielen Dank. ({13})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Jetzt hat der Bundesminister Franz Josef Jung das Wort. ({0})

Dr. Franz Josef Jung (Minister:in)

Politiker ID: 11003781

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Stinner, zunächst einmal Folgendes: Sie können davon ausgehen, dass unsere Marine, wenn der Deutsche Bundestag dieses Mandat verabschiedet, ihren Auftrag in hervorragender Art und Weise erfüllen wird. ({0}) Ich kann Ihnen sagen: Es ist aus meiner Sicht dringend notwendig und liegt auch in unserem eigenen Interesse, der Geißel der Piraterie wirkungsvoll entgegenzutreten, um Seesicherheit und freien Seehandel zu gewährleisten. Das ist auch aus humanitären Gründen von Bedeutung. Ich bitte den Deutschen Bundestag um Zustimmung, damit wir uns an diesem Mandat beteiligen können. ({1}) Es ist darauf hingewiesen worden: 248 Schiffe sind in diesem Jahr gekapert worden. Durch Lösegeldzahlungen haben sich hier gewisse Dinge weiter etabliert. Deshalb ist es, glaube ich, notwendig, dass wir hier ein derartiges Mandat beschließen; denn es geht erstens darum, abzuschrecken, zweitens darum, Angriffe zu verhindern, und drittens aber auch darum, Seeräuberei zu beendigen. Ich glaube, das ist das Ziel, das im Rahmen dieses Mandats vorrangig zu berücksichtigen ist. Ich will aber auch darauf hinweisen, dass wir uns in Europa auch auf eine Reihenfolge, wenn ich das so sagen darf, im Hinblick auf die Schutzinteressen der Schiffe verständigt haben. Es geht zunächst um die Schiffe innerhalb des Welternährungsprogramms, dann um die Schiffe mit einem humanitären Auftrag, sodann um die Schiffe aus denjenigen Ländern, die sich an dieser Mission konkret beteiligen, und dann kommen die sonstigen Schiffe. Bisher sieht es so aus, dass sich Belgien, Frankreich, Griechenland, die Niederlande, Schweden, Großbritannien und Spanien an dieser Mission beteiligen, die in dem Seegebiet innerhalb von rund 500 Seemeilen vor der Küste Somalias und der Nachbarländer durchgeführt wird. Ich bin dankbar dafür, dass es klare und konkrete rechtliche Regeln hinsichtlich des Operationsplans und der Einsatzregeln, also der Rules of Engagement, gibt. Kollege Stinner, es ist ein robustes Mandat, in das selbstverständlich die Anwendung von Gewalt mit einbezogen ist. Das geht vom Schuss vor den Bug bis hin - so ist dies im Mandat vorgesehen - zur Versenkung von Piratenschiffen. Wir operieren aber immer nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ich halte es auch für richtig, dass die Marine in diesem Zusammenhang ihre Aufgaben und ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrnehmen kann. ({2}) Ich füge hinzu: Für diese Mission Europas sind drei Kriegsschiffe mit Hubschraubern, ein Unterstützungsschiff und drei Seefernaufklärer vorgesehen, um konkret festzustellen, wo im Operationsgebiet im Einzelnen Handlungsfähigkeit gegeben ist und -notwendigkeiten bestehen. Auch die Möglichkeit, Sicherungskräfte an Bord von Handelsschiffen mitzunehmen, ist in diesem Mandat vorgesehen. Wir wollen uns mit der Fregatte „Karlsruhe“ an diesem Mandat beteiligen, das unter dem Kommando eines europäischen Befehlshabers steht. An Bord unserer Fregatte sind zwei Hubschrauber und entsprechende Marineschutzkräfte. Zusätzlich ist hier vorgesehen, dass wir Kräfte für Sicherung, Logistik und Sanität sowie Feldjäger in dem Mandat bereitstellen und auch Stabs- und Verbindungspersonal in das Hauptquartier entsenden. Das Hauptquartier der Operation wird in Northwood nahe London sein. Die Mandatsobergrenze soll auf 1 400 Soldaten festgelegt werden. Dies heißt nicht, dass jetzt 1 400 Soldaten mit in den Einsatz gehen, sondern dies heißt, dass wir etwas Flexibilität im Hinblick auf die konkrete Wahrnehmung des Mandats haben. Im Rahmen der Operation Enduring Freedom ist jetzt beispielsweise die Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ im Einsatz, und sie darf dort Nothilfe leisten. Zur aktiven Pirateriebekämpfung soll es, wenn dies im Operationsgebiet erforderlich ist, auch möglich sein, diese Fregatte in die Operation „Atalanta“ zu überführen, um der Piraterie wirkungsvoll entgegentreten zu können. Deshalb ist es, glaube ich, richtig, dass wir hier eine derartige flexible Mandatsobergrenze vorsehen. ({3}) Das Mandat soll bis zum 15. Dezember 2009 gewährt werden. Sehr geehrter Herr Kollege Stinner, das muss ich dann doch einmal sagen: Ich habe immer hohen Respekt vor Menschen - dies gilt gerade auch für Ihre Partei -, die insbesondere die Verfassungsfragen sehr im Vordergrund sehen. ({4}) Was Sie sich hier in diesem Zusammenhang leisten, halte ich aber für völlig falsch; denn was wir hier tun, ist, die Verfassung genau zu beachten. ({5}) Ich will Ihnen hier klar und deutlich sagen: Wir haben eine klare verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Grundlage. Die völkerrechtliche Grundlage ist die Resolution 1846 der Vereinten Nationen. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist das System gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Grundgesetz. Deshalb ist eine derartige aktive Pirateriebekämpfung durch die Bundeswehr möglich, die sonst keine verfassungsrechtliche Grundlage hätte. Deswegen konnten wir das nicht im Rahmen des OEF-Mandats regeln. Aber in dem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit mit einem europäischen Mandat und auf der völkerrechtlichen Grundlage der Vereinten Nationen können wir Piraterie wirkungsvoll und aktiv bekämpfen. Diesen Auftrag werden wir auch wahrnehmen. ({6}) Wir haben im Übrigen Rechtsklarheit geschaffen, wenn es darum geht, Personen festzuhalten oder festzusetzen. Unser Ziel ist, wie gesagt, zunächst einmal Abschrecken, Verhindern und Beendigen. Aber wenn es dazu kommt, dass Personen - also Piraten - konkret festgesetzt werden, dann wollen wir prüfen, ob es ein deutsches Interesse gibt. Wenn das der Fall ist, dann wollen wir die betreffenden Piraten der deutschen Gerichtsbarkeit zuführen. Ansonsten wollen wir sie den Nationen zuführen, die ein unmittelbares Interesse daran haben. Wir sind bemüht, zu klären, inwiefern wir gegebenenfalls mit Anrainerstaaten zu Übereinkommen kommen können. Ich erachte es dabei für den besseren Weg, zu einer internationalen Regelung zu kommen, um konkret und verantwortungsvoll handeln zu können. Deshalb ist das Bemühen, innerhalb der Vereinten Nationen, aber auch der Europäischen Union zu einer internationalen Regelung zu kommen, meines Erachtens ein richtiger und wichtiger Ansatz, den wir auch weiterhin unterstützen wollen. ({7}) Der Kostenrahmen - auch darauf will ich hinweisen wird auf rund 45 Millionen Euro geschätzt. Aber ich denke, dass es in unserem Interesse liegt, unseren Auftrag so zu erfüllen, wie ich es gerade erläutert habe. Deshalb bitte ich Sie um möglichst breite Unterstützung für dieses Mandat, damit wir unseren Beitrag zur Wiederherstellung der Seesicherheit und zur Gewährleistung eines freien Seehandels leisten können. Wir sind Exportweltmeister. 80 Prozent unseres Handels findet über den Seeweg statt. Das Mandat liegt aber auch im humanitären Interesse. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Mandat. Besten Dank. ({8})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Rainer Stinner.

Dr. Rainer Stinner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003640, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Vielen Dank. - Herr Minister, nachdem Sie mich und meine Partei wegen der rechtlichen Rahmenbedingungen so scharf kritisiert haben, möchte ich Sie - in aller Angemessenheit auch im Ton; ich versuche, das ganz ruhig zu machen - an die Diskussionen erinnern, die wir in diesem Jahr erlebt haben, und darauf hinweisen, wie Sie, verehrter Herr Minister, und Ihre Partei, die Christlich Demokratische Union, zusammen mit der Christlich-Sozialen Union in diesem Hause zu Beginn der Beratungen unbedingt auf Änderung des Art. 87 a des Grundgesetzes gedrängt haben. Ich darf Sie daran erinnern, dass das monatelang ein Thema war und dass wir auf unsere Anfragen von den beiden betroffenen Ministerien - dem Auswärtigen Amt und dem Verteidigungsministerium - immer wieder völlig unterschiedliche oder gegensätzliche Antworten bekommen haben. Ich darf Sie daran erinnern, dass Ihr Koalitionspartner, die SPD, Ihnen sehr deutlich gemacht hat, dass der Weg, Art. 87 a Grundgesetz zu ändern, nicht umsetzbar ist. Jetzt haben wir eine rechtlich sichere Basis, die aber durch Art. 25 Grundgesetz und Seerechtsübereinkommen nach Übereinstimmung aller wesentlichen Völkerrechtler längst gegeben war. ({0}) Von daher darf ich Sie daran erinnern, Herr Minister, dass wir uns sehr verantwortungsvoll verhalten haben. Insofern ist der Vorwurf, wir würden uns nicht an rechtsstaatliche Normen halten, völlig abwegig. Ich weise ihn in aller Entschiedenheit zurück. ({1})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Herr Minister, Sie können von Ihrem Platz aus antworten. Bitte. ({0})

Dr. Franz Josef Jung (Minister:in)

Politiker ID: 11003781

Lieber Herr Kollege Stinner, ich versuche, es noch einmal zu erklären. Ich weiß, dass Verfassungsrecht nicht einfach ist. Aber Tatsache ist - unabhängig von den Fragen in der politischen Diskussion, die Sie angesprochen haben -, dass nach unserer derzeitigen Verfassungslage die Pirateriebekämpfung ohne völkerrechtliches Mandat zunächst Aufgabe der Polizei ist. Sie haben auf das Seerechtsübereinkommen hingewiesen. In diesem Zusammenhang weise ich Sie darauf hin, dass nach Art. 25 Grundgesetz das Völkerrecht einfaches Recht brechen kann. Es kann aber nicht das Grundgesetz brechen. Deshalb zieht diese Argumentation nicht. Es ist nur der Weg über Art. 24 möglich: gegenseitige kollektive Sicherheit. Wir haben ein europäisches Mandat und werden hoffentlich die Zustimmung des Deutschen Bundestages bekommen. Dann werden wir unseren Auftrag wahrnehmen können. Dabei werden wir uns innerhalb der geltenden Bestimmungen unserer Verfassung bewegen. Es ist mein vornehmster Auftrag - dies empfinde ich als meine Verpflichtung -, die Verfassung zu achten, wenn es um Einsätze der Bundeswehr geht. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Norman Paech von der Fraktion Die Linke. ({0})

Dr. Norman Paech (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003822, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Die Linke ist für die Sicherheit der See- und Handelswege und hält den Schutz vor Piraterie für absolut notwendig und unverzichtbar. ({0}) Auch wir sind von der Notwendigkeit überzeugt, dass gegen die Piraterie vorgegangen werden muss. Das Problem ist Ihnen seit vielen Jahren bekannt; Ihnen ist auch bekannt, dass die Ursachen der Piraterie nicht auf See liegen, sondern in dem von Bürgerkrieg und fremden Truppen zerrissenen Somalia. Aber seit der gescheiterten UN-Mission Anfang der 90er-Jahre hat sich kein Land um Somalia gekümmert. Erst als 2006 die islamischen Gerichtshöfe die Macht übernahmen, marschierten äthiopische Truppen in das Land und vertrieben mit Unterstützung der USA die neuen Machthaber. Niemand hat dies kritisiert; auch die Bundesregierung hat geschwiegen. Damit beendeten die Truppen eine sehr kurze Phase der inneren Sicherheit und des spürbaren Rückgangs der Piraterie vor den Küsten Somalias. Seitdem, seit 2007, hat sich der Konflikt wieder ausgeweitet, verschärft und zunehmend radikalisiert. Die Piraterie hat wieder drastisch zugenommen, und Somalia ist leider in Anarchie versunken. Aber Sie haben nichts unternommen. Im vergangenen Jahr war die Kanzlerin noch in Somalias Nachbarland Äthiopien. Aber wir haben keine Forderung von ihr gehört, dass sich die Äthiopier aus Somalia zurückziehen und etwas gegen Piraterie und für Somalia tun sollten. Wenn die EU und die Bundesregierung jetzt Militär entsenden wollen, geht es ihnen doch nur um die Sicherung der See- und Handelswege, was im Klartext den Ausbau Ihrer militärischen Präsenz auch in diesem Teil der Weltmeere bedeutet, wie es die USA dort bereits seit langem unternommen haben. Mit „Atalanta“ kann die EU ihre maritimen militärischen Fähigkeiten auch dort demonstrieren und Deutschland die Auslandseinsätze der Bundeswehr ausweiten. Ein Beitrag dazu, an die Wurzeln der Piraterie zu gehen - das wissen Sie ganz genau -, die Armut der somalischen Bevölkerung zu lindern und die Sicherheit der Küsten wiederherzustellen, ist dies überhaupt nicht. ({1}) Auch die von den internationalen Fangflotten leer gefischten Gewässer vor Somalia - das hat den Fischern, von denen dann viele überhaupt erst Piraten geworden sind, ihre Existenz genommen - erholen sich durch diese Mission nicht. Durch die jüngste Resolution 1851 des Sicherheitsrates haben die USA auch noch das Mandat erhalten, ihren militärischen Zugriff auf das Festland zu erweitern. Gleichzeitig wird wieder - Herr Stinner, Sie haben es gesagt - al-Qaida ins Spiel gebracht, um den Antiterrorkampf mit dem Kampf gegen die Piraten zu verbinden. Diese Vermischung mit dem Krieg der OEF kennen wir aus Afghanistan. Dazu sagt die Linke: ohne uns. ({2}) Jetzt komme ich zu dem eben angesprochenen Disput, Herr Minister Jung: Sie wissen auch, dass nach internationalem und deutschem Recht Piraterie wie Raub und Freiheitsberaubung ein Fall der gewöhnlichen Kriminalität ist, für deren Bekämpfung ausschließlich die Polizei zuständig ist. ({3}) Nach deutschem Verfassungsrecht hat das Militär dort überhaupt nichts zu suchen. Schiffe versenken, wie es jetzt angekündigt wird, ist vom internationalen Recht und von dem Mandat des UNO-Sicherheitsrates nicht gedeckt. Die Trennung von Polizei und Militär - dies wissen Sie, Herr Stinner, ebenso wie Sie, Herr Minister Jung, ganz genau - ist eines unserer tragenden Verfassungsprinzipien. ({4}) Da können Sie noch so viel mit Art. 24 oder Art. 25 des Grundgesetzes jonglieren, der Einsatz des Militärs zu polizeilichen Zwecken, ob im Bundesgebiet oder im Ausland, ist untersagt. Was ist aber nun zu tun? Die Bekämpfung der kriminellen Piraterie ist Sache der Bundespolizei - das wäre auch möglich -, und zwar am effektivsten und nachhaltigsten mit einer Küstenwache, um den Operationen der Piraten einen wirklich wirksamen Riegel vorzuschieben. Eine solche Küstenwache unter Beteiligung der Nachbarstaaten und unter Führung der UNO und der AU wäre ohne große Verzögerung aufzubauen. Seit einem Dreivierteljahr beschäftigt sich der UNO-Sicherheitsrat mit der Piraterie vor Somalia. Wir fragen die Bundesregierung: Warum haben Sie nicht auf ein Mandat für eine derartige Küstenwache gedrungen, die auch Deutschland mit Polizeikräften sowie mit materiellen und finanziellen Mitteln unterstützen kann? Es gibt eine Alternative zum militärischen Einsatz. ({5}) Es gibt eine Vielzahl weiterer Maßnahmen, die kurzfristig ergriffen werden könnten. Die äthiopischen Truppen müssen sich sofort und vollständig aus Somalia zurückziehen. Die USA müssen die Angriffe mit ihren OEFTruppen auf das Festland Somalias endlich einstellen. Die illegal operierenden Fangflotten müssen unverzüglich die somalischen Territorialgewässer verlassen, um den Fischern wieder den Lebensraum einzuräumen, den sie ihnen weggenommen haben. Aber von all dem steht nichts in Ihrem Antrag. Wenn es der Bundesregierung mit dem Kampf gegen die Piraterie wirklich ernst wäre, müsste sie zudem langfristig der notleidenden Bevölkerung helfen, den Wiederaufbau des zerfallenden Staates und die Wiederherstellung der Sicherheit im Land unterstützen. Die Bundesregierung sollte sich um die sofortige Aufnahme von Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien in Somalia zur Bildung einer repräsentativen Regierung - eine solche Regierung gibt es bislang nicht - bemühen. Was allerdings jahrelang versäumt wurde, kann jetzt nicht mehr mit ein paar Fregatten nachgeholt werden. Das ist nur Symbolpolitik; das sage ich ganz offen. Es ist obendrein gefährlich, wie Sie an dem irrtümlichen Versenken eines thailändischen Trawlers durch die indische Marine gesehen haben. ({6}) Demnächst werden die NATO, die EU, die USA, Russland und Indien - Herr Stinner, Sie haben das bereits gesagt - ihre Kriegsschiffe vor den Küsten Ostafrikas kreuzen lassen, was den Frieden in dieser Region bestimmt nicht fördern wird. Ich komme zum Schluss. Unsere Forderung ist: Überlassen Sie die Bekämpfung der Piraterie der Bundespolizei im Rahmen einer internationalen Küstenwache unter der Führung der UNO! Kümmern Sie sich um das Elend der Bevölkerung Somalias! Dann werden Sie auch mit der Piraterie fertig werden. Für die Entsendung einer Fregatte werden Sie unsere Zustimmung nicht bekommen. Danke schön. ({7})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat jetzt die Kollegin Dr. Uschi Eid von Bündnis 90/Die Grünen.

Ursula Eid-Simon (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000454, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Meine Fraktion wird mehrheitlich dem Antrag der Bundesregierung zustimmen; denn für die meisten von uns liegt die Notwendigkeit dieses Einsatzes klar auf der Hand. ({0}) Es besteht kein Zweifel daran, dass es ein kollektives Sicherheitsinteresse der Weltgemeinschaft an sicheren Seewegen gibt. 16 000 Schiffe passieren pro Jahr den Golf von Aden. Die Schiffe des Welternährungsprogramms und der humanitären Hilfe sind zu schützen. Allein in diesem Jahr sind schon 50 Millionen US-Dollar von den Seeräubern erpresst worden. Was mit diesem Geld passiert, wissen wir eigentlich alle; darauf muss ich gar nicht eingehen. Außerdem ist das Mandat - zuletzt durch die UNO-Resolution 1846 vom 2. Dezember völkerrechtlich abgesichert. Wir haben allerdings - Herr Minister, das wurde schon heute Morgen im Ausschuss deutlich - noch einige Fragen und halten den Ansatz der Bundesregierung für unzureichend. Herr Stinner hat es bereits gesagt. Wir sehen überhaupt nicht ein, warum es parallele Missionen gibt. Wäre es denn nicht überlegenswert, diese parallelen Missionen alle im Rahmen von „Atalanta“ einzusetzen? Das ist die erste Frage. ({1}) Zweitens. Es wurde heute Morgen völlig im Unklaren gelassen, was eigentlich mit den Piraten passiert, die von der deutschen Marine in Gewahrsam genommen werden, wenn der Überfall auf Schiffe des Welternährungsprogramms stattgefunden hat; denn diese Schiffe fahren nicht unter deutscher Flagge. Auch diese Frage, Herr Minister, konnte heute Morgen nicht geklärt werden. Drittens. Wir halten den Ansatz der Bundesregierung für eine militärische Engführung. Dieser Ansatz wird zu keiner langfristigen Lösung des Problems führen. Natürlich sind wir uns darin einig, dass die Befriedung Somalias und die Lösung des Konflikts ungeheuer komplex sind und dass wir einen langen Atem brauchen; aber den langen Atem haben wir jetzt schon 18 Jahre lang; ({2}) denn 18 Jahre lang ist Somalia ohne staatliches Gewaltmonopol, ohne Sicherheitsorgane, ohne staatliche Strukturen und deswegen ein sicheres Rückzugsgebiet für Kriminelle. Wenn ein Gemeinwesen zerrüttet ist, wenn sich Warlords bekämpfen, sich die Clans gegenseitig misstrauen und die Macht nicht teilen wollen, wenn klar ist, dass die Übergangsregierung zwar unter internationaler Vermittlung zustande gekommen ist, mittlerweile aber eher ein Problem als eine Lösung darstellt, dann frage ich mich schon, was die Bundesregierung vor zwei Jahren gemacht hat, als wir die EU-Ratspräsidentschaft innehatten. Damals ist viel zu wenig unsere Macht - Ihr Wort, Herr Außenminister - durchgedrungen. Ich weiß, dass Einiges getan wird. Während wir hier debattieren, ist jemand aus dem Auswärtigen Amt in Eritrea. Aber, Herr Außenminister, das ist mindestens zwei Jahre zu spät. ({3}) Also: nicht zeitgemäß, zu wenig getan. Herr Mützenich, Sie haben heute Morgen einen sehr netten Vorschlag gemacht. Sie wollen nämlich Ihrer Fraktion und der CDU/CSU-Fraktion vorschlagen, einen gemeinsamen Antrag zur politischen Lösung des Somalia-Konflikts vorzulegen. Ich kann bei allem Respekt nur sagen: Guten Morgen! ({4}) Denn wir, alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, haben im Juni 2007 hier einstimmig einen Antrag, in dem politische Lösungsschritte und Lösungsmaßnahmen von unserer Fraktion vorgelegt worden sind, verabschiedet. Diese Initiative von uns hat alle Fraktionen des Deutschen Bundestages überzeugt. Es ging um die Frage, wie wir damit umgehen, dass seit 2002 der Verlauf der Grenze zwischen Äthiopien und Eritrea eine konstante Quelle der regionalen Instabilität ist. ({5}) Wir müssen dafür sorgen, dass Äthiopien die Demarkation dieser Grenze endlich anerkennt. Beide Staaten, Eritrea und Äthiopien, haben ein ungeheures Potenzial. Sie sollen dieses Potenzial nicht für Kriegsvorbereitungen einsetzen, sondern für den Wiederaufbau und für die Befriedung der Region. Das wäre wichtig. Wir wissen genau - das kennen wir aus Afghanistan -, dass die Gesellschaft von Somalia Clanstrukturen hat. Seit 18 Jahren gibt es keine Regierung. Selbst wenn es sie gäbe, so sind die lokalen Autoritäten diejenigen, die für Ordnung sorgen und die das Gemeinwesen wieder organisieren können. Was hat die Bundesregierung getan, um diese Clanstrukturen zu stärken und sie zu vernetzen, damit sie den Männern, Frauen und Kindern ein Leben in Sicherheit in ihren Dörfern gewährleisten können? ({6}) Im Juni fand in Dschibuti eine Konferenz statt, auf der eine ganz klare Vereinbarung getroffen wurde. Ich traue der Übergangsregierung nicht sehr viel zu; denn gerade erst vor einigen Tagen hat der Präsident seinen Premierminister geschasst. Auf die kann man sich also nicht besonders gut verlassen. Trotzdem ist diese Regierung aufgrund internationaler Vereinbarungen zustande gekommen. Sie muss gezwungen werden, mit den moderaten Teilen der Union der islamischen Gerichte zu kooperieren; denn nicht alle sind gewalttätig. Herr Paech, ich möchte Ihnen schon sagen: So zu tun, als wären in Somalia keine Terroristen, keine Afghanistan-Veteranen ist auch ein bisschen blauäugig; was Sie behaupten, das stimmt nicht. In unserer gestrigen Fraktionssitzung hat uns eine Somalia-Expertin klar gesagt, dass es da auch Verbindungen zu al-Qaida gibt. Trotzdem muss man nach Möglichkeiten Ausschau halten, mit den gewaltfernen Teilen der Union der islamischen Gerichte wieder ins Gespräch zu kommen. Im Juni wurde ein Waffenstillstand vereinbart. Ich frage die Bundesregierung: Was haben Sie getan, um diesen Dialog zu befördern? Stichwort „AMISOM“: Äthiopien soll sich zurückziehen; dafür sollten ugandische und burundische Truppen nach Somalia. Wir haben alle gesehen: Das ist unzureichend. Was haben wir getan? Wir haben den AMISOMProzess nicht unterstützt; zumindest hat man davon nichts gemerkt. ({7}) Es ist schon richtig - das wissen wir -, dass es da auch verarmte Fischer gibt. Ich finde es aber problematisch, das als Argument anzuführen; denn es gibt ausländische Firmen, die mit den illegalen Netzwerken in Somalia Verträge abschließen, dass sie dort fischen und Müll ablagern dürfen. Das heißt, wir, die Europäische Union, müssen solchen Machenschaften das Handwerk legen. ({8}) Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Meine Fraktion erwartet, dass die vom Deutschen Bundestag im Juni 2007 einstimmig beschlossenen Maßnahmen von Ihnen, Herr Minister, beherzt durchgeführt werden, damit wir in zwölf Monaten eine positive Bilanz ziehen können. Ich danke Ihnen. ({9})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat der Kollege Walter Kolbow von der SPD-Fraktion. ({0})

Walter Kolbow (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001175, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Kollegin Uschi Eid, soeben hat auch die frühere G-8-Afrika-Beauftragte des Bundeskanzlers gesprochen. ({0}) Ich habe ihr mit großer Sympathie zugehört. Allerdings haben wir es mit der Situation eines Failing State in dem infrage stehenden Staat Somalia seit 1994 zu tun. Parlamentarisch begleitend war ich zusammen mit dem unvergessenen Günther Nolting und Paul Breuer im Rahmen der Operation Restore Hope in Belet Huen. Wir haben den Zerfall erlebt. Auch wir, die rot-grüne Koalition mit dem Außenminister Fischer, haben ihn nicht aufhalten können; wir haben das, womit wir es im Moment zu tun haben, nämlich mit dem Auseinanderfallen Somalias, geschehen lassen. Mit Gustav Heinemann bin ich immer der Meinung: Wer mit dem Finger auf andere zeigt, sollte bedenken, dass drei Finger auf einen selbst zurückzeigen. ({1}) Sind wir redlich? Sind wir aktuell fähig, auch in die Zukunft zu schauen? Ich möchte deutlich machen, dass die umsichtigen und verantwortungsbewussten Reden des Außenministers und des Verteidigungsministers die SPD-Bundestagsfraktion veranlassen werden, diesem Antrag am Freitag zuzustimmen. Ich möchte betonen: Sie trägt den Inhalt dieses Antrags mit. Geschätzter Kollege Stinner - Sie haben schon einen kleinen Disput mit dem Verteidigungsminister gehabt -, ich muss in diesem Zusammenhang sagen: Ich bin immer für unverzügliches Handeln, für Handeln ohne schuldhaftes Zögern, nicht nur der Bundesregierung, sondern auch des Parlaments. Ich bin aber gegen Hauruckpolitik, wenn es darum geht, in jedem Fall Rechtssicherheit für Soldatinnen und Soldaten im Einsatz zu leisten. ({2}) Deswegen müssen wir sehr vorsichtig sein und nach dem Grundsatz „Sorgfalt vor Eile“ vorgehen. Die Wahrung dieses Grundsatzes mahne ich auch in dieser Diskussion im Hinblick auf das Parlament, insbesondere auf meine Fraktion, an. Wir dürfen uns hier nicht übersteuern lassen. Wir müssen international und national Völkerrecht und Rechtsordnung einhalten. Es muss vom Ende her gedacht werden: Der Kommandant und seine Soldatinnen und Soldaten, aber auch die politische Führung müssen Rechtssicherheit haben. Wenn das nicht der Fall sein sollte, nimmt am Ende jemand verdient seinen Hut. ({3}) Ich denke, dass der Vierklang von Sicherung der humanitären Hilfe für die 3,2 Millionen notleidenden Somalier, Sicherstellung des zivilen Schiffsverkehrs auf den Handelswegen im Seegebiet von Somalia und den Nachbarländern innerhalb der 500-Seemeilen-Zone, Unterbindung von Geiselnahme und Lösegelderpressung sowie Durchsetzung des Völkerrechts die richtige inhaltliche Voraussetzung für das Mandat „Atalanta“ im Rahmen der internationalen Gemeinschaft ist. Dazu gehören Einsatzregeln im Rahmen des Operationsplans, die die einzelnen Länder für ihre Schiffe selbst verantworten, insbesondere im Fall der Strafverfolgung. Caveats sind nicht ersichtlich. Es kann - so der Herr Verteidigungsminister heute noch einmal - getan werden, was getan werden muss. Dies unterliegt in jedem Fall, auch bei der Ingewahrsamnahme, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem sich nicht nur die Operateure, sondern auch die Politik verpflichtet fühlen müssen. ({4}) Das primäre Ziel des „Atalanta“-Mandats ist nicht, die Ingewahrsamnahme piraterieverdächtiger Personen durchzusetzen. Der Schwerpunkt liegt auf der Verhütung seeräuberischer Handlungen. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung in der Ausgestaltung der Mission. Sie beinhaltet - ich wiederhole es die Möglichkeit eines robusten Mandats nach Kapitel VII der UN-Charta, was heißt, dass unsere Marine in der Lage sein muss, Piraten zu bekämpfen und Personen, die seeräuberischer Handlungen verdächtigt werden, festzunehmen. Unsere nationalen Rechtsprinzipien - ich habe es ausgeführt - müssen gewahrt bleiben. Deswegen sind die drei Handlungsoptionen für den Fall, den die Bundesregierung vorsieht und für den sie die Zustimmung des Parlaments erbittet, auch unter dem Gesichtspunkt des deutschen Interesses akzeptabel, umsetzbar und auch zustimmungsfähig. ({5}) Wir begrüßen sehr, Herr Außenminister, dass Sie unseren internationalen Partnern in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen vorausschauend und nachdrücklich gesagt haben, die Einrichtung eines internationalen Gerichtshofs sei dringlicher denn je, weil keiner der bereits existierenden Gerichtshöfe für Piraten zuständig ist. ({6}) Deswegen drängt die SPD-Bundestagsfraktion, dass hierüber baldmöglichst ein ausreichend breiter internationaler Konsens gefunden wird. Die Dimension des Piraterieproblems spricht zwingend dafür, diesen Gerichtshof endlich einzurichten. ({7}) Die Beratung über diesen Einsatz ist nicht geeignet, die Lufthoheit über den deutschen Stammtischen - manchmal tragen wir in den Wahlkreisen ja auch unbewusst zu einer solchen Diskussion bei - zu gewinnen. Es gab in den vergangenen Wochen wiederholt Häme wegen der schwierigen rechtlichen Diskussion über den Umgang mit in Gewahrsam genommenen Piraten. Diese Gründlichkeit wurde von Kommentatoren belächelt und sogar kritisiert - offenbar nach dem Motto: Die haben nicht den Mumm, gegen die Piraten ordentlich hinzulangen. - Es handelt sich aber nicht um eine zu übergehende Nebensächlichkeit; vielmehr berührt die Problematik Kernfragen unseres demokratischen Rechtsstaats. Ich sage überspitzt: Ich wehre mich gegen Guantánamos auf See. ({8}) Der rechtsstaatliche Umgang mit gefangenen Piraten ist für uns eine unmittelbare Verpflichtung. Kein noch so schlimmes Verbrechen darf den Staat dazu verleiten, seine selbstgesetzten Rechtsgrundsätze zu missachten oder gar zu verletzen. Deswegen steht in der UN-Resolution völlig zu Recht, dass die strafrechtliche Verfolgung - ich zitiere - „im Einklang mit dem anwendbaren Völkerrecht, einschließlich der internationalen Menschenrechtsnormen“ stattfinden muss. Im Übrigen hat man sich schon 1877 im Chinesischen Meer seitens der kaiserlichen Marine so verhalten. Das ist eigentlich einer der wenigen Gründe, die auch mal für ein Kaiserreich sprechen können; ({9}) das Kaiserreich haben wir Gott sei Dank, auch in Bayern, Herr Kollege Schockenhoff, überwunden. Aber das habe ich jetzt zugegebenermaßen außerhalb des normalen Vortrages gesagt. Ich will hier noch einmal deutlich machen, meine Damen und Herren - dass das sehr wichtig ist, haben Sie, Herr Außenminister, ja auch am Schluss Ihrer Rede gesagt -, dass die heute Nacht im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gefasste Resolution nichts am Auftrag und an der Durchführung von „Atalanta“ ändert. Ich bin dafür - da spreche ich auch für meine Fraktion -, dass wir uns dem seeseitigen Koordinierungselement nicht nur zuwenden, sondern auch daran beteiligen. Eine Koordinierung der internationalen Akteure - das ist auch in den anderen Debattenbeiträgen heute hier im Parlament deutlich geworden - in dem Seegebiet liegt nämlich im internationalen und damit auch in unserem Interesse. Ich glaube auch, dass wir genau darauf schauen müssen, was mit der Resolution 1851, die heute Nacht gefasst worden ist, beabsichtigt ist. Ich möchte für meine Fraktion an dieser Stelle sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn man Landoperationen mit einbezieht, muss auch darauf geachtet werden, nicht eine ungeeignete Truppe in eine aussichtslose Lage zu entsenden und so Peacekeeping und die Vereinten Nationen zu beschädigen. Die Sinnhaftigkeit der EU-Mission „Atalanta“ wird von der Resolution nicht berührt, ich sagte es bereits. Deshalb kann ich in meinem Beitrag jetzt schon die Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion zu diesem Mandat am Freitag in Aussicht stellen. Ich danke für Ihr Übermaß an Geduld. ({10})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Das Wort hat die Kollegin Dorothee Bär von der CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Dorothee Mantel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003586, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich spreche für uns alle, wenn ich sage: Man macht sich die Entscheidung über einen Auslandseinsatz der Bundeswehr nie leicht. Soldaten ins Ausland zu schicken, ist immer mit einer besonderen Verantwortung und einer sorgfältigen Abwägung verbunden. Das gilt, wie ich glaube, in diesen Tagen noch einmal ganz besonders: Während nämlich die Mehrzahl unserer Bevölkerung mit Weihnachtsvorbereitungen beschäftigt ist, beraten wir darüber, unsere deutschen Soldaten in einen gefährlichen Auslandseinsatz zu entsenden. So etwas tut man nicht leichten Herzens. Viele unserer Soldaten können das Fest eben nicht im Kreise ihrer Familien verbringen. Sie sind für Frieden und unsere Sicherheit im Einsatz. Deshalb möchte ich auch diese Rede nutzen, noch einmal einen Dank an alle deutschen Soldaten, die sich weltweit in Auslandseinsätzen befinden, auszusprechen. ({0}) - Es ist bezeichnend, dass von der Fraktion Die Linke an dieser Stelle keiner klatscht. ({1}) Im Rahmen von „Atalanta“ sollen unsere Soldaten dazu beitragen, die Gewässer vor der Küste Somalias wieder sicherer zu machen und Übergriffe von verbrecherischen Piraten auf Leib, Leben und Eigentum abzuwehren. Diese Aufgabe stellt eine große Herausforderung dar. Auch wenn dieser Einsatz nicht ungefährlich ist, bin ich von seiner Notwendigkeit überzeugt. An dieser Stelle muss ich einen Einschub machen, nachdem Sie es auch in Ihrer Rede angesprochen haben, Herr Kollege von der Linken. Ich möchte hierzu aus dem Antrag, den die Linke eingebracht hat, zitieren. Hier steht: Atalanta treibt die Militarisierung der Seesicherheit voran, um - jetzt kommt es - unter dem Deckmantel der Pirateriebekämpfung eine weitreichende militärische Kontrolle der Seewege auszubauen. ({2}) Das ist doch wirklich abstrus. Ich würde es mir wünschen, dass Sie Ihren abstrusen Antrag wieder zurückziehen. ({3}) Die Operation „Atalanta“ basiert auf einem Beschluss des UN-Sicherheitsrates. Ihre Durchführung ist in die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingebettet. Bedroht ist nicht nur der Golf von Aden, bedroht ist auch die Freiheit des Welthandels. Die wichtigste Handelsroute zwischen Europa, Arabischer Halbinsel und Asien führt durch das Seegebiet vor Somalia. Zahlreiche deutsche Exportwaren erreichen auf den Schiffen der Reedereien ihr Ziel über die Gewässer vor dem Horn von Afrika. Wir als Exportnation haben ein vitales Interesse daran, Überfälle auf den zivilen Schiffsverkehr zu verhindern oder jedenfalls einzudämmen. Das gilt für uns in Deutschland; das gilt aber auch für Gesamteuropa. Weil die Piraten vor Somalia auch eine Gefahr für Bürgerinnen und Bürger der EU-Staaten darstellen, muss sich Deutschland nicht nur dieser Mission stellen und sie unterstützen, sondern sich auch aktiv an ihr beteiligen. Zum einen wollen wir dadurch unsere eigenen Interessen wahren; zum anderen wollen wir wichtige humanitäre Hilfe für die Bevölkerung Somalias leisten. Denn wenn es den Piraten vor Somalia gelingt, die Gewässer weiterhin zu dominieren, muss die Bevölkerung Somalias hungern. Wenn die Piraten die Ankunft von Schiffen mit Nahrungsmitteln verhindern, droht Somalia eine Hungersnot. Aber eine Hungersnot würde dieses krisengeschüttelte Land in eine noch stärkere Schieflage bringen. Deswegen kann die Weltgemeinschaft nicht tatenlos dabei zusehen. ({4}) Aber wichtig und entscheidend ist in dieser Debatte auch: „Atalanta“ ist nicht die europäische Antwort auf alle Probleme in Somalia. Wir dürfen diese Mission nicht überfrachten und dadurch falsche Hoffnungen wecken. Die Piraterie ist nur eines der zahlreichen Probleme vor Ort. Aber sie ist die Krise, auf die „Atalanta“ zugeschnitten ist. Der Ursprung der Piraterie liegt unter anderem in mangelnden staatlichen Strukturen. Es gibt nur wenig polizeiliche Aufsicht, keine Küstenwache; es gibt Armut und Not. Die somalische Übergangsregierung ist oft hilflos, vor allem, weil das, was in Somalia am besten funktioniert, die kriminellen Strukturen und Gewalt sind. Somalia ist ein gefährlicher Krisenherd mit vielen Ursachen und vielen Missständen. Daher muss trotz des vielfältigen Interesses an der Bekämpfung der Piraterie vor Ort die Frage erlaubt sein: Was soll „Atalanta“ können und was nicht? „Atalanta“ braucht eine deutlich formulierte Aufgabe und ein klar umrissenes Ziel. Wir können, wie gesagt, nicht den Anspruch erheben, alle Probleme Somalias zu lösen, auch wenn ich hinzufügen will: Wenn wir uns als internationale Gemeinschaft nicht bald auch um politische Lösungen in Somalia intensiver bemühen, werden wir die Piraterie nie loswerden. ({5}) Jetzt aber muss eindeutig sein, dass „Atalanta“ sich nur der Herausforderung der Piraterie annehmen kann. „Atalanta“ ist keine Mission, die die politische Instabilität und die Kriminalität in Somalia bekämpft, und „Atalanta“ bedeutet auch keine dauerhafte Präsenz unserer Soldaten. Ob die Mission den gewünschten Erfolg bringen wird, müssen wir in zwölf Monaten überprüfen. Sollten die gesteckten Ziele nicht erreicht werden, darf „Atalanta“ auch nicht nach Belieben verlängert werden. Dann müssen wir unsere Beteiligung, vor allem im Sinne unserer Soldaten vor Ort, überdenken und nach neuen Lösungswegen suchen. Denn wir sind es unseren Soldaten schuldig, ihnen klare Regeln und verlässliche Perspektiven mit auf den Weg zu geben. Sie tun ihren Dienst in schwierigen Situationen und unter Einsatz von Leib und Leben. Dafür gebührt ihnen auch an dieser Stelle unser aller Respekt und Dank. Vielen Dank. ({6})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Als letztem Redner erteile ich das Wort dem Kollegen Wolfgang Börnsen von der CDU/CSU-Fraktion. ({0})

Wolfgang Börnsen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000227, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bei Bertolt Brecht heißt es in der Ballade von den Seeräubern: Sie morden kalt und ohne Hassen Was ihnen in die Zähne springt Sie würgen Gurgeln so gelassen Wie man ein Tau ins Mastwerk schlingt. Sie trinken Sprit bei Leichenwagen Nachts torkeln trunken sie in See Und die, die übrig bleiben, lachen Und winken mit der kleinen Zeh: Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich nicht nur darüber, dass Kollegen von der Küste anwesend sind und dass die engagierten Kollegen der „Küstengang“ und des Küstenkreises diese Initiative mit unterstützen, sondern auch darüber, dass vier Fraktionen sich einmütig für diesen Auslandseinsatz entschieden haben. Das ist eine gute Grundlage für die Soldaten, die die Verantwortung übernehmen müssen. ({0}) Heutzutage gehen Piraten nicht mehr mit Kopftuch und Entermesser zwischen den Zähnen auf Beutejagd. Seeräuber von heute kommen tagsüber, blitzschnell, kaltblütig und eröffnen sofort das Feuer. Mit Kalaschnikows und Panzerfäusten machen sie fast jedes Schiff und dessen Besatzung gefügig, ganz gleich, ob Container, Supertanker oder sogar Kreuzfahrtschiff; keine Schiffsklasse ist vor Piraten mehr sicher. Im Gegensatz zum kargen Seefahrerleben früher ermöglicht das erpresste Lösegeld heute Wohlstand, neuen Status und neue Macht. Waren Piratenüberfälle bisher ein Problem in den Meeren Südostasiens, sind sie jetzt in unsere Nähe gerückt. Besonders vor der Küste Somalias sind sie zu einer Epidemie, nein, zu einer Pest auf dem Meer geworden. Die Lage ist dramatisch; Handeln tut not. Allein in diesem Jahr griffen Piraten bereits über 200 Schiffe an. Mehr als 120 wurden geentert. Vor Somalia brachten sie in den ersten Monaten 49 in ihre Gewalt. Am heutigen Tag, am 17. Dezember 2008, befinden sich 15 Schiffe in der Gewalt von Piraten. 300 Seeleute sind gekidnappt worden. Ich finde es richtig und notwendig, dass der Bundestag sich der Themen annimmt und so zeigt, dass er sich seiner Verantwortung und der Seriosität und Ernsthaftigkeit der Themen bewusst ist. Es könnten auch unsere Angehörigen sein, die davon betroffen sind. In der vergangenen Woche gab es vier weitere Vorfälle. Heute Nacht sind zwei Fälle von Piraterie dazugekommen. Die Angst der Seeleute und ihrer Angehörigen wächst. Seeräuber halten die Seewelt in Atem. Sie gefährden nicht nur die Sicherheit der internationalen Seewege und die Sicherheit der Schiffsbesatzungen, sondern sie entwickeln sich zu einer allgemeinen ernsthaften Gefahr für den gesamten Welthandel. Auch deshalb ist Handeln notwendig. ({1}) Ein aktives Vorgehen ist dringend geboten. Der weltwirtschaftliche Gesamtschaden allein für 2007 liegt in dreistelliger Millionenhöhe. Dazu kommen Kosten für Sicherungsmaßnahmen, für Umgehungsrouten, für die Ausstattung der Handelsschiffe mit Sicherheitstechnik oder die Einstellung bewaffneter Begleiter. Das treibt die Preise in die Höhe. Der Bürger vor Ort bezahlt den Ballast der Piraterie. Als führende Exportnation der Erde und als drittgrößtes Schifffahrtsland der Welt haben wir Deutschen ein berechtigtes und dringliches Interesse an der Bekämpfung der Piraterie. Unsere Mitwirkung kommt zwar ein wenig spät, aber sie kommt. Alle beteiligten Ministerien - das ist anzuerkennen - haben eine komplizierte Verfassungslage regeln können, sodass wir zu den neun Nationen gehören, die sich in internationaler Solidarität an der Aktion „Atalanta“ beteiligen, um der Piraterie Herr zu werden. Alle maritimen Staaten sollten sich beteiligen, nicht nur die neun, die sich jetzt zur Mitwirkung an der Aktion „Atalanta“ bereit erklärt haben. Piraterie führt zu einer Destabilisierung des internationalen Handels. Doch auch Umweltkatastrophen ungeahnten Ausmaßes können durch Piraterie ausgelöst werden. Mit leckgeschlagenen Chemikalien- oder Öltankern lassen sich ganze Meeresregionen verwüsten. Der vor Somalia gekaperte Supertanker „Sirius Star“ ist deshalb ein scharfes Schwert in den Händen der Piraten. Wer jetzt noch von kindhaften Kavaliersdelikten spricht, missachtet den Ernst der Lage. Zu lange wurde die Bedrohung durch die Piraterie unterschätzt. Bereits vor zwei Jahren haben von der Küste kommende Abgeordnete der Union das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat zum Handeln aufgefordert. Erst mit der dramatischen Zunahme der Zahl der Überfälle hat man international eingegriffen. Es geht darum, Überfälle zu verhindern. Es geht um Abschreckung. Es gilt, die Sicherheit von Besatzungen und Passagieren zu gewährleisten. Es geht besonders darum, den Ursachen für die Piraterie nachzugehen. Wenn nach Aussage der WHO jährlich gut 700 ausländische Fangflotten vor der Küste Somalias die Fischbestände dezimieren und damit den Fischern vor Ort die Existenzgrundlage nehmen, stößt man auf einen der Ausgangspunkte für die Piraterie. Hinzu kommen die Verseuchung der dortigen Küstengewässer durch verklappte Chemikalien, Armut und der Zusammenbruch der Sicherheitssysteme. Hier muss international umgehend angesetzt werden, wenn wir nicht wollen, dass die Piraterie zu einer Dauergeißel der Schifffahrt wird. Danke schön. ({2})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/11337 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel.

Sigmar Gabriel (Minister:in)

Politiker ID: 11003755

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat sich in ihrer heutigen Kabinettssitzung mit der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel befasst. Sie alle wissen, dass wir im Rahmen der Senkung der Treibhausgasemissionen eine öffentliche Diskussion darüber haben, wie wir den Klimawandel begrenzen können. Das zweite Thema, das in diesem Zusammenhang häufig insbesondere in unseren Breitengraden unterschätzt wird, ist die Anpassung an den bereits existierenden Klimawandel. Wir haben im Vergleich zur vorindustriellen Zeit eine globale Erwärmung von etwa 0,8 Grad Celsius. Das klingt wenig; aber Sie wissen vermutlich, dass schon geringe Temperaturschwankungen auf der Erde außerordentlich große Wirkungen haben. Wir werden zwar alles unternehmen, um den Anstieg der Temperaturen global unterhalb von 2 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu halten. Allerdings ist es so, dass auch ein Temperaturanstieg um bis zu 2 Grad Celsius das Klima auf der Erde verändert und in unterschiedlichen Regionen der Welt unterschiedliche Folgen hat. Dramatische Folgen gibt es bereits heute in den Ländern, die am wenigsten etwas für den Klimawandel können - sie sind nämlich so arm, dass sie keine Treibhausgase über ihre Industrie oder ihre Energieerzeugung emittieren -, die aber, wie zum Beispiel afrikanische Länder, unter der Ausbreitung der Wüsten massiv zu leiden haben. Wir haben uns vorhin mit einem sicherheitspolitischen Thema befasst. Es gibt bereits Kriege und Bürgerkriege als Folge des Klimawandels. Beispielsweise haben sich im Sudan in den letzten 40 Jahren die Wüsten um 100 Kilometer ausgebreitet. Ein Teil des dortigen Kriegs- und Bürgerkriegsgeschehens ist ein Konflikt um die Landmasse, auf der es noch genug Wasser gibt, um Ackerbau und Viehzucht zu betreiben. Aber auch in unterschiedlichen Regionen unseres Landes gibt es aufgrund dieser Temperaturänderungen bereits veränderte Bedingungen. An der Zugspitze wird der letzte deutsche Gletscher spätestens im Jahr 2020 unwiderruflich geschmolzen sein. Das hat - nicht nur in den Alpengebieten - Folgen für die Infrastruktur; denn der Rückgang des Permafrostes bedeutet natürlich, dass Erdhänge leichter ins Rutschen geraten können. In Garmisch-Partenkirchen hat es zum Beispiel die Folge, dass der Frühschnee auf dem Gletscher nicht liegen bleiben kann und deswegen die Wintersportsaison deutlich später beginnt und damit Einbrüche im Tourismus zu befürchten sind. An der deutschen Nordseeküste steigen die Wasserstände und auch die Flutstände. Die Landwirtschaft ist in Deutschland in unterschiedlichem Maße betroffen. Es gibt erste Hinweise, dass klassische Obstsorten wegen Wassermangels, zum Beispiel am Bodensee, nicht mehr angebaut werden können. Bei fortschreitendem Klimawandel gibt es natürlich auch die Sorge, dass sich Überträger von Krankheiten, die wir in den europäischen Breitengraden bisher überhaupt nicht gekannt haben, auch hier ansiedeln können. Insekten, die in Asien oder in Afrika beheimatet sind, können nun bei uns zu Krankheitsüberträgern werden, weil sie auf einmal klimatische Bedingungen in Deutschland und Europa vorfinden, unter denen sie existieren können. Alles das ist der Grund dafür, dass wir uns nicht nur mit der Verringerung der Treibhausgasemissionen, sondern auch mit nationalen Strategien zur Anpassung an den Klimawandel zu befassen haben. Das ist auch eine vertragliche Verpflichtung der Unterzeichner der Klimarahmenkonvention. Die 14. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention hat vor wenigen Tagen in Polen stattgefunden. Wir sind auch im Rahmen der Europäischen Union dazu aufgefordert, eine solche Anpassungsstrategie zu erarbeiten. Der erste Schritt dieser Anpassungsstrategie liegt jetzt vor. Es geht, wie Sie sich vorstellen können, darum, aufgrund von bestimmten Szenarien Werte zu ermitteln, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die zukünftige Temperaturentwicklung widerspiegeln. Dann muss man sich anschauen, welche Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland besonders betroffen sind. Es ist nämlich keineswegs so, dass alle Gebiete gleichermaßen betroffen sind. Der Osten Deutschlands, beispielsweise Brandenburg, hat bereits heute relativ geringe Niederschläge. Diese werden noch weiter zurückgehen. Es gibt Szenarien, die aufzeigen, dass hingegen die Winterniederschläge im Hunsrück oder in der Eifel um bis zu 80 Prozent steigen können. Es können also keine Anpassungsstrategien für Deutschland insgesamt entwickelt werden, sondern sie werden sich regional unterscheiden müssen. Deswegen war es wichtig, gemeinsam mit den Ländern vorzugehen. Es ist deshalb gut, das jetzt zu machen, weil inzwischen fast alle Bundesländer entweder über Anpassungsstrategien beraten oder solche bereits vorgelegt haben. Auf der Basis dessen, was wir jetzt erarbeitet haben, wird man einen Aktionsplan entwickeln müssen. Dieser Aktionsplan, den es heute noch nicht gibt, soll bis 2011 in Deutschland sowohl mit den gesellschaftlichen Gruppen, aber vor allen Dingen auch mit den Ländern und Kommunen erarbeitet werden. Dafür wurde mit der Anpassungsstrategie eine gute Grundlage gelegt. Dass sich das Kabinett damit befasst hat, ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Schritt für diesen längerfristigen Prozess gewesen. Mit der Verabschiedung der Strategie positioniert sich die Bundesregierung erstmals als Ganzes zum Thema „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“. Wir reihen uns damit in eine Reihe von Mitgliedstaaten wie Großbritannien, die Niederlande, Finnland und Österreich ein, die sich mit dem Thema Anpassung bereits befasst haben. Mit dieser Strategie macht die Bundesregierung weiterhin deutlich, dass sie in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine gesamtgesellschaftliche und gesamtstaatliche Aufgabe sieht, bei deren Bewältigung auch der Bund eine wesentliche Rolle spielen muss.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank, Herr Minister. Wir haben jetzt einige Fragestellerinnen und Fragesteller. Als Erste hat die Kollegin Bärbel Höhn das Wort.

Bärbel Höhn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003774, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Minister, vielen Dank für den Bericht. - Sie haben eben zu Recht gesagt, dass das ein erster Bericht, ein Einstieg ist. Gibt es schon erste Überlegungen, welche Kosten in Deutschland entstehen würden, wenn dieses 2-Grad-Ziel - Sie haben es eben angesprochen realisiert wird, auch wenn viele annehmen, dass man dieses 2-Grad-Ziel gar nicht mehr halten kann? Gibt es also erste Überlegungen, wie viel das kostet, und erste Überlegungen, was die Bundesregierung zur Verfügung stellen wird, um Opfern von Schäden, die Sie eben genannt haben, helfen zu können? Denn oft sind Menschen privat betroffen. Wenn ein Wirbelsturm wie „Kyrill“ vorüberzieht, dann kann die Rente eines Waldbauern aufgezehrt sein. Die entscheidende Frage ist: Ist an so etwas gedacht? Wie wollen Sie die Kriterien definieren, wer Unterstützung bekommt? In Ihrem Bericht werden ja viele Dinge aufgeführt; auch die Straßen werden genannt. Ich habe Angst, dass diejenigen, die am lautesten schreien, das meiste bekommen und nicht die privat Betroffenen, die ja einen großen Teil ausmachen. Auch bei Überflutungen sind es eher Privatpersonen, die geschädigt werden. Der letzte Bereich, den ich ansprechen möchte, ist der internationale Bereich; auch Sie haben ihn genannt. Da wird in den nächsten Jahren einiges an Summen gebraucht, je nachdem, wie weit man das fasst, bis zu 86 Milliarden Euro. Was sind da die Vorstellungen der Bundesregierung? Welche Finanzinstrumente will man zur Verfügung stellen, um dieses Problem annähernd in den Griff zu bekommen? - Muss ich jetzt stehen bleiben, Herr Präsident?

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Wenn der Minister antwortet, ja.

Bärbel Höhn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003774, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Gut.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Es wäre jedenfalls höflich, wenn Sie es tun würden.

Bärbel Höhn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003774, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Gar kein Problem.

Sigmar Gabriel (Minister:in)

Politiker ID: 11003755

Ich hätte allerdings Verständnis dafür, wenn Sie sich hinsetzen würden.

Bärbel Höhn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003774, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Nein, ich mache das schon. Ich habe ja die ganze Zeit gesessen; jetzt stehe ich auch mal gerne.

Sigmar Gabriel (Minister:in)

Politiker ID: 11003755

Frau Kollegin Höhn, wir können natürlich zum jetzi- gen Zeitpunkt zu der Frage, welche denkbaren Kosten auftreten, wenn das 2-Grad-Ziel nicht erreicht oder es unterschritten wird, keine konkreten Angaben machen. Hier gilt ganz allgemein, dass wir in Deutschland bei der Investition in den Klimaschutz vermutlich bei 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen werden, aber dann, wenn wir nicht in den Klimaschutz investieren, bei bis zu 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, sodass man auch in Deutschland sagen kann: Wir sind reich genug, um uns Klimaschutz zu leisten. Aber unsere Kinder und Enkel werden zu arm sein, um für die Folgen zu zahlen, wenn man heute auf Klimaschutz verzichtet. Denn diese Kosten werden unsere Kinder und Enkel im Wesentli- chen dann treffen, wenn sie erwachsen sind. Man muss verdeutlichen, was 20 Prozent des Brutto- inlandsprodukts bedeuten. 20 Prozent dessen, was un- sere Kinder und Enkel erarbeiten, werden sie dann nicht einsetzen können für Bildung, soziale Sicherheit, Kultur, für die Dinge, die sie für notwendig halten, sondern müs- sen sie zur Beseitigung der Folgeschäden des Klimawan- dels einsetzen. Das ist die Bürde; das ist, wenn Sie so wollen, der größte faule Kredit, mit dem man zurzeit handeln kann. Wir haben gerade erlebt, was der Handel mit faulen Krediten am Finanzmarkt bedeutet. Hier neh- men wir, wenn wir nichts zur Begrenzung des Klima- wandels tun, bei unseren eigenen Kindern und Enkeln Kredit. Diese werden mit Zins und Zinseszins erhebliche Kosten zu bewältigen haben. Zu der Frage, welche Mittel wir zur Verhinderung des sich jetzt vollziehenden Klimawandels einsetzen kön- nen, möchte ich sagen: Es gibt eine Debatte, die wir auf der Basis der entsprechenden Strategie mit der Versiche- rungswirtschaft führen werden. Wir werden darüber sprechen müssen, wie sich die Versicherungen darauf einstellen. Sie wissen, dass die Münchener Rück und an- dere das inzwischen tun. Was die staatlichen Investitionen anbelangt, scheint es mir notwendig, erst einmal bei ganz normalen Infra- strukturmaßnahmen, beispielsweise im Rahmen der Ge- meinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, aufzupassen, dass man a) dabei nichts Falsches macht und man sich b) auf die möglichen Folgen des Klimawandels einstellt. Sicherlich wird es eher notwendig sein, mehr Deichrückverlegungen zu machen als weniger. Sie wissen vermutlich ebenso wie ich, dass nach dem Elbehochwasser 2002 alle möglichen Pläne für Deichrückverlegungen entwickelt wurden. Ich glaube, nicht einmal eine Handvoll der damals geplanten Maßnahmen ist umgesetzt worden. Ich weiß, dass in Brandenburg an der Elbe eine einzige Deichrückverlegung durchgesetzt werden konnte. Meistens ist es eben so, dass man sich, nachdem der Schaden eingetreten ist, einig darüber ist, was man tun müsste. Wenn der Schaden aber vier Wochen zurückliegt, beginnt eine andere, rückwärtsgerichtete Debatte. Dann geht es auch um die Retentionsbereiche und nicht mehr darum, mehr Ausbreitungsmöglichkeiten zu finden. Ich glaube, im ersten Schritt geht es nicht darum, zusätzliches Geld zu mobilisieren, sondern darum, Infrastrukturmaßnahmen so auszugestalten, dass wir danach besser mit dem Klimawandel umgehen können. Das gilt insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft. Das, was dort heute investiert wird, soll in 60 oder 80 Jahren geerntet werden. Anhand von Klimamodellen muss man sich angesichts dessen überlegen, welche Investitionen sinnvoll sind. Welche Investitionen sind in einem nichtautochthonen Wald, der gegenüber Witterungseinflüssen anfälliger ist, sinnvoll? Wie kommen wir zu einem naturnahen Wald zurück? Es geht darum, nicht nur einen Fichtenacker zu haben, wie es in der Region, aus der ich komme, der Fall ist. Wir müssen Mischwälder aufbauen, weil sie gegenüber mehreren Einflussfaktoren, die zu Stress in der Natur führen können, stabiler sind. Zur Frage nach dem internationalen Bereich. Die Bundesrepublik Deutschland ist bislang das einzige Land, das von den Einnahmen aus dem Emissionshandel 120 Millionen Euro - das sind etwa 25 Prozent des Nettoerlöses - für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und für den Technologietransfer zur Verfügung stellt. Wir stellen uns das so vor, dass die großen Maßnahmen des Anpassungsfonds für die Schwellenund Entwicklungsländer insgesamt aus dem Kohlenstoffmarkt finanziert werden. Dazu gibt es sinnvolle Vorschläge der Europäischen Union. Die Staats- und Regierungschefs haben auf ihrem Gipfel in der letzten Woche eine politische Erklärung abgegeben, nach der sie sich bereitfinden, im Rahmen internationaler Klimaschutzverträge auch dazu Beiträge zu leisten. Es gibt aber auch einen, wie ich finde, hochinteressanten Vorschlag aus Mexiko, nach dem alle Länder der Erde mit Ausnahme der Least Developed Countries in den Anpassungsfonds einzahlen sollen, die Entwicklungsländer aber ihrem Entwicklungsstand entsprechend Nettoempfänger sind. So soll klargemacht werden, dass die Anpassung den Einsatz aller erfordert, auch Indien und China mitspielen müssen. Der Nettoertrag der Entwicklungsländer soll höher sein als der Betrag, den sie eingezahlt haben. Ich finde, das ist ein interessantes Modell. Deutschland ist sehr daran interessiert, diesen mexikanischen Vorschlag weiterzuentwickeln.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage stellt der Kollege Horst Meierhofer von der FDP-Fraktion.

Horst Meierhofer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003806, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Vielen herzlichen Dank. - Herr Minister, von Mexiko zurück nach Bayern. Sie haben gesagt, dass es zurzeit so aussieht, dass sich in den Alpen, insbesondere was die Gletscher betrifft, durch den Klimawandel einiges verändern wird. Das geht aber noch weiter. Das wird klar, wenn man an den Flusseinlauf denkt. Davon sind zum Beispiel die Isar und damit die Donau betroffen. Es geht nicht nur um Hochwasser, sondern auch um einen über längere Zeit hohen Pegelstand. Gibt es konkrete Ideen, wie eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt aussehen könnte? Ist es möglich, jetzt Vorschläge für Infrastrukturmaßnahmen auszuarbeiten, die über die nächsten 10 oder 20 Jahre einigermaßen verlässlich sind? Es würde vorübergehend zu mehr Wasser kommen, beispielsweise durch Gletscherschmelze, später wird es ja auch wieder weniger. Die Frage ist, wie ein Modell aussehen könnte, das sowohl kurz- als auch mittel- und langfristig vernünftig ist.

Sigmar Gabriel (Minister:in)

Politiker ID: 11003755

Herr Kollege, ich bitte um Verständnis dafür, dass ich Ihre Frage nur sehr allgemein beantworten kann. Erstens haben Sie recht mit dem, was Sie nachfragen; zweitens habe ich darauf hingewiesen, dass es noch kein Aktionsplan ist. Als nächsten Schritt müssen wir jetzt mit den Ländern und mit den zuständigen Bundes- und Landesbehörden exakt solche Fragen auflisten und detailliert in den Regionen besprechen, die wir als besonders betroffen ansehen. Ich will die Regionen zumindest einmal nennen. Das sind in der Tat die Alpen. Sie sind vor allen Dingen in Bezug auf Biodiversität besonders verwundbar. Der aktuelle durchschnittliche Temperaturanstieg in den Alpen liegt bereits bei circa 3,5 Grad. Zu einem allgemeinen durchschnittlichen Temperaturanstieg gehört ja auch, dass es durchaus Regionen - dazu zählen die Alpen mit einem höheren Temperaturanstieg gibt. Eine weitere Region ist Südwestdeutschland, hier insbesondere der Oberrheingraben. Dort wird es innerhalb Deutschlands vermutlich künftig die stärkste Erwärmung geben. Daraus resultieren eine besondere Anfälligkeit für den Gesundheitssektor, Konsequenzen für Land- und Forstwirtschaft und eine erhöhte Hochwasserwahrscheinlichkeit. Als weitere Regionen möchte ich nennen: das nordöstliche Tiefland, das süddeutsche Becken, die Hügel- und die Küstenregion. Das sind die vier identifizierten Regionen. Wir haben übrigens einen großen Vorteil: Anders als andere Länder haben wir in Deutschland vier Berechnungsmodelle. Wir haben uns bei dem, was wir jetzt gemacht haben, nicht auf eines konzentriert. Zum Beispiel die Niederländer haben ein Szenario und haben den Fokus auf nur ein ganz bestimmtes Thema gelegt; das kann man sich angesichts der Situation der Niederländer ganz gut vorstellen. Wir haben ein „range“ von Szenarien genommen und haben uns dann diese vier Regionen genauer angeschaut. Um die von Ihnen zu Recht gestellten Fragen beantworten zu können, müssen wir jetzt als nächste Schritte konkrete Aktionspläne erarbeiten. Diese umfassen natürlich auch das Wassermanagement; es geht um Staustufen, um Ausbaupläne, um all das, was Sie an interessanten Debatten über die Donau hören. Dies werden wir uns anschauen müssen. Dies geht bis hin zu der Tatsache, dass beispielsweise gestern in Hamburg der WWF darauf hingewiesen hat, dass aus seiner Sicht die jetzigen Deiche, die an der Elbe im Bereich Hamburgs und in Richtung Küste existieren, nur bis 2060 gesichert sind. Daran sehen Sie: Wir beginnen erst, uns an das Thema heranzutasten. Wir sind weit davon entfernt, ganz konkrete Antworten geben zu können. Man muss auch ein bisschen aufpassen, dass man jetzt nicht zu schnell in Aktionismus gerät. Deswegen haben wir den Zeitraum bis 2011 gewählt, um einen Aktionsplan zu erstellen. Sie haben die richtigen Fragen gestellt. Aber ich bitte um Verständnis, dass wir das jetzt erst zwischen den Behörden bearbeiten müssen. Übrigens ein Grund dafür, dass wir mit dieser Anpassungsstrategie zufrieden sind, ist, dass sie zwischen den Häusern verabredet wurde. Die zuständigen Ministerien für solche Fragen, das Verkehrsministerium und das Landwirtschaftsministerium, waren eng eingebunden. Auch das Wirtschaftsministerium und das Gesundheitsministerium sind beteiligt. Ich fand, dass das eine sehr gute Zusammenarbeit war. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir das vernünftig bearbeiten.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt die Kollegin Cornelia Behm.

Cornelia Behm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003500, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank, Herr Minister, für Ihren Vortrag. Ich habe Ihrem Vortrag aber nur eine Beschreibung der Situation entnommen, die wir eigentlich schon eine ganze Weile kennen. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass Sie etwas über die nationale Strategie sagen. Deswegen stelle ich jetzt meine Fragen. Sie haben in einem Nebensatz schon das Thema Hochwasserschutz erwähnt. Ich erlebe gerade als Brandenburgerin, als jemand, deren Bundesland in den letzten Jahren stark von Hochwasser betroffen gewesen ist, dass keine wirklichen Konsequenzen aus diesen Ereignissen gezogen worden sind. Man hat sich seinerzeit für die Elbe um fünfzehn bzw. im Brandenburger Raum um acht Retentionsgebiete bemüht. Wir haben jetzt in Brandenburg anderthalb. Meine Frage lautet: Wird diese nationale Strategie der Anpassung an den Klimawandel auch solche Maßnahmen beinhalten, die nicht nur immer höhere und höhere Deiche vorsehen - irgendwann ist da einmal Schluss -, werden wir einen wirklich konsequenten Hochwasserschutz betreiben, um Schäden künftig zu vermeiden? Ein anderer Punkt, der ebenfalls mit Wasser zu tun hat, ist der Ausbau unserer Flüsse. Auch dies betrifft Ostdeutschland; ich meine das Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit“ Nr. 17. Als ich angemahnt habe, man solle doch beim Ausbau der Havelwasserstraße auf den Klimawandel und auf die veränderten Grundwasser- und Wasserverhältnisse Rücksicht nehmen, habe ich aus dem Verkehrsministerium zur Antwort bekommen: Ja, in der Tat, das ist bei den Planungen nicht berücksichtigt worden. Die Naturschutzverbände hätten jetzt aber im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Gelegenheit, diese Fragen einzubringen. Noch einmal meine dringende Bitte, Mahnung und Frage: Werden Sie auch bei diesem anscheinend heiliggesprochenen Verkehrsprojekt 17 „Deutsche Einheit“ noch einmal auf die Folgen des Klimawandels achten?

Sigmar Gabriel (Minister:in)

Politiker ID: 11003755

Frau Kollegin, für Heiligsprechungen sind, wie wir beide wissen, andere Institutionen zuständig. In deren Zuständigkeit will ich mich lieber nicht einmischen. Es gab deswegen schon einen Reichsinvestiturstreit. Ich möchte zuerst sagen, warum ich die Anpassungsstrategie nicht vorgelesen habe: Sie liegt Ihnen vor. Es gibt 15 Handlungsfelder, die dort mit den entsprechenden Maßnahmen aufgeführt sind und die man sich im Rahmen der Aktionsplanung anschauen muss. Es geht um Gesundheit, Bauwesen, Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft, Küstenschutz, Hochwasserschutz, Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bodennutzung, Energiewirtschaft, Finanzwirtschaft, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, Verkehr, Tourismus, Raum- und Siedlungsentwicklung. Das sind die 15 Bereiche. Bei weiterem Debattenbedarf zu den konkreten Maßnahmen schlage ich vor, in den Ausschüssen darüber zu beraten; dort gibt es genügend Möglichkeiten. Ich möchte jetzt nicht alles vorlesen. Ich glaube, dafür ist die Sitzung auch nicht gedacht. Nun zu dem Thema „Ausbau der Gewässer und der Deiche“. Erstens. Bei den Verkehrsprojekten „Deutsche Einheit“ handelt es sich um hier beschlossene Maßnahmen, bei denen jetzt in der Tat darauf zu achten ist - das wird Aufgabe des Bundesumweltministeriums sein -, dass sie nicht kontraproduktiv sind gemessen an dem, was wir in einigen Jahrzehnten zu befürchten haben. Das ist absolut richtig. Zweitens. Wir haben in Deutschland geregelt, wer für was zuständig ist. Für die Frage, ob in der Landesraumordnung das Verbot steht, in Retentionsräumen zu bauen, für die Frage der Ausweisung von Vorranggebieten und all die anderen Fragen sind die Länder zuständig. Das heißt, wir müssen als Bund - das ist einer der Gründe, warum die Anpassungsstrategie vonseiten des Bundes erarbeitet wurde - mit den Ländern eine Debatte über die Fragen führen, die Sie eben angesprochen haben. Aber am Ende ist und bleibt es eine Maßnahme der Länder. Die Länder sind aber auch an die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gebunden, und bei der WasserrahBundesminister Sigmar Gabriel menrichtlinie spielen die Fragen, die Sie genannt haben, eine Rolle. Im Übrigen ermöglicht die EU die Nutzung von Geldern aus den Strukturfonds für die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen; ich habe vergessen, dies in der Antwort auf die Frage der Kollegin Höhn zu sagen. Wir müssen schauen, ob wir in unserem Haushaltsrecht alle Möglichkeiten dafür geschaffen haben. Ich glaube, das ist noch nicht der Fall. Die Länder werden diese Dinge bei dem Verfahren sowie bei den Maßnahmen zum Küstenschutz und Hochwasserschutz im Binnenland selbst beachten müssen. Wir als Bund können nur versuchen, in der Art auf sie einzuwirken, wie Sie es gerade eingefordert haben. Das versuchen wir auch. Aber es ist, wie es ist: Wir brauchen dafür einige mutige Entscheidungen in den Landesparlamenten. Ich weiß noch, wie schwierig es in meinem Heimatland war, ein Vierteljahr nach dem Elbhochwasser das Landesraumordnungsprogramm durchzusetzen, weil das als Eingriff in die kommunale Planungshoheit gewertet wurde. Man wurde sozusagen öffentlich abgestraft, dass man den Räten nicht mehr gestatten wollte, überall Baugebiete auszuweisen, insbesondere dort nicht, wo man sehr früh ahnen konnte, dass es dort beim nächsten Hochwasser zu einem Versicherungsfall kommen würde. Das ist meistens von der Frage abhängig, wie gut das Langzeitgedächtnis der Beteiligten ist. Aber wir wollen gerne mithelfen, dass sich das besser entwickelt.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage stellt die Kollegin Nicole Maisch.

Nicole Maisch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003884, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Minister, ich bedanke mich für den Bericht. Sie haben eindrücklich geschildert, dass die Anpassung an den Klimawandel auch den Naturschutz vor besondere Herausforderungen stellt. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne fragen, ob sich diese besonderen Herausforderungen des Klimawandels für den Naturschutz auch in dem umweltpolitischen Großprojekt der Großen Koalition niederschlagen werden, dem Umweltgesetzbuch. Lässt sich schon absehen, in welcher Form sich dort diese neuen Herausforderungen wiederfinden?

Sigmar Gabriel (Minister:in)

Politiker ID: 11003755

Überall, Frau Kollegin, auch im Umweltgesetzbuch. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt der Kollege Michael Kauch.

Michael Kauch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003698, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Minister, es gibt ja verschiedene Strategien der Bundesregierung. Bei der Frage der Anpassung an den Klimawandel gibt es gewisse Wechselwirkungen mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung. Ich hätte gerne gewusst, welche Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung existieren, um diese Strategien kongruent zu gestalten, sodass beispielsweise Fragen der Raumentwicklung sowohl im Hinblick auf den Klimawandel als auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung betrachtet werden. Ein Beispiel ist die Wasserversorgung. Hier kann es durchaus gegenläufige Tendenzen geben: ein tendenziell sinkendes Wasserangebot oder aufgrund schrumpfender Siedlungen eine sinkende Wassernachfrage.

Sigmar Gabriel (Minister:in)

Politiker ID: 11003755

Herr Kollege, die nationale Anpassungsstrategie ist an die nationale Nachhaltigkeitsstrategie gekoppelt; das ist der wichtigste Bereich. Natürlich spielt auch das Thema Biodiversität eine große Rolle. So kann zum Beispiel die Einwanderung invasiver Arten, wie Sie sich sicherlich vorstellen können, angesichts der ohnehin nur gering ausgeprägten Biodiversität ganz erhebliche Folgewirkungen für heimische Arten haben. Diese drei Strategien sind miteinander verzahnt. Wir haben eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Prozess bis zur Entwicklung konkreter Aktionspläne leiten soll. Dies soll auf der Basis der Anpassungsstrategie geschehen. Im Background werden aber auch das Thema Biodiversität und die nationale Nachhaltigkeitsstrategie eine Rolle spielen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage stellt der Kollege Hans-Josef Fell.

Hans Josef Fell (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003115, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Minister, auch von meiner Seite herzlichen Dank, dass Sie diesen Bericht vorgelegt haben. In der Tat ist es äußerst wichtig, sich frühzeitig auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und Anpassungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Die Weltgemeinschaft wird es wohl nicht mehr schaffen, den Klimawandel zu verhindern. Mir geht es um eine der wohl gravierendsten Auswirkungen des Klimawandels, um die Vernichtung der Lebensräume von Menschen. Eine Ursache für die Vernichtung ihrer Lebensräume sind Dürreperioden, die das Überleben ganzer Bevölkerungsgruppen in großräumigen Strukturen unmöglich machen; bereits heute gibt es deswegen große Flüchtlingsströme. Eine weitere Ursache für die Vernichtung der Lebensräume von Menschen ist der Anstieg des Meeresspiegels, mit der Folge, dass immer mehr tief liegende Gebiete überflutet werden. In solchen Gebieten leben nicht wenige Menschen. Immer mehr von ihnen müssen umgesiedelt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Gibt es schon Überlegungen der Bundesregierung, wie man dieses Problems Herr werden kann? Ist angedacht, Flüchtlinge aufzunehmen, Integrationsmaßnahmen durchzuführen oder Anstöße zu geben, wie die Weltgemeinschaft insgesamt mit diesem Problem strategisch umgehen sollte?

Sigmar Gabriel (Minister:in)

Politiker ID: 11003755

Herr Kollege Fell, ich teile Ihre Auffassung nicht, dass die internationale Staatengemeinschaft nicht mehr in der Lage ist, den Klimawandel aufzuhalten und das 2-Grad-Ziel einzuhalten. Ich hielte eine solche Botschaft auch für mehr als problematisch; denn dann könnten wir die Klimakonferenz in Kopenhagen absagen. Zweitens. Es gibt keinerlei Überlegungen dahin gehend, Aufnahmekapazitäten zu schaffen. Ich glaube auch nicht, dass solche internationalen Anpassungsstrategien von den Entwicklungsländern, insbesondere von den betroffenen Ländern, akzeptiert würden. Deren Wunsch an die internationale Staatengemeinschaft ist, Anpassungsstrategien zu entwickeln, die zwei Dinge kombinieren: den Schutz vor den Folgen des Klimawandels und Investitionen in die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder. Die betroffenen Länder haben kein Interesse daran, dass wir über Konzepte zur Integration von Flüchtlingen diskutieren, aber keine Mittel zur Verfügung stellen. Vielmehr haben sie ein Interesse daran, dass in den Ländern und Regionen, in denen der Klimawandel zu den von Ihnen zu Recht beschriebenen Entwicklungen führt, zwei Dinge miteinander verbunden werden: Schutz vor den Folgen des Klimawandels und Hilfe bei der wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Länder. Dabei spielt die Finanzierung des Anpassungsfonds, den wir im Dezember 2009 gründen wollen, eine Rolle. Eine Strategie zu entwickeln, mit der man außerhalb der betroffenen Länder ansetzt, und sie mit Fragen der Anpassung an den Klimawandel zu verbinden, hielte ich für einigermaßen problematisch.

Hans Josef Fell (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003115, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident, darf ich eine Nachfrage stellen?

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Die Befragung der Bundesregierung ist gleich zu Ende, und es haben sich noch andere Kollegen gemeldet, die eine Frage stellen möchten. Ich setze Sie gerne wieder auf die Rednerliste, glaube aber, dass Sie nicht noch einmal drankommen werden. Die nächste Frage stellt die Kollegin Bulling-Schröter von der Fraktion Die Linke.

Eva Maria Bulling-Schröter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002636, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke schön. - Ich danke auch für den Bericht, Herr Minister. Es gibt jetzt eine ganze Reihe von Klimaforschungen, und es werden auch immer mehr Berichte zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Flüsse veröffentlicht. Ich kenne konkret einen neuen aus Bayern zur Donau. Mich interessiert jetzt, inwieweit Planungen für zukünftige flussbauliche Maßnahmen daraufhin verändert werden. Wir wissen ja, dass die Flüsse im Winter mehr und im Sommer wesentlich weniger Wasser führen. Das hat auch Auswirkungen auf die Schifffahrt. Meine konkrete Frage lautet - mich interessiert natürlich vor allem die Donau -, ob es bei den Planungen Veränderungen gibt. Sie wissen ja, dass der Donau-Ausbau von der Bayerischen Staatsregierung nach wie vor geplant wird. Meine Frage bezieht sich aber nicht nur auf die Donau, sondern auch auf andere Flüsse.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Bitte, Herr Minister.

Sigmar Gabriel (Minister:in)

Politiker ID: 11003755

Es gibt ein Forschungsprogramm des Ministeriums des Kollegen Tiefensee, das KLIWAS heißt. Es geht dabei um Klimaauswirkungen auf Wasserstraßen. Innerhalb dieses Programms müssen exakt diese Dinge untersucht werden. Natürlich ist Sinn der Anpassungsstrategie, dass wir bei unseren Infrastrukturplanungen berücksichtigen, welche Folgen der Klimawandel für die Infrastruktur haben kann, damit wir keine Fehlinvestitionen tätigen oder die Probleme möglicherweise eher noch vergrößern. Das ist der Sinn der gesamten Strategie. Das BMVBS befasst sich im Rahmen des genannten Programms konkret mit den Auswirkungen auf die Bundeswasserstraßen. Der Kollege ist gerade leider nicht da, aber ich glaube, dass ich das richtig wiedergegeben habe.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Nachdem die Zeit für die Befragung der Bundesregierung fast abgelaufen ist, darf ich fragen, ob es weitere Fragen zu den Themen der heutigen Kabinettssitzung gibt. - Das ist nicht der Fall. Ich darf fragen, ob es darüber hinausgehende Fragen gibt. - Das ist auch nicht der Fall. Wir haben jetzt noch ein paar Minuten Zeit, sodass die Kollegin Dückert und der Kollege Fell ihre beiden Fragen noch stellen können.

Dr. Thea Dückert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003071, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Danke schön, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben vorhin darauf hingewiesen, wie wichtig zukünftig die Pflege von autochthonen Wäldern und Gewächsen ist, weil man davon ausgehen kann, dass sie resistenter gegenüber veränderten und starken Angriffen - mehr Wind und Ähnliches - aufgrund der Klimaveränderung sind. Ich möchte Sie vor diesem Hintergrund fragen, ob es sein kann - ich habe jedenfalls die Vermutung gehört -, dass die Tatsache, dass der Gesetzentwurf für das Umweltgesetzbuch in dieser Woche nicht behandelt wird, möglicherweise etwas damit zu tun hat, dass Sie dem Ansinnen beispielsweise der Baumschulen folgen und genau diesen Schutz von heimischen Gewächsen und die Sicherung von autochthonen Anpflanzungen aufweichen wollen. Das ist im Gesetzentwurf im Moment eigentlich ganz vernünftig geregelt. Wollen Sie daran etwas verändern?

Sigmar Gabriel (Minister:in)

Politiker ID: 11003755

Frau Kollegin Dückert, ich bin dankbar, dass Sie den Gesetzentwurf als vernünftig bezeichnen. ({0}) - Wenigstens an der Stelle. Das ist ja schon mal was. Ich habe nicht die Absicht, vernünftige Gesetzesvorlagen zu verändern.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank. - Kollege Fell, letzte Frage.

Hans Josef Fell (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003115, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Minister, damit keine Missinterpretation meines Eingangssatzes vorliegt: Ich hatte Sie darauf hingewiesen, dass ein Klimawandel schon nicht mehr zu verhindern ist. Sie hatten das vielleicht missinterpretiert und so verstanden, dass das 2-Grad-Celsius-Ziel nicht mehr erreichbar ist. Ich glaube, dass wir darin übereinstimmen, dass ein Anstieg um 2 Grad Celsius schon eine gravierende Klimaveränderung ist, innerhalb derer gravierende Folgen zu verzeichnen sein werden, wie die von mir genannten: Anstieg des Meeresspiegels und andere. Teilen Sie diese Einschätzung?

Sigmar Gabriel (Minister:in)

Politiker ID: 11003755

Ja, ich teile sie ausdrücklich. Das ist dann in der Tat ein Missverständnis gewesen. Ich hatte Ihren Eingangssatz so verstanden, dass Sie davon ausgehen, dass das 2-Grad-Celsius-Ziel nicht mehr zu erreichen ist. Sie haben absolut recht.Ich glaube, ich habe in meiner Eingangsbemerkung das Gleiche gesagt. Auch bereits deutlich unterhalb eines Anstiegs um 2 Grad Celsius gibt es in vielen Teilen der Erde gravierende Veränderungen wie die von Ihnen beschriebenen Probleme.

Hans Josef Fell (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003115, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Danke.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir sind damit am Ende der Regierungsbefragung. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde - Drucksachen 16/11350, 16/11372 Hier geht es zunächst um die Beantwortung der dringlichen Frage der Kollegin Monika Lazar: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung angesichts des aktuellen, mutmaßlich neonazistisch motivierten Angriffs auf den Passauer Polizeipräsidenten am 13. Dezember 2008 für die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Kontinuität der Förderung, des spezifischen Opferschutzes und der Naziaussteigerangebote? Zur Beantwortung der Frage steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hermann Kues für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung. Bitte schön.

Dr. Hermann Kues (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002709

Herr Präsident! Ich will zunächst feststellen, dass der Angriff auf den Polizeipräsidenten von Passau am 13. Dezember 2008 zutiefst zu verurteilen ist. Es muss alles Erforderliche getan werden, um solche Straftaten zu verhindern. Dazu ist es notwendig, dass frühzeitig alle staatlichen und auch alle zivilgesellschaftlichen Kräfte zusammenwirken. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Jahr 2007 die Bundesprogramme „Vielfalt tut gut - Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ eingerichtet, die mit 19 Millionen Euro bzw. 5 Millionen Euro ausgestattet sind. Es handelt sich nicht um zeitlich befristete Aktionsprogramme. Die Bundesprogramme sind vielmehr auf Dauer angelegt, und die finanzielle Kontinuität ist in diesen Programmen gewährleistet. Das Bundesprogramm „Vielfalt tut gut - Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ betrifft vor allem den präventiven Bereich. Es dient der Bewusstseinsbildung und zielt auf langfristige Wirksamkeit. Die Förderung und Entwicklung beispielhafter Modellprojekte im Kontext Jugend, Bildung und Prävention sowie der zweite Schwerpunkt des Bundesprogramms „Vielfalt tut gut“, nämlich die Entwicklung lokaler Aktionspläne, wie sie uns auch von Wissenschaftlern empfohlen worden ist, tragen dazu bei, Gefährdungsund Opfersituationen möglichst nicht entstehen zu lassen. In dem Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ bildet die Beratung von Opfern von Straf- und Gewalttaten einen Schwerpunkt. Ziel des Bundesprogramms „kompetent. für Demokratie“ ist die Einrichtung und Entwicklung von landesweiten Beratungsnetzwerken in jedem Bundesland. In 15 Ländern haben die Beratungsnetzwerke bereits ihre Arbeit aufgenommen; Schleswig-Holstein kommt am 1. Januar 2009 hinzu. Aus den Beratungsnetzwerken werden anlassbezogen mobile Interventionsteams gebildet, um bei Vorfällen mit rechtsextremem, fremdenfeindlichem oder antisemitischem Hintergrund schnelle und auch fachkompetente Hilfe und Unterstützung vor Ort anzubieten. In den landesweiten Beratungsnetzwerken werden sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Beratungskompetenzen gebündelt. Mit dem Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ ist es erstmals gelungen, eine gemeinsame Förderstrategie von Bund und Ländern im Kampf gegen Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus zu entwickeln, die bereits auf Nachhaltigkeit angelegt ist. Daneben fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der neuen ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 erneut zwei Programme im Bereich der Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung, nämlich das Programm „Xenos - Integration und Vielfalt“ und das Xenos-Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“. Dabei ist das Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ speziell auf die Situation von Aussteigerinitiativen ausgerichtet. Es wurde am 12. Dezember 2008 ausgeschrieben. Der Schwerpunkt des mit 5 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds und 2 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln des BMAS dotierten Programms liegt auf arbeitsmarktlichen Aspekten bei der Ausstiegsberatung. Das Programm richtet sich an Initiativen, Projekte und Vereine, die Ausstiegswillige - in der Regel Jugendliche und junge Erwachsene - beim Ausstieg aus der rechten Szene unterstützen. Im Fokus stehen Aussteigerinitiativen und Aktionen, die vor Ort rechtsextremen Tendenzen entgegenwirken und neue Ideen entwickeln, um Ausstiegswilligen zu helfen, wieder in Gesellschaft, Arbeit und Ausbildung zu gelangen. Die Dauer der vom BMAS geförderten Programme richtet sich in diesem Fall nach der ESF-Förderperiode.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Haben Sie eine Nachfrage, Frau Kollegin Lazar? Bitte schön.

Monika Lazar (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003714, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Nach Ihren Ausführungen zu urteilen scheint es keine Konsequenzen zu geben; denn Sie haben eben über all das berichtet, was uns schon aus den Anträgen bekannt ist, die Erfolg hatten, sowie darüber, wie die Programme ausgestattet sind. Da der Fall in Bayern passiert ist, frage ich speziell zu Bayern: Bei dem „Vielfalt“-Programm gibt es in den westlichen Bundesländern nur drei lokale Aktionspläne. Auch in dem großen Land Bayern sind also nur drei größere Städte oder Landkreise davon betroffen. Von daher könnte man darüber nachdenken, in der nächsten Förderperiode für die westlichen Bundesländer mehr lokale Aktionspläne zuzulassen. Bei dem „Kompetent“-Programm liegt mir das Landeskonzept von Bayern vor, in dem vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgehalten ist, dass es keine Förderung von festen Beratungsstrukturen geben solle. Daher interessiert mich, ob angedacht worden ist, auf die Bayerische Staatsregierung einzuwirken, auch noch im Bereich des Opferschutzes und der Opferberatung tätig zu werden. Es könnte ja sein, dass es einmal Opfer in Bayern gibt, die vielleicht keine so prominente Unterstützung des Polizeiapparates haben, wie es derzeit der Fall ist. So schlimm und verurteilenswert dieser Überfall ist, muss man auch feststellen, dass es andere Opfer geben könnte, die sich vielleicht nicht so gut beraten fühlen, weil sie nicht der Polizei angehören. Sind Sie bereit, in Sachen Opferberatung auf die Bayerische Staatsregierung einzuwirken?

Dr. Hermann Kues (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002709

Wie ich eben schon sagte, gibt es in diesem Bereich ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Verhalten. Dies ist neu und steht mit dem Bundesprogramm in Verbindung, das wir neu aufgelegt haben. Mittlerweile wird, was wir immer für notwendig gehalten haben, auch ein größerer Anteil der Mittel von den Ländern und Kommunen eingesetzt. Natürlich könnten theoretisch noch mehr Aktionspläne entwickelt werden. Aber ich habe eben von Initiativen gesprochen, die der Bund entwickelt hat. Es gibt Länder, die an der einen oder anderen Stelle zusätzlich tätig geworden sind und werden, ohne dass es als Aktionsplan dargestellt wird. Darüber wird auf Länderebene entschieden werden müssen. Ich weiß, dass es speziell in Passau große Aktivitäten gibt, was Beratung, aber auch die Bekämpfung von Rechtsextremismus angeht, und zwar unabhängig von dem schlimmen aktuellen Vorfall. Dies ist ja einer der Gründe gewesen, weshalb der Polizeipräsident nach dem, was wir bis jetzt wissen - Genaueres weiß derzeit niemand -, offenkundig so ins Blickfeld der rechtsextremen Szene geraten ist. Man wird sich in Bayern sicherlich im Einzelnen überlegen müssen, wie man damit weiter umgehen will. Dies hat der bayerische Innenminister bereits angekündigt. Um zu wissen, wo man konkret ansetzen kann, muss man aber zunächst einmal mehr Fakten kennen.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Haben Sie eine weitere Nachfrage? - Bitte schön.

Monika Lazar (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003714, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Zum Zweiten interessieren mich die Aussteigerprogramme, die im nächsten Jahr aufgelegt werden: Ab wann beginnen sie? Wird es möglich sein, sie schon zu Beginn des nächsten Jahres wirken zu lassen? Mit wie vielen Anträgen rechnen Sie? Wird das Aussteigerprogramm „Exit“ im nächsten Jahr von Bundesförderung profitieren können?

Dr. Hermann Kues (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002709

Das Aussteigerprogramm „Exit“ profitiert nach wie vor von der Bundesförderung, und zwar als Familienförderprojekt „Familien stärken - gegen Gewalt und Extremismus“ über das Bundesfamilienministerium. Dafür wird in der Laufzeit bis 2009 viel Geld eingesetzt; die Fördersumme beträgt insgesamt 240 000 Euro. Dass „Exit“ generell nicht mehr gefördert werde, stimmt definitiv nicht. Es gab ein Programm des BMAS, das ausgelaufen ist. Dort ist ein Vorschlag gemacht worden, nach welchen Kriterien eine erneute Förderung möglich ist. Daran hat sich „Exit“ in diesem Falle nicht gehalten. Wir haben uns um eine Übergangsfinanzierung bemüht, wie Sie im Einzelnen wissen. Auch dies ist nicht am Ministerium gescheitert, sondern daran, dass „Exit“ nicht dazu bereit gewesen ist, einen präzisen AnParl. Staatssekretär Dr. Hermann Kues trag vorzulegen. Im Übrigen gibt es andere Aussteigerprogramme, die eine Förderung seitens des Staates - in diesem Fall des Bundes - erwarten. Insofern sehe ich im Prinzip überhaupt keine Probleme, das „Exit“-Programm über den angesprochenen Zeitraum hinaus zu fördern. Dieses Projekt wird ausdrücklich gefördert. Lediglich ein Teilaspekt der Förderung ist aus dem BMASProgramm übergangsweise entfallen. Wie gesagt, wir hatten eine übergangsweise Förderung dieses Teilaspektes vorgeschlagen; dabei ging es nicht um Familien. Das ist aber nicht an der Bundesregierung gescheitert, sondern daran, dass mit der „Exit“-Initiative keine Vereinbarungen getroffen werden konnten.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Vielen Dank. - Ihr Fragerecht ist beendet, Frau Lazar. Nach Beantwortung der dringlichen Frage kommen wir zu den Fragen auf Drucksache 16/11350 in der üblichen Reihenfolge. Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums der Justiz werden schriftlich beantwortet. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze zur Verfügung. Ich rufe die Frage 4 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf: Welche Mitarbeiter der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, BGR, haben vor Juni 2008 mit welchen Personen aus der Atom- und Energiewirtschaft oder nahe stehenden Verbänden, Organisationen, Instituten etc. ihr Wissen - das sie aus dem GSF-Quartalsbericht 1/2006 „Verfüllung des Tiefenaufschlusses“ oder durch Gespräche mit Personal des Asse-Betreibers erlangten - um radioaktiv kontaminierte Lösungen im Forschungsbergwerk Asse II kommuniziert, und welche schriftlichen Unterlagen gibt es hierzu? Bitte, Herr Staatssekretär.

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Schönen Dank, Herr Präsident. - Frau Kollegin Kotting-Uhl, der Bundesregierung ist keine Kommunikation und Korrespondenz zu dem von Ihnen angesprochenen Fragenkomplex zwischen BGR-Mitarbeitern und Personen aus der Atom- und Energiewirtschaft oder nahestehenden Verbänden, Organisationen und Instituten bekannt.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Haben Sie eine Nachfrage, Frau Kotting-Uhl? - Bitte schön.

Sylvia Kotting-Uhl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003792, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Danke schön, Herr Präsident. Ja, ich habe eine Nachfrage. - Wir wissen seit der letzten Fragestunde am 3. Dezember, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe nicht nur durch den GSF-Quartalsbericht vom ersten Vierteljahr 2006 von der radioaktiven Kontamination im Bergwerk Asse II wusste. Es gab auch direkte Hinweise des Betreiberpersonals an BGR-Mitarbeiter, die vor Ort in der Asse tätig waren. Ich zitiere aus der Antwort der Frau Staatssekretärin Wöhrl aus der letzten Fragestunde: Das zeitweise vor Ort tätige Personal der BGR wurde vom Asse-Betriebspersonal regelmäßig belehrt und unter anderem auch darauf hingewiesen, dass einzelne Bereiche der Schachtanlage aus betriebssicherheits- und strahlenschutzrelevanten Gründen nicht für Versuche und Begehungen zur Verfügung stehen. Wir wissen allerdings nicht, wann diese Hinweise vor Ort erstmals gegeben wurden und in welcher Form. Der Zeitpunkt ist schon deshalb interessant, weil es bereits 1995 eine kontaminierte Laugentropfstelle in der Asse gab; das kann man dem Statusbericht auf Seite 13 entnehmen. Herr Staatssekretär Hintze, meine Frage an Sie lautet: Wann wurden erstmals Mitarbeiter der BGR auf das radioaktivitätsbedingte Verbot hingewiesen, in welcher Form geschah das, und gibt es darüber zum Beispiel einen Schriftwechsel? Bitte nicht nur den zweiten Teil meiner Frage beantworten.

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Ich versuche immer, vollständig zu antworten, Frau Kollegin. - Mir liegt in der Tat der Stenografische Bericht über die letzte Fragestunde vor, weil dieses durchaus wichtige Thema im Hause schon gründlich traktiert wurde. Ich verstehe die Aussagen der Kollegin Wöhrl als generelle Ausführungen. Ich werde aber gerne Ihrer Frage nachgehen, um zu sehen, ob man Ihre Frage spezieller beantworten kann, und würde, Herr Präsident, das dann schriftlich mitteilen. Ich weiß nicht, ob wir über entsprechende Daten verfügen. Wenn es sie gibt, bekommen Sie sie.

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Eine weitere Nachfrage.

Sylvia Kotting-Uhl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003792, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ja, ich habe eine weitere Nachfrage, die vielleicht eine ähnliche Antwort erfährt. Wenn sie jetzt nicht beantwortet werden kann, wäre ich mit einer schriftlichen Beantwortung zufrieden. - Um welche Bereiche in der Asse, die sich zum Zutritt nicht geeignet haben, hat es sich gehandelt, und welche Vorgesetzten haben die betreffenden BGR-Mitarbeiter über die Zutrittsverbote informiert?

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Wenn es eine solche Mitteilung gegeben hat, sie erfasst ist und sie sich datumsmäßig zuordnen lässt, werde ich Ihnen, Herr Präsident, das schriftlich mitteilen. Wenn es sich nur um einen generellen Hinweis handelt, muss ich mich darauf beschränken. Wir gehen der Sache auf jeden Fall noch einmal nach. Wenn es dazu etwas gibt, werden Sie es bekommen. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002190

Dann hat die Kollegin Ulrike Höfken eine Zusatzfrage.

Ulrike Höfken-Deipenbrock (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002680, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank. - Wir wissen mittlerweile, dass mehrere Personen in der BGR bis hin zur Amtsleitung von der radioaktiven Kontamination gewusst haben. Wie viele BGR-Mitarbeiter waren es eigentlich insgesamt, und wurde jemals die bewusste Entscheidung getroffen, das Wissen über die radioaktive Kontamination nicht extern weiterzugeben, weil man dazu nicht explizit verpflichtet war?

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Frau Kollegin, obwohl das im Rahmen diverser Anfragen der Frau Kollegin Kotting-Uhl mündlich und schriftlich hier im Hause schon behandelt wurde, erläutere ich es gerne noch einmal: Es ist zwischen dem bloßen Hinweis, wie er im eben zitierten Quartalsbericht erfasst ist, auf der einen Seite und der Bewertungskompetenz, dem Gesamtüberblick und den verantwortlichen Handlungen, die sich daran anschließen, auf der anderen Seite zu unterscheiden. Eindeutig liegen die Bewertungskompetenz und der Gesamtüberblick beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie und die Rechts-, Dienst- und Fachaufsicht im Blick auf atomrechtliche und strahlenschutzrechtliche Fragen beim niedersächsischen Umweltminister oder beim Bundesumweltminister. Deswegen sind die Fragen, die sich auf die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe beziehen, an den falschen Adressaten gerichtet. Wir haben im Zusammenhang mit den schriftlichen Fragen, die in den Fragestunden behandelt wurden, immer jeweils alles das, was dazu zu sagen ist, gesagt. Ich verweise auf das eben von Frau Kollegin Kotting-Uhl genannte Protokoll der Fragestunde vom 3. Dezember - das ist sehr lesenswert -, auf die schriftlichen Fragen der Kollegin und auf die Antworten zu der Frage, wann wer was bekommen hat und wie es weitergegangen ist. Das alles ist dort erfasst und im Plenum behandelt worden. Die Unterstellung, die in Ihrer Frage angelegt ist, dass sich aus dieser Information eine Handlungsnotwendigkeit für das BGR ergeben hätte, ist deswegen falsch, weil die Handlungsnotwendigkeit, die sich auf diesen Sachverhalt bezieht, eindeutig beim LBEG, beim NMU oder beim BMU liegt, aber mit Sicherheit nicht beim BGR.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Cornelia Behm.

Cornelia Behm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003500, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ich muss ehrlich sagen, dass ich es unfassbar finde, dass der zuständige Amtsleiter im Bundesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe, der spätestens seit dem Quartalsbericht 1/2006 von der Kontamination gewusst haben muss, keines der zuständigen Ministerien über diese Kontamination informiert hat. Da hätte ein einfacher Anruf genügt. Ich frage mich jetzt: Welche Konsequenzen ziehen seine Vorgesetzten aus der Tatsache, dass er das versäumt hat?

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Ich muss Ihre Bewertung hier liebevoll komplett zurückweisen, weil sich der Amtsleiter im Rahmen seiner Amtspflichten hundertprozentig korrekt verhalten hat. Wie Sie all den eben von mir zitierten Protokollen entnehmen können, ist der Quartalsbericht vom LBEG an das BGR - neben anderen Institutionen und Behörden gesandt worden. Zuständig für diese Frage war das LBEG, also das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie des Landes Niedersachsen. Aufsichtsführende Behörde war das niedersächsische Umweltministerium, oberaufsichtsführende Behörde das Bundesumweltministerium. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hatte daher für diese Frage überhaupt keine Zuständigkeit. Wenn sie keine Zuständigkeit hat, dann kann ihr auch kein Vorwurf gemacht werden, weder theoretisch noch praktisch. Deswegen wird Ihr Vorwurf an die Bundesanstalt von mir zurückgewiesen, und die Unterstellung, der Amtsleiter habe sich nicht korrekt verhalten, wird ebenfalls von mir zurückgewiesen. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe musste guten Glaubens davon ausgehen können, dass die Stellen, die zuständig sind, und zwar sowohl fachlich als auch von der Bewertungskompetenz her, die richtigen Schlüsse ziehen. Im Übrigen haben diese Stellen die Gesamtübersicht und auch das Einschätzungsvermögen gehabt, was bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aufgrund des Auftrags und der Ausstattung überhaupt nicht vorhanden war. Ich bitte Sie höflich und herzlich, das zugunsten der Behörde und der erstklassigen Mitarbeiter zur Kenntnis zu nehmen, anstatt Ihre Fragen permanent zu wiederholen. Sie sagen, das sei für Sie unfassbar. Auch wenn ich Ihr Fassungsvermögen hier in keiner Form kritisieren möchte, muss ich sagen: Das ist ein Vorwurf, der sich an die falsche Stelle richtet.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Dr. Anton Hofreiter.

Dr. Anton Hofreiter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003772, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Staatssekretär, meine Frage schließt wunderbar an Ihre Antwort an. Ich möchte aber eine kurze Vorbemerkung machen: Ich bin von Beruf Biologe, Schwerpunkt Botanik. Trotzdem kann ich mit einem Begriff wie „radioaktive Kontamination“ etwas anfangen. Wer eine durchschnittliche naturwissenschaftliche Ausbildung hat - das haben die hervorragenden Mitarbeiter dieser Bundesanstalt; es sind überwiegend Geologen -, kann mit dem Begriff „radioaktive Kontamination“ ganz sicher etwas anfangen. Sie stellen diese Naturwissenschaftler in ein etwas seltsames Licht. Ich kann zwar verstehen, dass Sie Ihr Ministerium verteidigen, aber nicht, wie. Mich interessiert: Welche Mitarbeiter wussten von der radioaktiven Kontamination? Welche berufliche Qualifikation hatten diese Mitarbeiter? Ich wäre glücklich, wenn Sie uns schriftlich antworten und eine Liste zukommen lassen könnten. Ich kann mir vorstellen, dass Sie die Antworten nicht hundertprozentig im Kopf haben.

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Herr Kollege, ich kann Sie in dem, was Sie zu meinem Vorstellungsvermögen sagen, ausnahmsweise unterstützen. Frau Präsidentin, ich muss es noch einmal sagen: Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ist im Rahmen der klaren Zuständigkeitsordnung für die Behandlung dieser Fragestellung schlicht und ergreifend zu keinem Zeitpunkt verantwortlich gewesen. Deswegen ist die Frage, ob dort tätige Mitarbeiter, die allesamt hoch qualifiziert sind, mit diesem Begriff aus dem Quartalsbericht etwas anfangen können, für die Zuweisung der politischen Verantwortung irrelevant. Zuständig waren eindeutig das LBEG und die aufsichtsführenden Behörden auf der Schiene „niedersächsischer Umweltminister/Bundesumweltminister“ und nicht die Bundesanstalt. Deswegen ist es vollständig irrelevant, inwieweit die dortigen Mitarbeiter befähigt waren, diesen Begriff zu verstehen. Es ging erstens um die Frage, wie das insgesamt zu bewerten ist, und zweitens um die Frage des Gesamtüberblicks dort. Diese Fragen konnte man in dieser Bundesanstalt nicht beantworten. Natürlich hatte man dort auch keine Erkenntnisse darüber - woher auch? -, was die zuständigen Behörden in diesem Bereich unternommen haben. Das war auch nicht ihres Amtes.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Fell.

Hans Josef Fell (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003115, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Danke, Frau Präsidentin. - Herr Staatssekretär, ich kann es nicht ganz nachvollziehen, dass Sie sagen, die BGR sei hier nicht zuständig; schließlich greift die Bun- desregierung in wesentlichen Endlagerfragen immer wieder auf die Expertise der BGR zurück. Vielleicht kann oder will die BGR die Bedeutung von radioaktiver Verseuchung nicht richtig einschätzen und schon aus der moralischen Verpflichtung heraus handeln. Außerdem hat die BGR schon vor Jahren gutachterlich Stellung zum einsturzgefährdeten Atommülllager Morsleben be- zogen, und zwar in einer Art und Weise, dass kritische Atommüllexperten heute von einem Gefälligkeitsgut- achten sprechen; ich verweise nur auf Ausgabe 43/2008 des Magazins Der Spiegel. Ich frage Sie deshalb: Mit welchen Maßnahmen stellt das Wirtschaftsministerium sicher, dass die BGR bei ih- ren zukünftigen Arbeiten in Endlagerfragen wichtige In- formationen auch als solche erkennt und sofort weiter- gibt? Hat das Wirtschaftsministerium überprüft, ob die BGR möglicherweise weiteres Wissen von ähnlicher Be- deutung hat, das sie bis heute noch nicht veröffentlicht hat?

Peter Hintze (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000907

Die BGR, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, ist in der Grundlagenforschung in Bezug auf den Endlagerbereich weltweit anerkannt; sie ist hochgradig qualifiziert. Die Grundlagenforschung, die hier betrieben wird, bezieht sich auf geomechanische und seismologische Fragen. Davon scharf zu unterschei- den ist die gesamte Strahlenschutzthematik, für die es nach der guten Ordnung des Landes Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland eine klare Zuständig- keit gibt. Im Rahmen dieser Zuständigkeiten bewegt sich das Handeln der Behörden. Das ist sinnvoll, weil die zu- ständigen Behörden nicht nur die Verantwortung und die Bewertungskompetenz, sondern auch den jeweiligen Gesamtüberblick haben, durch den sie einen einzelnen Vorgang einschätzen können. Es würde die Fragestunde sprengen, die Vorgänge im Einzelnen zu bewerten. Mög- licherweise wären unsere Bewertungen nicht deckungs- gleich. Aber das sind andere Themen. Die politische Frage, die im Parlament behandelt wird, lautet: Hat sich die Behörde korrekt verhalten? Ich muss Ihnen sagen: Sie hat sich zu jedem Zeitpunkt kor- rekt verhalten. Zuständig für diesen Vorfall - das ist an anderer Stelle schon erörtert worden; das ist nicht mein Gegenstand heute - waren das LBEG, das NMU und das BMU. Die BGR, die Bundesanstalt für Geowissenschaf- ten und Rohstoffe, hat sich korrekt verhalten. Ihre fachli- che Kompetenz steht vollkommen außer Frage. Nur, sie ist für diesen Vorgang überhaupt nicht zuständig. Des- wegen zielen Ihre Fragen - das kann ich Ihnen nicht un- tersagen, aber ich muss es Ihnen wenigstens mitteilen - auf die falsche Institution. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- gie als Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht über die BGR ist der Auffassung, dass das, was die Bundesanstalt ge- tan hat, korrekt ist.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesmi- nisteriums für Arbeit und Soziales. Die Frage 5 der Kol- legin Sabine Zimmermann wurde zurückgezogen. Die Frage 6 des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert wird schrift- lich beantwortet.1) Deswegen kommen wir nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft 1) Die Antwort wird im Stenografischen Bericht der 196. Sitzung abgedruckt. Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner und Verbraucherschutz. Die Fragen beantwortet Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen. Ich rufe die Frage 7 der Kollegin Cornelia Behm auf: Wie und wann soll nach Meinung der Bundesregierung die Umsetzung des Beschlusses aus dem Jahr 2007 zum Ausbau des Standortes des Julius-Kühn-Institutes, JKI, in Kleinmachnow - ehemals Standort Ost der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, BBA - erfolgen?

Ursula Heinen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003143

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kollegin Behm, mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2007 zum Konzept für eine zukunftsfähige Ressortforschung im Bereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde Kleinmachnow als neuer Standort für zwei Institute des Julius-Kühn-Institutes bestätigt. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Konzepts wurden alle Standorte mit Blick auf ihre fachliche Ausrichtung sowie die Zahl der Mitarbeiter einer intensiven Prüfung unterzogen. Als Ergebnis dieser Überprüfung war eine Überarbeitung der bisherigen Nutzerforderung zum Ausbau des Standorts Kleinmachnow auf der Basis von 123 Planstellen erforderlich. Auf dieser Berechnungsgrundlage ist eine für den Ausbau erforderliche Bauunterlage zu erstellen. Der beabsichtigte Erwerb der Liegenschaft, an die wir in Kleinmachnow denken, durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Sie wissen, nicht mehr die Ministerien erwerben direkt, sondern die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erwirbt die Liegenschaften - kann erst dann erfolgen, wenn die haushaltsseitige Zustimmung für den Liegenschaftskauf und die sich anschließende Baumaßnahme vorliegt. Diese haushaltsseitige Zustimmung ist jedoch erst dann möglich, wenn bislang ungeklärte Fragen abschließend beantwortet sind. Das betrifft in Kleinmachnow insbesondere die Frage, ob auf dem vom Land Brandenburg zu erwerbenden Teilstück - ein Teil soll von der Gemeinde Kleinmachnow gekauft werden - noch Altlasten vorhanden sind und wer diese gegebenenfalls zu beseitigen hat. Weiterhin sind noch Fragen zum Grundwasserstand und zur Tragfähigkeit des Bodens offen. Da die Maßnahme nach dem sogenannten einheitlichen Liegenschaftsmanagement des Bundes durchzuführen ist, wurde die BImA mit der abschließenden Klärung der offenen Fragen beauftragt. Es findet auch Ihre Zustimmung, denke ich, dass wir das Grundstück erst dann erwerben, wenn alle offenen Fragen geklärt sind; anderenfalls können wir dem Steuerzahler gegenüber nicht vertreten, ein Grundstück für 8,5 Millionen Euro zu kaufen. Zusätzlich ist die Vorlage einer genehmigten Bauunterlage erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass diese Bauunterlage bei zügiger Planung bis Ende 2009 erstellt ist. Dann wird es eine Etatisierung des Projekts im Haushalt 2010 geben. Um die Antwort auf das vorwegzunehmen, was Sie wahrscheinlich im Anschluss fragen wollen: Unter Berücksichtigung der Bauplanungen und der Bauausführungsphase - weitere drei Jahre - gehen wir davon aus, dass bei positivem Verlauf ein Abschluss der Baumaßnahme in Kleinmachnow frühestens Ende 2012 denkbar ist.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre Zusatzfragen.

Cornelia Behm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003500, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank. - Frau Staatssekretärin, Sie können sich vorstellen, dass ich von der Antwort, die Sie mir gegeben haben, ziemlich schockiert bin. Man hört an allen Ecken und Enden - es ist fast wie ein Credo -: Agrarforschung ist wichtig. Sie wird immer wichtiger. Gute Forschung braucht gute Strukturen. Deshalb hat ja Ministerin Künast schon 2005 die Entscheidung getroffen, dass der Standort Ost der damaligen Biologischen Bundesanstalt in Kleinmachnow zusammengeführt wird. Letzten Endes war der Beschluss des Deutschen Bundestages zum Konzept der Ressortforschungseinrichtungen nur noch einmal eine Bestätigung dieser Standortentscheidung. Sei es, wie es sei. Ich frage Sie: Können Sie sich vorstellen, woran es lag, dass das bei einem Minister, der immer betont hat, wie wichtig Planungssicherheit ist, in diesem Fall für die Landwirte, so lange gedauert hat? Das erstaunt schon sehr. Planungssicherheit brauchen nämlich auch die betroffene Kommune und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus Dahlem nach Kleinmachnow umziehen sollen. Deswegen meine abschließende Frage zu diesem Komplex - mehr ist wahrscheinlich heute nicht zu erreichen -: Wäre es nicht erwägenswert, dass man im Rahmen des Investitionsprogrammes der Bundesregierung dieses wichtige Vorhaben beschleunigt, damit wir uns nicht noch über so lange Zeiträume, wie Sie sie eben genannt haben, gedulden müssen? Ist das nicht möglich?

Ursula Heinen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003143

Sie haben verschiedene Anmerkungen gemacht. Auf diese möchte ich gerne noch einmal kurz eingehen. Ich stimme Ihnen hundertprozentig zu, dass wir eine vernünftige Ressortforschung brauchen. Wir haben ein gutes Konzept zur Ressortforschung. Ich darf Sie daran erinnern, dass jetzt auch schon in Berlin-Dahlem in den beiden Instituten des JKI, um die es geht, hervorragende Forschungsarbeit geleistet wird, und zwar geht es hier zum einen um den Bereich ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz und zum anderen um den Bereich Strategien und Folgenabschätzung im Pflanzenschutz. Es wird auch derzeit schon gearbeitet, wenn auch noch nicht in den Räumlichkeiten und mit der Laborausstattung, die wir uns wünschen würden. Deshalb arbeiten wir selbstverständlich mit Hochdruck daran, dass die neuen Gebäude auf dem Gelände in Kleinmachnow bezogen werden können. Was die Planungssicherheit angeht, darf ich Sie erinnern, dass es keinen so großen Unterschied hinsichtlich der Entfernung zwischen Berlin-Dahlem und Kleinmachnow gibt, sodass es für die Mitarbeiter ausreichend Sicherheit gibt. Sie bleiben in der Nähe und werden keine weiten zusätzlichen Fahrwege auf sich nehmen müssen, wenn sie denn die neuen Räumlichkeiten beziehen. Wie ich bereits erwähnt habe, liegt die Dauer des Verfahrens daran, dass die BImA noch Fragen klären muss, die Altlasten etc. betreffen. Wenn diese Fragen geklärt sind, wird, wie ich schon berichtet habe, alles sehr zügig vonstatten gehen. Es muss aber erst geklärt werden, ob das Gelände belastet ist und, wenn ja, wer diese Altlasten beseitigen wird und wie es mit dem Grundwasserstand aussieht. Diese Fragen müssen geklärt werden. Vorher können wir auf dem Gelände nicht bauen. Ich bitte hier um Ihr Verständnis. Ich sage Ihnen aber zu, dass wir zusammen mit dem BMF und der BImA alles dafür tun werden, dass es zu einer wirklich zügigen Umsetzung des Beschlusses kommt. Ich glaube, wir als BMELV haben das allergrößte Interesse daran, dass das JKI und seine Institute zügig die Neubauten beziehen können.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Sie haben noch eine Zusatzfrage.

Cornelia Behm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003500, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ja, ich würde gerne noch fragen: Stehen Sie regelmäßig im Gespräch mit der BImA? Gibt es da einen gewissen Druck? Ich verspüre hier nicht den notwendigen Nachdruck. Die Punkte, die nach dem, was Sie sagten, noch geklärt werden müssen, hätten längst geklärt sein können. Gibt es also seitens des Ministeriums auch ausreichenden Druck auf die BImA, so schnell wie möglich zu Ergebnissen zu kommen?

Ursula Heinen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003143

Ja, wir stehen regelmäßig im Gespräch mit der BImA. Im September hat uns die BImA darüber informiert, dass es offene Fragen gibt und welche Fragen noch zu klären sind. Es hat allerdings im Vorfeld lange Verhandlungen der BImA mit dem Land Brandenburg auch über den Kaufpreis gegeben. Dadurch hat sich alles etwas hingezogen. Nach dem September hat es die Beauftragung der BImA gegeben, die offenen Fragen zu klären. Der Druck ist also vorhanden, und wir stehen in regelmäßigen Gesprächen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ich rufe die Frage 8 der Kollegin Cornelia Behm auf: Liegt die im September 2008 laut Bundesministerium der Finanzen noch fehlende „haushaltsseitige Anerkennung“ des Bedarfs für das Institutsgebäude in Kleinmachnow durch das Bundesministerium der Finanzen mittlerweile vor?

Ursula Heinen (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003143

Sie wissen, dass die haushaltsseitige Anerkennung des Bedarfs durch das Bundesministerium der Finanzen erfolgt, und zwar formal zusammen mit der haushaltsseitigen Zustimmung zu der noch zu erstellenden Bauunterlage. Das ist sehr formal geregelt, und das ist gegenüber dem Steuerzahler auch geboten. Diese haushaltsseitige Zustimmung durch das BMF ist erst dann möglich, wenn die Maßnahme im Haushaltsplan entsprechend abgesichert ist. Aber da, wie ich vorhin schon gesagt habe, noch eine Reihe von Fragen ungeklärt und die Bauunterlage noch nicht vorhanden ist, sind die gesamten Verfahren für den Haushalt des Jahres 2010 vorgesehen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre Zusatzfragen.

Cornelia Behm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003500, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Danke. An Frau Heinen habe ich im Moment keine Zusatzfrage mehr.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Dann schließe ich den Geschäftsbereich und bedanke mich bei Frau Heinen recht herzlich für die Beantwortung der Fragen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf. Die Fragen beantwortet Herr Parlamentarischer Staatssekretär Christian Schmidt. Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Heinz Schmitt auf: Hält die Bundesregierung die Berichte der Zeitung Rheinpfalz am Sonntag vom 30. November 2008 für glaubwürdig, nach denen am 7. Oktober 2008 bei einer deutsch-niederländischen Luftwaffenübung über dem Raum Offenbach/Queich im Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz, ein Zivilist durch Einsatz eines Laser-Waffenleitsystems zu Schaden gekommen sein soll, und, wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung zur Aufklärung unternommen, bzw. welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Wiederholungen zu vermeiden?

Christian Schmidt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002003

Lieber Kollege, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Nein.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre Zusatzfragen.

Heinz Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002783, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ihrer Antwort entnehme ich eine Nichtreaktion. Ich ergänze meine Frage: Beabsichtigt die Bundeswehr, diesem Vorgang nachzugehen, da durchaus Beweise - eine beschädigte Kamera - vorliegen? Sind Maßnahmen vorgesehen, um diesen Vorfall aufzuklären, der außerdem in einer Region stattgefunden hat, in der weder die Übung angemeldet noch transparent erkennbar war, warum und wozu die Übung in diesem Gebiet stattgefunden hat? Das ist kein ausgewiesenes militärisches Sperrgebiet.

Christian Schmidt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002003

Frau Präsidentin, diese Zusatzfrage betrifft auch die zweite Frage des Kollegen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Dann rufe ich jetzt auch die Frage 10 des Abgeordneten Heinz Schmitt auf: Wenn die Bundesregierung die genannten Berichte nicht für glaubwürdig hält und nicht weiterverfolgen will, womit begründet sie diese Einschätzung und Vorgehensweise?

Christian Schmidt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002003

Dass die Bundesregierung die genannten Berichte nicht für glaubwürdig hält, habe ich schon bestätigt. Sie wollen wissen, womit die Bundesregierung diese Einschätzung begründet. Dem Bundesministerium der Verteidigung liegen keinerlei Erkenntnisse über einen missbräuchlichen Lasereinsatz am 7. Oktober 2008 im Rahmen der Durchführung einer Übung der niederländischen Luftstreitkräfte vor. In einer Stellungnahme zum Sachverhalt über diese Übung, die angemeldet war und am 7. Oktober durchgeführt worden ist, teilen die niederländischen Streitkräfte mit, dass bei diesem Übungsflug am 7. Oktober der Laser nicht eingesetzt worden ist. Die in dem Presseartikel beschriebene Beschädigung einer Kamera könne daher nicht auf den Einsatz des Hubschraubers zurückgeführt werden. Der helle Bereich auf dem vorgelegten Foto sei auf eine Reflexion des Sonnenlichts an der Nase des Luftfahrzeuges zurückzuführen. Das war die Information, die wir von den niederländischen Streitkräften eingeholt haben. Ich darf ergänzend sagen, dass im Rahmen eines Lehrgangs zur Ausbildung von Hubschrauberwaffenlehrern, des sogenannten HWIC, Helicopter Weapons Instructor Course, unter niederländischer Leitung die fliegerische Übung HWIC Polygone 2008, ausgehend vom Flugplatz Zweibrücken, durchgeführt worden ist. An dieser Übung beteiligte sich mit zwei Hubschraubern die Luftbewegliche Brigade 1 des Heeres der Bundeswehr. Die mit Hubschraubern vom Typ BO 105 durchgeführten Übungsflüge führten dabei vom Stadtflugplatz Zweibrücken aus zum Teil über das nördliche Saarland in das in Rheinland-Pfalz gelegene Kernübungsgebiet südöstlich von Ramstein.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Jetzt haben Sie weitere Fragen, Herr Kollege Schmitt.

Heinz Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002783, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, dass die Recherche bei diesem Vorfall, der auf einer beweisbaren Begebenheit beruht, nicht zur Zufriedenheit der Betroffenen führt? Wäre es dennoch denkbar, dass die Inaugenscheinnahme des beschädigten Fotoapparats durch die Verantwortlichen nachgeholt wird?

Christian Schmidt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002003

Ich bin nicht - ich müsste das nachreichen - vollständig darüber informiert, wie sich die niederländischen Streitkräfte zu dieser Fragestellung gegenüber der Zeitung und gegenüber dem sich geschädigt Fühlenden - erlauben Sie mir diese Formulierung - verhalten hat. Ich will nur noch einmal sagen: Der Redakteur der Rheinpfalz hatte uns angesprochen. Das Presse- und Informationszentrum der Luftwaffe hatte ihm am 21. November die Stellungnahme übermittelt, in der generell auf den Sachverhalt eingegangen worden ist. Dabei konnten Kenntnisse über einen missbräuchlichen Lasereinsatz im Rahmen der Übung nicht bestätigt werden. Zur weiteren Recherche wurde auf die niederländischen Streitkräfte verwiesen. Die Stellungnahme des BMVg wurde in Presseartikeln mit Hinweisen auf eigene Erkenntnisse der Redaktion angezweifelt. Dem Redakteur wurde dann der Kontakt vermittelt. Dann gab es wohl auch eine Stellungnahme der niederländischen Streitkräfte. Aber weitere Erkenntnisse sind uns darüber nicht bekannt.

Heinz Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002783, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich glaube, ich darf noch eine Frage stellen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ja, Sie können noch eine Frage stellen.

Heinz Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002783, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Vielen Dank. - Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass diese Übung speziell in diesem Raum, im Kreis südliche Weinstraße, gegenüber der zuständigen Kreisverwaltung nicht angekündigt worden war, und was sind die Gründe dafür?

Christian Schmidt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002003

Würde man unterstellen, dass Laser verwendet worden wären - wovon wir nicht ausgehen, weil wir keine Erkenntnisse darüber haben -, dann wäre das nur innerhalb militärischer Sperrgebiete erlaubt gewesen. Grundsätzlich ist es so, dass das Bedienpersonal von Lasereinrichtungen an Bord eines Luftfahrzeuges im Hinblick auf die sicherheitstechnischen Auflagen - Laser hat eine hohe Energieintensität - speziell ausgebildet sein muss und dass die Lasereinrichtungen nur auf Ziele oder in Zielräume gerichtet werden dürfen, die im militärischen Sperrgebiet liegen und speziell dafür freigegeben sind. Wenn das der Fall gewesen wäre, worauf wir - ich wiederhole - außer den Vorhaltungen, die seitens des Hobbyfotografen gegenüber der Rheinpfalz am Sonntag gemacht worden sind, keine Hinweise haben, dann wäre das ein Verstoß gegen die Vorschriften und Regeln, die zur Sicherheit der Bevölkerung existieren und eingehalten werden müssen.

Heinz Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002783, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Das war nicht meine Frage. Es ging mir nicht um die Technik, sondern die Frage bezog sich klar auf die ForHeinz Schmitt ({0}) malität der Anmeldung einer solchen Übung, die nicht erfolgt ist. Das war die Frage.

Christian Schmidt (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002003

Die Übung war in Ordnung. Sie hatte keine Laserkomponente. Deshalb durfte sie stattfinden.

Heinz Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002783, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Das heißt, Übungen, die ohne Lasertechnik durchgeführt werden -

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege Schmitt.

Heinz Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002783, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Wenn ich eine Antwort bekomme, die an meiner Frage vorbeigeht, muss ich nachfragen. ({0})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Nein, Herr Kollege Schmitt, Sie können keine weiteren Zusatzfragen stellen.

Heinz Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002783, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Okay. Aber die Antwort ging an der Frage vorbei.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Das kann gelegentlich passieren. - Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Schmidt, herzlichen Dank. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf. Die Fragen 11 und 12 der Abgeordneten Priska Hinz sowie die Fragen 13 und 14 des Kollegen Kai Gehring werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Zur Beantwortung der Fragen steht der Staatsminister Günter Gloser zur Verfügung. Die Frage 15 des Kollegen Volker Beck sowie die Frage 16 der Kollegin Petra Pau werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 17 auf: Gab es ab Anfang 2002 doch Hinweise oder Informationen der US-Regierung an die Bundesregierung - ebenso wie an die spanische Regierung -, dass Lufttransporte Terrorismusverdächtiger zum Beispiel aus Afghanistan nach Guantánamo und in andere bekannte oder geheime Gefängnisse über Europa und Deutschland stattfinden, sowie Fragen nach Zwischenlandemöglichkeiten in Deutschland, wie im spanischen Außenministerium notiert worden sein soll mit Hinweis auf „verschiedene Länder an der Flugstrecke“ ({0}), und falls die Bundesregierung solche Information bzw. Anfrage seitens der US-Regierung erhielt, wie hat sie darauf reagiert? Bitte schön, Herr Staatsminister.

Not found (Gast)

Die Antwort lautet: Die Bundesregierung hat weder Anfang 2002 noch zu einem späteren Zeitpunkt derartige Hinweise, Informationen oder Anfragen durch die USRegierung erhalten.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre Zusatzfrage.

Hans Christian Ströbele (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002273, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Da diese Meldung in mehreren Zeitungen aufgetaucht ist und sich ein veritabler Untersuchungsausschuss schon seit vielen Monaten mit der Aufklärung unter anderem dieser Frage beschäftigt, möchte ich fragen: Hat die Bundesregierung diese Zeitungsberichte einmal zum Anlass genommen, bei der spanischen Regierung nachzufragen, wann das gewesen ist, ob es dazu Unterlagen gibt und wie es zu der Meldung kommen konnte, dass nicht nur die spanische Regierung, sondern auch andere europäische Regierungen Anfang 2002 entsprechende Informationen erhalten haben? Ist die Bundesregierung diesen Hinweisen nachgegangen, um den Sachverhalt aufzuklären?

Not found (Gast)

Herr Kollege Ströbele, die erste Feststellung: Die Mitglieder der Bundesregierung lesen selbstverständlich Zeitung. Die zweite Feststellung: Sie selbst waren daran beteiligt, dass der Untersuchungsausschuss einen Ermittlungsbeauftragten eingesetzt hat, der versucht hat, diesen Dingen nachzugehen. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass solche Hinweise und Informationen nicht vorgelegen haben. Ich darf hinzufügen: Als bekannt wurde, dass die USRegierung im Frühjahr dieses Jahres die britische Regierung über entsprechende Vorgänge unterrichtet hat, hat Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier dies zum Anlass genommen, seine Fragen in einem Brief festzuhalten und ihn der amerikanischen Außenministerin Condoleezza Rice persönlich zu übergeben. Darin war auch die Bitte enthalten, der Bundesregierung auf entsprechende Fragen Antworten zu geben. Trotz mehrfacher Nachfragen haben wir bis heute keine Antwort erhalten.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Sie haben eine weitere Zusatzfrage.

Hans Christian Ströbele (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002273, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Mit Spanien verbindet uns eine solidarische Gemeinschaft im Rahmen der Europäischen Union. Der spanische Außenminister sagte selber, dass es solche Informationen gegeben hat und dass auch andere europäische Länder - so sagte er laut Zeitungsberichten - entsprechende Informationen bekommen haben. Wäre es da nicht sinnvoll und naheliegend gewesen, nicht nur bei der US-Außenministerin Frau Rice, sondern auch bei dem spanischen Kollegen von Herrn Steinmeier nachzu21084 fragen, ob es vielleicht schriftliche Unterlagen und nähere Erkenntnisse gibt? Bisher besteht der Eindruck, dass die Bundesregierung gar nicht wissen will, dass solche Informationen damals gegeben worden sind.

Not found (Gast)

Herr Kollege Ströbele, ich kann in aller Öffentlichkeit sagen: Es besteht in der Tat eine ausgezeichnete Beziehung zwischen Spanien und Deutschland. Für die Frage „Wer hat was veranlasst, und wer hat wen möglicherweise nicht unterrichtet?“ ist die amerikanische Regierung in der Person der Außenministerin der richtige Ansprechpartner. Es wäre gut gewesen, wenn die Anfragen, aber auch die Erinnerungen an unsere Anfragen in den letzten Wochen beantwortet worden wären.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ich rufe die Frage 18 auf: Warum will die Bundesregierung keinen Personalbeitrag gemäß der Doss-Liste zur Aufstockung der MONUC leisten, obwohl der UNO-Generalsekretär mangels schnell verfügbarer Kapazitäten die EU offiziell um Unterstützung gebeten hat und die kongolesische Zivilbevölkerung in den Kivu-Provinzen weiterhin akuten Gewaltexzessen der Kriegsparteien schutzlos ausgesetzt ist? Bitte schön, Herr Staatsminister.

Not found (Gast)

Ich darf folgende Antwort geben: Die Bundesregierung unterstützt die Friedensmission der Vereinten Nationen MONUC bei der Erfüllung ihrer zentralen Rolle in der Demokratischen Republik Kongo. Wichtig sind in erster Linie der politische Prozess und dessen Stärkung. Die Bundesregierung unterstützt die Vermittlungsbemühungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen Obasanjo und des Vermittlers der Afrikanischen Union Benjamin Mkapa politisch und auch finanziell. MONUC benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben zum Schutz von Zivilisten nicht nur militärische Unterstützung, sondern dringend auch Unterstützung im nichtmilitärischen Bereich. Das ist das Ergebnis einer Reise des Leiters der Abteilung Vereinte Nationen und Globale Fragen des Auswärtigen Amts, Herrn Dr. Peter Wittig, vom 8. bis zum 12. Dezember 2008 in den Kongo. Die Bundesregierung will die teilweise mit Lava zugeschüttete Landebahn des Flughafens Goma in Zusammenarbeit mit der Welthungerhilfe und MONUC wiederherstellen. Dieses Projekt kommt MONUC direkt zugute. Weiterhin werden derzeit in Zusammenarbeit mit MONUC Projekte entwickelt, die der kongolesischen Polizei zugutekommen sollen, die eine Schlüsselrolle im Stabilisierungsplan MONUCs für den Osten spielt. Der Aufbau einer funktionierenden Polizei ist eine zentrale Aufgabe zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der Zivilbevölkerung nicht nur in den Kivu-Regionen, sondern auch generell in der Demokratischen Republik Kongo. Schon dieses Jahr wurde in Zusammenarbeit mit der EU-Mission EUPOL ein Projekt durchgeführt. Auch bei der EU-Mission EUSEC, die die kongolesischen Streitkräfte unterstützt, engagiert sich die Bundesregierung. Bei der Diskussion im europäischen Rahmen zu der Frage, wie MONUC entsprechend der Anfrage des Generalsekretärs der Vereinten Nationen unterstützt werden kann, wurde deutlich, dass der Schwerpunkt auf politischen Initiativen liegen muss, um die Probleme im Osten Kongos einer nachhaltigen Lösung zuzuführen. Dies hat unsere volle Unterstützung.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre Zusatzfrage.

Kerstin Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002741, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Vielen Dank, Herr Staatsminister, für diese Antwort, die der entspricht, die Sie auf meine Kleine Anfrage gegeben haben. Es gibt zwar die Anfrage nach Hardware vonseiten des Generalsekretärs der UNO. Die Bundesregierung sagt aber: Njet, wir werden uns daran nicht beteiligen. - Sie verhindert sogar Entsprechendes innerhalb der EU. Ich nenne einmal, was die Doss-Liste enthält: 2 Infanteriebataillone, 2 Kompanien Spezialkräfte, 18 Transporthubschrauber, 2 Transportflugzeuge, 1 Pioniereinheit, 200 Militärs, 2 zusätzliche stehende Polizeieinheiten. Das ist so von der UNO beschlossen worden, und der Generalsekretär hat bei der EU Entsprechendes angefragt. Meine Frage lautet - erst die zweite Frage bezieht sich auf den politischen Prozess -: Es ist ja nicht so, wie Sie sagen, dass die UNO politisch agieren will. Solana hat vielmehr drei Optionen entwickelt, über die er jetzt mit Ban Ki-moon spricht. Eine davon sieht den Einsatz einer EU-Battle-Group und eine zweite die Beteiligung an MONUC vor. Wieso sagen Sie, die Bundesregierung und die EU würden nur politisch etwas machen, sich aber nicht an der Doss-Liste beteiligen, während Solana genau dies mit Ban Ki-moon besprechen wird?

Not found (Gast)

Frau Kollegin Müller, ich darf sagen: Der Sachverhalt, wie Sie ihn jetzt vorgetragen haben, stimmt so nicht. Das Erste ist - da sind sich alle in der Europäischen Union einig; es hat ja verschiedene Sitzungen des Außenministerrates gegeben -, dass es wichtig ist, den politischen Prozess in Gang zu bringen bzw. zu unterstützen, also die Bemühungen der Vermittler, die ich vorhin genannt habe, und die Gespräche, die angekündigt wurden, zu unterstützen. Der andere Punkt ist: Wie kann im Rahmen der entstandenen Situation, die sich aus der tatsächlichen Stärke von MONUC, der Notwendigkeit, MONUC zu verstärken, und der Tatsache ergibt, dass diese Verstärkung längere Zeit in Anspruch nimmt, möglicherweise eine solche Brückenmission, wie es der Generalsekretär der Vereinten Nationen genannt hat, gestartet werden? Darüber ist in den letzten Tagen auch im Rahmen des Außenministerrates gesprochen worden. Es ist richtig: Es gibt verschiedene Optionen. Dazu ist noch keine Entscheidung getroffen worden, sodass dem GeneralsekreStaatsminister Günter Gloser tär noch keine Antwort seitens der Europäischen Union gegeben werden kann.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Sie können noch eine Zusatzfrage stellen.

Kerstin Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002741, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Eine Nachfrage zum politischen Prozess. Die Anfrage der UNO betrifft ganz konkrete Hardware, mit der MONUC in der Lage wäre, die Menschen zu schützen. 2 Millionen Menschen und massenhaft vergewaltigte Frauen können nicht warten, bis ein mit langem Atem anzugehender politischer Prozess begonnen hat und beendet ist. Also noch einmal meine Nachfrage: Wird die Bundesregierung positiv auf diese Anfrage des Generalsekretärs antworten? Wenn Nein: Wird sie wenigstens nicht verhindern, dass sich die Europäische Union positiv äußert und sich an dieser Aufstockung beteiligt?

Not found (Gast)

Liebe Kollegin Müller, ich darf noch einmal sagen, dass wir nicht die Einzigen sind, die an bestimmten Stufen dieses Prozesses gesagt haben, welche Schritte notwendig sind. Das heißt, die Bundesrepublik Deutschland blockiert nicht. Im Gegenteil: Die Optionen lagen aufgrund des Schreibens auf dem Tisch der Außenminister. Bis jetzt hat erst ein einziges Mitgliedsland, nämlich Belgien, signalisiert, dass es militärische Unterstützung leisten würde. Inwieweit MONUC bei der Logistik oder in anderen Bereichen Unterstützung finden könnte, ist noch nicht entschieden. Zu dieser Frage findet in der Europäischen Union ein Prozess statt. Deshalb kann man nicht davon sprechen, dass die Bundesregierung diesen Prozess blockiert.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ich rufe die Frage 19 der Kollegin Kerstin Müller auf: Aus welchem Grund unterstützt die Bundesregierung nicht mit hochrangigen Politikern vor Ort die Vermittlungsbemühungen des UNO-Sondergesandten Olusegun Obasanjo zwischen der kongolesischen Regierung und den Nkunda-Rebellen, zumal die aktuellen Friedensbemühungen in Nairobi wieder stillstehen, die Krisenbearbeitung in Kenia Anfang 2008 die Wichtigkeit einer starken, geschlossenen und koordinierten internationalen Gemeinschaft verdeutlicht hat und die Bundesregierung schließlich selbst betont, dass ein dauerhafter Frieden im Kongo einer politischen Lösung des Konflikts bedarf? Bitte schön, Herr Staatsminister.

Not found (Gast)

Die Vermittlungsbemühungen des Vermittlers der Vereinten Nationen, Olusegun Obasanjo, machen nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen trotz gelegentlicher Verzögerungen insgesamt gute Fortschritte. Zusammen mit ihren EU-Partnern unterstützt die Bundesregierung diese Vermittlungsbemühungen ebenso wie die Bemühungen des Vermittlers der Afrikanischen Union, Benjamin Mkapa. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat in den vergangenen Wochen mehrfach mit dem Staatspräsidenten von Ruanda, Paul Kagame, und dem Außenminister der Demokratischen Republik Kongo, Alexis Thambwe Mwamba, telefoniert. Eine Entsendung weiterer Akteure, zusätzlich zu den genannten Vermittlern und zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die afrikanische Region der Großen Seen, Herrn van de Geer, würde die Verhandlungen komplizieren. Auch in Kenia wurden die wesentlichen Fortschritte in den Sitzungen erzielt, an denen lediglich die Kontrahenten und der Vermittler teilnahmen. Afrikanischen Vermittlungsbemühungen ist nach Ansicht der Bundesregierung Vorrang einzuräumen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre Zusatzfrage.

Kerstin Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002741, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ist es nicht so, dass Deutschland fast der einzige große europäische Staat ist, der anders als Frankreich und Großbritannien Obasanjo bei der Vermittlung ohne Vorbehalte unterstützen könnte? Jedenfalls ist das etwas, was uns gegenüber immer wieder geäußert wird. Sie haben von zwei Telefonaten gesprochen: mit dem Außenminister des Kongo und mit Herrn Kagame. Ich frage deshalb noch einmal: Warum gibt es keine Unterstützung durch einen prominenten deutschen Vermittler, der vor Ort dazu beiträgt, dass der notwendige Druck auf Nkunda und Kabila erhöht wird? 2006 gab es immerhin eine EU-Mission. Es ist mir unverständlich, dass von unserer Seite nicht wirklich intensiv Druck ausgeübt wird, um die Vermittlungsbemühungen von Obasanjo zu unterstützen.

Not found (Gast)

Ich kann nur wiederholen, dass die Europäische Union in dieser Angelegenheit sehr aktiv ist, die Präsidentschaft aktiv geworden ist - das entspricht der Rolle einer Präsidentschaft - und andere Repräsentanten das zum Anlass genommen haben, mit der Präsidentschaft zu reisen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch die Initiativen. Es wird versucht, durch andere Maßnahmen den Druck zu erhöhen und die Notwendigkeit von Friedensgesprächen herauszustellen. Das ist auch durch den Außenminister geschehen. Ich denke, das reicht neben den Bemühungen der Vermittler, die bereits vorhanden sind, aus.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Sie haben noch eine Zusatzfrage.

Kerstin Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002741, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Wir haben gerade 60 Jahre Menschenrechtscharta gefeiert. Ich konnte der Rede des Außenministers lauschen. Er hat sich auf die beschlossene Schutzverantwortung, Responsibility to Protect, bezogen, sogar den Kongo erwähnt. Ich frage Sie noch einmal: Wenn Sie dies als verbindliche Handlungsgrundlage der Bundesregierung ansehen, warum wird die Bundesregierung dann nicht Kerstin Müller ({0}) aktiver, um die Menschen dort vor massiver Gewalt zu schützen?

Not found (Gast)

Frau Müller, den Vorwurf, wir würden nicht aktiver schützen, kann ich so nicht stehen lassen. Die Bundesrepublik Deutschland - das wissen vielleicht nur wenige ({0}) ist beispielsweise der drittgrößte Geber für die Mission MONUC. Wir haben das auch hinsichtlich der humanitären Arbeiten und Hilfen deutlich gemacht. Ich habe vorhin das Projekt erwähnt, das Herr Außenminister Steinmeier bei einer der letzten Ratssitzungen angekündigt hat, nämlich die Wiederherstellung des Flughafens. Dies geschieht auf ausdrücklichen Wunsch verschiedener NGOs, der Welthungerhilfe, aber auch der örtlichen Autoritäten, damit den Menschen dort geholfen werden kann. Es gibt Aktivitäten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Man kann also nicht sagen, dass die Bundesrepublik Deutschland und dass diese Bundesregierung nicht aktiv sind.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Eid.

Ursula Eid-Simon (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000454, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Staatsminister, Sie haben jetzt verschiedentlich darauf hingewiesen, dass politische Lösungen notwendig sind, um den Konflikt im Osten des Kongos zu lösen. Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung vieler afrikanischer Staats- und Regierungschefs überein, dass ein Grund für die Destabilisierung im Osten des Kongos darin besteht, dass ehemalige ruandische Völkermörder im Osten des Kongos Schutz gesucht haben und dass es, um an die Ursache des Konfliktes zu gehen, dringend erforderlich ist, diese etwa zwischen 6 000 und 10 000 bewaffneten Milizionäre und Ex-FAR-Leute aus der Region umzusiedeln, damit in der Region endlich Ruhe eintritt? Was tut die Bundesregierung, um genau an diese Ursache heranzugehen und zu helfen, das Problem zu lösen?

Not found (Gast)

Noch einmal: Dieser Aspekt, den Sie ansprechen, ist in erster Linie eine Frage der beteiligten Akteure. Es liegt zum Zweiten auch in der Verantwortung der Afrikanischen Union und der beteiligten Staaten, die sich um die Lösung dieses Konfliktes bemühen. Es gibt in den letzten Tagen Zeichen, dass es dort - auch wenn es uns in keiner Weise zufriedenstellen kann - Fortschritte gibt. Eingebettet in dieses Gesamtkonzept ist die Aufgabe der Bundesregierung zu sehen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Dr. Uschi Eid auf: Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um Druck auf den simbabwischen Staatspräsidenten Robert Mugabe auszuüben, damit dieser zum Rücktritt gezwungen wird?

Not found (Gast)

Wenn Sie, Frau Präsidentin, und Sie, Frau Dr. Eid, es erlauben, würde ich die beiden Fragen zusammen beantworten, ({0}) was ja auch erlaubt, die entsprechende Anzahl an Zusatzfragen zu stellen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Sie haben dann vier Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 21 der Kollegin Dr. Uschi Eid auf: In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Bemühungen, damit in Simbabwe eine Übergangsregierung ohne Robert Mugabe eingerichtet wird und der Wählerwille von Mai 2008 respektiert wird?

Not found (Gast)

Ich darf wie folgt antworten: Der simbabwische Präsident, Robert Mugabe, und die Führer der beiden Oppositionsparteien haben am 15. September 2008 ein Abkommen unterschrieben, nach dem sie die Regierungsgewalt teilen wollen. Robert Mugabe soll danach Präsident bleiben, Morgan Tsvangirai soll Premierminister mit umfangreichen Regierungskompetenzen werden. Die Bundesregierung hat zusammen mit ihren Partnern in der Europäischen Union stets die Umsetzung dieses Abkommens und die umgehende Bildung einer handlungsfähigen Regierung gefordert. Dabei müssen Regierungsverantwortung und -macht so aufgeteilt werden, dass der in den Wahlen vom März 2008 zum Ausdruck gekommene Wählerwille respektiert wird. Dies hat Deutschland im Rahmen der EU mehrfach gefordert. Die Umsetzung des Abkommens stagniert allerdings seit der Unterzeichnung im September. Mugabe hat vor allem in den letzten Tagen gezeigt, dass er an einer Machtteilung kein Interesse hat.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre Zusatzfragen.

Ursula Eid-Simon (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000454, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Stimmt die Bundesregierung mit mir überein, dass sich die stille Diplomatie des ehemaligen südafrikanischen Staatspräsidenten Thabo Mbeki damit als erfolglos erwiesen hat? Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit anderen Afrikanern, die diesen Prozess in Simbabwe stoppen wollen, Sorge dafür zu tragen, dass nach einem anderen Vermittler gesucht wird, weil klar geworden ist, dass die Vermittlungen des ehemaligen südafrikanischen Staatspräsidenten nicht zum Erfolg führen?

Not found (Gast)

Frau Dr. Eid, es hat in der Vergangenheit viele Signale hinsichtlich des Prozesses in Simbabwe gegeben. Das hat gelegentlich zu Gegenreaktionen in den dortigen Ländern insbesondere im Süden Afrikas geführt. Aber ich glaube, dass in der Zwischenzeit auch bei den beStaatsminister Günter Gloser nachbarten Ländern und insbesondere den SADC-Ländern deutlich geworden ist, dass Druck auf die Regierung Mugabe auszuüben ist.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre nächsten Zusatzfragen.

Ursula Eid-Simon (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000454, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Ist der Bundesregierung der Vorschlag der International Crisis Group bekannt, nach der ein von der AU und der UNO gemeinsam eingesetzter Vermittler, also eine respektierte Persönlichkeit, ernannt werden soll? Es gibt einige Namen, zum Beispiel den des ehemaligen UNOGeneralsekretärs Kofi Annan. Diesem Vermittler soll die Aufgabe übertragen werden, eine Übergangsregierung, vielleicht ohne Mugabe und ohne Tsvangirai, zu etablieren, um dann neue Wahlen vorzubereiten.

Not found (Gast)

Ich möchte diesem Schritt nicht vorgreifen und darauf spekulieren in Erkenntnis dessen, dass sich die Afrikanische Union in wenigen Tagen genau wegen der Entwicklung in Simbabwe zu einem Sondergipfel treffen wird. Ich glaube, es ist sehr deutlich geworden, dass bei den Teilnehmern andere Einschätzungen und Bewertungen als noch vor einigen Monaten vorhanden sind. Das Ergebnis dieses Gipfels sollte zunächst einmal abgewartet werden.

Ursula Eid-Simon (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000454, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Unternimmt die Bundesregierung in der institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der SADC, also der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrikas, sowie der AU Schritte, damit in diesem Prozess dieses Thema sehr hochrangig bearbeitet wird und Maßnahmen ergriffen werden, um Simbabwe in der derzeitigen Lage erst einmal zu stabilisieren?

Not found (Gast)

Frau Dr. Eid, es ist Folgendes festzustellen: Vor einiger Zeit - ich glaube, das war im November - war Herr Tsvangirai hier in Berlin zu Besuch. Er hat noch einmal deutlich gemacht, dass die Machtteilung, die vereinbart worden ist, für ihn ein ganz wesentlicher Schritt zur Stabilität ist. Dazu gehört natürlich auch der andere Partner. Die Frage ist: Ist Mugabe überhaupt bereit, diese Machtteilung so zu vollziehen, wie man sie vereinbart hat? Ein zweiter Punkt ist, dass es nicht nur um die Rolle der Bundesregierung geht, sondern dass es um ein gemeinsames Handeln, ein synchrones Vorgehen in der Europäischen Union geht, um gegenüber den Partnern im Süden Afrikas deutlich zu machen, dass es in erster Linie ihre Aufgabe ist, entsprechend Einfluss zu nehmen, dass beispielsweise dieses Machtteilungsabkommen umgesetzt wird und es möglicherweise zu weiteren Schritten kommen kann. Aber das ist in erster Linie vor Ort zu leisten.

Ursula Eid-Simon (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000454, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Staatsminister, wie bewertet die Bundesregierung Forderungen, die zum Beispiel zuletzt von Erzbischof und Friedensnobelpreisträger Tutu erhoben worden sind, Robert Mugabe, der die Macht nicht freiwillig hergeben wird, militärisch von der Macht zu entfernen, um endlich das Leiden der Bevölkerung zu beenden? Ich darf hinzufügen: Ich halte die politischen Mittel für noch nicht ausgeschöpft. Aber trotzdem ist das ein Beweis dafür, dass die Menschen im südlichen Afrika wirklich aus schierer Verzweiflung nicht mehr anders können, als eine militärische Intervention zu fordern. Wie beurteilen Sie das?

Not found (Gast)

Frau Dr. Eid, wir sind uns sicherlich einig über das, was Herr Mugabe angerichtet hat, und darin, dass er eigentlich gar nicht mehr in diese vereinbarte Machtteilung passt, weil er gegen das Abkommen verstoßen hat und in der Tat Menschenrechtsverletzungen gegenüber seinem eigenen Volk begangen hat. Aber ich bitte auch darum, wie ich vorhin schon auf eine andere Frage geantwortet habe: Da die Afrikanische Union und die Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrikas offensichtlich erkannt haben, dass sie den Prozess nicht so weiterführen können, wie sie ihn bisher eingeschätzt haben, sollten wir einfach diesen Sondergipfel abwarten. Dann gibt es möglicherweise weitere Entscheidungen, die wir im Rahmen der Europäischen Union treffen müssen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Müller.

Kerstin Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002741, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Staatsminister, wir haben heute vom Außenminister im Ausschuss erfahren, dass der Sondergipfel, auf den Sie sich gerade beziehen, wahrscheinlich gar nicht stattfinden wird, weil er nämlich zurzeit aktiv von Südafrika, dem untauglichen Vermittler, hintertrieben wird. Deshalb können Sie sich eigentlich nicht darauf berufen, dass man die Ergebnisse abwarten sollte. Was tun die Bundesregierung und die Europäische Union im Rahmen eines kohärenten Vorgehens, wenn die Afrikaner nicht tagen oder wenn sie tagen und nicht handeln? Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Responsibility to Protect verweisen. Darin heißt es: Wenn ein Staat seiner Verantwortung nicht gerecht wird, ist die gesamte internationale Gemeinschaft in der Pflicht. Man kann es also nicht auf die AU schieben, die vielleicht teilweise mit Mugabe unter einer Decke steckt. Was tun Sie, wenn die Menschen massenweise an Cholera sterben und diese Krankheit auf die Nachbarländer übergreift?

Not found (Gast)

Frau Kollegin Müller, Sie wissen aus früheren Aufgaben, dass ich keinen Grund habe, meinem Außenminister zu widersprechen. Dass der Gipfel nicht stattfindet, das mag so sein, weil es unterschiedliche Entwicklungen gibt. Aber beabsichtigt ist natürlich, dass dieser Gipfel stattfindet. Es ist deutlich geworden, dass die Einschätzung der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft gegenüber dem Regime Mugabe in der Vergangenheit möglicherweise nicht richtig gewesen ist. Ich erinnere an die ganzen Debatten im Vorfeld des EU-Afrika-Gipfels im letzten Jahr unter portugiesischer Präsidentschaft, bei der es um die Frage ging, ob man Mugabe einlädt oder nicht, und bei der es zu einer Gegenreaktion der afrikanischen Staaten gekommen ist und sie Mugabe unterstützt haben, weil sie es für notwendig gehalten haben, dass er an dem Gipfel teilnimmt. Daran sieht man aber, dass mittlerweile auch in den Ländern des südlichen Afrikas ein Umdenken stattgefunden hat, auch wenn es viel zu lange gedauert hat. Ich hoffe, dass dieses Umdenken auch zu konkreten Schritten führt.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereiches. Vielen Dank, Herr Staatsminister, für die Beantwortung der Fragen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auf. Die Fragen beantwortet der Parlamentarische Staatssekretär Peter Altmaier. Ich rufe die Frage 22 des Kollegen Dr. Hakki Keskin auf: Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von türkischen Migrantenverbänden in Deutschland ({0}), dass sich in den zurückliegenden zwei Jahren rechte Gewalt zunehmend gegen Migrantinnen und Migranten mit türkisch-muslimischem Hintergrund richtet, vor dem Hintergrund, dass im Zeitraum von Februar 2006 bis April 2008 einer Auflistung der Türkischen Gemeinde Nürnberg zufolge 94 gemeldete Angriffe gegen türkische Migrantinnen und Migranten, ihr Eigentum, ihre Vereinigungen und Moscheen in Deutschland registriert worden sind, und, wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie hieraus? Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Mit Ihrer und Herrn Keskins Zustimmung würde ich gern die Fragen 22 und 23 im Zusammenhang beantworten. Sie können dann entsprechend mehr Zusatzfragen stellen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Dann rufe ich auch die Frage 23 des Kollegen Dr. Hakki Keskin auf: Welche notwendigen Schutzvorkehrungen sind bislang getroffen worden, um türkische Migrantinnen und Migranten, ihr Eigentum und ihre Vereinigungen und Moscheen vor der gestiegenen rechten Gewalt zu schützen, und, sollten keine Maßnahmen ergriffen worden sein, welche Schutz- und Präventionsmaßnahmen wird die Bundesregierung beschließen, um Angriffe gegen türkische Migrantinnen und Migranten zu verhindern?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Herr Kollege Keskin, die Bundesregierung ist sich insofern mit den Migrantenverbänden und, wie ich denke, auch mit Ihnen einig, dass wir der Auffassung sind, dass sich die Zahl rechter Gewalttaten ganz generell und speziell die Zahl fremdenfeindlicher Gewalttaten in Deutschland seit Jahren auf einem viel zu hohen Niveau bewegt und dass bisher leider auch keine Anzeichen für eine Wende zum Besseren zu erkennen sind; das muss man deutlich sagen. Das ist ein Zustand, der nicht hinnehmbar ist. Der Bundesregierung liegen jedoch keine belastbaren Erkenntnisse vor, dass Migrantinnen und Migranten mit türkisch-muslimischem Hintergrund von den Gewalttaten, die Sie angesprochen haben, überproportional betroffen sind, etwa im Vergleich zu Personen aus anderen Herkunftsländern, zum Beispiel mit Personen aus Afrika. Allerdings ist zu sagen, dass die Bundesländer für die Fallzahlen und die Einordnung der Fälle in die einzelnen Kategorien zuständig sind. Das ist etwas, was die Bundesregierung und das BKA nicht im Einzelfall überprüfen können. Nach den bestehenden Richtlinien ist für die Einordnung einer Tat als fremdenfeindliche Straftat allein die Motivation des Täters maßgebend. Die Einschätzung wird auch dadurch erschwert, dass die Angaben des Opfers zu seinem Migrationshintergrund und/oder seiner Religionszugehörigkeit freiwillig sind und auch nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Das alles macht es schwierig, anhand der Zahlen Trends festzustellen und zu eindeutigen Einschätzungen zu kommen. Ich glaube aber, man kann zumindest nicht sagen, dass sich aus den Zahlen ein überproportionaler Anstieg ergibt. Was die von Ihnen zitierten 94 Angriffe auf türkischmuslimische Migrantinnen und Migranten anbelangt, die auf der von Ihnen erwähnten Internetseite genannt werden, so haben die Bundesländer dem Bundeskriminalamt bislang nur einen Bruchteil dieser Fälle als politisch rechts motivierte Straftaten gemeldet. Einige der aufgelisteten Taten sind deshalb dem Phänomenbereich der politisch motivierten Ausländerkriminalität zugeordnet worden, weil sie offensichtlich im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die PKK und mit der Kurdenproblematik stehen. Andere Ereignisse sind entsprechend den Ermittlungsergebnissen von den zuständigen Landeskriminalämtern gar nicht als politisch motivierte Kriminalität erfasst worden, obwohl sie die Öffentlichkeit stark bewegt haben, zum Beispiel der verheerende Brand eines Wohnhauses in Ludwigshafen am 3. Februar dieses Jahres, bei dem die zuständige Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine vorsätzliche Brandstiftung oder gar ein Brandanschlag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. So viel zu Ihrer ersten Frage. Ihre zweite Frage, welche notwendigen Schutzvorkehrungen die Bundesregierung bislang getroffen hat, kann ich dahin gehend beantworten, dass sich die unmitParl. Staatssekretär Peter Altmaier telbaren polizeilichen Schutzmaßnahmen im Hinblick auf konkrete Personen und konkrete Objekte nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in der Zuständigkeit der Länder befinden. Das heißt, der Bund hat in diesem Bereich keine Einflussmöglichkeiten. Wir leisten aber nach besten Kräften Beiträge zur Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit ganz generell. Beispielsweise haben Bund und Länder gemeinsam seit dem Jahr 1992 insgesamt 28 rechtsextremistische Vereine verboten. Ein weiteres Vereinsverbot befindet sich in der Vorbereitung und wird derzeit geprüft. Es gibt zudem ein breites Spektrum verschiedenster Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der politischen Bildung, vor allem auch für junge Menschen, die oftmals von diesen Problemen besonders betroffen sind. Wir wollen dadurch einen Beitrag gegen die Entstehung und Verbreitung von Fremdenfeindlichkeit leisten. Das können Sie auch daran sehen, dass die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Kräfte unterstützt, die sich gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt wenden. Die Bundeszentrale für politische Bildung spielt insofern eine wichtige Rolle, als sie Bildungsangebote für Schulen, Ausbildungsstätten und Jugendhäuser unterbreitet und Publikationen und Veranstaltungen zur Stärkung der Zivilgesellschaft gegen rechtsextremistische Einflüsse herausgibt bzw. durchführt.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre Zusatzfrage.

Dr. Hakki Keskin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003785, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Staatssekretär Altmaier, ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Trotzdem habe ich noch zusätzliche Fragen. Laut des Webportals mit dem Namen „MUT gegen rechte Gewalt“ sind in den Jahren 1990 bis einschließlich 2008 über 140 Menschen durch Rechtsextreme ermordet worden. Ist diese Zahl der Bundesregierung bekannt?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Ich kann diese Zahl weder bestätigen noch dementieren. Insofern kann ich nur auf die Statistiken im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes verweisen. Diese Statistiken sind Ihnen ja bekannt. Sie können daraus die gleichen Schlüssen wie die Bundesregierung ziehen. Alle Zahlen, über die wir verfügen, liegen auch der Öffentlichkeit vor.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Hakki Keskin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003785, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, dass der Schutz eines jeden Menschen vor rechtsradikaler Gewalt bzw. vor Gewalt insgesamt mit zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates gehört, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesen offensichtlich fehlenden Schutz - selbst wenn diese Zahlen nicht exakt zutreffen, ist es trotzdem eine Vielzahl von Menschen, Dutzende, die durch rechte Gewalt getötet worden ist - sicherzustellen? Was gedenkt die Bundesregierung in dieser Hinsicht zu tun?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Herr Kollege Keskin, ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu, dass diese Menschen geschützt werden müssen. Das gilt übrigens nicht nur für die Menschen, sondern auch Sachen müssen gegen Gewalt geschützt werden. Das gilt ganz generell und selbstverständlich auch für rechts- oder linksextremistische Gewalt. Ich habe ja bereits ausgeführt, dass die einzelne konkrete Maßnahme, die zu ergreifen ist - ob man zum Beispiel für Polizeischutz sorgt oder ein bestimmtes Objekt unter Bewachung stellt -, von den Polizeien der Bundesländer durchgeführt werden muss. Hier hat der Bund keine originären Kompetenzen. Der Bund hat allerdings die Möglichkeit, durch den Bundeshaushalt und im Rahmen seiner allgemeinen Zuständigkeiten dafür zu sorgen, dass das Bewusstsein geschärft wird. Wir können übrigens auch anregen - das tun wir ja -, dass über diese Dinge in der Konferenz der Innenminister der Bundesländer, in der wir Gast sind, regelmäßig gesprochen wird. Wie Sie auch den Presseberichten entnehmen können, haben wir uns dort in den letzten Monaten auch intensiv mit der Finanzierung von rechtsextremistischen Vereinigungen und mit den Umtrieben dieser Vereinigungen beschäftigt. Das wird sicherlich auch in Zukunft der Fall sein.

Dr. Hakki Keskin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003785, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Eine letzte Zusatzfrage.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Sie haben noch zwei, Herr Kollege Keskin.

Dr. Hakki Keskin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003785, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, ich habe mir die Statistiken in der Tat angeschaut. Es gibt Differenzen zwischen den offiziellen Angaben beispielsweise des Bundesinnenministeriums oder des Verfassungsschutzes und der sonstigen Organisationen. Daher stellen viele Migrantenorganisationen und -verbände seit langem die Forderung, auch in der Bundesrepublik Deutschland unabhängige Beobachtungsstellen - in anderen Ländern wie Schweden, Großbritannien oder in den USA werden sie Ombudsstellen genannt - einzurichten, deren Aufgabe es sein könnte, sich um die Opfer zu kümmern, das Geschehen genauestens zu beobachten und sich ähnlich wie ein Rechtsanwalt ernsthaft um die Betroffenen zu kümmern und die notwendigen Schritte zu unternehmen. Meinen Sie nicht, dass wir auch in der Bundesrepublik Deutschland solche Beobachtungsstellen benötigen?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Herr Kollege Keskin, Sie gehen jetzt ein Stück weit über Ihre Fragestellung hinaus, die sich darauf bezog, wie wir die Situation einschätzen und was wir tun, um Menschen davor zu schützen, Opfer solcher Gewalttaten und Übergriffe zu werden. Ihre Zusatzfrage bezieht sich auf die Frage, wie wir denjenigen helfen können, die Opfer geworden sind. Ich gebe Ihnen recht, dass diese Frage sehr wichtig ist. Welche Instrumente man dazu benötigt, muss im politischen Raum - auch von den Fraktionen des Deutschen Bundestages - diskutiert werden. Die Bundesregierung wird sich dann, wenn entsprechende Anregungen an sie herangetragen werden, dazu äußern und Stellung nehmen.

Dr. Hakki Keskin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003785, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Gestatten Sie eine letzte Frage?

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ich gestatte noch eine Zusatzfrage.

Dr. Hakki Keskin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003785, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke sehr. Wir haben vor wenigen Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Im Rahmen dieses Gesetzes hätten wir sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene genau diese Einrichtungen schaffen können - ich habe immer wieder darauf verwiesen, dass wir an dieser Stelle ein Defizit haben -; das ist aber leider bislang nicht geschehen. Herr Staatssekretär Altmaier, meinen Sie als zuständiger Staatssekretär im Bundesinnenministerium nicht, dass wir nunmehr entsprechende Schritte unternehmen müssten?

Peter Altmaier (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002617

Herr Kollege Keskin, ich muss darauf hinweisen, dass nach meiner Kenntnis das Antidiskriminierungsgesetz nicht unter Federführung des Bundesinnenministeriums auf den Weg gebracht worden ist. Unabhängig davon ist das Gesetz so, wie es verabschiedet worden ist, von der Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossen worden. Es ist auch vorher noch in vielen Punkten geändert worden. Insofern richtet sich Ihre Frage im Grunde nicht an die Bundesregierung, sondern an die Mehrheit im Parlament bzw. an die Fraktionen im Parlament, die dieses Gesetz beschlossen haben.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Die Frage 24 der Kollegin Petra Pau wird schriftlich beantwortet. Wir sind deswegen am Ende dieses Geschäftsbereichs. Vielen Dank, Herr Altmaier, für die Beantwortung der Fragen. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die Fragen beantwortet Frau Staatssekretärin Nicolette Kressl. Die Frage 25 des Kollegen Hans-Joachim Fuchtel wird schriftlich beantwortet ebenso wie die Fragen 26 und 27 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch, die Fragen 28 und 29 der Kollegin Christine Scheel und die Fragen 30 und 31 des Kollegen Jürgen Koppelin. Damit rufe ich die Frage 32 des Abgeordneten HansChristian Ströbele auf: Welche Auflagen gemäß § 5 Abs. 2 bis 4 der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung, FMStFV - insbesondere zu Vergütungshöhe, Abfindungen, Boni und anderen Vergütungsteilen von Organmitgliedern sowie zu Beschränkungen und Gestaltungen der Geschäftstätigkeit -, hat die Bundesregierung nach ihren eigenen dahin gehenden Ankündigungen - „höchstens 500 000 Euro“; vergleiche taz, 21. Oktober 2008 konkret denjenigen 15 Banken auferlegt bzw. wird dies tun, die seither staatliche Garantien sowie Eigenkapitalhilfen beantragten ({0}), und ist die Bundesregierung gewillt, nach ihrer ablehnenden Antwort auf meine entsprechende Frage in der Fragestunde des Bundestages am 12. November 2008 ({1}) nun zu beachten, dass derlei Auskünfte gemäß § 10 a Abs. 2 Satz 1 FMStFG keineswegs ausschließlich dem SoFFin-Kontrollgremium des Bundestages zustehen, sondern die gesetzlichen Kontrollrechte aller Abgeordneten und sonstigen Ausschüsse uneingeschränkt bestehen bleiben, zumal die Bundesregierung zu solchen Nachfragen Anlass gibt, etwa indem sie trotz Rüge der EU-Kommission der Commerzbank zu wenig Kreditzinsen abverlangen wollte ({2})? Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

Nicolette Kressl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002706

Sehr geehrter Herr Kollege, bislang sind Garantien gemäß § 6 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes zugunsten der Hypo Real Estate Holding AG, der HSH Nordbank sowie der Bayern LB gewährt worden. Entsprechend sollen den Antragstellern bei Stabilisierungsmaßnahmen in Form der Garantie Auflagen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 der entsprechenden Verordnung aufgegeben werden. Auflagen zu Vergütungshöhe, Abfindungen, Boni und anderen Vergütungsteilen von Organmitgliedern sind für Garantien hingegen nicht vorgesehen. Zu den konkreten Vertragsgestaltungen der bereits abgeschlossenen oder künftigen Stabilisierungsmaßnahmen darf sich die Bundesregierung - insoweit bleiben wir bei unserer Position - nur gegenüber dem eigens dafür eingerichteten Gremium zum Finanzmarktstabilisierungsfonds gemäß § 10 a des Gesetzes äußern. Dieses Gremium ist eingerichtet worden, um die Mitglieder des Deutschen Bundestages über die konkrete Ausgestaltung von Stabilisierungsmaßnahmen informieren zu können, ohne dabei die berechtigten Geheimhaltungsinteressen der betroffenen Unternehmen zu verletzen. Diese Regelung des § 10 a wurde nach ausführlicher Debatte des Gesetzgebers, also dieses Parlaments, unter Abwägung der widerstreitenden Interessen des Parlaments auf der einen Seite und der Antragsteller auf der anderen Seite getroffen. Der verfassungsgemäße parlamentarische Informationsanspruch ist im Übrigen selbst durch die Verfassung begrenzt, in diesem Fall durch den in Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes gewährten Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre erste Zusatzfrage, bitte.

Hans Christian Ströbele (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002273, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Kollegin, können Sie mir sagen, wie ich als Bundestagsabgeordneter mein Kontrollrecht gegenüber der Bundesregierung ausüben soll, wenn ich überhaupt keine Informationen über die Ausgestaltung der geforderten Auflagen oder Ähnliches bekomme? In dem Gesetz steht ja nicht, dass nur dieses Gremium Informationen bekommen darf. Es heißt dort, dass dieses Gremium Informationen bekommt und die Mitglieder dieses Gremiums zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet sind. Also auch mir darf mein Kollege nicht mitteilen, was er dort erfahren hat. Wie kann ich dann noch meiner parlamentarischen Pflicht - so fasse ich es jedenfalls auf - zur Kontrolle dieser Abgabe von Garantieerklärungen in Milliardenhöhe nachkommen?

Nicolette Kressl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002706

Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben sich wieder auf Garantieerklärungen, also Bürgschaften, bezogen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass dafür diese Auflagen nicht gelten. Dies wollte ich zunächst fachlich klarstellen. Gerade Sie wissen doch, dass es auch bei anderen Themenfeldern zur Geheimhaltung verpflichtete Gremien gibt, die den Kontrollauftrag des gesamten Parlaments sicherstellen. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass es im Gesetzgebungsverfahren eine Abwägung zwischen den verschiedenen Pflichten gibt. Da wir aber grundgesetzlich auf die von mir angesprochene Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verpflichtet sind, hat sich der Gesetzgeber - die Mehrheit dieses Parlaments - nun eben dafür entschieden, Detailinformationen, also die konkreten Vertragsgestaltungen, nach denen Sie gefragt haben, ausschließlich dem zur Geheimhaltung verpflichteten Gremium zu geben.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Sie haben noch eine Zusatzfrage.

Hans Christian Ströbele (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002273, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Kollegin, ich nehme einmal an, Sie stimmen mit mir darin überein, dass das Recht zur Kontrolle des Haushalts eines der wichtigsten, vielleicht das wichtigste Recht des Parlaments gegenüber einer Regierung ist. Wenn jetzt beschlossen worden ist, dass ein Betrag - ich meine den Gesamtbetrag: die Garantieerklärungen und alles andere - in mehrfacher Höhe des Bundeshaushalts vergeben werden kann, ohne dass über 90 Prozent der Abgeordneten wissen können, unter welchen Voraussetzungen Gelder vergeben werden, dann kann das Haushaltsrecht der Abgeordneten nicht mehr wahrgenommen werden. Dies unterscheidet sich grundlegend von der Kontrolle der Geheimdienste. Mir ist auch bewusst, dass die Bestimmung, die Sie ins Gesetz aufgenommen haben, zum Teil wörtlich den Bestimmungen des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste, also des PKG-Gesetzes, nachgebildet worden ist. Beim einen Fall geht es um die Kontrolle von Geheimdiensten, beim anderen Fall um das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages, das praktisch für obsolet erklärt worden ist.

Nicolette Kressl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002706

Herr Kollege, ich stimme Ihnen in keiner Weise zu. Es geht nicht um das Haushaltsrecht. Über die Frage, wie viele Mittel insgesamt zur Verfügung gestellt werden, wird natürlich auch im Haushaltsausschuss entschieden. Aber Ihre Frage bezog sich nicht auf die Zurverfügungstellung eines bestimmten Mittelvolumens, sondern auf die konkrete Ausgestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen. Daraufhin habe ich Ihnen die grundgesetzliche Verpflichtung sowohl der Bundesregierung als auch des Parlaments beschrieben. Ich will in meiner dritten Antwort noch einmal darauf hinweisen, dass sich das Parlament selbst in seiner Funktion als Gesetzgeber und nicht die Bundesregierung - Sie wissen doch, wie es funktioniert - für dieses Geheimgremium entschieden hat.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Frau Staatssekretärin, ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Fragen 33 und 34 des Kollegen Dr. Andreas Schockenhoff, die Fragen 35 und 36 des Abgeordneten Jens Ackermann sowie die Fragen 37 und 38 des Kollegen Frank Spieth werden schriftlich beantwortet. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Fragen beantwortet Frau Parlamentarische Staatssekretärin Karin Roth. Ich rufe die Frage 39 des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter auf. Warum gestaltet sich die Zugänglichmachung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Pilotprojekte der Betreibermodelle zum mehrstreifigen Ausbau von Autobahnen so schwierig, obwohl eine Kleine Anfrage ({0}) von der Bundesregierung dahin gehend beantwortet wurde, dass Daten dazu dem Parlament unter Wahrung der entsprechenden Vorgaben der Vertraulichkeit über den Haushaltsausschuss zugänglich seien, und wann rechnet die Bundesregierung mit der Möglichkeit der Einsichtnahme für Bundestagsabgeordnete in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Pilotprojekte der Betreibermodelle zum mehrstreifigen Ausbau von Autobahnen? Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Sehr verehrter Herr Kollege Dr. Hofreiter, die Antwort lautet wie folgt: Die Antwort auf die Kleine Anfrage besagte, dass dem Parlament im Bedarfsfall bei Wahrung der entsprechenden Vorgaben vertrauliche Dokumente zur Verfügung gestellt werden könnten. Eine im Rahmen der nunmehr konkret an den Haushaltsausschuss gerichteten Anfrage erfolgte abschließende Prüfung hat ergeben, dass für diesen konkreten Fall die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages die geeignete Stelle ist. Die Überleitung der gewünschten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ist immer an die vorhergehende Prüfung der Rechtslage gebunden. Dies erfordert einen zeitlichen Vorlauf. Wir sind bemüht, Ihnen bis zum Ende der Woche das Ergebnis der rechtlichen Prüfung mitzuteilen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre erste Zusatzfrage.

Dr. Anton Hofreiter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003772, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Sie gestehen also ein, dass die Antwort auf die Kleine Anfrage, dass ich mir jederzeit die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen via Haushaltsausschuss ansehen kann, falsch war?

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Herr Kollege Hofreiter, wir haben aufgrund der Anfrage des Haushaltsausschusses geprüft. Wir werden nun weiter prüfen - im Laufe dieser Woche wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt -, ob die Möglichkeit besteht, Einsicht zu nehmen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre zweite Zusatzfrage.

Dr. Anton Hofreiter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003772, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Das heißt, Sie leiten es nicht dem Haushaltsausschuss zu, sondern, wenn überhaupt, der Geheimschutzstelle?

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Ja.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ich rufe die Frage 40 des Kollegen Dr. Anton Hofreiter auf: Inwieweit trifft es zu, dass im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein zweiter Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften erarbeitet wird, und wann rechnet die Bundesregierung mit der parlamentarischen Behandlung? Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Herr Dr. Hofreiter, folgende Antwort dazu: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat im August 2008 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt und hierzu eine Anhörung der Bundesländer und der Verbände durchgeführt. Der Gesetzentwurf dient in der Hauptsache dazu, das Personenbeförderungsgesetz und das Allgemeine Eisenbahngesetz an die Verordnung der EG 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen der EWG 119/69 und der EWG 1107/70 des Rates anzupassen. Die Prüfung der Anhörungsvorschläge ist noch nicht abgeschlossen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre Zusatzfrage.

Dr. Anton Hofreiter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003772, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Staatssekretärin, mir ist bekannt, dass es zwei völlig unterschiedliche Referentenentwürfe in Ihrem Haus gibt. Meine Frage lautet: Ist auch Ihnen das bekannt?

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Ich gehe davon aus, dass wir einen Referentenentwurf zur Anhörung verschickt haben, und der gilt.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Sie haben noch eine Zusatzfrage.

Dr. Anton Hofreiter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003772, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Meine Frage galt nicht dem verschickten Referentenentwurf. Der ist inzwischen offiziell öffentlich. Meine Frage betrifft den zweiten Referentenentwurf, der dem ersten konträr widerspricht. Ist Ihnen bekannt, dass ein solcher vorliegt, und können Sie etwas zu dessen Inhalten sagen? - Sie brauchen mir nichts zu den Inhalten zu sagen; denn ich habe ihn ohnehin.

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Herr Dr. Hofreiter, wenn Sie mehr als ich wissen, dann tun Sie das, was Sie vorgeschlagen haben.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Die Frage 41 des Kollegen Peter Hettlich und die Frage 42 des Kollegen Dr. Ilja Seifert werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 43 der Kollegin Veronika Bellmann auf: Wie ist der Sachstand des Streckenausbaus der Eisenbahnstrecke Dresden-Berlin, und in welcher Höhe sind Mittel dafür im Bundeshaushalt 2009 verankert bzw. vorgesehen?

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Liebe Kollegin Bellmann, die Ausbaustrecke Berlin-Dresden wird in zwei Baustufen realisiert. Die erste Baustufe ist der Ausbau auf 160 km/h, der teilweise realisiert ist, und die zweite Ausbaustufe ist der Ausbau auf 200 km/h. Für die Maßnahmen der ersten Baustufe, erste Realisierungsstufe, ist die Inbetriebnahme erfolgt. Es finden noch Restarbeiten statt. Was den Streckenausbau im Rahmen von Maßnahmen der zweiten Realisierungsstufe der ersten Baustufe - also die geplanten Investitionen von rund 199,9 Millionen Euro, davon Finanzierungsanteil des Bundes von 132 Millionen Euro und EFRE-Mittel von 57,3 Millionen Euro - betrifft, ist der Baubeginn für 2009 vorgesehen. Die Einzelfinanzierungsvereinbarung hierfür wurde am 11. Dezember 2008 gezeichnet. Die Ausbaustrecke Berlin-Dresden wurde in die indikative Liste der Großprojekte des EFRE-Bundesprogramms, operationelles Programm Verkehrsinfrastruktur, für die Förderperiode 2007 bis 2013 aufgenommen. Die Europäische Kommission hat das operationelle Programm und die indikative Liste der Großprojekte am 7. Dezember 2007 genehmigt. Im Juli 2008 wurde die DB Netz AG gebeten, die erforderlichen Schritte für die Erarbeitung von zwei Großprojektanträgen zur EFREFinanzierung zu unternehmen. Dem Vernehmen nach liegen erste Antragsentwürfe zur DB-AG-internen Prüfung vor.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre Zusatzfragen, bitte.

Veronika Bellmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003501, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sie sagten, dem Vernehmen nach lägen erste Entwürfe vor. Wie schätzen Sie denn den realisierbaren Baubeginn ein? Der Hintergrund ist: Wir hatten jetzt den Fahrplanwechsel und fahren von Dresden bis Berlin 18 Minuten länger. Wir liegen heute weit über der Fahrzeit von 1936, als man noch mit der Dampflok gefahren ist. Ich habe diese Frage schon des Öfteren gestellt. Ich möchte jetzt gerne wissen: Wann kann es wirklich losgehen?

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Liebe Kollegin Bellmann, ich verstehe die Dringlichkeit Ihrer Frage. Sie möchten gern, dass alles übermorgen erledigt ist. Ich habe aber gerade angedeutet, dass wir die erfreuliche Nachricht haben, dass wir im Jahr 2009 mit der Realisierungsstufe beginnen und immerhin 199,9 Millionen Euro für dieses Projekt zur Verfügung stellen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre zweite Zusatzfrage, bitte.

Veronika Bellmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003501, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Meine zweite Zusatzfrage bezieht sich wiederum auf diese Strecke. Die Strecke Berlin-Dresden ist im TENLeitschema der Europäischen Union als Hochgeschwindigkeitsstrecke von 200 km/h festgelegt. Im Verlauf der letzten Jahre und Monate ist man auf das Thema EFREFinanzierung gekommen: 160 km/h mit der Option 200 km/h. Die Finanzierungsvereinbarung von etwas mehr als 199 Millionen Euro, die vor kurzem mit der DB AG getroffen wurde, bezieht sich lediglich auf die Beseitigung von Langsamfahrstrecken. Der Ausbau der Strecke auf 160 km/h mit Option 200 km/h steht damit für meine Begriffe in weiter Ferne. Wie beurteilen Sie das, Frau Staatssekretärin?

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Frau Bellmann, zunächst muss dieses Projekt realisiert werden. Wenn das geschehen ist, kommt man schneller von Berlin nach Dresden. ({0}) Das ist Ziel und Zweck dieser Veranstaltung. Im nächsten Projekt wird die Frage der Finanzierung und der Realisierung behandelt. Wir haben mehrere Stufen, insgesamt drei, wie Sie wissen. Deshalb wird nicht alles auf einmal geschehen, sondern nacheinander. Wir werden uns bemühen, die Projekte im Bereich der Schiene - übrigens im Osten wie im Westen - im Rahmen unserer Haushaltsmöglichkeiten so zu organisieren und zu finanzieren, dass sie möglichst bald durchgeführt werden können. Auch Sie wissen: Wir können nicht sämtliche Projekte im Bereich des Schienenverkehrs gleichzeitig finanzieren. Deshalb bin ich froh, dass wir am 11. Dezember eine Vereinbarung getroffen haben. Der nächste Schritt wird folgen, und Sie bleiben am Ball. ({1})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Der Kollege Hofreiter würde gerne noch eine Zusatzfrage stellen.

Dr. Anton Hofreiter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003772, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, wir haben im Verkehrsausschuss immer wieder interessante Erfahrungen mit der DB AG gemacht. Es ist tröstlich, dass eine Finanzierungsvereinbarung getroffen worden ist. Wir wissen allerdings, dass das bei der DB AG in der Regel wenig hilft. Das Treffen einer solchen Vereinbarung ist zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung dafür, dass etwas passiert. Mich würde der Zeitplan interessieren. Meine Nachfragen: Wann ist Baubeginn? Wann rechnen Sie mit dem Abschluss dieser Bauarbeiten? Wann rechnen Sie damit, dass die dritte Stufe, nämlich der Ausbau auf 160 km/h, begonnen und abgeschlossen werden kann? Das ist das, was die Leute interessiert. Sie wollen nicht wissen, ob Sie eine Finanzierungsvereinbarung getroffen haben, sondern wann die Langsamfahrstellen beseitigt werden und wann für Beschleunigung gesorgt wird. Mich interessiert der Zeitplan für Anfang und Ende der Bauarbeiten. Was die dritte Stufe angeht: Wann sollen Anfang und Fertigstellung sein?

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Herr Dr. Hofreiter, ich habe gesagt - es ist ganz klar -, 2009 ist Baubeginn. Bis 2012, also insgesamt drei Jahre, soll die Baumaßnahme durchgeführt werden. Das haben wir geplant. Ich verstehe, dass Sie immer wieder kritische Diskussionen über die DB AG führen möchten. An dieser Stelle ist aber ganz klar, dass wir im Rahmen dieser Vereinbarung den Baubeginn für 2009 avisieren. Bis 2012 soll diese Baumaßnahme realisiert sein. Die Frage der dritten Ausbaustufe wird in den nächsten Jahren zu entscheiden sein. Wie gesagt, werden alle Entscheidungen nacheinander getroffen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege Mücke, bitte.

Jan Mücke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003813, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Staatssekretärin, Sie werden verstehen, dass ich der Meinung bin, dass Ihre Antworten nicht besonders befriedigend sind. Wie Sie wissen, ist ursprünglich geplant gewesen, dieses Projekt 2007 fertigzustellen, und zwar für Tempo 200 km/h. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2008, bald beginnt das Jahr 2009, und Sie vertrösten uns hier auf das Jahr 2013 mit einem Ausbau bis Tempo 160 km/h bzw. mit der Beseitigung von Langsamfahrstellen. Das ist insgesamt ein wenig befriedigender Zustand. Ich höre, dass die Bundesregierung an einem zweiten Konjunkturpaket bastelt. Ich gehe davon aus, dass in diesem Konjunkturpaket weitere, auch finanzielle Maßnahmen zur Stärkung der Infrastruktur vorgesehen sind. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Ausbau der Bahnstrecke Dresden-Berlin für das Tempo 200 km/h durch das Konjunkturpaket II mitfinanziert werden wird?

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Herr Kollege Mücke, zunächst zum Zeitraum: Die Fertigstellung soll 2012 sein. Es gibt in verschiedenen Bereichen Schienenprojekte, die realisiert werden, wenn es ein zweites Konjunkturpaket gibt - worauf alles hindeutet. Ich will an dieser Stelle sagen: Es geht auch um die Vorarbeiten für die dritte Realisierungsstufe, die man dann einleiten muss. Auch Sie wissen: Man kann erst dann bauen, wenn die Planung abgeschlossen ist. Insofern verstehe ich, dass Sie alle sehr unglücklich darüber sind, dass das länger dauert als geplant. Das gilt aber nicht nur für dieses Schienenprojekt, sondern auch für andere. Deshalb müssen wir jetzt gemeinsam versuchen, die Schienenprojekte auf den Weg zu bringen, die schon fertig geplant sind, und die Planungen voranzubringen, die notwendig sind. Dafür werden wir uns einsetzen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ich rufe die Frage 44 des Kollegen Lutz Heilmann auf: Würde die Bundesregierung die in Art. 5 Abs. 2 des Staatsvertrags über eine feste Fehmarnbelt-Querung genannten Ausbauten auch dann realisieren, wenn es entgegen den Planungen aufgrund von Kostensteigerungen oder anderer zukünftiger Entwicklungen nicht zur Realisierung einer festen Fehmarnbelt-Querung kommen sollte, oder sieht sie dann dafür keinen Bedarf, und sieht die Bundesregierung die in Art. 5 Abs. 2 des Staatsvertrags über eine feste Fehmarnbelt-Querung genannten Ausbauvorhaben ausschließlich im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer festen FehmarnbeltQuerung? Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Der Ausbau der Straßenhinterlandanbindung, wie in Art. 5 Abs. 2 des Vertrages definiert, kann auch unabhängig von einer festen Fehmarnbelt-Querung realisiert werden, da die Maßnahme in den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ des aktuellen Bedarfsplans eingestuft ist. Sie steht damit nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung. Die Schienenhinterlandanbindung ist als „Internationales Vorhaben“ im aktuellen Bedarfsplan eingestuft. Der Ausbau, wie in Art. 5 Abs. 2 des Vertrages definiert, steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Realisierung einer festen Fehrmarnbelt-Querung. Als erster Schritt ist die Elektrifizierung der Schienenstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden mit einem Baubeginn vorgesehen, der dem der festen Fehmarnbelt-Querung zeitlich nachfolgt. Die Elektrifizierung soll spätestens zur Eröffnung der festen Fehmarnbelt-Querung abgeschlossen sein. Bei Nichtrealisierung der Fehmarnbelt-Querung wäre zur Bewältigung der prognostizierten Skandinavien-Verkehre der Ausbau der Jütland-Linie erforderlich.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre Zusatzfragen, bitte.

Lutz Heilmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003766, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Ich hake einmal nach, da ich dazu kürzlich auch eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt habe. Wenn ich das jetzt einmal interpretiere, dann heißt das, dass es ohne die Fehmarnbelt-Querung keinen verkehrlichen Bedarf für den Ausbau der Hinterlandanbindung gibt. Wenn ich Ihre Antwort auf meine Kleine Anfrage weiter interpretiere, dann gibt es auch keinen Bedarf für den Ausbau in dem Fall, dass die Fehmarnbelt-Querung kommt. Sie haben nämlich bestätigt, dass die Verkehrsbelastung der Fehmarnsund-Brücke auf absehbare Zeit nicht so groß sein wird, dass ihr Ausbau erforderlich wäre, dass die Brücke zweispurig und eingleisig bleiben soll und dass es für den Ausbau auf absehbare Zeit - so schreiben Sie in der Antwort auf meine Kleine Anfrage keinen Bedarf gibt. Wenn das so ist, dann gibt es logischerweise auch keinen Bedarf für den Ausbau der Hinterlandanbindung. Wenn das Nadelöhr FehmarnsundBrücke groß genug ist, dann ist mit Sicherheit auch die weitere Anbindung ausreichend. Deswegen meine NachLutz Heilmann frage: Warum soll die Hinterlandanbindung überhaupt ausgebaut werden? Ich habe heute das Protokoll eines Gesprächs erhalten, das am 21. November auf der Insel Fehmarn stattgefunden hat und in dem der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein Stellung dazu bezogen hat. Er geht von einem zweigleisigen Ausbau der Schienenanbindung aus. Gibt es dafür überhaupt irgendwelche verkehrlichen Bedarfe?

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Es gibt, bezogen auf diese Frage, natürlich verkehrliche Bedarfe; sonst würden Dänemark und auch wir dieses Projekt so nicht realisieren. Wir haben uns im Rahmen unseres Vertrages mit den Dänen verpflichtet, auf unserem Gebiet für die Hinterlandanbindungen zu sorgen. Ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass als erster Schritt die Elektrifizierung im Bereich Lübeck-Puttgarden vorgesehen ist. Die weiteren Schritte folgen ab 2018. Bis dahin wird man sehen, welche Entwicklung sich abzeichnet. Ihren Schluss, dass die Fehmarnsund-Brücke kapazitätsmäßig ein Nadelöhr ist, teilen wir nicht.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Heilmann, Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.

Lutz Heilmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003766, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ja, ich habe noch eine weitere. - Sie haben ja eben gerade selbst gesagt, dass die Fehmarnsund-Brücke kein Nadelöhr darstelle. In Verkehrsprognosen wird davon ausgegangen, dass circa 9 000 Fahrzeuge diese BeltQuerung einmal passieren werden. Nun kenne ich aber auch die Aussage eines Staatssekretärs aus dem Bundesverkehrsministerium, ({0}) der gesagt hat - das ist auch in einer Zeitschrift niedergelegt; die genaue Quelle kann ich Ihnen noch nachreichen -, dass man für 10 000 Autos noch nicht einmal eine Umgehungsstraße um Bad Oldesloe bauen würde. Das heißt, dass selbst aus dem Verkehrsministerium gesagt wurde, dass es keinen Bedarf gibt. Das ist ja ein Widerspruch zu Ihrer Aussage. Könnten Sie mir den noch einmal erläutern? Ich habe Ihnen ja jetzt eine konkrete Zahl genannt und eine Aussage eines Staatssekretärs aus dem Bundesverkehrsministerium angeführt. ({1})

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Frau Präsidentin! Herr Heilmann, Sie haben ja die Fehmarnbelt-Querung mit der Begründung des Bedarfs infrage gestellt. Hierzu will ich Ihnen sagen, dass die Europäische Union diese Querung als förderfähiges Projekt in das Programm der transeuropäischen Netze aufgenommen hat. Dafür gibt es in Europa offensichtlich gute Gründe. Deshalb wird Europa ja auch im Rahmen der TEN-Förderprogramme diese Fehmarnbelt-Querung mitfinanzieren. Sowohl die Europäische Kommission als auch Dänemark und wir befürworten die Fehmarnbelt-Querung auch deshalb, weil sie vor dem Hintergrund der zukünftigen Entwicklung im europäischen Raum aufgrund der anzunehmenden steigenden Verkehre zwischen Skandinavien und dem europäischen Festland, also sozusagen zwischen dem Norden und dem Süden von Europa, notwendig ist.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Der Kollege Storjohann möchte gern noch eine Frage hierzu stellen.

Gero Storjohann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003643, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, ist es nicht so, dass die Fehmarnsund-Brücke provisorisch auf drei Spuren erweitert werden könnte? Mit einer solchen Maßnahme könnte man ja den Bedenken des Kollegen Heilmann entgegenkommen.

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Das ist richtig. Deshalb habe ich auch deutlich gemacht, dass wir sehr flexibel vorgehen können. Zunächst einmal werden wir aber die Elektrifizierung vornehmen und weitere Maßnahmen erst ab dem Jahr 2018. Wir werden also schrittweise vorangehen. Auch deshalb sehen wir keinen Anlass, diese Fehmarnbelt-Querung infrage zu stellen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ich rufe die Frage 45 des Kollegen Lutz Heilmann auf: Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine SUP-Pflicht - Strategische Umweltprüfung - nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVPG, vorliegt, und mit welchem Ergebnis?

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Frau Präsidentin! Herr Kollege Heilmann, der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine feste FehmarnbeltQuerung ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht SUP-pflichtig. Es muss also keine Strategische Umweltprüfung durchgeführt werden. Nach § 14 b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung können nur Pläne und Programme SUP-pflichtig sein. Gemäß § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sind Pläne und Programme im Sinne der Umweltverträglichkeitsprüfung nur solche bundesrechtlich vorgesehenen Pläne und Programme, zu deren Ausarbeitung, Annahme oder Änderung eine Behörde durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verpflichtet ist. Dies trifft aber auf den Staatsvertrag nicht zu. Für den geltenden Bundesverkehrswegeplan 2003 und die Bedarfspläne auf der Grundlage des Verkehrswe21096 geausbaugesetzes war eine Strategische Umweltprüfung noch nicht durchzuführen, da das Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG vom 25. Juni 2005 erst danach in Kraft getreten ist.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Ihre Zusatzfragen.

Lutz Heilmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003766, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Danke, Frau Präsidentin. - Danke für die Antwort, Frau Staatssekretärin, aber ich habe selbstverständlich noch Nachfragebedarf. Es ist auch mir klar, dass die Bundesregierung und Dänemark kein Interesse an der Durchführung einer SUP haben. Dann würde nämlich angesichts der katastrophalen Verkehrsprognosen deutlich werden, dass diese feste Fehmarnbelt-Querung nicht notwendig ist. Dann müssten auch Alternativen geprüft werden. Dabei würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit herauskommen, dass die Fährlinie völlig ausreichend ist. Eine echte und ernsthafte Prüfung von Alternativen ist im deutschen Recht allerdings nicht vorgesehen. Dafür hat das Verkehrsministerium schon gesorgt. Im Linienbestimmungsverfahren ist gerade einmal eine Prüfung von Trassenalternativen vorgesehen. Anders ist es bei der EU, die sich an ihre eigenen Richtlinien hält.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Herr Kollege Heilmann, Sie wollen doch sicher kein Referat halten, sondern eine Zusatzfrage stellen.

Lutz Heilmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003766, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Ja. - Die EU hat in verschiedenen Mitteilungen darauf hingewiesen, dass europäische Förderprogramme sich natürlich an europäische Vorschriften halten müssen. Das gilt auch für die SUP-Richtlinie. Laut TENLeitlinie - jetzt komme ich gleich zu der Frage - ist vorgeschrieben, dass für jedes neue Infrastrukturprojekt eine SUP durchzuführen ist. Deswegen meine konkrete Nachfrage: Hat die EU für die Gewährung von TENMitteln die Bedingung gestellt, dass eine SUP für die Fehmarnbelt-Querung durchgeführt wird, oder handelt es sich laut EU bei der Fehmarnbelt-Querung um einen Altfall, der somit grundsätzlich nicht SUP-pflichtig ist? Ich bitte um Auskunft.

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

In meiner Antwort, Herr Heilmann, habe ich deutlich gemacht, dass der Staatsvertrag gilt und damit keine SUP vorgesehen ist.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Sie haben noch eine Zusatzfrage; das sollte aber wirklich eine Zusatzfrage sein.

Lutz Heilmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003766, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Staatssekretärin, Sie haben angesprochen, dass die EU hier TEN-Mittel bewilligt hat. Da TEN-Mittel zugesagt sind, war meine Nachfrage, ob die EU eine SUP gefordert hat. Meine zweite Nachfrage ist: Ist Ihnen bekannt, dass von der EU zum Beispiel für weitere Planungen der festen Fehmarnbelt-Querung keine Gelder bereitgestellt werden? Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung an mich hervor. Können Sie dazu Stellung beziehen?

Karin Roth (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11003618

Zunächst zu den TEN-Mitteln, damit das hier deutlich wird: Für die Förderperiode 2007 bis 2013 haben Deutschland und Dänemark einen gemeinsamen Antrag gestellt. Die EU hat eine Förderung in Höhe von rund 339 Millionen Euro für die feste Fehmarnbelt-Querung und in Höhe von 12,7 Millionen Euro für Studien zur Schienenhinterlandanbindung vorgesehen. Für die Förderprojekte im Zeitraum von 2014 bis 2020 sind zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Mittel beantragt. Erst einmal hat die EU Mittel bewilligt. Was die SUP angeht, will ich noch einmal deutlich sagen: Der Staatsvertrag gilt, und dafür ist eine SUP nicht notwendig. Deshalb wird die EU in diesem Zusammenhang keine weiteren Anforderungen stellen.

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereiches. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Fragen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf. Die Frage 46 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl wird schriftlich beantwortet, ebenso die Fragen 47 und 48 des Kollegen Hans-Josef Fell. Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Ich rufe Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Volker Wissing, FDP. ({0})

Dr. Volker Wissing (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003702, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal festhalten: Die Idee der Kürzung der Pendlerpauschale geht auf die Herren Roland Koch und Peer Steinbrück zurück. Beide haben den Verfassungsverstoß mit ihrer sogenannten Koch/ Steinbrück-Liste ins Spiel gebracht. Die Bundeskanzlerin war Feuer und Flamme für den Gedanken, und die CDU/CSU hat zusammen mit der SPD die erforderliche Mehrheit im Bundestag sichergestellt. ({0}) Der Versuch der CSU im bayerischen Wahlkampf, so zu tun, als hätte sie mit der Sache nichts zu tun, war dreist. ({1}) Sie haben ja sogar Unterschriften gegen Ihr eigenes Gesetz gesammelt. ({2}) Aber lassen Sie uns heute einmal einen Blick auf die Haltung der Bundeskanzlerin werfen. Die Bundeskanzlerin hat sich die ganze Zeit beharrlich geweigert, die Pendlerpauschale wieder voll anzuerkennen. Keinen Millimeter hat sie sich bewegt. Die FDP hat entsprechende Anträge gestellt. ({3}) Die CSU hat gebettelt und gefleht. Aber die Bundeskanzlerin kannte zu dem Thema nur ein Wort: Nein. Meine Damen und Herren, wir haben auch im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Wirtschaftskrise entsprechende Anträge gestellt und darauf hingewiesen, dass eine steuerliche Entlastung der Menschen in Deutschland dringend erforderlich ist und die Pendlerpauschale für viele unverzichtbar ist. Die Bundeskanzlerin aber blieb bei ihrem schlichten Nein. Am Tag der Urteilsverkündung hat nun die gleiche Bundeskanzlerin die richterliche Entscheidung begrüßt und erklärt - ich zitiere -: Ich unterstütze und halte es für absolut wichtig, dass wir das Geld angesichts der Wirtschaftslage jetzt den Menschen zurückgeben. ({4}) Meine Damen und Herren, eines wollen wir hier einmal ganz deutlich festhalten: In Sachen Pendlerpauschale und Steuerentlastung ist die Bundeskanzlerin in Deutschland nicht das Gaspedal, sondern die Bremse. Sie musste vom Bundesverfassungsgericht zum Jagen getragen werden. ({5}) Man braucht als Regierung schon Sadomaso-Tendenzen, ({6}) wenn man sich öffentlich darüber freut, dass die eigenen Gesetze vom Bundesverfassungsgesetz für verfassungswidrig erklärt werden. ({7}) Was die CSU im bayerischen Wahlkampf gemacht hat, war dreist. Wenn die Bundeskanzlerin jetzt versucht, sich als Vorkämpferin für die Pendlerpauschale darzustellen, ist das mindestens genauso dreist. Aber der Gipfel, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Bundesfinanzminister, der sich hinstellt und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlicht als falsch bezeichnet. ({8}) Es mag vielleicht nicht dem Selbstverständnis von Herrn Steinbrück entsprechen, aber es liegt wesentlich näher, aus dem Urteil den Schluss zu ziehen, dass der Bundesfinanzminister falsch liegt. Er liegt falsch mit seiner Kürzung der Pendlerpauschale. Er liegt falsch mit seiner Mehrwertsteuererhöhung. Er liegt falsch mit seinem beharrlichen Festhalten an der kalten Progression und seiner sturen Weigerung, die Menschen in Deutschland angesichts der Rezession, vor der wir stehen, steuerlich zu entlasten. ({9}) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war absehbar. Bereits im Gesetzgebungsverfahren haben alle Sachverständigen - auch die der Großen Koalition - auf einen eklatanten Verstoß gegen das Grundgesetz hingewiesen. Deshalb hat die Wiedereinführung der Pendlerpauschale nichts, aber auch gar nichts mit einem Konjunkturprogramm der Bundesregierung zu tun. ({10}) Es ist auch keine großzügige Geste der Bundesregierung, dass sie den Menschen für die Jahre 2007 bis 2009 jetzt insgesamt 7,5 Milliarden zurückgeben wird. Es ist schlicht und einfach der Sieg der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über die Finanzpolitik der Großen Koalition. Sie müssen zahlen, weil Sie mit Ihrer verfassungswidrigen Steuerpolitik vor Gericht gescheitert sind. ({11}) Das Bundesverfassungsgericht hat richtig entschieden. Eine steuerliche Entlastung ist für die Menschen gegenwärtig sehr hilfreich. Die Frage ist nur, weshalb die richtigen Antworten auf die schwierige wirtschaftliche Situation vom Bundesverfassungsgericht kommen und nicht von dieser Bundesregierung. ({12}) Sie sollten das zum Anlass nehmen - Sie sollten sich jetzt vom Bundesverfassungsgericht belehrt fühlen und sollten mit Ihrer Steuer- und Finanzpolitik etwas kleinlauter werden -, ({13}) dieses Land endlich aktiv zu gestalten und die Menschen steuerlich zu entlasten. Es ist höchste Zeit. Nach einer Infratest-Umfrage machen die bisherigen Aussagen der Bundesregierung zur derzeitigen Rezession 53 Prozent der Deutschen Angst. Der effektivste Schutz vor einem Abschwung ist aber das Vertrauen der Menschen, dass wir die Krise gemeinsam bewältigen können. Was wir in dieser Situation bräuchten, ist eine Regierung, die den Menschen Orientierung gibt, damit sie Zuversicht und Hoffnung schöpfen können. Wenn man sich vor Augen führt, wie sich die Bundesregierung bei der Pendlerpauschale verhalten hat, wird leider klar, dass Ihnen in der Finanzpolitik ein Standpunkt fehlt. Kein Wunder also, dass Sie auch keine Orientierung haben. ({14})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Nächster Redner ist der Kollege Olav Gutting, CDU/ CSU-Fraktion. ({0})

Olav Gutting (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003544, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war am letzten Dienstag in Karlsruhe bei der Urteilsverkündung. ({0}) Ich glaube, es gehört zur Aufrichtigkeit dazu, zuzugeben, dass dieser Tag für die Große Koalition im Deutschen Bundestag kein guter Tag war. ({1}) Das Bundesverfassungsgericht hat zwar nicht einstimmig, aber eben doch mehrheitlich entschieden, dass die 2006 mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossene Abschaffung der Pendlerpauschale unter anderem nicht mit dem objektiven Nettoprinzip vereinbar ist. ({2}) Das ist zu akzeptieren. Wir sollten auch politisch die Größe haben, diese Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht als solche zu bezeichnen. ({3}) Ich gehöre aber nicht zu denen, die jetzt sagen: Vielen Dank, liebes Bundesverfassungsgericht! Danke für dieses zusätzliche Konjunkturprogramm! Die Entscheidung im Jahre 2006, die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer zu gewähren, haben wir damals nicht aus Jux und Tollerei getroffen. Es gab für uns damals zwingende haushalterische Gründe. Die damit verbundenen Einsparungen sollten dazu beitragen, den Bundeshaushalt, der damals ein strukturelles Defizit von beinahe 60 Milliarden Euro aufwies, zu sanieren. Aber: Urteil ist Urteil. Wir haben uns daran zu halten. Insofern ist es folgerichtig, dass wir über die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale den Bürgerinnen und Bürgern für die Jahre 2007, 2008 und 2009 fast 8 Milliarden Euro zurückgeben. Ich bin froh, dass das Geld hier wenigstens bei den Richtigen ankommt. Das sind nämlich diejenigen, die tagtäglich früh aufstehen, teilweise lange Strecken zur Arbeit auf sich nehmen, sich um ihre Familien kümmern, die Wirtschaft am Laufen halten und den Karren in diesem Land ziehen. ({4}) All den Schlaumeiern, die schon immer gewusst haben, dass die Änderung bei der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist, kann ich nur empfehlen, einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu lesen. ({5}) Das Bundesverfassungsgericht sagt: Die dem Steuergesetzgeber - also uns - zustehende Gestaltungsfreiheit umfasst von Verfassungs wegen die Befugnis, neue Regeln einzuführen, ohne durch Grundsätze der Folgerichtigkeit an frühere Grundentscheidungen gebunden zu sein. ({6}) Dies setzt allerdings voraus, dass wirklich ein neues Regelwerk geschaffen wird. ({7}) Das Bundesverfassungsgericht erklärt also das Werktorprinzip nicht grundsätzlich für unzulässig, sondern es stellt fest, dass es prinzipiell im Ermessen des Gesetzgebers steht - aber eben nur dann, wenn hiermit auch ein grundsätzlicher Systemwechsel erfolgt, ein Systemwechsel und nicht das seit Jahrzehnten übliche Herumgeschraube am Einkommensteuergesetz. ({8}) Ich empfinde deswegen dieses Urteil als Ruf des Bundesverfassungsgerichts nach dem großen Wurf bei der Einkommensteuer. Wir sollten daher diese Entscheidung als Anstoß betrachten, über einen wirklichen Systemwechsel in der Einkommensteuer nachzudenken. Es muss eine Einkommensteuerreform geben, die entlastet, die radikal vereinfacht und die schon aufgrund ihrer Einfachheit ein Mehr an Gerechtigkeit bedeutet. ({9}) Lassen Sie uns daran arbeiten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. ({10})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Barbara Höll, Fraktion Die Linke. ({0})

Dr. Barbara Höll (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000921, Fraktion: DIE LINKE. (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abschaffung der Pendlerpauschale war von Anfang an Murks. Dies hat Ihnen das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Schlimme ist allerdings, dass Sie sehenden Auges verfassungswidrige Gesetze durch den Bundestag durchdrücken. ({0}) Sachverständige, aber auch Oppositionspolitiker der FDP und der Linken haben Ihnen von Beginn an gesagt, dass es so nicht geht, dass es verfassungswidrig ist. Der Gipfel ist allerdings, dass die Bundeskanzlerin aus dieser Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht nun einen Teil ihres Konjunkturprogrammchens machen möchte. Sie sagte, dass es die richtige Antwort auf die jetzige Wirtschaftssituation ist. Da kann man nur noch hören und staunen. ({1}) Das Bundesverfassungsgericht hat klipp und klar bestätigt, dass der Beitrag, den die staatliche Gemeinschaft für das Funktionieren der Gesellschaft dem Einzelnen abverlangen kann, eben nicht der Willkür von politischen Mehrheiten unterliegt, sondern gewissen Grundsätzen zu folgen hat. Es hat klar herausgestellt, dass der Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gilt. Dies war umso nötiger, weil Sie von der Großen Koalition zunehmend nur noch auf einer Seite entlasten, nämlich die Reichen und Vermögenden. ({2}) Die Erbschaftsteuer war das letzte Beispiel dafür. Diese wissen mittlerweile gar nicht mehr, wohin mit ihrem Geld, und zocken an den Finanzmärkten. ({3}) Auf der anderen Seite belasten Sie insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner. ({4}) Wenn Herr Steinbrück dann in Reaktion auf das Urteil verkündet: „Wir werden uns das Geld nicht an anderer Stelle zurückholen; das verträgt die derzeitige Konjunkturlage nicht“, ({5}) dann frage ich mich wirklich, wo ich bin. Durch dieses Urteil wird klar: Dies ist ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und beruht nicht auf Großzügigkeit von Herrn Steinbrück. ({6}) Wenn er so formuliert, so muss man vermuten, dass er schon im Kasten hat, wo er wieder zugreifen möchte. Eigentlich würde er den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die jetzt fällig werdenden 7,5 Milliarden Euro am liebsten an anderer Stelle aus der Tasche ziehen. Genau das sagt er indirekt durch diesen Satz. ({7}) Schauen wir einmal in die Geschichte. CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Pendlerpauschale gestrichen wird. Herr Steinbrück hat das damit begründet, dass das ein verfassungsgemäßer Subventionsabbau sei. Wir waren von Anfang an dagegen. Im Frühjahr dieses Jahres ist die CSU aufgrund schlechter Umfrageergebnisse in Bayern umgeschwenkt und hat gesagt: Das müssen wir unbedingt ändern. - Sie tun ja heute noch so, als ob sie von Anfang an mit der Sache nichts zu tun hatten und schon immer gegen die Reduzierung der Pendlerpauschale waren. Dreimal hat Ihnen die Fraktion der Linken die Möglichkeit gegeben, Ihre Meinung zu ändern. ({8}) Ich verweise auf den 25. September dieses Jahres. Wir haben die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale hier zur Abstimmung gestellt. Die CDU/CSU hat geschlossen dagegen gestimmt. Bei der SPD gab es eine Stimme für die Wiedereinführung. Bei den Grünen gab es bis auf eine Enthaltung auch nur Gegenstimmen. Nur die FDP und die Linken haben geschlossen dafür gestimmt. ({9}) Wir standen von Anfang an dazu; das muss man an dieser Stelle sagen. ({10}) Wir vertreten diese Position sowohl aus verfassungsrechtlichen Gründen als auch aus verteilungspolitischen Gründen. Sie haben es jetzt schwarz auf weiß: Beruflich bedingte Aufwendungen sind Werbungskosten und als solche steuerlich absetzbar. Fahrten zur Arbeit und wieder zurück sind keine Privatausgaben, Herr Steinbrück, und damit auch keine Subventionen. Wenn wir jetzt handeln müssen, so lassen Sie uns doch zumindest diesmal vernünftig handeln und auf das hören, was die Sachverständigen sagen. Alle Verkehrsmittel müssen berücksichtigt werden: sowohl das Auto und der öffentliche Personennahverkehr - da, wo es notwendig ist, eventuell der Fernverkehr - als auch das Fahrrad und die Füße. ({11}) Wer öffentliche Verkehrsmittel benutzt, muss die realen Kosten absetzen dürfen. Dies gilt insbesondere aus ökologischen Gründen und angesichts der Tatsache, dass Herr Mehdorn gerade wieder die Bahnpreise um durchschnittlich 3,9 Prozent erhöht hat. Wir müssen uns natürlich auch überlegen, wie wir mit dem Fakt umgehen, dass viele Menschen im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit nichts von der Wiedereinführung haben, da sie zu solch geringen Löhnen arbeiten müssen ({12}) und weit entfernt von ihrem Arbeitsplatz leben, dass sie gar nicht in die Situation kommen, Steuern zu zahlen. In diesem Zusammenhang muss man über eine negative Einkommensteuer nachdenken. Diese Dinge liegen auf dem Tisch. Wir werden dranbleiben, und Sie sollten sich dazu stellen, ob Sie es wirklich ernst damit meinen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen. ({13})

Dr. h. c. Susanne Kastner (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001069

Das Wort hat der Kollege Joachim Poß, SPD-Fraktion. ({0})

Joachim Poß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001740, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt es nichts zu deuteln. Der Bundesfinanzminister hat in einer gemeinsamen Erklärung mit dem hessischen Ministerpräsidenten umgehend reagiert. Im Ergebnis wird die alte Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer nun allen Steuerpflichtigen rückwirkend für die Jahre 2007 und 2008 und in jedem Fall unverändert auch für das kommende Jahr, für 2009, gewährt. Angesichts der besonderen Vorgeschichte würde ich dieses Ergebnis im Moment nicht öffentlich als Konjunkturpaket anpreisen. ({0}) Gleichwohl bleibt die nüchterne Feststellung, dass die Binnenkaufkraft in Deutschland dadurch im voraussichtlich schwierigen Jahr 2009 spürbar gestärkt wird, was für sich genommen nur zu begrüßen ist. Auch das ist, glaube ich, richtig. Für mögliche Veränderungen der Pendlerpauschale in späteren Jahren - Kollege Gutting hat darauf hingewiesen - hat das Bundesverfassungsgericht in durchaus eindrucksvoller Weise wichtige Wegmarken gesetzt; auch das begrüße ich ausdrücklich. Das hat meine Fraktion und mich in unserer Auffassung bestätigt, dass es richtig ist, auf die Gerichtsentscheidung zu warten, bevor man erneut eine gesetzliche Neuregelung, die von den Linken und anderen gefordert wurde, in Angriff nimmt - das sage ich durchaus auch in Richtung CSU. Bei dieser Auffassung bleibe ich, auch wenn die Gerichtsentscheidung zunächst eine Rückkehr zum alten Recht bedeutet. Ich bekenne hier offen, dass ich sehr froh darüber bin, dass die heutige Debatte zum Thema Pendlerpauschale vor dem Hintergrund der sehr differenzierten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts geführt wird: zum Gleichheitsgrundsatz, zu denkbaren Ausnahmen vom Nettoprinzip, zur Folgerichtigkeit und zu weiteren juristischen Kernbegriffen. ({1}) Für mich ist diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erkennbar von dem Bemühen geprägt, auf der einen Seite den Gesetzgeber unmissverständlich in die Verantwortung zu nehmen, sich auf der anderen Seite aber ebenso unmissverständlich der Einmischung in seine Ermessensspielräume zu enthalten. Ein solches Bemühen, das in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erkennbar ist, konnte ich bei der vorausgegangenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht erkennen. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist diesbezüglich an mehreren Stellen eine milde Rüge der Finanzrichter zu erkennen. Anders als zuvor der Bundesfinanzhof hat das Bundesverfassungsgericht jetzt dem Gesetzgeber gezeigt, dass angesichts gewichtiger ökonomischer oder ökologischer Einwände im Einzelfall durchaus eine Abkehr von systembildenden Prinzipien des Steuerrechts möglich ist, wenngleich es an eine solche Durchbrechung hohe Anforderungen stellt. Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen werden bei allen künftigen Überlegungen zu Veränderungen bei der Pendlerpauschale sorgsam zu beachten sein. Für uns Sozialdemokraten - das möchte ich noch einmal betonen - werden daneben natürlich stets auch die sozialen Anforderungen eine zentrale Rolle spielen. Deshalb steht für uns die Wahrung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch künftig bei all diesen Überlegungen an erster Stelle, was konkret heißt, dass Änderungen der Pendlerpauschale bei diesen, das heißt, bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nicht zu Mehrbelastungen führen dürfen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. ({2})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Kollegin Christine Scheel.

Christine Scheel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002771, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fest steht, dass die Bundesregierung und mit ihr der Finanzminister Peer Steinbrück und mit ihm wiederum sein Kompagnon Roland Koch aus Hessen eine ziemliche Klatsche bekommen haben. Nach der Anhörung war schon klar - das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt -, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform ist. Das hat sich jetzt bestätigt. Das haben wir Ihnen rechtzeitig gesagt. Sie hätten Zeit gehabt, rechtzeitig eine vernünftige Regelung vorzulegen. ({0}) Ich finde es völlig verrückt, dass noch kurz vor dem Urteil vonseiten der Bundesregierung gesagt wurde, die Regelung, die man getroffen habe, sei gerecht und rechtlich zulässig. In verschiedenen Zeitungen wurde die Sache so dargestellt, als ob man sich auf dem richtigen Weg befinde. Wir sind froh, dass sich das Bundesverfassungsgericht von der Argumentation des BMF nicht beeindrucken ließ. ({1}) Ich finde es dreist, wenn jetzt gesagt wird - die Bundeskanzlerin führte das aus -: Die Menschen bekommen Geld zurück, und das ist ein supertolles Konjunkturprogramm. Dazu kann man nur sagen: Das ist kein Konjunkturprogramm; denn man weiß, dass jeder zweite Haushalt in Deutschland aufgrund niedriger Einkommen keine Steuern zahlt, sondern nur von der Abgabenbelastung betroffen ist. Diejenigen, die keine Steuern zahlen, können auch keine Rückzahlung der Pendlerpauschale erwarten. Deswegen ist es sozial nicht gerecht. Deswegen trifft es nicht zu, dass dies eine Unterstützung für die Haushalte sei, die das Geld in der heutigen konjunkturell schwierigen Zeit dringend brauchen. ({2}) Wir haben jetzt die Situation, dass vielen Bürgerinnen und den Bürgern diese Rückzahlung zusteht, dass sie sie hoffentlich sehr schnell erhalten und dass sich viele Bürgerinnen und Bürger darüber freuen. Das ist gut; denn die Bevölkerung darf nicht unter den schlechten Gesetzen, die die Koalition macht, leiden. ({3}) Deswegen ist es wichtig, dass das alles jetzt sehr zügig abgewickelt wird. Wir halten es für bemerkenswert - Kollege Gutting hat darauf hingewiesen -, dass das Bundesverfassungsgericht in seinen Vorgaben durchaus Spielraum lässt. Wir müssen für die Zukunft eine gesetzliche Regelung finden - sie wird hoffentlich sehr schnell gefunden -, damit Klarheit herrscht, was 2010 gilt. Dieser Regelung müssen Überlegungen zugrunde liegen, was verkehrspolitisch, was umweltpolitisch und was unter dem Gesichtspunkt einer sozialen Gerechtigkeit im Steuerabgabensystem Sinn hat. Hier muss man ansetzen, um eine umweltfreundliche und soziale Lösung zu finden. Dies könnte beispielsweise eine Mobilitätszulage sein. ({4}) Die Grünen haben bereits Vorschläge dazu gemacht. Denn wir sehen, dass all diejenigen, die einen weiten Weg zur Arbeit haben, weil sie in der Nähe ihres Wohnortes keine Arbeit finden, auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Auto angewiesen sind, wenn es zu weit ist, mit dem Fahrrad zu fahren. Diese Personen sollten unabhängig vom Verkehrsmittel eine Mobilitätszulage ausgezahlt bekommen. Das kann man zum Beispiel bei denjenigen, die Steuern zahlen, in Form eines Abzugs von der Steuerschuld machen. Denjenigen, die keine Lohnsteuer zahlen, kann diese Mobilitätszulage ausgezahlt werden. Das wäre eine gerechte und unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten insgesamt vernünftige Ausgestaltung. ({5}) Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Weg ausdrücklich vorgegeben. Die Richter haben gesagt: Man kann eine pauschalierende Regelung treffen. Man kann darüber reden, ob man den Arbeitnehmerpauschbetrag anhebt, um zu einer Vereinfachung des gesamten Systems zu kommen. Auch das wäre ein Weg, über den durchaus diskutiert werden kann. Wir finden, in Zukunft ist es notwendig, dass die Wahl der Verkehrsmittel frei ist. Deswegen müssen alle, die Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen, egal ob das Fahrrad, den Bus, die Bahn oder das Auto, gleich behandelt werden. ({6}) Das ist der Grundansatz. Diesen Grundansatz hatte die Bundesregierung aufgehoben. Den richtigen Ansatz der rot-grünen Regierung, alle Verkehrsmittel gleich zu behandeln und den öffentlichen Nahverkehr besser einzubeziehen, haben Sie mit Ihrem unsinnigen Gesetz durchbrochen. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht gesagt: Das ist falsch. Unser Auftrag, der der Regierung, aber auch der der Opposition, ist es jetzt, zu helfen, eine vernünftige Lösung für die Zukunft zu finden. Danke schön. ({7})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Das Wort hat der Kollege Dr. Hans Michelbach für die Unionsfraktion. ({0})

Hans Michelbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002738, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Besser spät als nie. Seit letzter Woche haben wir endlich Klarheit. Die gesetzliche Regelung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Es ist gut, dass die Feststellung des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Bewertung von Pendlerfahrten vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. ({0}) Fahrten zur Arbeit sind rein berufliche Fahrten und sollten deshalb steuerlich abgesetzt werden können. In einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft ist hohe Mobilität der Arbeitnehmer ein unverzichtbarer Standortvorteil. ({1}) Insbesondere das sollten wir immer sehen. Dem muss der Staat Rechnung tragen. Er darf sich nicht an rein fiskalischen Erwägungen orientieren. Für den Arbeitsmarkt gilt, dass die Pendlerkosten gerade die leistungswilligen Arbeitnehmer belasten. Dabei profitiert auch der Staat von den steigenden Ausgaben der Pendler durch deutlich höhere Steuereinnahmen bei den Energiesteuern und der Umsatzsteuer. ({2}) Auch darauf muss man den Blick richten. Wir müssen dem gefräßigen Steuerstaat, der die Steuerzahler durch Mehrfach- und Substanzbesteuerungen überfordert, Einhalt gebieten, wenn wir die Leistungsbereitschaft und Flexibilität der Menschen sichern wollen. ({3}) - Herr Niebel, seien Sie ruhig, gerade Sie profitieren davon, dass die falsche Regelung beschlossen wurde. ({4}) Sonst säßen Sie nicht in der Münchener Staatsregierung. ({5}) Der Steuerstaat ist auf Glaubwürdigkeit und Akzeptanz angewiesen. Steuerpolitik muss gerecht sein. Deshalb wäre es besser gewesen, wenn unsere Bedenken damals Gehör gefunden, wir uns durchgesetzt bzw. früher gehandelt hätten. Eine Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht ist immer ein Offenbarungseid. Ich stelle fest: Für die CSU war der Tag in Karlsruhe ein guter Tag. ({6}) Wir sollten daraus lernen, dass rein fiskalische Betrachtungen in der Steuerpolitik nicht ausreichen. Sie rächen sich geradezu. Es muss stets ein ordnungs- und steuerrechtliches Grundprinzip gelten. Dies haben die Richter auch schon früher angemahnt. ({7}) Ich denke zum Beispiel an die Vermögensteuer oder an die Absetzbarkeit der Vorsorgebeiträge bei der Krankenversicherung. ({8}) Für einen Neuanfang brauchen wir eine große Steuerreform. Das ist notwendig. ({9}) Als vertrauensbildende Sofortmaßnahme und zur Konjunkturförderung sollte in den nächsten Wochen ein Bürgerentlastungsgesetz beschlossen werden, das gerade die Absetzbarkeit von Pendlerkosten und Krankenversicherungsbeiträgen, den höheren Grundfreibetrag und die kalte Progression im Steuertarif verfassungsgerecht löst. Dazu ist ein Bürgerentlastungsgesetz aus verschiedenen Gründen notwendig: zum Beispiel aus Gründen des Steuerrechts und zur Steigerung der Kaufkraft. Mehr Netto vom Brutto - dieses Ziel müssen wir jetzt angehen. ({10}) Mit den Rückzahlungen muss in allen Bundesländern noch vor Weihnachten begonnen werden. Leider ist mit den Rückzahlungen bisher nur in Bayern, Niedersachsen und Hamburg begonnen worden. Es sollte keine steuerpolitischen Winkelzüge mehr geben. Wir brauchen Glaubwürdigkeit und Kaufkraftstärkung in der und durch die Steuerpolitik. ({11}) Ich darf noch einmal deutlich machen: Rein fiskalische Konsolidierungs- und Haushaltspolitik wird immer wieder scheitern. Wachstums- und Beschäftigungseinbrüche sind für die Steuereinnahmen immer kontraproduktiv. Wer sich zur falschen Zeit rein fiskalisch orientiert, wird am Ende eine Bauchlandung machen. ({12}) Deswegen müssen wir deutlich machen, dass durch mehr Wachstum und Beschäftigung und durch Freiräume in der Steuerpolitik letzten Endes die Chance am größten ist, dass wir aus dieser Rezession möglichst schnell herauskommen. ({13}) Das muss unser gemeinsames Ziel sein, damit die Menschen durch die Steuerpolitik mehr Netto vom Brutto haben und wieder mehr Geld ausgeben können. Herzlichen Dank. ({14})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Das Wort hat der Kollege Dr. Hermann-Otto Solms für die FDP-Fraktion. ({0})

Dr. Hermann Otto Solms (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002190, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann gut verstehen, dass der Kollege Michelbach ärgerlich ist, nachdem das Bundesverfassungsgericht nun das zurechtgerückt hat, was die CSU, wie sie im bayerischen Landtagswahlkampf angekündigt hat, gerne selber durchgesetzt hätte, ({0}) was ihr von der eigenen Bundeskanzlerin aber untersagt worden ist. ({1}) Diesen Ärger kann ich wirklich nachvollziehen. Die FDP hat von Anfang an gesagt, dass die von Ihnen getroffene Regelung verfassungswidrig ist. Über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf sich also niemand wundern. Nachdem ich mir die Reden, die Sie heute gehalten haben, angehört habe, habe ich allerdings den Eindruck: Keiner ist es gewesen, und das ist von ganz alleine gekommen. Denn jetzt distanzieren sich alle davon. ({2}) Wenn Sie sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts durchlesen, stellen Sie fest: Das ist kein Urteil in einer einfachen Sachfrage - es geht nicht nur um die Entfernungspauschale -, sondern eine vernichtende Beurteilung der Gesetzgebungspraxis der Großen Koalition, also Ihrer Regierung. ({3}) Lassen Sie mich kurz aus der Pressemitteilung des Gerichts zitieren: … es geht bei der Abgrenzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um die gerechte Verteilung von Steuerlasten. Hierfür kann die staatliche Einnahmenvermehrung jedoch kein Richtmaß bieten, denn diesem Ziel dient jede, auch eine willkürliche Mehrbelastung. Das Gericht sagt also: Sie haben einfach zugegriffen, um den Bürgern noch mehr Geld wegzunehmen, völlig ohne Rücksicht auf die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien. - Das ist ein hartes Urteil. Wenn man sich anschaut, womit sich das Bundesverfassungsgericht in dieser Legislaturperiode befassen musste, stellt man fest, dass es noch nie eine Bundesregierung gegeben hat, die so häufig vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist: ({4}) im Januar 2007 mit dem Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz, im Dezember 2007 mit den Regelungen zu Hartz IV, im März 2008 mit der Vorratsdatenspeicherung, im Mai 2008 folgte das AWACS-Urteil, im Juli 2008 mit dem Nichtraucherschutz und im Dezember 2008 mit der Pendlerpauschale. Ich habe den Eindruck, je größer die Mehrheit im Bundestag, desto geringer die Achtung vor dem Grundgesetz. ({5}) Angesichts Ihrer großen Mehrheit hat sich bei Ihnen die Arroganz der Macht eingeschlichen. ({6}) Dabei gehen unsere verfassungsrechtlichen Grundprinzipien über die Wupper. ({7}) Das können wir nicht hinnehmen. ({8}) Mit der Verabschiedung der Reform der Erbschaftsteuer gehen Sie diesen riskanten Weg schon wieder. Die Regelung zur Erbschaftsteuer ist offenkundig verfassungswidrig, und wir werden alles tun, damit das Bundesverfassungsgericht dies feststellt. Die Behandlung von Geschwistern und deren Kindern wie Fremde ist eindeutig verfassungswidrig - sie verstößt gegen Art. 6 des Grundgesetzes -, und auch der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt. Hinzu kommt, dass eine dazu nicht legitimierte Regierung, die geschäftsführende Regierung von Herrn Koch in Hessen, diesem Gesetz im Bundesrat zur Mehrheit verholfen hat. Ohne die Stimmen des Landes Hessen hätte es dafür keine Mehrheit im Bundesrat gegeben. Die Frage, ob diese Landesregierung legitimiert war, seine Stimme abzugeben, ist völlig offen. Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat seinerzeit, im Jahre 1984, im Hinblick auf die Regierung Börner festgestellt, dass sie eine deutliche begrenzte Legitimation habe. Darauf haben wir Herrn Koch aufmerksam gemacht. Trotzdem hat er dem Gesetzentwurf im Bundesrat zugestimmt. ({9}) Auch das ist ein Grund für eine verfassungsrechtliche Überprüfung, und wenn es eine Überprüfung durch den Staatsgerichtshof des Landes Hessen sein muss. ({10}) Meine Damen und Herren von der Großen Koalition, Sie sind nicht diejenigen, die den Bürgern Geld zurückgeben. Das Bundesverfassungsgericht gibt den Menschen das Geld zurück, nicht Sie. ({11}) Sie können doch gar nicht anders. Würden Sie anders können, würden Sie den Bürgern dieses Geld niemals zurückgegeben. ({12}) Jetzt greifen Sie wieder tief in die Tasche. Diesmal schmeißen Sie das Geld in Form von Konjunkturprogrammen aus dem Fenster. Das erste wurde schon beschlossen, das zweite ist angekündigt, und das dritte wird folgen. ({13}) Das wird dazu führen, dass die Schulden steigen und der Haushalt in völlige Unordnung gerät. Die Neuverschuldung wird 30, 40 oder 50 Milliarden Euro betragen; das ist mehr als jemals zuvor. Völlig ohne Rücksicht auf Verluste gehen Sie in den Wahlkampf. Sie verteilen nur Geschenke, sagen den Bürgern aber nicht, dass sie all diese Geschenke letztlich selbst bezahlen müssen. Meine Damen und Herren, die Große Koalition ist mit ihrem Latein am Ende. Wir hoffen, dass bald Wahlen sind. Danke schön. ({14})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die SPD-Fraktion spricht nun die Kollegin Frechen. ({0})

Gabriele Frechen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003529, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich haben alle Kolleginnen und Kollegen recht, die bisher behauptet haben: Das Bundesverfassungsgericht hat die Änderung, die wir hinsichtlich der Pendlerpauschale eingeführt haben, vorläufig gekippt. ({0}) Das ist völlig richtig. Das haben wir zu akzeptieren. Frau Dr. Höll, mit Verlaub: Sie haben Herrn Steinbrück aber völlig falsch zitiert. ({1}) Wir akzeptieren dieses Urteil, und wir werden uns diese 7,5 Milliarden Euro, die uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kostet, nicht an anderer Stelle zurückholen. Das heißt aber auch, dass die Schulden des Staates steigen werden, und das bedeutet auf lange Sicht, dass unsere Kinder und Enkelkinder auch für diese Steuererstattung irgendwann werden aufkommen müssen. ({2}) Ich möchte Sie nochmals an die Zeit der Änderung erinnern: Die Einhaltung der Maastricht-Kriterien, die Eindämmung der Neuverschuldung und die Steigerung der notwendigen Investitionen bei gleichzeitiger Konsolidierung des Bundeshaushalts ({3}) waren fast unlösbare Herausforderungen. Jahrzehntelang haben wir über unsere Verhältnisse gelebt und damit Schritt für Schritt die Handlungsfähigkeit eingebüßt. ({4}) Lassen Sie mich das an dieser Stelle deutlich sagen: Zu dieser Verschuldung bzw. Situation haben alle Parteien beigetragen, ({5}) die in den letzten 40 Jahren in Bund, Ländern oder Kommunen Verantwortung gehabt haben, ({6}) und damit alle, von ganz rechts bis ganz links. Wir mussten Subventionen und Ausnahmen abschaffen, und wir mussten uns von lieb gewonnenen Gewohnheiten im Steuerrecht trennen, um unseren Staat zukunftsfähig zu machen. ({7}) Wir haben das nicht aus Spaß am Streichen getan. ({8}) Ich habe nie einen Hehl aus meiner Haltung zu der Änderung der Pendlerpauschale gemacht. ({9}) Ich habe in vielen Gesprächen versucht, eine andere und bessere Lösung zu finden. ({10}) Nachdem keine Einigung zu finden war, habe ich aus Verantwortung für die kommenden Generationen und für den Staatshaushalt zugestimmt. Herr Niebel, das stimmt. Damit haben Sie natürlich völlig recht. Ich betone aber nochmals: Vier Verfassungsorgane - Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundespräsident - waren sich einig, dass das verfassungskonform ist. Genau der Meinung war ich auch. Ich habe zu keiner Zeit bewusst einem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt. Darauf lege ich ganz großen Wert. ({11}) Die Alternativlösung haben im Übrigen genau die verhindert, die vor der darauffolgenden Landtagswahl das Mäntelchen und den Hut von Robin Hood getragen haben und für die Pendler übers Land gezogen sind. ({12}) Die wollten uns vergessen machen, dass sie alle hier im Deutschen Bundestag mit zugestimmt haben. Das lasse ich Ihnen so nicht durchgehen. ({13}) Die geänderten Steuerbescheide werden jetzt verschickt. Mancher, der sich von diesen Kampagnen hat instrumentalisieren lassen, wird sich verwundert die Augen reiben. Es ist klar: Der Investmentbanker, der in Frankfurt arbeitet und im Taunus wohnt, freut sich über die 700 Euro, die er jetzt pro Jahr mehr hat und mehr aufs Sparbuch legen kann. Ich nehme aber einmal an, dass sich die Freude bei der alleinerziehenden Mutter, die nichts oder vielleicht 3,50 Euro zurückbekommt, ({14}) weil der Arbeitnehmerpauschbetrag hoch genug ist und alles abdeckt oder weil sie nur wenig oder keine Steuern bezahlt, in arg engen Grenzen halten wird. ({15}) Von den Haushalten, die trotz Vollzeitarbeit wenig oder gar keine Steuern bezahlen, gibt es deutlich mehr als von denen, die von der Pendlerpauschale satt profitieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den Steuerbescheiden wird dann auch die Mär entzaubert, dass Steuersenkungen für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen die Entlastung schlechthin darstellen. ({16}) Dabei wird nämlich genau das Gleiche wie bei der Pendlerpauschale passieren: Die Familien mit einem hohen Einkommen werden gut entlastet, und die Familien, die am Ende des Geldes noch Monat übrig haben, haben keinen Cent mehr in der Tasche. Das ist eine Steuersenkung, wie sie sich die FDP vorstellt. ({17}) Das ist mit uns natürlich überhaupt nicht zu machen. Diesen Familien hilft nur ({18}) - warten Sie es ab; Sie sind zu gierig - die Senkung der Lohnnebenkosten. ({19}) Alle, die es ernst damit meinen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Geld in der Tasche haben sollen, lade ich ein: Machen Sie mit bei der Einführung eines angemessenen Mindestlohnes. Dass Menschen von einer Vollzeitstelle nicht leben können, hat nichts mit zu hohen Steuern oder der Pendlerpauschale zu tun. ({20}) Das hat nur etwas damit zu tun, dass man für gute Arbeit auch faire Löhne bezahlen muss. Deshalb ist der Mindestlohn der erste wichtige Schritt zum Ziel. ({21})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die Unionsfraktion spricht nun der Kollege Gerald Weiß. ({0})

Gerald Weiß (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003256, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beginnen wir mit der Enthüllung eines Betriebsgeheimnisses: Auch in der CDU/CSU-Fraktion ging es mit dieser Entscheidung vielen so wie Ihnen, Frau Kollegin Frechen. ({0}) Für unser Votum war bestimmend, dass es in dieser außerordentlich schwierigen Haushaltssituation insgesamt galt, ein Konsolidierungspaket durchzubringen. ({1}) Aber das ist jetzt müßig. Wir müssen in die Zukunft blicken. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil muss im Hinblick auf die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten: gute Information, wenig Bürokratie und schnelles Geld. Das fordern wir jetzt für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. ({2}) Es ist begrüßenswert, dass die Bundesregierung klargestellt hat, dass für die Jahre 2007, 2008 und 2009 die Regeln der alten Pendlerpauschale gelten. ({3}) Das gibt den Steuerbürgerinnen und -bürgern und auch der Steuerverwaltung Sicherheit. Man darf schon jetzt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Steuerverwaltung danken, dass sie die Korrektur der Steuerbescheide und die damit verbundenen Steuerrückzahlungen engagiert angehen werden. Die schnellen Rückzahlungen sind auch konjunkturpolitisch sinnvoll. Frau Frechen, es ist durchaus von konjunkturpolitischem Gewicht, dass 7,5 Milliarden Euro freigesetzt werden; und dass die Belastung vor und die Entlastung nach dem Kippen der Regelung miteinander korrespondieren, ist in systematischer Hinsicht selbstverständlich. Gerald Weiß ({4}) Für die Betroffenen muss es also schnell Geld geben. Aus Hessen beispielsweise ist zu hören, dass ab heute die Steuerbescheide für das Jahr 2007 von Amts wegen schnellstens korrigiert werden und es dann zügig zu Auszahlungen kommt. Wir haben eine leistungsfähige Steuerverwaltung, die gute Arbeit leisten wird. ({5}) Es wird nicht für jeden gleich schnell gehen. Es soll zwar für alle so schnell wie möglich gehen, aber es wird nicht für jeden gleich schnell gehen können. Wir haben eine Gruppe von 8 Millionen Steuerbürgern, die in ihrer Steuererklärung auch die ersten 20 Kilometer angegeben und keinen Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben. Diese Fälle sind im PC gespeichert. Sie sind relativ schnell zu bearbeiten. Bei dieser Gruppe wird es schnell gehen. Die zweite Gruppe besteht aus 2 Millionen Steuerbürgern, die Einspruch eingelegt haben, der abschlägig beschieden wurde. Diese Fälle sind nicht mehr im PC gespeichert. Bei ihnen wird der Aufwand größer sein, aber auch bei ihnen muss es so schnell wie möglich gehen. Die dritte und schwierigste Gruppe besteht aus 6 bis 10 Millionen Steuerbürgern. Sie haben sich an die Rechtsvorschriften gehalten: Weil ihr Weg zur Arbeit unter 20 Kilometern liegt, haben sie in ihrer Steuererklärung keine Wegekosten angegeben. Diese Steuerbürger müssen die Angaben zu ihrer Steuererklärung für 2007 entsprechend ergänzen. Diese Fragen sind nicht ganz einfach zu überblicken. ({6}) Deshalb ist eine effiziente Kommunikation genauso wichtig wie die schnelle Auszahlung der Gelder. Viele Bürger rufen jetzt bei ihren Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen auf den Finanzämtern an. Dadurch wird sehr viel Zeit in Anspruch genommen, und dadurch geht manches noch langsamer. ({7}) Ich bin deshalb dafür, dass die Steuerverwaltung Infotelefone für die Bürgerinnen und Bürger einrichten, an die sie sich mit ihren Fragen zur Pendlerpauschale wenden können. ({8}) Frau Scheel hat die Neuregelung nach 2010 angesprochen und auf Umwelt- und Verkehrsaspekte hingewiesen. Dabei ist eines notwendig - das ist nicht nur meine Meinung, sondern auch die vieler meiner Kollegen -: Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Wegekosten, also von klassischen Betriebskosten des Arbeitnehmers, muss gewährleistet und das Nettoprinzip gesichert sein. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. ({9})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Das Wort hat die Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl. ({0})

Nicolette Kressl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002706

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt nichts zu deuteln, die Art der Umsetzung der Regelung zur Pendlerpauschale ist nicht verfassungsgemäß. Aber das Verfassungsgericht hat sehr deutlich gesagt: ({0}) Es ist nicht unveränderbar, was im Gesetz zur Pendlerpauschale steht. ({1}) Ich empfehle ausdrücklich - besonders ausdrücklich der Frau Höll -, die Entscheidung des Verfassungsgerichts einmal etwas genauer anzusehen. Es ist nämlich kein Rechtsanspruch auf die alte Regelung festgestellt worden. Es war eine politische Entscheidung, dass für die Jahre 2007, 2008 und 2009 die alte Regelung wieder gilt. Ich stehe dazu; aber mir ist es schon wichtig, zu sagen: Es war eine politische Entscheidung und nicht nur eine Entscheidung, die dazu zwingt, zur alten Regelung zurückzukommen. ({2}) Da ich von rechts die FDP höre, sage ich Ihnen: An Ihrer Stelle wäre ich etwas vorsichtig. ({3}) Ich war gerade frisch im Bundestag, als unsere Regierungskoalition eine Verfassungsgerichtsentscheidung zur Familienbesteuerung in Milliardenhöhe umsetzen musste, in der bestätigt worden ist, dass die alte Koalition, in der auch die FDP in der Regierung war, Familien über Jahre verfassungswidrig besteuert hat. Ich wäre etwas vorsichtiger! ({4}) Wenn ich gesagt habe, dass wir nun eine politische Entscheidung umsetzen, zur alten Regelung zurückzukommen, dann bedeutet dies auch - das halte ich für richtig -, dass das Verfassungsgericht zentralen Argumenten des Bundesfinanzhofs nicht gefolgt ist. ({5}) Auch dazu empfehle ich ausdrücklich die Lektüre der Entscheidung. Das Verfassungsgericht hat, Herr Gutting, auch die Frage des Verfassungsrangs des objektiven Nettoprinzips ausdrücklich offengelassen. Es hat hier ausdrücklich keinen Verfassungsrang bestätigt und es bewusst dem politischen Gestaltungsspielraum anheimgestellt. Auch da bitte ich, mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts fachlich und sachlich in aller Ruhe umzugehen. ({6}) Als Bundesregierung haben wir uns - darauf ist schon hingewiesen worden - sehr schnell politisch festgelegt, weil wir es für falsch gehalten hätten, mit der Entscheidung zu warten, nachdem das Verfassungsgericht die Möglichkeit gegeben hat, Änderungen herbeizuführen. Die Entscheidung musste so fallen, dass die Bürgerinnen und Bürger sehr schnell Sicherheit darüber haben, was für die Jahre 2007, 2008 und 2009 gilt, zumal es in der derzeitigen Debatten- und Konjunkturlage keinen Sinn gemacht hätte, die Menschen noch zusätzlich zu verunsichern. ({7}) - Herr Niebel, ich hatte schon bei Ihren vielen Zwischenrufen die ganze Zeit über den Eindruck, dass Sie sich der Mühe bisher entzogen haben, einmal in das Verfassungsgerichtsurteil hineinzuschauen. Machen Sie sich einmal fachkundig, und dann dürfen Sie weitere Zwischenrufe machen! ({8}) - Ja, das stimmt. Aber „Generalist“ bedeutet nicht, dass man fachlich richtig liegt. Herr Michelbach, in diesem Fall sind wir uns sehr einig. ({9}) Nun gebe ich erneut einen Hinweis darauf, wie wir in der Umsetzung vorgehen: Erstens. Für Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte ist die Entfernungspauschale bis zu einer verfassungskonformen Regelung im Wege einer vorläufigen Steuerfestsetzung wieder ab dem ersten Entfernungskilometer in der alten Höhe von 30 Cent je Entfernungskilometer zu gewähren. Sie kann auch rückwirkend geltend gemacht werden. Sämtliche Einkommensteuerfestsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2007 wurden hinsichtlich der Anwendung der Neuregelung zur Entfernungspauschale von Amts wegen - ganz wichtig! - vorläufig durchgeführt, unabhängig davon, ob die Steuerpflichtigen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte geltend gemacht haben. Die Bundesländer werden die Steuerfestsetzungen nun schnellstmöglich zugunsten der Pendler ändern und die entsprechenden Erstattungen veranlassen. Ich weise darauf hin, dass die Pendler gegebenenfalls nachschauen sollten, ob sie ihre Strecke zum Arbeitsplatz vollständig angegeben haben; denn wer in seiner Einkommensteuererklärung für 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie zur Zahl der Arbeitstage gemacht hat, sollte dem Finanzamt die entsprechenden Angaben nachreichen. Es wird dann die Steuerfestsetzung entsprechend ändern. Zweitens. Die Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent gilt - das habe ich schon gesagt - wieder. Auch für 2009 wird es bei dieser Regelung bleiben. Ich will noch einmal betonen: Diese Entscheidung hat etwas damit zu tun, dass wir Klarheit und Planungssicherheit für die Bürger wollen. Drittens. Die Bundesregierung wird - der Finanzminister hat das deutlich gemacht - angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen ergreifen, um die mit dem Urteil verbundenen Steuerausfälle an anderer Stelle zu kompensieren. ({10}) Wir rechnen für alle staatlichen Ebenen im nächsten Jahr mit Mindereinnahmen in Höhe von 5 Milliarden bis 6 Milliarden Euro. Zusammengefasst: Wir halten es für richtig, schnell Klarheit zu schaffen, für 2009 bei der alten Regelung zu bleiben und dem zukünftigen Gesetzgeber die Möglichkeit zu geben, 2010 oder später über die uns vorgeschriebene Neuregelung in Ruhe zu entscheiden. Ich glaube, wir haben den richtigen Weg eingeschlagen. Vielen Dank. ({11})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Für die Unionsfraktion spricht nun der Kollege Otto Bernhardt. ({0})

Otto Bernhardt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003037, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Ohrfeige für die Große Koalition. ({0}) Ich stimme der Kollegin Frechen zu: Ich habe nie bewusst einem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt. Alle Mitglieder des Finanzausschusses wissen, dass gerade wir im Finanzausschuss immer wieder die Frage an die Regierung gestellt haben: Sind diese Bestimmungen verfassungsdicht? Jedes Mal hat man uns gesagt, ja, man habe das auch mit dem Justizministerium und dem Innenministerium abgestimmt. ({1}) Ich sage das mit aller Deutlichkeit, weil die Debatte zeigt, dass einige glauben, wir hätten bewusst ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet. ({2}) Ich habe die Begründung des Gerichts gelesen, und sie ist keine tolle Erklärung zugunsten der Solidität unserer Arbeit. Es steht mir zwar nicht zu, das Ministerium in dieser Frage zu kritisieren. Aber mit den Mitarbeitern, die uns immer wieder gesagt haben, das sei verfassungsrechtlich in Ordnung, müsste man sich ein bisschen vertiefend unterhalten. ({3}) Das Bundesverfassungsgerichtsurteil wird zum Teil falsch interpretiert, zum Beispiel von der Kollegin Dr. Höll. Wahrscheinlich hat sie es nicht gelesen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil besteht im Wesentlichen aus drei Punkten: Der erste Punkt ist, dass das geltende Gesetz verfassungswidrig ist. Der zweite Punkt ist eine Aufforderung an den Gesetzgeber, ein verfassungsrechtlich einwandfreies Gesetz zu machen. Das könnte dann sogar rückwirkend gelten. Wir sind hier frei. Man setzt uns nicht unter Zeitdruck. Die Frage, wann wir das regeln, ist völlig offen gelassen. Rein theoretisch könnten wir das erst in zehn Jahren regeln. Der dritte Punkt ist der Hinweis, dass, solange wir nichts regeln, die alte Rechtslage gilt. Das heißt: 30 Cent pro Kilometer, wobei man natürlich wissen muss, dass die ersten 14 Kilometer normalerweise durch den Arbeitnehmerfreibetrag erfasst werden. Letztlich bedeutet das, dass in Zukunft vom 15. Kilometer an gezahlt wird und nicht, wie nach der Neuregelung vorgesehen, vom 20. Kilometer an. ({4}) Ich selber gehe davon aus, dass es letztlich nicht nur um 7,5 Milliarden Euro geht, die wir dem Bürger - ich gebe zu: gezwungenermaßen - sozusagen zurückgeben, sondern es werden vermutlich 10 Milliarden Euro sein; denn niemand von uns hat die Absicht, eine rückwirkende Regelung für das Jahr 2007 zu treffen. Für das Jahr 2008 könnten wir das tun, aber wir tun es nicht. Wenn wir eine Regelung für das Jahr 2009 treffen wollten, dann müssten wir sehr schnell an die Sache herangehen. Auch das will keiner. Wenn wir uns einmal die Zeitpläne anschauen, dann sehen wir, dass wir auch für das Jahr 2010 keine neue Regelung treffen können. Insofern haben wir eine Regelung, die für die nächsten vier Jahre gilt. Wir müssen uns jetzt überlegen, wie wir das rechtlich handhaben. Dazu haben wir im Januar oder Februar Zeit. Natürlich ist dies ungewollt konjunkturpolitisch vernünftig, um das klar zu sagen; denn jetzt gehen 5 Milliarden Euro an die Bürger. Es gibt 15 Millionen Pendler, und jeder von ihnen erhält jetzt durchschnittlich 300 Euro. Das ist konjunkturpolitisch sicher in Ordnung. ({5}) Ich stimme Ihnen von der FDP zu, dass wir uns über eine generelle Steuerreform Gedanken machen müssen. Auch in diesem Punkt ist die CSU, ähnlich wie bei der Pendlerpauschale, etwas weiter als der Rest der Union; ich weiß das. ({6}) Ich sage aber sehr deutlich: Durch dieses Urteil ist unser Spielraum für eine große Einkommensteuerreform natürlich nicht gerade größer geworden. ({7}) Die Große Koalition hat hier einen Fehler gemacht. Die Konsequenzen sind konjunkturpolitisch in Ordnung. Wir werden kurzfristig sicher nicht zu einer Veränderung kommen, aber wir behalten uns natürlich vor, eine große Einkommensteuerreform, die wir wollen, auf den Weg zu bringen. Sie mit den Sozialdemokraten in der Großen Koalition durchzusetzen, wird schwierig sein. Es wäre sicher leichter, sie in einer Koalition mit den Freien Demokraten zu erreichen. ({8}) Darüber muss dann der Wähler entscheiden. Herzlichen Dank. ({9})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Der Kollege Reinhard Schultz hat jetzt für die SPDFraktion das Wort. ({0})

Reinhard Schultz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002791, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte ist teilweise schon ein wenig merkwürdig. Man ist in Versuchung, wenn man sich so ein grundsätzliches Urteil eingefangen hat, sich in die Büsche zu schlagen und zu sagen, man habe damit nichts zu tun gehabt. Wir sind nicht davon ausgegangen - das hat Otto Bernhardt sehr deutlich gemacht -, dass die Neuregelung verfassungswidrig ist. ({0}) Es gab Zweifel, und deswegen haben wir gefragt. Es lagen gutachterliche Aussagen vor, dass sie nicht verfassungswidrig ist. Wir haben die Regelung trotz der politischen Risiken, die damit verbunden waren und die wir auch gesehen haben, gemacht, weil wir zum damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen sind, dass uns sonst der Bundeshaushalt schlicht und einfach auf den Kopf fällt. Das war die Situation. Es hatte keinen Zweck, dass jeder nach seiner persönlichen steuerpolitischen Leidenschaft irgendetwas aus dem Gesamtkonzept herausbricht, weil sonst das Gesamtkonzept nicht mehr möglich gewesen wäre. Das ist das Motiv, weswegen viele das trotz Bauchschmerzen mitgetragen haben. ({1}) Reinhard Schultz ({2}) Das war natürlich eine Belastung für die Pendler und kam erst recht gerade bei sozialdemokratischen Wählern nicht besonders gut an. Das kann man wohl ganz deutlich sagen. Wir haben das aber zum damaligen Zeitpunkt wegen der Verantwortung für höhere Ziele in Kauf genommen. Als dann die ersten Urteile der Finanzgerichte kamen, wurde die Diskussion ein bisschen lebhafter. Hier wurde das Finanzministerium angegriffen. Dazu will ich sagen: Die Entscheidung fiel auf der Leitungsebene der Großen Koalition. Die Ausgestaltung der Entscheidung wurde sehr stark durch die Ministerpräsidenten von Flächenländern geprägt, insbesondere durch den damaligen Finanzminister Huber, der sich hinterher - vor der Landtagswahl - in die Büsche geschlagen hat, was man auch einmal erwähnen muss. Das hat ihm persönlich nicht viel genützt, aber er war einer der Verursacher der Regelung, dass die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer gezahlt wird. Das muss man hier deutlich feststellen. ({3}) Daran kommt man nicht vorbei. Sowohl die Bundestagsfraktion der Union als auch die der SPD haben andere Modelle - zum Beispiel solche, die den Weg zur Arbeit ab dem ersten Kilometer berücksichtigen - diskutiert. Das Aufkommen zur Finanzierung dieser Modelle - etwa Berücksichtigung des Weges zur Arbeit erst ab dem 25. Kilometer und die komplette Aufrechnung gegen den Arbeitnehmerpauschbetrag - wäre genauso hoch gewesen. Ausgerechnet aufgrund des Widerstandes der Flächenländer war es aber nicht möglich, diese Konzepte durchzusetzen. Darauf weise ich jetzt einmal hin, auch wenn es nicht so wichtig ist. Ich wundere mich allerdings über das Wahnsinnsengagement der FDP, mit der einige in der Union demnächst ein neues Steuergesetz verabschieden wollen, an dieser Stelle. Die FDP hat dankenswerterweise am 14. Januar 2004 - ich erinnere mich daran, als wäre es heute - den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer neuen Einkommensteuer vorgelegt. ({4}) - Ja, selbstverständlich. - In § 10 dieses Gesetzentwurfs wird aufgelistet, welche Aufwendungen nicht mehr ab- zugsfähig sind. In § 10 Abs. 4 ist die Rede von Aufwen- dungen für den Unterhalt und die Lebensführung - das halte ich für selbstverständlich - und von Aufwendun- gen für Arbeitsräume in der eigenen Wohnung. In § 10 Abs. 4 werden dann unter Punkt c) die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genannt. Damit haben Sie Wahlkampf gemacht, und jetzt tun Sie so, als hätten Sie mit Ihrer damaligen Auffassung nichts mehr zu tun. ({5}) Etwas Scheinheiligeres als das, was Sie hier vorführen, habe ich selten erlebt. ({6}) Das war Teil Ihres Wahlprogramms. Wir haben aus der Not heraus etwas gemacht, was uns selbst politisch wehgetan hat. Es waren Ihre politischen Leitsätze, die verwirklicht worden sind. Sie haben - zumindest im Geiste dieselbe Klatsche wie wir als Koalition abbekommen. ({7}) - Regen Sie sich nicht auf! Es ist geradezu lächerlich, was Sie hier bei dieser Frage veranstalten. Natürlich ist das Ganze ein Lehrstück dafür, wie sorgfältig man künftig mit der Steuergesetzgebung umgehen muss. Selbst die großen Vereinfacher, die ganz niedrige Tarife und wenige Ausnahmetatbestände fordern, müssen sich nach diesem Urteil damit auseinandersetzen, dass grundsätzlich das Nettobesteuerungsprinzip nach Leistungsfähigkeit zu gelten hat und dass jemand, der einen hohen Aufwand für die Berufsausübung hat, zum Beispiel wegen des Pendelns zwischen Wohn- und Arbeitsort, ein geringeres verfügbares Einkommen hat als jemand, der genauso leistungsfähig ist, aber nicht zu pendeln braucht. Außerdem besagt das Urteil zur Pendlerpauschale: Fahrten zur Arbeit sind eindeutig nicht privat, sondern beruflich veranlasst. Diese Leitsätze muss man sich auch für die Zukunft hinter die Ohren schreiben. Darüber hinaus besagt dieses Urteil: Man kann Lenkungswirkungen erzielen, wenn man dies vernünftig begründet. Man kann zum Beispiel versuchen, das unnötige Pendeln zu vermeiden. Allerdings wird auch das in Konflikt mit der rauen Wirklichkeit geraten. Vielerorts sind Arbeit, zum Beispiel Industriearbeit, und Wohnen durch die Bauleitplanung bewusst getrennt worden; auch darauf wird in dem Urteil des Verfassungsgerichts hingewiesen. Selbst in städtischen Verflechtungsräumen wie Berlin oder Hamburg kann man - ohne dass man sich anstrengen muss - problemlos 20, 30 oder sogar 40 Kilometer zur Arbeit fahren müssen. Man muss sich darauf verständigen, dass die Mobilitätskosten, die Arbeitnehmer haben, künftig immer in irgendeiner Form berücksichtigt werden müssen. Das sollte die Botschaft sein. Man sollte nicht sagen: Es ist ein Gnadenakt, das Urteil des Verfassungsgerichts umzusetzen. Wir tun das in aller Demut. ({8}) Wir sollten daraus lernen, dass es nötig ist, in der Zukunft etwas sorgfältiger vorzugehen und das Nettobesteuerungsprinzip ernst zu nehmen. Vielen Dank. ({9})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Als letzter Redner in dieser Aktuellen Stunde hat nun der Kollege Lothar Binding für die SPD-Fraktion das Wort.

Lothar Binding (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003050, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schöner, als Reinhard Schultz eben die Scheinheiligkeit der FDP entlarvt hat, kann man fast nicht aufzeigen, was hier passiert. Wie Sie Politik nach außen tragen, ist etwas völlig anderes als die Diktion in Ihren Programmen. Viele von uns - Mitglieder verschiedener Fraktionen könnten heute eigentlich ganz froh sein: Sie hatten bei der Schlussabstimmung Erklärungen nach § 31 der Geschäftsordnung abgegeben. ({0}) - Es entspricht dem Charakter von § 31; man begründet in der Erklärung zur Abstimmung, warum man für ein großes Gesetz stimmt, obwohl man gegen einen einzelnen Punkt dieses Gesetzes ist. Das ist ein parlamentarisches Verfahren genau wie der Zwischenruf, der nur darauf ausgerichtet ist, zu stören, und nicht darauf, aufzuklären. ({1}) Wir könnten uns ja freuen, weil die von uns damals vermutete Verfassungswidrigkeit nun festgestellt wurde. Die Verfassungswidrigkeit stellt üblicherweise nicht das Parlament fest, auch nicht der Bundespräsident, sondern das Verfassungsgericht. Insofern haben wir jetzt eine sehr gute Basis. Wir haben damals die Verfassungswidrigkeit vermutet. Wir haben nämlich gesagt: Die Fahrtkosten gehören zu den klassischen Werbungskosten. - Dann ist etwas passiert, was mich sehr traurig gemacht und auch geärgert hat: Das Werkstorprinzip ist eingeführt worden. Das war für mich der eigentliche Kulturbruch, wenn man so will. In den USA wohnt man an der Arbeit und fährt nach Hause, um seine Arbeitskraft zu regenerieren. Deshalb ist der Weg nach Hause und zurück zur Arbeit privat veranlasst. In unserer Kultur ist es aber anders. Wir wohnen zu Hause. ({2}) Wir fahren zum Zweck der Erzielung von Einkommen zur Arbeit und dann wieder zurück. Insofern ist der Weg beruflich veranlasst, und deshalb sind die Kosten auch Werbungskosten. Jetzt komme ich zu der traurigen Komponente in dem Urteil. Das Werkstorprinzip an sich wurde vom Gericht leider gar nicht beanstandet. Das ist, finde ich, ein großes Problem. Mich erschreckt ein wenig, wie leicht viele hier mit dem Begriff Pendlerpauschale umgehen. Es ist objektiv ein sehr komplizierter Begriff. Wenn ich auf dem Lande wohne, habe ich im Regelfall eine sehr billige Wohnung, bin direkt im Grünen, kann mit meinem Hund spazieren gehen. Das sind Riesenvorteile. Der Städter, der alle diese Vorteile nicht hat, soll auch noch für meinen Weg bezahlen. Ist das eigentlich gerecht? Der Städter hingegen wohnt direkt am Theater und am Einkaufszentrum, dicht bei seinem Arbeitsplatz, aber eben in einem hochverdichteten Raum. Er hat da ein riesengroßes Problem. ({3}) Ist es eigentlich gerecht, ihm diese steuerliche Möglichkeit nicht zu geben? Das ist eine sehr komplizierte Frage. Man könnte es auch aggressiver formulieren: Sozial ist die Pendlerpauschale wichtig. Aus ökologischen Gründen müssten die Grünen eigentlich fordern, sie abzuschaffen, um nämlich der Zersiedelung der Landschaft entgegenzuwirken. Insofern ist die Frage der Pendlerpauschale sehr viel komplizierter, als viele denken. Volker Wissing hat vorhin die Liste von Koch und Steinbrück angesprochen. Koch und Steinbrück hatten eine extrem komplizierte Aufgabe, nämlich ein Konsolidierungsprogramm zu erarbeiten, und sie haben das, finde ich, gar nicht schlecht gemacht. Sie haben 50 Vorschläge - ich glaube, es waren sogar noch ein paar mehr unterbreitet. Genau einer dieser Vorschläge hat sich als nicht tragfähig erwiesen. Alle anderen Vorschläge zum Subventionsabbau haben ihr Ziel erreicht. Wenn nur ein Vorschlag von 50 bis 70 Vorschlägen nicht so gut funktioniert, ist das, denke ich, ein relativ gutes Ergebnis; das müssen wir feststellen, wenn wir auf den Konsolidierungsweg der letzten Jahre zurückblicken. Ein bisschen irritiert bin ich von der CSU. ({4}) - Hans, du weißt, dass ich da irritiert bin. Ihr habt dem Koalitionsvertrag zugestimmt. Ihr habt im Bundestag zugestimmt. Ihr habt im Bundesrat zugestimmt. Im Wahlkampf habt ihr das dann als Thema entdeckt. Das Dumme für euch: Das haben die Wähler gemerkt. ({5}) Es war klar, dass das ein Widerspruch ist, den man nur sehr schlecht auflösen kann. Der Kollege Olav Gutting hat heute eine interessante Schleife vollzogen, wie wir das mitunter gerne machen. Er fing mit der Pendlerpauschale an, um dann zu sagen: Wir brauchen eine große Einkommensteuerreform. ({6}) Der unmittelbare Zusammenhang ist nicht ganz leicht herzustellen. Lothar Binding ({7}) Ich muss dazu sagen, dass ich extrem gespannt bin. Ich kenne die Reform von Merz, die Reform von Kirchhof, die Reform von Lang, die Reform der FDP, die Reform von Uldall. Alle wollten es einfach und gerecht machen. Ich frage mich, warum wir seit 50 Jahren an einer einfachen und gerechten Einkommensteuerreform arbeiten, aber noch keiner eine solche Reform vorgelegt hat. Ich freue mich auf eure Vorlage im Januar. ({8}) Zu Herrn Solms nur so viel - das lässt sich kompakt zusammenfassen -: Er hat hessischen Wahlkampf gemacht. Hoffentlich haben auch die Hessen das gemerkt. Ich glaube nämlich nicht, dass es zukunftsfähig ist, so etwas hier im Parlament zu machen. ({9}) Ich hoffe, dass als Ergebnis dieses Urteils die Binnennachfrage ein bisschen gestärkt wird. Da haben wir auf der Zeitachse einfach Glück gehabt. Über ein bisschen Glück vor Weihnachten können wir uns doch freuen. ({10})

Petra Pau (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11003206

Die Aktuelle Stunde ist beendet. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 18. Dezember 2008, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen.